Controversia et Confessio, Bd. 5


Erzählung, wie der Religionsstreit Victorini geschlichtet (1563) – Einleitung

1. Historische Einleitung

dokumentiert in der hier edierten kommentierten Textsammlung die Zusammenhänge um die Rehabilitierung seines Kontrahenten .

NachZum folgenden vgl. v.a. . dem ergebnislosen Ende der Weimarer Disputation im August 1560 kam es in der Folgezeit zu immer größeren Unstimmigkeiten mit , vornehmlich in Kirchenordnungsfragen, die schließlich in Amtsenthebung und Landesverweisung von und seinen Unterstützern zwischen Juni 1561 und Februar 1562 mündeten. Im Gegenzug wandte der Herzog seine Gunst wieder und zu. Voraussetzung dafür war allerdings, dass Lehrmeinung die Anerkennung renommierter protestantischer Theologen fände. Deshalb sandte eine von formulierte Darstellung von dessen Lehre in befreundete protestantische Territorien, um sie von deren führenden Theologen begutachten zu lassen.Vgl. : Am 14. Juni 1561 hatte er [] beide Dokumente [d.h. die Stellungnahmen und ] in lateinischer und deutscher Fassung an , , , und den Stadtrat von geschickt, um Gutachten von ihren Theologen einzuholen. Die Reaktionen waren reserviert. Insbesondere aus gab es kritische Anfragen, so dass schließlich und im Mai 1562 nach reisten, um die offenen Fragen im Gespräch mit zu klären und Zweifel auszuräumen. hatte am 21. November 1561 vorgeschlagen, zwei oder drei auswärtige Theologen sollten mit und Gespräche führen, daraufhin bat die Herzöge von Württemberg und Mecklenburg um die Entsendung von Delegierten nach . Der Rostocker Theologieprofessor , der neben und hätte teilnehmen sollen, war gesundheitsbedingt verhindert. Vgl. . Als Ergebnis dieser Verhandlungen entstand die Declaratio Victorini, die von den Württembergern als rechtgläubig anerkannt wurde. Auf dieser Grundlage wurde rehabilitiert und erhielt am 24. Mai 1562 seinen Lehrstuhl an der Universität Jena zurück. Der Herzog ordnete an, dass im Rahmen einer KirchenvisitationDie Visitationsinstruktion wurde am 12. Juli 1562 ausgefertigt. Vgl. , der Text der Instruktion ist ediert . sämtliche Theologen des Landes auf die Declaratio verpflichtet werden sollten, wobei sie ihre Zustimmung durch Unterschrift zu bekunden hatten. Die beauftragten Superintendenten und stießen allerdings auf zum Teil erhebliche Widerstände. verfasste daraufhin eine Superdeclaratio, die Declaratio abmildern und mit der überkommenen lutherischen Lehrtradition in Einklang bringen sollte.Der Text ist unten abgedruckt, . Nicht alle Prediger ließen sich durch den drohenden Verlust ihrer Stellen, mögliche herzogliche Ungnade und sehr dehnbare Formulierungen zur Unterschrift bewegen, vielmehr verloren im Zuge der angeordneten Visitation etwa dreißig Pfarrer ihre1 Stellen, insgesamt mussten über vierzig Theologen wegen der Auseinandersetzungen um das ernestinische Sachsen verlassen.Vgl. . Dort sind 28 amtsenthobene Geistliche als Unterzeichner aufgeführt, anschließend heißt es: Der verjagten Pfarherr vnd Prediger seindt sonst mehr / nemlich fast Viertzig / sampt den Vier Theologen vnd D. D. Griegischen leser / auch den Superintendten [!] M. / welcher biß in den tod geplagt / vnd auch entlich auff seinem Todtbeth ligend / kurtz vor seinem ende hat muͤssen seine entsetzung anhoͤren / vnd einer seiner Diacon / der auch biß zum tode geplaget worden ist / vnd sampt Superintendenten zu . Das heist die Kirche Gottes nach dem Newen vnnd vnerhorten Modo agendi reformiren. selbst wechselte bereits im Oktober 1562 an die Universität Leipzig.Vgl. dazu .

Nachdem im Dezember 1561 seine Jenaer Professur verloren hatte und des Landes verwiesen worden war, hielt er sich mit seiner Familie seit Februar 1562 im wesentlichen in auf.Zum Regensburger Aufenthalt des vgl. ausführlich . Ende September oder Anfang Oktober 1566 traf in ein, wohin ihn die dortige lutherische Gemeinde berufen hatte. Während seines Aufenthalts in unternahm verschiedentlich Reisen, so u. a. im Sommer 1563 nach Istrien, um aus seinem väterlichen Erbe Bargeld zu gewinnen, und mehrfach zur Messe nach . Hier fand er Unterstützung bei dem Superintendenten , seinem Mitstreiter aus Magdeburger Tagen, und hier veröffentlichte er u. a. auch die Dokumentation zur Declaratio Victorini. Seine Absicht, in eine protestantische theologische Akademie zu gründen, konnte allerdings nicht verwirklichen, denn der Rat der Stadt, der ohnehin von verschiedenen Seiten angegangen wurde, weil er dem unruhigen Geist Aufenthalt gewährte, ließ sich nicht zur Zustimmung bewegen und gestand nur die Erteilung privaten Unterrichts zu. Im Juli 1566 sah sich der Regensburger Rat genötigt, seinen Schutz aufzukündigen.

Im Jahre 1567 führte die Declaratio Victorini erneut zu Beunruhigungen im . Nachdem nämlich die alleinige Herrschaft über das Territorium erlangt hatte, ließ er seinen Hofprediger eine Widerlegung der Declaratio Victorini verfassen. Dies führte dazu, dass der Superintendent und Theologieprofessor am 6. November 1567 seine Ämter niederlegte und Mitte Januar 1568 die verließ. Am 16. Januar 1568 erließ der Herzog ein Mandat zur Kassation der Declaratio Victorini. und , die 1561 entlassen worden waren, wurden wieder auf ihre theologischen Professuren berufen, dazu . Ende 1569 und Anfang 1570 ließ der Herzog eine Generalvisitation durchführen, bei der von den Unterzeichnern der Declaratio Victorini ein ausdrücklicher Widerruf verlangt wurde. Viele weigerten sich, und so wurden wiederum etwa 60 Superintendenten, Pfarrer und Diakone ihrer Ämter enthoben.Vgl. . Pfarrer und Gemeinden protestierten, die Landstände forderten den Abbruch der Visitation. Mit deren Ende war schließlich auch das Ende der jahrelangen Auseinandersetzungen um die Declaratio erreicht.

2. Die Autoren

2.1 Matthias Flacius Illyricus

Zu seinem Lebensgang vgl. oben .

2.2 Jakob Andreae

,Vgl. , 672–680; , 470. geboren am 25. Februar 1528 in als Sohn des Schmiedes , bezog 1541 die Universität Tübingen und wurde 1543 Baccalaureus, 1545 Magister artium. 1546 kam er als Diakonus nach und verheiratete sich mit (†25.07.1583); aus der Ehe gingen 18 Kinder hervor.Davon erreichten mindestens zehn das Erwachsenenalter. Vgl. . (VD 17 39:121290Q), Bl. Y4r‒Z1r (aus: Olea Andreana). Im November 1548 wurde wegen des Interims entlassen und wandte sich nach , wo er als Katechist fungierte und gegen das Interim predigte. 1553 erwarb er auf Wunsch den theologischen Doktorgrad und wurde Superintendent von , zugleich war er Generalsuperintendent des Bezirks und neben mit gesamtkirchlichen Aufgaben betraut; in zahlreichen Territorien im Südwesten Deutschlands unterstützte er die Einführung der Reformation und die Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse. Beim Wormser Religionsgespräch von 1557 fungierte als Notar. 1561 wurde er Kanzler der Universität Tübingen, Theologieprofessor und Propst. Auf Wunsch des führte 1568/70 die Reformation im durch. In der Folgezeit bemühte er sich vielfältig um die Lehreinheit der lutherischen Kirche, nachdem er sich zuvor für eine Einigung auch mit den Reformierten eingesetzt hatte. trug wesentlich zum Zustandekommen der Konkordienformel von 1577 bei. Am 16. Februar 1585 verheiratete er sich mit der Regensburger Witwe , geb. Schachner (†17.09.1592). starb am 07.01.1590 in .
2.3 Christoph Binder

Quelle: Württembergische Kirchengeschichte online, besucht am 11.04.2018. wurde am 28. Dezember 1519 in bei geboren, und immatrikulierte sich an der Universität Tübingen am 20. Dezember 1534. Im September 1537 wurde er Baccalaureus, am 28. Januar 1541 erlangte er den Magistergrad. Im selben Jahr wurde Erster Diakon in , 1543 Pfarrer in , 1544 Diakon an der Hospitalkirche , 1546 Pfarrer in . In den Jahren 1557–1565 versah ein Pfarramt in , außerdem fungierte er in den Jahren 1557–1586/90 als Generalsuperintendent des Sprengels , 1558 wurde er SpezialSuperintendent. für , und , möglicherweise versah er 1560/61 zeitweilig das Pfarramt in , um dort das Luthertum durchzusetzen.Die Herrschaft bei war zwischen 1324 und 1789 württembergisch. Vgl. . Ab 1565 bekleidete überdies das Amt eines Abtes zu , dort verstarb er am 30. Oktober 1596.

2.4 Victorin Strigel

Zu seiner Vita vgl. .

2.5 Nikolaus von Amsdorf

Zu seiner Biographie vgl. .

3. Inhalt

bietet eine Sammlung von Dokumenten unterschiedlicher Verfasser, die er einleitet und kommentiert. Alle stehen im Zusammenhang mit den Verhandlungen der Württemberger Theologen und mit in im August 1562 [B, F].

[A] Vorrede.

weist darauf hin, dass die Dokumente deutlich belegten, dass im Verlauf der Verhandlungen mehrfach, wenn auch widerwillig, die Wahrheit habe bekennen müssen, aber immer wieder durch Spitzfindigkeiten Verwirrung gestiftet habe. Die Württemberger hätten bekundet, das ihnen zur Beurteilung übersandte Bekenntnis [C] sei inakzeptabel und stimme nicht mit der Schrift überein. Sie und auch erklärten, dass der Mensch nach dem Fall über keinerlei Kraft in geistlichen Dingen verfüge, ehe Gott sie ihm nicht um Christi willen wieder schenke. Dies widerspreche allerdings vorher vertretener Lehre, und hätte er sich zuvor schon in diesem Sinne erklärt, wäre der Streit längst geschlichtet. Auch in seiner Declaratio [D] habe er sich entsprechend geäußert. In seiner Unterschrift [E] stelle er sogar die Übereinstimmung mit dem Konfutationsbuch fest, gegen das er sich zuvor gewandt hatte. Hinsichtlich des Begriffs Evangelium unterscheide nun auch zwischen einer allgemeinen und einer speziellen Bedeutung; zu Lehre und zu den Adiaphora wolle er nicht mehr Stellung beziehen. Diese Haltung sei allerdings für einen christlichen Lehrer unannehmbar.

[B] Bericht der Württemberger Theologen über ihre Verhandlungen mit

Sie versicherten , ihr Auftrag ziele auf eine Beilegung der innerkirchlichen Streitigkeiten, es gehe ihnen nicht um seine Verurteilung, sondern in einem freundlichen Gespräch solle er seine Auffassung darlegen. Darauf sei gern eingegangen. Die Württemberger erbaten sich Aufklärung über missverständliche Ausdrücke und widersprüchliche Aussagen in Bekenntnis, da es doch bisweilen scheine, als billige er dem Menschen nach dem Fall eine Fähigkeit zur Mitwirkung an der eigenen Bekehrung zu, was als unbiblisch abzulehnen sei. habe nun dargelegt, es sei zu unterscheiden zwischen der Kraft des Heiligen Geistes und der Wirkungsweise, zunächst aber müsse die eng damit verbundene Frage der Erbsünde erörtert werden. Die Erbsünde sei eine Verderbtheit aller Seelenkräfte: der Vernunft sei das Licht der Erkenntnis Gottes genommen, der Wille habe sich nicht nur von Gott ab­, sondern auch dem Bösen zugewandt, und das Herz werde von bösen Begierden erfüllt, so dass an die Stelle der Gottesfurcht die Verachtung Gottes, an die Stelle der Gottesliebe die Eigenliebe, an die Stelle des Gottvertrauens die Selbstüberschätzung getreten sei. Dementsprechend verfüge der unwiedergeborene Mensch über keinerlei Kraft oder Macht, an der eigenen Bekehrung mitzuwirken oder sich darauf vorzubereiten; mit der Rede von der Wirkweise wolle er dem Umstand Rechnung tragen, dass auch nach dem Fall dem Menschen die Seele und der Wille verblieben seien, im Unterschied zu einem Stein oder Klotz. sieht sich darin in Übereinstimmung mit der Confessio Wirtembergica von 1551/52 und deren Apologie. Der Wille der vernünftigen Seele sei dem Menschen geblieben, auch wenn er vor der Wiedergeburt ein Gefangener Satans sei. Gott könne deshalb anders mit ihm verfahren als mit einem unbeseelten, willenlosen Klotz, gleichwohl schreibe er, , dem unwiedergeborenen Menschen keinerlei Kraft oder Wirksamkeit in geistlichen Sachen zu, Gott allein wirke das Wollen und Vollbringen. Um die Worte freier Wille, Synergia, Mitwirkung, Weise zu wirken oder Fähigkeit wolle er nicht zanken, wenn man ihn nur recht verstehe. Den Vergleich mit dem Menschen, der auf dem Weg nach Jericho unter die Räuber gefallen war, und die Aussage, der menschliche Wille stimme dem Wort Gottes zu, wolle man nicht ad malam partem auslegen, er habe sie von seinen akademischen Lehrern übernommen. Wenn man zu einer Einigung kommen könne, wolle er es gern dem Urteil der Gelehrten und Frommen überlassen, welche Wörter man gebrauchen solle. Die Württemberger erklärten daraufhin, wenn tatsächlich dem verderbten Willen des Menschen keinerlei aktiven Beitrag zu seiner Bekehrung zuschreibe, sondern allein Gott, so seien sie zufrieden mit seiner Erklärung. Aus seinem ursprünglichen schriftlichen Bekenntnis sei dies nicht mit gleicher Deutlichkeit zu entnehmen gewesen. Anderntags rekapitulierten die Württemberger die Gesprächsergebnisse, und wiederholte sein Bekenntnis. Darauf erklärten die Württemberger, da die Streitigkeiten inzwischen weite Kreise gezogen hätten, erscheine es ihnen erforderlich, die Erklärung zur Beilegung des Streits nun auch schriftlich niederzulegen und öffentlich zu verbreiten. erklärte sich dazu gern bereit. Dieses Ergebnis übermittelten die Württemberger an den sächsischen Kanzler und die versammelten Räte und Theologen. Daraufhin wurde vor die Versammlung gerufen und bestätigte sein Bekenntnis zur Frage des freien Willens. Er sei immer dieser Auffassung gewesen, auch wenn er sich bisweilen einer Ausdrucksweise bedient habe, die anderen anstößig erschienen sei. Die Württemberger bescheinigten seine Rechtgläubigkeit und gaben ihrer Hoffnung Ausdruck, die Einigkeit werde nun wiederhergestellt. Schließlich habe es selbst unter den Aposteln bisweilen Uneinigkeit gegeben, und Gott werde auch diesen Streit zum Besten seiner Kirche wenden und beenden.

[C] Bekenntnis , das etlichen Hochschulen zur Begutachtung zugesandt wurdeOb es sich dabei tatsächlich um Bekenntnis handelt, ist nicht sicher, vgl. .

Der hier wiedergegebene Text entspricht den Thesen aus der Weimarer Disputation mit (vgl. ), hier in deutscher Übersetzung: zum freien Willen, zum Begriff Evangelium, zur Aussage gute Werke sind nötig zur Seligkeit, zu den Adiaphora, zum Umgang mit Irrlehren.

[D] Erklärung seines Bekenntnisses [Declaratio Victorini deutsch]

In der Lehre vom freien Willen sind nach Auffassung zwei Faktoren entscheidend, zum einen efficacia, die Wirksamkeit bzw. Kraft oder Macht, etwas zu bewirken, zum andern modus agendi bzw. aptitudo bzw. capacitas, die Wirkweise/Verhaltensweise, Eignung bzw. Fähigkeit. Die erstere ist durch den Sündenfall verlorengegangen, und verblieben ist eine böse Neigung und Ungehorsam gegen Gottes Gesetz. Gott gibt dem Menschen die verlorene Kraft wieder zurück durch Jesus Christus und den Heiligen Geist. Die capacitas hingegen, die Fähigkeit zur Aufnahme der göttlichen Berufung, unterscheidet den Menschen von allen anderen Geschöpfen und verbleibt ihm auch nach dem Fall. Gott allein kann die Seligkeit geben, der freie Wille allein kann sie empfangen.

[E] Unterschrift

bezeugt die inhaltliche Übereinstimmung der Declaratio [D] mit dem, was er den Württembergern gegenüber und vor Kanzler, Räten und Theologen des bekundet habe. , , , und bezeugen, dass die Erklärung in ihrem und dem Beisein der Räte verlesen worden sei und dass sie mit der CA und dem Konfutationsbuch übereinstimme. Die Württemberger, und , bezeugen ebenfalls die öffentliche Verlesung und dass die Erklärung mit dem Wort Gottes, der CA, den Schmalkaldischen Artikeln, dem Konfutationsbuch, der Confessio Virtembergica und deren Apologie im Einklang stehe.

[F] Weitere Verhandlungen der Württemberger mit

Zu den Auseinandersetzungen um die Begriffe Evangelium und Buße erklärte , es handle sich um ein bloßes Wortgezänk. Evangelium könne allgemein im Sinne der Predigt von Buße und Vergebung der Sünden gebraucht werden; im eigentlichen Sinne bezeichne es die Predigt und Verheißung der Sündenvergebung allein durch den Glauben um Christi willen. Buße werde in der Schrift teils für Reue und Sündenerkenntnis gebraucht, teils bezeichne es die Bekehrung des Menschen insgesamt.

Mit der These, gute Werke seien nötig zur Seligkeit, will nichts zu schaffen haben. Er habe immer gelehrt, dass man durch gute Werke die Seligkeit nicht erlangen könne.

Hinsichtlich der Frage der heilsirrelevanten Mitteldinge lehnt es ab, einzelne Personen für ihre Position öffentlich und namentlich zu verdammen. Allgemein meint er sich hinreichend erklärt zu haben.

[G] Schilderung der weiteren Entwicklung durch

meint, die Streitfragen seien nicht wirklich geklärt, stattdessen sei das Übel größer als zuvor, da seine Professur wieder erhalten habe und seinen verderblichen Einfluss auf die studierende Jugend weiter ausüben könne; bezeichnenderweise halte er wieder Vorlesungen über Loci mit der fragwürdigen Bestimmung des freien Willens. Dabei stilisiere er sich öffentlich als Märtyrer für die Wahrheit. Der Teufel treibe die Verwüstung der Kirche dadurch voran, dass man die Pfarrer des Landes zur Unterschrift unter die Declaratio Victorini genötigt habe, was dadurch begünstigt wurde, dass die Bedeutung der Declaratio verschleiert werde. selbst verbreite immer neue Erklärungen und beharre dabei auf seiner synergistischen Auffassung.

deutet das Geschehen als Ausdruck des Zornes Gottes, der dem Wüten der Feinde des Evangeliums freien Lauf lasse. Die Visitationsinstruktion von 1554 habe noch vorgesehen, dass kein Irrlehrer im Kirchenamt belassen werden solle, selbst wenn er sich zum Widerruf bereitfinden sollte, jetzt aber begünstige man sie und wende sich gegen die Rechtgläubigen. Das Konfutationsbuch, das auf herzoglichen Befehl erarbeitet und eingeführt wurde, gelte nun als Ausdruck der Vermessenheit und Streitsucht einzelner.

[H] Urteil über eine Schrift zur Declaratio Victorini

ist mit Darlegungen einverstanden, wenn sie auch in ihrer Ausführlichkeit Gelegenheit zu neuen Angriffen der Gegner böten. Die beiden Teile von Erklärung widersprächen einander, wobei die Aussagen des ersten Teils nicht direkt falsch, aber unzureichend seien. lobt Scharfsinn.

[I] Sendbrief von der Unschuld und reiner Lehre des

schreibt an den Pfarrer in , die dortigen Gegner des schmähten nicht nur diesen, sondern auch die reine christliche Lehre. Denn Irrlehre könne man nicht nachweisen, dies sei auch nicht der Grund für seine Entlassung. möchte mit seinem Brief erreichen, dass der Rat der Stadt den Verleumdern des Einhalt gebietet, weil sie damit die Gemeinden verwirrten und die Kirche zerstörten, statt sie zu erbauen. bietet an, selbst gegen den Hauptgegner des in zu schreiben.

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden können drei Ausgaben:

A:

Erzelung / || Wie der hochwichtige vnd langwi= || rige Religionstryt Victorini in Thuͤ= || ringen / endlich geschlichtet worden || sy / allen liebhabern der war= || heit / sehr nutzlich || zu lesen. || Matth. 5. || Ewer rede sy ja ja / neyn neyn / Also rhuͤmet sich ouch || Paulus / das syne rede vnd lehr sy ja ja / neyn neyn gewesen. || Wann man noch so klar von der lahr vnd streytten redet / so || verstehet doch der gemeine man schwerlich etwas wenig da= || uon. Derwegen so seind das rechte Geber Nemer / wie sie D. || Luther nennet / ja ouch ware Gottes verachter / vnd vnzeli= || cher ergernussen stiffter / die also in den Religionstryten vnnd || handlungen reden oder schryben / da kein klares / gewisses || vnd bestendiges ja oder neyn / darinnen zubefin= || den ist. Gott stewre vnnd wehre jnen ge= || waltiglich vmb synes lieben || Sons willen / || Amen. || 1563. (VD 16 F 1384). (Heinrich Geißler: Regensburg) aus wurde 1558 vom Rat nach berufen und druckte insbesondere theologische Werke, er starb im Herbst 1569. Vgl. . [27] Bl. 4°

Vorhanden:

Regensburg, Staatliche Bibliothek: 999/4Theol.syst.559(47

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 163.20 Theol.(3). [benutztes Exemplar]; 231.74 Theol.(7); 523.22 Theol.(10) [unvollständig]; Alv V 567(5); H 134.4 Helmst.(14).

B:C:

Erzelung. || Wie der Hochwichtig || vnnd langwirige Religionstreit / Vi= || ctorini in Thuͤringen / endlich geschli= || chtet worden sey / durch die Mitler beschriben / || Allen liebhabern der Warheit / sehr || nuͤtzlich zulesen. || Jetzo vonn newem mit fleis Corri= || girt / vnnd an vilen orthen gemehrt || vnd gebessert. || Matth. 5. || Ewer rede sey JA ja / NEJN / neyn / Also rhuͤmet || sich auch Paulus / das seine rede vnnd lehre sey JA ja / || neyn neyn gewesen. Wann man noch so klar von der lehr || vnnd streiten redet / so verstehet doch der gemeine Man || schwerlich etwas wenig daruon. Derwegen so sind das || rechte Geber / Nemer / wie sie D. Luther nennet / ja auch || ware Gottes verachter / vnd vnzelicher ergernussen stiff= || ter / die also in den Religionstreiten vnd handlungen re= || den oder schreiben / das kein klares / gewisses vnnd be= || stendiges JA oder NEJN / darinnen zubefinden ist. || Gott stewre vnd wehre Jhnen gewaltiglich / || vmb seines lieben Sons willen / || AMEN. || 1 5 6 3. (VD 16 F 1383) (Heinrich Geißler: Regensburg). [28] Bl. 4°DISPVTATIO DE || ORIGINALI PECCATO ET LI­ || BERO ARBITRIO, INTER MAtthiam || Flacium Illyricum, & Victorinum Strigelium, publicè || Vinariae per integram hebdomadam, praesentibus Illu­ || striss. Saxonię Principibus, Anno 1560. initio men­ || sis Augusti, contra Papistarum & Synergista­ || rum corruptelas habita: || Cum Praefatione, in qua & Disputationis huius utilitas, || & editionis causae exponuntur: Cui || succedunt || Rationes, cur necessaria sit cognitio doctrinae & Di­ || sputationis de Libero arbitrio: & Discri­ || mina uerae ac falsae senten­ || tiae. || ACCESSERVNT eiusdem argumenti & alia quae­ || dam Diuersorum scripta, eiusdem Disputationis occa­ || sione, ac illustrandae ueritatis gratia composita: quo­ || rum alia quidem antea quoq; edita fuere, alia uerò nūc || primùm in lucem prodeunt: Omnia triplo, quàm an­ || tea edebantur, nunc auctiora, lectu´q; dignißima, || & nostro praesertim seculo ad formandum || rectius de praesentibus controuer­ || sijs iudicium utilißima || cognitu. || Anno Domini M. D. LXIII. || Mense Martio. [Basel: Oporinus], geboren am 25. Januar 1507 in als Sohn des Malers , war ab 1536 Professor für Latein und Griechisch an der Universität Basel und betrieb 1542–1568 eine Druckerei, aus der auch zahlreiche wissenschaftliche Drucke hervorgingen. Er starb am 6. Juli 1568 hoch verschuldet in . Zu seinem Lebensgang und seiner Drucktätigkeit vgl. . [14] Bl., 606 [= 608] S. 4° (F 1354). – Darin [S. 569 (fälschlich: 567) bis 606]: Erzelung / || Wie der hochwichtige vnnd langwirige || Religionstreyt Victorini in Thuͤring= || en endtlich geschlichtet worden sey / || allen liebhabern der warheit / || sehr nutzlich zG le= || sen. || Math. Fl. Illyricus. || Math. 5. || Ewer rede sey ja ja / neyn neyn. Alo [sic] rhuͤmet sich auch Pau || lus / das seyne rede v] lehr sey ja ja / neyn neyn gewesen. Wa] || man noch so klar von der lehre vnnd streytten redet / so ver= || steht doch der gemein man schwerlich etwas wenig daruon. || Derweg) so seind das recht Geber Nemer / wie sie D. Luth. || nennet / ja auch ware Gottes verachter / vnnd vnzelicher er= || gernussen stiffter / die also in den Religion streyten v] hand= || lungen reden oder schreiben / das kein klares / gewisses || vnd bestendiges ja oder neyn / darinnen zG befin= || den ist. Gott stewhe [sic] vnnd wehre ihnen ge= || waltiglich vmb seines lieben || Sons willen / || Amen. || 1. 5. 6. 3.

Vorhanden:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 10 in: ; Dm 2130

Dresden, Sächsische Landes­ und Universitätsbibliothek: Theol.ev.pol. 463m,misc.2

Erfurt, Universitätsbibliothek, Depositum Erfurt (ehemals Stadt­ und Regionalbibliothek): an T.pol.4 184

Gotha, Forschungsbibliothek: 4 685/1(2)

Halle, Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: Vg 1512,QK [benutztes Exemplar]

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 125.12 Quod.(8); 203.3 Theol.(6); 418.7 Theol.(9); Ts 408(11).

C:DISPVTATIO DE || ORIGINALI PECCATO ET LI­ || BERO ARBITRIO, INTER MAtthiam || Flacium Illyricum, & Victorinum Strigelium, publicè || Vinariae per integram hebdomadam, praesentibus Illu­ || striss. Saxonię Principibus, Anno 1560. initio men­ || sis Augusti, contra Papistarum & Synergista­ || rum corruptelas habita: || Cum Praefatione, in qua & Disputationis huius utilitas, || & editionis causae exponuntur: Cui || succedunt || Rationes, cur necessaria sit cognitio doctrinae & Di­ || sputationis de Libero arbitrio: & Discri­ || mina uerae ac falsae senten­ || tiae. || ACCESSERVNT eiusdem argumenti & alia quae­ || dam Diuersorum scripta, eiusdem Disputationis occa­ || sione, ac illustrandae ueritatis gratia composita: quo­ || rum alia quidem antea quoq; edita fuere, alia uerò nūc || primùm in lucem prodeunt: Omnia triplo, quàm an­ || tea edebantur, nunc auctiora, lectu´q; dignißima, || & nostro praesertim seculo ad formandum || rectius de praesentibus controuer­ || sijs iudicium utilißima || cognitu. || Anno Domini M. D. LXIII. || Mense Martio. [Basel: Oporinus], geboren am 25. Januar 1507 in als Sohn des Malers , war ab 1536 Professor für Latein und Griechisch an der Universität Basel und betrieb 1542–1568 eine Druckerei, aus der auch zahlreiche wissenschaftliche Drucke hervorgingen. Er starb am 6. Juli 1568 hoch verschuldet in . Zu seinem Lebensgang und seiner Drucktätigkeit vgl. . [14] Bl., 606 [= 608] S. 4° (F 1354). – Darin [S. 569 (fälschlich: 567) bis 606]: Erzelung / || Wie der hochwichtige vnnd langwirige || Religionstreyt Victorini in Thuͤring= || en endtlich geschlichtet worden sey / || allen liebhabern der warheit / || sehr nutzlich zG le= || sen. || Math. Fl. Illyricus. || Math. 5. || Ewer rede sey ja ja / neyn neyn. Alo [sic] rhuͤmet sich auch Pau || lus / das seyne rede v] lehr sey ja ja / neyn neyn gewesen. Wa] || man noch so klar von der lehre vnnd streytten redet / so ver= || steht doch der gemein man schwerlich etwas wenig daruon. || Derweg) so seind das recht Geber Nemer / wie sie D. Luth. || nennet / ja auch ware Gottes verachter / vnnd vnzelicher er= || gernussen stiffter / die also in den Religion streyten v] hand= || lungen reden oder schreiben / das kein klares / gewisses || vnd bestendiges ja oder neyn / darinnen zG befin= || den ist. Gott stewhe [sic] vnnd wehre ihnen ge= || waltiglich vmb seines lieben || Sons willen / || Amen. || 1. 5. 6. 3.

Vorhanden:

Budapest, Országos Széchényi Könyvtar (Nationalbibliothek): Ant. 2552(1)

Gotha, Forschungsbibliothek: Theol.4 685/3(1)

Halle, Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: AB 53 456(1); If 3988a(1)

München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref. 261

München, Bibliothek der Ludwig­Maximilians­Universität München: 4 Theol.271:1

Leipzig, Universitätsbibliothek: Syst.Th.539 I

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 54 Theol.(1); S 67b.4 Helmst.(1)

Die Ausgaben A und B sind zeitlich dicht hintereinander entstanden. Die Edition basiert auf Ausgabe B, signifikante Abweichungen in A und C sind verzeichnet.