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DUM VII/1 S. 27-33 Link zum Druck auf gallica.bnf.fr Zeitgenössischer Druck aus dem Bestand der Biblioteca Nacional Madrid Link zum Druck auf LHE de Espa ña
Inhalt
1. Ewiger Frieden und Freundschaft 2. Keine Feindseligkeiten; freier Zugang zu allen Provinzen und freier Handel wie für eigene Untertanen oder andere privilegierte Nationen 3. Verbot von Feindseligkeiten der Untertanen; Seebriefe werden erst nach Ausschöpfung des Rechtswegs ausgegeben 4. Freihandel 5. Engländer zahlen dieselben Zölle wie die Einheimischen oder andere Nationen auf eigenen und fremden Schiffen 6. Steuern und Zölle werden in behördlichen Einrichtungen frei einsehbar notiert; Verfolgung bestechlicher Beamten 7. Freier Handel für Engländer mit allen englischen Waren und diesseits und jenseits des Kaps der Guten Hoffnung erstandenen Gütern; freie Fahrt zwischen den Machtbereichen legitime Prisen sind wie englische Waren zu werten; 8. Regelung für die Einfuhr ostindischer Waren; gleiche Privilegien wie die in Münster den Niederländern zugestandenen 9. Gültigkeit der früher in Andalusien den Engländern konzedierten Privilegien in ganz Spanien 10. Keine Revision spanischer Schiffe; Abfertigungsmodalitäten 11. Keine Verzollung für Waren im Weitertransport 12. Zollregelungen für den Reexport 13. Freier Hafenzutritt 14. Begrüßungszeremoniell auf Hoher See 15. Bei Transport verbotener Waren werden nur diese konfisziert, Ausnahme für Edelmetalle 16. Freier Zutritt zu allen Häfen auch für Kriegsschiffe im Notfall und zur Versorgung 17. Kein Verbot der Anwerbung von Seeleuten oder Bediensteten in Häfen des Vertragspartners 18. Freies Tragen von Waffen See- und Kaufleute 19. Streitigkeiten zwischen Kapitänen und Seeleuten oder Kaufleuten und Kapitänen werden vom Konsul der jeweiligen Nation geschlichtet 20. Freier Tuchhandel für Engländer mit den Spanischen Niederlanden wie früher mit den Herzögen von Burgund und den Gouverneuren vereinbart; näheres wird in einem eigenen Vertrag vereinbart 21. Freie Fahrt zu befreundeten Staaten 22. Keine Belästigung bei eventuell auftretenden Feindseligkeiten mit Dritten 23. Konfiszierung nur von Schmuggelwaren 24. Verbot von Waffenhandel und Truppentransporten 25. Erlaubnis von Nahrungsmittellieferung an Feinde des Vertragspartners 26. Bei Schmuggel auf feindlichen Schiffen, darf die gesamte Ladung konfisziert werden 27. Ernennung der Konsuln durch den eigenen Monarchen 28. Gewissensfreiheit für Engländer 29. Keine Preis- oder Währungsvorgaben 30. Freizügigkeit der Wohnung 31. Freie Anwaltswahl, Modalitäten der Buchrevision; freie Sprachwahl für Buchführung 32. Rückgabe konfiszierter Güter 33. Erbregelungen 34. Verfahren bei Versterben ohne Testament 35. Friedhof für Engländer in Spanien 36. Sechsmonatsfrist zum Abzug der Effekten bei Kriegsausbruch 37. Keine Konfiskationen im Nachhinein 38. Meistbegünstigungsklausel 39. Gültigkeit des Vertrags bei Verletzungen; Wiedergutmachung 40. Ratifikation Geheimartikel Keinerlei Unterstützung für Feinde oder Rebellen des Vertragspartners
Kommentar
Nach dem Scheitern des Vertrags vom 17.12.1665 verschlechterten sich die spanisch-englischen Beziehungen weiter. Zwar kam es nicht zum offenen Kriegsausbruch, doch Spanien setzte vor allem dem englischen Handel massive Hindernisse in den Weg. Großbritannien antwortete mit verstärkten Piratenangriffen in der Karibik. Allerdings zwang die gesamteuropäische Lage beide Staaten an den Verhandlungstisch. Portugal begann mit Frankreich über eine Allianz zu verhandeln, und England kämpfte gegen eine niederländisch-französische Allianz. Anfang des Jahres 1667 schloss Portugal ein Bündnis mit Frankreich und Charles II. versprach Ludwig XIV. in einem Geheimvertrag die Nicht-Einmischung Englands, sollte Frankreich die Spanischen Niederlanden besetzen. Als im Mai in Breda die Verhandlungen zwischen den Niederlanden, Frankreich und England mit Aussicht auf baldige Einigung begannen, sah sich Spanien gezwungen, die englischen Forderungen nach einer Neuordnung des bilateralen Handels zu akzeptieren sowie den Waffenstillstand mit Portugal zu unterzeichnen. In dem hier gezeigten Vertrag wurden die Handelsbeziehungen erstmals seit dem Friedensvertrag von 1604 auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Zwar konnte England ursprüngliche Forderungen nach der Aufnahme außereuropäische Gebiete in den Vertrag nicht durchsetzen, doch gelang es, den Handel mit portugiesischen Waren in Spanien festzuschreiben, die Handelshemmnisse in die Spanischen Niederlanden völlig abzubauen und Möglichkeiten für den Schmuggel englischer Kaufleute zu eröffnen.
Kontext
1642-1649 Englischer Bürgerkrieg 1653 Oliver Cromwell wird Lordprotektor 1654 Portugiesisch-enlischer Handels- und Friedensvertrag Erfolgloser Angriff Großbritanniens auf Santo Domingo 1655 Einnahme Jamaikas durch Großbritannien 1659 Eroberung Dünkirchens 1660 Restauration und Thronbesteigung durch Charles II.; Einstellung der Kampfhandlungen 1661 portugiesisch-englischer Heiratsvertrag 1662 Verkauf Dünkirchens an Frankreich 17.12.1665 Friedensvertrag von Madrid (nicht ratifiziert) 23.5.1667 Friedensvertrag von Madrid und durch englische Vermittlung separater Waffenstillstand zwischen Spanien und Portugal