„=
4½
Minnenentspreis
vhernehährlich 1 Mar 50 Pf. md.
Bringerlohn. Uuswärtz werden von
aller Poſtämtern Beſtellungen
ent=
gegengenommen zu 1 Mark 50 Pk.
ww Quartal ué Poſtaufſchlag.
rag= und Anzeigebkafk.)
Mit der Sonntags=Beilage:
Illuſtrirtes Unterhaltungsblatt.
144.
Jahrgung.
Inſerate
werden angenommen: in Darmſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. Nr. 28.
mBeſſungen von Friedr. Blßer,
Holzſtraße Nr. 25. ſowie auzwärt
von allemn Anuieneen-Erpeditionen
„
1
„
7₈
59
225)
159
21
2₈
5
34)
48)
72⁄
128
212
2.
5
740
940.
158
721
031
33
942
214
723)
O40
5⁄
5
855
126
35¼
—
1032
Zeub.
nen
üge.
Amtliches Organ
füͤr die Bekanntmachungen des Großh. Kreisamks, des Großh. Polizeiamts und ſämmtlicher Behärden.
Donnerstag den 14. Juli.
R8 135.
188k.
B e k a n n t m a ch u n g.
Ein erſtes Communal=und Kirchenſteuer=Nachtrags=Hebregiſter pro 1881-82
liegt vom 12. d. Mts. ab 8 Tage lang zu Jedermanns Einſicht auf unſerem Büreau
offen. Es wird dieſes mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Beſchwerden gegen die
im Regiſter enthaltenen Anſätze binnen der erſten 4 Wochen nach Ablauf der
Offen=
legungsfriſt entweder ſchriftlich oder mündlich zu Protokoll bei Großherzoglichem
Kreis=
amt Darmſtadt vorgebracht werden müſſen, und daß ſpätere Beſchwerden keine
Berück=
ſichtigung mehr finden können.
Darmſtadt, den 11. Juli 1881.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
6378
J. V. d. B.: Riedlinger, Beigeordneter.
Ausfertigung.
Im Namen des Großherzogs!
In der Strafſache
gegen
den Georg Weber, Gaſtwirth hier,
„ Heinrich Hepting, Gaſtwirth hier
„ Heinrich Wenz, Gaſtwirth hier,
wegen Fälſchung von Lebensmitteln hat
das Großherzogliche Schöffengericht I. zu
Darmſtadt in der Sitzung vom 28. Juni 1881,
an welcher Theil genommen haben:
1) Großh. Oberamtsrichter Heß,
als Vorſitzender,
2) Major a. D. Carl Gerlach,
3) Conſul Louis Leuthner,
als Schöffen,
Amtsanwalt Dr. Meiſel,
als Beamter der Staatsanwaltſchaft,
Gerichtsacceſſiſt v. Loehr,
als Gerichtsſchreiber,
für Recht erkannt:
Unter Verwerfung des Einſpruchs
wer=
den die drei Angeklagten, weil ſie
fahr=
läſſiger Weiſe durch Zuſatz von
Kartoffel=
zucker verfälſchten Weißwein feilhielten, in
Geldbußen von je 50 Mark, im Falle der
Uneinbringlichkeit 15 (fünfzehn) Tage Haft
ſowie in die Koſten verurtheilt. Auch wird
die Veröffentlichung des Urtheils in der
„ Darmſtädter Zeitung= und in dem „
Darm=
ſtädter Tagblattu verfügt.
Gründe.
Die Angeklagten ſind nach dem
Gut=
lachten der vernommenen Sachverſtändigen,
dem ſie nicht einmal zu widerſprechen im
Stande waren, überführt, daß von ihnen
feilgehaltene Weißweine einen Zuſatz von
Kartoffelzucker enthielten. Der Behauptung
des Vertheidigers, daß der Zuſatz von
Kartoffelzucker keine Fälſchung involvire,
da der Naturwein auch Zucker enthalte,
kann nicht beigepflichtet werden, weil die
Trauben, aus denen der Wein zu bereiten
iſt, wohl Zucker, aber keinen Kartoffelzucker,
ſenthalten, welch letzterer unvergährbare
Subſtanzen mit ſich führt. Es mag ſein,
daß die Angeklagten nicht die chemiſchen
Kenntniſſe beſitzen, um den Zuſatz von
Kartoffelzucker feſtſtellen zu können, allein
die Gelegenheit zur chemiſchen Unterſuchung
iſt hinlänglich vorhanden und in der
Nicht=
benützung derſelben muß eine Fahrläſſigkeit
umſomehr gefunden werden, als ſchon der
geringe beim Einkauf angelegte Preis
dar=
ſauf hinweiſt, daß dafür kein reiner Wein
geliefert werden kann.
Bei dem Angeklagten Weber wurde
nach dem Gutachten von Herrn Dr.
Wag=
ner angenommen, daß die Fälſchung ſeines
Rothweins nicht erwieſen ſei.
Die Veröffentlichung iſt bei dem weiten/
Umſichgreifen der Weinverfälſchung, wie
ſie bei der heutigen Verhandlung conſtatirt
worden iſt, dringend geboten.
Zur Anwendung kam 8 10, 11, 16
des Geſetzes, den Verkehr mit Nahrungs=
und Genußmitteln betreffend.
gez.: Heß.
Für die Ausfertigung:
Kümmel,
Gerichtsſchreiber.
6379
Durch rechtskräftige Strafbefehle
Groß=
herzoglichen Amtsgerichts Darmſtadt I. vom
4. April 1881 wurden die Herren: I. Paul
Schenk, 2. Wilhelm Engelter,
3. Auguſt Graß, 4. A. Andrse,
ſämmtlich Gaſtwirthe zu Darmſtadt, weil
ſie, wie die am 10. Januar l. J. in deren
Geſchäftslokalen erhobenen Proben ergeben
haben, und zwar die unter 1 und 2
Vor=
genannten fahrläſſigerweiſe mittels Zuſatz
von Kartoffelzucker verfälſchten Weißweine
feilhielten, der unter 3 Genannte, weil er
fahrläſſigerweiſe mittels Zuſatz von
Kar=
toffelzucker verfälſchten Rothwein, der unter
4 Genannte, weil er fahrläſſigerweiſe
mittels Zuſatz von Kartoffelzucker
verfälſch=
ten Weiß=und Rothwein feilhielt, auf Grund
der 88 10, 11 und 16 des Geſetzes vom
14. Mai 1879, betr. den Verkehr mit
Nahrungsmitteln ꝛc., der Erſtgenannte zu
einer Geldſtrafe von 50 Mark, eventuell
3 Wochen Haft, der unter 2 Genannte zu
einer Geldſtrafe von 60 Mark, eventuell
3 Wochen und 3 Tage Haft, der unter
3 Genannte zu einer Geldſtrafe von 50 Mark,
eventuell 3 Wochen Haft, der unter 4
Ge=
nannte zu einer Geldſtrafe von 80 Mark,
ſeventuell 4 Wochen Haft verurtheilt.
Darmſtadt, den 11. Juli 1881.
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt I.
(6380
Ewald.
Schmeckenbecher,
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1414
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Verſteigerungs=Anzeige.
Mont ig den 18. Juli, Vormittags 10 u. Nachmittags 3 Uhr
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Für das Octroi=Aufſichtsperſonal ſind
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Die näheren Lieferungsbedingungen liegen
auf unſerem Bureau zur Einſicht offen,
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Samstag den 16. d. Mts.,
Vormittags 10 Uhr,
in den vor unſerem Bureau aufgehängten
Submiſſionskaſten verſiegelt und mit der
Aufſchrift: „Lieferung von Uniformen
verſehen, einzulegen.
Darmſtadt, den 8. Juli 1881.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
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werden.
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5
641
853
92.
11
12
15
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53
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Sür ein Mädchen von 8 Jahren wird
25 eine Penſion geſucht. Eine kinderloſe
Beamtenfamilie erhält den Vorzug. Gefl.
Offerten nebſt Preisangabe bittet man in
der Exp. d. Bl. ſchriftlich abzugeben unter
(6367
Chiffre H N6367.
1416
R 135
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf unſere Bekanntmachung vom 24. v. Mts. ſetzen wir
hiermit die Intereſſenten in Kenntniß, daß, nachdem nunmehr die Ueberſchreibung der
Einlagen zur Pfennigſparkaſſe in die ſtädtiſchen Sparkaſſebücher vollſtändig
voll=
zogen iſt, die letzteren wieder von künftigem Samstag den 16. d. Mts. an
bei den betr. Erhebungsſtationen in Empfang genommen werden können.
Darmſtadt, den 13.Juli 1881.
(6389
Das Curatorium der Pfennigſparkaſſe dahier.
An- K Verkauf von Häuſern u. Liegenſchaften,
Vermittelung von Bapianen
(6313
gegen mäßige Proviſion.
C. Schmabet, Carlsſtraße 12.
Samstag den 16. Juſi 1881, Abends 7 Uhr:
Geiliches Coucert
in der evangeliſchen Stadtkirche
von
Milgliedern deskönigl. Dom-Chors aus Berlin
unter gefälliger Mitwirkung des Herrn Organiſten Becht.
Billets für Emporbühne 2 Mark, Schiff 1½ Mark, Familienkarten zu
4 Perſonen 4½ Mark, Schülerkarten 75 Pfg. ſind in der Muſikalienhandlung
von Georg Thies zu haben.
(6390
Freitag den 15. Juli, 8 Uhr Abends, im „Goldenen Anker”
(Geiſtberg Nro. 10, erſtes Zimmer links beim Eingang):
Dringende Beſprechung wegen der bevorſtehenden
Neu=Organtſation der Latrinen=Entleerung.
(6391
Alle Intereſſenten ſind hierzu angelegentlich eingeladen.
Der Vorſtand des Darmſtädter Oeconomen=Vereins.
Chaussechaus.
Donnerstag den 14. Juli.
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unter Leitung ihres Dirigenten Herrn Stützel.
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Ausgezeichnetes Münchener Exportbier, Frankfurter Lagerbier und
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(534
5
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5₈
[ ← ][ ][ → ]1417
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Die Vorgnügungs-Commission. 6362
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(Haupt=Synagoge).
Samstag den 16. Juli: Vorabendgottesdienſt um 7½ Uhr. Morgengottesdienſt um 8 Uhr.
Predigt um 82 Uhr.
Nachmittaggottesdienſt um 4 Uhr. — Sabbathausgang um 8 Uhr 50 Min.
Gottesdienſt in der Synagoge der israel. Religionsgeſellſchaft.
Samstag, 16. Juli: Vorabend 7 Uhr 20 Min.
Morgens 7 Uhr 30 Min., Nachmittags 5 Uhr,
Sabbathausgang 8 Uhr 55 Min.
Wochengottesdienſt: Von Sonntag den 17. Juli an: Morgens 6 Uhr, Nachmittags 7 Uhr.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 14. Juli.
Die Stadtverordneten=Verſammlung hält ihre nächſte
öffentliche Sitzung Donnerstag den 14. Juli l. Js., Nachmittags 3 Uhr,
ab. Auf der Tagesordnung ſtehen: 1) Mittheilungen; 2)
Bauver=
änderungen im chemiſchen Laboratorium der techniſchen Hochſchule;
3) Voranſchlag der Realſchule; 4) Aenderung des Summiſſionsverfahrens;
5) Aufſtellung von Piſſoirs; 6) Geſuch des Localgewerbvereins um
Er=
mäßigung des Gaspreiſes für gewerbliche und techniſche Zwecke; 7)
Ver=
gebung von Lieferungen für das Hoſpital; 8) Verſchiedene
Waſſerange=
legenheiten; 9) Stallungen auf dem Viehmarktplatz. - Geheime Sitzung:
10) Perſönliche Angelegenheiten.
2 Im Monat Juni d. J. fanden im Saalbau hier 12
Abend=
concerte durch die hieſigen, ſowie die auf dem Griesheimer
Schießplatze z. Z. garniſonirenden Militär=Kapellen ſtatt. Dieſe Concerte
erfreuten ſich eines recht bedeutenden Beſuches, über den wir um ſo lieber
berichten, als die Leiſtungen dieſer Capellen ſtets nur gediegene waren.
Die Controlle ergab einen Beſuch von 5593 Perſonen. Auch an den
Abenden, an welchen keine Concerte ſtattfanden, bezifferte ſich die Zahl
der täglichen Beſucher oft auf einige Hunderte. Hiermit iſt der Beweis
ge=
liefert, daß der Saalbau unter der loyalen Leitung ſeines Vorſtandes
und unterſtützt durch einen tüchtigen Wirth, welcher es verſteht, die
Be=
ſucher durch gute Bedienung, vorzügliche Küche und Keller zufrieden zu
ſtellen, ein Bedürfniß für die hieſigen Einwohner geworden iſt. Es iſt
auch eine wirkliche Erholung für die Beſucher, ſich des Abends unter den
prächtigen Bäumen einige Stunden wohl verpflegt in behaglicher Kühle
auszuruhen. Auch für die lieben Kleinen iſt die neu aufgeſtellte große
Schaukel eine ſtets anziehende Unterhaltung geworden. Hoffen wir, daß
die Zuneigung der hieſigen Bevölkerung für das ſchöne Etabliſſement,
um das uns viele Städte beneiden dürfen, auch fernerhin wachſen möge.
Geſtern Abend badete der des Schwimmens unkundige
Schuh=
machergeſelle J. Koch im großen Woog in der Nähe des ſogen. Zapfens.
Derſelbe ſank unter und würde ganz ſicher ertrunken ſein, wenn nicht
Wilh. Gunder, Sohn des Woogaufſehers Gunder, ohne erſt die Kleider
abzulegen, in 3 Waſſer geſprungen wäre und den Koch mit größter
An=
ſtrengung an's Land gebracht hätte. Die Rettung wurde dadurch
außer=
ordentlich erſchwert, daß Koch ſich in ſeiner Todesangſt krampfhaft an
Gunder anklammerte und Letzteren mit in die Tiefe zu ziehen drohte.
Dieſe mit Muth und eigener Lebensgefahr ausgeführte That verdient
N. H. V. Bl.
ſicher öffentliche Anerkennung.
Beſſungen. Tagesordnung der am 14. Juli, Nachmittag 5 Uhr,
ſtattfindenden Gemeinderathsſitzung: 1) Geſuch einer Anzahl
Häuſer=
beſitzer, betreffend Waſſerverſorgung durch das Darmſtädter Waſſerwerk,
2) Geſuch um Abkauf einer Waſſerzuleitung von Seiten eines
Haus=
beſitzers, 3) Medicamentenrechnung, 4) Mittheilungen.
Die von dem Verbandstag der heſſiſchen
Genoſſen=
ſchaften in Heppenheim angenommene Reſolution lautet: „Der
Ver=
handstag der Starkenburger Erwerbs= und Wirthſchaftsgenoſſen begrüßt
freudig und dankbar das Vorgehen des Anwalts Dr. Schulze=Delitzſch
in der Frage der Genoſſenſchaftsgeſetzgebung, namentlich die vorgeſchlagene
Abänderung des 8 62 (8 62 in der abgeänderten Faſſung beſeitigt mit
Hinſicht auf die vorgeſchlagene Verbeſſerung des Umlageverfahrens den
Angriff der Gläubiger gegen die einzelnen Genoſſenſchafter) des
Genoſſen=
ſchaftsgeſetzes, dagegen legt derſelbe entſchiedene Verwahrung ein gegen
die von dem Abg. Ackermann vorgeſchlagene Unterſtellung der
Genoſſen=
ſchaften unter Staatsaufſicht, welche die Exiſtenz und die Entwickelung
der Genoſſenſchaften gefährden würde.”
Die Beſucher der Frankfurter Ausſtellung wollen wir
hiermit auf etwas ſehr Intereſſantes aufmerkſam machen, was noch lange
nicht genug bekannt zu ſein ſcheint. Der Vertreter der Bell=Telephon=
Compagnie, Civil=Ingenieur Brandt, hat nämlich im kleinen
Concert=
pavillon einen Fernſprecher angebracht, deſſen Leitung bis auf den
Platz ſeiner Collectiv=Ausſtellung im Hauptgebaude geht, ſo daß man
dort die ſchöne Muſik der Bilſe'ſchen Kapelle vortrefflich hören kann.
Die Wirkung iſt im höchſten Grade überraſchend, namentlich bei den
Solopartien, von denen auch nicht ein Ton verloren geht. Der Applaus
am Schluß klingt ſo laut, daß man mitten unter den Applaudirenden
zu ſtehen glaubt. Wir empfehlen Jedem dies wunderbare coneert
distance (wieder eine neue Errungenſchaft unſerer erfindungsreichen
Zeit) und das um ſo mehr, als man im großen Publikum, gerade in
Bezug auf die Telephone, noch ſo manchem Zweifel und Unglauben
be=
gegnet. Herr Brandt ſtellt ſeine Apparate Jedem gern zur
Verfügung.
In den gerichtlichen Unterſuchungen gegen verſchiedene
Weinfabrikanten am Hardtgebirge in der bayr. Pfalz wurde von
dem Landgerichte Frankenthal conſtatirt, daß nachfolgende Subſtanzen
zur Weinbereitung verwendet wurden: Waſſer, Sprit, Glycerin, Tannin,
Hauſenblaſe, Leim, Citronenſäure, Weinſteinſäure, Roſinen, Tamarinden,
Kartoffelzucker, Rohrzucker, Caſſonade, Gummi=Cino, Weinhefe, Vanille,
Süßholz. Veilchenwurzeln, Muskatnuß, Muskatblüthe, Gyps,
Porzellan=
erde, Malz, ſchwefelſaures Kali u. ſ. w. Ein Privatmann in
Rhein=
preußen, welcher von dem „Naturwein” dieſer Herren Chemiker bezogen,
bekam davon heftige Leibbeſchwerden und veranlaßte eine chemiſche
Unter=
ſuchung des Weines, welcher auf dem Fuße eine gerichtliche folgte. Die
Angeklagten wandten ein, daß alle bei ihnen vorgefundenen Mittelchen
nur zur „Verbeſſerung' des Naturproductes dienten, wovon ſich jedoch
das Gericht nicht überzeugen ließ, ſondern den „Verbeſſerern” eine
Ge=
fängnißſtrafe von je 14 Tagen und 1900 M. Geldbuße auferlegte. Die
Staatsanwaltſchaft hatte ein Jahr Gefängniß und 2500 M. Geldſtrafe
beantragt.
Ein Frankfurter Kaufmann, welcher einen durch ſeine
Bezeich=
nung ſehr bekannten Laden beſitzt, zugleich paſſionirter Fiſcher, begab
ſich vor Kurzem in die Nähe von Hanau und Langenſelbold, wo er
ſeine Jagdgründe beſaß. Er trat in das Dickicht der Weiden und
viſi=
tirte ſeine Netze, um zu ſehen, ob ſich nicht ein unglücklicher Bewohner
der trüben Fluth darin verfangen. Er machte ſich dabei die Hande
ſchmutzig und wuſch ſich. Als er im eifrigſten Reinigungswerke begriffen
war, fühlte er ſich von hinten durch derbe Fäuſte gefaßt. Sein Wider=
46
1418
ſtand hatte nur die Folge, daß es Prügel auf ihn regnete. Als er
hörte, wie ſeine Widerſacher frohlockend riefen: „wir haben den
Mörder=
wurde ihm ſeine Situation klar, und nun remonſtrirte er gewaltig. Es
nützte nichts, er wurde nach Langenſelbold transportirt und hier
dem Magiſtrate präſentirt. Er erklärte, er ſei der Herr ſo und ſo aus
Frankfurt, man möge telegraphiſch nachfragen und ſeine Ausſagen
be=
ſtätigen laſſen. Man bequemte ſich endlich hierzu und es ſtellte ſich
heraus, daß der Verhaftete nicht mit dem Nieder=Rodenbacher Mörder
identiſch ſer.
(Theater= und Kunſtnotizen.) Ein neues fünfactiges
Luſt=
ſpiel von G. v. Moſer und F. v. Schönthan: „Unſere Frauen”, iſt vor
einigen Tagen beendet worden und dürfte dasſelbe Ende September
im Wallnertheater in Berlin zur erſten Aufführung gelangen.
Merk=
würdigerweiſe iſt inzwiſchen der Autor ſo vieler Luſtſpiele ſelbſt zum
Helden eines ſolchen geworden. Einer Berliner Theater=Agentur iſt aus
Breslau ein Manuſcript zugegangen, das den Titel führt: „Guſtav
v. Moſer. Luſtſpiel in 5 Akten.” Der beliebte Theaterdichter tritt hier
als redende und handelnde Perſon aufl
Fremdenverkehr in Darmſtadt.
Hotel Traube. Koenigs, Commerzienrath, nebſt Frl. Tochter, Stein
und E. v. Oppenheim, Banquiers von Cöln. Dietrich, Commercienrath
von Mainz. Friedrich Wachs und Frau von Elberfeld. James Enſig und
Frau von Amerika. Dr. Roſenberg, Rechtsanwalt von Gießen. A. E. Meyer
und Familie von Hamburg. v. Tretatkow, Privatier, und Frau von Steinach
in Baden. Mr. und Mrs. Carpenter von England. Heintz, Inſpector von
Carlsruhe. Paſſal nebſt Frl. Tochter und Mr. und Mrs. Palmer von
London. Maeuler und Frau von Dortmund. Leſſer, Joſeph, Freudenberg,
Wolf und Michaelis, Kaufleute von Berlin. Eppſtein und Frau von
Frank=
furt a. M. Haas und Gallnitz von Frankfurt a. M., Bley von Elberfeld.
Aron von Muhlhauſen, Taßmann von Cöln, Ugine von Lahr, Mehler,
Kaul=
fus und C. Born von Stuttgart, Phillippſohn von Berlin, Seidenberger
von Nürnberg, Rahaus von Cöln, W. Rappaſſert von München, Zentgraf
von Lahr, Grill von Hanau, Kaufleute.
Literariſches.
41 Monatſchrift fürdeutſche Beamte. Friedrich Weiß Nachf.
in Grünberg i. Schl. Nachdem der preußiſche Beamten=Verein im Jahre
1877 zur beſſeren Erreichung ſeiner Ziele die Monatſchrift für deutſche Beamte
ins Leben gerufen, iſt das Bedürfniß eines eigenen Organs zur Vertretung
der Intereſſen des geſammten deutſchen Beamtenſtandes während des
nun=
mehr vierjährigen Enſcheinens in immer weiteren Kreiſen zur Geltung
ge=
kommen. Die Zeitſchrift hat überall in den betheiligten Kreiſen eine gute
Aufnahme gefunden, und es iſt eine erfreuliche Thatſache, daß die in dem
Blatte gegebenen Anregungen für den Beamtenſtand ſchon wiederholt von
ſegensreichem Einfluſſe geweſen ſind. So z. B. darf man die ſich immer
weiter ausdehnende Organiſation des Nangirens gleichgeſtellter Beamten=
Kategorien innerhalb größerer Bezirke, ſowie den Erlaß des Geſetzes,
be=
treffend die Bewilligung des Gnadenquartals außer dem Sterbemonate, als
Früchte der Beſtrebungen der Monatſchrift für deutſche Beamte betrachten.
Die Zeitſchrift erſcheint unter der Redaction des Kgl. Geh.=Rathes und
Landtags=Abgeordneten Jacobi in Liegnitz in monatlichen Heften.
Probe=
hefte werden von der Verlagshandlung auf Wunſch gratis und franco
ver=
ſandt. Der Preis der Monatſchrift beträgt beim Bezuge durch alle
Poſtan=
ſtalten und Buchhandlungen 3 M. pro Halbja h r. Das uns vorliegende
2. Heft des laufenden Jahrganges bringt außer Angelegenheiten des Vereins,
Verordnungen und Erkenntniſſen über die Rechtsverhältniſſe der Beamten,
vermiſchten Nachrichten, einer Vakanzenliſte und Bücherſchau folgende
Abhandlungen und Aufſütze allgemeinen Inhalts: Seſſionen bei hohem
Beſuch. — Ruſſiſche Beamten=Verhältniſſe. — Ein Lehrer nach alter Art.-
Eine Klippe beim Baarzahlungsweſen ꝛc.
11 Der Taucher. Ballade von Fr. von Schiller, melodramatiſch
bearbeitet von Muſikdirector J. G. Thomas. Klavierauszug Preis 2 M.
Magdeburg, Heinrichshofenſche Verlagshandlung. Viele unſere Leſer werden
ſich noch der im Jahre 1878 in unſerm Hoftheater erfolgten orcheſtralen
AuffUhrung des Melodramas „Der Taucher' erinnern, wobei Herr Wünzer
den Text ſprach. Das feinfühlige Tonſtück liegt nun im
Klavieraus=
zuge vor. Durch ein geiſtreich erfundenes Leitmotiv hat es der Componiſt
verſtanden, die in der Ballade ſich mit dramatiſcher Verve entwickelnden
Mo=
mente zu einem harmoniſchen Charakterbilde abzurunden und ſich der Diction
Schillers mit feinſinnigem Gefühle anzuſchmiegen. Wir finden in der
Com=
poſition nichts von jener an kleinlichen Nebendingen haftenden Tonmalerei,
ſie iſt ein wahrhaft edles Werk, das ſich zur Aufführung an Concert= und
geſelligen Abenden vorzüglich eignet. (Die Orcheſterſtimmen koſten 8 M., die
Partitur in Abſchrift 9 M.)
E. Die Patricierin. Trauerſpiel in 5 Aufzülgen von Richard Voß.
C. Könitzer, Frankfurt a. M. 2 Mark. - In ünſerer Zeit, wo die
ſchrift=
ſtelleriſche Produktion vorherrſchend der Tageslaune, dem flüchtigen Intereſſe
des Augenblicks dient, wo die Buhnen=Novitäten ſich faſt ganz auf Ueberſetz=
Hierzu eine Beilage, betreffend:
Wahlprogramm des national=
Redaction und Verlag: L. C
135
ungen oder kunſtloſe Bearbeitungen franzöſiſcher Demimondeſücke beſchränken,
verdient ein Drama, wie das aus der Frankfnrter Dramenconcurrenz
hervor=
gegangene, „die Patricierins, das in jeder Zeile künſtleriſches Wollen
birgt, die Beachtung des Publikums und die Unterſtützung der Kritik. Auf
den erſten Blick verräth „die Patricierin' all die charakteriſtiſchen Eigenſchaften
eines echten Dramas. Eine ſo markig gedrungene und dabei doch melodiſche
Sprache, wie dies Werk ſie aufweiſt, durfte uns ſo bald nicht wieder begegnen.
Keine Flickworte, keine überflüſſigen Bilder, nichts von amuſanten Witzen und
phraſenhaften Gaukeleien, - da iſt kein Satz, der nicht durch ſeinen
Gedanken=
kern gefordert würde, mit Fug ein Römerſtück voll Kraft und Leben, nicht
eins voll hohler Rhetorik und nichtsſagendem Pathos, wie wir deren ſo viele
haben. Der Dichter führt uns in die Zeit nach dem erſten Triumvirat und
zeigt uns das mächtige Rom in ſeinem Auflöſungsproceß nach ſocialer und
politiſcher Seite hin. Es iſt der Ausbruch des Sklavenaufſtandes unter
Spar=
tacus, der vom Dichter benutzt wird, uns ein dramatiſches Gemälde von
packender Anſchaulichkeit zu entwerfen. Im ſcharf gezeichneten Profil heben
ſich die Träger der Handlung von dem hiſtoriſchen Hintergrunde ab:
Spar=
tacus, der hochherzige Thracier, der an ſeinem Unternehmen zu Grunde
geht, die Griechin Hero, ſeine Geliebte, eine zarte, duftige Mädchengeſtalt,
Me=
litta, das Weib des Craſſus, in der alle edlen und niederen Leidenſchaften
wühlen und die dem Stück den Namen giebt, ſalles das ſind Geſtalten von
Phyſiognomie. Wollten wir R. Voß mit einem bedeutenden Dichter der
Neu=
zeit vergleichen, ſo dürften ſich nicht geringe Analogien zwiſchen ihm und dem
Dramatiker Hebbel ergeben.
Vermiſchtes.
- Gerichtliche Entſcheidung. Der Wirth eines öffentlichen
Lo=
cals in Berlin hatte einem „Krakehler” den ferneren Beſuch ſeiner Räume
verboten, weil der Scandalſüchtige alle Gäſte vertrieb. Dies hinderte aber
letzteren nicht, ſich immer wieder am verbotenen Stammtiſch einzufinden. Mit
Strafanträgen wegen Hausfriedensbruches wollte der Wirth gegen dieſen
unangenehmen Gaſt nicht vorgehen. Dafür faßte er ihn aber an einer viel
empfindlicheren Seite. Er klagte nämlich gegen den aufdringlichen Menſchen
wegen Beſitzſtörung mit dem Antrage, demſelben bei Vermeidung einer
Geldſtrafe von 50 Mark für jeden Contraventionsfall den Beſuch ſeines
Lo=
cales zu unterſagen. Dieſer gewiß eigenthümliche Antrag fand beim Gericht
Gehör, und folgende Begründung erledigte den Prozeß: Kläger hatte
aller=
dings ein pecuniäkres Intereſſe, das gegen ſeinen Willen erfolgende Beſuchen
ſeines Schanklocales zu verbieten, da durch das Benehmen des Beklagten
ohne Zweifel Gäſte verſcheucht werden können, und damit die Abnahme des
Erwerbes zu befürchten iſt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß lärmende
Handlungen dritter Perſonen, in einem fremden Privatlocale vorgenommen,
als wirkliche Beſitzſtörungen angeſehen werden müſſen. Auch die
Oeffentlich=
keit eines Locales ändert hieran nichts. Dies liegt in der Natur des
Ver=
hältniſſes eines Schanklokales, das keineswegs ein öffentlicher Ort iſt, auf
deſſen Gebrauch Jeder ein gleiches Recht hat, ſondern bei welchem der Wirth
nur in beſtimmter Weiſe conceſſionirt iſt, fremde Perſonen als Gäſte
aufzu=
nehmen. Ebenſo gut als dem Wirth freiſtehen muß, die Zeit zu beſtimmen,
innerhalb welcher er Gäſte aufnehmen will, ſowohl die Zahl und Art
der=
ſelben, auch ein Zimmer nur für Damen, Honorationen und dergleichen
ein=
zurichten, muß er auch einzelnen Perſonen gegenüber das Recht haben, ihnen
den Eintritt zu geſtatten oder zu verſagen. Wer gegen das ausdrückliche
Verbot des Wirths deſſen Schanklocal betritt, hindert denſelben, es nach
ſeinem Willen zu gebrauchen, und begeht dadurch eine Beſitzſtörung, wofür
Strafandrohung und Schadenerſatz erlangt werden können.
P4* Zur Volksethmologie. Zwei Kindermädchen ſuchten dem
Namen der ihrer Obhut anvertrauten kleinen Fräulein auf den Grund zu
kommen. Die eine, eine feſte Mecklenburgerin, fragte ihre ſchleſiſche Collegin,
weßhalb die Eltern ihr Kindchen denn Laura genannt hätten. „Ru ganz
natürlich, ich denke mir, weil ſie nein Joahr uf ſe „gelauert” hoan.” Bei
dieſer Antwort geht der Mecklenburgerin ein Licht auf; ſie ſchlägt ſich
nach=
denklich an die Stirn und ſpricht pfiffig: „Au weet ich ok, worUm mine
Thusnelda heiten daut.”
Nach ihrer Anſicht ſollte Thusnelda ſo viel
heißen als „Du ſnell da”"
Tdhes=Kulender.
Donnerstag 14. Juli: Concert im Saalbau. -— Militär=-Concert im
Chauſſeehaus.
Samstag 16. Juli: Geiſtl. Concert von Mitgliedern des Kgl. Domchors aus
Berlin in der evangel. Stadtkirche.
Sonntag 17. Juli: Waldpartie der Turngemeinde Beſſungen. - Waldpartie
des Bürgervereins.
Mittwoch 27. Juli: Ordentliche Generalverſammlung der Dannſtädter
Actien=Ziegelei.
Gold=Courſe.
Ruſſiſche Imperials 16 M. 72-77 Pf. Engl. Sovereigns 20 M. 41-46 Pf.
20 Frankenſtücke 16 M. 26 Pf.
Dollars in Gold 4 M. 21-24 Pf.
liberalen Reichstags=Candidaten Herrn Profeſſor Dr. Thiel.”
Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.