Darmstädter Tagblatt 1876


14. Januar 1876

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Abonnementsprels
6 Mark jührlich incl. Bringerlohn.
Auswärtz werden von allen Poſt=
Amtern Beſtellungen entgegengenom=
men
zu 1 Mark vo Pf. pro Quartal
nel Poſlauflchlag und Beſſellgebülhr.

Mit der Sonntags=Beilage:

139. Jahrgang.

Inſerat=
werden
angenommen in Darmſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. N. 2.
m Beſſungen von Friedr. Blöher,
Friedrichsſtr. Nr. 5, ſowie auzwärtz
von allen ſolnden Annonen=Eppe
Dibonen.

Amtliches Grgan für die Bekanntmachungen des Großh. Ereigamts, ſowie des Großh. Polizeiamth Darmſtadt.
N 10
Freitag den 14. Januar
1876

B e k a n n t m a ch u n g.
Betr.: Nachrichten für Freiwillige, welche in die Unteroficierſchulen einzutreten wünſchen.
Die im Abdruck nachſtehenden rubr cirten Nachrichten werden hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Darmſtadt, den 11. Januar 1876.
Der Civil=Vorſitzende der Erſatz=Commiſſion Darmſtadt.
Dr. Momberger.
Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Unterofficier=Schulen zu Potsdam,
Jülich, Biebrich, Weißenfels und Ettlingen eingeſtellt zu werden wünſchen.
Verlin, den 3. December 1875.
1) Die Unterofficier=Schulen haben die Beſtimmung, junge Leute, welche ſich dem Mititär=Stande widmen wollen, zu
Unterofficieren heranzubilden.
2) Der Aufenthalt in der Unterofficier=Schule dauert in der Regel drei, bei beſenderer Brauchbarkeit auch nur zwei Jahre,
in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militäriſche Ausbildung und Unterricht in alle dem erhalten, was ſie befähigt, bei
ſonſtiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unterofficierſtandes, als Feldwebel und dergl. zu erlangen, und es ihnen
ermöglicht, bei der einſtigen Anſtellung im Militär=Verwaltungsdienſt, 3. B. als Zahlmeiſter und dergl. beziehungsweiſe als Eivil=
beamte
, die Prüfungen zu den geſuchkeren Poſten abzulegen.
Der Unterricht umfaßt: Leſen, Schreiben und Rechnen, deuiſche Sprache, Anfertigung aller Arten von Dienſiſchreiben,
militäriſche Rechnungsführung, Geſchichte, Geographie, Planzeichnen und Geſang.
Die gymnaſtiſchen Uetungen beſtehen in Turnen, Bajonettfechten und Schwimmen.
3) Der Aufenthalt in der Unterofficier=Schule an und für ſich giebt den jungen Leuten keinen Anſpruch auf die Beför=
derung
zum Unterofficier. Solche hängt lediglich von der guten Führung, dem bewieſenen Eifer und der erlangten Dienſtkenntniß
des Einzelnen ab. Die vorzüglichſten Freiwilligen werden bereits auf den Unterofficier=Schulen zu überzähligen Unterofficieren
befördert und treten bei ihrem Ausſcheiden in die Armee ſogleich in etatsmäßige Unterofficierſtellen.
4) In Bezug auf die Vertheilung der ausſcheidenden jungen Leute an die Truppentheile iſt in erſter Linie das Bedürfniß
in der Armee maßgebend, in zweiter Linie ſollen die Wünſche der Einzelnen in Betreff der Ueberweiſung zu einem beſtimmten
Truppentheile nach Möglichkeit berückſichtigt werden.
5) Die Füſiliere der Unterofficier=Schulen ſtehen wie jeder andere Soldat des altiven Heres unter den militäriſchen
Geſetzen.
6) Der in die Unterofficier=Schule Einzuſtellende muß mindeſtens 17 Jahr alt ſein, darf aber das 20. Jahr noch nicht
vollendet haben.
Der Einzuſtellende muß mindeſtens 1 Met. 57 C.=Met. groß, vollkommen geſund und frei von körperlichen Gebrechen und
wahrnehmbaren Anlagen zu chrouiſchen Krankheiten ſein, auch nach Maßgabe ſeines Alters ſo kräftig und geſund erſcheinen, daß er
die begründete Ausſicht gewährt, bis zum Ablauf ſeiner Dienſtzeit in der Unterofficier=Schule vollkommen brauchbar für den
Kriegsdienſt zu werden.
7) Er muß ſich tadellos geführt haben, lateiniſche und deuſche Schrift mit einiger Sicherheit leſen und ſchreiben können
und die erſten Grundlagen des Rechnens mit unbenannten Zahlen kennen.
8) Der Eintritt in eine Unterofficier=Schule kann nur dann erfolgen, wenn ſich der Freiwillige zuvor verpflichtet, nach er=
folgter
Ueberweiſung aus der Unterofficier=Schule an einen Truppentheil noch vier Jahre aktiv im Heere zu dienen.
9) Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeug, 2 Hemden und mit 6 Mark zum Ankauf der nöthigen Geräth=
ſchaften
zur Reinigung der Ausrüſtung und Bekleidung verſehen ſein. Im Uebrigen iſt die Ausbildung koſtenfrei; die Füſiliere der
Unterofficier=Schulen werden bekleidet und verpflegt, wie jeder Soldat der Armee.
10) Wer die Aufnahme in eine Unteroficier=Schule wünſcht, hat ſich bei dem Landwehr=Bezirks=Kommando ſeines Aufent=
halts
Orts, oder bei einem der Kommando's der Unterofficier=Schulen in Potsdam, Jülich, Biebrich, Weißenfels oder Ettlingen
unter Vorzeigung eines von dem Civil=Vorſitzenden der Erſatz=Kommiſſion ſeines Aushebungs=Bezirks ausgeſtellten Melde=Scheins,
perſönlich zu melden.
11) Iſt die Prüfung im Leſen, Schreiben und Rechnen, ſowie die ärztliche Unterſuchung günſtig ausgefallen, ſo iſt zunächſt
die Verpflichtungs=Verhandlung über die vorgeſchriebene längere altive Dienſtzeit ſſ. unter No. 8) aufzunehmen. Diejenigen Frei=
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M. 10
willigen, welche ſich direkt bei einer der Unterofficier=Schulen zum Eintritt gemeldet haben, können dort, bei vorhandener Vacanz,
ſogleich eingeſtellt werden, andernfalls wird denſelben von den Unterofficier=Schulen ein Annahmeſchein ertheilt.
Diejenigen Freiwilligen, welche bei einem Landwehr=Bezirks=Kemmando den freiwilligen Eintritt nachgeſucht haben, erhalten
durch deſſen Vermittlung den Annahmeſchein von der Unteroficier=Schule, welcher ſie zugetheilt worden ſind.
Nach Ertheilung des Annahmeſcheins, tritt der Freiwillige in die Klaſſe der vorläufig in die Heimath beurlaubten Frei=
willigen
. Die Einberufungl erfolgt vonj derjenigen Unteroffcier=Schule, welche den Annahmeſchein ausgeſtellt hat, durch Vermit=
telung
des betreffenden Landwehr=Bezirks=Kommandos.
Die Wünſche der Freiwilligen in Betreff der Zutheilung an eine beſtimmte Unteroficier=Schule, ſollen, ſoreit angängig,
berückſichtigt werden.
12) Die Einſtellung von Freiwilligen in die Unteroficier=Schulen findet alljährlich zweimal, und zwar bei den Unter=
officier
=Schulen Potsdam, Biebrich und Weißenfels im Monat Oktober, bei den Unterofficier=Schulen Jülich und Ettlingen im
Monat April ſtatt.
Wer zu dieſen Terminen nicht einberufen werden kanu, darf bei entſtehenden Vacanzen in die Unteroficier=Schulen Pots=
dam
, Biebrich und Weißenfels bis Ende December, in die Unterofficier=Schulen Jülich und Ettlingen bis Ende Juni eingeſtellt
werden, vorausgeſetzt, daß derſelbe dann noch allen Aufnahmebedingungen genügt.
13) Jedem Füſilier der Unterofficier=Schulen wird bei guter Führung einmal während ſeiner Dienſtzeit, eine kloſtenfreie
Reiſe in ſeine Heimath bewilligt. Die Reiſe bis zu 10 Meilen, bezw. 10 Meilen von der ganzen Reiſe, hat jedoch jeder Füſilier
auf eigene Koſten zurückzulegen. Während dieſer Beurlaubung darf den Füſilieren bis zur Dauer von 4 Wochen die volle Löh=
nung
belaſſen werden.
Kriegs=Miniſterium.
v. Kameke.
B e k a n n t m a ch u n g.
Seit Anſang December v. J. ſind an verſchiedenen Orten des Goßherzogthums I insheſondere in den Kreiſen Darmſtadt,
Offenbach, Gießen und Friedberg Erkrankungen an Menſchenblattern vorgekommeu und liegt die Befürchlung einer weltereu Ver=
breilung
dieſer Seuche nahe.
Wir bringen deßhalb die in Asdruck nachſtehende Zuſammenſtellung der in Bezug auf die Blatternlrankheit geltenden geſetz=
lichen
Beſtlmmungen und Vorſchriften zur öffentlichen Kenntniß.
Darmſtadt, den 6. Januar 1876.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Küchler.
Geſetzliche Beſtimmungen und Vorſchriften in Bezug auf die Blatternkrankheit.
I. Geſetzliche Beſtimmungen:
a des Reichsſtrafgeſetzes.
8 327. Wer die Abſperrungs= oder Aufſichts=Maßrigeln oder Einfuhr verbote, welche von der zuſtändigeu Behörde zur
Verhütung der Einführens oder Verbreitens einer anfteckenden Krankheit angeordnet worden ſind, wiſſentlich verletzt, wird mit Ge=
fängniß
bis zu zwei Jahren beſtraft.
Iſt in Folge dieſer Verletzung ein Meuſch von der anſteckenden Krankheit zergriffen worden, ſo tritt Gejängnißſtrafe von
drei Monaten bis zu drei Jahren ein.
b. des Polizeiſtrafgeſetzes für das Großherzogthum Heſſen.
Art. 349. Wer die von der Polizeiverwaltungsgehörde gegen den drohenden Einbruch anſteckender Krankheiten unter
Menſchen angeordneten Sperr= und Sicherungsanſtalten verletzt, wird mit einer Geldbuße von 3 bls 20 fl. oder Geſängniß bis
zu 8 Tagen beſtraft.
Art. 850. Wer die beim wirklichen Ausbruche einer anſteckenden Keankheit unter Menſchen von der Polizeiverwaltung
zur Abwendung der Gefahren und gegen Verbreitung der Krankheiten angeordneten Sperr= und Sicherungsanſtalten verletzt, wird
mit einer Geldbuße von 5 bis 30 fl. oder Gefängniß von 3 bis 14 Tagen beſtraft.
Art. 351. Wenn bei einem Menſchen die Menſchen=Blatternkrankheit zum Ausbruche kommt, ſo iſt der=
jenige
, welchem deſſen Pflege obliegt, oder, wenn ein ſolcher nicht vorhanden, der Hausbeſitzer oder deſſen Stellaertreter, bei Ver=
meidung
einer Strafe von 1 bis 10 fl., berpflichtet, davon der Polizeiverwaltungsbehörde oder einem inländiſchen zur Proxis er=
mächtigten
Arzte die Anzeige zu machen, ſobald er von der anfteckenden und gefährlichen Natur der Krankheit Kenntniß erhält.
Art. 552. Wer die von der Polizeiverwaltungsbehörde wegen Vernichtung oder Reinigung von Kieldungen, Leinenzeug,
Bettwerk oder anderen Geräthſchaften, welche von Perſonen gebraucht worden ſind, die an einer anſteckenden Krankheit darnieder=
gelegen
, ertheilten Vorſchriften nicht befolgt, wird mlt einer Geldbuße von 3 bis 20 fl. oder Gefängniß bis zu 8 Tagen beſtraft;
anßerdem werden jene Gegenflände confiscirt.
I. Aufſichtsmaßregeln.
Als Abſperrungs=, Aufſichts=Maßregeln und Einfuhrverbote zur Verhütung des Einführens und Verbreitens der Blattern=
krankheit
im Ginne des 5 327 des deutſchen Strafgeſetzbuches gelten, außer den Beſtimmungen des Polizel=Strafgeſetzes, folgende
Vorſchriſten:
1) Aerzte, zu deren Kenntniß das Vorkommen eines Falles von Blatternkrankheit leichterer oder ſchwerer Form oder von
Waſſerblattern bei Erwachſenen gelangt, haben innerhalb 12 Stunden dem beireffenden Krelsmedictnalamte hiervon in je=
dem
Einzelfalle unter Angabe von Namen und Wohnung des Kranken, Anzeige zu machen und außerdem, wo die Umfände
Beſchleunigung erfordern, ſich dieſerhalb mit der Ortspolizei in Benehmen zu ſetzen.
2) Zede Wohnung eines Blatternkranken iſt verſchloſſen zu halten, der Art, daß der Zutritt zu dem Kranken nur dem Pflezer,
des Kranken möglich iſt.
3) Die Pfleger ſelbſt haben ſich bils zur Reinlgung ihrer Kleider und ihres Körpers von Anſteckungsſloff gänzlich des Ber=
kehres
mit Anderen zu enthalten.

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M 16
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4) EDie Wohnungen Blatternkranker ſind durch elve in weilhin ſichtbarer Weiſe an der Thüre angebrachte Tafel zu bezeich=
nen
. In den Landgemeinden iſt außerdem durch das Ausſchillen vor dem Betreten der betreffenden Häuſer zu warnen.
5) Das Verbot des Verkehres mit den Wohnungen Blatternkranker ſchließt Verbot des Beſuches von Kirche, Schule, Wirths=
häuſern
, Verſammlungen, Fabriken, Benutzung von Poſt und Eiſenbahn, für die Mithewohner einer Wohnung, in welcher
die Krankheit ausgebrochen iſt, ein.
6) Wenn die beſonderen Umſlände die Durchführung der Abſonderung eines Kraulen in ſeiner Wohnung nicht erlauben, ſo
iſt dieſelbe entweder von den Mitbewohnern zu täumen oder der Kranke in ein geeigne es Lokal überzuführen.
7) Die Aufzebung der Abſperrungsmaßregeln geſchieht nur auf Antrag des Keeisarztes und nach gehörlg durchgeführter Rei=
nigung
der Wohnung und des Mobiliars, insbeſondere der Kleider der Blatternkranken von Anſtekungsſtoff, vor welcher
ſich in jedem Einzelfalle die Ortspolizelbehörde muß überzeugt haben.
8) Der Ortspolzei muß zu dieſem Zwecke ein, ſei es durch kürzlich vollzogene Revaceination oder Ueberſtehung der Blatter=
krantheit
vor Anſieckung geſichertes Perſonal zur Verfügung ſtehen.
9) Es hat ein täglicher polizelicher Beſuch der Häuſer Blatternkranker, jedoch nicht der Krankenzimmer ſelbſt, ſtattzufinden,
um Ungehörigkeiten zu verhüten und Zuwiderhandlungen gegen dieſe Vorſchriften zur Anzeige zu bringen, ſowie um Her=
beiſchaffung
der Lebensmittel und Arzneien nöthigen Falles zu vermitteln.
10) Zur Reinigung von Anſtekungsſtoff wird in den Krankenzimmern bei verſchloſſenen Thüren und Fenſtern ½ Pfund
Schwefel verbrannt und das Zimmer mindeſtens 3 Stunden lang dem ſich hierhei bildenden Schwefeldampf ausgeſjetzt,
ſpäter gründlich ausgelüftet. In den Krankenzimmern befindliche werthloſe Gegenſtände, wle Bettſtroh, werden verbrannt.
Bettzeug, Vorhänge, Kleider u. ſ. w. entweder ſofort in ſiedendes Waſſer eingetaucht und gebleicht oder in einem engen
Behälter dem Dampf von brennendem Schwefel mindeſtens eine Stunde lang ausgeſetzt. Auch halbſtündige Einwirkung
einer Hitze von mehr als 60 Graden iſt hierbei zuläſig.
11) Bei Todesfällen, namentlich bei Beerdigung an Blattern Verſtorbener iſt nur der Zutritt der mit der Beerdigung Beauf.
tragten und Krankenpfleger zuläſig. Ein verpichter, feſt verſchloſſener und Chlorkalk enthaltender Sarg iſt anzuwender,
ein vor Anſteckung geſichertes Perſonal zum Leichentransport zu verwenden.
Nach dem Zuſchütten des Gtabes und Enfernen aller mit der Leiche in Berührung geweſener Parſonen und Gegen=
ſtände
ſind an der Grabſtätte Beerdigungsfeierlichkeiten erlaubt.
12) Die Anſchafung der Desinfeclionsmittel geſchieht nöthigenfalls durch die Ortspolizei, und in Fallen der Veraögensloſig=
keit
, auf Gemeindeloſten.
13) Wo die Durchführung der Abſperrungsmaßregeln es erheiſcht, tritt Erhaltung der verdienſtlos Gewordenen auf Gemeind=
koſten
ein.
14) Bei dem Auftreten der Blatternkrankheit in einer Gemeinde hat die Ortspolizeibehörde ſofort zur Impfung vorhandener
ungeimpfter Kinder, ſowie zur Wiederimpfung (Revaccinatlon) der Erwachſenen, als dem einzigen Mittel ſich gegen Blat=
ternanſteckang
unempfänglich zu machen, öffentlich aufzufordern, Exemplare dieſer Vorſchriften öffentlich anzuſchlagen und
den Nächſtbetheiligten zu behändigen.

B e k a n n t m a ch u n g.
Die Erhebung der directen Steuern u. ſ. w. in der Gemeind=Beſſungen findet ſtatt:
Vor der Mahnung: Auf dem Rathhans zu Beſſungen an jedem 14., 15.,
16., 23. und 24. der Erhebemonate Januar, März,. Mai, Juli, September und No=
vember
von Vormitteg; 8 bis Nachmittags 4 Uhr. (Fällt der 16., 23. oder 24. auf
einen Sonntag, ſo iſt der 17. oder 25. der Zahltag dafür.)
Nach der Mahnung: An jedem Dienſtag und Freitag nach dem 27. der
oben angefuhrten Erhebmonate, ſowie an jedem Dienſtag und Freitag der Nach=
Erhebungsmonate Februar, April, Juni, Auguſt, October u. Dezember in der Wohnunz
des Unterzeichneten ſobere Martinſtraße), Steinackerſtraße 27.
Großherzogliche Diſtricts=Einnehmerei Beſſungen.
Moter.

fahren des Waſſers bei Bränden und zum
Begießen der Straßen für das Jabr 1876
lauf dem Stadtbauamt an die Wenigſt=
nehmenden
nochmals öffentlich ve ſteigert
werden.
Darmſtadt, den 12. Januar 1876.
Großherzogliche Bürgesmeiſterei Darmſtadt.
Ohly.

G

Feilgebotenes.

332) Oeffentliche Anfforderung. und Veräußerung des bewigliche= und un=
Nachdem Großh. Hofgericht der Provinz heweglichen Vermögens beſchloſſen werden;
Starkenburg über das Vermögen des ab=die nicht erſcheinenden oder durch Bevoll=
weſenden
Ernſt Mahr von Traiſa, vor=fmüchtigte nicht vertretenen Gläubiger werden
mals Sergeant in der Leib=Escadron Großh. den in dieſer Beziehung, ſowie hinſichtlich
Heſſ. 2. Dragoner=Regiments Nr. 24, den ſeines Arrangements von der Mehrheit der
formellen Concurs erkannt hat, werdenjanweſenden Gläubiger gefaßt werdenden
ſaͤmmtliche Glänbiger deſſelben zur Anmeldung ſſchlüſſen für zuſtimmend erachtet.
ihrer Forderungen und Geltendmachung et= Darmſtadt, den 5. Januar 1876.
waiger Vorzugsrechte in dem auf
Großherzogliches Landgericht Dar=
Montag den 24. April d. J.,
Gutfleiſch,
Walther
Vormittags 9 Uhr,
Landrichter.
Landgerichts=Aſſeſſor
anberaumten Liquidationstermin bei Ver=
meidung
des ſillſchweigend eintretenden
333)
Bekanntmachung.
Ausſchluſſes von der Maſſe geladen.
In dieſem Termin ſoll zugleich über die
Dienſtag den 18. d. Mts., Vormittags
weitere Behandlung dieſer Debitſache, ins= um 10 Uhr, ſollen die im Laufe des Jahres
beſondere Beſtellung eines Maſſicuratorsſvorlommenden Fuhren, ſowie das Herbei=

2
z0
ben in den Apotheken.
Engros.Niederlage bei Pr. Sehaeſer.
E 62400)
8064)

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80

Na 10.

334) Meine von Hrn. Theater=Oberinſpector Ploch geg=ündete bekannte
Masken-Garderobe,

die durch Aufertigung vieler neuer Damen= und Herren=Coſtüme im letzten
Jahre noch bedeutend vergrößert worden iſt, empfehle geehrten Intereſſenten zu gefälliger
Benutzung. Die Miethpreiſe ſind äußer4 billig normirt.
Gleichzeltig empfehle bed utende Auswahl aller ſonſtiger Carnevals=Artikel,
wie Gold= und Gilzerbeſätze, Franzen, Flitter, Zinnſchmuck, Sterne, Pritſcheu, Flöten,
Schnarren, Meletous, ſowie Geſichtsmasken, Bärte ꝛc. zu civilen Preiſen.
Die Damen=Garderobe
Ad. DressGh,
befindet ſich 1 Treppe koch.
Firma: Deutſcher Gazar für Herren=Garderobe.
9 Eliſabethenſtraße 9 im frührr Löwer'ſchen Lokale.

Dlo Kaiserl. Hönlgl. u. Grossh. Hess
Hof-Chocoladen-Pabrilt:
Gebrüder Stollwerk in Cöln
übergab den Verkaut ihrer Tafel-
und Dessert-Chocoladen in Darm-
gtadt
den Herren Conditor B.
Watzenborn, Hof. Conditor Baier
Nachfolger. u. G. P. Poth vorm.
J. P. Henigst, in Ober=Ramstadt
bei Chr. Stromberger.
3255)
.
2knrri.
17)
Hi
ithei. GiiAiAiri.

140) Die P. Hneiſel'sche
Haardimatur,
von den renommirteſten Lerzten (ſiehe die
Gutachten) auf das Wärmſte empfohlen,
anerkannt beſtes, wo nicht einziges wirllich
reelles Mittel, nicht allein bas Auefallen
der Haare ſofort zu verhindern, ſondern
wie anzählige, ſelbſt polizeilich beglaubigte
Fälle, bezeugen, wirklich Kahllöpfigkeit zu
beſeitigen, iſt nur z1 haben in Darmſtadt
bei W. Schäfer, Coiff., Wilhelminenſtr. 23
In Flaſchen zu 1. 2. u. 3 Mark.
Schellfiſche und
Seezungen friſch eingetroffen,
Prima Nord=Laberdan friſch
gewäſſert
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G. P. Poth,
335) Ecke der Caſino= u. Bleichſtraße.

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PTxxarLazAxtærzaxar;
5 Sohelllsche,
Bratbückinge,
Rohbückinge,
½ Voll-Häringe ächt holl.,
Russ. Sardinen,
5 Desgl. Thuile,
Marinirte Härtugs
2 ſtets feiſch empfieylt billigſt
Ph. Weber,
N336)
Carlſtraße 24.
0
pae
N
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Frankfurt's, ganz neu hergerichtet, wird zu
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Götheplatz 9 Frankfurt a. M.

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8 338)
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339) Neuer Peitſchenwagen billig zu ver=
kaufen
. Gaſtwirth Rückert, Bahnhofſtraße
n Pſenburg
340) Ein Fenſterſpiegel mit Stange
zu verkaufen. Ludwigsplatz Nr. 4.

Vermiethungen.
6292) Ein gerüumiger Stall, für drel
Pferde eingerichtet, mit Sattelſtube, iſt zu
vermiethen und ſofort beziehbar. Zu er=
fragen
Lauiſenſtraße Nr. 2.
9631) Zimmer und Cabinet möblirt zu
vermiethen. Nüh. Georgſtr. 13 drei Treppen
10343) Rheinſtraße 23 iſt der obere
Stock, beſtehend aus 78 Piecen,
Küche und allem Zubehör, ſowie Mit=
genuß
des Gartens, zu vermiethen
und am 1. März zu beziehen.
10517) Heinrichſtraße 19 eine hübſch
möblirte Wohnung 2 Zimmer.
Daſ. eine kleine Wohnung 3 Zimmer
mit Küche auf Wunſch möblirt.
141) Ein möblirtes Zimmer zu verm.
Stiftſtraße Nr. 50 mittl. Stock.
182) Ein ſein möbl. Zimmer mit Cabi=
n
1 und ein einzeln gut möblirtes Zimmer
an ledige Herren zu vermiethen. Näheres
Laſerneſtraße 64 erſter Stock.
192) 2 möblirte Zimmer bis 1. Febr.
zu vermiethen. Bleichſtaße 17.
233) 1 gut möblirtes Zimmer mit
Cabinet in beſter Lage, eine kleine Man=
ſarden
=Wohnung daſelbſt zu verm.
Beſſunger Carlſtraße 22.

Tecr.
Mirntit. ErfursGextn

341
Guppenanſtalt zu Darmſtadt.
Die Eröffnung der Anſtalt findet Montag den 17. Januar 1876 im Local, Ecke
der Mühlſtraße und Blumenſtraße ſtatt. Eingang in der Mühlſtraße.
Preis der Portion von ⁶⁄₈ Liter (1½ Schoppen) fünf Pjennige.
Der Verkauf beginnt täglich um 11 Uhr. An Sonntagen wird nicht gekocht.
Bemerkungen:
1) Die Anſtalt verwendet nur Victualien beſter Qualität, und die Bereitung de=
Speiſen geſchieht mit größter Sorgfaſt und Reinlichkeit.
2) Es iſt Fürſorge getroffen, daß einzelſtehende Perſonen im Local eſſen können.
3) Die Gefäße, in welchen die Speiſen geholt werden, müſſen vollkommen rein
ſeln, und ebenſo iſt Reinlichkeit der Perſonen, namentlich der Kinder, welche
die Speiſen holen, erforderlich.
4) Das Publikum wird gebeten, ſich mit Ruhe den Anordnungen zu fügen, welche
behufs raſcher Ausgabe der Speiſen getroffen werden.
5) Das Geld bitten wir abgezählt bereit zu halten.
Comite der Guppenanſtalt.

128)

Bürger=Verein.
Samſtag den 15. Januar 1876
4 AA42
Anfang Abends 8 Uhr.
Im Saalbau.
Wir bitten um zahlreiche Betheiligung
Die Veranügungs=Commiſſion.

267)
Vereinigte Geſellſchaft.
Das für Mittwoch den 12. d. angezeigt geweſene 8. Abonnements=Concert der
Capelle des Lei=garde=Negiments Nr. 115 findet erſt Montag den I7. d. Mts.
Abends halb 8 Uhr ſtatt.
Tageskarten hierzu ſind bei Hausmeiſter Kloos, ſowie Abends an der Kaſſe p.
haben.

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342

N6. 50.
Kleinkinderſchule zu Darmſtadt.
Iu Folge der veröffentlichten Bitte. daß man uns Kinder= Fr. Kling, Rentner. Frl. Kuhm. Frl. Kleinſchmidt. Frl. Jeannette

kleidungsſtücke ſchenken möge, damit das zur Reinlichkeit nöthige
Wechſeln der Kleider auch unbemittelten Famillen ermöglicht
werbe, hat das Damencomite folgende zahlreiche und werthvolle
Geſchenke erhalten:
80 Hemdchen, 10 wollene ditto, 61 Paar Schuhe (Stiefel),
64 Paar Ktrümpfe, 60 Taſchenlücher, 23 Röckchen, 17 Pala=
tine
, 6 wellene Tücher, 29 Paar Stauchen, 18 Paar Hand=
ſchuhe
, 8 Jäckchen, 2 Kleidchen, 1 vollſtändiger Anzug für Kna=
ber
, 3 ditto für Mädchen, 12 Kaputzen, 3 P. wollene Schuhe.
Ferner ſind eingegangen: 2 Kümpf Aepfel, 1 Korb Auisge=
backenes
, 62 lederne Bälle, 1 Pack Bilderbogen.
Wir bemerkes hierzo, daß für das geſchentte baare Geld
die Mehrzahl der Stiefelchen neu angefertigt wurde. Die Na=
men
der gütigen Geber und Geberinnen, ſoweit ſie uns genannt
wurden, ſind:
Hr. Oberſt von Bechtold. Fr. Dr. Bennighoff. Fr. Dr. Bracht.
Fr. Beck, Fabrikant. Fr. Dr. Büchner. Frl. Büchner. Fr.
von Buri, Oberſtaatsanwalt. Fr. Beſſunger, Regiſtrator. Fr.
Creve, Geheimerath. Fr. Dernburg, Geheimerath. Frl. Dan=
nenberger
. Frl. Dittmar. Frl. Dreſſel. Fr. Eichberg. Frl.
C. Frey. Frl. L. Frey. Frl. Mathilde Feur. Fr. Freſeuius,
General. Hr. Faiz, Kaufmann. Hr. Fahr, Fabrlkant. Hr. Foich=
tinger
, Fabrikant. Hr. Federlin, Küfermeiſter. Frl. L. Gilmer.
Fr. von Hombergk, Hoſgerichtsrath. Fr. von Hannſtein. Fr. Ge=
heimerath
von Heſſert. Fr. Henriette Heidenheimer. Fr. Hallwachs,
Geheimerath. Fr. von Hauſen, Oberſt. Fr. Jordis, Rentner.

Klöß. Frl. Maria Linß. Fr. Liebig. Fr. Löwer, Kaufmann. Hr.
Leißler, Kaufmann. Fr. Obermedicinalrath Merck. Fr. Carl
Merck. Fr. Wilhelm Merck. Fr. Müller, Maler. Fr. Mühlberger.
Hr. Moore, engliſcher Pfarrer. Fr. Menges, Geh. Finanzrath.
Frl. Nievergelter. Fr. Neuſtadt, Hoftaxator. Frl. Orth. Hr. Ohly,
Bürgermeiſter. Fr. Petſch, Rentner. Fr. Rink, Aſſeſſor. Frl. C.
Rinck. Hr. Seederer, Geheimerath. Fr. Schmidt, Oberlieutnant.
Fr. Wilhelm Schwab. Fr. Gottfried Schwab. Fr. Siegfrieden,
Advokat. Fr. Schmidt, Kaufmann. Frl. Spüth. Frl. Schleier=
macher
. Frl. Schenck. Fr. Stüber. Frl. Thomas. Fr. Dr. Verdier.
Fr. Vietor, Botenmeiſter. Fr. Wolfskehl, Banquier. Fr. Emma
Wolfskehl und Frl. Anna Wolfskehl beide in Frankfurt. Fr.
Minna Wolf. Fr. Will. Fr. Weiland, Pfarrer. Frl. Wiener.
Fr. Zöppritz. Ungenannt.
Außerdem wurden der Anſtalt in jüngſter Zeit geſchenkt:
Von Hrn. Hofſchloſſer P. Schmidt der Betrag ſelner Rechnung
mit N. 3. 40. Hrn. Samenhändler W. Keller, wie alljähr lich
12 Eäcke Tannäpfel. Hrn. Rentner Helfmann M. 10.
Der Erlös aus verkauften Neujahrskarten betrug M. 418
und tragen wir zu den veröffentlichten Namen den des Herrn
Geh. Oberconſiſtorialraths Frey nach.
Für alle dieſe Geſchenke ſagen wir den gütigen Gebern
herzlichen Dank und empfehlen die Kleinkinderſchule der wohl=
wollenden
Theilnahme unſerer Mitbürger.
Darmſtadt 12. Januar 1876.
Der Vorſtand der Kleinkinderſchule.

63 343)
2
Kunſtgenoſſenſchaft.
5
Samſtag den 15. im gewöhnlichen Lekal.
45
6
Tagesordnung: Albrecht Dürer=Stiftung.
Der Vorſtand.
4
2
GNeagggaseagaugaeiOs
344)
Katti-Camaart.
Heute Freitag Abend 7 Uhr im großen Saale des Saalbaus.
Billetenverkauf in der Hofbuchzandlung von A. Klingelhöffer und Abends an der
Caſſe. Reſervitter Platz 5 M., Saal und Logen 3 M., Vorſaal 1 M. 50 Pfg.
Abend=Raſſe=Eröffnung 6 Uhr.
345)

SGEASEETAAAAAO

6

Friſche Schelliche
ſoeben eingetroffen.
Emanuel Fuld,
346a)
Lirchſtraße 1.

8 Einen Lehrling
mit tüchtigen Schulkenntniſſen und guten
Zeugniſſen, dem Gelegenheit geboten wird,
ſich kaufmänniſch auszubilden, ſucht die
Holzhandlung Ed. Léjenne
307) Ein goldner Armreif
mit blauen Steinchen Montag den 10. Abends
verloren. Um gefällige Rückgabe gebeten
Hügelftraße 6.

Im Intereſſe der Leidenden erklären wir hierdurch, daß Herr Sprach=
arzt
Gerdts uns vom Stottern vollſtändig geheilt hat, und beſtätigen
gleichzeitig, daß jeder Stotternde, der mit ernſtlichem Willen den Anord=
nungen
Folge leiſtet, vollkommen geheilt wird und eine gute natürliche
Sprache erhält.
Darmſtadt, den 10. Januar 1876.
Jacob Jaegerj, Wagnermeiſter aus Jügesheim bei Offenbach.
Georg Leiſer hier, Hülgesſraße Nr. 9.
Anton Eldracher hier, bei Hrn. Schloſſermeiſter L. Koch.
Auguſt Thomas hier, bei Hrn. Jac. Echeid.
Withelm Kilian III. Sohn aus Reinheim.
Michael Rückert aus Groß=Zimmern.
Herm. Leyfer aus Berlin, Bernauerſtraße 1151I6.
d4 welche noch Heilung wünſchen, kann/
Gtotternve, ich nur bis zum 20. Jan. annehmen.
Spracharzt Gerdts, Darmſtadt,
326)
Mühlſtraße Nr. 26

Cxtrtetrtn

346) Am Dienſtag Abend wurde auf dem Mathildenplatz ein brauner Pelzkra=
gen
verloren. Dem Finder eine Belohnung bei der Exp. d. Bl.

Großherzogliches Hoftheater.
Samstag den 15. Januar.
Gaſidarſtellung des Fräuleins Clara Ziegler.
Die Braut von Meſſing,
oder:
Die feindlichen Brüder.
Trauerſpiel mit Chören in 4 Aufzügen von Schiller.
Perſonen:
Donna Iſabella, Fürſtin von
Meſſina.
Don Manuel,
Hr. Fiala.
ihre Söhne
Don Ceſar,
Hr. Edward.
Beatrice
Frl. Beilhac.

Cajetan,
Hr. Wünzer.
Berengar, Führer des älteren Hr. Knispel.
Manfred,
Chors
Hr. Hofmann.
Triſtan,
Hr. Leib.
Vohenund, Führer des jünge= Hr. Werner.
Roger,
Hr. Mendel.
ren Chors
Hypolyt,
Hr. Wisthaler.
Diego, ein alter Diener der
Furſtin.
Hr. Nötel.
Ein Bote Don Cejars
Hr. Schimmer.
Donna Jſabella . . . Fräulein Clara
ziegler, als Gaſt.
Anfang halb 7 Uhr. Ende gezen halb 10 Uhr.
23

[ ][  ]

82
Waiſenhaus=Nachrichten.
Im Monat December 1875 iſt für die Waiſen
eingegangen:
1. Legate: Anna Margarethe Glaſer von
Nordheim 8 M. 57 Pf.
I. In dem Opferſtock vor dem Waiſenhauſe
fanden ſich vor: 69 M. 80 Pf. zum Theil mit
folgenden Inſchriften: 1) Ihr lieben Waiſen bittet
Gott, daß er meinen Wunſch erfüllt. 10 M. V.
2) In Erfüllung eines längſt gegebenen Ver=
ſprechens
den armen Waiſen 10 M. Darmſtadt,
den 29. Dec. 1875. G. N. - 3) 5 Mark den
armen Waiſen aus Dankbarkeit für überſtandene
Gefahr. - 4) Hch. D. Hein 3 Mark. - 5) Gott
meinen Dank. Für die armen Waiſen 3 M. G.
G. - Für meine Geſundheit bittet, liebe Waiſen.
3 Mark E. H. - 7) Aus dankbarem Herzen für
arme Waiſen. Gott hat meine Bitte erhört 2 M.
- 8) Der liebe Gott hat meine Wünſche im lau=
fenden
Jahre erhört, möge dies auch im neuen
Jahr der Fall ſein! 2 Mark. - 9) Deu Waiſen
für die Geneſung meines Mannes. 1 Mark. G. H.
10) Ach Gott verlaß uns nicht, und ſteh uns
bei im neuen Jahre. T. M. 1 M. E. H.
11) Ihr lieben Waiſen bittet zu Gott, daß er
mir meine Geſundheit wiederſchenke 1 M. E. H.-
12) Ihr lieben Waiſen bittet zu Gott, daß er uns
von Ehebrecher erlöße 1 Mk. M. H. - 13) Ihr
lieben Waiſen btttet zu Gott, daß H. H. das ſchlechte
Volk kennen lernt u. ſ. w. 1 Mt. E. H.
14)
Lieber Gott, erhöre unſer Flehenl Ihr lieben Wai=
ſen
betet für uns. 1 Mk. N. N. - 15) Den, Wai=
ſen
ſchon längſt verſprochen. 1 Ml. K. - 16) Für
die armen Waiſen 1 Mk. Fiſcher.-17) Dielängſt
verſprochene Mark, Gott ſegne unſer weiteres Fort=
kommen
. C. L. 1 Mk. - 18) Herr erhöre mein

46 10.
Gebeti 1 Mt. - 19) Ihr armen Waiſen bittet
Gott mit uns, daß er uns unſern Vater geſund
machen und noch länger erhalten möge. 1 M. L.
K. - 20) Liebe Waiſen bittet den lieben Gott,
daß er mich von einer böſen Familie erlößt. 2 M.
E. H. - 21) Gott erhöre und erbarme dich 20 Pf.
E. H. - 22) Erſte Einnahme 60 Pf. bei dem
Aufgange des Geſchäſts und bittet um Gottes Se=
gen
. 23) Kartenſpielerlös 50 Pf. N. - 24) Am
erſten Weihnachtstag für die Waiſen. 50 Pf.
25) Ein kleines Chriſtkindchen für die armen Wai=
ſen
60 Pf. - 26) Ihr lieben Waiſen bittet Gott,
daß er mir meine Geſundheit wieder gibt und mich
leite auf ebenen Pfaden. F. 40 Pf. - 27) Auf
das Wohl der Waiſen u. ſ. w. 20 Pf. S. K.
28) Den Waiſen 50 Pf. Ueberſchuß. Sp. - 29)
Für die Erſüllung meiner Bitte den armen Wai=
ſen
10 Pf. L. B. 30) Nach Geneſung meiuer
Tochter von ſchwerer Krankheit den armen Waiſen
18 kr. E. U. - 53 Pf. - 31) Für die Erſüllung
meines Wunſches den armen Waiſen 10 Pf. A. G.
32) Den armen Waiſen vom erſten Verdienſt
am 1. Januar. Der liebe Gott ſoll mir ferner
ſeinen Beiſtand verleihen und ſoll mich von mei=
nem
großen Kummer befreien 40 Pf. - 33) Scat=
Erlös 30 Pf. - 34) Euch armen Waiſen für
meinen guten Verdienſt längſt verſprochen 60 Pf.
F. R. 35) Gott hat meinen Wunſch erfüllt 40 Pf.
F. A. - 36) Zum Neujahr 30 Pf. F. N. Gott,
wird zu allen meinen Geſchäſten ſeinen Segen ge=
ben
. - 37) Diejungerechtfertigte Anforderung eines
Kellner an einen Gaſt im Betrage von 41 Pf. den
armen Waiſen. - 38) Für die Waiſen 1 fl. 18 kr.
H. W. - 2 M. 23 Pfl - 39) Ihr lieben Wai=
ſen
bittet für uns um Nahrung 20 Pf. M. M.
Darmſtadt, den 6. Januar 1876.
Steinius.

Friſch eingetroffen:
Cabliaul,
Herlan,
Rratbückinge,
Bückinge engl. zum Noheſſen
Eisler,
Rheinlachs geräucherter,
Laberdan friſch gewäſſert,
Stockfisahe
Caviar üchter ruſſiſcher,
Elb.

Erwartet:
Rheinsalmen friſcher feinſter
Winterſalm,
Schnepel geräuchert,
Austern friſche.
Fluß= u. Seeſiſch=Handlung von
L. Brüchweh,
347)
Hof=Lieferant.
E

330) Ein Herrſchaftskuiſcher und
ein Diener mit guten Zeugniſſen geſucht.
Näheres im Verlag.

272) Ein anſtändiges Maͤdchen wünſcht
noch einige Tage mit Ausbeſſern in Weiß=
zeug
und Kleidern zu beſetzen.
Näheres in der Expedition.

Eiiikru Atidr-raririſ-rdiiztiris ArzAeAtrtſr aree.
Riksze..

302) Zu einem kleinen Kinde wird ein
geſetztes zuverläſſiges Mädchen, das waſchen,
bügeln und nähen kann, igegen hohen Lohn
geſucht. Beſſ. Wilhelminenſtraße 14.

TætrAizudUren.

328) Ein auch zwei angehende Kaufleute
oder Realſchüler können bei einzr achtbaren
Familie Koſt u. Logis erhalten. Bei wem ?
iſt bei der Exp. d. Vl. zu erfragen.

Mittheilungen aus Stadt und Land.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben am 3. Ja=
nuar
den Director an dem Gymnaſium zu Darmſtadt, Profeſſor Dr.
Chriſtian Boßler, unter Anerkennung ſeiner langjährigen treuen und
erſprießlichen Dienſte, mit Wirkung vom 1. April 1876 an, in den Ruhe=
ſtand
zu verſetzen und demſelben das Ritterkreuz 1. Klaſſe des Ludewigs=
ordens
zu verleihen geruht; an demſelben Tage den Director an dem Gym=
naſium
zu Gießen, Dr. Andreas Weidner, zum Director an dem Gym=
nanum
zu Darmſtadt, mit Wirkung vom 1. April 1876 an, zu ernennen.
Wie wir hoͤren iſt der Gewinn von 120,000 fl. iin der letzten
Ziehung der Heſſ. fl. 50. Looſe an einen Baſeler Geſchäftsmann gefallen.
Das Haus des Hrn. Rau Sr. in der Promenadeſtraße iſt au Hrn.
M. Fulda verkauft worden.
Auf deßfallſige Anfragen wiederholen wir unſere frühere Mitthei=
lung
, daß die Sächſiſche Bank in Dresden nicht zu derjenigen Pri=
vatbanken
gehoͤrt, welche ſich dem Reichsgeſetz unterworfen haben.
Ein bereits auf mehreren Landtagen zur Sprache gebrachter Gegen=
ſtand
iſt nunmehr durch einen ſörmlichen Anttag des Abg. Dr. Schroeder
Worms) abermals zur Cognition der zweiten Kammer gebrachl. Dieſer
Antrag gehl dahin, die Regierung um eine baldige Geſetzesvorlage in Be=
treff
der Reviſion der Brandaſſekurationsordnung von 1816 und der die=
ſelbe
ergänzenden Geſetze von 1824 und 1853 zu erſuchen.
Am Freitag Nachmittag ereignete ſich an der Offenbacher Local=
bahn
ſolgender komiſche Vorfall. Die Glocke ſchlug 4 Uhr, der Zugführer
gab das Signal zur Abfahrt, mit ſtereotyper Heiſerkeit pfiff die Locomo=
tive
das Signal nach und dampfte ab; aber ohne Paſſagiere, ſondern
nur mit dem Gepäckwagen. Zugführer, Bahnhofinſpector und die Schaff=
ner
rannten der Flüchtigen rach, die dann beſchämt über dieſe neue Art
Gepäckdiebſtahls zu Uckkehrte, ſich die gewohnte Bürde anhängen ließ und
dann mit den beinahe ſchnoͤde verlaſſenen Paſſagieren den Weg nach Sach=
ſenhauſen
fortſetzte.

Die Nürnberger hängen Keinen, ſie hätten ihn denn zuvor.
Das bekannte Sprüchwort bezieht ſich auf einen beſtimmten Fall. Ein
armer Sünder wurde in Nürnberg zu Tode geführt, jedoch riß der Stick.
Nun war man rathlos, was werden ſollte. Der Rath ſpaltete ſich in zwei
Parteien, von denen die eine ſagte: Der Mann iſt verurtheilt worden, ge=
hangen
zu werden und das iſt giſchehen - ſolglich iſt der Mann frei, da
er ſeine Strafe bekommen hat. Die andere ſagte: Das Hauptgewicht liegt
nicht im Hängen, ſondern im Lode, den der Verbrecher verdient hat
folglich muß er noch einmal an den Galgen. Las Reichskammergericht in
Wetzlar, eben nicht durch Ueberſtürzungen bekannt, trat der Anſicht der

letzteren Partei bei, indem es ſich auf Präcedenzfaͤlle berief wie z. B. im
13. Jahrhundert zwei Falſchmünzer dreimal gehärgt wurden. Nach langem
Disputiren und vielen Schreibercien entſchloß ſich denn endlich der Rath
von Nürnberg, die Execution des Hängens an dem armen Kerl zum zwei=
ten
Male vorzunehmen. Man ſuchte im Gefängniß nach dem Uebelthater
und fand ihn nicht. Man durchſuchte die Atten und da ſtand geſchrieben,
daß vor 20 Jahren ein Mann im Kerker seſtorben ſei, bei deſſen beabſich=
ligter
Hinrichtung der Strick geriſſen ſei. Das war der Geſuchte. Die
Sache machte mit ihrer unfreiwilligen Komik Auſſehen und gab Anlaß zu
dem Sprüchwort.

Deputation bei einem Henker.
Engliſche Zeitungen erzählen ſolgende Geſchichte: Ein engliſcher Henker
eierte kürzlich im gemüthlichen Familienkreiſe ſein ſilbernes Dienſtjubiläum.
Als man in heiterſter Laune beim Champagner ſitzt, ſtllizt ein Dienſtmäd=
chen
, bleich vor Schrecken, in den Saal und meldet, daß drei Herten im
Zimmer des oberen Stockes den Jubilar zu ſprecen wünſchen, Niemand
von der Dienerſchaft wiſſe, wie ſie hereingekommen. Der Juhlar ſteigt
mit der ganzen Geſellſchaft in den oberen Stock hinauf, die Dienerſchaft
folgt, und richtig, da ſitzen die Drei im dunklen Zimmer. Alle ſchweigen
erſtaunt, aber Einer von den drei Unbekannten tritt vor und über eicht
dem Hausherrn einen filbernen kleinen Galgen mit folgender ſeierlicher
Anrede: Sir, uns iſt die Ehre zu Teil geworden, von der Genoſſenſchaft
der Spitzbuben hierher geſendet zu ſein um Ihnen zu Ihrem ehrenvollen
Jubiläum Glück zu wünſchen, unſere Ehrſurcht an den Tag zu legen und
Sie zu bilten, auch kunftig mit Ihrer liebenswürdigen Humanität und
Ihrer uverreichbaren Geſchicklichkeit den armen Opfern, welche von der
grauſamen Juſtiz zum Hangen verdammt ſinb, die unangenehmen Empfin=
dungen
der letzten Aug nblicke in dieſer Welt des Jaumers zu verkürzen
und ſie ſchnell und ſicher ins Jenſeits zu befördern. Ter ſo hoch geehrte
Jubilar antwortete ſofort mit ernſter Würde: Gentlemen! Tief gerührt
von dem zarten Beweis Ihrer Aufmerkſamkeit ſehlen mir die Worte, um
Ihnen ganz meine Gefühle auszudrücken. Gentlemen, nehmen Sie die
Verſicherung, daß, wenn Einer von Ihnen mir zum Hängen übergeben
werden ſollte, ich meine Schuldigkeit mit der größten Accurateſſe und Deli=
cateſſe
thun werde. Wein wurde gebracht und ſtehend getrunken. Die
Herren Spitzbuben baten dann höflichſt um die Erlaubniß, ſich, wie ſie
gekommen, auch wieder durch die Fenſter entfernen zu durſen, um ihre Ge=
noſſenſchaftsgeſetze
nicht zu verletzen. Natürlich wurde die Erlaubniß ge=
geben
. Unter den höflichſten Verbeugungen nahmen die Gentlemen den
Weg durch das Fenſter, dte zurückgeblibene Geſellſchaft beirachtete unter
Scherzen den reizenden Galgen, ging hinunter in den Eßſaal und fand
ihn gänzlich ausgeräumt.

Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.