Darmstädter Tagblatt 1880


12. August 1880

[  ][ ]

ſe.
ur.


5.

5

H

840
1020
1123
52
125
322
5
740
840
1000
113.

ehenen
llzüge.

143.
Juhrgung.

143.
Jahrgang.

Abonnementspreis
vierteljährlich 1 Mark 50 Pf. incl.
Bringerlohn. Auswärts werden von
allen Poſtämtern Beſtellungen ent=
gegengenommen
zu 1 Mark 50 Pf.
pro Quartal incl. Poſtaufſchlag.

Irag= und Arzeigeblatt.)
Mit der Sonntags=Beilage:

Iuſerate
werdenangenommen in Darmſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. Nr. 23.
in Beſſungen von Friedr. Blößer,
Holzſtraße Nr. 25, ſowie auswärts
von allen Annoncen=Expeditionen.

Amtliches Orgau
für die Bekannkmachungen des Großh. Kreisamts, des Großh. Polizeiamts und ſümmtlicher Behörden.

R 156.

Donnerstag den 12. Auguſt.

1880.

B e k a n n t m a ch u n g.
Die Fahrbahnen über den Parade= und Hoftheaterplatz, ſowie der Schloßgraben werden für Fuhrwerke geſperrt.
Darmſtadt, den 10. Auguſt 1880.

Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
In Vertretung: Seim, Polizei=Commiſſär.

B e k a n n t m a ch u n g.
Beſtehender Vorſchrift gemäß darf die Beerdigung einer verſtorbenen Perſon in der Regel erſt nach Ablauf von 72 Stunden
von dem Zeitpunkte des Ablebens an gerechnet und nur ausnahmsweiſe früher bei ſchnell eintretender Fäulniß einer Leiche oder
bei anſteckenden Krankheiten ſtattfinden.
Nach dieſer Beſtimmung wird bei Ertheilung der ortspolizeilichen Erlaubniß, ohne welche die Vornahme einer Beerdigung
nicht zugelaſſen wird, jeweils die Stunde feſtgeſetzt, von welcher ab die Beerdigung geſtattet iſt, und eine Ausnahme von der oben
bezeichneten Friſt nur dann bewilligt, wenn auf dem ärztlicherſeits ausgeſtelltes und ſtandesamtlich gehörig regiſtrirten Todes=
zeugniß
, oder in beſonderer Beſcheinigung von dem Arzte ausdrücklich bemerkt iſt, daß und aus welchem Grunde eine frühere
Beerdigung als drei Mal 24 Stunden nach dem Ableben, und um welche andere Zeit nothwendig ſei.
Da in verſchiedenen Fällen in Folge der Nichtbeachtung dieſes Punktes für die Angehörigen unliebſame Weiterungen und
Verzögerungen entſtanden ſind, welche wir vermieden zu ſehen wünſchen, ſo ſind wir veranlaßt, die obige Beſtimmung für den
eintretenden Fall der Beachtung zu empfehlen.
Darmſtadt, den 2. Auguſt 1880.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
B e k a n n t m a ch u n g.
Die Landbriefträger fütren auf ihren Beſtellungsgängen Bücher mit ſich, welche zur Eintragung der ihnen vom Publikum
zur Beförderung nach der nächſten Poſtanſtalt übergebenen Sendungen mit Werthangabe, Einſchreibſendungen, Poſtanweiſungen,
gewöhnlichen Packete und Nachnahmeſendungen beſtimmt ſind und zu größerer Sicherheit für die richtige und rechtzeitige Ablieferung
dieſer Gegenſtände dienen.
Will der Abſender die Eintragung ſelbſt bewirken, ſo hat der Landbriefträger demſelben das Buch vorzulegen. Bei Ein=
tragung
des Gegenſtandes Seitens des Landbriefträgers muß dem Abſender auf Verlaugen durch Vorlegung des Buches die
Ueberzeugung von der ſtattgehabten richtigen Eintragung gewährt werden.
Da dieſe Einrichtung und das dem Publikum durch dieſelbe gebotene Mittel zu ſeiner Sicherſtellung nicht genügend bekannt
zu ſein ſcheinen, ſo wird auf das Beſtehen derſelben beſonders aufmerkſam gemacht.
Darmſtadt, den 31. Juli 1880.
Der Kaiſerliche komm. Ober=Poſtdirector.
Hagemann.

Bekanntmachung.
Die Ausführung der auf 750 Mark
veranſchlagten Tüncherarbeiten im hieſigen
Garniſon=Lazareth ſoll im Wege der Sub=
miſſion
vergeben werden.
Hierzu ſteht Termin auf

Samstag den 14. d. Mts.,
Vormittags 10 Uhr,
m Bureau des Lazareths an, wozu Unter=
nehmer
mit dem Bemerken eingtladen
werden, daß die deßfallſigen Bedingungen
und der Koſtenanſchlag im genannten Bureau
zur Einſicht ausliegen.

Die Eröffnung der Offerten findet im
gedachten Termin in Gegenwart der etwa
erſchienenen Submittenten ſtatt.
Darmſtadt, den 7. Auguſt 1880.
Großherzogliches Garniſon=
Lazareth.
7227)
408

[ ][  ][ ]

1522

R 156

B e k a n n t m a ch u n g.
Offenlegung der Liſten der Stimmberechtigten zur Stadtverorduetenwahl betr.
Während der Zeit vom 9. Auguſt bis 17. Auguſt 1880, Vormittags von
8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, liegt die Liſte der in der Stadt,
Darmſtadt zur Stadtverordnetenwahl Stimmberechtigten, ſowie das Verzeichniß der zu
dem höchſtbeſteuerten Drittheil der Wählbaren gehörigen Perſonen auf dem Rathhauſe
zu Jedermanns Einſicht offen. Innerhalb dieſer Friſt kann in dem bezeichneten Local
jedes Mitglied der Stadtgemeinde Einſicht von dieſen Liſten nehmen und Einwendungen
gegen dieſelben vorbringen.
Darmſtadt, am 5. Auguſt 1880.
Der Großherzogliche Ober=Bürgermeiſter.
J. V.:
Hickler, Beigeordneter.
7133)

Leilgebotenes.
7150) Eine gute, große Badewanne u
ebenſo große Waſchbütte werden abgege ben.
Carlsſtraße 48.
MIGeC.
hechten demerary,
von delicatem Geſchmack, billigſt.
2
Emanuel Fuld.

Edictalladung.
7297)
Nachbenannte Grundbeſitzer haben die
beibemerkten Immobilien veräußert:
1) Gemarkung Hahn.
Ludwig Stumpf Wittwe von da:
Fl. 1 Nr. 602. Fl. 111 Nr. 120.
2) Gemarkung Ober=Ramſtadt.
Johannes Helene l. und Ehefrau Eliſabethe,
geb. Helene zu Hahn:
Fl. 55 Nr. 88. Fl. 55 Nr. 89.
(alt 91½0)
(alt 91)
3) Gemarkung Pfungſtadt.
Georg Gilbert von da:
Fl. 7 Nr. 407;
können jedoch das Eigenthum, beziehungs=
weiſe
die Bezahlung des Kaufſchillings
urkundlich nicht nachweiſen.
Es werden daher alle Diejenigen, welche
Eigenthums= oder ſonſtige dingliche Rechts=
anſprüche
an die vorbezeichneten Immo=
bilien
machen zu können glauben, hiermit
aufgefordert, ſolche ſo gewiß binnen vier
Wochen bei dem unterzeichneten Gerichte
vorzubringen, als ſonſt die Beſtätigung der
betreffenden Veräußerungsverträge und der
Eintrag des Erwerbtitels in das Muta=
tions
=Verzeichniß verfügt werden wird.
Darmſtadt, den 2. Auguſt 1880.
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt II.
v. Diemar.
Schmeckenbecher.
7298) Bekanntmachung.
Zu der amtsgerichtlichen Schlußvertheilung
im Konkurſe über das Vermögen des Kauf=
manns
Anton Fiſcher dahier iſt verfüg=
bares
Maſſevermögen nicht vorhanden.
Die Summe der in Betracht kommenden/
Forderungen iſt 9085 M. 19 Pf.
Darmſtadt, den 9. Auguſt 1880.
Der Konkursverwalter:
Heinrich Störger.
Bekanntmachung.
Dienstag den 16. d. Mts., Vor=
mittags
10 Uhr, werden in der kleinen
Ochſengaſſe Nr. 12 folgende Gegenſtände
gegen baare Zahlung verſteigt: 1 Kommode,
1 Regulator und 1 Wanduhr.
Darmſtadt, den 9. Auguſt 1880.
Naumann.
7229)

Bekanntmachung.
Die Lieferung von Zeichnenmaterlalien
für die Stadtmädchenſchule ſoll im Wege
der Submiſſion vergeben werden.
Offerten ſind bis
Freitag den 13. d. Mts.,
Vormittags 11 Uhr,
bei unterzeichneter Stelle einzureichen, wo=
ſelbſt
auch Voranſchlag und Bedingungen!
zur Einſicht offen liegen.
Darmſtadt, den 4. Auguſt 1880.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V. d. B.:
7226) Niedlinger, Beigeordneter.

7236)
Zu verkaufen:
8 große, blühende Oleanderbäume
per Stück 5 M. Zu erfr. in der Exped.
7237) Neues Gerſtenſtroh.
Nieder=Ramſtädterſtraße 71.
7238) Eine Parthie neue Seile wird
billigſt abgegeben. Rittergaſſe 2 im Laden.
7239) Eine größere Parthie Kornwirr=
ſtroh
billgſt.
Hch. Müller, Eberſtadt.
8
Flaſchenzug
T
neu, preiswürdig abzugeben.
Wo? ſagt die Expedition d. Bl.

Condens. Milch v. Cham,
Hestle's Eindermehl,
Waibenzahn's Hafermehl,
Schott. Hafergrütze,
Röhrig's Einderzniehack,
4e
BReismehl, Gerstenschleim Mehl,
Maizena elo.,
Eliebig's Fleischextraot.
Alles zu den billigſten Preiſen.

sGebrannten Kaffee
in vorzüglicher Qualität per Pfd. M. 1.36,
M. 1.40, 1.60, 1.70.
Wiener Miſchung
per Pfd. M. 1.80.
empfiehlt Georg Liebig Cobn.
7300) Ein gebrauchtes Tafelelavier
zu verkaufen. Untere Hügelſtraße 75.½
7301) Zwei halbwüchſige Schweine zu
verkaufen. Gr. Bachgaſſe 13.
7302) Ein gebr. Sopha v. ſchw. Ledertuch zu
verk. Fr. Wentzel, Tapezier Schirmg. 10.

c7

Holzkohlen,
büchene und tannene, in trockener Waare
empfiehlt billigſt
G. Schneider,
Holz= und Steinkohlenhandlung.

Ludw.Jogel, Tapezier,
6845) Alexanderſtraße 3.
empfiehlt ſein Lager in Cauſeuſes, Stühlen,
Canapee's, Roßhaar=, Woll=, See=
garas
= und Strohmatratzen zu billigen
Preiſen.

7096) Gute Kartoffeln zu verkaufen.
Hochſtraße Nr. 38.

Gebrannten Kaffee
(candirt,
hochfein und kräftig
per Pfund M. 1.40 empfiehlt
Ww. Hensel,
7303) Ernſt=Ludwigſtraße Nr. 23.

[ ][  ][ ]

R 156

1523

dt
de
ſide
ſe.
i96

2 5. 6. 835 554) 20

855
113
52
102¾
Heub.
ſidt.
I.
enen
ſige.

Porlland Cement.
empfiehlt in friſcher Waare und beſter
Qualität billigſt
georg Liebig Sohn.
Haffed,

roh und gebrannt, in den verſchiedenſten
nur guten Qualitäten empfiehlt zu den billig=

Schloßgraben.

Vermiethungen.
3674) Ludwigſtraße 16 iſt ein geräu=
miger
Laden mit Comptoir und Wohnung
von 4 Zimmern ꝛc. zu vermiethen.
Ph. Wondra, Hofjuwelier.
4132) Marktplatz 4 im Hinterhaus
ſind ſofort beziehbar zu vermiethen:
1 Laden oder Werkſtätte,
1 Magazin oder Werkſtätte,
Wohnung aus 4 Zimmern, Küche ꝛc.
beſtehend. Näheres daſelbſt im Vorder=
haus
1. Etage od. Rheinſt. 25 im Comptoir.
35076) Ludwigſtraße 4 zwei möblirte
Zimmer zu vermiethen.
5077) Schützenſtraße 8 ein Laden mit
Einrichtung und angrenzendem Zimmer bis
20. Auguſt zu vermiethen.
5147) Bleichſtraße 44, 3. St., 1 möbl.
Zimmer an eine anſtänd. Dame zu verm.
5477) Arheilgerſtraße 37 ein kleines
Logis zu verm. und bald zu beziehen.
6027) Bleichſtraße 9 1möbl. Zimmer.
6068) Saalbauſtraße ? Imöbl. Zimmer.
6397) Schloßgraben 11 ein ſchönes
Zimmer mit oder ohne Möbel.
6589) Laden in der Marktpaſſage zu
vermiethen.
Franz Gaydoul.
6877) Rheinſtraße !Vorderhaus erſter
Stock 2 hübſche unmöbl. Zimmer zu verm.
3973) Eliſabethenſtraße Nr. 1
iſt der dritte Stock zu vermiethen, enthält
5 - 6Zimmer, wie alle anderen Räumlichkeiten.
6978) Dieburgerſtraße Nr. 44 ein
Logis zu vermiethen und bis Anfang Sep=
tember
zu beziehen.
6984) Kiesſtraße Nr. 18 iſt der
untere Stock gleich zu beziehen.
Auch zwei Werkſtätten oder Lagerräume
ſind zu vermiethen.
7062) Nieder=Ramſtädterſtraße 59
ein freundliches kl. Logis vom 15. Oct.
an zu vermiethen.
7125) Heidelbergerſtraße 25 Seiten=
gebäude
eine Parterrewohnung von 2 Piecen,
Küche u. Zubehör an ruhige Leute pro 1. Sept.
Näheres Nr. 23.
Rückert.
7242) Georgſtraße 8 der zweite Stock
meines Hauſes, beſtehend aus 6 Zimmern
und 1 Manſarde, iſt zu vermiethen und
am 15. Oct zu bez. Dr. Kaufmann.
7306) Ecke der Arheilger= u. Fuhr=
mannsſtraße
1 iſt ein Logis zu verm.

M

u. Mailigraphle. Auf vielſeitiges Verlangen
eröffne ich hier wieder einen Curſus meines acht=
Daundigen Schnell=Schönſchreib=Unterrichts für

Damen und Herren. Das Honorar für Schreib=
unterricht
beträgt in großem Zirkel Perſon 20 M., in mittlerem Zirkel 40 M, in
kleinem Zirkel 60 M. Eine Sammlung Atteſte der erſten Pädagogen und Schul=
directoren
Deutſchlands, eine Dankſchrift über eine Sr. Maj. dem Kaiſer eingereichte
Federzeichnung, ein Atteſt über den Unterricht Sr. Kgl. Hoh. des Erbgroßherzogs
von Baden, vieler Regiments=Commandeurs ꝛc. ꝛc, ſind bei mir einzuſehen. Sollte
ein Schüler in einem Curſus die erwünſchte Fertigkeit noch nicht erreicht haben, ſo
wird der Unterricht gratis bis zur vollſtändigen Erreichung des Zweckes fortgeſetzt.
Der Curſus beginnt Samstag den 14. d. M. Anmeldungen werden im Darm=
ſtädter
Hof, täglich von 3-4 Uhr entgegengenommen. J. Wolſk aus Frankfurt
a. M., Kalligraph und Spezialiſt in Heilung des Schreib=, Klavier= und Functions=
krampfes
, Beſeitigung des Zitterns und Schwächegefühls in Arm und Hand. Meine
neue Heilmethode genannter Leiden iſt geprüft und anerkannt von den Heeren: Prof.
Dr. A. Bardeleben in Berlin, Prof. Dr. Billroth, Prof. Dr. Bamberger, Prof. Dr.
Benedikt in Wien, Prof. Dr. Wagner in Leipzig, Prof. Dr. Esmarch in Kiel, Prof.
Dr. v. Nußbaum in München u. m. A., deren Atteſte bei mir einzuſehen ſind. Wäh=
rend
meines hieſigen Aufenthalts befaſſe mich auch mit der Heilung obiger Leiden.

Geſchäfts=Verlegung.
Mein Geſchäftslokal nebſt Wohnung befinden ſich von heute ab in meinem neu=
erbauten
Hauſe obere Waldſtraße Nr. 1.
Hochachtungsvoll

8
8

L. Emgel, Glaſermeiſter.

248)
Dus Sommer-Casino
des Darmſtädter Oeconomen=Vereins
iſt Samstag den 14. Auguſt, von 9 Uhr Abends ab,
bei C. Ritsert (Schützenhof).
Für Fremdenkarten beliebe man ſich rechtzeitig zu melden bei den Vor=
ſtandsmitgliedern
G. Jacobi (Kiesſtraße 4½) C. Keller (große Caplanei=
gaſſe
37), Joh. Schneider (Ecke der Arheilger= und Ruthsſtraße.

7308) Wähend meiner Abweſenheit bis
Anfang September werden
Herr Dr. Buxmann und
Dr. Kaufmann
die Güte haben, mich in meiner Praris zu
vertreten.
Dr. Lipp.

6712) Ein in der frequenteſten Straße
der Stadt gelegenes
Colonialwaarengeschäſt
nebſt Einrichtung und vollſtändiger
Wohnung, mit Einrichtung der Waſſer=
leitung
, welches ſeit Jahren mit beſtem
Erfolg betrieben wird, zu vermiethen.
Wo? ſagt die Expedition.

6292) Zwei Lehrjungen ſucht gegen Lohn
L. Wenz, Schloſſermeiſter, Carlsſtr. 32.
Wohnung geſucht
von 8 Zimmern mit modernen Bequemlich=
keiten
und Garten, im October zu beziehen.
Offerten an die Expedition d. Bl. unter
G M Nr. 7253.
(7253

7255) Eine junge Frau ſucht Laufdienſt
oder Waſchen u. Putzen. Arheilgerſtraße 35.

5

ſEin wohlerhaltenes gebrauchtes Ge=
C= pückkärrnchen, mit oder ohne

Deckel oder mit Leiter, wird billig zu
kaufen geſucht. - Gefl. Offerten unter
Nr. G 7258 beſorgt die Expedition.
7259) Bad-Nauheim.
Wegzugshalber iſt eine Wohnung im
erſten und zweiten Stock, beſtehend aus
4 Zimmern, Küche, Keller, Waſſer, Waſch=
küche
, Bleichplatz und Garten, preiswürdig
zu vermiethen. Näheres Fürſtenſtraße 334
in Bad=Nauheim.

7283) In ein hieſiges Colonialwaaren=
Geſchäft wird ein Bolontair oder an=
gehender
Commis ſofort geſucht. Offerten
sub M 10 an die Expedition.

7284) Solide Mädchen
finden als Einſchlägerinnen in unſerer
Chocoladenfabrik Beſchäftiguug.
Wehner & Fahr, Holzhof=Allee.
ſEin thätiger junger Mann für
C. ſchriftl. Arbeiten geſucht. Näheres
Magdalenenſtraße I, Nachm. v. 2-7 Uhr.

[ ][  ][ ]

N6 156

1524
Adreßbuch 1880.
Am Donnerstag 12. d. Mis. von 2- 6 Uhr
Nachm. liegt zur Einſicht der Intereſſenten
1) im Zimmer Nr. 10 des Polizeiamts,
2) in den Büreaux der Polizeireviere
zu Darmſtadt und Beſſungen offen:
Correcturbogen Nr. 12
enthält: Haus= und Straßen=Regiſter,
Alexanderſtraße bis Caſinoſtraße. (6885

Nothgedrungene Erklarung:
Wenn in den jüngſten Tagen eine von
mir ohne beſonderen Vorbedacht gethane
Aeußerung in völlig entſtellter und gehäſſiger
Weiſe weiter verbreitet wurde, ſo ſehe ich
mich zur Vermeidung von Mißverſtändniſſen
zu der öffentlichen Erklärung geradezu ge=
drungen
, daß es mir niemals eingefallen
iſt, dem Character und der Ehrenhaftigkeit
unſeres Herrn Bürgermeiſters auch nur im
Geringſten nahe zu treten. Eine andere
Auffaſſung meiner Aeußerung muß ich als
Verläumdung bezeichnen.
Beſſungen, den 11. Auguſt 1880.
G9. Karl Diehl,
7309)
Steinkohlenhändler.

2o di junge Mans mit dus
Schulkenntniſſen kann bei uns als Lehrling
eintreten.
Hublitz & Co.
Das Auswanderungs=Bureau
des Agenten L. Demuth befindet
ſich Schloßgraben2 im Hauſe des
Hrn. Lederhändler N. Nathan. 1731

ſan ſucht für einen größeren Haus=
8 Mc halt zur Stütze der Hausfrau

eine gebildete junge Dame, nicht unter
25 Jahren, welche auch jüngeren Kindern
die Nachhülfe in den Schulaufgaben er=
theilen
kann. Gefällige Offerten bittet
man unter J. T. bei der Expedition d.
Blattes niederzulegen.
Gegen hohen Tohn
geübte Schattirerinnen geſucht von
Lennhoft & Heuser
7291) in Frankfurt a. M.

Oſßin kleiner ſchwarzer Spitz lſ. g. Mann=
3C heimer Race) hat ſich verlaufen. Dem
Wiederbringer eine Belohnung Promenade 37.

7311) Für ein hieſiges Manufactur=
waaren
=Geſchäft wird ein braves Mädchen
aus guter Familie als Verkäuferin ge=
ſucht
. Näheres durch die Expedition.
7312) Gesunde deanathäume
werden zu kaufen geſucht.
C. Völker, untere Hügelſtraße 75.

7313) Geſucht 2-3 möblirte Zimmer
nebſt Küche in nächſter Nähe der Kaſerne=
oder
Neckarſtraße für Ende September.
Offerten auf der Expedition abzugeben,
unter L M 7313.

Aufforderung.

Der Kriegerverein Darmſtadt wird zur Schmückung des
Heſſen=Denkmals event. der Kriegergräber am 18. Auguſt
d. J3., als am zehnjährigen Gedächtnißtage der ſiegreichen
Erfolge der deutſchen Waffen, eine Deputation nach dem Schlacht
fſelde bei Metz entſenden.
Die verehrten Vereinsmitglieder, ſowie alle Diejenigen der
hieſigen Einwohnerſchaft, welche geſonnen ſind, ſich behufs Beſuchs und Schmückung
des Denkmals und der Kriegergräber dieſer Deputation anzuſchließen oder die
Schmückung durch Stiftung milder Beiträge verherrlichen zu wollen, werden gebeten,
ihre Anmeldungen event. ihre Ablieferung ſolcher Beiträge dem erſten Schriftführer des
Vereins, Herrn Kanzliſt Meyer, Mühlſtraße 15 hier, bis längſtens Samstag den
14. Auguſt d. Js., Abends 6 Uhr, gütigſt machen zu wollen.
Zugleich werden ſämmtliche Theilnehmer erſucht, ſich behufs näherer Beſprechung
Samstag den 14. l. Mts, Abends 8½ Uhr, in der Reſtauration Fink, Eliſabethen=
ſtraße
, einfinden zu wollen.
Der Vorſtand des Rriegervereins Darmſtadt.
7314)

Bei ungünſtiger Witterung findet das nunmehr auf Freitag den 13. Auguſt,
Nachmittags halb 6 Uhr, angeſetzte CoVoEnT Samstag den 14.
event. Montag den 16. Auguſt ſtatt.
Darmſtadt, den 11. Auguſt 1850.
Der Ausschuss der Vereinigten Gesellschaſt.

7318) Vom 6. Auguſt a. c. wohne ich
Schulſtraße Nr. 6 im Hauſe des Herrn
Poſamentier Gebhardt.
F. Hröh. Hof=Gemälde=Juſpector.

82

- Dur Aufbewahrung von Möbeln

wird ein geeigueter Raum ſofort
J.

zu miethen geſucht.
Carl Will,

Ernſt=Ludwigſtraße 7.

2
Dankſagung.

Für die ſo vielſeitigen Beweiſe der
Theilnahme an dem ſo ſchmerzlichen Ver=
luſt
unſeres lieben Gatten, Vaters und
Schwiegervaters. des Tapetenfabrikanten
Ludwig Debus,
ſagen wir Allen hiermit unſeren innigſten Dank.
Die tieftrauernden Hinterbliebenen.

Herr J. Wolſſ, Spezialarzt in Heilung des Schreibkrampfes, übt
7318)
hier ſeit einiger Zeit ſeine Spezialität als Gaſt. Die erſten Aerzte Deutſchlands,
wie Bamberger, Billroth, Esmarch, Wagner ꝛc., ſtellten ihm ſchriftliche Zeug=
niſſe
aus, in welchen conſtatirt iſt, daß Herrn Wolff in der That die Heilung des
Schreibkrampfes in mehreren von ihnen beobachteten Fällen gelungen ſei. Auf Grund
dieſer gewiß vertrauenswürdigen Zeugniſſe haben wir uns veraulaßt geſehen, den
Manipulationen, welche Herr Wolff in den betreffenden Fällen anwendet, beizuwohnen;
das ganze Verfahren Wolffs beſteht in einer Gymnaſtik der Arme und der Finger
und der dadurch erzielten Stärkung der Muskeln. In jenen Füllen, in welchen das
Leiden ſeinen Sitz im Rückenmarke hat, wird das Verfahren als zwecklos nicht ange=
wendet
und der Kranke als nicht heilbar auf dieſem Wege erklärt. Das ganze Ver=
fahren
iſt ein einfaches, welches lediglich auf Erfahrung und Routine, auf Kenntniß
des anatomiſchen Baues und der Muskulatur der betreffenden Körpertheile beruht.
Wir haben drei Fälle vom Beginu der gymnaſtiſchen Kur bis zum Ablauf der Be=
handlung
ſelbſt beobachtet und ſchon nach 12-20 Tagen eine überraſchende, weſent=
liche
Beſſerung in allen drei Fällen conſtatiren können.
(Aus der Wiener mediein. Wochenſchrift vom 1. Mat 1880.)

Jsraelitiſcher Gottesdienſt.
(Haupt=Synagoge).
Samstag den 14. Auguſt. Vorabendgottesdienſt umi 7 Uhr. Morgengottesdienſt um 8 Uhr.
Schrifterklärung.
Nachmittagottesdienſt um 4 Uhr. - Sabbathausgang um 8 Uhr 10 M.

[ ][  ][ ]

E 156

1525

Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 12. Auguſt.
Beüglich der Erhebung 'der Zuſtellungsgebühren
ſeitens der Gerichtsdienerzhat Großh. Miniſterium des Innern und der
Juſtiz neuerdings folgende Verfügung erlaſſen: 1) Den Gerichtsdienern
iſt die Erhebung ihrer Zuſtellungsgebühren durch Poſtnachnahme nur
dann geſtattet, wenn dieſelbe in anderer, minder koſtſpieliger Weiſe nicht
ausführbar iſt. Dieſelbe iſt ihnen daher bei Zuſtellungen in amts=
gerichtlichen
Sachen ſtets dann unterſagt, wenn der Schuldner der Ge=
bühren
in dem Bezirke des Amtsgerichts wohnt und der Gerichtsdiener
im Stande iſt, die Gebühr perſönlich zu erheben. 2) Wenn die Erhebung
der Zuſtellungsgebühr durch den Gerichtsdiener perſönlich unausführbar
iſt, dann iſt in ſolchen Fällen, in welchen eine Zahlung von Koſten an
den Gerichtsſchreiber (3. B. auf Grund einer durch den Gerichtsdiener
zugeſtellten Koſtenrechnung) zu geſchehen hat, in geeigneter Weiſe, je doch
ohne Aufnahme der Gebuhr in die Koſtenrechnung, darauf
Bedacht zu nehmen, daß die Zuſtellungsgebühr mit den zu zahlenden
Gerichtskoſten an den Gerichtsſchreiber und durch dieſen an den Gerichts=
diener
gelangt. 3) Iſt die Erhebung der Gebühr durch Poſtnachnahme
durchaus nicht zu vermeiden, dann darf der Gerichtsdiener in keinem
Falle mehr als ſeine Gebühr erheben. Insbeſondere iſt es unterſagt
daß der Gerichtsdiener außer der Gebühr das Beſtellgeld für die Ueber=
bringung
des durch Nachnahme erhobenen Betrags erhebt. Der Gerichts=
diener
hat vielmehr die Beträge der für ihn beſtimmten Nachnahme=
Poſtanweiſungen ſtets ſelbſt auf der Poſt abzuholen und zu dem Ende
den erforderlichen Antrag bei der Poſtbehörde zu ſtellen, ſoweit dies
nicht ſchon geſchehen iſt.
Das Großh. Miniſterium hat folgende auf die Verbüßung
der Freiheitsſtrafe der Schulkinder bezügliche Vorſchrift für
die drei Provinzen erlaſſen: Wird ein Schulkind zu einer Gefängniß=
oder
Haftſtrafe verurtheilt, oder hat ein Schulkind eine nicht beizutreibende
Geldſtrafe durch Gefängniß oder Haft zu verbüßen, ſo hat die Vollſtreckung,
ſofern die Umſtände es nur irgend geſtatten, während der Schulferien
und ohne daß das Kind mit erwachſenen Sträflingen in einen und den=
ſelben
Raum verbracht wird, zu erfolgen.
- Während bisher in Heſſen Vorſchriften über regelmäßige Ge=
ſchäftsreviſionen
bei den Gerichten und Staatsanwalt=
ſchaften
nicht beſtanden, ſind jetzt folgende Beſtimmungen getroffen.
Die Präſidenten der Landgerichte haben die ſämmtlichen Amtsgerichte
ihres Bezirks mindeſtens alle drei Jahre einmal, jedoch, von beſonderen
Veranlaſſungen abgeſehen, nicht öfter als einmal im Jahre einer Ge=
ſchäftsreviſion
zu unterziehen. Mit der Vornahme einzelner Reviſionen
können die Präſidenten ausnahmsweiſe einen der Landgerichtsdirectoren
beauftragen. Der Präſident des Oberlandesgerichts iſt befugt, nach ſei=
nem
Ermeſſen bei den Amtsgerichten die ihm zweckdienlich erſcheinenden
Geſchäftsreviſionen vorzunehmen, und kann mit einzelnen Reviſionen den
Senatspräſidenten oder auch ein Mitglied des Oberlandesgerichts beauf=
tragen
. Dem genannten Präſidenten ſteht ferner die Befugniß zu, bei
den Landgerichten Reviſionen vorzunehmen, jedoch iſt vorher die Ge=
nehmigung
des Miniſteriums einzuholen. Der Oberſtaatsanwalt kann
nach ſeinem Ermeſſen bei den Staatsanwaltſchaften der Landgerichte Re=
viſionen
vornehmen. Bei den Amtsanwälten ſoll er ſolche alljährlich
vornehmen oder durch die erſten Staatsanwälte bei den Landgerichten
vornehmen laſſen. Die Geſchäftsreviſionen ſind dazu beſtimmt, nähere
Kenntniß von den Geſchäfts= und Perſonalverhältniſſen der revidirten
Stellen zu nehmen, auf Gleichmäßigkeit in Behandlung der Geſchäfte
hinzuwirken, etwaige Mängel aufzudecken und denſelben durch Beſprechung
und Belehrung oder durch entſprechende Anordnung abzuhelfen. Ueber=
ſchreitet
die zu treffende Anordnung die Befugniß des Revidirenden, ſo
hat derſelbe die Verfügung des Miniſteriums einzuholen. Wie weit eine
Reviſion auszudehnen und ob darüber Protokoll aufzunehmen iſt, be=
ſtimmt
ſich nach dem einzelnen Falle. Nach Schluß des Jahres iſt an
das Miniſterium über die Reviſionen Bericht zu erſtatten.
O Donnerstag den 12. und Freitag den 13. d. Mts. werden
größere Felddienſtübungen der hieſigen Garniſon ſtattfinden.
Die Uebungen finden in Detachements gegen einander ſtatt. An die
Uebung am 12. wird ſich ein Bivak mit Abkochen anſchließen; ein
Bivakieren während der Nacht erfolgt jedoch nicht, vielmehrZwerden die
Truppen um 7 Uhr Abends nach ihren Kaſernen marſchiren. Die Uebung
am 12. wird in der Gegend von Gräfenhauſen, die am 13. in der Gegend
von Roßdorf ſtattfinden.
Nach der Elſaß=Lothr. 3tg. hat S. M. der Kaiſer den K.
Preuß. Staatsminiſter Hofmann zum Staatsſecretär von Elſaß=
Lothringen ernannt.
Der Gouverneur der Feſtung Mainz. General der Infanterie
G. von Pritzelwitz, feiert Freitag den 13. d. M. ſein 50jähriges
Dienſtjubiläum.
Neuwahlen zur Stadtverordnetenverſammlung
finden ſtatt im 1. Wahlbezirk 2. im II. Bezirk 4. im II. Bezirk 3. im
IV. Bezirk 4, im V. Bezirk 3, im VI. Bezirk 1, im Ganzen alſo 17.
Die am Dienstag Abend im Darmſtädter Hofu unter dem
Präſidium des Großh. Beigeordneten Hickler abgehaltene Sitzung des
Sedan=Comites war von c. 80 Theilnehmern beſucht. Man ſchied
die Verhandlung in eine allgemeine Debatte und beſchäftigte ſich ſodann

mit Feſtſtellung des Prograͤmms. Die Frage, ob am Vorabend ein
Freudenfeuer zu veranſtalten ſei, blieb wegen Mangels eines paſſenden
Platzes eine offene und wird dem geſchäftsführenden Ausſchuß das Nähere
überlaſſen. Am 2. September ſoll der Feſttag durch großes Geläute be=
ginnen
und ſich den Vormittag auf eine kirchliche und Schulfeier aus=
dehnen
. Ein Feſtzug für den Nachmittag iſt nicht vorgeſehen, doch ſoll
am Kriegerdenkmal ein größeres Concert veranſtaltet werden. Den
einzelnen Schulgruppen wird überlaſſen bleiben, nach Gutfinden in
einzelnen Vergnügungen ſich eine feierliche Begehung des Tages zu
ſinden. Für den Abend iſt Beleuchtung des Denkmals, Abſingung ver=
ſchiedener
Lieder und hierauf geſellige Vereinigung im Saalbau vor=
geſehen
.
(N. H. V.)
Die Generalverſammlung der Mitglieder des Vereins für
Erdkunde zu Darmſtadt und des Mittelrheiniſchen geolo=
giſchen
Vereins, welche nach voraufgegangener Einladung am
Samstag den 24. Juli ſtattgefunden, hat unter wärmſter Anerkennung
der hervorragenden Verdienſte, welche ſich der zurücktretende Vorſtand
der Vereine, die Herren Geheimerath Ewald und Bankdirector Lud=
wig
in ihrer mehr als 30jährigen Thätigkeit um die Vereine erworben
haben, auf Vorſchlag dieſer beiden Herren die Vereinsmitglieder Profeſſor
Dr. Lepſius und Reallehrer Dr. Diehl zu Darmſtadt mit der Ge=
ſchäftsführung
der Vereine vom genannten Datum an betraut. Die
Verſammlung hat ferner beſchloſſen, für den Fall, daß es dem neuen
Vorſtande nicht gelingen ſollte, Mittel und Wege zu finden, um die Ver=
eine
länger als bis Ende dieſes Jahres fortzuführen, eine zweite Ver=
ſammlung
zu berufen, welche über die Auflöſung der Vereine zu be=
ſtimmen
hätte.
Die 10jährige Gedächtnißfeier der denkwürdigen Schlacht von
Gravelotte, welche am 18. Auguſt d. J. auf den Schlachtfeldern von
Metz ſtattfindet, ſoll, wie uns mitgetheilt wird, auch von dem hieſigen
Kriegerverein durch eine Deputation beſchickt werden. Da ſich möglicher=
weiſe
hie und da noch einige Intereſſenten an dieſer Feier betheiligen
würden, hat der Vorſtand genannten Vereins eine Einladung zur nahe=
ren
Beſprechung auf Samstag Abend in d er Reſtauration Fink an alle
Diejenigen ergehen laſſen, welche geſonnen ſind, ſich entweder perſönlich
an dieſer Feier zu betheiligen oder der betr. Deputation zur Schmückung
ihrer Gräber die nöthigen Kränze ꝛc. reſp. Mittel mitzugeben. Wie wir
erfahren, läßt auch die Stadt Darmſtadt ihren dortſelbſt ruhenden Söhnen
einen Kranz an dem Denkmal niederlegen.
Zur 10jährigen Gedenkfeier der Schlacht bei Spichern
hatten ſich mindeſtens 8000 Feſttheilnehmer eingefunden, darunter
38 Kriegervereine mit 20 Fahnen, trohdem durch beſtändigen Regen die
Feier ſtark beeinträchtigt wurde.
Bezüglich des Unteroffiziers, welcher in der Nacht von
Sonntag auf Montag durch einen von Darmſtadt kommenden Zug über=
fahren
wurde, wird dem Mainzer Anzeiger mitgetheilt, daß nach alledem,
was bis jetzt durch Zeugen in der Unterſuchung feſtgeſtellt werden konnte,
der Unteroffizier ſich freiwillig den Tod gegeben hat. Auffallend iſt es
übrigens. daß ſich der Betreffende noch am Vormittage bei einem im
Gartenfelde wohnenden Photographen photographiren ließ und am Nach=
mittag
mit mehreren Kollegen die Meſſe beſuchte, ohne auch nur mit
einem Wort ſeine Abſicht, ſich um's Leben zu bringen, zu verrathen.
Der Unglückliche, gegen welchen übrigens gar nichts vorliegt, heißt Fried.
Auguſt Berg und war in der 3. Compagnie des 117. Infanterie=
Regiments.
In einer Landgemeinde ſoll unlängſt der charakteriſtiſche Fall
vorgekommen ſein, daß ein wegen Erwerbsloſigkeit von der be=
treffenden
Gemeinde zu unterhaltender Mann behufs Verpflegung an
den Wenigſtnehmenden verſteigert wurde und hierbei deſſen Frau als
Mitſteigerin der Zuſchlag ſeitens der betreffenden Bürgermeiſterei ertheilt
worden iſt.
Mainz, 9. Auguſt. Im Auftrag der Stadtverordneten hat Herr
Stadtbaumeiſter Kreyßig einen neuen Plan für den Hallenbau am
Rhein angefertigt, welcher demnächſt den Stadtverordneten zur Begut=
achtung
und Genehmigung vorgelegt werden wird. Der Bau
ſoll nach dem Vorſchlag des Herrn Stadtbaumeiſters auf dem Terrain
der Uferanſchüttung erbaut werden, welches ſich zwiſchen dem unteren
rothen Thor und der Schiffbrücke befindet. Die Halle wird ihre Ein=
fahrt
nach der Straße, welche vom unteren rothen Thor nach dem Rheine
zieht, erhalten und wird die Rheinſeite mit einer Gartenanlage und einer
Veranda verſehen ſein. Der eigentliche Raum des großen Caales wird
etwas kleiner als der Raum der früheren Fruchthalle ausfallen, dafür
iſt aber auf den Gallerien Erſatz geſchaffen. Die Halle wird 2616 Sitz=
plätze
faſſen und zwar 1260 im Hauptſaal, 520 in der Parterre ge=
legenen
Seitengallerie, 696 in der oben gelegenen Seitengallerie und 140
auf der über den Eingängen befindlichen Gallerie. Das Gebäude würde
396,000 M. ohne Fußboden und 414,000 M. mit Fußboden koſten. In
dieſem Betrag iſt aber noch keine Heizung inbegriffen, doch iſt dieſelbe in
dem Plan vorgeſehen.
Der Präſident des Mainzer Gewerbvereins, Herr J.
Dietrich, hat in Betreff der Wechſelfähigkeitsfrage nachſtehendes
Schreiben an die Centralſtelle für die Gewerbe dahier gerichtet: In
Erwiderung Ihrer geehrten Zuſchrift vom 12. Juli mache ich Ihnen die
ergebene Mittheilung, daß ich die darin angeregte Frage der Beſchrän=
kung
der Wechſelfähigkeit zur Berathung in dem Vorſtand des hieſigen

[ ][  ]

1526
E
Localgewerbvereins geſtellt habe und das einſtimmige Urtheil ſämmt=
licher
Anweſenden dahin ging, daß eine derartige Maßregel von den
ſchwerſten heute noch gar nicht zu überſehenden nachtheiligen Folgen für
unſeren Gewerbeſtand ſein würde. Man verkannte keineswegs, daß, wie
auch mit anderen nützlichen Einrichtungen, ſo auch mit Wechſeln von ge=
wiſſenloſen
Ausbeutern, unerfahrenen oder leichtſinnigen Perſonen gegen=
über
, Mißbrauch getrieben werden kann und daß dies ſtellenweiſe auch
thatſächlich geſchieht. Man war aber der Meinung, daß dies mehr der
Fall ſei in den öſtlichen, wirthſchaftlich weniger entwickelten, Provinzen
Deutſchlands als in unſerem in dieſer Richtung weiter vorangeſchrittenen
engeren Vaterlande. Es wurde namentlich betont, daß durch die Be=
ſchränkung
der Wechſelſähigkeit dem Gewerbeſtande und von dieſem wie=
der
dem capitalärmeren Theile durch die Entziehung des Wechſeleredits
die Weiterführung ihrer Geſchäfte in dem bisherigen Umfange geradezu
unmöglich gemacht werde, und als Beiſpiel hierfür wurde die ſegensreiche
Thätigkeit der hieſigen Volksbank angezogen. Die Mainzer Volksbank
Genoſſenſchaft) hat über zweitauſend Mitglieder, meiſt dem Gewerbe=
ſtande
angehörig, deren Creditbedürfniſſe dieſelbe vorwiegend gerade in
der Form des Wechſelverkehrs vermittelt. Eine Beſchränkung des Rechtes,
Wechſel auszuſtellen, würde mit einem Schlage den größten Theil der
Angehörigen der Volksbank des Credits berauben und durch Entziehung
eines Theiles ihres Betriebskapitals geradezu verhängnißvoll werden.
Die Form der Creditgewährung geſchieht gerade den kleineren Leuten
und Anfängern gegenüber gegen Sola= (trockene) Wechſel und iſt auch
kaum anders möglich, und darum ſtimmte der Vorſtand des Gewerb=
vereins
für Beibehaltung auch dieſer Gattung von Wechſeln. Es wurde
des Weiteren geltend gemacht, daß gerade dadurch, daß der Gewerbe=
ſtand
angefangen habe, ſeine Ausſtände durch Tratten einzuziehen, ein
weſentlicher Schritt zur Einſchränkung des übermäßig langen Credit=
gebens
gemacht worden ſei und eine weitere Ausdehnung dieſes Syſtems,
das in Frankreich ſchon lange zum Segen der Gewerbetreibenden fungire,
im Gegentheile zu wünſchen ſei. Ob eine Einſchränkung der Wechſel=
fähigkeit
für beſtimmte andere Berufsklaſſen nützlich ſei, z. B. Officiere,
Beamte und Studenten, darüber fehlte dem Vorſtand die nöthige Er=
fahrung
; dagegen glaubte derſelbe, daß, für unſere Gegend wenigſtens,
ſchwere Bedenken dem Plane gegenüber ſtehen, dem Bauernſtande die
Wechſelfähigkeit zu entziehen, und daß ein darauf zielendes Geſetz
ſchwerlich von demſelben als eine Wohlthat anerkannt werden würde.
Dagegen war die einſtimmige Anſicht des Vorſtandes, daß in ſämmt=
lichen
Fortbildungs= und Gewerbeſchulen des Landes als obligatoriſcher
Unterrichtsgegenſtand aufgenommen werden möge: Die Lehre vom
Wechſel, deſſen Vortheile und deſſen Gefahren im Uebrigen aber der
Erfolg der neuen Wuchergeſetze abzuwarten ſei, ehe man durch ſo ein=
ſchneidende
Maßregeln eine nahezu dreißigjährige Gewöhnung und die
daraus hervorgegangenen wirthſchaftlichen Verhältniſſe auf den Kopf
ſtelle.
Mainz, 10. Auguſt. Ein Nahmädchen von hier, das ſchon lange
bei einer hieſigen Familie arbeitete, führte jedesmal, ſobald es am Abend
das Haus verließ, einen Diebſtahl aus. Durch Zufall ſind dieſe Dieh=
ſtähle
nun zur Anzeige gekommen und das Mädchen verhaftet worden.
Um die geſtohlenen Gegenſtände, es waren zumeiſt Weißzeuggegenſtände,
unbemerkt aus dem Haus zu bringen, hatte ſich das Mädchen die ge=
ſtohlenen
Sachen ſtets mit Sicherheitsnadeln an die Unterröcke feſtgeſteckt
M. N.
und ſo das Haus verlaſſen.
Wie wir vernehmen, ſind ſämmtliche Gerüchte, wonach die bei
dem Feſtplatz=Unglück in Frankfurt Verletzten oder deren Hinterbliebene
eine Entſchädigungsklage gegen das Feſt=Comite erhoben, ebenſo die da=
bei
genannten Entſchädigungsſummen ꝛc. unbegründet.
- Aus den Verhandlungen des Vereins deutſcher Eiſenbahn=
Verwaltungen, welche in den erſten Tagen des Auguſt in Baden=
Baden ſtattfanden, theilen wir Nachſtehendes von allgemeinem Intereſſe
mit: Auf der Tagesordnung ſtand am erſten Tage der Antrag betreffs
einheitlicher Regelung der Beſtimmungen über die Fahrpreisermäßigungen
für Kinder. Die Commiſſion, welche dieſe Frage vorbereitet hat, erachte:
eine einheitliche Regelung für ſehr empfehlenswerth und ſchlägt vor, die
Altersgrenze für taxfrei zu befördernde Kinder auf 3 Jahre - nicht,
wie es kürzlich bei der preußiſchen Staatsbahnverwaltung eingeführt
worden iſt, 4 Jahre - zu beſtimmen und nur 2 Kinder auf eine er=
wachſene
Perſon zu befördern. Kinder von 3 bis 10 Jahren ſollen in
allen Zuggattungen in den 3 erſten Wagenklaſſen zum halben Fahr=
preiſe
für Etwachſene, und in 4. Klaſſe zum halben Preiſe des Perſonen=
zugbillets
3. Klaſſe befördert werden und 12 Kilogramm Freigepäck, wo
ſolches überhaupt beſteht, genießen. 2 Kinder bedürfen in allen Wagen=
klaſſen
nur eines einfachen Billets. Die Altersgrenze für die frei zu
befördernden Kinder wurde ſchließlich auf 3 Jahre beſtimmt, während,
die Vertreter der meiſten preußiſchen Staatsbahnen für Annahme der
Grenze von 4 Jahren plaidirten; im Weiteren nahm die Verſammlung
ein Amendement an, dahin gehend, daß auch in der 4. Klaſſe für Kinder
von 3 bis 10 Jahren nur der halbe Fahrpreis erhoben werden ſoll,
alſo in Norddeutſchland nur 1 Pfennig pro Kilometer. Bei Begründung
dieſes Vorſchlags wurde namentlich geltend gemacht, daß die Kinder der
ärmeren Klaſſen gegen die der reicheren nicht benachtheiligt werden dürf=
ten
. Die Verſammlung verhandelte dann (wie wir dem Bericht der
Voſſ. 3tg. entnehmen) über die Berechnung der Giltigkeitsdauer der
Retour= ꝛc. Billets. Die Commiſſion ſchlägt vor, daß die Giltigkeit der
Retourbillets, der Rundreiſekarten und der Tourkarten mit einer länge=

156
ren als der reglementsmäßigen Giltigkeitsdauer mit dem als voll zu
rechnenden Tage der Löſung (Abſtempelung) beginnt und um Mitter=
nacht
des letzten Tages erliſcht. Der Schwerpunkt liegt in der letzteren
Propoſition, da bis zur Stunde bei vielen Verwaltungen das nachge=
geben
iſt, daß das Retour= ꝛc. Billet noch völlig ausgenutzt werden
kann, wenn nur die Rückfahrt vor Mitternacht des letzten Tages ange=
treten
(nicht auch beendigt) wird, während hiernach der Paſſagier auf
der Station, die den letzten Anhaltspunkt vor Mitternacht bildet, ein
neues Billet zur Weiterfahrt löſen muß. Dieſe Commiſſionsanträge ge=
langten
zur Annahme. Ein fernerer Punkt der Tagesordnung betraf
die Beförderung der Reiſenden bei verfehltem Zuganſchluß. Seitens der
Commiſſion wurde vorgeſchlagen, daß der Paſſagier bei verfehltem Zug=
anſchluß
ohne jede Nachzahlung (für die längere Strecke ꝛc.) eine andere
Hilfs=)Route benutzen kann, wenn über dieſelbe direkte Billets beſtehen
und wenn er ſo ſeinen Beſtimmungsort früher als mit dem nächſten
Zuge der Route erreicht, für die das Billet lautet. Auch direkt expe=
dirtes
Gepäck ſoll auf der Hilfsroute frei befördert werden. Dagegen
ſollen dieſe Beſtimmungen auf Retour= ꝛc. Billets vorerſt keine Anwen=
dung
finden. Dieſe Anträge wurden angenommen.
An ſämmtliche Prüfungs=Behörden und Commiſſionen in Preu=
ßen
iſt, der Schleſ. 3tg. zufolge, die Weiſung ergangen, daß vom 1. Oe=
tober
ab für alle ſchriftlichen Prüfungsarbeiten die neu e Orthographie
als erforderlich erachtet werden ſoll. Schade, daß man mcht für das
Reich ſich bezüglich einer übereinſtimmenden Orthographie geeinigt hat.
Einſeitige d. h. Partikular=Verfügungen tragen mehr zur Verwirrung
als zur gewünſchten Regelung der Rechtſchreibung bei.
Ernte=Bericht. Die Zeilſchrift für die landwirthſchaft=
lichen
Vereine des Großherzogthums Heſſen veröffentlicht aus dem
Großh. Heſſen folgenden Erntebericht: Raps beſonders ſolcher, welcher
zu früh geſäet war und ſich dieſerhalb vor Winter ſchon zu weit ent=
wickelt
hatte, litt am meiſten unter der ſtrengen Winterkälte; zur rich=
tigen
Zeit geſäeter ſtellte ſich zwar dünn, gab aber, da ſich die einzelnen
Pflanzen gut zweigten, reichlich Ernte. Bei dieſer Gelegenheit zeigte uns,
nebenbei bemerkt, die Natur ſo recht, wie ſehr ein zu dichtes Saen und
Pflanzen zu verwerfen iſt. Roggen und Weizen hatten gut über=
wintert
, gingen langſam voran, bis Ende Mai günſtigere Witterung
eintrat. Hierauf entwickelten ſie ſich ſehr ſchnell, bekamen verhältniß=
mäßig
große Aehren, welche nach gut verlaufender Blüthe reich mit
Körnern beſetzt waren. Wenn nun beide ſich in Folge obenerwähnter
Witterungseinflüſſe im Frühjahr nicht ſo gut beſtockt hatten, ſo gaben
ſie doch bei bei einer ſchönen Aehrenbildung recht zufriedenſtellenden Er=
trag
. - Gerſte fiel ſehr gut aus.- Hafer entwickelte ſich ſehr ſchön,
leidet aber gegenwärtig unter der jetzt herrſchenden Trockenheit, und kann
die Körnerbildung nicht recht vor ſich gehen. Ebenſo leiden auch die
Kartoffeln ſehr unter der Trockenheit. Während Frühkartoffeln mitt=
leren
Ertrag gaben, ſtehen Spätkartoffeln welk da. Giebt es jetzt viel
Regen, ſo bekommen wir ſogenannten Nachwuchs und erhalten eine,
wenn auch in Quantität gute, jedoch in Qualität nicht befriedigende
Kartoffel. Was das Viehfutter anbelangt, ſo gab es verhältnißmäßig
wenia, aber qualitativ gutes Heu, und ſollte die Trockenheit weiter
anhalten, ſo wird Grummet auch gering ausfallen. Der erſte Klee=
ſchnitt
war gering, wie es ſich bei der oben angegebenen Witterung
leicht denken läßt; der zweite fiel recht gut aus. Dickrüben ſtehen
ſehr ſchön. Sollte es jetzt, wie zu erwarten ſteht, Regen geben, ſo kön=
nen
Weißrüben, deren Samen jetzt auf umgeſtürzte Stoppelfelder ge=
ſäet
wird, noch einen ſchönen Ertrag liefern und theilweiſe die Lücken
ausfüllen, die durch das Minus an Heu beim Winterfutter entſtanden.
Gemüſe und Gartenfrüchte ſind bis jetzt gering. Obſt gibt es im
Verhältniß zu den Bäumen, die uns der Froſt gelaſſen, ziemlich. Aber
in Betreff der Obſtbäume ſieht es ſchlimm aus. Wenn im Frühjahr
ſchon viele Beſitzer von Baumſtücken ihre ſchönſten und tragbarſten
Bäume nicht zu neuem Blüthen= und Blätterſchmuck erwachen ſahen, ſo
mußten ſie auch noch ſehen, wie unmittelbar um Johanni beim ſog.
zweiten Safte noch täglich Bäume, die geſtern noch grün waren, heute
welke Blätter bekamen und in einigen Tagen ſo gut wie dürr waren;
letzteres iſt hauptſächlich bei Zwetſchenbäumen der Fall. Wenn wir
den Jahrgang 1880 betrachten, ſo können wir immerhin zufrieden ſein,
und wenn es jetzt einen ausgiebigen Regen giebt und die Witterung ſich
kommenden Herbſt noch leidlich geſtaltet, ſo kann dieſer Jahrgang zu
den beſſeren gezählt werden.
(Vorſtehender Bericht wurde in verfloſſener Woche veröffentlicht
und da es ſeither an dem gewünſchten ausgiebigen Regen nicht gefehlt,
ſo ſteht ein noch beſſeres Ernteergebniß, als berichtet, zu erwarten. D. R.)

Tages= Kalender.
Samstag 14. Auguſt: Sommer=Caſino des Geſangvereins Liedertaſel
im Saalbau. Sommer=Caſino des Darmſtädter Oeconomen=Vereins.
Samstag 21. Auguſt: Sommer=Caſino des Geſangvereins Sängerluſt
bei Ritſert.
Am 11. 12. und 13. October. Darmſtädter Herbſt=Fohlen= und Pferde=
Markt mit Verlooſung und Prämiirung.

Gold=Courſe.
Ruſſiſche Imperiales 16 M. 70-75 Pf. Engl. Sovereigns 20 M. 38-42 Pf.
20 Frankenſtücke 16 M. 20-24 Pf. Dollars in Gold 4 M. 18-21 Pf.

Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.