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Bü
55
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5.
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14l
144.
Jahrgang.
144.
Jahrgang.
Womnenentspreis
vlertehſihrlich 1 Mark 50 Pf. he
ringerlohn. Auswärtz werden von
allen Poſtämtern Beſtellungen
end=
gegengenommen zu 1 Mark 50 Pf.
do Ouanrtal uck Poſtauſilag
Irag= und Anzeigeblaft.)
le
Mit der Sonntags=Beilage:
Illuſtrirtes Unterhaltungsblatt.
Iſerate
werden angenommen: nDarmſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. Nr. 23.
m Beſſungen von Friedr. Blßer.
Holzſtraße Nr. 25. ſowie auswärtz
von allen Annenen=Expeditlonen.
Amtliches Organ
fuür die Bekanntmachungen des Großh. Kreigamts, des Großh. Polzeiamts und ſümmtlicher Behörden.
R 16L.
Freitag den 19. Auguſt.
188I.
Betreffend: Meldeweſen.
Darmſtadt, den 14. Auguſt 188I.
B e k a n n t m a ch u n g.
Den Vorſchriften der Melde=Ordnung vom 10. November 1876 wird vielfach entgegengehandelt und wird insbeſondere die
Meldepflicht und die Meldefriſt nicht beachtet.
Es ſind nach 81-9 der citirten Melde=Ordnung zur Meldung bei der Polizeibehörde verpflichtet:
8 1. Wer in die Gemeinde Darmſtadt einzieht, um in derſelben ſeinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen= unter
Vor=
lage der ihm an ſeinem bisherigen Wohnort ertheilten Abmeldebeſcheinigung binnen acht Tagen vom Tage des Einzugs an
(Art. 1 des Geſetzes vom 4. December 1874).
5 2. Wer aus der Gemeinde Darmſtadt wegzieht, um ſeinen gewöhnlichen Aufenthalt in derſelben aufzugeben, unter
An=
gabe des Orts an den er verzieht, vor dem Wegzuge (Art. 2 des genannten Geſetzes).
8 3. Diejenigen, welche der in die Gemeinde Darmſtadt einziehenden oder aus derſelben wegziehenden Perſon Wohnung
und Unterkommen gewährt haben, ſofern die An= oder Abmeldung durch den zunächſt Verpflichteten nicht ſelbſt geſchehen iſt, binnen
10=Tagen nach deren Einzug oder Wegzug (Art. 4 des genannten Geſetzes).
5 4. Hauseigenthümer von dem in ihren Häuſern durch Ein= oder Auszug vorgehenden Wechſel, das Local mag zum
perſönlichen Aufenthalt oder nur zum Geſchäftsbetrieb verwendet ſein, unter Angabe der früheren, bezw. künftigen Wohnung des
Ein= oder Ausziehenden, binnen acht Tagen nach dem Ein= oder Auszug.
Zu gleicher Anzeige ſind Hauptmiether ganzer Häuſer oder einzelner Theile derſelben verbunden, wenn ſie Wohnungen
wieder an Untermiether abgeben.
Bei unter obrigkeitlicher oder ſonſtiger Verwaltung befindlichen Gebäuden iſt der Verwalter ſtatt des Eigenthümers für die
Anzeige verantwortlich (Art. 85 des Polizeiſtrafgeſetzes).
8 5. Wer innerhalb der Gemeinde Darmſtadt ſeine eigene oder gemiethete Wohnung verändert unter Angabe der
ver=
laſſenen, ſowie der neu bezogenen Wohnung, inſofern die Meldung nicht bereits durch den nach 8 4 zunächſt Verpflichteten erfolgt
iſt, binnen 10 Tagen (Art. 7 des Geſetzes vom 4. December 1874.
8 6. Diejenigen, welche Andere bei ſich in Schlafſtellen aufnehmen, von jeder Aufnahme binnen vierundzwanzig Stunden
(Art. 85 des Polizeiſtrafgeſetzes).
8 7. Jeder Dienſtbote, Handlungsdiener und Gewerbsgehülfe, Lehrling oder Fabrikarbeiter, welcher in einen Dienſt
ein=
tritt, oder denſelben verläßt, binnen vierundzwanzig Stunden nach erfolgtem Dienſteintritt oder Austritt (Art. 89 des
Polizei=
ſtrafgeſetzes).
8 8. Gewerbtreibende und Dienſtherrſchaften von dem Dienſteintritt oder Dienſtaustritt ihrer Handlungsdiener,
Gewerbs=
gehülfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder Dienſtboten binnen 5 Tagen nach dem Eintritt oder Austritt, falls die Anzeige nicht
bereits durch die nach 8 7 zunächſt Verpflichteten erfolgt iſt (Art. 7 des Geſetzes vom 4. December 1874.
8 9. Gaſtwirthe täglich bis um 9 Uhr Vormittags über alle in den letzten vierundzwanzig Stunden erfolgten Aufnahmen
von Fremden (Art. 81 und 82 des Polizeiſtrafgeſetzes).
Alle Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
B e k a n n t m a ch u n g.
Unter Bezugnahme auf die Localpolizeiverordnung vom 25. April 1877 und unſere Bekanntmachung vom 27. Juni d. J.
fordern wir hiermit die Beſitzer aller Hecken an öffentlichen Fahr= und Fußwegen in hieſiger Gemarkung zum Beſchneiden und
Zurückbinden der neuen, über die Nachbar= und Weggrenze hinausragenden Schößlinge dieſer Hecken auf. Das Feldſchutzperſonal
iſt angewieſen, im Falle des Unterlaſſens dieſer Arbeit bis längſtens 27. d. Mts. Anzeige zu erheben, und tritt alsdann
Be=
ſtrafung der Säumigen mit 1 bis 5 Mark und Ausführung des Zurückſchneidens ꝛc. auf deren Koſten von Amtswegen ein.
Darmſtadt, den 15. Auguſt 1881.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohly.
[280
439
[ ← ][ ][ → ]1636
R 161
B e k a n n t m a ch u n g.
Das Verzeichniß der für das 1. Semeſter 1881 zur israel. Gemeindekaſſe dahier
zu zahlenden Schulgelder liegt vom 19. d. Mts. an acht Tage lang auf unſerer
Gemeindeſtube (Friedrichſtraße 2) zur Einſicht offen.
Darmſtadt, den 16. Auguſt 1881.
(7320
Der Vorſtand der israel. Religionsgemeinde.
In dem Konkursverfahren über das
Ver=
mögen des Bäckermeiſters Wilhelm Becker
zu Darmſtadt iſt durch heutigen Beſchluß
des Konkursgerichts zur Nachholung der
Beſchlußfaſſung über dieetwaige Wahl eines
Verwalters, über Beſtellung eines
Gläu=
biger=Ausſchuſſes und über die in 8 120
der Konk.=O. bezeichneten Gegenſtände,
weiter zur Abſtimmung über einen von dem
Gemeinſchuldner vorgeſchlagenen
Zwangs=
vergleich Termin beſtimmt auf:
Mittwoch den 21. September 188½,
Vormittags 8 Uhr.
Darmſtadt, den 11. Auguſt 1881.
Der Gerichtsſchreiber
Großherzoglichen Amtsgerichts Darmſtadt I.
(732]
Kümmel.
Edictalladung.
Nachbenannte Grundbeſitzer haben die
beibemerkten Immobilien veräußert:
1) Gemarkung Arheilgen.
Peter Kunz II. und Frau, geb. Frickel,
modo Konrad Hedrich 1. und deſſen
Ehefrau Katharina, geb. Ganß, zu
5= Arheilgen:
Fl. I. Nr. 5385 und 5386.
2) Gemarkung Eberſtadt.
2) Wilhelm Dörner II. und Verlobte
reſp. Ehefrau Eliſabetha Dörner von da:
Fl. 14 Nr. 89. Fl. 13 Nr. 109 und
110. Fl. 21 Nr. 34.
b) Wilhelm Dörner II. von da:
Fl. 13 Nr. 111.
3) Gemarkung Roßdorf.
Georg Breidenbach und deſſen Ehefrau Louiſe,
geb. Breidenbach, von Roßdorf:
Fl. 5 Nr. 84. Fl. 5 Nr. 78⁄₁₀
Fl. 14 Nr. 337.
4. Gemarkung Schneppenhauſen.
Heinrich Engel von da:
Fl. 4 Nr. 29,
können jedoch das Eigenthum,
beziehungs=
weiſe die Bezahlung des Kaufſchillings
urkundlich nicht nachweiſen. Es werden
daher alle Diejenigen, welche
Eigenthums=
oder ſonſtige dingliche Rechtsanſprüche an
die vorbezeichneten Immobilien machen zu
können glauben, hiermit aufgefordert, ſolche
ſo gewiß binnen vier Wochen bei dem
unterzeichneten Gerichte vorzubringen, als
ſonſt die Beſtätigung der betreffenden
Ver=
äußerungsverträge und der Eintrag des
Erwerbtitels in das Mutations=Verzeichniß
reſp. die Löſchung der beſtehenden
Be=
ſchränkungen verfügt werden wird.
Darmſtadt, den 15. Auguſt 1881.
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt II.
[7322
v. Diemar.
Guth.
Bekanntmachung.
Die Handarbeit bei Chauſſirung der,
Straße vor dem Großherzoglichen neuen
Palais auf dem Wilhelminenplatz ſoll im
Wege der Submiſſion vergeben werden.
Offerten ſind bis
Montag den 22. Auguſt l. J.,
Vormittags 10 Uhr,
bei unterzeichneter Stelle einzureichen.
Voranſchlag und Bedingungen liegen auf
dem Stadtbauamt zur Einſicht offen, bei
welchem auch die Formulare für die Offerten
zu erheben ſind.
Darmſtadt, am 12. Auguſt 1881.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V. d. O.=B.:
Niedlinger, Beigeordneter. (283
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Stelle geſucht, in welcher er für ſeine
Dienſtleiſtungen freie Wohnung und
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köſtigung finden könnte. Gefl. Anerbieten
beliebe man unter B. R. an die Exped.
d. Blattes zu richten.
[7219
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und Bohrmuſchire ganz tüchtig, für
ſofortigen Eintritt. Näh. durch die Exp. (7328
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das auch waſchen kann und die Hausarbeit
verſteht. Näh. bei der Expedition. (7329
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Ausbeſſern von Weißzeug beſetzt
zu haben. Wilhelminenſtraße 3o. 17330
C2
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2) mit guten Zeugniſſen als Colporteur.
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ür das Winterhalbjahr 1881 auf 82
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Zubehör, mit Möbeln wenn möglich
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v. W. bei der Exp. d. Bl. abzugeben. (7331
Nit Beginn des Winterſemeſters haben die Unterzeichneten das Inſtitut von
l Frln. Lamz übernommen. Der Unterricht beginnt Dienstag den 20. Septbr.,
und werden Kinder von 6 Jahren an aufgenommen. Anmeldungen nehmen die
Vor=
ſteherinnen zu jeder Zeit in ihrer Wohnung, Sandſtraße 20, an.
[7269
V. D. &E F. Airsohbaum.
Blumen- und Phanzen- Ausstellung
Nach beendigter Ausſtellung findet Freitag den 19. d. Mts. auf mehrſeitig
geäußerten Wunſch von Mittags 2-6 Uhr ein
Pflanzenmarkl
ſtatt, und können die gekauften Gegenſtände ſofort mitgenommen werden.
[7332
Der Vorstand.
Vereiigte Gesellschaft.
Bei günſtiger Witterung wird
Freitag den 19. Auguſt, von 6 bis ½9 Uhr,
das Muſik=Corps des Garde=Dragoner=Regiments Nr. 23
im Garten ſpielen.
[333
Darmſtadt, den 18. Auguſt 1881.
Der Ausſchuß der Vereinigten geſellſchaft.
Kaufmänuiſcher Verein.
Vereins-Verſammlung
Montag den 22. d. Mts., Abends 8½ Uhr, im Vereinslokale.
Tagesordnung: Geſchäftliche Mittheilungen.
Localfrage.
7343
Bei der Wichtigleit der Tagesordnung erwarten wir einen recht zahlreichen Beſuch.
Der Vorstand.
R 161
1638
Großherzogliche Handelskammer zu Darmſtadt.
Heffentliche Hitzung:
Montag den 22. Auguſt 1881, Abends 6 Uhr.
Tagesordnung: 1) Neue Einläufe.
2) Wahl eines Mitgliedes und eines Stellvertreters deſſelben
zum Eiſenbahnbeirath.
3) Erweiterung der Handelskammerbezirke.
[7334
GAAall G VAIMSlan.
Samstag den 20. Auguſt 1881. Abends 7 Uhr:
Drites großes Jommerſeh
voreiugtes Sommer-Casino).
GuGOuD GGnGuh”
ausgeführt
von der ganzen Kapelle des 1. Großh. Beſſ. (Zeibgarde.)
Regiments Nr. 115,
unter Leitung ihres Muſikdirectors Herrn Th. Adam.
Brillante bengal. Beleuchtung und Mumination
des Cartens.
Von 10 Uhr ab:
Tauz im grossen Saal.
Wir beehren uns hierzu höflichſt einzuladen:
1) die Mitglieder der Vereinigten Geſellſchaft, Geſellſchaft Eintracht und
des Bürgervereins. Die Eintrittskarten können von den betreffenden
Haus=
verwaltern bezogen werden;
2) die Mitglieder des Kaufmünniſchen Vereins. Die Eintrittskarten können
von dem Vereinsdiener bezogen werden;
3) die Mitglieder des Mozart= und Muſik=Vereins. Die Eintrittskarten ſind
bei Herrn W. Pfeil und bei dem Inſpector im Saalbau zu beziehen;
4) die Herren Officiere der Garniſon Darmſtadt und Beſſungen.
Eintritts=
karten bittet man bei dem Inſpector im Saalbau zu beziehen;
5) die Herren Profeſſoren, Beamten und Studirenden der techniſchen
Hoch=
ſchule, ſowie die Herren einjährig Freiwilligen der Garniſon Darmſtadt
und Beſſungen. Eintrittskarten ſind bei dem Saalbau=Inſpector zu haben;
6) die Actionäre der Saalbau=Geſellſchaft. Die Eintrittskarten ſind bei den
Herren D. Fair & Söhne, C. C. Kleber, Mathildenplatz 19, Auguſt
Schödler, Buch= und Kunſthändler, Eliſabethenſtraße 7, ſowie bei dem
Inſpector im Saalbau zu haben.
Der Eintrittspreis iſt feſtgeſetzt:
Ml. 1.) für Einzelkarten auf
Mk. 2.50.
b) für Familienkarten 3 Perſonen
[7209
Sollten am 20. Auguſt Abends noch Karten ausgegeben werden können, ſo wird
für eine Einzelkarte Mk. 1.25 und für eine Familienkarte 3 Perſonen Ml. 3.25 erhoben.
Bei ungünſtiger Witterung wird das Concert im großen Saal abgehalten.
Das Comité für gesollige Vereinigung im Saalbau.
ſin junger Mann mit den nöthigen Vor=
C, kenntniſſen wird als Lehrling
auf=
genommen. Friedr. Schaefer,
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Darmſtadt. (7336
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und Schlafzimmer.
Adreſſe unter N. M. Nr. 7338 an die
Expedition d. Bl.
[7338
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Zimmern mit nöthigem Zubehör möglichſt
in der Stadt.
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an die Exp. d. Bl. erbeten.
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Seidenpinſcher. Abzugeben gegen
gute Belohnung: Schießhaus Beſſungen.
Vor Ankauf wird gewarnt.
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findet Samstag, Sonntag und Montag ſtatt, wozu höflichſt einladet
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Zeitungs=Expeditionen ſelbſt. - Bei
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ßeren Aufträgen hiervon noch entſprechende
Rabattbewilligung.
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rath Wilhelm Reuling, ſtarb nach
dreitägigem Krankſein am 15. l. Mts.
zu Rigi=Staffel in der Schweiz,
wo=
von ich Verwandte, Freunde und
Bekannte mit der Bitte um ſtille
Theil=
nahme hiermit in Kenntniß ſetze.
Darmſtadt, am 18. Auguſt 1881.
Natalie Reuling, geb. Welcker.
Die Beerdigung findet Freitag den
19., um 5 Uhr Abends, vom
Bahn=
hof aus ſtatt.
[7341
R 161
1639
L.
Versammlune
Samstag den 20. d. Mts., Abends 8 Uhr, im Saalbau.
T a g e s o r d n u n g:
1) Wahl und Bevollmächtigung eines Delegirten zu der am 12., 13. und 14. Sept.
in Dresden ſtattfindenden Delegirten=Verſammlung.
2) Einladung zu der 3tägigen Feier des 25 jährigen Beſtehens der Deutſchen
Kunſtgenoſſenſchaft am 15., 16. und 17. September in Dresden.
[734.
Zu zahlreichem Beſuch ladet ergebenſt ein:
Für den Vorſtand:
A. Noack.
Rheinſalm, Aal,
Seezungen, Hechte,
Krebſe,
Karpfen,
lebend und friſch,
bei
Gebr. Kösinger.
Hof=Lieferanten. (7345
3000 bis 3400 Mark ſind per
September auf erſte Hypothek auszuleihen.
Offerten bittet man unter A. S. 7344 an
[(7344
die Exped. d. Bl. zu richten.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 19. Auguſt.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigſt
ge=
ruht: am 17. Auguſt den Hülfsgerichtsſchreiber bei dem
Unterſuchungs=
richter an dem Landgerichte der Provinz Starkenburg Friedrich Kalt
zum Gerichtsſchreiher bei dem Amtsgerichte Beerfelden zu ernennen.
Stadtverordnetenſitzung vom 18. Auguſt. (Kurzer
Be=
richt.) Unter den neuen Eingaben befindet ſich ein Antrag des
Stadt=
verordneten Juſtus, dahin gehend, daß ſämmtliche auf ungepflaſterten
Straßen ſitzenden Hydranten noch vor Eintritt des Winters mit einem
Pflaſterquadrat umgeben werden ſollen. — Eine Petition, welche mit
zahlreichen Unterſchriften bedeckt iſt, bittet, alsbald Verhandlungen
ein=
zuleiten, damit der große Woog in Eigenthum der Stadt übergehe.-
Hierauf machte der Herr Lberbürgermeiſter detaillirte Mittheilung über
das Ergebniß der ſeit dem 10. Auguſt ununterbrochen ſtattfindenden
Pumpproben am neuen Waſſerwerk. Dasſelbe muß als ſehr
zufrieden=
ſtellend bezeichnet werden, da ſeither bei nicht forcirtem
Pump=
betrieb täglich 4700 Kubikmeter Waſſer, d. h. 700 mehr als
ga=
rantirt, gefördert werden, dabei die Abſenkung des Waſſerſpiegels in den
Brunnen eine äußerſt günſtige genannt werden muß, auch bis jetzt keine
Verſandung der Brunnen conſtatirt wurde. - Auf Grund einer
Interpellation wurde mitgetheilt, daß die Vorarbeiten für Erlaß einer
Abfuhrordnung noch im Gange ſind, die Anlage eines Feuertelegraphen
In
demnachſt wieder auf die Tagesordnung geſetzt werden ſoll.
die Tagesordnung eintretend wurde zunächſt über das Geſuch
des kameradſchaftlichen Kriegervereins um einen Beitrag zu den
Koſten ſeines Fahnenweihfeſtes verhandelt und entgegen dem
ab=
lehnenden Antrag der Commiſſion auf Antrag von Juſtus ein
Beitrag von 200 M. bewilligt. — Da die neue Ferienordnung einen nicht
unbedeutenden Ausfall an Schulgeld zur Folge hat, ſo beſchloß man, in
Zukunft das Schulgeld ſtets vierteljahrlich im Voraus zu erheben.-
Ein von dem Stadtverordneten Momberger eingebrachter, im Hinblick
auf die im Prozeß Wiener ſtattgehabten Erhebungen begründeter Antrag,
daß ſämmtliche in Säcken eingebrachte Steinkohlen unbedingt an den
Octroierhebeſtellen gewogen werden müſſen, wurde im Intereſſe der ſonſt
ſchutzloſen ärmeren Klaſſe ſehr beifällig aufgenommen und dahin erledigt,
daß der Herr Oberbürgermeiſter erklärte, er werde das Octroiperſonal
ſofort anweiſen, nach dem geſtellten Antrag zu verfahren. - Hierau,
genehmigte man eine Geländeerwerbung behufs Eröffnung der
Gervinus=
ſtraße, ſowie zwei weitere für Regulirung des grünen Wegs. — Dem
Geſuch des Pferdemarktcomites um Erlaß der Stallmiethe wurde in
herkömmlicher Weiſe entſprochen. — Die übrigen in öffentlicher Sitzung
verhandelten Gegenſtände boten kein allgemeineres Intereſſe.
— Die Ueberſicht der Eiſenbahn=Betriebs=Ergebniſſe im
Monat Juli d. J. weiſt für die Main=Neckar=Bahn an beförderten
Perſonen 252,000, an beförderten Güter 43,880 Tonnen mit einer
Ge=
ſammteinnahme von 467828 M. nach, von welchen auf den Perſonen=
und Gepäckverkehr 298,500 M., auf den Güterverkehr 145,271 M., auf
ſonſtige Quellen 24,057 M. entfallen. In den bis jetzt abgelaufenen
7 Monaten vereinnahmte die Bahn 2606,074 M. oder 21,666 M. mehr
als im gleichen Zeitraum von 1880. Die oberheſſiſche
Eiſen=
bahn beförderte im Juli d. J. 48.057 Perſonen und 17,913 Tonnen
Güter. Aus letzterem wurden 46425 M., aus dem Perſonen= und
Gepäck=
verkehr 41744 M. und aus ſonſtigen Quellen 18,848 M., im Ganzen
107017 M. vereinnahmt. Gegen den Monat Juli v. J. iſt die Geſammt=
Einnahme um 14589 M. höher. In den 4 Monaten vom 1. April
bis 31. Juli 1881 wurden im Ganzen 348128 M. oder 21481 M.
mehr vereinnahmt als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
- In der Großh. Militärſchwimmſchule fand vorgeſtern
Nachmitta=
wie alljährlich das ſog. Abſchwimmen der Mannſchaften ſtatt, unter
Anweſenheit der Generalität, der Regiments=Commandeure, ſowie vieler
ſonſtigen Officiere; auch das Publicum hatte ſich zahlreich eingefunden,
um dem anziehenden Acte beizuwohnen. Die gebotenen Leiſtungen waren
ſehr tüchtig, um ſo mehr als eine Abtheilung die volle Montur mit
Torniſter trug. Den beſten Schwimmern wurden entſprechende Preiſe
zuerkannt. Bei einer hierauf für die Schwimmlehrer und Preisſchwimmer
veranſtalteten kleinen Feſtlichkeit ſprach der zeitige Leiter der Anſtalt,
Herr Premier=Lieutenant v. Stolzenberg, den Mannſchaften für den
bewieſenen Eifer ſeine Anerkennung aus und ſchloß mit einem Hoch auf
Se. Majeſtät den Kaiſer und Se. Königl. Hoheit den Großherzog. Die
Schwimm=Anſtalt iſt nunmehr für dieſes Jahr geſchloſſen.
- Geſtern Vormittag exercirten die beiden Regimenter Nr. 1153und
Nr. 118 auf dem hieſigen Infanterie=Exercierplatz.
Zum ehrenden Gedächtniß der am 18. Auguſt in der für die
Heſſiſche Diviſion ſo denkwürdigen Schlacht bei Gravelotte gefallenen
Kameraden und Brüder fand geſtern Seitens des hieſigen Krieger=
Vereins und vieler betheiligter Privatperſonen vor dem Denkmal auf
dem hieſigen Friedhof eine äußerſt pietätvolle Feier ſtatt, bei welcher
nach vorausgegangener Choralmuſik der Vicepräſident des Vereins, Herr
Canzliſt Meyer, eine der Bedeutung des Tages würdige Anſprache hielt.
Das Denkmal ſelbſt war dieſesmal, außer von dem Krieger=Verein, auch
von der Stadt ſehr ſchön decorirt, und gereicht es beiden Theilen zur Ehre,
das Andenken dieſer Tapferen alljährlich in ſo ſchöner Weiſe zu feiern.
Mainz. 17. Auguſt. Vor Kurzem ſind 2 Gehülfen hieſiger
Rechts=
anwälte nach Unterſchlagung von Geldern flüchtig gegangen. Einer
da=
von, welcher 20,000 M. unterſchlagen haben ſoll, genoß das unbedingte
Vertrauen ſeines Chefs, der ſich zur Zeit in der Schweiz befand.
Auf dem mittelrheiniſchen Turnfeſte in Mainz ſollte bekanntlich
auch ein ganzer Ochſe gebraten werden. Dies mußte jedoch unterbleiben,
da die Münchener für die leihweiſe Benutzung ihres „Bratenwenders”
nicht weniger als 1500 M. verlangten, wodurch der Braten doch etwas
zu theuer gekommen wäre.
P. FrankfurterAusſtellung. Am 17. Auguſt beſuchten
J.J. H. H. die Herzogin von Naſſau mit ihrer Tochter und einigen Hofdamen
die Ausſtellung, desgleichen der Fürſt von Waldeck mit ſeiner Tochter.
Die Herrſchaften beſichtigten zuerſt die Gruppen des Hauptgebäudes,
ließen ſich viele Gegenſtände näher erklären und machten auch verſchiedene
Einkäufe. Alsdann begaben ſich dieſelben in die Kunſthalle, wo ſie mit
Vorliebe eine längere Zeit verweilten und die Gemälde mit großem
Intereſſe, Saal für Saal, in Augenſchein nahmen. Sie verhießen einen
baldigen neuen Beſuch und, wie ſie ſagten, ganz ſpeciell der ſchönen
Kunſt=
ausſtellung wegen. - Außer den bereits von uns erwähnten Vereinen
und Corporationen, welche in jüngſter Zeit zum Beſuch der Ausſtellung
eintrafen, ſind noch zu nennen: der Gewerbe=Verein von Schwanheim,
die Mitglieder der Schuhmacher=Innung von Wiesbaden, die
Turn=
geſellſchaft von Klein=Steinheim, der polytechniſche Vecein von Gemünden
und die freiwillige Feuerwehr von Cronberg. - Was die künſtliche
Eis=
bahn betrifft, ſo machen wir ſpeciell darauf aufmerkſam, daß das Entrée
50 Pf. beträgt und daß zur Benutzung der Bahn, gleichviel auf wie
lange Zeit, keinerlei Nachzahlung ſtattfindet. Nur für die Handſchlitten
iſt eine kleine Extra=Vergütung zu zahlen, wie auch von denjenigen, die
ſich die Schlittſchuhe an= und abſchnallen laſſen, zu welchem Zwecke einige
zuverläſſige Perſonen angeſtellt ſind. Wir können dem Publikum den
Beſuch der Eisbahn nur empfehlen; ſie iſt in ihrer Art die großartigſte
Schöpfung in der ganzen Ausſtellung, und iſt überdies, wie allgemein
bekannt iſt, was man aber immer von Neuem betonen mochte, die einzige
auf den Continent.
- In Bezug auf das Lohnverhältniß zwiſchen Arbeitgeber
und Arbeiter hat das Reichsgericht durch Erkenntniß vom 3. Mai 1881
folgende Rechtsſätze ausgeſprochen: 1) Die Nichtbefolgung der mehrfachen
Aufforderungen des Arbeitgebers oder ſeines Geſchäftsführers, an die
Arbeit zu gehen, Seitens eines ſäumigen Arbeiters iſt als beharrliche
Verweigerung der Arbeit im Sinne des 5123 Nr. 3 der Reichs=
Gewerbe=
ordnung zu erachten, auch wenn der Arbeiter nicht ausdrücklich ſeinen
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E 161
1640
Obliegenheiten nachzukommen verweigert hat, und gibt dem Arbeitgeber
das Recht zur ſofortigen Entlaſſung des Arbeiters ohne vorhergegangene
Aufkündigung. 2) Wird dem Arbeiter der ihm vertraglich zukommende
Lohn vorenthalten oder nicht in der bedungenen Weiſe gezahlt, ſo gibt
ihm dies wohl das Recht, die Arbeit ohne Kündigung zu verlaſſen, er
kann jedoch nur den Lohn bis zum Tage des Verlaſſens der Arbeit, nicht
aber bis zum Ablauf der Vertrags=Dienſtzeit beanſpruchen. Will er
da=
gegen bis zu dieſem Termine Anſpruch auf Lohn geltend machen, ſo hat
er die Arbeit fortzuſetzen, widrigenfalls er wegen beharrlicher Verweigerung
der Arbeit ſofort entlaſſen werden kann. 3) Die in vielen Fabriken
beſtehende Betriebsinſtruction, wonach der Arbeitgeber Geldabzüge bis
zu einer beſtimmten Höhe zu machen befugt iſt, ſchließt nicht das
geſetz=
liche Recht des Arbeitgebers zur ſofortigen Entlaſſung wegen beharrlicher
Verweigerung der Arbeit aus, vielmehr kann in einem ſolchen Falle der
Arbeitgeber nach ſeiner Wahl einen Geldabzug oder ſofortige
Dienſt=
entlaſſung eintreten laſſen.
Pädagogiſche Erinnerungen aus Paris und Rom.
III.
„Merkwürdig!- ruft ein geiſtvoller deutſcher Hiſtoriker in ſeiner
ver=
gleichenden Völkergeſchichte aus: „die Franzoſen ſind ihrem Weſen (und ihrer
Sprache nach, möchte ich hinzufügen) auf den Verſtand angewieſen, ſind
durchaus ein klares, feines, verſtändiges Volk; — aber ſo müchtig iſt bei
ihnen die Eitelkeit, daß dieſe ſie wie geiſtig Blinde alle Augenblicke von dem
geraden hellen Wege des Verſtandes abbringt! Denn blind wird, wer in den
Spiegel der Eitelkeit ſchaut, und ſie halten ſich dieſen Spiegel unabläſſig ſelbſt
vor und zürnen, wenn ein wahrhaftiger Mann ihnen denſelben wegnehmen
will. Wie will man aber, wo dieſe Geduld der Wahrheit in den Ohren
und Herzen eines Volkes fehlt, wie will man zur Gerechtigkeit, zur
Geſetz=
lichkeit, zu wahrer Bildung, zu dem Zuſtande gelangen, welchen das
unglück=
liche Volk, das ſich des freieſten menſchlichen Staates würdig glaubt, jeden
Tag ſo laut ſchreiend begehrt? Zu dieſen Worten bietet auch noch die
Gegen=
wart die treffendſte Illuſtration.
Man kann aber nicht ſcharf genug unterſcheiden zwiſchen dem denkenden
Franzoſen und dem deklamirenden Franzoſen, zumal wenn er fremde
Nationen unter ſeinen Zuhörern weiß. Sogleich ſind alle Reſultate des
ein=
ſamen Denkers in Frage geſtellt, der gerade Weg des Verſtandes verlaſſen,
die Wahrheit ſuspendirt; — den Spiegel der Nationaleitelkeit vor Augen
ſieht er Frankreich an der Spitze der Civiliſation, die Franzoſen als das erſte
Volk der Welt, und ſein Mund ſtrömt über von Phraſen, die der
Wirklich=
keit in einem Grade hohnſprechen, daß der Redner ſich ihrer morgen bei kälterer
Stimmung ſchämen würde, wenn er Uberhaupt für das Geſtern noch
Erinner=
ung hätte.
Die Folge dieſes unſeligen Dualismus in ihrer Natur iſt, daß auch die
am ſchärfſten erkannten Müngel - trotz aller Geſetze - keine gründliche
Ab=
hilfe, die ſchmerzlichſt empfundenen Gebrechen keine Heilung finden. Dies zeigt
ſich am klarſten in der Geſchichte der franzöſiſchen Volksſchule. Die tiefen
Schäden, an denen die franzöſiſche Schule krankte, ſind noch heute dieſelben,
die Volksſchule iſt auf dem alten Standpunkte ſtehen geblieben, während
Handel. Gewerbe und öffentliche Arbeiten den gewaltigſten Aufſchwung nahmen
und über Frankreich den täuſchenden Schimmer hoher Cultur verbreiteten.
Das epochemachende Buch von Jules Simon: „L'école” gipfelt in dem Satze:
„Das Volk, das die beſten Schulen hat, iſt das erſte Volk; und wenn es
dasſelbe heute noch nicht iſt, ſo wird es morgen dasſelbe ſeink” Aber der
geiſtvolle Redner und ehemalige Miniſterpräſident muß ſelbſt das ſchmerzliche
Eingeſtändniß machen, daß Frankreich, wo 900,000 Kinder ohne Unterricht
aufwachſen, nicht einmal auf die zweite Stelle mehr Anſpruch erheben darf.
Es liegt tiefe Weisheit in dem Worte des Talmud: „Die Welt wird einzig
gerettet durch den Athem der Schulkinder.” Wiewohl ich bei meinem
wieder=
holten Beſuche der Pariſer Volksſchulen viel mechaniſches, geiſttödtendes Weſen
im Unterrichten traf, gab es doch in den Schuleinrichtungen und in
der äußeren Ordnung des Unterrichts viele gute und
nachahmens=
werthe Einrichtungen. So z. B.: Das Schullocal iſt täglich zuz reinigen
und oft zu lüften. — Die Schultiſche ſollen ca. 40 Centimeter breit, die
Bänke mit dem Tiſche verbunden ſein. — Jede Schule lmuß haben: Uhr,
Eſtrade, Bücherſchrank, Crucifix (Mädchenklaſſe: Statue der heiligen
Jung=
frau), Büſte des Kaiſers (Mädchenklaſſe: Büſte der Kaiſerin) - dieſe
Gegen=
ſtände werden wohl ſeit 1871 entfernt ſeinl — ſchwarze Wandtafel,
geo=
graphiſche Wandkarte, Rechentafel, Leſetafeln, Schreibvorlagen, Notentafeln.
— Dauer des Unterrichts: Vormittags 3 Stunden (von 9 Uhr an),
Nach=
mittags drei Stunden (von 1 Uhr an), jedesmal ¼ Stunde Erholung.
Jede Schule iſt in drei Abtheilungen zu bringen. - Belohnungen
der Schüler: Notirungen im Wochenbuche, ſchriſtliche Belobigungszeugniſſe,
Einzeichnung auf der Ehrentafel, welche Anfangs jeder Woche in der Klaſſe
aufgehängt wird, Schülermedaillen oder Schülerkreuze, Ernennung zum
Mo=
nitor mit Auszeichnung, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche
Geldprä=
mien. — Strafen der Schüler: Die körperliche Züchtigung iſt verboten.
Notirung im Wochenbuche, Zurücknahme früherer Belobigungen, Verweis,
Ausſtreichen des Namens an der Ehrentafel, Verluſt der Schülermedaille oder
des Kreuzes, Zurlcknahme der Auszeichnung als Monitor, Nachbleiben in der
Nachmittagsſchule mit Strafarbeit, Ausſchluß von der Schule bis zu acht
Tagen, Benachrichtigung des Maire, völlige Excluſion aus der Schule - nach
Ausſpruch des Maire, beziehentlich des Präfecten.
Das Syſtem der Belobigungen und Prämien und der Anſpornung der
Ehrgeizes, wie es ſich in den franzöſiſchen Schulen namentlich bei Gelegenheit
der öffentlichen Preisvertheilungen ſo ſcharf ausprägt, wird in
Deutſchland kaum Vertheidiger finden.
(Fortſetzung folgt.)
Vermiſchtes.
Der neueſte Komet iſt für das bloße Auge jetzt ſchon ſichtbar,
aber nur des Morgens. Sein Weg geht nordweſtlich nach dem großen Bären
zu, in deſſen Bild er Mitte des Monats eintrat, ohne jedoch den eigentlichen
Himmelswagen zu berUhren. Unter letzterem wird er vorausſichtlich etwa vom
20. bis 27. Auguſt ſeinen größten Glanz erreichen und wegen des
abnehmen=
den Mondes leicht ſichtbar ſein. Der alte Komet iſt faſt zur Unkenntlichkeit
zuſammengeſchrumpft. Sein Platz iſt links vom Polarſtern. Sein
Nach=
folger wird es ihm vorausſichtlich an Glanz gleich thun.
Strenger Winter in Ausſicht. Die allzeit geſchäftigen
Wetterpropheten verkünden einen ſehr ſtrengen Winter. Das jetzt zur Blüthe
gelangte Haidekraut (Erica vulgaris) zeigt ſeine Blüthen bis an die Spitzen
der Stengel. Nach Jäger= und Landmanns=Regel ſoll dies unfehlbar einen
ſtrengen Winter verkünden. Hoffentlich tritt der Winter ſein Regiment
nicht vorzeitig an.
Nach Berichten Pariſer Blätter wurden bei dem am 14. d. M.
er=
folgten Einſturz der Stierkampf=Arena in Marſeille an 1000 Perſonen
verwundet. Gleich todt blieben 20, während noch viele Schwerverwundele
ihren Leiden erliegen werden.
Eineneue Erfindung. Seit langer Zeit hat man, beſonders
auch in Amerika, vergebliche Verſuche gemacht, den Mais auch für die
Be=
reitung von Brot zu verwenden. In vielen Ländern wird ein
kuchen=
artiges Gebäck hergeſtellt, in Italien z. B. unter dem bekannten Namen
„Polenta”, welches nur warm gegeſſen wird, weil es kalt wegen der
Trocken=
heit nicht gut genießbar iſt. Ebenſo wenig iſt es gelungen, durch Verbindung
mit andern Mehlſorten ein beſſeres Reſultat zu erzielen. Jetzt macht der
„Peſter Llohd eine Mittheilung, die eine große Tragweite haben könnte.
Das Blatt ſagt: „ Im Mais ſind um abſolute 7½ pCt. mehr Nährſtoffe,
dabei 5½ mal mehr Fett, als im Roggen enthalten. Daß die Maispreiſe
ein niederes Niveau einhalten, z. B. jetzt um 45 pCt. billiger als Roggen
ſtehen, ſprüche auch ſchwerwiegend für das Maisbrot. Um ſo angenehmer iſt
es uns, darauf hinweiſen zu können, daß es den unabläſſigen Mühen Bahr's
gelungen iſt, dieſe Schwierigkeiten zu löſen und nach ſeiner patentirten
ein=
fachen Methode aus Mais mit Roggenmehl ein Brot zu bereiten, welches
an Nährwerth dem aus Roggenmehl allein erzeugten überlegen iſt, zudem
wenig ſauer, kernig, angenehm ſchmeckt und — ohne zu ſchimmeln
ſich
Wochen lang gut erhält." Hofrath Birnbaum, Profeſſor der Chemie in
Karlsruhe, ſagt: „Vor reinem Roggenbrot und reinem Weizenbrot zeichnet
ſich Bah's Brot durch ſeinen bedeutenden Gehalt an Fett aus, und iſt
die=
ſes Brot in Bezug auf ſtickſtoffhaltige Nährſubſtanzen reinem Roggenbrot
mindeſtens gleich, in Bezug auf ſtickſtofffreie Nährſtoffe - namentlich in
Be=
zug auf Fett - iſt es dem reinen Roggenbrot entſchieden Uberlegen.
- Mykothanaton oder Schwammtod. Ueber die ſegensreiche
Wirkſamkeit dieſes Schwamm=Verhütungs= und Vertilgungsmittels iſt ſoeben
die 20. Auflage des Berichts ſeitens der Fabrik Vilain u. Co. in Berlin
herausgegeben. Aus demſelben iſt zu erſehen, daß das genannte Fabrikat
ſeit 20 Jahren ſeine nachhaltige Wirkung außer Zweiſel geſtellt hat. Der
Bericht enthält eine ausführliche Gebrauchs=Anweiſung des Präparats als
Vertilgungsmittel der verſchiedenen Holzſchwammbildungen ſowie eine ſolche
für die Behandlung als Vorbeugungsmittel, endlich auch als
Holzimprä=
gnirungsmittel. Außer zahlreichen Atteſten von Behörden und Beamten Uber
die günſtige Wirkſamkeit des Mittels in Bezug auf Schwammvertilgung läßt
die ungeheure Anzahl der Techniker (1200), welche bereits Gebrauch davon
gemacht haben, auf die ungeahnte Verbreitung des ſchrecklichen Uebels
ſchließen. Die große Zahl der Privatleute, welche ebenfalls ſchon in derſelben
Lage geweſen ſind, verſchweigt die Firma ausdrücklich, um die Häuſer
der=
ſelben nicht möglicherweiſe durch Erwähnung des darin vorgekommenen
Schwammes zu entwerthen. Angeſichts der ungeheuren Verbreitung des
Uebels und des enormen Schadens, welchen der Schwammwuchs den Häuſern
verurſacht, kann man nur dringend rathen, ein bewährtes Mittel bei Zeiten,
d. h. wenn möglich als Vorbeugungsmittel, zu gebrauchen. Bisher ſtand der
verbreiteten Anwendung immer noch der theure Preis des Materials
ent=
gegen; derſelbe iſt jetzt aber weſentlich ermäßigt.
(Romberg'ſche Zeitſchrift.)
— Eine gewichtige Perſönlichkeit. Laut im Originale
vor=
liegenden Waageſcheins der Curverwaltung zu Wiesbaden vom 5. ds. Mts.
beträgt das Körpergewicht des Herrn Franz Kaber M.... aus Mainz
205 Kilo 45 Gramm lalſo Uber 410 Pfd.).
Lages= Külender.
Freitag 19. Auguſt: Concert im Garten der Vereinigten Geſellſchaft. —
Pflanzenmarkt der Blumen= und Pflanzen=Ausſtellung.
Samstag 20. Auguſt: Drittes Sommerfeſt im Saalbau.
Verſammlung
der Kunſtgenoſſenſchaft Darmſtadt.
Samstag 20. bis Montag 21. Auguſt: Kirchweihe in Traiſa.
Sonntag 21. Auguſt: Fahnenweihe des Kameradſchaftl. Kriegervereins.
Montag 22. Auguſt: Sitzung der Handelskammer. — Verſammlung des
Kaufm. Vereins.
Samstag 27. Auguſt: Sommer=Caſino des Darmſt. Oecono men=Vereins.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.