Abonnementspreig
11 18ir jähtlich indl. Hringeclohn.
Auswärts werden von allen Poſt=
Amtern Beſtellungen enigegengenom.
men zu 53 Er peo Quartäf ſuck
Poſt=
aufichlag und Beſellgebühr
werben angöniaelb i Dormſia
vor der ſspedflon zih kſ; Nr 3s
in Bejſüngen von Friedr. Biößer,
Friedrichsjz' -or7 ſowie auswaͤrts
vor allen ſolden. Annoncen=
Eipe=
dionen
137. Jahrgang.
Amtliches Grgau für die Bekannkmachungen des Großherzoglichen Kreigamts Darmſtadt.
Ne 13L.
Donnerſtag ben o. Juli
1374.
Darmſtadt, am 6. Juli 1874.
Betreſſfend: Die Errichtung einer Droſchken=Anſtalt zu Darmſtadt.
Bekan ntmachu n g.
Indem wir das beſiehende Reglement über die hieſige Droſchkenanſtalt, welches demnächſt durch ein Neues erſetzt werden ſoll,
zur öffentlichen Kenntniß bringen, richten wir das dringende Erſuchen an das Publilum, Zuwiderhandlungen Seitens der
Droſchlen=
kutſcher alsbald zur Kenntniß der Polizeibehörde zu bringen. Nur auf dieſe Weiſe wird es möglich der von uns angeordneten
ſtrengen Ueberwachung des Droſchkenverkehrs den erforderlichen Nachdruck zu verſchaffen und die ſofortige Beſtrafung der
Conträ=
venienten bezw. die Entziehung der demſelben verliehenen Conceſſion herbeizuführen.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Küchler.
Regulativ über die Errichtung einer Droſchken-Anſtalt in hieſiger Veſidenz.
Dem Geſuche einer Anzahl hieſiger Hauderer, um Erlaubuiß zur Errichtung einer Droſchken=Anſtalt in hieſiger Reſidenz, iſt
Allerhöchſten Orts willfahrt worden und es wird das über die Einrichtung dieſer Anſtalt feſtgeſtellte Regulativ, ſo wie der Tarif
über die Fahrpreiſe, nachſtehend zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
8 1. Die Aufſtellung von Droſchken oder Fiakern auf den Straßen und öffentlichen Plätzen in der Reſidenz iſt nur denjenigen
geſtattet, welche dazu, neben dem Gewerbspatente als Hauderer, eine beſondere von dem Großh. Kreisrath auf Widerruf zu
er=
theilende Erlaubniß erhalten haben.
8 2. Die Aufſtellungsplütze und die Zahl der auf jedem derſelben aufzuſtellenden Droſchken werden vom Großh. Kreisrathe
beſtimmt. Ohne deſſen Erlaubniß dürfen dieſe Plätze nicht mit anderen verlauſcht, auch dirfen daſelbſt die Näumlichkeiten zum
Fahren, Reiten und Gehen durch die aufgeſtellten Droſchk n nicht verſperrt werden. Abänderungen rückſichtlich der Warteplätze für
immer, oder für vorübergehende Zeit, je nach bem Bedürfniſſe, bleiben dem Gr. Kreisrathe zu verfügen unbenommen.
8 3. Die Droſchken müſſen (ohne Rückſicht auf etwaige üble Witterung) in den Monaten Januar, Februar, November und
December täglich von Morgens 8 Uhr bis Abends 8 Uhr und in den andern Monaten täglich von Morgens 7 bis Abends 9 Uhr
auf den Warteplätzen aufgeſtellt ſein. Doch iſt es den Eigenthümern unbenommen, die Droſchken auch ſchon vor der feſtgeſetzten
Stunde aufzuſtellen und über die beſtimmte Zeit hinaus ſtehen zu laſſen. Die Droſchken dagegen die an den Theaterabenden vor
dem Theater aufgeſtellt werden, müſſen bis zum Schluſſe der Vorſtellung ſtehen bleiben.
8 4. Es bleibt Verfügung vorbehalten, ob und welches Miethgeld für die Benutzung der öffentlichen Plätze zur Auſſtellung
der Droſchken etwa zu entrichten iſt.
55. Die Droſchkenbeſitzer haben täglich für das Reinigen der von ihren Droſchken beſtellen Plätzen zu ſorgen und dürſen
ſich bei der Fütterung auf den Warteplätzen nur der ſogenannten Futterſäcke bedienen.
8 6. Die Droſchken ſind vierſitzig, müſſen ſolid und gleichförmig gebaut, mit einer gut equipirten und gehörig eingefahrenen
Beſpannung verſehen und ſo eingerichtet ſein, daß ſie gegen üble Witterung den nöthigen Schutz gewähren. Sie müſſen ein gefälliges
Aeußere haben, und die Tritte, welche während der Fahrt, nicht aufgeſchlagen werden dürfen, müſſen ſo befeſtigt ſein, daß das
Ein= und Ausſteigen ohne Beſchwerde und ohne Beihülſe geſchehen kann; auch muß der Schlag von Innen geöffnet werden können.
8 7. Die Unternehmer ſind verbunden, Wagen und Pferde fortwährend in tadelloſem Zuſtande zu erhalten. Die
Polizei=
behörde wird ſich von Zeit zu Zeit davon überzeugen, ob dies geſchieht und nach Befund Wagen und Pferde für dienſtuntauglich
erklären, worauf ſolche unter keinen Umſtänden mehr für den Droſchkendienſt verwendet werden dürfen.
Verunreinigungen reſp. Beſchädigungen des Wagens von Seiten der Fahrenden ſind von dieſen zu erſetzen.
8 8. Jede Droſchke muß mit der, von Großh. Kreisrathe zu beſtimmenden Rummer verſehen ſein und zwar ſowohl an
beiden Nebenſeiten, als auch an der Rückſeite des Wagens und an den daran befeſtigten Laternen.
8 9. Die Droſchkenführer müſſen gleichförmig gekleidet ſein. Von Seiten Gr. Kreisraths wird hierüber ſeiner Zeit Näheres
beſtimmt werden.
8 10. Die Droſchkenführer müſſen wenigſtens 18 Jahre alt, zuverläſige, nüchterne und des Fahrens kundige Perſonen ſein.
Sie müſſen ſich ſtets höflich und beſcheiden gegen die Fahrenden benehmen, ſich aller Unterredungen mit denſelben, wodurch ihre
Aufmerkſamkeit von dem Fuhrwerk abgelenkt wird, enthalten, ſie dürfen die Zügel nie den Fahrenden überlaſſen, ſelbſt wenn dieſe
des Fahrens kundig währen und müſſen nach jeder Fahrt die Droſchke durchſuchen und die etwa darin zurückgebliebenen
Gegen=
ſtände entweder der mitgefahrenen Perſon ſogleich zurückgeben, oder, falls ſolche ſich bereits entfernt haben ſollte, binnen 24 Stunden
an das Polizeibüreau abgeben.
337
[ ← ][ ][ → ]1252
A 13I.
5 11. Die auf das Fahren auf Straßen und öffentlichen Plätzen Bezug habenden Vorſchriften, namentlich das Regulatiw
vom 9. September 1842, ſo wie alle Beſtimmungen, welche in Bezug auf das gegenwärtige Unternehmen noch werden erlaſſen
werden, müſſen ſtreng befolgt werden.
8 12. Die Droſchkeuführer haben ſich auf den Warteplätzen ruhig zu verhalten, bis man ſich ihrer bedient. Es iſt ihnen
ausdrücklich verboten, Perſonen durch Anrnfen oder in anderer Weiſe zum Fahren aufzufordern. Sie dürfen nicht in den Straßen
hin und herfahren, um Verdienſt zu ſuchen, doch unterliegt es keinem Anſtand, Perſouen aufzunehmen, welche ſich einer, auf der
Rückfahrt nach dem Warteplatze begriffenen. Droſchke bedienen wollen.
8 13. Jedem Beſteller ſteht die Wahl der Droſchke frei. Kein Droſchkenführer darf, unter dem Vorwand ſchon geſchehener
Beſtellung, die verlangte Fahrt verweigern, es ſei denn, daß es Jemand wäre, der durch ſeine Kleidung, oder durch ſonſtige
Ge=
genſtände, welche er bei ſich führt, den Wagen verunreinigen könnte, oder der deutliche Zeichen ſtarker Trunkenheit, Spuren von
einer, Anſteckung drohenden, Krankheit zu erkennen gäbe, oder blutende Wunden habe, welche eckelregende Befleckungen des Wagens
verurſachen würden. So wie ein Platz in der Droſchke genommen iſt, muß abgefahren, und darf nicht auf andere Perſonen gewartet
werden. Die höchſte Zahl von Perſonen, welche der Droſchkenführer aufzunehmen verbunden iſt, iſt auf vier ſeſtgeſetzt, zwei
uner=
wachſene Kinder werden hierbei für eine Perſon gerechnet.
8 14. Das Mitnehmen anderer Perſonen während der Fahrt, iſt nur mit Zuſtimmung der Fahrenden erlaubt. Der
Führer darf keine Perſon zu ſich auf den Bock nehmen, es ſey denn, daß dies ein Diener des Fahrenden wäre, welcher alsdann
ohne beſondere Vergütung mitfährt.
8 15. Die Droſchken müſſen in kurzem Trab nach den Beſtimmungsorten gefahren werden. Nur bei Wendungen aus einer
Straße in die andere, und beim Fahren durch ein Stadthor iſt im Schritte zu fahren, ſo wie auch bei leerer Rückfahrt, auf neu
mit Steinen überſchütteter Chauſſee, bei Glatteis oder tiefem Schnee und auf Wegen mit bedeutender Steigung das Fahren im
Schritte erlaubt iſt.
8 16. Die Droſchkenfahrten ſind nicht auf die Stadt und deren Gemarkung allein beſchränkt, ſondern ſie können auch nach
den zunächſt gelegenen Orten und in deren Gemarkungen ſtatt finden. Nach weiteren Entſernungen müſſen ſich die
Droſchkeneigen=
thümer anderer Fuhrwerke bedienen, damit der Dienſt in der Stadt nicht Noth leidet.
8 17. Wird eine Droſchke vom Stationsplatze zum Abholen irgendwohin beſtellt, ſo muß ſogleich im Trab dahin abgefahren
und der Beſteller auf Verlangen ohne Vergütung mitgenommen werden. Dagegen beginnt auch die Zahlungspflichtigkeit des
Be=
ſtellers von dem Augenblick, wo die Beſtellung gemacht und abgefahren worden iſt.
5 19. Zur Nachtzeit resp. ſobold die ſtädtiſchen Laternen angezündet ſind, müſſen die Droſchken mit brennenden Laternen
verſehen ſein.
8. 19. Die Bezahlung geſchieht nach dem unten beigefügten Tarif. Dazu iſt zu bemerken:
a) die Zahlung geſchieht an den Droſchkenführer;
b) der Droſchkeuführer hat dem Fahrenden auf Verlangen beim Ein= und Ausſteigen wegen der Zeitbeſtimmung die Uhr,
womit jeder verſehen ſein muß, vorzuzeigen;
c) eine einzelne Fahrt, nach einem beſtimmten Orte, innerhalb der Stadt oder deren bewohnten Umgebung, ſowie nach
Beſſungen zählt für eine Viertelſtunde;
d) jede begonnene Viertelſtunde wird für eine ganze Viertelſlunde gerechnet;
e) Kinder unter 10 Jahren zahlen, wenn ſie mit Erwachſenen fahren, nichts;
f) die Zahlung iſt beim Verlaſſen der Droſchke zu leiſten;
H) bei Fahrten an das Theater, zu Concerten, zu Bällen und zur Eiſenbahn muß voraus bezahlt werden;
h) Nach Mitternacht iſt die doppelte Taxe zu entrichten;
1) für das Mitnehmen leichten Gepäckes, als: Reiſetaſche, Hulſchachtel und dergleichen, hat der Fahrende keine beſondere
Ver=
gütung zu leiſten. Für jeden Koffer dagegen werden 6 kr. entrichtet;
4) findet die Fahrt Abends mit angezündeten Laternen ſtatt, ſo ſind für jede Viertelſtunde oder einzelne Fahrt 2 kr.
be=
onders zu vergüten;
1) Trinkgelder darf der Droſchkenführer nicht verlangen;
m) bei Fahrten, die über die bewohnte Umgebung der Stadt und über Beſſungen hinaus ſtattfinden, und mehr als eine
Viertelſtunde erfordern, muß, wenn die Droſchke leer zurückgeht, für die zur gewöhnlichen Rückfahrt erforderliche Zeit, die
Hälfte der Taxe der Hinfahrt beſonders vergütet werden. Etwa zu entrichtendes Chauſſeegeld iſt von den Fahrgäſten
zu bezahlen.
5 20. Der Tarif kann, wenn dies nöthig erſcheint, jederzeit durch Großh. Kreisrath abgeändert werden.
8 21. Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften dieſes Regulativs werden, inſoweit dadurch nicht andere zur Anwendung
kommende Strafbeſtimmungen verletzt worden ſind, mit einer Geldbuße von 30 Kreuzer bis 5 fl beſtraft.
Die Droſchken=Unternehmer haften für die in ihrem Dienſte von ihren Angehörigen und Dienſtboten begangenen
Zuwider=
handlungen gegen die Vorſchriften dieſes Regulativs und für die desfalls verwirkten Strafen, Koſten und Schadenserſatz.
Der Denunciant erhält von der eingehenden Geldſtrafe.
8 22. Zur Belehrung der Fahtenden muß dieſes Regulatib in jeder Droſchle aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt
werden, der Tarif aber beſonders darin angeheftet ſein.
5 23. Beſchwerden gegen Droſchtenführer oder gegen deren Fuhrwerk ſind zunächſt auf Großh. Polizeibuxeau vorzubringen.
Gleichzeitig wird bemerkt, daß den Droſchken vorläufig folgende Aufſtellungsplätze angewieſen worden ſind:
1) der Louiſenplatz; 2) der Platz vor dem weißen Thurm; 3) der Ludwigsplatz; 4) der Wilhelminenplatz; 5) der
Marien=
platz; 6) am Hauſe der vereinigten Geſellſchaft in der Neckarſtraße; 7) der Platz am Hoftheater, und 8) der Ballonplatz.
Die Droſchkenfahrten nehmen, ſoweit es mit den bis dorthin fertigen Droſchten geſchehen kann, am 1. Januar 1846
ihren Anfang.
Darmſtadt, am 12. December 1845.
Großh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Darmſtadt.
v. Starck.
R131]
1253
Tarif für die Droſchkenfahrten nach dem Zeitaufwand.
Zeit. Einſpaͤnner. Zweiſpaͤnner. 1u. 2 P.) 3u. 4P. 1 u.2Pl fr. ſie fir, kr. fr. 6r fl. r. ¼ Stunde li5l 20) 24 O „. 30) 40 42 54 „
14 49 56 1 1 5³ „ 54 7 121 18. 1 36) „
14 1 1. 1 l.3 1 31 1 120 „ 1 24 1. 48 48 ½ 12 „ 36 2 2 2 123⁄ „ 1 48) 2 20) 2 2½ 2. 48) ¼. 2 l. 2 3 98 2½ 5 6 4½ 20 3. 48 3 24 „
14 2 3 3 3 12 ¾½. 422 „ 2 8 3 24] 3 ⁄ 14
Hierzu wird bemerkt:
i5) per Molskernuͤhzrer hat dem Fahrenden auf Verlangen beim Ein= und Ausſteigen wegen der
Zeibe=
ſtimmung die Uhr, womit Jeder verſehen ſein muß, vorzuzeigen:
b) eine einse uie Fahrt naciteinem beſirlehte, Grtey innerhalbs der Stadt oder deren bewohnter Umgebung,
insbeſondere nach dem Bahnhof, zühlt für eine Viertelſtunde;
c) jede begonnene Viertelſtunde wird für eine ganze Viertelſtunde gerechnet;
5 Keinder unver ko Zeberem nohlenr denn ſie nflr Ee Düchſenemn ſah ken ehnichis; im anderen Falle werden
8 inder für Lind Perſonoherechmer
e) Die Zahuntz ir beine Verlaͤſſenh der Droſchte zu leiſten:
2) Keie Zahlen ant bes 2 Kerelel eu Son= Treuldh he. Balleſenid zur Eiſenbahn mußz voraus bezahlt werden.
5 haiz 8ib Uih. Abens=2 be Thealek Wende ans genom eur dae vie Loppeler Lartb uo emreichenh.
5) für d48 Mirnehuen jedhen Gepacketze at 2 Keiſekaſcher Hurſihadev ellad ergeichent hakt dei Fahrende
keine be ondere Vergheinte zu lerſtens. Zaͤr Pedeler Aofer Lagehen werven 8 kr.eieherichet)
„ fende. boie Feahre Ardends Air AndeüindeEn daderneſſ ſlatt ſo ſind fur ſede Bierkelftunde oder für eine
einzelne Fahrt von geringerem Heitaufwand 2 kr. beſonders zu vergüten;
4) Lriulgen der baͤrk Ler Brsſchenfahrer ungr ver anacrlo
5) die ylaͤrl Dienſt du das Theater commichid irten Zervichken durfen nur die einfache Fahrtare nehmen.
Peonder ahl., beſteuͤte Hroſgen ſind 8utzezenr nlath wothelkigen vedihgeilndenb udboereinlonmnen zu
bezahlenr
Tarif für Droſchkenfahrten an beſtimmte Orte,
vorausheſetzt daß die Proſchke leer zurückgeht.
7 2¼ 1⁄5⁄ 1 36 1 48 Haf vons bllen Gkationen der. Gkadi. 1 12 1 24] 1 21 1. 36 theildenp . 1 .4½ 1¼ ſiol 8) von Befſungen auss) ſil 1 12 1 24 huzofr : 15) 20 24 30 Kranichſtein: eiſngen 2½. 30 39 38 L9pülchi ven Ziegelbuſch 1 42 1 12 1½. 24 Uttelborn. 2 2 1012l 2 12 2 24 g) durch die Zaſaurerie
1 1 112) 1l. 24 124 l3⁄₈ arlehof 24 30 36 42 Lindenberg 1 54 2 5 2 61 24 UAlaͤcbulrg und Hörgenbrunnen
= 2 2 12) 2 361 2 4O Ludwigseiche 2 1 2 36 2 36 2 48 ippelshof, den Schnampelweg hinaus. 3 2. 12⁄ 23⁄ 24 23 148 Ludwigshöhe, bis an den Fuß derſelben: Verſtadt, direct. 1 12) 1 24 2½ 1 138 a) von allen Stalonen Ler Stubelb 42) 54 H 1 6 berſtadt, den Ludwigsweg hinaus 136. 1 84 1¼ O4 ½ 1⁄ b) von Beſſungen ausk) 33 42 42 ⁄48 erſtadt, uber den Lindenbergo 45) .½. 9 121 2 24 2dwizt Hhlrulfr den Brg ſelbſt: nſiedel 1 48) 3 6) 2 G) 2 30 8ud wöß bollen Glatiomen ver. Gladt. 1 12 1 24 1 24 1 g6 ſanerie, bis an die Stadtförſters= b) von Beſſungen auss; 1 1e 1¼ 7½ 1 124 wohnung 30 48 48. 1½. Mahildentempel . 1⁄ 5 2 G) O G) 2 24 mekiernsbis zur Hofjägerswohnung Meſeled. . 50 2 42 4 42 3 aund Stelubruckerech 48) 1 2. ieder=Mauiſtadt. gleichpiel ob über Eber= elſenkeller, jenſeits der Breitwieſe 30 48 48 1 deusk aver diur Lle 1 48 2 2 2 24 riedhof 24 0 48 36 Obel Ramſteaded 2 48 3 5 5 ſ7⁄½₈ räfenhauſen. 1 48) 2⁄ 2 2 124 Noßdorf . 2 2 24 2 24 2 36 riesheim,
. 30 273 42) 1) 42] 2 6 Lrhhar ammelstrift 30 42 4e1 o4 „) den Schnampelweg. 1½⁄ 42) 2. 2 2 24 Argokesberzh. bis an den Fuß deſelben: 8) uber Eherſtadel nas Nieder=Ramſtadt 2 12 2 24 2 24 I I2 5Von ballen Gatondnr der Staͤblb 42) 54. 5 1 0 Wlreflack berſt= 7 30 1 42 1 42) 2 ) von Beſſungen ausk) 1 31 42] 42 48 Woog, großer 185 122 24 30 Windmühle 24 1½- 30 L. 30 —36
5) Wenn naͤmlich die Droſchke leer auf der Ruckſahrt begriſfen war und in Beſſungen genommen wurde.
B e k a n n t m a ch u n g.
Am 1. I. Mts. kamen dahier abhanden:
1) ein Sola=Wechſel uber 500 fl. ausgeſtellt Nurnberg 1. Juli 1874 auf Emil und Kathinka Kummer in Nürnberg;
2) ein Lethſ. Aber 9b 5. ans Leizelle Fülrnbe r rnb 3a. 1824 da Eunnk ud Laptukee Himmer im Raurnbergr
3) zwe. Han bo Coſir Dechervoſdbere ke 380 ker ant den Unſerſhrſteln Eul= und Lalhnka, Lumme. im Nürnbeez.
Der Lwaze Flnder Sieler Wethle= beyv Hereulger der über vere jonfligen Verbleib Auskunft zu geben vermag wird
aufge=
derkr Hazeige bek Geboherlohlcher Holhzelwer wallunz Lahler zu machen.
Hor Ankaub der Wehſeſ wieb „earner
Darmſtadt, am 4. Juli 1874.
Großherzoaliches Kreisamt Darmſtadt.
Küchler.
27)
[ ← ][ ][ → ]R 13I.
1254
6082)
Veröffentlichung
aus dem Firmen=Regiſter Großherzoglichen
Stadtgerichts Darmſtadt.
Am 3. Juli d. J. wurden folgende Ein
träge vollzogen:
1) Moritz Strauß von Offenbach iſt
ſelt 1. Juli d. J. in die Firma:
„ A. Noſenthal u. Comg.” dahier als
gleichberechtigter Theilhaber eingetragen.
2) Chriſtian Steinle hat ſeit 1. Juni
d. J. die Firma ſeines Geſchäftes
„Chr. Steinle, J. Buſchhammer's
Nachfolger” in „Chr. Steinle”
ge=
ändert.
Am 4. Juli d. J.:
3) Johann Ludwig Buſchbaum iſt ſeit
heute alleiniger Inhaber der Firma:
„ Fritz Buſchbaum” dahier. Die
ſelt=
herige Inhaberin, Lina Buſchbaum,
geb. Beyerle, hat nunmehr Prokura.
Darmſtadt, am 4. Juli 1874.
Großherzogliches Stadtgericht Darmſtadt.
In V. d. Stadt=R.:
Vogel,
Weyland,
Stadtger.=Aſſeſſor. Stadtger.=Aſſeſſor.
E.tseisireirgr.inirriireirrrever.
Vrrſieigerungen.
6030)
Submtiſſion,
betreff.: die Herſtellung von 10
Brun=
nen mit Pumpen und einer Chauſſee
auf dem Schießplatze bei Darmſtadt
(Griesheim).
Die zur Herſtellung von 10 Brunnen mit
eiſernen Gaugpumven, ſowie einer Chauſſee
von der Griesheimer=Darmſtädter
Vicinal=
ßraße nach dem Schießplatze und auf
dem=
ſelben lärgs der Baracken erforderlichen
Lieferungen reſp. Arbeiten, nämlich:
1) Planirungs= u. Chauſſirungs=Arbeiten
incl. Material=Lieferung,
2) Maurer= und Brunnengräber=Arbeiten,
3) Steinhauerarbeiten,
4) Zimmerarbeiten,
5) Bumpenmacherarbeiten,
ſollen im Wege der öffentlichen Submiſſion
verdungen werden.
Offerten hierauf ſind portofrei verfiegelt
und mit der Aufſchrift:
„Submiſſion auf Zimmer= ꝛc. Arbeiten”
verſehen, bis zu dem auf Sonnabend den
11. Juli er., Vormittags 10 Uhr,
feſtge=
ſetzten Termine an die unterzeichnete
Ver=
waltungscommiſſion (zu Händen des
Großher=
zoglichen Major von Herget, Beſſungen,
Wilhelmſtraße 16) einzureichen.
Die Koſtenanſchläge, Pläne und
Be=
dingungen ſind auf Stube Nr. 10 der
Ar=
tillerie=Caſerne, Kellersbau zur Beſſungen,
zur Einſicht aufgelegt, auch können erſtere
gegen Erſtattung der Copialien von der
unterzeichneten Commlſſion erhalten werden.
Königliche Verwaltungs=Commiſſion des
Schießplatzes bei Darmſtadt.
Der Präſes:
v. Herget,
Deiß,
Major u. Abtheilungs= Premierlieutenant.
Commandeur.
Verſteigerungs=Anzeige.
Auf gerichtliche Verfügung werden aus der Debitmaſſe der Firma C. H. Huber
und Söhne
Freitag den 10. Juli d. J. Vormittags 9 Uhr,
in deren Geſchäftslokal Eliſabethenſtraße Nr. 14 gegen Baarzahlung verſteigert:
220 Liter 1870r Zellerthaler=Weln,
Burgunder=Wein,
78 „
weißer Trubwein,
220 „
89
rother Trub=Wein; ferner
Arrac, Rum, 10000 ſeine Cigarren, feine Kitſchen, Pomeranzen u. ſ. w., Liqueure,
2 Fäßchen Oel, 3 Fäßchen Senf, Mineralwaſſer aller Art, 1 Parthie engl. Biscuit,
in Blechbüchſen, 1 Cocosläufer, 1 Parthie leere Weinfäſſer aller Größen, leere Flaſchen
aller Art, darunter eine Parthie neuer Mineralwaſſerfläſchchen, neue ſteinerne Töpfe von
4 bis 15 Pfd. haltend, desgl. Krüge von 1 bis 3 Pfd., ſodann Möbel, Bettwerk,
Hausrath, 3 große Ausſtellungs=Etagere, 1 Parthie in beſtem Zuſtande befindlicher
Vorfenſter, 1 großes Wappen für Hoflieferanten, ſowie verſchiedene Läden, Magazin=
und Kellerrequiſiten.
Darmſtadt, den 2. Juli 1874.
Großherzogliches Ortsgericht Darmſtadt.
5918)
Berntheiſel.
Bekanntmachung.
Die Anlieferung von ca. 8500 Centnern
beſtem Ruhrer Fettſchrot ſoll auf dem
Weg der Eubmiſſion unter den bei uns
offen liegenden Bedingungen vergeben werden.
Angebote ſind bis längſteus Wittwoch
den 22. Juli d. J., Vormittags
11 Uhr, verſchloſſen und mit der
Auf=
ſchrift„Bteinkohlen=Lieferung betr.”
in den vor unſerem Büreau aufgehängten
Submiſſionskaſten einzulegen.
Darmſtadt, den 3. Juli 1874.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
6028)
Fuchs.
Bekanntmachung.
Nächſten Montag den 13. Juli d. J.,
Vormittags 9 Uhr, ſoll der Nachlaß der
Karl Schaubach Wtwe. in der
Lud=
wigſtraße Nr. 19, beſtehend in Möbel,
Bettwerk, Weißzeug, Kleider u. verſchiedenem
Hansrath, gegen Baarzahlung verſteigert
werden.
Beſſungen, den 7. Juli 1874.
Großherzogliches Ottesgericht Beſſungen.
Der Vorſteher:
6083)
Demmel.
Bekanntmachung.
Die zum Nachlaß der Wittwe des Karl
Schaubach gehörigen Immobilien, und
zwar:
Fl. Nro. ⬜Klftr.
1 436
53⁸⁄₁₀ Hofraithe,
Ludwig=
ſtraße,
437 196⁄₁₀ Grabgarten,
1 435
76⁷⁄₁₀ Bauplatz daſelbſt,
11 45 373 Kiefern in d.
Eſcholl=
brückerſtraße,
ſollen
Freitag den 17. Juli d. J.,
Vormittags 10 Uhr,
öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert
werden.
Beſſungen, den 7. Juli 1874.
Großherzogliches Ortsgericht Beſſungen.
Der Vorſteher:
6084)
Demmel.
Feilgebotenes.
Waſſerdichte Unterlagen
ſehr gut und billig, Wachs= n. Ledertücher.
Cocosmatten zum Fabrikpreis.
1382) W. Bchmidt, Schulſtraße I.
4767)
NemD.
26 kr. beidesheimer 28 „ Erbacher 34 „ Rüdesheimer 42 „ Oppenheimer 48 „ HocAheimer 52 „ Harcobrunner 1 fl. „ 36
Vordenux Hedoc „ „ 42
8t. Julien „ „ St. Emilion 46 „ „ Chät. Hargaux 58 „ „ dCauz 1fl. 6 „ RheinweinHonssenz 1fl. 26 „
Sherry, Portwein, Madeira eto.
Bei Entnahme von je 12 Flaſchen 3 kr.
per Flaſche billiger, empfiehlt in beſten
Qualitäten.
Rudoll Seligmann, Weinhdlg.
Eliſabethenſtr. 62.
WB. Obige Preiſe verſtehen ſich inel.
Flaſche, bei deren Rückgabe 6 kr. vergüte.
1383) Vorhänge=Gallerien
in Gold und Holz empfiehlt in großer
Aus=
wabl B. Tcuidt, Schulſtraße 1.
1
AxLxzuzxzuxxzrXXX7]
eT;
vADickmilch u
845.
O täglich zu haben. Buttermilch
N Dienſtag, Donnerſtag und Samſtag. d
Landwehrweg 43 im 2. Stock.
TXTXXAAXT22
5648) Mehrere alte Reiſekoffer.
Rheinſtraße Nr. 28.
6631) Goldleiſten, ſowie das
Ein=
rahmen von Pildern beſorgt billigſt.
Beſſungen. Günther, Glaſermeiſter.
R 181.
alanzhell
aus der Brauerei von Anton Dreher in Klein=Schwechat
das Glas zu 6 kr. in der
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5738)
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ſtets friſch vom Elskeller bei
Hildebrand'ſches Vier=Vepot, Promenadeſtraße Nr. 3½.
Frima Qual. Slückreiche Ruhrer Seinkohlen
treffen fortwährend direct per Bahn für mich ein und erlaſſe ſolche bis 1. Auguſt
(Termin der Eiſenbahntariferhöhungen) in ganzen Wagenladungen pr. 50 Kg. zu 42 kr.
pr. comptant ohne Octroi frei ins Haus gellefert.
J. Weilzel. wolz= und Steinkohlenhandlung,
6085)
Heidelbergerſtraße 21 neben dem Octrothaus.
Seegras, Roßhaare, Kupferne Waſchkeſſel
6086)
billig bei
Schulſtraße.;
TX
Ruhrer Steinkohlen
in ganzen Wagenlabungen.
Prima Qual. Fettſchrot 44 kr. per
Centner ohne Octrot.
Zahlungsziel 3 Monat
Bei Abnahme größerer Quantitäten und
gegen Baarzahlung billiger.
5812)
Waldſtraße 17.
6814) Ein Haus mit Laden und
Garten, welches der guten Lage halber
ſich zu jedem Geſchäft eignet, iſt zu
verkaufen. Näheres bei der Exp. d. Bl.
6040) In der Beſſ. Karlflraße 51 ſind
täglich friſche Sauer=Kirſchen zu haben.
6042) Ein noch faſt neuer eiſerner Heerd
iſt billig zu verkaufen. Beſſ. Carlſtraße 51
6087) Gefüllte Grasblumen, Stachelbeeren,
Salatpflanzen. D. Miſchlich, Hochſtr. 8.
fie.e.
3807) Die del Ktage, Kteinſtraße 6,
5 heizbare Zimmer, Lüche gebſt Zugehör,
an eine ruhige Familie zu vermiethes
und gleich in beziehen.
878) Arhellgerſtraße 10 ein Zimmer zu
vermiethen.
1291) Zu vermiethen ein neu
therge=
richtetes Logs von 4 Zimmern und gleich
zu beziehen. Volz am Markt.
2374) Ein ſchön möblirtes Zimmer im
2. Stock, Ausſicht auf die Straße, ſofort
zu vermiethen. Alexanderſtraße 5 parterre.
[1255
3119) Magazin geräumig u. trocken,
zu vermiethen.
Nr. 11 Eck der Grafen= u. Waldſtr. Nr. 1I.
C2
5 ſFin Logis 2 Stiegen hoch im Vor=
3 E= derhaus, beſtehend aus 2 Zimmern
8
1 Cabinet, Küche und allen ſonſtigen
Be=
quemlichkeiten, zu vermiethen und gleich zu
beziehen. Klrchſtraße Nr. 14 gegenüber der
Stadtttrche.
2261) Dieburgerſtraße 60 iſt der
dritte Stock beſiehend aus 4 Zimmer, Küche,
2 Bodenkammern ꝛc. für den Preis von 230 fl.
pro Jahr zu vermlethen und gleich zu
be=
ziehen.
Wilhelm Schupp.
3663) In meinem Hauſe, Friedrichſtraße
Nr. 26, iſt der drltte Stock, beſiehend aus
5 Zimmern nebſt allem Zugehör, zu
ver=
miethen und im Juni zu beziehen.
Wilhelm Schäfer.
3698) Obere Hügelſtraße Nr. 26 ſind
Theile des Manſardenſtocks (auch mit
Mö=
beln), neu hergerichtet, zu vermiethen.
3992) Ein großes und ein kleineres
Lo=
gls zu vermiethen. Gardiſtenſtr. 31.
4964) In meinem neu erbauten Hans
(Saalbauſtraße) iſi ein geräumiger eleganter
Laden mit vollſtändiger Wohnung, ſowie
ferner die beiden oberen Etagen mit je 5
großen Zimmern, ganz comfortabel
eingerich=
tet, zu vermiethen und baldigſt zu beziehen.
Herm. Schulz.
4214) Ein Zimmer mit oder ohne
Mö=
bel zu verwiethen. Promenadeſtraße 13.
4360) Zu vermiethen im Darmſtädter
Hof im weſtlichen Flügel 2 Treppen hoch
2 Zimmer, 2 Cabinet nebſt Küche; ferner
m Ersgeſchoß die bisher von dem Gerichts=
Büreau benutzten Räumlichkeiten mit
Sepa=
rateingang von der Grafenſtraße.
4391) Rokdörferſtraße 9 iſt die
bel Etage von 4 Piecen mit Glasabſchluß
und Magdkammer an eine ſtille Fauilie auf
1. Augaſt zu vermiethen.
4550) Ein möblirtes Zimmer zu
ver=
miethen. Caſinoſtraße 12.
4579) Heinheimerſtraße 7 ein möblirtes
Zimmer zu vermiethen, ſogleich zu beziehen.
Auguſt Herwegh.
4619) Ein möblirtes Zimmer zu verm.
und gleich beziehbar. Mühlſtraße 52.
4697) Friedrichſtraße 20 iſt der 1. St.
mit 6 Zimmern, 3. St. mit 5 Zimmern
und allen Bequemlichkeiten bis Auguſt
be=
ziehbar zu vermiethen.
Zu erfragen Eliſabethenſtraße Nr. 49.
4702) Ein freundlich möblirtes Zimmer
ſogleich zu beziehen Marienplatz 5
4750) In einem neuen Hauſe der zweit=
Stock für 250 fl., ſowie ein Manſarden=
Logis für 150 fl. auf einem der höchſten
freien ſchön gelegenſten ſüdlichen Punkte
Darmſtadt's auf ſogleich zu vermiethen.
Näheres Beſſ. Ludwigſtr. 86.
Daſelbſt auch 3 tleinere Zimmer im erſten
Stock zu vermiethen.
4882) Ein großes u. zwei kleine Zimmer
möblirt zu vermiethen und gleich beziehbar
Schloßgraben Nr. 1.
5929) Eine Manſarde, Theaterplatz 2.
338
256
dl 531.
rrerrarm, 5650) Ein hübſch möblirtes Zim= 6048) Heinheimerftrahe Nr. 50 iſt die
5031) Beſſunger Nücker=ſtraße 17 in ver
2. Stock zu vermiethen mit allem Zugehörfmer zu vermiethen. Elſabeihenſtraße 28. Monſarde zu vermiethen und vom 16. Juli
5678) Ein freunbliches Manfarden=Logis, an beziehbar.
und Gartenhaus allein per 1. Juli zu be=
6049) Bruchwieſenſtraße Nr. 8 iſt der
beſtehend aus 5 Piecen und allen ſonſtigen
zichen. Zu erfragen im Haus.
EBequemlichſeilen, an eine ſille Fmille zu untere oder obere Stock zu vermiethen.
Eiziiuun
5057) Eck der Kies= und Hochſtraße 34ſ vermiethen. Verlängerte Heinrichſtraße 16. häheres bei Georg Krämer.
ein Logis im 1. Stuck, 3 Zimmer, abge= 5695) Magdalenenſtraße Nr. 12 iſt ein 60712) Ein Logis Magdalenenflraße 6.
ſchloſſener Vorplatz, Küche, Keller, Boden= keines Logis im Hinterhaus zu vermiethen Audſicht auf die Straße.
Daſelbſt eine Badbütte mit
Rollen=
raun, Mitgebrauch der Waſäküche bis Au= Am liebſten an eine einzelne Perjon.
Geſtell 31 verkaufen. Freis 8 fl.
gufl zu beziehen, auch noch früher.
5742) Ein für ſich ahosſchloſſenes Logis,16048) Promenadeſtraße 61
Zu erfragen im Laden parterre.
Stube, K mmer, Küche, Keller, Parterre,
5124) Möblirtes Zimmer zu vermiethen, ſogleich zu h.zjiehen. Hohler=Weg Nr. 11. der mitlere Gtock den 1. Oetober zu be=
H. Nöth.
gleich beziehbar. Waldſtraße 2. 2 Stieg. hoch
5743) Zwei für ſich abgeſchoſſene freund= ziehen.
6089, Marieuplatz Nr. 7 iſt im Hinter.
Zu vermiethen.
5142)
liche Stübchen gleich zu beziehen.
Stallang für 3 Pferde mit Burſchenzim=
Holler Weg Nr. 11. bau ein Logs zu vermiethen. E. Rechel
5847) Ein mit allen Bequemlichkeiten
mer ꝛc. Eliſabethenſtraße 1.
5182) Ein kleines morlirtes Zinmer für verievenes Manſarden=Logis alebald zu
be=
fl. 5. und ſogleich zu beziehen. Ecke der/ jiehen. Allceſtraße 5.
Schul= und flirchſtraße 27. Ir Stock.
5871)
Zu vermiethen:
5193) Heidelbergerftraße Nr. 15 ſind
zwei Zimmer mit oder ohne Möbel zu) Ein grohes Zimmer, ſolide möblirt, an
einen anſändigen Herrn. Preis per Monat
vermiethen. Stollung für 3 Pferde,6 fl. Näheres in der Exp. d. Vl.
Dienerſtube, Heuzoden Jann damu gegeben, 5873) Gruſt=Lodwlgſtraße 15, 3 Treppen
auch für ſich vermiethrt werden.
hoch, 2 ſchön möblirte Zimmer zu verm.
1229) Ein ſchön nöslirtes Zimmer iſt 5½74) Zu vermiethen ein Zmner mit
zu vermiethen und bis 1. Juri zu beziehen.
oder ohne Möbel. Bleichſtraß: 27.
Hügelitraße Nr. 20. Jacob Roth Wiw
5252) Muhlſtraße 68 eine Wohnung zu — Zu erfragen im Laden.
lm
gE
rArIz
lArtinmithrAninitaani.
Cizt
vermiethen, der Cppelle
Wunſch gleich zu beziehen.
gegenüber, nach
V. Peter.
5403) Heinrlckzſtraße 43 iſt pi
54
dä die bel Etage mit Balcon, 6 Zimmer
N und ollen Bequemlichkeien ſofort ds
4½
H4
b4 önk vermiethen.
d
Jäheres bei B. L. Trier, Lud=
4
wigſtraße, oder im Hauſe parierre. de
pPVEuisurprvury.
b. is. r. Der.
.
55TTääxsiieot,
4AALATTAifäAAALAAALde
5409 Dieburgerſtraße S Sudſeite 5,
A bel Etage 6 -7 Zimmer, Ballon,
5 vollſtündiges Zubehör, alsbald beziehbar.
d=
pV
Cr-uvvvu
AAAAAARzrziTAzrx!
5444) Etn freundliches unmöblirtes
Zim=
mer iſt zu vermiethen. 21 Roßdörferſtr. 21.
5469) Der dritte Stock meines Hauſes,
Riedeſelſtraße 35. mit 8 Zimmern u.
Zube=
hör, iſt getrennt je nach Belieben zu verm.
Fr. Schröder Sohn. Zimmer Parterre.
4 Piecen enthaltend, zu vermiethen u. gleich bel ſogleich zu vermiethen.
Emil Wagner.
zu beziehen.
5555) Alexanderſtraße Nr. 13 iſt der
1. Stock. beſtehend in 4 Zimmern, Küche, 5965) Der 2. Stock meines neuen Hauſes.
den 1. Geptember zu beziehen.
5815) Rheinſtraße Nr 23 iſt die bel
Etage, besehend aus 6 Piecen, Küche,
Magdſtube, Lodenkammer und allen
Bequemlichketen, ſowie Antheil am
Garten, an eine ruhige Familie zu
ver=
miethen und vom Oet. an zu beziehen.
6090) Caſinnſtraße 26 iſt der mitt,
lere 7lock, neu herger ichict, ſofort zu beziehen
Dajelbſt auch ein= ſchine Manſarde=
Wohnung Anfang October zu beziehen.
6091) In dem neu erbauten Hauſe,
zu=
nächf der Roſenhöhe, Erbacherftraße 57.,
iſt zu vermiethen:
Bel Etage: Salon mit Balkon nebſt 6
Zim=
mern mit Glasabſchluß, Küche, Magdſtube.
3. Etage: 7 Zimmer mit Glasabſchluß.
Küche, Magdſtube; dieſelbe kann auch zu
2 Logis eingerichtet werden.
2 Marſarden=Lagis mit je 3 Zimmern,
ſchönen Küchen, Magdſtube.
Sämmtliche Wohnungen ſind elegant, mit
ſchönen ſteller= und Bodenräumen und allen
haͤuslichen Bequemlichke ten verſehen. Näheres
zu erfragen Neſtauration Schmitts.
6092) Ein möhl. Zimmer zu verwiethen
und ſofort zu b.ziehen. Eliſabethenfir. 54.
5876) Ecke der Roßdörfer= U.riererreer.
Teichhausſtraße Nr. 4 iſt eine
Manſarde, zwei Stiegen hoch Vermiſchte Nachrichten.
5 Piecen mit allen Bequem= 6053) Uu einem mir vielfſach geäußerten
lichkeiten zu vermiethen und Wunſche zu entiprechen, habe ich meine
Sprechſtunde (mit Ausnahme des
Sonn=
gleich zu beziehen. Preis 150fl. tags auf Nachmittags von 2-3 Uhr
J. F. Hildenbrand.
5877) Ein möblirtes Zimmer im
Seiten=
bau. Ausſicht in Garten. Caſinoſtr. 12
5878) Dieburgerſtraße 19 ein möblirtes
verlegt.
Darmſtadt,
Riedeſelſtraße 42.
Dr. Schaefer,
Kreisthierarzt.
5855) Unterricht in alten und neueren
Sprachen. Dr. Herber, Kiesftr. 30.
5470) Erkacherſtraße 11 der 2. Stock, 5902) Ein. Zimmer mit oder ohne Mö=Putirrmrmrar,
5 Ausihaliss-Leib-Austalt
J. Zimmer, Hofmetzger,
gegenüber der Jufanterie Caſerne. 8r447)
von
F. L. Scharüopk.
Keller, Bodenkammer, Magdſtube u. Mitge, Eck der Wiener= und Foderſtraßze Nr. 56. G. Abonnementos können täglich deainnen.
brauch der Waſchküche, zu vermiethen und 5 Zimmer enthaltend, nebſt Glasabſchluß LEuuih
und allen Bequemlichkeiten, ſowie eine Man= 4194) Zum An= und Verkauf von
5567) Ein Logis zu vermiethen und ſardenwohnung mit 3 Zimmern nebſt Küche Häuſeru und Liegenſchaften empfiehlt
u. ſ. w. ſind zu vermielhen und ſogleich zu ſich gegen eine mäßige Proviſion
gleich zu beziehen. Mühlſtraße Nr. 7.
Dehn.
aus 5 Zimmern beziehen.
J. Diehl, Soderſtraße 55.
8 Wohnung mit Zubehör be= 5971) Beſſunger Carlsſtraße 14 die
Mon=
ſtehend, zu vermiethen. Auch können noch ſſarde des Vorderhauſes ſogleich beziehbar MB. Sprechſtunde zwiſchen 1-2 Uhr jeden
Mittag.
2 Zimmer beigegeben werden. Victoriafir 46. vermiethen.
Ne=.
„.
H⁄₈
D=
6001) Ein Logis zu vermiethen und bis
CAenaerhlAAirArirAgiae
gs
H 5632) 2 ſein möblirte Zimmer zu
H vermiethen 11. Stock). Ludwiaſtr. 4.
5633) Die Manſarde meines Hauſes
iſi zu vermlethen.
8. Jacobi, Schloſſermeiſter,
Schützenſtraße 21.
Ende Auguſt zu beziehen Holzſtraße Nr. 7.
Eiiaanaui
6044) Bleichſtraße 5 die bei Etage, vier
Zimmer mit Zubehör, zu vermiethen.
804) Ein möblirkes Zimmer an zwei
Herren zu vermiethen. Schuſtergaſſe 12.
4777) Eine feine Lebens= und Feuer=
Verſicherungs=Geſellſchaft ſucht Agenten.
Offerten nimmt die Exped. entgegen.
3708) Einen Lehrling ſucht
Ph. Kuntz, Schreinermeiſter,
Promenadeſtraße 64.
N. 181
257
6093) Hiermit beehren uns die ergebene Anzeige zu machen, daß wir, um den
Wünſchen unſerer geehrten Abnehmer entgegen zu kommen, und eine genaue
Durchführung unſerer Dekorationr und Tapeten zu ermöglichen, das
Aufziehen derſelben von heute ab ſelbſt übernehmen, und von bewährten
Tapezierern ſowohl, wie auch durch eigene tüchtige Kräfte unter unſerer Leitung
ausführen werden.
Wir empfehlen dieſe, in größeren Städten bereits längſt bewährte
Ein=
richtung hiermit unter Garantie raſcher und ſolider Ausführung zu feſten,
billigen Preisanſätzen.
Geſchäftsverlegung und Empfehlung.
Meinen werthen Kunden, ſowie einem verehrlichen Publilum hiermit die ergebene
Anzeige, daß ich ſeit dem 1. Juli meine Wohnung in der Turnhalle verlaſſen habe, u.
nun Bachgaſſe 21, im Hauſe des Herrn Rentner Draisbach wohne. Es wrd
mein ſtetes Beftreben ſeln, durch prompte Bedienung und gute geſchmackvolle Arbeit
die volle Zufriedenh it meiner geehrten Auftraggeber zu erlangen zu ſuchen.
Hochachtungsvoll
Schuh= und
L. Hill, Stiefelwacher.
6055)
6004)
„½
GehiruaFahriha
von
F. W. Sohlüler, Holzſtraße Nr. 24.
Um den vielfacen Anforderungen und der Bequemlichkeit des Publikums zu
ge=
nügen, habe ich meine Wohnung aus der Schloßgaſſe in die Holzſtraße Nr. 44
neben dem Röhrbrunnen verlegt. Meine billig geßellten Preiſe erleiden keine Unterbrechung.
Da ich mehrere Jahre im Geiſchäft des Herrn Harres thatig war habe ich
deſſen Princip in mein Geſcäft übertragen: Gute Waare, die billigſten Preiſe.
Achtunasvoll
1 77.
„
z. 5P. HoUrdtar,
2972) Einen Lehrling ſucht
J. Delp. Lchreinermelßar.
4972) Vollſtändig geübte
Weißzeng=
näherianen werden geſucht.
Nähere Anskanft bei der Exp.
5609) Ein braves Hausmädchen ge.
ſucht. Markt Nr. 4 im erſten Stock.
5888) Eine rentable
Wirth=
ſchaft wird ſofort zu miethen
geſucht. Von wemLſagt d. Exp.
FKwi,
pr-
ATTTTAAnzuzrxuzTXX!
4002) Schutt kann abgeladen
werden per Wagen 6 kr.
Liebigſtraße 8 Blumenthalviertelds
Holzſtraße Nr. 24.
Ml
4 Turngemeinde Darmstadt.
W4
Parthie nach der Ludwigsbuche.
Hc.
Sonntag den 2. Juli bei günſiger Wittrung. Verſaumlung im Tun
hauſe, Abmarſch punkt 2 Uhr Nuchmittags.
6010)
Der. Borſta nd.
06
uSLhSendL „RTRTTA6R
Samſtag den 11. Juli d. J. Abends 7 Uhr
„3
w3NN
4h aoer
43
4
8=
643)
1
4
CTTTAINT N
im Geſellſchafts=Garten,
ausgeführt von der
Darmſtädter Concert-Kapelle (Interlaken).
Darmſtadt, den 7. Juli 1874.
6095)
Die Verguügungs=Commiſſion.
5218) Kindermädchen.
Eine gejetzte Perſon wiſzd gegen hohen
Lohn zu kleinen Kindern ſogleich ober zu
Johanni geſucht. Nur Solche, welche in
gleicher Stellung gedient und gute Zeuguiſſe
haben, nögen ſich melden: Beſſ.
Ailhelm=
fraße Nr. 8.
5204) Buchführung Handels=
Correſpon=
den, Stenographie, kaufm. Schön=
Schuell=
ſchreiben lernt man gründlich: Curlſtraße
Nr. 12 partei ve.
5262) Tüchtige Nahmenmacher
finden dauernd lohnende Beſchäftigung in
der Glaſerel von Lubwig Rettig,
Laufeſchläyerſtraße Ne. 9.
6014) Einr zuverläfige Frau ſucht vom
15. Juni an für einige Wochen Beſchäftigung.
Näheres Langegaſſe Nr. 47.
6022) Ein branes Mädchen kann
Schlaf=
ſtelle erhalten bei Wittwe Winter,
Lange=
gaſſe Nr. 47.
6079) Eine Kindergärtnerin oder ein
zu=
verläſſiges Kinderwädchen geſucht.
Promenadeſtraße 47.
1258
M 13I.
jeden Inhalts in alle auswärtigen u.
AunAAundtahut Eülk GSOTa18 hieſigen Zeitungen zu Originalpreiſen, L6ll 49. Expedition von
Wrdolf Hoseé, Frnnſfart u. M.
Vertreter für Darmſtadt: W. A. Kaertner, Woogsplatz 3.
in der Annoncen=
Bötlingers Brauerel.
Heute Donnerſtag den 9. Juli:
Aroyses
COUOON
der rühmlichſt belkannten
Säuger= und Tonkünſtler=Familie;
Sohmidt
aus dem
Unterinuthale in ihrem National=Coſtüme,
2 beßlehend aus 6 Perſonen.
SAnfang 8 Uhr.
Enttee 6 kr.
6098)
Kunſtgenoſſenſchaft.
Samſtag den 1h. Juli Nachmittags präcis 6 Uhr: Gemeinſchaftliche
Be=
ſichtigung der in den Räumen des Saalbaus ausgeſtellten Entwürfe und Modelle für
„„
das Lande=Krlege=denkmal.
Von 8 Uhr an Sitzung im Saalbau.
Der Vorſtand.
PPuher
in den beſten Lagen, mit und ohne Beſchäfte jöwie Herrſchaftshäuſer mit ſchönen
Partenanlagen, Bauplätze ſind durch den Unterzeichneten zu verkaufen.
Meuſtaht,
Alexanderſtraße.
eor
pvrsvh.
„”
4AzzxTATTRAAAAAan¾
6057) In der Nähe der Infanterie.
H Caſerne wird von einer ſtillen
kinder=
loſen Familie ein warmes Logis von
bs 3 bik 4 Zimmern nebſt Zubehör,
d4 einerlei ob im Vorderbau oder
Seiten=
bau, zu miethen geſucht.
4 Näheres auf der Expedition.
Cöo.
pGGCp.
Mihidhonr nin
Gr. Ochſengaſſe 36.
6100) Eine Beamtenfamilie ſucht eine
6099)
Warnung.
Ich warne hiermit Jedermanz, auf mei= Wohnung in Bahnhofsnähe oder ein
Häus=
nen oder meiner Frau Namen etwas zuſchen mit 3 4 Zimmern ꝛc. und Gärtchen
borgen noch zu leihen, indem ich für nichts l zum baldigen Bezuge. Adreſſen nebſt Preis=
Darmſtadt, den 7. Juli 1874.
hafte.
Chriſtian Steinins.
Angabe unter F.
Expedition d. Bl.
G. V. übernimmt die
f. G.
E
Jsraelitiſcher Gottesdienſt.
HHaupt-Synagoge.)
Samstag den 11. Juli: Vorabendgottesdienſt 715 Uhr. Morgengottesdienſt um 8 Uhr.
Schrifterklärung.
Sabbathausgang 8 Uhr 55 M.
f .r e.
Eta
.
Ar
f..e. rr. eer. r.rier ee.
Mittheilungen ans Stadt und Land.
Von Se. M. dem Kaiſer von Rußland wurde dem Geh.
Finanz=
rath Menges der St. Annen=Orden 2. Cl. in Brillanten veiliehen.-
Muſildirector Adam, welcher mit ſeiner Capelle längere Zeit in
Jugen=
heim war erhielt wie wir vernehmen eine koſtbare goldene Uhr mit Kette.
4— Die jetzt auf ca. 48 Nummern angewachſene Ausſtellung der
Entwürfe für das „Heſſen=Denkmalz ſchließt neben manchem
Mittel=
mäßigen auch virles Beachtenswerthe, ja Treffliche in ſich, welches ſich der
Anerkennung der Kunſtverſtändigen erfreuen dürſte. Wenn jedoch auch
dem Laien ein Urtheil in dieſer Frage unbenommen ſein ſoll, ſſo ſei es
uns geſtattet die Aufmerkſamkeit der Beſucher der Saalbau=Ausſtellung auf
das Modell Nr. 40, das zweite in der Seiten=Gallerie rechts. mit dem Motto
„durch Kampf zum Sieg= hinzulenken. Der Gedanke welcher dem zu
er=
richtenden Denkmale zu Grunde liegt - der Dank des Vaterlandes
wel=
cher ſo Gefallenen wie Ueberlebenden gebuhrt ſowie der Triumph des
er=
reichten Kampfeszieles, - ſcheint uns in dieſem Entwurfe in der einſachſten
und feſſelndſten Form zum Ausdrucke gebracht. Die Germania mit der
Kaiſer=
krone duf dem Haupt, den Reichsadler auf der Bruſt, die Fahne im Arm,
überreicht in etwas nach ſeitwärts vorgebeugter Haltung, zwei Siegeskränze,
den einen dem Ueberlebenden, einer kraſtvollen auf einem Knie ruhenden
Kriegergeſtalt, den andern dem Gefallenen, einem Jüngling, welcher in dem
Arme ſeines glücklicheren Waffengefährten den Todesſchlaf ſchläſt. Die
Vorderſeile des Sockels trägt das heſſiſche Wappen mit der Widmung, die
Ruͤck=
ſeite iſt fur Namen von Gefallenen beſtimmt. Der Entwurf, ebenſo einfach u. wahr,
wie plaſtiſch ſchön, durſte der Beachjung der Herren Preisrichter nicht entgehen.
Die Gemälde=Ausſtellung des rheiniſchen Kunſtvereins im
großen Saale des Darmſtädter Hofs wird ziemlich ſtaͤrk beſucht. Sie
ent=
hälk eine bedeutende Anzahl von Oelgemälden, namentlich Münchener und
Badiſcher Meiſter, während von hieſigen nur H. Hoffmann (mit einer
Dorf=
ſchmiede) vertreten iſt, doch dürfen wir wohl auch noch Paul Weber, von
dem ein prächtiger Waldbach zur Ausſtellung gelangt iſt, den unſeren
nen=
nen. Von der großen Zahl guter Bilder heben wir nur als ganz
vortreff=
lich das Selbſtportrait des Maler Serr in Heidelberg. ſowie ein
männli=
ches Porträt von demſelben hervor, deßgl. den Königſee von Gebhardt in
München, welcher jeden Kenner dieſes ſchönen See's durch ſeine
Natur=
treue erfreuen wird; ebenſo glauben wir noch die Schulreviſion von Richter
in Glatz, eine Winterlandſchaft von Wernecke in Carlsruhe, eine
Mond=
landſchaft von Victor Puhany in Baden, eine Mondnacht (Heimkehr) von
Fr. Mayer in München, ſowie eine Landſchaft von Fries in Conſtanz
be=
ſonders hervorheben zu dürſen; letztere hat einen ziemlich ungünſtigen Platz.
Ein „Zwiegeſpräch von T. in Brüſſel erwähnen wir, Za dieſes Bild
einen Platz in der Ausſtellung wohl nur nur darum erhalten hat, weil
eben Mancherlei daran auszuſtellen iſt
Wir machen anf das in dieſem Monaterſchienene 3 Heſtdes 13 Bandes
des Archioes für heſſ. Geſchichte und Alterthumskunde
aufmerk=
ſam, welches vom hiſtoriſchen Verein herausgegeben wird. Daſſelbe iſt
be=
ſonders reichhaltig und bietet viel Intereſſankes auch für ſolche, welche nicht
Redaction und Verlag: L. C.
gerade Fachmänner ſind. Wir erwähnen hier nur einen Aufſatz von
Dom=
prübendat Fr. Schneider in Mainz über die Gräberſunde im Oſtchore
des Domes zu Mainz mit vielen Abbildungen einen Aufſatz des
Vereins=
präſidenten O.=A.=G.Rath Draudt über die Steinbacher Kloſterruine,
ſo=
wie einen Aufſatz von Max Rieger über den Melibocus worin er für
die alte richtige Benennung Malchen eine Lanze einlegt. Unter den
klei=
neren Mittheilungen finden wir eine intereſſante Abhandlung von Fr.
Schneider über die bekannten Trinklöſfel in Seligenſtadt, von welcher
ſich noch einer im dortigen Gaſthauſe zum Rieſen befindet und von
Durch=
reiſenden gelegentlich nach altem Brauch geleert wird.
— Welche Bedeutnng für unſer Land der bevorſtehende Erlaß einer
gemeinſamen Geſetzgebung für das deutſche Reich haben wird, erhellt aus
Folgendem: Die zum Großherzogthum Heſſen gehörigen Landestheile
bide=
ten vor der franzoͤſiſchen Revolution 45 kleinere Territovien geiſtlicher und
weltlicher Herren mit den verſchiedenartigſten Rechten. Eine Folge hiervon
war die daß in Heſſen nur in der Prövinz Rheinheſſen ein einheitliches
Recht, die franzöſiſche Geſetzgebung gilt, währens in den beiden übrigen
Provinzen mit 1140¹⁄₁₀₀ Quadrat=Meilen neben dem gemeinen Rechte und
einer Maſſe heſſiſcher Special=Geſetze jener Wuſt von Landrechten noch
An=
wendun; ſindet, wie er aus dem heiligen roͤmiſchen Reiche auf uns
über=
ging. So gilt in den altheſiſchen Landestheilen 102 Gemeinden) das
Katzenellenboger Landtecht, in deu fruͤher Kurpfälziſchen und Kurmainzer
Gebieten das Pfälzer und Mainzer Landrecht, in 38 Ortſchaften des
Ge=
bietes der Graſſchaft Büdingen haben die ſog. Pſenburger Verordnungen
von 1769 noch Anwendung zu finden, während in 120 Gemeinden
Ober=
heſſens noch das Solmſer Landricht beſteht. Außerdem gilt noch in einem
Theile des Odenwaldes das Erbacher Landrecht und an einzelnen Otten
noch beſondere Stadtrechte und Grundgebräuche, ſo daß es kaum einem
Juriſten möglich iſt, ſich durch dieſes Labyrinth von Rechten hindurch zu
winden. Als Curioſum ſei noch erwähnt, daß einzelne Orte getheilt ſind;
ſo gilt z. B. in dem kaum 300 Seelen zählenden Orte Hiltersklingen auf
der früher mainziſchen Seite das Mainzer Landiecht und auf der früher
gräflich erbachiſchen Seite das Erbacher Landrecht. Es laßt ſich leicht
be=
greiſen, daß jenes Sammelſurium der verſchiedenſten Rechtsſyſteme eine
wahre Plage für manche Gezenden iſt, umſomehr, als die einzelnen
Be=
ſtimmungen vielfach unklar und beſtritten ſind, deßhalb zu Proceſſen und
Chikanen aller Art benutzt werden.
— Von der bayriſchen und jedenfalls auch von den übrigen deutſchen
Regierungen wurde, nachdem die neuen Reichsmünzen nunmehr in größeren
Quantitäten im Verkehr ſtehen, bezüglich deren gleichmäßiger Rollirüng von
den Behörden folgende Norm erlaſſen. Von ſuͤmmtlichen Reichsmünzen
ſind je 60 Stück in eine Rolle zu vereinigen, wonach eine Rolle mit
40 Markſtücken inzGold eiten Werth von 700 fl., 10 Markſtücken in Gold
einen Werth von 350 fl., 1 Markſtücken in Silber einen Werth von 35 fl.,
20 Pfennigſtücke in Silber einen Werth von 7 fl., 10 Pfennigſtücke aus
Nickel einen Werth von 3 fl. 30 kr. repräſentiren. Die Formirung
ande=
rer Rollen, ſowie die Beipackung von bisherigen Münzen iſt unſtatthaft.
Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.