Kommentar
Zur Festigung des Pyrenäenfriedens vereinbarte man 1659 auch die Heirat zwischen Ludwig XIV. und der spanischen Infantin. Zwar wurde gegen Zahlungen aus der spanischen Staatskasse ein Verzicht der Infantin auf alle Erbansprüche vereinbart, doch die Zahlungen blieben aus und Ludwig XIV. beanspruchte nach dem Tod seines Schwiegervaters Philipp IV. unter Berufung auf das brabantische Erbrecht, das die Devolution, d.h. das Erbrecht der Kinder aus erster Ehe (auch Töchter) vor den Kindern aus weiteren Ehen vorsah, das Erbteil für seine Frau. Als Spanien die Forderungen ablehnte, bereitete er den Einmarsch in die Spanischen Niederlande vor. Um ein Eingreifen des Reiches zu verhindern, plante Frankreich eine Verlängerung des Rheinbundes und schloss mit dessen Mitgliedern bilaterale Abkommen, in denen diese sich verpflichteten, ihre Territorien für den Durchmarsch fremder Truppen zu sperren, keine Truppenerhebungen zu erlauben und im Reichstag auf die Neutralität des Reiches zu dringen.
Kontext
15.8.1658 Erster Rheinbund 1659 Pyrenäenfrieden zwischen Frankreich und Spanien. Zur Festigung des Friedens wird die Heirat zwischen Ludwig XIV. und der spanischen Infantin Maria-Theresia vereinbart 9.6.1660 Eheschließung 17.9.1665 Philipp IV stirbt, sein Nachfolger wird der körperlich und geistig schwächliche Karl II. 23.4.1666 Vertrag zwischen Frankreich und Köln 21.7.1666 Vertrag zwischen Frankreich und Pfalz-Neuburg 22.10.1666 Vertrag mit dem Ziel der Verlängerung des Rheinbundes zwischen Frankreich und Köln 28.2.1667 Vertrag mit dem Ziel der Verlängerung des Rheinbundes zwischen Frankreich und Mainz 4.5.1667 Freundschafts- und Beistandvertrag zwischen Frankreich und Münster 24.5.1667 Einmarsch Frankreichs in die Spanischen Niederlande