Flacius (Hg.), Bekenntnis von der Enturlaubung (1562) – Einleitung
1. Historische Einleitung
ImZum folgenden vgl. . Zuge der Auseinandersetzung mit gerieten und seine Gesinnungsgenossen in Konflikt mit , wegen dessen Anspruch, auch innerkirchliche Belange in landesherrlicher Machtvollkommenheit zu regeln. Im Brennpunkt der Auseinandersetzung standen der Kirchenbann, die Bücherzensur und die Errichtung eines Konsistoriums. Anhänger des im Pfarramt, wie der neue Jenaer Stadtpfarrer und Superintendent , verlangten auch von Nichttheologen vor der Zulassung zum Abendmahl oder zum Patenamt eine eindeutige Positionierung zu den Lehrstreitigkeiten im Sinne des Konfutationsbuchs. Einige Honoratioren, darunter auch Professoren der Universität, die dies ablehnten oder mit sympathisierten, wurden deshalb von den Sakramenten ausgeschlossen und von der Kanzel herab getadelt. Der Herzog war der Auffassung, das Konfutationsbuch verpflichte nur Prediger und theologische Lehrer, nicht die übrigen Gemeindeglieder, und der Kirchenbann dürfe nur mit Zustimmung der Obrigkeit verhängt werden. Die Jenaer Theologen sahen darin eine Einmischung des Herzogs ins geistliche Regiment, der Herzog wiederum betrachtete die massenweise Verhängung des Banns als Kompetenzüberschreitung der Geistlichen. Auch die Forderung des Herzogs, alle ihre Veröffentlichungen der Vorzensur des Hofes zu unterwerfen, selbst wenn die Drucklegung außerhalb des Herzogtums erfolgen sollte, wiesen und seine Anhänger zurück. Eine Beruhigung in den Streitigkeiten erwartete sich der Herzog von der Errichtung eines Konsistoriums, dem entsprechende Befugnisse übertragen werden sollten. Allerdings wurden die Jenaer Theologen weder bei der Beratung der Konsistorialordnung noch bei der Stellenbesetzung einbezogen, und das Konsistorium sollte unmittelbar dem Herzog unterstellt werden. Daran entzündete sich weitere Kritik. Die Theologen beriefen sich auf ihren Auftrag, das Evangelium rein zu bewahren und Irrlehren abzuwehren, der Herzog sah sich in der Verantwortung als Schutzherr seiner Landeskirche und Garant der guten Ordnung in seinem Territorium. Das Ringen um die entscheidende Autorität ließ den Einfluss des am Weimarer Hof schwinden. wurde Superintendent in . Er hielt die Exkommunikationen nicht aufrecht und verpflichtete Ordinanden nicht auf das Konfutationsbuch. Den Theologieprofessoren , und wurde das Predigen untersagt. hielt ohnehin keine Predigten. Der Herzog veranlasste schließlich zwischen Juni 1561 und Februar 1562 die Entlassung des und seiner streitbarsten theologischen Unterstützer, nämlich des Gräzisten , der Theologieprofessoren und , des Gothaer Superintendenten und des Weimarer Hofpredigers 1; folgte einer Berufung nach . Demgegenüber wurden und rehabilitiert: erhielt im Mai 1562 seine Professur zurück, wurde Superintendent in Orlamünde.
Wahrscheinlich fällt die Veröffentlichung der hier edierten Schrift bereits in die Regensburger Zeit des , denn nach seiner Entlassung im Dezember 1561 war er dort seit Februar 1562 mit seiner Familie untergekommen, unterstützt durch den Superintendenten , mit dem er schon in zusammengearbeitet hatte.Vgl. . An den Regensburger Rat richtete jedenfalls der ernestinische Kanzler ein Schreiben mit Datum vom 24. Mai 1562, in dem er mit scharfen Worten verlangte, der Rat solle den Druck verleumderischer Schriften in der Stadt nicht zulassen und freches Schreiben ernstlich verbieten.Vgl. die Mitteilung bei .
2. Die Autoren
2.1 Matthias Flacius Illyricus
ist Verfasser bzw. Mitverfasser einiger der in der Dokumentation wiedergegebenen Texte und fungiert zugleich als Herausgeber und Kommentator. Damit fügt sich diese Publikation ein in eine Reihe ähnlicher kommentierter Dokumentensammlungen, für die (mit)verantwortlich zeichnete.Vgl. ; . Zu seiner Vita vgl. .
2.2 Simon Musaeus
Zum Lebensgang des vgl. .
2.3 Johannes Wigand
Zum Folgenden vgl. ; Irene Dingel, Art. Wigand, in: TRE 36 (2004), 33–38; Wartenberg, Major, bes. S. 224, Anm. 80. wurde im Jahre 1523 in Mansfeld geboren und stammte aus ärmlichen Verhältnissen. Nach dem Schulbesuch in seiner Heimatstadt bezog er 1538 die Universität Wittenberg. Ab 1541 wirkte er als Lehrer in Nürnberg. 1544 kehrte er zur Beendigung seiner Studien nach Wittenberg zurück und wurde am 1. September 1545 gemeinsam mit Caspar Peucer zum Magister artium promoviert. 1546 wurde Wigand Substitut des Mansfelder Stadtpfarrers Martin Seligmann, 1548 folgte er ihm im Amt. 1553 wurde er anstelle des Nikolaus Gallus Superintendent in Magdeburg und Pfarrer an St. Ulrich. In dieser Zeit begann er in Zusammenarbeit mit Matthaeus Judex die Arbeit an den von Flacius initiierten Magdeburger Zenturien, die er zeitlebens vorantrieb. 1560 wechselte Wigand als Professor an die Universität Jena, im Folgejahr wurde er mit Flacius entlassen. Nachdem Tilemann Heshusius vergeblich versucht hatte, seine Wiederanstellung in Magdeburg zu erreichen,Vgl. unsere Ausgabe Bd. 4, Nr. 8, Einleitung, S. 179f. wurde Wigand 1562 als Superintendent nach Wismar berufen. Am 12. Juli 1563 verlieh ihm die Universität Rostock die Doktorwürde.Wigand wurde am selben Tag immatrikuliert, ebenso Simon Musaeus und Matthäus Judex. Vgl. Matrikelportal Rostock. 1568 kehrte er nach Jena zurück, zugleich auch als Pfarrer und Superintendent. 1573 wurde er von Kurfürst August von Sachsen abgesetzt. Nach einem Aufenthalt in Braunschweig bei Martin Chemnitz wurde Wigand – auf Empfehlung Chemnitzens und des neuen samländischen Bischofs Heshusius – Theologieprofessor im preußischen Königsberg. Am 2. Mai 1575 ordinierte ihn Heshusius zum evangelischen Bischof von Pomesanien, 1577 – nach der Absetzung Heshusius’ – übernahm Wigand auch die Administration des Bistums Samland. Im Jahr 1579 unterzeichnete er die Konkordienformel. Am 21. Oktober 1587 starb Wigand in seiner Bischofsresidenz in Liebemühl/Preußen.
2.4 Matthäus Judex
JudexZum folgenden vgl. Helmar Junghans, Art. Judex, Matthias, in: NDB 10 (1974), 639; Gustav Frank, Art. Judex, Matthäus, in: ADB 14 (1881), 655. wurde am 21. September 1528 in Dippoldiswalde als Sohn des Johannes Richter und seiner Ehefrau Walburga Lehmann geboren. Er besuchte die Schulen in Dresden, Wittenberg und Magdeburg, wo er Hauslehrer in der Familie des Juristen Dr. Levin Emden wurde, der ihn in der Folgezeit förderte. Im April 1546 bezog Judex mit Levins Sohn Johannes die Universität Wittenberg, wo er 1549 den Magistergrad erwarb. Er wurde Konrektor am Magdeburger Ratsgymnasium und versah dieses Amt bis Ostern 1554, schon 1553 war er zum Diakon an St. Ulrich berufen worden. Mit dem Inhaber der dortigen Pfarrstelle, Johannes Wigand, arbeitete Judex in der Folgezeit eng zusammen, auch an den von Flacius initiierten Magdeburger Zenturien. Im Frühjahr 1560 wurden Judex und Wigand als Theologieprofessoren nach Jena berufen, im Oktober 1561 wurde Judex entlassen und wandte sich zunächst wieder nach Magdeburg, 1562 folgte er Wigand nach Wismar, wo dieser Superintendent geworden war, und setzte die Arbeit an den Zenturien fort. Judex starb am 15. Mai 1564, noch ehe er einer Berufung als Prediger nach Rostock folgen konnte.
3. Inhalt
Es handelt sich um eine kommentierte Sammlung unterschiedlicher Schriftstücke zur Entlassung bzw. Amtsniederlegung der Jenaer Theologieprofessoren Flacius und Wigand, Musaeus und Judex:
A. Einleitende Bemerkungen der Betroffenen
Die Entlassenen klagen, dass viele Verkündiger der christlichen Lehre zu Verführern geworden seien, andere scheuten die klare Stellungnahme gegen Ketzereien, und diejenigen, die ihr anvertrautes Amt treu zu verwalten versuchten, würden verleumdet, um sie unglaubwürdig erscheinen zu lassen, so dass ihre Verkündigung kaum noch Gehör und positive Aufnahme finde. Die Dienstentlassung der Professoren könne Anlass zu verleumderischen Gerüchten geben und in der Folge dann auch das Vertrauen in die reine Lehre beschädigen. Deshalb sehen sich die Entlassenen genötigt, ihren Ruf zu verteidigen, damit die Glaubwürdigkeit ihrer Lehre gewahrt bleibt und die Gemeinden nicht in die Irre gehen. Deshalb sollen die näheren Umstände der Entlassung mit Hilfe der folgenden Texte dokumentiert werden.
B. Zeugnis der sächsischen Kanzlei, wie die Theologen zu Jena ihren Abschied bekommen
Die betroffenen Professoren hatten sich ein schriftliches Zeugnis erbeten, aus dem die Ursachen für ihre Entlassung hervorgehen sollten. Daraufhin erhielten sie vom sächsischen Kanzler Christian Brück ein Schreiben, das im wesentlichen die herzogliche Instruktion für den Kanzler und einige Räte wiedergibt zur Entlassung der Professoren Flacius und Wigand. Dazu wird in zahlreichen Anmerkungen Stellung genommen.
Der Herzog lässt erklären, er habe Flacius und Wigand wie auch Musaeus und Judex als engagierte Verfechter der reinen Lehre gegen das Interim vor Anfeindungen in Schutz genommen. Später seien sie jedoch mehr und mehr zu Zänkereien übergegangen, hätten sich die Oberherrschaft über die Pfarreien des Landes angemaßt und allein sich und ihre Gefolgsleute als die wahre Kirche angesehen, eigenständige Gedanken Dritter hätten sie als unchristlich verworfen, und wer Einwände gegen einzelne Lehrpunkte geäußert habe, sei ihrem Verdammungsurteil verfallen. Die Bemühungen des Herzogs um Befriedung der Kirche hätten sie sabotiert, indem sie an eine Synode appellierten und dem Fürsten das Recht absprachen, in theologische Auseinandersetzungen einzugreifen. Insbesondere hätten sie die Zensur theologischer Schriften nicht akzeptiert. Die Langmut des Landesherrn habe nur zu immer größerer Halsstarrigkeit der Theologen geführt. So hätten sie auch den Jenaer Superintendenten Stössel geschmäht, und der Lehrkörper der Universität habe ihnen in einer Supplik die Hauptschuld an der Zwietracht zugewiesen. Zur Befriedung von Universität und Kirche entlasse daher der Herzog die beiden Professoren. In ihren Anmerkungen bestreiten Flacius und Wigand einen Teil der Vorwürfe, einen anderen Teil bestätigen sie, erklären aber, damit im Recht zu sein. In der Nachbemerkung verwahren sie sich gegen das Gerücht, sie hätten politische Unruhen auslösen wollen.
C. Ein Sendbrief der Theologen zu Jena betreffend ihren Streit mit Victorin Strigel und Andreas Hügel
Die Verfasser weisen den Vorwurf entschieden von sich, obrigkeitliche Gewaltmaßnahmen gegen ihre Gegner veranlasst zu haben, vielmehr solle man theologische Streitfragen öffentlich vor einer Synode verhandeln und sich gemeinsam auf biblischer Grundlage um die Erkenntnis der Wahrheit bemühen. Dafür hätten sie sich seit langem eingesetzt, die Gegner aber scheuten die Debatte. Weiter wird ausgeführt, nach welchen Regeln und Bedingungen eine solche öffentliche Debatte auszurichten sei. Dieser Ruf nach einer Synode sei Gegenstand einer mehrfach gedruckten Supplikation der Theologen gewesen.
D. Antwort des Flacius auf einen Schmähzettel über die Entlassung
Flacius hat nichts gegen die öffentliche Diskussion der Entlassung, ja seiner gesamten fünfjährigen Tätigkeit in Jena und der zweiundzwanzig Jahre in Deutschland, solange man bei der Wahrheit bleibe. Bezeichnenderweise sei der Schmähzettel anonym veröffentlicht worden. Es sei eine Lüge, dass man die Entlassung mit dem Abweichen von der wahren Lehre und mit der Verbreitung verleumderischer Schriften begründet habe. Es könne auch keine Rede davon sein, dass man den Rechtfertigungsartikel verfälscht und angefochtenen Gewissen den Trost genommen habe. Das Pamphlet behaupte, man habe nichts für die Kirche geleistet, verschweige dabei den Kampf gegen das Interim und die zahlreichen Irrtümer, die in der Folgezeit die Kirche gefährdeten. Man habe auch nicht theologische Sachfragen mit persönlichen Verunglimpfungen vermischt oder den Kirchenbann missbraucht. Die Forderung, nicht ohne Vorzensur der weltlichen Gewalt zu publizieren, sei hingegen für theologische Lehrer nicht annehmbar. Flacius verweist auf die wiederholte Bitte um eine freie Synode zu den Streitfragen. Er betont, dass er keine Privatfehden zu führen habe und keine Irrtümer lehre; von ihm bekämpfte Lehren hätten sich als Irrlehren erwiesen; er sei vergleichsweise zurückhaltend mit seinem Tadel; sein Lebenswandel sei nicht anstößig, wenn er auch vor Gott ein Sünder sei; er habe in Jena niemanden beleidigt und seinerseits üble Schmähungen stillschweigend ertragen; er sei immer bereit gewesen, Streitigkeiten zu klären, und habe versucht, von Nutzen zu sein, wo er nur konnte. Er habe sich immer um das Bekenntnis der Wahrheit und die Zurückweisung des Irrtums bemüht, stets zur öffentlichen Debatte bereit. Die vielfältigen Anfeindungen seien Folge des Widerstandes der Welt gegen den Aufweis ihrer Irrtümer. Der Teufel wüte jetzt, am Ende der Zeit, besonders heftig gegen die reine Lehre und ihre Vertreter.
E. Antwort von Wigand und Judex auf ein Pamphlet wider die Geister der Finsternis
Wigand und Judex weisen falsche Behauptungen über die Gründe für ihre Entlassung zurück, wobei deutliche Parallelen zum voranstehenden Text festzustellen sind. Zum Schluss bekräftigt Flacius ausdrücklich die Ausführungen seiner Kollegen.
4. Ausgaben
Nachgewiesen werden können zwei Ausgaben:
A:
Bekentnis || Von der Ent= || vrlaubung der Theo= || logen zu Jhena. || Zu errettung der Warheit || noͤtig zu wissen. || Johan. 16. || Sie werden euch aus den Schu= || len verjagen / vnd wer euch toͤdtet / || wird meinen er thue Gott einen dienst || daran. || Matth. 5. || Selig seid jr / wenn euch die Men= || schen vmb meinen willen schmehen || vnd verfolgen / v] reden allerley vbels || wider euch / so sie dran liegen / Seid || froͤlich vnd getrost / es wird euch im || [Kustode:] Himel || [48] Bl. 8° [letzte Seite leer][Jena (?) 1562] (VD 16 B 1567).
Vorhanden:
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 8 MS 25 526(4)
Hundisburg, von Alvenslebensche Bibliothek: Alv Ba 84(4) [benutztes Exemplar]Köhler II80, Nr. 187.
B:Slat:Sdt:Sbf:Ant:
Bekentnis || Von der Ent= || vrlaubung der Theo= || logen zu Jhena. || Zu errettung der Warheit || noͤtig zu wissen. || Johan. 16. || Sie werden euch aus den Schu= || len veriagen / vnd wer euch toͤdtet / || wird meinen er thue Gott ein) dienst || daran. || Matth. 5. || Selig seid jr / wenn euch die Men || schen vmb meinen willen schmehen || vnd verfolgen / vnd reden allerley v= || bels wider euch / so si dran lig) / Seid || froͤlich vnd getrost / es wird euch im || [Blattzählung:] A [Kustode:] Himel || [46] Bl. 8° [1562] (VD 16 B 1566).EPISTOLA || THEOLOGORVM || IENENSIVM AD QVOS= || dam pios fratres de causa || Victorini. || [Vignette] || Anno || || M. D. LXI. || [11 Bl. 8°] (VD 16 J 207).Ein Sendbrieff || der Theologien [!] zu Jena / || an etliche Prediger v] Super= || intendenten der Kirchen Christi || von jren Streitten mit Vic= || torino vnd Hugelio. || [Vignette] || ¶ Aus dem Latein ver= || deutscht. || M. D. LXj. || [15 Bl. 8°] (VD 16 J 208).Ein Sendbrieff / || Matthie Flacij Jllyrici / an ei= || nen guten Freund / von der gedruck= || ten Schmehezettel / darinnen von vr= || sachern jhrer enturlaubung vn= || warhafftig gehandelt || wird. || [Zierschnörkel] || 1562. [4 Bl. 4°] [Eisleben: Urban Gaubisch] (VD 16 F 1499).Antwort || Joannis Wigandi / || Vnd Matthei Judicis / Auff || den gedruckten Zettel / Wider || die Geister der Finsternis. || II. Corinth. VI. || [II Kor 6,4f.7‒9] || ANNO M. D. LXII. [4 Bl. 4°] (VD 16 W 2711)
Vorhanden:
Braunschweig, Stadtbibliothek: C 983(3).8
Halle, Universitäts und Landesbibliothek SachsenAnhalt: AB 155 284(3); Pon Yc 775(2)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: K 301.8 Helmst.(12)Köhler II17, Nr. 41.
Zwickau, Ratsschulbibliothek: 14.4.7.(9)
Beide Ausgabe sind zeitlich dicht hintereinander entstanden, Ausgabe A scheint die frühere zu sein, da A anscheinend die Vorlage für die Titelblattgestaltung von B darstellt, wenn auch B weniger geglückt erscheint; zudem kommt Ausgabe B mit 2 Blatt weniger aus. Ausgabe B bevorzugt öfters die Schreibung theil, statt teil in A. Die Edition basiert auf Ausgabe A, signifikante Abweichungen in B sind verzeichnet. Außerdem ist in einem dritten, mit griechischen Buchstaben versehenen Apparat der lateinische Text des Sendbriefs der Theologen zu Jena (vgl. Sigle: Slat) beigegeben.
Der Sendbrief der Theologen zu Jena, der in A auf den Seiten C 3v – E 2r, in B auf den Seiten C 2r – E 2r abgedruckt ist, wurde zuvor schon separat veröffentlicht, nachgewiesen sind eine lateinische und eine deutsche Ausgabe:
Slat:EPISTOLA || THEOLOGORVM || IENENSIVM AD QVOS= || dam pios fratres de causa || Victorini. || [Vignette] || Anno || || M. D. LXI. || [11 Bl. 8°] (VD 16 J 207).
Halle, Universitäts und Landesbibliothek SachsenAnhalt: AB 155 284(2)
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 8 Theol. III,10/6(5)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1164.32 Theol.(2); 1165.10 Theol.(9); 748.8 Theol.(8)
Sdt:Ein Sendbrieff || der Theologien [!] zu Jena / || an etliche Prediger v] Super= || intendenten der Kirchen Christi || von jren Streitten mit Vic= || torino vnd Hugelio. || [Vignette] || ¶ Aus dem Latein ver= || deutscht. || M. D. LXj. || [15 Bl. 8°] (VD 16 J 208).
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: Alv Ba 84(5)
Der Sendbrief des Flacius an einen guten Freund, der in A auf den Seiten E2r–E8r abgedruckt ist, wurde ebenfalls zuvor separat veröffentlicht, nachgewiesen ist eine Ausgabe:
Sbf:Ein Sendbrieff / || Matthie Flacij Jllyrici / an ei= || nen guten Freund / von der gedruck= || ten Schmehezettel / darinnen von vr= || sachern jhrer enturlaubung vn= || warhafftig gehandelt || wird. || [Zierschnörkel] || 1562. [4 Bl. 4°] [Eisleben: Urban Gaubisch] (VD 16 F 1499).
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 513.24 Theol.(22); H 12.4 Helmst.(13)
Auch die Antwort Wigandi und Judicis, die in A auf den Seiten E8v–F8r abgedruckt ist, wurde vorab bereits separat veröffentlicht, nachgewiesen ist anscheinend eine Ausgabe:
Ant:Antwort || Joannis Wigandi / || Vnd Matthei Judicis / Auff || den gedruckten Zettel / Wider || die Geister der Finsternis. || II. Corinth. VI. || [II Kor 6,4f.7‒9] || ANNO M. D. LXII. [4 Bl. 4°] (VD 16 W 2711)
Vorhanden:
Dresden, Sächsische Landes und Universitätsbibliothek: Theol.ev.pol. 330m,misc.23
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 458.4 Theol.(6); K 310.4 Helmst.(5)
Unter VD 16 ZV 17823 ist ein Druck verzeichnet [erschlossen: Druck der Offizin Urban Gaubisch, Eisleben], der sich im Digitalisat nicht erkennbar von dem unter VD 16 W 2711 verzeichneten unterscheidet, nachgewiesen sind folgende Exemplare: