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Wemementsprels
vierteſſhrlich 1 Mark 50 Pf. id.
Brigerlohn Auswürtz werden von
allen Poſtämtern Beſtellungen
ent=
oegengnommen zu 1 Marl 50 Pf.
vw Onanil hck Pokauffchlag.
(rag= und Anzeigebkaft.
Mit der Sonntags=Beilage:
Illuſtrirtes Unterhaltungsblatt.
Iuſerate
werdenangenommen: uDarmſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. Nr. 23,
in Beſſungen von Friedr. Blößer,
Holzſtraße Nr. 18, ſowie auswärtz
vom allen Annoneen=Grpeditlonen.
Amtliches Organ
für die Bekanntmachungen des Großh. Kreisamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmtlicher Behörden.
Froitag den 18. Juni.
N 1I.
1880.
Edictalladung.
Nachdem wider den Musketier Wilhelm Lippert, der 6. Compagnie 4. Großherzoglich Heſſiſchen Infanterie=Regiments
Prinz Carlh Nr. 118, geboren am 8. November 1858 zu Dienheim, im Kreiſe Oppenheim, der förmliche Deſertions=Prozeß
eröffnet worden iſt, wird derſelbe hiermit aufgefordert, zu ſeinem Truppentheil zurückzukehren, ſpäteſtens aber in dem auf
viiteinih.
Montag den 18. October d. J., Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Termin ſich zu geſtellen, widrigenfalls die wider ihn eingeleitete Unterſuchung
geſchloſſen, er in contumaciam für fabnenflüchtig erklärt und in eine Geldbuße von 150 bis 3000 Mark verurtheilt werden wird.
Darmſtadt, den 12. Juni 1880.
Gericht der Großherzoglich Heſſiſchen (25.) Diviſion.
B e k a n n t m a ch u n g.
Es ſind in letzter Zeit einige Fälle zu unſerer Kenntniß gelangt, in denen ſich Droſchlenführer Tarifüberſchreitungen haben
zu Schulden kommen laſſen. Dieſe Fälle ſcheinen nicht vereinzelt dazuſtehen; es wird jedoch nur ſelten Seitens des benachtheiligten
Fahrgaſtes das behördliche Einſchreiten veranlaßt, was die polizeiliche Aufſicht Uber das öffentliche Fuhrwe en ungemei: beſchwert. Wir
erſuchen daher das Publikum, uns jeweils alsbald Mittheilung zu machen, wenn ein Droſchkenführer ſich eine Tarifüberſchreitung
zu Schulden kommen läßt, oder überhaupt der Polizei=Verordnung vom 8. Juni 1875 zuwiderhandelt, damit wir die betreffenden
Contravenienten zur Verantwortung ziehen können.
Darmſtadt, den 15. Juni 1880.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
B e k a n n t m a ch u n g.
In unſerer Bekanntmachung vom 4. l. Mts. ſind bezüglich der Bezirkseintheilung verſchiedene Unrichtigkeiten unterlaufen,
weshalb dieſelbe daher nachſtehend nochmals publicirt wird.
Bezirkseintheilung.
Erſter Kehrbezirk: Alexanderſtraße, Aliceſtraße, Arheilgerſtraße, Ballonplatz, Blumenthalſtraße, Dieburgerſtraße,
Frankfurter=
ſtraße, Fuhrmannsſtraße, Gardiſtenſtraße, Gartenſtraße, Heinheimerſtraße, Hoftheaterplatz, Hohler Weg, Kahlertſtraße, Kaupſtraße,
Kranichſteinerſtraße, Lagerhausſtraße, Landwehrſtraße, Lauteſchlägerſtraße, Liebfrauenſtraße, Liebigſtraße, Louiſenplatz, Louiſenſtraße
von Hausnummer 1-10, Magdalenenſtraße, Mathildenplatz, Mauerſtraße, Müllerſtraße, Pallaswieſenſtraße, Pankratiusſtraße,
Paradeplatz, Promenadeſtraße, Rheinſtraße von Hausnummer 1-9, Ruthsſtraße, Schloßgartenſtraße, Schloßgarten, Schwanenſtraße,
Taunusſtraße, Victoriaſtraße, Wendelſtadtſtraße, Wilhelminenſtraße von dem Wilhelminenplatz bis zum Louiſenplatz,
Zeughaus=
ſtraße, Kranichſtein.
Zweiter Kehrbezirk: Große Bachgaſſe, kleine Bachgaſſe, Beckſtraße, Blumenſtraße, Brandgaſſe, Capellſtraße, große
Capla=
neigaſſe, kleine Caplaneigaſſe, Döngesborngaſſe, Dreibrunnenſtraße, Erbacherſtraße, Ernſt=Ludwigsplatz, Ernſt=Ludwigsſtraße,
Geiſt=
berg, Hinkelsgaſſe, Holzſtraße, Kirchſtraße, Langegaſſe, Lindenhofſtraße, Ludwigsſtraße, Marktplatz, Marktſtraße, Mühlſtraße,
Mühl=
weg, Neugaſſe, Obergaſſe, große Ochſengaſſe, kleine Ochſengaſſe, Pädagogſtraße, Rittergaſſe, Roßdörferſtraße, Rundethurmſtraße,
Sackgaſſe, Schloßgaſſe, Schirmgaſſe, Schloßgraben, Schulſtraße, Schulzengaſſe, Schuſtergaſſe, Schützenſtraße von Nummer 1-10,
Soderſtraße, Stiftſtraße, Teichhausſtraße, Wienersſtraße, Woogsplatz, Woogsſtraße.
Dritter Kehrbezirk: Sämmtliche Gebäude der Main=Neckar= und Heſſ. Ludwigsbahn, Allee, Bahnhofſtraße, Bleichſtraße,
Caſerneſtraße, Caſinoſtraße, Eliſabethenſtraße, Friedrichsſtraße, Georgſtraße, Fabrikſtraße, Grafenſtraße, Griesheimer Weg,
Hof=
ſtallſtraße, Louiſenſtraße von Hausnummer 12-42, Ludwigsplatz, Neckarſtraße, Rheinſtraße von Nr. 10-55, Saalbauſtraße von
Hausnummer 2-41, Waldſtraße, Weiterſtädter Weg, Wieſenſtraße, Wilhelminenſtraße von dem Louiſenplatz bis zum
Wilhelminenplatz, Zimmerſtraße.
Bierter Kehrbezirk: Artillerieſtraße, Eſchollbrückerſtraße, Heidelbergerſtraße, Heinrichſtraße, Hochſtraße, Holzhof=Alle,
Hölgesſtraße, Hügelſtraße, Karlsſtraße, Kiesſtraße, Nieder=Ramſtädterſtraße, Riedeſelſtraße, Saalbauſtraße vom Marienplatz bis zur
Heinrichſtraße, Sandſtraße, Schützenſtraße von der Hügelſtraße bis zur Hölgesſtraße, Steinſtraße, Wilhelminenplatz,
Wilhelminen=
ſtraße vom Wilhelminenplatz bis zur Heinrichſtraße.
Darmſtadt, den 14. Juni 1880.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
308
Haas.
R 17.
1154
B e k a n n t m a ch u n g.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß Johann Georg Leuchner von hier zum Auſeher der ſtädtiſchen
An=
lagen und Promenaden beſtellt und als ſolcher verpflichtet worden iſt. Da derſelbe auch die Befolgung der einſchlagenden
Beſtim=
mungen des Polizeireglements über Beaufſichtigung der Hunde zu überwachen hat, ſo bringen wir zur Beſeitigung des Einwandes
der Unkenntniß dieſer Beſtimmungen das Reglement nochmals zum Abdrnck.
Darmſtadt, den 15. Juni 1880.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohly.
„
Gh
Polizei=Reglement,
die Beaufſichtigung der Hunde in Darmſtadt und Beſſungen betreffend.
Zur Verhütung von Beſchädigungen und Beläſtigungen durch Hunde, welche frei und ohne genügende Beaufſichtigung durch
ihre Beſitzer herumlaufen, wird — abgeſehen von den bereits beſtehenden geſetzlichen Vorſchriften in Art. 257, 259, 260 und 261
des Polizeiſtrafgeſetzes, ſowie in 8 367 Poſ. 11 des Reichsſtrafgeſetzbuchs, welche als Anhang zu dieſem Reglement abgedruckt ſind
unter Zuſtimmung des Kreisausſchuſſes und mit Genehmigung Großherzogl. Miniſteriums des Innern vom 17. April 1878,
zu Nr. M. d. J. 5423, hierdurch auf Grund des Art. 78 des Geſetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung und die
Vertretung der Kreiſe und der Provinzen betreffend, für Darmſtadt und Beſſungen verordnet, was folgt:
8 1. Es iſt unterſagt, Hunde in den dem Publilum geöffneten Großherzoglichen Hofgärten, ſowie in den ſtädtiſchen
An=
lagen und den dazu gehörigen Fuß=Alleen und Wegen frei - d. h. ohne daß ſie an einer kurzen Leine oder dergleichen gehalten
werden - umherlaufen oder die Gebüſche, Grasplätze und Beete in denſelben betreten zu laſſen. Als ſolche Anlagen haben zu
gelten: 2) die eingezäunten Theile des Bahohofsplatzes; b, die Anlagen von dem früheren Rheinthore bis zur Cavallerie=Caſerne
zwiſchen der Bahnhofs= und Caſernenſtraße; c) die Anlage zwiſchen der Main=Neckar=Bahn und dem Exercierplatz; d) die
einge=
zäunten Theile des Wilhelminenplatzes.
8 2. Das Mitnehmen von Hunden auf Friedhöfe, in öffentliche Dienſtgebäude, auf den Wochenmarkt, die Meſſe und zu
öffentlichen Feierlichkeiten iſt verboten.
8 3. Es iſt verboten, Hunde, welcher Art ſie auch ſein mögen, zur Nachtzeit auf der Straße frei herumlaufen zu
laſſen.
8 4. Für jeden Hund, welcher in das nach Vorſchrift der Verordnung vom 16. November 1874, die Hundeſteuer
be=
treffend, von der Bürgermeiſterei zu führende Declarationsregiſter eingetragen iſt, erhält der Beſitzer des Hundes eine Blechmarke
mit fortlaufender Nummer, welche der Hund auf der Straße ꝛc. ſtets am Halsbande oder am Maulkorbe zu tragen hat.
8 5. Alle biſigen Hunde, ferner alle größeren Hunde - mit Ausnahme der Jagdhunde - namentlich auch alle
Bullen=
beißer, Bulldoggen, Metzger= und Schäferhunde, Neufundländer, Bernhardiner, Leonberger und Ulmer Hunde, dann alle an einem
Fuhrwerk angeſpannten oder zur Bewachung irgendwie angebundenen Hunde, endlich ſolche Hunde, bezüglich welcher die
Polizei=
behörde deßfallſige beſondere Anordnung getroffen hat, - müſſen innerhalb des bewohnten Stadt= und Ortsberings von Darmſtadt
und Beſſungen auf der Straße mit einem das Beißen wirkſam verhindernden Maulkorb verſehen ſein oder an einer kurzen
Leine oder dergleichen geführt werden, bei Vermeidung der in 8 7 feſtgeſetzten Geldſtrafe bis zu 30 Mark, ſofern nicht eine
Ueber=
tretung des 8 367, 11 des Reichsſtrafgeſetzbuchs vorliegt.
8 6. Hunde, welche in den Großherzoglichen Hofgärten oder ſtädtiſchen Anlagen (8 1) oder zur Nachtzeit auf der Straße
(8 3) frei umherlaufen, oder welche auf der Straße ꝛc. nicht die in 8 4 vorgeſchriebene Blechmarke tragen, oder, der Vorſchriſt
zuwider nicht mit einem das Beißen wirkſam verhindernden Maulkorb verſehen ſind, bezw. nicht an der Leine geführt werden,
ſollen eingefangen und dem Waſenmeiſter überliefert werden, ſofern der Eigenthümer nicht zur Stelle iſt und den Hund in
Ge=
wahrſam nehmen kann. Die Rückgabe der Hunde erfolgt an ihre gehörig legitimirten Eigenthümer oder Beſitzer nur innerhalb der
nächſten fünf Tage nach dem Einfangen der Hunde und nur gegen Erſtattung der von der Polizeibehörde zu beſtimmenden
Futter=
koſten. Die binnen der genannten Friſt nicht ausgelöſten Hunde werden, in Darmſtadt zu Gunſten der Polizeikaſſe, in Beſſungen
zu Gunſten der Gemeindekaſſe veräußert oder getödtet. Durch vorſtehende Beſtimmung wird das gegen die Eigenthümer oder
Be=
ſitzer der Hunde wegen Uebertretung der Vorſchriften dieſes Reglements, bezw. der Verordnung vom 16. November 1874,
einzu=
leltende Strafverfahren nicht berührt.
87. Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen dieſes Reglements werden, inſoſern nicht die oben citirten
Beſtim=
mungen des Polizeiſtrafgeſetzes oder des Reichsſtrafgeſetzbuchs Anwendung zu finden haben, mit Geldſtrafe bis zu dreißig
Mark beſtraft.
Darmſtadt, den 26. April 1878.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Küchler.
Anhang.
Auszug aus dem Polizeiſtrafgeſetz.
Art. 257. Während Hündinnen läufig ſind, müſſen ſie, bei Vermeidung einer Strafe von 35 kr. bis 2 fl., in Häuſern
oder Hofraithen eingeſperrt und dürfen in dieſem Zuſtande, bei Vermeidung gleicher Strafe, nur angebunden über die Straße
geführt werden.
Art. 259. Wenn bei einem Huude oder bei einem anderen Thiere die Wuth (Waſſerſcheu) ausbricht, oder auch nur
An=
zeichen des drohenden Ausbruchs der Wuth ſich einſtellen, ſo iſt der Eigenthümer oder Beſitzer, oder derjenige, deſſen Obhut das
Thier anvertraut iſt, ſobald ihm dieſes bekannt wird, verpflichtet, das Thier gehörig zu verwahren und die Anzeige bei der
Po=
lizeiverwaltungsbehörde zu machen, widrigenfalls denſelben eine Strafe von 5 bis 20 fl. trifft. Es iſt zwar auch dem
Eigen=
thümer u. ſ. w. eines von der Wuth befallenen Thieres nnbenommen, dasſelbe ſogleich zu tödten, er muß aber auch in dieſem
Falle den Cadaver gehörig verwahren und der Polizeiverwaltungsbehörde die Anzeige machen, bei Vermeidung einer Strafe von
3 bis 10 fl.
Art. 260. Iſt ein Hund oder ein anderes Thier von einem wirklich oder auch nur dem Anſcheine nach tollen Thiere
ge=
biſſen worden, ſo iſt der Eigenthümer oder Beſitzer des gebiſſenen Thieres oder derjenige, deſſen Obhut das letztere anvertraut iſt,
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1155
ſobald er davon Kenntniß ethält, verpflichtet, das gebiſſene Thier gehörig zu verwahren und den Vorfall zur Kenntniß der
Polizei=
verwaltungsbehörde zu bringen. Iſt ein Menſch von einem ſolchen Thiere gebiſſen worden, ſo iſt derſelbe oder derjenize, deſſen
Obhut und Pflege er anvertraut iſt, verpflichtet, hiervou der Polizeiverwaltungsbehörde oder einem Arzte die Anzeige zu machen.
Unterlaſſungen dieſer Vorſichtsmaßregeln werden mit 1 bis 10 fl. beſtraft.
Art. 261. Sobald die Polizeiverwalungsbehörde, weil ſich ein tolles Thier in der Gegend gezeigt, das Einiperren der
Hunde angeordnet hat, ſo verfallen diejenigen, welche dieſer polizeilichen Aufforderung nicht alsbald Genüge leſten, in eine
Strafe von 1 bis 5 fl.
Auszug aus dem Reichsſtrafgeſetzbuch.
8 367. Mit Geldſtrafe bis zu 50 Thalern oder mit Haft wird beſtraft:
11) wer ohne polizeiliche Erlaubniß gefährliche wilde Thiere hilt, oder wilde oder bösartige Thiere frei umherlaufen läßt,
oder in Anſehung ihrer die erforderlichen Vorſichlsmaßtegeln zur Verhütung von Beſchädigungen unterläßt.
Oeffentliche Aufforderung
Forderungen und ſonſtige Auſprüche an
den Nachlaß des zu Darmſtadt verſtorbenen
Großherzoglichen Mundkochs Johannes
Schwalb ſind binnen 14 Tagen, vom
erſten Erſcheinen dieſer Aufforderung in den
öffentlichen Blättern an gerechnet, bei uns
anzumelden und zu begründen, als ſie ſonſt
bei Regulirung des Nachlaſſes keine
Berück=
ſichtigung finden würden.
sis Darmſtadt, den 7. Juni 1880.
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt I.
Beisler.
5552)
Bartha.
5640) In dem Konkursverfahren über
das Vermögen des Hotelbeſitzers Heinrich
Gauls zu Darmſtadt iſt der
Vergleichs=
termin vom 5. d. Mts. auf
Montag den 21. Juni 1880,
Nachmittags 4 Uhr,
vertagt und eine in der Gerichtsſchreiberei
zur Einſicht niedergelegte Abänderung des
Zwangs=Vergleichs=Vorſchlags geſchehen.
Darmſtadt, den 16. Juni 1850.
Kümmel
Gerichtsſchreiber des Großherzoglichen
Amtsgerichts Darmſtadt I.
Feilgebotenes.
Inſekten-Mittel,
ſicher wirkend gegen Motten, Wanzen ꝛc. 4
Priedr. Schaoſor,
Ludwigsplatz I.
3610)
m
S
Hohnöl.
Das Feinſte. was in dieſem
Ar=
tikel geliefert werden kann,
per ¼ Liter 80 Pfg.
Kaltgeſchlagenes. von ſfſt. Geſchmack,
per ¼ Liter 65 Pfg.
Emanuel Fuld.
4956) Feine Birnlatwerge per Schopp.
35 Pfar, bei größerem Quantum billiger.
Hochſtraße 26 parterre.
Geſchäfts=Verlegung und Empfehlung.
Hiermit die ergebene Anzeige, daß ich mit Heutigem meine
Geſtügel- & Wildprethuandlung
aus dem Großherzoglichen Gefligelhof in das Haus des Herrn Jacob Röhrich,
der kathol. Kirche gegenüber, verlegt habe.
Indem ich für das ſeither geſchente Vertrauen beſtens danke, bitte ich, daſſelbe
mir auch in meinem neuen Geſchäftslocal bewahren zu wollen.
Darmſtadt, den 9. Juni 1880.
Heinlich Pohrich.
5423)
Geſchafts-Verlegung und Empfehlung.
Meinen werthen Kunden und Abnehmern zeige ergebenſt an, daß ich vom Heutigen
nicht mehr Eliſabethenſtraße 4, ſondern
6 Schul ſt r a ß e 6
mein Schuhmachergeſchäft verlegt habe. Ich danke beſtens für das mir bis jetzt
geſchenkte Vertrauen und werde ſtets bemüht ſein, durch gute Waare und reelle billige
Preiſe daſſelbe mir zu erhalten.
Achtungsvoll
5631)
Georg Heilmann.
9419) Eine elegante Zimmer=
Einrichtung in Schwarz. noch neu,
wird wegzugshalber um 670 M.
ab=
gegeben. Dieſelbe beſteht aus 1 Sopha,
2 Seſſeln u. 4 Stühlen in roth. Peluche,
1 eleg. Tiſch, 1 gr. Spiegel, 2
Tru=
meaux m. weiß. Marmorplatte, 1
Sil=
berſchrank, 4 Vorhanggallerien und
8 Roſetten. Soderſtraße 55 St.
Präparirte Parben
zum Selbſtfärben aller Stoffe, mit leicht
ſausführbarer Gebrauchsanweiſung.
Friedr. Bchaefer,
5420)
Ludwigsplatz 7.
5414) Feinſt gemäſtete Hahnen,
poularden, Cänse, täglich friſche
Eier zu billigſten Marktpreiſen.
H. Röhrich,
der kathol. Kirche gegenüber.
6642)
Eeinſten
hugnur Rönooies
in verſchiedenen Qualitäten billigſt.
Emanuel Feld.
Vermiethungen.
7979) Dilhelminenſtraße A ein
großer Laden mit Wohnung zu verm!
3674) Ludwigſtraße 16 iſt ein
geräu=
miger Laden mit Comptoir und Wohnung
von 4 Zimmern ꝛc. zu vermiethen.
Ph. Wondra, Hofjuwelier.
4955) Wilhelmmenſtraßes1 eine
freundliche Wohnung im Seitenbau.
5626) Gr. Kaplaneigaſſe 54 ein
Logis zu vermiethen.
5643) Caſtnoftr. 17 eine Manſarde.
5644) Alexanderſtraße 25 en ſchon
möbl. Zimmer zu vermiethen u.
als=
bald beziehbar. Luiſe Küchler.
565) Magdalenenſtr. 16 ein Logis.
Stube, Küche, Cabinet, gleich beziehbar.
Vermiſchte Nachrichten.
5162) Handſchuhe werden ſchön
ge=
waſchen das Paar zu 15 Pfg.
Hügelſtraße Nr. 20 Parterre.
Knaben=Arbetts=Auſtalt.
Nachſtehender Auszug aus der
Rech=
nung der Knaben=Arbeits=Anſtalt für 1879
wird mit dem Bemerken bekannt gemacht,
daß die Rechnung während der nächſten
8 Tage in dem Locale der Anſtalt zu
Jedermanns Einſicht offen liegt.
Einnahm e.
Ordentliche.
M. Pf.
Beiträge:
141 57
2) Von höchſten Herrſchaften
479 43
b) Von Privaten
Feld. und Garten=Erzeugniſſe 4392 37
3047 29
Winterarbeiten.
6060 25
Kapitalzinſen
Verliehene Grundſtücke und Ge=
658 13
bäude
133 71
Einnahmen verſchiedener Art
Summe der ordentl. Einnahmen 149½2 75
Außerorordentliche.
Kaſſevorrath aus vorhergehenden
531 52
Jahren.
Ausſtände aus vorhergeh. Jahren 163 98
Zurückempfangene Kapitalien. 23004 57
1225 33
Coursgewinn
Verkaufte Grundſtücke und Ge=
228 86
bäude
Schenkungen und Vermächtuiſſe 390 50
Summe der außerord. Einnahmen 25544 76
Wiederholung.
14912 75
Ordentliche Einnahmen
Außererdentliche Einnahmen . 25544 76
Summe aller Einnahmen 40457 51
Ausgabe.
Oeffentliche Laſten und Grund=
425 76
Zinſen
Feld= und Garten=Kultur
1413 40
Unterhaltung der Gebäude
484 25
Hausgeräthſchaften
36 1)
Waterial und Werkzeuge zu den
Winterarbeiten
378 77
Heizung und Beleuchtunz
504 3:
Gehalte, Taglohn und Remune=
rationen
7922 72
Schreibwaterialien, Truckſachen,
Buchbinderlohn,
Verkünd=
gungskoſten
407 93
„
Porto= und Verſendungskoſten
66 30
Verdienſt der Knaben 1919 59
Feſtlichkeiten:
674 67
Ausgaben verſchiedener Art
26 85
Rentenlegate
1542 8=
Summe der ordentl. Ausgaben 15603 57
Außerordentliche.
Ausgeliehene Kapitalien
23431 60
Ankauf von Grundſtücken
59 50
Erbauung von Gebäuden.
336 8t
Summe der außerord. Ausgaben 23827 96
Wiederholung.
Ordentliche Ausgaben
15003 5
Außerordentliche Ausgaben . 23827 96
Summe aller Ausgaben
39431 53
Abſchluß.
Summe der Einnahmen
40457 51
Summe der Ausgaben
39431 53
Verglichen, bleibt Reſt 1025 98
Ne 117
Nach Vorſtehendem beträgt die M. Pf.
ordentliche Einnahme. 14912 75
und die ordentliche Ausgabe . 15603 57
ergibt ſich mithin ein Manco von 690 d2
welches nur durch außerordentliche
Ein=
nahmen gedeckt werden konnte. Auch in
den Jahren 1877 und 1878 hatten ſich,
abweichend von früher, Manco's ergebe;
Dieſe Manco's ſind theils durch
Min=
derung der ordentlichen Einnahme, theils
durch Steigerung der ordentlichen
Aus=
gabe entſtanden. Namentlich iſt die
Ein=
nahme aus den Winterarbeiten (
Stroh=
flechterei) erheblich zurückgegangen.
M. Pf.
Dieſelbe betrug im Jahr 1815 5989 31
„ 1876 6412 48
aber im Jahr 1877 nur 2694 24
„ „ 1878 „ 1944 24
und 1879 „ 3047 29
Der Rückgang des Abſatzes an
Stroh=
ſabrikaten iſt nicht blos wegen der
gemin=
derten Einnahme, ſondern namentlich auch
deshalb zu bedauern, weil die
Stroh=
flechterei in vielen Beziehungen als die
ge=
eignetſte Winterbeſchäftigung der Knaben
erſcheint. Der geringere Abſatz an
Stroh=
fabrikaten wird um ſo ſchwerer empfunden,
da die Zahl der die Anſtalt beſuchenden
Rnaben fortwährend im Wachſen begriffen
iſt, daher Verlangen nach weiterer Arbeit
für dieſelben ſich geltend macht.
Die Anz ihl der die Anſtalt beſuchenden
Knaben betrug am Ende der Jahre
1870: 173,
1875. 216,
1871: 177,
1876: 248,
1812: 192,
1877. 276,
1873: 192,
1378: 322,
1874: 194,
1879 358,
und beträgt gegenwärtig: 373,
über das Doppelte, wie vor 19 Jahren
Die Zunahme der Anzahl der Knaben
hatte ſelbſiverſtändlich eine Zunahme der
Ausgaben unter verſchiedenen Rubriken zur
Folge, und macht in der Kürze die
koſt=
ſpielige Erbauung eines weiteren Saales
nöthig.
Die Nützlichkeit der Anſtalt
hervorzu=
heben, dürfte nicht nothwendig ſein. Es
wird ſolche allſeitig anerkannt. Aber
dar=
auf erlauben wir uns aufmerkſam zu
machen, daß die Anſtalt bei der nun
ge=
wonnenen großen Ausdehnung
keinesweg=
in beſonders günſtigen öconomiſchen
Ver=
hältniſſen ſich befindet. Es wäre dahe:
höchſt erwünſcht, wenn dem Vereine der
Anſtalt, welche Ende 1866 aus 715
Mit=
gliedern mit 724 fl. 57 kr. - 1242 M
77 Pf. Jahresbeiträgen beſtand, aber nun
nur noch 206 Mitglieder mit 479 M.
43 Pf. Jahresbeiträgen zählt, weitere
Mitglieder mit jährlich etwa 1 bis 2 M.
Beiträgen beitreten wollten.
Ferner wäre es höchſt erwünſcht, wenn
den Knaben namentlich durch vermehrte
Abnahme von Strohfabrikaten weitere
Ar=
beit und weiterer Verdienſt zugewieſen
wür=
den. Hierzu dürfte ſich bald beſondere
Ge=
legenheit ergeben. Das, wie man an=
nimmt, in nicht langer Zoͤt zur Benutzung
kommende ſtädtiſche Waſſerwerk wird die
Anlegung von Zuleitungstöhren nach den
Wohngebäuden und, nach verſchiedenen
Räumlichkeiten dieſer veranlaſſen. Dieſe
Röhren werden, ſoweit ſie frei zu liegen
kommen, zur Vermeidung des Gefrierens
des Waſſers, vor Kälte zu ſchützen ſein.
Hierzu wird ſich die Umwickelung der
Röhren mit Strohſeilen beſonders empfehlen.
Wir bitten, die Lieferung der Strohſeile
unſerer Anſtalt gefälligſt zuwenden zu
wollen.
Darmſtadt, am 16. Juni 1880
Der Vorſtand der Knaben=Arbeits=
5616)
Anſtalt.
Spracharzt Gerdts, Bingen,
heilt
5395)
Stotternde.
5612) Man ſucht ein einfaches, tüchtiges
Mädchen, das ſchön nähen, bügeln kann und
im Ueberblick des Hausweſens gewandt
ſein muß. zur Stütze, und würde im
zuge=
thanen Falle, als zur Familie betrachtet
werden. Offerten unter K L 5611 nimmt
die Expedition d. Bl. entgegen.
5426) Zu kaufen geſucht:
Ein eleganter Lusstellungsschrank, wenn
möglich von 4 Seiten verglast, oder ein
ſolcher mit Rückwand von 2 Mtr. Länge
und ¼ Meter Tiefe. Näh. in der Exped.
⁄e.
Ein junger Mann,
„
welcher 16 Jahre in einem Geſchäft war,
ſucht eine Stelle als Diener oder Aus
laufer. Nach Wunſch kann auch Caution
geſtellt werden. Näh. in der Expedition.
5648) Eine Schenkamme ſucht Stelle.
Näheres bei Frau Hebamme Bundſchuh,
Schloßgaſſe 31.
5649) Zwei Zimmer ohne Möbel
ſo=
fort zu miethen geſucht. Offerten unter
L. 360 an die Expedition.
5650) Verloren eine feinlederne
Brief=
taſche mit goldgeſticktem Namenszug und
Inhalt. Gegen gute Belohn. a. d. Red. abzug.
5654)
Dankſagung.
Allen Verwandten, Freunden und
Be=
kannten, welche bei dem ſchweren Verluſte
meiner Frau
Justine Molter, geb. Schäfer,
ſo innige Theilnahme bewieſen, ſpreche ich
hiermit den herzlichſten Dank aus.
Darmſtadt, den 16. Juni 1880.
Carl Molter und Sohn.
9l.
an
D.
—
550
[663
818
11.
126
13
3*
5½.
6½
9e=
10
5.
6
8.
12
J
2
5
6
11
1.
6
8
95.
11
12)
lꝛ0.
M. 117
Darmſädter Actiengeſellſchaft für Gasbeleuchtung.
5651) Die verehrlichen Actionäre unſerer Geſellſchaft werden hiermit zu einer
ausserordentlichen feneral-Versammlung
auf Freitag den 25. Juni 1880, um 3 Uhr Nachmittags,
dringlichſt eingeladen. Bei Beſchlußfaſſung über 1) der Tagesordnung iſt nach 8 23
der Satzungen jede Actie zu einer Stimme berechtigt. Perſönlich Verhinderte wollen
ſich durch Bevollmüchtigte vertreten laſſen.
T a g e s o r d n u n g:
1) Vertrag mit der Stadt Darmſtadt, betr. Uebernahme des Gaswerks durch dieſelbe
und Auflöſung der Geſellſchaft.
2) Wahl eines Bevollmächtigten der Actionäre zur Ausführung dieſes Vertrags.
Darmſtadt, den 16. Juni 1880.
Der Verwaltungsrath.
9.
5 Localgewerbverein Darmſtadt.
N. Sommer=Ausflug der Mitglieder: Sonntag den 20. Juni 1880
nach Wiesbaden.
Abfahrt 73 Uhr früh mit Sonntags=Retourbillet nach Mainz (3. Claſſe
1 M. 20 Pfg.). Das Programm iſt bereits in Nr. 114 d. Bl. bekannt gemacht
worden. Rückfahrt von Wiesbaden: 9 Uhr Abends. Rückkunft in Darmſtadt:
11 Uhr Abends. Anmeldungen zur Theilnahme wolle man bald an das Bureau des
Landesgewerbvereins, Neckarſtraße 3, gelangen laſſen.
Darmſtadt, den 16. Juni 1880.
Der Vorſtand des Localgewerbvereins Darmſtadt.
Buſch.
5653)
Sonntag den 20. Juni:
2. Wohlthätigkeits-Concert im Frauenverein,Sonntagsruhet,
Eliſabethenſtraße Nr.
unter Mitwirkung mehrerer künſtleriſcher Kräfte.
1. Platz M. 1.25, 2. Platz 75 Pfg., 3. Platz 50 Pfg. Mitglieder zahlen 25 Pfg
Billets ſind Vormittags zwiſchen 10-12 Uhr im Vereinslocal und bei Herrn
Juwelier Schmidt, Eliſabethenſtraße 10, zu haben.
Geſchäfts=Eröffnung.
Hierdurch erlaube mir die ergebenſte Anzeige zu machen, daß ich
Carls=
ſtraße 26 (Herren Goldſchmidt und Hernsheim gegenüber) ein Uhren-
Lager, verbunden mit Wertſtätte zur Anfertigung und Wiederherſtellung aller
Arten von Uhren errichtet habe.
Bitte daher ein verehries Publikum um geneigten Zuſpruch unter
Zu=
ſicherung reeller und billiger Bedienung.
Hochachtungsvoll
Hrnsl,
Rhumbler.
5377)
Uhrmacher.
H ä u ſ e r
in den beſten Lagen mit u. ohne Geſchäfte, ſowie Herrſchaftshäuſer mit
ſchö=
nen Gartenanlagen, Bauplätze ſind durch den Unterzeichneten zu verkaufen.
Alexander=
A= ICEStAAt
ſtraße.
1157
Waiſenhaus=Nachrichteu.
Im, Monat, Mai 1880 ſind
einge=
gangen:
1. Legate: Der Konrad Haub VIII. Cheleute
zu Nieder=Weiſel durch Philipp ſHaub VIII.
8 M. 57 Pf.
II. In dem Opferſtock vor dem Waiſenhauſe
27 M. 56 Pf. theilweiſe mit folgenden
Inſchrif=
ten: 1) Ihr lieben Waiſen betet mit mir zu Gott,
daß er mich von meinen trüben Gedanken befreie.
20 Pf. 205. 1880. -
2) Ihr lieben Waiſen,
bittet mit mir den lieben Gott, daß er meine=
Wünſche in Erfüllung gehen laſſe. 50 Pf.
3) Ihr lieben Waiſen bittet den lieben Gott, daß,
er unſer Vorhaben ſegne. 50 Pf. L. M. E.
206. 1880. - 4) Den armen Waiſen von G.
und A. W. 20 Pf. - 5) Ihr armen Waiſen
bittet den lieben Gott mit mir, für das Gelingen
meines innigſten Wunſches. 4 Mark. - 6) Ihr,
theuren Waiſen betet zu Gott, daß er mein
hei=
ßes Flehen erhöre. B. M. 5 Pf. - 7) Von G.
E. und W. 40 Pf.
8) O Herr gib Glück
und Segen in allen unſeren Unternehmungen.
10 Pf. - 9) Gott hab Dank für die Erlöſung
von dieſem Uebel, mogen ihm ſeine Werke
nach=
folgen und er den gebuhrenden Lohn dafür
er=
halten. 10 Pf. - 10) Den lieben Waiſen aus
Dankbarkeit gegeben. 1 Mark. H. - 11) Den
armen Waiſen längſt verſprochen. 30 Pf. F. S.
12) Herr gib uns Geſundheit M. und L.
20 Pf.
- 13) 20 Pf. für die Waiſen. M. S.
14) Ihr lieben Waiſen bittet mit mir den
lieben Gott, daß er meinen Wunſch erfülle und
mich vor allem Uebel behüte. 1 Mark 50 Pf.
für die armen Waiſen aus Dankbarkeit. K. B.
15) Aus Dankbarkeit für die glücklich vorüber=
16)
gegangenen ſorgenvollen Tage. 50 Pf.
Den armen Waiſen 1 Mark. P. S. - 17) Dem
lieben Vater im Himmel Dank für ſeine Hülfe,
den armen Waiſen 3 Mark. F. St. - 18)
815 1880. Ihr lieben Waiſen bittet doch den
lieben Gott, daß er meinen innigſten Wunſch in
Erfüllung gehen laſſe, und daß diejenigen, welche
mir ſchon ſo namenloſes Unrecht zufugten, zur
Einſicht kommen und es noch bitter bereuen.
20 Pf. - 19) 18 Pf. erübrigt von einer Claſſe
bei einem Spaziergang auf Himmelfahrt 1880.
20) Den armen Waiſen 20 Pf. Ihr armen
Waiſen betet mit mir zu Gott, daß er meiner
lieben Schweſter Glück und Segen auf ihrer
Reiſe gebe und es ihr wohlgehe im fremden Lande.
21) Ihr armen Waiſen danket mit mir dem
lieben Gott für die Wiederherſtellung meiner
lieben Frau und Erhaltung meines lieben
Kin=
des. 1 Mark 50 Pf. — 22) Der Herr hat mein
Gebet erhöret. 5 Pf. — 25) Ihr lieben Waiſen
betet mit mir zu Gött, daß er unſer Vorhaben
ſegne. 20 Pf. C. - 24) O Gott ſegne mein Kind
und gib uns unſer täglich Brod. 50 Pf.
25) Den armen Waiſen die letzten 40 Pf.
unſe=
res Großvaters. K. S. - 26) Liebe Waiſen
bittet Gott, daß er einer armen Wittwe Hülfe,
ſendet, 40 Pf. - 27) Empfanget 1 Mark liebe
Kinder, die euch ſchon lange zugedacht; betet zu
Gott und bittet ihn, er moge meine zwei Wünſche
in Erfüllung gehen laſſen. Gott ſei mit Euch!
A. 245. 1880.
Darmſtadt, den 8. Juni 1880.
Großherzogliche Landes=Waiſenkaſſe.
Langsdorf, Rechnungsrath.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 18. Juni.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben geruht: am
5. Juni den Expeditor bei der Station Heppenheim der Main=Neckar=
Eiſenbahn, Vollrath Steinheimer, auf Nachſuchen und unter
Aner=
kennung ſeiner langjährigen, treugeleiſteten Dienſte in den Ruheſtand zu
verſetzen; an demſelben Tage den Expeditor auf der Station
Zwingen=
berg der Main=Neckar=Eiſenbahn, Theodor Gimbel, auf die Station
Heppenheim, den Expeditor auf der Station Auerbach, Conrad Pfanne=
müller, auf die Station Zwingenberg und den Expeditor auf der
Station Lanzen, Georg Lorenz Bickel, auf die Station Auerbach zu
verſetzen; an demſelben Tage den Telegraphiſten Georg Maywald zum
Expeditor auf der Station Langen und den Expeditionsgehülfen
Johann Cduard Weber von Darmſtadt zum Telegraphiſten zu
er=
nennen.
c crn en den
Seine Königl. Hoheit der Großherzog iſt am 16. früh in
Wien eingetroffen und am Bahnhofe, wo eine Ehrencompagnie aufgeſtellt
war, vom Kaiſer empfangen worden; die Militärcapelle intonirte die
deutſche Hymne. Der Großherzog fuhr mit dem Kaiſer nach der Hofburg.
Am 16. fand Galadiener ſtatt, am Freitag Truppenrevue.
309
1158
a 117
Der Oberſt des 87. Regiments zu Mainz Herr Graf von
Herz=
berg iſt zur Uebernahme des Commandos der 49. Infanterie=Brigade
(großh. heſſiſche Regimenter 115 und 116) beſtimmt.
— Der Ausſchuß des Landespferdezuchtvereins im
Groß=
herzogthum tagte zu Frankfurt am 11. Juni im heſiſchen
Fürſten=
hauſe auf der Zeil. Der Hauptgegenſtand der Verhandlungen betraf
die Aufſtellung einer „Ordnung zum Ankauf von Füllen in Hannover
und Oldenburg;, welche im Entwurf von dem auf weitere 3 Jahre
wiedergewählten Vorſtande des Vereins zur Berathung und
Beſchluß=
faſſung gebracht wurde. Die Ankaufscommiſſion wird unter Leitung
des Hofſtallmeiſters i. P. Freiherrn von Schaeffer=Bernſtein, nachdem
der Beſtellungstermin lausſchließlich für Mitglieder des Vereins) am
15. Juli geſchloſſen iſt, im Spätſommer die Pferdezucht=Bezirke zwiſchen
Ems und Elbe bereiſen.
E. Strafkammer L. Berufungskammer vom 15. Juli. Heute
wurden folgende Fälle abgeurtheilt: 1) Gegen ein Erkenntniß des
vor=
maligen Landgerichts Groß=Gerau hatte Chriſtoph Wörner von
Flörs=
heim Berufung eingelegt, weil ſolches ihn wegen Frevels von acht
Schwellen in Strafe genommen hatte. Die Berufung wird verworfen;
ebenſo diejenige des Chriſtoph Schwärzel, des Mitangeklagten, da dieſem
Rechtsmittel die formellen Erforderniſſe fehlten. 2) Gleiches Schickſal
hatte die Berufung der Anna Ebert von Neckar=Steinach, welche, unter
Sittenpolizei=Controle ſtehend, die beſtehenden Beſtimmungen verletzt
hatte, deßhalb in Strafe von drei Wochen Haft genommen und der
Localpolizeibehörde überwieſen worden war. Ihre Berufung war
insbeſondere gegen letztere Beſtimmung gerichtet. 3) Nikolaus Klein
aus Winnweiler, Gaſtwirth zu Offenbach, hatte, als ein
Ge=
richtsvollzieher ſein Geſchäft betrat, einen großen Lärm gemacht,
deß=
halb die öffentliche Ruhe geſtört und einen Zuſammenlauf von Menſchen
verurſacht, weßhalb ihn das Schöffengericht in eine Geldſtrafe von
25 M. verurtheilte. Unter Verwerfung ſeiner Berufung wurde dieſe
Strafe als der Sache vollkommen entſprechend betrachtet und er auch
noch in die Koſten 2. Inſtanz verurtheilt.
R. Strafkammer I. Sitzung vom 17. Juni. Heute wurden
folgende Sachen abgeurtheilt: 1) Johann Georg Heinz von Erzhauſen
wird in eine Strafe von acht Monaten Gefängniß, woran ein Monat
Unterſuchungshaft abgeht, wegen Unzucht verurtheilt. Verhandlung bei
geſchloſſenen Thüren. 2) Der ſchon dreimal wegen Diebſtahls beſtrafte
Johann Hofmann von Offenbach wird wegen Diebſtahls einer ſilbernen
Eylinderuhr im Werthe von 24 Mark in eine Strafe von Einem Jahre
Gefängniß verurtheilt. 3) Eine weitere Sache wurde vertagt.
Ein Dragoner des 2. Dragoner=Regiments hat geſtern Vormittag
aus bis jetzt unbekannten Gründen den Tod geſucht und gefunden,
in=
dem derſelbe ſich kurz vor dem Herannahen des Mainzer huges, in der
Nähe des Weiterſtädter Exercierplatzes auf die Schienen legte. Die Entferuung
war zu kurz, als daß es dem Locomotioführer, derſſofort bremſte, nochſhätte
gelingen können, den Zug rechtzeitig zum Stehen zu bringen. Das Pferd
des Dragoners, der wie verlautet an gelddienſt=Uebungen betheiligt war,
fand ſich im Walde an einen Baum gebunden.
L. Beſſungen. Der vom Beſſunger älteren Geſangverein ſchon
zweimal annoneirte und jedesmal zu Waſſer gewordene Ausflug in die
Bergſtraße wird=unter Beibehaltung des früher ſchon veröffentlichten
Programms, und nach einem geſtern vom Vorſtande gefaßten Beſchluſſe,
am 25. Juli ds. Js. ſtattfinden. Wir wollen wünſchen und hoffen, daß
ſich namentlich die activen Mitglieder recht zahlreich daran betheiligen,
wie denn überhaupt auch alle inactiven Mitglieder und Freunde des
Vereins ſich demſelben anſchließen möchten.
Die Hinrichtung des Muttermörders Pfaff.
Geſtern früh um 6 Uhr wurde der vielbeſprochene Muttermörder
Wilhelm Pfaff von Nieder=Ramſtadt in dem Garten des Gefängniſſes
durch das Fallbeil hingerichtet. Herr Staatsanwalt Hallwachs, der
Vertreter der Anklage in dem Pfaff'ſchen Prozeß, hatte nun auch die
Aufgabe, den Verurtheilten dem Scharfrichter zu überantworten. Punkt
6 Uhr erſchien unter Vorantritt des Herrn Pfarrer Dr. Sell der noch
in jungem Mannesalter ſtehende Delinquent, in anſtändiger Civilkleidung,
grauem Rock, dunklen Beinkleidern und ſchwarz=ſeidener Mütze, vor der
Richtſtätte. Nachdem ihm nun auf einer vor den Stufen der Guillotine
errichteten Tribüne noch das Todesurtheil vorgeleſen war und Herr Pfarrer
Dr. Sell ein kurzes Gebet geſprochen, welches mit den Worten ſchloß:
„Gott ſei mir armen Sünder gnädig', betheuerte Pfaff nochmals ſeine
Unſchuld, und ging leichenblatz, jedoch unter kaum bemerkenswerther
Stütze zweier Henkersknechte in rüſtigem Schritt die etwa 20 Stufen
hohe Treppe zu dem eigentlichen Fallbeil hinan, ſah weder rechts noch
links, ſondern muſterte nur in flüchtigem Blick das über ihm ſchwebende
150 Pfund ſchwere Meſſer. Hierauf wurde Pfaff mit Hilfe des
Scharf=
richters der Rock ausgezogen durch die beiden Henkersknechte, wovon der
eine, ein ſchon bejahrter kleiner Mann mit grauem Bart, durch
merk=
liches Zittern eine große Aufregung verrieth auf das Richtbrett geſchnallt.
und nachdem der Kopf durch den Scharfrichter an den Haaͤren erfaßt
und in die richtige Lage gebracht war, das an einer eiſernen Stange
eingehakte und zwiſchen zwei Balken in einer eiſernen Rute laufende
Meſſer mit Blitzesſchnelle herunter gelaſſen.
Es war ſomit die ſchreckliche That geſühnt und der irdiſchen
Ge=
rechtigkeit Genüge geleiſtet. Der Kopf des Mörders fiel durch einen
ledernen Sack in den unteren kaſtenartigen Raum der Guillotine auf
Sägeſpüne, während der Rumpf nach Beſichtigung durch Herrn
Ober=
medicinalrath Dr. Reißner in einen bereit gehaltenen Sarg gelegt wurde.
Die ganze Procedur, zu welcher ſich außer den fungirenden Beamten,
Herrn Staatsanwalt Hallwachs, Rechtsanwalt Metz III. als Vertheidiger
des Verurtheilten, ſowie einem Gerichtsſchreiber, ſämmtlich in Amtstracht,
mehrere weitere Beamte, darunter einige von auswärts, verſchiedene
Officiere, 12 Stadtverordnete, ſowie etwa 50 Privatperſonen eingefunden
hatten, - währte, vom Verlaſſen der Zelle bis zur Hinrichtung gerechnet,
kaum 6 Minuten. Der von Dresden gekommene, noch ziemlich junge
Scharfrichter, fungirte wie ſeine Gehülfen in ſchwarzer Kleidung.
Trotzdem die Straßen in früher Morgenſtunde durch Gendarmerie
abge=
ſperrt waren, gelang es doch Vielen, von den umliegenden Häuſern und
Gärten das traurige Schauſpiel in nächſter Nähe mit anzuſehen. Das
außerhalb des Arreſthauſes harrende, ſehr zahlreich erſchienene Publikum
verhielt ſich während der Handlung, welche durch das Läuten des
Armen=
ſünderglöckleins vom Rathhaus herab angedeutet wurde, in muſterhafter
Ruhe. Der Leichnam des Hingerichteten wurde, nachdem die
Bürger=
meiſterei ein Erb= oder Reihengrab verweigert, um 10 Uhr auf dem
hieſigen Friedhof und zwar rechts am Eingang in einer Ecke hinter
dem Leichenhaus der irdiſchen Ruhe übergeben. Die Guillotine wurde
alsbald wieder abgeſchlagen und ſoll, wie wir hören, heute noch nach
Mainz zurückgebracht werden.
Tages=Kalender.
Samstag 19. Juni: Großes Sommerfeſt im Saalbau.
Sonntag 20. Juni: 2. Wohlthätigkeits=Concert im Frauenverein „Sonntags=
Ruhe'.
Freitag 25. Juni: Außerordentliche Generalverſammlung der Darmſtädter
Actien=Geſellſchaft für Gasbeleuchtung.
Fremdenverkehr in Darmſtadt.
Hotel Traube. The Cowteß of Hopetoun mit Familie und
Be=
dienung aus England. Freiherr von Speßhardt mit Bedienung,
Oberſtall=
meiſter von Meiningen. Kruge mit Familie, Rentner aus Preußen.
Schaar=
ſchmidt und Gemahlin, Lieutenant von Gumbinnen. Carl Traub und
Ge=
mahlin von Bremen, Miß Mary Repton von Kenſington. Mr. und Mrs.
G. Barlow von London, Fräulein E. Indingar mit Geſellſchafterin von
Amſterdam, Mr. und Mrs. Brigg aus England, Rentiers. F. Weyrauch
von Loerrach, Ad. Ruder von Lahr, Th. Lampert von Augsburg, Meyer
von Coblenz, H. Bobrzyk von Bad Ems, Kaufleute. Rehbach, Fabrikant von
Reichenbach. E. Mares von Poesneck, Kohn von Crefeld, C. Lippmann von
Mannheim, F. Roſenſtock von Breslau, Langenbach von Worms, G. H.
Becker von Berlin, Siefert von Dresden, Meyerhof von Hannover, A. Saum
von Elberfeld, G. Ems von Berlin, C. Vollmann von Hagen, E. Unger von
Stuttgart, Wohlgemuth von Goeppingen, W. Kempter von Elberfeld,
Kaufleute.
Vermiſchtes.
Eine grauſame Wettfahrt.) In Italien hat kürzlich ein Graf
Greppi 10,000 Fr. in einer Wette verloxen, die darin beſtand, daß er mit
vier Pferden in 24 Stunden von Rom nach Neapel gelangen wollte. Abends
11 Uhr begann die Wettfahrt. Von ¾ auf 1 Uhr bis Abends 7 Uhr des
nächſtfolgenden Tages mußte eines der Pferde hinkend mitlaufen. Nach einer
Stunde Raſt ward es noch einmal eingeſpannt, um weitere 13 Kilometer
fortgejagt zu werden, worauf es zuſammenſtllrzte und nicht mehr weiter zu
bringen war. Der obige Betrag floß zwar den Armen zu, doch ündert das
nichts an der Thatſache der Thierquälerei, die wir leider conſtatiren müſſen
und die um ſo bedauerlicher iſt, als ſich derſelben ein der hohen Geſſellſchaft
Angehöriger ſchuldig gemacht hat. Wir in Deutſchland würden nicht anſtehen,
dieſen Fall vor den Strafrichter zu bringen, ebenſogut, als man die
nieder=
bayeriſchen Wettfahrer (Wirthe und Metzger ꝛc.), bei denen ähnliche
Vorkomm=
niſſe ſtatt hatten, angezeigt hat, worauf ſie mit einer wohlverdienten
Freiheits=
ſtrafe belegt wurden.
Wir machen bei dieſer Gelegenheit neuerdings darauf aufmerkſam, daß
dieſe Unſitte meiſt auf Großſprecherei beruht, zuweilen auch Folge des Genuſſes
geiſtiger Getränke iſt und einen nicht ganz zurechnungsfähigen Zuſtand bekundet,
und bitten unſere Vereinsleiter, wo nur immer möglich, die öffentliche Meinung
und die gerechte Entrüſtung aller Gefühlvollen dagegen in's Feld zu führen.
(Allg. Thierſchutzzeitſchrift.)
Gold=Courſe.
Ruſſiſche Imperiales 16 M. 68-72 Pf. Engl. Sovereigns 20 M. 38-42 Pf
20 Frankenſtücke 16 M. 16-20 Pf. Dollars in Gold 4 M.18-2 P.
Hierzu eine Beilage, betr.: Einladung zum Abonnement auf das „Frankjurter Journal”.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.