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ABR(U), Reinado de Carlos II/Bd.1. DUM VII/1, S. 137-139 (l.) Link zum Druck auf gallica.bnf.fr CAL Bd.1, S. 162-172 Link zum Druck auf gallica.bnf.fr
Inhalt
Einige Punkte des Vertrages von 1667, die beide Indien betreffen müssen neu geklärt werden: I. Gültigkeit des Vertrages von 1667 II. Friede in Amerika wie auch woanders, der auch von den Kolonien untereinander gehalten werden soll III. Einstellung der Feindseligkeiten IV. Einstellung der Gewalttaten, Entzug der Seebriefe, Bestrafung derer, die dem zuwiderhandeln V. Aufgabe aller Bündnisse, die diesem Frieden entgegenstehen VI. Austausch von Gefangenen VII. Alle Verletzungen sind vergeben und vergessen, der König von Großbritannien und seine Nachfolger behalten für immer in Westindien oder woanders in Amerika, was er im Augenblick besitzt VIII. Verbot der Schifffahrt zu und des Handels mit den amerikanischen Gebieten des anderen IX. Unbeschadet dessen können in Zukunft Sonderprivilegien für diesen Handel verliehen werden, für deren Umsetzung bürgt dieser Vertrag X. Freie Hafenzufahrt im Notfall XI. Bei Schiffbruch an den Gestaden des anderen keine Gefangennahme und Konfiszierung sondern Erteilung eines Geleitbriefes XII. Beim Einlaufen von drei oder vier verdächtigen Schiffen, muss die Erlaubnis des zuständigen Gouverneurs etc. eingeholt werden, Abfahrt so schnell wie möglich. Verbot des Ab- oder Beladens von Kaufmannschaften XIII. Beide Seiten sorgen für Vertragserfüllung XIV. Bei Vertragsverletzung, Ausschöpfen des Rechtsweges erst dann Repressalien XV. Der Vertrag schränkt auf keinen Fall die bestehenden Rechte der Vertragspartner in den Gewässern Amerikas ein, unter dem Vorbehalt, dass diese niemals die Freiheit der Seefahrt unterbrechen dürfen XVI. Ratifikation, Bekanntmachung