Controversia et Confessio, Bd. 5


Musaeus/Flacius/Strigel, Thesen der Weimarer Disputation (1560) – Einleitung

1. Historische Einleitung

SchonZur Einleitung vgl. allgemein . bald nach dem Amtsantritt von als Theologieprofessor und Generalsuperintendent in zeigten sich Differenzen zwischen ihm und , die sich zusehends vertieften. verweigerte schließlich die Unterschrift unter das Weimarer Konfutationsbuch, an dessen Erarbeitung er ursprünglich beteiligt gewesen war, das aber stark überarbeitet und deutlich verschärft hatte. In der Folge wurden und der Jenaer Superintendent Zur Vita vgl. . wegen ihrer Kritik am Konfutationsbuch auf Befehl des Ende März 1559 suspendiert und zunächst auf der Leuchtenburg bei , dann auf dem GrimmensteinVorgängerbau von Schloss Friedenstein. in inhaftiert, was erhebliches Aufsehen nicht nur im , sondern weit darüber hinaus erregte; erst im September wurde , im November aus der Haft entlassen, mit der Auflage, nicht zu verlassen. und seine Mitstreiter plädierten für eine öffentliche Disputation, um als Irrlehrer zu überführen bzw. seine Lehre als irrig zu erweisen. Die Vorbereitungen zogen sich allerdings hin; erst im April 1560 hatte man sich über den Ablauf und die Regeln der geplanten Disputation geeinigt, und wegen einer Reise des Herzogs dauerte es noch einmal bis zum 2. August, bis die Disputation im herzoglichen Schloss in begann. AnwesendDas folgende im Anschluss an . waren der regierende , der den Vorsitz hatte, und seine beiden Brüder und , dazu , der als Sprecher seines Dienstherrn die Verhandlungen führte, und der herzogliche Notar , einige Räte,, , , , , , , , , . Jenaer Juraprofessoren; , . und sonstige weltliche Amtsträger,, , . als Geistliche der Weimarer Hofprediger ,(Vinariensis). Jenaer Theologieprofessoren,, . ernestinische Superintendenten, , , , . und Pfarrer., , . Neben den beiden Disputanten und und ihren jeweiligen Unterstützern – auf seiten des , und der Buttstädter Pfarrer aus wurde am 21. Dezember 1542 an der Leucorea immatrikuliert, 1551 erhielt er die Pfarrei . Als er mit Datum Oculi (26. Februar) 1559 eine Supplik gegen das Weimarer Konfutationsbuch an richtete, wurde er suspendiert und mit einem Stadtarrest belegt, der anscheinend erst nach der Weimarer Disputation aufgehoben wurde. 1562 durfte er anscheinend einer Berufung nach Folge leisten. Vgl. . auf Seite – waren auch mehr als zweihundert Studenten zugegen. In den sieben Sitzungen, die vom Freitag, dem 2. August, bis zum Montag, dem 5. August, jeweils vor­ und nachmittags durchgeführt wurden – am Sonntagvormittag fand stattdessen ein Gottesdienst statt – trat als Respondent auf, als Opponent, in den sechs anschließenden Sitzungen waren die Rollen umgekehrt verteilt. Am siebten Verhandlungstag, dem 8. August 1560, wurde die Disputation beendet. Anlass dafür war der Tod , des erstgeborenen Sohnes des Herzogs.Das Kind war am 30. November 1559 geboren (). Es hatte sich aber auch herausgestellt, dass keine Seite die andere überzeugen konnte. Immerhin war zumindest die erste, besonders zentrale Frage nach der Willensfreiheit mit ziemlich ausgewogener Rollenverteilung erörtert worden, so dass eine geordnete Beendigung der Disputation geschehen konnte, zumal absehbar war, dass die übrigen Thesenreihen zu ihrer Behandlung weitere Wochen beanspruchen würden. Zur geplanten Fortsetzung der DisputationSie hätte in in der Universität oder im herzoglichen Schloss stattfinden sollen. Vgl. . kam es nicht mehr. , der Mitverfasser der Thesen war, die verfocht, und der als Unterstützer des während der Disputation auftrat, veröffentlichte seine Mitschrift 1562 im Druck, also zu einem Zeitpunkt, als er und bereits am Weimarer Hof in Ungnade gefallen waren und sich außerhalb des aufhielten.

2. Die Autoren

2.1 Der Herausgeber: Simon Musaeus

Vgl. , 1591; , 1194; , 91f; diverse Einträge im World Biographical Information System. Die Angaben zur Vita des schwanken zum Teil erheblich, so wird als Geburtsjahr auch 1529, als Todesjahr auch 1582 genannt. Er verfasste einige verbreitete Erbauungsbücher: ; ; . (Meusel, Muslik) entstammte einer Familie sorbischer Bauern und wurde am Gründonnerstag, dem 28. März 1521, in der Spreewaldgemeinde bei geboren. Nach Besuch der Lateinschule in bezog er 1543 die Universität Frankfurt/Oder, 1545 wechselte er von der Viadrina an die Leucorea, 1547–1549 war er Lehrer in , wurde dann in ordiniert für das Pfarramt in , von wo er durch den Bischof von Lebus vertrieben wurde, ab 1552 amtierte er in . Im Mai 1554 wurde er in zum Doktor der Theologie promoviert. Als Nachfolger des verstorbenen Vgl. . versah den Dienst als Antistes an St. Elisabeth in , wechselte aber bald nach und wurde 1557 Superintendent in , im Juni 1558 in . Ende 1558 wurde er als Theologieprofessor nach berufen und war an der Abfassung des Weimarer Konfutationsbuches beteiligt. nahm 1561 seinen Abschied in , ehe noch , und entlassen wurden. wechselte im Oktober 1561 als Superintendent nach , wo er aber schon im Januar des folgenden Jahres seine Stelle wieder verlor. Er ging zunächst nach , wurde dann Ende 1562 Hofprediger in . Am 12. Juli 1563 wurde er an der Universität Rostock immatrikuliert und in die Theologische Fakultät aufgenommen.Am selben Tag wurde der Wismarer Superintendent an der Universität Rostock immatrikuliert und zum Doktor der Theologie promoviert, und auch wurde an diesem Tag immatrikuliert. Vgl. . war ab 1565/66 Superintendent in , danach ab Herbst 1567 Pastor und Gymnasialprofessor in ; am 11. April 1570 wurde er vom dortigen Rat entlassen. Er übernahm im Juli 1570 das Amt des Generalsuperintendenten in ; ab 1573 war er Superintendent in . 1576 ging er nach , wo er wohl ebenfalls als Superintendent wirkte und am 11. Juli 1576 starb.

2.2 Matthias Flacius Illyricus

Zu seiner Vita vgl. oben .

2.3 Victorin Strigel

Zum Folgenden vgl. , 252–255. wurde im Dezember 1524 als Sohn eines Arztes in geboren und besuchte die Schule in . Nach Studien in ab 1538 bezog er nach einem Sommersemester in im Oktober 1542 die Universität Wittenberg, wo er am 4. September 1544 zum Magister promoviert wurde. Er blieb in seiner weiteren Wirksamkeit geprägt durch seinen akademischen Lehrer . Während des Schmalkaldischen Kriegs ging er nach und , wo er Vorlesungen hielt, anschließend nach , wo er 1548 an der Gründung des Gymnasium academicum beteiligt war, aus dem die Universität hervorging.Nachdem infolge der Niederlage im Schmalkaldischen Krieg der Kurkreis Wittenberg mitsamt der Universität ebenso wie die Kurwürde an den albertinischen Zweig des Hauses Wettin gefallen war, sollte in eine neue Universität für die verbliebenen ernestinischen Lande entstehen, die das unverfälschte Erbe bewahren sollte. Vgl. , 559–563. wurde Professor und Rektor an der neu gegründeten Universität.

Wegen seiner Ablehnung des Weimarer Konfutationsbuches wurde er im März 1559 suspendiert und für etwa ein halbes Jahr inhaftiert. Nachdem seine Gegner in Ungnade gefallen und ihrer Ämter enthoben worden waren, wurde rehabilitiert und am 24. Mai 1562 wieder in seine Professur eingesetzt. Im Oktober 1562 ging er gleichwohl als Professor nach . Die Hinwendung zu einer spiritualisierenden Sakramentstheologie im Anschluss an führte dazu, dass ihm am 8. Februar 1567 das Betreten des Hörsaals untersagt wurde; am 11. März 1567 wurde er entlassen. Nach einem mehrmonatigen Aufenthalt in Dafür könnte von Bedeutung gewesen sein, dass Mitstreiter in den Jahren 1538–1539 auf Empfehlung , und als erster evangelischer Pfarrer in gewirkt hatte, ehe er auf Befehl des vom Rat der Stadt entlassen werden musste; mehrere spätere Versuche, ihn wieder zurückzuberufen, scheiterten. Vgl. . berief ihn nach auf den Ethiklehrstuhl der Artesfakultät. In , wo er zum Calvinismus übergegangen sein soll, starb am 26. Juni 1569.

3. Inhalt

und behandeln in ihrer ersten Thesenreihe den freien Willen. Dabei halten sie in These I als Kernfrage der Auseinandersetzung fest, ob der natürliche Mensch kraft seines freien Willens zu seiner Bekehrung beitragen könne und wie er sich, seiner Natur nach, dem Willen Gottes gegenüber verhalte. Anschließend führen sie Schriftzeugnisse dazu an. Der verderbte Mensch könne von Herzen nichts Gutes und Gottgefälliges tun, sondern sei schlicht tot und habe seine Gottebenbildlichkeit verloren (I Kor 2,14). Durch die Erbsünde habe der Mensch nicht nur seine guten Fähigkeiten eingebüßt, sondern sei sogar zu einem Bild des Teufels und Feind Gottes geworden (Röm 8,7). Allein Gottes unermessliche Barmherzigkeit bekehre und erneuere den Menschen, und zwar nicht nur ohne Mithilfe, sondern sogar gegen den erbitterten Widerstand des alten Adam (I Kor 15,10). Selbst nach der Bekehrung und Erneuerung kämpfe der Mensch noch gegen Gottes Willen an, soweit er Fleisch und nicht wiedergeboren sei (Röm 7,23). Unter keinen Umständen sei daher eine Mitwirkung des menschlichen Willens an seiner Bekehrung zu belegen und zu billigen, wie sie hartnäckig gegen das Konfutationsbuch vertreten habe. Gänzlich unannehmbar erscheine auch Behauptung, dem Menschen nach dem Fall sei die Freiheit von der Notwendigkeit zum Handeln uneingeschränkt verblieben.

Die zweite Thesenreihe zielt auf die Feststellung, dass das Evangelium im eigentlichen Sinn allein als Predigt der Sündenvergebung zu bestimmen sei, nicht auch, wie üblich, als Bußpredigt. Die dritte Thesenreihe wendet sich gegen die Lehre und verwirft Verteidigung für ihn und , die vierte kritisiert wohlwollende Beurteilung adiaphoristischer Irrtümer. In der fünften Thesenreihe wird die Pflicht aller Menschen, besonders aber der theologischen Lehrer und der Obrigkeiten betont, das Christusbekenntnis auch durch Verurteilung der Irrlehren zu schützen.

weist in seiner ersten Thesenreihe jeglichen Pelagianismus weit von sich und betont, dass der Mensch nach dem Fall auf Gottes Barmherzigkeit angewiesen sei, doch geschehe die Bekehrung nur mit Zustimmung des Menschen. Dabei wirkten der Heilige Geist, das Wort Gottes und der Wille des Menschen zusammen. Die zweite Thesenreihe postuliert, dass zum Evangelium auch die Buße bzw. Bekehrung gehöre, auch wenn die Antinomistische Auffassung abzulehnen sei. In der dritten Thesenreihe wird die Notwendigkeit des neuen Gehorsams nach der Bekehrung betont, will allerdings die Aussage Gute Werke sind notwendig zur Seligkeit wegen ihrer Missverständlichkeit nicht gebrauchen und nicht verteidigen. De Adiaphoris hält fest, er habe das Interim niemals angenommen, er wolle aber über die konkreten Handlungen und Überlegungen bestimmter Personen in dieser Angelegenheit nicht urteilen, das müsse jeder für sich vor Gott verantworten. Die abschließende Thesenreihe bejaht, dass man die wahre Lehre bekennen und Lästerung zurückweisen solle, warnt aber vor überstürzten Verdammungsurteilen.

Es schließen sich Verfahrensregeln für die Disputation an.

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden können drei verschiedene Ausgaben:

A:B:C:

DISPVTATIO || DE ORIGINALI PECCA­ || TO ET LIBERO ARBITRIO, INTER MA­ || thiam Flacium Illyricum & Victorinum Strige­ || lium publicè Vinariae per integram hebdomadam || praesentibus Illustriss. Saxoniae Principibus, || Anno 1560. initio mensis Au­ || gusti habita: || CVM Praefatione, in qua & Disputationis huius || utilitas, & editionis causae || exponuntur: || ACCESSERVNT eiusdem argumenti & alia quaedam || scripta, eiusdem Disputationis occasione, ac illustrandae ueritatis || gratia composita: quorum alia quidem antea quoque edita fuere, || alia uerò nunc primum in lucem prodeunt: Omnia lectu dignis­ || sima, & nostro praesertim seculo ad formandum re­ || ctius de praesentibus controuersijs iudicium || utilißima cognitu. || Item, Rerum & uerborum praecipuè in his omni­ || bus memorabilium copiosus || INDEX. || Anno M. D. LXII. [Basel: Johann Oporinus] [9] Bl., 395, [1] S., [24] Bl. 4° (VD 16 F 1352)DISPVTATIO || DE ORIGINALI PEC= || CATO ET LIBERO ARBITRIO, || INTER MAtthiam Flacivm Illyricvm || & Victorinum Strigelium publicè Vinariae per || integram hebdomadam, praesentibus Illi= [sic] || striss. Saxoniae Principibus, Anno || 1560. initio mensis Au­ || gusti habi= || ta. || CVM Praefatione, in qva et || Disputationis huius utilitas, & editionis || causae exponuntur: || [Lindenblatt] || ACCESSERVNT eivsdem argvmenti || & alia quaedam scripta, eiusdem Disputationis occa= || sione, ac illustrandae ueritatis gratia composita: quo= || rum alia quidem antea quoqa edita fuere, alia verò || nunc primùm in lucem prodeunt: Omnia lectu || dignissima, & nostro praesertim seculo ad || formandum rectius de praesentibus || controuersijs iudicium || utilissima cog= || nitu. || Item, Rerum & uerborum praecipuè in his omnibus || memorabilium copiosus || INDEX. || Anno M. D. LXIII. [Eisleben] [10] Bl., 416 S., [4] Bl. 4° (VD 16 F 1353) DISPVTATIO DE || ORIGINALI PECCATO ET LI­ || BERO ARBITRIO, INTER MAtthiam || Flacium Illyricum, & Victorinum Strigelium, publicè || Vinariae per integram hebdomadam, praesentibus Illu­ || striss. Saxonię Principibus, Anno 1560. initio men­ || sis Augusti, contra Papistarum & Synergista­ || rum corruptelas habita: || Cum Praefatione, in qua & Disputationis huius utilitas, || & editionis causae exponuntur: Cui || succedunt || Rationes, cur necessaria sit cognitio doctrinae & Di­ || sputationis de Libero arbitrio: & Discri­ || mina uerae ac falsae senten­ || tiae. || ACCESSERVNT eiusdem argumenti & alia quae­ || dam Diuersorum scripta, eiusdem Disputationis occa­ || sione, ac illustrandae ueritatis gratia composita: quo­ || rum alia quidem antea quoq; edita fuere, alia uerò nūc || primùm in lucem prodeunt: Omnia triplo, quàm an­ || tea edebantur, nunc auctiora, lectu´q; dignißima, || & nostro praesertim seculo ad formandum || rectius de praesentibus controuer­ || sijs iudicium utilißima || cognitu. || Anno Domini M. D. LXIII. || Mense Martio. [Basel: Oporinus] [14] Bl., 606 [= 608] S. 4° (F 1354).

Vorhanden:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 1878; Dm 1878a

Dresden, Sächsische Landes­ und Universitätsbibliothek: Theol.ev.pol. 463m, misc.1

Erfurt, Universitätsbibliothek, Depositum Erfurt (ehemals Stadt­ und Regionalbibliothek): 03 ­ Th. 8 10803ak (08)

Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 4 345 (13)R

Halle, Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: If 3998c; If 4402(2)

Jena, Thüringer Universitäts­ und Landesbibliothek: 4 Theol. XLIII,8 (1)

München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref. 260

Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 79.Q.153

B:DISPVTATIO || DE ORIGINALI PEC= || CATO ET LIBERO ARBITRIO, || INTER MAtthiam Flacivm Illyricvm || & Victorinum Strigelium publicè Vinariae per || integram hebdomadam, praesentibus Illi= [sic] || striss. Saxoniae Principibus, Anno || 1560. initio mensis Au­ || gusti habi= || ta. || CVM Praefatione, in qva et || Disputationis huius utilitas, & editionis || causae exponuntur: || [Lindenblatt] || ACCESSERVNT eivsdem argvmenti || & alia quaedam scripta, eiusdem Disputationis occa= || sione, ac illustrandae ueritatis gratia composita: quo= || rum alia quidem antea quoqa edita fuere, alia verò || nunc primùm in lucem prodeunt: Omnia lectu || dignissima, & nostro praesertim seculo ad || formandum rectius de praesentibus || controuersijs iudicium || utilissima cog= || nitu. || Item, Rerum & uerborum praecipuè in his omnibus || memorabilium copiosus || INDEX. || Anno M. D. LXIII. [Eisleben] [10] Bl., 416 S., [4] Bl. 4° (VD 16 F 1353)

Vorhanden:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Bd 8567, Nr. 5; Dm 1880 (unvollständig); Dm 1880â

Halle, Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: AB 153 923(3); If 3988b(1); Vg 1510

München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 L.impr.c.n.mss. 1027

München, Bibliothek der Ludwig­Maximilians­Universität München: 4 Theol.5216:1

Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Aut.III(165); S,4:2

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 194.20 Theol.(6); 231.81 Theol.(2); G 112.4 Helmst.(1); S 224.4 Helmst.(6): S 67a.4 Helmst.(1)

Zwickau, Ratsschulbibliothek: 12.9.16.(1)

C:DISPVTATIO DE || ORIGINALI PECCATO ET LI­ || BERO ARBITRIO, INTER MAtthiam || Flacium Illyricum, & Victorinum Strigelium, publicè || Vinariae per integram hebdomadam, praesentibus Illu­ || striss. Saxonię Principibus, Anno 1560. initio men­ || sis Augusti, contra Papistarum & Synergista­ || rum corruptelas habita: || Cum Praefatione, in qua & Disputationis huius utilitas, || & editionis causae exponuntur: Cui || succedunt || Rationes, cur necessaria sit cognitio doctrinae & Di­ || sputationis de Libero arbitrio: & Discri­ || mina uerae ac falsae senten­ || tiae. || ACCESSERVNT eiusdem argumenti & alia quae­ || dam Diuersorum scripta, eiusdem Disputationis occa­ || sione, ac illustrandae ueritatis gratia composita: quo­ || rum alia quidem antea quoq; edita fuere, alia uerò nūc || primùm in lucem prodeunt: Omnia triplo, quàm an­ || tea edebantur, nunc auctiora, lectu´q; dignißima, || & nostro praesertim seculo ad formandum || rectius de praesentibus controuer­ || sijs iudicium utilißima || cognitu. || Anno Domini M. D. LXIII. || Mense Martio. [Basel: Oporinus] [14] Bl., 606 [= 608] S. 4° (F 1354).

Vorhanden:

Budapest, Országos Széchényi Könyvtar (Nationalbibliothek): Ant. 2552(1)

Gotha, Forschungsbibliothek: Theol.4 685/3(1)

Halle, Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: AB 53 456(1); If 3988a(1)

München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref. 261

München, Bibliothek der Ludwig­Maximilians­Universität München: 4 Theol.271:1

Leipzig, Universitätsbibliothek: Syst.Th.539 I

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 54 Theol.(1); S 67b.4 Helmst.(1)

Der Edition der Thesenreihen liegt Ausgabe A zugrunde, dort S. 1–4 bzw. Bl. a 1r – a 2v. Ausgabe C (S. 1–11 bzw. Bl. a 1r – b 2r) enthält erweiterte Thesenreihen, die zur Entlastung des textkritischen Apparats in kleinerer Type beigefügt sind. Ausgabe C ist auch sonst (wie schon bei Ausgabe B beginnend) um einige Texte erweitert, so auf den Seiten 569[fälschlich: 567]–606 um den Text unserer Ausgabe Nr. 15 (Erzählung, wie der Religionsstreit Victorini geschlichtet).