Controversia et Confessio, Bd. 5


Flacius (Hg.), Bekenntnis von der Enturlaubung (1562) – Einleitung

1. Historische Einleitung

ImZum folgenden vgl. . Zuge der Auseinandersetzung mit gerieten und seine Gesinnungsgenossen in Konflikt mit , wegen dessen Anspruch, auch innerkirchliche Belange in landesherrlicher Machtvollkommenheit zu regeln. Im Brennpunkt der Auseinandersetzung standen der Kirchenbann, die Bücherzensur und die Errichtung eines Konsistoriums. Anhänger des im Pfarramt, wie der neue Jenaer Stadtpfarrer und Superintendent , verlangten auch von Nichttheologen vor der Zulassung zum Abendmahl oder zum Patenamt eine eindeutige Positionierung zu den Lehrstreitigkeiten im Sinne des Konfutationsbuchs. Einige Honoratioren, darunter auch Professoren der Universität, die dies ablehnten oder mit sympathisierten, wurden deshalb von den Sakramenten ausgeschlossen und von der Kanzel herab getadelt. Der Herzog war der Auffassung, das Konfutationsbuch verpflichte nur Prediger und theologische Lehrer, nicht die übrigen Gemeindeglieder, und der Kirchenbann dürfe nur mit Zustimmung der Obrigkeit verhängt werden. Die Jenaer Theologen sahen darin eine Einmischung des Herzogs ins geistliche Regiment, der Herzog wiederum betrachtete die massenweise Verhängung des Banns als Kompetenzüberschreitung der Geistlichen. Auch die Forderung des Herzogs, alle ihre Veröffentlichungen der Vorzensur des Hofes zu unterwerfen, selbst wenn die Drucklegung außerhalb des Herzogtums erfolgen sollte, wiesen und seine Anhänger zurück. Eine Beruhigung in den Streitigkeiten erwartete sich der Herzog von der Errichtung eines Konsistoriums, dem entsprechende Befugnisse übertragen werden sollten. Allerdings wurden die Jenaer Theologen weder bei der Beratung der Konsistorialordnung noch bei der Stellenbesetzung einbezogen, und das Konsistorium sollte unmittelbar dem Herzog unterstellt werden. Daran entzündete sich weitere Kritik. Die Theologen beriefen sich auf ihren Auftrag, das Evangelium rein zu bewahren und Irrlehren abzuwehren, der Herzog sah sich in der Verantwortung als Schutzherr seiner Landeskirche und Garant der guten Ordnung in seinem Territorium. Das Ringen um die entscheidende Autorität ließ den Einfluss des am Weimarer Hof schwinden. wurde Superintendent in . Er hielt die Exkommunikationen nicht aufrecht und verpflichtete Ordinanden nicht auf das Konfutationsbuch. Den Theologieprofessoren , und wurde das Predigen untersagt. hielt ohnehin keine Predigten. Der Herzog veranlasste schließlich zwischen Juni 1561 und Februar 1562 die Entlassung des und seiner streitbarsten theologischen Unterstützer, nämlich des Gräzisten , der Theologieprofessoren und , des Gothaer Superintendenten und des Weimarer Hofpredigers 1; folgte einer Berufung nach . Demgegenüber wurden und rehabilitiert: erhielt im Mai 1562 seine Professur zurück, wurde Superintendent in Orlamünde.

Wahrscheinlich fällt die Veröffentlichung der hier edierten Schrift bereits in die Regensburger Zeit des , denn nach seiner Entlassung im Dezember 1561 war er dort seit Februar 1562 mit seiner Familie untergekommen, unterstützt durch den Superintendenten , mit dem er schon in zusammengearbeitet hatte.Vgl. . An den Regensburger Rat richtete jedenfalls der ernestinische Kanzler ein Schreiben mit Datum vom 24. Mai 1562, in dem er mit scharfen Worten verlangte, der Rat solle den Druck verleumderischer Schriften in der Stadt nicht zulassen und freches Schreiben ernstlich verbieten.Vgl. die Mitteilung bei .

2. Die Autoren

2.1 Matthias Flacius Illyricus

ist Verfasser bzw. Mitverfasser einiger der in der Dokumentation wiedergegebenen Texte und fungiert zugleich als Herausgeber und Kommentator. Damit fügt sich diese Publikation ein in eine Reihe ähnlicher kommentierter Dokumentensammlungen, für die (mit)verantwortlich zeichnete.Vgl. ; . Zu seiner Vita vgl. .

2.2 Simon Musaeus

Zum Lebensgang des vgl. .

2.3 Johannes Wigand

Zum Folgenden vgl. , 270–274; , 33–38; . wurde im Jahre 1523 in geboren und stammte aus ärmlichen Verhältnissen. Nach dem Schulbesuch in seiner Heimatstadt bezog er 1538 die Universität Wittenberg. Ab 1541 wirkte er als Lehrer in . 1544 kehrte er zur Beendigung seiner Studien nach zurück und wurde am 1. September 1545 gemeinsam mit zum Magister artium promoviert. 1546 wurde Substitut des Mansfelder Stadtpfarrers , 1548 folgte er ihm im Amt. 1553 wurde er anstelle des Superintendent in und Pfarrer an St. Ulrich. In dieser Zeit begann er in Zusammenarbeit mit die Arbeit an den von initiierten Magdeburger Zenturien, die er zeitlebens vorantrieb. 1560 wechselte als Professor an die Universität Jena, im Folgejahr wurde er mit entlassen. Nachdem vergeblich versucht hatte, seine Wiederanstellung in zu erreichen,Vgl. . wurde 1562 als Superintendent nach berufen. Am 12. Juli 1563 verlieh ihm die Universität Rostock die Doktorwürde. wurde am selben Tag immatrikuliert, ebenso und . Vgl. . 1568 kehrte er nach zurück, zugleich auch als Pfarrer und Superintendent. 1573 wurde er von abgesetzt. Nach einem Aufenthalt in bei wurde – auf Empfehlung und des neuen samländischen Bischofs – Theologieprofessor im preußischen Königsberg. Am 2. Mai 1575 ordinierte ihn zum evangelischen Bischof von Pomesanien, 1577 – nach der Absetzung – übernahm auch die Administration des Bistums Samland. Im Jahr 1579 unterzeichnete er die Konkordienformel. Am 21. Oktober 1587 starb in seiner Bischofsresidenz in .

2.4 Matthäus Judex

JudexZum folgenden vgl. , 639; , 655. wurde am 21. September 1528 in als Sohn des und seiner Ehefrau geboren. Er besuchte die Schulen in , und , wo er Hauslehrer in der Familie des Juristen wurde, der ihn in der Folgezeit förderte. Im April 1546 bezog mit Sohn Johannes die Universität Wittenberg, wo er 1549 den Magistergrad erwarb. Er wurde Konrektor am Magdeburger Ratsgymnasium und versah dieses Amt bis Ostern 1554, schon 1553 war er zum Diakon an St. Ulrich berufen worden. Mit dem Inhaber der dortigen Pfarrstelle, , arbeitete in der Folgezeit eng zusammen, auch an den von initiierten Magdeburger Zenturien. Im Frühjahr 1560 wurden und als Theologieprofessoren nach berufen, im Oktober 1561 wurde entlassen und wandte sich zunächst wieder nach , 1562 folgte er nach , wo dieser Superintendent geworden war, und setzte die Arbeit an den Zenturien fort. starb am 15. Mai 1564, noch ehe er einer Berufung als Prediger nach folgen konnte.

3. Inhalt

Es handelt sich um eine kommentierte Sammlung unterschiedlicher Schriftstücke zur Entlassung bzw. Amtsniederlegung der Jenaer Theologieprofessoren und , und :

A. Einleitende Bemerkungen der Betroffenen

Die Entlassenen klagen, dass viele Verkündiger der christlichen Lehre zu Verführern geworden seien, andere scheuten die klare Stellungnahme gegen Ketzereien, und diejenigen, die ihr anvertrautes Amt treu zu verwalten versuchten, würden verleumdet, um sie unglaubwürdig erscheinen zu lassen, so dass ihre Verkündigung kaum noch Gehör und positive Aufnahme finde. Die Dienstentlassung der Professoren könne Anlass zu verleumderischen Gerüchten geben und in der Folge dann auch das Vertrauen in die reine Lehre beschädigen. Deshalb sehen sich die Entlassenen genötigt, ihren Ruf zu verteidigen, damit die Glaubwürdigkeit ihrer Lehre gewahrt bleibt und die Gemeinden nicht in die Irre gehen. Deshalb sollen die näheren Umstände der Entlassung mit Hilfe der folgenden Texte dokumentiert werden.

B. Zeugnis der sächsischen Kanzlei, wie die Theologen zu ihren Abschied bekommen

Die betroffenen Professoren hatten sich ein schriftliches Zeugnis erbeten, aus dem die Ursachen für ihre Entlassung hervorgehen sollten. Daraufhin erhielten sie vom sächsischen Kanzler ein Schreiben, das im wesentlichen die herzogliche Instruktion für den Kanzler und einige Räte wiedergibt zur Entlassung der Professoren und . Dazu wird in zahlreichen Anmerkungen Stellung genommen.

Der Herzog lässt erklären, er habe und wie auch und als engagierte Verfechter der reinen Lehre gegen das Interim vor Anfeindungen in Schutz genommen. Später seien sie jedoch mehr und mehr zu Zänkereien übergegangen, hätten sich die Oberherrschaft über die Pfarreien des Landes angemaßt und allein sich und ihre Gefolgsleute als die wahre Kirche angesehen, eigenständige Gedanken Dritter hätten sie als unchristlich verworfen, und wer Einwände gegen einzelne Lehrpunkte geäußert habe, sei ihrem Verdammungsurteil verfallen. Die Bemühungen des Herzogs um Befriedung der Kirche hätten sie sabotiert, indem sie an eine Synode appellierten und dem Fürsten das Recht absprachen, in theologische Auseinandersetzungen einzugreifen. Insbesondere hätten sie die Zensur theologischer Schriften nicht akzeptiert. Die Langmut des Landesherrn habe nur zu immer größerer Halsstarrigkeit der Theologen geführt. So hätten sie auch den Jenaer Superintendenten geschmäht, und der Lehrkörper der Universität habe ihnen in einer Supplik die Hauptschuld an der Zwietracht zugewiesen. Zur Befriedung von Universität und Kirche entlasse daher der Herzog die beiden Professoren. In ihren Anmerkungen bestreiten und einen Teil der Vorwürfe, einen anderen Teil bestätigen sie, erklären aber, damit im Recht zu sein. In der Nachbemerkung verwahren sie sich gegen das Gerücht, sie hätten politische Unruhen auslösen wollen.

C. Ein Sendbrief der Theologen zu betreffend ihren Streit mit und

Die Verfasser weisen den Vorwurf entschieden von sich, obrigkeitliche Gewaltmaßnahmen gegen ihre Gegner veranlasst zu haben, vielmehr solle man theologische Streitfragen öffentlich vor einer Synode verhandeln und sich gemeinsam auf biblischer Grundlage um die Erkenntnis der Wahrheit bemühen. Dafür hätten sie sich seit langem eingesetzt, die Gegner aber scheuten die Debatte. Weiter wird ausgeführt, nach welchen Regeln und Bedingungen eine solche öffentliche Debatte auszurichten sei. Dieser Ruf nach einer Synode sei Gegenstand einer mehrfach gedruckten Supplikation der Theologen gewesen.

D. Antwort des auf einen Schmähzettel über die Entlassung

hat nichts gegen die öffentliche Diskussion der Entlassung, ja seiner gesamten fünfjährigen Tätigkeit in und der zweiundzwanzig Jahre in Deutschland, solange man bei der Wahrheit bleibe. Bezeichnenderweise sei der Schmähzettel anonym veröffentlicht worden. Es sei eine Lüge, dass man die Entlassung mit dem Abweichen von der wahren Lehre und mit der Verbreitung verleumderischer Schriften begründet habe. Es könne auch keine Rede davon sein, dass man den Rechtfertigungsartikel verfälscht und angefochtenen Gewissen den Trost genommen habe. Das Pamphlet behaupte, man habe nichts für die Kirche geleistet, verschweige dabei den Kampf gegen das Interim und die zahlreichen Irrtümer, die in der Folgezeit die Kirche gefährdeten. Man habe auch nicht theologische Sachfragen mit persönlichen Verunglimpfungen vermischt oder den Kirchenbann missbraucht. Die Forderung, nicht ohne Vorzensur der weltlichen Gewalt zu publizieren, sei hingegen für theologische Lehrer nicht annehmbar. verweist auf die wiederholte Bitte um eine freie Synode zu den Streitfragen. Er betont, dass er keine Privatfehden zu führen habe und keine Irrtümer lehre; von ihm bekämpfte Lehren hätten sich als Irrlehren erwiesen; er sei vergleichsweise zurückhaltend mit seinem Tadel; sein Lebenswandel sei nicht anstößig, wenn er auch vor Gott ein Sünder sei; er habe in niemanden beleidigt und seinerseits üble Schmähungen stillschweigend ertragen; er sei immer bereit gewesen, Streitigkeiten zu klären, und habe versucht, von Nutzen zu sein, wo er nur konnte. Er habe sich immer um das Bekenntnis der Wahrheit und die Zurückweisung des Irrtums bemüht, stets zur öffentlichen Debatte bereit. Die vielfältigen Anfeindungen seien Folge des Widerstandes der Welt gegen den Aufweis ihrer Irrtümer. Der Teufel wüte jetzt, am Ende der Zeit, besonders heftig gegen die reine Lehre und ihre Vertreter.

E. Antwort von und auf ein Pamphlet wider die Geister der Finsternis

und weisen falsche Behauptungen über die Gründe für ihre Entlassung zurück, wobei deutliche Parallelen zum voranstehenden Text festzustellen sind. Zum Schluss bekräftigt ausdrücklich die Ausführungen seiner Kollegen.

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden können zwei Ausgaben:

A:

Bekentnis || Von der Ent= || vrlaubung der Theo= || logen zu Jhena. || Zu errettung der Warheit || noͤtig zu wissen. || Johan. 16. || Sie werden euch aus den Schu= || len verjagen / vnd wer euch toͤdtet / || wird meinen er thue Gott einen dienst || daran. || Matth. 5. || Selig seid jr / wenn euch die Men= || schen vmb meinen willen schmehen || vnd verfolgen / v] reden allerley vbels || wider euch / so sie dran liegen / Seid || froͤlich vnd getrost / es wird euch im || [Kustode:] Himel || [48] Bl. 8° [letzte Seite leer][Jena (?) 1562] (VD 16 B 1567).

Vorhanden:

Jena, Thüringer Universitäts­ und Landesbibliothek: 8 MS 25 526(4)

Hundisburg, von Alvenslebensche Bibliothek: Alv Ba 84(4) [benutztes Exemplar]Köhler II­80, Nr. 187.

B:S­lat:S­dt:Sbf:Ant:

Bekentnis || Von der Ent= || vrlaubung der Theo= || logen zu Jhena. || Zu errettung der Warheit || noͤtig zu wissen. || Johan. 16. || Sie werden euch aus den Schu= || len veriagen / vnd wer euch toͤdtet / || wird meinen er thue Gott ein) dienst || daran. || Matth. 5. || Selig seid jr / wenn euch die Men || schen vmb meinen willen schmehen || vnd verfolgen / vnd reden allerley v= || bels wider euch / so si dran lig) / Seid || froͤlich vnd getrost / es wird euch im || [Blattzählung:] A [Kustode:] Himel || [46] Bl. 8° [1562] (VD 16 B 1566).EPISTOLA || THEOLOGORVM || IENENSIVM AD QVOS= || dam pios fratres de causa || Victorini. || [Vignette] || Anno || ­­­ || M. D. LXI. || [11 Bl. 8°] (VD 16 J 207).Ein Sendbrieff || der Theologien [!] zu Jena / || an etliche Prediger v] Super= || intendenten der Kirchen Christi || von jren Streitten mit Vic= || torino vnd Hugelio. || [Vignette] || ¶ Aus dem Latein ver= || deutscht. || M. D. LXj. || [15 Bl. 8°] (VD 16 J 208).Ein Sendbrieff / || Matthie Flacij Jllyrici / an ei= || nen guten Freund / von der gedruck= || ten Schmehezettel / darinnen von vr= || sachern jhrer enturlaubung vn= || warhafftig gehandelt || wird. || [Zierschnörkel] || 1562. [4 Bl. 4°] [Eisleben: Urban Gaubisch] (VD 16 F 1499).Antwort || Joannis Wigandi / || Vnd Matthei Judicis / Auff || den gedruckten Zettel / Wider || die Geister der Finsternis. || II. Corinth. VI. || [II Kor 6,4f.7‒9] || ANNO M. D. LXII. [4 Bl. 4°] (VD 16 W 2711)

Vorhanden:

Braunschweig, Stadtbibliothek: C 983(3).8

Halle, Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: AB 155 284(3); Pon Yc 775(2)

Regensburg, Staatliche Bibliothek: 999/Theol.syst.413 [benutztes Exemplar]

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: K 301.8 Helmst.(12)Köhler II­17, Nr. 41.

Zwickau, Ratsschulbibliothek: 14.4.7.(9)

Beide Ausgabe sind zeitlich dicht hintereinander entstanden, Ausgabe A scheint die frühere zu sein, da A anscheinend die Vorlage für die Titelblattgestaltung von B darstellt, wenn auch B weniger geglückt erscheint; zudem kommt Ausgabe B mit 2 Blatt weniger aus. Ausgabe B bevorzugt öfters die Schreibung theil, statt teil in A. Die Edition basiert auf Ausgabe A, signifikante Abweichungen in B sind verzeichnet. Außerdem ist in einem dritten, mit griechischen Buchstaben versehenen Apparat der lateinische Text des Sendbriefs der Theologen zu Jena (vgl. Sigle: S­lat) beigegeben.

Der Sendbrief der Theologen zu Jena, der in A auf den Seiten C 3v – E 2r, in B auf den Seiten C 2r – E 2r abgedruckt ist, wurde zuvor schon separat veröffentlicht, nachgewiesen sind eine lateinische und eine deutsche Ausgabe:

S­lat:EPISTOLA || THEOLOGORVM || IENENSIVM AD QVOS= || dam pios fratres de causa || Victorini. || [Vignette] || Anno || ­­­ || M. D. LXI. || [11 Bl. 8°] (VD 16 J 207).

Vorhanden:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 in: ; Dm1944â

Halle, Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: AB 155 284(2)

Jena, Thüringer Universitäts­ und Landesbibliothek: 8 Theol. III,10/6(5)

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1164.32 Theol.(2); 1165.10 Theol.(9); 748.8 Theol.(8)

S­dt:Ein Sendbrieff || der Theologien [!] zu Jena / || an etliche Prediger v] Super= || intendenten der Kirchen Christi || von jren Streitten mit Vic= || torino vnd Hugelio. || [Vignette] || ¶ Aus dem Latein ver= || deutscht. || M. D. LXj. || [15 Bl. 8°] (VD 16 J 208).

Vorhanden:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 1946

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: Alv Ba 84(5)

Der Sendbrief des an einen guten Freund, der in A auf den Seiten E2r–E8r abgedruckt ist, wurde ebenfalls zuvor separat veröffentlicht, nachgewiesen ist eine Ausgabe:

Sbf:Ein Sendbrieff / || Matthie Flacij Jllyrici / an ei= || nen guten Freund / von der gedruck= || ten Schmehezettel / darinnen von vr= || sachern jhrer enturlaubung vn= || warhafftig gehandelt || wird. || [Zierschnörkel] || 1562. [4 Bl. 4°] [Eisleben: Urban Gaubisch] (VD 16 F 1499).

Vorhanden:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2080; Dm 2081

Göttingen, Niedersächsische Staats­ und Universitätsbibliothek: 8 TH POLEM 368/17:2(19)

Gotha, Forschungsbibliothek: Theol.4 686/1(2)

Halle, Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: If 3620

München, Bayerische Staatsbibliothek: Res/4 Biogr. 151#Beibd.4; Res/4 Polem. 3364,24

New York, Union Theological Seminary: D 1224

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 513.24 Theol.(22); H 12.4 Helmst.(13)

Auch die Antwort Wigandi und Judicis, die in A auf den Seiten E8v–F8r abgedruckt ist, wurde vorab bereits separat veröffentlicht, nachgewiesen ist anscheinend eine Ausgabe:

Ant:Antwort || Joannis Wigandi / || Vnd Matthei Judicis / Auff || den gedruckten Zettel / Wider || die Geister der Finsternis. || II. Corinth. VI. || [II Kor 6,4f.7‒9] || ANNO M. D. LXII. [4 Bl. 4°] (VD 16 W 2711)

Vorhanden:

Dresden, Sächsische Landes­ und Universitätsbibliothek: Theol.ev.pol. 330m,misc.23

Gotha, Forschungsbibliothek: Theol.4 259/2(4)

Lutherstadt Wittenberg, Lutherhalle: SS 3040

Regensburg, Staatliche Bibliothek: 999/4 Theol.syst 690(8)

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 458.4 Theol.(6); K 310.4 Helmst.(5)

Unter VD 16 ZV 17823 ist ein Druck verzeichnet [erschlossen: Druck der Offizin Urban Gaubisch, Eisleben], der sich im Digitalisat nicht erkennbar von dem unter VD 16 W 2711 verzeichneten unterscheidet, nachgewiesen sind folgende Exemplare:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dk 2370

Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 4 686/1(3)

Zwickau, Ratsschulbibliothek: 12.6.1.(7)