European peace treaties of the pre-modern era in data / Europäische Friedensverträge der Vormoderne in Daten (FriVer+)


Erster Rheinbund Theatrum Europaeum (1658-08-14)

teiHeader
fileDesc
European peace treaties of the pre-modern era in data / Europäische Friedensverträge der Vormoderne in Daten (FriVer+) Erster Rheinbund Digital edition according to TEI P5 TEXT+ Jaap Geraerts The transformation and enrichment of the data is done by Jaap Geraerts (IEG Mainz). The other members of the FriVer+ team are Fabian Cremer, Ines Grund, and Thorsten Wübbena (all IEG Mainz). The original data has been created by the team of scholars who were part of the Europäische Friedensverträge der Vormoderne project. This project was lead by Prof. Dr. Heinz Duchhardt and was based at the Leibniz Institute of European History in Mainz. Leibniz-Institut für Europäische Geschichte Mainz Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt http://lobid.org/organisation/DE-17 This file is licensed under the terms of the Creative Commons License CC-BY 4.0 (Attribution 4.0 International) Hannover StA/LA Arcinsys Niedersachsen, Hannover NLA: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1594660 Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover: Cal. Or. 31 Nr. 421 (Papierlibell, 6 Doppelbögen, 11 aufgedrückte Petschafte in rotem Lack). Weitere Stücke Ratifikationen Mainz : Schwalbach 1658 IX 13 (Hauptstaatsarchiv Hannover: Cal. Or. 31 Nr. 421) Braunschweig-Lüneburg (Herzog Georg-Wilhelm): Hannover 1658 IX 25 (Hauptstaatsarchiv Hannover: Cal. Or. 31 Nr. 422- 424). Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel: Wolfenbüttel 1658 X 12 (Hauptstaatsarchiv Hannover: Cal. Or. 31 Nr. 425) Braunschweig-Lüneburg-Celle (Herzog Christian Ludwig): Celle 1658 X 12 (Hauptstaatsarchiv Hannover: Cal. Or. 31 Nr. 426 Pfalzgraf Philipp Wilhelm bei Rhein: Düsseldorf 1658 XI 12 (Hauptstaatsarchiv Hannover: Cal. Or. 31 Nr. 647 Münster: Wolbeck 1660 XI 30 (Hauptstaatsarchiv Hannover: Cal. Or. 31 Nr.479) Beitritte Hessen–Darmstadt: 1659 VI 18 Frankfurt (Hessisches Staatsarchiv Darmstadt A 6, Nr. 7: Ratifikation Frankreichs, Fontainebleau 1659 VII 16). Salm-Salm: 1659 VI 25 Frankfurt (Nachweis: AAE Paris) Waldeck-Pyrmont: 1659 XII 17 Frankfurt (Nachweis: AAE Paris) Württemberg: 1660 II 7 Frankfurt (Nachweis : AAE Paris; Datierung nach Moerner: 1660 II 4) Münster: 1660 X 6 Frankfurt (Nachweis: AAE Paris); 1660 X 6 / IX 26 „Frankfurter Rezess“ des Rheinbundes zum Beitritt des Fürstbischofs von Münster (Nachweis: Staatsarchiv Münster, Fürstentum Münster, Landesarchiv 480, Nr.33) Trier: 1662 III 20 Frankfurt (Nachweis: AAE Paris) Pfalz-Zweibrücken: 1663 III V Frankfurt (Nachweis: AAE Paris) Brandenburg-Preussen: 1665 XI 18 Regensburg (Nachweis: AAE Paris) Basel 1664 V 16 (nach Moerner)
encodingDesc
The data in this XML file, originally created by the project Europäische Friedensverträge der Vormoderne online has been transformed in accordance with TEI P5 as part of the project Europäische Friedensverträge der Vormoderne in Daten (FriVer+)
profileDesc
deutsch

standOff
listPerson
listPlace

Drucke

CTS V, S.143-160.

Dumont, VI/II, S.235-239. Lünig, Teutsches Reichsarchiv, V, Pars specialis II, S.327-332. Kohl, Wilhelm, Akten und Urkunden zur Außenpolitik Christoph Bernhards von Galen. Bd. 1, Münster, 1980, S.202-211 Lundorp, Acta Publica VIII, S.417-422. Diarium Europaeum 1657-1659, S.1010-1023. Bündüß zwischen Ihr. Churf. Gnaden zu Mayntz, Trier, Cölln, Ihr. Fürstl. Gnaden zu Münster, Pfaltz Neuburg, Ihr. Königl. May. Zu Schweden, Drey Hertzogen zu Braunschweig und Lünenburg und Landgraffen zu Hessen Cassel so verglichen und unterschriben zu Franckfurth am Mayn den 14. Augusti Anno 1658. zeitgenössischer Druck Frankfurt 1658 (unvollständig) LINK: http://gso.gbv.de/DB=1.28/SET=1/TTL=51/SHW?FRST=53

Inhalt

Motivation des Vertrages: Bewahrung des auf 1648 (1650) zurückgehenden Friedenszustandes; Schutz vor im Reich schweldenden Unruhen. Vertragspartner Art.1 Defensivbündnis, v. a. nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet. Wahrung des durch den Westphälischen Frieden geschaffenen Status quo. Beistandspakt der Vertragspartner gegen innere und äußere Angriffe. Verpflichtung zu friedlichem Verhalten (auch untereinander). Militärischer Beistand. Konfliktbeilegung. Nichteinmischung in laufende Kriege (Schweden, Polen, Brandenburg). Waffenhilfe für Schweden (und Brandenburg) im Fall eines (polnischen) Angriffs in bestimmten Reichskreisen(niedersächsischer, westphälischer Reichskreis). Bestätigung der schwedischen Besitzungen im Reich. Keine Assistenz im Falle eines schwedischen Angriffs auf Brandenburg in diesen beiden Reichskreisen. Art.2 Koordinierte Hilfeleistung der Konföderierten untereinander bei Angriff von Aussen, inneren Unruhen oder Bündnisbruch. Art.3 Verletzung eines Konföderierten, Bundeshilfe. Verbündete unterstützen den Angegriffenen bei der Verfolgung des Aggressors (auch bis in dessen eigenes Territorium) bis hin zu erreichter Wiedergutmachung. Art. 4 Werden zwei oder mehrere (benachbarte) Konföderierte gleichzeitig angegriffen, erhält der als erster um Hilfe Nachsuchende die Unterstützung. Der Kriegsrat entscheidet über das weitere Vorgehen und über die den anderen (entfernt gelegenen) Angegriffenen zustehende Hilfe. Regelungen für die Waffenhilfe. Art. 5 Bündnis steht nicht den Pflichten im Reich entgegen. Nachdrückliche Verpflichtung der Bündnismitglieder auf Reichsexekutionsordnung, Kreisverfassung sowie auf den Westphälischen Frieden und dessen Generalgarantie. Bundeshilfe. Art. 6 Verpflichtung zur Ordnung und zum Unterhalt einer eigenen Landesverteidigung. Zahlenmäßige Festschreibung der Kontingente im Bündnisfall. Diese können, wenn die Lage es erfordert, auch vergrößert werden. Art. 7 Kann ein Mitglied seine Hilfe nicht leisten, da es selbst angegriffen wurde, so sollen ihm die anderen Alliierten dennoch Hilfe leisten. Art. 8 Kommando und Justiz obliegen jedem Landesfürsten, solange der Bündnisfall nicht eingetreten ist. Art. 9 Aufteilung der Justiz im Bündnisfall zwischen den Fürsten (und dessen Oberkommandanten) und dem Generalkommando/Kriegsrat. Art. 10 Generalkommando, Militäreinsätze. Gleichberechtigung. Das Oberkommando erhält der Landesfürst, in dessen Land die Hilfe geleistet wird. Absprache mit Kriegsrat. Vereinigtes Unterkommando möglich. Art. 11 Einsatz außerhalb der verbündeten Lande: Oberkommando erhält der Fürst, aus dessen Land man in loco tertio zieht. Art.12 Benennung eines Beauftragten durch jedes Mitglied, die für die Umsetzung und Überwachung der vom Kriegsrat angeordneten Hilfe zuständig sind. Art. 13 Oberkommando im Defensionsfall. Einbestellung beauftragter Offiziere der Alliierten. Entscheidungen durch den Kriegsrat auf Basis eines Mehrheitsbeschlusses. Art. 14 Besoldung: Diese obliegt jedem Fürsten im eigenen Land. Im Bündnisfall erfolgt diese gemäß der vereinbarten Verpflegungsordonantz. Art. 15 Verpflichtung zur Stellung der Leistung und Zahlung ohne Verzug. Art. 16 Der um Hilfe ersuchende Alliierte stellt für die Zeit der Stationierung in seinem Land die Versorgung (Brot, Obdach, Fourage); er erhält von den Verbündeten jedoch unverzüglich proportionale Bezahlung. Bei Mangel: Beschaffung aus dem Land des nächstgelegenen Alliierten. Art.17 Justiz. Entschädigung. Art.18 Munitionsbeschaffung und -bestückung. Artillerie. Art.19 Sofortige und unmittelbare Hilfe. Art. 20 Verpflichtung zu Kommunikation und Information. Art.21 Aufnahme weiterer Reichsfürsten in gegenseitigem Einverständnis. Bündnisrecht (gemäß 1648). Art.22 Betonung des defensiven Charakters. Dauer: 3 Jahre; Verlängerungsverhandlungen ein halbes Jahr vor Bündnisablauf.

Edition

[Seite 1] Lünig: Titel: Verbündniß einiger Chur- und Fürsten des heil Röm. Reichs die Erhaltung der Teutschen Freyheit, und des Westphälischen Friedens wie auch die Conservation ihrer Unterthanen wieder alle Gewalt-thätige Eingriffe betreffend aufgerichtet zu Franckfurt am May Anno 1658. Zu wissen seÿKohl: seÿe (Kohl gibt eine Abschrift wieder, führt aber die Textvarianten zur Münsteraner Ratifikation an; diese sind nicht notiert). hiemitCTS, Theatrum Europaeum, Dumont, Lünig, Lundorp: hiermit.: AlßAbweichungen in der Schreibweise ß / ss werden nicht notiert, ebenso wie wie Unterschiede in Groß/-Kleinschreibung und Interpunktion. nachdem in AnnoCTS, Dumont, Lundorp: Auslassung „Anno“. 1648Theatrum Europaeum, Lünig: Ein Tausend Sechshundert Acht und Vierzig (Ausschreibung der Ziffern auch im Folgenden). den 14.CTS, Dumont, Lundorp: Einschub: Tag. Theatrum Europaeum: den vierzehenden. Octobr[is] zu Münster und Oßna- brughKohl: Osnabrück. Dumont, CTS, Theatrum Europaeum, Lundorp, Lünig: Osnabruck. getroffenen Friedenschluß und am 26. Junii des 1650. Jahrs zu Nürnberg aufgerichtetenCTS, Theatrum Europaeum, Dumont, Lundorp: auffgerichteten (Doppelung f / ff im folgenden nicht mehr notiert). Lünig: aufgerichten. Executions- Recess sich die gefehrlicheCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: gefährliche. motus im Heÿl[igen]. R<ö>mischen Reich noch nicht allerdings gelegt, sondern einiger orthenCTS, Dumont ,Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Orten. Kohl: ohrten. beschwerliche und fast unleidlicheCTS, Dumont, Kohl, Lundorp: unleidenliche. Vergewaltigungen vorgangen, und ver- schiedene einquartierungCTS: Einquartirungen. Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Einquartierungen., Durchzü<e>geKohl: durchzüg., Krieges exactiones CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Kriegs-Exactiones (auch im folgenden). Lünig: Kriegs-Executiones., be- legungCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Belegungen. Theatrum Europaeum: Belegunge. Kohl: belägungen. und andere dem Krieg anhangende ThätligkeitenCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Thätigkeiten. Theatrum Europaeum: Thätlichkeiten. Kohl: thaedtligkeiten. undtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Kohl, Lundorp: und (diese Schreibweise im gesamten Text). insolentien vorgedachtemKohl: vorgemeltem. Friedenschluß und andern heilsahmenCTS: heylsahmen. Dumont , Theatrum Europaeum, Lundorp: heylsamen. Lünig: heilsamen. Reichs Satzungen zugegen wiederCTS, Dumont, Lundorp: zu gegen wider. Theatrum Europaeum, Lünig: wider (auch im folgenden). unterschiedlicheKohl: underschiedtliche. Chur- Fürsten undt StändeKohl: ständte. des Reichs verübt worden, daß beÿ solcher bewandnüsLünig: Bewandniß. Kohl: bewandtnus. und nichtKohl: nit. unzeitig ferner be- sorgender gefahr die respective Hochwürdigste Durch- läuchtigste, Hochwürdige undt DürchläuchtigeTheatrum Europaeum: Auslassung „und Durchleuchtige“. Lünig, Lundorp: hochwürdig. Chur- [und] Fürsten, Herr , Erzbischoff zu Maintz des Hey[ligen] R<ö>m[ischen] Reichs durch Germanien Erz CanzlerCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Ertz-Cantzler. Kohl: ertzcantzler. (auch im weiteren Text). undt Churfürst, Bischoff zu WürzburgCTS, Dumont ,Theatrum Europaeum, Lünig, Kohl: Würtzburg. und HerzogKohl: hertzogh (auch im Folgenden). CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Hertzog in. (Schreibweise Hertzog im gesamten Text). zu Fran- cken p. Herr Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Carl Caspar Ertzbischoff (Schreibweise im gesamten Text)., ErzbischoffCTS, Dumont, Kohl: Carl-Caspar Ertzbischoff (Schreibweise im gesamten Text). zu Trier des Heÿl[igen] R<ö>m[ischen] Reichs durch Gallien und des KönigreichsKohl: königreich. Arelaten Erz Canzler undt Churfürst, Administrator zur PrümCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Kohl, Lundorp: Prümb. p. HerrKohl: Henrich. Maximilian Heinrich (1621-1688), Kurfürst von Köln, Bischof von Hildesheim und Lüttich, ab 1683 auch Bischof von Münster., Erz Bischoff zu CöllnKohl: Cöln., des Heÿl[igen] R<ö>m[ischen] Reichs durch Italien Erz Canzler undt Churfürst, Bischoff zu Hildesheimb undt LüttichCTS, Dumont, Lundorp: Hildesheim und Lüttig. Theatrum Europaeum, Kohl: Hildesheimb und Lüttig. Lünig: Lüttigh., Administrator zu BergtesgadenCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Berchtesgaden. Theatrum Europaeum: Berchtesgaaden. undt [Seite 2] Stablo, in Ober- undt Nieder Baÿern, auch der Obern Pfaltz, in WestphalenTheatrum Europaeum: Auslassung., zu Engern und BullionTheatrum Europaeum: Boullion. Herzog, Pfaltz GraffTheatrum Europaeum, Lünig: Pfaltzgraf bey.; beÿmCTS, Dumont, Kohl, Lundorp: bey. Rhein, LandgraffKohl: landtgraff. zu LeuchtenbergKohl: Leichtenberg., Marggraff zu FranchimontKohl: Franchimondt. p.Kohl: Umstellung; Reihenfolge: „Friedrich Wilhelmb, Marggraff zu Brandenburg ... Christoph Bernhard, bischof zu Münster ... Philipp Wilhelm, Pfaltzgraff bey Rhein, ... ihre königliche Mayestät zu Schweden“; beginnend mit: „herr Friedrich Wilhelmb, marggraff zu Brandeburg, des Heiligen Römischen Reichs ertzcämmerer und churfürst, zu Magdeburg, in Preußen, zu Gülich, Cleve und Berg, Stettin, Pommeren, der Caßuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Croßen und Jegerendorff hertzogh, burggraff zu Nürenberg, fürst zu Halberstatt und Minden, graff zu der Marck und Ravensbpurg, herr zu Ravenstein etc.“" CTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Christoph Bernhard. Bernhardt, Bischoff zu MünsterChristoph Bernhard von Galen (1606-1678), seit 1650 Bischof von Münster., des Heÿl[igen] R<ö>m[ischen] Reichs Fürst, Burggraff zu Stromberg undt Herr zu BorckloheCTS, Theatrum Europaeum, Lundorp: Borckloh. Lünig: Borckelohr. p. Herrn CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Berg. Herzog, Graff zu VeldentzKohl: ztu. CTS, Dumont, Lundorp: Valdentz., SponheimbCTS, Dumont ,Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Sponheim., der Marck, Ravens<b>urgCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Ravensberg. und Möers, Herr zu Ravenstein p. Ihr<e> , alß Herzog zu Bremen undtKohl: Einschub: Pommeren und. Vehrden, und HerrDumont: Herrn. zu Wißmar, (mit Vorbehalt, daß da nach endigung des PohlnischenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: polnischen. und dahero rührenden Kriegen Ihr<o> Königl[iche] Mayes]t[ä]t auch alß Herzog zu Pommern mit eintreten wollenCTS, Dumont, Lundorp: eintretten wolten. Lünig: wollten. sie alsdanCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: alsdann. eingenommen werden sollen.CTS: sollten. Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: solten. Kohl: Parenthese fehlt.) HerrCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Lüneburg (auch im Folgenden). August der Jüngere (1579-1666), Herzog von Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel. p. Herr p. Herr p. , Fürst zu Hir<ßfelt>Kohl: Hirschfelt., Graff zu Catzen- elenbogenDumot, CTS, Lundorp, Lünig, Theatrum Europaeum: Catzenelnbogen. Kohl: Catzenellenbogen., Dietz, ZiegenheimbCTS, Dumont, Lundorp: Ziegenhain. Theatrum Europaeum, Lünig: Ziegenhein., NiddaLünig: Nida. Kohl: Nitta. und SchauenburgDumot, CTS, Lundorp, Lünig, Kohl: Schaumburg. p. sich nicht unbilligCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: unbillich. und mit schuldiger Sorgfalt erinnert, daß Sie Krafft tragenden hohen Landesfürstl[ichen] AmbtsCTS, Dumont, Lundorp: Ampts. Theatrum Europaeum: Ammts. und nach anweisung der Natürlichen Vernunfft ver- bunden sich und alle jedeKohl: jehde. Ihro von Gott anbefoh- lene imCTS, Dumont , Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Einschub: H[eiligen]. R<ö>m[ischen] Reich anKohl: ahn. Chur- und FürstenthumbenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig: Fürstenthümern. Lundorp: Fürstenthümen. [Seite 3] Graff- undt HerrschaftenKohl: herschaften. inhabende Landt undt LeuteCTS, Dumont, Lünig, Theatrum Europaeum, Lundorp: Land und Leut (im gesamten Text). Kohl: landt und leuthe (im gesamten Text). beÿ dem Westphälischen Frieden undt deßen genoß bester möglichkeitKohl: müglichkeit. zu schützen, und zu ver-thätigenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: verthädigen., und daherCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: dahero. in Zeiten solche VersehungCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Vorsehung. zuma- chen, wodurchTheatrum Europaeum, Lünig: wordurch. Kohl: wardurch. SieKohl: die. von sich und den Ihrigen allen gewaltsamen überfall abwehren, und auf obbedeuteten, wie auch an- dere dergleichen nohtfälleCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Nothfäll. nach anweisung der Reichs Executions ordnungCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Executions-Ordnung. Die Reichsexecutionsordnung, beschlossen 1555 auf dem Augsburger Reichstag, regelte (auf der Basis von 1512) die inneren Verhältnisse des Reiches, v.a.mit dem Versuch, das Landfriedensgebot institutionell zu verankern und durchzusetzen. Literatur u.a.: Axel Gotthard, Das Alte Reich. Darmstadt 2003. und FriedenschlußKohl: Friedenschlußes., sonderlich aber dieses darauff gegründeten RecessKohl: begründeten reces. einander mit wür- cklicher macht beÿspringen und behülflich seinCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: seyn (im gesamten Text). mögen, Und solchem nach sich heuteCTS, Dumont Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: heut. dato vor Sich, Ihre Succes- sores, Erben und Nachkommen, durch IhreLünig: Auslassung ab hier bis „abgesetzte Maaß verglichen“. abgeschickte zu dieser Sach instruirte und Gevollm<e>chtigteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum: Gevollmächtigte. Kohl: gevolmechtigte. Geheime Ministros, RähteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Räth. Kohl: rhäte. Lünig: Räthe. undt AbgesandtenKohl: abgesante. zu obbedeutetem endeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: End. Kohl: Auslassung. auf nachgesetzte maeßCTS, Dumont ,Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Maaß. verglichenDumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: vergliechen., und auf die hierunter benambteCTS, Dumont ,Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: benamte. Zeit einander vestiglichCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: festiglich (auch unten). ver- sprochen haben, wie folget: 1 NemblichCTS, Dumont, Theatrum Europaeum: Nemlich. Lünig: Nehmlich. Lundorp: Nemlich., vorsKohl: fürs. erste, daß diese Vereinig- und Verfaßung zu keines Menschen Offension,Kohl: Auslassung ab hier bis „zu Erweck…“. am allerwenigsten aber wiederCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: wider (im gesamten Text). die und das Heÿl[ige] Röm[ische] oder Zuerweck- und anrichtung einerKohl: einiger. univer- sal oder particular unruhe im Heÿl[igen] R<ö>m[ischen] Reich oder sich in frembdeTheatrum Europaeum, Lünig: fremde. Krieg zu impliciren und einzumischen, son- dern allein zu erhaltung eines jedenKohl: jehde (im gesamten Text). zustehendenKohl: zustehende. RechtTheatrum Europaeum: Rechts. und GerechtsambkeitenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Gerechtsamkeiten., sonderlich aber der teutschen Freÿheit und bestendigenCTS, Dumont,Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: beständigen. genoß des Westphälischen [Seite 4] FriedensKohl: friedensschluß., wie auch sich und Ihre allerseits im Heÿl[igen] Reich habende Landt und Leüthe vomCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: von. Beschluß dieses foe- deris an, wieder alle gewaltthätige angriffCTS, Dumont: Eingrieff. Theatrum Europaeum, Lundorp: Eingrieff. Lünig: Eingriffe. Kohl: angrieff. (ob schon dieselbe sonstLundorp: Auslassung. vor die general Guarantie gehörig wehren)CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: wären. Kohl: weren. Einquartierung, DürchzügeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Durchzüge., MusterplätzeKohl: musterplätz., Kriegesexactiones, Contributiones und andereKohl: Auslassung „Contributiones und andere“. ZunötigungCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Zunöthunge. Kohl: zunötigungen. wie die nahmenCTS, Dumont , Theatrum Europaeum, Lundorp: Namen. haben, und von wehmeCTS, Dumont: wen. Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: wem. dieselbe herrühren mögenKohl: mügen., wie auch wieder alle innerliche empörungen zu conserviren, zu defendiren und zu retten angesehen und ge- meintCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: gemeynt. sein solle, Also daß die Confoederirte ohne un- terscheidTheatrum Europaeum: Unterschied. Kohl: unterschiedt. der Religion einander in rechten Vertrawen meinenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Vertrauen meynen. zu obgedachtem endtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: End. Lünig: Ende. in consiliis et actionibus festiglich und unaußgesetztTheatrum Europaeum: ohnausgesetzt. beÿ einander stehen, auch auß allen Begebenheiten, worauß besagte UnruheKohl: unruhen. entstehen und dar- aufKohl: Auslassung. die hierinnen versprochene assistentz erfordert werden mochteCTS, Dumont: möchte. Theatrum Europaeum: möchten. Lünig, Lundorp: möchte. Kohl: mügte., vorhero und zeitig miteinanderLünig, Lundorp: einander. communiciren, keiner aber einigenKohl: einigem. StandtTheatrum Europaeum, Lünig : Stand. des Reichs oder frembdenTheatrum Europaeum: fremden. CronenKohl: chronen., Potentaten undt Republiquen zu feindlicherKohl: feindtlicher. inva- sion uhrsachCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Ursach. geben,Kohl: Einschub: „noch in die zwischen frembden chronen und potentaten sich enthaltende krieg directe vel indirecte sich einmischen“. auch die Confoederirte unter sich selbstKohl: selbsten. bestendigeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: beständige. FreundschafftKohl: freundtschaft. erhalten, und keiner den andern mit thätligkeitCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Thätigkeit. Kohl: thädtlichkeiten. (auch unten) oder gewalt überfallen, überziehen oderDumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: und. beleidigenCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: und beleydigen., sondern seine gegen den andern habende Miß- hell- und StreitigkeitCTS, Dumont, Lundorp: Streittigkeit. Kohl: streitigkeiten., durch güt-Theatrum Europaeum: gut. Kohl: gütt. oder rechtliche mittel entscheiden, und sich darmitCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: damit. begnügen lassen, und zu diesem endtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: End. der jenigCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: derjenige., so sich wieder einen mit alliirten beschwertCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: beschweret. Kohl: beschwereten., dieselbe BeschwernüßLünig: Beschwernis. zu deroselben forderligstenCTS, Dumont, Lundorp: förderlichen. Lünig , Theatrum Europaeum: fürderlichen. Kohl: fürderligste. [Seite 5] Hinlegung, den übrigenCTS, Dumont, Lundorp: denen überigen. Theatrum Europaeum, Lünig: denen übrigen. Kohl: vorigen. Alliirten in Zeiten zu verstehen geben solle, auf den unverhofftenKohl: unverhoffeten. Fall aber, daß ein Con- foederirter den andern angreiffen würde, welchesKohl: welchs. doch nicht sein solle, alle übrige beÿsammen stehen pleibenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: bleiben., den Ag- gressorem ernstlich von der ThätligkeitLünig: Thätigkeit. CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Thätlichkeit. abmahnen, nichts desto weniger aber dem angegriffenenCTS, Dumont, Lundorp: Angegrieffenen. aufDumont, Lünig, Lundorp: uff. deßelben erstes an- suchen<.> wieder den de facto verfahrenden die schuldige Bundts- hülffCTS, Dumont,Theatrum Europaeum, Lundorp: Bundshülffe. Lünig: Bunds-Hülffe. Kohl: bundtshülff. unverweigerlich und unverzüglich alsobaltKohl: alspalt. nach geschehe- nerKohl: beschehener. notification zuschicken und leisten,CTS, Dumont, Lundorp: leysten. Lünig: zu leisten. jedoch zu gleich und pariTheatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: jedoch und zugleich pari. passu dahin trachten sollen, damit die zwischen den strittigen hafftende und zur ThätligkeitLünig: Thätigkeit. gerahtenenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: gerathene Mißhelligkeit. misshelligkeiten (Jedoch daß durch die interposition keinem theil und insonder- heit denCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: dem. Beleidigten mit aufhaltung der Hülff kein præjuditzKohl: Praejudiz. wie-derfahre)CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: widerfahre. nach billigCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: billich. befundenen dingen inCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Einschub: „der“. güte beÿgelegt werden mögeLünig, Lundorp: mögen. Kohl: können., WorbeÿKohl: restlicher Text des Art. 1 fehlt. danCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: denn. Theatrum Europaeum: den. dieses absonderlich ver- glichen, obwollCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: vergliechen obwol. Lünig: obwohl. die Alliirte weder in <k>egenwertigenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: gegenwärtigen. Pohl- nischenTheatrum Europaeum: Polnischen. Krieg noch in die zwischen undt oder beederseitsCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: beyderseits. confœderirter schwebende differentz sich einzumischen gemeintCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: gemeynt. Lünig gemeynet., dahero auch dahin gesteltCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: gestellet. sein laßen, was etwa inLünig: was in. PohlenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: etwan in Polen., Preüßen, Pommern und der Marck Brandenburg gegen einander feindlich fürlauf- fen möchte. Wann jedoch Ihr[e] Königl[iche] Theatrum Europaeum, Lundorp: Polen. Johann II. Kasimir (1606-1672), polnischer König (1648-1668; Haus Wasa). oder Ihre Chur- fürstl[iche] Durchl[auch]t zu Brandenburg und dero Confoe- [Seite 6]

derirten in dero in dem Nieder-Sächs[ischen]Theatrum Europaeum: Nider. und Westphälischen CreyßCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Kohl: Crayß (auch im Folgenden). gelegenen LandenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Ländern., mit einigen FeindseeligkeitenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Feindseligkeiten. , unter was fürwand solches auch geschehen möchte, würck- lich angegriffen, auch Ihrer Königl[ichen] May[estä]t aus andern Quartieren marchirende Völcker dahineinCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: dahierinnen. Lünig: Auslassung. thätlich ver- folgetCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: verfolgt. werden solten, daß auf solchen Fall die sampt- licheCTS, Dumont, Lundorp: sämptliche. Theatrum Europaeum: sämtlich. Lünig: sämbtliche. Alliirte Ihre Königl[iche] May[estä]t zu Schweden auf die in diesemStreichung „dem“; Ersatz „diesem“ zwischen den Zeilen. Recess verglichene maeß und weise ohne einige exception oder resp<ec>t, welcher theil sonsten außer- halbTheatrum Europaeum: Einschub „der“. besagten Nieder Sächs[ischen] und Westphälischen Creÿsen pro aggressore oder invaso[re] zuhalten sein mochteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: möchte., wür- ckliche Hülff und assistentz zuleistenCTS, Dumont, Lundorp: zu leysten. schuldig sein sollen. Im Fall aber dürchCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: durch. Ihre waffenTheatrum Europaeum: Wafen. in erstbe- sagten beedenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: beyden. Creysen Ihro Churfürstl[iche] Durchl[auch]t zu Brandenburg und dero darinCTS, Dumont, Lundorp: darinnen. Theatrum Europaeum: darinn. gelegene Lande oder dero darinCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: darinnen. sich befindende Völcker würcklich an- gegriffen oder dahinein verfolgtCTS, Dumont,Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: verfolget. und etwan darauf Ihr[e] Königl[iche] May[estä]t in besagten beedenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: beyden (Schreibweise im gesamten Text). Creysen gelegene Lande und Völcker von Ihr[o] Churfürstl[ichen] Durchl[auch]t und dero Bundsge- noßen hinwider feindlich überzogen und verfolget würden, So wollen die alliirte alßdanCTS, Dumont: alsdann. Theatrum Europaeum, Lünig: alsdenn. Ihr[er] Königl[ichen] May[estä]t zu einger assistentz nicht, sonsten aber auf alle andere falleCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Fälle., da Ihr[e] Konigl[iche] May[estä]t in mehrbesagten beeden Creÿßen zu erst angegriffen würden, verbunden, und jederzeit nichts desto weniger dero Freundt undt [Seite 7]

BundtgenossenCTS, Dumont: Freund und Bundsgenossen. Theatrum Europaeum, Lünig: Freund und Bundsgenosse. sein undt verbleiben. 2. Zum Zweÿten, solte danCTS: sollte dann. Theatrum Europaeum, Dumont, Lünig, Lundorp: sollte denn. ein oder ander Confoede- <..>rirter und deßelbenTheatrum Europaeum: dessen. LandeKohl: landen. ingesambtCTS, Dumont, Lundorp: insgesampt. Theatrum Europaeum: ins gesamt. oder deren einsKohl: eines. wieder verhoffen mit gewaltKohl: gwalt. überfallen, mit einquartierungCTS, Dumont, Lünig, Lundorp, Kohl: Einquartierungen., unbefugten eigenthätigenKohl: aigenthätigen. angriffenCTS, Dumont, Lundorp, Kohl: Angrieffen., DurchzügenKohl: durchzüg., MusterplätzenKohl: munsterplätzen., Krieges exactionenCTS, Dumont, Lundorp: Kriegs-Executionen., contributionenKohl: Auslassung. oder andern oberwehntenCTS, Dumont, Lundorp: oberwähnten. Gewalthaten oder auch durch in- nerliche empörungenKohl: empörung. und auffstandKohl: aufstandt. belestigetTheatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: befestiget. Kohl: belästiget., oder dieser hierinCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: hierinn. Kohl: hirinnen. geschloßener Zusammensetzung und hinc inde versprochener defension halber zeitwehrenderCTS, Dumont: zeitwährender. Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Zeit währender. VerbündnüßKohl: verbindtnüß. über kurzCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: kurtz. oder lang, es geschehe von wem es wolle, angefochten oderEinschub über der Zeile. auch ein Confoederirter an der zu dieser AlliantzLünig: Allianz (auch im Folgenden). Kohl: alliance. versprochenerLünig: versprochenen. oder sonstenKohl: sunsten. in dem letzten Reichs AbschiedKohl: Reichsabschiedt. versehener HülffKohl: hülf. von seinen UnterthanenKohl: underthanen. verhindert werden. AlßdanCTS: Als dan. Dumont: als dann. Theatrum Europaeum, Lünig: alsdenn. Kohl: alstan. wollen und sollen dieselbe wegen Ihrer im Reich ge- legener Landt undt Leuthe, vestiglich beÿ einander stehen, einander auf beschehenes ersuchen wieder den offendenten, beleidigendenCTS, Dumont: Beleidiger. Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Beleidigten. und respe[ctive] gedachter maßen wiederspenstigenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Widerspenstigen. und zwarKohl: zwarn. ein Jeder auff gute Teutsche trewCTS, Dumont , Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: treu. und glauben, wie obstehet, unverzüglich zu HülffeKohl: hülf (auch unten). kommen, auch nichtKohl: nit. wieder zurück kehren oder abziehen, es geschehe danCTS, Dumont, Lundorp: dann. Theatrum Europaeum, Lünig: denn. mit allerseits beliebung oder werde im gesamptenLünig, Kohl: gesambten. Krieges RahtCTS, Dumont, Lundorp: Kriegs-Rath. Theatrum Europaeum, Lünig: Kriegs Rath. Kohl: kriegsrhatt (auch im weiteren Text). deßelben In- struction gemeßCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: gemäß. Kohl: gemeeß. vor dienlich befunden. [Seite 8]

3. Drittens, begebeLünig: begäbe. es sich aber daß einem wieder den Friedenschluß gewalthätiger weiße quocunque modo BeschwerdtenCTS, Dumont, Lünig, Kohl: beschwerten. Lundorp, Theatrum Europaeum: Beschwerten., oder mit Einquartierungen, DurchzügenStreichung „und“. ContributionenKohl: Auslassung., und andern Kriegesexactionen beleidigtenCTS, Dumont, Lundorp: Kriegs-Exactionen Beleydigten (beleydigt auch im Folgenden). Confoederirten zwar die schuldige defensionshülffeCTS, Dumont, Lundorp: Defensions-Hülff. Theatrum Europaeum, Kohl: defensions Hülff. zu- geschicktTheatrum Europaeum: Einschub: habe., so balt aber dieselbe angelangt, alßdanCTS, Dumont, Lundorp: als dann. Theatrum Europaeum, Lünig: als denn. Kohl: alstan. der Inva- sor und beleidigenderCTS, Dumont, Theatrum Europaeum: Beleidigende. Lündorp: Beleydigender. sich wieder zu rück ziehen, und auß des offensi landen reteriren würde, auf diesenKohl: diesem. fall sollen die ConfoederirtenTheatrum Europaeum, Kohl: Confoederirte. Völcker auf maeß, wie es der Krieges Raht vor guhtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: gut. befinden wirdtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: wird., solchen Inva- sorem verfolgen, und in deßelben LandenKohl: Einschub: „oder seines im krieg associirten“. oderKohl: Auslassung: „oder deßen so sich dieser invasion theilhafftig gemacht“. deßen so sich dieser invasion theilhafftig gemacht, so lang subsistiren, biß dem BeschwerdtenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Beschwerten. aller zugefügter schadeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Schaden. ergäntzt und wegen unterlaßungKohl: underlaßung. künfftigen gewaltsahmenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: gewaltsamen Überfalls. Lünig: gewaltsamen Uberfalls. über- fals genugsahmeCTS: genugsamen. Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: genugsame. Versicherung erstattet sein wirdtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig: wird (im gesamten Text).. 4. Würden auch, vors VierdteKohl: vierte., dieser zusammen getre- tener StändeCTS, Dumont, Lundorp, Kohl: getrettener Ständt., zweenKohl: zwee. oder mehr, welche nicht weit von ein- ander gelegenKohl: entlegen., auf einmahlTheatrum Europaeum: einmal. und zugleich angefallen, so soll dem ersten ansuchenden zuforderstKohl: zuvorderist. die schuldige Hülff zugeschickt werden, der Krieges Raht aber nach habender Instruction alle andere vorfelligkeitenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Vorfälligkeiten. und was gestalten Sachen und umbstendenCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Umbständen. Theatrum Europaeum: Umständen. nach dabeÿCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: darbey. zuthunKohl: thuen., und wie auch den anderen Beleidigten zu helffenKohl: helfen seye. seÿ, berahtschlagenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: berathschlagen. Kohl: berhatschlagen., schließen und zum StandCTS, Dumont, Lundorp: Standt. richten, falsCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: falls. aber die zween oder mehr zugleich angefallene von verschiedenen CreÿsenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Craysen. Kohl: craißen (auch unten). und weit von einander entlegen [Seite 9] wehrenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: wären. Kohl: gelegen weren., So sollenKohl: solle. die in dieser VerbündnüßKohl: verbindtnuß. stehende Chur- und fürstenEinschub „und“ über der Zeile. CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Chur Fürsten. Kohl: chur- und fürsten. also baltCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Chur- und Fürsten alsobald. Kohl: alspalt. Ihre KriegesRähteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Kriegs-Räth. Lünig: Kriegs-Rath. Kohl: kriegsrhätt. an einTheatrum Europaeum: eine. gewiß orthCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Ort. Kohl: ohrt. nach der beleidigten Situation, nemblichCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: nemlich. in dieserKohl: diese statt. Stadt FranckfurthLundorp, Kohl: Franckfurt., Cölln oder GoßlarKohl: Cöln, Goßlar oder Magdeburg. zusamschickenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig: zusammenschicken., damit von denselben reiflichCTS, Dumont, Lünig: reifflich. erwogen, und ohne Verzug verordnet werdeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: werden., wie der Succurs nach des Zu- standtsCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Zustands. Lünig: Zustandes. proportion also auszutheilen oder zu vermeh- ren, auch wie und wohin ein Corpo zusamm<en> zuführen seÿ, damitKohl: darmit. dem werck recht geholffen werde und so gute VersehungCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Vorsehung. geschehe, auf daß einem Jeden implorantiLünig: Imploranten. würckliche assistentz wiederfahre, und sollKohl: solle. eben- meßigeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: ebenmäßige. Lünig: solle ebenmäßige. Verordnung wegen Zusammenschickung der Krie- ges Rähte in acht genommen werden, wanCTS, Dumont, Lundorp: wann. Theatrum Europaeum, Lünig: wenn. auch schon etwanKohl: ehtwan. kein würcklicher angriff oder belestigungCTS, Dumont, Lundorp, Kohl: Angrieff oder Belästigung. Theatrum Europaeum: Belästigung. Lünig: Belastigung. gescheheLünig: geschehen., dazuCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: darzu. atber einigerKohl: einige. anlaß und vermuhtung sich befinden theteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: thäte., damit nicht nur beÿ Zeiten alßdanCTS, Dumont, Lundorp: als dann. Theatrum Europaeum, Lünig: alsdenn. Kohl: alstan. desto fü<e>glicher communicato consilio erwogen werden könne, wie diesen gefehrligkeitenCTS, Dumont, Lundorp: Gefährligkeiten. Theatrum Europaeum, Lünig: Gefährlichkeiten. zu begegnen, sondern auch als dan wanCTS, Dumont, Lundorp: alsdann wann. Theatrum Europaeum, Lünig: alsdenn wenn. die SacheCTS, Dumont: Sach. selber zur thätligkeitLünig: Thätligkeit. gelangen mochteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: möchte. Kohl: mögte., manTheatrum Europaeum: mann. nicht erst mit angeregter Zusammenschickung aufgehalten werde, doch sollKohl: solle. der jenige, welcher angegriffenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: angegrieffen. und beschädigetCTS, Dumont: beleidigt. Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: beleydiget. wirdtCTS, Dumont: wird. Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: beleidigt wird., einem andern seine confoederations Hülffe aus dem LandeKohl: landt. zuschicken nicht schüldigCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: schuldig. Kohl: nit schuldig., noch zu dergleichen der jenig gehalten sein, welcher in vorfallenden nöhtenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Nöthen. in sei- nem oder einem benachbarten Creÿß einem Confoederirten StandtTheatrum Europaeum, Lünig: Stand. oder Creÿß die Bundts- Reichs- oder CreÿßhülffeCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Bunds-Reise. Theatrum Europaeum: Bunds-Rä<t>se. [Seite 10] zugeschicket hatteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp, Lünig: zugeschickt hätte., oder zuschicken m<ü>steTheatrum Europaeum: muste., sondern es sollKohl: solle. in solchen Fällen die also fortgeschickte oder nohtwendigCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: nothwendig. Theatrum Europaeum, Lünig: nothwendige. schi- ckende Anzahl zu Roß undtEinfügung am Seitenrand: „Roß undt“ FueßCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Fuß (auch unten). in diese versprochene Hülff ein- gerechnet und davon abgezogen werden, derjenigeKohl: derjenig. auch so in dieser und zugleich einer andern AlliantzKohl: alliance. stehet, den aus solchen mit andern habender AlliantzeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Kohl: Alliance. Lundorp: Alliantze. schuldigen succurs nicht ab- sonderlich oder doppelt, sondern allein diesen zuzuschicken verbunden sein. 5. DochCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Noch. hat es, Zum FünfftennCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Fünfftens., hiebeÿ die meinungTheatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Meynung. gar nicht, ob wolteTheatrum Europaeum: wollte. man durch diese particular VerbundnüßKohl: verbindtnuß. die zu verhüttLünig: Verhüt. Kohl: verhuet. und abtreibung unrechten gewaltsKohl: gwalts. im Heÿl[igen] R<ö>m[ischen] Reich fundirte Executionsordnung und in Krafft derselben schuldigenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: sonderliche. Kohl: schuldige. Reichs oder Creÿß Verfassung (son- derlichCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: absonderlich. die WestphälischeLünig: Westphälischen.) wie auch die imLünig: in: Friedenschluß verordnete guarantie zu ruckCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: rück. Lünig: zurück. stellen, stecken oder ver- hindern, sondern es sollen nichts doCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: desto. Kohl: nichtsdweniger. weniger dieselbe ohne abbruch dieses recessusKohl: reces. in alle wege mit ge- horigemCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: gehörigem. Kohl: gehoerigem. Fleiß und eÿfer, so wollCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: wol. Lünig: sowohl. ins gemein in allen Reichs- alß absonderlich jeden Creÿß Conventen aller- seits nach mögligkeitCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Möglichkeit. Kohl: mügligkeit. befordertCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: befördert. Kohl: befürdert und zu werck gerichtet werden. Kohl: Auslassung bis: „auf dem fall aber“. werden, wie danCTS, Dumont, Lundorp: dann. Theatrum Europaeum, Lünig: denn. Krafft dieses foederis alle und jede Vereinigte ChurfürstenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Chur- und Fürsten versprochen. und Fürsten hiemit versprechen, daß Sie zu erhaltung des Friedens mit allen Kräfften daran sein wollenTheatrum Europaeum: wolle., damit die General guarantie nach anleitung des Inst[rumenti] Pacis § veruntamenGemeint sind die Garantieartikel der Verträge von Münster und Osnabrück: IPM § 116 (IPO Art. XVII, §§ 6-7): “Veruntamen si neutro horum modorum intra spacium trium annorum terminetur controversia, teneantur omnes et singuli huius transactionis consortes iunctis cum parte laesa consiliis viribusque arma sumere ad repellendam iniuriam a passo moniti, quod nec amicitiae nec iuris via locum invenerit, salva tamen de caetero uniuscuiusque iurisdictione iustitiaeque iuxta cuiusque principis aut status leges et constitutiones competenti administratione. Et nulli omnino statuum Imperii liceat ius suum vi vel armis persequi, sed si quid controversiae sive iam exortum sit sive posthac inciderit, unusquisque iure experiatur; secus faciens reus sit fractae pacis. Quae vero iudicis sententia definita fuerint, sine discrimine statuum executioni mandentur, prout Imperii leges de exequendis sententiis constituunt”. Datenbankverweis. Dazu vgl. u.a. Peter Decker, Frankreich und die Reichsstände 1672-1675. Bonn 1981, bes. S. 13-14." p würcklich und nachtrücklichTheatrum Europaeum: nachdrücklich. Lünig: nachdencklich. in der that selbst eingerichtet werden möge [Seite 11] auf den Fall aber sich dabeÿCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: darbey. solche difficultetenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Difficultäten. und hinderungCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Kohl: Hinderungen. finden würden, die nicht so gleich aus dem wegKohl: wegk. zu räumen wehrenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: wären. Kohl: weren., So soll doch nichts dowenigerCTS, Dumont, Lünig, Theatrum Europaeum: nichts destoweniger. Lundorp: desto. Kohl: nichtsdweniger. ein Je- der zu der hierinCTS, Dumont, Lundorp: hierinn. Kohl: hirinnen. verglichenen BundtshülffCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Bunds-Hülff. Theatrum Europaeum: Bundes-Hülff. ver- bunden und dieselbe unauffheltlichCTS, Dumont: unauffhältlich. Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp : unauffthätlich. Kohl: ohnaufhaltlich. zu leisten verpflichtet sein. 6. Damit auch, Sechstens, besagte defension mit gutem bestandtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Bestand. vollführet werden k<ö>nne, So will und soll ein Jeder Confoederirter nichtKohl: nit. allein seine habende <v>esteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: beste. Kohl: veste. plätze mit notigerCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: nöthiger. Kohl: nötiger. guarnison versehen, und sein LandvolckKohl: landtvolck. zu defendirung seiner eignenKohl: aigenen. Lande in gute ordnung bringen und in bereitschafft haben, sondern ist auch abge- redet, pactirtCTS, Dumont, Lundorp: placidiert. Lünig: pacticiret., beliebt undt geschlossen, daß ein Jeder auf obbeschriebenen nohtfallCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Nothfall. eine gewisse anzahl zu Roß undt Fueß, benantlich:Theatrum Europaeum: benanntlich. Lünig: benandtlich. Kohl: Einschub: wegen obgedachter landen. Chur MaintzCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Chur-Maÿntz (auch im Folgenden). zu Roß dreyhundert in dreÿ Compagnien und zu Fueß sechshundert in dreÿ Compagn[ien] Chur Trier zu Roß Einhundert und AchtzigKohl: hundertachtzigh. in zwo Compag[nien] und zu Fueß Vierhundert in ZwoKohl: zwey. CompagnienUmstellung in: CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp. Chur CöllnKohl: Churcöln. zu Roß vierhundert und zwanzigCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: zwantzig. Kohl: zwantzigh. in vier Comp[agnien] und zu Fueß achthundert in vier Compagn[ein]CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Einschub: “Chur-Try<i>er zu Roß Einhundert und achtizg in zwo Compagnien und zu Fuß vierhundert in vier Compagnien“. Kohl: Einschub Churbrandenburg zu roß fünfhunder in fünf comnpagnien und zu fueß tausent in fünf compagnien". Ihr Fürstl[icher] Gnad[en] zuLünig, Lundorp: von. Münster zu Roß vierhundert in vier Compagn[ein] und zu Fueß achthundert in vier Compagnien Pfaltz Ne<ü>burg zu Roß vierhundert in vier Compagnien undt zu Fueß achthundert in vier Compagnien. [Seite 12] Ihre , alß Herzog zu BremenKohl: Bremen, Verden, Pommeren und herr zu Wyßmar. und Vehrden, und Herr zu Wißmar zu Roß zweÿhundert undt funffzig in dreÿ CompagnienKohl: zu roß vierhundert-zwantzigh in vier compagnien und zu fueß tausent in vier compagnien. zu Fueß vierhundert in zwo Compagnien. Herzog Herzog Herzog ZugesamptCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: zusammen. zu Roß vierhundert und zwanzigLünig, Lundorp, Kohl: vier hundert und zwantzig zu Roß. in vier Comp[agnien] undLünig, Lundorp: Auslassung. zu Fueß ne<ü>nhundert in vierLünig, Lundorp: neun. CompagnienKohl: und neunhundert zu fueß. CTS, Lundorp, Dumont, Lünig: Hessen. Fürstl[icher] Gn[aden] zu RoßLücke im Text, es fehlt die Stärke. In CTS, Dumont,Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: angegeben mit: „ hundert und achtzig in 2. Compagnien und vier hundert zu Fuß in zwey Compagnien“. Erich Joachim, Die Entwickelung des Rheinbundes vom Jahre 1658, Liepzig 1886, II, S.490, bestätigt die Auslassung in den Urkunden, da zum Zeitpunkt des Abschlusses noch keine Einigkeit über die Stärke der zu stellenden Hilfstruppen bestand. Er weist darauf hin, dass in der Ratifikationsurkunde Kölns diese Lücke noch immer besteht, während in pfalz-neuburgischen eine nachträglicher Ergänzung vorgenommen wurde. Fueß geworbener düchtigerCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: tüchtiger. ManschafftCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Mannschaft. jederzeitKohl: Manschaft jehderzeit. beisammen haben, und ein Jeder sein quantum auf jedesmahlsCTS, Dumont: auff jedesmahliges. Theatrum Europaeum: jedesmaliges. Lünig, Lundorp, Kohl: jedesmahliges. erfordern unverlengtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp unverlängt. Kohl: ohnverlängt. zu Hülff senden soll, auch aufKohl: uff. den fall die antringendeLünig: andringende. gefahr einLünig, Kohl: einen. größern Succurs erfordernKohl: erforderen. solte, man sich nach erwogenenKohl: erwägenden. umb- stendenCTS, Dumont, Lundorp: Umbständen. Theatrum Europaeum: Umständen. Lünig: Umbständen. entschließenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: entschlossen. Kohl: endtschließen., ob und wie dieselbe nach erstbenand- terCTS, Dumont,Theatrum Europaeum, Lünig: erst benanter. Lundorp: benannter. Kohl: erstbemelter. proportion zu ergrößernKohl: ergrößeren.. 7. WurdeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Würde. auch vors Siebende wieder Verhoffen einer oder ander Vereinigter dergestalt übereiletCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: übereylet., oder auch daniederCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: darnieder. gelegt, daß Er seine versprochene HülffCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Hülffe. Kohl: hülf (auch unten). nicht leisten konteCTS, Dumont, Lundorp: leysten könte. Lünig, Theatrum Europaeum: könnte. Kohl: könte., So wollen und sollen dennochCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: dannoch. die übrigeLünig: übrigen. nichts desto weniger demselben aufLünig: uff. be- schehenes erfordern zu Hülff kommen, auch seineLünig: seiner. [Seite 13] Landt und Leüthe zu unverzüglicherEinschub über dem Wort „un“. Theatrum Europaeum, Lundorp: unvergleichlicher. rettung nicht minder alß wanCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: als wann. es Ihre eigene wehrenCTS, Dumont, Lundorp: eygnen wären. Theatrum Europaeum, Lünig: wären. Kohl: weren., Ihnen angelegen sein laßen. 8. Zum Achten, betreffen<d>Kohl: betreffendt. das Commando, Führung der WaffenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Wafen. und administration der Justitz über die Völcker, hat ein Jeder Vereinigter sich dero über seine Völcker so lange dieselbe außerhalb der conjunction in seinem Land stehen, seiner gelegenheit nach zugebrauchen, auch zu dero behuefLünig, Kohl: Behuff., wie es IhmCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: ihme. am füeglichsten gefallen mochteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: möchte. Kohl: mögte., verordnung und unterhaltKohl: underhalt. zumachen. 9. Wie es aber, zum Neundten, mit administration der Justitz zu halten, wanCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: wann. es zu der Conjunction ge- langet, darüber ist nachfolgende abredeKohl: abred. genommen, daß nemblichCTS, Dumont, Lundorp: nemlichen. Theatrum Europaeum: nemlich. Lünig: nemblichen. in solchen Sachen auch delictis, welche der generalitetCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Generalität. commando und die darvonLünig, Lundorp, Kohl: davon. dependirende Sachen nichtKohl: nit. concerniren, eines Jeden Chur- undt Fürsten Ober-Commendant die JustitzCTS, Dumont, Lünig: Justiz. unter denen Ihme untergebenen Völckern ohne einigen eingriffCTS, Lundorp, Dumont, Kohl: Eingrieff. oder Ver- hinderung administriren solle, was aber solcher maßen vor das general Commando gehörig, darvon wird der Jederzeit commandirende General nebenst dem Krie- ges Raht alle rechtliche gebührKohl: gebuer. statuiren. 10. Zum Zehenden, wegen des General Commando im FeldtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Feld (auch unten). Kohl: veldt. und beÿ den actionibus militaribus, haben sich die Vereinigte gegeneinander verbündlichKohl: verbindlich. er- [Seite 14] kleretCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig; Lundorp: erkläret. Kohl: erklehret., daß keiner vor den andern sich einiger præ- eminentz, mehrer macht und Gerechtigkeit unter was præ- text auch solches per directum oder obliquum geschehen müchteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: möchte. Kohl: mögte., so wenig ietzo alß uber kurzCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig; Lundorp, Kohl: jetzo als über kurtz. oder lang anmaßen wolleTheatrum Europaeum: woll. oder solle, ist auch aufKohl: Auslassung. solches unbeweg- lichesTheatrum Europaeum: unbewilliges. fundament bestendiglich verglichenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: beständiglich vergliechen. Lünig: beständiglich., daß vermögCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig; Lundorp: vermöge. der Executionsordnung der jenige LandesfürstCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Lands-Fürst. Lünig: Lands-Fürste. Kohl: landtsfürst., welchem die Hülffe geleistet, und so lang in deßen Lan- den agirt wird, das ober Commando oder Genera- lat beÿ den Militarib[us] actionibus mit Zuziehung des Kriegesrahts auf maeß, wie in nachfolgenden articulnCTS, Dumont, Lundorp: Artickeln. Kohl: im nachlogenden articul. begriffenCTS, Dumont, Lundorp: begrieffen., führen, oder an seine StelleCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Stell. ein quali- ficirtes HaubtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig; Lundorp: Haupt. verordnen solle, welchem das general Commando über die zur defension im feldtKohl: velt (auch unten). zusam- men geführte Völcker anvertrawet werdeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: anvertraut. Kohl: anvertrawt werden., falsCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig; Lundorp: falls. aber unterdeßenKohl: underdessen. einige Vereinigte in Ihren Landen über Ihre ins Feldt führende defensions Völcker (wan nemb- lichCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: wann nemlich. Kohl: wann. in- oder außer Ihren Landen in hostico agiretKohl: agirt. wer- den solteKohl: solle.) einer gewißen generals PersohnCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Person. das general CommendoEinschub am Textrand: „das general Commendo“. CTS, Dumont, Lünig, Lundorp, Theatrum Europaeum: Comando. Kohl: generalcommando. auftragen, und anvertrawen woltenCTS, Dumont: wollten. Theatrum Europaeum, Lundorp: wolte. Lünig: wollte., soll Ihnen solches und der Conditio- nen halber sich untereinander zu vergleichen freÿ und bevor-Theatrum Europaeum: benan. stehen, doch daß solche Annehmung den ubrigenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: übrigen. Confoe- derirten zu Ihrer nachricht notificirt werde. 11. Zum EilfftenCTS, Dumont, Lundorp: Eylfften. Kohl: eilften., wanCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: wann. in loco tertio außerhalb obged[achten]CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: gedachten. Lünig: gedachter. Kohl: obgemelter. Chur- undt Fürsten undLünig, Lundorp, Kohl: Auslassung. Landen agirt wird, soll der- jenige commendirendeLünig, Lundorp: Auslassung. Kohl: commandierende. Chur- oder Fürst auß deßen Landen man in locum tertium gehet, od[er] deßelben obged[achter] [Seite 15] maßen bestelterTheatrum Europaeum, Kohl: bestelter. General das Ober Commando so lang führen, biß die conjungirte hinwieder in Ihre LandeKohl: landt. kommen, im fall auch die assistirende StändeKohl: ständt. die V<ö>lcker aus Ihren eignenCTS, Dumont, Lundorp: auß ihren eygnen. Theatrum Europaeum: eigenen. Kohl: aigenen. Landen ad locum tertium zusammenschicken, sollKohl: solle der hoher. der höher oder in der charge ältererCTS, Dumont: älter. Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: aller. Kohl: elterer. officirer mit zuziehung der zuEinschub über der Zeile. geordneten RähteKohl: rhät. die direction führen, Solten aber die Völcker in eines confoederirten landt oder deßen Gren- zenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Gräntzen. sich ziehen, hetteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: hätte. Kohl: hat. es beÿ deren inTheatrum Europaeum, Lünig: der im. Kohl: deren in. vorgehenden articulCTS, Dumont, Lundorp: Artickel. be- schehener Verordnung sein Verbleiben, würde auch ein<e> Gene- rals PersohnCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Person. mit gesambterCTS, Dumont, Lundorp: gesampter. Theatrum Europaeum, Lünig: gesamter. einwilligung bestellet, so bleibet auch billigLundorp: billich. demselben das Commando. 12. Damit auch, zum Zwölfften, dieseCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: dieses. defensioCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: diese Defension. desto be- stendigerCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: beständiger. geführet und verrichtet werden möge, ist be- liebet, daß zu Verfaßung eines consilii militaris ein Jeder von obgemeltenTheatrum Europaeum: obgemeldten. Kohl: obbemelten. alliirten Chur-Kohl: Einschub: „eilf“. undt Fürsten, nemblichCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: nemlich. Maintz, Trier, Cölln, MünsterCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Auslassung „Münster“., Pfaltz Neuburg, Bre- men, Braunschweig Lüneburg Wolffenbüttel, Zell, Calenberg und Heßen-CaßelKohl: Umstellung: „Mayntz, Cöln, Trier, Brandenburg, Münster, Pfaltz-Neuburg, Bremen, Braunschweig-Wolffenbüttel,- Zell, - Calenberg und Hessen-Caßel“. eine Krieges verstendige Per- sohnCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: kriegsverständige Person. Kohl: kriegsverstendige persohn. zu diesem AmbtCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Ampt. Theatrum Europaeum: Amt. verordnen, in pflicht nehmen, und besol- den sollen, auf daß Sie <der von>CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: darfür. Kohl: vor. demTheatrum Europaeum, Lünig: den. Krieges Raht auf- richtender instruction gemeßCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: gemäß. Kohl: gemeeß., den Succurs so oft und an welchem orth derselbe wird zusammen geführet werden, im Feldt und Quartier Kohl: quartieren.beyzuwohnen, fleißig und sorg- sahmeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: sorgsame. achtung auf die momenta rerum und den Krieges- statum zugeben, die anstellung des Krieges Rahts [Seite 16] vor sich so offt es die nottdurfftCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Nothdurfft. Kohl: notturft. erfordert, instendigCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: inständig. Kohl: einstendig. anzutreiben und demselben stetsKohl: steets. beyzuwohnen, auch wegen der Lebensmittel, ArtillerieKohl: artiglerie., munition, Magazin und Fourage vorsichtig und sorgfeltigCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: sorgfältig. zu sein, und insge- mein auf conservation der V<ö>lcker mit stetiger wach- sambkeitCTS, Dumont, Lundorp: Wachsamkeit. Theatrum Europaeum: stätiger Wachsamkeit. Lünig: Wachsamkeit. zu sehen. Verbunden seÿ wolten aber zween oder mehr alliirte Chur- und Fürsten einen Kriegesraht ad tempus schicken, so soll Ihnen solches erlaubt, undt derselbe Ihre vota und das Krieges Raht AmbtCTS, Dumont, Lundorp: Ampt. Theatrum Europaeum, Lünig: Amt. zu vertre- ten befugtCTS, Dumont, Lundorp: vertretten befuget. Theatrum Europaeum: befuget. seÿn. 13. Weil nunKohl: Weiln nuhn., zum Dreÿzehenden, ein Jeder von den Ver- einigten ohne und außerhalb der Krieges Rähte einen gewissen ober Officirer über seine zu der conjunction geschickte Völcker haben wirdtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: wird., so sollCTS, Dumont, Lundorp: sol. Kohl: solle. derselbCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: selbe. Chur- oder Fürst in deßen Landen die zusammengeführte de- fensions Völcker stehenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Auslassung „stehen“., oder an deßen stattKohl: stat. sein Gene- ral das Ober Commando haben, auch die Krieges Rähte samptTheatrum Europaeum: sam<m>t. Lünig, Kohl: sambt. mehr andern OfficirenLundorp, Kohl: Officiern. in derenTheatrum Europaeum, Kohl: denen. Sachen, darinCTS, Dumont, Lundorp: darinn. Theatrum Europaeum, Lünig: darinnen. es die nohtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Noth. oder der Krieges gebrauchCTS, Dumont, Lundorp: Kriegs-Gebrauch. Theatrum Europaeum, Lünig, Kohl: Kriegsgebrauch. erfordert, oder sonst vor dienlich befunden wirdt, zu dem Kriegesraht be- ruffen daselbst die vorfallendenTheatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: vorfallende. SachenLünig: Sache. propo- niren, umbfragenTheatrum Europaeum: umfragen., die letzte Stim<m> oder Votum haben, dirigiren und den Schluß machen, denselben auch der gebührKohl: gebuer. exequiren lassen, außerhalb solches im gemeinen rahtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Rath. Kohl: rhat. gemachtenKohl: gemacheten. Schlußes aber nichts wichtiges [Seite 17] oder HaubtsachlichesCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: hauptsächliches. Kohl: haubtsächliches. vornehmen, und sollen in ged[achtem] Kriegesraht überLundorp: aber. die jedesmahlCTS, Dumont: jedes Mals. Lundorp: jedesmals. Theatrum Europaeum: jedes Mals. Lünig: indenjedesmals. Kohl: jehdeßmahls. vornehmendeTheatrum Europaeum: vornehme. Lünig: vornehmenden. Lundorp: vornehmste. und resol- virende Krieges Actiones die majora gelten. 14. Vors Vierzehende, unterheltCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp, Kohl: unterhaltet. Lünig: unterhält. und bezahletKohl: bezahlt. ein jeder Alliirter seine Völcker in deßen Landt nach seiner gelegenheit und ordonantzTheatrum Europaeum, Lundorp, Kohl: Ordinantz. Lünig: Ordonnantz., wanCTS, Dumont, Lundorp: Ordinantz, wann. Theatrum Europaeum, Lünig: wenn. sie aber außerhalb Landes in der Conjunction oder im Feldt stehen, alßdanCTS, Dumont, Lundorp: alsdann. Theatrum Europaeum, Lünig: alsdenn. soll Er dieselbe vermittelst zehntägiger LehnungLünig: Löhnung. nach einerleÿ des orthsCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: diß Orts. Theatrum Europaeum: diß. Kohl: dießohrts. verglichenerTheatrum Europaeum: vergliechener. und zu end angehengterKohl: endt angehenckter. Verpflegungs ordonantzCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp, Kohl: Ordinantz. Lünig: Ordonnantz. anticipando richtig bezahlen, damit dieselbe wanCTS, Dumont, Lundorp: wann. Theatrum Europaeum, Lünig: wen<n>. Sie in andern Landen stehenKohl: stehn. schwürigLundorp: schw<ä>rig>. zu werden, zu exorbitiren, confusion und andere angele- genheitLünig, Kohl: Ungelegenheit. anzurichtenKohl: zu richten., keine UhrsacheCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Ursach. haben mögen, zu deroKohl: deren behuef. Behu<e>f danCTS, Dumont, Lundorp: Behuff dann. Theatrum Europaeum, Lünig: Behuff denn. auch ein Jeder seinem beÿ den Völckern ha- benden Commissario zween Monaht SoldtCTS, Dumont: Solds. Theatrum Europaeum: Monat-Solds. Lünig, Lundorp: Monat Sold. Kohl: zweyn monaht sold. gleich anfangs zum VorrahtCTS, Dumont, Lundorp: Vorauß. Theatrum Europaeum, Lünig: Vorrath. Kohl: vorrhat. liefern laßen und mitgeben soll. 15. Im Fall aber, zumCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig: Auslassung „aber zum“. Lundorp, Theatrum Europaeum, Lünig: Fünffzehendes. Fünffzehenden, einer mit anschaffung solcher Bezahlung oder auch Sendung der Völcker undt leistung der versprochenen Hülff säumig sein, oder eines oder andern Chur-Fürsten oder Standes LeutheCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Stands-Leute. Lünig: Leute. Kohl: standtsleuthen. Sperr-Lünig: Spän. oder Hinderung einwerffen wurdenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: würden., dar- durch die Anschickung des hierinCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: hierinnen. Kohl: hirin. versprochenen und zu ihr und andererCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: ander. Chur- Fürsten undt StändeKohl: ständt., Lande wol- farthCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp, Kohl: Wolfahrt. und conservation gereichender succurs retardi- retKohl: retardirt. oder auch gar verhindert würde, werden die anderen [Seite 18] sich entschliessen wie kegenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: gegen. solche Se<ü>umigeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: säumige. Kohl: seumige. und wie- derspenstigeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig: Widerspänstige. Kohl: Widerspänstig. zu verfahren seÿCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: seye.. 16. Zum Sechszehenden, soll beÿ erfolgender Conjun- ction der jenige, welchem in seinen Landen und Plätzen succurrirt wirdt, so langKohl: solange. die conjungirte daselbst com- muniCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: communicato. consilio stehen werden, das CommißbrodtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Brod. vor- schußweiseKohl: vorschußweiß., und daß solches Ihme von den übrigen Ver- einigten nach proportion eines jeden Völcker in billig- meßiger alßdanCTS, Dumont, Lundorp: billichmässiger als dann. Lünig: billigmäßiger. Theatrum Europaeum, Lünig: alsdenn. unverzüglich vergleichender taxa hinwieder bezahlet werdenKohl: bezahlt werde., anschaffen lassen, zu dem endeKohl: endt. ein jeder in seinen Landen an verschiedenen orthenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Orten. Kohl: ohrten. zureichende Magazin zeitigKohl: zeitlich. aufzurichten, außer- halb des CommissLünig: des Comisses. und ObdachsKohl: obtachs. aber, wie auch Verstat- tung ohnentberlicherCTS Dumont, Lundorp, Kohl: unentbehrlicher. Theatrum Europaeum: ohnentbärlicher. fourage, ein mehresLünig: mehrers. herzugebenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: zu geben. nichtKohl: nit. schuldig sein, Noch von den Conjungirten Völ- ckern ein mehresLünig, Kohl: mehrers. gefordert oder exequirt werden, sondern was dieselbe außerhalb des Ihnen Vorschuß weiseKohl: vorschußweiß. gebenden Commiss-Lünig: Commisses. und RauchfuttersTheatrum Europaeum: rau Futter. verzehren werden, sollen sie inLünig: um. billigemCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: billichen. Theatrum Europaeum: billichem. werthKohl: wehrt. den unterthanenKohl: underthanen. mit geldeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Geld. Kohl: gelt. bezahlen, DaKohl: Dahe. aber die Völcker in loco tertio, oder an einem solchen orth stehen müßenKohl: müsten., daKohl: dahe. das Commiss nichtKohl: nit. zu bekommen wehreKohl: were. CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: wäre., oder aberCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Einschub „es“. einem Standt zu schwer fallen würde, soll es von den benachbarthenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: benachbarten. nechstgelegenenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig: nächstgelegenen. Kohl: negstgelegenen. Vereinigten Chur– und Fürsten beÿgeführet und umbKohl: im. billigenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: billichen. preiß erkauftCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: erkaufft. werden. 17. Zum Siebenzehenden, damit auch die ZufuhrLünig: Zufuhre. zu [Seite 19] unterhaltungKohl: underhaltung. des conjungirten SuccursesCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Kohl, Lundorp: Succurs. nicht ge- hindert, und die UnterthanenKohl: underthanen. auf einigerleÿ weiseCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Weiß. nicht beschweret werden, denselben auch die obberührteKohl: obberürte. bezahlungCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Zahlung. wiederfahren möge, sollKohl: solle. unterKohl: under. den Völ- ckern gute Justitz gehalten, die ubertreterCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig: Übelthäter. Lundorp: Ubelthäter. Kohl: übertrettere. ohneKohl: ohn. einigen aufschubCTS, Dumont, Theatrum Europaeum: Auffschub. Lünig, Lundorp: Uffschub. Kohl: ohn einigem aufschueb. oder respect exemplariter ge- strafftKohl: gestrafet. oder an deßen StattKohl: stat. der Commendant, wel- cher jeder succurrirenden Partheÿ vorgesetzt ist oder nach gelegenheit deßelben folgende officirerKohl: officier. ernstlich an- gesehen werden. WanCTS, Dumont, Lundorp: wann. Theatrum Europaeum: Wenn. Lünig: Wem. auch hierwiederLundorp, Kohl: hinwieder. wie auch sonsten einiger schadCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Schade. in dem Landt von den Of- ficirern, Reutern oder Soldaten zugefügtCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: zugefüget. würde, sollTheatrum Europaeum: sol. neben und über solche Bestraffung der LandesfürstCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Landsfürst. Kohl: landtsfürst. deme oder deßen unterthanenKohl: underthanen. der schaden zugefügt worden, sich deßelben an den OfficirerKohl: den officirn. so woll alßCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: so wol als. Lünig: so wohl als. Kohl: sowoll als. gemeinen Sol- daten zu erholen bemechtigetCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: bemächtiget. Kohl: berechtiget. sein. 18. Zum Achtzehenden, die beÿ der conjunction nö- tigeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: nöthige. munition verschaffet ein jeder den Seinigen, sambtCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: sampt. Theatrum Europaeum: sammt. aller Zugehör nach proportion der Völcker, der ArtillerieKohl: artiglerie. und occasion, Und ist wegen der Artille- rieKohl: artiglerie. abgeredet, daß ein jeder die nötigeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: nöthige. Kohl: Auslassung. geringe Stücklein vor seine Völcker alßetwa aufCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: als etwa auff. Kohl: als ehtwan. jedeEinschub zwischen den Zeilen. 600 man zu FueßCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Mann zu Fuß (auch im Folgenden). Zweÿ Regiments Stücklein sambtCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: sampt. Theatrum Europaeum: sam<m>t. Ihrer Zugehör, übrigeLundorp: Einschub „die“. schwere StückeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Stück. aber neben den requisitis an Constabel, Pferden, GeschirCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Geschirr. Kohl: geschir., munition und dergleichen der jenige hergeben und herleÿ<.>henUndeutlich durch Streichung. Kohl: vergleichen. solle, in deßen LandtKohl: lande. oder loco tertio, welcher de<m>selben am nechstenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum: nächsten. Kohl: negsten. ist, [Seite 20]

agirt wirdt, Jedoch auf gemeine Unkosten, schaden und ungeweigerteKohl: ohngeweigerte. wiedererstattung der Vereinigten. 19. Zum Neünzehenden, sollKohl: solle. der Zuschickende Succurs so eilig alßCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: eylig als. möglichKohl: müglich. marchiren, keine unnötigeLünig, Lundorp: unnöthige. StillagerLünig: Still-Läger. Kohl: stilläger. halten und derjenige, durch deßen Landt der Durchzug genommen werden muß, die quartiereCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Quartier. zum NachtlägerKohl: Nachtlager. auch die tagreisenLünig: Tagereisen., notiges CommisbrodtCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: nöthiges Commis-Brod. Kohl: nötiger commisbrott. Theatrum Europaeum: nöthiges... rau Futter. und Rauchfutter Vorschußweise anweisen, und zu der DurchfuhrLünig: Durchfuhre. ge- wiße Commissarien verordnenKohl: verordnet., denen dan so wollCTS, Dumont, Lundorp: dann so wol. Theatrum Europaeum: denn so wol. Lünig: denn so wohl. wegen der marcheKohl: march-. und QuartierLünig: Quartiere. Kohl: quartiren. alß andern davon dependi-rendenCTS, Dumont, Lundorp: deputirenden. dispositionen von allen hohen- und unter- OfficirenKohl: underofficieren. Lundorp: Officirern. wie auch gemeinen Soldaten unweigerlichKohl: ohnweigerlich. FolgeTheatrum Europaeum, Kohl: Folg. geleistetCTS, Dumont, Lundorp: Folg geleystet. und von den Vereinigten ernstlich darüber gehalten, im übrigen aber es obgedachterCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: gedachter. Kohl: obgemelter. maßen observiretKohl: observirt. werden soll. 20. Zum Zwantzigsten, die in dieser VerbündnüsKohl: verbüntnuß. stehende, wollen was Sie zu dieser Verfaßung dienlich oder auch schädlichKohl: schaedtlich. in erfahrung bringen, einer dem andern getrewlichCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: getreulich. unter gutem Glauben communciren. 21. Zum ein und Zwantzigsten, WanCTS, Dumont: Wann. Lünig: Wenn. Kohl: wann. auch etwanTheatrum Europaeum: wenn. Kohl: ehtwan. mehr andere Chur- Fürsten undt StendeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Stände. Kohl: churfürsten und stände. des Reichs, Sie sein CatholischCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Cathol-. oder der Augspurgischer Confession in diese particular defensions Verfaßung obge- setzter maßen mit eintreten wollen, werden die Verei- nigte darüber ob und mit waß condition dieselbe an- zunehmenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: einzunehmen., und was sonsten darbeÿCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: dabey sonsten. Kohl: dabey. zu beobachten, sich einmühtiglichCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: einmüthiglich. Lünig: einmütiglich. vergleichen, und wanCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: wenn. sich einLünig, Lundorp, Kohl: einer. oder der anderLünig: andre. [Seite 21] deswegen beÿ jemandenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: jemands. Kohl: jemandten. so in dieser Verfaßung begriffen anmelden würde, soll es derselbe also baltCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: alsbald. Kohl: alspalt. denLünig, Kohl: dem. andern notificiren, auch den zusamen getrete- nenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp, Kohl: getrettenen. Chur- undt Fürsten freÿstehen vermög des al- gemeinenKohl: algemeinen. Münster- und OßnabrughischenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp, Kohl: Oßnabrückischen. Lünig: Osnabrüggischen. FriedenschlußLünig: Friedensschlusses. mit andern Potentaten Chur-CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Einschub „und“. Fürsten undt StendenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Ständen., JedochKohl: jehdoch. dieser alliantzKohl: alliance. unabbrüchigKohl: unabbrüchigh. und ohne nachtheil, sich in VerbundnusKohl: verbündtnüß. einzulaßen. 22. Zum Zweÿ und Zwanzigsten, Diese Vereinigung undt particular Verfassung ist, wie oben mit mehrerm gemeldetKohl: vermeldet. bloß gegen abtreibung unrechterTheatrum Europaeum, Lünig, Kohl: unrechten. Lundorp: im Rechten. GewaltsKohl: gwalts. angesehen, und auf des Heÿl[igen] R<ö>mischen Reichs Execu- tionsordnung und den Friedenschluß gegründet, und wollen darinCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: darinn. die Vereinigte die dreÿ nechst aneinanderCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: einander. Lünig: nechsteinander. Kohl: negst nacheinander. folgende JahreCTS, Dumont, Lundorp, Kohl: Jahr. verglichenerCTS, Dumont, Theatrum Europaeum: vergliechener. maßen vestiglich beÿ einander stehen, und ein halb Jahr vor Verfließung solcher Zeit, der prorogation halber nach gestalt der leüfftenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Läufften. und wie es des gemeinen VaterlandesCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lundorp: Vatterlandes. Kohl: vatterlandts., auch eines Jeden eigeneTheatrum Europaeum, Lundorp: eygne. Lünig: eigne. undKohl: oder. deßen Landt und Leuthen wolfahrtLünig: Wolfarth. erfordern mochteCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: möchte. Kohl: mögte., sich so wollCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: wol. Kohl: sowol. ratione temporis, alß conditionum wieder alhierKohl: alhie. in FranckfurthCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Franckfurt. Kohl: Frankfurt (auch unten). mitein- anderCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Auslassung „miteinander“., jedoch vermittelstCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: vermittels. eines jeden freÿen wilkührCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Willkühr. Kohl: freye wilkühr., ferners vereinbahrenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: vereinbaren., würden aber etwa beÿ zu endt-lauffungCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Endlauffung. Kohl: zuentlaufung. dieser dreÿ JahrKohl: 3 jahren. die alliirte in würcklicher action begriffenCTS, Dumont, Lundorp: begrieffen. sein, sollen sie so langCTS, Dumont, Lundorp: Auslassung „so lang“. Kohl: darin solang. darinnen con- tinuiren, biß selbe zumTheatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: zu. endeKohl: endt. gebracht seÿCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: bracht seyn.. [Seite 22] Deßen zu UhrkundtCTS, Dumont, Lundorp: Urkundt. Theatrum Europaeum, Lünig: Uhrkund. und bestendigerTheatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: beständiger. VesthaltungCTS, Dumon, Lünig, Lundorp: beständiger Festhaltung., ist dieser Vergleich ZehnmalCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: zehenmal. Theatrum Europaeum: 10. mahl. Kohl: eilfmahl. ausgefertiget, und von al- lerseits Chur- undt FürstlichenKohl: fürsten. GevollmechtigtenCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Gevollmächtigten. unter schriebenKohl: underschrieben., auch jedem davon ein Exemplar zu dem endt be- hendigetCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: End behändiget. Theatrum Europaeum: End eingehändiget. worden, Damit von Allerseits Gnedigst und GnedigerCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp, Kohl: Gnädigster und Gnädiger. HerrschafftKohl: herschaft., die darüber nottigeCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: nöthige. Kohl: nötige. ra- tificationes verglichener maßen von dato in- nerhalb Monatszeit ohnfehlbarTheatrum Europaeum: unfehlbar. Lünig: ohnfehlbahr. Kohl: ohnfeilbahr. bey gebrachtAbweichender Text bei Kohl: „und bey Churmayntz verwahrlich deponirt werden mögen, worbey jehdoch vorbehalten wirdt, dass uff den fall ein gevollmechtigter gesanter diesen alliantzreces jetz so balt nit mitunderschreiben oder die ratification in ersterwehntem termin nicht einkommen würde, dannoch die freye beytrettung und dieses schlußs ratification obgedachter maßen offen stehen und pleiben solle“. undt gegen einander ausgewechselt werden mögen. So geschehen zu FranckfurthCTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Franckfurt. am Maÿn den 14 / 4 Au- gustiCTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Datierung hier wie folgt: „den vierzehenden Neuen und vierdten Alten Styli Monats Augusti, im Jahr Ein Tausend Sechshundert Funffzig und Acht“. Theatrum Europaeum: 14.4.August A. 1658. Die Unterzeichnung fand in der Wohnung Heylands in Frankfurt statt. Joachim, II, S. 491, nennt als Datum der Untrzeichnung den 15. August. Der französische Vertragsbeitritt wird hier auf den 16. August 1658 datiert. Insgesamt wird – v.a. in der älteren Rheinbundliteratur Verweis: Aufsatz Martin Peters, in Historicum. net oft nicht korrekt zwischen den beiden Verträgen getrennt. Auch die Datierungen weichen ab." im Jahr Ein Tausendt Sechshundert und Acht und FünffzigKohl: Ende der Textwiedergabe.. CTS, Dumont, Lundorp: Beineburg. Theatrum Europaeum: Christian Freyherr von Boineburg. Lünig: Joh. F. Herr von Beineburg. Johann Christian Freiherr von Boyneburg (1622 - 1672), Mainzer Bevollmächtigter, Geheimrat und (seit 1650) erster Minister in kurmainzischem Dienst. mp mp mp mp mp CTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Johann. Otto Johann Witte (ca. 1615-1677), Hofrat im Dienst des Herzogs Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg, Vertreter Braunschweig-Lündeburg-Celles in Frankfurt und Regensburg. mp CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: fehlt. Regnerus Badenhausen (1610-1686), Bevollmächtigter Hessen-Kassels, Regierungsrat (1644), Delegierter am Regensburger Reichstag (1652), Geheimrat (1656), Hessischer Kanzler (seit 1684 oder 1685). mp CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: fehlt. Sebastian Friedrich Zobell (1617–1671), Regierungsrat, Gesandter Hessen-Kassels. mp

[bearb. von Andrea Schmidt-Rösler]

Theatrum Europaeum (1658-08-14) Theatrum Europaeum, Band 8 (1657-1660) Aus: Dokumentenarchiv der Universitätsbibliothek Augsburg (Drucke vor 1900 / Historische Geschichtswerke). Göhring, Martin: Kaiserwahl und Rheinbund von 1658. Ein Höhepunkt des Kampfes zwischen Habsburg und Bourbon um die Beherrschung des Reiches. In: Martin Göhring, Alexander Scharff (Hrsg.): Geschichtliche Kräfte und Entscheidungen. Festschrift zum fünfundsechzigsten Geburtstage von Otto Becker. Franz Steiner Verlag, Wiesbaden 1954, S. 65-83 Joachim, Erich: Die Entwicklung des Rheinbundes vom Jahre 1658. Acht Jahre reichsständischer Politik (1651 – 1658). Leipzig 1886 Schindling, Anton: Der erste Rheinbund und das Reich. In: Volker Press (Hrsg.), Dieter Stievermann (Bearb. nach dem Tod des Hrsg.): Alternativen zur Reichsverfassung in der Frühen Neuzeit? R. Oldenburg Verlag, München 1995. S. 123-129 (Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien, Bd. 23) Schnur, Roman: Der Rheinbund von 1658 in der deutschen Verfassungsgeschichte. Bonn 1955 (Rheinisches Archiv, Veröffenftlichungen des Instituts für geschichtliche Landeskunde der Rheinlande an der Universität Bonn, Bd. 47)
1

Der Nürnberger Executionstag (1649-1651) regelte (zum Teil) 1648 offen gebliebene Einzelfragen im Nürnberger Reichs-Friedensrecess vom 26. Juni 1650 (v.a. Fragen der Demobilisierung, Gebietsräumungen und Finanzen). Vgl. Antje Oschmann: Der Nürnberger Exekutionstag 1649-1650. Das Ende des Dreißigjährigen Krieges in Deutschland (= Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V. 17), Münster 1991.

2

CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Johann-Philipp Ertzbischoff zu Maÿntz.(Schreibweise „Ertz“ im gesamten Text). Johann Philipp Schönborn (1605-1673), Churfürst, (Erz)Bischof von Mainz (1645/47), Würzburg (1642) und Worms (1663). Teilnehmer und Mitgestalter am Westphälischen Friedenskongress. Literatur: u.a. Peter Claus Hartmann, Die Mainzer Kurfürsten des Hauses Schönborn als Reichserzkanzler und Landesherren. Frankfurt am Main u.a. 2002, Claude Badalo-Dulong, Trente ans de diplomatie française en Allemagne. Louis XIV et l´électeur de Mayence (1648-1678). Paris 1956. Verweis"

3

Leopold I. (1640-1705), seit 1658 Kaiser.

4

Sog. „Zweiter Nordischer Krieg“ 1655-1660 zwischen Polen und Schweden (und Russland) mit Beteiligung Brandenburgs, Dänemarks und letztlich auch des Kaisers. Er endete am 5. Mai 1660 mit dem Datenbankverweis Frieden von Oliva. Dazu u.a. SCHNUR, Roman: Der Rheinbund von 1658 in der deutschen Verfassungsgeschichte. Bonn 1955, S. 45-49 (zum Nordischen Krieg) sowie Robert Frost, The Northern Wars: War, State and Society in Northeastern Europe 1558-1721. Harlow 2000 sowie ders. After the deluge Poland-Lithuania and the Second Northern War 1655 – 1660, Cambridge 1993."

5

CTS, Dumont, Theatrum Europaeum, Lünig, Lundorp: Brandenburg (auch im Folgenden). Friedrich Wilhelm (1620-1688), Kurfürst von Brandenburg. Wegen der Beteiligung Brandenburgs und des Kaisers befürchteten die Reichsstände (besonders seit dem schwedischen Erfolgen 1656) eine Involvierung in den Krieg im Norden."

6

Lünig: Philipp. Philipp von Vorburg (gest. 1660), Mainzer Gesandter.

7

Wilhelm Egon von Fürstenberg (1629-1704), Kurkölner Bevollmächtigter und Minister. Hans Böhmer, Forschungen zur französischen Bündnispolitik im 17. Jahrhundert. Wilhelm Egon von Fürstenberg und die französische Diplomatie in Deutschland. In: Rheinische Vierteljahresblätter 4 (1934), S. 225-259."

8

Johann Christoph von Aldenhofen (gest. 1668), Kurkölner Hofrat. 1651 unterzeichnete er für Köln das Rheinische Bündnis. Ab 1663 war er Kurkölner Reichstagsgesandter in Regensburg.

9

Franz Wilhelm von Giese (gest. 1675), Bevollmächtigter Pfalz Neuburgs. Spätestens seit 1637 stand im Dienste des Hauses Pfalz-Neuenburg, seit 1647 neuburgischer Kanzler.

10

Theatrum Europaeum: Snolisky. Lünig: Suoilsky. Georg von Snoilsky (ca. 1607-1672), seit 1651 in Frankfurt, zunächst als schwedischer Resident beim Kreistag der Kur- und Oberrheinischen Kreise, ab 1655 als Repräsentant für Schwedisch-Pommern auf dem Reichsdeputationstag. Nach dessen Ende 1663 vertrat er Schweden (bis zu seinem Tod) auf dem Reichstag in Regensburg."

11

CTS, Dumont, Lünig, Lundorp: Heyland. Theatrum Europaeum: Polzcarpus Heyland. Policarp Heiland (1614-1662), vertrat das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel auf dem Reichsdeputationstag, der seit 1655 in Frankfurt am Main tagte. In seiner Frankfurter Wohnung wurde am 15. August 1658 der Rheinbund-Vertrag zwischen den deutschen Fürsten unterzeichnet, auch wenn die Unterhändlerexemplare auf den 14. August zurückdatiert sind."

12

Otto Otto von Mauderode (1600-1671), seit 1630er Jahren in welfischen Diensten, seit 1652 Hofrat Herzog Georg-Wilhelms, vertrat dessen Fürstentum Braunschweig-Lüneburg-Calenberg seit 1655 auf dem Frankfurter Reichsdeputationstag, später als Geheimer Rat für das Fürstentum Braunschweig-Lüneburg-Celle auf dem Reichstag in Regensburg."