1. Historische Einleitung
Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 sicherte neben den Altgläubigen den Augsburger Konfessionsverwandten die freie Religionsausübung zu. Die Rechtssicherheit für Protestanten war so untrennbar mit dem Bezug auf die Confessio Augustana (CA) verknüpft worden. Doch dieses Bekenntnis war deutungsabhängig, spätestens seit der von selbst erstellten Confessio Augustana variata von 1540.Zur Problematik vgl. . Zudem waren seit dem Augsburger Interim von 1548 verschiedene Kontroversen unter den Evangelischen im Reich ausgebrochen.Diese Streitigkeiten werden in den Bänden unserer Edition dokumentiert. Diese Streitigkeiten verdeutlichten, dass die Confessio Augustana offenkundig nicht als umfassende theologische Grundlegung und Bestimmung dessen [dienen konnte], was die neue Konfession ausmache.
Vgl. .
Während des Wormser Religionsgesprächs 1557 wurde daher von altgläubiger Seite die Forderung nach einer Verurteilung von Lehren erhoben, die von der Confessio Augustana abwichen. Dadurch kam es zwischen den Protestanten zum Eklat, und die Uneinigkeit auf protestantischer Seite trat offen zu Tage. Denn bereits im Vorfeld des Religionsgesprächs hatte der ernestinische , die Forderung nach namentlicher Verdammung der Irrlehren erhoben.Vgl. ; . Damit hatte er sich jedoch nicht durchzusetzen vermocht, da die anderen protestantischen Fürsten eine Einstellung der gegenseitigen Verunglimpfungen und die Behandlungen der streitigen Lehrfragen auf einer künftigen Synode anmahnten.Vgl. ; . Die ernestinischen Delegierten zum Religionsgespräch erhielten von dennoch die klare Anweisung, in Worms auf der namentlichen Verdammung der Irrlehren und ihrer Vertreter zu beharren.Vgl. . Nachdem sich die ernestinischen Gesandten damit nicht gegen die anderen protestantischen Kolloquiumsteilnehmer durchsetzen konnten, überreichten sie eine Protestatio und verließen das Religionsgespräch vorzeitig, womit die unter den Evangelischen herrschende Uneinigkeit offiziell aufgedeckt wurde.Vgl.
Ihre Reaktionen auf das gescheiterte Religionsgespräch fielen, den in bei ernster Poen und Strafe verboten.
Vgl.
Durch die fehlende Einbindung des ernestinischsächsischen Herzogtums erwies sich der Frankfurter Rezess jedoch weder als politisch noch als theologisch tragfähige Grundlage für eine Einigung. Denn im ernestinischen Sachsen verfolgte man weiterhin den Weg der namentlichen Verurteilungen von Irrlehren. Bereits kurz nach dem Scheitern des Religionsgesprächs drang Konfutationsbuch
schließlich veröffentlicht.Vgl.
2. Die Autoren
2.1 Erhard Schnepf
2.2 Victorin Strigel
Zu seinem Lebensgang vgl. unten
2.3 Andreas Hügel
2.4 Maximilian Mörlin
2.5 Johann Stössel
2.6 Simon Musaeus
Zu seiner Vita vgl. unten
2.7 Matthias Flacius Illyricus
Die vornehmlichsten adiaphoristischen Irrtümer
aus dem Jahr 1558Vgl.
2.8 Johannes Aurifaber (Vinariensis)
2.9 Erasmus Sacerius
wohl einer der bedeutendsten Theologen und Kirchenmänner der Reformationszeit
gewesen.
Vgl.
3. Inhalt – Gliederungsübersicht
Die ernestinischen Herzöge sehen sich verpflichtet, etlichen gefährlichen Irrlehren entgegenzutreten, die seit einigen Jahren aufgekommen sind und die Bewahrung der reinen Lehre des Evangeliums gefährden. Die Widerlegung ist in neun thematische Hauptabschnitte gegliedert, die zum Teil weiter untergliedert sind. Zur Orientierung folgt hier eine Übersicht:In eckigen Klammern sind ergänzende Formulierungen verzeichnet, in runden Klammern ist das jeweilige Anfangsblatt der Ausgabe A vermerkt.
0.1 [Einleitende Erklärung der Herzöge]
0.2 Register aller Irrtümer, die in dieser Konfutation widerlegt sind
1. Widerlegung des Irrtums Serveti (1a)
2. Widerlegung des Irrtums Schwenkfelds (5a)
2.1 [Bibel sei Gottes Wort nur im übertragenen Sinne] (7b)
2.2 [Bekehrung des Menschen erfolge unmittelbar durch Gott] (10a)
2.3 [Forderung nach Heiligkeit der Amtsträger] (13a)
3. Widerlegung des Irrtums der Antinomer (16a)
4. Widerlegung des Irrtums der Wiedertäufer (21a)
5. Widerlegung des Irrtums der alten und neuen Zwinglianer vom Abendmahl des Herrn (25a)
5.1 [Zum rechten Verständnis der Einsetzungsworte] (30b)
5.1.1 [Maßgeblich muss die Stiftungsabsicht Christi sein] (30b)
5.1.2 [Zeugnis der Schrift gegen bloßen Zeichencharakter] (30b)
5.1.3 [Möglicher Missbrauch zum Gericht spricht für Realpräsenz] (31b)
5.1.4 [Für uns
wird nicht von den bloßen Elementen ausgesagt] (32a)
5.1.5 [Leib und Blut Christi werden auch leiblich genossen] (32b)
5.1.6 [Testamente werden unverblümt abgefasst] (33a)
5.1.7 [Abendmahlslehre wurde der Kirche unverblümt vorgetragen] (33a)
5.1.8 [Das Abendmahl ist kein bloßes Andenken] (33a)
5.1.9 [Es ist in Analogie zu alttestamentlichen Opfern zu verstehen] (33b)
5.1.10 [Christus selbst ist in den Sakramenten gegenwärtig] (34b)
5.2 Widerlegung der Gegenrede der Widersacher (36a)
5.2.1 [Himmelfahrt ist keine gewöhnliche Ortsveränderung] (36b)
5.2.2 [Dem klaren Wortlaut ist der Vorzug vor Vernünfteleien zu geben] (37b)
5.2.3 [Gegensatz Fleisch – Geist betrifft nicht das Abendmahl] (38b)
5.2.4 [Ntl. Sakramente sind nicht bloße Zeichen des Eigentlichen] (39b)
5.2.5 [Manna ist kein Sakrament im eigentlichen Sinn] (40a)
5.2.6 [In Taufe und Abendmahl wird Christi Verdienst in unterschiedlicher Weise zugeeignet] (40b)
5.2.7 [Inwiefern das Abendmahl geistlich zu verstehen ist] (41a)
5.2.8 [Im Abendmahl werden Leib und Blut Christi wahrhaftig ausgeteilt, um die Wohltat Christi mitzuteilen und den Glauben zu stärken, und insofern handelt es sich um ein Gnadenzeichen] (41b)
5.3 [Argumente aus Bekenntnisschriften] (42b)
6. Widerlegung der Irrtümer im Artikel vom freien Willen und des Menschen Kräften (43b)
6.1 Irrtümer gegen diesen Artikel (44b)
6.1.1 [Der Mensch nach dem Fall könne aus natürlichen Kräften das Gesetz erfüllen] (44b)
6.1.2 [Er könne aus freiem Willen die Gnade ablehnen oder verwerfen] (45a)
6.1.3 [Er werde schon in diesem Leben durch die Erlösung wieder zu einem vollkommenen Ebenbild Gottes] (49a)
7. Widerlegung der Irrtümer Osiandri und Stancari im Artikel von der Rechtfertigung (50a)
7.1 [Vom Irrtum Osianders] (52a)
7.2 Vom Irrtum Stancari (53a)
8. Widerlegung der Proposition Majors, gute Werke seien nötig zur Seligkeit (55b)
8.1 [Zu guten Werken bedarf es der Seligkeit und Gerechtigkeit] (56b)
8.2 [Die Zueignung des Verdienstes Christi erfolgt allein durch den Glauben, nicht auch durch das Bekennen] (58a)
8.3 [Gute Werke sind weder nötig, die Seligkeit zu gewinnen, noch sie zu bewahren] (59b)
9. Widerlegung der Adiaphoristen (63b)
9.1 [Rekapitulation des adiaphoristischen Streits] (64b)
9.2 [Weitere Gegengründe] (71b)
9.2.1 [Christus verbietet die Gemeinschaft mit den Gegnern] (71b)
9.2.2 [Man muss die Nachfahren davor bewahren, die Bedeutung der Streitfrage zu unterschätzen] (72a)
9.2.3 [Man muss den siegesgewissen Adiaphoristen öffentlich entgegentreten] (72a)
9.3 [Wichtige Regeln und Bedingungen] (72b)
9.3.1 [Die Gegner sollen die schädlichen Streitigkeiten einstellen und ihren Irrtum öfentlich eingestehen] (72b)
9.3.2 [Evangelium und menschliche Weisheit müssen unterschieden werden] (73a)
9.3.3 [Freiheit der Kirche muss hochgehalten werden] (73b)
9.3.4 [Keine faulen Kompromisse aus Furcht vor Gefahren] (73b)
9.3.5 [Irrlehren sind öffentlich zu verurteilen] (73b)
10.1 [Schlusswort der Theologen] (74b)
10.2 [Schlusswort der Herzöge] (77a)
4. Ausgaben
Nachgewiesen werden können mindestens drei verschiedene Separatausgaben:
deutsch:
- A:B:C:D:E:F:
-
Des Durchleuchtigen || Hochgebornen Fuͤrsten vnd Herren / Herrn || Johans Friderichen des Mittlern / Hertzogen zu Sachs || sen / Landgrauen in Duͤringen / vnd Marggrauen zu || Meissen / fuͤr sich selbs / Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤdere / || Hertzog Johans Wilhelmen / vnd Hertzog Johans Friderichen || des Juͤngern zu Sachssen etc. in Gottes wort / Prophetischer || vnd Apostolischer schrifft / gegruͤndete Confutationes / Wider= || legungen vnd verdamnung etlicher ein zeit her / zu wider demsel= || ben Gottes wort / vnd heiliger Schrifft / auch der Augspurgi= || schen Confession Apologien / vnd den Schmalkaldischen Ar= || tickeln / Aber zu Fuͤrderung vnd wider anrichtung des Antichri= || stischen Bapstumbs eingeschlichenen / vnd eingerissenen Corru= || ptelen / Secten vnd Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich / || vnd in Specie / namhafftig angezeigt werden / An jhrer F. G. || getrewe Landstende / Vnterthanen vnd Verwanten ausgangen / || Damit sie sich durch Goͤttliche verleihung / dafuͤr zu huͤten / Auch || in Gottes worts / vnd der Christlichen Religion Sachen / ge= || melter Augspurgischen Confession / Apologien / vnd den || Schmalkaldischen Artickeln gemes (dabey denn || jhre F. G. durch Goͤttliche gnad / bis an || derselben ende zuuerharren wil= || lens vnd entschlossen) || zu halten wissen || vnd haben. || M. D. LIX. || Jhena. || Gedruckt durch Thomam Rebart. [6], 78 Bl. 4° (VD 16 S 1098).Des Durchleuchti= || gen hochgebornen Fuͤrsten vnd Her= || ren / Herrn Johans Friderichen des Mittlern / || Hertzogen zu Sachssen / Landgrauen in || Duͤringen vnd Marggrauen zu Meissen / fur sich selbs / || Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤdere / Hertzog Johans || Wilhelmen vnd Hertzog Johans Friderichen des Juͤn= || gern zu Sachssen etc. in Gottes wort Prophetischer vnd || Apostolischer Schrifft gegruͤndete Confutationes / Wi= || derlegungen vnd verdamnung etlicher ein zeit her zu wi= || der demselben Gottes wort / vnd heiliger Schrifft / auch || der Augspurgischen Confession Apologien / vnd den || Schmalkaldischen Artikeln / Aber zu Fuͤrderung v] wi= || der anrichtung des Antichristischen Bapstums einge= || schlichenen / vnd eingerissenen Corruptelen / Secten vnd || Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich / vnd in Spe= || cie / namhafftig angezeigt werden / An jrer F. G. getrewe || Landstende / Vnterthanen vnd Verwanten ausgangen / || Damit sie sich durch Goͤttliche verleihung / dafur zu huͤ= || ten / Auch in Gottes worts / vnd der Christlichen Reli= || gion sachen / gemelter Augspurgischen Confession / Apo= || logien / vnd den Schmalkaldischen Artikeln gemes || (dabey denn jre F. G. durch goͤttliche Gnad || bis an derselben ende zuuerharren wil= || lens vnd entschlossen) zu hal= || ten wissen vnd haben. || 1 5 5 9. || Gedruckt zu Jhena durch Christian Roͤdingers Erben. [6], 84 Bl. 4° (VD 16 S 1099).ILLVSTRISSIMI || PRINCIPIS AC DOMINI, DO= || MINI IOHANNIS FRIDERICI SECVNDI, DVCIS || Saxoniae, Landgrauij Thuringiae, & Marchionis Mi= || sniae, suo ac Fratrum D. Iohannis Vuilhelmi, & D. Iohannis Friderici natu || Iunioris nomine, solida & ex Verbo DEI sumpta Confutatio & condem= || natio praecipuarum Corruptelarum, Sectarum, & errorum, hoc tempore ad || instaurationem & propagationem Regni Antichristi Rom. Pontificis alia= || rumque fanaticarum opinionum, ingruentium & grassantium, contra ue= || ram sacrae Scripturae, Confeßionis Augustanae & Schmalkaldicorum Arti= || culorum Religionem, ad suae Celsis. & Fratrum suorum subditos cuiuscunque || Ordinis scripta & edita, ut auxiliante DEO illas Satanae technas cauere, || & in puritate Verbi DEI praedictaque Christiana agnita, recepta, & con= || fessa Religione in cuius Confessione & ipsorum Celsitudines, || DEI beneficio, constantes ad extremum usque uitae || spiritum perseuerare decreuerunt) || illi quoque permanere pos= || sint, quemadmodum || & debent. || IENAE. || EX OFFICINA TYPO= || GRAPHICA THOMAE || REBARTI. || || ANNO M. D. LIX. [6], 60 Bl. 4° (S 1100).CORPVS || DOCTRINAE CHRISTIANAE, || EX MONVMENTIS || PROPHETARVM ET APOSTO = || LORVM, ROTVNDE, BREVITER, NER= || uosè à D. Martino Lvthero, & alijs harum || Regionum Theologis collectum & com= || prehensum. || SICVT EA DOCTRINA IN REGIONIBVS || Illustrißimi Principis ac Domini, D. Iohannis Vvilhelmi, Du= || cis Saxoniæ, Landgrauij Thuringiæ, & Marchionis Misniæ, vnanimi consensu traditur, publicaqa confes= || sione extat. || [Vignette: rundes Brustbild von Luther im Professorentalar mit geschlossenem Buch, im rechteckigen Rahmen; neben Rollwerk und Putten etc. sind auf dem Rahmen dargestellt: (links oben) Adam und Eva, (rechts oben) Kains Brudermord, (rechts unten) Moses mit den Gesetzestafeln und Aaron im hohepriesterlichen Ornat, zu ihren Füßen hingestreckt eine leblose menschliche Gestalt, (links unten) der auferstandene Gekreuzigte, zu seinen Füßen hingestreckt ein Mensch, der, von drei Blutstrahlen aus Christi Wunden getroffen, den Kopf aufrichtet und auf den Erlöser blickt] || IENÆ || Excudebat Guntherus Huttichius impensis hæredum || Thomæ Rebarthi, Anno || M. D. L X X I. (VD 16 M 2889). – Darin Bl. 282v–316v: ILLVSTRISSIMI PRIN= || PRINCIPIS AC DOMINI, DOMINI IO= || hannis Friderici secundi, Ducis Saxoniae, Landgrauij Thuringiae, & || Marchionis Misniae, suo ac Fratrum D. Iohannis VVilhelmi, & D. Io= || hannis Friderici natu Iunioris nomine, solida & ex verbo DEI sumpta || Confutatio & condemnatio praecipuarum Corruptelarum, Sectarum, || & errorum, hoc tempore ad instaurationem & propagationem Regni || Antichristi Rom. Pontificis aliarumque fanaticarum opinionum, ingruen || tium & grassantium, contra veram sacrae Scripturae, Confeßionis Au= || gustanae, & Schmalkaldicorum Articulorum Religionem, ad suae Celsis. || & Fratrum suorum subditos cuiuscunque Ordinis scripta & edita, vt au= || xiliante DEO illas Satanae technas cauere, & in puritate Verbi DEI || praedictaque Christiana agnita, recepta, & confessa Religione (in cui= || us confessione & ipsorum Celsitudines, DEI beneficio, con= || stantes ad extremum vsque vitae Spiritum perseuera= || re decreuerunt) illi quoque permanere pos= || sint, quemadmodum & || debent. || DEVT. XVII. || [Dtn 17,18–20].CORPVS || DOCTRINAE CHRISTIANAE. || Das ist / || Summa der || Christlichen lere / aus den Schriff= || ten der Propheten vnd Aposteln / fein kurtz / rundt || vnd gruͤndlich / durch D. Martinum Lutherum son= || derlich / vnd andere dieser Lande Le= || rer zusamen gefasset. || Wie dieselbige in vnser von Gottes gnaden Johans || Wilhelm / Hertzogen zu Sachssen / Landgraffen in Thuͤringen / vnd || Marggraffen zu Meissen / Fuͤrstenthumen vnd Landen / durch || Gottes gnade eintrechtig bekandt vnd geleret wird. || [Vignette: wie zu D beschrieben] || Gedruckt zu Jhena / durch Guͤntherum Huͤttich. || Anno M. D. LXXI. (VD 16 M 2900) – Darin Bl. 297r–338r: Des Durchleuchtigen Hochge= || bornen Fuͤrsten vnd Herrn / Herrn Johans Frideri= || chen des Mitlern / Hertzogen zu Sachssen / Landgrauen in Duͤringen / vnd Marggrauen zu Meissen / fuͤr sich selbs / Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤ= || dere / Hertzog Johans Wilhelmen / vnd Hertzog Johans Friderichen des Juͤn= || gern zu Sachssen etc. in Gottes wort / Prophetischer vnd Apostolischer Schrifft / || gegruͤndete Confutationes / Widerlegungen vnd verdammung etlicher ein zeit her / || zuwider demselben Gottes wort vnd heiliger Schrifft / auch der Augspurgischen || Confession / Apologien / vnd den Schmalkaldischen Artickeln / Aber zu fuͤrderung || vnd wider anrichtung des Antichristischen Bapsthumbs / eingeschlichenen vnd ein= || gerissenen Corruptelen / Secten vnd Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich / || vnd in Specie, namhafftig angezeigt werden / An jrer F. G. getrewe Landstende / || Vnterthanen vnd Verwandten ausgangen / Damit sie sich durch Goͤttliche verlei= || hung / dafuͤr zu huͤten / Auch in Gottes worts / vnd der Christlichen Religion Sa= || chen / gemelter Augspurgischen Confession / Apologien / vnd den Schmalkal= || dischen Artickeln gemeß (dabey denn jre F. G. durch Goͤttliche || gnad / bis an derselben ende zuuerharren willens || vnd entschlossen) zu halten wis= || sen vnd haben.CORPVS || DOCTRINAE CHRISTIANAE. || Das ist || Summa der || Christlichen lere / aus den Schriff= || ten der Propheten vnd Aposteln / fein kurtz / rundt / vnd || gruͤndlich / durch D. Martinum Lutherum son= || derlich / vnd andere dieser Lande Le= || rer zusamen gefasset. || Wie dieselbige in vnser von Gottes gnaden Johans Wil= || helm / Hertzogen zu Sachssen / Landgraffen in Thuͤringen / vnd || Marggraffen zu Meissen / Fuͤrstenthumen vnd Landen / durch || Gottes gnade eintrechtig bekant vnd geleret wird. || [Vignette: Johann Friedrich I. von Sachsen (links) und Luther (rechts) knien anbetend vor einem Kruzifixus, unter einem Torbogen, im Hintergrund eine Landschaft mit Gebäuden (Jerusalem?), hinter Johann Friedrich ein herzogl. sächs. Wappen, hinter Luther die Lutherrose, links ein Halbatlant in Gestalt eines alten Mannes (Apostel?, Prophet?), rechts eine Halbkaryatide (Sibylle? Maria Magdalena?)] || Gedruckt zu Jhena / durch Donatum Richtzenhan. || Anno M. D. LXXI. (VD 16 M 2901) – Darin: Bl. 285r–340v: Des Durchleuchtigen Hoch= || gebornen Fuͤrsten vnd Herrn / Herrn Johans Frideri= || chen des Mittlern / Hertzogen zu Sachssen / Landgrauen in Duͤringen / || vnd Marggrauen zu Meissen / fuͤr sich selbs / Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤde= || re / Hertzog Johans Wilhelmen / vnd Hertzog Johans Friderichen des Juͤngern || zu Sachssen etc. in Gottes wort / Prophetischer vnd Apostolischer schrifft / gegruͤn= || dete Confutationes / Widerlegungen vnd verdammung etlicher ein zeit her / zuwi= || der demselben Gottes wort vnd heiliger Schrifft / Auch der Augspurgischen Con= || feßion / Apologien / vnd den Schmalkaldischen Artikeln / Aber zu fuͤrderung vnd || wider anrichtung des Antichristischen Bapstums eingeschlichenen vnd eingerissenen || Corruptelen / Secten vnd Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich vnd in specie / [285v:] namhafftig angezeigt werden / An jrer F. G. getrewe Landstende / vnterthanen vnd || Verwanten ausgangen / Damit sie sich durch goͤttliche verleihung / dafuͤr zu huͤten / || Auch in Gottes worts vnd der Christlichen Religion Sachen / gemelter Augspur= || gischen Confeßion / Apologien / vnd den Schmalkaldischen Artikeln gemes / || (dabey denn jre F. G. durch Goͤttliche gnad / bis an derselben ende zuuer= || harren willens vnd entschlossen) zu halten wissen vnd haben.
Vorhanden:
Erfurt, Universitätsbibliothek, Depositum Erfurt (ehemals Stadt und Regionalbibliothek): LA. 4 00074 (09)
Gotha, Forschungsbibliothek: Th 1582(15); Theol.4 498(8)
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 4 Bud.Theol.223(1)
Lüneburg, Ratsbücherei: Th 912(1)
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Polem. 1633 b; 4 Polem. 754 [benutztes Exemplar]; Res/4 Polem. 3344,29
New York, Union Theological Seminary: D 588
Trier, Stadtbibliothek: 4 an: Z VI 24.8
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 4 IX:166
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 32.22 Pol.(2); 84.15 Jur.(4); G 537.4 Helmst.(2) [Titelbl. fehlt]; S 217b.4 Helmst.(4); Yv 1835.8 Helmst
Zwickau, Ratsschulbibliothek: 9.6.25.(4)
B:Des Durchleuchti= || gen hochgebornen Fuͤrsten vnd Her= || ren / Herrn Johans Friderichen des Mittlern / || Hertzogen zu Sachssen / Landgrauen in || Duͤringen vnd Marggrauen zu Meissen / fur sich selbs / || Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤdere / Hertzog Johans || Wilhelmen vnd Hertzog Johans Friderichen des Juͤn= || gern zu Sachssen etc. in Gottes wort Prophetischer vnd || Apostolischer Schrifft gegruͤndete Confutationes / Wi= || derlegungen vnd verdamnung etlicher ein zeit her zu wi= || der demselben Gottes wort / vnd heiliger Schrifft / auch || der Augspurgischen Confession Apologien / vnd den || Schmalkaldischen Artikeln / Aber zu Fuͤrderung v] wi= || der anrichtung des Antichristischen Bapstums einge= || schlichenen / vnd eingerissenen Corruptelen / Secten vnd || Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich / vnd in Spe= || cie / namhafftig angezeigt werden / An jrer F. G. getrewe || Landstende / Vnterthanen vnd Verwanten ausgangen / || Damit sie sich durch Goͤttliche verleihung / dafur zu huͤ= || ten / Auch in Gottes worts / vnd der Christlichen Reli= || gion sachen / gemelter Augspurgischen Confession / Apo= || logien / vnd den Schmalkaldischen Artikeln gemes || (dabey denn jre F. G. durch goͤttliche Gnad || bis an derselben ende zuuerharren wil= || lens vnd entschlossen) zu hal= || ten wissen vnd haben. || 1 5 5 9. || Gedruckt zu Jhena durch Christian Roͤdingers Erben. [6], 84 Bl. 4° (VD 16 S 1099).
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 1 an: Bibl. Diez qu. 1839; 1 an: Df 6022 R; 1 an: Dg 5984; 1 an: Dg 5984a
Gotha, Forschungsbibliothek: Druck 715(2)
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 8 MS 2143(1)
Leipzig, DNB, Deutsches Schrift und Buchmuseum: III: 44,2
Lüneburg, Ratsbücherei: Th 913(1)
Lutherstadt Wittenberg, Evangelisches Predigerseminar: 4HTh1622
München, Bayerische Staatsbibliothek: ESlg/4 Polem. 1633
München, Bibliothek der LudwigMaximiliansUniversität: 4 Theol.5207:2
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: R,3:97 b(n. 2.)
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 77.Dd.366 [benutztes Exemplar]
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 231.48 Theol; H 136.4 Helmst.(2); H 175a.4 Helmst.(6)
lateinisch:
C:ILLVSTRISSIMI || PRINCIPIS AC DOMINI, DO= || MINI IOHANNIS FRIDERICI SECVNDI, DVCIS || Saxoniae, Landgrauij Thuringiae, & Marchionis Mi= || sniae, suo ac Fratrum D. Iohannis Vuilhelmi, & D. Iohannis Friderici natu || Iunioris nomine, solida & ex Verbo DEI sumpta Confutatio & condem= || natio praecipuarum Corruptelarum, Sectarum, & errorum, hoc tempore ad || instaurationem & propagationem Regni Antichristi Rom. Pontificis alia= || rumque fanaticarum opinionum, ingruentium & grassantium, contra ue= || ram sacrae Scripturae, Confeßionis Augustanae & Schmalkaldicorum Arti= || culorum Religionem, ad suae Celsis. & Fratrum suorum subditos cuiuscunque || Ordinis scripta & edita, ut auxiliante DEO illas Satanae technas cauere, || & in puritate Verbi DEI praedictaque Christiana agnita, recepta, & con= || fessa Religione in cuius Confessione & ipsorum Celsitudines, || DEI beneficio, constantes ad extremum usque uitae || spiritum perseuerare decreuerunt) || illi quoque permanere pos= || sint, quemadmodum || & debent. || IENAE. || EX OFFICINA TYPO= || GRAPHICA THOMAE || REBARTI. || || ANNO M. D. LIX. [6], 60 Bl. 4° (S 1100).
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 an: Df 6022 R; Bibl. Diez qu. 1839; Dg 5984; Dg 5984a
Gotha, Forschungsbibliothek: Druck 715(1); Theol.4 501/3(2); Theol.4 564c/5
Hundisburg, von Alvenslebensche Bibliothek: Alv De 82(1)
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 4 Bud.Theol.174(1)
Lutherstadt Wittenberg, Evangelisches Predigerseminar: 4HTh1621
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Polem. 1305 m; 4 Polem. 2856#Beibd.1; ESlg/4 Polem. 1633 e
München, Bibliothek der LudwigMaximiliansUniversität: 4 Theol.5207:1
Trier, Stadtbibliothek: 1 an: Z VI 18.8
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Aut VIb (29)
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 77.F.65 [benutztes Exemplar]
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 125.3 Quod.(5); 149.2 Theol.(1); 202.9 Theol.(2); H 175a.4 Helmst.(7); H 175d.4 Helmst.(1); S 217b.4 Helmst.(7); S 224.4 Helmst.(3)
Der Text ist außerdem im Corpus doctrinae Thuringicum von 1571 enthalten:
lateinisch:
D:CORPVS || DOCTRINAE CHRISTIANAE, || EX MONVMENTIS || PROPHETARVM ET APOSTO = || LORVM, ROTVNDE, BREVITER, NER= || uosè à D. Martino Lvthero, & alijs harum || Regionum Theologis collectum & com= || prehensum. || SICVT EA DOCTRINA IN REGIONIBVS || Illustrißimi Principis ac Domini, D. Iohannis Vvilhelmi, Du= || cis Saxoniæ, Landgrauij Thuringiæ, & Marchionis Misniæ, vnanimi consensu traditur, publicaqa confes= || sione extat. || [Vignette: rundes Brustbild von Luther im Professorentalar mit geschlossenem Buch, im rechteckigen Rahmen; neben Rollwerk und Putten etc. sind auf dem Rahmen dargestellt: (links oben) Adam und Eva, (rechts oben) Kains Brudermord, (rechts unten) Moses mit den Gesetzestafeln und Aaron im hohepriesterlichen Ornat, zu ihren Füßen hingestreckt eine leblose menschliche Gestalt, (links unten) der auferstandene Gekreuzigte, zu seinen Füßen hingestreckt ein Mensch, der, von drei Blutstrahlen aus Christi Wunden getroffen, den Kopf aufrichtet und auf den Erlöser blickt] || IENÆ || Excudebat Guntherus Huttichius impensis hæredum || Thomæ Rebarthi, Anno || M. D. L X X I. (VD 16 M 2889). – Darin Bl. 282v–316v: ILLVSTRISSIMI PRIN= || PRINCIPIS AC DOMINI, DOMINI IO= || hannis Friderici secundi, Ducis Saxoniae, Landgrauij Thuringiae, & || Marchionis Misniae, suo ac Fratrum D. Iohannis VVilhelmi, & D. Io= || hannis Friderici natu Iunioris nomine, solida & ex verbo DEI sumpta || Confutatio & condemnatio praecipuarum Corruptelarum, Sectarum, || & errorum, hoc tempore ad instaurationem & propagationem Regni || Antichristi Rom. Pontificis aliarumque fanaticarum opinionum, ingruen || tium & grassantium, contra veram sacrae Scripturae, Confeßionis Au= || gustanae, & Schmalkaldicorum Articulorum Religionem, ad suae Celsis. || & Fratrum suorum subditos cuiuscunque Ordinis scripta & edita, vt au= || xiliante DEO illas Satanae technas cauere, & in puritate Verbi DEI || praedictaque Christiana agnita, recepta, & confessa Religione (in cui= || us confessione & ipsorum Celsitudines, DEI beneficio, con= || stantes ad extremum vsque vitae Spiritum perseuera= || re decreuerunt) illi quoque permanere pos= || sint, quemadmodum & || debent. || DEVT. XVII. || [Dtn 17,18–20].
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 4 Df 6202/5
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 4 MS 1319+
Lutherstadt Wittenberg, Evangelisches Predigerseminar: 2STh34
Nürnberg, Stadtbibliothek: Strob. 2. 13
Zwickau, Ratsschulbibliothek: 47.2.3
deutsch:
E:CORPVS || DOCTRINAE CHRISTIANAE. || Das ist / || Summa der || Christlichen lere / aus den Schriff= || ten der Propheten vnd Aposteln / fein kurtz / rundt || vnd gruͤndlich / durch D. Martinum Lutherum son= || derlich / vnd andere dieser Lande Le= || rer zusamen gefasset. || Wie dieselbige in vnser von Gottes gnaden Johans || Wilhelm / Hertzogen zu Sachssen / Landgraffen in Thuͤringen / vnd || Marggraffen zu Meissen / Fuͤrstenthumen vnd Landen / durch || Gottes gnade eintrechtig bekandt vnd geleret wird. || [Vignette: wie zu D beschrieben] || Gedruckt zu Jhena / durch Guͤntherum Huͤttich. || Anno M. D. LXXI. (VD 16 M 2900) – Darin Bl. 297r–338r: Des Durchleuchtigen Hochge= || bornen Fuͤrsten vnd Herrn / Herrn Johans Frideri= || chen des Mitlern / Hertzogen zu Sachssen / Landgrauen in Duͤringen / vnd Marggrauen zu Meissen / fuͤr sich selbs / Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤ= || dere / Hertzog Johans Wilhelmen / vnd Hertzog Johans Friderichen des Juͤn= || gern zu Sachssen etc. in Gottes wort / Prophetischer vnd Apostolischer Schrifft / || gegruͤndete Confutationes / Widerlegungen vnd verdammung etlicher ein zeit her / || zuwider demselben Gottes wort vnd heiliger Schrifft / auch der Augspurgischen || Confession / Apologien / vnd den Schmalkaldischen Artickeln / Aber zu fuͤrderung || vnd wider anrichtung des Antichristischen Bapsthumbs / eingeschlichenen vnd ein= || gerissenen Corruptelen / Secten vnd Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich / || vnd in Specie, namhafftig angezeigt werden / An jrer F. G. getrewe Landstende / || Vnterthanen vnd Verwandten ausgangen / Damit sie sich durch Goͤttliche verlei= || hung / dafuͤr zu huͤten / Auch in Gottes worts / vnd der Christlichen Religion Sa= || chen / gemelter Augspurgischen Confession / Apologien / vnd den Schmalkal= || dischen Artickeln gemeß (dabey denn jre F. G. durch Goͤttliche || gnad / bis an derselben ende zuuerharren willens || vnd entschlossen) zu halten wis= || sen vnd haben.
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 4 Df 6264 EBD
Coburg, Landesbibliothek: Cas A 1634
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 2 304/1(2)R
Hundisburg, von Alvenslebensche Bibliothek: Alv V 409
Köln, Universitäts und Stadtbibliothek: G.B.IV 6029
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: S,3:12
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 31.O.28
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: G 17.2 Helmst.(2)
F:CORPVS || DOCTRINAE CHRISTIANAE. || Das ist || Summa der || Christlichen lere / aus den Schriff= || ten der Propheten vnd Aposteln / fein kurtz / rundt / vnd || gruͤndlich / durch D. Martinum Lutherum son= || derlich / vnd andere dieser Lande Le= || rer zusamen gefasset. || Wie dieselbige in vnser von Gottes gnaden Johans Wil= || helm / Hertzogen zu Sachssen / Landgraffen in Thuͤringen / vnd || Marggraffen zu Meissen / Fuͤrstenthumen vnd Landen / durch || Gottes gnade eintrechtig bekant vnd geleret wird. || [Vignette: Johann Friedrich I. von Sachsen (links) und Luther (rechts) knien anbetend vor einem Kruzifixus, unter einem Torbogen, im Hintergrund eine Landschaft mit Gebäuden (Jerusalem?), hinter Johann Friedrich ein herzogl. sächs. Wappen, hinter Luther die Lutherrose, links ein Halbatlant in Gestalt eines alten Mannes (Apostel?, Prophet?), rechts eine Halbkaryatide (Sibylle? Maria Magdalena?)] || Gedruckt zu Jhena / durch Donatum Richtzenhan. || Anno M. D. LXXI. (VD 16 M 2901) – Darin: Bl. 285r–340v: Des Durchleuchtigen Hoch= || gebornen Fuͤrsten vnd Herrn / Herrn Johans Frideri= || chen des Mittlern / Hertzogen zu Sachssen / Landgrauen in Duͤringen / || vnd Marggrauen zu Meissen / fuͤr sich selbs / Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤde= || re / Hertzog Johans Wilhelmen / vnd Hertzog Johans Friderichen des Juͤngern || zu Sachssen etc. in Gottes wort / Prophetischer vnd Apostolischer schrifft / gegruͤn= || dete Confutationes / Widerlegungen vnd verdammung etlicher ein zeit her / zuwi= || der demselben Gottes wort vnd heiliger Schrifft / Auch der Augspurgischen Con= || feßion / Apologien / vnd den Schmalkaldischen Artikeln / Aber zu fuͤrderung vnd || wider anrichtung des Antichristischen Bapstums eingeschlichenen vnd eingerissenen || Corruptelen / Secten vnd Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich vnd in specie / [285v:] namhafftig angezeigt werden / An jrer F. G. getrewe Landstende / vnterthanen vnd || Verwanten ausgangen / Damit sie sich durch goͤttliche verleihung / dafuͤr zu huͤten / || Auch in Gottes worts vnd der Christlichen Religion Sachen / gemelter Augspur= || gischen Confeßion / Apologien / vnd den Schmalkaldischen Artikeln gemes / || (dabey denn jre F. G. durch Goͤttliche gnad / bis an derselben ende zuuer= || harren willens vnd entschlossen) zu halten wissen vnd haben.
Vorhanden:
Frankfurt/Main, Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg: Q 15/94
Göttingen, Niedersächsische Staats und Universitätsbibliothek: 4 MULERT 105
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 2 304/3
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 2 Bud.Theol. 62; 4 MS 3946(2)
Lutherstadt Wittenberg, Bibliothek des Evangelischen Predigerseminars: 2STh38/1
München, Bibliothek der LudwigMaximiliansUniversität: 2 Theol. 86
Nürnberg, Stadtbibliothek: Theol. 2. 731
Rudolstadt, Kirchenbibliothek: II.B.11
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: Te 4 11(1)
Die Edition des deutschen Texts erfolgt nach Ausgabe A, die des lateinischen nach Ausgabe C.