European peace treaties of the pre-modern era in data / Europäische Friedensverträge der Vormoderne in Daten (FriVer+)


Friedensvertrag von Stockholm

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European peace treaties of the pre-modern era in data / Europäische Friedensverträge der Vormoderne in Daten (FriVer+) Friedensvertrag von Stockholm Digital edition according to TEI P5 TEXT+ Jaap Geraerts The transformation and enrichment of the data is done by Jaap Geraerts (IEG Mainz). The other members of the FriVer+ team are Fabian Cremer, Ines Grund, and Thorsten Wübbena (all IEG Mainz). The original data has been created by the team of scholars who were part of the Europäische Friedensverträge der Vormoderne project. This project was lead by Prof. Dr. Heinz Duchhardt and was based at the Leibniz Institute of European History in Mainz. Leibniz-Institut für Europäische Geschichte Mainz Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt http://lobid.org/organisation/DE-17 This file is licensed under the terms of the Creative Commons License CC-BY 4.0 (Attribution 4.0 International) Berlin GStAPK Unterhändlerinstrumente: GSABerlin VI HA Nr. 850: Stockholm 1720 I 21 / II 1 (dt.; fol. 1-30, Papier; Hauptvertrag mit 22 Art., 1 Sep.Art. mit 5 Art.; je 6 US und aufgedrückte LS der Bevollmächtigten Johann August Meyerfeld, Carl Gustav Dücker, Gustav Adolf Taube, Graf Magnus Julius de la Gardie, Graf Johann Lillenstedt, Baron Daniel Niclas von Höpken). Schwedisches Reichsarchiv, Stockholm: Originaltraktater med främmande makter: Tyskland, III. Brandenburg-Preussen No. 32 A-B: Fredsfördrag i Stockholm. 21 Januari 1720 (dt.). Ratifikationen: GSABerlin VI HA Nr.853: Ratifikation Schwedens: Stockholm 1720 II 27 (blasse braune Schrift, Siegel fehlt, Schnur, Pergament, fol. 1-15). GSABerlin VI HA Nr.854: Ratifikation des Geheimartikels durch Schweden: Stockholm 1720 II 27 (Unterschrift und Siegel Königin Ulrike Eleonore von Schweden an gold-silberner Schnur, Siegel fehlt, Perg., Fol. 1-5, dt.). GSABerlin VI HA Nr. 855: Schwedische Erklärung zu den Art. 2, 3, 5 sowie zum 2. Separatartikel: Stockholm 1720 III 14 (US Baron Niclas von Höpken, US Königin Ulrike Eleonore von Schweden). Schwedisches Reichsarchiv Stockholm, Tyskland III N:o 32 D) Samme konungs ratifikation af Litt. A. Dat. Berlin 21 Febr. 1720 (Tyska); E) D:o d:o af Litt. B.
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Drucke

Dumont 8/2, S. 21. CTS 31, S.(127)129-145(147). Loewe, Preussens Staatsverträge aus der Regierungszeit König Friedrich Wilhelms I, Leipzig 1913, S. 226-243. Schmauß, Corpus juris publici academicum 2, Leipzig 1722, S. 1813. Fassmann, Leben und Thaten des Königs von Preußen Friderici Wilhelmi 1, Hamburg-Breslau 1735, S. 267-268(298). Dähnert, Sammlung pommerscher und rügischer Landesurkunden, 1 (1765), S. 195. Rousset, Receuil historique d´actes, négociations 2, La Haye 1728-1742, S. 373.

Inhalt

Art 1 Beendigung des Krieges und der Feindseligkeiten. Absicht, Freundschaft und Correspondence zu pflegen. Handel zu Wasser und zu Lande.Art. 2 Vergessenheit und Amnestie. Art. 3 Bestimmungen über Stadt Stettin, dem Oder-Peene-Distrikt, den Inseln Wollin und Usedom. Vorstellung des neuen Landes- und Oberherrn.Art. 4 Bestimmung über Sitz und Stimme Schwedens auf den Kreistagen.Art. 5 Bestimmungen über Freiheiten, Rechte, Güter, Privilegien und Religionsausübung der Stände, Untertanen und Einwohner.Art. 6 Über das Lehnsrecht der Ritterschaft.Art. 7 Über Rechtmäßigkeit eingezogener Güter etc.Art. 8 Über Restitution bestimmter Güter etc.Art. 9 Bestimmungen über Verpfändungen.Art. 10 Erklärung über Vergütungen.Art. 11 Gegenseitige Zustellung der Archive, Schriften und Dokumente.Art. 12 Bestimmungen über Handel und Binnenschiffahrt. Die Peene wird gemeinschaftlich genutzt. Neue Zölle sollen hier nicht eingerichtet werden.Art. 13 Einrichtung einer Kommission.Art. 14 Bestätigung der Freiheiten, Rechte, Prärogative und Immunitäten für die Städte und Orte Vorpommerns.Art. 15 Bestimmungen über Deserteure.Art. 16 Ius Postarum. Freie Station in Anklam.Art. 17 Bestimmungen über mögliche Bündnisse zwischen Preußen und Rußland während des Krieges zwischen Schweden und Rußland..Art. 18 Bündnisabsichten zwischen Preußen und Schweden. Geldzahlungen.Art.19 Bestimmungen über die Städte Damm und Gollnow.Art. 20 Status des Friedens von Stockholm (1719 XI 9/20).Art. 21 Garantie des Kaisers.Art. 22 Ratifikation.

SeparatartikelArt. 1 Erklärung, die Protestanten unterstützen zu wollen.Art. 2 Bestimmung über die Besetzung des preußischen Konsistoriums und über die Freiheiten etc. der Zivilbedienten der Stadt und Festung Stettin.Art. 3 Bestimmung über Erstattungen und Ausgleichszahlungen.Art. 4 Erklärung über Kooperation mit Dänemark.Art. 5 Status des Separatartikels.

Erklärung (Stockholm 1720 III 14)Art. 1 Erklärung zu Artikel 2 des Friedenschlusses über die Restitution der Gefangenen.Art 2 Erklärung zu Artikel 3 des Friedenschlusses über die Gemeinschaft der Peene.Art. 3 Erklärung zu Artikel 5 des Friedenschlusses über Privilegien der Untertanen.Art. 4 Erklärung zum 2. Separatartikel über die Restantien.Art. 5 Erklärung zum Tribunal zu Wismar.

Kommentar

Preußen, das seit dem Bündnis vom 27. April 1715 auf der Seite des hannoverschen Kurfürsten und englischen Königs Georg I. stand, aber auch enge Beziehungen zu Rußland pflegte, war 1715 in den Großen Nordischen Krieg eingetreten, nachdem Karl XII. von Schweden Richtung Usedom vorgestoßen war. Die Ausweitung der Herrschaft im seit 1648 zwischen Brandenburg-Preußen (Hinterpommern) und Schweden (Vorpommern mit Stettin) geteilten Pommern war ein zentrales Kriegsziel Preußens, dem zahlreiche diplomatische Aktionen galten. Friedrich Wilhelm I. schloß am 22. Juni 1713 mit Dänemark einen Vertrag ab, der eine gemeinsame Besetzung Vorpommerns vorsah und Preußen den südlich der Peene gelegenen Teil Pommerns in Aussicht stellte. Am 6. Oktober 1713 kamen Rußland und Preußen überein, daß Preußen das Gebiet bis zur Peene (mit Usedom und Wollin) zur Verwaltung erhalten sollte. Am 12. Juni 1714 schlossen sie einen Vertrag, der Preußen den Erwerb eines Teils Vorpommerns endgültig zusicherte. Dem gleichen Zweck diente auch ein Bündnis mit Hannover vom 27. April 1714. Am 1. Mai 1715 erklärte Preußen Schweden den Krieg und eroberte - zusammen mit Dänemark - Teile Schwedisch-Pommerns. Den Friedensbemühungen Georg I. ist es zuzuschreiben, daß sich Schweden in einem englisch-schwedischen Vertrag vom 18./29. August 1718 verpflichtete, pommersche Gebiete (darunter Stettin und die Odermündung) an Preußen abzutreten. Unter englischer und französischer Vermittlung wurde am 21. Januar 1720 der Friedensvertrag zwischen Preußen und Schweden in Stockholm unterzeichnet, der diese Abtretung gegen eine Zahlung von 2 Millionen Thalern an Preußen verfügte. Für Preußen war dieser Frieden ein "Balanceakt", der den einzigen verbliebenen russischen Allianzpartner gegen den Zugewinn Stettins ins andere Lager führteDuchhardt, Pentarchie, S. 254..

Kontext

1701-1714 Spanischer Erbfolgekrieg.1700-1721 Großer Nordischer Krieg. Dänemark, Sachsen-Polen, Rußland und Brandenburg (in zeitlich wechselnden Bündniskonstellationen) versuchen, die schwedische Vorherrschaft im Ostseeraum zu brechen. Sachsen fällt in Livland ein, Dänemark richtet sich gegen Schleswig. 18. August 1700 Friede von Travendal zwischen Dänemark und Schweden. Dänemark scheidet aus dem Krieg aus und erkennt den Herzog von Holstein-Gottorf an. Der Krieg zwischen Sachsen-Polen und Rußland mit Schweden geht weiter (1701/02 Siege Karls XII. Besetzung Polens.) 24. September 1706 Friede von Altranstädt zwischen Sachsen-Polen und Schweden. August II. muß auf den polnischen Thron verzichten. 1. September 1707 Konvention von Altranstädt. Um einen weiteren Vormarsch Schwedens zu verhindern, garantiert der Kaiser die Rechte der Protestanten in Schlesien. Damit wird eine Verschmelzung mit dem Span. Erbfolgekrieg verhindert. 8. Juli 1709 Russischer Sieg bei Poltava. Der schwedische Rückzug beginnt.12. Juni 1714 Preußisch-russisches Bündnis. Im November schließt sich Hannover an. 2. Mai 1715 Durch einen Vertrag mit Dänemark erwirbt Hannover Bremen und Verden. Hannover und Preußen treten in den Krieg gegen Schweden ein.11. Dezember 1718 Tod Karl XII.1719 - 1721 Friedensverträge beenden den Nordischen Krieg. Die schwedische Hegemonie im Ostseeraum ist beendet. Dänemark und Preußen verzeichnen wichtige territoriale Gewinne. Rußland wird zur Großmacht im Baltikum. 11./22. Juli 1719 Präliminarfriede zwischen Hannover und Schweden.20. November 1719 Friede von Stockholm zwischen Schweden und Hannover. Hannover erhält Bremen und Verden21. Januar 1721 Friede von Stockholm zwischen Schweden und Preußen. Preußen erhält Teile Pommerns3. Juli 1721 Friede von Frederiksborg zwischen Schweden und Dänemark bringt territoriale Gewinne (Schleswig) für Dänemark. Schweden behält Vorpommern.10. September 1721 Friede von Nystad zwischen Rußland und Schweden. Estland, Teile Kareliens, Ingermanland und Livland fallen an Rußland.

Edition

Im Nahmen der heiligen und unzertrenten DreyeinigkeitKund und zu wißen sei hiemit, daß gleich wie die Durchlauchtigste Großmächtigste Fürstin und Frau, Frau , der Schweden, Gothen und Wenden Königin etc. etc. etcLoewe: p.; Schmauss bringt die Titulatur durchgegehend in umgekehrter Reihenfolge.. an einer, und der Durchlauchtigste, Großmächtigste Fürst und Herr, Herr Sachanmerkung: Friedrich Wilhelm I. (1688-1740), Kurfürst von Brandenburg, ab 1713 König in Preußen. Textvariante: CTS; Fassmann; Dumont: Friederich Wilhelm; Dähnert: Friderich Wilhelm; Herrschaftstitulatur ist in CTS; Dähnert, Dumont, Fassmann und Loewe nicht abgedruckt." , König in Preußen, Marggraff zu BrandenburgLoewe: Brandenburg p. [Aufzählung wird ausgelassen]., des heiligen Römischen Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst, Souverainer Printz von Oranien, Neu-Castel und VallanginSchmauss: Neufchatel und Vallengin, in Geldern, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berge, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, zu Mecklenburg, auch in Schlesien zu Crossen Hertzog; Burggraff zu Nürnberg; Fürst zu Halberstadt, Minden, Camin, Wenden, Schwerin, Ratzeburg und Meurs; Graff zu Hohenzollern, Ruppin, der Marck, Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg, Lingen, Schwerin, Bühren und Lehrdam; Marquis der Vehre und Vlissingen; Herr zu Ravenstein, der Lande Rostock, Stargardt, Lauenburg, Bütau, Arlay und Breda etc." , zu Magdeburg, Stettin, Pommern, der Caßuben und Wenden, auch in Schlesien und zu Croßen Hertzog, Burggraf zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden, Cammin und Meuers, Graf zu Hohenzollern, der Marck, Rawensberg, Lingen, Bühren und Lehrdam, Marggraf zu der Weher und Vlißingen, Herr zu Rawenstein, Lauenburg, Bütau, Arley und Breda <...>Unleserlich. anderer seits, ohnerachtet des unter denenselben entstandenen Krieges jedesmahl eine auffrichtige Intention und Begierde behalten, fordersahmstCTS: fordersambst; Dähnert; Loewe; Schmauss: fordersamst; Fassmann: fördersamst. miteinander in das vorhin unter sich gepflogene gute Vernehmen und Verständniß wieder zu treten, also Sie auch mit vielenDähnert; Loewe; Schmauss: vielem. Vergnügen wahrgenommen, daß der DurchlauchtigsteCTS: Durchleuchtigste (auch im Folgenden). Großmächtigste Fürst und Herr, Herr , König von Groß-Britannien, Franckreich und Irland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, des heiligen Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister und ChurfürstTitulatur fehlt in CTS; Dumont. zu Beforderung dieses heilsahmen ZwecksCTS; Dumont: wercks. dero Fleiß und Bemühung anwenden wollen, welches dann auch den erwünschten und von Gott gesegneten Effect gehabt, daß, nachdem höchsterwehnte Seine königl[iche]. vermittelst des mit ihrer königl[ichen]. den 18/29 Aug[ust]. 1719 aufgerichteten TractatsTextvariante: Hervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). Sachanmerkung: Vertrag zwischen Schweden und Großbritannien Stockholm (1719 VIII 18/29), in dem sich die Parteien auf Friedensgrundlinien mit Preußen verständigten (die Ratifikation Schwedens; 1719 VIII 19/30; befindet sich in GSABerlin VI HA Nr. 849)." sich gewißer Preliminair Puncte, so zum Grunde und Fundament des Friedens zwischen Ihro und Ihro CTS; Dumont: von Preußen. dienen solten, durch rühmlich und beständig von allerseits paciscirenden Cronen angewandten OfficiisCTS; Dähnert; Dumont; Fassmann; Schmauss: Officia. und Mediation des Durchlauchtigsten Großmächtigsten Fürsten und Herren, Herrn Allerchristlichsten Königs von Franckreich und Navarra, alhier subsistirenden Residenten und Plenipotentiair des Wohlgebohrnen Herrn verglichen, hierüber unter denen anFassmann: von. beyden höchsten Theilen dazu bevollmächtigten Ministris, und zwar an Seiten ihrer , dem Hochwohlgebohrnen Grafen, Herrn , ihro und dero Reichs Rath, General von der Infanterie, General GouverneurenTitel durch lateinische Buchstaben hervorgehoben. des Hertzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen auch verordneter Cantzley Rath, wie auch dem Hochwohlgebohrnen Grafen Ihro königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t von Schweden und dero Reichs Rath, Feldmarschall und verordneten Kriegs RathFassmann: [Auslassungen:] ''[...] Meyerfeldt, Ihrer Königl. Maytt. von Schweden und dero Reichs Rath, Feldmarschalln und verordneten Kriegs Rath desgleichen [...]''." , desgleichen dem Hochwohlgebohrnen Grafen Herrn und dero Reichs Rath und Ober StathalterCTS; Dumont: Oberist-Stadthalter. Fassmann; Schmauss: Ober Stadthalter; Dähnert; Loewe: Statthalter." in Stockholm, gleichermaßen dem hochwohlgebohrnen Grafen, Herrn Ihro königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t von Schweden und dero Reichs Rath und Presidenten in dem königl[ichen]. Commercie CollegioHervorhebung durch lateinische Buchstaben., so auch dem HochwohlgebohrnenDähnert: Wohlgebohrnen. Grafen Herrn Ihro königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t von Schweden und dero Reichs Rath und verordnetenDähnert; Schmauss: verordnetem. Cantzley Rath wie nicht weniger dem Wohlgebohrnen BaronHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Herrn , Ihro königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t von Schweden verordneten EtatsFassmann: Staats. Secretaire und an Seiten Seiner königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t in PreußenCTS; Dumont: von Preußen. dem Hochwohlgebohrnen Freyherrn Fridrich Seiner königl[ichen]. Dumont: von Preußen. würcklichen EtatsFassmann: Kriegs. MinistreHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Dähnert; Schmauss: Etats- und Krieges-Ministre., des JohanniterHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Ordens Ritter und CommendatorHervorhebung durch lateinische Buchstaben. zu LützenCTS; Dähnert; Dumont; Loewe; Schmauss: Lietzen. deshalb weitere Handlung gepflogen, und endlich folgender Tractat vermittelst ihrer MediationHervorhebung durch lateinische Buchstaben. durch dero alhier subsistierenden Ambassadeur Extraordinair und PlenipotentiairTitel durch lateinische Schreibweise hervorgehoben. CTS; Dähnert; Dumont; Fassmann; Loewe; Schmauss: Extraordinaire und Plenipotentiaire." John Carteret, Vicomte de (1690-1763), englischer Hauptverhandlungsführer beim Friedensschluß zwischen Schweden und Hannover 1719 XI 20, 1721 Staatsminister." , geschloßen worden.1.Zwischen Ihro und dem Königreich Schweden, denen dazu gehörigen ProvinzenHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). GSABerlin VI HA Nr. 850: Stockholm 1720 I 21 / II 1: Provintzien; Schmauss: Provincien (auch im Folgenden)., LändernDähnert; Schmauss: Landen; CTS: Länder., Städten, Einwohnern und Unterthanen in und außer dem Römischen Reiche an einer, und , dero KönigreichDähnert; Fassmann; Schmauss: Königreich, Churfürstentum auch übrigen angehörigen Provintzien. und dazu gehörigen Provinzen, Ländern, Städten, Einwohnern und Unterthanen in und außer dem Römischen ReicheDähnert: in und ausser dem Reiche. anderer seits, soll von nun an der Krieg gäntzlich cessiren und keine Feindseligkeiten, weder directe noch indirecteHervorhebung durch lateinische Buchstaben., unter keinerley PraetextHervorhebung durch lateinische Buchstaben. undDähnert: noch. Vorwand, es sey derselbe beschaffen wie er wolle, von dem einen Theil wieder den andern weiter verübetDähnert: andern verübert. noch ins Werck gestellet werden. Vielmehr aber an statt deßen zwischen beyderseits königl[ichen]. Maj[es]t[ä]ten, dero Unterthanen und Angehörigen eine vollenkommene gute Freundschaft und CorrespondenceHervorhebung durch lateinische Buchstaben. gepflogen, auchCTS; Dähnert; Dumont; Fassmann; Schmauss: und das Commercium. das CommerciumHervorhebung durch lateinische Buchstaben. zu Waßer und zu Lande zwischen beyderseits Königreichen und Provintzien wieder frey gegeben und in allen befodert werden.2.Es soll auch beyderseits eine immerwährende Vergeßenheit und AmnestieHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). alles deßen seyn, was an der einen oder der andern Seite, es sey auf was Weise es wolle, feindliches oder wiederwärtiges gegen einander vorgenommen seyn möchte, und soll deren keines dem einen oder dem andern Theile oder jemand der Seinigen inDähnert; Schmauss: im. UngutenLoewe: Ungutem. jemahlen zugerechnet oder vergolten werden, sondern das alles soll hiemit todt und abseynFassmann: abgethan seyn., auch deßen nimmer gedacht werden. Vielmehr soll und will ein jederFassmann: jedweder. Theil des andern GloireHervorhebung durch lateinische Buchstaben. nutzen und bestes von nun an in allen Vorfallenheiten eyfrigstenFassmann: eyffrigen. Fleißes befordern, Schaden und Unheil aber nach allenCTS; Dähnert; Loewe: allem. Vermögen treulich ablehnenDähnert; Fassmann; Loewe; Schmauss: abkehren. und wenden helffen. Dabenebenst sollen auch alle unter währendem Kriege genommeneFassmann: gemachte. Gefangene, wes Standes sie auch seyn mögen, keinen ausgenommen, gleich nach ausgewechselten Ratificationen über gegenwärtiges Friedens Instrument von beyden höchsten Theilen ohne RançonFrz. "Lösegeld". Hervorhebung durch lateinische Buchstaben. Fassmann: ohne Ranzion loß gegeben. ausgegeben und auf freyen Fuß gestellet werden.3.Gleichwie um desto mehr an den TagDähnert: am Tage. zu legen, wie sehr Sie geneigt sind, ihres Ortes alles dasjenige beyzutragen, was zu Wiederherstellung und künfftiger desto mehrerer Befestigung des vorigen zwischen beyden Cronen Schweden und Preußen gepflogenen, eine zeiterhero aber unterbrochen gewesenen guten VernehmensFassmann: gewesenen Vernehmens. auf einige Weise hat dienlich seyn können, derowegen auch aus Liebe zum Frieden, Vermöge des mit S[eine]r unterm 18/29 Augusti 1719 errichteten, eingangs berührten und beyderseits ratificirten Preliminair TractatsHervorhebung durch lateinische Buchstaben. und deßen Separat ArticulsHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). bereits versprochen haben vorDähnert: für. sich, dero Erben und Nachkommen die Stadt StettinSachanmerkung: Stettin (heute poln. Szczecin), Hauptstadt der Provinz Pommern und bedeutende Handelsstadt an der unteren Oder, gehörte 1648-1720 zu Schweden. Textvariante: Hervorhebung durch lateinische Buchstaben." samt dem DistrictHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). zwischen der Oder und der PehneSachanmerkung: Peene, Pehne, (poln. Piana), westlicher der drei Mündungsarme der Oder zwischen dem Festland und er Insel Usedom. Textvariante: Dähnert; Loewe: Peene (auch im Folgenden)." mit denen Insuln Wollin und Usedom an , dero königl[ichen]. preußischem Hause nebstCTS; Dumont; Schmauss: Königlichen Hause auch dero Erben; Dähnert: dero königliches Haus auch dero. dero Erben und Successoren ohne Ausnahme auf ewig und mit eben dem Rechte zu cedirenHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden)., wie solches alles der Cron Schweden durch den Westphälischen Frieden Art[ikel]. X im Jahr 1648 von dem damahligen regierenden Ferdinand III. (1608-1657), seit 1636 röm. König, seit 1637 Kaiser. und dem Reich übertragen und conferiretHervorhebung durch lateinische Buchstaben. worden, S[eine]r auch diese von S[eine]r vor Sie und zu ihrem besten durch oberwehnten Tractat vom 18/29 August 1719 geschene StipulationHervorhebung durch lateinische Buchstaben. in allen Puncten acceptiretBeide Worte durch lateinische Buchstaben hervorgehoben. und angenommen haben, also hat es auch dabey sein bewenden, und cediren und übertragen Sie Krafft dieses nochmahlen für Sich, das Reich Schweden, und ihre SuccessorenHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch unten). und Nachkommen Seiner dero königl[ichen]. Hause auch ErbenCTS; Dumont: auch Nachkommen und Successoren., Nachkommen und Successoren, keine davon ausbeschieden, in perpetuum die Stadt Stettin mit dem dazu gelegten gantzen District Landes zwischen der Oder und Pehne Strohm, nebst denen InsulnFassmann: Inseln (auch im Folgenden). Wollin und Usedom samt denen Ausflüßen der SuineSachanmerkung: Swine (poln. ¼wina), Hauptmündungsarm der Oder. Textvariante: CTS; Dähnert; Loewe; Fassmann: Swine (auch im Folgenden). und Dievenau, dem frischen Haff und Oder, biß sie in die Pehne fließt, und ihren Nahmen verliehret, welcher Pehne Strohm die Gräntze seyn und beyden angräntzenden Hohen Theilen gemeinschafftlich verbleiben soll, pleno jureHervorhebung durch lateinische Buchstaben. mit allen denen Rechten und Zubehörungen, so wie selbige Stadt mit dem anjetzo besagten und Krafft dieses Seiner königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t in Preußen abgetretenen Districts nebst denen Insuln Wollin und Usedom auch oberwehnter Maßen angeführten Ausflüßen und Wässern durch das Oßnabrücksche Friedens InstrumentHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden) vom 14/24 Octob[er]. 1648 der Cron Schweden mit mehrerm zugeeignet worden, und wie die Könige von Schweden und das Reich Schweden selbigeSchmauss: wie die Könige von Schweden selbige. seithero besessen, genutzet und gebrauchet haben, oder besitzen, nutzen und gebrauchen sollen, nichts überall davon ausgenommen, solches alles und jedes mit eben dem Rechte, wie es Ihro und dero Vorfahren an der Regierung wie auch das Reich Schweden bißhero beseßen, ohne einige Schmählerung oder Vorbehalt, auch ohne alle in oder außerhalb Gerichts von Ihro oder dero Mitbeschriebenen jemahls zumachende wiederrede, Hinderung oder Sperrung völlig und eigenthümlich zu haben und zu behalten. Ihro königl[iche]. Maj[es]t[ä]t und die Cron Schweden renunciirenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. auch völlig auf alle bißhero in denen locis cessisHervorhebung durch lateinische Buchstaben. gehabte Rechte, Gerechtigkeiten und dem jure territoriali et superioritatisHervorhebung durch lateinische Buchstaben., hiemit aufs bündigste und auf ewig. Entbinden gleichfals hiemit die Unterthanen Eingeseßene und Angehörige mehrbesagter anjetzo cedirten Örter aller derer Pflichten und Verbindungen, womit sie ihrer königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t und dem Reiche Schweden verbunden gewesen, und verweisen sie damit an S[eine]r königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t in Preussen und dero Ob-Mitbeschriebene als ihre nunmehrige rechtmäßige ohnstreitige Landes- und Oberherren.4.Was aber den ihrer königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t von Schweden und dem Reich Schweden ratione dieses Herzogthums gehörigen und ferner ohngehindert zu führenden Sitz und Stimme auf Reichs und KreisGSABerlin VI HA Nr. 850: Stockholm 1720 I 21 / II 1: Crayß; Dähnert; Loewe: Kreis. Tägen im Römischen Reich nebst andern der Cron Schweden in Ansehen dieses voti et sessionisHervorhebung durch lateinische Buchstaben. zuständigen juribusHervorhebung durch lateinische Buchstaben. anbelanget, so bleibet es desfals bey der in Ansehung der Pommerschen Lande in dem Westphälischen Friedens Schluß und andern zwischen der Cron Schweden und dem Churfürstlichen Hause Brandenburg deshalb errichteten ConventionenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. CTS; Dumont: Convention. beliebten und festgestelleten DispositionSachanmerkung: Die Teilung Pommerns 1648 brachte Probleme mit sich, die Brandenburg und Schweden in mehreren Folgeverträgen regelten, z.B. im Stettiner Grenzrezeß (1653 V 4). Textvariante: Hervorhebung durch lateinische Buchstaben.. 5. und dero Obmitbeschriebene versprechen und geloben ihrerseits die Stände, Unterthanen und sämtliche EinwohnerDähnert: den Ständen, Unterthanen und sämtlichen Einwohnern. des deroselben durch diesen Tractat cedierten Districts nebst denen Insuln Wollin und Usedom, der Stadt und Festung Stettin auch allen andern daselbst belegenen Orten, Städten, Flecken, Schlößer, DörfferDähnert; Schmauss: Schlössern, Dörffern. CTS: Schlössern, Dörfer. und was denenselben anhängig und zugehörig seyn kan, niemanden ausgenommen, und also einen jedenFassmann: jedweden. Dähnert: einem jeden. derselben absonderlich so wohl als alle insgemein bey ihren wohlhergebrachten Freyheiten, Gütern, Rechten und Privilegien, so wohl in Ecclesiasticis als PoliticisHervorhebung durch lateinische Buchstaben., so wie besagte Stände, Unterthanen und Einwohner solche von Zeit zu Zeit von ihrer Herrschaft erworben, und ihnen in dem Instrumento Pacis WestphalicaeHervorhebung durch lateinische Buchstaben. selbige bestätiget und vorbehalten, auch ihnen nach dem von denen KönigenFassmann: Königen in Schweden. und der Cron Schweden verliehen worden, wie auch bey dem freyen Religions ExercitioHervorhebung durch lateinische Buchstaben. zu folge der unveränderten Augspurgischen ConfessionHervorhebung durch lateinische Buchstaben. nach Maßgebung Tit[el]. 1 in der Pommerschen Regiments FormHervorhebung durch lateinische Buchstaben. de An[no]. 1663 und der Pommerschen Kirchen OrdnungFassmann: ''Tit. 1 der Pommerischen Kirchenordnung''. als des Landes FundamentalHervorhebung durch lateinische Buchstaben. SatzungenDähnert; Schmauss: nach Maßgebung Tit.1 der Pommerischen Kirchen-Ordnung, als des Landes Fundamental-Satzung. jederzeit unbekümmert und ungekränckt zu laßen, zu handhaben und zu schützen.6. und dero Obmitbeschriebene versprechen auch die in denen locis cessisHervorhebung durch lateinische Buchstaben. wohnhaffte und angeseßene Ritterschaft außer denen allgemeinen Landes Juribus bey ihren wohlerworbenen absonderlichen PrivilegienHervorhebung durch lateinische Buchstaben., Befugnißen und Gerechtsahmen, wie nicht weniger habenden besonderen JuribusHervorhebung durch lateinische Buchstaben. in Lehn-Sachen, so wie selbige alle besagter Ritterschaft in dem Westphälischen Friedens InstrumentHervorhebung durch lateinische Buchstaben. vorbehalten, und Sie solche unter denen Königen und der Cron Schweden beseßen und erworben, besitzen sollen oder mögen, ungekränckt zu laßen, zu schützen und bey zubehalten, auch die Possessores der Lehngüter, so selbige bey Anfang dieses letzten Krieges inne gehabt, ohne einige Distinction, ob sie selbige von denen vorigen Hertzogen in Pommern oder von Ihro jetzt regierenden und dero Vorfahren von Königen zu Königen bekommen haben, bey ihren solchergestalt wohlhergebrachten Rechten stets zu mainteniren und zu schützen, wie dann auch zu folge deßen alles dasjenige, was währendem diesen Kriege dem zuwieder geschehen und verfüget seyn möchte, hiemit aufgehoben und im vorigen Stande, wie es beym Anfang deßelben gewesen, wieder soll gesetzet weden.7.Als auch die unter voriger königl[ich]. schwedischen Regierung überall ins Werck gestellte Reduction und LiquidationHervorhebung durch lateinische Buchstaben. zu vielfältigen Beschwerden derer Unterthanen und Eingeseßenen Anleitung gegeben, wodurch dann Seine in Gott ruhende glorwürdigsten AndenckensKarl XII. (1682-1718), schwedischer König seit 1697. so wohl als in Ansehen der Sachen Biligkeit bewogen worden mittelst eines im Jahr 1700 den 13 Aprilis durch öffentlichen Druck bekand gemachten PatentsHervorhebung durch lateinische Buchstaben. die Versicherung von sich zu geben, daß im Fall einiger von ihren Unterthanen mit gewißen Beweißthümern darthun könten, daß ihnen einige Güter, welche ihnen mit Recht zugehören, eingezogen worden, ihnen ihr Recht unbenommen seyn solte, zu folge deßen auch unterschiedliche besagter Unterthanen in dem Besitz ihrer vorigen durch erwehnte Reductionee oder unter andern Vorwand ihnen abgesprochene eingezogene oder sequestirteHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Dähnert; Schmauss: abgesprochenen, eingezogenen oder sequestrierten. CTS; Loewe; Fassmann: sequestrirte. Güter wieder zurückgetreten, dieses Recht nachgehends von denen sämtlichen Reichs Ständen bey ihrer letzten Zusammenkunfft durch ihren vomDähnert; Schmauss: den. 30.ten letzt verwichenen May abgefaßten Reichstags Beschluß aufs neüe festgestellet worden; Als ist hiemit von beyden Allerhöchsten Theilen verabredet und beliebet worden, daß die im vorhergehenden 3.ten Articul gegenwärtigen Tractats geschehene CessionHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Fassmann: Concession. keinesweges schmählern, viel weniger aber aufhebenFassmann: oder gar aufheben solle. sollen, derer in solchem abgetretenen District, Städte und Orte befindlichen Eingeseßenen und Unterthanen oder derer Erben, sie mögen intra oder extra territoriumHervorhebung durch lateinische Buchstaben. sich aufhalten in diesem Fall habende rechtmäßige AnsprachFassmann: Ansprüche. und Forderungen, sondern sollen selbige gegen Seine in eben derselben Krafft und Würckung verbleiben, wie sie anjetzo gegen Ihro sind und sich befinden, und nun oder ins künfftige können erweißlich gemachet werden.8.Imgleichen sollen Krafft der in dem vorhergehenden anderen Articul beliebten und festgestelleten Amnestie die wegen des bißhero gewesenen Krieges etwa vorenthaltene Güter, Lehn, Häuser und Eigenthum von was Art und beschaffenheit es auch immer seyn mag, denenjenigen Proprietariis, sie mögen intra oder extra territorium sich aufhalten, wieder zugestellet und eingeräumet werden, welche selbige bey königl[ich]. schwedischen Zeiten gehabt und beseßen haben.9.Nicht weniger sollen alle in mehrerwehnter anjetzo cedirtenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Stadt Stettin und dem District zwischen der Oder und Pehne, Usedom und Wollin inclusiveHervorhebung durch lateinische Buchstaben., nebst denen dazu gehörigen Ämtern, Städten, Flecken und Orten, von der dortigen damahligen königl[ich]. schwedischen Regierung, biß man königl[icher]. preußischer Seits sich des gantzen Landes mit gewaffneter Hand völlig bemächtigetFassmann: sich des gantzen Landes völlig bemächtiget., publico nomineHervorhebung durch lateinische Buchstaben., und mit der dortigen Lands Stände ConsensHervorhebung durch lateinische Buchstaben. wegen Schulden und Posten so auf auff königl[ichen]. Befehl aufgenommen, und in des Königs oder der Cron Schweden Nutzen verwand worden, gemachte würckliche Verpfändungen, und von besagter Regierung verliehene Immissiones obgleich dieselbe des nachgehends eingefallenen Krieges halber könten interrumpiret worden seyn, in ihrer vollen kommenen Krafft verbleiben, dergestalt, daß die CreditoresHervorhebung durch lateinische Buchstaben. und rechtmäßige Inhaber so wohl die soCTS; Dumont: so wohl die in Pommern geblieben. in Pommern geblieben, als diejenige so wegen ihrer Civil und MilitairHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Dienste dieses Krieges halber nach Schweden oder anderswohin gehen müßen, solches ihnen in AnsehenSchmauss: Ansehung. ihres gethanen Vorschußes erweißlich verliehenen oder eingeräumten Unterpfandes von was Art und Beschaffenheit es auch immer seyn mag, nichts davon ausgenommen ihre in Händen habende ContracteHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). und darin enthaltenen Verschreibungen so lange zu gute genießen, biß dieselbe nach Inhalt bemeldter Contracten völlig expiriret, und sie ihres Vorschußes halber gäntzlich vergnüget worden, als dann erst besagten CreditorenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. verpfändete und in mehr besagter Stadt Stettin und dazu gelegten District Wollin und Usedom inclusive belegene Güter, Ämter und Häuser Seiner und dero Obmitbeschriebenen zufallen, und dero Cammer einverleibet werden. Es wäre dann, dass ihre königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t in Preußen solche Verpfändungen vor der Zeit wieder einlösen, und die InteressentenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. laut Inhalts der in Händen habenden Verschreibungen mit baarem Gelde abfinden wolten, sonst aber und vor so thaner erfolgter würcklichen ReluitionHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Schmauss: Resolution. verbleiben wie vorbesagt die PfandhaberCTS; Dumont: Innhaber. in dem vollkommenen ruhigen Besitz ihrer HypothequenHervorhebung durch lateinische Buchstaben., so lange biß die ihnen verschriebene Jahre völlig expiriret und selbe wegen ihrer Contracten gäntzlich vergnüget worden.10.Desgleichen nehmen auch Seine als nunmehrige Landes Obrigkeit über mehr besagte loca cessaHervorhebung durch lateinische Buchstaben. auf sich, die von dem damahligen königl[ich]. schwedischen General GouverneurHervorhebung durch lateinische Buchstaben. und Regierung auch anderen aldorten CommandirendenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. königl[ich]. schwedischen GeneralenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. ausgegebenen specialeHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Verschreibungen und Versicherungen wegen eingetriebenen Viehes und Getreide auch andern NothdürfftenFassmann: Nothdürfftigkeiten., so zu des Landes damahliger DefensionHervorhebung durch lateinische Buchstaben. in diesem letzten Kriege würcklich angewand worden, denen Inhabern solcher Verschreibungen biß auf fünfzehn Tausend Reichsthaler Pommersche CourantHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). Währung zu vergüten.11.Beyde hohe CompaciscentenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. versprechen die annoch in Händen habende ArchiveHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden)., Schriften und DocumentenHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden)., nichts davon ausgenommen, welche so wohl die loca cessaHervorhebung durch lateinische Buchstaben., als den Seiner königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t und dem Reiche Schweden verbleibenden Antheil von Pommern und die InsulHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). Rügen angehen, einander bona fideHervorhebung durch lateinische Buchstaben., so bald es möglich abliefern und denenjenigen zustellen zu laßen, welche dazu mit behöriger Vollmacht werden versehen werden; da aber der größte Teil der letzteren von Seiner königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t in Preussen des Friedrich IV. (1671-1730), seit 1699 König von Dänemark. Maj[es]t[ä]t soll eingehändiget worden seyn, so wollen hochbesagte Seine königl[iche]. Maj[es]t[ä]t in Preußen dero OfficiaHervorhebung durch lateinische Buchstaben. beydes Königs in Dennemarck Maj[es]t[ä]t anwenden, damit selbige Archiven, Docmenten und Schriften nebst denen dazu gehörigen WismarischenSchmauss: Wismarischen (auch im Folgenden). Tribunals ActenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. nichts davon ausbeschieden, Seiner königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t und dem Reiche Schweden bey erfolgter RestitutionHervorhebung durch lateinische Buchstaben. des in königl[ich]. dänischen Händen anjetzo seyenden Antheils von Pommern mit der Insul Rügen wieder sollen abgeliefert werden.12.Damit auch das CommerciumHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). und die Schiffahrt sämtlichen Eingeseßenen und Einwohnern in dem Herzogthum Pommern so wohl königl[ichen]. schwedischen Antheils als den an Seine anjetzo cedirten Districts und darinnen befindlichen Städte und Dörffer bestmöglichst befodert und allen desfals entstehenden Difficultäten und IncommoditätenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. zu ZeitenCTS; Dumont; Schmauss: in zeiten. nachdrücklichst möge vorgebauet werden, So haben beyderseits hohe CompaciscentenHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). sich dahin verglichen und hiemit verabredet, daß der Pehne Strohm auf fürberührte Art die Gräntze mache, gemeinschafftlich verbleibe, und daß weder auf dieß noch jenseits der Pehne auf besagtem StrohmFassmann: dass weder auf dieser noch jener Seite der Peene an dem Strohm. und anderen darin fließenden Wäßern einige neue Zölle oder andere ImpostenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. aufgerichtet noch die alte vermehret, sondern in allem wie es vor alten Zeiten und vor diesem letzten Kriege gewesen, unverbrüchlich soll gelaßen und gehalten werden, so daß die Schiffahrt und das Commercium auf keine Weise gehemmet werden möge. Es behalten auch die königl[ich]. preußische Unterthanen für ihre kommende und gehende Schiffe gleich allen anderen Fremden den freyen und ungehinderten Gebrauch des Hafens Grunschwart um sich dorthin zu retirirenHervorhebung durch lateinische Buchstaben., und mögen sie sich daselbst ungehindert aufhalten, so lange die Nothdurftt es erfordert, ohne daß sie desfalsSchmauss: deshalb. einige OneraHervorhebung durch lateinische Buchstaben. weder daselbst noch beym Ruden abzuführen gehalten seyn sollen, nachdem Sie einmahl die vor diesem Kriege gewöhnliche Auflagen in Wolgast erleget. Desgleichen sollen auch die königl[ich]. schwedische Pommersche UnterthanenCTS; Dumont: Königl. Schwedische Unterthanen. eine ebenmäßige Freyheit in denen locis cessisHervorhebung durch lateinische Buchstaben. und dort gelegenen Hafen, Küsten und Wäßern zu genießen haben. Seine wollen auchDumont: Seine Königl. Maytt. wollen auch. den Holtz- und Eichenhandel den die Cron Schweden und dero Unterthanen vorhin in Pommern und anderen königl[ich]. preußischen Orten getrieben, keinesweges hemmen, sondern solchen bestens favorisirenHervorhebung durch lateinische Buchstaben., die königl[ich]. schwedische Unterthanen auch so wohl in diesen als allen andern Handlungen, es sey auf der Oder oder WartheFassmann: Warta. Strohm als gentem amicissimamHervorhebung durch lateinische Buchstaben. handhaben, auch diesen Strohm so breit und offen laßen, daß die Flöße und Schiffahrt dadurch keine Hinderung leiden können. Es wollen auch beyde Compaciscenten beyderseits Unterthanen in ihren Angelegenheiten und rechtmäßigen Foderungen prompteHervorhebung durch lateinische Buchstaben. und gleichmäßigeFassmann; Schmauss: rechtmässige. JusticeHervorhebung durch lateinische Buchstaben. wiederfahren laßen. 13.Demnach man wegen des bey königl[ich]. schwedischen Zeiten in Stettin bezahlten Licents diesesmahl nicht übereinkommen können, die jetzigen ConjuncturenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. aber die Unterzeichnung dieses Friedens Tractats länger aufzuschiebenFassmann: anzustehen. Schmauss: aufzuziehen. nicht verstatten wollen, als ist von beyden hohen Theilen gut befunden worden, die gäntzliche Entscheidung dieser Sache biß zu einer absonderlich dazu zu verordnenden CommissionHervorhebung durch lateinische Buchstaben. auszusetzen, um sich desfals durch die fernere OfficiaHervorhebung durch lateinische Buchstaben. anfangs hocherwehnter beyden Cronen, welche als MediateursHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). bey diesem Friedens NegotioHervorhebung durch lateinische Buchstaben. gewesen, gütlich zu vergleichen, und darin einen baldigen endlichen Schluß zu treffen, ohne daß solches mitlerweile einem oder dem andern derer hohen PaciscentenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. an seinen Rechten derogirenHervorhebung durch lateinische Buchstaben., noch der zwischen Ihro und Seiner errichteter vorhin angezogener PremliminairDumont; Fassmann: der zwischen Ihro Königl. Maytt. von Groß Brittannien errichteten Premlininair. Loewe: errichtete, vorhin angezogene Premlininair. Tractats dadurch einigen Anstoß leiden, weniger die Vollenziehung derer übrigen in gegenwärtigem Tractat festgestellten ArticulnFassmann: [Auslassung:] fesgestellten Articuln. auf einige Weise aufhalten könnenSchmauss: . Wobenebenst die hier anwesende Ministres derer hohen Mediateurs über sich genommen, dieser Sache halber bey ihren respectiveHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Höfen solche Vorstellung zu thun, daß dieser Zwist der Billigkeit nach und zum längsten innerhalb drey oder vier MonathSchmauss: 3. oder 4. Monathen. CTS: 3. oder 4. Monath. von heütigem dato angerechnet gütlich abgethan werden möge.14.Die durch diese Friedens Tractaten an Seine königl[iche]. Maj[es]t[ä]t in Preussen cedirteHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Vor Pommersche Städte und Orte auch deren sämtliche Eingeseßene sollen aller derer Rechte, Praerogativen, und Immunitäten, ExemtionenSachanmerkung: Exemtion, Ausnahme oder Befreiung von einem allgemein gültigen Gesetz. Textvariante: Hervorhebung durch lateinische Buchstaben. und Freyheiten, deren Seine übrige Unterthanen in dem Königreich Schweden und denen dazu gehörigen Ländern und Provintzien genießen oder auch sonsten amicissimae gentihb können accordiretHervorhebung durch lateinische Buchstaben. werden, sich ins Künfftige zu erfreuen haben. Und weil Ihro Dähnert: Dännemark (auch im Folgenden). seitDähnert: Zeit. des bißherigen Krieges die für denen königl[ichen]. schwedischen Unterthanen vorhin durch solenneHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Tractaten festgestellete Freyheit von dem Zoll im Sunde bißher nicht gestatten wollen, sie auch selbige ihnen künftig zu entziehen und zu verweigern Uhrsach und Gelegenheit suchen dürfften; Ihro aber und Seine beyderseits billig und recht finden, daß diese denen königl[ichen]. schwedischen Unterthanen, und zwar nicht weniger denen, welche durch diesen Tractat an kommen, als denen die unter königl[icher]. schwedischer Botmäßigkeit sind und bleiben, einmahl zugestandene Zollfreyheit im Sunde ihnen auch ferner ungekränckt verbleibe und gelaßen werde; So wollen beyderseits königl[liche]. Maj[estä]ten auf oberwehnten Fall daran seyn auch, da es nöthig, alle zulängliche und kräfftige Mittel vorkehren, und zur Hand nehmen, damit diese von der Cron Dennemarck etwa vorgenommene Neuerung wieder abgestellet, und nicht weniger alle königl[iche]. schwedische als anjetzo cedirteHervorhebung durch lateinische Buchstaben. königl[ich]. preußische Unterthanen bey der ExemtionHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Dähnert; Schmauss: Exemption. und Freyheit von dem Zoll im Sunde denen deshalb aufgerichteten Tractaten gemäß conserviretHervorhebung durch lateinische Buchstaben. und erhalten werden, zu welchem Ende beyderseits hohe Compasciscenten sich hiemit verbinden bedürffenden Falls sich näher hierüber zusammen zu setzen, und die desfals nöthige MesuresHervorhebung durch lateinische Buchstaben. zu nehmen.15.Was die DeserteursHervorhebung durch lateinische Buchstaben. so wohl Soldaten als Landes Einwohner betrifft, so verbleibet es damit bey denen vorigen zwischen denen Cronen Schweden und Preußen in diesem Fall errichteten ConventionenHervorhebung durch lateinische Buchstaben., welche dann so wohl als ein neues CartelHervorhebung durch lateinische Buchstaben. bey erster Gelegenheit renoviretHervorhebung durch lateinische Buchstaben. und aufgerichtet werden soll.16.Was die Posten in Pommern betrifft, so behalten sich beyde hohe Compaciscenten in dero TerritoriisHervorhebung durch lateinische Buchstaben. sowohl dies-, als jenseits der Pehne das Ius PostarumHervorhebung durch lateinische Buchstaben. vor; Doch wollen Ihro Maj[es]t[ä]t der König inFassmann: von. Preußen die vorhin mit der Cron Schweden desfals aufgerichtete Conventionen, in so weit die anjetzoFassmann: darinnen. geschehene CessionHervorhebung durch lateinische Buchstaben. die Sache nicht verändert, renovirenHervorhebung durch lateinische Buchstaben., und darinnen keine Neuerung machen, auch das Postgeld so wohl für die PassagiererHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). als Briefe, auf eine billige und in dem Römischen Reiche gewöhnliche Weise reguliren, wie nicht weniger das königl[ich]. schwedische Post Wesen so viel möglich, und zu beyderseits hohen InteressentenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Nutzen, bestens favorisiren und befodern helffen. Wie denn in specieHervorhebung durch lateinische Buchstaben. verabredet ist, daß denen königl[ich]. schwedischen Posten eine freye Station in Anclam gelaßen werden soll, so daß selbige ihre von Schwedischen Orten kommende Brieffe, PacqueteHervorhebung durch lateinische Buchstaben. und Passagierer alda abliefern, und durch königl[ich]. preußische Posten weiter befodern auch die mit königl[ich]. preußischen Posten von anderen Orten in Anclam ankommende und nach dem königl[ich]. schwedischen Pommern und weiter gehende Briefe, Pacquete und Passagiere daselbst annehmen und folglich sicher und ohngehindert weiter fortbringen können. Solte sonst in Ansehung der Posten noch einige weitere Abrede zu nehmen seyn, so soll solches durch die von beyden hohen Theilen künftig dazu verordnenden CommissarienHervorhebung durch lateinische Buchstaben. geschehen, und das Nothige darunter verfüget werden.17.Seine verbinden sich auf das allerkräfftigste und nach Inhalt des oberwehnten mit Ihro geschloßenen Preliminair Tractats und deßen 2.ten Separat Articuls dem , so lange der gegenwärtige Krieg zwischen SeinerDähnert; Schmauss: Ihrer. königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t von Schweden und demselben währet, auf keinerley Art , unter was Schein und Vorwand es auch immer seyn mag, weder directe noch indirecte zu assistirenHervorhebung durch lateinische Buchstaben., zu helfen, noch deßen gegen Ihro königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t und das Reich Schweden wie auch deßen hohe AlliirteHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). und Bunds Verwandte führende schädliche Absichten und Vorhaben zu befodern, noch befodern zu helffen.18.Vielmehr geloben und versprechen hiemit, die mit Vorfahren und dem Reich Schweden vorhin gepflogene vertrauliche Freundschaft und Bündniße nebst denen GarantienHervorhebung durch lateinische Buchstaben., so dem fürstlichen Holsteinischen Hause auf dem Fuß der mit denen Nordischen AlliirtenDänemark, Preußen, Russland, Sachsen/Polen geschloßenen, oder noch ferner mit ConcertHervorhebung durch lateinische Buchstaben. von Ihro zu schließenden Frieden können zu gute kommen, anjetzo mit Ihro königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t und dem Reiche Schweden zu erneuern und selbige nach denen jetzigen ConjoncturenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. einzurichten. Überdem wollen Ihro königl[liche]. Ma[jes]t[ä]t inFassmann: von. Preußen gehalten seyn, an Ihro königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t in Schweden auf dero AssignationHervorhebung durch lateinische Buchstaben. und Quitung die Summa von zwey Millionen oder zwantzig mahl hundert tausend ReichsthalerHervorhebung durch lateinische Buchstaben. an neuen vollgültigen einfachen und gedoppelten Marck oder DrittheilCTS; Dähnert: Drittelstücken. Schmauss: Drittel. Stücken nach dem Leipziger Müntz Fuß de Anno 1690 da die Marck feinen Silbers zu zwölff CourantHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Thalern ausgemüntzet ist, in Hamburg zahlen zu laßen, und zwar in drey TerminenHervorhebung durch lateinische Buchstaben., wovon der erste sechs Wochen nach ihrer ausgestellten RatificationHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). über gegenwärtiges Friedens Instrument mit sechs mahl hundert tausendCTS; Dähnert; Schmauss: 600000. Reichsthalern, der andere am Ende des bevorstehenden Monaths May mit sieben mahl hundert tausendCTS; Dähnert; Schmauss: 700000. Reichsthalern, und der letzte den 1.ten des darauf folgenden Monaths Decembris des jetztlauffenden 1720.ten Jahres abermahl mit sieben mahl hundert tausendCTS; Dähnert; Schmauss: 700000. Reichsthalern, alle dreymahlen und bey jeden hieroben ausgesetzten TerminHervorhebung durch lateinische Buchstaben. richtig, ohnabgekürtzt und ohnfehlbar zu Hamburg an Ihro mit behörigen Vollmachten und Quitungen versehenen Gevollmächtigten sollen bezahlet und geliefert werden.19.Wann auch SeineDähnert; Schmauss: Ihre. und das Reich Schweden außer die in diesem Tractat Seiner königl[ichen]. Maj[es]t[ä]tDähnert; Fassmann; Schmauss: Königl. Maytt. in Preussen. cedirteHervorhebung durch lateinische Buchstaben. und abgetretene Orte und Länder hochgedachter Seiner königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t dero Erben und Nachkommen hiemit und Krafft dieses annoch auf gleiche Weise und mit eben der Verbindlichkeit, wie Art[ikel]. 3 die Cession von Stettin nebst dem District zwischen der Oder und Pehne nebst denen Insuln Wollin und Usedom geschehen, cediren und abtreten in perpetuumHervorhebung durch lateinische Buchstaben. die auf jener Seite der Oder belegne Städte DamSachanmerkung: Damm, 1648 schwedisch. Textvariante: Dähnert; Loewe; Schmauss: Damm. und GolnauSachanmerkung: Gollnow, Stadt im Regierungsbezirk Stettin an der schiffbaren Ihna, 1648 schwedisch. Textvariante: Fassmann: Golnen. Loewe: Gollnow. mit allen deren AppartinentienHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). und Zubehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten so wie ihro königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t und CronDähnert; Schmauss: und die Cron. Schweden besagte Örter mit ihren Appartinentien vermöge des Westphälischen Friedens Schlußes Art[ikel]. X beseßen, genutzet und gebrauchet haben, nichts davon ausbeschieden, Als versprechen und geloben Seine dahingegen alle zulängliche Auswege und nachdrückliche OfficiaHervorhebung durch lateinische Buchstaben. anzuwenden, um die gegenwärtige gegen Ihro , und der Cron Schweden declarirteHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Feinde dahin zu vermögen, einen billigen und sichern Frieden mit Ihro königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t und dem Reiche Schweden fordersahmst einzugehen.20.Der Westphälische Friedens Schluß, in so weit derselbe weder durch gegenwärtigen Tractat noch durch den mit Seiner als Churfürsten und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg geschloßenen Friedens Instrument vom 9/20 Nov 1719 nicht geändert noch durch den Nordischen Frieden de concert mit Preußen ferner geändert werden möchte, bleibet in seiner vollenkommenen Kraft und Würckung, und verbinden sich beyde compaciscirende hohe Theile ihres Orts alles dasjenige beyzutragen, was zu Wiederherstellung des übrigen und Befestigung besagten Westphälischen Friedens Schlußes nöthig und dienlich seyn wird. Zufolge deßen wollen auch Ihro zugleich mit denen übrigen hiebey interessirten PuissancenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. und in specieHervorhebung durch lateinische Buchstaben. mit Ihro und Churfürsten zu Braunschweig und Lüneburg in Ansehung daß die Cron Dennemarck sich gegen obbemeldte königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t von Großbritannien schon an heischig gemachet, den in Besitz habenden Antheil von Pommern nebst der Insul Rügen an die Cron Schweden zu restituiren, alle nachdrückliche Mittel vorkehren, umDähnert; Fassmann: und. zum Besten Ihro königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t und des Reichs Schweden sothane völlige RestitutionHervorhebung durch lateinische Buchstaben. obbenandten von der Cron Dennemarck occupirten Antheils von Pommern mit der Insul Rügen bewürcken zu helfen. Deshalb auch nebst Ihro und churfürstl[ichen]. Durchl[aucht]. zu Braunschweig und Lüneburg bey Ihro kayserl[ichen]. Maj[es]t[ä]t als Oberhaupt des Römischen ReichsFassmann: Oberhaupt des Reichs. alle ersinliche OfficiaHervorhebung durch lateinische Buchstaben. anwenden. Wobenebenst gleichfals angeloben, so bald der Friede zwischen denen Cronen Schweden und Dennemarck geschloßenFriedensvertrag zu Frederiksborg (1720 VII 3)., dero in Wismar habende Besatzung daraus zu ziehen.21.Beyde compasciscirende hohe Theile reservirenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. sich hiemit Ihro , auch anderer Puissancen GarantieHervorhebung durch lateinische Buchstaben . Schmauss: Guarantie. über dieses Friedens Instrument zu suchen und zu nehmen.22.Die Ratificationes über dieses Friedens Instrument sollen innerhalb fünff biß sechs Wochen a dato dieses beygebracht, auch allhie zu Stockholm gegeneinander ausgewechselt werden. Uhrkundlich sind von diesem Friedens Tractat zwey gleichlautende ExemplariaHervorhebung durch lateinische Buchstaben. verfertiget, deren eines von denen königl[ich]. schwedischen Plenipotentiarien und das andere von dem königl[ich]. Preußischen Plenipotentiario unterschrieben und unterzeichnet, beyde auch gegeneinander ausgewechselt worden. So gegeben und geschehen Stockholm den Ein und Zwantzigsten Tag des Monaths Januarii im Jahr Eintausend siebenhundert und Zwantzig.CTS; Dumont: Ducker. CTS; Dumont: Gardie. Loewe: Delagarde. CTS; Dumont: Lilienstedt. CTS: Daniel Nicla von Hopken. Dumont: Hopken.

Articuli SeparatiAlldieweilen man auch nöthig gefunden bey Unterzeichnung des zwischen Ihro und dem Reiche Schweden eines und Seiner andern Theils unterm heutigen dato geschloßenen Friedens Instruments demselben einige Separat Articuln beyzufügen; So sind nach folgendeSchmauss: so sind folgende. einzugehen und fest zu setzen beyderseits beliebet worden.1.Demnach bekandter maßen denen Westphälischen und Olivischen Friedens Schlüßen zuwieder die Protestantische Religion an unterschiedlichen Örtern in und außerhalb des Römischen Reichs sehr hart gedrücket und verfolget wird, dergestalt, daß selbige große Gefahr läufft, an gewißen Orten gäntzlich ausgerottet zu werden, derowegen verbinden sich hiemit aufs kräfftigste beyderseits königl[iche]. Maj[es]t[ä]ten alle nur ersinliche Mittel nachdrücklich anzuwenden, damit die evangelische der unveränderten Augspurgischen ConfessionHervorhebung durch lateinische Buchstaben. so wohl als reformirter Religions Verwandte bey ihre vermöge des Westphälischen und Olivischen Friedens Schlußes, andern PactenSchmauss: vermöge des Westphälischen Friedens-Schlusses, anderen Pacten., Verträgen und PacificationenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. rechtlich erworbenen Religions ExercitioHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch im Folgenden). und Gewissens Freyheit nicht allein in dem Römischen Reich, sondern auch in allen andern Orten, wo dieselbe eingeführet und gebräuchlich gewesen oder seyn sollen, beständig erhalten, und die unterdrückte evangelische und reformirte Religions Verwandten in dem vorigen Besitz und Genuß ihrer Rechte, PrivilegienHervorhebung durch lateinische Buchstaben., Gewißens und Religions Freyheit vollenkommen gesetzet werden.2.Seine versprechen auch die in denen locis cessisHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch unten). bey dem dortigen preußischen ConsistorioHervorhebung durch lateinische Buchstaben., der Augspurgischen Confession zugethanen Unterthanen allda vorkommende Sachen nur von denenjenigen MembrisHervorhebung durch lateinische Buchstaben (auch unten). so von der Augspurgischen Confession sind, erörtern und entscheiden zu lassen. Anbey wollen hochgedachteSchmauss: höchstgedachte. seine königl[iche]. Maj[es]t[ä]t alle und jede der Cron Schweden zugehörige rechtmäßige RestantienSachanmerkung: Restantien, Rückstände in der Schuldenbegleichung. Textvariante: Hervorhebung durch lateinische Buchstaben., von was Nahmen und bey welchem die auch in locis cessis seyn mögen, nach der desfals zu überreichenden SpecificationHervorhebung durch lateinische Buchstaben. innerhalb einer gewißen mit dem ehesten zu determinirenden Zeit ohnweigerlich abfolgen und bezahlenFassmann: bezahlen zu lassen., auch die Hand darüber halten laßen, daß die Stände in locis cessis ihrer Obliegenheit nach denen Membris von dem Wismarschen TribunalHervorhebung durch lateinische Buchstaben. den ihnen aus dem jetzo cedirten District zustehenden rückständigen Lohn so wohl, als was einer oder anderer unter denen dortigen Ständen noch wegen unbezahlten Lehn SportelnSachanmerkung: Sporteln, Entgelt, das Gerichtspersonen für Amtshandlungen zusteht. Textvariante: Hervorhebung durch lateinische Buchstaben. an den dortigen vormahls gewesenen Lehns Cantzley schuldig seyn kan, so bald als möglich ohnabgekürtzet reichen und abtragen mögen. ImgleichenFassmann: Auch sollen derer. sollen auch derer königl[ich]. schwedischen CivilHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Bedienten in der Stadt und Festung Stettin liegende und ihnen zugehörige Häuser bey der Gerechtigkeit, ImmunitätHervorhebung durch lateinische Buchstaben. und Freyheit, welche dieselbe bey der königl[ich]. schwedischen Zeiten gehabt, hinführo ferner ungekräncket, conserviretHervorhebung durch lateinische Buchstaben. und ihnen jederzeit freye DispositionHervorhebung durch lateinische Buchstaben. gelaßen werden, damit eigenesFassmann: nach eigenem. Gefallens zu schalten und zu walten.3.Was diejenige Foderungen anbetrifft, welche eines Theils königl[ich] schwedischer Seiten an gemacht worden, wegen Erstattung der RevenuenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. an die ProprietariosHervorhebung durch lateinische Buchstaben. von solchen Gütern, Häusern, Capitalien und andern Eigenthum, welche die von der Ritterschaft und Adel, Bedienten und andern Eingesessenen, sie mögen intra oder extra territoriumHervorhebung durch lateinische Buchstaben. sich befinden, währenden diesen Troublen von der königl[ich]. preußischen Cammer eingezogen und gehoben worden, andern Theils diejenigen PraetensionenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. betrifftFassmann; Schmauss: [Auslassung:] betrifft., so von königl[ich]. preußischer Seiten oder von dero Unterthanen an Ihro wegen der von königl[ich]. schwedischen Schiffen und ArmateursHervorhebung durch lateinische Buchstaben. denen königl[ich]. preußischen Unterthanen genommenen Fahrzeugen, Gütern und Ladungen formiretHervorhebung durch lateinische Buchstaben. werden; So sollen diese ermeldete Foderungen, nehmlich die so königl[ich]. schwedischer Seiten wegen der von der königl[ich]. preußischen Cammer eingezogenen und gehobenen RevenuenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. aus der erwehnten PrivatorumHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Eigenthum und von wegen königl[ich]. preußischer Seiten wegen der aufgebrachten und denen königl[ich]. preußischen Unterthanen zugehörigen Schiffen, Gütern und Ladungen gegen einander gemacht werden, hiedurch gäntzlich aufgehoben seyn, so daß desfals von dem einen Theil an dem andern hinführo nimmer einige AnspracheFassmann: einigen Anspruch. Schmauss: einiger Anspruch. weder nun oder ins künfftige mehr kan formiret werden.4.Solte auch die königl[ich]. schwedische pommersche Regierung, wenn selbige bey RestitutionHervorhebung durch lateinische Buchstaben. dies von der Cron Dennemarck occupirtenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Antheils in ihrer ActivitätHervorhebung durch lateinische Buchstaben. kommt wegen ein oder andern Sachen, so die bißherige OeconomieHervorhebung durch lateinische Buchstaben. und Verwaltung der FinancienHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Schmauss: Finanzien. oder auch einige particulaireHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Angelegenheiten betreffen, mit gutem Fundament und RaisonHervorhebung durch lateinische Buchstaben. vorschlagenFassmann; Schmauss: Raison etwas vorschlagen. und beybringen können, so wollen Ihro solches vernehmen, und billig mäßige ReflexionHervorhebung durch lateinische Buchstaben. Fassmann: billige Reflexion. Hervorhebung durch lateinische Buchstaben. darauf machen. Daferne sich auch finde, daß die auf der einen Seite der Pehne belegene Städte und ParticuliersHervorhebung durch lateinische Buchstaben. auf der andern gewiße IuraHervorhebung durch lateinische Buchstaben. zu exercirenHervorhebung durch lateinische Buchstaben. hätten und in deren possessione vel quasiHervorhebung durch lateinische Buchstaben. sich befinden, so verstehet sich von selbst, daß ohngeachtet der Pehne Strohm zwischen beyden territoriisHervorhebung durch lateinische Buchstaben. die Gräntze machet, und gemeinschafftlich verbleibet, es dennoch dabey sein bewenden haben und beyderseits Regierung , solche dabey schützen wollen.5.Diese Separat Articul sollen von eben der Krafft und Würckung seyn, als ob sie dem heutigen vollenzogenen und geschloßenen Friedensinstrument von Wort zu Wort einverleibet wordenSchmauss: wären., und sind hievon gleichfals zwey gleich lautende ExemplariaHervorhebung durch lateinische Buchstaben. verfertiget, deren eines von denen königl[ich]. schwedischen Plenipotentiariis und das andere von dem königl[ich]. preußischen Plenipotentiario unterschrieben und unterzeichnet, beyde auch gegen einander ausgewechselt worden. So gegeben und geschehen Stockholm den Ein und zwantzigsten Tag des Monaths Januarii im Jahr Eintausend Siebenhundert und zwantzig.6 aufgedrückte LSDie Siegel überdecken z.T. die Unterschriften. Erklährung über die königl[ich]. preußischer Seiten durch die beyde Herren Mediatores, nemlich den königl[ich]. Groß Britannischen Ambassadeur Extraord[inair]. , und königl[ich]. französischen Residenten und Plenipotentiarien den insinuirte Erinnerungen über ein und andere Puncten des unterm 21. Jan. a.c. mit S[eine]r königl[ichen]. Maj[es]t[ä]t von Preußen geschloßenen Friedens Tractats. Gegeben Stockholm 14. Martii 1720GSABerlin VI HA Nr. 855; Titel fehlt in Fassmann; Schmauss. Kein Abdruck in Loewe.

Nachdem der alhier anwesende Groß Britannische Ambassadeur Extraord[inair]. , wie auch der königl[ich]. französische Resident und Plenipotentiaire der ihrer geziemend zu erkennen gegeben, was maßen der königl[ich]. preußische Ministre Plenipotentiaire der CTS; Dumont: Cniphausen. Fassmann: Knyphausen. Nahmens S[eine]r bey ihnen alß Mediateurs angehalten, daß weilen seiner Meinung nach ein und anderer Articul des zwischen beyden Crohnen geschloßenen Tractats ErläuterungFassmann; Schmauss: Tractats einiger Erläuterung. CTS: einige Erläuterung. nötig hätten, bey ihrer eine nähere Erklährung zu bewürcken, und sie dann dabey vorgestellet, daß ihre Intention nur dahin ginge, zuCTS; Schmauss: die. Etablirung einer vollenkommenen guten Freundschaft zwischen beyden contrahirenden Crohnen ihres Ortes so viel möglich zu veranlaßen und zu befestigen. So haben ihro in Ansehen dieses heilsahmen Endzwecks sich in Gnaden gefallen laßen, daß ihnen folgende Erklährung gegeben und zugestellet werde.1. Daß wann in dem 2.ten Articul des solennen Friedens-Traktats von der Restitution der Gefangenen gesprochen wirdt, ihro darunter keine Deserteurs oder solche so vor Zeichnung der Preliminarien unter denen königl[ich]. preußischen Trouppen Dienste genommen, verstehen wollen.2. Daß die in dem 3.ten Articul des solennen Friedens-Tractats von beyden Seiten stipulirte Communion des Pehne Strohms von dem Ohrte ihren Anfang nehme, da der eine Theil auf der einen und der andere Theil auf der anderen Seite des Stohms die Uffer besitzen, wo aber der eine Theil beyde Uffer besitzet, diese Gemeinschafft auffhöre, diese Communion auch an sich selbst keinem Theil an seinen Rechten nachtheilig seyn, noch auff etwas weiter extendiret werden solle, alß auff den gemeinschafftlichen Gebrauch des Waßers zur Schiffahrt. Im übrigen wird die Hoheit und Jurisdiction des Strohms zwischen beyden Herrschaften dergestalt getheilet, daß der eine auff seiner und der andere ebenfalß auff der seinigen selbige genießet und exerciret.3. Waß die Privilegien betrifft, so denen Unterthanen in dem an cedirten District in dem 5.ten Articul des Tractats confirmiret worden, so haben Ihr[e] hierunter keine andere Intention, alß besagten Unterthanen die FreyheitFassmann: Freyheiten. und Immuniteten, welche sie durch den Westphälischen Frieden erlanget und von denen vormahligen Fürsten von Pommern und von denen Königen in Schweden Ihr[er]. Maj[es]t[ä]t Vorfahren von Zeit zu Zeit überkommen beyzubehalten, übrigens aber declariren Ihr[e]. , daß Sie diesem nunmehro an ihre cedirten District und deßelben Einwohnern bey dem antritt dero Regierung oder sonsten keine neue Privilegia accordiret, sondern bloßerdings, wie jetzt erwehnet, selbige bey ihren vorigen wohlhergebrachten Freyheiten und Rechten bestätigen und erhalten wollen.4. Daß in Ansehung der Restantien, wovon in dem 2.ten Separat-Articul Meldung geschehen, Ihr[e]. königl[iche]. Maj[es]t[ä]t nicht wollen oder verstehen dergleichen Restantien und ArreragesDeutsch: Rückstand. en general oder bloßerdings von denen cedirten Pommerschen Unterthanen fordern zu lassen, sondern es verlangen nur Ihro königl[iche]. Maj[es]t[ä]t in Kraftt besagten 2.ten Articuls daß alle Pächter und diejenige, so eine Einnahme gehabt, wovon sie Rechnung zu thun schuldig sind, und ihre Rechnungen an die königl[ich]. schwedische Cammer und Contoirs vor dem Sequester und dem darauff erfolgten Kriege nicht abgethan, dermahlen aber unter der Bothmäßigkeit ihrer stehen, dazu alß von Rechts wegen mögen angehalten werden, die solchergestalt Ihr[o]. rückständige Gelder zu bezahlen und desfalß Richtigkeit zu machen.5. Betreffend die Wißmarsche Tribunals Bediente zu deren Subsistence die sämtl[iche]. hinterpommersche Lande oder Stände mit contribuiret, so zweifeln Ihr[o]. keines weges, es werden Ihr[o]. dasjenige was in dem Tractat wegen ihres rückständigen Lohns bedungen worden, ihnen laßen zu gute kommen; wannCTS: weilen. aber sowohl die Stände von Rügen, Strahlsund und dem Antheil von Pommern dießeit der Pehne gelegen, alß auch die in dem an Ihro cedirten Districts befindl[iche]. Stände zu Unterhaltung bemeldter Tribunals bediente jederzeit concurriret, so sind Ihr[o]. auch zu frieden, daß eine solche Eintheilung gemachet werde, damit hierunter von beyden Seiten die Billigkeit und Proportion in allem beobachtet werde.Datum ut supra

1 aufgedrücktes LSAd mandatum Sac.ae Reg.ae Maj[esta]tis. Sueciae proprium

Droysen Johann Gustav, Geschichte der preußischen Politik 4/2, S. 260-284. Frost, The Northern Wars 1558-1721, besonders S. 226-300. Hassinger, Brandenburg-Preußen, Schweden und Russland 1700-1713. Sundberg, Svenska freder och stillestånd, S. 311. Seitz / Rosengren, Sveriges freder och fördrag, S. 76-79.
1

Sachanmerkung: Ulrika Eleonora (1688-1741; Regierungszeit 11.12.1718-26.3.1720) folgte ihrem im Krieg gefallenen Bruder Karl XII. 1718 auf dem Thron nach. Sie war seit 1715 verheiratet mit Prinz Friedrich von Hessen, dem sie 1720 den Thron übergab (als König Friedrich/Fredrik I.; 1720-1751). Er beeinflusste den Frieden mit Preußen maßgeblich. Textvariante: Eigennamen sowie Monats- und Ortsnamen sind durchlaufend durch lateinische Buchstaben hervorgehoben."

2

Georg Ludwig (1660-1727), Kurfürst von Hannover, seit 1714 als Georg I. König von Großbritannien, vereinigte Celle mit Hannover (1705) und erreichte in den Friedensschlüssen 1713/1714 die internationale Anerkennung der hannoverschen Kurwürde. Seit 5.1.1719 mit Österreich und Sachsen verbündet (vergleiche NHSAHan Hannover 10, 27 Kaiser Nr. 168), schloss er am 11./22.7.1719 einen Präliminarfrieden (NHSAHAN Hannover 10, 54 Schweden Nr. 387) und am 9./20.11.1719 in Stockholm den Frieden mit Schweden (NHSAHan Hannover 10, 54 Schweden Nr. 387, 4-5), in dem er Bremen und Verden erhielt und die Vermittlerrolle für weitere Friedensschlüsse Schwedens übernahm."

3

Ludwig XV. (1710-1774), französischer König seit 1715, bis 1723 unter der Regentschaft Herzog Philipp II. von Orléans.

4

Jacques Campredon (geboren 1646), frz. Diplomat, 1702/07- 1717 frz. Gesandter in Stockholm, Vermittler in den Friedensverhandlungen zwischen Schweden und Hannover, Preußen, Dänemark und Schweden sowie mit Russland. (Dictionnaire de Biographie française 7, S. 1006-1007)."

5

Sachvariante: Johan August Meyerfeldt (1666-1749), Graf, Feldmarschall, Generalgouverneur in Pommern. Textvariante: Dähnert: Meyerfeld."

6

Carl Gustav Dücker (Düker) (1663-1732), Feldmarschall, Mitglied und seit 1720 Präsident im Kriegskollegium."

7

Gustav Adam Taube (1673-1732), Freiherr, Reichsrat, Feldmarschall, Kommandant der schwedischen Truppen in Pommern 1712, Generalgouverneur in Pommern."

8

Sachanmerkung: Magnus Julius de la Gardie (auch: Garde, Gardi; 1669-1741) Graf, Oberst, führte zahlreiche diplomatische Missionen aus; er war Kommissar für die Friedensverhandlungen Schwedens mit Hannover, mit Preußen und mit Dänemark 1719/20. (Svenskt Biografskit Lexikon 10, S.725-735). Textvariante: Dähnert; Schmauss: Gardie."

9

Johan Lillienstedt (auch Lilljenstedt; 1655-1732), Graf, Staatsmann, Delegierter für die Friedensverhandlungen mit Russland zu Nystad (1721) (Svenskt Biografskit Lexikon 23, S. 129-131)."

10

Sachanmerkung: Daniel Niclas von Höpken (1669-1741), Baron, Staatsrat. Textvariante: CTS; Dumont: Hopken."

11

Sachanmerkung: Friedrich Ernst Freiherr von Inn- und Knyphausen (1678-1731), preußischer Gesandter und Staatsminister. Textvariante: CTS: von und zu; Dumont: von und zu Cnypshausen; Fassmann: Hochwohlgebohrnen Herrn Friderich Ernst Freyherrn von und in Knyphausen; Schmauss: Friedrich Ernst Freyherrn von und in Cnyphausen; Dähnert: von und in Cnijphausen."

12

Preußen war 1715 V 1 auf Seiten der "Nordischen Alliierten", denen es bereits seit 1713 vertraglich verbunden war, in den Krieg gegen Schweden eingetreten."

13

Wollin (poln. Wolin), Insel und Stadt, die 1648-1720 zu Schweden gehörte.

14

Usedom (poln. Uznam), Insel zwischen Stettiner Haff und Ostsee, 1648-1720 schwedisch.

15

Im Frieden von Osnabrück (1648 X 24) wurde Pommern zwischen Preußen (''Hinterpommern'' mit dem Bistum Cammin) und Schweden (''Vorpommern'' mit Stettin, Gartz, Usedom, Wollin, Damm) entlang der Oder geteilt (Art. 10). Schweden erhielt die pommerschen Gebiete als Reichslehen, huldigte als Lehensherrn dem Kaiser als pommerscher Herzog und erhielt für Pommern Sitz im Reichstag und im obersächsischen Kreis. Vergleiche Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden 1: Urkunden, bearb. v. Oschmann, S. 132-136; Lucht, Pommern- Historische Landeskunde; Backhaus, Reichsterritorium und schwedische Provinz - Vorpommern unter Karls XI. Vormündern (1660-1672), besonders S. 39-55."

16

Sachanmerkung: Dievenow (poln. Dziwnów), rechter Mündungsarm der Oder, gleichnamiges Dorf. Textvariante: Loewe: Dievenow.

17

Sachanmerkung: Die sog. ''Regierungsform'' (1663 VII 17), eine ständische Landesverfassung, ist die wesentliche verfassungsrechtliche Grundlage der schwedischen Herrschaft in Vorpommern. Vergleiche Backhaus, Aspekte schwedischer Herrschaft in Pommern, in: Tausend Jahre pommersche Geschichte, S. 195-215. Textvariante: CTS; Dumont: 1603."

18

Sachanmerkung: Immisson, die Einsetzung in ein Amt oder einen Besitz. Textvariante: Hervorhebung durch lateinische Buchstaben.

19

Sachanmerkung: Ruden, flache Düneninsel am südöstlichen Rand des Greifswalder Boddens. Textvariante: Hervorhebung durch lateinische Buchstaben.

20

Wolgast, Stadt an der Peene, unweit der Mündung des Flusses in die Ostsee, schwedisch 1648-1815.

21

Sachanmerkung: Öresund. Die Einnahmen aus dem Sundzoll (aufgehoben 1857) waren für die dänische Kriegskasse von großer Bedeutung. Textvariante: Hervorhebung durch lateinische Buchstaben.

22

Anklam, Ort am schiffbaren Unterlauf der Oder.

23

Sachanmerkung: Peter I. der Große (1672-1725), seit 1689 Zar. Textvariante: Schmauss: des Czaaren von Russland Majestät. Dähnert: des Czaren von Russland Majestät. Loewe: Zaren. CTS: Czaarn.

24

Schweden und Russland führten von 1700 bis 1721 Krieg. Im Frieden von Nystad (1721 IX 10) mußte Schweden Estland, Livland, Ingermanland und Teile Kareliens an Russland abtreten; gegen eine Entschädigungszahlung verzichtete Russland auf finnische Gebiete. "

25

Friede von Stockholm zwischen Schweden und Hannover (1719 XI 20). Hannover erhält Bremen und Verden und übernimmt die Rolle eines Vermittlers zwischen Schweden und den Kriegsgegnern.

26

Friede von Oliva (1660 V 3) zwischen Schweden einerseits und Polen, Brandenburg und Österreich andererseits.

27

Fassmann; Schmauss: "damit die Evangelischen sowohl der reformirten Religion als der unveränderten Augspurgischen Confession Verwandte".