Udonnemenſspren
rich 6 Mark inel. Mringerlohn
Uuswaͤrts werden von allen Poſt=
Umtern Beſtellungen entgeſie
inenoin=
men zu 1 Merl 50 Pi vro Luartal
nel Voſiauſſcblag und Beſtellgebülhr.
5nſeren.
Mit der Sonntags=Beilage:
vndenangenommen in Dernkan
voa der Exdedition. Rheinft. R. 2.
m Beſſungen von Frledr. Bllße
Holzſtraße Nr. 18. lawie auſwärz
Alltlhutanghhhult. „ un unn nnnaucer
Ations-
142. Jahrgang.
Amtliches Grgan für die Bekanntmachungen des Großh. Ereigamts, ſowie des Großh. Polizelamts Parmſtadt.
„2s5.
Dienstag den 2. Dezember.
Polizei=Verordnung
den Gewerbebetrieb der Gepäckträger in den Haupt=Bahnhöfen der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt betr.
Auf Grund des 8 37 der Deutſchen Gewerbeordnung und Art. 56 der Städteordnung werden nach Anhörung der
Stadtver=
ordneten=Verſammlung mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 7. November 1879, z. Nr.
M. d. J. 16242, für den Gewerbebetrieb der Gepäckträger in den hiefigen Haupt=Bahnhöfen nachſtehende Vorſchriften erlaſſen.
8 l. Zum Ab= und Zutragen des Gepäcks von und zu den Fuhrwerken in den hieſigen Hauptbahnhöfen, ſowie zum
Trans=
portiren des Gepäcks der mit den Bahnzügen ankommenden Perſonen in die Stadt, ſind, wenn dies nicht durch die Reiſenden ſelbſt
oder deren Dienſtboten, durch Omnibus oder Droſchken geſchieht, nur die polizeilich hierfür conceſſionirten Packträger berechtigt und
verpflichtet. Die Conceſſion wird durch die Polizeibehörde auf Widerruf und an nur ſolche Perſonen ertheilt, welche ſich über ihre
Unbeſcholtenheit und Zuverläſſigkeit auszuweiſen vermögen. Die Polizeibehorde beſtimmt ferner im Einvernehmen mit der betr.
Bahnverwaltung die Zahl der Gepäckträger, welche jeweils in den Bahnhöfen anweſend ſein müſſen.
8 2. Als Reiſegepäck im Sinne des 3 1 ſind die im 8 24 des Betriebsreglements für die Eiſenbahnen Deutſchlands
aufge=
führten Gegenſtände zu betrachten.
8 3. Es iſt Jedermann verboten, in oder vor den hieſigen Bahnhöfen die Reiſenden durch Anerbieten von Dienſten zu beläſtigen.
4. Die Gepäckträger tragen im Dienſte gleichförmige blaue Mützen und auf der linken Bruſtſeite ein metallenes Abzeichen,
„8
beides mit Rummern verſehen nach den von der Polizeibehorde zu beſtimmenden Muſtern. Die Abgabe des Dienſtabzeichens an
Andere iſt ſtrafbar.
8 5. Die Gepückträger ſind verpflichtet,
a) bei der Polizeibehorde eine Caution von 25 Mark zu hinterlegen, die ſowohl für, verwirte Geldſtrafe als etwa erwachſene
Schadenerſatzanſprüche der Auftraggeber haftet;
b) ein Exemplar dieſer Poligei=Verordnung mit dem am Schluſſe abgedruckten Tariſe, die ihnen gegen Erſtattung der Koſten
behändigt werden, ſtets mit ſich zu führen, und dem Auftraggeber auf Verlangen davon Einſicht zu gewähren;
c) für den Transport von Reiſegepäck eine hinlängliche Anzahl von Handkarren in den Bahnhöfen zu ſtellen, von welchem
jeder mit einer waſſerdichten Decke zum Schutze der Gepäckſtücke bei ungünſtiger Witterung und zur Vermeidung von Beſchädigungen
verſehen ſein muß. Dieſe Karren ſowie die ſonſtigen zum Gewerbebetriebe der Gepäckträger dienlichen Geräthſchaften dürfen nur an
Orten aufgeſtellt werden, welche die Polizeibehörde im Einvernehmen mit den betreffenden Bahnverwaltungen beſtimmt:
d) ſich eines beſcheidenen und zuvorkommenden Benehmens zu befleißigen, ſich den übernommenen Verbindlichkeiten mit Eifer
und Treue zu unterziehen, ſtets in reinlicher, nicht zerriſſener, Kleidung zu erſcheinen, nüchtern zu ſein und, wenn ſie in Begleitung
ihrer Auftraggeber ſind, ſowie in den Bahnhofslocalitäten ſich des Rauchens zu enthalten.
8 6. Die Anpreiſung einzelner Gaſthöfe den Reiſenden gegenüber, um ſolche vom Beſuche anderer abzuhalten, iſt verboten.
Ebenſowenig darf der Gepäckträger den Reiſenden, mit der Abſicht zu täuſchen, in einen anderen als den von dieſem bezeichneten
Gaſthof führen.
8 7. Das Gepäck iſt nach der Uebernahme von den Reiſenden ohne Verzug an den Ort der Beſtimmung zu verbringen, falls
nicht ein anderer Auftrag ertheilt wurde. Verlangen Reiſende, daß die Verbringung des Gepäcks in ihrer Begleitung erfolgt, ſo iſt
einem ſolchen Verlangen unweigerlich nachzukommen. Es iſt den Gepäckträgern anßerdem ſtreng unterſagt, Effecten mehrerer Reiſenden
ohne deren Einwilligung auf einen und denſelben Karren zu laden, oder in einer Traglaſt zuſammen zu nehmen.
8 8. Die Gepäckträger dürfen ſich dem reiſenden Publicum nicht aufdrängen, geſchweige denn Gepäckſtücke eigenmächtig an ſich
nehmen; ſie müſſen vielmehr abwarten, bis ihnen ein Auftrag zu Theil wird. Sie durfen ferner Trinkgelder unter keinen Umfländen
fordern.
8 9. Bei Empfangnahme des Gepäcks hat der Gepäcktraͤger dem Reiſenden ſofort eine mit ſeiner Rummer ſowie Vor= und
Zunamen verſehene Marke zu behändigen, welche auf einen beſtimmten, den Normalſätzen des Tarifs entſprechenden, Geldbetrag lautet.
8 10. Inſolange die Gepäckträger nicht dienſtlich beſchäftigt ſind, dürfen ſie die Annahme von Aufträgen zur Beforderung von
Reiſegepäck nicht ablehnen, desgleichen iſt es ihnen ohne ausdrückliche Zuſtimmung des Auftraggebers nicht geſtattet, andere Perſonen,
für welche ſie aber jedenfalls haftbar ſind, einzuſtellen.
8 11. Den Anordnungen des reſp. Bahnhofvorſtehers haben ſich die Gepäckträger unweigerlich zu fügen. Der genannte
Be=
amte iſt befugt, Gepäckträger, welche den desfallſigen Anordnungen nicht Folge leiſten, der Polizeibehorde zur Anzeige zu bringen,
nothigenfalls aus dem Bahnhofe auszuweiſen und entfernen zu laſſen.
8 12. Wer das Gewerbe als Gepäckträger aufgeben will, hat davon der Polizeibehorde Anzeige zu machen und gleichzeitig
610
R
235
den ihm ertheilten Coneſionsſchein zurückzugeben. Die Caution wird alsdann zurückerſtattet, ſofern keine Erſatforderungen gegen
die Cautionsſteller angemeldet ſind.
8 13. Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen dieſer Polizei=Verordnung werden, inſofern dafür nicht beſondere geſetzliche
Strafen vorgeſehen ſind, mit Geldſtrafe von 1 bis 20 Mark geahndet. Tarifüberſchreitungen werden außerdem nach 8 148 pos. 8
der Gewerbe=Ordnung vom 21. Juni 1869 bezw. nach Art. 2 pos. 3 des Geſetzes vom 17. Juli 1878, die Abänderung der
Ge=
werbeordnung betreffend, mit Geldſtrafe bis zu 150 Mark und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen beſtraft.
Auch kann ſolchen Gepäckträgern, welche durch Nachläſſigkeit in ihrem Gewerbebetrieb oder wiederholte Contraventionen gegen dieſe
Beſtimmungen Anlaß zur Klage geben, vorbehältlich des Recurſes an den Kreisausſchuß binnen 14 Tagen, die Conceſſion durch den
Betreffenden ſchriftlich zuzuſtellende Entſchließung der Polizeibehorde entzogen werden.
8 14. Uebertretungen des im 8 3 dieſer Polizei=Verordnung ausgeſprochenen Verbots werden mit einer Geldſtrafe von 2 bis 10
Mark geahndet, und ſind außerdem die betr. Perſonen durch die dienſthabenden Polizeibeamten und das mit Handhabung der
Bahn=
polizei betraute Perſonal aus den Bahnhöfen auszuweiſen.
8 15. Etwaige Beſchwerden gegen die Gepäckträger kann das Publicum in den Bureaux der Polizeireviere bei den
Bahn=
vorſtänden oder den auf den Bahnhöfen ſtationirten Polizeibeamten vorbringen.
8 16. Gegenwärtige Polizei=Verordnung mit dem Gebührentariſe ſoll im Wortlaute in den Bahnhöfenz angeſchlagen werden
und tritt mit dem Erſcheinen im Amtsblatte der unterzeichneten Behoͤrde in Wirkſamkeit.
Darmſtadt, den 18. November 1879.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
T a r i
für die Gepäckträger in den Bahnhöfen zu Darmſtadt.
Feſtgeſtellt in Uebereinſtimmung mit der Gemeindebehorde auf Grund des 8 76 der Deutſchen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869.
I. Aus den Bahnhöfen in diejenigen Theile der Stadt bezw. Beſſungens, welche zwiſchen der Aliceſtraße, dem Großherzoglichen
Schloßgartem, dem Sporerthor, Jägerthor, der Mühl= und Hochſtraße, Carlsſtraße und Wilhelmsſtraße liegen und von da zu den
Bahnhöfen:
1. für ein Gepaͤckſtuͤck unter 10 Kilo 20 Pf.
von 10- 25 Kilo 30 „
2. „ „
„
40
3.
Uber 25 Kilo
II. Aus dem Bahnhofe in die Theile der Stadt bezw. Beſſungens außerhalb der Vorbemerkten Grenzlinien und von da zum
Bahnhofe:
1. füur ein Gepͤckftuͤck unter 10 Kilo, 30 Pf.
von 10- 25 Kilo 40 „
2. „ „
„
8. „
über 25 Kilo
50 „
II. Regen= und Sonnenſchirme, Reiſedecken, Fußſacke und ahnliche kleine Handeffeten ſind unentgeltlich zu transportiren, wenn
der Reiſende noch ſonſtige Effecten transportiren läßt. Im anderen Falle ſind für jedes Stück 10 Pf., für alle zuſammen aber
höchſtens 30 Pf. zu entrichten.
VV. Für das Ab= und Zutragen des Gepäcks von und zu den Fuhrwerken in den Bahnhofen:
1. Für einen Reiſekoffer ohne Rückſicht auf das Gewicht desſelben 20 Pf.
2. Für Handkoffer, Mantelſäcke und dergleichen per Stück 10 Pf.
3. Für mehrere der unter 2 genannten Effecten zuſammen nicht mehr als 20 Pf.
4. Für Hutſchachteln, Handtaſchen, Reiſedecken, Regen= und Sonnenſchirme und dergleichen Handeffeten wird nichts berechnet,
wenn der Reiſende noch ſonſtige Effecten transportiren läßt, andernfalls ſind für 1 bis 2 Stück 10 Pf., für 3, 4 und mehr 20 Pf.
zu entrichten.
B e k a n n t m a ch u n g.
In Nachſtehendem werden die bezüglichen der Straßenreinigung zur Winterszeit geltenden Beſtimmungen des Polizei=
Reglements vom 8. November 1856 unter Hinweis auf die Strafvorſchrift in 8 166 pos. 10 des Reichsſtrafgeſetzes in
Erinnerung gebracht.
Insbeſondere wird darauf hingewieſen, daß das Streuen von Aſche oder Sand nicht allein bei wirklichem Glatteis,
ſondern auch bei Winterglätte u. Schnee ſtatthaben muß, ſowie, daß die Straßen nach Weggang des Eiſes ſofort zu reinigen ſind,
und als Streumittel Sägeſpäne unter keinen Umſtänden zur Verwendung gelangen dürfen.
87. Zur Winterszeit gelten noch weiter folgende Beſtimmungen:
a) Sobald Glatteis entſteht, muß jeder Hausbeſitzer, ſoweit ſeine Hofraithe, mit Einſchluß der Höfe und Gärten, an der Straße
oder an öffentlichen Plätzen liegt. auf dem Banquet einen 4 Fuß breiten Pfad mit Aſche oder Sand beſtreuen. An
Kreuz=
ſtraßen müſſen die Uebergänge über die Fahrbahn in der angegebenen Breite von den anſtoßenden Hausbeſitzern, denen die
Pflicht der Reinigung der Fahrbahn ſchon im Allgemeinen obliegt, ebenfalls beſtreut werden.
Hinſichtlich der öffentlichen Plätze und der darüber gehenden Wege liegt die nämliche Verbindlichkeit derjenigen Behörde ob,
welche außerdem für die Reinigung dieſer Plätze zu ſorgen hat.
Entſteht das Glatteis zwiſchen 7 Uhr Morgens und 9 Uhr Abends, jo muß ſogleich, längſtens mit Ablauf der erſten
halben Stunde nachher, entſteht es aber in der Nacht, in der erſten halben Stunde nach Tagesanbruch geſtreut ſein.
b) An den auf die Straße gehenden Dachkandeln, Goßſteinen und ſonſtigen Ableitungen des Waſſers nach der Straße müſſen die
Hausbeſitzer das auf den Seitenpflaſtern angeſetzte Eis ſofort aufhauen und wegſchaffen laſſen.
c) Außerdem haben die Hauseigenthümer dafür zu ſorgen, daß das etwa im Innern der Hofraithen ausgeſchüttete Waſſer nicht
durch die Floßrinne auf die Straße laufen kann.
4) Diejenigen Behörden, welche für die Unterhaltung der öffentlichen Brunnen zu ſorgen haben, ſind verpflichtet, ſo oft als nöthig,
vor denſelben aufeiſen und mit Aſche oder Sand ſtreuen zu laſſen.
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de
zu
nah,
m 235
2295
6) Bei eintretendem Thauwetter haben die Hauseigenthümer das Eis in den Floßrinnen aufhauen und neben den Floßrinnen auf
Haufen bringen zu laſſen. In Anſehung der an öffentlichen Plätzen herziehenden Flöſſer haben dies Diejenigen thun zu laſſen,
welchen die Sorge für die Reinigung der Plätze im Allgemeinen obliegt.
9 Das Fahren mit kleinen Schlitten und das Schleifen iſt auf den öffentlichen Plützen und auf den Seitenpflaſtern unterſagt.
Die Eltern werden aufgefordert, ihre Kinder deshalb gehörig zu verwarnen.
Wenn dem vorerwähnten Verbot zuwider dennoch Schleifen auf den Seitenpflaſtern entſtehen, ſo ſind die Hauseigenthümer
verbunden, ſolche entweder ſogleich mit Sand oder Aſche tüchtig beſtreuen, oder aufhauen zu laſſen.
Bei Schneefall hat jeder Hausbeſitzer, ſoweit ſeine Hofraithe, mit Einſchluß der Höfe und Gärten, an der Straße oder an
9)
öffentlichen Plätzen liegt, das ganze Banquet bis über die Floßrinne, oder wenn, wie in manchen Straßen der Altſtadt, kein
Banquet vorhanden iſt, einen 4 Fuß breiten Pfad ſauber kehren und dies bei fortdauerndem Schneewetter ſo oft als nöthig
wiederholen zu laſſen. In Anſehung der öffentlichen Plätze hat die betreffende Behörde hierfür zu ſorgen.
Au Kreuzſtraßen muß dieſer Pfad von den anſtoßenden Hausbeſitzern in der Banquetbreite auch über die Fahrbahn
fort=
geführt werden.
4) Aus dem Iunern der Hofraithen darf kein Schnee und Eis auf die Straße getragen werden, es ſei denn, daß für das augen
blickliche Wegfahren geſorgt iſt.
„ Bäuft ſich der Schnee auf den nach der Straße gehenden Dächern ſo an, daß er heruntergeworfen werden muß, ſo darf dies
nur dann geſchehen, wenn Jemand zur Warnung der Vorübergehenden hingeſtellt, oder das gewöhnliche Zeichen der Dachdecker
ausgeſteckt worden iſt. Den herabgeworfenen Schnee muß der Hauseigenthümer alsbald wegfahren laſſen.
8 8. Für das Wegfahren des auf den Straßen zuſammengekehrten Koths, ſodann das Wegſchaffen des Eiſes und
Schnees bei eintretendem Thauwetter, oder wenn dies aus ſonſtigen Rückſichten von der Polizeibehörde für nothwendig erkannt
wird, hat die ſtädtiſche Behörde Sorge zu tragen.
8 12. Wenn im Winter bei eintretendem Thauwetter die Floßrinnen aufgeeiſt werden, haben die Fuhrleute in den
Be=
ihnen übernommenen Diſtricten die Eishaufen ſogleich wegzuſchaffen, und es iſt damit ohne Unterbrechung bis zur gänzlichen von
ſeitigung der Eishaufen fortzufahren.
Das vor den öffentlichen Brunnen und an den Schlitzſteinen der Kanäle ſtehende Eis haben die Fuhrleute, wenn es
auf=
gehauen iſt, jedesmal am Reinigungstage mitzunehmen.
Die Fuhrleute ſind außerdem verbunden, auch dann, gleichviel, ob Thauwetter eingetreten oder nicht, den in den Straßen
angehäuften Schnee oder Eis wegzuſchaffen, wenn dies der Paſſage halber nöthig erſcheinen und von der Polizeibehörde angeordnet
werden ſollte.
Nachläſſigkeiten haben, außer der Beſtrafung, zur Folge, daß in ſolchen Fällen auf Koſten der betreffenden Fuhrleute
an=
dere Fuhrleute angenommen werden.
8 14. Zuwiderhandlungen unterliegen der im Art. 114 des Polizeiſtrafgeſetzes angedrohten Strafe. Außerdem haben die
Zuwiderhandelnden, wenn die von ihnen veranlaßten Mißſtände auf Anordnung der Polizeibehörde durch andere Perſonen beſeitigt
werden, die hierdurch entſtehenden Koſten zu tragen.
Darmſtadt, den 13. November 1879.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
B e k a n n t m a ch u n g.
Laut Verfügung des Königlichen Polizeipräſidiums Berlin vom 22. November l. J. iſt auf Grund des 8 11 des
Reichs=
geſetzes gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen der Socialdemokratie vom 21. October 1878 der in Form eines Flugblattes
mit dem Titel: „Ein Wort an die Armen1 in London herausgegebene Separatabdruck von den in der am 15. l. Mts. erſchienenen
Rummer der zu London herausgegebenen periodiſchen Druckſchrift „Freiheitu enthaltenen Artikeln: „Hungertyphus;, „Vernichtet
die Infamier und „Es lebe die Ordnung=, welchen ſich eine Empfehlung der „Freiheitu anſchließt, verboten, was hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Darmſtadt, den 27. November 1879.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
B e k a n n t m a ch u n g.
Der Voranſchlag der Gemeinde Beſſungen für 1880 iſt nach erfolgter Feſtſtellung
durch den Gemeinderath 8 Tage lang zur Einſicht auf dem Rathhauſe offen gelegt.
Beſſungen, den 28. November 1879.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Beſſungen.
10226)
Nohl.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Concurs über das Vermögen
des Wirths Adam Hübner zu
Darmſtadt (derzeit unbekannt wo
ſich aufhaltend).
Ueber das Vermögen des Wirths Adam/
Hübner zu Darmſtadt (derzeit unbekannt
wo ſich aufhaltend) iſt - heute Nachmittag
7 Uhr — der Concurs eröffnet worden.
Zum Verwalter wird einſtweilen Herr
Kaufmann Chriſtian Pettmann hier ernannt.
Alle Perſonen, welche eine zur
Con=
ſcursmaſſe gehörige Sache im Beſitz haben,
oder zur Maſſe etwas ſchuldig ſind,
werden hiermit aufgefordert, nichts an den
Gemeinſchuldner zu verabfolgen oder zu
leiſten, auch von dem Beſitze der Sache
und den Forderungen, für welche ſie
abgeſonderte Befriedigung in Anſpruch
nehmen, dem Verwalter bis zum 23. Dezbr.
1879 einſchl. Anzeige zu machen.
Die Friſt zur Anmeldung der Con=
cursforderungen bei dem unterzeichneten
Gerichte läuft bis zum 23. Dezbr. l. Js.
einſchl.
Termin zur Wahl eines Verwalters,
ſo=
wie zur Beſchlußfaſſung über die Beſtellung
eines Gläubigerausſchuſſes und die in
88 120 u. flgde. der Concursordnung
er=
wähnten Fragen, und weiter auch zur
Prüfung der Concurs=Forderungen iſt auf:
Freitag den 2. Januar 1880,
Nachmittags 3 Uhr,
hierher anberaumt.
Darmſtadt, den 26. November 1879.
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt I.
Zur Beglaubigung.
Der Gerichtsſchreiber.
J. V.:
Schudt,
Hülfsgerichtsſchreiber.
10227)
2296
Vekanntmachung.
Betreffend: Den Concurs über das
Ver=
mögen des Kaufmanns Chriſtian
Steinle zu Beſſungen.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns
Chriſtian Steinle zu Beſſungen iſt - heute
Nachmittags 4 Uhr — der oncurs eröffnet
worden.
Zum einſtweiligen Verwalter iſt
Kauf=
mann Heinrich Störger hier ernannt.
Alle Perſonen, welche eine zur
Concurs=
maſſe gehörige Sache im Beſitz haben oder
zur Maſſe etwas ſchuldig ſind, werden
hiermit aufgefordert, nichts an den
Gemein=
ſchuldner zu verabfolgen oder zu leiſten,
auch von dem Beſitze der Sache und von
den Forderungen, für welche ſie
abgeſon=
derte Befriedigung in Anſpruch nehmen, dem
Verwalter bis zum 20. December einſchl.
Anzeige zu machen.
Die Friſt zur Anmeldung der
Concurs=
forderungen bei dem unterzeichneten Gericht
läuft bis zum 22. December 1879 einſchl.
Termin zur Wahl eines Verwalters,
zur Beſchlußfaſſung über Beſtellung eines
Gläubigerausſchuſſes und über die in den
88 20 u. folgde. der Concursordnung
be=
zeichneten Gegenſtände, ſowie zur Prüfung
der Concursforderungen iſt auf:
Mittwoch den 31. December 1879.
Nachmittags 3 Uhr,
hierher anberaumt.
Darmſtadt, den 26. November 187.).
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt!
Zur Beglaubigung.
Der Gerichtsſchreiber:
J. V.:
Schudt
10228)
Hülfsgerichtsſchreiber.
Verſteigerung von Chriſt=
Bäumen.
Mittwoch den 3. Dezember d. Js.
werden im ſtädtiſchen Walddiſtrict
Hinter=
heck 2000 Chriſtbäume von 1-3 Meter
Länge in Looſen von 25 und 50 Stück
gegen Baarzahlung innerhalb 8 Tagen
öffentlich verſteigert.
Zuſammenkunft präcis 10 Uhr auf der
Dieburgerſtraße an der Bornſchneiſe.
Darmſtadt, den 27. November 1879.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V. d. B.:
10222) Hickler, Beigeordneter.
Bekanntmachung.
Freitag den 5. Dezember l. J.,
Vormittags 11 Uhr, werden in Arheilgen
folgende Gegenſtände zwangsweiſe durch den
Unterzeichneten verſteigert:
2 Glasſchränke, 1 Kleiderſchrank,
1 Küchenſchrank, 2 Spiegel, 1 runder
Tiſch, 1 Sopha, 1 Ladeneinrichtung,
1 Wanduhr, 1 Pfeilerſchrank, 6
Stroh=
ſtühle, Oelgemälde, 1 vollſtändiges
Bett, 9 geſtrickte Kaputzen, 3 desgl.
Kopftücher, 3 Stück Bettzeug, 23 Mtr.
N 235
Schocktuch, 2009 Stück Cigarren, ze.
ſchiedene Vortraits, 1 Wanduhr.
Darmſtadt, den 28. November 1879.
Reibſtein,
10229) Großh. Gerichtsvollzieher.
Feilgebotenes.
Eispommade,
D
als die reinſte Pommade, hinterläßt keinen
Schmutz und klebt die Haare nicht
zuſam=
men, Preis per Glas 50 Pfg., bei
W. Schäter, Friſeur,
Wilhelminenſtraße Nr. 21,
nächſt der Eliſabethenſtraße.
9068) Von meinem
Gobrannten kauee
in ¼ Pfd. Paqueten Nr. I. zu M. 1.80.
„ II. „ „ 1.60.
„ „
nach Liebigs Vor=
„ „
„
ſchrift zu M. 1.70
befinden ſich Verkaufsſtellen in Darmſtadt bei
M. Ruhland, Promenadeſtraße,
Mathilde Arth, Wilhelminenſtr. 19.
Mainz. Friedr. Aug. Achenbach.
10148) Zur Anfertigung der
Leineren
empfehle ich mein Lager der feinſten
Stoffe unter Zuſicherung der
promp=
teſten und reellſten Bedienung.
Reparaturen aller Herren=
Garderoben werden bei mir auf das
Raſcheſte und mit der größten
Sorg=
falt ausgeführt.
Feronand guann.
Feine Et-Chocolade
ür Theater, Reiſen ꝛc.
Elegante Paquete 25 und 35 Pfg.
Ppiedr Sohaefer
8748)
Ludwigsplatz 7.
8151) Dr. Wander'sVermatolip (neueſtes
Lederöl) erweicht ſelbſt das härteſte und älteſte
Leder, macht daſſelbe dehnbar geſchmeidig
und waſſerdicht. Von Jägern ſpeciell
ge=
ſchätzt. Beſtes Schmiermittel für Schuhe,
Stiefel, Pferdehufen,
Pferde=
geſchirre, Reitzeuge,
Chaiſen=
edachungen. - Zu haben bei
Julius Köhler.
9670) Eine Wheeler=Wilſon=
Nüh=
maſchine, die ſich beſonders gut zum
Weiß=
zeugnähen eignet, iſt billig abzugeben.
Näheres in der Expedition.
10033)
und
CUTL-IOh”
in
reicher -cuswahl.
1ARAUAD
Gautidl aeut,
ermäßigtem Preis.
Zahlen
[ ← ][ ][ → ]4 235
2297
00000000
Erbſchaftshalber
2. Groher reeller Ausverhauf.
Dis Weihnachten muß das ganze Lager geräumt ſein!
Alles für die Hälfte des gewöhnlichen Preiſes.
Für 20 Pfg.
1 Paar wollene Kinderſtrümpfe.
Kinderlätzchen,
1 Kinderhemd,
Damenkragen,
1 Paar Herren= und Damenmanſchetten,
1 Herren= oder Damenbindchen,
1 Bruſteinſatz für Herrenhemden.
Für 30 bis 50 Pfg
Paar wollene Herrenſocken für 30 Pfg.
1 Matroſenkragen für Kinder 25 Pfg.
1 Negligsehaube 25 Pfg.
1 großes, ächtſarbiges Herrentuch 30 Pfg.
1 geſtickter Damentragen 35 Pig.
) 1 Herren=Cachenez 40 Pfg.
1 elegante Nachthaube in Piqus 56 Pfg.
1 geſticktes Taſchentuch mit Buchſtaben 50 Pfg.
Größere Kinderhemden 50 Pfg.
Kinderhöschen, reich verziert, 40 Pf.
1 hochfeine Schleife oder Cravatte 25 Pfg.
1 Meter Vorhangſtoff, feine Qualität 30 Pfg.
1 Paar warme Handſchuhe 50 Pfg.
1 wollenes Tuch 50 Pig.
13fach leinene Herrenbruſt 50 Pfg.
Für 70 Pfg
1 Paar wollene Damenſtrümpfe 70 Pfg.
Paar Herren= oder Damenhoſen 70 Pfg.
1 elegante Garnitur Kragen und Manſchetten 70 Pfg.
großes Knaben= oder Mädchenhemd 70 Pfg.
wollenes Kinderjäckchen 70 Pfg.
1 große Hüftenſchürze 70 Pfg.
große Moirseſchürze 70 Pfg.
Für Mk. 1 bis Mk. 150.
½ Dutzend Handtücher 1 M.
großes Damenhemd 1 M.
Paar Shirtinghoſen für Damen, reich verziert, 1 M.
1 Unterjäckchen für Damen 1 M.
1 wollenes Kopftuch für Damen½ M.
1 Shirting=Rock für Damen, reich verziert, M. 150.
Nachtjacke für Damen 1 M.
1 reichverzierte Moirée= oder Alpacca=Schürze 1 M
1 Kinder=Filzrock M. 1.25.
Paar Köperflanell Hoſen, ſchwerſte Qualität, für Kinder
in allen Farben M. 125.
Damen=Corſett M. 1.25.
1 2=ſchläfrige Piqus Decke M. 1.50
großes Damaſt=Tiſchtuch M. 1.50.
½. Dutzend große, leinene Taſchentüchr M. 1.50.
Für 2 Mark.
1 Prima Damenhemd, Madapolam oder Dowlas, ſchwerſte
Qualität 2 M.
1 Herrenhemd mit Faltenbruſt 2 M.
1 Flanellhemd 2 M.
1 2ſchläfriges Bettuch, ohne Naht, 2 M.
1 Damenfilzrock 2 M.
1 ſchwere Piqus Nachtjacke 2 M.
l2 Dutzend große ſchwere Servietten M. 2.50.
Für 5 Mark.
1 wollenes Flanellherrenhemd 3 M.
Herrenhemd mit 3.fach leinener Bruſt, glatt u. geſtickt 3 M.
1 rein wollenes Herren= oder Damen=Unterjäckchen, prima
Qualität 3 M.
4 Duzend hochieine leinene Taſchenlücher 3 M.
Zanellarock 3 M
Außer oben benannten Artikeln empfehle in bekannter Güte die größte Auswahl
fer=
tiger Wäſche, eigenes Fabrikat, für Herren, Damen und Kinder. Alle Neuheiten für die
Winter=Saiſon in nur guten Qualitäten.
Flanellhoſen, Flanell=, Filz= und geſtreifte
Röcke, wollene Tücher, wollene Kinderkleidchen, Strümpfe ꝛc. ꝛc. ꝛc.
10230)
ſuud Bina vund.
000000000000000000000
[ ← ][ ][ → ]Schlafröcke
für Herren
befinden ſich an unſerem
Lager fertiger Herren=
Garderobe in einer
außer=
ordentlich reichhaltigen
Aus=
wahl.
Wir empfehlen darunter
eine große Partie, von der
wir das Stück erlaſſen zu
Wpiedrich Schaeſer
AGIN I
Ludwigsplatz.
empfiehlt zu Bäckereien in bekannter, beſter Waare.
2
Rafſnade, feinſt geſtoßen,
Citronen, ſchöne, große Frucht,
Amis, beleſen und großkörnig,
Mandeln, neue, ausgeleſen,
Pottasche, chem. rein,
Ammonium, do.
Sandel, feinſt alkoholiſirt,
Rolus,
Citronate,
Orangente, ſaftig und friſch,
Eimmt, China, Java, Ceylon, feinſt
geſtoßen,
Velken, feinſt geſtoßen,
Vanillerueker, ächt, kein Vanillin.
Honig.
Streuzucher,
Rosinen, Corinthen.
Wem
Eucker und ſämmtliche Gewürze ſind bei mir pulveriſirt und wird für
deren Reinheit garantirt.
W. Formen werden ausgeliehen. -.
9595)
ASS TUl EOUOme
Die erwartete Sendung
Rorenmäntel a;Havoloks
iſt eingetroffen und verkaufe dieſelben, um ſchnell damit zu räumen, zu
noch nie dageweſenen Preiſen von 6 Mark an das Stück.
Hermann Löh.
10034)
7 Ludwigsſtraße 7.
Trockenes Buchen- und Tannen-Scheilholz I. Glasse
liefert geſchnitten und geſpalten in jedem beliebigen Quantum zu den billigſten
Preiſen unter Zuſicherung reeller und prompter Bedienung
Georg Schneider, Friedrichsſtraße 40,
Holz=Säge= und Spalt=Anſtalt.
9266
an der Erhaltung einer geſunden Kopfhaut
und ſchönen Haarwuchſes etwas gelegen iſt,
der kaufe
C. Retter's Haarwasser,
per Flacon 40 Pfg.
Dasſelbe iſt geprüft und begutachte
vom k. bayer. Obermedicinal=Ausſchuß,
ſo=
wie von den höchſten Autoritäten privilegirt,
vom k. bayer. Staatsminiſterium und von
den erſten Aerzten und Privaten durch
maſſenhafte Zeugniſſe ausgezeichnet.
Zu beziehen durch Herrn H. W. Prassel
in Darmſtadt, Rheinſtraße 14.
Schönſte
9993)
Grangen u. Citronen.
Friedr. Sohaster,
Ludwigsplatz 7.
3
Gummiſohlen
empfehle: große zu M. 1.50, kleine
be=
deutend billiger. Auch übernehme gleichzeitig
das Aufſchrauben derſelben zu den billigſten
Preiſen.
B. Witzler, Holzſtraße I.
Meinen Herren Gſchäftscollegen erlaſſe
dieſelben zum Selbſtloſtenpreis.
10231) Ein neuer Pelzrock (iſam
u. Biber) zu verkaufen. Näh. bei der Erp.
10
[ ← ][ ][ → ]2298
M 235
Die beliebten Claſſiker=Ausgaben
in eleganten Einbänden halte ich auch wieder für dieſe Weihnachten in großer
Auswahl vorräthig und empfehle dieſelben zu nachſtehenden Preiſen:
M. Pf.
Goethe's ſämmtliche Werke, 45 Bde., in 10 Bde geb.
18-
7
Goethe's Auswahl, 16 Bde. in 4 geb.
Schiller's ſämmtliche Werke, 12 Bde in 4 geb.
5 40
Chakespeare's Werke, 12 Bde. in 3 geb.
6
4 20
Lessing's Werke, 6 Bde. in 2 geb.
3 50
Haufk's Werke, 5 Bde. in 2 geb.
6
Eyron's ſämmtliche Werke in 3 elegant. Bänden
1 50
Körner's ſämmtliche Werke, in 1 Band geb.
4 20
Moliere's ſämmtliche Werke, in 2 Bde. geb.
Goethe's Gediote in Goldſchnitt geb.
1 20
1
Schiller's Gedichte in Goldſchnitt geb.
25 50
Fritz Reuter's ſämmtl. Werke, fein geb. in 7 Bde.
18
Heine's ſämmtliche Werke, 12 Bde. in 4 geb.
16 50
Weber's Demokrit ſämmtliche 12 Bde. in 6 geb.
Beſtellungen für Außerhalb verſende gegen Nachnahme oder Franco=
Ein=
ſendung des Betrags.
Har Hes, Buchhandlung,
10232)
Darmſtadt, Carlsſtraße 29.
Brlauettes
der Gewerkſchaft Roddergrube.
Beſtes und angenehmſtes, ſowie billiges Brennmaterial.
Erfreuen ſich ſeit ihrer Einführung einer fortwährend ſich ſteigernden Beliebtheit.
Dieſelben bieten die beſonderen Vortheile der Geruchloſigkeit, außerordentlich langes
Anhalten des Feuers, Reinlichkeit ꝛc., und eignen ſich hauptſächlich für Full=
Regulir=, Thon= und Porzellanöſen.
Gebrauchsanweiſung wird auf Wunſch zugeſtellt.
Per Centner ca. 135-140 Stück M. 1.35 einſchl. Octroi.
Bei Abnahme von 10 Ctr. per Ctr. „ 1.25
Das HäuptVepot
Bernhard M. Hachenburger,
Eliſabethenſtraße 42.
9984)
von
gange= Wand.
Rronſeuchtern
und Ciſchlampen
Kür Petrol eum.
Da ich keine Petroleumlampen mehr führe, beabſichtige ich, die Beſtände aus
meinem früheren Ladengeſchäft, beſtehend aus einigen Hundert Hänge=, Wand= und
Tiſchlampen, zu bedeutend ermäßigten Preiſen abzugeben.
P.
Graoß,
Fabrik und Lager: Aliceſtraße 5.
10092)
Neue,
Patent=Fener=Anzünder.
Einfachſtes, billigſtes u. reinlichſtes
Ma=
terial zum Feueranmachen, ohne Anwendung
von Holz. Spähnen oder Tannäpfeln.
Preis per 100 Stück 70 Pfg.
Niederlage bei
Carl Watzinger,
Louiſenplatz 4.
10042) Ein Aushängſchränkchen und
ein Fenſter, beides von Eichen=Holz, ſolide
Arbeit, mit 2 großen Glasſcheiben, billig
zu verkaufen Obere Waldſtraße 4.
9855)
Brod
1. Sorte 2¼ Kilo 60 Pfg.
Georg Koch,
Woogſtraße 2.
Orangen-Punsch-Easenz
per ½ Fl. M. 2.20, per ½ Fl 1.20,
Ananas-Punsch-Eesenz
per Fl. M. 2.50, per ¼ Fl. 1.40
empfiehlt
H.
Apotheker,
3 F. Soriba, Kirchſtraße.
Niederlage bei Hrn. Gg. Lerch. Ludwigsplatz.
8 Frankf. Bratwurſt,
Hausmachende Leberwurſt empfiehlt
Cg. Freund,
gegenüber der Infanterie=Kaſerne.
10121) Ein noch wenig gebrauchter,
feuerfeſter Caſſaſchrank iſt preiswürdig
zu verkaufen.
Zu erfragen bei Amtsgerichtstaxator Schloß,
Grafenſtraße 13.
Laſelbürsten und Schaulehn
10125) empfiehlt mit und ohne
Hlickereieinrichtung
E. Scharmann,
6 Ludwigsplatz 6.
Maschinen-Strickerei
Strümpfe, Socken,
Beinlängen,
Leibbinden,
Gamaſchen,
Kniewärmer,
Pulswärmer,
Seidene Strümpfe
nur ſolideſter eigner Fabrikation.
F. Woschlo,
2
2 Ecke der Eliſabethen= u. Louiſenſtraße.
2300
R6 235
Darmstadt.
Einem verehrlichen hieſigen und auswärtigen Publikum erlaube ich mir ergebenſt anzuzeigen, daß ich mein
ſeit Jahren Ludwigsſtraße Nr. 3 beſtehendes
Damen-Confectuonsgeochäft
am heutigen Tage
Marktplatz Nr. 4,
in's Haus der Herren Gebrüder Trier verlegt habe.
Durch Vergrößerung meiner Localitäten bin ich im Stande, meinen verehrl. Kunden eine bedeutend größen
Auswahl bieten zu können, und bemerke ich, daß mein Lager ſtets mit den neueſten und geſchmackvollſter
Modells ausgeſtattet iſt.
Mein Tuch= und Mannfacturwaaren=Geſchäft führe jedoch in unveränderter Weiſe Ludwigs
ſtraße Nr. 3 weiter, und bitte hiervon gefl. Notiz zu nehmen.
10235)
VIlaO Guhzadulut.
0236) Eine große Parthie
Schlaf=
töcke
in bekannter Güte
ver=
kaufe ich, um zu
räu=
men, von 18 M. an.
Re rAUhce
10126) Bettwerk. Porzellan. Teller,
Kaffeeſervice, 1 Strohſeſſel und mehreres
Andere zu verkaufen.
Marienplatz 7. 1. Stock.
1022) Zu verkaufen!
Ein gebrauchter gr. Speiſeſchrank,
gr. Tiſch für gr. Küchen geeignet,
„ tannene Kommode mit Gefachen,
Bleichſtraße 32.
„ Küchentiſch.
10134) 1bzugeben:
Ein Wattirt. Hindermantel.
ein Puppenwagen. Zu erfragen
bei der Expedition.
10237) Eine Wheeler=Wilſon=Nähmaſchine
iſt preiswürdig abzugeben. Näheres Exp.
Bock
Münchener
WiIL. Schade,
13238)
Eliſabethenſtraße 25.
10239)
Neue
Muscat Dalteln
eingetroffen.
Carl Watzinger,
Louiſenplaßz 4."
10240) Ein Pelzrock, für Kutſcher
geeignet, wird billigſt abgegeben. Näh.
Mathildenplatz 6, zwei Stiegen hoch.
zur Cerloote:
241) Eine hochelegante, complete
ganz aus Eichenholz, mit reicher/
Schnitzerei (Gewinn aus der Heſſiſchen
Landes=Gewerbe=Ausſtellung in Offenbach)
iſt ſehr billig abzugeben.
Anfragen beliebe man sub D. 9744
an Radolf Mozse in
Frank-
furt a. M. zu richten.
Zu verkaufen:
10242) Einige indiſche Waffen wie
ſonſt. Curioſitäten. Ausk.: Exped.
Strohſeile,
Stroh=
decken, Strohſchuhe,
zu billigſten Preiſen.
Knaben=Arbeits=Anſtalt.
10243)
17244) Emige gebrauchte, gut hergerichtere
Piauiuo's
habe wieder vorräthig und kann dieſelben
ſehr preiswürdig abgeben.
Die Reparaturen aller Inſtrumente
dauerhaft und billig.
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Joseph Müller,
ſtraße Z.
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5 hll Hadlltoll, geushnis
ebhatten Nachfrage sind wir ausser
Stande, die Bestellungen auf die Bro.
schüre ,Ein Vort an allo Hausfrauen
Leofort und vollzählig auszutühren
Die Versendung wird vacb Möglich
keit beschleunigt und jeder neueſ
Auftrag. soweit die Auflage reicht
Jyegen Briefmarke gratis und frankol
ſausgeführt. Th. Hohenleitner,
leipzig uvd Basel.
Vermiethungen.
2721) Rheinſtraße 8 eine freundliche
Wohnung im Vorderhaus, drei Treppen
hoch mit allem Zubehör.
6163) Ruthsſtraße 9 ein Logis gleich
beziehbar.
5318) Obere Hügelſtr. 30 Zimmer u.
Cabinet, möblirt. Näheres bei
B. L. Trier, Ludwigsſtraße 10.
7105) Eliſabethenſtraße 36 ein
Lo=
gis von 2 Zimmern, 1 Kabinet, Küche u
allem Zubehör Anfang Novbr. zu verm.
722
Ecke der Soder= und
Teich=
hausſtraße 2 iſt die bel Etage, ganz oder
getrennt, zu vermiethen u. gleich zu beziehen.
7505) Eliſabethenſtraße 44, möblirte
Zimmer bel Etage, nach der Straße, ſofort
zu vermiethen.
8159) Mathildenplatz 5 iſt der dritte
Stock, 4 Zimmer, 2 Kabinette mit allen
Bequemlichkeiten, Anfangs Nov zu bez.
8367) Wilhelminenſtraße 6
iſt die Manſarde, 3 Piecen und alle Be=
7 quemlichkeiten, zu vermiethen und gleich zu
u beziehen
Chr. Klein.
5456) Victoriaſtraße 48 elegante
Wohnung 2. Stock (Neubau).
J. Ludwig Buſchbaum.
8927) Schützenſtraße 9 ein möblirtes
Zimmer zu vermiethen, eine Stiege hoch.
9352) Grafenſtraße 19 Hinterbau,
1 Treppe hoch, 1 unmöbl. Zimmer per
1. Degember zu beziehen.
9357) Sandſtraße 32 drei große
Zimmer, nach der Straße, nebſt Küche,
Manſardenzimmer und ſonſtigem Zubehör
alsbald zu vermiethen.
9383) Beſſ. Heidelbergerſtr. 57 iſt
in meinem neu erbauten Hauſe der mittlere
und untere Stock zu vermiethen und ſofort
zu beziehen.
Chriſtian Eß.
9423) Eliſabethenſtraße 1 im
Hinter=
baus ein Logis, ſowie Magazinsräume u.
Comptoir alsbald zu vermiethen.
9911) Theaterplatz 1 ein ſchön möbl
Zimmer mit Kabinet zu vermiethen.
952) Saalbauſtraße 7 Iſt der zwelte
Stock von 5 großen Zimmern und allen
ſonſtigen Bequemlichkeiten, ſofort beziehbar.
9520) Kiesſtraße 3 ein Logis an eine
ruhige Familie ſofort zu vermiethen.
9813) Bleichſtraße 47, 3. Stock, ein
ſchönes möbl. Zimmer gleich zu beziehen.
9816) Stiftſtraße Nr. 65 3. Stock,
ganz neu hergerichtet, 5 Zimmer, 2 Kam= tritt erwünſcht. Rheinſtraße 9.
mern, nebſt allen Bequemlichkeiten, für 240 fl.
9930) Lauteſchlägerſtraße 48 ein
kleines Logis für eine einzelne Perſon
ſo=
fort zu vermiethen.
10003)
Kirchſtraße 5
ſchön möbl. Zimmer zu vermiethen.
10072) Eliſabethenſtraße 8 iſt der
dritte Stock, 5 Zimmer, Küche, Magd= u.
Bodenkammer ꝛc., an eine ruhige Familie
zu vermiethen.
10164) Aliceſtraße 8 iſt der 3. Stock
ſammt allen Bequemlichkeiten zu vermiethen/ welches perfett waſchen und bügeln kann,
und alsbald zu beziehen.
10173) Ludwigsſtraße iſt der
zweite Stock meines Hauſes zu
ver=
miethen und per 25. März 1880 zu
beziehen.
Ferdinand Mann.
R 235
10246) Schützenſtraße 20 ein ſchönes
Manſardenzimmer an ein lediges
Frauen=
zimmer per 1. Januar billigſt zu verm.
10247) Beſſungen. Seeſtraße 5 ein
freundl. Zimmer, möbl., zu vermiethen.
10248) Gr. Ochſengaſſe 2 zwei ſchön
möblirte Zimmer ſind zu vermiethen mit
oder ohne Penſion.
Vermiſchte Nachrichten.
Gründlicher Unterricht
in allen Elementarfächern, namentlich im
Schönſchreiben,
ertheile nach meiner mit Erfolg garantirten
Methode in und außer dem Hauſe.
Sprechſtunden: 12-4 Uhr täglich.
Lugust Lurz,
Lehrer der Kalligraphie,
Magdalenenſtr. 6, 1St.
Nähere Auskunft ertheilt auch die
Schreib=
materialien=Handlung von Herrn Louis
(10076
Bauer, Obergaſſe 13.
üreaHir
Jatentangelegenhs
Jynn-zhdz
El
sEhinen-Camissions-Laschä
Gpegiglarzt Dr. ned. Heyer,
Gerlin, Leipzigerſtraße 91, heilt auch
brieflich Magen=, Unterleibs=, Frauen=
und Hautkrankheiten, ſelbſt in den
hart=
näckigſten Fällen, ſtets ſchnell mit beſtem
Erfolge.
(534
654)
Geſucht
ein mit guten Schulkenntniſſen verſehener
unger Mann als Lehrling in ein hieſiges
Bankgeſchäft. Näheres in der Expedition.
10053)
Geſucht
wird eine perfecte Köchin. Baldiger Ein=
10097) Beſſ. Weinbergſtraße 25 werden
Gummiſchuhe reparirt.
L. Noldt, Schuhmacher.
10099) Ein Theaterplatz im 1. Rang
iſt ganz oder halb abzugeben. Zu erfragen
in der Expedition.
10100) Der Herrngartenſchlüſſel
Nro. 174 iſt verloren gegangen. Dem
Finder eine gute Belohnung. Wo? ſagt die
Expedition d. Bl.
10197) Ein tüchtiges Hausmädchen,
wird geſucht, nur ſolche mit ſehr guten
Zeugniſſen werden berückſichtigt.
Näheres in der Expedition d. Bl.
10249) Zwei anſtändige Arbeiter können
Schlafſtelle erhalten. Gartenſtraße 13.
2301
Vogelmarkt
des Vereins für Vogel= und Geflügelzucht
in Darmſtadt, im Hôiel zur alten Poſt,
am 6., 7. und 8. Dezember, verbunden
mit Verlooſung. Eintritt 10 Pf., Looſe
20 Pf., bei Herrn L. Ohnacker,
Kirch=
ſtraße, und im Marktlokale.
10210)
10048) 6000 Mark auf gute zweite
Hypothek bei monatlicher Zinszahlung zu
leihen geſucht. Offerten unter ES 29
befördert die Expedition.
10250)
Feuer!
Die General=Agentur einer Feuer=
Ver=
ſicherungs=Geſellſchaft für Rheinheſſen,
Star=
kenburg und angrenzende Gebiete iſt an eine
im Verſicherungsfache und namentlich in der
Organiſation tüchtige Perſönlichkeit zu
ver=
geben. Offerten nebſt Angabe der früheren
Thätigkeit und Referenzen an
Hausen-
stein & Vogler in Frankfurt a. M.
sub 1 33966 b.
1025
Geſucht,
für Weihnachten ein braves Müdchen, das
kochen kann und Hausarbeit verſteht.
Zeughausſtraße Nr. 3 parterre.
10252) Weißſtickereien, beſonders in
Namen, werden ſchön und billigſt beſorgt.
Eliſabethenſtraße 48, eine Stiege links.
10253) Geſucht wird für ein Comptoir
ein jüngerer, militärfreier Mann, welcher
eine ſchöne, geläufige deutſche und auch
na=
mentlich lateiniſche Handſchrift beſitzt, ſowie
an raſches und exactes Arbeiten gewöhnt
iſt. -
Ferner ein junger Mann, der
erſt die Schule verlaſſen und ſich dem
Bureaudienſte zuwenden will. Genügende
Schulkenntniſſe und gute Handſchrift ſind
erforderlich. Schriftl. Anmeldungen ſind bei
der Expedition d. Bl. unter M. K. 10253
abzugeben.
10254
Geſucht.
Für einen einzelnen Herrn, womöglich
zum ſofortigen Bezug, ein unmöbl. Zimmer
mit Cab., nicht allzuweit vom Polytechnikum.
Offerten ſind aub NI in der Exped.
gefl. abzugeben.
10255) Ein Logis von 4-5 Zimmern
nebſt Zubehör möglichſt ſofort geſucht.
Be=
vorzugte Gegend: Blumenthalviertel,
Pro=
menaden=, Friedrichs= oder Caſinoſtraße.
Anmeld. werden zwiſchen 12-2 Uhr Mitt.
erbeten im Ludwigsbahnhof, 1. Etage,
Ein=
gang links von der Poſt.
t
zum Frühjahr eine
8 Geſucht Wohnung in
ge=
ſunder Lage von 4 Zimmern nebſt Zubehör
im Hoch=Parterre oder erſten Stock eines
neuen Hauſes. Gefl. Offerten mit Preis=
Angabe unter Chiffre 8 R 10256 an die
Expedition d. Bl.
10257) Ein halber
Parquetlogen=
platz abzugeben. Martinſtraße 14.
612
2302
R6 235
Bilderbücher, Jugendschriften
10258)
Prachtuorko, Hrhallishos. Gooshiohto olo.
10359)
Städtiſche Sparkaſſe.
Wegen Richtigſtellung der Jahres=Zinſen werden in der zweiten Hülfte des
Monats Dezember keine Rückzahlungen geleiſtet.
Darmſtadt, den 1. Dezember 1879.
Der Verwaltungsrath der Städtiſchen Sparkaſſe.
Buchner.
10260)
Bekanntmachung.
Die Erhebungen und Auszahlungen für die Großh. Landes=Waiſen=Anſtalt, für
die Großh. Schullehrer=Wittwenkaſſe und den Provinzial=Schulfonds für Starkenburg,
ſowie die Auszahlungen für die Großh. Gymnaſialkaſſe zu Darmſtadt, werden in dem
Bureau des unterzeichneten Rechners - Schützenſtraße Nr. 1- nur an den
Wochen=
tagen: Dienstag und Freitag, und zwar Vormittags von 9-12 Uhr und
Nachmittag=
von 2- 4 Uhr, vorgenommen.
Darmſtadt, den 28. November 1879.
Langsdorf, Rechnungsrath.
Handelsverein für Darmſtadt u. Beſſungen.
Einladung zur Vereinsverſammlung
Mittwoch den 3. Dezember a. c., präcis Abends 8 Uhr, im oberen Saale
des Gaſthofs zum „Prinz Carlv.
T a ge s ordnung:
1) Einlaäufe.
2) Mittheilungen des Vorſtandes.
3) Reſerat über die Verhandlungen des deutſchen Handelstags.
4) Neuwahl zur Handelskammer.
5) Etwaige Anträge und Wünſche.
Zu dieſer erſten Verſammlung nach den Ferien erwarten wir ein recht zahlreiches
Erſcheinen der Vereinsmitglieder.
10261)
Der Vorstand.
Frachtbriefe
der Main=Neckarbahn, ſowie der Heſſiſchen Ludwigsbahn, auf Wunſch mit Firma,
M. 7 per Tauſend.
L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.
Schellfiſche
friſch eingetroffen bei
G. P. Poth,
Bleichſtraße.
Jager von
äoht ebines. & ostind.
Thee's
in verſchiedenen Qualitäten.
Carl Walzinger,
Thee= amp; Droguenhandlung,
3513 Louiſenplatz Nr. 4.
oiener Bikterwasser.
Glunyadi Janos Bitterquelle)
deſſen Wirkſamkeit nach Analyſe des Herrn
Profeſſor Juſtus von Liebig alle anderen
Bitterwaſſer übertrifft, iſt in friſcher Füllung
direct von der Quelle eingetroffen.
Emanuel Fuld,
Kirchſtraße.
2662)
der Oppenheimer
Katha=
rinen=Kirche=Lotterie ſind
3 Mark in der Exp.
d. Bl. zu haben.
10263) Eine reinliche Frau ſucht
Wart=
dienſt. Zu erfr. kleine Ochſengaſſe 6.
Großherzogliches Hoftheater.
Dienstag 2. Dezember.
12. Vorſtellung in der 2. Abonnements=Abtheilung
D o l k u rof f.
Schauſpiel in 1 Akt von G. Wacht.
Perſonen:
Fürſtin Bariatſcheff, Wittwe Frl. Weigel.
Der Polizeiminiſter Graf
Petroi
Hr. Werner.
Dolkuroff
Hr. Fiala.
Minuſchka, Kammermädchen
der Fürſtin
Frl. Schütky.
Jwan, Polizeiagent Hr. Franke.
Diener der Fürſtin
Hr. Hartig.
Hieruf:
Ballet=Divertiſſement,
arrangirt von Fräulein Dittmann.
1) Pas de matolot, getanzt von den Eleven d
Balletſchule S. Roſch und M. Wilhelm.
2) Grand pas seul, getanzt von Fräulein Bohr
3) Pas des brigands, getanzt von Fräulein
Dittmann und dem Balletcorps.
D i e Büſte.
Luſſpiel in 2 Akten von F. Zell.
Perſonen:
Madame Michaud
Fr. Eppert.
Victorine, ihre Nichte.
Frl. Ethel.
Des Tournois
Hr. Peppler.
Paul de Marſal
Hr. Franke.
Alfonſine, ſeine Schweſter
Frl. Schütky.
Daniel Périn, Bildhauer
Hr. Edward
Riſotto, ſein Lehrling
Fr. Haſem=Klägen
Dominique, Diener
Hr. Leib.
Georgette, Kammermädchen Hrl. Bernhard.
Anfang halb 7 Uhr. Ende 9 Uhr.
No. 235
2303
Vermiſchte Mittheilungen.
Darmſtadt, 2. December.
Das Großh. Regierungsblatt, Beilage Nr. 2 vom 29.
No=
vember enthält: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.
2)
guſammenſtellung der Ergebniſſe der Staatsſchuldentilgungskaſſe=Rechnung
für 1876. - 3) Ordensverleihung.
4) Ermächtigungen zur Annahme
und zum Tragen fremder Orden. - 5) Dienſtnachrichten.
6)
Kon=
urrenzeröffnungen.
Das Großh. Regierungsblatt Nr. 58 vom 1. December
enthält: Verordnung, die organiſchen Beſtimmungenzder Landes=
Univer=
ſität Gießen betr.
Der Abg. Dr. Schröder hat bei dem Bureau der zweiten
Kammer den Antrag übergeben:
Die Kammer wolle die Großh. Regierung erſuchen, in baldige
Er=
wägung zu ziehen, wie der Vermehrung der in ſittlicher, geſundhettlicher
und wirthſchaftlicher Beziehung nachtheiligen öffentlichen
Tanzbe=
luſtigungen (Tanzmuſiken) vorgebeugt und deren Abhaltung über
eine gewiſſe Zahl in jedem Jahre hinaus durch beträchtliche Erhöhung
der dafür an den Staat zu leiſtenden Stempelabgabe vermieden werden
könne.
Die dem Antrage beigegebenen Motive lauten.
„1) Die große, im letzten Jahrzehnt in Stadt und Land
unverhält=
nißmäßig geſtiegene Zahl der öffentlichen Tanzvergnügungen und
Tanz=
muſiken, womit erfahrungsmäßig nicht ſelten ſchwere Nachtheile für die
Betheiligten (3. B. Dienſtboten und Herrſchaften) verbunden ſind. Von
den ſog. Tanzſalons in Städten iſt dabei ganz abzuſehen. 2) Die
Ge=
ahren für die noch kaum aus der Volksſchule entlaſſene Jugend
beider=
lei Geſchlechts, welche häufig ohne elterliche Aufſicht dort ſchon Nächte
durchſchwärmt, z. B. Solche, welche noch die obligatoriſche
Fortbildungs=
ſchule zu beſuchen haben. Keineswegs will Antragſteller einem
geord=
neten, von Zeit zu Zeit ſich wiederholenden Tanzvergnügen entgegentreten
oder ſolches erſchweren, wie es früher an Kirchweihen und Jahrmärkten,
zu Weihnachten, Oſtern und Pfingſten geübt wurde, oder in
geſchloſſe=
nen Geſellſchaften und Vereinen ſtatthat. Nur Mittel und Wege ſollen
gefunden werden, wie dem zum Schaden des öffentlichen Wohlſtandes,
der Wohlfahrt und Sittlichkeit jetzt zu häufig auftretenden
Tanzmu=
ſikweſen vorgebeugt und wie ferner die unerwachſene Jugend vor der
Theilnahme daran einigermaßen bewahrt werden könne. Das nächſte
Mittel dafür ſcheint eine Erhöhung der Stempelabgabe; für die Tanz=
Erlaubnißſcheine zu ſein, wober die Abgabe je mit der wachſenden Zahl
der Erlaubnißſcheine in jedem Jahre für den darum Nachſuchenden ohne
Weiteres zu erhöhen wäre. Vorausſetzung der ſtempelpflichtigen Tanz=
Erlaubniſſe iſt: a. daß die bei den öffentlichen Tanzvergnügungen thätige
Muſik bezahlt wird, b. daß Speiſen und Getränke dabei gegen Zahlung
verabreicht werden.”
— Das diesjährige Stipendium aus der Commercienrath
Keller=
ſchen Stiftung 6für Studirende der techniſchen Hochſchule iſt den
Herren H. Hellhammer aus Stockhövel und H. Reinhardt aus
Darmſtadt mit je 200 M. zuerkannt worden.
t. Kommenden Donnerstag den 4. December hält Herr
General=
ſecretär Dr. Weidenhammer im Volksbildungs=Verein einen Vortrag,
volkswirthſchaftliche Betrachtungen betr.
Am 29. d. M. fand im Saalbau eine ſehr zahlreich beſuchte
Ver=
einigung von Helfern und Helferinnen des Vereins gegen
Ver=
armung und Bettelei ſtatt. Dieſe bei Beginn des Winters - als
der Zeit der hauptſächlichſten Thätigkeit des Vereins - ſtattfindenden
Zuſammenkünfte der activen Mitglieder haben eine hervorragende
Be=
deutung für die Wirkſamkeit derſelben. Es entwickelt ſich dabei in der
Regel, wie auch diesmal, ein lebhafter Austauſch von Erfahrungen,
mancher=
lei verſchiedene Geſichtspunkte werden geltend gemacht, debattirt und in
ſchließliche Uebereinſtimmung gebracht, ſo daß ſich hierdurch die Baſis für
das ſo höchſt nothwendige einheitliche fruchtbringende Zuſammenwirken
ergibt.
Darmſtädter Victualienmarktpreiſe vom 25. bis
29. November: Kartoffeln Weißgelbe 100 Kilo 5 M. 50 Pf. bis 5 M.
70 Pf., im Kumpf 40 Pf., Seeländer 100 Kilo 6 M. bis 6 M.
50 Pf., im Kumpf 45 Pf., Salatkartoffeln im Kumpf 70 Pf.,
Schaf=
naſen 100 Kilo 9-10 M., im Kumpf 65 Pf., Graue Reinetten 11 M.
50 Pf. bis 12 M., im Kumpf 75 Pf., Goldreinetten 13 Mark, im
Kumpf 85 Pf. bis 1 Mark, Kohläpfel 11 M. 50 Pf. bis 15 M.,
im Kumpf 75 Pf., Borsdorfer 17 Mark, im Kumpf 1 M. 20 Pf.,
franzöſiſche Betzelbirnen 100 Kilo 12 M., im Kumpf 80 Pf.,
Grau=
birnen 12 M., im Kumpf 85 Pf., Dorbirnen 10 M., im Kumpf 60 bis
70 Pf., Butter per ½ Kilo 1 M. 10 Pf., in größeren Parthien
billiger, Käſe per Stück 3 bis 5 Pf., Bauernkäſe 6 bis 10 Pf.
Schmierkäſe per ¼ Liter 18 bis 20 f., Deutſche Eier 100 Stück
6 M. 40 Pf., 1 Stück 7 Pf., Kalkeier 100 Stück 5 M. 80 Pf.,
1 Stück 6 Pf., Italieniſche 8 M. 40 Pf., 1 Stück 9 Pf., Weißkraut
100 Stück 7, 8 und 9 M., 1 Stück 5, 6 bis 10 Pf., Rothkraut 1 St.
6 bis 18 Pf., Blumenkohl 1 Stück 10 bis 25 Pf., Italieniſchen
Häupterſalat 1 Stück 20 Pf., Endivie 1 Stück 3-5 Pf., Sellerie
1 Stück 3 bis 10 Pf., Zwiebeln 100 Kilo 16 M., ein Stück 1 bis
3 Pf., Meerrettig 100 Stangen 1. Sorte 15 bis 20 M., 1 Stange
15 bis 25 Pf. 2. Sorte 10 bis 15 M., 1 Stange 6 bis 15 Pf.,
Kaſtanien per ½½ Kilo 15 bis 25 Pf, Italieniſche Trauben per ¼¾ Kilo
50 Pf., Rehziemer 7-12 M., Keule 5 bis 8 M., Bug 1bis 2 M.,
Kopf und Hals 1 M. bis 1 M. 50 Pf., Haſen 1 Stück 3 M. 80 Pf.
bis 4 M. 80 Pf., kleinere 1-3 M., Gänſe per St. 4-6 M., Enten
Stück 1-2 M., Hahnen per St. 1-3 M., Hühner per Stück
80 Pf. bis 1 M. 50 Pf., Feldhühner 1-2 M., Hechte per ½ Kilo
80 Pf. Karpfen 80 Pf., Bräſſen 25 bis 30 Pf., Bärſch 25 bis
30 Pf., Schellfiſch 25-30 Pf., Weißfiſche 20 bis 25 Pf.
M. Beſſungen. Verſpätet. Sitzung des Gemeinderaths
vom 18. November: An Stelle des verſtorbenen Rechnungsraths Schröder
wurde das Mitglied des Gemeinderaths Herr Oberſt Bickel als
Mit=
glied gewählt. - Der Großh. Bürgermeiſter theilt das bereits in den
Blättern bekannt gegebene Urtheil des Kreisausſchuſſes die Polizeifrage
betr., mit, worauf der Gemeinderath Recurs an den Provinzialausſchuß
beſchließt. — Die verſchiedenen, an der oberen Hermannnſtraße ſeither
beſchäftigt geweſenen Wegbauhandwerker hatten ſich erboten, auch den
unteren Theil dieſer Straße zu denſelben billigen Preiſen auszuführen.
Dieſes Erbieten, ſo annehmbar es erſchien, mußte jedoch abgelehnt
wer=
den, um bei einer anzuberaumenden Verſteigerung auch den Arbeitern
Beſſungens Gelegenheit zu geben, an dieſer Arbeit ſich zu betheiligen.
Die Verſteigerung dieſer Arbeiten wird aber unter dem Vorbehalt freier
Auswahl unter den Steigerern durch den Gemeinderath ſtattfinden, um
vollſtändige Garantie für die Ausführung zu ſichern. - Der Großh.
Bürgermeiſter theilt mit, daß die ſeitherige Benennung der
Hermann=
ſtraße nach Allerhöchſter Genehmigung Sr. Königl. Hoheit des
Großher=
zogs definitiv geworden iſt. — Auf ein Geſuch der Anwohner des
unte=
ren Holzwegs um Regelung desſelben zur Straße wird dem Großh.
Bürgermeiſter anheimgegeben, den Bittſtellern es zu überlaſſen, dieſe
Regelung einſtweilen dadurch vorzubereiten, daß ſie ſämmtliche Anlieger
zur Einwilligung der Geländeabgabe zu billigſten Preiſen beſtimmen.
Die Bepflanzung des Forſtmeiſterplatzes mit entſprechenden Baumarten
wird alsbald erfolgen. — Ein Bürgermeiſtereiſchreiber wird, beſonders
mit Rückſicht auf ſeine körperlichen Leiden und höheres Alter, mit
ent=
ſprechender Jahresunterſtützung entlaſſen; eine jüngere Kraft ſoll an deſſen
Stelle herangezogen werden.- In Anerkennung der vorzüglichen Leiſtungen
des erſten Burgermeiſtereiſchreibers wird der ſeither ſehr beſcheiden
be=
meſſene Gehalt desſelben aufgebeſſert. — Seither iſt es allgemein als
ſehr läſtig empfunden worden, daß alle Verhandlungen mit dem
Bürger=
meiſter auf der einzigen und allgemeinen Schreibſtube ſtattfinden mußten;
es wird der Anregung, dieſen Mißſtand zu beſeitigen, entſprechende Folge
gegeben werden.
D. Beſſungen. Sitzung des Gemeinderaths vom 27.
No=
vember. 1) Der von dem Großh. Bürgermeiſter vorgelegte Entwurf des
Voranſchlags pro 1880 wird berathen und nach einigen kaum
nennens=
werthen Abänderungen einſtimmig genehmigt. 2) Ein Geſuch um
Aus=
zahlung von Pfleggeld wird, da die Mutter hinreichenden Verdienſt hat
und ihr Kind ſelbſt verköſtigen und ernähren kann, zurück= und im Falle
dringender Noth dieſelbe an den ihr zuſtehenden Armenpfleger verwieſen.
3) Die Verſteigerung über die Herſtellungsarbeiten des unteren Theils
der Hermannſtraße wird vom Gemeinderath genehmigt.
L. Beſſungen. Die am 27. November auf Großh. Bürgermeiſterei
ſtattgefundene Verſteigerung der Arbeiten zur Herſtellung des unteren
Theils der Hermannſtraße verlief für die Gemeinde äußerſt günſtig.
Die Chauſſirarbeit, veranſchlagt zu 50 Pf. per Om., wurde um 25 Pf.
von Jacob Delp II. von Pfungſtadt; das Zerſchlagen von Klopfſteinen,
veranſchlagt zu 4 Mark per Em., um 2 Mark 56 Pf. von Dieter Ziſſel
von Biebesheim, und die Pflaſterarbeiten, veranſchlagt zu 1 Mark per
Om., um 88 Pf. von Georg Demmel von Beſſungen erſtanden.
L. Beſſungen. Am Samstag Abend beſchloß der hieſige ältere
Geſangverein ſeine ſtatutengemäß für dieſes Jahr vorgeſehenen
Unterhaltungen mit der letzten in der Reſtauration Markwort. Wie es
bei den meiſten Vereinen der Fall, ſo war auch hier eine
Theaterauffüh=
rung damit verbunden. Die unter Leitung des Dirigenten, Herrn
Hof=
muſiker Planz, aufgeführten Chöre, wie auch die Sologeſänge der Fraul.
Glock und der vierhändige Claviervortrag des Herrn Glöckner und Sohn
ernteten reichen Beifall. Die beiden Schwänke „Schneider Fips= und
„Monſieur Herkules” von Mitgliedern des Vereins in
anerkennens=
werther Weiſe zur Vorführung gebracht, riſſen die Zuhörerſchaft zu
un=
unterbrochener Heiterkeit hin.=Wir wollen hoffen, daß alle Mitwirkenden
auch bei ſpäteren Aufführungen ihre Kräfte und Talente dem Vereine
bereitwillig widmen werden. Die Geſellſchaft blieb noch längere Zeit
nach Schluß vergnügt beiſammen, und wird ſich dieſelbe wohl - wenn
wir recht unterrichtet ſind — am erſten Weihnachtsfeiertage wie ſeither
alljährlich zu einer Chriſtbeſcheerung vereinigen.
L. Beſſungen, 29. Nov. Geſtern wurde ein den Circusbeſitzern
Althoff und Mark gehöriges junges dreſſirtes Pferd, dem Abends vorher
von einem ihrer Bedienſteten, wie man vermuthet aus Bosheit, ein Bein
entzwei geſchlagen worden war, um den Preis von 40 Mark verkauft,
um zu Wurſt verarbeitet zu werden.
Mainz. Fruchtpreiſe vom 28. November: Waizen 23 M.
bis 23 M. 50 Pf., Korn 18 M. bis 18 M. 50 Pf., Gerſte 19 M.,
Hafer 14-15 M. per 100 Kil. Brodpreiſe vom 29. November bis
b. Dezember: Schwarzbrod (ſ. 9. gemiſchtes Brod) 14 Pf., Weißhrod
24 Pf. per Pfund.
N6.
2304
Gießen. Zu dem Krankenbeſtand am Flecktyphus kamen am 26.
und 27. Novembber je 1 Kranker hinzu. Es wird beabſichtigt, eine
Ge=
ellenherberge nach Art der Herbergen „zur Heimath' herzuſtellen,
deren Einrichtung bekanntlich muſterhaft iſt; auch hat das
Polizeipräſi=
dium zu Frankfurt a. M. den dortigen Herbergswirthen bereits
aufge=
geben, ihre Einrichtungen nach den muſtergültigen der dortigen Herberge
„zur Heimath= zu treffen. Auch eine Suppenanſtalt ſoll demnächſt
G. A.)
hier ins Leben treten.
Die Dortm. 3tg. ſchreibt über das anhaltende Sinken der
Fleiſchpreiſe: Bisher gingen Herden von Vieh und zwar die beſten
Stücke - denn die Engländer wiſſen die Qualität an Fleiſch zu ſchätzen
- nach England. Dieſer Transport iſt aber im ſteten Sinken begriffen,
denn gegen die amerikaniſchen Preiſe können unſere deutſchen Viehzüchter
nicht ankämpfen. Nach der amtlichen Handelsliſte, die in Waſhington
er=
ſcheint, wurde während des Jahres 1878 für mehr als zwei Millionen
Dollars Vieh nach England ausgeführt; in dieſem laufenden Jahre ſind
bereits 7 Mill. überſchritten, da die Transportmittel weſentlich verbeſſert
ſind. Noch auf Jahre hinaus wird dieſe Ausfuhr in ſtetem Wachſen
bleiben, es iſt alſo klar, daß wir Deutſche auch auf Jahre hinaus immer
mehr in die angenehme Lage kommen, das Fleiſch unſeres Rindviehs
ſelber verſpeiſen zu müſſen. Das vermehrte Angebot muß natürlich
Unbedingt die Preiſe drücken und gerade die beſſere Qualität, die bisher
nach England ging, iſt es, welche nun auf unſeren Markt kommt. Wenn
ſich unſere Metzger dahinter verſchanzen, daß ſie die gute Qualität,
welche bisher verlangt wurde, nicht billiger liefern könnten, ſo iſt das
alſo eine ungerechtfertigte Behauptung, denn alle Qualitäten ſinken im
Preiſe. Wenn man die Behauptungen der Metzger gehört hat, ſo laſſe
man ſich einmal von unſeren Landwirthen vorklagen, wie reißend die
Preiſe für Fettvieh heruntergegangen, ſind und man wird wiſſen, woran
man iſt. Alſo die Herren Metzger haben nicht das Recht, in dem Kampfe
der Zeitungen um billiges Fleiſch eine gegen ſie gerichtete Chicane zu
erblicken, ſondern das Bemühen geht dahin, vor Allem dem „kleinen
Manne; ein gutes Nahrungsmittel in vermehrtem Maße zugänglich zu
machen, denn beſſere Nahrung läßt die winterlichen Strapazen beſſer
er=
tragen, da gute Koſt bekanntlich wärmt!
Berliner Blätter bringen die folgende beachtenswerthe
Mitthei=
lung: Die widerliche Unſitte mancher Hundeliebhaberin, ſich von ihrem
Schooßhündchen küſſen zu laſſen, hat vor längerer Zeit in Berlin bereits
den Tod eines jungen Mädchens, der Tochter einer hochgeſtellten Familie,
zur Folge gehabt, da derſelben in Folge jenes unappetitlichen Vorgehens
eine dem Hunde eigenthümliche, auf Menſchen übertragbare Art von
Entozoen, die ihren Sitz in der Leber nehmen, mitgetheilt worden war.
Die „Staatsb. Z.” berichtet nun wieder über einen ſolchen Fall.
Da=
nach fing ein Dienſtmädchen in der Blumenſtraße (Verlin), das ſich ſonſt
immer einer ſehr feſten Geſundheit erfreute, vor längerer Zeit ſchon an
zu kränkeln, ohne daß es gelingen wollte, die Urſache der Erkrankung zu
entdecken. Schließlich erfuhr der Arzt auf vieles Befragen, daß das Mädchen
ſich häufig von dem kleinen Hunde der Herrſchaft hatte „küſſen” laſſen.
Vor eingen Tagen iſt an der Bedauernswerthen im Krankenhauſe eine
lehensgefahrliche Operation vorgenommen worden. Dieſelbe hat Würmer
in der Leber ergeben, ein Zuſtand, deſſen Uebertragung auf den Menſchen
nur dem Hunde eigen iſt. Noch lebt das Mädchen zwar, indeſſen iſt
wenig Hoffnung auf Erhaltung des Lebens.
Großherzogliches Hoftheater.
Freitag, 28. November. Der Störenfried. Luſtſpiel iin
4 Akten von Roderich Benedir. Wenige Bühnenſchriftſteller verſtanden
es in gleichem Maße wie der Verfaſſer des Störenfried, alle Vorzüge
eines guten Luſtſpieles - treffliche Anlage, ſcharfe Charakterzeichnung,
ſpannende Situation und fließenden Dialog - ſo bühnengerecht und
wirkungsvoll zu vereinigen Kommt dazu eine ſo vorzügliche Beſetzung
der Rollen, wie ſie die uns vorliegende Aufführung bot, ſo kann ein
durchſchlagender Erfolg nicht ausbleiben. Dies war denn auch, Dank
der vortrefflichen Darſtellung aller Mitwirkenden, der Fall am vorigen
Freitag, und wenngleich der Beifall eines feinfühligen Publikums ſich
nicht in „ſtürmiſchem' Applaus kund gab - was ja bei alten Bekannten
auch kaum zu erwarten iſt - ſo fehlte es doch keineswegs an den
un=
verkennbaren Ausdrücken vollſter Befriedigung und Anerkennung. (Wir
ergreifen aber die Gelegenheit, darauf hinzuweiſen, daß das jüngſt
er=
laſſene Verbot an die darſtellenden Mitglieder des Hoftheaters, „dem
Hervorruf bei offener Scene künftig keine Folge mehr zu leiſten,” nicht
gleichbedeutend mit einer Beſchränkung der Beifallsbezeugung Seitens
des Publikums iſt, wie es theilweiſe aufgefaßt zu werden ſcheint.) Es
war aber auch eine ſo vortreffliche Darſtellung aller einzelnen Charaktere
und ein ſo abgerundetes Zuſammenſpielen und wirkſames
Ineinander=
greifen, daß dieſe Vorſtellung mit den Leiſtungen anderer berühmt
ge=
wordenen Geſammt=Gaſtſpiele einen ehrenden Vergleich nicht zu ſcheuen
braucht. Freudig zollen wir dem unverkennbaren Streben der Direction
und Regie, einheitliche, harmoniſch wirkende Geſammtdarſtellungen zu
pflegen und zu fördern - als dem höchſten Ziele der
Schauſpielkunſt-
unſere wärmſte dankende Anerkennung, denn es iſt ein Fortſchritt in der
235
rechten Richtung. - Zur Beſprechung der Einzelleiſtungen übergehend,
bleibt uns kaum etwas Anderes übrig, als zu conſtatiren daß hier der
ſeltene Fall vorliegt, daß ſämmtliche Darſteller Anſpruch auf ehrende
Erwähnung haben. Laſſen wir ſie der Reihe nach Revue paſſiren.
Herr Fiala„Lonau- zeichnete den männlich edlen, gediegenen Charakter
des Stadtſyndicus mit meiſterhaften Zügen. Frl. Weigel deſſen Frau
„Theklal, war ganz die liebende nur für ihren Mann lebende Gattin;
die ſtufenweiſen Uebergänge von ſtiller Glückſeligkeit zu den Qualen der
Eiferſucht und endlich verzweiflungsvoller Reſignation wurden in
natur=
wahrer und ergreifender Weiſe zur Anſchauung gebracht. Frau Eppert's
Geheimeräthin Seefeld”, der „Störenfried: war mit lebensfriſchen Farben
künſtleriſch porträtirt. Lonau's Mündel, „Alwine Weiß," fand in Frau
Haſemann=Kläger eine ſo vorzügliche Repräſentation des kindlich
naiven Backfiſchchens, daß wir es kaum für möglich halten, dieſe Leiſtung
zu übertreffen. Der durch verrathene Liebe ernſt und faſt menſchenſcheu
gewordene „Hubert Maiberg; wurde von Herrn Edward vortrefflich
gezeichnet. Der alte Hausfreund „Lebrecht Müller' des Herrn
Butter=
weck war ein wahres Cabinetsſtück. Unter den übrigen untergeordneten
Rollen verſtand es Frl. Ethel, ihre eiferſüchtige Kochin „Babette” zur
prominenten Geltung zu bringen; deßgleichen Herr Franke den
Dümm=
ling „Henning
Die Kammerjungfer „Minette; der alte Gärtner
„ Chrhardt= und der Graf=Marling” waren durch Frau Kilian und
die Herren Schimmer und Mendel, den ſreſpektiven Charakteren
ent=
ſprechend, gut vertreten.
(A. H.)
Am letzten Sonntag, den 30. November, fand die lange verheißene
Aufführung der „Meiſterſinger von Nürnberg' von Richard Wagner
ſtatt. Ein faſt ausverkauftes Haus bekundete das rege Intereſſe, welches
das Publikum dieſer Tonſchöpfung des großen Meiſters entgegen brachte.
Wir ſtehen hier vor einem großartigen Tonwerke, in dem das
Cha=
rakteriſtiſche der Wagner'ſchen Muſe, die Abweſenheit von ſogenannter
Melodie, oder doch deren innige Verſchmelzung mit der ſie beherrſchenden
Harmonie, noch viel ausgeprägter hervortritt als im Tannhäuſer und
Lohengrin, den beiden allgemein bekannteſten Opern dieſes Tondichters.
Für heute müſſen wir uns, nach nur einmaligem Anhören der Oper,
beſcheiden, nur in allgemeinen Zügen über den Erfolg dieſer erſten
Auf=
führung zu referiren, indem wir uns einen eingehenderen Bericht für die
demnächſtige Wiederholung vorbehalten. — Alles hatte ſich
vereinigt-
ſorgfältigſte Einſtudirung, überraſchend prachtvolle Ausſtattung mit
künſtleriſcher Inſcenirung und vortrefflicher Beſetzung der Hauptpartien,
um die Sonntagsaufführung zu einer Pracht=Vorſtellung zu geſtalten,
wie ſie unſer Hoftheater in ſeiner erſten Glanz Periode nicht großartiger
aufzuweiſen hatte. Dieſer eminente Erfolg iſt ein Triumph, den die
ſtreb=
ſame Direction unſerer Hofbühne auch auf dem Gebiete der Oper ſich
errungen, wobei wir keineswegs vergeſſen dürfen, daß ein ſolch glänzendes
Reſultat nur durch die unermüdliche Energie und geniale Leitung unſeres
Hofkapellmeiſters Schmitt, ſo wie die liebende Hingabe aller
Mit=
wirkenden erzielt werden konnte. Die Leiſtungen des Chors und Orcheſters
waren muſtergültig, die der Darſteller ganz vorzüglich. Unter letztern
zeichneten ſich in hohem Maße aus: die Herren Bär„Walther”, Kraze
„Hans Sachs;, Hofmann=Pogner”, Ziehmann„Beckmeſſer= und
Bolhoff 7David”, ſo wie die Damen: Frl. Czerwenka „Eva' und
Frl. Schütky„Magdalenes. Warmer, zum Theil rauſchender Beifall
bezeugte die hohe Befriedigung des Publikums, und wir glauben nicht
zu irren, wenn wir die Anſicht ausſprechen, daß „die Meiſterſinger” eine
Lieblingsoper desſelben werden wird, gleich wie dieſe Aufführung ein
Epoche machendes Ereigniß in dem Kunſtleben unſerer Stadt geweſen.
(A. H.)
Volizei=Bericht vom 1. December.
Ein Taglöhner, der am Samstag Abend von 2 Arbeitern in Logis
aufgenommen wurde, da er kein Obdach hatte, entfernte ſich heute
Mor=
gen heimlich, während ſeine Logisgeber noch ſchliefen. unter Mitnahme
von 14 Mark.
Auch fehlte nach deſſen Weggehen einem in
demſelben, Hauſe wohnenden Gemüſehändler eine Uhr mit
gol=
dener Kette, welche zweifellos von erwähntem Taglöhner ebenfalls
entwendet worden iſt. — In verfloſſener Nacht wurden aus den am
großen Woog aufgeſchlagenen Badehäuſern mehrere von den dort
auf=
bewahrten Stühlen herausgenommen und auf das Eis des großen Wooges
geſtellt, wobei ein Stuhl zerbrochen und die anderen mehr oder weniger
beſchädigt worden ſind.
Tages=Kalender.
Mittwoch 3. Dezember: General=Verſammlung der Mitglieder des
Gartenbau=Vereins im Saalbau.-Vereinsverſammlung des
Handels=
vereins für Darmſtadt und Beſſungen.
Gold=Courſe.
Holländ. fl. 10 Stücke 16 M. 65 Pf. Engl. Sovereigns 20 M. 25-30 Pf.
20 Frankenſtücke 16 M. 12-16 Pf. Dollars in Gold 4 M. 17-20 Pf.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.
It=
aun