144.
Jahrgang.
Wonnementsprels
Oertelſchelich 1 Mat 50 Pl. he
Bringerlohn. Auzwärtz werden von
allm Poſtämtern Beſtellungen
em=
gegengenommen zu 1 Mark 50 Pf.
vwo Quarial uck Poſtauffchlag
Grag= und Anzeigebkaft.)
Mit der Sonntags=Beilage:
Puhſlittey zutttyuttangvotutt.
Mſerate
werden angenommen: nDarmſtadt
von der Expediton. Rheinſte xr. V.
mBeſſungen von Friedr. Boßer.
Holzſtraße N. 25, ſowie auswürt
von allen AunonenEweditionen.
Amtliches Organ
fur die Bekanntmachungen des Großh. Kreigamts, des Großh. Polizeiamts und ſümmtlicher Behörden.
RO.
Dienstag den 17. Mai.
1881.
B e k a n n t m a ch u n g.
Dem Kaminfeger A. Wenzel wurde die Erlaubniß ertheilt, den im Jahre 1878 verpflichteten Kaminfegergehülfen Guſtab
Paul von Oels in Arbeit zu nehmen.
Darmſtadt, am 11. Mai 1881.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
B e k a n n t m a ch u n g.
Laut Bekanntmachung der Königl. Sächſiſchen Kreishauptmannſchaft zu Dresden vom 5. l. Mts. iſt auf Grund des 8 12
des Reichsgeſetzes vom 21. October 1878 gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen der Socialdemokratie die erſchienene
Druck=
ſchrift: Der Schutz der Arbeiter in den internationalen „Arbeiter=Gewerbsgenoſſenſchaftenv. Ein Nachruf an alle deutſchen
Arbeiter von A. Otto Waſter, dritte gewöhnliche umgearbeitete Auflage; Dresdeu, Expedition des Dresdener Volksboten 1871,
verboten worden.
Darmſtadt, den 11. Mai 1881.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
B e k a n n t m a ch u n g.
Am 15. Mai d. Js. wird in dem gegenwärtig zom Landbeſtellbezirk des
Poſt=Amts in Wald=Michelbach gehörigen Orte Unter-Schönmattenwag
eine Poſtagentur in Wirkſamkeit treten, welche durch ein von gleichem Tage ab zur
Einrichtung kommendes, täglich einmal zwiſchen Wald=Michelbach und Hirſchhorn
Bahnhof vertehrendes Privat=Perſonenfuhrwerk mit den Poſtämtern an dieſen Orten
Verbindung erhalten wird.
Die Fahrten werden wie folgt ſtattfinden:
aus Wald=Michelbach
durch Unter=Schönmattenwag
in Hirſchhorn Ort
Bahnhof
„
7 Bm.,
760 Vm.,
916 Vm.
920 Um,
455 Nm.,
aus Hirſchhorn Bahnholf
510 Nm.,
Ort
„
durch Unter=Schönmattenwag 716 Am.,
825 Nm.
in Wald=Michelbach
Als Landbeſtellbezirk werden der neuen Poſtagentur der Ort Ludwigsdorf,
ſowie die Weller: Im Berg, Schönbrunn, Klingen, Frankel, Flockenbuſch
und Corſika nebſt den Lotzenhäuſern zugetheilt. — Durch den Landbriefträger wird
zugleich eine werktäglich zweite Verbindung mit dem Poſtamte in Hirſchhorn in der
Mittagszeit hergeſtellt werden.
Die Dienſiſtunden für den Verkehr mit dem Publikum ſind, wie folgt, feſtgeſetzt:
a) an den Wochentagen:
von 10 bis 12 Uhr Vormittags und 4 bis 7 Uhr Nachmittags;
h) an den Sonntagen und an den nicht auf einen Sonntag fallenden
geſetzlichen Feiertagen:
von 11 bis 12 Uhr Vormittags und von 6 bis 7 Uhr Nachmittags.
Die Verwaltung der Poſtagentur iſt dem Gemeinde=Einnehmer Vogel in Unter=
Schönmattenwag übertragen worden.
Darmſtadt, den 11. Mai 1881.
Der Kaiſerliche Oberpoſtdirector:
Hagemann.
Bekanntmachung.
Die Aulieferung von gußeiſernen
Rah=
men mit Deckel ſoll im Weg der
Sub=
miſſion vergeben werden.
Offerten ſind bis
Samstag den A1. Mai l. J.,
Vormittags 10 Uhr,
bei unterzeichneter Stelle einzureichen.
Voranſchlag und Bedingungen liegen
auf dem Stadtbauamt zur Einſicht offen,
bei welchem auch die Formulare für die
Offerten zu erheben ſind.
Darmſtadt, den 5. Mai 1881.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
[4456
Ohly.
Bekanntmachung.
Die Holzverſteigerung vom 2. d. M.
iſt genehmigt und können die Bürgſcheine
ſauf unſerem Bureau errichtet werden.
Ueberweiſung und erſter Abfuhrtag den
17. d. Mts.
Darmſtadt, den 13. Mai 1881.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V. d. B.:
Hickler, Beigeordneter. 14561
269
N6
Bekanntmachung.
Die Schreiner=, Spengler=, Tapezier=
und Lackirerarbeit bei Anfertigung von
zweiſitzigen Subſellien für die höhere
Mädchenſchule und Volksſchule für Knaben
ſoll im Wege der Submiſſion vergeben
werden.
Offerten ſind bis
Mittwoch den 18. Mai l. Js.,
Vor=
mittags 10 Uhr,
bei unterzeichneter Stelle einzureichen.
Voranſchlag und Bedingungen liegen au
dem Stadtbauamt zur Einſicht offen, bei
welchem auch die Formulare für die Offerten
zu erheben ſind.
Darmſtadt, den 12. Mai 1881.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
(4540
Ohly.
Bekanntmachung.
Auf gerichtliche Verfügung ſoll die
Hof=
raithe der Häfner Wilhelm Nicolai
Wittwe dahier und zwar:
Flur. Nr. ⬜Mtr.
2 668 184 Hofraithe, Nieder=
Ramſtädterſtraße,
2 683¼ 172 Grabgarten daſ.,
Freitag den 3. Juni d. J.,
Vormittags 11 Uhr,
an den Meiſtbietenden verſteigert werden.
Darmſtadt, den 12. Mai 1881.
Großherzogliches Ortsgericht Darmſtadt.
(4562
Berntheiſel.
Vergebung von Pflaſterer=
Arbeit.
Montag den 16. Mai d. J.,
Vor=
mittags 10 Uhr, ſoll die Pflaſterer=Arbeit,
beſtehend in einer Floßrinne in der unteren
Annaſtraße und in der Eichbergſtraße,
ſo=
wie die Verbreiterung der weſtlichen
Floß=
rinne in der Heidelbergerſtraße, zuſammen
veranſchlagt zu 1237 M. 50 Pf. in
Sub=
miſſion vergeben werden.
Voranſchlag und Bedingungen liegen bis
zum genannten Tage auf unſerem Büreau
zur Einſicht offen.
Submiſſionsformulare 5 Pf. ſind von
uns zu beziehen und müſſen die Offerten
verſiegelt eingereicht werden.
Beſſungen, den 7. Mai 1881.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Beſſungen.
(4221
Nohl.
Bekanntmachung.
EDie am 12. und 13. Mai im Diſtrict
Schlüchterabgehaltene Holzverſteigerune
iſt mit Ausſchluß der Durchforſtungswellen
in der Kiefernheege am Grundweg bei
Walldorf genehmigt.
Die Abfuhrſcheine können vom 20. Mai
an beim Großh. Rentamt Groß=Gerau in
Empfang genommen werden.
Holzüberweiſung am 21. Mai, Morgens
7 Uhr. Letzter Abfuhrtag am 11. Juni l. J.
Mörfelden, den 14. Mai 1881.
Großherzogliche Oberförſterei Mörfelden.
(4563
Marx.
Mobiliar=Verſteigerung
in Nieder-Ramſtadt.
Mittwoch den 18. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr,
werden im Pfarrhauſe zu Nieder=Ramſtadt nachbenannte Gegel.
ſtände, als:
1 ſehr gut erhaltenes Korbwägelchen mit Doppelfi=
1 Kleiderſchrank, 1 Commode, Tiſche, Stühle, 1 Bücherſchrank, Büchh
und Büchergeſtelle, Bettwerk, Gartentiſch und Gartenbänke, 1 Stez,
leiter und ſonſtige Haus=, Küchen= und Kellergeräthe,
öffentlich meiſtbietend verſteigert.
144)
S. Adler jr., Amtsgerichts=Taxator.
Verſteigerungs=Anzeige.
Auf freiwilliges Anſtehen werden
Mittwoch den 18. Mai d. J.,
Nachmittags 2½ Uhr,
im Hauſe Hermannsſtraße Nr. 9 zu
Beſſungen die nachſtehenden Mobilien, als:
1 Kleiderſchrank, 1 runder und 1 eckiger
Tiſch, 1 Nähtiſch, 1 Nachttiſch. 1
Com=
mode mit Glasaufſatz, 1 Küchenſchrank,
1 Küchentiſch, 1 Anrichte mit
Schüſſel=
brett, 1 Waſſerbank, mehrere Stühle,
2 Bettladen, ſowie ſonſtige Geräthe
öffentlich gegen Baarzahlung verſteigert.
Beſſungen, den 14. Mai 1881.
Großherzogliches Ortsgericht Beſſungen.
[4564
Weinmann.
Bekanntmachung.
Donnerstag den 19. d. Mts.,
Vor=
mittags 10 Uhr, ſoll die Lieferung von
10 Stück neuen Rücklehnehänken u. 2 Tiſchen,
verüberſchlagt zu 188 Mark, hier auf dem
Verſteigerungslocal an den
Wenigſtnehmen=
den vergeben werden.
Weiterſtadt, am 12. Mai 1881.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Weiterſtadt.
[(4565
Schuchmann.
Holz=Verſteigerung
in den Waldungen des Großherzoglichen
Hauſes der Oberjörſterei Nieder=Ramſtadt.
Montag den 23. Mai l. J. werden
in den Diſtricten Seckenhain und
Dörn=
bach bei Ober=Ramſtadt verſteigert:
8
Zuſammenkunft Vormittags 9 Uhr im
Diſtrict Seckenhain auf dem Todenweg am
Steinbruch.
Das im Diſtrict Dörnbach zerſtreut
ſitzende Holz wird im Diſtrict Seckenhain
ausgeboten.
Nieder=Ramſtadt, am 12. Mai 1881.
Großherzogliche Oberförſterei
Nieder=Ramſtadt.
(4566
Löwer.
Leilgebotenes.
Aufrichtig wohlmeinend
empfiehlt man bei Beginn des Frühjah.
Jedem, dem es um eine gedeihliche
Reger=
ration ſeines Haares zu thun iſt, ſtatt di
ſchädlichen Haaröle und Pommaden des
12 Jahren unübertroffenen Haarwaſſerh.
von Retter in München fich zu bedienen
Zu haben um 40 Pfg. und M. 1. 10 E
Herrn M. W. Prassel
in Darmſtadt. (38.
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Condens. Hilch v. Cham,
Engl. und Deutsche Hafe
grütze,
Waiberahn's Hafermehl.
Röhrigs Einderzwiebaok,
ſerstenschleimmehl,
Reismehl,
Lisbig's Fleischextraet
Alwe
empfiehlt zu den billigſten Preiſen (45
.
EAhhel TI
zahle ich dem, 4
500 Mart beim Gebrauch v
Hothe's Jahnwasser
Flacon 60 Pfg. jemals wieder Zah
ſchmerzen bekommt oder aus dem Mun
[34
riecht.
Joh. George Kothe, Nachf. H. Gritte!
Berlin S., Prinzenſtr. 99.
In Darmatadt; Heinrich Alben
ſEine Partie große gebrauchte Dachſenfi
= billig zu verkaufen.
(406 un
H. Heinzerling, Grafenſtraße
Badewannen, Badeöfe
Eimmerdouchen,
Gartenspritzen
empfiehlt
P Eraefk,
Aliceſtraße 5. (41
SvlAt- zuzUivitn
Wilhelminenstrasse.
Da noch eine größere Partie Waare vorräthig iſt, ſo habe ich
uich entſchloſſen, denz Ausverkauf bis
Mittwoch Abend den 18. d. Mts.,
verlängern, wovon betr. Intereſſenten gefl. Notiz nehmen wollen.
Hauptſächlich vorräthig ſind:
hammt, CommerBukskin, Fatkun,
Hleiderstoffe,
hrunter eine Partie geſtreifte zu 35 Pfg., früher Mk. 1.20 bis
N. 1.50. Alles ſpottbillig.
14561
Hochachtungsvoll
K95
Geurich Neber.
Ausgeneichnet, durch die
mid auflösende und kräftig
eröffnende Wirkung.
Unterscheidet sich besonders
da-
durch vortbeilhaft von allen anderen
Bitterwässern, dass dieselbe in
Klei-
neren Dosen wirksam und nach
längerem Gebrauch von keinerlei
-4 üblen Folgen begleitet ist.
Empfohlen von den ersten medie.
AALAL1Apauoritaten des In- und Auslandes
2als bestes Mittel gegen Krankheiten
EAAAT1 der Verdauungsorgane, habit. Stuhl.
verhaltung, Blutanschoppung und deren Folgenübel.
B Die „ranz-JosefBitterquellet, govie Brunnenschriften bei
Gteorg Liebig Sohn in Darmstadt, in allen renommirien
Mine-
alwasser-Depots und den meisten Apotheken.
Es wird ersucht, stets ausdrücklich „Franz-Josefi-Bitterquelle zu ver-
Die Versendungs-Direction, Budapest. (3638
langen.
Orredrichahuller
D nathelehes Bitterwanor, unersetelich necen zeiner Gehalts a 361
Chloriden, von den ersten irztlichen Autoritäten als mild
eröfuen-
des und Erättiæ anfésendes Heilmittelompfohlen, vordient namentlich
bei längerem Gebrauch den Vorzug. Besonders bevährt bei.
Verſtopfung. Trägheit der Verdauung, Verſchleimung,
Hänor=
rhoiden, Magen= und Darmkatarrh, Franenkranthenten,
Der=
ſtimmung, Leberleiden, Fettſucht. Gicht, Blntwallungen ꝛc.
Inallentpothekenu Mineralnasserhandlungen zu haben Gobrauchsanneiſung ebendavelhit
gael Büllige Pantofteln.
fl. 379) Die ſo beliebten Frauenpantoffeln,
a4l WPaar zu 3 Mark, Confirmandenſtiefel,
ühe Sendung Frauen=, Männer= und
Ri herſtiefel in bekannter Güte eingetroffen.
Bahnhofsſtraße 1, 1 St. hoch.
4358
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ode=
als Gartenhaus geeignet. Näh. in d. Exp
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T. Suppenſpargel 30 Pf.
[4354
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1011
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Wohnhauz feiner Lage, iſt billig
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Schulſtraße 5.
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20 Pfa. Täglich friſch gehacktes Beefſteak
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per ¼ Kilo 30 Pfg.
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per Tonne Mk. 9., (4545
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[4571
Georg Schäfer, Nieder=Ramſtadt.
73₈
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1012
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Stuttgart. Die Malto-Leguminosen-Chocolade gibt nach Ausspruch erster medicinischer Autoritäten für
an schwacher Verdauung leidende Personon, serophulöse, blutarme Einder, stillende Frauen, schwüchliche Mäd.
chen ete, ein vorzüglich nährendes, angenehm schmeckendes Getränk. Das Malto-Leguminosen-Mehl
be-
bewährt sich als stärkende und leicht verdauliche Suppe in vorstehend genannten Fällen ebenfalls als ganz
ausge-
neichnetes Nährmittel, sowie als vortreffliche Eindernahrung von dem ersten Lebensjahre an. Die Detailpreise sind,
auf sämmtlichen Packungen aufgedruckt. Niederlagen in Apotheken, Conditoreien und Specereihandungen. Ver-
(457₈
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Der Ausverkauſ
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Marx, Kirchſtraße 9
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B Abends Ziegenmilch zuhaben. 14549
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empfehlen
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„ Wagenladung v. 20 Ctr. u. mehr „ — 90,
empfiehlt bei vorkommendem Bedarf
Beſſungen.
Vermiethungen.
8105)
Zu vermiethen
Trockene Lagerräume. Eliſebethenſtr. I.
696) Grafenſtraße 27, Vorderhaus,
links, 1 St. h., ein möbl. Zimmer zu verm.
1567) Beſſ. Carlsſtraße 3 die
Man=
ſarde: 2 Zimmer, kl. Cabinet, Küche und
Keller, ſofort beziehbar.
1971) Aliceſtraße 8 iſt der mittlere
Stock, beſtehend aus 5 Zimmern und allen
Bequemlichkeiten, zu vermiethen und den
15. Mai zu beziehen.
2095) In meinem Hauſe, Ecke des
5 Liebigplatzes u. Landwehrſtraße
H 19¼ iſt der 2. Stock, enthaltend 6
H Zimmer mit Erker, Küche, Speiſe=
8 kammer ꝛc., Gas= und Waſſerleitung
bis 1. Juni, auf Verlangen früher, zu
vermiethen.
Näheres im Hauſe 1. Stock ode=
8 in meiner Wohnung.
L. Harres
2488) Neckarſtraße 10 iſt die Be=
Etage, enthaltend 8 Zimmer, Waſſerleitung
und alle Bequemlichkeiten anderweitig zu
vermiethen. Auch kann ein Pferdeſtall
da=
zu vermiethet werden. Franz Fehrer.
veeoeeooceieseoseeeoe
8 2610) Rheinſtraße 47 bel Etage.
9 Salon, 7 Zimmer und aller Zube=
4 hör. Auf Verlangen Stallung für
2-3 Pferde und Remiſe
Co00odoooonoooooo000e
2923) Eine Wohnung von 5
Zim=
mern und ein Manſarden=Logis ſind zu
vermiethen. Näheres Liebigſtraße 25.
2886) In angenehmer Lage, unweit
der Bahnhöfe, iſt 2 Treppen hoch eine
ſchöne Wohnung von 7 Zimmern mit
Zubehör, Waſſer=u. Gasleitung für 1040 M.
(incl. Waſſer) an eine ſolide Familie zu
verm. Wo? ſagt die Exp. d. Bl.
2957) Eliſabethenſtraße 1 die bel
Etage mit allem Zubehör, Waſſerleitung ꝛc.
alsbald zu vermiethen.
3325) Alliceſtraße 30 zwei fein möbl.
Zimmer zu vermiethen.
3943) Dieburgerſtraße 41 ein keines
Logis beziehbar am 1. Juni.
3845) Friedrichſtraße 21 iſt der
mittlere oder untere Stock, beſtehend
aus 10 Zimmern nebſt allen
Bequem=
lichkeiten, wegen Abreiſe Mitte Mai
zu vermiethen.
28828888844888298 9L 9L LLLLLLLLL8t
33333) Ludwigſtraße 3
.2
8 der 2. Stock, 5 Zimmer,
6 Waſſerleitung, bis 1. Juni
beziehbar, zu vermiethen.
Ferd. Hann.
40) Lorenleahe 5 n And und
Logis ſofort zu vermiethen.
405) WPromenadenſtraße 27.
iſt der obere Stock, beſtehend aus 5
Zim=
mern, zu vermiethen und am 1. Auguf
zu beziehen.
4926) Rheinſtraße 47 dritter Stoc
ein gut möblirtes Zimmer, monatlich 10 M.
4030) Wilhelminenplatz 17 ein ſchö
nes möblirtes Zimmer zu vermiethen.
4084) 3 ſchön möbl. Zimmer un
Garten zu verm. Kranichſteinerſtr. 17, 1 T.,
4087) Grafenſtraße 1 iſt der mittler;
Stock im Vorderhaus, beſtehend aus 3 Zim
mern, Küche und ſonſtigem Zubehör, 3
vermiethen und ſogleich zu beziehen.
4170) Ob. Heinrichſtraße 60 iſt dl=
Parterrewohnung, aus 6 Zimmern ꝛc. bei,
ſtehend, zu verm. u. bis Auguſt zu bez.
4358) Arheilgerſtraße 37 ein
klein=
freundliches Logis zu vermiethen und ſogleil
zu beziehen. Preis 104 Mark.
4359) Rheinſtraße 47 iſt eine Mal
ſarde=Wohnung mit Ausſicht auf Bergſtrah,
und Taunus, beſtehend aus 3 event. auf
4 Zimmern mit allem nöthigen
Zubehü=
per ſofort zu beziehen.
Köhler, Rheinſtraße 49, xu
4360) Obere Hügelſtraße 30 i
möblirtes Zimmer.
4363) Eliſabethenſtraße 53 eine
räumige Werkſtätte als ſolche, oder zu
Lagern trockner Gegenſtände zu vermiethel
ſauch kann auf Verlangen Logis dazu
geben werden.
4364) Herdwegſtraße 21 eine Wohnul.
an eine ſtille Familie per 1. Juli beziehba,
4365) Laden u. Wohn. Louiſenſtr. v. Hr.
Metzger Bromberger bew Louiſenſtr 42
4401) Hügelſtraße 61.
H Ein hübſches Manſarden=Logis mit
141
Waſſerleitung u. ſ. w. vom 27. Juli
Hab zu beziehen.
R95
1013
4577) Saalbauſtraße 75 der untere
Stock (Hochparterre), beſtehend aus
6 Zimmern nebſt Küche, heizbarem
Souterrain, Zimmer und Zubehör,
im Juli beziehbar, zu vermiethen.
4578) Caſtnoſtraße 17 im Seitenbau
ein Parterre=Logis gleich beziehbar.
4579) Gr. Ochſengaſſe 21 ein Zimmer
und Küche. Näheres bei Fuchs.
4580) Beſſungen. Ludwigſtraße 9
ſind mehrere Wohnungen von 2-3
Zim=
mern nebſt Zubehör zu vermiethen.
Näheres Sandſtraße 9.
4581) Eliſabethenſtraße 36 ein kl.
Logis, 3 Zimmer, Küche, Magdkammer,
Bleichplatz ꝛc., am 1. Juli beziehbar. Preis
jährlich 300 Mark.
4582) Waldſtraße 22 zwei unmöblirte
ineinandergehende Parterrezimmer zu verm.
Vermiſchte Nachrichten.
(4442
Die
l.
von
Framr Harres
beſindet ſich uunmehr
Aauerſtraße Nr. 8.
gegenaber der Kleinkinderſchule.
Spootalarzt Dr. mod. Heyor,
Berlin, Leipzigerſtraße 91, heilt aug
brieflich Magen=, Unterleibs=, Frauen=
und Hautkrankheiten, ſelbſt in den
hart=
näckigſten Fällen, ſtets ſchnell mit beſten
[534
Erkolge.
Beübte Maſchinenſtrickerin findet
dauernde Beſchäftigung bei
A. Lauterbach-Araflt,
große Friedbergerſtraße Nro. 59
in Frankfurt a. M. (4462
Geſucht,
eine tüchtige Perſon, welche einer
Haus=
haltung vollſtändig vorſtehen kann.
(4468
Näheres in der Exp. d. Bl.
Iffene Lehrlingsſtelle für einen jungen
L Mann mit guten Schulkenntniſſen, bei
Georg Hof, Hofpapierhandlung. 14326
brave Jungen können die Schloſſerei
3913
erlerſen bei
F. Büdinger, Waldſtraße 2.
ſi.
G.
inen Ve rling ſucht
J. Röttinger, Tapezier. 63142
ſin hieſiges Fabrikgeſchäft ſucht einen
Lehriing
mit guter Schulbildung. Näheres durch
4313
die Expeditton d. Bl.
Bekanntmachung.
In der Generalverſammlung des Vereins der Freunde in der Noth vom
3. d. Mts. wurde der Rechenſchaftsbericht und das Rechnungsergebniß für die Jahre
1879 und 1880 vorgetragen und als richtig anerkannt.
Darnach ergibt ſich Folgendes:
E i nn a hme.
für 1879 für 1880.
M. Pf. M. Pf.
20 26
28 11
1) Kaſſevorrath voriger Rechnung
2)
Zurückerhobene Depoſiten von der Rentenanſtalt
720 68 186 55
3) Kapitalzinſen
4) Jährliche Beiträge und zwar:
a. von 471, bezw. 446 Mitgliedern zu 2 Mk. 5 Pf.
und von je 1 Perſon zu 1 Ml. bezw. 2 Mk.
b. erhöhte Beiträge von 13 bezw. 12 Mitgliedern.
5) Stiftungen, Vermächtniſſe und Geſchenke
6) Zurückempfangene Kapitalien
Geſammt=Summe der Einnahme
A u 3 o a b e.
1) Verwaltungskoſten
2) Unterſtützungen iu 42 bezw. 36 Fällen, und zwar:
1 zu 150 M., 1 zu 100 M., 1zu 99 M., 1zu90 M,
9 zu 80 M., 2 zu 75 M. 2 zu 70 Mk., 9 zu
60 M., 1 zu 55 M. 18 zu 50 M. 9 zu 40 M.,
3 zu 35 M., 13 zu 30 M., 5 zu 25 M. und
3 zu 20 M.
3) Ausgeliehene Kapitalien
Geſammt=Summe der Ausgabe
Abſchluß:
Die Einnahme beirägt
Die Ausgabe beträgt.
Verglichen bleibt Reſt
Derſelbe beſteht:
1) in den bei der Renten= und Lebensverſicherungsanſtalt
dahier hinterlegten
2) in baarem Kaſſenvorrath
Zuſammen wie oben
214 66 63 95
Vermögensſtand.
Das Geſammtvermögen des Vereins betrug Ende des
Rechnungsjahrs:
1) verzinslich angelegt
12842 30 12642 29
2) baarer Kaſſenvorrath und Depofiten bei der Renten=
Anſtalt
214 66 62 90
Zuſammen 13096 96 12715 19
Dasſelbe betrug zu Ende des Vorjahres
3575 24 13056 96
und hat ſich daher vermindert um
515 25 „4 78
Daher im Ganzen für die beiden Jahre
860 6
Indem der unterzeichnete Vorſtand die vorſtehende Rechnungsüberſicht bekannt
gibt und zugleich für die in den vergangenen Jahren dem Verein zu Thei gewordenen
Beiträge, Geichenke u. ſ. w., verbindlichſt dankt, geben wir uns der Hoffnung hin,
daß durch zunehmende Betheiligung die Möglichkeit gewährt werde, in reicherem
Maße eine ſegensreiche Thätigkeit zum Wohle der leidenden Mitmenſchen zu entwickeln.
Mit dem allgemeinen Verein gegen Verarmung und Bettelei in ſtändiger Verbindung
ſtehend, ſind wir beſtrebt, den Satzungen gemäß verſchämten Armen” in
unver=
ſchuldeter Noth einmalige größere Unterſtützungen zu verabreichen, um ſie hierdurch
in ihrem Nahrungsſtande möglichſt aufrecht zu erhalten und gänzlicher Verarmung
zu entreißen.
Darmſtadt, am 14. Mai 1881.
Der Vorſtand der Freunde in der Noth:
Gerſchlauer, Vorſitzender. Dr. E. E. Hoffmann, Rechtsanwalt, Schriftfuhrer.
Machenhauer, Landgerichtsdirector. Michell, Hauptſtaatskaſſe=Director. Ohly,
Oberbürgermeiſter. Wilh. Schwab gon. Dr. Sell, Pfarrer. Dr. Verdier de
la Blaquiöre, prakt. Arzt. Weller, Rechtsanwalt.
[4583
270
1014
R 95
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Intereſſenten unſeres Bezirks, daß laut
einer Benachrichtigung der Reichsbankſtelle zu Mainz die Reichsbank die bisher bei dem
Ankauf von Wechſeln auf ausländiſche Plätze berechnete Proviſion von ¹⁄ %⁄ auf
1 pro mille herabgeſetzt hat.
Darmſtadt, den 11. Mai 1881.
(4598
Großherzogliche Handelskammer.
Dr. Meiſel.
Merck.
1
mSaale zur 1Taube.
des Herrn
Juſius Jiaſa,
Kaſſerlich ruſſiſcher Hofſchauſpieler,
unter
gefälliger Mitwirkung des Frl. Auguste von Hüller, Herzogl. Hof=
Opernſängerin, und der Herren Reits und Eugler, Großh. Hofmuſiker.
Billlets ſind zu haben in der Buchhandlung des Herrn Bergſträßer,
Rhein=
ſtraße, bei Herrn Verwalter Ruppel, Grafenſtraße Nr. 35, 1. Stock und Abends
(4584
an der Kaſſe.
beſorgt pünktlichſt und billigſt unter Garantie
Lmduig Al6aT,
[4585
Saalbaustrasse 37.
Die Dampf=Schönfärberei, Druckerer und
chemiſche Waſch=Anſtalt
von
Hiouis Braubach, Butzbach,
empfiehlt ſich im Fürben von Seide, Sammt, Blonden, Tüchern, Möbelſtoffen aller
Art ꝛc., in den modernſten Farben; Herrenkleider werden unzertrennt gefärbt und für
Nichtabfärben garantirt, desgleichen auch Damenkleider. Straußfedern werden
ſchönſtens einfarbig und ſchattirt gefärbt, gewaſchen und gekräußelt. Spitzen jeder
Art werden gewaſchen und wieder wie neu hergerichtet. Färberei ressort für
werthvolle Seidenſtoffe.
Chemiſche Waſcherei: Alle Arten Damen=Garderobe mit den reichſten
Ver=
zierungen werden beſtens gereinigt, ebenſo Sonnenſchirme, Glacs=Handſchuhe, Vorlagen,
Läufer, Tiſch= und Bettdecken, Stickereien ꝛc., in den zarteſten Farben, ſowie Herren=
Garderobe jeder Art.
Neueſte reichhaltigſte Muſterkarte. Kürzeſte Lieferzeit. Portofreie Uebermittelung
aller werthen Aufträge durch Fräulein Erwine Sehlitzberger, Putz= und
Confectionsgeſchäft, Wilhelminenſtraße Nr 23.
(3885
Nicht zu uberſehen!
Wegen Abreiſe gänzlicher Ausverkauf meiner ſelbſtfabricirten bleifreien
Ge=
ſundheits=Kochgeſchirre zu jedem annehmbaren Preiſe. Beſonders mache auf die
Bunten 6 Topfe zu 55 Pfg. aufmerkſam.
R. Brückner, Töpfermeiſter aus Königsbrück bei Dresden,
1428.
Ecke der Alexanderſtraße.
Pferde=Verkauf.
Nächſten Mittwoch den 18. d. Mts.,
Vormittags 10¼ Uhr wird auf dem
Hofe der Artillerie=Caſerne hier ein für den
Militärdienſt nicht mehr geeignetes Pierd
öffentlich meiſtbietend gegen Baarzahlung
verkauft.
45860
Beſſungen, den 16 Mai 1831
2. Abtheilung Großherzogl. Heſſiſchen
Feld=Artillerie=Regiments Nr. 25.
Geſucht Theaters eine hübſche
Wohnung von 4-6 Zimmern mit allem Zu=
behör, Waſſerleitung, Gas u. wenn möglich
Garten, im Laufe des Sommers beziehbar.
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(a536
befördert die Exp. d. Bl. rdentliche Mädchen können Koſtu. Logis
L erhalten. Kiesſtraße Nr. 14. 14537 H) brave Lehrlinge ſucht gegen Lohn
Wilh. Müller, Schloſſermſtr.,
Neue Kiesſtraße 55. (4548 H hübſche, unmöblirte Zimmer in
O guter Lage per 1. Juli zu miethen
geſucht. Offerten sub P 10 an die Er=
pedition d. Bl.
[4555 ſEinen kräftigen Lehrjungen ſucht
CF. J. Rest, Steinmetzmſtr. (4206 Fiu ſehr gut empfohlenes Dienſtmüdchen
C= ſucht per 1. Juni Stelle. Näheres
(4587
Ludwigsplatz 10. Steinhauer, ein tüchtiger, ſofort geſucht.
A. Foeliz, Bildhauer. (4588 Fin Mädchen, das gut kochen und alle
C, Hausarbeiten verſehen kann, wird von
etner kleinen Familie gegen guten Lohn auf
Johanni d. J. geſucht. Näheres bei der
Expedition d. Bl.
(4589 Beſucht eine tüchtige Schneiderin mit
GC guten Reſerenzen, welche durchaus ſelbſt=
ſtändig arbeiten kann. Nüh. in der Exp. (4590 Och ſuche einen Jungen gegen Lohn.
Helfrich, Tapezier,
Grafenſtraße 27. (4591 h4 von einer Dame ein Logis
Geſuc,t von 3 Zimmern und Ca=
binet (3. Stock) in der Nähe des Hof=
männiſchen Inſtituts. Offerten mit Preis=
angabe ſind zu richten an J. Glückert,
Logis=Nachweiſungsbureau.
(4592 Todes=Anzeige.
Allen Freunden und Verwandten die
traurige Nachricht, daß uns der liebe
Gott unſer liebes Töchterchen Anna
nach 3tägigem Krankenlager im Alter
von 9 Jahren durch den Todentriſſen
hat. Um ſtille Theilnahme bitten:
Die tieftrauernden Eltern u. Geſchwiſter:
Adam Boos und Charlotte Boos,
geb. Horn.
[4593
Die Beerdigung findet Mittwoch 3Uhr ſtatt. [ ← ][ ][ → ]
1015
B95
B e k a n n t m a ch u n g.
Am 14. l. Mts. iſt ein dem Schreinermeiſter Endres dahier gehöriger Hund unter dem Verdachte der Tollwuth verendet
und ordnen wir deshalb, da fraglicher Hund vor Beobachtung der Krankheitserſcheinungen frei umhergelaufen iſt, auf Grund des
8 88 des Reichs=Geſetzes vom 23. Juni 1880 und der 88 20 u. 21 der hierzu erlaſſenen Reichs=Inſtruction vom 24. Februar l. J.
die Feſtlegung aller Hunde in den Gemarkungen Darmſtadt und Beſſungen für die Dauer von 3 Monaten mit dem Bemerken,
an, daß der Feſtlegung das Führen der mit einem ſicheten Maulkorbe verſehenen Hunde an der Leine gleichzuachten iſt und die
Tödtung der ſämmtlichen innerhalb des obigen Zeitraumes frei umherlaufenden Hunde ſofort angeordnet wird.
Darmſtadt, den 16. Mai 1881.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
Verſteigerungs=Anzeige.
Donnerstag den 19. Mai, Vormittags 9 Uhr,
werden „Hochſtraße Nr. 101 nachverzeichnete Gegenſtände, als: eine große
Partie Herren= und Frauenkleider, Regenmäntel, Halstücher, Hemden,
Stiefeln, Bettwerk, 1 Stehpult und ſonſtige Gegenſtände gegen
Baar=
zahlung verſteigert.
K.
Hoener Pundl, haud Nehodten,
1
entlaufen. Abzugeben bei Herrn
EEWirth Scoralick,
Heidelberger=
ſtraße 28 gegen 3 M. Belohnung. 14594
Kleine Kinder - ſo lauten die neueren
Forſchungen der Mediein und Geſundheitspflege
- gedeihen minder gut bei Anwendung
künſt=
licher Erſatzmittel der Milch, als bei Verwendung
guter Kuhmilch, vorausgeſetzt, daß durch enk
ſprechende Behandlung deren Hauptfehler, wie
Reigung zur Säurebildung, Ungleichmäßigkeit,
Schwerverdaulichkeit u. ſ. w. gehoben ſeien.
Speciell dieſe Aufgaben löſt in bewährter Weiſe
die bekannte Kindernahrung Kraftgries, welche
die Kuhmilch der Fräuenmilch ähnlich macht
und ſo gut bekommt, daß ſie mit Recht
(4596
Empfehlung verdient.
Strauß, Tapator.
(4599
4595
Finen Lehrjungen ſucht
L. Eries, Schreinermeiſter.
Die Bäron Liebigs Malto=Leguminoſen=
Chocolade und=Mehl ſind trotz ihrer
verhältniß=
mäßig kurzen Einführung ſchon recht feſt im
Publckum eingebürgert. Haben ſich doch ſchon
viele Hunderte, die an Verdauungsſtörungen,
Appetitloſigkeit, trägem Htoffwechſel leiden, zu
ihrem Vortheil von dem Nutzen der Präparate
überzeugt. Mögen deshalb auch noch Andere,
die vielleicht ſchon manches ſonſtige Mittel ohne
Erfolg angewandt haben, wenigſtens einen
Ver=
ſuch mit der Baron Liebig'ſcher Malto=
Legu=
minoſen=Chocolade oder=Mehl wagen; ſie haben
ja doch ein Nahrungsmittel von eminentem
Werth vor ſich. Eine, den Werth der
Präpa=
rate behandelnde Broſchüre, iſt in den bekannten
und von Zeit zu Zeit in dieſem Blatt
annon=
cirten Verkaufsſtellen gratis zu haben. (4597
Frachtbriefe
der Main Neckar=Bahn, ſowie der Heſſ.
Ludwigsbahn, auf Wunſch mit Firma,
M. 7 per Tauſend.
L. C. Wittich'ſche Hofbuchdkuckerei.
ſine brave Wittwe ſucht Arbeit im
C Waſchen und Putzen durch
Frau Röſe, Friedrichsftr. 14½. (4550
Großherzogliches Hoftheater.
Dienstag 17. Mai.
11. Vorſtellung in der 8. Abonnements=Abtheilung.
Zum erſten Male:
Onkel Moſes.
Charakterbild in einem Aufzuge von Hugo Müller.
Vorher wird die von Beethoven componirte
Ouvertüre zu „ Prometheus; ausgeführt.
Hierauf - zum erſten Male:
In einer Stunde.
Luſtſpiel in einem Aufzuge von Vernhard Buſch.
Zum Schluß - neu einſtudirt:
Die Verlobung bei der Laterne.
Operette in 1 Akt von J. Offenbach.
Anfang halb 7 Uhr. Ende halb 10 Uhr.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 17. Mai.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog mit Allerhöchſter Familie
beſuchten am Samstag Worms und Oppenheim, um die dortigen
Sehenswürdigkeiten zu beſichtigen. Beide Städte hatten reich geſchmückt
und war der Empfang ein ebenſo feſtlicher als herzlicher.
- Ihre Großh. Hoheiten die Prinzeſſinnen Victoria und
Eliſa=
beth werden ſich heute von Mainz aus nach England begeben, um das
Gebürtsfeſt Ihrer Majeſtät der Königin von England in Balmoral
zu begehen.
O Die erſte Strafkammer des hieſigen Landgerichts hat am Montag
nach Unter Ausſchluß der Oeffentlichkeit gepflogener, ſehr eingehender
Verhandlung den Schweintreiber G. Schubkegel von hier, der in
kaum glaublicher Weiſe den 5180 des Strafgeſetzes übertreten, zu einem
Jahr Gefängniß verurtheilt.
— Dem heutigen Blatte liegt eine von der hieſigen Kirchengemeinde=
Vertretung an Se. Königliche Hoheit den Großherzog Als oberſten
Landes=
biſchof gerichtete Petition bei, welche Allerhöchſtdemſelben vor Kurzem
überreicht worden iſt.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde in der Nähe
der Eſchollbrückerſtraße der Schutzmann Moſſel ſchwer verwundet.
Die Thäter ſollen bereits verhaftet ſein.
Unſerem talentvollen Landsmann, Bildhauer Auguſt Drach,
gegenwärtig in Dresden, iſt vom akademiſchen Rath für die Figur:
Chriſtus als guter Hirter die große ſilberne Medaille für erfolgreiches
Streben zuerkannt worden. Herr Drach, früher Schüler der Herren
Profeſſoren R. Hoffmann und H. Müller, hat ſich ſomit des ihm von
Großh. Regierung gewährten Stipendiums würdig gezeigt, und wünſchen
wir dem jungen Mann weitere günſtige Erfolge äuf ſeiner
Lebens=
bahn.
D. Z.
7⁄₈
Theater= und Kunſtnotizen. Herr Jantſch, früher
Director des Frankfurter Victoriatheaters und dann Regiſſeur des
Stadt=
theaters in Breslau, iſt von dem Stadtverordnetencollegium zu
Brom=
berg zum Director des dortigen Stadttheaters erwählt. Der ſeit ſeinem
Abgange von Frankfurt a. M. verwaiſten Operette hat ſich jetzt Herr
Inkendant Claar angenommen (das neue Opernhaus trägt bekanntlich
die Deviſe: „Dem Wahren, Schönen, Guten!
Neulich wurde „
Fati=
nitza- unter dem jubelnden Beifall des zahlreich anweſenden Publikums
gegeben.
Neckarhauſen. Vor ungefähr vier Wochen nahm der hieſige
Bürger und Bäckermeiſter Valentin Gropp, nach eingenommener
Mahl=
zeit eine ſchon gebrauchte Stahlfeder, um ſich damit ſeine Zähne zu
reinigen. Dabei verletzte er ſich das Zahnfleiſch, ſo daß es zu bluten
anfing. Es entſtand nun ein Eiterungsprozeß. -Einige Zähne wurden
gezogen, ſogar mußte ihm das Zahnfleiſch aus dem Munde gelöſt
wer=
den. Vorigen Samstag ſtarb Gropp an Blutvergiftung.
Großherzogliches Hoftheater.
Freitag, 13. Mai.
1½ „Die Journaliſtenn von G. Freytag. Dieſſolle des
Bolz, dieſer ſonnig heiteren Natur, welche wohl tief und warm empfindet,
aber weit davon entfernt iſt, mit dem„Gram zu ſpielen=, ſcheint ſich mit
der Individualität des Herrn Steude zu decken. Sein vornehmes und
dabei gewinnendes Spiel ſicherte ihm die vollſte Sympathie des
Zu=
hörers; ſcharfer Geiſt und tiefes Gemüth verkinigten ' ſich in dieſem
R6.
1016
Muſterbild eines Journaliſten zu einem liebenswürdigen Ganzen.-
Aus dem trefflichen Enſemble heben wir mit beſonderer Anerkennung
Frl. Weigel (Adelheid), die heute ſchon verſtändlicher ſprach, und Hrn.
Dalmonico (Oberſt Berg) hervor; neben dieſen nennen wir die Herren
Hacker (Oldendorf) und Wagner (Bellmaus), ſowie Frl. Ethel
(Jda). Herr Butterweck wirkte als Piepenbrinck durch bewegliches
Spiel und draſtiſche Komik; auch Frau Steck war als Lotte recht brav.
Herr Werner hatte als Schmock nicht nur eine gute Maske, ſondern
ſpielte auch charakteriſtiſch, namentlich in ſeiner Schlußſcene, die an feiner
Ausarbeitung des Details nichts vermiſſen ließ. — Die
Geſammtauf=
führung gehört nach unſerm Dafürhalten zu den beſten Luſtſpiel=
Vor=
ſtellungen, denen wir in dieſer Saiſon begegnet ſind.
Sonntag, 15. Mai.
Die Vorſtellung des Freiſchütz, der trotz Heine's Witz über die
„Kindiſchen Verſe” des Libretto populärſten deutſchen Oper, die an
die Stelle der in Ausſicht genommenen Wiederholung „des Rattenfängers
von Hameln” treten mußte, geſtaltete ſich zu einer im Ganzen trefflichen
Enſembleleiſtung voller Friſche und Leben. Die Solokräfte ſind dem
Publikum von früher her bekannt; von ihnen erntete vielen Applaus,
wenn ſie auch nicht ganz dem, jedem Deutſchen ſeit ſeiner Jugend
vor=
ſchwebenden idealen Bilde einer Agathe entſpricht, Frl. Czerwenka.
Herr Hofmüller wäre ein ſympathiſcher Mar geweſen, wenn ihm nicht
ſo viel Störendes begegnet ware. Die Rolle des braven, ſchlichten
Jägerburſchen gewinnt deſto mehr, je einfacher und gewiſſermaßen naiver
nie dargeſtellt wird, aber der Sänger muß vor allen Dingen Herr ſeiner
Partie ſein. Frl. Schütky (Aennchen) ſpielte und ſang auch heute
recht friſch und munter; für eine ſaubere, fein künſtleriſche Ausführung
des Details mangelt es ihr zwar nicht an Schulung der Stimme, aber die
Stimme ſelbſt reicht nicht für dieſe Partie aus. Am fernſten liegt ihrem
Vermögen in dieſer Hinſicht die Arie des 3. Actes: „Trübe Augen ꝛc.
Die kleineren Rollen waren ſämmtlich in guten Händen, die Chöre
präcis und das Orcheſter voller Glanz und Kraft, beſonders in der
ſchwungvoll executirten Quvertüre.
74 Schreiben Sie Dinte oder Tinte?
Gleichgiltig iſt es entſchieden nicht, wie man das Wort ſchreibt, ſonſt
wäre es ja auch gleich, od man Tante oder Tante ſagt. Das iſt aber
bekanntlich nicht dasſelbe. Jeder gebildete Menſch ſagt, wem er auf
einem Bilde einen hageren Mann ſieht, der einen Schlafrock und ſtatt
ei. er Mütze einen Lorbeerkranz trägt: Das iſt Dante! Er weiß auch
von ihm, raß er über die „Höneu geſchrieben und daß von ihm die
Morte ſtonmen: „Laßt jede Hoffnung, die ihr eingeht, ſchwinden Iu Die
Tante iſt dagegen etwas ganz Anderes. Sie iſt meiſtens weiblich. Wenn
ſie „meine oder deiner iſt, kann man auf ſie pointiren, wenn ſie jung
iſt, kann man ſie pouſſiren, wenn ſie alt und reich iſt, kann man ſie
beerben. Tante und Tante iſt alſo nicht dasſelbe, demnach kann logiſche=
Weiſe auch nicht Dinte und Tinte dasſelbe ſein. Wie kommt man aber
nun aus dem Dilemma heraus?
Als ich vor einigen Tagen auf dem Perron unſeres Main=Neckar=
Bahnhofes einen geiſtreichen Mann aus Darmſtadt traf, wendete ich mich
an ihn und fragte: Schreiben Sie Dinte oder Tinte?=
„Nichts einfacher als das, antwortete er. „Die Flüſſigkeit, mit
der man ſchreibt, nennt man Dinte. wenn man aber Farbenabtönungen
meint, ſo ſagt man Tinte, z. B. der Himmel färbt ſich mit den
ver=
ſchiedenſten Tinten!
Ich war ganz begeiſtert von dieſer Erklärung, aber im nächſten
Augenblick fiel mir ein, daß durch ſie die fragliche Angelegenheit noch
lange nicht erledigt ſei. Wenn nämlich ein Menſch die Flüſſigkeit, mit
der man ſchreibt, nicht Dinte, ſondern Tinte ſchreibt, ſo verfällt er
da=
durch weder der öffentlichen Verachtung, noch dem Socialiſtengeſetz, noch
in eine Polizeiſtrafe von drei Mark, die man doch eigentlich ſonſt durch
jede menſchliche Handlung riskirt. Man kann ihm bei der Zerfahrenheit
der deutſchen Rechtſchreibungslehren nicht einmal vorwerfen, daß er
un=
orthographiſch ſchreibe. Wie wird nun das Wort geſchrieben? Ich
wandte mich um Auskunft an fremde Sprachen und fand nun, daß das
Wort heiße im Franzöſiſchen enere, im Engliſchen ink, im Lateiniſchen
atramentam, im Waſſerpolniſchen inkost, im Italieniſchen inscbiostro,
und im Ruſſiſchen tschernil. In keiner Sprache etwas Analoges,
etwas, was das Räthſel löſte!
Wenn ich einmal um etwas Wiſſenſchaftliches oder Wiſſenswerthes
in Verlegenheit bin, dann habe ich einen Freund, der mir gewöhnlich auf
jeden Fall Auskunft geben kann, es iſt; das Meyerſche Converſations=
Lexicon. Ich ſelbſt beſitze zwar kein ſolches; dasſelbe hat ja aber in den
letzten Jahren eine epidemiſche Verbreitung gewonnen, und bei jedem
halbwegs gebildeten Menſchen findet man es. Wenn ein junger Mann
auch ſonſt nichts weiter hat, eine Kaffeemaſchine, einen Stiefelknecht und
ein Meyerſches Converſations-Lexikon hat er entſchieden. Ich ergriff alſo
den betreffenden Band bei einem Bekannten und ſchlug ihn (ich meine
den Band) auf; da ſtand auch richtig; „Dinte (Tinte), jede zum
Schreibenv. — Alſo Meyer weiß auch nicht, wie die Sache zu löſen iſt,
und mit dem faulen Auskunftsmittel, daß er die zweite Schreibart in
Klammer neben die erſte ſetzt, ſucht er ſich aus der Klemme
zu helfen.
Hier war alſo keine Auskunft zu holen. Ich wollte ſchier daran
verzweifeln, eine ſolche zu erhalten. „Iſt es nicht ein Elend, ſagte ich
mir, „ganz Deutſchland ſitzt ſeit einigen Jahren in dieſer Flüſſigkeit, und
doch weiß Niemand, wie dieſelbe richtig geſchrieben wird. Nun, wenn
es diejenigen nicht wiſſen, die an dem allgemeinen Sitzbade Theil nehmen,
dann müſſen doch die Fabrikanten dieſer Flüſſigkeit wiſſen, wie man ſie
richtig ſchreibt, und auf den Etiquetten, die die Flaſchen tragen, muß die
Löſung ſtehen” Ich kaufte mir alſo ein Flaſchchen bei H. und ein
Fläſchchen bei R. Natürlichl Auf dem einen ſtand: „Tinte; auf dem
andern: „Dinter Selbſt ein Mann, wie Leonhardi, der Erfinder der
Alizarin= „O(Thinter, ein Mann, deſſen Namen im
Converſations=
lexikon ſteht, iſt ſich über dieſen Gegenſtand nicht klar. Auf den Etiquetten
ſeiner kleinen Flaſchen ſteht Dinte, auf denen der großen Tinte.
Aber nicht immer, manchmal iſt es auch umgekehrt. Das nenne ich
doch Conſequenz!
Nun ging ich zu einem Philologen und interpellirte den. Ich gehöre
zwar auch zu den Philologen, die nach Fr. Rückert ſo heißzen, weil
viele logen, aber ich bin nicht in Actualität, d. h. ich treibe
augen=
blicklich nicht mit Schülern laudo und roæro und bin daher auch nicht
competent. Jeder Philologe würde es für eine Schande halten, wenn
er ſeine Erklärungen nicht möglichſt weit herholte, und ſo ſagte der
Mann: „Ich bin entſchieden für die Schreibart Dinte, da ich annehme,
es iſt abzuleiten von dem Worte: „Ver=Dünnter. „Jawohl lu entgegnete
ich. „Wie aus dem griechiſchen dloays das deutſche Wort Fuchsl oder
aus Nebucadnezar, wenn man es philologiſch bearbeitet, Jakob! Der
Philologe ſah ſich nach einem recht dicken Lexikon um, um es mir an
den Kopf zu werfen, und ich ging. Gelöſt war aber dadurch die Frage
noch nicht.
Nun legte ich mich aufs Speculiren. Brod wird am Ende auch
verſchieden geſchrieben: Brod, Brot, Brodt. Da gibt es aber ein
ein=
faches Auskunftsmittel. Iſt das Gebäck hart, ſchreibt man: Brot, iſt
es weich: Brod, will man keines von beiden bezeichnen: Brodt. Wenn
man dieſe Methode nun auf den vorliegenden Fall anwendete? Soll
man ſagen, wenn die Flüſſigkeit dünn iſt, ſchreibt man ſie Tinte, wenn
ſie dick iſt, Dinte? Das wäre jedoch eine ſehr geſuchte Erklärung.
Eben arbeite ich an einer Sammlung Feuilletons über die einzelnen
Buchſtaben des Alphabets und habe mir ſchon überlegt, daß der
Buch=
ſtabe „D0 zu den ſubmiſſen gehört. „Dienen, Ducken, Demut ꝛc.” wird
mit „Zu geſchrieben. Der Buchſtabe „Tu gehört dagegen zu den
energiſchen. „Teufel, Trotz, Tod, Tollheit, Tiger ꝛc.v. werden mit „ Tu
geſchrieben. Wenn demnach ein Untergebener eine ſubmiſſeſte Bitte
ein=
reicht, dann verwendet er dazu Dinte, wenn ihm aber ſein Vorgeſetzter
darauf ſchriftlich grob kommt, ſo ſchreibt dieſer mit Tinte. Es iſt mir
ſelbſt ſehr klar, daß auch mit dieſer Erklärung kein Menſch zufrieden
geſtellt iſt, aber wo finde ich die rechte?
Wenn ich mich unausgeſetzt mit einem ſtreitigen Gegenſtande
be=
ſchäftige, bin ich eigentlich gemeingefährlich, indem ich jeden mir
begeg=
nenden Menſchen für meine Idee zu intereſſiren ſuche.
Im Coupé traf
ich einen Mann, der mir ziemlich verſtändig ausſah, und auch ihn fragte
ich: „Was halten Sie für richtig: Dinte oder Tinte Lu Beides ſei richtig,
meinte er. Ich widerſprach und reproducirte die Erklärung des
geiſt=
reichen Darmſtädters. Dieſe imponirte dem Fremden. „Der Anſicht
bin ich auchl” ſagte er, „Tinde iſt die Flüſſigkert, mit der man ſchreibt,
Dinde ſind Farbenabdönungen! „O weh, Sie ſind ja ganz
entgegen=
geſetzter Meinungl” entgegnete ich erſchreckt. „Nein, kanz derſelben Anſicht,
Dinde mitm weichen T iſt = „Bitte, laſſen Sie nurlo unterbrach ich
ihn und verzweifelte an mir ſelbſt. Wie konnte ich auch nur auf die
Idee kommen, dieſe Streitfrage einem ſächſiſchen Bundesbruder
vor=
zulegen?
Doch nun zum Reſumel, Soviel ich mir auch Mühe gegeben, zu
erfahren, welche Schreibart richtig ſei: Dinte oder Tinte, es iſt mir nicht
gelungen. Noch eine Möglichkeit der Löſung iſt vorhanden und zwar
durch Sie, verehrte Redaction. Ich beſchwöre Sie im Intereſſe der
Hochwichtigkeit des Gegenſtandes, unter Ihren werthen Leſern ein
Plebiscit zu veranſtalten. Mag das ſouveraine, abonnirende Volk
ent=
ſcheiden, ob es Dinte heißt oder Tinte. Ich, für meine Perſon, ſtimme
für: Dintel (Und wir für: Tintel Die Redaction).
Polizeibericht vom 16. Mai.
Am 12. d. M. wurde in der Feldbergſtraße eine Laterne und am
14. d. M. ein Portemonnaie mit ca. 80 Mark Inhalt entwendet; die
Thäter des letzteren Diebſtahls ſind verhaftet. - Am 14. d. M. mußte
ein Mann wegen verübten Scandals in Polizeigewahrſam genommen
werden. - In dem Fabrikgebäude von Venuleth und Ellenberger in der
Landwehrſtraße brach am 15. d., Morgens 5½ Uhr, Feuer aus. Die
Urſachen der Entſtehung ſind unbekannt. Ein Theil des Holzſchuppens
ſowie mehrere Borde der angrenzenden Badeſtube wurden beſchädigt.-
Am 16. d. M. wurde in der Kiesſtraße ein Polytechniker in ſeiner
Wohnung vergiftet aufgefunden. Die Motive der That ſind unbekannt.
Ein Schutzmann wurde auf ſeinem Patrouillengang in der Nähe der
Neuroth'ſchen Wirthſchaft durch einen Schlag auf den Kopf ſchwer
ver=
letzt. Die Verhaftung der Thäter hat ſtattgefunden.
Tages = Ralender.
Mittwoch den 18. Mai: Soirke von Julius Fiala.
Sonntag 22. Mai: Ausflug des Mozart=Vereins. — Ausflug des
Geſang=
vereins Liedertafel.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.
[ ← ][ ][ → ]Petition
der evangeliſchen Kirchen=Gemeinde=Vertretung der
Stadt Darmſtadt
an
ik den Grotzherzog Kudwig I. von
engen und bei Lhein.
Allerdurchlauchtigſter Großherzog!
Allergnädigſter Großherzog und Herr!
Die unter Mitwirkung einer außerordentlichen Synode zu Stande
gekommene und mit Allerhöchſtem Edict vom 6. Januar 1874 eingeführte
Verfaſſung der evangeliſchen Kirche des Großherzogthums hatte zwar nicht
allen Erwartungen entſprochen, welche ein großer Theil der evangeliſchen
Bevölkerung des Landes von einem ſolchen Verfaſſungswerk hegen zu
dürfen glaubte. Allein gleichwohl wurde ſie aufrichtig und dankbar begrüßt.
Hat ſie doch mit dem Syſtem drückender Bevormundung, welches die
Conſiſtorialverfaſſung vom Jahre 1832 über die evangeliſche Kirche, wenn
auch damals in beſter Abſicht, verhängt hatte, entſchieden gebrochen. An
Stelle dieſer Bevormundung gewährt ſie der Gemeinde auf allen Stufen
des kirchlichen Organismus ein Vertretungs= und Mitwirkungsrecht und
bietet dadurch für die Weiterentwicklung und den Ausbau der kirchlichen
Verfaſſungs= und Verwaltungsorganiſatton auf der Grundlage des
prote=
ſtantiſchen Gemeindeprineips eine geſetzliche Grundlage. Dieſe
neue Kirchenverfaſſung hat nun in Verbindung mit den zu ihrer
Ausfüh=
rung getroffenen Vorſchriften und Einrichtungen 7 Jahre in Wirkſamkeit
geſtanden und ſeit dieſer Zeit genügende Gelegenheit geboten, über ihre
Vorzüge und Mängel durch die Erfahrung Gewißheit zu erlangen. Auf
die hervorgetretenen Mängel freimüthig aufmerkſam zu machen und auf
deren Verbeſſerung hinzuweiſen, iſt wohl eines jeden evangeliſchen Ge=
Hunde dieſer Vorſchriſt zuwider fret umyerlaufend verroffen werven, jo
kann deren ſofortige Tödtung polizeilich angeordnet werden.
8 39. Die Kadaver der gefallenen oder getödteten wuthkranken
oder der Seuche verdächtigen Thiere müſſen ſofort unſchädlich beſeitigt
werden. Das Abhäuten derſelben iſt verboten.
8 9. Der Beſitzer von Hausthieren iſt verpflichtet, von dem
Aus=
bruche einer der in 8 10 angeführten Seuchen unter ſeinem Viehſtande
und von allen verdächtigen Erſcheinungen bei demſelben, welche den
Ausbruch einer ſolchen Krankheit befürchten laſſen, ſofort der
Polizei=
behörde Anzeige zu machen, auch das Thier von Orten, an welchen die
Gefahr der Anſteckung fremder Thiere beſteht, fern zu halten.
Die gleichen Pflichten liegen Demjenigen ob, welcher in Vertretung
des Beſitzers der Wirthſchaft vorſteht, ferner bezüglich der auf dem
Transporte befindlichen Thiere dem Begleiter derſelben und bezüglich
der in fremdem Gewahrſam befindlichen Thiere dem Beſitzer der
be=
treffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weiden.
Zur ſofortigen Anzeige ſind auch die Thierärzte und alle diejenigen
Perſonen verpflichtet, welche ſich gewerbsmäßig mit der Ausübung der
Thierheilkunde beſchäftigen, ingleichen die Fleiſchbeſchauer, ſowie
Die=
jenigen, welche gewerbsmäßig mit der Beſeitigung, Verwerthung oder
144.
12.
Mſerar
werden angenommen: hDarmſtadt
von der Expedition Rheinſt. x. 2.
n Beſſungen von Friedr. Bohre
Holzſtraße Nr. 2. ſowie anvürn
von ellen Hunzen Epeditlaug.
d ſämmtlicher Behärden.
188I.
1 Paar Handſchuhe, 1 kleiner
1 Buch (die lateiniſchen Verba).
zeiamt Darmſtadt.
hl Großherzoglichen Amtsgerichts
in eine Strafe von 15 Mark,
Milch in hieſiger Stadt verkaufen
erurtheilung zu veröffentlichen ſei.
Verdachte der Tollwuth verendet,
mhergelaufen iſt, auf Grund des
=Inſtruction vom 24. Februar l. J.
aller Hunde in den Gemarkungen
egung das Führen der mit einem
tlichen innerhalb des obigen Zeit=
der thieriſcher Beſtandtheile ſich
be=
polizeiliches Einſchreiten ſtattgefunden
er nachbenannten Seuchen oder von
e, welche den Verdacht eines
Seuchen=
halten.
elche ſich die Anzeigepflicht (8 9) er=
Her,
ſtreckt, ſind folgende:
1) der Milzbrand,
2) die Tollwuth,
der Rotz (Wurm) der Pferde, Eſel, Maulthiere und Mauleſel,
4) die Maul= und Klauenſeuche des Rindviehs, der Schafe, Ziegen
und Schweine,
5) die Lungenſeuche des Rindviehs,
6) die Pockenſeuche der Schafe,
7) die Beſchälſeuche der Pferde und der Bläschenausſchlag der
Pferde und des Rindviehs,
8) die Räude der Pferde, Eſel, Maulthiere, Mauleſel und der
Schafe.
Der Reichskanzler iſt befugt, die Anzeigepflicht vorübergehend auch
für andere Seuchen einzuführen.
8 65. Mit Geldſtrafe von 10 bis 150 Mk. oder mit Haft nicht
unter einer Woche wird, ſofern nicht nach den beſtehenben geſetzlichße
Beſtimmungen eine höhere Strafe verwirkt iſt, beſtraft:
2) wer der Vorſchrift der 58 9 und 10 zuwider die Anz=
Ausbruch der Seuche oder vom Seuchenverdacht unter
1016
Muſterbild eines Journaliſten zu ein
Aus dem trefflichen Enſemble heben 1
Frl. Weigel (Adelheid), die heute ſcho
Dalmonico (Oberſt Berg) hervor; n
Hacker (Oldendorf) und Wagner,
(Jda). Herr Butterweck wirkte ali
Spiel und draſtiſche Komik; auch Frau
Herr Werner hatte als Schmock nicht
ſpielte auch charakteriſtiſch, namentlich in
Ausarbeitung des Details nichts verm
führung gehort nach unſerm Dafürhalt
ſtellungen, denen wir in dieſer Saiſon
Sonntag, 15
Die Vorſtellung des Freiſchutz,
„Kindiſchen Verſes des Libretto popr
die Stelle der in Ausſicht genommenen
von Hameln” treten mußte, geſtaltete ſi
Enſembleleiſtung voller Friſche und 2
Publikum von früher her bekannt; vor
wenn ſie auch nicht ganz dem, jedem
ſchwebenden idealen Bilde einer Agath=
Herr Hofmüller wäre ein ſympathiſch
ſo viel Störendes begegnet wäre. Di=
Jägerburſchen gewinnt deſto mehr, je e
nie dargeſtellt wird, aber der Sänger m
Partie ſein. Frl. Schütky (Aenncher.
recht friſch und munter; für eine
ſaub=
des Details mangelt es ihr zwar nicht ai
Stimme ſelbſt reicht nicht für dieſe Par=
Vermögen in dieſer Hinſicht die Arie d.
Die kleineren Rollen waren ſämmtlich
präcis und das Orcheſter voller Glan
ſchwungvoll executirten Quvertüre.
54 Schreiben Sie Di=
Gleichgiltig iſt es entſchieden nicht,
wäre es ja auch gleich, od man Tante
bekanntlich nicht dasjelbe. Jeder gebil,
einem Bilde einen hageren Mann ſiehl
ei er Mütze einen Lorbeerkranz tägt:
von ihm, raß er über die „Höler geſ
Lorie ſtanzmen: „Laßt jede Hoffnung,
Tante iſt dagegen etwas ganz Anderes.
ſie „meine oder deiner iſt, kann man
iſt, kann man ſie pouſſiren, wenn ſie
beerben. Tante und Tante iſt alſo nicht
Weiſe auch nicht Dinte und Tinte dasſe
nun aus dem Dilemma heraus?
Als ich vor einigen Tagen auf de
Bahnhofes einen geiſtreichen Mann aus
an ihn und fragte: Schreiben Sie Di=
„Nichts einfacher als das, antwe
der man ſchreibt, nennt man Dinte. w
meint, ſo ſagt man Tinte, z. B. der 4
ſchiedenſten Tinten!
Ich war ganz begeiſtert von dieſe
Augenblick fiel mir ein, daß durch ſie
lange nicht erledigt ſei. Wenn nämlich
der man ſchreibt, nicht Dinte, ſondern
durch weder der öffentlichen Verachtune
in eine Polizeiſtrafe von drei Mark, d
jede menſchliche Handlung riskirt. Ma
der deutſchen Rechtſchreibungslehren
ni=
orthographiſch ſchreibe.
Wie wird r.
wandte mich um Auskunft an fremde
Wort heiße im Franzöſiſchen encre, in.
atramentum, im Waſſerpolniſchen inko
und im Ruſſiſchen tschernil. In remer epluge eewler Anmdhe=,
etwas, was das Räthſel löſte!
Wenn ich einmal um etwas Wiſſenſchaftliches oder Wiſſenswerthes
in Verlegenheit bin, dann habe ich einen Freund, der mir gewöhnlich auf
jeden Fall Auskunft geben kann, es iſt: das Meyerſche Converſations=
Lexicon. Ich ſelbſt beſitze zwar kein ſolches; dasſelbe hat ja aber in den
letzten Jahren eine epidemiſche Verbreitung gewonnen, und bei jedem
halbwegs gebildeten Menſchen findet man es. Wenn ein junger Mann
auch ſonſt nichts weiter hat, eine Kaffeemaſchine, einen Stiefelknecht und
ein Meyerſches Converſations-Lexikon hat er entſchieden. Ich ergriff alſo
den betreffenden Band bei einem Bekannten und ſchlug ihn (ich meine
den Band) auf; da ſtand auch richtig: „Dinte (Tinte), jede zum
Schreibenv. — Alſo Meyer weiß auch nicht, wie die Sache zu löſen iſt,
und mit dem faulen Auskunftsmittel, daß er die zweite Schreibart in
Klammer neben die erſte ſetzt, ſucht er ſich aus der Klemme
zu helfen.
Hier war alſo keine Auskunft zu holen. Ich wollte ſchier daran
verzweifeln, eine ſolche zu erhalten. -I es nicht ein Elend.- ſagte ich
2
meindegliedes Recht und Pflicht. Und ſo unterbreiten auch wir die
Kir=
chengemeindevertretung der Haupt= und Reſidenzſtadt des Landes, der
Aller=
gnädigſten Erwägung und Entſchließung Ew. Königlichen Hoheit, als
ober=
ſten Biſchofs der evangeliſchen Landeskirche, einige Deſiderien und Bitten,
von deren Beſeitigung reſp. Erfüllung wir eine Kräftigung und
gedeih=
lichere Entwicklung des kirchlichen Lebens ſowohl der geſammten
evange=
liſchen Kirche des Großherzogthums, wie insbeſondere der vereinigten
evangeliſchen Gemeinde unſerer Stadt erwarten zu dürfen glauben. Wir
finden uns zu unſerem deßfallſigen Geſuche um ſo mehr genöthigt, weil
wir bei den kirchlichen Behörden und der Landesſynode vergeblich verſucht
haben, in den fragl. Beziehungen eine Abänderung der dermaligen
Verhält=
niſſe zu erlangen.
Dieſe Bitten betreffen:
1) Die Abänderung der Kirchenverfaſſung in der Richtung, daß der
Latenſtand in den Decanatsſynoden und in der Landesſynode unter
grö=
ßerer Berückſichtigung der Seelenzahl ſtärker, als ſeither, vertreten
werde:
2) Erlaß des in 8. 123 der Kirchenverfaſſung in Ausſicht geſtellten
Geſetzes über Mitwirkung der Gemeinden bei Beſetzung der Pfarrſtellen;
3) Bekanntgebung neuer kirchlicher Entwürfe, 3. B. einer neuen
bib=
liſchen Geſchichte, eines neuen Katechismus ꝛc. zur Prüfung durch die
evan=
geliſchen Gemeinden reſp. deren Organe vor Berathung und
Beſchluß=
faſſung durch die Synode;
4) Conſtituirung der evangeliſchen Stadtgemeinde Darmſtadt zu einem
Decanat für ſich allein ohne die dermalen mit ihr verbundenen
10 Landgemeinden.
Zur Begründung dieſer Bitten erlauben wir uns, Nachſtehendes
ehr=
erbietigſt vorzuſtellen.
Zu 1. Eine der weſentlichſten Verſchiedenheiten zwiſchen der
katho=
liſchen und evangeliſchen Kirche beſteht unbeſtrittenermaßen in der
Auf=
faſſung des Urſprungs und der Stellung des geiſtlichen Amtes.
Während die katholiſche Kirche das geiſtliche Amt aus einer beſonderen
göttlichen Einſetzung herleitet, demſelben eine beſondere Begabung zuſchreibt
und der Geiſtlichkeit eine ſelbſtſtändige Stellung über der Gemeinde
einräumt, hat die evangeliſche Kirche den entgegengeſetzten Grundſatz des
allgemeinen Prieſterthums aller Chriſten aufgeſtellt und das
Amt, welchem die gottesdienſtlichen und ſacramentalen Verrichtungen
in der Gemeinde übertragen werden ſollen, das Pfarramt, als ein Amt
aus und in der Gemeinde bezeichnet. Einen von der Gemeinde
unab=
hängigen geiſtlichen Stand im Sinne der katholiſchen Hierarchie giebt es
hiernach in der evangeliſchen Kirche überhaupt nicht. Auch in den Sachen
des Glaubens und der religiöſen Einrichtungen iſt ohne Rückſicht auf die
Anſchauungen der Geiſtlichen und der geiſtlichen Behörden die Stimme
der Gemeinde entſcheidend.
Die angegebenen Grundſätze ſind auch in der Kirchenverfaſſung von
1874 theils direct theils indirect zum Ausdruck gebracht worden. Nach
Abſchnitt 1 8. 3 darf in Sachendes Cultus und der Lehre
einer Gemeinde wider ihren Willen nichts aufge=
14. d. Mr. ein Portemonnaie mit ca. 80 Mart Inhalt enwende; ne
Thäter des letzteren Diebſtahls ſind verhaftet. — Am 14. d. M. mußte
ein Mann wegen verübten Scandals in Polizeigewahrſam genommen
werden. - In dem Fabrikgebäude von Venuleth und Ellenberger in der
Landwehrſtraße brach am 15. d., Morgens 5½ Uhr, Feuer aus. Die
Urſachen der Entſtehung ſind unbekannt. Ein Theil des Holzſchuppens
ſowie mehrere Borde der angrenzenden Badeſtube wurden beſchädigt.-
Am 16. d. M. wurde in der Kiesſtraße ein Polytechniker in ſeiner
Wohnung vergiftet aufgefunden. Die Motive der That ſind unbekannt.
— Ein Schutzmann wurde auf ſeinem Patrouillengang in der Nähe der
Neuroth'ſchen Wirthſchaft durch einen Schlag auf den Kopf ſchwer
ver=
letzt. Die Verhaftung der Thäter hat ſtattgefunden.
Tages=Kalender.
Mittwoch den 18. Mai: Soirke von Julius Fiala.
Sonntag 22. Mai: Ausflug des Mozart=Vereins. - Ausflug des
Geſang=
vereins Liedertafel.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckeret.
[ ← ][ ][ → ]3
drungen werden. Abſchuitt I, Nr. 1 ſchafft eine
Kirchenge=
meindevertretung, deren Mitgliederzahl ſich nach der
Seelen=
zahl der Gemeinden richtet. Alle 2jährigen confirmirten und
ſelbſtſtändigen Mitglieder der Gemeinde ſind wahlberechtigt. Auch die
Zahl des aus der Wahl der Gemeindevertretung hervorgehenden
Kirchen=
vorſtandes reſp. der weltlichen Mitglieder desſelben wird nach Größe
der Kirchengemeinde geordnet. Obwohl durch dieſe und andere
Beſtimmungen das Gemeindeprincip und namentlich auch die auf die
Seelenzahl der Gemeinde zu nehmende Rückſicht bei Wahl der
Ver=
tretungskörper innerhalb der einzelnen Gemeinden unumwunden
aner=
kannt wird, ſo werden doch dieſe Grundſätze bei den Beſtimmungen über
die Zuſammenſetzung der D ecanatsſhnoden und der
Landes=
ynode wieder verlaſſen und durch Anordnungen erſetzt, welche die
Wirk=
ſamkeit und Weiterentwickelung des Gemeinderechts auf den höheren Stufen
des kirchlichen Organismus vollſtändig unterbinden und erſticken. Nach
Abſchnitt I B. F. 59 ſoll die Decanatsſynode beſtehen: „aus allen
fungi=
renden Pfarrern Pfarrverwaltern und mit ſelbſtſtändiger Vertretung des
Pfarramts beauftragten Vicaren und ebenſovielen weltlichen Abgeordneten.
Jede Gemeinde ſoll nur ſo viele weltliche Abgeordnete zur Decanatsſynode
ſenden, als ſie Geiſtliche hat, welche in der Decanatsſynode Sitz und
Stimme haben. Die zur Vertretung der evangeliſchen Kirche in ihrer
Geſammtheit berufene Landesſynode ſoll nach Abſchn. II, C. 8. 58
beſtehen:
1) aus einem geiſtlichen und einem weltlichen von jeder
Decanatsſy=
node gewählten Abgeordneten,
2) aus dem evangeliſchen Prälaten,
3) aus 7 von dem evangeliſchen Landesherrn zu ernennenden
Mit=
gliedern und zwar drei geiſtlichen und vier weltlichen.
Durch die angeführten Beſtimmungen wird die Geiſtlichkeit nicht nur
als ein beſonderer Stand über, oder neben die Gemeinde geſtellt, ſondern
es wird ihr auch ein ſehr wichtiges Standesrecht, nämlich die
Ver=
tretung in der Decanats= und Landesſynode durch eine mindeſtens gleiche
Zahl von Vertretern, wie die Geſammtheit der evangeliſchen
Laienbevölke=
rung zugeſprochen. Es könnte ſcheinen, als ob die evangeliſche
Landes=
kirche zur Hälfte aus Pfarrern und zur anderen Hälfte aus Nichtgeiſtlichen
beſtände, während doch die Geiſtlichen nur einen verſchwindend kleinen Theil
der evangeliſchen Bevölkerung bilden und leider nicht ſämmtlich mit den
Gemeinden harmoniren. Auf dieſe Weiſe wird nicht nur den in anderen
Verfaſſungsparagraphen unumwunden anerkannten evangeliſchen
Grund=
principien zuwider gehandelt, ſondern auch in empfindlichſter Weiſe die
Möglichkeit erſchwert in den höheren Vertretungskörpern die eigentliche
Ueberzeugung und Willensmeinung der evangeliſchen Bevölkerung zum
un=
geſchwächten Ausdruck zu bringen. Iſt es - ſo fragen wir - gerecht
und conſequent, daß wenn eine Gemeinde von 200 Seelen, welche einen
Pfarrer hat, einen weltlichen Abgeordneten zur Decanatsſynode wählt,
eine Stadt von 30000 Seelen nur vier weltliche Vertreter wählen darf,
weil ſie nur vier Pfarrer hat und daß bei allen Beſchlüſſen der
Decanats=
ſynoden, namentlich auch bei den Wahlen zur Landesſynode ohne jeg=
Iſeran
werden angenommen: uDarmſtadt
von der Expedition Rheinſtr. N. 2.
mBeſſungen von Frietr. OUhie
Holzftraße Nr. B, ſowie anzvirn
von ellen Aunaneen Epeditlaun.
d ſammtlicher Behärden.
1881.
1 Paar Handſchuhe, 1 kleiner
1 Buch (die lateiniſchen Verba).
zeiamt Darmſtadt.
hl Großherzoglichen Amtsgerichts
in eine Strafe von 15 Mark,
Milch in hieſiger Stadt verkaufen
erurtheilung zu veröffentlichen ſel.
Verdachte der Tollwuth verendet,
mhergelaufen iſt, auf Grund des
=Inſtruction vom 24. Februar l. J.
aller Hunde in den Gemarkungen
egung das Führen der mit einem
tlichen innerhalb des obigen Zeit=
oder thieriſcher Beſtandtheile ſich
be=
polizeiliches Einſchreiten ſtattgefunden
er nachbenannten Seuchen oder von
de, welche den Verdacht eines
Seuchen=
halten.
Hunde dieſer Vorſchrift zuwider fret umyerlaufend vetroffen werven, jo
kann deren ſofortige Tödtung polizeilich angeordnet werden.
8 39. Die Kadaver der gefallenen oder getödteten wuthkranken
oder der Seuche verdächtigen Thiere müſſen ſofort unſchädlich beſeitigt
werden. Das Abhäuten derſelben iſt verboten.
8 9. Der Beſitzer von Hausthieren iſt verpflichtet, von dem
Aus=
bruche einer der in 8 10 angeführten Seuchen unter ſeinem Viehſtande
und von allen verdächtigen Erſcheinungen bei demſelben, welche den
Ausbruch einer ſolchen Krankheit befürchten laſſen, ſofort der
Polizei=
behörde Anzeige zu machen, auch das Thier von Orten, an welchen die
Gefahr der Anſteckung fremder Thiere beſteht, fern zu halten.
Die gleichen Pflichten liegen Demjenigen ob, welcher in Vertretung
des Beſitzers der Wirthſchaft vorſteht, ferner bezüglich der auf dem
Transporte befindlichen Thiere dem Begleiter derſelben und bezüglich
der in fremdem Gewahrſam befindlichen Thiere dem Beſitzer der
be=
treffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weiden.
Zur ſofortigen Anzeige ſind auch die Thierärzte und alle diejenigen
Perſonen verpflichtet, welche ſich gewerbsmäßig mit der Ausübung der
Thierheilkunde beſchäftigen, ingleichen die Fleiſchbeſchauer, ſowie
Die=
jenigen, welche gewerbsmäßig mit der Beſeitigung, Verwerthung oder
elche ſich die Anzeigepflicht (8 9)
er=
r.
ſtreckt, ſind folgende:
1) der Milzbrand,
die Tollwuth,
8) der Rotz (Wurm) der Pferde, Eſel, Maulthiere und Mauleſel,
4) die Maul= und Klauenſeuche des Rindviehs, der Schafe, Ziegen
und Schweine,
5) die Lungenſeuche des Rindviehs,
6) die Pockenſeuche der Schafe,
7) die Beſchälſeuche der Pferde und der Bläschenausſchlag der
Pferde und des Rindviehs,
8) die Räude der Pferde, Eſel, Maulthiere, Mauleſecl und der
Schafe.
Der Reichskanzler iſt befugt, die Anzeigepflicht vorübergehend auch
fuͤr andere Seuchen einzuführen.
8 65. Mit Geldſtrafe von 10 bis 150 Mk. oder mit Haft nicht 21
unter einer Woche wird, ſofern nicht nach den beſtehenden geſetzlichße
Beſtimmungen eine höhere Strafe verwirkt iſt, beſtraft:
2) wer der Vorſchrift der 589 und 10 zuwider die Anz=
Ausbruch der Seuche oder vom Seuchenverdacht unter
271
1016
Muſterbild eines Journaliſten zu eine
Aus dem trefflichen Enſemble heben „
Frl. Weigel (Adelheid), die heute ſcho
Dalmonico (Oberſt Berg) hervor; n
Hacker (Oldendorf) und Wagner(
(Jda). Herr Butterweck wirkte al;
Spiel und draſtiſche Komik; auch Frau
Herr Werner hatte als Schmock nicht
ſpielte auch charakteriſtiſch, namentlich ir
Ausarbeitung des Details nichts vermi
führung gehort nach unſerm Dafürhalt
ſtellungen, denen wir in dieſer Saiſon
Sonntag, 15.
Die Vorſtellung des Freiſchutz,
„Kindiſchen Verſes des Libretto popu
die Stelle der in Ausſicht genommenen!
von Hameln” treten mußte, geſtaltete ſi=
Enſembleleiſtung voller Friſche und 2
Publikum von früher her bekannt; vor
wenn ſie auch nicht ganz dem, jedem 5
ſchwebenden idealen Bilde einer Agathe
Herr Hofmüller wäre ein ſympathiſch
ſo viel Störendes begegnet wäre. Di=
Jägerburſchen gewinnt deſto mehr, je ei
ſie dargeſtellt wird, aber der Sänger m
Partie ſein. Frl. Schütky (Aennchen
recht friſch und munter; für eine ſaube
des Details mangelt es ihr zwar nicht a
Stimme ſelbſt reicht nicht fur dieſe Parl
Vermögen in dieſer Hinſicht die Arie d=
Die kleineren Rollen waren ſämmtlich
präcis und das Orcheſter voller Glan
ſchwungvoll executirten Quvertüre.
54 Schreiben Sie Di=
Gleichgiltig iſt es entſchieden nicht,
wäre es ja auch gleich, od man Lante
bekanntlich nicht dasſelbe. Jeder
gebil=
einem Bilde einen hageren Mann ſieht
ei. er Mütze einen Lorbeerkranz trägt:
von ihm, daß er über die „Hollen geſ
Aorte ſtanzmen: „Laßt jede Hoffnung,
Tante iſt dagegen etwas ganz Anderes.
ſie „meine oder deiner iſt, kann man
iſt, kann man ſie pouſſiren, wenn ſie
beerben. Tante und Tante iſt alſo nicht
Weiſe auch nicht Dinte und Tinte dasſe
nun aus dem Dilemma heraus?
Als ich vor einigen Tagen auf de
Bahnhofes einen geiſtreichen Mann aus
an ihn und fragte: „Schreiben Sie Di=
„Nichts einfacher als das, antwe
der man ſchreibt, nennt man Dinte. w.
meint, ſo ſagt man Tinte, z. B. der
ſchiedenſten Tinten!=
Ich war ganz begeiſtert von dieſe.
Augenblick fiel mir ein, daß durch ſie
lange nicht erledigt ſei. Wenn nämlich
der man ſchreibt, nicht Dinte, ſondern
durch weder der öffentlichen Verachtune
in eine Polizeiſtrafe von drei Mark, d
jede menſchliche Handlung riskirt. Ma
der deutſchen Rechtſchreibungslehren
ni=
orthographiſch ſchreibe. Wie wird „.
wandie mich um Auskunft an fremde
Wort heiße im Franzöſiſchen encre, in
atramentum, im Waſſerpolniſchen inko.
und im Ruſſiſchen tschernil. In reiner eptuce etwun Anmope.-,
etwas, was das Räthſel löſte!
Wenn ich einmal um etwas Wiſſenſchaftliches oder Wiſſenswerthes
in Verlegenheit bin, dann habe ich einen Freund, der mir gewöhnlich auf
jeden Fall Auskunft geben kann, es iſt: das Meyerſche Converſations=
Lexicon. Ich ſelbſt beſitze zwar kein ſolches; dasſelbe hat ja aber in den
letzten Jahren eine epidemiſche Verbreitung gewonnen, und bei jedem
Wenn ein junger Mann
halbwegs gebildeten Menſchen findet man es.
auch ſonſt nichts weiter hat, eine Kaffeemaſchine, einen Stiefelknecht und
ein Meyerſches Converſations-Lexikon hat er entſchieden. Ich ergriff alſo
den betreffenden Band bei einem Bekannten und ſchlug ihn (ich meine
den Band) auf; da ſtand auch richtig: „Dinte (Tinte), jede zum
Schreibens. — Alſo Meyer weiß auch nicht, wie die Sache zu löſen iſt,
und mit dem faulen Auskunftsmittel, daß er die zweite Schreibart in
Klammer neben die erſte ſetzt, ſucht er ſich aus der Klemme
zu helfen.
Hier war alſo keine Auskunft zu holen. Ich wollte ſchier daran
verzweifeln, eine ſolche zu erhalten.--I es nicht ein Elend - Jagte ich.
4
liche Rückſicht auf die Seelenzahl der
Decauatsge=
meinden die Pfarrer allein ebenſo viele Stimmen haben, als ſämmtliche
wahlberechtigten Mitglieder der Decanatsgemeinden? Dieſelbe Frage wirft
ſich ebenſo in der Landesſynode und zwar vorzugsweiſe bei ſolchen
Gegen=
ſtänden auf, welche die Stellung und die Intereſſen der Geiſtlichen betreffen.
Die Frage iſt gewiß entſchieden zu verneinen, zumal wenn man bedenkt,
daß in vielen Füllen die aus Wahl ihrer Gemeinden hervorgegangenen
Pfarrer den religiöſen Standpunkt der Gemeinden gar nicht vertreten, wohl
aber in Folge größerer durch ihren Beruf gewonnener Gewandtheit in
Schrift und Rede reichliche Mittel und Gelegenheit haben, ängſtliche und
an öffentliches Auftreten nicht gewöhnte Laten zu heeinfluſſen, oder
wenig=
ſtens mundtodt zu machen. Bei ſolcher Sachlage wird es den mit einem
gewiſſen Amts= und Corpsgeiſt erfüllten geiſtlichen Abgeordneten der
Syno=
den immer viel leichter ſein, ſich durch Herüberziehen einiger weltlicher
Vertreter die Majorität zu verſchaffen, als umgekehrt. In einem ſolchen
Falle kommt dann unter allen Umſtänden nur die Anſchauung einer kleinen
Minderheit der evangeliſchen Geſammtgemeinde zum Ausdruck. Vielfache
Erfahrungen auf dem Gebiet des öffentlichen Lebens haben gezeigt, daß
ein plötzliches Ueberſpringen von einem in ein entgegengeſetztes anderes
Shſtem einer geſunden Entwicklung in der Regel nicht förderlich iſt. Es
dürfte deßhalb, obwohl die Durchführung des evangeliſchen
Gemeindeprin=
cips ſchließlich dahin führen muß, nicht zweckmäßig ſein, die Vertretung
des geiſtlichen Standes als ſolchen in den Synoden ganz zu
beſei=
tigen und den Gemeinden reſp. zu bildenden Wahlkreiſen zu überlaſſen, ob
ſie Geiſtliche, oder Laien wählen wollen. Daß aber in den
Decanatsſyno=
den und in der Landesſynode dem Laienelement eine ſtärkere, die
Seelenzahl mehr berückſichtigende Vertretung gewährt werde, iſt ein
ſehr mäßiges Verlaugen, deſſen Realiſirung als Hauptbedingung einer
geſunden Weiterentwicklung unſeres kirchlichen Lebens auf Grundlage der
beſtehenden Verfaſſung erſcheint. In anderen evangeliſchen
Kirchenver=
faſſungen iſt bereits das Ueberwiegen des Laienelements in den Synoden
mit gunſtigſtem Erfolg zum Ausdruck gelangt. Noch im Jahre 1870 hat
auch ein Mitglied unſerer dermaligen oberſten Kirchenbehörde, Herr Ober=
Conſiſtorialrath und Superintendent Linß, in einem gedruckten Bericht
über den ſeiner Zeit der erſten außerordentlichen Synode vorgelegten
Ver=
faſſungsentwurf ein ſolches Ueberwiegen des Laienelements für ebenſo
ge=
rechtfertigt, als unbedenklich erklärt.
Zu 2. Wenn nach dem oben hervorgehobenen
Fundamentalgrund=
ſatze der Reformation der Pfarrer nicht über der Gemeinde ſtehen, ſondern
ein Diener der Gemeinde ſein ſoll, dann folgt daraus von ſelbſt, daß ſeine
amtliche Stellung aus dem Vertrauen und der Mitwirkung der Gemeinde
hervorgehen muß. In der unter Philipp des Großmüthigen perſönlicher
Mitwirkung auf der Synode zu Homberg im Jahr 1526 zu Stande
ge=
kommenen Kirchenverfaſſung wurde das Recht der Gemeinde, den Pfarrer
zu wählen, ausdrücklich anerkannt (Cap. 21). Luther ſelbſt begründete
dieſes Recht in einer beſonderen Schrift: „Grund und Urſach aus der
Schrift, daß eine chriſtliche Verſammlung oder Gemeinde das Recht habe,
alle Lehre zu urtheilen und Lehrer zu berufen und ein= und abzuſetzen. In
14. d. Dr. ein Portemonnaie mit ca. 80 Mart Inhait emwenber; ve
Thäter des letzteren Diebſtahls ſind verhaftet. - Am 14. d. M. mußte
ein Mann wegen verübten Scandals in Polizeigewahrſam genommen
werden. - In dem Fabrikgebäude von Venuleth und Ellenberger in der
Landwehrſtraße brach am 15. d., Morgens 5½ Uhr, Feuer aus. Die
Urſachen der Entſtehung ſind unbekannt. Ein Theil des Holzſchuppens
ſowie mehrere Borde der angrenzenden Badeſtube wurden beſchädigt.-
Am 16. d. M. wurde in der Kiesſtraße ein Polytechniker in ſeiner
Wohnung vergiftet aufgefunden. Die Motive der That ſind unbekannt.
Ein Schutzmann wurde auf ſeinem Patrouillengang in der Nähe der
Neuroth'ſchen Wirthſchaft durch einen Schlag auf den Kopf ſchwer
ver=
letzt. Die Verhaftung der Thäter hat ſtattgefunden.
Tages=Kalender.
Mittwoch den 18. Mai: Soirke von Julius Fiala.
Sonntag 22. Mai: Ausflug des Mozart=Vereins. Liedertafel.
Ausflug des Geſang=
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.
[ ← ][ ][ → ]5
der reformirten Kirche der Schweiz iſt die freie Pfarrwahl heute noch in
geſetzlicher Geltung; in manchen Cantonen müſſen ſich die Pfarrer ſogar
nach Ablauf beſtimmter Perioden einer Neuwahl unterwerfen. In den
deutſchen proteſtantiſchen Landeskirchen wurde das Wahlrecht unter dem
ſEinfluß politiſcher Verhältniſſe lange Zeit, in Heſſen bis auf den heutigen
Tag, zurückgedrängt, in den neueren Kirchenverfaſſungen aber, wenn auch
in ſehr verſchiedener Geſtalt und in mehr oder weniger beſchränkter Weiſe
wieder zur Geltung gebracht. Wir nennen hier nur die Kirchenverfaſſungen
von Rheinpreußen, Altpreußen, Oeſterreich,
Olden=
burg, Baden, Hannover.
Auch bei Berathung der heſſ. Kirchenverfaſſung durch die
außeror=
dentliche Synode iſt das Recht der Gemeinde bei Beſetzung der Pfarrſtellen
mitzuwirken von der Mehrzahl der Mitglieder nicht beſtritten worden.
Man erachtete es jedoch damals nicht für zweckmäßig, dieſes Recht
als=
bald und namentlich vor Erlaß eines die Stellung und die
Anciennetäts=
rechte der Geiſtlichen ſichernden Claſſifications= und Einkommengeſetzes
ver=
faſſungsmäßig zu reguliren und beſchränkte ſich deßhalb auf die
Beſtim=
mung in 8. 123:
„die Beſetzung der erledigten Pfarrſtellen erfolgt, abgeſehen von
den Patronatsſtellen und von denjenigen Stellen, zu welchen den
Ge=
meinden herkömmlich ein freies Wahlrecht zuſteht, bis zum
Er=
laß eines Geſetzes, welches eine weitergehende
Mitwirkung der Gemeinde regelt, durch den
evangeli=
ſchen Landesherrn auf Vorſchlag des Ober=Conſiſtoriums. Es ſoll
jedoch vor Wiederbeſetzung einer Pfarrſtelle jedesmal der
Kirchen=
vorſtand durch den Decanatsausſchuß mit ſeiner Aeußerung über den
kirchlichen Zuſtand der Gemeinde und über das Vorhandenſein
beſon=
derer bei der Beſetzung zu berückſichtigender Bedürfniſſe und
Verhält=
niſſe vernommen und dieſe Erklärung durch den Decanatsausſchuß
dem Superintendenten und durch dieſen dem Ober=Conſiſtorium
vor=
gelegt werden.
Die evangeliſche Kirchengemeindevertretung der Haupt= und
Reſidenz=
ſtadt denkt zwar, wie ſchon oben angedeutet wurde, nicht daran, ein
Ueber=
ſpringen aus der heutigen Art der Pfarrbeſetzung zu der freien Wahl durch
die Gemeinde, oder gar eine Aufhebung der Rechte, welche Ew. Königl.
Hoheit als Landesherrn und oberſtem Biſchof bei der Beſetzung der
Pfarr=
ſtellen unter allen Umſtänden zuſtehen müſſen, zu befürworten.
Gleich=
wohl aber ſind wir überzeugt, daß, nachdem das oben erwähnte
Claſſifi=
cations= und Einkommengeſetz inzwiſchen erlaſſen worden iſt und dasſelbe
die Stellung der Geiſtlichen zu Laſten der Gemeinden ſehr günſtig regulirt
hat, es weſentlich zur Förderung des kirchlichen Lebens, insbeſondere zur
Sicherung eines friedlichen und ſegensreichen Verhältniſſes zwiſchen den
Geiſtlichen und Gemeinden beitragen wird, wenn nun auch das in der
an=
geführten Stelle der Kirchenverfaſſung in Ausſicht geſtellte Geſetz, welches
eine weitergehende Mitwirkung der Gemeinden bei Beſetzung
der Pfarrſtellen regelt, baldigſt erlaſſen und durch dasſelbe wenigſtens den
verfaſſungsmäßig berufenen Organen der Gemeinde jenes
Mitwirkungs=
recht in dem Umfang eingeräumt und geſichert wird, daß bei Beſetzung
144.
Hunde dieſer Vorſchriſt zuwider fret umyerlaufend vetroffen werven, ſo
kann deren ſofortige Tödtung polizeilich angeordnet werden.
8 39. Die Kadaver der gefallenen oder getödteten wuthkranken
oder der Seuche verdächtigen Thiere müſſen ſofort unſchädlich beſeitigt
werden. Das Abhäuten derſelben iſt verboten.
8 9. Der Beſitzer von Hausthieren iſt verp flichtet, von dem
Aus=
bruche einer der in 8 10 angeführten Seuchen unter ſeinem Viehſtande
und von allen verdächtigen Erſcheinungen bei demſelben, welche den
Ausbruch einer ſolchen Krankheit befürchten laſſen, ſofort der
Polizei=
behörde Anzeige zu machen, auch das Thier von Orten, an welchen die
Gefahr der Anſteckung fremder Thiere beſteht, fern zu halten.
Die gleichen Pflichten liegen Demjenigen ob, welcher in Vertretung
des Beſitzers der Wirthſchaft vorſteht, ferner bezüglich der auf dem
Transporte befindlichen Thiere dem Begleiter derſelben und bezüglich
der in fremdem Gewahrſam befindlichen Thiere dem Beſitzer der
be=
treffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weiden.
Zur ſofortigen Anzeige ſind auch die Thierärzte und alle diejenigen
Perſonen verpflichtet, welche ſich gewerbsmäßig mit der Ausübung der
Thierheilkunde beſchäftigen, ingleichen die Fleiſchbeſchauer, ſowie
Die=
jenigen, welche gewerbsmäßig mit der Beſeitigung, Verwerthung oder
1.
Mſerar
werdenangenommen uDarnſtadt
von der Expedition, Rheinſt. A. 2.
nBeſſungen von Friedr. OUhee
Holzſtraße N. 2, ſewie anzvürn
vn allen AunaenEpeditan.
d ſammtlicher Behärden.
188I.
1 Paar Handſchuhe, 1 kleiner
1 Buch (die lateiniſchen Verba).
zeiamt Darmſtadt.
hl Großherzoglichen Amtsgerichts
in eine Strafe von 15 Mark,
Milch in hieſiger Stadt verkaufen
erurtheilung zu veröffentlichen ſei.
Verdachte der Tollwuth verendet,
mhergelaufen iſt, auf Grund des
=Inſtruction vom 24. Februar l. J.
aller Hunde in den Gemarkungen
egung das Führen der mit einem
tlichen innerhalb des obigen Zeit=
oder thieriſcher Beſtandtheile ſich
be=
polizeiliches Einſchreiten ſtattgefunden
er nachbenannten Seuchen oder von
de, welche den Verdacht eines
Seuchen=
halten.
Aop
elche ſich die Anzeigepflicht (8 9)
er=
ſtreckt, ſind folgende:
1) der Milzbrand,
2) die Tollwuth,
8) der Rotz (Wurm) der Pferde, Eſel, Maulthiere und Mauleſel,
4) die Maul= und Klauenſeuche des Rindviehs, der Schafe, Ziegen
und Schweine,
5) die Lungenſeuche des Rindviehs,
6) die Pockenſeuche der Schafe,
7) die Beſchälſeuche der Pferde und der Bläschenausſchlag der
Pferde und des Rindviehs
8) die Räude der Pferde, Eſel, Maulthiere, Mauleſel und der
Schafe.
Der Reichskanzler iſt befugt, die Anzeigepflicht vorübergehend auch
für andere Seuchen einzuführen.
8 65. Mit Geldſtrafe von 10 bis 150 Ml. oder mit Haft nicht
unter einer Woche wird, ſofern nicht nach den beſtehenden geſetzlichßſe
Beſtimmungen eine höhere Strafe verwirkt iſt, beſtraft:
„
2) wer der Vorſchrift der 589 und 10 zuwider die Anz=
Ausbruch der Seuche oder vom Seuchenverdacht unter
271
1016
Muſterbilld eines Journaliſten zu ein=
Aus dem treſflichen Enſemble heben 1
Frl. Weigel (Adelheid), die heute ſcho
Dalmonico (Oberſt Berg) hervor; n.
Hacker (Oldendorf) und Wagner,
(Jda). Herr Putterweck wirkte al
Spiel und draſtiſche Komik; auch Frau
Herr Werner hatte als Schmock nicht
ſpielte auch charakteriſtiſch, namentlich i
Ausarbeitung des Details nichts verm
Uhrung gehört nach unſerm Dafürhall
ſtellungen, denen wir in dieſer Saiſon
Sonntag, 15
Die Vorſtellung des Freiſchütz,
Kindiſchen Verſes des Libretto popi
die Stelle der in Ausſicht genommenen
von Hameln” treten mußte, geſtaltete ſi
Enſembleleiſtung voller Friſche und 2
Publikum von früher her bekannt; vor
wenn ſie auch nicht oanz dem, jedem
ſchwebenden idealen Bilde einer Agath=
Herr Hofmüller wäre ein ſympathiſch
ſo viel Störendes begegnet waͤre. Di.
Jägerburſchen gewinnt deſto mehr, je e
ſie dargeſtellt wird, aber der Sänger m
Partie ſein. Frl. Schütky (Aennchei
recht friſch und munter; für eine
ſaub=
des Details mangelt es ihr zwar nicht a
Stimme ſelbſt reicht nicht für dieſe Par.
Vermögen in dieſer Hinſicht die Arie d
Die kleineren Rollen waren ſämmtlich
präcis und das Orcheſter voller Glar
ſchwungvoll executirten Ouvertüre.
74 Schreiben Sie Di=
Gleichgiltig iſt es entſchieden nicht,
wäre es ja auch gleich, od man Dante
bekanntlich nicht dasſelbe. Jeder gebil,
einem Bude einen hageren Mann ſiehl
ei er Mütze einen Lorbeerkranz tägt:
von ihm, raß er über die „Holter geſ
Aorie ſtammen: „Laßt jede Hoffnung,
Tante iſt dagegen etwas ganz Anderes.
ſie „meine oder deiner iſt, kann man
iſt, kann man ſie pouſſiren, wenn ſie
beerben. Tante und Tante iſt alſo nicht
Weiſe auch nicht Dinte und Tinte dasſe
nun aus dem Dilemma heraus?
Als ich vor einigen Tagen auf d=
Bahnhofes einen geiſtreichen Mann aus
an ihn und fragte; „Schreiben Sie Di=
„Nichts einfacher als das,; antwi
der man ſchreibt, nennt man Dinte. w
meint, ſo ſagt man Tinte, z. V. der 4
ſchiedenſten Tinten”"
Ich war ganz begeiſtert von dieſe
Augenblick fiel mir ein, daß durch ſie
lange nicht erledigt ſei. Wenn nämlis
der man ſchreibt, nicht Dinte, ſondern
durch weder der öffentlichen
Verachtun=
in eine Polizeiſtrafe von drei Mart, d
jede menſchliche Handlung riskirt. Ma
der deutſchen Rechtſchreibungslehren
ni=
orthographiſch ſchreibe.
Wie wird:
wandte mich um Auskunft an fremde
Wort heiße im Franzöſiſchen enere, ir
atramentum, im Waſſerpolniſchen inko
und im Ruſſiſchen tschernil. In lemer Opruce Awun nnppe-,
etwaß, was das Räthſel löſte!
Wenn ich einmal um etwas Wiſſenſchaftliches oder Wiſſenswerthes
in Verlegenheit bin. dann habe ich einen Freund, der mir gewöhnlich auf
jeden Fall Auskunft geben kann, es iſt; das Meyerſche Converſations-
Lexicon. Ich ſelbſt beſitze zwar kein ſolches; dasſelbe hat ja aber in den
letzten Jahren eine epidemiſche Verbreitung gewonnen, und bei jedem
halbwegs gebildeten Menſchen findet man es. Wenn ein junger Mann
auch ſonſt nichts weiter hat, eine Kaffeemaſchine, einen Stiefelknecht und
ein Meyerſches Converſations=Lexikon hat er entſchieden. Ich ergriff alſo
den betreſſenden Band bei einem Bekannten und ſchlug ihn (ich meine
den Band) auf; da ſland auch richtig: „Dinte (Tinte), jede zum
Schreibens.-
Alſo Meyer weiß auch nicht, wie die Sache zu löſen iſt,
und mit dem faulen Audkunftsmittel, daß er die zweite Schreibart in
Klammer neben die erſte ſetzt, ſucht er ſich aus der Klemme
zu helfen.
6ier war alſo keine Auskunft zu holen. Ich wollte ſchier daran
yerzweifeln, eine ſolche zu erhalten.--It es nicht ein Elend.- ſagte ich.-
6
einer Pfarrſtelle die religlöſe Ueberzeugung der Gemeinde berückſichtigt
werden muß. Wir ſtehen in dieſer Beziehung auf demſelben Standpunkte,
welchen der dermalige Gr. Oberconſiſtorialrath und Superintendent Linß
in der bereis oben erwähnten Schrift gegenüber der bezüglichen Beſtimmung
des dermaligen Verfaſſungsentwurfs einnahm, wenn er auf pag. 8
und 9 ſagte:
„Auch wir befürworten nicht unbedingt freie Wahl des Pfarrers
durch die Gemeinde, aber da s Gemeinderecht, welches der Entwurf
in dieſen Punkten ſtatuirt, iſt doch eigentlich gar keins und würde
daneben ſicherlich die Urſache von viel Unzufriedenheit und Streit
ein. Der Kirchenvorſtand ſoll bet Anſtellung etnes neuen Pfarrers
über die Bedürfuiſſe der Gemeinde gehört werden. Nun, hier ſeine
Stimme geltend zu machen, gewährt demſelben und ſogar der ganzen
Gemeinde das Petitionsrecht; ja dieſes erlaubt uoch viel mehr, es
berechtigt geradezu, auf einen beſonderen Pfarrer anzutragen, und
viele Gemeinden haben auf dieſem Wege ſchon ihren Willen,
nament=
lich in unſerer Zeit durchgeſetzt. Unſere Gemeinden werden aber an
der ganzen neuen Verfaſſung nur wenig Intereſſe nehmen, wenn ihnen
nicht in dieſem ihr Gemüth ſo tief berührenden Punkte größere
Freiheit verliehen wird. Warum kaun denn nicht in Heſſen
geſtattet werden, was die Kirchenverfaſſuugen
von Rheinpreußen, Oldenburg, Baden,
Oeſter=
reich, Hannover, jaſogar von Altpreußenin
ver=
ſchiedener Weiſe, aber in reicherem Maße
er=
lauben.”
Ueber die Art und Weiſe, wie das Mitwirkungsrecht der Gemeinde
bei der Pfarrbeſetzung zu regeln ſei, euthalten wir uus eines beſtimmten
Vorſchlags. Wir überlaſſen dies der Weisheit Ew. Königlichen Hoheit
und den Factoren der kirchlichen Geſetzgebung. Dagegen glaubten wir
wenigſtens im Allgemeinen die Nichtung andenten zu ſollen, in welcher ſich
die in Ausſicht geſtellte Geſetzesvorlage bewegen müßte, wenn ſie den
Er=
wartungen der evangeliſchen Bevölkerung entſprechen ſoll.
Zu 3. Die von uns erbetene Maßregel, welche ohne einen Act der
kirchlichen Geſetzgebung getroffen werden kann, empfiehlt ſich durch nahe
liegende Zweckmaßigkeitsgründe. Wenn nach F. 3 der Kirchenverfaſſung
in Sachen des Cultus und der Lehre einer Gemeinde wider ihren Willen
nichts aufgedrungen werden darf, dann wird jedenfalls die möglichſte
Ein=
heit in Lehre und Cultus dadurch erreicht, daß man die in dieſe Gebiete
fallenden Geſetzesentwürfe vor ihrer Berathung durch die Synode der
Kritik der Gemeinde unterbreitet und dadurch von deren Anſchauungen und
Wünſchen Kenntniß erlaugt. Es läßt ſich dann vielleicht maucher Anſtand,
der ſonſt ſpäter erhoben wird, vorher beſeitigen und dadurch die allgemeine
Einführung der betr. Einrichtung erleichtern. So viel uns bekannt iſt,
wird nach dieſem Grundſaßze ſowohl im Großherzogthum Baden, wie in
anderen Ländern und zwar mit beſtem Erfolge verfahren. Auch der
Ent=
wurf unſerer heutigen Kirchenverfaſſung wurde vor Zuſammentritt der
außerordentlichen Syuode durch das Regierungsblatt bekannt gemacht und
der öffentlichen Kritik übergeben.
14. d. Dr. ein Portemonnate mit ca. 80 Mart Inyalt entwenver; ve
Thäter des letzteren Diebſtahls ſind verhaftet. - Am 14. d. M. mußte
ein Mann wegen verübten Scandals in Polizeigewahrſam genommen
werden. - In dem Fabrikgebäude von Venuleth und Ellenberger in der
Landwehrſtraße brach am 16. d., Morgens 5½ Uhr, Feuer aus. Die
Urſachen der Entſtehung ſind unbekannt. Ein Theil des Holzſchuppens
ſowie mehrere Borde der angrenzenden Badeſtube wurden beſchädigt.-
Am 16. d. M. wurde in der Kiesſtraße ein Polytechniker in ſeiner
Wohnung vergiftet aufgefunden. Die Motive der That ſind unbekannt.
— Ein Schutzmann wurde auf ſeinem Patrouillengang in der Nähe der
Neuroth'ſchen Wirthſchaft durch einen Schlag auf den Kopf ſchwer
ver=
letzt. Die Verhaftung der Thäter hat ſtattgefunden.
Tageo'Ralender.
Mittwoch den 18. Mai: Soirke von Julius Fiala.
Sonntag 22. Mal: Ausflug des Mozart=Vereins. Liedertafel.
Ausflug des Geſang=
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerel.
[ ← ][ ][ → ]7
Zu 4. Durch Bekanntmachung vom 15. April 1872 wurde die
evangeliſche Gemeinde Darmſtadt, die in früheren Jahren nur mit Beſſungen
zu einem Decanat verbunden war mit 10 Landgemeinden, nämlich:
Ar=
heilgen, Beſſungen, Erzhauſen, Gräfenhauſen, Griesheim, Gundernhauſen,
Meſſel, Roßdorf, Weiterſtadt und Wixzhauſen zu einem Decanat vereinigt.
Dieſe heute noch fortdauernde Vereinigung ſchädigt aber die evangeliſche
Gemeinde Darmſtadt in der empfindlichſten Weiſe. Schon die große
Ver=
ſchiedenheit des durchſchnittlichen Bildungsgrades und der dadurch
weſent=
lich bedingten oder beeinflußten Berufs= und Geſchäftsverhältniſſe macht
eine gleichartige Behandlung der Stadt= und Landgemeinden auf faſt allen
Gebieten des öffentlichen Lebens unmöglich oder wenigſtens ſehr bedenklich.
Unſere Geſetzgebung giebt deßhalb den größeren Städten des Landes eine
beſondere Verwaltungsorganiſation und ſelbſt kleineren Städten bis zu
3000 Einwohnern eine beſondere Vertretung in der zweiten Ständekammer.
Geſetz vom 8. November 1872, Art. 3. Auf religiöſem und kirchlichem
Gebiet muß ſich dieſe Verſchiedenheit noch entſchiedener geltend machen, als
in politiſchen und communalen Verhältniſſen. Selbſt allgemein anerkannte
Grundwahrheiten des Chriſtenthums und der evangeliſchen Kirche werden
von dem Höhergebildeten in der Regel in anderer, idealerer Weiſe
aufge=
faßt, als von der Mehrheit der Landbevölkerung, welche nur die
Dorf=
ſchule bis zum 14. Lebensjahr beſucht und damit ihre Bildung abgeſchloſſen
hat. Von wenigen Mitgliedern der Landgemeinden wird deßhalb für die
religiöſen und kirchlichen Anſchauungen und Bedürfniſſe der überwiegenden
Mehr=
zahl der Stadtgemeinde genügendes Verſtändniß und Intereſſe zu erwarten ſein.
Gerade im Decanate Darmſtadt tritt die Verſchiedenheit der religiöſen
Auffaſſungen und Intereſſen un. ſo ſchärfer hervor, als ſämmtliche dieſem
Decanat angehörenden Landgemeinden der lutheriſchen Confeſſion angehören,
während in Darmſtadt keine Confeſſion, ſondern die Union
be=
ſteht. Abgeſehen von den angedeuteten inneren Verſchiedenheiten wird die
Vereinigung unſerer evangeliſchen Stadtgemeinde mit zehn Landgemeinden
zu einem Decanate, durch die Art der Zuſammenſetzung der
Decanats=
ſynoden noch beſonders drückend. Da wir nämlich nur vier Geiſtliche
haben, ſo dürfen wir auch nur vier weltliche Abgeordnete in die
Decanats=
ſynode ſenden, während die Landgemeinden zehn weltliche Vertreter ſtellen.
Die evangeliſche Stadtgemeinde Darmſtadt mit ca. 30,000 Seelen iſt
deßhalb nur durch acht Abgeordnete vertreten, während die Landgemeinden
mit einer Geſammtſeelenzahl von etwa 18,000 durch zwanzig
Abge=
ordnete repräſentirt werden. Die natürliche und ſchon mehrfach eingetretene
Folge iſt die, daß die unirte Stadtgemeinde von den Landgemeinden
ma=
joriſirt und geradezu rechtlos gemacht wird. Dieſes Mißverhältniß wird,
namentlich bei den von den Decanatsſynoden vorzunehmenden Wahlen zur
Landesſynode in peinlichſter Weiſe praktiſch, indem es in der Regel nicht
gelingt, oder wenigſtens von den Vertretern der confeſſionellen
Landge=
meinden leicht verhindert werden kann, ſolche Abgeordnete, welche den
wirklichen religiöſen Standpunkt der Mehrheit unſerer evangeliſchen Gemeinde
vertreten, in die Landesſynode zu bringen. In Folge deſſen hat ſich unſere
evangeliſche Gemeinde ſchon in öffentlichen Verhandlungen der
Landes=
ſynode wegen ihrer kirchlichen Richtung in ſchwerſter Weiſe angreifen und
Mſear
werden angenommen: uDarmſtadt
von der Expedition. Rheinſt. R. 2.
i Beſſungen von Friedr. Olhes,
Holzſtraße N. W. ſowie anzvürz
von allen Aunauen Epeditlaug.
d ſämmtlicher Behärden.
188I.
1 Paar Handſchuhe, 1 kleiner
1 Buch (die lateiniſchen Verba).
zeiamt Darmſtadt.
hl Großherzoglichen Amtsgerichts
in eine Strafe von 15 Mark,
Milch in hiefiger Stadt verkaufen
erurtheilung zu veröffentlichen ſei.
Verdachte der Tollwuth verendet,
emhergelaufen iſt, auf Grund des
=Inſtruction vom 24. Februar l. J.
aller Hunde in den Gemarkungen
egung das Führen der mit einem
tlichen innerhalb des obigen Zeit=
Hunde dieſer Vorſchrit zuwider frei umyerlaufend verroffen werven, jo
kann deren ſofortige Tödtung polizeilich angeordnet werden.
8 39. Die Kadaver der gefallenen oder getödteten wuthkranken
oder der Seuche verdächtigen Thiere müſſen ſofort unſchädlich beſeitigt
werden. Das Abhäuten derſelben iſt verboten.
8 9. Der Beſitzer von Hausthieren iſt verp flichtet, von dem
Aus=
bruche einer der in 8 10 angeführten Seuchen unter ſeinem Viehſtande
und von allen verdächtigen Erſcheinungen bei demſelben, welche den
Ausbruch einer ſolchen Krankheit befürchten laſſen, ſofort der
Polizei=
behörde Anzeige zu machen, auch das Thier von Orten, an welchen die
Gefahr der Anſteckung fremder Thiere beſteht, fern zu halten.
Die gleichen Pflichten liegen Demjenigen ob, welcher in Vertretung
des Beſitzers der Wirthſchaft vorſteht, ferner bezüglich der auf dem
Transporte befindlichen Thiere dem Begleiter derſelben und bezüglich
der in fremdem Gewahrſam befindlichen Thiere dem Beſitzer der
be=
treffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weiden.
Zur ſofortigen Anzeige ſind auch die Thierärzte und alle diejenigen
Perſonen verpflichtet, welche ſich gewerbsmäßig mit der Außübung der
Thierheilkunde beſchäftigen, ingleichen die Fleiſchbeſchauer, ſowie
Die=
jenigen, welche gewerhsmäßig mit der Beſeitigung, Verwerthung oder
oder thieriſcher Beſtandtheile ſich
be=
polizeiliches Einſchreiten ſtattgefunden
er nachbenannten Seuchen oder von
de, welche den Verdacht eines
Seuchen=
halten.
Nr. 2 elche ſich die Anzeigepflicht (8 9)
er=
ſtreckt, ſind folgende
1) der Milzbrand,
2) die Tollwuth,
3) der Rotz (Wurm) der Pferde, Eſel, Maulthiere und Mauleſel,
4) die Maul= und Klauenſeuche des Rindviehs, der Schafe, Ziegen
und Schweine,
5) die Lungenſeuche des Rindviehs,
6) die Pockenſeuche der Schafe
7) die Beſchälſeuche der Pferde und der Bläßchenausſchlag der
Pferde und des Rindviehs,
8) die Räude der Pferde, Eſel, Maulthiere, Mauleſel und der
Schafe.
Der Reichskanzler iſt befugt, die Anzeigepflicht vorübergehend auch
fuͤr andere Seuchen einzuführen.
8 65. Mit Geldſtrafe von 10 bis 150 Mk. oder mit Haft nicht
unter einer Woche wird, ſofern nicht nach den beſtehenden geſetzlichße
Beſtimmungen eine höhere Strafe verwirkt iſt, beſtraft:
2) wer der Vorſchrift der 589 und 10 zuwider die Anz=
Ausbruch der Seuche oder vom Seuchenverdacht unter
271
1016
Muſterbild eines Journaliſten zu ein=
Aus dem trefflichen Enſemble heben 1
Frl. Weigel (Adelheid), die heute ſcho
Dalmonico (Oberſt Berg) hervor; n
Hacker (Oldendorf) und Wagner(
Jda). Herr Butterweck wirkte ali
Spiel und draſtiſche Komik; auch Frau
Herr Werner hatte als Schmock nicht
ſpielte auch charakteriſtiſch, namentlich in
Ausarbeitung des Details nichts verm
führung gehort nach unſerm Dafürhall
ſtellungen, denen wir in dieſer Saiſon
Sonntag, 15
Die Vorſtellung des Freiſchutz,
„Kindiſchen Verſes des Libretto popr
die Stelle der in Ausſicht genommenen
von Hameln” treten mußte, geſtaltete ſi
Enſembleleiſtung voller Friſche und 2
Publikum von früher her bekannt; vor
wenn ſie auch nicht ganz dem, jedem
ſchwebenden idealen Bilde einer Agath=
Herr Hofmüller wäre ein ſympathiſch
ſo viel Störendes begegnet ware. Di
Jägerburſchen gewinnt deſto mehr, je ei
ſie dargeſtellt wird, aber der Sänger m
Partie ſein. Frl. Schütky (Aennchei
recht friſch und munter; für eine
ſaub=
des Details mangelt es ihr zwar nicht a.
Stimme ſelbſt reicht nicht fur dieſe Par.
Vermögen in dieſer Hinſicht die Arie d
Die kleineren Rollen waren, ſämmtlich
präcis und das Orcheſter voller Glay
ſchwungvoll executirten Ouvertüre.
74 Schreiben Sie Dil=
Gleichgiltig iſt es entſchieden nicht,
wäre es ja auch gleich, od man Tante
bekanntlich nicht dasjelbe. Jeder
gebi=
einem Bilde einen hageren Mann
ſieh=
eid er Mütze einen Lorbeerkranz trägt:
von ihm, raß er über die „Höler geſ
Worte ſtanmen: „Laßt jede Hoffnung.
Tante iſt dagegen etwas ganz Anderes.
ſie „meine oder deiner iſt, kann man
iſt, kann man ſie pouſſiren, wenn ſie
beerben. Tante und Tante iſt alſo nicht
Weiſe auch nicht Dinte und Tinte
dasſ=
nun aus dem Dilemma heraus?
Als ich vor einigen Tagen auf d=
Bahnhofes einen geiſtreichen Mann aus
an ihn und fragte: „Schreiben Sie Di
„Nichts einfacher als das,; antw
der man ſchreibt, nennt man Dinte. „
meint, ſo ſagt man Tinte, z. B. der
ſchiedenſten Tinten!
Ich war ganz begeiſtert von dieſ
Augenblick fiel mir ein, daß durch ſie
lange nicht erledigt ſei. Wenn nämlit
der man ſchreibt, nicht Dinte, ſondern
durch weder der öffentlichen Verachtun,
in eine Polizeiſtrafe von drei Mark,
jede menſchliche Handlung riskirt. Me
der deutſchen Rechtſchreibungslehren
ni=
orthographiſch ſchreibe. Wie wird
wandte mich um Auskunft an fremde
Wort heiße im Franzöſiſchen enere, i
atramentam, im Waſſerpolniſchen inko
und im Ruſſiſchen tschernil. In .. —pue..
etwas, was das Räthſel löſte!
Wenn ich einmal um etwas Wiſſenſchaftliches oder Wiſſenswerthes
in Verlegenheit bin, dann habe ich einen Freund, der mir gewöhnlich auf
jeden Fall Auskunft geben kann, es iſt; das Meyerſche Converſations=
Lexicon. Ich ſelbſt beſitze zwar kein ſolches; dasſelbe hat ja aber in den
letzten Jahren eine epidemiſche Verbreitung gewonnen, und bei jedem
Wenn ein junger Mann
halbwegs gebildeten Menſchen findet man es.
auch ſonſt nichts weiter hat, eine Kaffeemaſchine, einen Stiefelknecht und
ein Meyerſches Converſations=Lexikon hat er entſchieden. Ich ergriff alſo
den betreffenden Band bei einem Bekannten und ſchlug ihn (ich meine
den Band) auf; da ſtand auch richtig: „Dinte (Tinte), jede zum
Schreiben;. — Alſo Meyer weiß auch nicht, wie die Sache zu löſen iſt,
und mit dem faulen Auskunftsmittel, daß er die zweite Schreibart in
Klammer neben die erſte ſetzt, ſucht er ſich aus der Klemme
zu helfen.
Hier war alſo keine Auskunft zu holen. Ich wollte ſchier daran
verzweifeln, eine ſolche zu erhalten. I e3 nicht ein Elend.2 ſagte ich.
8
verdächtigen laſſen müſſen, ohne daß ihr Recht und ihre Ehre vertreten
wurden.
Das iſt denn doch ein geradezu unerträgliches Verhältniß, deſſen
ge=
ſetzliche Beſeitigung als ein ernſtes Gebot der Gerechtigkeit erſcheint. Was
pk.
wir erſtreben iſt ja in Wittuichkeit keine Neuerung, ſondern nur die
Wie=
derherſtellung eines Verhältniſſes, wie es in Anerkennung der zwiſchen
Stadt und Land beſtehenden Verſchiedenheiten in früheren Zeiten
beſtan=
den hat.
Unter den Heldengeſtalten der Reformation, welche die evangeliſche
px.
Bevölkerung Deutſchlands in dem Lutherdenkmal zu Worms verherrlicht
hat, begrüßt beſonders jeder Heſſe mit Stolz und Freude das Standbild
des unvergeßlichen Ahnherrn unſeres fürſtlichen Hauſes, Philipp's des
Großmüthigen. Die Ueberzeugungstreue und Entſchloſſenheit, mit welcher
dieſer Fürſt die größte That deutſchen Geiſtes, die Reformatton und die
evangeliſche Freiheit geſchützt und gefördert hat, iſt als ein heiliges
Erb=
theil auf alle ſeine Nachfolger übergegangen. Wir wiſſen, daß auch Ew.
Königliche Hoheit dieſes Erbtheil treu bewahren und von aufrichtigſtem
Intereſſe für eine geſunde Entwickelung unſerer Kirche auf Grundlage der
theuer erkauften evangeliſchen Freiheit erfüllt ſind. Mit aufrichtigem
Ver=
trauen richten wir deßhalb an Ew. Königliche Hoheit die ehrfurchtsvolle
Bitte:
Ew. Königliche Hoheit wollen Allergnädigſt geruhen:
1. die oberſte Kirchenbehörde mit Vorlage des Entwurfs eines
Kirchengeſetzes zu beauftragen, durch welches:
a) eine ſtärkere Vertretung des Laienſtandes in der Decanats= und
Landesſynode unter ſtärkerer Berückſichtigung der Seelenzahl
herbei=
geführt,
6) ein Mitwirkungsrecht der Organe der Gemeinden bei Beſetzung der
Pfarrſtellen gewährt und geregelt und
c) die evangeliſche Gemeinde Darmſtadt zu einem Decanat ohne
Zu=
ziehung von Landgemeinden oder doch wenigſtens nur mit Zuziehung
von Beſſungen conſtituirt werde;
2. die oberſte Kirchenbehörde dahin zu beſcheiden, daß Entwürfe neuer
kirchlicher Geſetze, welche für die Landeskirche von allgemeinem Intereſſe
ſind, vor der Berathung durch die Landesſynode den evangeliſchen
Gemein=
den, reſp. deren Organen zur Prüfung und Aeußerung vorgelegt
wer=
den ſollen.
In tiefſter Ehrerbietung verharrt
Ew. Königlichen Hoheit
allerunterthänigſte Kirchengemeindevertretung der Haupt= und Reſidenzſtadt.
Für dieſelbe:
L. Dingeldey, III. Stadtpfarrer.
Darmſtadt, den 28. Februar 1881.
Hofbuchdruckerei von Heinrich Kichler.
14. d. Mr. ein Portemonnate mir ca. 8 Mtart- uqutt emwenvet; ve
Thäter des letzteren Diebſtahls ſind verhaftet. -— Am 14. d. M. mußte
ein Mann wegen verübten Scandals in Polizeigewahrſam genommen
werden. - In dem Fabrikgebäude von Venuleth und Ellenberger in der
Landwehrſtraße brach am 15. d., Morgens 5½ Uhr, Feuer aus. Die
Urſachen der Entſtehung ſind unbekannt. Ein Theil des Holzſchuppens
ſowie mehrere Borde der angrenzenden Badeſtube wurden beſchädigt.
Am 16. d. M. wurde in der Kiesſtraße ein Polytechniker in ſeiner
Wohnung vergiftet aufgefunden. Die Motive der That ſind unbekannt.
— Ein Schutzmann wurde auf ſeinem Patrouillengang in der Nähe der
Neuroth'ſchen Wirthſchaft durch einen Schlag auf den Kopf ſchwer
ver=
letzt. Die Verhaftung der Thäter hat ſtattgefunden.
Tages=Kalender.
Mittwoch den 18. Mai: Soirke von Julius Fiala.
Sonntag 22. Mai: Ausflug des Mozart=Vereins. - Ausflug des
Geſang=
vereins Liedertafel.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.