11
eſe
Clr-
„—
5
540)
550
745)
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540
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104
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113
1215
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840
1021
113
125
327
4.
710
84
100
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gegengenommen zu 1 Mark 50 Vf.
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Mit der Sonntags=Beilage:
Illuſtrirtes Unterhaltungsblatt.
Iſerate
verdenangenommen: inDarmſtadt
von der Expedition, Rhelnſtr. Nr. 23.
mBeſſungen von Friedr. Byer.
Holzſtraße Nr. 26, ſowie aufwärts
von allen KunoneenEpeditionen
Amtliches Organ
für die Bekanntmachungen des Großh. Kreisamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmtlicher Behörden.
Donnerstag dez 2l. Juli.
R 140.
1884
B e k a n n t m a ch u n g.
Abfuhrordnung.
Die in Betreff des Latrinenabfuhrweſens dermalen zu Recht beſtehenden Vorſchriften der für Darmſtadt und
Beſſungen erlaſſenen Polizeiverordnungen vom 3. Juni 1867 und 10. September 1869 finden theilweiſe nur geringe Beachtung.
Es gibt uns dieſe Thatſache Anlaß, die erwähnten Beſtimmungen eindringlich in Erinnerung zu bringen.
1) Die Ausleerung der Abort= und Jauchengruben darf überhaupt nur auf geruchloſe Weiſe erfolgen und muß ohne
Unterbrechung vollſtändig bis auf den Boden der Gruben geſchehen.
2) Zur Tageszeit darf die Ausleerung nur mit dem pneumatiſchen Apparate und die Abfuhr des Grubeninhalts
nur mit hermetiſch verſchloſſenen eiſernen Fäſſern erfolgen.
3) Die Ausleerung der Gruben ohne Anwendung des pneumatiſchen Apparats darf nur zur Nachtzeit und zwar im
Sommer nur in den Stunden von 11 Uhr Nachts bis 4 Uhr Morgens, im Winter in den Stunden von 11 Uhr Nachts bis
6 Uhr Morgens ſtattfinden.
Der Entleerung dieſer Art hat eine genügende Desinſection in folgender Weiſe vorauszugehen:
Zur Desinfection einer Grube mittlerer Größe, wie ſie faſt durchgehends in hieſiger Stadt angelegt ſind, nimmt man
52 Pfund Eiſenvitriol ſchwefelſaures Eiſenorydul), löſt denſelben in der zwölffachen Menge, alſo in etwa 12 Maß
Waſſer, auf und ſchüttet dieſe Löſung theils direkt in die Grube ſelbſt, theils von oben durch das Abtrittsrohr in der
Weiſe ein, daß die Wände desſelben gehörig abgeſpült werden. Sollte die zu entleerende Grube mehr als zu ¾
an=
gefüllt ſein, ſo wird Eiſenvitriol in verhältnißmäßiger Menge zugeſetzt. Auſtatt der erwähnten Eiſenvitriollöſung kann
man ſich auch der Eiſen=Chlorürlauge, oder der Mangan=Chlorürlauge, wie ſie von verſchiedenen chemiſchen Fabriken
geliefert wird, bedienen; beide Laugen ſind jedoch ſchwächer als Eiſenvitriol und ſtehen an Gehalt im Verhältniß zu
demſelben wie 3½: 1. Demnach entſprechen 40 Pfund Eiſen=Chlorür= oder Mangan=Chlorürlauge - 12 Pfund
Eiſen=
vitriol. Die Anwendung und Eingießung der erwähnten Laugen iſt dieſelbe, wie die der Eiſenvitriol=Löſung.
Für die Befolgung dieſer Vorſchrift iſt nicht nur der Hauseigenthümer, ſondern auch der Abnehmer des
Gruben=
inhalts verantwortlich und beide unterliegen im Unterlaſſungsfalle, oder wenn ungenügend desinficirt worden iſt, der
ange=
drohten Strafe.
Auch bei der Abfuhr zur Nachtzeit müſſen die verwendeten Fäſſer vollſtündig luftdicht verſchloſſen ſein.
4) In den Monaten Juli und Auguſt kann die Entleerung der Abortgruben und die Wegbringung des Grubeninhaltes
nur in Nothfällen und dann nur mit beſonderer - bei dem einſchlägigen Revier=Commiſſarius zu beantragender - polizeilicher
Erlaubniß geſchehen.
5) Geladene Wagen müſſen ſogleich weg und vor die Stadt und die bewohnte Stadtumgebung gebracht werden. Die
Verwendung von Latrineninhalt im Innern der Stadt iſt unſtatthaft.
6) Bei der Abfuhr zur Tageszeit iſt das Aufſtellen der Wagen vor den Häuſern auf der Straße nur dann zuläſſig, wenn
das Einfahren in die Hofraithen nicht möglich iſt. Mehr als höchſtens zwei Wagen dürfen zum Zwecke des Ladens nicht auf
der Straße ſtehen.
Der Unterhaltung des Feuers zum Verbrennen der ausſtrömenden übelriechenden Gaſe iſt ſolche Aufmerkſamkeit zuzuwenden,
daß der Zweck erreicht wird.
7) Unmittelbar nach vorausgegangener Ausleerung ſind die Gruben wieder zu ſchließen, das Innere derſelben, ſowie die
außerhalb verunreinigten Stellen mit Waſſer abzuſpülen und gehörig zu ſäubern.
8) In die Abtrittsgruben ſollen fremdartige Stoffe, Abfälle, Stroh, Lumpen, Aſche, überhaupt ſeſte Körper, nicht
ge=
worfen werden.
9) In der Regel ſoll die Ausleerung der fraglichen Gruben erfolgen, wenn dieſelben bis zu ¾ angefüllt ſind.
Unter Umſtänden kann die Polizeiverwaltungsbehörde auch eine frühere Ausleerung anordnen. Bei etwaiger Nichtbefolgung
kann das Ausleeren auf Koſten des Eigenthümers verfügt werden.
10) Zuwiderhandlungen unterliezen der im Art. 310 des Polizeiſtrafgeſetzes angedrohten Strafe.
Wir werden im geſundheits= und ſtraßenpolizeilichen Intereſſe fortab auf Befolgung dieſer Beſtimmungen Bedacht nehmen
und haben der Schutzmannſchaft eine ſtrenge Controle zur Pflicht gemacht. Bei Verſtößen wider die Vorſchriften ſind
Straf=
anträge zu gewärtigen. - Darmſtadt, am 18. Juli 1881.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
389
Haas.
1460
R. 140
B e k a n n t m a ch u n g.
Wir ſind aus verkehrs= und geſundheitspolizeilichen Gründen veranlaßt, die Hausbeſitzer im ganzen Polizeibezirke zur
pünktlichen Befolgung der im 8 4 der für Darmſtadt und Beſſungen gültigen Polizeiverordnung vom 8. November 1856
ent=
haltenen Beſtimmung, wonach dieſelben bei anhaltend heißer und trockener Witterung auf Verlangen der Polizeibehörde zur täglich
zweimaligen Begießung der vor ihren Hofraithen und Grundſtücken herziehenden Banquets und Fahrbahnen - die letztere bis
zur Mitte derſelben - und zwar in der Zeit zwiſchen 6-7 Uhr Morgens und 7—8 Uhr Abends, verpflichtet ſind, hier durch
eindringlich aufzufordern.
Die Begießung iſt vorzunehmen, ſo lange die Hitze und Trockenheit andauert.
Der Schutzmannſchaft iſt diesbezüglich eine genaue Controle aufgetragen. In jedem Unterlaſſungsfalle wird dieſelbe
Strafanzeige erheben.
Darmſtadt, am 18. Juli 1881.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
B e k a n n t m a ch u n g.
Das Hebregiſter über die Communalbedürfniſſe der israel. Religionsgemeinde zu
Darmſtadt und Beſſungen für 1881-82 liegt vom 21. d. Mts. an acht Tage
lang zur Einſicht der Intereſſenten auf dem Großherzoglichen Bürgermeiſterei=Bureau
dahier offen.
Beſchwerden gegen die darin enthaltenen Anſätze müſſen binnen der erſten
vier Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfriſt entweder mündlich oder ſchriftlich bei
Großherzoglichem Kreisamt Darmſtadt zu Protokoll gebracht werden, da ſpätere
Be=
ſchwerden keine Berückſichtigung mehr finden können.
(658
Bekanntmachung.
Die Lieferung des Brodes und der
warmen Koſt für die Schüblinge und die
polizeilichen Arreſtanten ſoll für die Zeit
vom 22. Juli l. J. ſbis 30. März 1882
vergeben werden.
Die Anerbieten ſind bis 22. l. Mts.
verſiegelt, mit der Aufſchriſt: „Submiſſion
auf Lieferung von Brod und warmer
Koſt=
auf unſerem Bureau, Zimmer Nr. 5.
wo=
ſelbſt auch die Bedingungen zur Einſicht
offen liegen, einzureichen.
Darmſtadt, am 15. Juli 1881.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
(6559
Haas.
Bekanntmachung.
Die Lieferung des Bedarfs an
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da=
hier (400 Centner Fettſchrot u. 700 Centner
Stückkohlen) ſoll vergeben werden.
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ſchreiber des Landgerichts einzureichen.(6560
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angabe bittet man bei der Exped. d. Bl.
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ſtraße ein Damenhut verloren. Der
redliche Finder wird gebeten, denſelben
gegen gute Belohnung in der Exp. d. Bl.
abzugeben.
(6578
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(Haupt=Synagoge).
Samstag den 23. Juli: Vorabendgottesdienſt um 7½ Uhr. Morgengottesdienſt um 8 Uhr.
Predigt um 8½ Uhr.
Nachmittaggottesdienſt um 4 Uhr. - Sabbathausgang um 8 Uhr 40 Min.
Gottesdienſt in der Synagoge der israel. Religionsgeſellſchaft.
Samstag, 23. Juli: Vorabend 7 Uhr 10 Min.
Morgens 7 Uhr 30 Min., Nachmittags 5 Uhr,
Sabbathausgang 8 Uhr 45 Min.
Wochengottesdienſt: Von Sonntag den 24. Juli an: Morgens 6 Uhr, Nachmittags 7 Uhr.
Lus Stadt und Land.
Darmſtadt, 21. Juli.
- Se. Königl. Hoheit der Großherzog trafen geſtern Vormittag
mit S. K. H. dem Erbgroßherzog und J. G. Hoheiten den Prinzeſſinnen
ſowie Sr. K. H. dem Herzog von Albany hier ein und kehrten Abends
wieder nach Jagdſchloß Wolfsgarten zurück.
Das Großh. Regierungsblatt Nr. 16 vom 19. Juli enthält:
Verordnung, die Bildung eines Eiſenbahnbeirathes betreffend.
Derſelbe wird aus Vertretern des Handels, der Gewerbe und der
Land=
wirthſchaft gebildet, und beſteht unter dem Vorſitze eines von dem
Miniſterium der Finanzen zu bezeichnenden Beamten aus 12 Mitgliedern,
von welchen die Provinzial=Ausſchüſſe der drei Provinzen, die
Handels=
kammern zu Darmſtadt, Offenbach, Mainz, Worms, Bingen und Gießen
und die landwirthſchaftlichen Provinzialvereine für die Provinzen
Starken=
burg, Rheinheſſen und Oberheſſen je einen Vertreter auf die Dauer von
3 Jahren wählen, ohne bei der Wahl auf ihre eigenen Mitglieder
be=
ſchrankt zu ſein. Für den Fall der Verhinderung eines Mitgliedes iſt
für jedes derſelben ein Erſatzmann durch dieſelben Corporationen zu
wählen. Die Mitgliedſchaft des Eiſenbahnbeirathes iſt ein Ehrenamt.
Indeſſen können Reiſekoſten und Diäten den Mitgliedern aus den Kaſſen
derjenigen Corporationen gewährt werden, als deren Vertreter ſie
ge=
wählt worden ſind. Zu den Verhandlungen des Eiſenbahnbeiraths
können ſowohl Mitglieder von Verwaltungen der im Großherzogthum
be=
triebenen Eiſenbahnen, als auch Vertreter anderer Staatsbehörden und
ſonſtige Sachverſtändige zugezogen werden. Der Eiſenbahnbeirath wird
nach Bedürfniß, in der Regel zweimal im Jahr, und zwar je vor der
Beſchlußnahme über die Winter= und Sommer=Fahrpläne der Eiſenbahnen.
deren Genehmigung dem Miniſterium der Finanzen unterliegt, durch
dieſes Miniſterium, oder in deſſen Auftrag durch den Vorſitzenden des
Eiſenbahnbeirathes einbernfen. Die Einberufung iſt den Mitgliedern in
der Regel 4 Wochen und die Tagesordnung der zur Berathung zu
ſtellenden Gegenſtände in der Regel 14 Tage vor dem Tage der Sitzung
mitzutheilen. In den Sitzungen ſind regelmäßig die einzuführenden
Fahrpläne, ſodann ſolche Fragen der Eiſenbahn=Tarife und des
Eiſen=
bahnbetriebs, insbeſondere auch der Bahn=Betriebs= und Polizei=
Regle=
ments zu erörtern, welche entweder von Großh. Regierung vorgelegt
oder von einem Mitgliede des Eiſenbahnbeirathes in Anregung
ge=
bracht werden.
— Militärdienſtnachrichten. Küper, früher im Verbande
der Großh. (25.) Diviſion, MMajor la suite des Magdeb. Feld=Art.
Regts. Nr. 4 und Vorſteher der Verſuchs=Abth. der Art=Prüfungs=Com=
miſſion, unter Belaſſung in dieſem Verhältniß, der Rang eines Regiments
Commandeurs verliehen; Seconde=Lt. Hahn vom Großh. Feld=Art.=Regt.
Nr. 25 zum Premier=Lieutenant befördert.
Der 10. Bericht über die Wirkſamkeit der Kaiſer Wilhelms=
Stiftung für deutſche Invaliden für 1880 iſt erſchienen. In einem
Rückblick auf die nunmehr abgelaufene zehnjährige Wirkſamkeit der
Stiftung wird unter Anderem geſagt:
Die vorhandenen Mittel einerſeits, andererſeits die betreffenden
Be=
ſtimmungen der Statuten über Verwendung dieſer Mittel, bildeten die
Grenzen, innerhalb welcher die Verwaltung ſich bewegt hat. Wir können,
Gott ſei gedankt, auf die abgelaufene Periode mit einer gewiſſen
Ge=
nugthuung zurückblicken, denn wenn es auch nicht möglich geweſen iſt,
alle Darbenden und Leidenden, welche ſich Hulfehſuchend an die Stiftung
wendeten, ſowie ſie baten zu unterſtützen, ſo dürfen wir doch mit
Be=
friedigung ausſprechen, daß viele Thranen getrocknet und manche Leiden
gemildert wurden. Bis jetzt reichten die vorhandenen Mittel dazu noch
aus und es konnte eben ſo Vieles geſchehen, um durch angemeſſene
Bei=
hülfen einer Anzahl talentvoller Hinterbliebenen die Möglichkeit zu
ge=
währen, ſich durch längere Ausbildung die Kenntniſſe zu erwerben,; auf
welche eine beſſere Exiſtenz zu gründen iſt. Natürlich nehmen dabei
unſere Fonds erheblich ab, und da freiwillige Gaben bei uns, ſo wie bei
den Zweigvereinen die Beiträge minder reichlich floſſen als in den erſten
Jahren nach dem Kriege, ſo werden wir unſern Nachfolgern überlaſſen
müſſen, für die letzten Jahre langlebiger Opfer des großen Krieges neue
Mittel zu den wahrſcheinlich erforderlichen Hülfen aufzubringen. Die
Stiftung begann ihre Thätigkeit vor zehn Jahren mit einem Vermögen
von „Vier und einer halben Million Markr. Daſſelbe iſt jetzt ſchon auf
etwa 2,850,000 Mark, alſo auf nicht viel über die Hälfte,
zuſammen=
geſchmolzen. Dies zeigt zwar, in welcher Ausdehnung Hülfe geleiſtet
wurde, giebt aber nicht entfernt ein Bild von dem Umfange der
An=
ſprüche, welche an die Stiftung erhoben wurden und noch werden.
Der heſſiſche Zweig=Verein der Kaiſer=Wilhelm=Stiftung, unter dem
Vorſitze des Herrn Miniſterialrath Weber, hat im Jahre 1880 an
167 Hinterbliebene vom Feldwebel abwärts 6981 M. 20 Pf., an
117 Hinterbliebene dieſer Kategorie 4585 M., an 4 Offiziere, Aerzte und
Beamte reſp. Hinterbliebene derſelben 680 M., im Ganzen ſonach an
288 Perſonen Unterſtützungen im Betrage von 12,246 M. 20 Pf.
aus=
bezahlt. Wie aus dem Geſagten erſichtlich, ſind die Anforderungen an
die Vereinsthätigkeit immer noch groß und weitere Beitrittserklärungen
daher erwünſcht.
Die zum Gebrauch der Waſſerleitung bei Bränden beſtimmten
6ydrantenwagen ſind nunmehr fertig und ſeit vergangener Woche
390
1464
R140
in Dienſt geſtellt. In jeden derſelben werden 150 Meter gummirte
Hanfſchläuche, 2 Aufſteig=, 4 Strahlrohre, 2 Hydrantenſchlüſſel,
Schlauch=
brücken u. ſ. w. mitgeführt, und iſt man im Stande, hiermit 6 bis
8 Hydranten gleichzeitig in Thätigkeit zu ſetzen. Die Wagen ſelbſt ſind
leicht, elegant und dabei äußerſt zweckmäßig gebaut, ſo daß trotz des
be=
deutenden Gewichtes ſchon ein Mann im Stande iſt, einen ſolchen
fort=
zuſchaffen. Erbaut wurden dieſelben von Herrn Wagnermeiſter
Wolfs=
ſturm nach Angabe der Turnerfeuerwehr. Die äußere Ausſtattung hat
A.
Herr Lackirer Stork ausgeführt.
- Im Anſchluß an eine auch den N. H. V. zugegangene Notis
über das Beſprengen der Straßen bringen dieſelben ein „
Einge=
ſandt: in welchem ausgeführt wird, daß das allerdings dringend
noth=
wendige Beſpritzen eben ſehr wohl durch die Stadt beſorgt werden könne,
da die Probe des Waſſerwerks auf eine tägliche Lieferung von 4000
Cubik=
meter Waſſer, wofür die Herren J. und A. Aird und Marc garantirt
haben, wohl ſchon vor längerer Zeit beſchloſſen wurde, aber bis heute
noch vorzunehmen iſt. Eine günſtigere Zeit, dieſe Probe zu machen, iſt
aber kaum denkbar, und können wir uns daher dem in fragl. Eingeſandt
ausgeſprochenen Wunſche in gleichmäßigem Intereſſe der Stadt wie des
Publikums nur anſchließen.
4 Immobilienverkauf. Das Liebeſche Haus, obere
Sand=
ſtraße 1, ging um die Summe von 31,000 M. an den Kgl.
Württem=
bergiſchen Oberſteuerrath Auguſt Hegelmaier käuflich über. Der
Verkauf wurde durch Herrn Agenten P. Thüringer abgeſchloſſen.
— Ein Kaminbrand, welcher am Dienstag Abend in einem
Hauſe der Alexanderſtraße ausbrach, wurde noch rechtzeitig entdeckt und
mit Hülfe Vorübergehender raſch gelöſcht.
4 Dem Vernehmen nach beabſichtigt die Verwaltung in dem Garten
des Saalbaus eine Kegelbahn zu errichten, was ſicherlich von
Freunden des Kegelſchiebens mit Freuden begrüßt werden wird.
— Die nunmehr verſchwundenen beiden Lindenbäume in dem von den
Herren Roſenthal u. Co. erkauften Bau=Terrain, Rheinſtraße, ſind 174 Jahre
alt, ausweislich der Jahresringe. Der Inhalt betrug 5.091 Em.
L. Beſſungen. Das dem Rentner Herrn H. Felſing dahier
gehörige Haus, Carlsſtraße Nr. 63 (ſeither Herrn Metzgermeiſter Spengler
gehörig), ging um den Preis von 18000 Mark in Beſitz des Herrn
Metzgermeiſters Fr. Geyer in Darmſtadt über.
Der Großh. Handelskammer zu Offenbach iſt auf ihre
Ein=
gabe vom 4. Februar d. J. ſeitens des Reichs=Poſtamts unterm
13. Juli mitgetheilt worden, daß nach dem Ergebniß der bei genannter
Behörde vorgenommenen eingehenden Prüfung es nicht thunlich ſei, dem
Antrage, betreffend die Erhöhung der Gewichtsgrenze für einfache Briefe
von 15 auf 20 Gramm und die Einführung eines Portoſatzes von
von 5 Pf. für Druckſachenſendungen im Gewicht von 50 bis 100 Gramm,
zu entſprechen.
Für das Jahr 188182 wurde Profeſſor Laſpeyres zum
Rector der Landesuniverſität Gießen gewählt.
- Die deutſche Feldpoſt während der letzten
Kriegs=
jahre war das Thema eines Vortrages, den der preußiſche Hauptmann
Böttcher dieſer Tage zu Berlin in den Reichshallen vor einer
Verſamm=
lung des Vereines ehemaliger Kameraden des Eiſenbahnregiments hielt.
Dem vom Ober=Poſtſecretär und Lieutenant der Reſerve Stößner bearbeiteten
ſtatiſtiſchen Material iſt zu entnehmen, daß nicht mehr als 5906 Mann
ver=
wendet waren, von denen 3760 als Hilfsperſonen von den Truppentheilen
commandirt, 314 für den ſtändigen Betrieb in Elſaß=Lothringen etablirt
waren und 1826 den Dienſt auf dem Kriegsſchauplatz und den
verbin=
denden Etappen verſahen. Erforderlich war nun im franzöſiſchen Kriege
in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis 31. März 1871, die ungeheure Zahl
von 89659,000 Briefen, und Poſtkarten, 2354,310 Zeitungen,
36705 Dienſt=Geldſendungen mit 43,023,760 Thlrn., 2379020 Privat=
Geldſendungen, mit 16842,260 Thlrn., 126,916 Dienſtpackete und
1853686 Privatpackete bei den größten Hinderniſſen und zuweilen
primitipſter Etablirung auf den Schlachtfeldern unter dem Donner der
Geſchütze in ſo kurzer Zeit zu bewältigen, daß beiſpielsweiſe ſämmtliche
Poſtſendungen zwiſchen Berlin bis Ferriere, bei einer Entfernung von
150 Meilen, in 70 Stunden expedirt wurden. Von der Sammelſtelle
Berlin aus - und jede große Stadt bildete eine ſolche - wurden allein
täglich 300,000 Briefe durch nur 150 Beamte expedirt. Und trotz der
oft mehr als mangelhaften Beſchaffenheit der Sendungen gingen im
Ganzen nicht mehr als 5000 Thaler verloren. Was die Organiſation
der Feldpoſt nun ſelbſt anbetrifft, ſo ſind die Beamten derſelben bereits
deſignirt und können daher im Falle einer Mobilmachung ſich ſofort
formiren. Insgeſammt als erſter Bedarf bei einer Mobilmachung:
2070 Mann. Für die 536 Oberbeamten ſind 762 Reitpferde und für
den Betrieb 1014 Wagenpferde erforderlich. Im Kriege gegen Frankreich
waren 1933 Pferde und 466 Fahrzeuge erforderlich; die geſammten
Aufwendungskoſten für den Feldpoſtbetrieb ergaben 1¼ Million
Thaler.
- Theater= und Kunſtnotizen. E3 iſt nicht zu viel behauptet,
wenn man ſagt, daß bisher eigentlich, vielleicht Profeſſor Virchow
aus=
genommen, Niemand in Deutſchland eine Ahnung von der Groß=
artigkeit des Geſchenkes hatte, welches Dr. Schliemann der Stadt
Berlin und damit der deutſchen Nation in dem Schatz des Priamos
ge=
macht hat. Der Goldwerth der mehrere Centner wiegenden Goldſachen
geht in die Hunderttauſende, aber der Kunſtwerth reicht nicht in die
Millionen - denn das wäre zu wenig geſagt, ſondern geradezu in
das Unſchätzbare, Incommenſurable. Dieſe Sammlung, einzig in ihrer
Art, wird mit der Zeit ein Wallfahrtsort für Alle werden, die über
Kunſt und Kunſtgeſchichte ein Wort mitreden wollen; Berlin
iſt um eine Sehenswürdigkeit reicher, wie ſie auch annähernd nicht
in den Muſeen von Paris und London zu finden iſt: denn dieſe
Samm=
lung iſt eigentlich, da ſie über 9000 — ſage neuntauſend — Rummern
zählt, ein Muſeum für ſich. Schliemann weilt Tag für Tag in den
beiden großen Sälen, welche ſeine Schätze aufnehmen ſollen, und zehn
Aſſiſtenten umſtehen den großen Forſcher, der, in Hemdsärmeln an den
ſchier unerſchöpflichen Kiſten ſtehend und auspackend, nicht nur jedem
Gegenſtande ſeinen Ort anweiſt, ſondern auch die genaue Katalogiſirung,
die Nummer, den Fundort, die Bedeutung der oft räthſelhaften
Fund=
ſtücke u. ſ. w. dictirt. — Von den kleinen Opern in Berlin hat ſich
nur die Luiſenſtadt gehalten. Die Oper „Sansſouci' im
Arbeiter=
viertel S. O. hat ſich nur acht Tage gehalten. Nächſt dem Stadt=Theater
iſt nun auch das Germania=Theater am Weinbergsweg verkracht, das
ſeit ſeiner Blüthezeit unter Mutter Gräbert nur ein Taubenſchlag für
Directoren geworden iſt, die entweder Geld hatten und es zuſetzten, oder
keines hatten und die armen Schauſpieler ,hineinlegten” Im Krollſchen
Locale iſt eine empfindliche Störung des Repertoires eingetreten. Die
beiden Kaſſenmagneten, Herr Theodor Reichmann, der plötzlich heiſer
geworden, und Herr Nachbaur, der nicht heiſer wurde, haben
der Reſidenz den Rücken gekehrt.-
Herr Crevel de
Charle=
magne, der Librettiſt der Flotowſchen Oper Martha, iſt im Alter
von 82 Jahren in einem Pariſer Hoſpital geſtorben. Seit vielen Jahren
vollſtändig vergeſſen, war der einſt vielgenannte Schriftſteller in drückendſte
Armuth gerathen und von mitleidigen Freunden in das Hoſpital gebracht
worden, damit er ruhig ſterben könne.
Ueberſicht der Durchſchnittsfleiſchpreiſe im 1. Semeſter 1881.
Städte
Schſenfleiſchl cindfl. Kuhfl. Kalbfl. Hammelfl. Schweinefl.
per 1 Kilo.
M. Pf. M.Pf.MM.Pf
Aſchaffenburg 14 — 1 G 1 20 7 30 Darmſtadt. 40 36 1 16 32 15 32 Hanau „ 26 94 138 56 Heidelberg 26 1 06 6 1 38 32 Frankfurt a. M. 40 1 10 1 30 6 Schweinfurt, 1 20 1 11 82 — 88 1 18
M.Pf.
M. Pf. 1 M. Pf.
Vermiſchtes.
- Zur Dienſtbotenfrage bemerkt eine Frau Helene v. T. in
einem Wiener Blatte: „Weil viele Frauen von Küche und Wirthſchaft keinen
Pfifferling verſtehen oder zu bequem ſind, ſich um die Wirthſchaft zu
be=
kummern, laſſen ſie das ganze Hausweſen in den Händen der Köchin. Dieſe
beforgt nicht allein alle Einkäufe, ſondern hat auch den Zucker, Kaffee, Wein
und alle ſonſtigen Hausbedürfniſſe ohne jede Controle in ihren Händen. Iſt
es da nicht natürlich, daß ſie ſich das zu Nutze macht, die Herrſchaft recht
methodiſch beſchummelt, ihre Frau für ein überflüſſiges Ding im Hauſe
an=
ſieht, ſich aber für unentbehrlich hält und ſich darum eine Freiheit nach der
anderen herausnimmt! Eine Frau iſt dazu da, damit ſie das erhält, was
der Mann oft ſehr mühſam verdient, ſie ſoll ihm ſeinen Haushalt führen
und ſparen, ihm das Verdiente zuſammenhalten, nicht es durch Putz und
andere Narrenspoſſen vergeuden, ſein Hausweſen führen, ihm ſeine vier
Pfühle zum Schmuckkäſtchen machen, ſeinen Tiſch mit ſchmackhaften Gerichten
beſetzen, durch frohen Sinn ihm das Mahl würzen. Ein blanker,
weißge=
deckter Tiſch mit wenn auch nur einer Schüſſel und einer fröhlichen,
freund=
lichen Frau daran iſt einem rechtſchaffenen Marne der beſte Hausaltar, an
dem er ſich ſeines Lebens freuen und Gott täglich dafür danken kann, daß
er ihm eine ſo brave Hausfrau geſchenkt hat ꝛc.
Rechtſchmeichelhaft. Einem dieſer Taçc in London
ſtatt=
gehabten Feſteſſen der Geſellſchaft der Droſchkenkutſcher präſidirte der Herzog
von Cambridge. Seinen Toaſt auf das Gedeihen der Geſellſchaft
beantwor=
teten zwei der Anweſenden, von denen einer ein Droſchtenkutſcher war.
Dieſer betonte, daß er ſtets für den Herzog ſehr eingenommen geweſen, weil
er ſich der Droſchkenkutſcher ſo warm angenommen, und daher habe er immer
den Wunſch gehegt, ihn perſönlich kennen zu lernen. Jetzt, wo ihm das
Glück zu Theil geworden, müſſe er ſagen, daß, wenn man nicht geſagt hätte.
daß der Vorſitzende der Herzog ſei, er der Anſicht geweſen wäre, er ſei ein
Droſchkenkutſcher, der dem Verufe ſeit dreißig Jahren angehört habe!
Lages=Kalender.
Donnerstag 21. Juli: Großes Concert im Saalbau.
Freitag 22. Juli: Sitzung der Kirchengemeinde=Vertretung.
Samstag 23. Juli: Sommerfeſt (Verein. Sommer Caſino) im Saalbau.
Mittwoch 27. Juli: Ordentliche Generalverſammlung der Darmſtädter
Actien=Ziegelei.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.