Kommentar
Dieser Waffenstillstand wurde neun Jahre nach Ausbruch des Achzigjährigen Krieges geschlossen, der in der Unabhängigkeit der Vereinigten Provinzen von Spanien mündete. Vertragspartner der spanischen Habsburger waren die Generalstaaten, d.h die Ständevertretung der unter der Herrschaft Spaniens stehenden Flandrischen Staaten. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Generalstaaten nicht gleichzusetzen sind mit den späteren Niederlanden oder Vereinigten Provinzen, da der Vertrag vor der Gründung der Utrechter Union geschlossen worden ist, wurden die Generalstaaten als Vertragspartner gesetzt, um den Charakter Konflikts -die Unabhängigkeitsbestrebungen- zu betonen.