Inhalt
Dänemark und Sachsen / Polen erneuern ihre alte Freundschaft und schließen ein immerwährendes Bündnis: 1. Beide Partner garantieren sich gegenseitig ihre deutschen Besitzungen gegen alle Angriffe von dritter Seite. 2. Im Bedarfsfall schickt der eine Partner dem anderen binnen dreier Monate mindestens 4500 Fuß- und 1500 Reitersoldaten zu Hilfe. 3. Im Verteidigungsfall stellt der hilfesuchende Partner den Hilfstruppen Brot, Pferdefutter und Obdach zur Verfügung. Die Hilfstruppen bleiben jedoch im Sold des hilfeleistenden Partners.
Transliteration
Demnach Ihr[e] Ihr[e] königl[iche] königl[iche] Maÿ[estä]t Maÿ[estä]t von Pohlen [etc.] und dennemarcken die allen zeiten her zwischen Ihren hohen Häusern êtablirte Freundschafft zu renoviren gesonnen, und solcher wegen Ihren Endes unterschriebenen beÿderseitigen Ministris in solcher Absicht ein immerwehrendes Bündnüß aufzurichten anbe- fohlen; Als haben diese über nachgesezte Puncta sich untereinander verglichen, Solchemnach 1. Garantiren höchstgedachte beÿde königl[iche] königl[iche] M[aÿestä]t M[aÿestä]t einander reciprocè dero auf teutschen Grund und Boden gelegene Pro- vintzen und Länder, und wollen selbige gegen alle feindliche Anfälle, sie mögen geschehen von wem, und unter was vor prætexte sie immer wollen, durch würck- liche Hülffs-Leistung schüzen; Wie Sie denn 2. Einander iedesmahl innerhalb dreÿ Mo- nathen nach geschehener ordentlicher Requi- sition Vier Tausend Fünff-hundert Mann zu Fuß und fünffzehen hundert zu Pferde zu Hülffe schicken, und nach Beschaffenheit der Sachen selbige An- zahl beÿ anwachsender Gefahr ver- größern wollen. 3. Und damit wegen der Verpflegung solches hülffs-quanti kein Disput entstehen möge; So haben beÿde königl[iche] königl[iche] M[aÿestä]t M[aÿestä]t Sich da- hin verglichen, daß selbiges, wann es bloß zur Defension des angefallenen Landes employirt wird, von dem Requirenten nichts als Brodt, fourage und Obdach genießen, und den Sold von dem Hülffschickenden selbst empfan- gen solle. Zu Uhrkund deßen sind von dieser Defensivę-Alliance zweÿ gleichlau- tende Exemplaria aufgerichtet, und von denen zu Errichtung derselben bevollmächtigten Ministris unter- schrieben und versiegelt worden. So geschehen zu dreßden, den 28ten Junii 1709. [Lacksiegel] J.H. Graff von fleming [Lacksiegel] Woldemar freyherr von Löwendal s[ubscripsi] [Lacksiegel] E. C. Manteuffel [Kurfürstlich sächsische Ratifikation 1709 VI 28] [Kurfürstlich sächsische Ratifikation 1709 VI 28: ff.] [Kurfürstlich sächsische Ratifikation 1709 VI 28: ff.]