=RIIOUIL STAIo
(Frag= und Anzeiges(att.)
Ubonnenenhprei
6 Mark jährlich incl. Bringerlohn.
Auswärtz werden von allen Poſt=
Amtern Beſtellungen
entyegengenom=
men zu 1 Mart do Pf. pro Quartal
uch Poſtaufſchlag und Beſtellgebühr.
Mit der Sonntags=Beilage:
139. Jahrgang.
Jaſekate
veden angenommar nikkſide
von der Expedition, Rhelnſt R. V.
mBeſſungen von Fudr. Blßer.
Frledrichsſtr. Nr. 1. ſomie anzwicv
von allen ſolnden AnnoneenEpe
diſkonen.
Amtliches Organ für die Bekannkmachungen des Großh. Kreigamts, ſowie des Großh. Polizkickiuts Darmſtadk.
Aittwvch den 12. Januar
N8
Geſundene Hachen.
1) ein Glaſer=Diamant, - 1) eine goldene Broſche, — 3) ein weißes Taſchentuch, — 4) ein Winterhandſchuh, - 5) ein
ſchwarzer Schleier, - 6) ein weißes Taſchentach, — 7) ein Amtsſtempel.
Darmſtadt, den 11. Januar 1876.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
B e k a n n t m a ch u n g.
Seit Anfang December v. J. ſind an verſchiedenen Orten des Großherzogthums, insbeſondere iu den Kreiſen Darmſtadt,
Offenbach, Gießen und Friedberg Erkrankungen an Menſchenzlattern vorgekommin und llegt die Befürchtung einer weitereu
Ver=
breilung dieſer Seuche nahe.
Wir bringen deßhalb die in Abdruck nachſtehende Zuſammenſtellung der in Bezug auf die Blatternkrankheit geltenden
geſetz=
lichen Beſtimmungen und Vorſchriften zur öffentlichen Kenntniß.
Darmſtadt, den 6. Januar 1876.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Küchler.
Geſetzliche Beſtimmungen und Vorſchriften in Bezug auf die Blatternkrankheit.
I. Geſetzliche Beſtimmungen:
a des Reichsſtrafgeſetzes.
8 327. Wer die Abſperrungs= oder Aufſichts=Maßrigeln oder Einfuh verbote, welche von der zuftändigen Behörde zur
Verhütung der Einführens oder Verbreitens einer anſteckenden Kran kheit angeordnet worden ſind, wiſſentlich verletzt, wird mit
Ge=
füngniß bis zu zwei Jahren beſtraft.
Iſt in Folge dieſer Verletzung eln Menſch von der anſteckenden Krankheit vergriffen worden, ſo tritt Gefängnißſtrafe von
drei Monaten bis zu drel Jahren ein.
b. des Polizeiſtrafgeſetzes für das Großherzogthum Heſſen.
Art. 349. Wer die von der Polizeiverwaltungsgehörde gegen den drohenden Einbruch anſteckender Krankheiten unter
Menſchen angeordneten Sperr= und Sicherungsanſtalten verletzt, wird mit einer Geldbuße von 3 bls 20 fl. oder Gefängniß bis
zu 8 Tagen beſtraft.
Art. 850. Wer die beim wirklichen Ausbruche einer anſteckenden Krankheit unter Menſchen von der Polizeiverwaltung
zur Abwendung der Gefahren und gegen Verbreitung der Kranlheiten angeordneten Sperr= und Sicherungsanſtalten verletzt, wird
mit einer Geldbuße von 5 bis 30 fl. oder Gefängniß von 3 bis 14 Tagen beftraft.
Art. 351. Wenn bei einem Menſchen die Menſchen=Blatternkrankheit zum Ausbruche kemmt, ſo iſt
der=
jenige, welchem deſſen Pflege ohliegt, oder, wenn ein ſolcher nicht vorhanden, der Hausbeſitzer oder deſſen Stelloertreter, bei
Ver=
meidung einer Strafe von 1 bis 10 fl., verpflichtet, davon der Polizeiverwaltungsbehörde oder einem inländiſchen zur Proxis
er=
mächtigten Arzte die Anzeige zu machen, ſobald er von der anſteckenden und gefährlichen Natur der Krankheit Kenntniß erhält.
Art. 352. Wer die von der Pollzeiverwaltungsbehörde wegen Veruichtung oder Reinigung von Kleidungen, Leinenzeue,
Bettwerk oder anderen Geräthſchaften, welche von Perſonen gebraucht worden ſind, die an einer anſteckenden Krankheit
darnieder=
gelegen, ertheilten Vorſchriften nicht befolgt, wird mit einer Geldbuße von 3 bis 20 fl. oder Gefüngniß bis zu 8 Tagen beſtraft;
a=ßerdem werden jene Gegenſtände confiscirt.
I. Aufſichtsmaßregeln.
Als Abſperrungs=, Aufſichts=Maßhregeln und Elnfohrverbote zur Verhütung des Einführens und Verbreitens der
Blattern=
lrankheit im Sinne des 5 327 des deutſchen Strafgeſetzbuches gelten, aufer den Beſtimmungen des Poilzei=Strafgeſetzes, folgende
Vorſchriften:
1) Aerzte, zu deren Kenntniß das Vorkommen eines Falles von Blatternkrankheit leichterer oder ſchwerer Form oder von
Waſſerblattern bei Erwasſenen gelangt, haben innerhalb 12 Stunden dem betreffenden Kreismedienalamte hiervon in
je=
dem Einzelfalle unter Angabe von Namen und Wohnung des Kranken, Anzeige zu machen und außerdem, wo die Umſtände
Beſchleunigung erfordern, ſich dieſerhalb mit der Ortepolizei in Benehmen zu ſetzen.
18
[ ← ][ ][ → ]64
R 8
2) Jede Wohnung eines Blatternkranken iſt verſchloſſen zu halten, der Art, daß der Zutritt zu dem Kranken nur dem Pfleger
des Kranken möglich iſt.
3) Die Pfleger ſelbſt haben ſich bis zur Reinigung ihrer Kleider und ihres Körpers von Anſteckungsſtoff gänzlich des
Ver=
kehres mit Anderen zu enthalten.
9) Die Wohnungen Blatternkranler ſind durch eine in weithin ſichtbarer Weiſe an der Thüre angebrachte Tafel zu
bezeich=
nen. In den Landgemeinden iſt außerdem durch das Ausſchellen vor dem Betreten der betreffenden Häuſer zu warnen.
5) Das Verbot des Verkehres mit den Wohnungen Blatternkranker ſchließt Verbot des Beſuches von Kirche, Schule,
Wirths=
häuſern, Verſammlungen, Fabriken, Benutzung von Poſt und Eiſenbahn, für die Mitbewohner einer Wohnung, in welcher
die Krankheit ausgebrochen iſt, ein.
6) Wenn die beſonderen Umſtände die Durchführuug der Abſonderung eines Kranken in ſeiner Wohnung nicht erlauben, ſo
iſt dieſelbe entweder von den Mitbewohnern zu räumen oder der Kranke in ein geeigne es Lokal überzuführen.
7) Die Aufzebung der Abſperrungsmaßregeln geſchieht nur auf Antrag des Keelsarztes und nach gehörig durchgeführter
Rei=
nigung der Wohnung und des Mobliars, insbeſondere der Kleider der Blatternkranken von Anſteckungsſtoff, von welcher
ſich in jedem Einzelfalle die Ortspoltzeibehörde muß Uherzeugt haben.
8) Der Ortspolizei muß zu dieſem Zwecke ein, ſei es durch kürzlich vollzogene Revaccination oder Ueberſtehung der
Blattern=
krantheit vor Anßeckung geſichertes Perſonal zur Verfügung ſtehen.
9) Es hat ein läglicher polizellicher Beſuch der Häuſer Blatternkranker, jedoch nicht der Krankenzimmer ſelbſt, ſtattzufinden,
um Ungehörigkeiten zu verhüten und Zuwiderhandlungen gegen dieſe Vorſchriften zur Anzeige zu bringen, ſowie um
Her=
beiſchaffung der Lebensmittel und Arzneien nöthigen Falles zu vermitteln.
10) Zur Reinigung von Anſteckungsſloff wird in den Krankenzimmern bei verſchloſſenen Thüren und Fenſtern ¼ Pfund
Schwefel verbrannt und das Zimmer mindeſtens 3 Stunden lang dem ſich hierbei bildenden Schwefeldampf Ausgeſetzt,
ſpäter gründlich ausgelüftet. In den Krankenzimmern befindliche werthloſe Gegenſtände, wie Bettſtroh, werden verbrannt.
Bettzeug, Vorhänge, Kleider u. ſ. w. entweder ſofort in ſiedendes Waſſer eingetauchl und gebleicht oder in einem engen
Behälter dem Dampf von brennenden Schwefel mindeſtens eine Stunde lang ausgeſetzt. Auch halbſtündige Einwirkung
elner Hitze von mehr als 60 Graten iſt hierbel zuläſſig.
11) Bei Todesfällen, namentlich bei Beedigung an Blattern Verſtorbener iſt nur der Zutritt der mit der Beerdigung
Beanf=
tragten und Krankenpfleger zuläſig. Ein verpichter, feſt verſchloſſener und Chlorkalk enthaltender Sarg iſt anzuwender,
ein vor Anfleckung geſichertes Perſonal zum Leichentrausport zu verwenden.
Nach dem Zuſchütten des Grabes und Entfernen aller mit der Leiche in Berührung geweſener Perſonen und
Gegen=
ſtände ſind an der Grabſtätte Beerdigungsfeierlichkeiten erlaubt.
12) Die Anſchaffung der Desinfectionsmittel geſchieht nöthigenfalls durch die Ortspolizei, und in Fällen der
Vermoͤgensloſig=
keit, auf Gemeindeloſten.
13) Wo die Durchführung der Abſperrungsmaßregeln es erheiſcht, tritt Erhaltung der verdienſtlos Gewordenen auf
Gemeinde=
koſten eiv.
14) Bei dem Auſtreten der Blatternkrankheit in einer Gemeinde hat die Ottspolzeibehörde ſofort zur Impfung vorhandener
ungeimpfter Kinder, ſowie zur Wiederimpfung (Revaccination) der Erwachſenen, als dem einzigen Mittel ſich gegen
Blat=
ternanſtickang unempfänglich zu machen, öffentlich aufzufordern, Exemplare dieſer Vorſchriften öffentlich anzuſchlagen und
den Nächſtbetheillatin zu behändigen.
Pe k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Das Erſatz=Geſchäft pro 1876, hier Aufſtellung der Recrutirungs=Stammrolle für die Stadt
Darmſtadt.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Anmeldungen der Mililärpflichtigen zur Stammrolle vom 15.
Ja=
nuar bis 1. Februar l. J. unter Vorlage der Geburtsſcheine der betreffenden Pflicht gen auf unſerem Bürean entgegengenommen
Zur Anmeldung ſind verpflichtet:
werden.
a) Alle im Jahre 1856 dahier geborene und domicilirte Militärpflichtige,
b) Militärpflichtig= hier wohnende Stutenten, Gymnaſiaften und Zöglinge anderer Lehranſtalten,
0) Milltärpflichtige hier ſich aufhaltende Dienſtboten, Haus= und Wirthſchaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge,
Hand=
werksgeſellen und Lehrburſchen, Fabrikarbeiter und andere mit dieſen in einem ähnlichen Verhältniß ſtehenden
Mililär=
pflichtige.
Die unter 2 genannten Militärpflichtigen ſiud von der Verpflichtung zur Vorlage eines
Geburts=
ſcheins entbunden.
Außerdem haben ſich
4) auch diejenigen Militürpflchtigen zu melden, welche bereits das 20. Lebensjahr überſchritten haben, und weder einen
Truppentheile überwieſen worden ſind, noch einen Ausmuſterungsſchein oder eine Ausſtandsbewilligung erhalten haben,
ſowie Diejenigen, welche zurückgeſtellt worden ſind.
Bezüglich derjenigen Mililtärpflichtigen, welche zeitweiſe abweſend ſind, liegt deren Eltern, Vormündern, Lehr=,
Brod=
oder Fabrikherren die Anmeldung ob.
Gleichzeitig machen wir noch garz beſonders darauf aufnerlſam daß Diejenigen, welche es unterlaſſen ſich zur Stammrolle
zu melden, mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft b's zu 3 Tagen beftraft werden.
Darmſtadt, am 11. Januar 1876.
283)
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohlh.
Eorn=
rt e.
Mns.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Nachdem für den altersſchwachen Rentner
Chriſtoph Flach dahier ein Curator in
der Perſon des Hauptmanns la guite
Selzam beſtellt worden iſt, wird dieſes mit
dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß
ge=
bracht, daß demſelben die Vermögens=
Ver=
waltung übertragen worden iſt und daß
demgemäß Rechtsgeſchäfte bezüglich des
Cu=
randen rechtsgültig nur mit dem Curator
I. Aturvsrers ein.
abgeſchloſſen, Fahlungen auch nur an dieſen
geleiſtet werden können.
Darmſtadt, den 4. Januar 1876.
Großherzogliches Stadtgericht Darmſtadt.
8 Königer, Kliugelhöffer,
&K Stadtrichter. Stadtgerichts=Aſſeſſor.
8
R8.
65
zmmobilien=Verſteigerung.
Die hieſige israelitiſche Religions=Gemeinde läßt die ihr eigenthümlich zuſtehendeu
Hofraithen, als:
Flur II., Nr. 179, Flächeninhalt 204 ⬜Meter, am Bockeneck und
II., Nr. 193, Flächeninhalt 5369 ⬜Meter, an der kleinen Ochſengaſſe
gelegen,
durch das Großherzogliche Ortsgericht und zwar auf dem Büreau deſſelben
Montag den 17. Januar 1876, Vormittags 10 Uhr,
zum dritten und letzten Mal öffentlich meiſtbietend verſteigern, und erfolgt nach dieſer
Verſteigerung, vorbehältlich kreisamtlicher Genehmigung, der unbedingte Zuſchlag.
Ein Situationsplan der zur Verſteigerung kommenden Objekte, ſowie die
maßge=
benden Verſteigerungs=Bedingungen können täglich bei Großherzoglichem Ortsgericht
ſo=
ſwohl, als auch bei unſerem Mitgliede Hrn. Hof=Taxator M. Neuſtadt eingeſehen werden.
Der Vorſtand der igraelitiſchen Religions-Gemeinde.
Holzanfuhr=Verſteigerung
aus den Großherzoglichen Domanialwaldungen
der Oberförſterei Ernſthofen.
Mittwoch den 19. d. M, Nach=
Imittags um 1 Uhr, ſoll in der Behauſung
des Gaſtwirths Johs. Lantelme I. zu
Rohrbach die Anfuhr von 400 Rmtr.
Buchen= und 500 Rmtr. Kiefern=
Scheidholz, aus den Domanialwald=
Diſtricten Hohenſtein, Neuer Schlag, Grund
und Erlenhecke in das Großherzogliche
Holz=
magazin zu Darmſtadt abthellungsweiſe an
die Wenigſtnehmenden verſteigert werden.
Ernſthofen, den 3. Januar 1876.
Großherzogliche Oberförſterei E.nſihofen.
Preuſchen.
159)
Holzanfuhr=Verſteigerung
aus den Domanial=Waldungen der
Ober=
ſörſterei Nieder=Ramſtadt.
Donnerſtag den 20. Januar l. J.
Nachmittags 2 Uhr,
wird in dem Gaſthauſe zum Darmſtädter
Hof zu Tralſa die Anfuhr von 631 Raum=
Meter Buchen=Scheidholz aus dem Diſtrict
Spieß, 510 R.=Mir. Buchen=Scheidholz
aus dem Diſtrict Hinterforſt, 259 R.=Mtr.
Buchen=Scheidholz aus dem Diſtrict
Kohl=
berg in das Großherzogliche Holzmagazin
zu Darmſtadt; ferner von 152 R.=Mtr.
Buchen=Prügelholz aus dem Diſtrict Hamm
und 150 R. Mtr. Buchen=Prügelholz aus
dem Diſtrick Dornbach in das
Großherzog=
liche Collegienhaus zu Darmſtadt an den
Wenigſtnehmenden verſteigert.
Rieder=Rawſtadt, den 10. Januar 1876.
Großherzogl. Oberförſterei Nieder=Ramſtadt.
285)
Löwer.
—
Holzanfuhr=Verſteigerung
aus den Damanial=Waldungen der
Ober=
förſterei Nieder=Ramſtadt,
Donnerſtag den 20. Jan. l. J.,
Nachmittags 2 Uhr, wird in dem
Gaſthaus zum Darmſtädter Hof zu Tralſa
die Anfuhr von 1400 Raum=Metern Buchen=
Scheitholz aus den Diſtricten Spieß,
Hin=
terforſt u. Kohlberg in das Großherzogliche
Holzmagazin zu Darmſtadt u. von 302 Rmtr.
Buchen Prügelholz in das Collegienhaus zu
Darmſtadt an die Wenigſtnehmenden
ver=
ſleigert.
Nieder=Ramſtadt, den 10. Januar 1876.
Großherzogliche Oberförſterei Nieder=
Ramſtadt.
286)
Löwer.
Verſteigerung von Brennholz
in der Gemeinde Nieder=Beerbach.
Freitag den 21. Januar, Vormittags
9 Uhr anfangend, ſollen in dem Nieder=
Beerbacher Gemeindewald, Diſtrict
Forſt=
bühl, nachfolgende Holzſortin, als:
1) 169 Rmtr. buchen Scheidholz,
2) 60 „
„ Prügelholz.
3) 65 „
„ Stockholz,
4) 840 Stück
Wellen,
„
offentlich verſteigert werden.
Die Zuſammenkunſt iſt auf der Chauſſee
nach Ober=Beerbach.
Gegen vorſchriftsmäßige Bürgſchaft wird
Zahlungsfriſt bis Ende Septbr. l. J. ge=/
ſtattet.
Bemerkt wird, daß das Holz ganz gut
abzufahren iſt.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Nieder=
Beerbach.
J. E. d. B.=St.:
Pritſch, Beigeordneter.
287)
Edamer Käse in ganzen Käſen und
im Anſchnitt,
Emmenthaler Räso,
Rahmkäse,
Fromage de Brie,
Russ. Sardinen in Füßchen u. looſe,
Est. marinirte Häringo,
F ſothaer Vervelatwurst ete-
R. H. Jochheim,
Eliſabethenſtraße 22.
289)
Feilgebotenes.
288)
Carlshok.
Täglich friſche Kreppel.
V. Foltz.
Emser Pastillen.
In plombirten Schachteln
vor-
räthig in Darmstadt bei Apotheker
R. Calmberg und in Dr. A.
Ten-
ners Adler-Apotheke.
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A wird die Broſchüre:
Die radicale Beſeitigung des
Band-
vvurms mit dem Kopfe,
d welche gegen Einſ. v. 50 Pf. frco. ver=
4 ſandt wird, zur Durchſicht empfohlen.
Heinr. Birtner in Hamburg.
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Nieder=Ramſtädter Straße gelegene,
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Georg Parmſtädter ſeu. Wiltwe.
66
E8
106)
Göttinger Kinderme
von
Steinkohlen.
Faust a Sohuster in Göttingen.
Billigſter und vollſtändigſter Erſatz für Muttermilch.
Nach vielfach vorliegenden Zeugniſſen und Empfehlungen der berähmteſten
Aerzte, Chemiker u. Apotheker iſt dieſes Kindermehl aus den Stoffen, welche zur
Entwickelung und Ernährung des Kindes dienen, ſo zuſammengeſetzt, daß
es-
leichtverdaulich — die Muttermilch nicht nur vollſtändig erſetzt, ſondern auch den
paſſendſten Uebergang zu feſteren Speiſen bildet.
Daſſelbe enthält mehr Knochen, Fleiſch und Muskel bildende Stoffe, als alle
andern vorkommenden Kindermehle=dagegen weniger Zucker, wodurch Säurebildung
im Magen verhindert und leichtere Gewöhnung an ſpätere nicht ſüße Nahrung
erzielt wird.
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Haupt=Depot bei Friedr Sebaefer Darmſtadt
Zu haben in Apotheken, Droquenhandlungen ꝛc.
E
D.
Geſchäfts=Cmpfehlung.
Hierdurch beehre ich mich, einem hohen Adel und verehrlichen
Publi=
kum hieſiger Stadt und Umgebung ergebenſt anzuzeigen, daß ich das früher
in Gemeinſchaft betriebene
4
r0beLGh- H. vCoratons-GCSCuat,
nun allein und im ſeitherigen Lokale
10 Schulſtraße 10
weiterführe.
Ich werde bemüht bleiben, mir das Vertrauen meiner verehrten
Kunden auch fernerhin zu erhalten und bitte bei Bedarf um zahlreichen
Zuſpruch.
Darmſtadt, den 6. Januar 1876.
Phidinn Renn,
10 Schulſtraße 10.
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erkennung als vorzügliches Hausmittel gegen Huſten, Heiſerkeit, Bruſt= und
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H. H. Joohheim.
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Stock, beſtehend aus 5 Zimmern, Küche,
Bleichplatz lund allen Bequemlichkeiten,
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gleich zu vermiethen.
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Cabinet für 10½ M. Auskunft Beſſ.
Carlſtraße 3 im 2. Stock.
7569) Grafenſtraße 18 iſt der mittlere
Stock des Vorderhauſes vom 1. Oct. J
ab zu vermiethen.
48639) Das von Hrn. Hauptmann von
Plötz ſeither bewohnte Logis, Aliceftr. 30,
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„)
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N
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8774) Heerdwezſtraße 43 eine
Par=
b9
44 ierre=Wohnung von 4 Zimmern mit
e allem Zubehör am 1. Nov. zu beziehen. N
„
Ho
„
AAATTTzATTTTTTz”.
8776) Obere Heinrichſtraße 50
ſofort beziehbar, zu vermiethen: bel Etage,
7 Zimnmer; daſelbſt Manfarde, 3 Zimmer;
Nr. 52 parterre 7 Zimmer mit allen
Be=
quemlichkeiten per 1. Januar 1876.
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Carlsſtraße 16 ſind 2 Logis, beſtehend aus
3 Zimmern, zu verm. u. gleich beziehbar.
R8
8993) Zu vermiethen
ein Logis im Seitenbau, enthaltend 4
Zim=
mer nebſt allen Bequemlichkeiten. Schirmg. 2.
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der Grafenſtraße, iſt zin kleines Logis mit
Glasabſchluß zu vermiethen.
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240
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Wilhelminenſtraße 25.
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möblirtes Zimmer mit oder ohns Kabine,
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9345) Friedrichſtraße 11 der erſte
Stock ſofort zu beziehen
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H der obere Stock, 5 große Zimmer mit 5
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Pu.
G
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4 ſtraße Nr. 11 bei Etage zu verm. P.
Franz Ihm. Le.
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10188) Mittlere Rheinſtraße 28
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Piecen beſtehend, per 15. Februar, auf
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10295) Ein ſchön möbl. Zimmer mit
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Nr. 32 dritter Stock an einen feineren
Herrn zu vermiethen.
10343) Rheinſtraße 23 iſt der obere
Stock, beſtehend aus 7-8 Piecen, zu vermiethen mit oder ohne Möbel.
Küche und allem Zubehör, ſowie
Mit=
genuß des Gartens, zu vermiethen
und am 1. März zu beziehen.
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bis jetzt gemiethete Laden nebſt Wohnung,
in unſerem Hauſe Schützenſtraße 1, iſt per
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J. G. Kahlert v. Söhne.
8
E
10518) Darmſtraße Nr. 73 iſt der
2te Stock beftehend in 3 großen Zimmern,
1 Manſardenzimmer, großer Küche,
Mitbe=
nutzung der Waſchküche und des
Bleich=
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mer zu vrmiethen. Friedrichſtr. 24.
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Stock, 6 Zimmer, Küche, Magdkammer u
Bodenraum nebſt allem Zubehör, auch kann
Stallung für 3 Pferde mitvermiethet werden,
ſogleich beziehbar.
19774) Frankfjurterſtraße Nr. 5 iſt ein
möbl. Zimmer zu vermiethen. Leske.
10860) Schützenſtraße 6 zwei
Stie=
gen hoch iſt ein hübſch möblirtes Zimmer
vom 14. Jan. 1876 an zu vermiethen.
10950) Heinheimrrſtraße 16 iſt der
neu hergerichtete Stock, 6 Zimmer mit
Balkon und allen Bequemlichkeiten, ſogleich
zu beziehen.
11069) Zwei ineinandergehende möblirte,
Zimmer zu vermiethen. Alexanderſtraße 17,
gegenüber der Infanterie=Caſerne.
.
1
Nöbl. Zimmer mit ſchöner Ausſicht
110
„e (Schloßgraben) im Nathan'ſchen
S
Hauſe 2r Stock.
E
19) Beſſ. Curlſir. 49 eie Woynung von 5
Zim=
mern nebſt Küche, Mazdkammer, Mitgebrauch
der Waſchküche, Bleichplatz, neu hergerichtet, zu
Peter Funk.
vermiethen.
21) Mühlſtraße Nr. 56 an der
Stadt=
kapelle iſt der 2. Stock mit 5 Zimmern u.
allem Zubehör per 1. April 1876 anderweit
zu vermiethen.
30) Obere Hügelſtraße 18 ein
freundliches möblirtes Zimmer zu vermiethen
und gleich zu beziehen.
Viuvu.
TTaaAAAAAnAAAATAxXr.
d4 104) Neckarpraße Nr. 16 iſt der H.
3. Stock, beſtehend aus 7 Piecen u. Zubthör, zu vermiethen und
d=
am 1. April zu beziehen. Das Nä= F
14
here parterre zu erfragen.
d=
pyxuurazii
TAAAAAAaA Axrzxxrz!
142) Soderſtraße Nr. 46 ein Parterre=
Logis, 3 Zimmer, Küche, Glasabſchluß ꝛc.,
gleich zu beziehen. Preis 240 Mark.
179) Ein freundlich möblirtes Zimmer
zu vermiethen. Parterre Schulſtraße 4.
181) Beſſ. Friedrichftr.411 ſind 2
Stu=
ben einzeln und zuſammen zu vermiethen.
186) Heinheimerfiraße 9 ſind 2 Zimner
200) Eine Wohnung, bel Etage, beſtehend
aus 4 Piecen nebfl allen Bequemlichkeiten,
zu vermiethen. Niederramſtädterſtraße 50.
208) Ein möblirtes Zimmer zu
ver=
mlethen. Alexanderſtraße 17.
209) Niederramſtädterftraße 56 im
Sei=
tenbau iſt ein Logls, 3 Zimmer, Küche u
ſonſtiges Zubehör, vom 19. Januar an
be=
ziehbar, zu vermiethen.
Oaſelbſt im Neubau an der Wleuerfir.
3 Logis von je 5 Zimmern, Küche und
ſonſiige Räume vom 1. Aprll ab, auf
Wunſch auch früher beziehbar, zu verm.
Näheres im Seitenbau 56.
æuruuam.
Torovr.
AAAAaT.
AAxxrzalx.
210) Zwei fein mönlirte Zimmer,
p Bel=Etage, Eliſabethenflraße 42.
295) Schulſtraße 3 im Hinterhaus ein
Logis von 3 Zimmern nebſt allem Zubehör
zu vermiethen.
296) Wilhelmſtraße Nr. 30 die
Par=
terre=Wohnung. 6 große Zimmer mit
Veranda, Vorgarten, Gaseinrichtung u. ſ.
w. zu vermiethen und bis 1. April d. J.
beziehbar. Näheres Beſſunzer
Wittmann=
traße 18.
297) Beſſunzer Witlmannſtraße 18 iſt
der mittlere Stock, 4 goße Zimmer
mit allen Bequemlichkeiten ſofort beziehbar
zu vermiethen.
Veruiſchte Nachrichten.
298) Ich erſuche alle Diejenigen, welche
an meinen am 18. Juli 1875 dahier
ver=
ſtorbenen Bruder, den penſionirten Groſh.
Kreierath Freiherrn von Stein zu
Lausnitz, Forderungen zu haben glauzen,
dieſelben mir bis zum 20. l. Mte.
anzu-
melden, damit ſolche - ſofern fie begründet
erſchelnen — aus der Nachlaßmaſſe
berich=
tigt werden.
Darmſtadt, den 11. Junuar 1876.
Freiherr von Stein, Geh. Oberſtudienrath.
(Wilhelminenſtraße 7.)
10953) Unterricht iu alten u. neueren
Sprachen. Dr. Herber, Steinfr. 6.
11077) Meinen verehrten Kunden die
ergebene Anzeige, daß von Neujahr ab mein
Geſchäft zur Erholung meiner Leute
Sonu=
tag Nachmittags ſowie Abends 9 Uhr wieder
geſchloſſen wird.
Georg Liebig Sohn.
„
Geld=Vorſchuß!
F
ſauf Werthe und Werthgegenſtände, unter
ſtrengſter Discretion. Obere Hügelftr. 16
Vorderhaus elne Stiege hoch.
19
68
A. L.
Wohnungs=Veränderung und Geſchäfts-Empfehlung.
Meinen werthen Kunden und dem geehrten Publikum zur gefl. Kenntniß, daß
ich melre ſeitherige Wohnung verlaſſen und dieſelbe in die Landwehrſtraße Nr. 43
ver=
legt habe. Für das mir ſeither geſchenkte Vertrauen beſtens dankend, bitte mir
das=
ſelbe auch in meiner neuen Wohnung übertragen zu wollen.
Gleichzeltig halt= ich mich in allen in mell Fach einſchlagenden Arkeiten unter
Zaſicherung reellſter Bedienung hiermit beſtens empfohlen.
Achtungsvoll
10
GeOI
Mühlembete;
227)
Dachdeckermeiſter.
SteinkohlengeſellſchaftMerkur” in Darmſtadt.
565)
B e k a n n t m a ch u n g.
Die verehrl Mitglieder werden hiermit unter Bezugnahme auf zdas demnächſt
er=
ſcheinende Circular benachrichtigt, daß der proviſoriſche Kohlenpreils für dieſes
Jahr 1 Marl 10 Pfg. einſchließlich Octroi bezw. Wieggeld beträgt und haben die
Einzahlungen in den Monaten I nuar bls Juni ſtattzufinden und zwar mit je 20 Pf.
pro Ctr. in den 5 erſten Monaten und mit 10 Pf. pro Ctr. im letzten Monat.
Von dem Ueberſchuß aus dem vorigen Jahre ſind 5 Pf. pro Ctr. des gelieferten Kohlen=
Quantums gutgeſchrieben worden, welche bei der erſten Zahlung in Aufrechnung kommen.
Anmeldungen zum Eintritt in die Geſellſchaft wollen baldigſt bei dem Rechne:
Herrn Rentner Klippel (Schloßgartenſtraße 9) gemacht werden.
Darmſtadt, den 6. Januar 1876.
Der Vorſtand.
ShelBiſhtluhyeouch ſu Sthlaal
zu Gotha-
Zufolge der Mittheilung der Feuerverſicherungs Bank für Deutſchland zu Gotha
wird dieſelbe nach vorläufiger Berechnung ihren Theilnehmern für 1875
Ca. 77 Procent
ihrer Prämien=Einlagen ols Erſparniß zurückgeben.
Die genaue Berechnung des Antheils für jeden Theilnehmer der Bank, ſowie
der vollſtändige Rechnunge=Abſchluß derſelben für 1875 wird am Ende des Monats
Mai d. Js. erſolgen.
Zur Anvahme von Verſicherungen für die Feuerverſicherungs=Bank iſt der
Unter=
zeichnete jeder eit bereit.
10
AEOO uO
299)
Agent der Feuerverſicherungs=Bank für Deutſchland zu Gotha.
F.
128)
Burger:
Verein.
Samſtag den 15. Januar 1876
RAAn
m Saalban.
Anfang Abends 8 Uhr.
Wir bitten um zahlreiche Betheiligung.
Die Vergnügungs=Commiſſion.
300)
pC.
„2₈
E Cürcus AIthOſ
N
im geheizten Saale des Chauſſeehauſes:
Heute Mittwoch den 12. Januar auf vielſeitiges Verlangen:
Grosse Damen-Gala-Vorstellung,
wobei der große Damen=Ringkampf, ausgeführt von 6 Damen, ſtattfindet.
Zum Schluſſe der Vorſtellung:
Maxeppa's Verbannung in die Ukraine.
Anfang ¼8 Uhr. Caſſenöffnung 7 Uhr.
33)
Gründlicher franz.
u. engliſcher Unterricht
in Corverſation ſowohl, als in
Gram=
matik und Correſpondenz wird
er=
theilt. Beſte Referenzen ſtehen zur Seite.
Zu erfragen Ernſt Ludwigſtraße 24 bel
Elage oder bei der Exp. d. Bl.
214) Montag den 17. Janu ir beginnt
ein neuer 6 wöchentlicher Curſus im
Zu=
ſchneiden und Aufertigen von
Da=
menkleidern nach bewährter amerikan.
Mithode.
Eliſe Anton,
Kranichſteinerſtraße 18.
83)
Lehrlingsſelle.
In einem hieſizen Elſenwaarengeſchäft iſt
für einen jungen Mann, welcher die nöthigen
Schulkenntniſſe beſitzt, eine Lehrlingsſtelle
frei. Wo? ſagt die Exp. d. Bl.
91) Zur Stütze einer alten Frau wird
ein dafür paſſendes älteres Mädchen geſucht.
L. Klotz, Hofſattler.
279)
Verloren.
Elne rothe Atlas=Stuarts=Haube wurde
Abends den erſten Chriſtfeiertag von der
Caſinoftraße nach der Rheinſtraße verloren.
Der Finder wird gebeten, denſelben im
Theater. abzugebin.
50 Sattler
finden ſofort dauernde und
loh=
nende Arbeit.
Miltär-Eſecten-Fabrik,
Frankfurt a. M., Langeſtraßea3.
302) Zu einem kleinen Kinde wird ein
geſetztes zuverläſſiges Mädchen, das waſchen,
bügeln und nähen kann, (gegen hohen Lohn
geſucht. Beſſ. Wilhelminenſtraße 14½
8 Nicht zu überſehen!
Seit längerer Zeit wird in einer
Fa=
milie in Frankſurt a. M. die in
nächſter Nähe des Mains wohnt, ein
Opermglas
vermißt und zwar ſeit dem Tage, an
wel=
chem ein
Herr mit Frau und Rind
bet jener Familie zu Beſuche war.
Nachdem nunmehr mit Gewißheit
feſt=
geſtellt wurde, daß das Opernglas von
Niemand Anderem als jenem Beſuche (wohl
aus Verſehen) mitgenommen ward, ſo
wer=
den die Betreffenden hiermit um ſofortige
Rüdſendung an Herrn Rudolf Moſſe
in Frankfurt a. Main erſucht, in welchem
Falle Verſchwiegenheit zugeſichert wird; im
anderen Falle jedoch werden energiſche
Schritte in Ausſicht geſtellt.
69
bes
Der Reſidenzkalender pro 1876
iſt erſchienen. Preis 40 Pfg.
L. C. Witlich'ſche Hoſbuchdruckerei.
144)
Vereinigte Geſellſchaft.
Samſtag den 29. Januar 1876
Masliem-Boll.
Anfang 8 Uhr.
Ueber Ausgabe der Eintrittskarten ꝛc. wird Näheres bekannt gegeben.
Darmſtadt, den 5. Januar 1876.
Der Ausſchuß der Vereinigten Geſellſchaft.
H ä u f e t
in den beſten Lagen, mit u. ohne Geſchäfte, ſowie Herrſchaftshäuſer mit
ſchö=
nen Gartenanlagen, Bauplätze ſind durch den Unterzeichneten zu verkaufen.
Alexanderſtr.
M. Aeuſtadt,
8.
304) Engliſchen Unterricht, ſowie
Con=
verſatton wird ertheilt per Stunde 1 Mark.
Nähere Auskunft Reichard’sches Penſionat,
Carlshof.
Eine
305)
tüchtige Verkäuferin
wird für ein größeres Mercerie= und
Strumpfwaaren=Geſchäft in
Frank=
furt a. M. per 15. Januar zu engagiren
geſucht. Nur ſolche, die mit der Branche
betraut ſind und gute Zeugniſſe haben,
wollen ſich unler A. L. an die Expedition
d. Bl. wenden.
306) Ein Mädchen wünſcht häusl. Arbeit.
Annaſtraße Nr. 10 Seitenbau parterre.
307) Ein goldner Armreif
mit blauen Steinchen Montag den 10. Abends
verloren. Um gefällige Rückgabe gebeten
Hügelftraße 6.
308) Ein halber Platz Gallerie
noble wird abzugeben geſucht. Zu erſr.
in der Expedition.
MAele hdrm,
ſolche zu ve=geben hat,
ein Grunbſtück zu ver:
806N kaufen wünſcht, ein
ſol=
ches zu kaufen
heab=
ſichtigt, eine Wirthſchaft,
Oeco=
öäznomiegut ꝛc. zu pachten ſucht, eine
vRGeſchäfts=Empfehlung zu erlaſſen
gedenkt, überharpt Rath zu
Inſer=
tionszwecken bedarf; der wende ſich
Gvertrauensvoll an das
Central=
tz) Annoncen=Büreau der deutſchen u. aus=
Hhländiſchen Zeitungen.
(8685
44
E. u. Vaude a t0.
Darmſtadt: Grafenſtraße 30.
Avaskenzei.
Aig EernBiasas
Friſch eingetroffen:
Harpien,
Cabliau,
Schellfische,
Herlau,
Bratbückinge,
Bückinge engl. zum Roheſſen,
Eieler,
Rheiulachs geräucherter,
Laberdan friſch gewäſſert,
Stookſsche „
Caviar ächter ruſſiſcher,
„ Elb.
Erwartet:
Rheinsalmen friſcher feinſter
Winterſalm,
Coles (Seezungen).
Fluß= u. Se=fiſch=Handlung von
L. Brüchweh,
109)
Hof=Lieferant.
WrisrrirD.
4
Großherzogliches Hoftheater.
Mittwoch den 12 Januar.
Gaſidarſtellung der Fräulein Clara Ziegler.
Neu einſtudirt:
Medea.
Trauerſpiel in 4 Alten von Franz Grillparzer.
Perſonen:
Kreon, König von Korinth Hr. Hofmann.
Kreuſa, ſeine Tochter
Jaſon
Medea.
Gora, Medeens Amme
Medeens Kirder
Ein Herold der=Anphitiyonen Hr. Wunzer.
Frl. Ethel.
Hr. Edward.
4
Fr. Steck.
Ein Sklave
Ein Landmann
Eine Sklavin.
Ein Diener des König=
Fräulein Clara Ziegler,
14 Medea
als Gaſt.
Anfang halb 7 Uhr. Ende nach 9 Uhr.
Kl. Caſtritius.
Kl. Weiſſe.
Hr. Leib.
Hr. Mendel.
Fr. Kilian.
Sammelliſte des Hülfsvereins
für die Krankenpflege und Unterſtützung der Soldaten im Felde
pro 4. Quartal 1875.
I. Für die Vereinszwecke im Allgemeinen.
Jahresbeitr äge von Mitgliedern des Großh.
Hauſes pro 1875
M. 1879. 14 Pf.
Desgl. von Sr. Durchlaucht dem Fürſten
zu Solms=Hohenſolms=Lich pro 1876
100.- „
„
Desgleichen von Mitgliedern des
Hülfsver=
eins in Darmſtadt=Beſſungen pro 1875
„ 1386. 10 „
Desgl. von den Zweigvereinen und zwar:
Bensheim pro 1873 und 1874
„ 163. 63 „
Viernheim pro 1873 bis 1875
9.
„
„
Zwingenberg pro 1874
„ 68. 57 „
Friedberg pro 1874
=
„ 171. 53
„
Ortenberg pro 1875
Alsfeld do.
Schlitz do.
Lorſch do.
31. 54
80.
24. 50
66. 26
Worms do.
Offenbach do.
M.
460. 37 Pf.
96. „
Zuſammen N. 3ba6. 54 Pf.
11. Insbeſondere für die Unterſtützung der Invaliden und
Hinterbliebenen aus dem jüngſten Kriege.
(Vereinsthätigkeit im Anſchluß an die Kaiſer=Wilhelm=Stiftung.)
Von Pfarrer Brüning zu Wenings
Kirchen=
collecte am Sedantag
M. 5. 57 Pf.
Collecte bei der Sedaufeier in Framersheim
2. 41 „
„
Von der Gemeinde Wolfskehlen
20.-
„
„
Ueberſchuß aus der Lazarethverwaltung in
Fürth i. O.
38. 62 „
„
Beitrag von Landrichter Walther in Fürth.
„ 10. - „
Von einem „Ungenannten=
200.
„
„
Von der Sparkaſſe in Heppenheim
„ 350 - „
Zuſammen M. 626. 60 Pf.
Darmſtadt, den 7. Januar 1876.
Der Schatzmeiſter des Hülfsvereins:
Michell.
70
Rü 8.
Mittheilungen aus Stadt und Land.
— Verzeichniß der vor dem Schwurgerichtsgetichtshoje der Provinz
Starkenburg zur Verhandlung und Abuttheilung kommenden
Anklage=
ſachen: Montag den 10. Januar: Auguſtin Euler, 34 Jahre alt,
Schnei=
der, von Eppertshauſen, -— Peter Grotz Il., 41 Jahre alt, Schuhmache
von da, — Auquſtin Müller I., 44 Jahre alt, Schmied. von da, wegen
Landfriedensbruch. Dienstag, 11. Januar: Johannes Kreuzer, 20 Jahre
alt, Schuhmacher, von Brandau, deſſen Ehefrau Eliſabetha, geb. Brecht,
39 Jahre alt, deren Tochter Maria Brecht, 12 Jahre alt, wegen
Urkun=
denfalſchung und Betrug; Georg Schneider, 121 Johre alt, ledig.
Haus=
burſch von Eberſtadt, wegen Urkundenfalſchung. Mittwoch, 12. Jan.:
Wilh. Geiß ill., 24 Jahre alt, Wittwer und Fuhrmann, von Mörfelden,
wegen Verbrechen wider die Sittlickkeit; Peier Soßdorf, 87 Jahre alt,
Taglöhner, von Crumſtadt, wegen Urkundenſälſchung und Unterſchlagung.
Donnerstag 13. Jan: Georg Ernſt Renneiſen, 30 Jahre alt, Weißbinder.
von Raunheim, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erſolg. Freitag,
14. Jan.: Georg Hofmann, 21 Jahre alt, ledig, Schreinergeſelle, von
Obernſees im Königreich Bayern, wegen Diebſtahl; Joſeph Kaiſer, 20 Jahre
alt, ledig. Cigarrenmacher von Hirſchhorn, wegen Diebſtahl. Samſtag,
16. Jan.: Philipp Schader I., 19 Jahre alt, ledig, Taylöhner, von
Bürſtadt, wegen Verbrechen wider die Sittlichkeit.
Im oberen Rathhausſaale wurde am Montag Nachmuittag in einer
ſtark beſuchten Verſammlung unter dem Vorſitze des Hrn. W. Schwal
beſchloſſen die Suppenanſtalt in aller Kürze in Betrieb zu ſetzen und
wird damit wenn möglich ſhon mit Anſang k. Woche begonnen werden.
Telearaphiſche Berichte aus Moskau und Petersburg melden ein
be=
deutendes Nachlaſſen der Külte in den letzten Tagen und iſt ſonach auch
hier eine baldige Erhöhung der Lufttemperatur zu erwaiten.
Zur Orientirung unſerer Leſer reſumiren wir Nachfolgendes über
die Stellung der ſüddeuiſchen Reichsbank=Vertretungen zu dem in
Circu=
lation befindlichen Papiergeld. Von der Frankfurter Reichsbank=
Hauptſtelle ſowohl als von ſämmtlichen Reichsbank=Filialen ſüdlich des
Mains werden die Noten in Markwährung: der Frankfurter Bank, Bank
für Süddeutſchland in Darmſtadt, Badiſchen Bank, Würtiembergiſchen
No=
tenbank und der Bayeriſchen Notenbank in Zahlung genommen. Es ſind
ſerner bekanntlich durch Reichsgeſetz die Privatbanken, welche ſich dem
Reichsbankgeſetz unterworfen haben, in Zahlung zu nehmen und ſind dazu
die Reichsbantſtellen und Hauptſtellen in Städten Uber 80,000 Einwohner
gleichſalls verpflichtet, von ſüddeutſchen Platzen alſo: Frankfurt,
Straß=
burg, Stuttgart, München und Nürnberg. Alle Reichsbankfilialen nehmen
ferner auf ganz unbeſtimmte Zeit noch Noten der Preußiſchen Bank in
Thal zrwährung in Zahlung.
Prüfungsordnung für den einjährig=freiwilligen Dienſt.
Der deutſchen Wehrordnung iſt als Anlage nachſtehende Prüſungs
ordnung für den einjährig=freiwilligen Dienſt beigegeben:
8 I. Die zur Prüfung Zugelaſſenen werden in Sprachen und in
Wiſſenſchaften geprüft. Die ſprachliche Prüfung erſtreckt ſich, neben der
deutſchen, auf zwei fremde Sprachen, wober dem Examinanden die Wahl
gelaſſen wird zwiſchem dem Lateiniſchen, Griechiſchen, Franzöſiſchen und
Engliſchen. Die wiſſenſchaftliche Prüſung um aßt Geographie, Geſchichte,
deutſche Literatur, Mathematik und Naturwiſſenſchaſten.
8 2. Hinſichtlich der einzelnen Prüſungsgegenſtände werden
nach=
ſtehende Anordnungen geſtellt. g. Sprachen: In der deutſchen
Sprache muß der Examinand die erforderliche Uebung und Gewandtheit
beſitzen, um ſich, mündlich und ſchriftlich, ohne grammaticaliſche oder
logiſche Fehler ſo auszudrücken, wie man es von einem jungen Manne
ſeines Alters, der auf Bildung Anſpruch macht, verlangen kann. In den
beiden alten Sprachen genügt, in ſo fern in denſelben nach 8 1
ge=
prüſt wird, die Kenntniß der Hauptregeln aus der Caſus= Tempus= und
Moduslehre, die Fähigkeit, einen leichteren Abſchnitt aus einem Proſaiker
Julius Cäſar, Cicero, Livius, xenophon), ſo wie leichtere Dichterſtellen
im epiſchen Versmas, mit Aushülfe für einzelne, ſeltener vorkommende
Vocabeln, ſonſt aber mit Sicherheit und Geläufigkeit zu überſetzen, auch
über die vorkommenden Formen und die einſchlagenden grammaticaliſchen
Regeln Auskunft zu geben. Daneben wird für das Lateiniſche die
Ueber=
ſetzung eines leichten deutſchen Dictates ohne weſentliche Verſtöße gegen
die grammaticaliſchen Regeln verlangt. In den beiden neueren
Sprachen wird erfordert: neben richtiger Ausſprache und Kennniß der
wichtigeren grammaticaliſchen Regeln die Fähigkeit, proſaiſche Schriften
von mittlerer Schwierigkeit ſim Franzöſiſchen beiſpielsweiſe Voltaire's
Charles XII., Barthölemy's voyage du jeune Anacharsis Fénslors
Telsmaque, Michaud's bistoires des eroisades, Ségur's histoire
uni-
verselle, Ploetz' Chreſtomathie und dergleichen, im Engliſchen
beiſpiels=
weiſe Goldſmith's Vicar of Wakefeld, Walter Scotr's tales of a
grandkather, Irving's sketch-book und dergleichen) mit einiger
Leichtig=
keit und Sicherheit in gebildeter Sprache zu überſetzen, auch ein deutſches,
leichtes Thema ohne erhebliche Verſtöße gegen die Orthographie,
Wort=
ſtellung und Satzbildung in das Engliſche oder Franzöſiſche zu übertragen.
b. In der Geographie: Kenntniß der Hauptſachen aus der
mathe=
matiſchen Geographie (Stellung und Bewegung der Himmelskörper
Planeienſyſtem, Firſterne, Kometen, Mond= und Sonnenfinſterniſſe, Er=
Hlürung der Jahres= und Tageszeiten Eintheilung der Erde, Aequaſor,
Lungen= und Breitengrade, Wendekreiſe, Zonen, Pole u. ſ. w.). In der
phyſiſchen und politiſchen Geographie: allgemeine Kenntniß der
verſchie=
denen Welttheile, der gröͤßeren Meere, Gebirge und Flüſſe, ſowie der
Hauptländer und der Hauptſtädte. Für Guropa und vornehmlich flt
Deutſchland ſpecielle Kenntniß der Meere, Meerbuſen und Meerengen,
der Gebirgs= und Flußſyſteie, der Hauptflüſſe, ihrer Quellen, ihrer
Neben=
flüſſe und ihres Laufes durch verſchiedene Lander, der an denſelben
be=
legenen arößeren Städte, ſowie der bedeutenderen Eiſenbahnen und Canäle.
Ferner Kenntniß der einzelnen Staaten, ihrer größeren Staͤdte und ihter
Lage nach der Himmelsgegend. c. In der Geſchichte: B.kanntſchaften
mit den weſentlichſten Thatſachen aus der Geſchichte der Hauptculturvölker,
vornehmlich der Griechen und Römer. Genauere Kenntniß der deutſchen
Geſchichte, namentlich der Entſtehung des deutſchen Kaiſerreiches, der
deutſchen Kaiſergeſchlechter, der größeren Kriege ſeit Karl dem Großen und
der Eniwickelung der einzelnen deutſchen Staaten, mit Beruckſichtigung
der Geſchichte des Landes, dem der Examinand angehört. Bei der
Prü=
ſung in der Geſchichte kommt es weniger auf Jahreszahlen an, in welcher
Beziehung die Kenntniß der hauptſächlichſten Data hinreicht, als- uuf die
Kennlniß mit dem Zuſammenhange, in welchem die einzelnen Ereigniſſe
mit einander ſtehen. d. In der deutſchen Literatur:
Bekannt=
ſchaft mit den Grundzügen der Geſchichte der deutſchen Lieratur, ſowie
mit ihren Claſſikern und einigen Werken der letzteren. e. Mathematik:
In der Arithmetik Fertigkeit in dem Gebrauch der bürgerlichen
Rechnungs=
arten, einſchließlich der Zins= und Geſellſchaftsrechnung, im Rechnen mit
poſitiven und negativen Zahlen, ſowie in der Decimalrechnung; Löſung
von Gleichungen des erſten Graͤdes mit einer und mehreren unbekannten
Größen; Potenziren und Radiciren bis zum zweiten Grade mit beſtimmten
Zahlen und mit Buchſtaben. In der Geometrie; Kenntniß der Planimetrie
bis einſchließlich der Lehre vom Kreiſe, und aus der Stereometrie der
wichtigſten Formeln für die Körperberechnung. k. In der Phyſik:
Bekanntſchaſt mit der Lehre von den allgemeinen Eigenſchaften der Körper
(Ausdehnung, Undurchdringlichkeit, Theilbarkeit, Poroſität, Schwere, Dichte
und ſpecifiſches Gewicht, luſtförmige und feſte Körper), von der Wärme
Thermometer). vom Magnetismus (Magnetnadel und Compaß) und von
der Elektricität (Blitzableiter). g. In der Chemie, ſowie in den bei
k. nicht genannten Theilen der Phyſik werden nur diejenigen Examinanden
geprüſt, welche ſolches verlangen, um durch Kenntniſſe in der Chemie
mangelnde Kenntniß in anderen Zweigen zu erſetzen.
Der Hauſirhandel, die Wanderlager und Waarenauctionen
haben auch hier ſchon zu verſchiedenen Klagen und Deſiderien Veranlaſſung
gegeben. Neuerdings erfuhren dieſelben auch in der Petitions-Commiſſion
des Reichstages eine gründliche Behandlung. Es dürfte deßhalb für die
Intereſſenten ſowohl als auch für das Publikum nicht unwichtig ſein, hier
die Mittheilungen zu reproduciren, welche von dem Bundes=Commiſſuͤr
Geh. Rath Nieberd ing auf die bezüglichen an ihn gelangten Fragen
ge=
macht worden ſind. Dieſelben lauten: 1) eine Reviſion der Grundſatze
über die Zulaſſung von Ausländern zum Gewerbebetrieb im Umherziehen
ſei bereits in Anregung gekommen und dürfte man zugeben, daß in dieſem
Gewerbetriebe manche Uebelſtände hervorgetreten ſeien, auch ſer es richtig,
daß bei der Zulaſſung der Ausländer nicht allerwärts nach gleichen
Ge=
ſichtspunkten verfahren werde. Jedenfalls werde in den ſchwebenden
Er=
örterungen die Durchführung gleichmätiger Regeln für die Zulaſſung der
Ausländer erſtrebt; den zu Tage getretenen Uebelſtänden werde man durch
geeignete Einſchränkungen entgegen zu treten ſuchen. 2) Wanderlager
ſtel=
len in der Reichsgeſetzgebnng keinen rechtlichen Begriff dar. Es ſei hier
alles Frage des einzelnen Falles. Einſchränkende Maßregeln gegenüber
den marktſchreieriſchen Ankündigungen mit hochtönenden, den wirklichen
Na=
men des Geſchäftsmannes verdeckenden Titeln, wie ſolche auf Plakaten, in
Annoncen und auf den Schilden bei den Wanderlager=Kaufleuten vielfach
üblich ſeien, könnten jedenfalls nicht im Anſhluß an das Firmenrecht des
Handelsgeſetzbuchs unternommen werden. Es handle ſich hierbei um die
„ Firma” im Sinne des Geſetzes nicht. Ueberhaupt aber kämen dergleichen
Marktſchreiereien nicht bloß bei Wanderlagern, ſondern auch in dem
Ge=
ſchafts verkehr in den ſonſtigen Magazinen und Läden vor. 8) Was eine
Einſchränkung der Beſtimmungen des Titel III. insbeſondere in der
Rich=
tung auf den Handel mittelſt der Verſteigerung betreffe, ſo kame fuͤr die
Regierung zunüchſt in Betracht, daß dieſer Titel ſeine gegenwärtige,
ziem=
lich weitgehende Faſſung durch den Reichstag erhalten habe. Hieraus
er=
gebe ſich für die Regierung zunächſt die Frage, ob das Bedürfniß einer
Reſorm ſo evident werde nachgewieſen werden können, daß mit einiger
Sicherheit anzunehmen ſei, es werde auch der Reichstag ſich demſelben nicht
verſchließen. Man müſſe nun aber nicht vergeſſen, daß die hier erwähnten
Uebelſtände größtentheils nicht in der Geſetzgebung, ſondern in den
verän=
derten wirthſchaftlichen und Verkehrs=Verhäliniſſen beruhten. Wir befinden
uns eben in einer wirthſchaftlichen Uebergangseeit, deren mißliche
Einwir=
kungen nicht durch Geſetze zu beſeitigen ſeien. Es komme ferner und gerade
in Bezug auf die Verbreitung, welche das Verſteigern von Waarenbeſtänden
im Umherziehen zu nehmen ſcheine, der Umſtand in Betracht, daß daſſelbe
nicht zu ſolcher Bedeutung gelangen könnte, wenn einer gewiſſen, nicht
im=
mer ſoliden Richtung unſerer Geſchäftswelt, moͤglichſt billige Waare auf
den Markt zu werfen, nicht auf der anderen Seite einer unwirthſchaftlichen
Neigung des Publikums entſprüche, ſtets zu den billigſten Preiſen zu
kau=
fen. Belehrung, beſſere Einſicht und größere Solidität könnten hier helſen,
nicht Geſetze. Die Regierung ſei leineswegs der Meinune, ſolche
Vor=
ſchlaͤge, welche hier im Wege der Geſetzgebung abhelſen wollen, von
vorn=
herein abzuweiſen, ſie werden dieſelben vielmehr einer ernſtlichen Prüfung
unterziehen. — Die Commiſſion beſchloß hierauf. dem Antrage ihres
Reſe=
renten entſprechend, über ſammtliche Petitionen zur Tagesordnung
überzu=
gehen.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.