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Mit der Sonntags=Beilage:
Inſecat=
wedemangenommen inDarmſtad
von der Expedition, Rheinſtr. N. 2.
in Beſſungen von Friedr. Blßez.
Frledrichsſtr. Nr. 7. ſowie auswarg
von allen ſoliden Annaneen=
Epe=
dilonen.
139. Jahrgang.
Amtliches Organ für die Bekanntmachungen des Großh. Ereigamts, ſowie des Großh. Polijeinmtz Darmſtadt.
Donn e r ſta g den 13. Januar
W=
„3 D
B e k a n n t m a ch u n g.
Meldevorſchriften betreffend.
Wir ſind veranlaßt, die im Abdruck nachfolgenden Meldevorſchriften in Erinnerung zu bringen.
Die Schutzmannſchaft iſt angewieſen, jede Verfehlung zur Anzeige zu notiren.
Gleichzeitig mahen wir darauf aufmerkſam, daß Formulare zur Meldung von 3½zügen und Wegzügen in den Büreaus der
4 Polizeireviere niedergelegt ſinb ſund von da durch die Meldepflichtigen bezogen bezw. daſelbſt ausgefüllt und abgegeben werden
können, von wo fie an das Polizeiamt befördert werden.
Darmſtadt, am 8. Januar 1876.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
Geſetz,
die polizeiliche Aufſicht über Zuzüge und Wegzüge betreffend.
Lu2W3G III. von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc.
Wir haben Uns bewogen gefunden, mit Zuſtimmung Unſerer getreuen Stände zu verorbnen und verordnen hiermit, wie folgt:
Artikel 1. Wer in eine Gemeinde einzieht, um in derſelben ſeinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen, iſt verpflichtet, ſich
bei der Ortspolizeibehörde dieſer Gemeinde binnen acht Tagen von dem Tage ſeines Einzuzes an unter Vorlegung der ihm an
ſeinem bisherigen Wohnorte ertheilten Abmeldebeſcheinigung perſönlich oder ſchriftlich anzumelden und auf Verlangen der
Gemeinde=
oder Ortspolizelbehörde über ſeine und ſeiner Angehörigen perſönliche Verhältniſſe Auskunft zu geben und die nach geſetzlicher
Vor=
ſchrift erforderlichen Nachweiſe zu führen.
Artikel 2. Wer aus einer Gemeinde wegzieht, um ſeinen gewöhnlichen Aufenthalt in derſelben aufjugeben, iſt verpflichtet,
vor ſeinem Wegzuge ſich bei der Ortspolizeibehörde perſönlich oder ſchriftlich abzumelden und dabel anzugeben, wohin er zu
ver=
zehen gedenkt.
Artikel 3. Den in den Artikeln 1 und 2 erwähnten Verpflichtungen unterllegen in gleicher Weiſe Diejenigen, welche in
eine Gemarkung einziehen oder aus derſelben wegziehen, die keiner Gemeinde angehört und deßhalb einen eigenen Orts=
Armenver=
band bildet. Die Anzeige hat bei der Ortspollzeibehörde derjenigen Gemeinbe zu erfolgen, welcher die betreffende Gemarkung in
adminiſirativer Beziehung zugethellt iſi.
Artikel 4. Zu den in den vorhergehenden Artikeln vorgeſchriebenen Meldungen ſind auch Diejenigen, welche der betreffenden
Perſon Wohnung und Unterkommen gewährt haben, innerhalh zehn Tagen nach deren Ein- oder Wegzug verpflichtet, ſofern nicht
die An= oder Abmeldung durch den zunächſt Verpflichteten ſelbſt geſchehen iſt.
Artikel 5. Ueber die erfolgte An= und Abmeldung hat die Polizeibehörde eine Beſcheinigang koſtenfrei zu ertheilen.
Artikel 6. Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften der Artikel 1-4 unterliegen einer Geldſtrafe von 2 bis 30 Mark.
Artikel 7. In Bezug auf die Verpflichtung zur An= und Abmeldung der nur vorühergehend an einem Orte ſich
aufhal=
tenden Fremden kommen die in den Artileln 81, 82, 84, 85, 86 und 89 des Polizeiſtrafgeſetzes enthaltenen Beſtimmungen
ſerner=
hin in Anwendung. In Ergänzung der Artikel 85 und 89 kann jedoch in Lokalpolizeiverordnungen vorgeſchrieben werden, daß
auch die Miether oder überhaupt Diejenigen, welche ihre Wohnung wechſeln, von dem ſtattgehabten Wohnunzswechſel, und daß
die Gewerbtreibenden und Dienſtherrſchaften von dem Dienſieintritt unb Dienſtaustritt ihrer Handlungsdiener, Gewerbsgehülfen,
Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienſtboten bei der Polizeiverwaltungsbehörde binnen beſtimmter Friſt Anzeige zu macheu haben,
ſo=
fern dieſe Anzeige nicht durch den nach jenen Artikeln zunächſt Verpflichteten geſchehen iſt.
Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmſtadt, den 4. December 1874.
C. 8.)
Lu2W3G.
v. Starck.
Artikel 81. Eowohl die zum Beherbergen von Freuden berechtigten Wirthe (Gaſtwitthe), als auch ſonſtige Privatperſonen,
welche wiſſentlich Dienſt= oder Arbeltſuchende, die mit leinen Legitimalionspapieren verſehen ſind, Orgelſpieler, Seltünzer,
Korh=
macher, Keſſelflicker, hernmziehende Schauſpielertruppen, Muſikbanden, Marionettenſyieler über Nacht in ihrer Wohnung aufnehmen,
20
72
No 9
ſind verpflchet, hiervon ſogleich nach deren Aufnahme und wenn Aeje zur Nachtzeit ſtattfindet, am andern Morgen der
Polizei=
verwalinngsbehörde die Anzeige zu machen.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldſtraſe von 1 bis 5 fl. beſtraft.
Artikel 82. Gaſtwirthe, welche unterlaſſen, die bei ihnen einkehrenden Fremden, welche nicht in die Klaſſe der im
vorher=
gehenden Artikel genannten Perſonen gehören, bei der Polizeiverwaltungsbehörde binnen der vorgeſchriebenen Friſt zu melden, oder
welche den ſonſtigen wegen Aufnahme und Beherbergung von Fremden, namentlich wegen Füh ung von Frendenbüchern, von der
Polizeiverwaltungsbehörde erlaſſenen Requlativen nicht Folge leiſten, werden mit einer Geldſtrafe von 1 bis 5 fl. beſtraft.
Artikel 84 Wenn lokalpolizeiliche Verorbnungen die zum gewerbsmäßigen Beherbergen von Fremden nicht berechtigten
Ein=
wohner eines Orts verpflichten, von der Ankunft und Abreiſe èer von ihnen über Nacht in ihre Wohnung aufgenommenen
Frem=
den, welche nicht in die Klaſſe der im Art. 81 bezeichneten Leute gehören, binnen einer beſtimmten Friſt bei der
Polizeiverwal=
lungsbehörde die Anzeige zu machen, ſo werden Zuwlderhandlungen gegen ſolche Verordnungen mit einer Geldſtrafe von 35 kr. bis
zu 1 fl. beſtraft.
Artikel 85. Bei Vermeidung der in dem vorhergenden Artlkel angedrohten Strafe iſt in denjenigen Orten, wo dieſes durch
Lokalpolizeiverordnungen vorgeſchrieben iſt, jeder Hanseigenthümer und jeder Aftermiether verpflichtet, von dem Einzuge und Abzuge
derjenigen, welchen ſie Wohnung vermiethet haben, der Polizeiverwaltungsbehörbe binnen acht Tayen nach dem Einziehen oder
Ver=
laſſen der Wohnung die Anzelge zu machen. Diejenigen, welche Andere bel ſich in Schluſſtellen aufnehmen, ſind bei gleicher Strafe
zur Anzeige binnen vierundzwanzig Stunden verpflichtet.
Artikel 86. Wer ein ortsfremdes Kind in Pflege bei ſich aufuimmt und unterläßt, davon der Pollzeivetwaltungsbehörde
binnen vierundzwanzig Stunden die Anzeige zu machen, verfällt in eine Geldſtrafe von 1 bis 10 fl.
Wer ein ſolches Kind dem ausdrücklichen Veibote der Polizeiverwaltungsbehörde zuwider in Pflege aufnimmt, iſt mit einer
Geldſtrafe von 5 bis 15 fl. zu beſtrafen.
Artikel 89. Wenn ein auswürtiger oder einheimiſcher Handwerklsgeſelle, Lehrling oder Fabrikarbeiter oder ein auswärtiger
oder einheimiſcher Dienſtbote in einer dieſer Eigenſchaften in einen Dienſt wirklich eintritt, oder wenn er aus einem ſolchen Dienſt
austritt, ſo iſl er bei Vermeidung einer Strafe von 35 kr. verpflichtet, davon binnen vierundzwanzig Stunden nach erfolgtem
Dienſteintritte oder Austritte ſvergl. Art. 94) der Polizeiverwaltungsbehörde die Anzeige zu machen.
Lo kal=R e g l em e n t.
Betreffend: Die Anzeigen von Wechſel der Wohnungen in der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
Auf Grund bes Artikel 85 des Polizeiſtrafgeſetzes und nach beſonderer Ermächtigung Großherzoglichen Miniſteriums des
In=
nern wird zur ferneren Beachtung der in obigen Betreff ſchon bisher dahier beſtandenen Vorſchriſten und in Erwägung, daß eine
genaue Kenntniß der Wohnungen und des Aufenthaltes der Ortsangehörigen, wie der Fremden, ſowohl zur Handhabung der
öffent=
lichen Ordnung, als auch zum Schutz der Einheimiſchen geçen die Beinträchtigung in ihrem Gewerbsbettieb durch unbefugte Fremde
nothwendig erſcheint, hiermit verordnet:
1) Die huſigen Hauseigeuthümer ſind verbunden, von allem in ihren Häuſern durch Ein= oder Auszug vorgehenden
Wechſel, das Lokal mag zur perſönlichen Wohnung, oder auch nur zum Betrieh eines Geſchäfts verwendet worden ſein, auf dem
Polizeibüreau innerhalb der erſten acht Tage nach dem ſtattgehabten Wechſel Anzeige zu machen.
2) Hauptmiether ganzer Häuſer oder einzelner Theile derſelben ſind, wenn ſie Wohnungen wieder an
Untermiether-
frembe oder einheimiſche - abgeben, zu gleicher Anzeige des Ein= und Auszugs verbunden und hierzu durch ſolche gehalten, welche
ihre Wohnungen mit anderen, nicht blos zum Beſuch ſich bei ihuen aufhaltenden Perſonen theilen.
3) Diejenigen, welche Andere in Schlafſtellen bei ſich aufnehmen, haben dem Polizeibüreau hiervon die Anzeige binnen
24 Stunden zu machen.
4) Alle vorbemerlten Anzeigen können mündlich oder ſchriftlich geſchehen. In letzterem Falle haben dieſelben zu enthalten:
2. Namen des Hauseigenthümers, Hausmiethers oder Schlafſtellengebers,
b. Litera und Rummer des Hauſes, wo der Ein= oder Ausgang ſtattfindet,
6. Tag (Datum) der Wohnungsveränderung,
d. Namen, Stand oder Gewerbe der ein= und ausziehenden Hausbewohner.
Iſt dem Abmeldenden der Hauseigenthümer bekannt, bei welchem der Ausziehende ſeine nächſte Wohnung nimmt, ſo hat er
dieß gleichzeitig zu bemerken.
5) Abweſenheit des Hanseigenthümers, ſonſtigen Vermiethers oder Schlafſtellengebers entſchuldigt die unterlaſſene Anzeige nicht,
da für derartige Fälle die nöthigen Aufträge ertheilt werden müſſen. Bel den unter obrigkeitlicher oder ſonſtiger Adminiſtratlon
befindlichen Häuſern iſt der Adminiſirator ſtatt des Eigenthümers für die Anzeizz verantworlich.
6) Zuwiderhandlungen gegen die Beſimmungen dieſer Verorduung werden mit einer Geldbuße von Dreißig Kreuzer bis
Einen Gulden beſtraft.
Darmſtadt, den 22. Mai 1856.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
E- Gleiche Beftimmungen gelten für Beſſungen nach Lokalreglement vom 5. October 1870.
L o k al=Re g l em e n t.
Die Aufſicht über Fremde in der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt betreffend.
In Folge ſpecieller Esmächtigung Geoßherzoglichen Miniſteriums des Janern werden auf Grund des Polizeiſrafgeſetzes mlt
Berückſichtigung der ſchon bisher dahier in obigem Betreff beſiandenen lokalpolizeilichen Verordnungen nachfolgende Vorſhriften zur
genauen Beachtung eingeſchärft:
1) Jeder hieſige Gaſtwirth iſt nach den bisher ſchon beſtandenen Vorſchriften verbunden:
a. alle bei ihm einkehrende Fremde ohne Unterſchied des Standes in ein ordnungsmäßiges Fremdenregſter
einzutragen,
6 9
73
b. das Fremderegiſter nich ſpeieller Weiſung der Polzeibehörde und ſo einzurichten daß es namentlech folgende
Rubriken enthält: laufende Ordnungsnummer, Name, Stand, Wohnort und Gefolge des Fremden - mit oder
ohne Paß — Tag der Ankunft — Tag der Abreiſe,
c. aus dieſem Regiſter über alle einlehrende Fremde vom Tag der Ankunft bis zur Abreiſe ganz genaue, dem
Frem=
denbuch und ſeinen Rubrikin entſprechende Verzeichniſſe (Nachtzettel) ſpäteſtens Abends 6 Uhr an die Polizeiwache
und die Hauptwache im Schloß einzuſenden,
A. Uber die nach Ablieferung der Nachtzetel eingetroffenen Fremden gleiche Meldungen vor 7 Uhr des nächſten
Mor=
gens zu beſorgen.
Zuwlderhandlungen gegen dieſe Vorſchriften werden nach Artilel 82 des Polizeiſtrafgeſetzes mlt Ein bis Fünf
Gulden beſtraft.*
2) Alle nicht zum gewerbsmäßigen Beherbergen von Fremden berechtige hieſige Einwohner ſind nach bereits hier
beſte=
henden Vorſchriften verpflichtet von der Ankunft, ſowie der Abreiſe der von ihnen über Nacht aufgenommenen Fremden, welche
nicht in die Klaſſe der unter Art. 81 des Polizeiſtrafgeſetzes 1' bezeichneten Leute gehören, mögen ſich dieſelben bei ihnen zu
Be=
ſuch oder aus anderen Gründen aufhalten, binnen 24 Stunden nach der Ankunft oder Abreiſe auf dem Polizeibüreau die
An=
zeige zu machen.
Zuviederhandlungen gegen dieſe Verordnung werden nach Art. 84 des Polizelſtrafgeſetzes mit einer Geldbuße von Dreißig
Krenzern bis Ein Gulden beſtraft.
Darmſtadt, den 12. Juli 1856.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Kritzler.
Vergleiche Art. 83 des Polizeiſtrafgeſetzes:
„Wenn Jemand, der in einem Gaſthauͤſe jein Abſteigequartier genommen hat bei dem Eintrag in das Fremdenbuch, um die Polizei=
Verwallungsbehörde zu täuſchen, ſich einen falſchen Namen beilegt, oder andere unwahre Umſtände angibt ſei es. daß er die deßfallſigen
ün=
richtigen Einträge in das Fremdenbuch ſelbſt macht, ſo wird derſelbe mit einer Geldbuße von Ein bis Zehn Gulden beſtraft."
42 Art. 81 des Polizeiſtrafgeſetzes:
Sowohl die zum Beherbergen von Fremden berechligten Wirthe (Gaſtwirthe), als auch ſonſtige Privatperſonen, welche wiſſentlich
Dienſt= oder Arbeitſuchende, die mit keinen Legitimationspapieren verſehen ſind= Orgelſpieler, Seiltänzer Korbmacher, Keſſelflicker,
herumzie=
hende Schauſpielertruppen, Muſikbanden, Marionettenſpieler über Nacht in ihre Wohnung aufnehmen, ſind verpflichtet, hiervon ſogleich nach
deren Aufnahme, und wenn dieſe zur Nachtzeit ſtattfindet, am anderen Morgen der Polizeiverwaltungsbehörde die Anzeige zu machen.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von Ein bis Fünf Gulden beſtraft."
Wrirnri. ririſtinraninarntrrrriarrrzrzrrarzztauazzaraaaaiztrtaaemra.
.
f.. Sein.
fr. Sirer. ren.
242) Oeffentliche Aufforderung.
In dem Schuldenweſen des
Steinhauer=
meiſters Ludwig Schwarz zu Beſſungen
iſt zwiſchen deſſen Schwiegervater Carl
Müller und der Majorität ſeiner Gläubiger
ein Arrangement vereinbart worden, welches
zur Einſicht in der Regiſtratur
unterzeich=
neten Gerichts offen liegt.
Etwaige unbekannte Glänbiger des Lu= Schwarz werden aufgefordert,
inner=
halb 14 Tagen ihre Forderungen und
et=
waigen Einwendungen gegen dieſes
Arrange=
widrigenfalls ohne Rückſicht auf ſie das
Arrangement beſtätigt und in Vollzug geſetzt
werden wird.
Darmſtadt, den 30. Dezember 1875.
Großherzogliches Stadtgericht Darmſtadt.
Königer,
Holzapfel,
Stadtrichter.
Stadtgerichts=Aſſeſſor.
Bekanntmachung
Montag den 15. Januar l. J., Vor=243) Schmierer, Hausverwalter.
mittags 10 Uhr, ſollen die im Jahre 1876,
vorkommenden Holzfuhren aus dem Holz=
Magozin, Pallaswieſenſtraße Nro. 28, in
Anſtalten auf dem Weg der Verſteigerung
auf unſerem Büreau anderweit vergeben/
werden.
Darmſtadt, am 11 Januar 1876.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
310)
Ohly.
Großherzogliches Landes=
Hospital.
Nachbezeichnete Gegenſtände:
1) 400 Kilo Melis,
2) 200 „ Nudeln,
3) 100 „ grüne Kern,
4) 600 Kilo geſpaltene Erbſen,
5) 600 „ dörre Bohnen,
6) 200 „ Linſen,
7) 409 „ Reis,
8) 500 „ gedorte Zwetſchen,
9) 400 Liter Mohnöl,
10) 1000 Meter Schocktuch,
13) 10
ment dahier anzumelden und zu begründen, ſollen für die hieſige Anſtalt angekauft
11) 10 Centner Schmierſeife,
12) 10 „ weiße Kernſeife,
Soda,
14) 500 Meter Strohſackleinen,
15) 2000 „ Leinwand,
werden. Offerten unter Anſchluß von
Mu=
ſtern ſind binnen 14 Tagen portofrei bei
dem Unterzeichneten einzureichen.
Von Nr. 10, 14 und 15 liegen die
Mu=
ſter dahier zur Einſicht offen.
Hofheim, den 7. Januar 1876.
Großherzogliche Dirctian des Landes=
Hospitals.
J. A.:
Lieferungen für die
Suppen=
anſtalt dahier.
Die Lieferung des, für die in der Kürze
in Wirkſamkeit tretende Suppenanſtalt
noth=
wendigen Bedarfs an:
Weißmehl,
Brod I. Gorte,
Kartoffeln,
Linſen,
Erbſen,
Bohnen,
Reitß,
Ochſenfleiſch,
Hammelfleiſch,
Nierenfett,
Schweineſchmalz u.
Salz
ſoll auf dem Weg der Soumiſion vergeben
werden.
Die Soumiſſionen, wo thunlich mit
Qualitäts=Muſtern, ſind mit der Aufſchrift
„Suppenanſtalt- längſtens bis zum 15.
die=
ſes Monats Nachmittags 2 Uhr bei
Rent=
ner Jordis, Georgenſtraße 8. woſelbſt
auch die näheren Bedingungen eingeſehen
werden können, verſiegelt abzugeben.
Darmſtadt, 12. Januar 1876.
311)
Das Comite.
312)
Ball=, Werk= Und AülsholzVerſteigerung.
Donnerſtag den 20. Januar l. J., Vormittags 10 Uhr beginnend,
wer=
die verſchiedenen flädtiſchen Schulen und ſden aus der Gräfl. Oberförſterei Rehbach, Diſtrict Köpfchen, im Wirthshaus zum Hirſch
in Rehbach verſttigert:
9 Kiefern=Schneidlötze von 21-41 Em. Durchm. und bis 13 M. Länge,
350 Fichten=Bauſtämme „ 15-34 „
„ 20 „ „
15
Stangen
„ 17
10-14
Das Holz lagert 10 Minuten voen der Gtaalsſträße und iſt daher deſſen Abfuhr
einerſeits in der Richtung nach Michelſtadt u. ſ. w., anderſeits über Rehbach nach
Brensbach hin weſentlich erleichtert.
Entfernung von der Bahnſtation Michelſtadt ¾ Stunden.
Der Gräfliche Förſter Schmehl zu Achtbuchen iſt angewieſen, Kaufliebhabern das
Holz auf Verlangen vorzuzeigen.
Michelſtadt, den 9. Januar 1876.
Gräflich Erbach= Fürſtenauiſches Forſtamt.
Klump.
74
10013
Ra 9.
Feilgebotenes.
Feinſter
Dorſch=Leberthran,
faſt geruch= und geſchmacklos, in Flaſchen
mit geſtempeltem Metall=Verſchluß, 60 Pfg
und 1 Mark zu haben bei
Emannel Fuld in Darmſtadt.
K. H. Jochheim
„
G. P. Poth
„
Carl Schweikert,
„
J. Wüſt
„
G. A. Gläſer in Dieburg.
Moussirender Tokayer,
vorzüglich zur Erquickung für Kranke.
19549)
Hirſch=Apotheke.
9703) Ein Harmonium von
Pali=
ſanderholz mit 7 Regiſtern von
Schied=
mayer iſt preiswürbig zu verkaufen.
Hochſtraße 21. 3 Stiegen hoch.
251) Kornſtroh zum Streuen wird
in größeren u. kleineren Parthien billig
an=
gefahren. Nüheres bei Jh. Gg. Keller,
Eck der Grafen= und Waldſtraße.
145) us den Teichen Ner 9
V Actien=Ziegelei kann
ausgezeich=
net ſchönes Eis zu 48 kr. per
1 Zweiſpänner=Wagen abgegeben 4
5 werden. Auf Wunſch kann das 9
Eis durch die eigenen Geſpanne de=
N der Ziegelei abgefahren werden.
Direction
N der Darmſtädter Actien=Ziegelei. F.
p.
Craxuzzzzzrzrraarl
276
Ballordem
noch in großer Auswahl und ſehr billg,
vorräthig bei
Ob. Eliſabethenſtr.
A. E. Loewer.
Nr. 9.
hus Hoehlek,
313) Ernſt=Ludwigſtraße II,
empfiehlt:
Hummer,
Champignons,
Trüffeln,
Caviar,
Sardinen russ,
Sardines Thuile,
Sardellen,
Häringe,
Speckbückinge,
Schweinerkäso,
Rahmkäse.
314) Ein feiner Biſam=Pelzrock iſt
Eliſabethenſtraße 32 dritter Stock
preis=
wurdig zu verkaufen.
137)
Eriekwaugem
zu den billigſten Preiſen offerirt bis zu 500 Gramm wiegend.
P. Hedh,
4
Darmſtadt, Ecke der Schützen= und Hügelſtraße,
263)
Ausverkauf.
Meine noch auf Lager. habenden Waaren, beſtehend in Papier= und
Schreib=
materialien jeder Art, ſowle noch einer Ausoahl Lederwaaren ꝛc. verkaufe ich
jetzt um ſchnell zu räumen unterm Einkaufspreis.
Obere Eliſabethenſtraße
A. E. Loewer.
Nr. 9.
315)
M
L. Zur Maskenbällel!c
Gi
Auch in dieſem Jahr werden wiedir hiſtoriſche, ſowle Fantaſie=Coſtüme für Damen
und Herren angefertigt, ſowie Beſtellungen ganzer Garnituren zu Quadrillen und
Maskenſplele übernommen. Gefällige Beſtellungen bittet man Stiftſtraße Nr. 40 im
oberen Stock vo1 Montag den 12. d. Mis. an glltligſt abgehen zu wollen.
Feinste Muscat Datteln,
„ EmyrnerTafelfeigen,
„ Tafelrosinen,
„ ditto Mandeln,
„ sicil. Haselnüsse
empfiehlt
G P. Poltk,
316) Ecke der Caſino= u. Bleichſtraße.
317,
Kirchuer's
BouillovEzlraol
in Blechdoſes 2,. 4, 8 und 12 Taſſen.
Der Extract, leicht (öslich in Waſſer,
beſitzt die Eigenſchaft, eine völlig gute
keäf=
tige Bouillon in ganz kurzer Zeit möglichſt
billig herzuſtellen, auch werden Suppen und
Saucen durch Zumiſchung des Extracts
be=
deutend kräftiger und geſchmackvoller.
AlleinVerkauf für Darmſtadt und
Umgegend bei
Julius Koehler,
Ernſt=Ludwigſtraße 11.
Vermiethungen.
7155) Ein möblirtes kleines Zimmer mit
Cabinet für 10½ M. Auskunft Beſſ.
Carlſtraße 3 im 2. Stock.
9368) Eine Manſarde=Wohnung an ein
einzelnes ruhiges Frauenzimmer zu vermie=
Nieder=Ramſtädterſtr. 8.
then.
9588) Ein freundliches Manſarden=Logis
3 Piecen, Küche und alle ſonſtige
Bequem=
lichkeiten, za vermiethen und baldigſt zu
beziehev. Verlängerte Heinrichſtraße 10.
9681) Zimmer und Cabinet mö lirt zu
vermiethen. Näh. Georgſtr. 13 drei Treppen
10798) Grafenſtraße 35 iſt ein Logis,
2 Zimmer, Küche und allem ſorſtigen
Zu=
behör zu vermiethen.
AuouOu
nur
TAALrAALAAtAAAarrl.
10435) Prokenadengraße 35 zwei
b4 ineinand rgehende möblirte Zimmer
44
44 (arterre) pro 1. Jan. beziehbar.
wun=ausrugupuguruzsc.
LAAAd.AAAAAl-AAaAttaAtaN
ſ7.
art"
ſe
XTTAAAaxTTTAAAX]
10654) Ein elsgant möbl. Wohn=
He=
u. Schlafzimmer, ganz neu hergerichtet,
d
44 bel Etage, mit Ausſicht auf den Markt,
iſt zu vermiethen und ſogleich zu be=
1⁄⁄
ziehen
J. Volz, Markt.
GN
AATrxrxuxxrzxxrx4
10343) Rheinſtraße 23 iſt der obere
Stock, beſtehend aus 7-8 Piecen,
Küche und allem Zubehör, ſowie
Mit=
genuß des Gartens, zu vermiethen
und am 1. März zu beziehen.
10984) Victorlaflraße 26 iſt der
mit=
lere Stock, beſtehend in 6 Zimmern mit
Balkon, Küche, Magd= und Bodenkammer
und ſonſt allen Bequemlichkeiten, neu
her=
gerichtet, zu vermiethen und ſofort zu be=
G. W. Jacobi.
ziehen.
30) Obere Hügelſtraße 18 ein
freundliches möblirtes Zimmer zu vermiethen
und gleich zu beziehen.
114) Ein möblirtes Zimmer zu verm.
Holzſtraße Nr. 10.
195) Ein hübſch möblirtes Zimmer ſofort
zu vermiethen. Preis 8 fl. per Monat. Zu
erfragen bei Georg Hof in der
Ellſa=
bethenſtraße.
199) Roßdörferſtraße 9 iſt die
Parterre=Wohnung von 4 Piecen an eine
ſtille Familie auf 1. März zu vermiethen.
258) Ein Manſarden=Logis mit ſchöner
Fernſicht, enthaltend 4 Piecen nebſt Küche
und Glasabſchluß, iſt anderweit zu verm.
und im Monat Aprll d. J. zu beziehen.
Näheres Parterre Mühlſtraße 60 nächſt
der Stadtkapelle.
260) Beſſunger Carlſtraße 43 iſt ein
Zimmer zu vermiethen u. ſogleich beziehbar.
318) Rheinſtraße 41 im unterflen Stock
ein großes möblirtes Zimmer an einen
Herrn zu vermiethen, 1. Februar zu beziehen.
75
N6 9
319) Ein kleines Logis zu vermiethen.
Mühlſtraße Nr. 10.
320) Ein Stübchen mit oder ohne
Bett=
billig zu verm. Schloßgaſſe 33 im 3. Stock
321) Ein Logis mit Werkſtätte bis 1. Aprll
l. J. Karlſtraße 27.
322) Ein ſchönes freundliches möhlirtes
Zimmer zu vermiethen wegen Aßreiſe des
Herrn Dr. Schwarz. Ludwigsplatz 4.
Veri
Nachrichten.
228) Eine rüflige alleinſiehende
zuver=
lüſſige Frau ſucht in einer ruhigen
Fa=
milie zur Stützz in der Haushaltung
Be=
ſchäftigung. Offerten sub. M. P. an die
Expedition.
230) Geſucht 2 Platz Fauleuil.
Adreſſen an die Expedition.
267a) Eine Wittwe wünſcht Kunden im
Nähen und Ausbeſſery, auch nimmt ſie zu
Steppen auf der Nähmaſchine an, in und
außer d. Hauſe. Magdalenenſtr. 21. Hinterb.
274) Ein tüchtiges Mädchen, das gut
bürgerlich kochen kann und gute Zeugniſſe
hat, wird für die Schweiz bis Ende Febr.
zu miethen geſucht.
M. Nungeſſer, Rheinſtraße 41.
280) Ich empfehle mich im Aufpeliren
u. Repariren von Möbeln in v. außer dem
Hauſe. K. Buckpeſch, Lindenhofſtraße 4
Eine.
305)
tüchtige Verkäuferin
wird für ein größeres Mercerie= und
Strumpfwaaren=Geſchäft in
Frank=
furt a. M. per 15. Januar zu engagiren
geſucht. Nur ſolche, die mit der Branche
betraut, ſind und gute Zeugniſſe haben,
wollen ſich unter A. L. an die Expedition
d. Bl. wenden.
307) Ein goldner Armreif
mit blauen Steinchen Montag den 10. Abends
verloren. Um gefällige Rückgabe gebeten
Hügelflraße 6.
aATrrazrrixrzrzazrr
Der
Reſidenzkalender pro 1876
iſt erſchienen. Preis 40 Pfg.
L. C. Witlich'ſche Hofbuchdruckerei.
264)
Local-Gewerbverein.
Sitzung Donnerſtag den 13. Januax Abends 8 Uhr imfSaalbau.
Haupteingang Ecke der Riebeſel= und Saalbauſtraße.
Tagesordnung: Fragenbeantwortungen.
Das Local wird um 7½ Uhr geöffnet; die neueften Nummern der techuiſchen
Zelt=
ſchriften ſind aufgelegt. Der Fragekaſten iß am Eingang des Locals aufgeſtellt.
Steinkohlengeſellſchaft „cerkur: in Darmſtadt.
265)
B e k a n n t m a ch u n g.
Die verehrl. Mitglieder werden hiermit unter Bezugnahme auf das demnächſt
er=
ſcheinende Circular benachrichtigt, daß der proviſoriſche Kohlenpreis für dieſes
Jahr 1 Mark 10 Pfa. einſchließlich Octroi bezw. Wieggeld beirägt und haben die
Einzahlungen in den Monaten Jnuar bis Juni ſtattzufinden und zwar mit je 20 Pf.
pro Ctr. in den 5 erſten Monaten und mit 10 Pf. pro Ctr. im letzten Monat.
Von dem Ueberſchuß aus dem vorigen Jahre ſind 5 Pf. pro Ctr. des gelieferten Kohlen=
Quantums gutgeſchrieben worden, welche bei der erſten Zahlung in Anfrechnung kommen.
Anmeldungen zum Eintritt in die Geſellſchaft wollen baldigft bei dem Rechner
Herrn Reutner Klippel (Schloßgartenſtraße 9) gemacht werden.
Darmſtadt, den 6. Januar 1876.
Der Vorſtand.
268a) Wir bringen hirmit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir dem Hrn. Cärl
Gaulé in Darmſtadt eine General=Agentur unſerer Geſellſchaft für das Groß=
herzogthum Heſſen übertragen haben.
Cöln, den 1. Januar 1876.
1
oder hierzu ſich eignende Perſön=
4 lichkeiten werden für alle bedeu=
Tüchtige und ſolide
A0ATROAIO,
Verſicherungs=Ackien=Geſellſchaft in göln.
Der Vorſtand:
Leyendecher.
Der Director:
Sternberg.
Mit Bezugnahme auf die obige Bekanntmachung, halte ich mich zur Uebernahme
von Verſicherungen gegen die Gefahren des See=, Fluß= und Landtransportes, ſowohl
für Güter= als Werthſendungen, Effecten und Geld, ſowie gegen Schäden durch Unfälle
in Fabriken und ſonſtigen gewerblichen Etabliſſements, Unfalle einzelner Perſonen in und
außer dem Berufe und auf Reiſen zu billigen, feſten Piämien beſtens empfohlen und
bin zu jeder Auskunft gern bereit.
Darmſtadt, den 1. Januar 1876.
Carl Gaule.
Herr Oeconom Alb. Cullmann, Lindenhofſtroße dahier, nimmt Aufträge der
Unfallbrauche entgegen.
tenderen Orte von einem älteren
5 beſtrenommirten Bankhauſe zum
9 Verkaufe von Looſen u. Staats= d
1
5 papieren gegen Ratenzahlungen
5
unter ſehr günſtig. Bedingungen 5=
2
ſofort angeſtellt. — Offerte an
d=
das Bankhaus B. Kramer,
5 Prag.
Lazzzzuzzrzzzzrz,
324)
Fatt-Comcort.
Freitag den 14. Januar, Abends 7 Uhr,
im grossen Saale des Saalbau.
Cerdotta Palls & Camitto Sieopi.
Peogramm: 1. Sonata appassionata (Beethoven) Herr Laver Scharwenka aus
Berlin; 2. Arie , La Traviata- (Verdt) Carlotta Patti; 3. Glocken=Concert (
Paga=
nint) Sivori; 4. Trompeten=Arie aus „Samſon” (Händel) Carlotta Patti; 5. Tell=
Ouverture (Roſſini Lisz) Herr Taver Scharwenka; 6. a) Romanze (Sivort), b) Recitativ
nnd variirtes Thema aus„ Moſseu für die G-Saite allein (Camillo Stvori; 7. Variationen
Proch) Carlotta Patti; 8. Ave Maria (Gounod) Patti, Sivori, Scharwenka und
Metzdorff.
Leiter des Concertes am Piano: Herr Capellmeiſter Metzdorff.
Billetenverkauf bei Klingelhöffer.
E. Um dem allgemein ausgeſprochenen Wunſche zu entſprechen, wird
Frl. Patti im Laufe des Coucertes das „Lachliede ſingen.
277) Mehrere Hausmädchen können! 278) Ein zuveiläſſiges Mädchen, empfiehlt
nachgewieſen werden.
Beſſungen.
Kirchſtraße 34.
ſich im gründlich feinen Ausbeſſern und
Stopfen. Das Nähere in der Exped.
21
R6 D.
76
4.
REEAArr Larthut Ahuruasuot.
Ausserordent. Generalversammlung
Montag den 17. Januar, Abends 8 Uhr,
im großen Saale des chützeuhofes.
Tagesordnung: 1) Rechnungsablage.
2) Ergägzungswahl des Vorſtandes.
Bei der Wichtigkeit, der Tagesordnung bittet man um recht zahlreiche Be=
Der Vorſtand.
thelligung.
62.
325)
Gartenbau=Verein.
Alle Diejenigen, welche ſich im Beſitze der vom Gartenbauverein vertheilten Liſte
der empfehlenswertheſten Gemüſeſorten befinden, werden harauf aufmerkſom gemacht, daß
ſich die Herren L. Diehl, Kiesſtraße 16, und Lehrer Ruhland, Promenadeſlraße 28,
erboten haben, die Beſtellung der Samen zu beſorgen. Liſten können noch fortwährend
bei dem Secretär des Vereins, Herrn Hofgärtner R. Noack in Beſſungen,
Heerdweg=
ſtraße 13, in Empfang genommen werden.
Der Vorſtand.
welche noch heilung pünſchen, kann
totternde, ich nur bis zum 20. Jan. annehmen.
Spracharzt Gerdts, Darmſtadt,
326)
1
Mühlſtraße Nr. 26.
327)
Geſucht
328) Ein auch zwei angehende Kaufleute
Mark Pfg. F.
Rheinsalmen pr. Pfd. 4. 80.
„ 70.
Cabliau
Sohellſische „ „ - 35.
Li. Arüchweh,
Loso5
Hof=Peſcrant.
E
329) Gründlicher Claoterznterricht wird
ertheilt. Grorgſtraße 13, 4r Stock.
330) Ein Herrſchaftskuſſcher und
ein Diener mit guten Zeugniſſeu geſucht.
Näheres iw Verlag.
331) Eine geſetzte Perſon zur Pflege
eines Kinbes in ein feines Haus geſucht.
Näheres bei Ch. Langeloit, Ballonpl. 9.
Großherzogliches Hoftheater.
Donnerstag den 13. Januar.
Rigoletto.
Oper in 4 Atten. Nach dem Italieniſchen des
F. M. Piave, von J. C. Grür ebaum.
Muſik von J. Verdi.
Perſonen.
für eine allein ſtehende Wittwe eine Wohnung oder Realſchüler können bei einrr achtbaren
von 3-4 Zimmerr, Küche und Zubehör, Familie Koſt u. Logis erhalten. Bei wem?
auf den 15. April l. J. Preis ungefähr iſt bei der Exp. d. Bl. zu erfragen.
200 fl. Adreſſen E. K. an die Exp. d. Bl.
r
tTiam
atrArnAiz
Jsraelitiſcher Gottesdienſt.
(Haupt=Synagoge.)
Samstag den 15. Januar: Vorabendgottesdienſt um 4½ Uhr. Morgen gottesdienſt um 8½½ Uhr.
Schrifterklärung.
Sabbathausgang 5 Uhr 5 Min.
Herzog von Mantua
Rigoletto, ſein Hofnarr
Gilda, deſſen Tochter
Graf von Monterone.
Graf von Ceprano.
Die Gräfin, ſeine Gemahlin
Marullo, Cavalier.
Vorſa, Höfling
Sparafucile, ein Bravo
Maddalena, ſeine Schweſter
Giovana, Gilda's
Geſellſchaf=
terin.
Ein Huiſſier
Ein Page
Hr. Bußmann.
Hr. Becker.
Fr. Mayr=Olbrich.
Hr. Hienl.
Hr. Högel.
Fr. Kilian.
Hr. Mendel.
Hr. Reichhardt.
Hr. Niering.
Fr. Jaide.
Fr. Roßmann.
Hr. Leib
Frl. Limbach.
Anfang halb 7 Uhr. Ende vor halb. 10 Uhr.
Freitag, den 14. Januar: Keine Vorſtellung.
r. Stm
1747
Aszinzix=e.
rärtirrrirnrrrr.
Mittheilungen ans Stadt und Land.
Das Großh. Finanzminiſterium hat die Vorlage wegen Ankaufs
bes Gebäudes der Bank für Handel und Induſtrie wegen der
bedungenen Ratificationsfriſt für äußerſt dringlich erklärt. Im
Parterre=
ſocke ſoll die Hauptſtaatskaſſe. in der Beletage das Finanzminiſterium und
im oberſten Stock das Rentamt untergebracht werden.
Fräulein Clara Ziegler wird k. Samsta, zum letztenmal und
zwar als „Jſabella in der Braut von Meſſina auftreten. Die Vorſtellung
iſt im Abonnement.
Das k. Freitag im Saalbau ſtattfindendenden Patti=Concert
verſpricht den Muſikfreunden einen ſeltenen Genuß. Dem vortrefflich
ge=
wuͤhlten Programm, worüber im Inſeratentheil das Nähere, fügt Frl. Patti
auf vielfachen Wunſch das „Lachlied= hinzu, welches ganz geeignet iſt, die
Vorzüge ihres herrlichen Organs zur Geltung zu bringen. An Concerten
war uns in dieſer Saiſon noch wenig geboten und da auch die Preiſe
ver=
hältnißmäßig niedrig geſtellt ſind, iſt ein ſehr zahlreicher Beſuch
voraus=
zuſehen.
Anfrage. Vie mit Anfang nächſter Woche ihre Wirkſamkeit
be=
ginnende Suppenanſtalt beſchränkt ſich darauf zu dem billigſten Preiſe
eine Nahrung zu bieten, welche einen geſunden Menſchen zur Arbeit
be=
fähigt und werden hierzu ſelbſtverſtändlich vorzugsweiſe Hülſenfrüchte
verwendet, welche wiederum für Kranke und gebrechliche Perſonen nicht
geeignet erſcheinen.
Wäre es nun nicht möglich nebenbei auch andre für die oben
be=
zeichneten Perſonen zuträgliche leichte und dabei doch nahrhafte Suppen zu
bereiten und abzugeben, wenn dieſelben auch etwas theurer herzuſtellen
kommen und könnte ja die Vorweiſung eines ärztlichen Zeugniſſes verlangt
werden 2:
Eingeſandt) Die letzten Tagen wurden von den Freunden des
Schlittſchuhlaufes redlich benutzt und war namentlich die Eisfläche des
großen Woogs zu gewiſſen Stunden von Tauſenden bedeckt die ſich bei
dem ſeitherigen prachtvollen Wetter darauf umhertrieben. Einen Mißton
in dem allgemeinen Behagen bildeten nur die vielfachen Beſchwerden über
die doch etwas allzu derbe Art und Weiſe mit welcher die am Zugange zum
Woog aufgeſtellten „Caſſierer' auch Damen gegenüber ihres Amtes
war=
teten und werden darüber recht nette Einzelheiten erzählt. — Unſeres Er=
achtens ſchadet etwas Hoͤflichleit Niemanden und duͤrſte beſonders wenn man
Zahlung für oft zweiſelhafte Leiſtungen verlangt, wohl angebracht ſein.
O Bei dem Landgericht Groß=Umſtadt ſoll Unterſuchung wegen
der auf der Strecke Babenhauſen=Wiebelsbach vorgekommenen
Billetunter=
ſchleife eingeleitet ſein.
Während der Finanzperiode 1876-78 ſollen nach den aufgeſtellten
Wirthſchaftsplänen in den Domanialwaldungen der Provinz Starkenburg
jührlich etwa 160000 Raummeter Holz zur Fällung gelangen, zwas
einem durchſchnittlichen Ertrag von 55 Feſtmeter auf die Hectare
Wald=
fläche entſprechen würde.
Von der Rechtſchreibungs=Commiſſion.
Die vom preuß. Cultusminiſter zur Feſiſtellung einer einheitlichen
deutſchen Rechtſchreibung berufene Commiſſion beſchäftigte ſich in ihrer
Donnerstags=Sitzung u. A. mit den Dehnungszeichen. Sie faßte dabei,
dem Vernehmen nach. mit überwiegender Stimmenzahl den nicht
unwich=
ligen Beſchluß, das Dehnungs=h nach den tieftonigen Vocalen a, o und u
für in der Regel überflüſſig zu erklären und deſſen Streichung zu
empſeh=
len (zum Beiſpiel „wonen' ſtatt „wohnen') Wo das h aus
etymologi=
ſchen Gründen ſteht, wie in „Ohm' (verkürzt aus „Oheim”, ſoll das h
beibehalten werden. Dagegen hielt man es der größeren Deutlichkeit wegen
für geboten, nach e und 1 das Dehnungs=h zu belaſſen. Man ging dabei
von der Anſicht aus, daß, wollte man zum Beiſpiel den Stamm=Silben
mit dem Vocal e das dehnende h nehmen, bei dem in den deutſchen
Vor=
ſilben und Endungen ſo häuſigen Vorkommen des e zu befürchten wäre,
daß die betreffende Stammſilbe nicht genügend hervortreten würde (man
vergleiche „befehlen= und „befelenJ). An die Stelle des Doppelvocals in
Wörtern wie „Saal' will die Majorität der Commiſſion im Allgemeinen
den für die Dehnung vollkommen genügenden einfachen Vocal geſetzt wiſſen
l=SalJ).-
Aus Vorſtehendem geht wohl ſchon zur Genüge hervor, daß
die Commiſſion im Allgemeinen zu Compromiſſen ſehr geneigt iſt, daß ſie
bald hier dem phonetiſchen, bald dort dem hiſtoriſchen Princip etwas
zu=
gibt und an dritter Stelle endlich dem gegenwärtigen Sprachgebrauch
zu=
weilen beide opfert.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.