Drucke
Dumont 2/2. Jenkinson 2, S. 243 (erwähnt; engl.). CTS 31, S. 81 (erwähnt).
Inhalt
Fortsetzung, Bekräftigung und Befestigung der Freundschaft und der Bündnisse.Art.1 Ewiger Friede, Amnestie und beständige Freundschaft.Art. 2 Bestimmungen über die Herzogtümer Bremen und Verden. Art.3 Erklärung über Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und Schweden.Art. 4 Erklärung über Freundschaft und künftige Bündnisse. Art. 5 Bestimmungen über Geldzahlungen.Art. 6 Bestimmung über geplanten Friedenskongreß zu Braunschweig. Beitritt, Vermittlung und Garantie des Kaisers.Art. 7 Ratifikation. Ausfertigungen.
Kommentar
Für den hannoverschen Kurfürsten Georg Ludwig bot sich im Nordischen Krieg die Möglichkeit, an der Seite der Alliierten sein Territorium bis an die Elbe- und Wesermündung auszudehnen. Dieses Gebiet, die seit dem Westphälischen Frieden 1648 schwedischen Herzogtümer Bremen und Verden*, lag in der Interessenssphäre Hannovers und Dänemarks. Als Dänemark 1712 Bremen besetzte, okkupierte Hannover Verden (und einen kleinen Teil Bremens), da es nicht zulassen konnte, erneut vom Meer abgeschnitten zu sein, und den dänischen Machtzuwachs nicht hinnehmen konnte. Schließlich war es im Interesse Hannovers, seine Ansprüche auf das gesamte Gebiet für spätere Friedensverhandlungen zu manifestieren. Die Welfen versuchten, Dänemark zu einem Verzicht auf die Herzogtümer zu bewegen. In langwierigen Verhandlungen konnte kein Durchbruch erzielt werden, da Dänemark auf hohe finanzielle Entschädigungen drängte. Auch die Gespräche auf dem "Braunschweiger Friedenskongreß" (hier: Januar/März-Juni 1714**), der von Kaiser Karl VI. einberufen worden war, blieben ohne Ergebnis. Erst als Georg I. Ende 1714 englischer König geworden war und nun eine Großmacht mit einer starken Flotte hinter sich hatte, kam Bewegung in die Verhandlungen. Großbritannien beteiligte sich zwar nicht direkt am Krieg, leistete den Nordischen Alliierten jedoch durch den Schutz der Schiffahrt und durch seine Präsenz in der Ostsee indirekt Hilfe. Als Preußen Hannover in einem Bündnisvertrag am 27. April 1715 den Besitz Bremen-Verdens zusicherte, konnte sich Dänemark dem diplomatischen Druck in der antischwedischen Koalition nicht mehr versagen und trat am 2. Mai 1715 Bremen gegen eine hannoversche Ausgleichszahlung ab. Zudem erklärte Georg I. als hannoverscher Kurfürst im Anschluß an diesen Vertrag im Oktober 1715 Schweden den Krieg. In Rußland, ebenfalls auf Seiten der antischwedischen Koalition, erwuchs England eine neue Konkurrenz, da dieses auf Kosten Schwedens im Ostseeraum expandierte. Georg I. versuchte deshalb, mit Schweden zu einem Frieden zu kommen, zumal sich in der antischwedischen Koalition zunehmende Interessenskonflikte zeigten. 1718 erklärte sich der schwedische König Karl XII. jedoch nur zu einer Abtretung eines kleinen Teils, nicht jedoch der gesamten Herzogtümer Bremen und Verden bereit. Erst nach dem Tod Karls XII. am 11. Dezember 1718 wurde der Weg für erfolgsversprechende Friedensverhandlungen, die im Mai 1719 in Stockholm begannen, frei. Streitpunkte waren die Höhe der Ablösesumme für Bremen-Verden, das Ausmaß der künftigen Verluste Schwedens in Pommern sowie der Einsatz der englischen Flotte zum Schutz Schwedens gegen einen russischen oder dänischen Angriff. Schweden stand gleichzeitig unter starkem militärischem Druck Rußlands, dessen Truppen im Sommer 1718 acht Meilen vor Stockholm standen. In Schweden widerstritten eine pro-russische und eine pro-welfische Partei. Unter Vermittlung des englischen Bevollmächtigten Carteret wurde am 11./22. Juli 1719 der Vorfriede zu Stockholm mit Hannover unterzeichnet, durch den Schweden Bremen-Verden an Hannover abtrat und der Schweden indirekt englische Unterstützung sicherte. Am 9./20. November 1719 besiegelte dann der Friede von Stockholm die endgültige Übergabe des Gebietes an Hannover. Der Präliminarfrieden stand am Anfang einer Reihe von Friedensschlüssen zwischen den einzelnen Nordischen Alliierten (1720-1721), die das Ende der schwedischen Großmachtstellung im Ostseeraum bedeuteten.
Kontext
1701-1714 Spanischer Erbfolgekrieg.1700-1721 Großer Nordischer Krieg. Dänemark, Sachsen-Polen, Rußland und Brandenburg (in zeitlich wechselnden Bündniskonstellationen) versuchen, die schwedische Vorherrschaft im Ostseeraum zu brechen. Sachsen fällt in Livland ein, Dänemark richtet sich gegen Schleswig. 18. August 1700 Friede von Travendal zwischen Dänemark und Schweden. Dänemark scheidet aus dem Krieg aus und erkennt den Herzog von Holstein-Gottorf an. Der Krieg zwischen Sachsen-Polen und Rußland mit Schweden geht weiter (1701/02 Siege Karls XII. Besetzung Polens.) 24. September 1706 Friede von Altranstädt zwischen Sachsen-Polen und Schweden. August II. muß auf den polnischen Thron verzichten. 1. September 1707 Konvention von Altranstädt. Um einen weiteren Vormarsch Schwedens zu verhindern, garantiert der Kaiser die Rechte der Protestanten in Schlesien. Damit wird eine Verschmelzung mit dem Span. Erbfolgekrieg verhindert. 8. Juli 1709 Russischer Sieg bei Poltava. Der schwedische Rückzug beginnt. 12. Juni 1714 Preußisch-russisches Bündnis. Im November schließt sich Hannover an. 2. Mai 1715 Durch einen Vertrag mit Dänemark erwirbt Hannover Bremen und Verden. Hannover und Preußen treten in den Krieg gegen Schweden ein.11. Dezember 1718 Tod Karls XII. 1719 - 1721 Friedensverträge beenden den Nordischen Krieg. Die schwedische Hegemonie im Ostseeraum ist beendet. Dänemark und Preußen verzeichnen wichtige territoriale Gewinne. Rußland wird zur Großmacht im Baltikum. 11./22. Juli 1719 Präliminarfriede zwischen Hannover und Schweden.20. November 1719 Friede von Stockholm zwischen Schweden und Hannover. Hannover erhält Bremen und Verden21. Januar 1721 Friede von Stockholm zwischen Schweden und Preußen. Preußen erhält Teile Pommerns3. Juli 1721 Friede von Frederiksborg zwischen Schweden und Dänemark bringt territoriale Gewinne (Schleswig) für Dänemark. Schweden behält Vorpommern.10. September 1721 Friede von Nystad zwischen Rußland und Schweden. Estland, Teile Kareliens, Ingermanland und Livland fallen an Rußland.
Edition
Praeliminar Friedens Recess zwischen ihro königl[ichen]. alß Churfürst zu Braunschweig und an einer und ihrer königl[ichen]. Maj[estä]t von und dero Reiche an der anderen Seite er,, richtet in Stockholm den 11/22ten Julii A[nno]. 1719.
Demnach S[eine]n königl[ichen]. alß Chur Fürst zu Braunschweig und Lüneburg durch dero ohnlängst hieher gesandten und zu dieser Handlung bevollmächtigten dem Wohlgebohrenen Herrn Obristen von dero aufrichtige Neigung zu erkennen geben lassen mit ihro königl[ichen]. alß Chur Fürst sich in Friedens Handlung einzulassen auch alß König die zwischen beyden Crohnen alzeit gepflogene gute und <...> Freundschafft und bißhero gewesene Bündniße zu erinnern fortzusetzen, zu bestättigen und zu befestigen: und dann ihr[er]. königl[ichen]. gleichermaßen zu vernehmen gegeben, daß Sie nicht weniger willig und bereit wären, mit [Blatt 1] ihr[er]. königl[ichen]. nicht nur alß Chur Fürst zu Braunschweig und Lüneburg, sondern auch, alß König, das alte gute Verneh,, men, Freundschafft und Bündnüße zu erneuern, zu vermehren und zu befestigen, Sie auch zu dem Ende nachgehends unterschriebene dero Gevollmächtigte Herrn Reichs Räthe und Etats Secretaire verordnet, nemlich den Hochwohlgebohrenen Grafen Herrn ihro königl[ichen]. und dero Reichs Rath, Praesidenten des königl[ichen]. Cantzeley Collegii und der Upsalischen Academie Cantzlern, wie auch den Hochwohlgebohrnen Grafen, Herrn , ihro und dero Reichs Rath Feld Marschallen und verordnenden Krieges Rath, desgleichen den Hochwohlgebohrnen Grafen, Herrn ihr[o]. königl[ichen]. und dero Reichs-Rath und OberStadthaltern in Stockholm, gleichermassen den Hochwohlgebohrnen Grafen Herrn ihro königl[ichen]. und dero Reichs Rath und Praesidenten in dem königl[ichen]. Commercie Collegio, wie nicht weniger den wohlgebohrnen H[errn]. ihr[o]. königl[ichen]. verordneten Etats Secretaire umb mit vorerwehnten H[errn]. Obersten , alß Churfürstl[ich]. Braunschweigischen Lüneburgischen Gevollmächtigten wegen dieser wichtigen Angelegenheit zu- sammen zu treten, zu handeln und zu schließen, welche auch deshalber mit einander unterschiedliche Unterredungen und Handlungen gepflogen. So sind endlich unter ihnen nachfolgende Praeliminar puncta beliebet abgeredet und geschloßen worden.
1 Wird ein ewiger Friede, Amnestie und beständige Freundschafft hiermit wiederrumb gestiftet zwischen S[eine]r königl[ichen]. alß [Blatt 3] Chur Fürsten zu Braunschweig und Lüneburg eines Theils und ihr[o]. königl[ichen]. andern Theils.
2 ihro königl[iche]. für Sich und ihre Nachkommen am Königreich Schweden überlaßen und cediren hiemit und krafft dieses S[eine]r königl[ichen]. alß Chur Fürsten zu Braunschweig und Lüneburg und dero Nachkom,, men an der Chur und Regierung in perpe,, tuum die Hertzogthümer Bremen und Vehrden, wie solche der Crohn Schweden durch den West,, pfählischen Frieden A[nno]. 1648. zugeeignet seyn, mit allen Juribus annexis und Zubehörungen ohne einige Ausnahmen.
3 Ihr[o]. königl[iche]. wollen auch von nun an die commercia der Groß Britannischen Nation auf keine weise noch wege weiter hindern, sondern dieselbe vielmehr nach [Blatt 4] Möglichkeit befordern und favorisiren.
4 Dahingegen erneuern S[eine]r königl[iche]. alß König krafft dieses mit ihr[o]. königl[ichen]. die zwischen beÿden Crohnen fürhin gepflognen vertrauliche Freundschafft und Bündnüße.
5 S[eine]r königl[ichen]. alß Chur,, Fürst zu Braunschweig und Lüneburg versprechen auch hiermit, daß wenn den Ratificationes des zu Braunschweig zu errichtenden Friedens Instru,, mentes ausgewechselt seyn werden, S[eine]n königl[ichen]. Maj[estä]t auf ihrer königl[ichen]. Assignation und Quitung zu Hamburg aus,, zahlen lassen wollen die Summe von einer Million Reichsthalern an guten vollgültigen zweydrittheil Thaler Stücken nach dem so ge,, nandten Leipziger Fuß de Ann[o]. 1690 oder deren Wehrung in dreÿen terminen über welche [Blatt 5] man sich zu Braunschweig vergleichen wird. Solte es aber thunlich seÿn, so werden S[eine]r königl[ichen]. sechs Wochen nach Empfang der Ratification ihr[er]. königl[ichen]. über gegenwärtigen Praeliminair Recess einen drittheil obged[achter]. Million Reichsthaler auf ihr[o]. königl[ichen]. Assignation und Quitung in Hamburg promt auszahlen laßen und wegen Be- zahlung der übrigen zweÿ drittheil nach Maßgebung dieses Articuls sich auch bereit und willig finden lassen.
6 Beÿde hohe Theile wollen ihre bevollmächtigte Ministros ohne Zeit Verlust und so bald man die nöthige Päße dazu wird erhalten haben, nach Braunschweig schicken umb beÿ dem dortigen Friedens congress auf dem <Fueß> dieses jetziges Praeliminair Vergleichs den Frieden förmlich zu schließen und zwar unter S[eine]r keyserl[ichen]. Maj[estä]t Beytritt Vermittelung und Guarantie, auch [Blatt 6] darüber ein solennes Friedens Instrument errichten wie dann auch >...< mit und >....< dem Frieden mit S[eine]r königl[ichen]. alß Chur Fürsten zugleicher Zeit der Friede mit der Crohn Danenmark und Crohn Pohlen geschlossen werden soll; und wollen ihr[er]. königl[ichen]. ihre nach Braunschweig abzuschickende Ministros zu diesem Behuff mit specialer und zulänglicher Instruction und Volmacht versehen.
7 Die Ratification über diesen Praeliminair Friedens Recess wollen ihr[e]. königl[iche]. so fort nach Schliessung dieses aus hän,, digen. Dahingegen S[eine]r königl[ichen]. Ratification aufs längste inner,, halb sechs Wochen a dato dieses soll beygebracht und ihrer königl[ichen]. ein,, geliefert werden. Zu Uhrkund dessen, was oben stehet, sind hievon zwey gleichlautende Exemplaria ausgefertiget worden, von welchen [Blatt 7] jeden theils bevollmächtigte Ministri eines unter,, schrieben, untersiegelt und mit einander ver,, wechselt. Datum ut supra.
LS
Unleserlich.
Unsichere Lesart:
Unleserlich.
Unleserlich.