Inhalt
Nach der Arrestierung von hamburgischen Schiffen in Norwegen haben Dänemark und Hamburg Verhandlungen zur Beilegung ihrer Streitigkeiten aufgenommen. Da Hamburg zunächst nicht bereit war, auf die dänische Geldforderung einzugehen, haben dänische Truppen auf hamburgischen Ländereien Quartier genommen. Erst dann haben sich beide Seiten auf folgende Punkte geeinigt: Art. I. Hamburg verspricht, als Genugtuung insgesamt 260.000 Rthlr., verzinsbar zu 4%, an Dänemark zu zahlen, gegen Quittung des dänischen General-Kriegskommissars. Art. II. Zusätzlich zahlt Hamburg für die Fristversäumnis vom 28. Oktober bis zum 5. November 1712 insgesamt 16.000 Rthlr., ebenfalls verzinsbar zu 4%. Art. III. Der Hamburger Rat verspricht, seine unparteiische Gerichtsbarkeit auch gegenüber dänischen Untertanen auszuüben. Art. IV. Hamburg schickt bis zum Jahresende 1712 zwei Gesandte nach Kopenhagen. Art. V Dänemark verspricht, nach Auszahlung und Quittierung der vereinbarten Summe die dänischen Truppen aus den hamburgischen Ländereien abziehen zu lassen. Art. VI. Dänemark gibt die in Norwegen arrestierten Schiffe ohne weitere Geldforderungen frei. Art. VII. Dänemark widerruft alle weiteren Befehle zur Aufbringung hamburgischer Schiffe.
Transliteration
Zu wissen, daß, nachdem zwischen dem AllerDurch- lauchtigsten Großmächtigsten Könige und Herrn, Herrn Friderich dem Vierten, Könige zu dennemarck-Norwegen der Wenden und Gohten, Hertzogen zu Schleßwig-Hollstein Stormarn und der dithmarschen, Grafen zu Oldenburg und delmenhorst [etc.] und der Stadt Hamburg ver- schiedene Irrungen entstanden, wodurch Ihro Königl[iche] Majest[ä]t zu der Ungnade bewogen worden, daß Sie einige Hamburgische Schiffe und Gühter in Norwegen arrestiren, und weitere ordres ergehen laßen, alle der Stadt Hamburg Schiffe und effecten, wo sie in der See angetroffen würden, noch künfftig auffzubringen, die Stadt üm dem besorgten fernern Abbruch ihres Commercii, und anderen befürchteten fatalen suiten zeitig vorzukehren, hertzlich gewünschet, Ihro Königl[icher] Majest[ä]t Gnade wieder zu erlangen, und in der Gühte aus der Sachen zu kommen, Aller-höchstgedachte Königl[iche] Majest[ä]t auch dazu nicht ungeneigt gewesen, sondern dero Geheim- ten Raht und Land-drost der herrschaft Pinneberg, h[errn] Claus Hartwig von Perckentin, auf hohen Pritze und boltze, Rittern, so dann dero Etats-Justitz Cantzel- leÿ und regierungs-Raht in den hertzogthümern Bremen und Vehrden, auch Residenten im Niedersächsischen Craÿ- se, h[errn] Hans Statio Hagedorn, und dann dem Ge- neral Krieges-Commissario und Cammer-Junckern, h[errn] Hans Caspar von Platen vollenkommene Macht und Gewalt beÿgeleget, Sich mit den E[inem] E[hrbarn] Rahte der Stadt ernannten dreÿ Deputirten Nahmentlich h[errn] Garlieb Sillem L[icentia]to Syndico, h[errn] Matthæo Schlü- tern D[octo]re und h[errn] Hans Jacob Faber Rahtmannen zusammen zu thun, und einen Vergleich zu treffen, weil man aber dazu, nach verschiedenen conferentien, nicht gelangen können, in dahin die Stadt zu dem geforderten
satisfactions-quanto, der verschiedenen, auff einige tage verstatteten dilationen ungeachtet, sich nicht ver- langter maßen erklähret, darauff einige königl[iche] Re- gimenter in der Stadt eigene und gemeinschafftliche län- dereÿen gerücket, und daselbst quartier genommen, so haben endlich bemeldte herren Commissarii, nach re- assumirten Tractaten und gepflogenen unterschiedlichen conferentien, mit den h[erren] Deputirten der Stadt Sich über folgende puncta vereinbahret. I. Verspricht die Stadt Hamburg Ihro Königl[icher] Majest[ä]t, wegen der gefoderten satisfaction vor das vorgangene zweÿ mahl hundert und dreitzig Tausend R[eichs]th[a]l[er] an guten dänischen Cronen, oder an Courant-Geld, mit 4 pro Cent verabredeter Lagie zuzukehren, und an den h[errn] General Kriegs-Commissair von Platen zu bezahlen, auch deßen Quitung darüber zu Sich zu nehmen. II. Erklähret Sich die Stadt für jeden Tag, nach der erlo- schenen letzteren dilation vom 28 Octobr[is] angerech- net biß zum 5ten Novembr[is] da man wegen des Satisfactions-quanti einig geworden, begehrter. maßen, 2000 r[eichs]th[a]l[er], folglich für die 8 Tage Sechs- zehen Tausend R[eichs]th[a]l[er] an guten dänischen Cronen oder Courant, mit der Lagie von 4 pro Cento eben- fals abzutragen, und dem h[errn] General Kriegs- Commissarium auch dieser zahlung wegen zu ver- gnügen. III. Und da E[in] E[hrbahrer] Raht allen und jeden prompte und unpartheÿische justice zu administriren schuldig, al- so verspricht Er Selbige auch den Königl[ichen] Untertha- nen insonderheit wiederfahren zu laßen. IV. Umb ferner Sich umb die Königl[iche] unschätzbahrste Pro- pension und hülde destomehr zu bewerben, und desto völliger zu erlangen, anbeÿ alle künfftige Ungnade von der Stadt abzukehren, hingegen die Königl[iche] Gna- de für hiesiges Commercium zu erbitten verpflich- tet Sich die Stadt, noch vor ablauff dieses Jahres zwenne Deputirte nach Copenhagen abzufertigen. V. dahingegen Ihro Königl[iche] Majest[ä]t Sich allergnä- digst erklähren, nebst wiederherstellung dero Gna- de, dero im hamburgischen Gebieth liegende Trou- pen, so bald die Stadt des h[errn] General Krieges-Com- missarii von Platen quitungen, über die Ihm gethane Vergnügung, wegen der gesambten Sum- me der zweÿmahl hundert Sechs und Viertzig Tausend R[eichs]th[a]l[e]r an Cronen oder Courant mit 4 pro Cent Lagio, produciren wird, abführen, und das hamburgische und Gemeinschafftliche territo- rium von allen Völckern befreÿen, auch künfftighin nicht wieder bequartieren zu laßen. VI. Imgleichen wollen Ihro Königl[iche] Majest[ä]t die in Nor- wegen angehaltene und aufgebrachte Schiffe mit ih- rer ladung und Equipage, unverzüglich, ohne einiges Entgeld, es habe Nahmen, wie es wolle relaxiren, zu solchem Ende dero ordres abgeben, und den Befehl ertheilen, daß denenselben, ohne einigen Ver- zug, gelebet werde. VII. die abgelaßene befehle zur Aufbringung mehrer hamburgischen Schiffe wieder aufheben und fals etwan die ordre bereits exequiret worden, al- les aufgebrachte forth wieder loßgeben, und der Stadt Commercio alle Königl[iche] Gnade und beförderung wiederfahren laßen. Zu festerhaltung dieses Vergleichs haben die königl[ichen] Com- missarii und der Stadt deputirte solchen unter- schrieben, und mit Ihren Signeten bedrucket, auch ist hinc inde stipuliret worden, daß innerhalb 8 tagen die ratificationes darüber ausgewech- selt werden sollen. Geschehen Altonah den 18 Nov. 1712. C H V Perckentin H s hagedorn H C: Platen [3 Lacksiegel über Heftschnur] G Sillem L[icentia]tus M Schlüter D[octo]r Hans Jacob Faber. Syndicus [3 Lacksiegel]