Kommentar
Die Berner Erläuterung zur frz.-eidgen. Allianz vom 1474 X 26 wird in den Eidgen. Absch., Bd.2, S. 504 als „Declaration plus ample" bezeichnete und wie folgt erläutert: „ Die Declaration plus ample mußte den Abschluß in der unbestimmten Form ermöglichen und kann als ein geheimer Artikel zu dem Bunde vom 26. Oktober betrachtet werden, welchen Artikel Bern auf eigenen Verantwortlichkeit für die Eidgenossen eingieng [sic] und nachträglich zu Anerkennung zu bringen sich verbindlich machte. [...] Die Declaration plus ample erscheint dann mit namentlicher Bezugnahme auf den Bundbrief vom 26. Oktober 1474, nochmals in etwas präciserer Form unter dem Datum des 6.April 1475 [Vgl. Eidgen. Absch., Bd. 2 (Beil.), S. 921-922. Dort in lat.].“