Darmstädter Tagblatt 1876


01. Februar 1876

[  ][ ]

6.
A.
BbEssnzuvIL GAbugs!
2D
0opb

Adonnementnprein
6 Mars irlich inck. Bingerlohn
Auzwärzz werden von allen Poſt=
Amtern Beſtellungen entgegengenom=
men
m 1 Mark 5o Pf. pro Quartal
ndl. Poſtaufichlag und Beſtellgebühr.

(Frag= und Anzeigeskatt.)
Mit der Sonntags=Beilage:

11

139. Jahrgang.

Zulekald ; nDienka
von der Epedition, Rhenſte A.x.
mbeſſungen von Feidr Weii
Friedrichsſtr. N. . ſait ai
von alle ſollden Anuanso=ion
ditenen.

Amtliches Grgan für die Bekanntmachungen des Großh. Kreigamts, ſowie des Großh. Polizeicauts Darmſtatz.

N22

Dien ſta g den 1. Februar

W

Aus dem Großh. Regierungsblatt Nr. 2 vom 17. Januar 1876
iſt pos. 1) Bekanntmachung, die Einführung gleicher Holzſortlmente und einer gemeinſchaftlichen Rechnungseinheit für Holz im
Deutſchen Reiche betr.;
Aus dem Großh. Regierungsblatt Nr. 3 vom 22. Januar 1876
iſt pos. 2) Bekanntmachung, Abänderangen der Poſtordnung vom 18. Dezember 1874 betr.;
4) Bekanntmachung, die Vergütung für die in 1876 in Geld zu berichtigenden Beſoldungs= u. Penſionsnaturalien betr.;
vrſchriftsmäßig zu publiciren.
B e k a n n t m a ch u n g.
Die Reinhaltung und Wegſamkeit der Straßen betreffend.
Wir brilügen nachſtehend den Inhalt des Polizei=Reglements vom 8. November 1856 mit zdem Anfügen zur allgemeinen
Kenntniß, daß die Schutzmannſchaft angewieſen iſt, alle Contraventionen gegen daſſelbe unnachſichtlich zur Anzeige zu bringen.
Darmſtadt, am 26. Januar 1876.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
P o l i z ei=R e g l e m e n t.
Betr.: Das Polizeiſtrafgeſetz, insbeſondere Reinhaltung und Wegſamkeit der Ortsſtraßen (Art. 114.
Nach erhaltener Ermuchtigung Großherzoglichen Miniſteriums des Iunern und mit Bezugnahme auf den Art. 114 des Poli=
zeiſtrafgeſetzes
werden die in rubr. Betreff ſeither dahier und zu Beſſungen beſtandenen Polizeivorſchriften nachſtehend eingeſchärft:
8 I. Das Verunreinigen der Straßen überhaupt, und insbeſondere durch Fuhrleute beim Fahren von Schutt, Dung und
dergl. iſt verboten. Zuwiderhandlungen hiergegen ziehen, außer der Strafe, zugleich die Verbindlichkeit zur augenblicklichen Reinigung
der Straße nach ſich.
8 2. Wenn von Bäumen, welche in Hofraithen oder Gärten in der Nähe der Straßen ſtehen, Laub in größerer Menge auf
die Straße herabfällt, ſo ſind die Eigenthümer verpflichtet, auf Aufforderung der Polizeibehörde, daſſelbe ſofort wegbringen zu laſſen.
8 3. Die Straßen und Piätze müſſen in der Regel zweimal in der Woche und zwar Mittwochs und Samſtags gereinigt
werden. Fällt auf einen dieſer Tage ein Feiertag, ſo iſt die Reinigung am vorhergehenden Werktage vorzunehmen. Die Reinigung;
muß vor 1 Uhr Nachmittags beendigt ſein. Dieſelbe umfaßt die Banquets und Floßrinnen, ſoweit dieſelben vor den Hofraithen,
mit Einſchluß der an die Straße ſtoßenden Höfe und Gärten, herziehen, ſodann die Hülfte der Fahrbahn und die vor den Häuſern
legenden Brücken. Bei warmer trockener Watterung müſſen, ſoweit nicht Waſſermangel beſteht, die Straßen vor dem Kehren, zur
Vermeidung des Staubs, mit Waſſer bezoſſen werden.
Der zuſammengelehrte Koth iſt auf die Fahrbahn der Straße neben den Floßrinnen auf Haufen zu bringen. Den Koth
vor die Wohnung des Nachbars zu ſchiehen, iſt unterſagt.
8 A. Bei anhaltend heißer und ttockener Witterung haben die Hausbeſitzer, auf Aufforderung der Polizelbehörde, Banquet u.
Straße vor ihren Hofralthen bis zur Mitte der Fahrbahn täglich zweimnl und zwar Morgens zwiſchen 6 und 7 Uhr und Abends
zwiſchen 7 und 8 Uhr mit Waſſer begießen zu laſſen.
8 B. Auf Auffrderung der Poölizelbehoͤrde iſt für die Ausrottung des etwa vor den Hofralhen oder Gärten auf der Straße
und auf öffentlichen Plätzen wachſenden Graſes zu ſorgen.
8 6. Die Hauseigenthümer ſind für die Befolgung der Beſtimmungen Uber die Straßenreinigung allein verantwortlich, es
iſt ihnen indeſſen überlaſſen, ſich über die Vornahme der Reinigung mit ihren Miethsleuten zu verfländigen.
8 7. Zur Winterszeit gelten noch weiter folgende Beſtimmungen:
a) Sobald Glatteis entſteht, muß jeder Hausbeſitzer, ſoweit ſeine= Hofraithe. mit Einſchluß der Höfe und Gärten, an der Straße
oder an öffentlichen Plätzen liegt, auf dem Banquet einen 4 Fuß breiten Pfad mit Aſche oder Sand beſtreuen. An Kreuz=
ſtraßen
müſſen die Uebergänge über die Fahrbahn in der angegebenen Breite von den anſtoßenden Hausbeſitzern, denen die
Pflicht der Reinigung der Fahrbahn ſchon im Allgemeinen obliegt, ebenfalls beſtreut werden.
Hinſichtlich der öffentlichen Plätze und der darüber gehenden Wege liegt die nämliche Verbindlichkeit derjenigen Behorbe
oh, welche außerdem für die Reinigung dieſer Plätze zu ſorgen hat.

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186

R2D.
Entſteht das Glatteis zwiſchen 7 Uhr Morgens und 9 Uhr Abends, ſo muß ſogleich, längſtens mit Ablauf der erſten
halben Stunde nachher, entſteht es aber in der Nacht, in der erſten halben Stunde nach Tagesanbruch geſtreut ſein.
b) An den auf die Straße gehenden Dachkandeln, Goßſteinen und ſonſtigen Ableitungen des Waſſers nach der Straße müſſen
die Hausbeſitzer das auf den Seitenpflaſtern angeſetzte Eis ſofort aufhauen und wegſchaffen laſſen.
c) Außerdem haben die Hauseigenthümer dafür zu ſorgen, daß das etwa im Innern der Hofralthen ausgeſchüttete Waſſer nicht
durch die Floßrinne auf die Straße laufen kann.
4) Diejenigen Behoͤrden, welche für die Unterhaltung der öffentlichen Brunnen zu ſorgen haben, ſind verpflichtet, ſo oft als
nöthig, vor denſelben aufeiſen und mit Aſche oder Sand ſtreuen zu laſſen.
e) Bei eintretendem Thauwetter haben die Hauseigenthümer das Eis in den Floßrinnen aufhauen und neben den Floß=
rinnen
auf Haufen bringen zu laſſen. In Anſehung der an öffentlichen Plätzen herziehenden Flöſſer haben dies Die
jenigen thun zu laſſen, welchen die Sorge für die Reinigung der Plätze im Allgemeinen obliegt.
5) Das Fahren mit kleinen Schlitten und das Schleifen iſt auf den öffentlichen Plätzen und auf den Seitenpflaſtern unterſagt.
Die Eltern werden aufgefordert, ihre Kinder deßhalb gehörig zu verwarnen.
Wenn dem vorerwähnten Verbot zuwider dennoch Schleifen auf den Seitenpflaſtern entſtehen, ſo ſind die Hauseigen=
thümer
verbunden, ſolche entweder ſogleich mit Sand oder Aſche tüchtig beſtreuen, oder aufhauen zu laſſen.
8) Bei Schneefall hat jeder Hausbeſitzer, ſo weit ſeine Hofraithe, mit Einſchluß der Höfe und Gärten, an der Straße
oder an öffentlichen Plätzen liegt, das ganze Banquet bis über die Floßrinne, oder wenn, wie in manchen Straßen der
Altſtadt, kein Banquet vorhanden iſt, einen 4 Fuß breiten Pfad ſauber kehren und dies bei fortdauerndem Schneewetter
ſo oft als nöthig wiederholen zu laſſen. In Anſehung der öffentlichen Plätze hat die betreffende Behörde hierfür zu ſorgen.
An Kreuzſtraßen muß dieſer Pfad von den anſtoßenden Hausbeſitzern in der Banquetbreite auch über die Fahrbahn fort=
geführt
werden.
u) Aus dem Innern der Hofraithen darf kein Schnee und Eis auf die Straße getragen werden, es ſei denn, daß für das
augenblickliche Wegfahren geſorgt iſt.
1) Häuft ſich der Schnee auf den nach der Straße gehenden Dächern ſo an, daß er heruntergeworfen werden muß, ſo darf dies
nur dann geſchehen, wenn Jemand zur Warnung der Vorübergehenden hingeſtellt, oder das gewöhnliche Zeichen der Dach=
decker
ausgeſteckt worden iſt. Den herabgeworfenen Schnee muß der Hauseigenthümer alsbald wegfahren laſſen.
8 8. Für das Wegfahren des auf den Gtraßen zuſammengekehrten Koths, ſodann das Wegſchaffen des Eiſes und Schnees
bei eintretendem Thauwetter, oder wenn dies aus ſonſtigen Rückſichten von der Polizeibehörde für nothwendig erkannt wird, hat die
ſtädtiſche Behorde Sorge zu tragen.
8 9. Die für das Wezfahren des Kothes ꝛc. (8 8) von Selten der Stadt angenommeuen Fuhrleute müſſen ſich hierzu
wohlverwahrter Wagen bedienen.
8 10. An den Reinigungstagen, ſpäteſtens um 1 Uhr Nachmittags, haben die Fuhrleute mit dem Wegfahren des Koths
den Anfang zu machen und damit ununterbrochen fortzufahren, bis die zuſammengelehrten Haufen weggebracht ſind. Sollte ſich
der Koth an einem oder dem anderen Reinigungstage ſo angehäuft haben, daß ihn die Fuhrleute nicht am nämlichen Tage allein
wegbringen lönnen, ſo haben ſich dieſe noch andere Fuhrleute zu Hülfe zu rufen. Die Fuhrleute ſind gehalten, die Haufen rein
aufzuſchöpfen und dafür zu ſorgen, daß die Straßen durch herabfallenden Loth nicht neuerdings verunreinigt werden.
8 11. Die Fuhrleute ſind verbunden, den gewöhnlichen Hauskehrigt, einſchließlich der etwa darin befindlichen Scherben, ohne
Anſpruch auf beſondere Vergütung, imitzunehmen; dagegen iſt es ihnen=geſtattet, für das Mitnehmen von Bauſchutt eine entſpre=
chende
Bergütung zu verlangen.
Die Gefäßze, worin der Hauskehrigt geſammelt wird, dürfen nicht auf die Straße geſtellt oder dahin ausgeleert, ſondern müſſen
bis zur Zeit des Abholens durch die Stadtfuhrleute im Junern der Häuſer aufbewahrt werden. Den Stadtfuhrleuten iſt ider Auf=
bewahrungsort
zu bezeichnen.
8 12. Wenn im Winter bei eintretendem Thauwetter die Floßrinnen aufgeeiſt werden, haben die Fuhrleute in den von
ihnen übernommenen Diſtricten die Eishaufen ſogleich wegzuſchaffen, und es iſt damit ohne Unterbrechung bis zur günzlichen Be=
ſeitigung
der Eishaufen ſortzufahren.
Das vor den öffentlichen Brunnen und an den Schlitzſteinen der Kanäle entſtehende Eis haben die Fuhrleute, wenn es auf=
gehauen
iſt, jedesmal am Reinigungstage mitzunehmen.
Die Fuhrleute ſind außerdem verbunden, auch dann, gleichviel ob Thauwetter eingetreten oder nicht, den in den Straßen ange=
häuften
Schnee oder Eis wegzuſchaffen, wenn dies der Paſſage halber nöthig erſcheinen und von der Polizeibehorde angeordnet
werden ſollte.
Nachläſſigkeiten haben, außer der Beſtrafung, zur Folge, daß in ſolchen Füllen auf Koſten der betreffenden Fuhrleute andere
Fuhrleute angenommen werden/
8 18. Die Fuhrleute dürfen den aufgeladenen Koth ꝛc. nur auf ihre Grundſtücke oder auf die ihnen dafür etwa beſonders
angewieſenen Plätze bringen.
8 14. Zuwiderhandlungen unterliegen der im Art. 114 des Polizeiſtrafgeſetzes angedrohten Strafe. Außerdem haben die
Zuwiderhandelnden, wenn die von ihnen veranlaßten Mißſtände auf Anordnung der Poltzeibehörde durch andere Perſonen beſeitigt
werden, die hierdurch entſtehenden Koſten zu tragen.
Darmſtadt, am 8. November 1856.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Kritzler.

Darmſtadt, am 29. Januar 1876.
Betreffend: Das Bedecken der Stuten durch Landgeſtütsbeſchäler im Jahre 1876.
Das Großherzogliche Kreisamt Darmſtadt
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
Sie wollen alshald in Ihren Gemeinden bekannt machen laſſen, daß das Bedecken der Stuten durch Landgeſtütsbeſchäler an
1. I. Mts. in loco Darmſtadt ſeinen Anfang nehmen wird.
Küchler.

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R23

7i8 18]
Darmſtadt, am 28. Januar 1876.
Betreffend: Die Ausführung des Geſetzes über den Unterſtützungs=Wohnſitz.
Das Großherzogliche Kreisamt Darmſtadt
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
Das nachſtehend abgedruckte Ausſchreiben Großherzoglichen Miniſteriums des Innern an die Grozherzoglichen Kreisämter
vom 17. l. Mis. zu Nr. M. d. J. 19296 theilen wir Ihnenzunter Hinweiſung auf unſer Ausſchreiben vom 2. November 1874
(Amtsblatt 6) zur Nachachtung mit.
Küchler.
Zu Nr. M. d. J. 19296.
Darmſtadt, am 17. Januar 1876.
Betreffend: Die Ausführung des Geſetzes über den Unterſtützungs=Wohnſitz.
Das Großherzogliche Miniſterium des Innern
an die Großherzoglichen Kreisämter.
Es ſollen wiederholt Fälle vorgekommen ſein, daß hülfsbedürftigen Kranken, ſtatt ihnen die erforderliche Pflege zu gewähren,
von Ortsvorſtänden die Mittel verabfolgt wurden, um ſich in eine andere Gemeinde zu begeben und dort, namentlich in Städten,
in welchen ſich Krankenhäuſer befinden, die nöthige Hülfe zu ſuchen.
Da dieſes Verfahren den geſetzlichen Vorſchriften über die Unterſtützung Hülfsbedürftiger, insbeſondere den Beſtimmungen
in 8 28 des Geſetzes über den Unterſtützungs=Wohnſitz und in 8 1 des zu deſſen Ausführung erlaſſenen Geſetzes vom 14. Juli
1871 Geierungsblatt Seite 265) widerſtreitet, und ſowohl im Intereſſe der letzteren, als auch der Gemeinden, welchen dadurch
die Laſt der Unterſtützung Hülfsbedürfuiger in unſtatthafter Weiſe zugeſchoben wird, nicht geduldet werden kann, ſo beauftragen
wir Sie, den Ortsvorſtänden die Weiſung zu ertheilen, daß ſie unter allen Umſtänden eine derartige Fortſchaffung Hülfsbedürftiger
bei Meidung nachdrücklichſter Ahndung zu unterlaſſen, vielmehr ſtets und ſofort die nöthigen Anordnungen zu treffen hätten, daß
hülfsbedürftigen Kranken, welche ſich im Bezirk des von ihnen vertretenen Ortsarmenverbandes befinden, die eeforderliche Pflege
auf Koſten des letzteren zu Theil wird, welchem ſelbſtverſtändlich überlaſſen bleibe, wegen des Erſatzes dieſer Koſten demnächſt den
hierzu verpflichteten Armenverband in Anſpruch zu nehmen. Zugleich wollen Sie die Ortsvorſtände darauf hinweiſen, daß, wenn
die dem hülfsbedürftigen Kranken erforderliche Pflege durch Unterbringung deſſelben in einer außerhalb des betreffenden Ortsarmen=
Verbandes gelegenen Krankenanſtalt bewirkt werden ſoll und deſſen Aufnahme darin nicht bereits durch Vertrag oder in ſonſtiger
Weiſe ſicher geſtellt iſt, der Ortsvorſtand ſich erſt durch Benehmen mit dieſer Anſtalt darüber zu verläſſigen habe, daß die Auf=
nahme
keinem Anſtande unterliegt, ſowie von demſelben bei der Einlieferung des Hülfsbedürftigen auch Vorſorge zu treffen ſei,
daß derſelbe nicht genöthigt iſt, zur Erreichung der Anſtalt noch die Hülfe anderer Armenverbände in Anſpruch zu nehmen.
Indem wir Sie beauftragen, die Befolgung dieſer Vorſchriften ſorgfältig zu überwachen und bei etwaigen Zuwiderhand=
lungen
gegen dieſelben mit Strenge einzuſchreiten, überlaſſen wir Ihnen, in Fällen, in welche eine Gemeinde Ihres Kreiſes durch
unzuläſſige Zuweiſung eines Kranken, deſſen Hülfsbedürftigkeit bereits in einem anderen Ortsarmenverband eingetreten war, mit
der Verpflichtung zur vorläufigen Fürſorge für denſelben belaſiet wird, mit der dem betreffenden Ortsarmenverband vorgeſetzten
Behörde Behufs Abſtellung ſolchen Verfahrens, unter Vorbehalt des Anſpruchs auf den Erſatz der durch die vorläufige Unter=
ſtützung
des Hülfsbedürftigen erwachſenen Koſten, in Benehmen zu treten.
v. Starck.
Rautenbuſch.

Betr.: Verpachtung von Gemeindejagden.
Darmſtadt, am 28. Januar 1816.
Das Großherzogliche Kreisamt Darmſtadt
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
Bei den Wiederverpachtungen der Gemeindejagden ſcheint nicht immer die Beſtimmung des Art. 11 des Geſetzes
vom 26. Juli 1848, betr. die Ausübunz der Jagd ꝛc. (Reg.=Bl. v. 1848 p. 209) beobachtet zu werden, nach welcher eine Wieder=
verpachtung
erſt nach Ablauf der früheren Pachtzeit vorgenommen werden darf.
Wir machen Sie auf dieſe geſetzliche Beſtimmuug mit dem Anfügen aufmerkjan, daß bei Außerachtlaſſung derſelben eine Ver=
pachtung
ungültig iſt.
In Berh. d. Kreisraths:
v. Marquard, Regierungsrath.

Bekanntmachung.
Die Schuldner des Peter Leißler in
Eberſtadt, gegen welchen Schuldenweſen
eingeleitet iſt, werden benachrichtigt, daß Zah=
lung
für Forderungen deſſelben bis auf
Weiteres nur an Grozherzoglichen Ortsge=
richts
Vorſteher Müller in Eberſtadt, bei
Vermeidung der Doppelzahlung zu entrich=
ten
iſt. - Forderungen an Peter Leißler
ſind in dem auf
den A. Februar d. Js., Vor=
mittags
9 Uhr,
anberaumten Termine anzumelden.
Darmſtadt, den 25. Januar 1876.
Großherzogliches Landgericht Darmſtadt.
C Gutfleiſch,
Walther,
8
Landrichter. Landgerichts=Aſſeſſor.

826) Jagd=Verpachtung.
Gräfenhauſen.) Montag den 7.
Februar l. J., Mittags 12 Uhr, wird auf
hieſigem Rathhauſe die Feld= und Wald=
Jagd der Gemarkung Gräfenhauſen, ca.
6000 Morgen enthaltend, auf weitere ſechs
Jahre verpachtet.
Station Arheilgen und Weiterſtadt ſind
eine Viertelſtunde von der Jagdgrenze entfernt.
Gräfenhauſen, den 26. Januar 1876.
Großherzogl. Bürgermeiſterei Gräfenhauſen.
Hönig.
Verſteigerungs=Anzeige.
WWeiterſtadt.) Mittwoch den 2. Febr.
d. J, Vormittags um 10 Uhr, ſoll ein der
Gemeinde angehöriger, zur ferneren Zucht=

untauglich gewordener Faſſeleber auf hiefigem
Gemeindehauſe öffentlich meiſtbietend ver=
ſteigert
werden.
Weiterſtadt, am 27. Januar 1876.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Weiterſtadt.
827)
Schuchmann.

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Kommode, 1 Glasſchrank, Tiſche, Spiegel, Kleiderſchränke, Küchen= Einrich=
tung
; ferner Oelbilder und Kupferſtiche gegen baare Zahlung verſteigert.
M. Neuſtadt, Hof=Taxator.
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195) Ein hübſch möblirtes Zimmer ſofort
zu vermiethen. Preis 8 fl. per Monat. Zu
erfragen bei Georg Hof in der Eliſa=
bethenſtraße
.
259) Aliceſtraße 5, zunächſt dem Herrn=
garten
, iſt der mittlere Stock, beflehend aus
5 Zimmern und mit allen Bequemlichkeiten,
Gas= und Waſſerleitung verſehen, ſowie ein
ſchönes Manſarden=Logis zu vermiethen.
398) Stiftftraße 46 ein möblirtes Zim=
mer
zu vermiethen und gleich zu beziehen.
489) Die bisher von Frln. von Stein
bewohnte bel Ctage, Sandſtraße 12, beſtehend
in 5 Zimmern ꝛc., iſt anderweit zu verm.
und bis 1. Mai d. J. zu beziehen.
636) Grafenſtraße 35 iſt die Bel=Etage
beſtehend aus 8 Zimmern u. allen übrigen
Zugehörigkeiten zu vermiethen und ſofort
beziehbar.
Daſelbſt iſt ein kleines Logis, oberer
Stosk, im Vorderhaus, mit 2 Zimmern,
Küche und allem übrigen Zugehör zu verw.
637) Ecke der Karls= u. Heinrichftr. 72
zwei ineinandergehende fr. Zimmer mit =
bel
. Preis 10 M.
641) Waldſtraße 21 parterre zum 1. April
eine Wohuung von 7 Piecen mit Zubehör
zu vermiethen. Das Nähere zu erfragen da=
ſelbſt
im Hinterbau oder bei Hrn. Uhr=
macher
Karp, Ecke der Schul=u. Schützenſtr.
663) Beſſunger Friedrichſtraße 12 ein
Logis, parterre, gleich beziehbar, zu verm.
Preis 69 Ml.
679) Eine freundl. Wohnung nach der
Straße mit 2-3 Zimmern bis 1. Aprl.
Oöſengaſſe 15.
700) Kiesſtraße Nr. 3 iſt ein Man=
ſarden
=Logis an eine ruhige, kinderloſe Fa=
milie
zu vermiethen und gleich zu beziehen.
Zu erfragen bei E. Maringer, Kles=
flraße
Nr. 18.
776) Mehrere Zimmer zu verm. Gra=
fenſtraße
2 zwei Stiegen.
790) Die kel Etage, 6 Piecen mit allem
Zubehör, Friedrichſlraße 24, 9n
oder getheilt, im April beziehbar, zu verm.
54

[ ][  ][ ]

717) Ein freundl. möbl. Zimmer zu verm.
Karlſtraße 45 eine Stlege hoch.
718) Bleichſtr. 17. 2 möbl. Zimmer zu verm.
795) Landwehrſtraße Nr. 43 iſt der
mittlere Stock, 4 Zimmer mit Zubehör, zu
vermiethen. Georg Mühl'nberg.
835) Steinſtraße 36 bel Etage ſind 3
Zimmer und Küche nebſt häuslichen Be=
quemlichkeiten
an eine einzelne Dame zu
vermiethen und Anfang Mai zu beziehen.
836) Zwei feine Zimmer mit Küche und
Zugehör gleich zu beziehen. Ernſt=Ludwigſtr.3.
837) Wendelſtadtſtraße Nr. 48 iſt eine
Wohnung von 3 Zimmern, Manſarden=
ſtube
, abgeſchloſſenem Vorplatz und ſonſt/
allen Bequemlichkeiten zu vermirthen.

Vermiſchts Nachrichten.

838) Wohnung und Beſchäft be=
finden
ſich Schloßgraben 13a. Um ferneres
Wohlwellen bittet
Ch. Waquer Wtwe., Haarflechterin.

659) Ein gesildetes Mädchen aus guter
Familie ſucht auf Anfangs Februar Stelle
als Kammerjungfer. Gef. Offerten beliebe
man an die Exped. d. Bl. zu ſchicken.

4 auf Oſtern zu 3 Kin=
53 Geſucht dern von 7-10 Jahren

ein gebildetes Mädchen, am liebſten Kinder=
gärtnerin
, mit der Befähigung, die Schul
arbeiten zu überwachen und dabei nachzu=
helfen
. Dieſelbe muß Liebe zu Kindern
haben, einige Erfahrung im Hausweſen,
beſonders im Nähen und Bügeln, ſehr er=
wünſcht
. Solche, die bereits ähnlichen
Stellungen vorgeſtanden, werden vorgezogen
und gebeten, ihre Offerten unter Chiffre
G. 5371 an die Aunoncen=Exped. von
D. Frenz in Mainz zu richten.
709)
11,000 Mark
auf erſte Hypothek hier gegen doppelte
Sicherheit geſucht. Gef. Offerten bei der

Expedition d. Bl.

811) Eine perfelte Kleidermacherin wünſcht
Beſchäftigung in und außer dem Hauſe.
Näheres bei der Cxpedition zu erfragen.

814) Ein beſſeres Zimmermädchenzſucht
Stelle. Eintritt Ende Februar. Gute Be=
handlung
hohem Lohn vorgezogen. Geſl.
Offerten erbittet man unter F. R. 33 an
die Expedition.

817) Ein Junge kann gegen Lohn in
die Lehre treten.
Friedrich Fey, Tapezier.

Zweiter Vortrag des Hrn. Dr. Brehm
Donnerſtag den 3. Februar Abends 6½ Uhr im Saale des Gaſthofs
zur Traube:
841)
Ueber Karawanen und Wüſtenreiſen.
Eintrittskarten 2 M. 50 Pf., für Lehrer und Schüler 1 Mark in der Bachhand=
lung
des Herrn Arnold Bergſtraeßer und Abends an der Kaſſe.

Kaufmänuiſcher Verein.
Samſtag den 5. Februar, Abends 8 Uhr,
Stiſtungs-Pest
Em Saulbau.

Den außerordentlichen Mitgliedern werden die Eintritts=Karten zugeſandt.
Die ordentlichen Mitglieder werden gebeten, ſolche Mittwoch den 2. u. Donners=
tags
den 3. Februar, von Abends 8 Uhr ab, im Vereinslokale abzuholen.
Für Nichtmitgzlieder, welche durch Mitglieder empfohlen ſind, werden Karten,
2 Mark (welche zur Einführung von 2 Damen berechtigen). ausgegeben und liegn
Einzeichnungs=Liſten bei den Herren M. Anſpach Söhne, Loniſenplatz. P. Berbe=
nich
, Ludwigſtraße und Wilh. Pfeil, Eliſabethenſtraße, offen. Daſelbſt ſind auh
die einzuführenden Damen bis längſtens Donnerſtau den 3 Februar anzumelden.
826)
Der Vorſtand.

Darmstadt.
Marktplatz.
Darmstadt.

842)

uu Cun
148I

47
Vorläuſige Auzotgoe-N
Einem hohen Adel und hochgeehrten F. T. Publikum der Haup=
und Reſidenzſtadt Darmſtadt, ſowie deren Umgebung, erlaube ich mir hiermit gan
ergebenſt anzuzeigen, daß ich mit meiner
Graßen Gelelllchaft-4
Ex 110 Personen æN
Künſtlern und Künſtlerinnen erſten Ranges
Ex-90 Pferden 20 4D.
edelſter Rocen
dreſſirten Hirſchen, dreſſirten Hunden ꝛc.
Eigener Oireus-Capelle
Mitte Februar per Extrazug von Karlsruhe hier eintreffen werd=
um
in dem neu erbauten, elegant decorirten und geheizten
Girous ud Theater

821) Ein ſolldes Mädchen, das gul
und ſelbſtſtändig kochen kann, ſich aller
Hausarbeit unterzieht, wird von einer ein=
zelnen
Dame ſogleich zu miethen geſucht.
Zu erfragen Rheinftraße 23 parterre.

839) Mitleſer zur Augsburger. Allgem.
Zeitung geſucht. Eichbergſtraße 16.

840) Ladnerin=Geſuch.
Für ein ſolides hieſiges Kurzwaaren=
Geſchäft wird eine gewandte Verkäuferin
geſucht. Näh. bei der Exp. d. Bl.

auf dem Marktplatz dahier einen Cyelus von Vorſtellungen in da
höheren Reitkunſt, Pferdedreſſur, Gymnaſtik, Ballet u. Pantomim=
zu
veranſtalten.
Indem ich mich der Hoffnung hingebe, daß ich das Vertrauen, welches mir iu
vielen großen Städten in reichſtem Maße zu Theil wurde, auch bei meinem hieſiſ.
erſten Unternehmen zu gewinnen wiſſen werde, erlaube ich mir die Bemerkung, daß h
weder Koften noch Mühe geſcheut habe, um einem kunſtſinnigen Publikum von Dars=
ſtadt
und Umgebung nur Neues und Gediegenes bieten zu können.

In der Erwartung, einem recht zahlreichen Beſuche entgegenſehen zu dürfen,

en

pfehle ich mich

Hochachtungsvollſt

Pr.

Alles Nähere beſagen Placate und Annoncen.

L. Wulfk,
Welker.

[ ][  ][ ]

A 22.

Krieger=Verein Darmſtadt.

Mittwoch den 2. Februar 1876 Abends 8 Uhr
General-Versammlung
im großen Saale des Schützenhofes.
Tagesordnung: 1) Beſtätigung der ſtattgehabten Wahlen.
2) Ertheilung der Decharge.
3) Geſchäftliche Mittheilungen.
Es wird dringend gebeten, recht zahlreich zu erſcheinen.
Der Vorſtaud.

843)
Anzeige und Empfehlung.
Verſchiedene Gründe bevegen mich, aus meinem in kurzer Zeit ſo ſchwungvollen
Geſchäfte auszutreten, und danke ich hiermit für die vielen Beweiſe von Gunſt und
Geneigtheit meiner werthen Abnehmer mit der freundlichen Bitte, das mir geſchenkte
Vertrauen auf meinen Nachfolzer gütigſt übertragen zu wollen u. mir für immer ein gutes
Andenken zu bewahren.
Mit Hochachtung
Ph. Vriedmann, Schweinemetzger.
Auf Obiges Bezug nehmend, empfehle ich mich achlungsvoll und verſpreche ich durch
gute Waare, Reinlichkeit und freundliche Bedienung das meinem Vorgänger ſo reichlich
u geſchenlte Vertrauen mir zu erhalten und mich deſſen zu jeder Zeit würdig zu zeigen.
Mit aller Hochachtung freunblichſt empfehlend
Vilbelm Hahz
Darmſtadt, den 1. Februar 1876.
Schweinemetzger.
H ä u f e r
in den beſten Lagen, mit u. ohne Geſchäfte, ſowie Herrſchaftshäuſer mit ſchö=
nen
Gartenanlagen, Bauplätze ſind durch den Unterzeichneten zu verkaufen.
Alexanderſtr.
M. Neuſtadt,
8.

818)
Der unterzeichnete General=Agent der
Elberſelder Feuer=Verſicherungs=Geſellſchaft
enpfiehlt ſich zum Abſchluß von Verſicherungen gegen Feuer= und Exploſions=
gefahr
. - Darmſtadt.
C. F. Hemmler.
Ballonplatz
I.
Das Sarg=Magazin von 2- xries, Nr. 2
(vormals Herbft)
enpnehlt ſeinen großen Vorrath ertiger Särge in allen Größen, und übernimmt die
ganze Beſorgungen bei Beerdigungen aufs Pünktlichſte.
[7350

v3 Chemiſches Laboratorium in Darmſtadt.
In dem Laboratorium des Unterzeichneten werden alle für den Produkten=, Metall=
und Waaren=Handel, für Bodencultur und landwirthſchaftliche Gewerbe, für den Fabrik,
Gewerbe=, Bergbau=, Salinen= und Hüttenbetrieb geforderten chemiſchen Unterſuchungen
ausgeführt.
Dr. W. Halkuachs, Hügelſtraße 47.

844) Ich ſuche einen fleißigen Hausbur=
ſchen
, der etwas Caution ſtellen kann.
A. Anton, Wilhelminenſtr.
845) Eine Frau ſucht Laufdienſt. Näh.
Beſſ. Schulſtraße 27.
4 346) 5 Pfund Seller ſind auf dem
Fahrweg nach Nieder=Ramſtadt verloren ge=
gangen
. Der Finder wird eſucht, dieſelben
gegen eine Belohnung Erbacher=Hof in
Darmſtadt abzugeben.

847
Verloren!
Freitag Nachmittag wurde vom Chauſſee=
haus
durch die Neckar=, Cafino=, Friedrich=
ſtraße
ein ſchwarz ſeidenes Filettuch verloren.
Der redliche Finder wird gebeten, daſſelbe
gegen Belohn. Friedrichſtr. 9 parterre abzug.

848) Ich ſuche in der Nähe meines Hauſes
große erockene Magazinsräume zu miethen.
Lud. Alter, Möbelfabril.

191
Ghelnsahonrischlgerancherth
vorsch,
Cabllaul,
Schellfsche,
L. Brüchréh,
59695
Hof=Lieferant.

549) Ganntag nach dem Feſ=Concert
des Mozartvereins wurde ein chineſiſcher
weißer Fächer mit bunten Figuren ver=
loren
, um deſſen Rückgabe gegen Belohnung
gebeten wird. Neckarſtraße 22 bel Etage.
Mer eine Annonce hier oder auswarts
ES veröffentlichen und Zeit reſp. Geld
ſparen will, der beauftrage damit die Anan=
cen
-Expedition von Haasenstein ée
Vogler in Tranhfurt a. H.,
deren ausſchließliches Geſchäft es iſt,
Anzeigen in alle Zeitungen der Welt billigſ
zu vermitteln.
Im Großherzoglichen Holzmagazin wird
gegen Baarzahlung abgegeben:
Buchen=Scheldholz pr. Rmtr. 17 Mark.
Kiefern=
11
Für das Verbringen von 1 Rutr. Holz
nach Darmſtadt oder Beſſungen ſind 55. Pf.
an den Fuhrmann zu entrichten.
Beſtellzeit: Dienſtag, Freitag u. Samſtag
Vormittags von 8-11 Uhr.
Großherzogliches Rentamt Darmſtadl.
Hauſer.

Großherzogliches Hoftheater.
Dienstag, den 1. Februar.
Gaſtdarſtellung des Herrn Friedrich Haaſe,
Director des Stadttheaters in Leipzig
und der Frau Haaſe=Schönhof.
Zum Erſtenmale:
D i e böſe Stieſmntter.
Familienbild in 1 Akt von G. zu Putlitz.
Perſonen:
Hartenſtein, ein reicher Fabrik=
beſitzer

Hr. Wünzer.
Chriſtiane, jeine Frau zweiter
Ehe
Friederike, ihre Nichte
Frl. Beilhae.
huſtizrath Wohl, Hartenſteins
Hr. Werner.
g Freund
Bernhard
Hr. Edward.

Hierauf,
D ie b e i d en Klingsberg.
Luſtſpiel in 4 Akten von Kotzebue.
Perſonken:
14½
Graf Klingsberg, Vater
Graf Adolph Klingsberg. jein
Zohn
Hr. Edward.
Gräſin Willwarth, geborene
Klingsberg, ſeine Schweſter Fr. Steck.
Lieutenant Baron von Stein Hr. Wisthaler.
Frl. Ethel.
Henriette, ſeine Schweſter
Frl. Verl.
Madame Amalie Friedberg
Krautmann, Pachter auf den
Gütern des Grafen
Hr. Nötel.
Fran Wunſchel, Zimmerver=
Fr. Eppert.
mietherin
Bathaſar, Schwalbenſchweif
Kammerdiener des alten Grafen Hr. Schimmer.
Erneſtine, Kammermüdchen
Fr. Kilian.
Jacob, Bediente
Hr. Müller.
Eine Magd
Frl. Bernhard.
Bediente des Graſen
Hr. Engel.
4 * Chriſtiane, Frau Haaſe=Schönhof, und
4 * Graf Klingsberg, Vater Herr Fr. Haaſe,
als Gäſte.
Anfangk6 Uhr. Ende 9 Uhr.

[ ][  ]

Mittheilungen aus Etabt und Land.
- Se. Königl. Hoheit der Goßherzog haben dem Vireclor der Großh.
Oberforſt= und Domänen=Direction Geheimerath A. Vaur jaus Veran=
laſſung
ſeines 50jährigen Dienſtjubiläums das Commandeurkrenz 2. Cl. des
Ludewigsordens verliehen.
Die Darmſt. ta." veröffentlicht das Kirchengeſetz über die Vor=
nahme
der kirchlichen Trauung. Für die kirchliche Ehe=Beſtätigung
und Einſegnung iſt folgende Formel vorgeſchrieben: Weil ihr denn einan=
der
ſeierlch eheliche Liebe und Treue gelobt habt, ſo beſtätige ich, als ein
verordneter Diener der chriſtlichen Kirche hiermit euren Bund als eine
nach chriſtlicher Ordnung geſchloſſene, unauflssliche Verbindung. im Na=
men
Gottes, des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geiſtes. Was Gott
zuſammengefügt hat, das ſoll der Menſch nicht ſcheiden.
Die Exekutiomannſchaft des Großh. Polizeiamts Darmſtadt
hat im 2. Semeſter 1875 zur Anzeige gebracht: 477 Uebertretungen der
ſtraßenpolizeilichen, 52 der feuerpolizeilichen, 69 der baupolizeilichen, 78 der
gewerbpolizeilichen Vorſchriften, 114 Verfhlungen gegen die Meldevor=
ſchriften
, 178 Ruheſtörungen, 6 Perſonen wegen Concubinat, 72 Uebertre=
tungen
der Feierabendſtunde, 71 Verfehlungen gegen die Droſchkenordnung,
8 Störungen der Sonntagsſeier, 29 Thierquclereien, 7 Uebertreter der
Vorſchriſten wegen Verwahrung bösartiger Thiere, 41 Verkäufer geſälſchter
Lebensmittel, 22 Verfehlungen gegen ſonſtige ſanitätspolizeiliche Vorſchriften.
Arretirt wurden 29 Bettler, 25 lüderliche Dirnen, 11 Landſtreicher. Summe
der Anzeigen: 1317, im erſten Semeſter 1493: Geſammiſumme 2810. Po=
lizeiliche
Unterſuchungen wegen Verbrechen und Vergehen wurden bei dem
Polizeiamte in 1815 geführt: 509 gegen 870 in 1874 und 317 in 1873.
D. 3.
- In der Generalverſammlung der Lurngemeinde vom 29. Ja=
nuar
wurde zunüchſt Bericht erſtattet über das abgelaufene Verwaltungs=
jahr
. Die Referate ſämmtlicher Obleute (der Turnmannſchoft, des Feuer=
wehrcorps
, der Singmannſchaft ꝛc.), ſowie die Berichte der Redewarte, des
Schriſtwartes und des Säckelwartes beweiſen durchweg einen günſtigen
Stand der Angelegenheiten, und die erfreulichſten Reſultate der Vereins=
thätigkeit
nach ihren verſchiedenen Richtungen hin. Das Präſidium über=
kam
wiederholt der bisherige 1. Sprecher J. A. Bernhardt lin Stellvertre=
tung
G. Kriechbaum).

Der in der zweiten Kammer eingebrachte Geſetzegentwurf auf Auf=
hebung
der weinkauflichen Kopulation in den altheſſiſchen Landes=
theilen
iſt unterſchrieben von den Abgeordneten Hirſchhorn, Möllinger,
Schroeder, Kugler, Wolfskehl, Oſann, Martin, Königer, Theobald, Heinzer=
ling
, Küchler, von Wedekind (Darmſtadt) und von Buri. - Zum Bericht=
erſtatter
des Finanzausſchuſſes über die Vorlage der Regierung in Betreff
der Gewührung eines Staatsbeitrags zu den Koſten der Reſtaurirung der
Katharinenkirche in Oppenheim iſt der Abg. Schioeder (Morms) ernannt.
- Abg. Jockel beantragt in der zweiten Kammer der Stände: Gr.
Staatsregierung zu erſuchen, den Landſtänden recht bald einen Geſetzent=

wurf vorzulegen, durch welchen der Art. 426 der Straſprozeßord=
nung
vom 13. September 1865 abgeündert und bezw. ſtatt deſſelben be=
ſtimmt
wird, daß rückſichtlich des Vergehens der Beleidigung und der Kör=
perverletzung
, inſoweit dieſe nach 8 242 des Strafgeſetzbuchs nur auf An=
trag
ſtrafbar iſt, die Koſten des ganzen Verfahrens dem Antragſteller zur Laſt
ſallen wenn derſelbe den Antrag zurücknimmt, oder der Angeſchuldigte
freigeſprochen oder außer Verfolgung geſetzt wird, und daß die Verurthei=
lung
des Antragſtellers in die Koſten entweder von dem erkennenden Ge=
richte
, oder dem Unterſuchungsrichter, der den Angeſchuldigten außer Ver=
folgung
ſetzt, zu erfolgen hat. Es liegt dem Antrage ein unbeſtreitbares
Bedürfniß zu Grunde. Alles, was moͤglich iſt, ſollte geſchehen, um die
elenden Bagatell=Injurienprozeſſe moͤglichſt zu beſchränken.
(M. 3tg.)
- Ueber die Urſachn, welche den Bahnwärter Schneider bei
Groß=Gerau auf dem Geleiſe von dem daherkommenden Zuge erfaſſen und
ſo tödten ließen, verlautet nichts Gewiſſes, aber es liegt die Vermuthung
nahe, daß der in den letzten Tagen herrſchende dichte Nebel die Schuld ge=
tragen
hat, um ſo mehr, als dadurch ein ühnliches Unglück bei Worms
veianlaßt wurde. Wir erwahnen dieſes, weil wir einexſeits das Bahnper=
ſonal
zu größerer Vorſicht bei ſolchem Wetter mahnen, andrerſeits die
Frage auſwerfen möchten, ob zes nicht angemeſſen erſcheine, bei ſolchem
ſtarken Nebel an den Uebergangsſtellen oder auf der Strecke überhaupt be=
ſondere
Warnungsſignale, ertoͤnen zu laſſen.
Offenbach, 28. Jan. In einer hieſigen Holzſchneiderei gerieth
geſtern ein Arbeiter, dem ein Stück Holz ſo auf den Rücken ſchlug, daß er
umſiel hierbei mit dem einen Fuß ſo unglücklich an die im Gang befind=
liche
Eirkelſäge, daß ihm der Fuß rein abgeſägt wurde. Der Unglückliche,
der verheirathet iſt und mehre Kinder hat, mußte ſofort amputirt werden
und ſoll dieſe Amputation mit bewunderungswürdiger Reſignation ertragen
und dabei ſelbſt mit zugeſehen haben.
(O. 3.)
Die Lahnhütte bei Gießen hat in Folge der überaus ſchwieri=
gen
Lage des Eiſengeſchäftes, welche beſonders den hohen Eiſenbahnfrachten
ihre Entſtehung verdankt, den Beſchluß gefaßt ihren Hochofen auszublaſen
und ſämmtlichen Arbeitern zu kündigen. Anknüpfend hieran theilt der G.
A. mit, daß dem Vernehmen nach, allein die Ueberſchlaggebühren, welche
die Lahnhütte zu zahlen hatte, 5 Mark per Waggon betrugen, welches allein
einen täglichen Betrag von ca. 90 Mark, oder jährlich ca. 32,000 Mark
ausmacht. Der noch auf den Eiſenbahnfrachten ruhende 10 pCt. Zu=
ſchlag
ſoll eine enorme Summe für die Lahnhütte betragen. Aehnliche Be=
richte
kommen von allen Eiſenindnſtriebezirken und moͤchten mehr als Alles
andere fuͤr Uebernahme wenigſtens der Privatbahnen durch das Reich ſpre=
chen
, welches eher in der Lage ſein würde einer momentan bedrängten In=
duſtrie
durch rechtzeitige Ermäßigung des Tarifs zu Hülfe zu
kommen.
Die telegraphiſchen Witterungsberichte der letzten Tage er=
gaben
eine Zunnahme der Wärme im Norden Europas: am 29. Januar
um 8 Uhr Morgens hatte Stockholm 13, Haparanda 28 und Chriſtian=
ſund
ſogar 4. C. Wärme. Petersburg hatte am gleichen Tage nur
07o Kalte.

Getaufte, Getraute und Beerdigte bei der Beſſ
Getaufte.
und Wieſenwärter Georg Chriſtian Röder ein S.
Am 5. Dec: dem B. und Zimmermann Hein= Heinrich Georg Leonhard, geb. 15. Dec. - Am
rich Lehr II. ein S. Georg Nicolaus, geb. 19.128. Dec.: dem B. und Schloſſer Chriſtian Hein=
Nov. - Um 12. Dec.: dem B. zu Nieder=Ram= rich Gimbel eine L., Eliſabethe, geb. 27. Nov.

ſtadt und Weißbinder Heinrich Leisler ein S.,
Johannes, geb. 20. Nov. - Am 3. Dec.: dem
B. und Weisbindermeiſter Friedrich Eigenbrod III. Am 12. Dec.: der B. und Weisbinder Ludwig
eine T., Katharine Magdalene; geb. 4. Nov.
Dem B. zu Nieder=Kinzig Kreis Erbach und Ma=
wig
, geb. 24. Nov. Dem B. und Küfermeiſter Wald=Amorbach. - Am 26. Dec.: Der B. und
Adolf Friedrich Jung zu Lich ein S. Heinrich Schreinermeiſter Friedrich Kugel, und Karoline
B. zu Nieder=Ramſtadt und Müller dahier Jo= Schneider aus Ravensburg in Württemberg Jacob
hannes Spüth eine L., Katharina Anna, geb. Julius Baumgärtner, und Marie Barbara Haas
5. Dec. - Am 26. Dec.: dem B. zu Beuern undſaus Neuſtadt. Der B. und Schneidermeiſter Jo=
Oberwachtmeiſter i. V. Chriſtoph Weimar eine L., hannes Blößer, und Marie Katharine Baldauf
Eliſabethe, geb. 6. Nov. Dem B. und Zimmer= von Reinheim. Der B. und Schmiedmeiſter Georg
mine, geb. 24. Nov. Dem B. zu Rothenberg und, tharine Baumhard aus Anzbach in Naſſau.-
Schuhmachermeiſter Chriſtian Georg Rebſon eine Am 80. Dec.- Der Kammerdiener bei der K. Ruſſ.

Getraute.

Stier, und Anna Margarethe Karg aus Rimhorn.
Au 19. Dec.: Der B. und Weisbinder Jo=
ſchinenſchloſſer
Balthaſar Ehrhardt ein S., Lud= hann Adam Wolf, und Gertraut Albrecht aus
Chriſtian, geb. 6 Dec. - Am 25. Dec.: dem Chriſtine Faulhaber von Kirch=Brombach. Der
mann Georg Stier II. eine T., Caroline Wilhel=Ludwig Lauter, ein Wittwer, und Karoline Ka=
T., Vorothea Margarethe, geb. 26. Nov. Dem Geſandtſchaft Peter Haas, und Anna Eliſabethe
B. und Schloſſer Heinrich Ludwig Demmel II. Roſalie Müller von Orlamunde. - Am 19. Oct.
eine L., Margarethe, geb. 12. Dec. Dem B. und, zu Biſchofsheim der B. zu Darmſtadt und Gaſt=
Weisbinder Valentin Stier II. eine L., Marga=ſwirth auf der Ludwigshöhe Ludwig Carl Philipp
rethe Barbara, geb. 18. Dec. Dem B. zu Hattenrod Frey, und Eliſabethe Dietrich von Caſtel.

ſunger Gemeinde.
Beerdigte.
Am 4. Dec.- Adolf Schlinglaff, Sohn des B.
zu Hanau und Metzgermeiſters Friedrich Schlinglaff,
alt 6 J. 4 M. ſtarb 12. Dec. - Um 9. Dec.:
Der B. und Maurer Conrad Creter L., alt 51J.
5 M. 24 L., ſtarb 7. Dec. - Am 12. Dec.
Johanna Wahl, des B. und penſ. Oberfeuerwer=
rers
Johannes Wahl ehelich ledige T., alt 18 J,
ſtarb 10. Dec. - Um 15. Dec.: Anna Eliſabeth,
L. des B. und Weißbinders Johann Heinrich
Birkhard, alt 3 J. 6 M. 27 T., ſtarb 13. Dec.
Am 19. Dec.: Friedrich, Sohn des B. und
Hutmachers Friedrich Jacoby IV., alt 3 J. 8 M
3 L. ſtarb 17. Dec. - Am 21. Dec.: Der B.
und Landwirth Philipp Jacoby II., des verſtor=
benen
B. und Landwirths Johannes Jacob
helich lediger Sohn. alt 67 J. 8 M. 8 L., ſtarl
20. Dec. - Am 25. Dec.: Georg Friedrich, 6.
des verſtorbenen B. zu Bullau und Maurers
Philipp Vay, alt 4 M. 17 T., ſtarb 23. Dec.
Am 27. Dec.: Der Schreiner Heinrich Geyer,
des verſtorbenen B. und Maurers Elias Wilheln
Geyer III., ehelich lediger Sohn, alt 81 J. 5 M.
16 L., ſtarb 25. Dec.

Redaction und Verlag: L. C Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.