146.
Jahrgang.
REUöPuUTT CUIIoe
146.
Wonnementzprelz
derteſſhrlich 1 Marl 55 Pl. md
oringerlohn. Autwurtz werden von
allen Poſtämtern Beſtellungen
ent=
gegengenommen zu 1 Mari 50 Pf.
wQuartal mel. Poſtaufſchlag
(rag= und Anzeigeblatt.)
Mit der Sonntags=Beilage:
2hUUſtlI1Ez Uutethüttunhvothtt.
Inſerate
werden angenommen; in Darmſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. Nr. 23,
in Beſſungen von Friedr. Blößer,
Holzſtraße Nr. 36, ſowie auzwärts
von allen Annoncen=Erpeditionen.
Amtliches Organ
fluͤr die Bekanntmachungen des Großh. Kreigamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmtlicher Behörden.
4 125
Freitag den 29. Juni.
E833.
B e k a n n t m a ch u n g.
Betr.: Den Verkehr mit Petroleum.
Wir bringen bierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß die Beſtellung des Großherzoglichen Ober=Medicinal=Aſſeſſors Dr
Uloth zum Sachverſtändigen für die nach der Kaiſerlichen Verordnung vom 24. Februar 1832 nöthigen Unterſuchungen von.
Petroleum von uns beſtätigt worden iſt. Die Unterſuchungen - mittelſt des Abel'ſchen Petroleumprobers - werden von dem
genannten Sachverſtändigen vom 1. k. Mts. an in deſſen Laboratorium (Kiesſtraße 70) gegen die nachſtehend verzeichneten
Ge=
bühren vorgenommen werden:
A. Für Angehörige des Kreiſes Darmſtadt.
M. Pf.
B. Für Auftraggeber, welche nicht im Kreis Darmſtadt wohnen:
M. Pf.
I bis zu5 Proben inel, von demſelb. Auftraggeber, jede Probe 3
„ „ 1 50 2) bis zu 10 Proben
2 50
3) bei mehr als 10 Proben
„ 1 50
Bei Unterſuchungen von Petroleum auf Koſten Großherzoglicher Polzeibehörden kommen nur 1 Mt. 60 Pigl, beziehungs=
1) bis zu5 Proben incl. von demſelb= Auftraggeber jede Probe 2
2) bis zu 10 Proben„
„
„
3) bei mehr als 10 Proben
„
„
weiſe ! Mk. 30 Pig., beziehungsweiſe 80. Pig. zur Berechnung.
Dieſe Gebühren verſtehen ſich einſchließlich des über das Ergebniß der Prüfung nach 8 6 der Bekanntmachung Großh.
Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 9. Mai 1833 die Ausführung der Kaiſerlichen Verordnung vom 34. Februar 1832
über das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum betreffend auszufertigenden Protokolles.
Die Proben ſind in Flaſchen von einem halben Liter, wohl verſtopft, verſiegelt und verpackt in die Wohnung des genannten
Sach erſtändigen (Kiesſtraße 78) einzuliefern. Die Flaſchen ſind vor der Füllung gehörig zu reinigen, auszutrocknen und mit
einer geringen Menge der zu unterſuchenden Flüſſigkeit auszuſpülen. Die Aufſchrift auf Papier iſt aufzukleben, nicht anzubinden.
Darmſtadt, am 22. Juni 1883.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
v. Marquard.
6287
Veror dn u n g
über das gewerbmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum.
Vom 24. Februar 1882.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deuiſcher Kaiſer, König von Preußen ꝛc., verordnen im Namen des Reichs, auf
Grund des 8 5 des Geſetzes vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genaßmitteln und
Gebrauchs=
gegenſtänden, nach erfolgter Zuſtimmung des Bundesraths. was folgt:
8 1. Das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum, welches unter einem Barometerſtande von 760 Millimetern, ſchon bei
einer Erwärmung auf weniger als 21 Gtade des hunderttheiligen Thermometers enflammbare Dämpfe entweichen läßt, iſt nur in ſolchen Gefäßen
geſtattet, welche an in die Augen fallender Stelle auf rothem Grunde in deutlichen Buchſtaben die nicht verwiſchbare Inſchrift „
Feuergefähr=
lich tragen.
Wird derartiges Petroleum gewerbsmäßig zur Abgabe in Mengen von weniger als 50 Kilogramm feilgehalten oder in ſolchen geringeren
Mengen verkauft, ſo muß die Inſchrift in gleicher Weiſe noch die Worte: „Kur mit beſonderen Vorſichtsmaßregeln zu Prennzwecken
verwendbar” enthalten.
8 2. Die Unterſuchung des Petroleums auf ſeine Entflammbarkeit im Sinne des 8 1 hat mittlſt des Abelſchen Petroleumprobers unter
Beachtung der von dem Reichskanzler wegen Handhabung des Probers zu erlaſſenden näheren Vorſchriften zu erfolgen.
Wird die Unterluchung unter einem änderen Bärometetſtande als 760 Millimeter vorgenommen, ſo iſt derjenige Wärmearad maßgebend,
welcher nach einer vom Reichskanzler zu veröffentlichenden Umrechnungstabelle unter dem jeweiligen Barometerſtande dem im 8 1 bezeichneten
Wärmegrade entſpricht.
3. Bieje Verordnung findet auf das Verkaufen und Feilhalten von Petroleum in den Apotheken zu Heilzwecken nicht Anwendung.
4. Als Petroleum im Sinne dieſer Verordnung gelten das Rohpetroleum und deſſen Deſtillationsproducte.
5 b. Dieſe Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1883 in Kraſt.
C. 8.)
Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und beigedrucktem Kaſerlichen Iuſiegel.
Gegeben Berlin, den 24. Februar 1882.
Wilhelm.
v. Boetticher.
392
1452
5
B e k a n n t w a ch u n g,
die Ausführung der Kaiſerlichen Verordnung vom 24. Februar 1882 über das gewerbsmäßige Verkaufen und
Feilhalten von Petroleum betreffend.
Zur Ausführung der Verordnung vom 24. Februar 1882 über das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von
Petro=
leum
Reichsgeſetzblatt Nr. 7 — werden nachſtehende Beſtimmungen getroffen:
8 1. Die in dem 8 1 der vorgenannten Verordnung vorgeſchriebenen Inſchriften müſſen an den Gefäßen, aus welchen das Petroleum
verkauft wird. ſo angebracht ſein. daß ſie beim Verkauf dem Käufer deutlich ſichtbar ſind.
Wer Petroleum der in 8 1 der Verordnung bezeichneten Art in Mengen von weniger als 50 Kilogramm Gewicht verkauft, iſt weiter
ver=
pflichtet, die vorgeſchriebenen Inſchriften auch an jedem Gefäße, in welchem das Petroleum an den Käufer verabreicht wird, ſelbſt wenn das Gefäß
Eigenthum des Käufers iſt, an in die Augen fallender Stelle aͤuf rothem Grunde in deutlichen Buchſtaben anzubringen.
Wer dieſer Vorſchrift zuwiderbaydelt, wird nach 5 8 des Reichsgeſetzes, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und
Gebrauchsgegenſtänden, vom 14. Mai 1879 mit Geldſtrafe bis zu 150 M. oder mit Haft beſtraft.
8 2. Die Polizeibehörden haben von Zeit zu Zeit nach ihrem Ermeſſen allgemeine oder einzelne Unterſuchungen des Petroleums auf ſeine
Entflammbarkeit anzuordnen.
Sie ſind verpflichtet, die ſofortige Unterſuchung zu verfügen, wenn Verdacht vorliegt, daß von einem Verkäufer den Vorſchriſten der
Ver=
ordnung vom 24. Februar 1882 entaegen gehandelt werde.
Bei dieſen Unterſuchungen ſind von den Polizeibehörden die Befugniſſe, welche ihnen nach den 88 2 und 3 des Reichs geſetzes vom 14. Mai
1879, betreffend den Veik hr mſt Naͤhrungsmitteln Genußmitteln und Gebrauchsgegenſtänden, zuſtehen, in Anwendung zu bringen.
53 Die von den Volizeibehörden nach 5 2 angeordneten Unterſuchungen ſind durch einen von dem Kreisamt zu beſtätigenden
Sachver=
ſtändigen in Gemößheit der Bekanntmachung vom 14. Aotil 1882 (Centralblatt für das Deutſche Reich Seite 196) auszuführen.
8 4. Auch von Ptivaten können den Sachverſtändigen gegen Entrichtung der vorſchriftsmäßigen Gebühren Unterſuchungen von Petroleum
in Bezug auf deſſen Entflommbarkeit übertracen werden. Dieſelben ſind in der in 8 3 bezeichneten Weiſe vorzunehmen.
8 b. Die Namen der beſtellten Sachverſtändigen werden öffentlich bekannt gemacht werden.
56. Der Sachverſtändige hat der Polizei, beziehungsweiſe dem Privaten, über das Ergebniß der Prüfung nach dem in der Anlage
abge=
druckten Muſter ein Protocoll mitzutheilen.
8 7. Die den Polizeibehörden nach 8 2 der gegenwärtigen Bekanntmachung zuſtehenden Befuniſſe werden in den Städten von den
Groß=
herzoglichen Bürgermeiſtereien beziehungsweiſe den vom Staate ernannten Localpolizeibeamten, in den Landgemeinden von den Großherzoglichen
Kreisämtern ausgeübt.
Darmſtadt, den 9. Mai 1883.
Großherzogliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz.
evign. de
de Beauclair.
Für
iſt eine mit
. . bezeichnete Petroleumprobe mittels eines amtlich beglaubigten Abel'ſchen Petroleumprobers auf ihre Entflammbarkeit
unter=
ſucht worden.
Das unterſuchte Petroleum iſt am
in einem Gefäße aus
an mich abgeliefert worden. Die zur Unterſuchung gelieferte
Menge betrug,
cem. und ſeiner äußeren Beſchaffenheit nach war das Petroleum
Die Unterſuchung hat folgende Ergebniſſe geliefert:
Erſte Unterſ. Zweite Unterſ. Dritte Unterſ.
1) Barometerſtand beim Beginn der Unterſuchung
wm.
mm,
mm.
2) Wärmegrad des Petroleums beim Beginn der Unterſuchung
0G.
00.
00.
00.
3) Nach der Umrechnungstabelle maßgebender Wärmegrad jür den Entflammungspunkt
00.
00.
4) Durch die Unterſuchung geſundener Wärmegrad für den Entflammungspunkt
0C0.
00.
00.
Der Wärmegrad für den Entflammungspünkt der Probe berechnet ſich hieraus zu
00. bei
mm. Barometerſtand und iſt
hier=
nach um
00. bei demſelben Barometerſtand höher, niedriger, als der nach der Umrechnungstabelle maßgebende Wärmegrad.
Iſt die unterſuchte Probe den Beſchränkungen des 8 1 der Verordnung vom 24. Februar 1882 unterworfen?
Nein.
Ja.
(Das Unzutreffende iſt durchzuſtreichen.)
. (Datum)
UUnterſchrift).
Der beſtellte Sachverſtändige.
Ver o r d n u n g
die Lagerung und Aufbewahrung von Mineralölen betreffend.
Ludwig IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc.
Zur Ausführung des Geſetzes vom 17. October 1868, den Verlehr mit Petroleum und anderen leicht entzündlichen
Mine=
ralölen betreffend, verordnen Wir hiermit, wie folgt:
8 1. Unter Mineralölen, im Sinne gegenwärtiger Verordnung ſind zu verſtehen: rohes und raffinirtes Petroleum, Deſtillate des Petroleums.
aus Torf Braunkohlen, Steinkohlen, Schieferkohlen oder Kohlentheer bereitete Oele, ſowie Miſchungen der vorgenannten Oele unter ſich oder mit
anderen Stoffen.
8 2. Innerhalb der Ortſchaften dürfen
1) Mineralöle, welche unter einem Barometerſtand von 760 Mm. bei einer Erwärmung auf weniger als 21 Grad des
hundertthei=
ligen Thermometers entflammbare Dämpfe entweichen laſſen nur in Mengen von höchſtens 100 Kilogramm,
2) Mineralöle, welche unter einem Barometerſtand von 766 Um erſt bei einer Erwärmung auf 21 Grad des hunderttheiligen
Thermometers oder mehr entflammbare Lämpfe entweichen laſſen, nur in Mengen von höchſtens 500 Kilogramm
gelagert werden.
Lagerung größerer Mengen kann von der Polizeibehörde bei beſonders günſtigen Localverhältniſſen, auf Grund ſachverſtändigen Gutachtens
unter beſonderen Vorſichtsmaßregeln, ausnahmsweiſe genehmigt werden.
8 3. Innerhalb der Ortſchaften muß die Lagerung der Mineralöle in Lagerräumen ſtattfinden, welche feuerfeſt, unheizbar, gut ventilirt
verſchließbar ſind, keine Ausflüſſe oder Abzüge nach Straßen, Kanälen, Hofräumen oder Brunnen haben, und mit anderen, leicht entzündlichen oder
große Wärme entwickelnden Gegenſtänden nicht belegt ſind.
Ausnahmsweiſe kann die Polizeibthörde geſtatten, daß Mineralöle der in Poſ. 2 des 5 2 bezeichneten Beſchaffenheit im Freien oder unter
offenen Schuppen in Hofräumen und aͤhnlichen eingeſchloſſenen Plätzen unter den nöthigen Vorſichtsmaßregeln gelagert werden.
8 4. Außerhalb der Ortſchaften dürfen Mineralöle mit Erlaubniß der Polizeibehörde und unter den von derſelben vorzuſchreibenden
Be=
dingungen gelagert werden.
8 b. Die Lagerräume dürfen nur mit Sicherheitslaupen betreten werden, welche ſich in gutem Zuſtande befinden. Es iſt unterſagt, in
denſelben Feuer anzumachen und Tabak zu rauchen.
In den Lagerräumen dürfen Mineralöle der in 8 2 Poſ. 1 bezeichneten Beſchaffenheit nur in Glasgeſäßen von nicht über 50 Kilozramm
Oelinhalt, welche durch Flechtwerk geſchützt ſind ſ. 9. Korbflaſchen), oder in vollſtändig dichten Metallgefäßen oder in beſonders guten dauerhaften
Fäſſern aufbewahrt werden.
86. Em Verkaufsraum darf nicht über 25 Kilogr. von Mineralslen der in 8 2 Poſ. 1, und nicht über 50 Kilogr. von Mineralölen der
in 8 2. Poſ. 2 bezeichneten Beſchaffenheit enthalten.
Ausnahmsweiſe kann unter beſonderen Umſtänden die Polizeibehörde geſtatten, daß größere Mengen in den Verkaufsräumen vorräthig
gehalten werden.
und B.
7¼
Darru=
Pahn
3rull I
23 A4r 3³⁄₈ ful — ⁄. 545 586¾ 8is= 10. 1
I7 h. 420 4¼ 5½ 6 9½ 10¼ v2
mn r . P 29e. 3 64 2. 67
8. ſo. 950 [110 512 h. 12⁄ ⁄₈ 50 5½ 6½ 8½ 8 5100 119 2 2⁷⁄
13 2o. ⁄
60
geol
1 9½
51
1 12
12
14)
500
63)
100
11³0₈
Lio
Saglia
R 125
1453
In den Verkaufsraͤumen müſſen die Vorräthe von Mineralslen in wohl verſchloſſenen Gefaßen und an ſolchen Ortin aufbewahrt wirden
wlche der Erwärmung durch Conne oder Oefen nicht in erheblichem Grade ausgeletzt ſind.
87. Wer mit Mineralslen handelt oder ſolche lagert, iſt verbunden, hiervon unter näherer Bezeichnung der Localitäten, in welchen die
v m Handel beſtimmten oder gelagerten Mineralöle auibewahrt werden, der Polizeibehoͤrde Anzeige zu machen, ſeine Localitäten zu jeder Zeit einer
polizeilichen Reviſion unterziehen zu laſſen und die Vorſichtsmaßregeln zu befolgen, welche von der Polizeibehörde vorgeſchrieben werden.
8 8. Wer den in vorſtehenden Paragraphen enthaltenen Beſtimmungen oder den zu deren Vollzug von der Polizeibehörde ertheilten
beſon=
deren Voſchriſten zuwiderhandeit, verſällt in die durch das Geſetz vom 17. Oetober 1868, beziehungsweiſe das Geſetz vom 10. Oetober 1871, beir.
den Uebergang zu dem Strafgeſetzbuche für das Deutſche Reich, angedrokte Geldſtrafe bis zu 150 M.
89. Vorſtehende Verordnung ritt den 1. Januar 1883 in Kraft, wogegen mit bemſelben Tage Unſere Verordnung vom 17. Oetober 1868,
den Verkehr mit Petroleum und anderen leicht entzündlichen Mineralölen betreffend, auher Wirtſamkeit geſetzt wird.
Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmſtadt, den 23. December 1882.
6288
C. 8.)
Ludwig.
v. Starck.
B e k a n n t m a ch u n g.
Unter Hinweiſung auf die vorſtehend abgedruckten Beſtimmungen machen wir insbeſondere darauf aufmerkſam, daß
Petro=
leumhändler im Falle nicht vorſchriftsmäßigen Verkaufens und Feilhaltens von leicht entzündbarem Petroleum ſich der Beſtrafung
durch den etwaigen Einwand nicht entziehen können, ſie hätten das nachträglich als leicht entflammbar befundene Petroleum von
ihrem Lieferanten unter der Garantie gekauft, daß dasſelbe unter einem Barometerſtand von 760 Millimetern, ſchon bei einer
Erwärmung auf weniger als 21 Grad des hunderttheiligen Thermometers entflammbare Dümpfe nicht entweichen laſſe.
Im Intereſſe der Händler mit Petroleum liegt es ſonach, wenn ſie ſich nicht einer, wenn auch nur fahrläſſigen, aber
gleichwohl ſirafbaren Uebertretung ſchuldig machen wollen, daß ſie die bei ihnen einlaufenden Petroleumſendungen wenigſtens von
Zeit zu Zeit daraufhin prüfen laſſen, ob'ſie der vorgeſchriebenen Beſchaffenheit entſprechen.
Darmſtadt, den 22. Juni 1883.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
v. Marquard.
(6289
B e l a n n r m a ch u n g.
Die für die Grafenſtraße von der Rhein= bis Waldſtraße am 28. v. Mts. angeordnete Sperre wird hiermit aufgehoben.
Darmſtadt, am 25. Juni 1883.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
16290
Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Metzgers
Aron Simon zu Darmſtadt (
Grafen=
ſtraße 35) wird heute am 27. Juni 1883,
Vormittags 11 Uhr 50 Minuten das Kon=,
kursverfahren eröffnet.
Der Kaufmann Adolph Rady zu
Darm=
ſtadt wird zum Konkursverwalter ernannt.
Konkursforderungen, ſind, bis zum
21. Juli 1883 einſchl. bei dem Gerichte
anzumelden.
Es wird zur Beſchlußfaſſung über die
Wahl des Verwalters, ſowie über die
Be=
ſtellung eines Gläubigerausſchuſſes, und
eintretenden Falls, über die in 8 120 der
Konkursordnung bezeichneten Gegenſtände
und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen auf
Montag den 30. Juli 1883.
Nächmittags 4 Uhr,
- vor dem unterzeichneten Gerichte,
Ter=
min anberaumt.
Allen Perſonen, welche eine zur
Kon=
kursmaſſe gehörige Sache in Beſitz haben
oder zur Konkursmaſſe etwas ſchuldig ſind
wird aufgegeben, nichts an den
Gemein=
chuldner zu verabfolgen oder zu leiſten,
auch die Verpflichtung auferleat, von dem
Beſitze der Sache und von den Forderungen,
für welche ſie aus der Sache abgeſonderte
Befriedigung in Anſpruch nehmen, dem
Konkursverwalter bis zum 28. Juli 1883
Anzeige zu machen.
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt I.
Bekannt gemacht:
Kümmel,
6291
Gerichtsſchreiber.
Kirſchen=Verſteigerung.
Montag den 2. Juli, Nachmittags 2 Uhr,
wird in dem Wolfskehl'chen Garten. Beſſunger Carlsſtraße, die Kirschen-
Ernte gegen Baarzahlung öffentlich verſteigert.
Darmſtadt, den 28. Juni 1883.
(6292
Bekanntmachung.
In dem Firmenregiſter des
unterzeich=
neten Gerichts wurden folgende Einträge
vollzogen:
am 24. Mai 1883:
Die der Wittwe des Carl Guſtab Faber
von der Firma Carl G. Faber zu
Darmſtadt ertheilte Procura iſt erloſchen;
der Ehefrau des Ottomar Faber, Lina,
geb. Weiler, wurde Procura ertheilt.
am 25. Juni 1883:
Hermann Eſchborn und Jſaac Kahn zu
Darmſtadt betreiben vom 1. Juli 1883.
lan unter der Firma„H. Eſchborn &m; Co.n
zu Darmſtadt ein Bankgeſchäft als
gleich=
berechtigte Theilhaber.
Darmſtadt, den 25. Juni 1883.
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt. I.
(6293
C. Küchler.
Bartha.
Bekanntmachung.
Das Legen von Fußböden, einſchl.
Material=Lieferung für das Schulhaus in
der Grafenſtraße ſoll im Wege der
Sub=
miſſion vergeben werden.
Offerten ſind bis
Mittwoch den 4. Juli l. 33.,
Vormittags 10 Uhr,
bei unterzeichneter Stelle einzureichen.
Maſſenberechnung und Bedingungen
liegen auf dem Stadtbauamt zur Einſicht
offen, bei welchem auch die Formulare für
die Offerten zu erheben ſind.
Darmſtadt, am 25. Juni 1883.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohly.
(6294
Großherzogliche Landes=
Irrenanſtalt.
Das Umſetzen ſchadhaft gewordener
Fayence=Oefen nebſt der damit
zuſammen=
hängenden Lieferung von einzelnen
Ofen=
theilen ſoll auf dem Submiſſionswege
vergeben werden.
Voranſchlag und Bedingungen ſind auf
dem Bureau obengenannter Anſtalt am
2. und 3. Juli einzuſehen und Offerten
verſehen mit der Aufſchrift: „Submiſſion
wegen Fayenceofen=Arbeit”, bis zum
4. Juli, Nachmittags 6 Uhr,
daſelbſt einzureichen.
Heppenheim, 27. Juni 1883.
Großherzogliche Direction der Landes=
Irrenanſtalt.
J. A.:
6295
Schaum, Großh. Hausverwalter.
1454
Mohnöl,
anerkannt beſte Qualität, Mk 1.40 per
Liter, bei
(6064
2. W. 1Ta880l.
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Fst. Holländ. Colonial-Lucker,
prima inländ. Raſfinade,
Crystallaucker,
reiner Stampfaucker,
weisgen, gelben und schwarzen
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besten Farin,
prina Weingeist,
ächten alten Cognae,
Arac, Rum, Kirschwasser,
alten Vordh. Kornbranntwein,
feinsten Weinessig,
besten gekochten Einmachessig,
sämmtliche Gewürze
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aOvsten a-Onon,
am Ludwigsplatz. 16063
ulvlltorudi -uldyu „ ollo
von Ern. Stoin, Erdé.Bényo bei Tokay
(Ungarn), Beſitzer der Weinberge: Beneſick,
Bakſa, Omlas und Diockut.
Um den Export des mediciniſchen
Tokaher=
weins zu heben, verkaufe meine garantirt,
echten, ärztlich empfohlenen „ mediciniſchen
Tokayerweine” durch meine Verkaufsſtellen
ſchon die Einzelflaſche zum Engros=Preiſe,
damit der Wein nicht nur für Kranke,
ſon=
dern auch als tägliches Stärkungsmittel
für Kinder, Frauen und Greiſe, wie auch
für Morgen= und Deſſertwein gebraucht
werden kann. Analhſe und Gutachten des
Herrn Prof. Dr. P. Wagner über meine
Tokaherweine kann in den Geſchäftslocalen
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Ochweizerküs,
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Bleichſtraße. 6710
R125
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Carbol=Firniß als gelbliches
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müßge.
Felnsten holländ. Colonlalzuckor
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Weinsssig
übernehme
ede
4kachen Weinsprit
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Pergamentpuyier ete.
Philipp Neber.
6186,
Carlsſtraße 24.
K 125
1455
Pfennigſparkaſſe dahier.
Zum Zwecke der Uebeiſchreibung der im Laufe des I. Quartals 1883
ſtatt=
gefundenen Einlagen zur Pfennigſparkaſſe in die ſtädtiſchen Sparkaſſebücher, fordern
wir hiermit die Intereſſenten auf, die letzteren Bücher ſowohl, als auch die während des
vorbemerkten Quartals für die bezüglichen Einlagen an die Einleger abgegebenen
Pfennigmarken bezw. die mit denſelben beklebten Blätter der Pfennigſparkaſſebücher,
an die betr. Stationserheber
Samstag den 30. d. Mts.
um ſo gewiſſer abzugeben, als ſonſt die Einleger ſich den durch eine verſpätete
Ueber=
ſchreibung für ſie entſtehenden Zinſenverluſt ſelbſt beizumeſſen haben.
Die Trennung der vorbemerkten Markenblätter aus den Pfennigſparkaſſebüchern
findet durch die Stationserheber ſtatt und ſind daher dieſe Bücher gleichzeitig mit den
ſtädtiſchen Sparkaſſebüchern bei den betr. Erhebungsſtationen vorzulegen.
Einlagen zur Pfennigſparkaſſe köanen an dem obigen Tage nicht bewerkſtelligt
werden, dagegen iſt geſtattet an dem darauf folgenden Samstage - den 7. Juli
d. J.
doppelte Einlagen zu machen.
Im Intereſſe der durch den Uebergang der Einlagen zur Pfennigſparkaſſe in
die ſtädtiſche Sparkaſſe ohnehin ſehr erſchwerten Verrechnung dieſer letzteren Kaſſe,
er=
ſcheint es ſehr wünſchenswerth, daß, wenn irgend thunlich, nur ganze Mark zur
vierteljährlichen Ueberſchreibung in die ſtädtiſchen Sparkaſſenbücher der Einleger
ge=
langen. Ebenſo dürfte es ſich zur Erleichterung der Stationserheber empfehlen, daß
die während eines Quartals bewerkſtelligten Einlagen zur Pfennigſparkaſſe, bezw. die
hierfür ertheilten Pfennigmarken vor der vierteljährlichen Präſentation der bezüglichen
Pfennigſparkaſſebücher bei den Erhebungsſtationen, von den betr. Einlegern ſelbſt addirt
werden, damit die Uebereinſtimmung der ſich hiernach ergebenden Summe mit dem
Betrage der an die Pfennigſtationen zurückgegebenen und von den Letzteren quittirten
Pfennigmarken, durch Vergleichung mit größerer Sicherheit feſtgeſtellt werden kann.
Schließlich bemerken wir noch, daß, zur Vermeidung von Irrthümern, vor
Erledigung der Eingangs erwähnten Ueberſchreibung der Einlagen in die ſtädtiſchen
Sparkaſſenbücher, keine Rückzahlungen von Einlagen zur Pfennigſparkaſſe geleiſtet
werden können.
Darmſtadt, den 20. Juni 1883.
Das Curatorium der Pfennigsparkasse Jahler. (6075
1
„Mainzer Anzeiger.
Unſtreitig das billigſte und verbrei=
34. Jahrgang. tetſtealler hieſigen Tagesblätter. 9000 Auflage.
Preis vierteljährlich: per Poſt 1 M. 80 pf. (ohne Poſtaufſchlag.)
Der „Mainzer Anzeiger, welcher bereits im 34. Jahre erſcheint und alle
bürgermeiſteramtlichen Bekanntmachungen enthält, bietet ſeinen Leſern eine umfaſſende
politiſche Ueberſicht in Leitartikeln, Correſpondenzen und telegraphiſchen Berichten,
außerdem Coursnachrichten, Auszug aus dem Standesregiſter und die amtlichen
Marktberichte, Kunſt und Literatur, Vermiſchtes, ein Feuilleton ꝛc. ꝛc., und hofft ſo
allen Anſprüchen in vollem Maße zu entſprechen.
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da derſelbe nachweisbar das verbreitetſte Blatt in Mainz und Umgegend iſt. Inſerate
werden mit 20 Pf. per Petitzeile berechnet und an 74 der frequenteſten Stellen der
Stadt angeſchlagen. Entgegennahme der Inſerate bei allen Annoncen Bureaux des In=
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Jeden Sonntag wird das Unterhaltungsblatt „Der Hausfreund” gralis
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[ ← ][ ][ → ]1456
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od. Waſchen u. Putzen. Brandgaſſe 10, 1
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Maſchinennähen kann, erhält ſofort gute
Stellen. — Einige einſache Mädchen und
Kellner bekommen ſofort Stelle.
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GesuOhl chen, das gute Zeugniſſe
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Martinſtraße 14.
(6238
Angehender Commis:
bei kleinem Anfangsgehalt geſucht. Eintrir
baldigh.! Adreſſen unter S. i. d. Exped.
6304)
Jüngerer
Kiſten=Schreiner
geſucht
Wohner & Pahr,
Holzhof=Allee 1.
Aufruf
zur Hülfe.
Villige Pantoffeln.
Die Frauenſtraminpantoffeln (
Hond=
arbeith, welche ſeither zu 3 Mark verkauft
habe, werden von heute an zu H. 2.90
abgegeben.
Ferner iſt eine friſche Sendung Frauen=,
Männer= und Kinderſtiefel zu
wieder=
holt herabgeſetzten Preiſen in bekannter
Güte eingetroffen.
(11080
Bahnhofſtraße 1. 1 Stiege hoch.
Durch die eingetretene Hochfluth der Reiſſe und ihrer Nebenflüſſe iſt
ſunſer Kreis, Stadt und Land, ſchwer heimgeſucht worden. Die entſeſſelten Fluthen
der ausgetretenen Flüſſe ſtrömten mit elementarer Gewalt über grünende Wieſen,
Gärten und Felder und verwandelten in wenigen Stunden die blühende Neiſſe=
Niederung in eine weite, öde Waſſerflüche. Ueberallhin Verderben tragend, führten
ſie das kaum gemähte Gras fort, verwüſteten die Saaten und vernichteten
erbarmungs=
los die Hoffnung auf eine geſegnete Ernte, zerſtörten Gebäude und beraubten
zahl=
reiche Familien des Obdachs.
Im Angeſicht ſolcher Roth laſſen die Unterzeichneten den Ruf nach Hille in
ſalle Gaue des Vaterlandes ergehen.
Es gilt, dem unverſchuldeten Elend zu ſteuern und der äußerſten Noth
beizu=
ſtehen. Wer ein Herz für die Bedrückten, wer Mitleid mit Kummer und Leid hat,
der erbarme ſich der bedrängten Armuth! Gebe Jeder bald ſein Scherflein, ſo wird
deß ſind wir überzeugt - die Möglichkeit einer Hilſe geſchaffen werden, und
tauſend Kummerzähren werden ſich in Dankesthränen verwandeln.
Die Unterzeichneten ſtehen für eine gewiſſenhafte Verwendung der eingegangenen
Gaben ein und werden dieſelben, dankend auch für den geringſten Betrag, ſ. 8.
veröffentlichen.
Neiſſe, den 25. Junl 1883.
Allnoch, Kreis=Deputrter, Beigwitz. Biſchof, Bürgermeiſter, Reiſſe. v.
Groll=
mann, Landgerichts=Präſident, Neiſſe. Dr. Hahn, Bürgermeiſter, Patſchkau.
Hartwig, Mitglied des Kreisausſchuſſes, Ludwigsdorf. Pohl, Kreisdeputirter, Kalkau
Frhr. v. Seherr=Thoß, Landrath. Schinke, Gemeindevorſteher, Weizenberg.
Schumann, Königlicher Superintendent, Neiſſe. Weber, Bürgermeiſter, Ziegenhals.
Wenzel, Mitglied des Kreisausſchuſſes, Grunau. Ziermann, Oberſt und
Com=
mandart, Neiſſe.
Die Expedition des „Darmſtädter Tagblattsu iſt zur Entgegennahme von
(6305
Gaben gerne bereit.
Lehrling
findet Stelle in meinem Kurzwaarengeſchäft.
J. Hachenburger Jr. (6279
Gesmcht
eine Wohnung von 3-4 Zimmern von
einer feinen auswärtigen Familie in
an=
ſtändiger Lage.
Schriftliche Offerten sub G. H. 20
(6246,
an die Expedition d. Bl.
Speslalarzt Dr. Rod. Heyer,
Berlin, Leipzigerſtraße 91, heilt auch
brieflich Magen=, Unterleibs=, Frauen=
und Hautkrankheiten, ſelbſt in den
hart=
näckigſten Fällen, ſtets ſchnell mit beſtem
(6839
Erfolge.
„.
uUT am L 1ag0.
Der weltberühmte Pariſer und
aſia=
tiſche Floh=Circus, welcher erſt kürzlich;
im Münchener Aquarium nicht nur allein
von den Allerhöchſten Herrſchaften des
Königl. Hofes, ſondern auch von einem
großen Geſammt=Publikum bewundert
wurde, wird auch hier auf 4 Tage und
zwar von morgen Samstag den 30.
Juni bis Dienstag den 3. Juli im
Saale der Böttinger'ſchen Brauerei,
ſauf dem Ludwigsplatz ſeine Vorſtellungen
geben. Alles Nähere beſagen die Plakate.
NB. Die Vorſtellungen finden ohne Re=
(6307
tauration ſtatt.
Fin im Kleidermachen ſehr geübtes
C Mädchen empfiehlt ſich den geehrten
Gerüchte über
Ehe=
verſprechen
Herrſchaften in und außer dem Hauſe.-
Näh. bei Frau Frank, Caſinoſtr. 2. (6248
(6306
erlogen.
Joseph Dachtler.
Freitag den 29. Juni,
Nachmittags,
liegt der 15. Bogen des Adreßbuchs auf
dem Hauptmeldebüreau, Hügelſtraße, offen.
Landwehrſtraße-Müllerſtraße.
Im Verlage der L. C. Wittich'ſchen Hofbuchdruckerei iſt in 6. Auflage erſchienen:
zur Volksküche in der Familie.
6
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Dieſes Volks=Kochbüchlein gibt in ungemein klarer, leicht verſtändlicher Weiſe Anleitung für die Zubereitung der vortrefflich
bewährten Suppen obiger Anſtalt, ſowie einer Reihe anderer durch Nährkraft, Wohlgeſchmack und Billigkeit empfehlenswerther
Speiſen, alle berechnet für die Familie von fünf Perſonen. Der billige obige Preis läßt das Büchlein für eine allgemeine
Ver=
breitung geeignet erſcheinen.
10
4
Polttiſche eberſicht.
Darmſtadt, 29. Juni.
Deutſches Reich. Der Kaiſer, deſſen Emſer Trinkeur den
erfreu=
ichſten Verlauf nimmt, gedenkt, wie aus Ems gemeldet wird, am 18. Juli
n Gaſtein zur gewohnten Nachcur einzutreffen. Ueber die anläßlich des
baſteiner Aufenthaltes projectirte Zuſammenkunft zwiſchen Kaiſer
Wil=
ſelm und Kaiſer Franz Joſef verlautet noch nichts Näheres.
In Sonnenburg hat am Dienstag die feierliche Einführung und
hnveſtitur des Prinzen Albrecht von Preußen als Herrenmeiſter der
Balley Brandenburg des Johanniterordens durch den Kronprinzen, in
6tellvertretung des Kaiſers, ſtattgefunden. Außerdem wurden noch als
Rlechtsritter der Herzog von Edinburg, der Miniſter des Innern, v.
Putt=
ſamer, Prinz Heinrich XVIII. Reuß und Graf Limburg=Stirum
auf=
genommen.
Oeſterreich=Ungarn. Die Schlußverhandlungen des zu Ryiregy
haza ſpielenden Monſtre=Prociſſes wegen der angeblichen Ermordung der
Eſther Solymoſſy durch jüdiſche Schächter haben Erſcheinungen zu Tage
gefördert, welche auf die ungariſche Juſtizpflege ein eigenthümliches Licht
werfen. Wir haben da einen Staa=sanwalt, welcher zu Gunſten der
Ungeklagten plaidirt und den Unterſuchungsrichter Bary als denjenigen
ezeichnet, der eigentlich auf die Anklagebank gehöre. da tritt uns ein
Präſident entgegen, der ſeine Voreingenommenheit gegen die Angeklagten
nicht verbergen kann und was den Hauptbelaſtungszeugen, den 1½jährigen
No.iz Scharf, anbelangt, ſo ſtellt ſich jetzt heraus, daß deſſen Ausſagen
theilweiſe gänzlich erfunden und den Machinationen gewiſſer hinter den
Couliſſen ſtehender Perſönlichkeiten zuzuſchreiben ſind. Auch die
Aus=
ſagen anderer Belaſtungszeugen haben ſich als ſehr zweifelhaft erwitſen.
Im Verlaufe der Verhandlungen am Mittwoch erklärte die vom
Ober=
ſtaatsanwalt mit Ueberwachung der Vorunterſuchung beauftragte
Sicher=
heits=Commiſſar Barcza, Moriz Scharf habe ihm anfangs die angebliche
Ermordung der Eſther in der bekannten Weiſe erzählt, ſpäter aber
ge=
ſtanden, daß er eigentlich nichts geſehen und man ihn durch Drohung
mit ewigem Kerker zu ſeiner Ausſage veranlaßt habe. Moriz und der
Comitatsbeamte, Kanzliſt Beczeli, unter deſſen Oberaufſicht Erſterer ſteht,
ſtellten dies entſchieden in Abrede. Schließlich wurde noch conſtatirt,
daß der Kanzliſt Beczeli früher wegen Mordes an dem Gatten ſeiner
Geliebten mit 12 Jahren Haſt beſtraft worden ſei.
Frankreich. Der -Temps= behauptet, daß das Auftreten der
Cho=
lera bereits am 12. Mai von Bombay ſignaliſirt worden ſei. Der
inter=
nationale Geſundheitsrath in Konſtantinopel ordnete ſtrenge Maßregeln
an, dieſe ſeien jedoch von den engliſchen Delegirten vereitelt worden, welche
verklärten, daß den Handelsintereſſen ebenſo Rechnung getragen werden
müſſe, wie den Intereſſen der öffentlichen Geſundheitspflege.
England. In Curragh (Irland) iſt es zwiſchen Soldaten zweier
Regimenter aus noch unbekannten Urſachen zu einem ernſten
Zuſammen=
ſtoße gekommen, bei welchem von den Schießgewehren Gebrauch gemacht
wurde und fünf Soldaten todt auf dem Platze blieben, während mehrere
andere Verwundungen davontrugen. Erſt dem energiſchen Eingreifen der
Officiere, welche drohten, auf die Meuterer ſchießen zu laſſen, gelang es,
dem Kampfe ein Ende zu machen.
Italien. Die Kammer genehmigte am Mittwoch den Handels= und
Schifffahrtsvertrag mit Deutſchland und tritt derſelbe am 1. Juli
11 Kraft.
Türkei. In Konſtantinopel wurde am 27. Juni in Folge des
Zunehmens der Cholera die Quarantäne für aus Cgypten kommende
Perſonen, welche proviſoriſch auf 24 Stunden feſtgeſetzt geweſen war,
nunmehr auf 10 Tage ausgedehnt.
Der internationale Geſundheitsrath in Konſtantinopel hat am 27. Juni
beſchloſſen, im Hinblick auf das Auftreten der Cholera ſämmtliche
eeyp=
tiſche Provenienzen einer Quarantäne gemäß dem Reglement vom Jahre
1867 zu unterwerfen. Deshalb müſſen im Mittelmeer alle Schiffe jtzt
Smyrna oder Beirut anlaufen. Für die Häfen des Rothen Meeres iſt
eine beſondere Quarantäne angeordnet. Alle See=Sanitätsämter haben
telegraphiſch entſprechende Inſtructionen erhalten.
Cgypten. Am 26. Juni ſind in Damiette 47 Perſonen, darunter
37 an der Cholera geſtorben. In Manſurah ſowie in Port Said kamen
ebenfalls Cholerafälle vor, worunter einige mit tödtlichem Ausgange.
Aus Madt unn Aand.
TarmKsdt, 29 Juni.
- S. Königl. Hoheit der Großherzog baben dem Kammerdiener
Sr. G. H. des Prinzen Heinrich von Heſſen, Balth. Lang ſowie dem
Lakai Sr. G. H. des Prinzen Heinrich Joh. Happel die Erlaubniß zur
Annahme und zum Tragen der ihnen von Sr. M. dem Kaiſer von
Rußland verliehenen St. Stanislaus=Medaille 5 b ertheilt.
O (Stadtverordnetenverſammlung, 28. Juni. Kurzer
Be=
richt). Vor Eintritt in die Tagesordnung theilte der Herr
Oberbürger=
meiſter mit, daß der Director der techniſchen Hochſchule neuerdings
wieder bei dem Miniſterium des Innern die Errichtung eines Lehrſtuhls
ür Pharmazeuten, ſowie die Abhaltung von Staatsprüfungen für
Zeichen=
lehrer in Anregung gebracht und ein Erfolg dieſer Schritte in
Aus=
ſicht ſtehe.
Reh ſtellte den dringlichen Antrag den äußerſt defecten Verputz der
höheren Töchterſchule als vald herſtellen zu laſſen. Nach kurzer Debatte
wurde dieſer Antrag an die Baucommiſſion verwieſen.
Einer Petition der hieſigen Pfläſtrermeiſter um Uebertragung der
Pflaſtererarheiten in der Mühlſtraße, wofür ſie Aufgebote gegen den Vor=
4 126
anſchlag eingereicht, währenb ein anderer
die Arveit zu dem Voranſchlagspreis-
1457
Pfläſterer ſich bereit erklärt,
1 Mk. 20 Pf. pro Quadrat=
meter - zu übernehmen, wurde bei dieſer Sachlage keine Folge gegeben.
Beſonderer Verhältniſſe halber wurde ſodann in geheimer Sitzung
über das Geſuch der Muitärbehörde wegen Entwäſſerung der
Artillerie=
kaſerne verhandelt. — Hierauf in wieder eröffneter öffentlicher Sitzung
für den Kanalbau in der großen Ochſengaſſe ein Credit von 4000 Mk.
vewilligt.
Das auf dem Markt ſtehende Bedürfnißhäuschen hat zu verſchiedenen
Unzuträglichkeiten Anlaß gegeben und ſoll deßhalb die Polizei erſucht
werden, dieſer Anſtalt eine ganz beſondere Aufmerkſamkeit hinſichtlich der
Ueberwachung zu widmen, auch and rerſeits des Tags über ſeitens der
Stadt für eniſprechende Reinigung Sorge getragen werden.
Weiter wurde die Reorganiſation des Wieſenvorſtandes beſchloſſen,
und zwar dahin, daß Herr Beigeordnete Riedlinger zum Vorſitzenden,
die Herren Stadtverordneten Ritſert, Landwirth Möſer II. und der
je=
weilige Hofmeierewverwalter zu Mitgliedern ernannt wurden.- Rückert,
regte die Entſcheidung über die Trambahn=Angelegenheit an, worauf der
Overbürgermeiſter erklärte, daß die deßjallſigen Verhandlungen
noch in der Schwebe ſeien. - Die übrigen Gegenſtände boten wenig
Intereſſe.
O Schwurgericht. Die am Mittwoch verhandelte Anklageſache
gegen den Schloſſer Friedrich Hornung von Pfungſtadt, beſchuldigt der
Schriftfalſchung, endigte damit. daß der Beſchuldigte auf Grund des
6 270 des Strafgeſetzouchs — Gebrauchs einer gefälſchten oder
ver=
ſulſchten Uikunde zum Zweck einer Tauſchung - zu einer
Gefängniß=
ſtrafe von 3 Monaten 14 Tagen verurtheilt wurde. - Geſtern wurde
eine Anklage wegen Munzverbrechens verhandelt, die zum Tneil bis in
das Jahr 1881 zurückgrent. Seit dieſer Zeit wurden nämlich in
Offen=
bach fortwägrend falſche Münzen, insbeſondere Thaler= und Markſtucke,
ausgegeben, bis (s endlich im Februar ds. Js. gelang, einen gewiſſen
Poſumentier Hermann Avolf Richter von Annaberg, zuletzt in
Offeu=
vach, eine Perſönlichkeit, die bereits mehrfache Vorſtrafen wegen
Vieb=
ſtahts aufzuweiſen hat, auch ſchon wegen Verausgabung falſchen Geldes
m Köln Strafe verbußte, als Denjenigen zu überführen, der einen falſchen
Thaler verausgabte. Die bei dem Angeklagten, der längere Zeit
arbetts=
los in Ofſenbach lebte und, wie er vorgibt, von früheren Erſparniſſin
zehrte, vorgenommene Hausſuchung ergab, daß er ſich im Beſitz einer
Munziorm fur Cinmarkſtücke, einer Metallcompoſition aus Blei und
Zinn, eines offenbar gebrauchten Gießlöffels, ſowie einer Feile befand.
Ueber den Zweck dieſer Gegenſtände konnte Richter, der beharrlich leugnete,
falſches Geld gemacht oder ſolches verausgadt zu haben, nur wenig
be=
friedigende Auskunft ertheilen, will insbeſondere die Münzform nur zu
dem Zweck angefertigt haben, um ſeinen in Annaberg wohnenden Enkeln
Spielmarken aus Meſſing anzufertigen, während er das fragliche Metall
theils gefunden, theuls gekauft haben will, um es ſpäter in ſeinem
Ge=
ſchaft zu verwenden. Bei dieſer Sachlage erſchien die Vernehmung
zahl=
reicher Zeugen, die in den letzten Jahren falſches Geld empfangen und
die zum Theil eine auf den Angeklagten paſſende Perſonalbeſchreibung
gegeven, angezeigt, und können wir das Ergebniß erſt in nächſter Rummer
imittheilen.
4 Nach einer uns gewordenen Mittheilung hat ſich die Aburtheilung
einer yier anhangigen intereſſanten Strafſache wegen Wuchers dadurch
verzögert, daß eine Vervollſtandigung der desfallſigen Unterjuchung
an=
geordnet wurde.
— Nach einer Mittheilung des Herrn Profeſſor Dr. Lepſius
zeigte das im Keller der geologiſchen Anſtalt im Herrngarten aufgeſtellte
Seismometer an, daß die Erdbebenwelle am 27. Juni früh 5 Uhr
35 Min. in der Richtung von Weſten nach Oſten verlaufen iſt.
Der Bilanz pro 1882 der Heſſ. Ludwigsbahn zufolge waren
105,015 M. Lwidende und 711380 M. verfallene Zinscoupons von
Prioritäts=Obligationen noch nicht erhoben.
Poſtnachricht. Vom 1. Juli ab kann im Vrkehr zwiſchen
Deutſchland und Oeſterreich=Ungarn die Einziehung
von Geldern bis zum Betrage von 400 M. bezw. 200 fl. öſt. W. im
Wege des Poſtauftrags ſtattfinden. Zu Poſtaufträgen nach Oeſterreich=
Uugarn iſt das für den innern Verkehr Deuiſchlands vorgeſchriebene
Formular zu benutzen. In demſelben iſt die einzuziehende Summe in
oſterreichiſcher Währung anzugeben. Bei den Poſtaufträgen nach Ungarn
muß das Formular beſonders deutlich ausgefüllt werden; die Namen
ſind in latetniſchen Buchſtaben zu ſchreiben. Die im Voraus zu
ent=
richtende Taxe für den Poſtauftragsbrif beträgt, wie für Einſchreibbiiefe
nach Oeſterreich=Ungarn, bei Briefen bis 15 Gramm (einſchl.) 30 Pfg.,
bei ſchwereren Briefen 40 Pfg. Der eingezogene Betrag wird dem
Auf=
traggeber, nach Abzug der Poſtanweiſungsgebühr, mittelſt Poſtanweiſung
überſandt. Die Aufnahme von Wechſelproteſten bezw. die Weitergabe der
Poſtauftrage an dritte Perſonen wird im Verkehr, mit Oeſterreich=
Ungain poſtſeitig bis auf Weiteres nicht vermittelt. Ueber die ſonſtigen
naheren Beſtimmungen ertheilen die Poſtanſtalten auf Befragen Auskunft.
Immobilienverkäufe: Sämmtliche Bauplätze in der neuen
verlängerten Kiesſtraße, von der Gervmus= bis zur Beckſtraße führend,
ſind an die Firma Harres und Barth käuflich übergegangen. Die
Ver=
käufe wurden durch Agenten P. Thüringer abeſchloſſen. Wie wir hören
beabſichtigt die Firma Harres und Barth dorten freiſtehende kleinere
elegante Häuſer mit Vor= und Hintergarten zu erbauen, und werden
dieſe Häuſer durch ihre hübſche und geſunde Lage ſehr willkommen ſein,
was auch dieſem Stadttheil noch zum weiteren Vortheil gereichen
wird.
1458
4
— Von morgen ab wird ſich auf einige Tage in der Böttinger'ſchen
Prauerei ein Flohcireus produciren. Durch eine eigene Dreſſur iſt
e3 dem Beſitzer gelungen, die Thiere ſo abzurichten, daß ſie kleine Wagen,
Kanonen ꝛc. ziehen; auch zeigen ſie ſich als Seilkünſtler, Fechter und
Tänzer.
Nach den ſlatiſtiſchen Ermittelungen des Vereins deutſcher
Eiſen= und Stahlinduſtrieller belief ſich die Roheiſenproduction
des deutſchen Reichs (einſchließlich Luxembures) im Monat Mai 1883 au
282,040 Tonner darunter 169,972 Tonnen Puddelroheiſen, 8066 Tonnen
Spiegeleiſen, 38.923 Tonnen Beſſemer, 35 985 Tonnen Thomasroheiſen
und 25,394 Tonnen Gießereiroheiſen. Die Production im Mai 1882
belrug 243301 Tonnen. Vom 31. Januar bis 31. Mai 1883 wurden
producirt 1395.497 Tonnen gegen 1268.445 Tonnen im Vorjahre.
Reichsgerichtsentſcheidune. Die Zurücknahme der
er=
hobenen Privatklage wegen eines Antragsvergebens, bei welchem geſetz.
lich die Zurücknahme des Strafantraes unzuläiſig iſt, hindert nicht den
Staatsanwalt von Amtswegen die Strafverſolgung des gedachten
Ver=
gehens eintreten zu laſſen.
Die Leichenverbrennung.
Fortſetzung.)
VI.
Die Gründe, welche von geſundheitlichem Standpunkte aus gegen
die Erdbeſtattung geltend gemacht werden, wären wohl zunüchſt zu beleuchten.
Daß in dieſer Hinſicht viel übertrieben wird, und man ſich Gefahren
vor=
ſtellt, die gar nicht vorhanden ſind, iſt erwieſen. Der Einfluß des Erdbodens
auf den Menſchen in ſanitärer Beziehung ſoll und kann nicht beſtritten
wer=
den, namentlich hat die oberſte Schicht, aus feſter Maſſe, Waſſer und Luf
beſtehend, fur ihn Bedeutung. Aber allenthalben finden ſich in dieſem Boden
organiſche Reſte, welche durch den Einfluß des athmosphäriſchen Sauerſtoffs
verweſen. Die Zerſetzung der Leichen liefert dazu, insbeſondere zu der
Kohlenſäure, nur einen geringen Theil, weit mehr die Dungſtoffe, welche
der Ackerbauer in den Boden bringt, die Auswurfſtoffe von Menſchen und
Thieren, die Körper der Thiere, der größeren, wie der Millionen von kleineren,
die verweſenden Pflanzen, die Abfälle der Induſtrie und Gewerke. Dr.
Petten=
kofer behauptet, daß der Boden in München durch die Maſſe organiſcher
Zerſetzungs=Producte, wie ſie in jeder großen Stadt gefunden werden,
jähr=
lich mehr verunreinigt würde als durch 50,000 Leichen. Die Faulgaſe ſind
an ſich nicht giftig und können nur nachtheilig werden, wenn ſie der
einge=
alhmeten Luft in größerer Menge beigemiſcht ſind. Sie gelangen nicht über
die Bodenoberflache oder werden durch die Strömung der Luft vertheilt. An
Kohlenſäure ſchickt der Athmungsproceß eines Thiers eine viel größere Menge
in die Luft, als ein verweſender Leichnam. Würden die Friedhöfe, wenn ſie
wirklich durch unangenehme und ſchädliche Ausdünſtung beläſtigten, ohne
Nachtheil von zahlreichen Beſuchern betreten werden? Perſonen, die mil
Leichen und Friedhöfen in nahe und beſtändige Berührung kommen, wie
namentlich auch die Todtengräber, leiden an ihrer Geſundheit keinen Schaden,
ſind zum Theil recht alte Leute. Es iſt nicht conſtatirt, daß von einem
Gottesacker, auf welchem viele Typhus= und Choleraleichen beerdigt wurden,
Anſteckungen ausgegangen ſind und am nächſten gelegene Häuſer und
Stadt=
theile beſonders inficirt worden wären. Ebenſo wenig ſind von
Maſſen=
gräbern eines Schlachtfeldes Krankheiten verbreitet worden, während ſtehende
Lager epidemiſche Krankheiten faſt immer herbeifUhren. Wernher ſagt: Die
Träger der Anſteckung ſind nicht die chemiſchen Producte der Fäulniß,
ſon=
dern Organismen, Pulze, welche aber nicht in der faulenden Leiche entſtehen,
ſondern von Außen müßten zugebracht worden ſein, jedenfalls jedoch günſtigere
Bedingungen zur Verbreitung hätten ſo lange der Leichnam über der Erde
iſt, als wenn er mit Erde bedeckt wurde, weil die Infectionskörper des
Sauer=
ſtoffs der Luft zu ihrer Ernährung und Vermehrung bedurfen.
VII.
Wie verhält es ſich insbeſondere mit der angeblichen Vergiſtung des
Trinkwaſſers durch den Einfluß der Gräber? Daß hier Gefahren für die
Geſundheit nicht ausgeſchloſſen ſind, ſoll nicht in Abrede geſtellt werden,
namentlich da, wo Trinkbrunnen in unmittelbarer Nähe von Friedhöfen
an=
gelegt ſind. Aber auch hier wird übertrieben. Dr. Baginsky in Berlin,
der eifrige Vertheidiger der Leichenverbrennung geſteht zu, daß der Nachweis
bis jetzt noch nicht erbracht ſei, daß die Kirchhöfe auf dieſe Weiſe durch
Ent=
wickelung und Verbreitung von Epidemien ſchädlich geworden ſeien. Das
Bodenwaſſer, bemerkt Wernher, abſorbirt einen Theil der Bodenluft und
erhält dadurch außer einigen löslichen Salzen mineraliſche Beſtandtheile und
beſonders Kohlenſäure, die es uns zu einem erfriſchenden Getränke macht.
Alle Kohlenſäure im Waſſer ſtammt aber aus der Zerſetzung organiſcher
Körper, auch die der mineraliſchen Säuerlinge, die doch der Geſundheit ſo
förderlich ſein ſollen. Die Beimiſchung von ſalpeterſauren Salzen, welche
von Zerſetzung ſtickſtoffhaltiger Körper herrührt, durch das Grundwaſſer,
macht das Trinkwaſſer auch nicht ſchädlich, da in der Haushaltung Salpeter
in g1ößerer Menge z. B. durch das Einſalzen des Fleiſches verarbeitet wird.
Unreines Waſſer wird durch den Boden filtrirt. Durch ſorgfältige
Unter=
ſuchungen des Trinkwaſſers in vielen Städten hat man auffallende Reſultate
gefunden. In Berlin war das Waſſer der Friedhöfe reiner als das der
Stadt. Eine Unterſuchung von 6 Brunnen in Nordhauſen ergab ebenfalls,
daß die in der Nähe des Begräbnißplatzes reineres der Geſundheit zuträglicheres
Waſſer hatten als die in der Stadt. In Mainz befinden ſich auf dem
Friedhofe 3 Brunnen. Das Waſſer wurde unterſucht; es war durchaus frei
von organiſchen Beimiſchungen und von portrefflicher Beſchaffenheit. In
Badaction und Verloz L. C.
125
Gießen haben die Herren Laubinger und Laubenheimer eine Anzahl Brunnen
unterſucht, und war das Waſſer des an dem abhüngigſten Theil des
Fried=
hofs gelegenen Brunnens mit das Beſte der Stadt. Auch hier in
Darm=
ſtadt ſoll das Waſſer aus den Friedhofbrunnen vorzüglich ſein. Es kann
getroſt behauptet werden, daß das, was auf die hier in Rede ſtehende Weiſe
in den Boden und mit dem Grundwaſſer etwa in die Brunnen kommt, wenig
iſt im Vergleich zu dem, was im Innern eines bewohnten Ortes, einer
be=
völkerten induſtriellen Stadt, eines Viehzucht treibenden Dorfes in den Boden
eindringt. - Als Schlußreſultat durſte ſich ergeben, daß gegen die
Erd=
beſtattung, wie ſie bei uns jetzt und in Folge geſetzlicher Beſtimmungen
aus=
geführt wird, aus ſanitätlichen Gründen nichts eingewendet werden kann, wozu
nur noch erwähnt werden ſoll, daß bei Epidemien und nach blutigen Schlachten,
wo das Verbrennen am Nothwendigſten erſcheinen könnte, dieſes wegen der
großen Zahl von Leichen unmöglich ſein würde.
VIII.
Was die ökonomiſchen Gründe anlangt, welche die Gegner der
Erdbeſtattung geltend machen, ſo haben dieſe zunüchſt hervorgehoben, wie eine
Menge von im Naturhaushalt verwendbaren Stoffen ungenützt blieben der
Ackerbau geſchädigt, die Verarmung gefördert werde, während, wie ein Dr.
Bernſtein erörtert, bei dem Verbrennen die kohlenſtoff= und ſtickſtoffreichen
Beſtandtheile des Körpers in Luſtform entwichen, ſich in dem weiten
Luft=
meer verbreiteten, den Wieſen und Wäldern Nahrung ſpendend, und die
Aſchenbeſtandtheile den Pflanzen zur Speiſe dienten. Wohl kann man da
fragen, ob denn die Körpertheile des Menſchen nur nach ihrer Bedeutung
fuͤr die Agricultur angeſehen werden ſollen und ob wirklich in der Natur auf die
im menſchlichen Leichnam ſich entwickelnden Gaſe und die
Knochenbeſtand=
theile ſolcher Werth zu legen ſei. Jedenfalls aber liegt ein Widerſpruch
darin, daß man einerſeits die Gefährlichkeit der aus den Gräbern
aufſteigen=
den Gaſe und Dünſte betont und andererſeits wieder beklagt, daß durch das
Erdgrab alle dieſe Gaſe u. ſ. w. ungenützt bleiben müſſen, auch verſchweigt,
wie die in den Urnen eingeſchloſſene Aſche (mehrere Pfund) auch dem Boden,
den Pflanzen entzogen werde. In einer anderen Beziehung glaubt man
dem ökonomiſchen Standpunkt Rechnung tragen zu ſollen, als durch
ausge=
dehnte Friedhöfe Ackerbau, Gewerbe, Anlegung von Wohnungen für die
Lebenden beeinträchtigt würden. Die Beſchaffung des nöthigen Raums hat
allerdings in großen Städten, wie Paris (jährlich 42,000 Leichen), London ꝛc.
ſeine Schwierigkeiten, dieſe werden aber dadurch verringert, daß man bei den
vermehrten Communicationsmitteln, Ei enbahnen, Trambahnen, die
Begräbniß=
plätze weiter hinaus verlegen kann. Der Verluſt an baubarem Gelände
er=
ſcheint in der Mehrzahl der Gemeinden gering, zumal meiſtens ſteiniger oder
ſandiger Boden benutzt wird, und weiter bedenke man, wie bei der Anlage
von Exercierplätzen, Schießplätzen für die Artillerie u. dergl. auf die
vermeint=
liche Schädigung des Nationalwohlſtandes keine Rückſicht genommen werden
kann. Wenn irgendwo, ſo dürfte die Platzfrage in keiner Stadt weniger
in Betracht kommen als in Darmſtadt, wo die fernere Erweiterung des
Friedhofs auf ſandigem Boden leicht ausführbar iſt, und darum auch bei
der gegenwärtigen Anlage der Wege eine Terrainverſchwendung im
groß=
artigſten Maßſtabe ſtattgefunden hat. Uebrigens darf nicht unerwähnt bleiben,
wie bei der Feuerbeſtattung auch Urnenfelder eingerichtet, oder Hallen (
Colum=
barien) gebaut werden müßten, welches Raum und Geld erfordert.
Schluß folgt.)
Literariſches.
- Die bei Br. Lemmein Leipzig erſcheinende Klaſſikerbiblio thek de
bildenden Künſte, bearbeitet von Autoren erſten Ranges auf dem Gebiete der
Kunſtgeſchichte, hat ſich während ihres nun zweijährigen Beſtehens als ein
wahres Haus= und Familienbuch erwieſen und ſich die Sympathie jedes
Ge=
bildeten ohne Ausnahme erworben. Die brillanten Lichtdrucke, acht in jedem
Heft, nur Reproductionen von Meiſterwerken, ausgezeichnet geſchriebener
er=
läuternder Text, ſowie der Preis von 60 Pf. pro Heft, laſſen die gute
Auf=
nahme des Werkes als berechtigt bezeichnen.
— Welt= und Lebensanſchauungen von E. Pfaff, Prof. Preis
5 M. Viele halten ſich im Leben an die Uberlieferte Religion; wenige nur
ent=
wickeln ſich zu zünftigen Philoſophen. Zwiſchen beiden Standpunkten aber
fließt ein breiter Lebensſtrom, dem die große Zahl der Gebildeten meiſtens
folgt. Sie entlehnen ihre Lebensauffaſſung theils der Religion, theils der
Wiſſenſchaft, theils der eigenen Erfahrung, wobei Lücken, Unklarheiten nicht
ausbleiben können. An dieſe Lebenskreiſe wendet ſich nun vorliegende Schrift
und ſucht zu klären, zu ergänzen, einheitlich zuſammenzufaſſen! Das Buch bietet
eine geſunde Lektüre und auch praktiſchen Nutzen, indem mancher da und
dort für ſeine allgemeine Bildung erwünſchten Aufſchluß über die verſchiedenen
Fragen der Wiſſenſchaft und des Lebens findet. Es iſt allgemein
verſtänd=
lich, lebhaft, klar und warm geſchrieben und regt geiſtig an, mag man
bei=
ſtimmen oder widerſprechen.
Polizeibericht vom 28. Juni.
Ein Kellner iſt nach Unterſchlagung einer Summe Geldes flüchtig
gegangen.
Tages=Aalender.
Samstag, 80. Juni bis Dienstag, 3. Juli: Vorſtellungen des Floh=
Circus in Böttinger's Brauerei.
Sonntag 1. Juli: Ausflug der Turngemeinde Beſſungen nach Erbach.
Waldfeſt des Geſangvereins Melomanen.
Täglich, mit Ausnahme des Montags (bei günſtiger Witterung): Militär=
Coneert im Saalbau (Anf. an Wochentagen 18 Uhr, an Sonntagen 6 Uhr).
Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.