1. Historische Einleitung
Mit der Declaratio Victorini dachte endlich das Dokument zu besitzen, das als Konsenspapier in den Streitigkeiten zwischen den ernestinischen Theologen dienen konnte. Der Herzog ordnete daraufhin an, dass im Rahmen einer Kirchenvisitation alle Theologen seines die Declaratio unterschreiben sollten.Vgl. die .
Dieses Vorgehen rief jedoch entschiedenen Widerstand hervor. Dies betraf sowohl den Kreis seiner politischen BeraterEs kam zum Bruch zwischen und sowie . Vgl. . als auch die Pfarrerschaft seines Landes.Vgl. zum Folgenden . So kritisierte der Superintendent von , , den Herzog, ohne jedoch unter den Pfarrern seiner Superintendentur einen geschlossenen Widerstand zu organisieren. Anders verhielt es sich bei den Superintendenten von , , und von , , und auch in der Superintendentur erhob die Pfarrerschaft Protest.
Um das herzogliche Vorhaben nicht scheitern zu lassen und unentschlossene Pfarrer zur Unterschrift zu bewegen, verfasste der mit der Visitation mitbetraute eine Superdeclaratio
. Darin suchte er die Positionen abzumildern und die Übereinstimmung der Declaratio Victorini mit der lutherischen Lehrtradition hervorzuheben. Dennoch verweigerten zahlreiche Theologen, allen voran und , ihre Unterschriften oder baten um Bedenkzeit bzw. widerriefen gar ihre Unterschriften nachträglich. begegnete dem Widerstand mit der Entlassung von fast 30 Superintendenten und Pfarrern.
Kursierten bereits vor und während der Visitation diverse überaus kritische handschriftliche Gutachten zur Declaratio Victorini, so spitzte sich die Situation danach weiter zu. Denn die Auseinandersetzung gelangte jetzt in die Öffentlichkeit. Zunächst waren es auswärtige Theologen, die mittels Streitschriften gegen die Declaratio Victorini und die herzogliche Religions und Kirchenpolitik polemisierten.Vgl. die Veröffentlichungen von und der Mansfelder Prediger in . Obwohl einen öffentlichen Disput durch eine verschärfte Zensurpolitik zu unterbinden suchte, beteiligten sich schließlich auch ernestinische Theologen an der Kontroverse. Ein auslösendes Moment dafür kam offensichtlich der Publikation von Psalmenkommentar zu, da er dort seine Position, dass der menschliche Willen im Rechtfertigungsgeschehen mitwirken könne, nicht nur verteidigte, sondern nach Ansicht mancher, sogar hinter seine1 Declaratio zurückzufallen schien. In der Folge veröffentlichten 28 entlassene ernestinische Theologen im Jahr 1564 unter Federführung von einen Wahrhaftigen Bericht
.. Überdies gelangten die Stellungnahmen der Württemberger Theologen zu Psalmenkommentar in die ÖffentlichkeitVgl. . Zur möglichen Einordnung dieser Schrift in den ernestinischen Kontext vgl. . und auch bezog mit der hier edierten Schrift Position.
2. Der Autor
Vgl. zu ihm . lehnte die Declaratio Victorini nach Kenntnisnahme umgehend ab. Denn man könne nicht dem herrn vnd baal zugleich dienen, Das ist, vnd den Adiaphoristen zugleich folgen
, wie er gegenüber in einem Brief aus dem Jahr 1562 betonte.Vgl. . Die Verteidiger eines freien menschlichen Willens im Rechtfertigungsgeschehen verwürfen die Lehre Jesajas, Paulus’ und faren lesset
, ehr [eher] lesset eer [
Vgl Adiaphoristen
niemals folgen, sondern man müsse sich stattdessen zur wahren Lehre bekennen und ihnen widerstehen.
Nachdem
3. Inhalt
Mit dieser Schrift wendete sich
Sodann wehrt sich
Die Ansicht vom freien Willen hingegen sei von den altgläubigen Philosophen entwickelt und von
4. Ausgabe
-
Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:
A: Niclas Von Ams= || dorff / Wider die Synergia || Victorini. || Nemlich || Das der Mensch in seiner Bekerung / || kein Synergiam noch modum agendi, habe noch || haben kan / das || sey Gottes gnedige wir= || ckung allein. || || [Eisleben: Urban Gaubisch, 1564] [12] Bl. 4° (VD 16 A 2409)Vorhanden in:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2236 (benutztes Exemplar)
Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: 3.A.10004,angeb. 11; Theol.ev.pol.463.m,misc.3
Erfurt, Universitätsbibliothek, Depositum Erfurt (ehemals Stadt- und Regionalbibliothek): 13 - Ef. 8 00051b (15)
Leipzig, Universitätsbibliothek: Thom.701/3b
Regensburg, Staatliche Bibliothek: 999/4Theol.syst.528(4
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Aut.ben.Aut.Amsdorff,N.20
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 418.7 Theol.(10); 459.1 Theol.(6); Alv U 164(3); H 147.4 Helmst.(11); K 62.4 Helmst.(4)Die vorliegende Schrift zeichnet sich dadurch aus, dass Amsdorf im Text Anmerkungsziffern setzt, die als Endnoten fungieren. Denn nach dem Textteil folgt ein Anmerkungsteil, in dem Erklärungen und weiterführende Kommentare zu den jeweiligen Anmerkungsziffern geboten werden. Die Anmerkungsnummern sind der Übersichtlichkeit halben sowohl im Text selbst als auch im Anmerkungsteil fett und kursiv gedruckt wiedergegeben worden.