Drucke
CTS V, S.143-160.
Dumont, VI/II, S.235-239. Lünig, Teutsches Reichsarchiv, V, Pars specialis II, S.327-332. Kohl, Wilhelm, Akten und Urkunden zur Außenpolitik Christoph Bernhards von Galen. Bd. 1, Münster, 1980, S.202-211 Lundorp, Acta Publica VIII, S.417-422. Diarium Europaeum 1657-1659, S.1010-1023. Bündüß zwischen Ihr. Churf. Gnaden zu Mayntz, Trier, Cölln, Ihr. Fürstl. Gnaden zu Münster, Pfaltz Neuburg, Ihr. Königl. May. Zu Schweden, Drey Hertzogen zu Braunschweig und Lünenburg und Landgraffen zu Hessen Cassel so verglichen und unterschriben zu Franckfurth am Mayn den 14. Augusti Anno 1658. zeitgenössischer Druck Frankfurt 1658 (unvollständig) LINK: http://gso.gbv.de/DB=1.28/SET=1/TTL=51/SHW?FRST=53
Inhalt
Motivation des Vertrages: Bewahrung des auf 1648 (1650) zurückgehenden Friedenszustandes; Schutz vor im Reich schweldenden Unruhen. Vertragspartner Art.1 Defensivbündnis, v. a. nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet. Wahrung des durch den Westphälischen Frieden geschaffenen Status quo. Beistandspakt der Vertragspartner gegen innere und äußere Angriffe. Verpflichtung zu friedlichem Verhalten (auch untereinander). Militärischer Beistand. Konfliktbeilegung. Nichteinmischung in laufende Kriege (Schweden, Polen, Brandenburg). Waffenhilfe für Schweden (und Brandenburg) im Fall eines (polnischen) Angriffs in bestimmten Reichskreisen(niedersächsischer, westphälischer Reichskreis). Bestätigung der schwedischen Besitzungen im Reich. Keine Assistenz im Falle eines schwedischen Angriffs auf Brandenburg in diesen beiden Reichskreisen. Art.2 Koordinierte Hilfeleistung der Konföderierten untereinander bei Angriff von Aussen, inneren Unruhen oder Bündnisbruch. Art.3 Verletzung eines Konföderierten, Bundeshilfe. Verbündete unterstützen den Angegriffenen bei der Verfolgung des Aggressors (auch bis in dessen eigenes Territorium) bis hin zu erreichter Wiedergutmachung. Art. 4 Werden zwei oder mehrere (benachbarte) Konföderierte gleichzeitig angegriffen, erhält der als erster um Hilfe Nachsuchende die Unterstützung. Der Kriegsrat entscheidet über das weitere Vorgehen und über die den anderen (entfernt gelegenen) Angegriffenen zustehende Hilfe. Regelungen für die Waffenhilfe. Art. 5 Bündnis steht nicht den Pflichten im Reich entgegen. Nachdrückliche Verpflichtung der Bündnismitglieder auf Reichsexekutionsordnung, Kreisverfassung sowie auf den Westphälischen Frieden und dessen Generalgarantie. Bundeshilfe. Art. 6 Verpflichtung zur Ordnung und zum Unterhalt einer eigenen Landesverteidigung. Zahlenmäßige Festschreibung der Kontingente im Bündnisfall. Diese können, wenn die Lage es erfordert, auch vergrößert werden. Art. 7 Kann ein Mitglied seine Hilfe nicht leisten, da es selbst angegriffen wurde, so sollen ihm die anderen Alliierten dennoch Hilfe leisten. Art. 8 Kommando und Justiz obliegen jedem Landesfürsten, solange der Bündnisfall nicht eingetreten ist. Art. 9 Aufteilung der Justiz im Bündnisfall zwischen den Fürsten (und dessen Oberkommandanten) und dem Generalkommando/Kriegsrat. Art. 10 Generalkommando, Militäreinsätze. Gleichberechtigung. Das Oberkommando erhält der Landesfürst, in dessen Land die Hilfe geleistet wird. Absprache mit Kriegsrat. Vereinigtes Unterkommando möglich. Art. 11 Einsatz außerhalb der verbündeten Lande: Oberkommando erhält der Fürst, aus dessen Land man in loco tertio zieht. Art.12 Benennung eines Beauftragten durch jedes Mitglied, die für die Umsetzung und Überwachung der vom Kriegsrat angeordneten Hilfe zuständig sind. Art. 13 Oberkommando im Defensionsfall. Einbestellung beauftragter Offiziere der Alliierten. Entscheidungen durch den Kriegsrat auf Basis eines Mehrheitsbeschlusses. Art. 14 Besoldung: Diese obliegt jedem Fürsten im eigenen Land. Im Bündnisfall erfolgt diese gemäß der vereinbarten Verpflegungsordonantz. Art. 15 Verpflichtung zur Stellung der Leistung und Zahlung ohne Verzug. Art. 16 Der um Hilfe ersuchende Alliierte stellt für die Zeit der Stationierung in seinem Land die Versorgung (Brot, Obdach, Fourage); er erhält von den Verbündeten jedoch unverzüglich proportionale Bezahlung. Bei Mangel: Beschaffung aus dem Land des nächstgelegenen Alliierten. Art.17 Justiz. Entschädigung. Art.18 Munitionsbeschaffung und -bestückung. Artillerie. Art.19 Sofortige und unmittelbare Hilfe. Art. 20 Verpflichtung zu Kommunikation und Information. Art.21 Aufnahme weiterer Reichsfürsten in gegenseitigem Einverständnis. Bündnisrecht (gemäß 1648). Art.22 Betonung des defensiven Charakters. Dauer: 3 Jahre; Verlängerungsverhandlungen ein halbes Jahr vor Bündnisablauf.
Edition
[Seite 1]
Lünig: Titel: Verbündniß einiger Chur-
und Fürsten des heil Röm. Reichs die Erhaltung der Teutschen Freyheit, und
des Westphälischen Friedens wie auch die Conservation ihrer Unterthanen
wieder alle Gewalt-thätige Eingriffe betreffend aufgerichtet zu Franckfurt
am May Anno 1658.
Zu wissen seÿKohl: seÿe (Kohl gibt eine
Abschrift wieder, führt aber die Textvarianten zur Münsteraner Ratifikation
an; diese sind nicht notiert). hiemitCTS,
Theatrum Europaeum, Dumont, Lünig, Lundorp: hiermit.: AlßAbweichungen in der Schreibweise ß / ss werden nicht
notiert, ebenso wie wie Unterschiede in Groß/-Kleinschreibung und
Interpunktion. nachdem in AnnoCTS, Dumont, Lundorp:
Auslassung „Anno“. 1648Theatrum
Europaeum, Lünig: Ein Tausend Sechshundert Acht und Vierzig (Ausschreibung
der Ziffern auch im Folgenden). den 14.CTS, Dumont,
Lundorp: Einschub: Tag. Theatrum Europaeum: den vierzehenden.
Octobr[is] zu Münster und Oßna- brughKohl:
Osnabrück. Dumont, CTS, Theatrum Europaeum, Lundorp, Lünig:
Osnabruck. getroffenen Friedenschluß und am 26. Junii des 1650.
Jahrs zu Nürnberg aufgerichtetenCTS, Theatrum
Europaeum, Dumont, Lundorp: auffgerichteten (Doppelung f / ff im folgenden
nicht mehr notiert). Lünig: aufgerichten. Executions- Recess
sich die gefehrlicheCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
gefährliche. motus im Heÿl[igen]. R<ö>mischen Reich noch
nicht allerdings gelegt, sondern einiger orthenCTS, Dumont ,Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Orten. Kohl:
ohrten. beschwerliche und fast unleidlicheCTS, Dumont, Kohl, Lundorp: unleidenliche.
Vergewaltigungen vorgangen, und ver- schiedene einquartierungCTS: Einquartirungen. Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig,
Lundorp: Einquartierungen., Durchzü<e>geKohl: durchzüg., Krieges exactiones CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Kriegs-Exactiones
(auch im folgenden). Lünig: Kriegs-Executiones., be- legungCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Belegungen. Theatrum
Europaeum: Belegunge. Kohl: belägungen. und andere dem Krieg
anhangende ThätligkeitenCTS, Dumont, Lünig,
Lundorp: Thätigkeiten. Theatrum Europaeum: Thätlichkeiten. Kohl:
thaedtligkeiten.
undtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig,
Kohl, Lundorp: und (diese Schreibweise im gesamten Text). insolentien
vorgedachtemKohl: vorgemeltem.
Friedenschluß und andern heilsahmenCTS:
heylsahmen. Dumont , Theatrum Europaeum, Lundorp: heylsamen. Lünig:
heilsamen. Reichs Satzungen zugegen wiederCTS, Dumont, Lundorp: zu gegen wider. Theatrum Europaeum,
Lünig: wider (auch im folgenden). unterschiedlicheKohl: underschiedtliche.
Chur- Fürsten undt StändeKohl: ständte.
des Reichs verübt worden, daß beÿ solcher bewandnüsLünig: Bewandniß. Kohl: bewandtnus. und nichtKohl: nit. unzeitig ferner be- sorgender
gefahr die respective Hochwürdigste Durch- läuchtigste, Hochwürdige undt
DürchläuchtigeTheatrum Europaeum: Auslassung
„und Durchleuchtige“. Lünig, Lundorp: hochwürdig. Chur- [und]
Fürsten, Herr
, Erzbischoff zu Maintz des
Hey[ligen] R<ö>m[ischen] Reichs durch Germanien Erz CanzlerCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
Ertz-Cantzler. Kohl: ertzcantzler. (auch im weiteren Text). undt
Churfürst, Bischoff zu WürzburgCTS, Dumont
,Theatrum Europaeum, Lünig, Kohl: Würtzburg. und HerzogKohl: hertzogh (auch im Folgenden). CTS, Dumont,
Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Hertzog in. (Schreibweise Hertzog im
gesamten Text). zu Fran- cken p. Herr Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Carl Caspar Ertzbischoff
(Schreibweise im gesamten Text)., ErzbischoffCTS, Dumont, Kohl: Carl-Caspar Ertzbischoff (Schreibweise im
gesamten Text). zu Trier des Heÿl[igen]
R<ö>m[ischen] Reichs durch Gallien und des KönigreichsKohl: königreich.
Arelaten Erz Canzler undt Churfürst, Administrator zur PrümCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Kohl,
Lundorp: Prümb. p. HerrKohl: Henrich.
Maximilian Heinrich (1621-1688), Kurfürst von Köln, Bischof von Hildesheim
und Lüttich, ab 1683 auch Bischof von Münster., Erz Bischoff zu
CöllnKohl: Cöln., des Heÿl[igen]
R<ö>m[ischen] Reichs durch Italien Erz Canzler undt Churfürst,
Bischoff zu Hildesheimb undt LüttichCTS,
Dumont, Lundorp: Hildesheim und Lüttig. Theatrum Europaeum, Kohl:
Hildesheimb und Lüttig. Lünig: Lüttigh., Administrator zu
BergtesgadenCTS, Dumont, Lünig, Lundorp:
Berchtesgaden. Theatrum Europaeum: Berchtesgaaden. undt
[Seite 2]
Stablo, in Ober- undt Nieder Baÿern, auch der Obern Pfaltz, in
WestphalenTheatrum Europaeum:
Auslassung., zu Engern und BullionTheatrum Europaeum: Boullion. Herzog, Pfaltz GraffTheatrum Europaeum, Lünig: Pfaltzgraf bey.;
beÿmCTS, Dumont, Kohl, Lundorp: bey.
Rhein, LandgraffKohl: landtgraff. zu
LeuchtenbergKohl: Leichtenberg.,
Marggraff zu FranchimontKohl:
Franchimondt. p.Kohl: Umstellung;
Reihenfolge: „Friedrich Wilhelmb, Marggraff zu Brandenburg ... Christoph
Bernhard, bischof zu Münster ... Philipp Wilhelm, Pfaltzgraff bey Rhein, ...
ihre königliche Mayestät zu Schweden“; beginnend mit: „herr Friedrich
Wilhelmb, marggraff zu Brandeburg, des Heiligen Römischen Reichs
ertzcämmerer und churfürst, zu Magdeburg, in Preußen, zu Gülich, Cleve und
Berg, Stettin, Pommeren, der Caßuben und Wenden, auch in Schlesien, zu
Croßen und Jegerendorff hertzogh, burggraff zu Nürenberg, fürst zu
Halberstatt und Minden, graff zu der Marck und Ravensbpurg, herr zu
Ravenstein etc.“" CTS,
Dumont, Lünig, Lundorp: Christoph Bernhard. Bernhardt, Bischoff
zu MünsterChristoph Bernhard von Galen
(1606-1678), seit 1650 Bischof von Münster., des Heÿl[igen]
R<ö>m[ischen] Reichs Fürst, Burggraff zu Stromberg undt Herr zu
BorckloheCTS, Theatrum Europaeum, Lundorp:
Borckloh. Lünig: Borckelohr. p. Herrn CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl:
Berg. Herzog, Graff zu VeldentzKohl:
ztu. CTS, Dumont, Lundorp: Valdentz., SponheimbCTS, Dumont ,Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
Sponheim., der Marck, Ravens<b>urgCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl:
Ravensberg. und Möers, Herr zu Ravenstein p. Ihr<e> , alß Herzog zu Bremen
undtKohl: Einschub: Pommeren und.
Vehrden, und HerrDumont: Herrn. zu Wißmar,
(mit Vorbehalt, daß da nach endigung des PohlnischenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl:
polnischen. und dahero rührenden Kriegen Ihr<o>
Königl[iche] Mayes]t[ä]t auch alß Herzog zu Pommern mit eintreten
wollenCTS, Dumont, Lundorp: eintretten wolten.
Lünig: wollten. sie alsdanCTS, Dumont,
Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: alsdann. eingenommen werden
sollen.CTS: sollten. Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp: solten. Kohl: Parenthese fehlt.)
HerrCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl:
Lüneburg (auch im Folgenden). August der Jüngere (1579-1666), Herzog von
Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel. p. Herr p. Herr p. , Fürst zu Hir<ßfelt>Kohl: Hirschfelt., Graff zu Catzen-
elenbogenDumot, CTS, Lundorp, Lünig,
Theatrum Europaeum: Catzenelnbogen. Kohl: Catzenellenbogen., Dietz,
ZiegenheimbCTS, Dumont, Lundorp: Ziegenhain.
Theatrum Europaeum, Lünig: Ziegenhein., NiddaLünig: Nida. Kohl: Nitta. und SchauenburgDumot, CTS, Lundorp, Lünig, Kohl: Schaumburg. p.
sich nicht unbilligCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lundorp: unbillich. und mit schuldiger Sorgfalt erinnert,
daß Sie Krafft tragenden hohen Landesfürstl[ichen] AmbtsCTS, Dumont, Lundorp: Ampts. Theatrum Europaeum:
Ammts.
und nach anweisung der Natürlichen Vernunfft ver- bunden sich und alle
jedeKohl: jehde. Ihro von Gott anbefoh-
lene imCTS, Dumont , Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp: Einschub: H[eiligen]. R<ö>m[ischen] Reich
anKohl: ahn. Chur- und
FürstenthumbenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig: Fürstenthümern. Lundorp: Fürstenthümen.
[Seite 3]
Graff- undt HerrschaftenKohl:
herschaften. inhabende Landt undt LeuteCTS, Dumont, Lünig, Theatrum Europaeum, Lundorp: Land und
Leut (im gesamten Text). Kohl: landt und leuthe (im gesamten Text).
beÿ dem Westphälischen Frieden undt deßen genoß bester möglichkeitKohl: müglichkeit. zu schützen, und zu
ver-thätigenCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lundorp: verthädigen., und daherCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl:
dahero. in Zeiten solche VersehungCTS,
Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Vorsehung. zuma- chen,
wodurchTheatrum Europaeum, Lünig: wordurch.
Kohl: wardurch. SieKohl: die. von
sich und den Ihrigen allen gewaltsamen überfall abwehren, und auf
obbedeuteten, wie auch an- dere dergleichen nohtfälleCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Nothfäll.
nach anweisung der Reichs Executions ordnungCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Executions-Ordnung. Die
Reichsexecutionsordnung, beschlossen 1555 auf dem Augsburger Reichstag,
regelte (auf der Basis von 1512) die inneren Verhältnisse des Reiches,
v.a.mit dem Versuch, das Landfriedensgebot institutionell zu verankern und
durchzusetzen. Literatur u.a.: Axel Gotthard, Das Alte Reich. Darmstadt
2003. und FriedenschlußKohl:
Friedenschlußes., sonderlich aber dieses darauff gegründeten
RecessKohl: begründeten reces. einander
mit wür- cklicher macht beÿspringen und behülflich seinCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: seyn
(im gesamten Text). mögen, Und solchem nach sich heuteCTS, Dumont Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl:
heut. dato vor Sich, Ihre Succes- sores, Erben und Nachkommen,
durch IhreLünig: Auslassung ab hier bis „abgesetzte
Maaß verglichen“. abgeschickte zu dieser Sach instruirte und
Gevollm<e>chtigteCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum: Gevollmächtigte. Kohl: gevolmechtigte. Geheime
Ministros, RähteCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lundorp: Räth. Kohl: rhäte. Lünig: Räthe. undt
AbgesandtenKohl: abgesante. zu
obbedeutetem endeCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lundorp: End. Kohl: Auslassung. auf nachgesetzte maeßCTS, Dumont ,Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
Maaß. verglichenDumont, Theatrum
Europaeum, Lundorp: vergliechen., und auf die hierunter
benambteCTS, Dumont ,Theatrum Europaeum, Lünig,
Lundorp: benamte. Zeit einander vestiglichCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: festiglich
(auch unten). ver- sprochen haben, wie folget:
1 NemblichCTS, Dumont,
Theatrum Europaeum: Nemlich. Lünig: Nehmlich. Lundorp: Nemlich.,
vorsKohl: fürs. erste, daß diese
Vereinig- und Verfaßung zu keines Menschen Offension,Kohl: Auslassung ab hier bis „zu Erweck…“. am
allerwenigsten aber wiederCTS, Dumont,
Theatrum Europaeum, Lundorp: wider (im gesamten Text). die
derirten in dero in dem Nieder-Sächs[ischen]Theatrum Europaeum: Nider. und Westphälischen CreyßCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Kohl: Crayß
(auch im Folgenden). gelegenen LandenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Ländern., mit
einigen FeindseeligkeitenCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp: Feindseligkeiten. , unter was fürwand
solches auch geschehen möchte, würck- lich angegriffen, auch Ihrer
Königl[ichen] May[estä]t aus andern Quartieren marchirende Völcker
dahineinCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lundorp: dahierinnen. Lünig: Auslassung. thätlich ver-
folgetCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lundorp: verfolgt. werden solten, daß auf solchen Fall die sampt-
licheCTS, Dumont, Lundorp: sämptliche.
Theatrum Europaeum: sämtlich. Lünig: sämbtliche. Alliirte Ihre
Königl[iche] May[estä]t zu Schweden auf die in diesemStreichung „dem“; Ersatz „diesem“ zwischen den
Zeilen. Recess verglichene maeß und weise ohne einige exception
oder resp<ec>t, welcher theil sonsten außer- halbTheatrum Europaeum: Einschub „der“. besagten Nieder
Sächs[ischen] und Westphälischen Creÿsen pro aggressore oder invaso[re]
zuhalten sein mochteCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp: möchte., wür- ckliche Hülff und
assistentz zuleistenCTS, Dumont, Lundorp: zu
leysten. schuldig sein
sollen.
Im Fall aber dürchCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp, Kohl: durch.
Ihre
BundtgenossenCTS, Dumont: Freund und Bundsgenossen. Theatrum Europaeum, Lünig: Freund und Bundsgenosse. sein undt verbleiben. 2. Zum Zweÿten, solte danCTS: sollte dann. Theatrum Europaeum, Dumont, Lünig, Lundorp: sollte denn. ein oder ander Confoede- <..>rirter und deßelbenTheatrum Europaeum: dessen. LandeKohl: landen. ingesambtCTS, Dumont, Lundorp: insgesampt. Theatrum Europaeum: ins gesamt. oder deren einsKohl: eines. wieder verhoffen mit gewaltKohl: gwalt. überfallen, mit einquartierungCTS, Dumont, Lünig, Lundorp, Kohl: Einquartierungen., unbefugten eigenthätigenKohl: aigenthätigen. angriffenCTS, Dumont, Lundorp, Kohl: Angrieffen., DurchzügenKohl: durchzüg., MusterplätzenKohl: munsterplätzen., Krieges exactionenCTS, Dumont, Lundorp: Kriegs-Executionen., contributionenKohl: Auslassung. oder andern oberwehntenCTS, Dumont, Lundorp: oberwähnten. Gewalthaten oder auch durch in- nerliche empörungenKohl: empörung. und auffstandKohl: aufstandt. belestigetTheatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: befestiget. Kohl: belästiget., oder dieser hierinCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: hierinn. Kohl: hirinnen. geschloßener Zusammensetzung und hinc inde versprochener defension halber zeitwehrenderCTS, Dumont: zeitwährender. Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Zeit währender. VerbündnüßKohl: verbindtnüß. über kurzCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: kurtz. oder lang, es geschehe von wem es wolle, angefochten oderEinschub über der Zeile. auch ein Confoederirter an der zu dieser AlliantzLünig: Allianz (auch im Folgenden). Kohl: alliance. versprochenerLünig: versprochenen. oder sonstenKohl: sunsten. in dem letzten Reichs AbschiedKohl: Reichsabschiedt. versehener HülffKohl: hülf. von seinen UnterthanenKohl: underthanen. verhindert werden. AlßdanCTS: Als dan. Dumont: als dann. Theatrum Europaeum, Lünig: alsdenn. Kohl: alstan. wollen und sollen dieselbe wegen Ihrer im Reich ge- legener Landt undt Leuthe, vestiglich beÿ einander stehen, einander auf beschehenes ersuchen wieder den offendenten, beleidigendenCTS, Dumont: Beleidiger. Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Beleidigten. und respe[ctive] gedachter maßen wiederspenstigenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Widerspenstigen. und zwarKohl: zwarn. ein Jeder auff gute Teutsche trewCTS, Dumont , Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: treu. und glauben, wie obstehet, unverzüglich zu HülffeKohl: hülf (auch unten). kommen, auch nichtKohl: nit. wieder zurück kehren oder abziehen, es geschehe danCTS, Dumont, Lundorp: dann. Theatrum Europaeum, Lünig: denn. mit allerseits beliebung oder werde im gesamptenLünig, Kohl: gesambten. Krieges RahtCTS, Dumont, Lundorp: Kriegs-Rath. Theatrum Europaeum, Lünig: Kriegs Rath. Kohl: kriegsrhatt (auch im weiteren Text). deßelben In- struction gemeßCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: gemäß. Kohl: gemeeß. vor dienlich befunden. [Seite 8]
3. Drittens, begebeLünig:
begäbe. es sich aber daß einem wieder den Friedenschluß
gewalthätiger weiße quocunque modo BeschwerdtenCTS, Dumont, Lünig, Kohl: beschwerten. Lundorp, Theatrum
Europaeum: Beschwerten., oder mit Einquartierungen, DurchzügenStreichung „und“.
ContributionenKohl: Auslassung., und
andern Kriegesexactionen beleidigtenCTS, Dumont,
Lundorp: Kriegs-Exactionen Beleydigten (beleydigt auch im Folgenden).
Confoederirten zwar die schuldige defensionshülffeCTS, Dumont, Lundorp: Defensions-Hülff. Theatrum Europaeum,
Kohl: defensions Hülff. zu- geschicktTheatrum Europaeum: Einschub: habe., so balt aber
dieselbe angelangt, alßdanCTS, Dumont, Lundorp:
als dann. Theatrum Europaeum, Lünig: als denn. Kohl: alstan. der
Inva- sor und beleidigenderCTS, Dumont,
Theatrum Europaeum: Beleidigende. Lündorp: Beleydigender. sich wieder
zu rück ziehen, und auß des offensi landen reteriren würde, auf diesenKohl: diesem.
fall sollen die ConfoederirtenTheatrum
Europaeum, Kohl: Confoederirte. Völcker auf maeß, wie es der
Krieges Raht vor guhtCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: gut. befinden wirdtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
wird., solchen Inva- sorem verfolgen, und in deßelben
LandenKohl: Einschub: „oder seines im krieg
associirten“. oderKohl: Auslassung:
„oder deßen so sich dieser invasion theilhafftig gemacht“. deßen so
sich dieser invasion theilhafftig gemacht, so lang subsistiren, biß
dem BeschwerdtenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp, Kohl: Beschwerten. aller zugefügter schadeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
Schaden. ergäntzt und wegen unterlaßungKohl: underlaßung. künfftigen gewaltsahmenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp:
gewaltsamen Überfalls. Lünig: gewaltsamen Uberfalls. über- fals
genugsahmeCTS: genugsamen. Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: genugsame. Versicherung erstattet
sein wirdtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig:
wird (im gesamten Text)..
4. Würden auch, vors VierdteKohl: vierte., dieser zusammen getre- tener
StändeCTS, Dumont, Lundorp, Kohl: getrettener
Ständt., zweenKohl: zwee. oder
mehr, welche nicht weit von ein- ander gelegenKohl: entlegen., auf einmahlTheatrum
Europaeum: einmal. und zugleich angefallen, so soll dem ersten
ansuchenden zuforderstKohl: zuvorderist.
die schuldige Hülff zugeschickt werden, der Krieges Raht aber nach
habender Instruction alle andere vorfelligkeitenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl:
Vorfälligkeiten.
und was gestalten Sachen und umbstendenCTS,
Dumont, Lünig, Lundorp: Umbständen. Theatrum Europaeum: Umständen.
nach dabeÿCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig,
Lundorp, Kohl: darbey.
zuthunKohl: thuen., und wie auch den
anderen Beleidigten zu helffenKohl: helfen
seye.
seÿ, berahtschlagenCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp: berathschlagen. Kohl: berhatschlagen.,
schließen und zum StandCTS, Dumont, Lundorp:
Standt. richten, falsCTS, Dumont,
Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: falls. aber die zween oder mehr
zugleich angefallene von verschiedenen CreÿsenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Craysen. Kohl: craißen
(auch unten). und weit von einander entlegen
[Seite 9]
wehrenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig,
Lundorp: wären. Kohl: gelegen weren., So sollenKohl: solle. die in dieser VerbündnüßKohl: verbindtnuß.
stehende Chur- und fürstenEinschub „und“ über
der Zeile. CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Chur Fürsten.
Kohl: chur- und fürsten. also baltCTS,
Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Chur- und Fürsten alsobald.
Kohl: alspalt. Ihre KriegesRähteCTS,
Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Kriegs-Räth. Lünig: Kriegs-Rath. Kohl:
kriegsrhätt. an einTheatrum Europaeum:
eine.
gewiß orthCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp: Ort. Kohl: ohrt. nach der beleidigten Situation,
nemblichCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp: nemlich. in dieserKohl: diese statt. Stadt FranckfurthLundorp, Kohl: Franckfurt., Cölln oder GoßlarKohl: Cöln, Goßlar oder Magdeburg.
zusamschickenCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig: zusammenschicken., damit von denselben
reiflichCTS, Dumont, Lünig: reifflich.
erwogen, und ohne Verzug verordnet werdeCTS,
Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: werden., wie der Succurs nach
des Zu- standtsCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lundorp: Zustands. Lünig: Zustandes. proportion also
auszutheilen oder zu vermeh- ren, auch wie und wohin ein Corpo
zusamm<en> zuführen seÿ, damitKohl:
darmit. dem werck recht geholffen werde und so gute
VersehungCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp: Vorsehung. geschehe, auf daß einem Jeden
implorantiLünig: Imploranten.
würckliche assistentz wiederfahre, und sollKohl: solle. eben- meßigeCTS,
Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: ebenmäßige. Lünig: solle
ebenmäßige. Verordnung wegen Zusammenschickung der Krie- ges
Rähte in acht genommen werden, wanCTS, Dumont,
Lundorp: wann. Theatrum Europaeum, Lünig: wenn. auch schon etwanKohl: ehtwan.
kein würcklicher angriff oder belestigungCTS,
Dumont, Lundorp, Kohl: Angrieff oder Belästigung. Theatrum Europaeum:
Belästigung. Lünig: Belastigung. gescheheLünig: geschehen., dazuCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl:
darzu. atber einigerKohl:
einige. anlaß und vermuhtung sich befinden theteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl:
thäte., damit nicht nur beÿ Zeiten alßdanCTS, Dumont, Lundorp: als dann. Theatrum Europaeum, Lünig:
alsdenn. Kohl: alstan. desto fü<e>glicher communicato
consilio erwogen werden könne, wie diesen gefehrligkeitenCTS, Dumont, Lundorp: Gefährligkeiten. Theatrum Europaeum,
Lünig: Gefährlichkeiten. zu begegnen, sondern auch als dan wanCTS, Dumont, Lundorp: alsdann wann. Theatrum
Europaeum, Lünig: alsdenn wenn.
die SacheCTS, Dumont: Sach. selber zur
thätligkeitLünig: Thätligkeit. gelangen
mochteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig,
Lundorp: möchte. Kohl: mögte., manTheatrum Europaeum: mann. nicht erst mit angeregter
Zusammenschickung aufgehalten werde, doch sollKohl: solle. der jenige, welcher angegriffenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp:
angegrieffen. und beschädigetCTS,
Dumont: beleidigt. Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: beleydiget.
wirdtCTS, Dumont: wird. Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp: beleidigt wird., einem andern seine confoederations
Hülffe aus dem LandeKohl: landt.
zuschicken nicht schüldigCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp: schuldig. Kohl: nit schuldig., noch zu
dergleichen der jenig gehalten sein, welcher in vorfallenden nöhtenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
Nöthen. in sei- nem oder einem benachbarten Creÿß einem
Confoederirten StandtTheatrum Europaeum,
Lünig: Stand. oder Creÿß die Bundts- Reichs- oder CreÿßhülffeCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Bunds-Reise. Theatrum
Europaeum: Bunds-Rä<t>se.
[Seite 10]
zugeschicket hatteCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lundorp, Lünig: zugeschickt hätte., oder zuschicken
m<ü>steTheatrum Europaeum:
muste., sondern es sollKohl: solle.
in solchen Fällen die also fortgeschickte oder nohtwendigCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: nothwendig. Theatrum Europaeum,
Lünig: nothwendige. schi- ckende Anzahl zu Roß undtEinfügung am Seitenrand: „Roß undt“ FueßCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Fuß (auch
unten). in diese versprochene Hülff ein- gerechnet und davon
abgezogen werden, derjenigeKohl: derjenig.
auch so in dieser und zugleich einer andern AlliantzKohl: alliance. stehet, den aus solchen mit
andern habender AlliantzeCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig, Kohl: Alliance. Lundorp: Alliantze. schuldigen
succurs nicht ab- sonderlich oder doppelt, sondern allein diesen
zuzuschicken verbunden sein.
5. DochCTS, Dumont,
Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Noch. hat es, Zum FünfftennCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
Fünfftens., hiebeÿ die meinungTheatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp: Meynung. gar nicht, ob wolteTheatrum Europaeum: wollte. man durch diese
particular VerbundnüßKohl: verbindtnuß. die
zu verhüttLünig: Verhüt. Kohl:
verhuet. und abtreibung unrechten gewaltsKohl: gwalts. im Heÿl[igen] R<ö>m[ischen]
Reich fundirte Executionsordnung und in Krafft derselben schuldigenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
sonderliche. Kohl: schuldige. Reichs oder Creÿß Verfassung (son-
derlichCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp: absonderlich. die WestphälischeLünig: Westphälischen.) wie auch die imLünig: in: Friedenschluß verordnete guarantie zu
ruckCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp:
rück. Lünig: zurück. stellen, stecken oder ver- hindern, sondern
es sollen nichts doCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp: desto. Kohl: nichtsdweniger. weniger
dieselbe ohne abbruch dieses recessusKohl:
reces. in alle wege mit ge- horigemCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: gehörigem. Kohl:
gehoerigem. Fleiß und eÿfer, so wollCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: wol. Lünig: sowohl. ins
gemein in allen Reichs- alß absonderlich jeden Creÿß Conventen aller-
seits nach mögligkeitCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp: Möglichkeit. Kohl: mügligkeit.
befordertCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp: befördert. Kohl: befürdert und zu werck gerichtet werden.
Kohl: Auslassung bis: „auf dem fall aber“. werden, wie danCTS, Dumont, Lundorp: dann. Theatrum Europaeum,
Lünig: denn. Krafft dieses foederis alle und jede Vereinigte
ChurfürstenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp: Chur- und Fürsten versprochen.
und Fürsten hiemit versprechen, daß Sie zu erhaltung des Friedens mit
allen Kräfften daran sein wollenTheatrum
Europaeum: wolle., damit die General guarantie nach anleitung
des Inst[rumenti] Pacis § veruntamenGemeint
sind die Garantieartikel der Verträge von Münster und Osnabrück: IPM § 116
(IPO Art. XVII, §§ 6-7): “Veruntamen si neutro horum modorum intra spacium
trium annorum terminetur controversia, teneantur omnes et singuli huius
transactionis consortes iunctis cum parte laesa consiliis viribusque arma
sumere ad repellendam iniuriam a passo moniti, quod nec amicitiae nec iuris
via locum invenerit, salva tamen de caetero uniuscuiusque iurisdictione
iustitiaeque iuxta cuiusque principis aut status leges et constitutiones
competenti administratione. Et nulli omnino statuum Imperii liceat ius suum
vi vel armis persequi, sed si quid controversiae sive iam exortum sit sive
posthac inciderit, unusquisque iure experiatur; secus faciens reus sit
fractae pacis. Quae vero iudicis sententia definita fuerint, sine discrimine
statuum executioni mandentur, prout Imperii leges de exequendis sententiis
constituunt”. Datenbankverweis. Dazu vgl. u.a. Peter Decker, Frankreich und
die Reichsstände 1672-1675. Bonn 1981, bes. S. 13-14." p würcklich
und nachtrücklichTheatrum Europaeum:
nachdrücklich. Lünig: nachdencklich. in der that selbst eingerichtet
werden möge
[Seite 11]
auf den Fall aber sich dabeÿCTS, Dumont,
Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: darbey. solche
difficultetenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp: Difficultäten.
und hinderungCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Kohl: Hinderungen. finden würden, die nicht so gleich aus dem
wegKohl: wegk. zu räumen
wehrenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig,
Lundorp: wären. Kohl: weren., So soll doch nichts dowenigerCTS, Dumont, Lünig, Theatrum Europaeum: nichts
destoweniger. Lundorp: desto. Kohl: nichtsdweniger. ein Je- der
zu der hierinCTS, Dumont, Lundorp: hierinn. Kohl:
hirinnen. verglichenen BundtshülffCTS,
Dumont, Lünig, Lundorp: Bunds-Hülff. Theatrum Europaeum:
Bundes-Hülff. ver- bunden und dieselbe unauffheltlichCTS, Dumont: unauffhältlich. Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp : unauffthätlich. Kohl: ohnaufhaltlich. zu leisten
verpflichtet sein.
6. Damit auch, Sechstens, besagte defension mit gutem
bestandtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp: Bestand. vollführet werden k<ö>nne, So will und
soll ein Jeder Confoederirter nichtKohl:
nit. allein seine habende <v>esteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: beste. Kohl: veste.
plätze mit notigerCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp: nöthiger. Kohl: nötiger. guarnison
versehen, und sein LandvolckKohl:
landtvolck.
zu defendirung seiner eignenKohl:
aigenen. Lande in gute ordnung bringen und in bereitschafft
haben, sondern ist auch abge- redet, pactirtCTS, Dumont, Lundorp: placidiert. Lünig: pacticiret., beliebt undt
geschlossen, daß ein Jeder auf obbeschriebenen nohtfallCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
Nothfall. eine gewisse anzahl zu Roß undt Fueß, benantlich:Theatrum Europaeum: benanntlich. Lünig: benandtlich.
Kohl: Einschub: wegen obgedachter landen.
Chur MaintzCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp, Kohl: Chur-Maÿntz (auch im Folgenden). zu Roß
dreyhundert in dreÿ Compagnien und zu Fueß sechshundert in dreÿ
Compagn[ien] Chur Trier zu Roß Einhundert und AchtzigKohl: hundertachtzigh. in zwo Compag[nien] und
zu Fueß Vierhundert in ZwoKohl: zwey.
CompagnienUmstellung in: CTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp.
Chur CöllnKohl: Churcöln. zu Roß
vierhundert und zwanzigCTS, Dumont, Lünig,
Lundorp: zwantzig. Kohl: zwantzigh. in vier Comp[agnien] und zu
Fueß achthundert in vier Compagn[ein]CTS, Dumont,
Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Einschub: “Chur-Try<i>er zu Roß
Einhundert und achtizg in zwo Compagnien und zu Fuß vierhundert in vier
Compagnien“. Kohl: Einschub Churbrandenburg zu roß fünfhunder in fünf
comnpagnien und zu fueß tausent in fünf compagnien".
Ihr Fürstl[icher] Gnad[en] zuLünig, Lundorp:
von. Münster zu Roß vierhundert in vier Compagn[ein] und zu Fueß
achthundert in vier Compagnien Pfaltz Ne<ü>burg zu Roß vierhundert in
vier Compagnien undt zu Fueß achthundert in vier Compagnien.
[Seite 12]
Ihre
agirt wirdt, Jedoch auf gemeine Unkosten, schaden und
ungeweigerteKohl: ohngeweigerte.
wiedererstattung der Vereinigten.
19. Zum Neünzehenden, sollKohl: solle. der Zuschickende Succurs so eilig
alßCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp:
eylig als. möglichKohl: müglich.
marchiren, keine unnötigeLünig, Lundorp:
unnöthige. StillagerLünig: Still-Läger.
Kohl: stilläger.
halten und derjenige, durch deßen Landt der Durchzug genommen werden
muß, die quartiereCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp, Kohl: Quartier. zum NachtlägerKohl: Nachtlager. auch die tagreisenLünig: Tagereisen., notiges CommisbrodtCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: nöthiges Commis-Brod.
Kohl: nötiger commisbrott. Theatrum Europaeum: nöthiges... rau
Futter. und Rauchfutter Vorschußweise anweisen, und zu der
DurchfuhrLünig: Durchfuhre. ge-
wiße Commissarien verordnenKohl:
verordnet., denen dan so wollCTS,
Dumont, Lundorp: dann so wol. Theatrum Europaeum: denn so wol. Lünig: denn
so wohl. wegen der marcheKohl:
march-. und QuartierLünig: Quartiere.
Kohl: quartiren. alß andern davon dependi-rendenCTS, Dumont, Lundorp: deputirenden. dispositionen von
allen hohen- und unter- OfficirenKohl:
underofficieren. Lundorp: Officirern.
wie auch gemeinen Soldaten unweigerlichKohl:
ohnweigerlich. FolgeTheatrum Europaeum,
Kohl: Folg. geleistetCTS, Dumont,
Lundorp: Folg geleystet.
und von den Vereinigten ernstlich darüber gehalten, im übrigen aber es
obgedachterCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp: gedachter. Kohl: obgemelter. maßen observiretKohl: observirt. werden soll.
20. Zum Zwantzigsten, die in dieser VerbündnüsKohl: verbüntnuß. stehende, wollen was
Sie zu dieser Verfaßung dienlich oder auch schädlichKohl: schaedtlich.
in erfahrung bringen, einer dem andern getrewlichCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
getreulich. unter gutem Glauben communciren.
21. Zum ein und Zwantzigsten, WanCTS, Dumont: Wann. Lünig: Wenn. Kohl: wann. auch
etwanTheatrum Europaeum: wenn. Kohl:
ehtwan.
mehr andere Chur- Fürsten undt StendeCTS,
Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Stände. Kohl: churfürsten und
stände. des Reichs, Sie sein CatholischCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
Cathol-. oder der Augspurgischer Confession in diese particular
defensions Verfaßung obge- setzter maßen mit eintreten wollen, werden die
Verei- nigte darüber ob und mit waß condition dieselbe an-
zunehmenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp: einzunehmen., und was sonsten darbeÿCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: dabey
sonsten. Kohl: dabey. zu beobachten, sich einmühtiglichCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp:
einmüthiglich. Lünig: einmütiglich. vergleichen, und wanCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
wenn. sich einLünig, Lundorp, Kohl:
einer. oder der anderLünig:
andre.
[Seite 21]
deswegen beÿ jemandenCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp: jemands. Kohl: jemandten. so in dieser
Verfaßung begriffen anmelden würde, soll es derselbe also baltCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
alsbald. Kohl: alspalt. denLünig, Kohl:
dem. andern notificiren, auch den zusamen getrete- nenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp, Kohl:
getrettenen. Chur- undt Fürsten freÿstehen vermög des al-
gemeinenKohl: algemeinen. Münster-
und OßnabrughischenCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lundorp, Kohl: Oßnabrückischen. Lünig: Osnabrüggischen.
FriedenschlußLünig: Friedensschlusses.
mit andern Potentaten Chur-CTS, Dumont,
Theatrum Europaeum, Lundorp: Einschub „und“. Fürsten undt
StendenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig,
Lundorp, Kohl: Ständen., JedochKohl: jehdoch. dieser alliantzKohl:
alliance. unabbrüchigKohl:
unabbrüchigh. und ohne nachtheil, sich in VerbundnusKohl: verbündtnüß. einzulaßen.
22. Zum Zweÿ und Zwanzigsten, Diese Vereinigung
undt particular Verfassung ist, wie oben mit mehrerm gemeldetKohl: vermeldet. bloß gegen abtreibung
unrechterTheatrum Europaeum, Lünig, Kohl:
unrechten. Lundorp: im Rechten. GewaltsKohl: gwalts.
angesehen, und auf des Heÿl[igen] R<ö>mischen Reichs Execu-
tionsordnung und den Friedenschluß gegründet, und wollen darinCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: darinn. die
Vereinigte die dreÿ nechst aneinanderCTS, Dumont,
Theatrum Europaeum, Lundorp: einander. Lünig: nechsteinander. Kohl: negst
nacheinander.
folgende JahreCTS, Dumont, Lundorp, Kohl:
Jahr. verglichenerCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum: vergliechener. maßen vestiglich beÿ einander stehen,
und ein halb Jahr vor Verfließung solcher Zeit, der prorogation halber nach
gestalt der leüfftenCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lundorp: Läufften. und wie es des gemeinen
VaterlandesCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lundorp: Vatterlandes. Kohl: vatterlandts., auch eines Jeden
eigeneTheatrum Europaeum, Lundorp: eygne.
Lünig: eigne. undKohl: oder.
deßen Landt und Leuthen wolfahrtLünig:
Wolfarth.
erfordern mochteCTS, Dumont, Theatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp: möchte. Kohl: mögte., sich so wollCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
wol. Kohl: sowol. ratione temporis, alß conditionum wieder
alhierKohl: alhie. in FranckfurthCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
Franckfurt. Kohl: Frankfurt (auch unten). mitein- anderCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
Auslassung „miteinander“., jedoch vermittelstCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: vermittels. eines jeden
freÿen wilkührCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp: Willkühr. Kohl: freye wilkühr., ferners
vereinbahrenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp: vereinbaren., würden aber etwa beÿ zu
endt-lauffungCTS, Dumont, Lünig, Lundorp:
Endlauffung. Kohl: zuentlaufung. dieser dreÿ JahrKohl: 3 jahren. die alliirte in würcklicher
action begriffenCTS, Dumont, Lundorp:
begrieffen. sein, sollen sie so langCTS, Dumont, Lundorp: Auslassung „so lang“. Kohl: darin solang.
darinnen con- tinuiren, biß selbe zumTheatrum
Europaeum, Lünig, Lundorp: zu. endeKohl: endt. gebracht seÿCTS, Dumont,
Lünig, Lundorp: bracht seyn..
[Seite 22]
Deßen zu UhrkundtCTS, Dumont, Lundorp:
Urkundt. Theatrum Europaeum, Lünig: Uhrkund. und bestendigerTheatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
beständiger. VesthaltungCTS, Dumon,
Lünig, Lundorp: beständiger Festhaltung., ist dieser Vergleich
ZehnmalCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: zehenmal.
Theatrum Europaeum: 10. mahl. Kohl: eilfmahl. ausgefertiget, und von
al- lerseits Chur- undt FürstlichenKohl:
fürsten. GevollmechtigtenCTS, Dumont,
Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Gevollmächtigten. unter
schriebenKohl: underschrieben.,
auch jedem davon ein Exemplar zu dem endt be- hendigetCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: End behändiget. Theatrum
Europaeum: End eingehändiget. worden, Damit von Allerseits Gnedigst
und GnedigerCTS, Dumont, Theatrum Europaeum,
Lünig, Lundorp, Kohl: Gnädigster und Gnädiger. HerrschafftKohl: herschaft., die darüber nottigeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp:
nöthige. Kohl: nötige. ra- tificationes verglichener maßen von
dato in- nerhalb Monatszeit ohnfehlbarTheatrum Europaeum: unfehlbar. Lünig: ohnfehlbahr. Kohl:
ohnfeilbahr. bey gebrachtAbweichender
Text bei Kohl: „und bey Churmayntz verwahrlich deponirt werden mögen, worbey
jehdoch vorbehalten wirdt, dass uff den fall ein gevollmechtigter gesanter
diesen alliantzreces jetz so balt nit mitunderschreiben oder die
ratification in ersterwehntem termin nicht einkommen würde, dannoch die
freye beytrettung und dieses schlußs ratification obgedachter maßen offen
stehen und pleiben solle“. undt gegen einander ausgewechselt
werden mögen. So geschehen zu FranckfurthCTS,
Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Franckfurt. am Maÿn den
14 / 4 Au- gustiCTS, Dumont, Lünig, Lundorp:
Datierung hier wie folgt: „den vierzehenden Neuen und vierdten Alten Styli
Monats Augusti, im Jahr Ein Tausend Sechshundert Funffzig und Acht“.
Theatrum Europaeum: 14.4.August A. 1658. Die Unterzeichnung fand in der
Wohnung Heylands in Frankfurt statt. Joachim, II, S. 491, nennt als Datum
der Untrzeichnung den 15. August. Der französische Vertragsbeitritt wird
hier auf den 16. August 1658 datiert. Insgesamt wird – v.a. in der älteren
Rheinbundliteratur Verweis: Aufsatz Martin Peters, in Historicum. net oft
nicht korrekt zwischen den beiden Verträgen getrennt. Auch die Datierungen
weichen ab." im Jahr Ein Tausendt Sechshundert und Acht und
FünffzigKohl: Ende der
Textwiedergabe..
[bearb. von Andrea Schmidt-Rösler]
Der Nürnberger Executionstag (1649-1651) regelte (zum Teil) 1648 offen gebliebene Einzelfragen im Nürnberger Reichs-Friedensrecess vom 26. Juni 1650 (v.a. Fragen der Demobilisierung, Gebietsräumungen und Finanzen). Vgl. Antje Oschmann: Der Nürnberger Exekutionstag 1649-1650. Das Ende des Dreißigjährigen Krieges in Deutschland (= Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V. 17), Münster 1991.
CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Johann-Philipp Ertzbischoff zu Maÿntz.(Schreibweise „Ertz“ im gesamten Text). Johann Philipp Schönborn (1605-1673), Churfürst, (Erz)Bischof von Mainz (1645/47), Würzburg (1642) und Worms (1663). Teilnehmer und Mitgestalter am Westphälischen Friedenskongress. Literatur: u.a. Peter Claus Hartmann, Die Mainzer Kurfürsten des Hauses Schönborn als Reichserzkanzler und Landesherren. Frankfurt am Main u.a. 2002, Claude Badalo-Dulong, Trente ans de diplomatie française en Allemagne. Louis XIV et l´électeur de Mayence (1648-1678). Paris 1956. Verweis"
Leopold I. (1640-1705), seit 1658 Kaiser.
Sog. „Zweiter Nordischer Krieg“ 1655-1660 zwischen Polen und Schweden (und Russland) mit Beteiligung Brandenburgs, Dänemarks und letztlich auch des Kaisers. Er endete am 5. Mai 1660 mit dem Datenbankverweis Frieden von Oliva. Dazu u.a. SCHNUR, Roman: Der Rheinbund von 1658 in der deutschen Verfassungsgeschichte. Bonn 1955, S. 45-49 (zum Nordischen Krieg) sowie Robert Frost, The Northern Wars: War, State and Society in Northeastern Europe 1558-1721. Harlow 2000 sowie ders. After the deluge Poland-Lithuania and the Second Northern War 1655 – 1660, Cambridge 1993."
CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Brandenburg (auch im Folgenden). Friedrich Wilhelm (1620-1688), Kurfürst von Brandenburg. Wegen der Beteiligung Brandenburgs und des Kaisers befürchteten die Reichsstände (besonders seit dem schwedischen Erfolgen 1656) eine Involvierung in den Krieg im Norden."
Lünig: Philipp. Philipp von Vorburg (gest. 1660), Mainzer Gesandter.
Wilhelm Egon von Fürstenberg (1629-1704), Kurkölner Bevollmächtigter und Minister. Hans Böhmer, Forschungen zur französischen Bündnispolitik im 17. Jahrhundert. Wilhelm Egon von Fürstenberg und die französische Diplomatie in Deutschland. In: Rheinische Vierteljahresblätter 4 (1934), S. 225-259."
Johann Christoph von Aldenhofen (gest. 1668), Kurkölner Hofrat. 1651 unterzeichnete er für Köln das Rheinische Bündnis. Ab 1663 war er Kurkölner Reichstagsgesandter in Regensburg.
Franz Wilhelm von Giese (gest. 1675), Bevollmächtigter Pfalz Neuburgs. Spätestens seit 1637 stand im Dienste des Hauses Pfalz-Neuenburg, seit 1647 neuburgischer Kanzler.
Theatrum Europaeum: Snolisky. Lünig: Suoilsky. Georg von Snoilsky (ca. 1607-1672), seit 1651 in Frankfurt, zunächst als schwedischer Resident beim Kreistag der Kur- und Oberrheinischen Kreise, ab 1655 als Repräsentant für Schwedisch-Pommern auf dem Reichsdeputationstag. Nach dessen Ende 1663 vertrat er Schweden (bis zu seinem Tod) auf dem Reichstag in Regensburg."
CTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Heyland. Theatrum Europaeum: Polzcarpus Heyland. Policarp Heiland (1614-1662), vertrat das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel auf dem Reichsdeputationstag, der seit 1655 in Frankfurt am Main tagte. In seiner Frankfurter Wohnung wurde am 15. August 1658 der Rheinbund-Vertrag zwischen den deutschen Fürsten unterzeichnet, auch wenn die Unterhändlerexemplare auf den 14. August zurückdatiert sind."
Otto Otto von Mauderode (1600-1671), seit 1630er Jahren in welfischen Diensten, seit 1652 Hofrat Herzog Georg-Wilhelms, vertrat dessen Fürstentum Braunschweig-Lüneburg-Calenberg seit 1655 auf dem Frankfurter Reichsdeputationstag, später als Geheimer Rat für das Fürstentum Braunschweig-Lüneburg-Celle auf dem Reichstag in Regensburg."