Controversia et Confessio, Band 6


Flacius, Disputatio de originali peccato et libero arbitrio (1559) – Einleitung

Einleitung

1. Historische Einleitung

Der Jenaer Professor und sein Mitstreiter, der Superintendent , wurden wegen ihrer Ablehnung der Endgestalt des Weimarer Konfutationsbuches auf Befehl des von ihrern Ämtern suspendiert, zeitweilig gefangengesetzt und anschließend unter Hausarrest gestellt. Unterdessen versuchte , die Universität Jena und die Pfarrerschaft des auf argumentativem Wege, durch theologische Vorträge und Disputationen, zu einem Lehrkonsens im Sinne des Konfutationsbuchs und der authentischen reformatorischen Lehre zurückzuführen. Dem sollte nicht zuletzt eine öffentliche Disputation mit dienen. Da der Herzog und die übrigen Beteiligten damit durchaus unterschiedliche Interessen verfolgten, die sich auch hinsichtlich der gewünschten Rahmenbedingungen niederschlugen, verzögerte sich die Durchführung der Disputation immer wieder. nutzte deshalb seine Möglichkeiten als Ordinarius der Salana und lud schon einmal für November 1559 zu einer akademischen Disputation an der Universität Jena ein. Er wählte dabei als Thema, was er offenbar für den entscheidenden Kernpunkt der Auseinandersetzungen hielt: die Frage nach der Erbsünde und nach dem freien Willen des Menschen. Seine Thesen für diese Disputation im November 1559 berühren sich inhaltlich deutlich mit denjenigen für die Weimarer Disputation, die schließlich im August 1560 stattfand. Das könnte darin begründet sein, dass die Abfassung beider Thesenkomplexe etwa in dieselbe Zeit fallen dürfte; jedenfalls hatte der Herzog im Vorfeld der Weimarer Disputation mit Schreiben vom 4. No1vember 1559 die Thesen von angefordert, und dieser hatte sie ihm am 15. November zugesandt.

Bezeichnenderweise stellt bereits hier die These auf, der Teufel habe das Ebenbild Gottes in den Ureltern zerstört und an dessen Stelle sein eigenes gesetzt. Den Drucken ist zu entnehmen, dass die Disputation für den 10. November 1559 angesetzt war und schließlich zwei Tage dauerte.

2. Der Autor

wurde als , am 3. März 1520 im venezianischen auf der Halbinsel Istrien an der illyrischen Adriaküste geboren. Der Vater, , verfügte über einigen Grundbesitz, die Mutter, , entstammte der italienischen Patrizierfamilie der . Nach Elementarunterricht durch den früh verstorbenen Vater und nach dem Besuch der Schule an San Marco in folgte er dem Rat eines Verwandten, des Franziskanerprovinzials , der den Ideen der Reformation aufgeschlossen gegenüberstand, und bezog die Universitäten in , und – ab 1541 – . Dank Seelsorge wurde von schweren Anfechtungen befreit, die ihn jahrelang gequält hatten, und die Lehre von der Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnaden wurde und blieb zeitlebens der Zentralartikel seiner Theologie.

1543 überbrachte einen Brief von an die Protestanten in und ein Schreiben des Schmalkaldischen Bundes an den Dogen, worin die Fürsten sich vergeblich für den von der Inquisition gefangengehaltenen einsetzten.

1544 erhielt eine Professur für Hebräisch an der Universität Wittenberg, und im Herbst 1545 heiratete er , eine Tochter des Dabrunner Pfarrers . 1546 wurde Magister. Als die Universität während des Schmalkaldischen Kriegs für einige Monate geschlossen und in ihrem Fortbestand gefährdet war, fand Aufnahme in bei und lehrte am dortigen Paedagogium. Als er es nicht vermochte, die Wittenberger Fakultät zu einer gemeinsamen Abwehr des Interims zu bewegen, wandte sich 1548 als einer der ersten öffentlich gegen das Interim.

In den Jahren 1549 bis 1557 engagierte sich intensiv in und veröffentlichte zahlreiche Schriften in den theologischen Auseinandersetzungen um die Bewahrung des authentischen Erbes und zum Erweis der Katholizität der Reformation. Bis 1561 wirkte an der neugegründeten Universität Jena, die so zu einem Hort des unverfälschten Luthertums und Gegenpol zur Universität Wittenberg wurde, bis er und sein Kollege am 10. Dezember 1561 ihrer Ämter enthoben wurden. In den Folgejahren lebten und seine Familie in (1562– 1566), wo er von seinem langjährigen Mitstreiter aus Magdeburger Tagen, dem Superintendenten , unterstützt wurde. In bemühte sich vergeblich um den Aufbau eines Seminars zur Ausbildung von Pfarrern und Predigern für Südosteuropa. Von Oktober 1566 bis Februar 1567 hielt er sich in auf, wohin er mit einigen weiteren lutherischen Theologen, darunter auch , berufen worden war, um das dortigen Kirchenwesen ordnen zu helfen; in den Folgejahren wohnte er – immer wieder durch Reisen unterbrochen – mit seiner Familie in (1567–1573) und , wo er am 11. März 1575, erneut von Ausweisung bedroht, starb.

3. Inhalt

Eingangs weist der Verfasser auf den Nutzen des moderaten Streitgesprächs als Mittel zur Erforschung der Wahrheit und zur Wiederherstellung der Einheit in der Kirche hin. Aktuell sollen Fragen zur Erbsünde und zur Willensfreiheit erörtert werden. Dabei dürften allerdings nicht die Gewandtheit des Vortrages oder das Ansehen menschlicher Autoritäten maßgeblich sein, sondern ausschließlich das Wort Gottes.

Der Hauptteil umfasst 40 Thesen in zwei Abteilungen. Deren erste (Thesen 1–11) thematisiert insbesondere die Erbsünde: Die Philosophie sehe die Bestimmung des Menschen darin, den Sitten und Tugenden gemäß ehrbar zu leben, sie verfüge aber über keinerlei wahre Gotteserkenntnis, geschweige denn Glauben. Die Lehre von der Erbsünde / vom Urverderben (corruptio originalis) und von der Willensfreiheit sei theologisch hoch bedeutsam als Quelle des Rechtfertigungsartikels, wie die Kenntnis einer Krankheit die Quelle ihrer Heilung sei. Beides sei zu unterscheiden, aber nicht zu trennen. Urverderben werde dabei nicht nur die allbekannte Erbsünde/Ursünde genannt, sondern auch jene Seuche und jenes Verderben, durch das der Teufel Einsicht (intellectus), Willen (voluntas) und Gefühl (affectus) in Besitz genommen und verdorben habe, die den Menschen zu einer vernünftigen Lebensführung befähigen sollten. Diese Seuche werde meist, wenn auch nicht sehr passend, Begierde (concupiscentia) genannt; das Alte Testament nenne sie ein böses, unbeschnittenes und steinernes Herz, Christus spreche, wie auch Johannes, von Fleisch und Satansgeburt, Paulus von Fleisch, Sünde, Gesetz der Sünde, Todesleib, Vorhaut des Herzens, altem Menschen etc. Es handele sich um Beraubung oder Mangel desjenigen Guten, das Gott dem Menschen anfänglich eingestiftet habe, bzw. um den Verlust des göttlichen Ebenbildes und Erwerb des Ebenbildes des Satans, soweit die Fähigkeiten der Vernunft betroffen seien. Dies äußere sich im Verstand (mens) nicht nur als Blindheit, sondern auch als Verkehrtheit des Urteils, so dass Gott und seine Wahrheit als Torheit verworfen und belacht würden, Irrtümer und Götzen aber gutgeheißen; im Willen (voluntas) bewirke es nicht nur ein Fehlen der Liebe und Gottesfurcht, sondern Haß und Verachtung Gottes; in den Gefühlen (affectus) zeige sich eine schreckliche Verkehrtheit, die das Ehrbare und Gerechte fliehe und das Unerlaubte heiß begehre. Indem der Satan im unterworfenen und gefangenen Menschen das Werk Gottes zerstört und stattdessen sein eigenes Werk gestaltet habe, habe er sowohl geraubt als auch aktiv gestaltet. Denn er beseitigte im Menschen dessen schönere frühere Form, nämlich das Ebenbild Gottes. Im Gegenzug drückte er ihm eine bei weitem abscheulichere Form auf, nämlich seine wütende Larve, seine Veranlagung oder sein Wesen; er habe dem Menschen gleichsam sein Eigentumszeichen aufgedrückt und ihn dazu tüchtig gemacht, die Werke des Teufels zu wirken und ihm Gehorsam zu leisten.

Der zweite Teil umfasst die Thesen 12–40 mit dem Thema Willensfreiheit: Während der Mensch wähne, Gut und Böse zu kennen und in beiden Hinsichten frei und gesund zu sein, weise er mit größter Hartnäckigkeit seinen Arzt Christus zurück. Die Willensfreiheit bestimmt als jene Kraft, Fähigkeit oder Möglichkeit des Verstandes, des Willens oder der Gefühle, durch die der Mensch ein vernünftiges Leben führe, insbesondere auch im Hinblick auf die Religion. Diese Kraft sei in der unversehrten Natur auf vollkommene Weise zum Ebenbild Gottes ausgeprägt und gestaltet gewesen. In der verderbten Natur sei sie jedoch zu einem Ebenbild des Satans umgestaltet oder verunstaltet. In den Wiedergeborenen beginne die Erneuerung zur früheren Unversehrtheit, aber so, dass die gewaltige Kraft dieses teuflischen Gifts im alten Menschen, soweit er noch nicht erneuert oder geheilt sei, bis zum Tode verbleibe und gegen den erneuerten Menschen fortwährend ankämpfe. Entscheidend hinsichtlich der Willensfreiheit sei die Frage, was der Mensch Gutes zu seiner Bekehrung aus seinen natürlichen Kräften, aus Seele und Herz beitragen könne. Anderweit sei eine gewisse Freiheit des menschlichen Willens und der menschlichen Kräfte durchaus zuzugestehen, etwa im Steuern von Körperbewegungen, bei der Berufsausübung oder hinsichtlich äußerer Frömmigkeitsübungen. Dies alles sei eigentlich eine fleischliche Freiheit, die auch nur eine in weltlichen Zusammenhängen gültige Gerechtigkeit hervorbringen könne.

Im Streit um die Willensfreiheit sei schon früher, u. a. von und , festgestellt worden, dass der Mensch zu seiner Bekehrung nichts Gutes beitragen könne, ehe Gott ihm nicht ein verständiges Herz gegeben habe; nach Meinung verhalte der Mensch sich gänzlich untätig (pure passive). unterscheidet vier Bewegungen der Seele oder Stufen der Religion: zum einen, das Gebot und die Lehre Gottes wahrzunehmen, zum andern, darüber nachzudenken, was Gott wohlgefällig sei, zum dritten, das zu wollen, und schließlich, es auch zu vollbringen. Das Ebenbild des Satans stecke so tief im Menschen, dass der neue Adam, unterstützt durch Wort und Wirken Gottes, zeitlebens gegen ihn ankämpfen müsse.

weist darum entschieden die - pelagianische - Behauptung zurück, es gebe drei zusammenwirkende Ursachen bei der Bekehrung des Menschen: den Heiligen Geist, das Wort und den Willen. Bei der Bekehrung des Menschen gebe es vielmehr nur eine wirkende Ursache, nämlich Gott, der seinen Sohn schenke, der das Wort gebe und ein einsichtiges Herz, der Glauben gebe und den Ungläubigen rechtfertige. weist auch die Auffassung als pelagianisch ab, der Mensch nach dem Fall habe die Fähigkeit zum Gebrauch seines Willens behalten und seine Natur sei keineswegs zerstört oder ausgelöscht, sondern nur verderbt und erbärmlich zugerichtet, so dass er zwar aus eigener Kraft die Unversehrtheit nicht wiedererlangen, aber gleichwohl auf die Lehre achten, sie verstehen und ihr Gehorsam leisten könne. Dies vermag nach Auffassung des allenfalls ein Wiedergeborener, wenn er sich sehr bemüht und der heilige Geist ihm beständig beisteht.

Gänzlich abzulehnen sei die Auffassung , der gleich drei Freiheiten des Menschen im Urzustand behaupte, nämlich Freiheit von Strafe, Freiheit von Schuld und Handlungsfreiheit, und bekräftige, diese dritte Freiheit sei unversehrt geblieben. Sie sei in der gefallenen Natur nicht geringer als in der unversehrten, im Menschen nicht geringer als in den Engeln, und nicht weniger unversehrt in den Geschöpfen als im Schöpfer selbst. zeigt sich verwundert, dass seine Gegner die Bestimmung der Willensfreiheit als Anpassung an die Gnade verteidigten. Er hält es für einen eklatanten Widerspruch, dass ein verfinsterter Geist, ein von Gott abgewandter, ihm feindlich gesonnener Wille und ein verderbtes Herz, dessen Dichten und Trachten böse ist, sich aus eigenen Kräften der Gnade anschmiegen oder überhaupt mit dem Wort und dem Heiligen Geist wahrhaft und ernstlich zusammenarbeiten könne. Es sei widersprüchlich, den Glauben als Gabe Gottes zu bezeichnen und doch die Willensfreiheit zu verteidigen. Schon habe den Grundsatz der Gegner zurückgewiesen, derjenige Mensch, der tue, was ihm möglich sei, bereite sich auf die Gnade vor.

betont, die Verderbtheit des gefallenen Menschen werde zu gering veranschlagt, wenn man versichere, der Mensch sei durch die ursprüngliche Untugend schwach und kank, aber nicht wirklich tot. Dem Satan werde die Rolle eines bösen Nachbarn zugewiesen, der allerlei Ärgernis bereitet und Gutes behindert, aber nicht die eines übermächtigen Herrn, der den Menschen lenkt und zum Bösen antreibt gegen Gott. Diese verniedlichende und entschuldigende Auffassung der tödlichen Seuche müsse aus der Kirche getilgt werden, weil sie schriftwidrig sei und eine Quelle zahlreicher Irrtümer. Menschliche Eitelkeit achte das Werk des Heiligen Geistes gering. Sie sehe ihn nicht als Erwecker der Toten, sondern bloß als Arzt der Kranken, als den Heiler und Ausbesserer des Ebenbildes Gottes, das aber doch im Wesentlichen immer erhalten geblieben sei.

Die Gegner behaupteten im Hinblick auf die Bekehrung des Menschen Widersprüchliches, nämlich das Zusammenwirken des menschlichen Willens mit dem Wirken des Heiligen Geistes einerseits und einen harten Kampf bei der Bekehrung andererseits.

Wenn die Willensfreiheit zur Bekehrung nötig wäre, würden die Säuglinge, die sie nicht gebrauchen, nicht bekehrt und nicht gerettet. Nach dem Zeugnis Christi sollten nicht diejenigen, die die Willensfreiheit oder die Verstandeskraft am meisten gebrauchen, wie Philosophen, Pharisaer, Mönche und ehrbare Weltleute, sondern vor allem jene in göttlichen Angelegenheiten wenig Befähigten und Unerfahrenen, wie das arme und geringe Volk, Sünder, Zöllner und Huren, die Ersten im Himmelreich sein. Also komme die Bekehrung nicht durch menschliche Mitwirkung zustande, sondern als reine Wohltat Gottes.

Es folgen vier Thesen zu den zuvor in These 20 berührten Punkten, die den Streit über die Mitwirkung des freien Willens verdeutlichen sollen:

I. Der verderbte Mensch vermag nichts Gutes, was zu Gott oder zur Religion gehört, aus wahren und aus dem Herzen hervorgehenden Regungen zu bewerkstelligen. Das Ebenbild Gottes und alle guten Kräfte und Neigungen hat er verloren in allen seinen ursprünglichen oder vernünftigen Möglichkeiten (potentiae).

II. Der verderbte Mensch ist durch sehr schlechte Kräfte und Neigungen zu allem Bösen gegen Gott und seine Religion in höchstem Grade eingestellt, insbesondere in seinen vorzüglichen Fähigkeiten, d. h. Einsicht, Wille und Gefühl, oder er ist in ein Ebenbild Satans umgestaltet, mit seinem Siegel gezeichnet und völlig vergiftet.

III. Gott allein bekehrt durch Wort, Sakrament und Geist den Menschen, zieht, erleuchtet, gibt Glauben, rechtfertigt, erneuert und bereitet zu guten Werken, oder nachdem das Ebenbild des Satans zerstört und abgetötet ist, bereitet er das seine in uns aufs neue und formt es wieder.

IIII. Auch nach der Bekehrung und Erneuerung kämpft der Mensch, d. h. die natürliche, tierische, fleischliche oder Adamitische Willensfreiheit, oder der Mensch selbst, soweit er noch Fleisch ist, andauernd gegen Gott und seinen Willen an. Daraus ist das Ausmaß von deren Bosheit erkennen.

fasst zusammen: Erstens, alle gute und geistliche Kraft sei dem tierischen Menschen abzusprechen. Zweitens, alle üblen Fähigkeiten und Neigungen seien ihm zuzurechnen. Drittens, jede gute Kraft und Anlage und die gesamte Bekehrung des Menschen sei allein Gott zuzuschreiben. Viertens, auch dem wiedergeborenen Menschen sei zuzurechnen, dass er nach dem Fleisch der Sünde diene und dass er kämpfe und aufbegehre gegen Gott, seinen Geist und sein Wort. Wo bleibe da die philosophisch-theologische Synergie?

Noch knapper gefasst: 1. Nichts Gutes sei der Mensch. 2. Aber alles Böse. 3. Gott bewirke das Gute allein. 4. Auch des Frommen Fleisch sei verderbt. 5. Was nütze die Wahlfreiheit?

Im Anhang verwahrt sich gegen eine Verzerrung seiner Lehre zur Willensfreiheit in einer jüngst kursierenden Schrift. Er schließt mit einem Wehe über die Verführer.

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden können mindestens fünf verschiedene Ausgaben, davon sind die ersten beiden (A, B) Separatausgaben, wobei A die Thesen bietet, B auch Erläuterungen, die andern bringen den Text unter weiterem ergänzenden Material zur Weimarer Disputation von 1560:

A:

DISPVTA= || TIO DE ORIGINALI PEC= || CATO, ET LIBERO ARBITRIO, || contra praesentes errores. || M. Flac. Illyricus. || Rom. 7. || VENDITVS sum sub peccatum, || Inhabitans in me peccatum peccat. Non || reperio bonum in me. Malum mihi adia || cet. Cerno aliam LEGEM in membris || meis REPVGNANTEM legi mentis || meae, & mancipantem me legi peccati. || Ego ipse igitur mente quidem seruio Le || gi DEI, carne uero legi peccati. O infoe || licem me, quis me liberabit de corpore || mortis huius? Si diuus Paulus tanta lu= || ce SPIRITVS illustratus de suo ani= || mali, carnali aut Adamico Arbitrio que= || ritur, quod adhuc repugnet et resistat || DEo ac eius Legi. Quid illud non fecit || antea, & in ipsa conuersione? [Jena 1559] [24] Bl. 8° (VD 16 F 1347)

Vorhanden:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 an: Dm 540

Lutherstadt Wittenberg, Bibliothek des Lutherhauses: Ag 8 631.1

Regensburg, Staatliche Bibliothek: 999/Theol.syst.1109(18 [benutztes Exemplar]

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1173.1 Theol.(2)

B:

DISPVTA= || TIO DE ORIGINALI PEC= || CATO, ET LIBERO ARBITRIO, || contra Pontificios, & eorum || Collusores. || Accessit solutio praecipuorum Sophis= || matum, quae contra opponuntur. || M. Flac. Illyricus. || Rom. 7. || VENDITVS sum sub peccatum, Inhabitans in || me peccatum peccat. Non reperio bonum in me. Ma= || lum mihi adiacet. Cerno aliam LEGEM in membris || meis REPVGNANTEM legi mentis meae, & manci || pantem me legi peccati. Ego ipse igitur mente quidem || seruio Legi DEI, carne uero legi peccati. O infoeli= || cem me, quis me liberabit de corpore mortis huius? || Si diuus Paulus, tante luce SPIRITVS illustratus, de suo animali, carnali aut Adamico Arbitrio queritur, || quod adhuc repgnet & resistat DEO ac eius Legi || Quid illud non fecit antea, & in ipsa conuersione? [Jena: Christian Rödinger d. Ä. (Erben), 1560] [87] Bl. 8° (VD 16 F 1348)

Vorhanden:

Budapest, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 6650(2)

Gotha, Forschungsbibliothek: Druck 785 (unvollständig); Theol. 186/1(2)

Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8 Bud.Var.792(3); 8 Theol.XXV,55(4)

Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: R,5:134(n.4.)

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1021.26 Theol.(3); 1040.1 Theol.(3); 1164.32 Theol.(4)

Zwickau, Ratsschulbibliothek: 17.9.39.(2)

C:

DISPVTATIO M‣ FLACII || ILLYRICI DE ORIGINALI PECCATO, || & libero arbitrio, contra Pontificios, & eorum collusores, pu= || blice in Schola Ienensi biduo tractata. || Accessit solutio praecipuorum sophismatum, quae con= || tra opponuntur. = S. 272–(285)–347 in: DISPVTATIO || DE ORIGINALI PECCA- || TO ET LIBERO ARBITRIO, INTER MA- || thiam Flacium Illyricum & Victorinum Strige- || lium publicè Vinariae per integram hebdomadam || praesentibus Illustriss. Saxoniae Principibus, || Anno 1560. initio mensis Au- || gusti habita: || CVM Praefatione, in qua & Disputationis huius || utilitas, & editionis causae || exponuntur: || ACCESSERVNT eiusdem argumenti & alia quaedam || scripta, eiusdem Disputationis occasione, ac illustrandae ueritatis || gratia composita: quorum alia quidem antea quoque edita fuere, || alia uerò nunc primum in lucem prodeunt: Omnia lectu dignis- || sima, & nostro praesertim seculo ad formandum re- || ctius de praesentibus controuersijs iudicium || utilißima cognitu. || Item, Rerum & uerborum praecipuè in his omni- || bus memorabilium copiosus || INDEX. || Anno M. D. LXII. [Basel: Johann Oporinus] [9] Bl., 395, [1] S., [24] Bl. 4° (VD 16 F 1352).

Vorhanden:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 1878; Dm 1878a

Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Theol.ev.pol. 463m, misc.1

Erfurt, Universitätsbibliothek, Depositum Erfurt (ehemals Stadt- und Regionalbibliothek): 03 – Th. 8 10803ak (08)

Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 4 345 (13)R

Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: If 3998c; If 4402(2)

Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Theol. XLIII,8 (1)

München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref. 260

Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 79.Q.153

D:

DISPVTATIO M. FLACII ILLYRICI || DE ORIGINALI PECCATO, ET LIBERO || arbitrio, contra Pontificios, & eorum colluso- || res, publice in Schola Ienensi || biduo tractata. || Accessit solutio praecipuorum sophismatum, quae || contra opponuntur. = S. 283–(301 [fälschlich: 302])–367 in: DISPVTATIO || DE ORIGINALI PEC= || CATO ET LIBERO ARBITRIO, || INTER MAtthiam Flacivm Illyricvm || & Victorinum Strigelium publicè Vinariae per || integram hebdomadam, praesentibus Illi= [sic] || striss. Saxoniae Principibus, Anno || 1560. initio mensis Au- || gusti habi= || ta. || CVM Praefatione, in qva et || Disputationis huius utilitas, & editionis || causae exponuntur: || [Lindenblatt] || ACCESSERVNT eivsdem argvmenti || & alia quaedam scripta, eiusdem Disputationis occa= || sione, ac illustrandae ueritatis gratia composita: quo= || rum alia quidem antea quoqa edita fuere, alia verò || nunc primùm in lucem prodeunt: Omnia lectu || dignissima, & nostro praesertim seculo ad || formandum rectius de praesentibus || controuersijs iudicium || utilissima cog= || nitu. || Item, Rerum & uerborum praecipuè in his omnibus || memorabilium copiosus || INDEX. || Anno M. D. LXIII. [Eisleben] [10] Bl., 416 S., [4] Bl. 4° (VD 16 F 1353).

Vorhanden:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Bd 8567, Nr. 5; Dm 1880 (unvollständig); Dm 1880â

Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 153 923(3); If 3988b(1); Vg 1510

München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 L.impr.c.n.mss. 1027

München, Bibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München: 4 Theol.5216:1

Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Aut.III(165); S,4:2

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 194.20 Theol.(6); 231.81 Theol.(2); G 112.4 Helmst.(1); S 224.4 Helmst.(6): S 67a.4 Helmst.(1)

Zwickau, Ratsschulbibliothek: 12.9.16.(1)

E:

DISPVTATIO M. FLACII ILLYRICI DE || ORIGINALI PECCATO, ET LIBERO ARBI || TRIO, CONTRA PONTIFICIOS, ET EORVM COLLV= || sores, publicè in Schola Ienensi biduo Anno 1559. die 10. || & 11. Nouembris, libere opponentibus omni= || bus agitata. || Accessit solutio praecipuorum sophismatum, quae con= || trà opponuntur. = S. 429–(447)–508 in: DISPVTATIO DE || ORIGINALI PECCATO ET LI- || BERO ARBITRIO, INTER MAtthiam || Flacium Illyricum, & Victorinum Strigelium, publicè || Vinariae per integram hebdomadam, praesentibus Illu- || striss. Saxonię Principibus, Anno 1560. initio men- || sis Augusti, contra Papistarum & Synergista- || rum corruptelas habita: || Cum Praefatione, in qua & Disputationis huius utilitas, || & editionis causae exponuntur: Cui || succedunt || Rationes, cur necessaria sit cognitio doctrinae & Di- || sputationis de Libero arbitrio: & Discri- || mina uerae ac falsae senten- || tiae. || ACCESSERVNT eiusdem argumenti & alia quae- || dam Diuersorum scripta, eiusdem Disputationis occa- || sione, ac illustrandae ueritatis gratia composita: quo- || rum alia quidem antea quoq; edita fuere, alia uerò nūc || primùm in lucem prodeunt: Omnia triplo, quàm an- || tea edebantur, nunc auctiora, lectu´q; dignißima, || & nostro praesertim seculo ad formandum || rectius de praesentibus controuer- || sijs iudicium utilißima || cognitu. || Anno Domini M. D. LXIII. || Mense Martio. [Basel: Oporinus] [14] Bl., 606 [= 608] S. 4° (VD 16 F 1354).

Vorhanden:

Budapest, Országos Széchényi Könyvtar (Nationalbibliothek): Ant. 2552(1)

Gotha, Forschungsbibliothek: Theol.4 685/3(1)

Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 53 456(1); If 3988a(1)

München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref. 261 [benutztes Exemplar]

München, Bibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München: 4 Theol.271:1

Leipzig, Universitätsbibliothek: Syst.Th.539 I

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 54 Theol.(1); S 67b.4 Helmst.(1)

Der Edition liegt Ausgabe A zugrunde. Die Ausgabe E wurde verglichen, und signifikante Abweichungen sind im textkritischen Apparat verzeichnet. Gängige Kürzel wurden stillschweigend aufgelöst, Wortabkürzungen mit Punkt in eckigen Klammern ergänzt.

1

Zu seiner Vita vgl. .

2

Um 1500 im bayerischen Teil der Diözese Salzburg geboren, war zunächst Priester und wurde, inzwischen verheiratet, Ende 1538 Prediger in , jedoch im Oktober 1539 auf Befehl des entlassen. Am 5. Februar 1540 in zum Magister promoviert, fungierte dort als Diakon, bis zu seiner Berufung zum Pfarrer an St. Katharinen in 1548. Bereits im Februar 1549 wurde er wieder entlassen, weil er die Annahme des Interims in der von rezipierten Form ablehnte. wurde Pfarrer in , am 4. Februar 1558 auch Superintendent. Wegen seiner Ablehnung der von redigierten Endfassung des Weimarer Konfutationsbuchs, an dessen erster Version er und selbst mitgearbeitet hatten, wurde er im März 1559 zusammen mit verhaftet und bis in den November gefangengehalten. 1562 wurde Pfarrer und Superintendent in , wo er, 1570 entlassen und 1573 wieder eingesetzt, am 16. September 1578 starb. Vgl. ; .

3

Vgl. .

4

Detaillierter dargestellt in der Einleitung zu .

5

Vgl. .

6

Vgl. dazu .

7

Vgl. .

8

Vgl. unten die Titel der Ausgaben C, D und E. Vgl. .

9

Zum folgenden vgl. allgemein ; , 206–214; .

10

Heute .

11

Hier fand er Aufnahme im Hause des und freundete sich mit an.

12

, Griechischprofessor und ein Landsmann des , nahm ihn hier in sein Haus auf. Er lernte kennen und schloss Freundschaft mit dem Mediziner und Botaniker .

13

Vgl. . wurde nach zwanzigjähriger Haft als Ketzer ertränkt, die reformatorische Bewegung in ausgerottet.

14

Vgl. ; nennt ihren Namen nicht; Anfang 1564 starb sie bei der zwölften Geburt. Am 23. Oktober 1564 verheiratete sich mit , die mit ihrer Mutter, einer Pfarrerswitwe, in wohnte ().

15

Vgl. .

16

Vgl. ; ; .

17

Vgl. , 559–563.

18

Vgl. , 33–38; .

19

Als möglicher Standort neben wurde in Betracht gezogen. Vgl. ; .

20

Vgl. .

21

Die Priorin des Weißfrauenklosters, , hatte ihm und seiner Familie gegen den Willen des Stadtrats, auf den Druck auszuüben suchte, Aufnahme gewährt. Vgl. . hat seinen – anscheinend erst postum gedruckten – Katechismus (VD 16 F 1362, [Oberursel] 1577) .