European peace treaties of the pre-modern era in data / Europäische Friedensverträge der Vormoderne in Daten (FriVer+)


Friedensvertrag von Stockholm

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European peace treaties of the pre-modern era in data / Europäische Friedensverträge der Vormoderne in Daten (FriVer+) Friedensvertrag von Stockholm Digital edition according to TEI P5 TEXT+ Jaap Geraerts The transformation and enrichment of the data is done by Jaap Geraerts (IEG Mainz). The other members of the FriVer+ team are Fabian Cremer, Ines Grund, and Thorsten Wübbena (all IEG Mainz). The original data has been created by the team of scholars who were part of the Europäische Friedensverträge der Vormoderne project. This project was lead by Prof. Dr. Heinz Duchhardt and was based at the Leibniz Institute of European History in Mainz. Leibniz-Institut für Europäische Geschichte Mainz Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt http://lobid.org/organisation/DE-17 This file is licensed under the terms of the Creative Commons License CC-BY 4.0 (Attribution 4.0 International) Hannover StA/LA Niedersächsisches Landesarchiv Hannover, Hann. 10 Nr. 387, 4. Findbuch: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3436698 Unterhändlerinstrument: NHSAHannover Hannover 10, 54 Schweden Nr. 387, 4-5: Stockholm 1719 XI 9/20 (6 fol.; Vertrag; 387, 4; mit 4 Sep.art.; 387, 5; je 6 LS, und US, Papier; Wasserschäden). Schwedisches Reichsarchiv, Stockholm Tyskland V: Braunschweig-Lüneburg N:o 18 A) Fredsfördrag mellan Sverige och Hannover (Dat. Stockholm 9/20 November 1719; Tyska; Undert.: Gustav Cronhielm, Carl Gustav Dücher, Gustav Adam Taube, M. J. de la Gardie, D. N. Höpken, Adolf Friedrich von Bassewitz); B) Separata artiklar till Litt. A. Ratifikation: NHSAHannover Hannover 10, 54 Schweden Nr. 387: Ratifikation Schweden: Schwedisches Reichsarchiv, Stockholm Tyskland V N:o 18 D) Samme konungs ratifikation af Litt. A. Dat. S:t James palats 12/23. Dec. 1719 (Tyska). E) D:o d:o af Litt. B.
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CTS 31, S. (81) 83-91. Dumont 8/2, S. 14-17. Jenkinson 2, S. 243-250 (englisch). Pratje, Altes und Neues aus den Herzogtümern Bremen und Verden 8, S. 24-35.

Inhalt

Art. 1 Erklärung über Frieden und Freundschaft. Beendigung der feindlichen Handlungen und des Gebrauchs der Waffen.Art. 2 Immerwährende Vergessenheit und Amnestie.Art. 3 Bestätigung des Präliminarfriedensrezess vom 11./22. Juli 1719. Bestätigung der Abtretung der Herzogtümer Bremen und Verden. Bestimmungen über Amt und Stadt Wildeshausen. Entbindung Schwedens vom Direktorium des Niedersächsischen Kreises. Entbindung der Untertanen und Eingesessenen von den Pflichten gegenüber Schweden. Vorstellung des neuen Landes- und Oberherrn. Lehensrechtliche Bestimmungen. Bestimmungen über den Transfer von Briefschaften und Dokumenten.Art. 4 Erklärung des Königs von Großbritannien als Herzog und Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg über Freiheiten, Rechte, Besitzungen, Privilegien und Religionsausübung.Art. 5 Erklärung über Eigentums- und Vermögensrechte. Art. 6 Amnestie.Art. 7 Bestimmungen über Verpfändungen.Art. 8 Bestimmungen über die Fortsetzung der Freundschaften und Bündnisse. Bestimmungen über Geldzahlungen.Art. 9 Status des Westfälischen Friedens.Art. 10 Über Garantien.Art. 11 Ratifikation.Art. 12 Erklärung über den Tausch der Urkunden.

Separatartikel:Ernennung von Kommissionen.Art. 1 Kontributionszahlungen. Festung Ottersberg. Kriegsschiff "Bremer Schlüssel".Art. 2 Entschädigungen für Ritterschaft und Adel.Art. 3 Finanzverwaltung.Art. 4 Status der Separatartikel.

Kommentar

Hannover wurde 1712 in den Nordischen Krieg involviert, als Dänemark das Erzstift und Herzogtum BremenIm Folgenden kurz "Bremen", "Verden"; Bremen (die Stadt Bremen selbst jedoch war freie Reichsstadt) und Verden unterstanden seit dem Westphälischen Frieden als weltliches Herzogtum Schweden. Schweden hatte dadurch Sitz und Stimme im Reichstag und im Niedersächsichen Kreis. Ein Kriegsziel Georg I. war, Bremen und Verden seinen Stammlanden anzugliedern.besetzte. Hannover mußte verhindern, erneut vom Zugang zum Meer abgeschnitten zu werden, und okkupierte seinerseits Verden und einen kleinen Teil Bremens. Am 2. Mai 1715 trat Dänemark die Herzogtümer gegen eine finanzielle Entschädigung an Hannover ab. Hannover schloß sich mit seinem Eingreifen im Norden des Reiches der antischwedischen Koalition an. Großbritannien, seit 1714 in Personalunion mit Hannover verbunden, beteiligte sich nicht direkt am Krieg, leistete den Nordischen Alliierten jedoch durch den Schutz der Schiffahrt und durch seine militärische Präsenz in der Ostsee indirekt Hilfe. Als Karl XII. im April 1715 gegen Usedom zog, trat Preußen in den Krieg gegen Schweden ein; ihm folgte im Oktober Hannover. Nach dem Tod Karls XII. (1718 XII 11) ging Schweden auf die Verhandlungsangebote Hannovers ein. Im Mai 1719 begannen in Stockholm die Hauptverhandlungen, die am 11. Juli 1719 zu einem Präliminarfrieden führten. Diesem folgten weitere Verhandlungen, die durch unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe der Ablösesumme für Bremen-Verden, über die Modalitäten des Einsatzes der englischen Flotte zum Schutz Schwedens und der Ostsee sowie über Besitzfragen schwedischer Bürger in Bremen-Verden erschwert wurden. Im September/Oktober 1719 vereinigte sich die englische mit der schwedischen Flotte, was den Zaren zu einem Rückzug bewog und den Weg frei machte für die Einbeziehung Russlands in die Bemühungen der Friedensdiplomatie. Am 9./20 . November 1719 unterzeichneten Schweden und Hannover den ersten Friedensvertrag des Nordischen Krieges, dem bis 1721 weitere Friedensabkommen mit den übrigen Kriegsgegnern folgten.

Kontext

1701-1714 Spanischer Erbfolgekrieg.1700-1721 Großer Nordischer Krieg. Dänemark, Sachsen-Polen, Rußland und Brandenburg (in zeitlich wechselnden Bündniskonstellationen) versuchen, die schwedische Vorherrschaft im Ostseeraum zu brechen. Sachsen fällt in Livland ein, Dänemark richtet sich gegen Schleswig. 18. August 1700 Friede von Travendal zwischen Dänemark und Schweden. Dänemark scheidet aus dem Krieg aus und erkennt den Herzog von Holstein-Gottorf an. Der Krieg zwischen Sachsen-Polen und Rußland mit Schweden geht weiter (1701/02 Siege Karls XII. Besetzung Polens.) 24. September 1706 Friede von Altranstädt zwischen Sachsen-Polen und Schweden. August II. muß auf den polnischen Thron verzichten. 1. September 1707 Konvention von Altranstädt. Um einen weiteren Vormarsch Schwedens zu verhindern, garantiert der Kaiser die Rechte der Protestanten in Schlesien. Damit wird eine Verschmelzung mit dem Span. Erbfolgekrieg verhindert. 8. Juli 1709 Russischer Sieg bei Poltava. Der schwedische Rückzug beginnt.12. Juni 1714 Preußisch-russisches Bündnis. Im November schließt sich Hannover an. 2. Mai 1715 Durch einen Vertrag mit Dänemark erwirbt Hannover Bremen und Verden. Hannover und Preußen treten in den Krieg gegen Schweden ein.11. Dezember 1718 Tod Karl XII.1719 - 1721 Friedensverträge beenden den Nordischen Krieg. Die schwedische Hegemonie im Ostseeraum ist beendet. Dänemark und Preußen verzeichnen wichtige territoriale Gewinne. Rußland wird zur Großmacht im Baltikum. 11./22. Juli 1719 Präliminarfriede zwischen Hannover und Schweden.20. November 1719 Friede von Stockholm zwischen Schweden und Hannover. Hannover erhält Bremen und Verden21. Januar 1721 Friede von Stockholm zwischen Schweden und Preußen. Preußen erhält Teile Pommerns3. Juli 1721 Friede von Frederiksborg zwischen Schweden und Dänemark bringt territoriale Gewinne (Schleswig) für Dänemark. Schweden behält Vorpommern.10. September 1721 Friede von Nystad zwischen Rußland und Schweden. Estland, Teile Kareliens, Ingermanland und Livland fallen an Rußland.

Edition

Im Namen der Heil. DreyeinigkeitTyskland V No. 18: Im Nahmen der heyligen Drey Einigkeit. Pratje: Im Nahmen der heiligen Dreyeinigkeit.Kund und zu wissen sey hiemit jedermänniglichen, demnach die außerhalb des Römischen Reichs angefangene Nordische Krieges Unruhe mit der Zeit auch einige zu selbigem Reich gehörige Provinzen ergriffen und endlich gar in den Nieder Sächsischen Kreis gedrungen, dadurch es sich veranlaßet, daß der Durchlauchtigste Großmächtigste Fürst und Herr, Herr , Textvariante: Eigennamen im gesamten Text durch lateinische Buchstaben hervorgehoben. Franckreich Tyskland V No. 18; Pratje: Frankreich (auch im Folgenden).und Irland Pratje: Irrland (auch im Folgenden)., Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, des Heil[igen]. Römisch[ischen]. Reichs- Ertz-Schatzmeister und Churfürst, als Hertzog und Churfürst zu Braunschweig und Lüneburg, in solchemCTS; Dumont: solche. Tyskland V No. 18; Pratje: solchen." Krieg mit verwickelt worden, S[eine]. Maj[estä]t aber so wohl, als Tyskland V No. 18; Pratje: [Auslassung:] ''S. Mayt. aber so wohl, als''. die DurchlauchtigsteCTS; Dumont: Vertragspartner in umgekehrter Reihenfolge (auch im Folgenden). Goßmächtigste Fürstin und Frau, Frau , der Schweden, Gothen und Wenden Königin, Groß-Fürstin zu Finland, Hertzogin in CTS; Dumont: zu. Schonen, EstlandHannover 10, 54 Schweden Nr. 387, 4-5: Ehesten., LieflandHannover 10, 54 Schweden Nr. 387, 4-5: Liffland. Tyskland V No. 18; Pratje: Liefland (auch im Folgenden)., Carelen, Bremen, Verden, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, Fürstin zu Rügen, Frau über Ingermanland und Wißmar, Pfaltz Gräffin beim Rhein, in BayernHannover 10, 54 Schweden Nr. 387, 4-5: Beyern. Tyskland V No. 18: Bayern., zu Jülich, Cleve und BergenCTS; Dumont: Berge., Hertzogin etc, auchCTS; Dumont: wie auch. Tyskland V No. 18; Pratje: wie auch. Land GräfinPratje: [Einschub:] und. Erb PrinzessinTyskland V No. 18: LandGräfin und Erbprintzeßin zu zu Heßen, Fürstin zu Hirschfeldt, Gräfin zu Catzen-EllenbogenTyskland V No. 18: KatzenEllnbogen., Dietz, ZiegenhaynPratje: Ziegenheyn., Nidda und SchaumburgTyskland V No. 18; Pratje: ''Schaumburg p. aber so wohl alß Höchstgedachte Sr. königl. Mayt. von GroßBritannien aus''. aus Christlöblicher Intention dero GedanckenPratje: Gedanken. darauf einmütiglich gewandt, wie fernerem, aus solchen Krieges Wesen zu besorgendem Unhails und VerderbTyskland V No. 18; Pratje: Unheil und Verderb. unschuldiger Lande und Leute zuvor gekommen, zuforderst aber und vornemlichCTS; Dumont: fürnemlich Friede und Ruhe zwischen höchst ermeldeten ihren königl[ichen]. Maj[estä]t Maj[estä]t gestiftet, und gutes Vernehmen und Vertrauen zwischen beyderseits erneuert und befestiget werden möchteTyskland V No. 18: mögte., zu welchem Ende der Durchlauchtigste und Großmächtigste Fürst und Herr, Herr deßen Officia und MediationDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. durch seinen bey dem königl[ich]. schwedischen Hof subsistirender und verordneter Tyskland V No. 18; Pratje: subsistirenden und verordneten.ResidentenDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben und PlenipotentiairDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben (auch im Folgenden). Tyskland V No. 18; Pratje: Penipotentiaire. den Wohlgebohrnen Herrn Jacob von CampredonTextvariante: Tyskland V No. 18: Wohlgebohrenen Herren Jacob von Campreden.Sachanmerkung: Jacques Campredon (geb. 1646), französischer Diplomat, 1702/07-1717 frz. Gesandter in Stockhom., rühmlich mit angewand, auch bereits zwischen höchst ermeldte ihreTyskland V No. 18: Ihren. königl[iche]. Maj[estä]t Maj[estä]t ein Praeliminair-Friedens Reces Durch lateinische Buchstaben hervorgehoben ; Tyskland V No. 18; Pratje: Recess.unterm 11/22 Julii jetzt lauffenden Jahres zu Stockholm getroffen, und darin vorbehalten worden, daß auf dem Fuß deßselben mit nechsten der Friede zwischen ihnen förmlich geschlossen, und darüber ein solennes Friedens-InstrumentDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben errichtet werden solte; Und dann zu völliger Ausmach- und möglichster Beschleunigung eines so erwünschtTyskland V No. 18: erwünschten. und heilsahmen WercksPratje: erwünschten und heilsamen Werks. die beyderseitige und genugsahmenPratje: beederseitige, mit genugsamen. Vollmachten verseheneTyskland V No. 18: versehnen. Ministri PlenipotentiariiDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. im NahmenPratje: Namen (auch im Folgenden). Gottes zusammen getreten, und zwar von Seiten S[eine]r als Hertzog und Churfürsten zu Braunschweig und Lüneburg dero Ministere Plenipotentiaire der Wohlgebohrne Herr Obrister , von Seiten ihrer königl[ichen]. Maj[estä]t von Schweden aber der Hochwohlgebohrne Graff Herr , ihro königl[ichen]. Maj[estä]t von Schweden und dero Reichs Raht, Praesident und königl[ichen]. Cantzley Collegii und der Upsalischen Academie Cantzler, wie auch der Hochwohl gebohrne Graff Herr , Ihro königl[ichen]. Maj[estä]t von Schweden und dero Reichs Raht, Feldtmarschall und verordneter Kriegs Raht, desgleichen der Hochwohlgebohrne Graff Herr , Ihro königl[ichen]. Maj[estä]t von Schweden und dero Reichs Raht und Ober-Statthalter in StockholmDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben., gleichermaßen der Hochwohlgebohrne Graff Herr , Ihro königl[ichen]. Maj[estä]t von Schweden und dero Reichs Raht und PraesidentDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. in dem königl[ichen]. Commercii CollegioDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben., wie nicht weniger der Wohlgenbohrne Baron Herr , Ihro verordneter Etats Secretaire;Durch lateinische Buchstaben hervorgehoben. Pratje: Ihro königl. Majestät von Schweden, der hochwohlgebohrne Graf, Herr Gustav Cronhielm, Ihro königl. Majestät von Schweden und Dero Reiches-Rath, Präsident des königl. Canzley-Collegii, und der Upsalischen Academie Canzler, wie auch der hochwohlgebohrne Graf, Herr Carl Gustav Ducker, Ihro königl. Majestät von Schweden, und Dero Reichs-Rath, Feldmarschall und verordneter Kriegs-Rath, desgleichen der hochwohlgebohrne Graf, Herr Gustav Adam Taube, Ihro königl. Majestät von Schweden, und Dero Reiches-Rath und Oberstadthalter in Stockholm, gleichermassen der hochwohlgebohrne Herr Graf Magnus de la Gardie Ihr. königl. Majestät von Schweden und Dero Reichs-Rath und Präsident in dem königl. Commercien-Collegio, wie nicht weniger, der Wohlgebohrne Baron, Herr Daniel Niclaus von Höpken, Ihrer königl. Majestät von Schweden verordneter Etats-Secretaire; von Seiten Sr. königl. Majestät von Großbritannien, als Herzogen und Churfürsten von Braunschweig und Lüneburg aber, Dero Ministre Plenipotentiaire der Wohlgebohrne Herr Oberster, Adolph Friederich von Bassewitz. als haben dieselben nachfolgende ArticulnDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. mit einander abgeredet und geschlossen.1.Soll ein immerwährender aufrichtiger und beständiger Friede und Freundschafft zwischen Ihro königl[ichen]. auch als Hertzogen Churfürsten zu Braunschweig und Lüneburg und dero Chur- und Fürstlichem Hause eines, und Ihro königl[ichen]. und dem Reiche Schweden anderen TheilsPratje: Ihro königl. Majestät von Schweden, und dem Reiche Schweden eines, und Ihr. königl. Majest. von Großbritannien auch als Herzogen, und Chur- und Fürstl. Haus andern Theils., hiemit gestifftet und bestätiget seyn und soll und will ein Theil dem anderen alles dasjenige redlich und unverbrüchlich erweisen, was das Band der Einigkeit und Vertraulichkeit zwischen ihnen völlig ergäntzen und beständig machen kann; alle feindliche Handlungen und Gebrauchung der Waffen aberPratje: [Auslassung:] aber. von einem Theil gegen den anderen sollen von nun an gäntzlich aufhören und nieder geleget seyn und bleiben.2.Es soll auch beyderseits eine immerwährende Vergessenheit und AmnestieDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. alles dessen seyn, was an der einen oder der andern Seiten, es sey auff was Weise es wolle, feindliches oder wiederwärtiges, gegen einander vorgenommen seyn möchte, und soll deren keines dem einen oder dem anderen Theile, oder jemand den seinigen in ungute jemahlenPratje: oder jemand der Seinigen, im Unguten jemahl. zugerechnet oder vergolten werden, sondern das alles und jedesPratje: [Auslassung:] und jedes. soll hiemit todt und ab seyn, und dessen nimmermehrPratje: nimmer. gedacht werden.3.Gleichwie ihre königl[iche]. , vermöge des mit S[eine]r königl[ichen]. , als Hertzogen, und Chur Fürsten zu Braunschweig und Lüneburg unterm 11/22 JuliiDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. 1719 errichteten, eingangs berührten Praeliminar Friedens RecessusDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. deroselben bereits cediret und abgetreten haben; AlsoPratje: als. cediren und übertragen Sie kraffts dieses nochmahls vor sich, das Reich Schweden, und ihre SuccessorenDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. und Nachkommen, S[eine]r königl[ichen]. , als Hertzogen und Chur Fürsten zu Braunschweig und Lüneburg, und dero Nachkommen an der Regierung in perpetuumDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. die Hertzogtümer Bremen und Verden pleno jureDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben., mit allen deren juribusDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. und ZubehörungenPratje: Zubehörung., so wie selbige Hertzogtümer durch das Oßnabrückische Friedens InstrumentDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. vom 14./24. Octobr 1648 Art. X.mo der Crohn Schweden mit mehrerem zugeeignet worden, und wie die Könige von Schweden und das Reich Schweden solche Hertzogthümer sambt deren annexis juribusDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. und Zubehörungen seithero beseßen, genutzet und gebraucht haben, oder besitzen, nutzen und gebrauchen sollen, oder können, nichts überall davon ausgenommen, und insonderheit auch das iure pignorisDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben.in Chur Braunschweigischen Händen bereits seynde Ambt und Städtlein Wilshausen Textvariante: Durch lateinische Buchstaben hervorgehoben. Sachanmerkung: Wilshausen, heute: Wildeshausen, im Oldenburger Land südwestlich von Bremen gelegen.mit allen ihren Zubehörungen, und Gerechtsahmen, doch also, daß wegen des darauff hafftenden Pfand Schillings kein fernerer Anspruch an ihro königl[iche]. Maj[estä]t und das Reich Schweden, nun oder ins künfftige gemachet werde, solches alles und jedes von nun an zu ewigen Zeiten mit eben dem Recht, wie es und dero Vorfahren anCTS; Dumont: von. der Regierung, wie auch das Reich Schweden bißhero beseßen, ohne einige Schmälerung oder Vorbehalt auch ohne alle in oder außerhalb Gerichts von Ihrer königl[ichen]. oder dero Mitbeschriebenen jemahls zu machende Wiederrede Hinderung oder Sperrung völlig und in EigenthumPratje: eigenthümlich. zu haben und zu behalten; begeben und renunciirenDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. Pratje: renunciren. auch hiemit in faveurDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. höchstgedachter S[einer]. als Hertzogen und Chur Fürsten zu Braunschweig und Lüneburg und deren obmit beschriebenen in perpetuumDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. allen denen Gerechtsahmen, welche Sie an denen Hertzogthümern Bremen und Verden, oder von wegen deroselben bißher gehabt, oder auff einige Weise praetendiren können, in genere und in specieDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben., es betreffe das Directorium im Nieder-Sächsischen Kreis, Sitz und Stimmen auf Reichs und Kreis- Tagen, oder mag sonsten Nahmen haben, wie es wolle; entbinden gleichfallß hiemit die Unterthanen, Eingeseßnen und Angehörige solcher Hertzogthümer aller deren Pflichten und Verbindungen, womit sie ihro königl[iche]. Maj[estä]t und dem Reiche Schweden verbunden gewesen, und verweisen sie damit an S[eine]. königl[iche]. , als Hertzogen und Chur Fürsten zu Braunschweig und Lüneburg, und dero Obmitbeschriebene, als ihre nunmehrige alleinige und beständige Landes und Ober-Herren, wie Sie dann auch das Dohm-Capitul zu Hamburg und die zu dem Dohm zu Bremen und dem dortigen vormahligen Capitul gehörige Persohnen, Untersassen, Heur-Zinß und Meyer-LeuthePratje: Leute. so wohl in der Stadt Bremen, als in denen so genandten Vier Gohen und anPratje: [Auslassung:] an. allen anderen Ohrten, wo deren befindlich seyn, obgedachte Eyde und Verbindungen an die Crohn und das Reich Schweden krafft dieses entschlagen, und an S[eine]. königl[iche]. , als Hertzogen und Churfürsten zu Braunschweig und Lüneburg und dero Obmitbeschriebene überweisen.Ihro königl[iche]. für sich und dero Obmitbeschriebene refutirenDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. annebst hiemit auchCTS; Dumont; Pratje: und. Krafft dieses die Jura feudiDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben., so Sie und ihre Vorfahren wegen der Hertzogthümer Bremen und Verden von denen Römischen Kaysern und dem Römischen Reiche erlanget und bis dahin gehabt haben, und übertragen, so viel an Ihro solche Lehnbarkeit an ihro königl[ichen]. und dero Obmitbeschriebene.Übrigens sollen die Brieffschaften und Documente, die Hertzogthümer Bremen und Verden betreffend, bona fide, so bald es möglich denenjenigen extradiretDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. werden, welche dieselbe zu empfangen von S[eine]r königl[ichen]. , werden ernennet und bevollmächtiget werden.4.S[eine]r königl[ichen]. , als Hertzog und Chur Fürst zu Braunschweig und Lüneburg, und dero Obmitbeschriebene versprechen und geloben ihrerseits, die Stände, Unterthanen und sämbtliche Einwohner auf dem Lande so wohl, als in denen Städten ermelter Hertzogthümer Bremen und Verden und was denenselben anhängig, und zugehörig seyn kan, niemanden ausgenommen, und also einen jeden derselben, bey seinen wohlhergebrachten Freyheiten, Gütern, Rechten und PrivilegienDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. insgemein und absonderlich, so wie besagte Stände, Unterthanen und Einwohnern selbige gehabt und besessen, und solche nach Inhalt des Instrumenti Pac[cis]. Westph[alicae].Durch lateinische Buchstaben hervorgehoben. ihnen vorbehalten worden, sambt bey dem freyen Religions ExercitioDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. Pratje: Religions-Exercitiis., vermöge der unveränderten Augsburgischen ConfessionDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben., jederzeit unbekümmert und ungekränckt zu laßen, zu handhaben und zu schützen. DaPratje: [Auslassung des folgenden Absatzes bis:] vorgezogen werden. auch ein und anderer noch nicht zu dem würklichen Genuß der entweder ihm selber von denen vorigen verliehenen, oder auch von andren erhandelten territoriumDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. sich aufhalten, wieder zugestellet und eingeräumet werden.7.Nicht weniger sollen alle in mehr erwehntenPratje: vorerwehnten. beydenPratje: [Auslassung:] beyden. Hertzogthümern vonPratje: [Auslassung:] von. der dortigen gewesenen königl[ich]Pratje: [Auslassung:] königlich.. schwedischen Regierung biß man königl[ich]. dänischerseits sich bemelter Hertzogthümer gäntzlich bemächtiget, publico nomineDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben., wegen Schulden und PostenPratje: Nutzen. so auf königlichen Befehl aufgenommen, und in des Königs oder der Crohn NutzenPratje: Posten., verwandt worden, gemachte würkliche Verpfändungen, und von besagter Regierung geschehene ImmissionesDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. in ihrer vollkommenenPratje: vollkommen. Krafft verbleiben, dergestalt, daß die CreditoresDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. und rechtmäßige EinhabernPratje: Inhabere. solches ihnen in AnsehenPratje: Ansehung. ihres gethanen Vorschuß erweißlich verliehenen oder eingeräumten Unterpfandes, ihre in Händen habende Contracte Durch lateinische Buchstaben hervorgehoben (auch im Folgenden). undCTS; Dumont: mit. darinnen enthaltene VerschreibungenPratje: Verschreibung., so lange zu gute genießen, bis dieselben vermöge ihrer Contracte vollenkommmen expiriretDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben., und sie ihres Vorschußes halber gäntzlich vergnüget worden, als dann erst besagten CreditorenDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. verpfändete, inPratje: [Auslassung:] in. beyden Hertzogthümern belegene, oder auchPratje: [Auslassung:] auch. dazu gehörige Güter und Häuser S[eine]r königl[ichen]. , als Hertzogen und Chur Fürsten zu Braunschweig und Lüneburg, und dero Mitbeschriebenen zufallen, und dero Cammer einverleibet werden. Was aber auf der dortigen Stände ObligationesDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. und GarantienDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. Pratje: Guarantien (auch im Folgenden). auff-negotiiret worden, solches sind gesamte Stände zu bezahlen und zu praestirenDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. gehalten.8. S[eine]r königl[ichen]. versprechen hiemit nicht nur als König, sondern auch als Hertzog und Chur Fürst zu Braunschweig und Lüneburg, die mit Ihro königl[ichen]. Vorfahren, und dem Reiche Schweden für hinPratje: vorhin. gepflogene vertrauliche Freundschafft und Bündnißen, nebst denen GarantienDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben., so dem Fürstlich-Holstein-Gottorfischen Hause, auf den Fuß der mit denen Nordischen Alliirten geschloßenen oder noch ferner zu schließenden Frieden können zu gute kommen, anjetzo mit Ihro königl[ichen]. Maj[estä]t und dem Reiche Schweden zu erneuern, und selbige nach denen jetzigen ConjuncturenDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. einzurichten.Über dem wollen Ihro königl[iche]. , als Hertzog und Chur Fürst zu Braunschweig und Lüneburg, gehalten seyn, an Ihro königl[ichen]. Maj[estä]t von Schweden auf dero Assignation und Quitung die Summa von Zehen mahl hundert tausendt Reichsthalern an neuen volgültigen einfachen und gedoppelten Marck oder Drittheil Stücken, nach dem Leipziger Münzfuß de Anno 1690, da die Marck feinen Silbers zu zwölff CourantDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben (auch im Folgenden). Thalern ausgemüntzet ist, in Hamburg zahlen zu laßen, und wie bereits Anstalt gemacht worden, daß Ihro eine TertiaDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. Pratje: tertiam. davon nemlich 333333 1/3 Thlr. auf dero AssignationDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. und QuitungDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. in Hamburg sollen entrichtet werden, solches auch vor SignirungDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. dieses Friedens-InstrumentsDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. bewerckstelliget seyn wird, also hat es dabey sein verbleiben; der übrige Theil aber oberwehnter MillionDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. Thaler soll vier biß sechsPratje: 4 bis 6. Wochen nach geschehener Auswechselung der RatificationenDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. über dieses Friedens InstrumentDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. in einer Summe richtig und ohnfehlbahrlichPratje: unfehlbar. zu Hamburg auf gehörige AssignationDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. und Quitungen bezahlet werden.9.Der Westphälische Friedens-Schluß, in so weit derselbe durch gegenwärtigen TractatDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. und sonsten nicht geändert, oder durch die weitere zu schließende Nordische Frieden möchte geändert werden, bleibet in seiner vollen kommenen Krafft und Würckung, und verbinden sich beyde compaciscirendeDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben (auch im Folgenden). hohe Theile ihres Orts, alles dasjenige beyzutragen, was zu Auffrechthaltung und Befestigung besagten Westphälischen Frieden Schlußes nöthig und dienlich seyn wird.10.Beyde compaciscirende hohe Theile reservirenDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. ihnen hiemit zuforderst, S[eine]r kayserl[ichen]. Maj[estä]t, auch, nach befinden, anderer Puissancen GarantieBeide Worte durch lateinische Buchstaben hervorgehoben."über dieses Friedens-InstrumentDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. zu suchen und zu nehmen.11.Die beyderseitige RatificationenDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. über dieses Friedens InstrumentDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. sollen zum spätesten innerhalb zwey Monathe à dato dieses beygebracht, und alhie zu Stockholm gegen einander ausgewechselt werden.12. Zu Uhrkund dessen, was obstehet, seynPratje: sind. hievon zwey gleichlautende ExemplariaDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. verfertiget worden, welche beyde von beyderseits Compaciscenten dazu Gevollmächtigten Ministris unterschrieben und untersiegelt, und jedem Theile eines davon zugestellet worden.So geschehenCTS; Dumont: So geschehen und gegeben zu. Pratje: So geschehen und gegeben. Stockholm den 9/20 NovembrisDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. im JahrePratje: [Auslassung:] im Jahre. Ein Tausend Sieben Hundert und Neunzehn.

LS LS LS LS LS LS Pratje: [Reihenfolge:] Cronhielm, Ducker, Taube, Gardi, Höpken, Bassewitz.

Articuli separati Demnach es sich zugetragen, daß bey Schließung und Unterzeichnung des unterm heutigen Dato zwischen S[eine]r königl[ichen]. als Hertzogen und Churfürsten zu Braunschweig und Lüneburg und Ihro königl[ichen]. und dem Hause Reiche Schweden, errichteten Friedens-InstrumentsDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. einige Angelegenheiten sich hervorgethan, welche eine genauere Nachricht und Untersuchung, theils auch eine vorhergehende LiquidationDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. erfordern; derowegen aber man nicht dienlich erachtet, die Zeit auszuziehen und das Haubtwerck länger ausgestellet seyn zu laßen;Als haben beyderseits compaciscirendeDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. hohe Theile sich dahin verglichen, daß zu gäntzlicher Schlicht- und Ausmachung solcher in nachfolgenden ArticulnDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. abgefasten PunctenDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben., gewisse CommissariiDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. von beyden Seiten, sollen ernennet und bevollmächtiget werden, welche gleich nach ausgewechselten Ratificationen Durch lateinische Buchstaben hervorgehoben. über obbesagtes Friedens-InstrumentDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. so wohl als gegenwärtigen Separat-Articuln, zusammen treten und innerhalb einer vier monathlichen Frist, hierunten benandte Angelegenheiten durch güthlichen Vergleich zum Schluß bringen sollen.1.S[eine]r königl[ichen]. als Hertzog und Churfürst zu Braunschweig und Lüneburg wollen auch diejenige ContributionesDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. und andere Auflagen, welche dieselbe vor Übernehmung mehrbesagter beyden Hertzogthümern aus dem deroselben fürher übertragenen Postirungs-District Durch lateinische Buchstaben hervorgehoben. gehoben und selbige so wohl als das in der Festung Ottersberg Durch lateinische Buchstaben hervorgehoben. Ottersberg, in der Wümmeniederung nördlich von Verden gelegen. damahls befindlich gewesene Magazin, AmmunitionDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. und andere Kriegs-Zurüstungen, imgleichen das OrlogTextvariante: Durch lateinische Buchstaben hervorgehoben. Sachanmerkung: Orlog, niederdt. ''Krieg''.-Schiff Bremer Schlüßell genandt, zu sich genommen haben, Ihro königl[ichen]. und der Crohn Schweden, nach der darüber getroffenen LiquidationDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben (auch im Folgenden). ersetzen und vergüten. Dajenige aber, was von Dannemarck aus obgedachter PostirungDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. gehoben worden, kann in diese Liquidation nicht gebracht werden.2.Desgleichen haben auch S[eine]. königl[iche]. als Hertzog und Chur Fürst zu Braunschweig und Lüneburg sich geneigt zu seyn erklähret, denen von der Ritterschafft und Adel bedienten und andern Eingeseßenen, welchen währenden diesen TroublenDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. ihre Güter eingezogen worden, die Einkünffte, so wie dadurch genießet, und welche von ihro königl[ichen]. Maj[estä]t selbsten oder dero Cammer genoßen seyn, wieder ersetzen zu laßen; Imgleichen wollen Sie auch auf die in exilioDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. bißhero gelebte JustitiaeDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. und Landes Bediente, welche darum geziemende Ansuchung thun werden, und noch fähig und im Stande zu dienen sind, bey ereignenden Vacancien ReflexionDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben (auch im Folgenden). machen.3.Solle annoch die vormahlige in der Stadt Bremen gewesene königl[iche]. schwedische Regierung wegen ein und andern Sachen, so die bißherige OeconomieDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. und Verwaltung der FinancenDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. oder auch einige particulireDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. Angelegenheiten betreffen, mit gutem FundamentDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. und RaisonDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. etwas vorschlagen und beybringen können, so wollen ihro königl[iche]. solches vernehmen und billigmäßige ReflexionDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. darauff machen.4.Diese Separat ArticulnDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. sollen von eben der Krafft und Bündigkeit seyn, als wenn sie dem unterm heutigen dato errichteten TractatDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. von Wort zu Wort einverleibet wären, und seyn hievon gleichfals zwey gleichlautende ExemplariaDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. verfertiget worden, welche von beyden, von beyderseits CompaciscentenDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. dazu gevollmächtigten MinistrisDurch lateinische Buchstaben hervorgehoben. unterschrieben und untersiegelt, und jedem Theile eines davon zugestellet worden. So geschehen Stockholm den 9/20 Novembris Durch lateinische Buchstaben hervorgehoben. im Jahre Ein Tausend Sieben Hundert und Neuen Zehn.

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Sundberg, Svenska freder och stillestånd, S. 309f. Seitz / Rosengren, Sveriges freder och fördrag, S. 75f. Krüger, Der Erwerb Bremen-Verdens durch Hannover. Mediger, Mecklenburg, Russland und England-Hannover 1706-1721.
1

Hannover 10, 54 Schweden Nr. 387, 4-5: Krayß. Tyskland V No. 18; Pratje: Creyß (auch im Folgenden). CTS; Dumont: Kreyß (auch im Folgenden).

2

Nordischer Krieg 1700-1721.

3

Der Präliminarfrieden zwischen Hannover und Schweden wurde am 1719 VII 11 zu Stockholm geschlossen

4

Um 1400 entstand ein geschlossenes, von der Stadt Bremen beherrschtes Territorium, die sog. Vier Gohen, die sich aus den Landgemeinden Blockland, Hollerland, Wederland und Vieland zusammensetzten. 1719/20 war die Zugehörigkeit zwischen der Stadt Bremen und Georg I. umstritten. Vergleiche Meyer, Die Vier Gohe und Bremen; Hofmeister, Bremen und seine ''Länder''.

5

Die Nordische Allianz bestand aus: Dänemark, Preußen, Russland, Sachsen/Polen, Hannover.

6

Summa ... Reichsthalern: durch lateinische Buchstaben hervorgehoben.