1. Historische Einleitung
Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 sicherte neben den Altgläubigen den Augsburger Konfessionsverwandten die freie Religionsausübung zu. Die Rechtssicherheit für Protestanten war so untrennbar mit dem Bezug auf die Confessio Augustana (CA) verknüpft worden. Doch dieses Bekenntnis war deutungsabhängig, spätestens seit der von Philipp Melanchthon selbst erstellten Confessio Augustana variata von 1540.Zur Problematik vgl. Dingel, Konfessionsverwandtschaft. Zudem waren seit dem Augsburger Interim von 1548 verschiedene Kontroversen unter den Evangelischen im Reich ausgebrochen.Diese Streitigkeiten werden in den Bänden unserer Edition dokumentiert. Diese Streitigkeiten verdeutlichten, dass die Confessio Augustana offenkundig nicht als umfassende theologische Grundlegung und Bestimmung dessen [dienen konnte], was die neue Konfession ausmache.Vgl. Leppin, Katastrophenverarbeitung, 297.
Während des Wormser Religionsgesprächs 1557 wurde daher von altgläubiger Seite die Forderung nach einer Verurteilung von Lehren erhoben, die von der Confessio Augustana abwichen. Dadurch kam es zwischen den Protestanten zum Eklat, und die Uneinigkeit auf protestantischer Seite trat offen zu Tage. Denn bereits im Vorfeld des Religionsgesprächs hatte der ernestinische Herzog Johann Friedrich II., der Mittlere, die Forderung nach namentlicher Verdammung der Irrlehren erhoben.Vgl. Wolf, Geschichte der Protestanten, 77–80; Gehrt, Konfessionspolitik, 114–116. Damit hatte er sich jedoch nicht durchzusetzen vermocht, da die anderen protestantischen Fürsten eine Einstellung der gegenseitigen Verunglimpfungen und die Behandlungen der streitigen Lehrfragen auf einer künftigen Synode anmahnten.Vgl. Wolf, Geschichte der Protestanten, 73f; Gehrt, Konfessionspolitik, 114f. Die ernestinischen Delegierten zum Religionsgespräch erhielten von Johann Friedrich dem Mittleren dennoch die klare Anweisung, in Worms auf der namentlichen Verdammung der Irrlehren und ihrer Vertreter zu beharren.Vgl. Johann Friedrichs Instruktion für die weimarischen Mitglieder des Wormser Religionsgesprächs. 27. Juli 1557, abgedruckt in: Wolf, Geschichte der Protestanten, 316–326, bes. 320. Nachdem sich die ernestinischen Gesandten damit nicht gegen die anderen protestantischen Kolloquiumsteilnehmer durchsetzen konnten, überreichten sie eine Protestatio und verließen das Religionsgespräch vorzeitig, womit die unter den Evangelischen herrschende Uneinigkeit offiziell aufgedeckt wurde.Vgl. Irene Dingel, Art. Religionsgespräche IV: Altgläubig – protestantisch – innerprotestantisch, in: TRE 28 (1997), 654–681, bes. 662; Scheible, Melanchthon, 226–235; Bundschuh, Wormser Religionsgespräch, bes. 453–461; Slenczka, Das Wormser Schisma von 1557, bes. 406–473; Leppin, Katastrophenverarbeitung, 297f.
Ihre Reaktionen auf das gescheiterte Religionsgespräch fielen, den in Worms vertretenen Positionen entsprechend, unterschiedlich aus. Eine Gruppe von protestantischen Reichsfürsten erkannte nun die politische und theologische Notwendigkeit eines Konsenses, um so möglichen Bestrebungen zur Veränderung des Religionsfriedens zuvorzukommen. In Frankfurt einigten sich daraufhin am 18. März 1558 acht FürstenIn Frankfurt anwesend waren anlässlich der Kaiserproklamation Ferdinands I. die Kurfürsten Ottheinrich von der Pfalz, August von Sachsen und Joachim II. von Brandenburg, ferner Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrücken, Herzog Christoph von Württemberg und Landgraf Philipp von Hessen; mit dem Pfalzgrafen Friedrich von Simmern und dem Markgrafen Karl von Baden wurde schriftlich verhandelt. Vgl. [Julius August] Wagenmann † (C[arl] Enders), Art. Frankfurter Rezeß, in: RE3 6 (1899), 169–172, hier bes. 169,55–170,4. auf einen im Wesentlichen von Melanchthon entworfenen Text, den Frankfurter Rezess.Vgl. CR 9, Nr. 6483, S. 489–507; Dingel, Melanchthons Einigungsbemühungen. Als Lehrnorm wurde darin vor allem auf die Confessio Augustana variata verwiesen. Man hielt fest, dass zwar Ungleichheit in den Zeremonien herrsche, dass eine völlige Gleichheit aber bisher ohnehin nicht erreicht worden sei. Daher sollte auch zukünftig keine Seite die andere verdammen, und die Veröffentlichung weiterer Streitschriften wurde bei ernster Poen und Strafe verboten.Vgl. CR 9, Nr. 6483, Sp. 501f.
Durch die fehlende Einbindung des ernestinischsächsischen Herzogtums erwies sich der Frankfurter Rezess jedoch weder als politisch noch als theologisch tragfähige Grundlage für eine Einigung. Denn im ernestinischen Sachsen verfolgte man weiterhin den Weg der namentlichen Verurteilungen von Irrlehren. Bereits kurz nach dem Scheitern des Religionsgesprächs drang Flacius bei Herzog Johann Friedrich II., dem Mittleren, auf die Erstellung einer systematischen Darstellung und Widerlegung der erkannten Irrtümer, die dann als essentieller Bestandteil einer Bekenntnisgrundlage der Protestanten dienen könne.Vgl. Gehrt, Konfessionspolitik, 122; Ilić, Theologian of Sin and Grace, 144f. Zu diesem Zweck beauftragte der Herzog die Jenaer Theologen Erhard Schnepf, Victorin Strigel und Andreas Hügel mit der Erarbeitung eines ersten Entwurfs. Sie übernahmen die Aufgabe trotz ihrer Bedenken. Zum einen erkannten sie die Gefahr, dass eine neue normative Bekenntnisschrift als Abweichung von der CA aufgefasst werden könnte.Vgl. Gehrt, Konfessionspoltik, 123. Zum anderen weigerten sie sich, mit Flacius und Amsdorf zusammen zu arbeiten, da sie deren Unnachgiebigkeit ablehnten.Vgl. ebd., 124f. Zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den drei Theologen und Flacius kam es dann im Mai 1558, als Flacius forderte, schärfere und stärker abgrenzende Formulierungen in deren Entwurf einzufügen. Der Herzog beauftragte daraufhin zunächst Maximilian Mörlin, Johann Stössel und Simon Musaeus mit der Überarbeitung des Dokuments, um dann im Oktober 1558 Flacius, Johannes Aurifaber und Erasmus Sacerius die Aufgabe der Endredaktion zu übertragen. Im Januar 1559 wurde das Konfutationsbuch schließlich veröffentlicht.Vgl. Gleiß, Weimarer Disputation, 49f. Melanchthon verfasste ein Gutachten dazu für Kurfürst August von Sachsen, datiert auf den 9. März 1559, vgl. CR 9, Nr. 6705, Sp. 763–775. Es wurde zum lehrbestimmenden Bekenntnis des ernestinischen Sachsen. Indem es auf die positive Formulierung von Glauben und Lehre in entsprechenden Artikeln verzichtete und den Weg der Negativa wählte – einschließlich namentlicher Verwerfung zeitgenössischer Vertreter der inkriminierten Häresien –, entfernte es sich allerdings von dem bis dahin eingeschlagenen Weg der Bekenntnisentwicklung. Vgl. Dingel, Bekenntnis und Geschichte, 78. In gewissem Sinne ist Amsdorfs Privatbekenntnis von 1558 als Präzedenzfall anzusehen, unsere Ausgabe Nr. 2 (Öffentliches Bekenntnis der reinen Lehre). Vgl. dazu Kolb, Bekenntnisform.
2. Die Autoren
2.1 Erhard Schnepf
Erhard Schnepf,Vgl. zum Folgenden Volker Leppin, Art. Schnepf, in: TRE 30 (1999), 233–235. am 1. November 1495 in Heilbronn geboren, war nach Studien in Erfurt und Heidelberg zunächst 1520 Prediger in Weinsberg; 1522 wurde er durch die österreichische Regierung vertrieben und fand Zuflucht im Kraichgau bei Dietrich von Gemmingen. 1523/24 wirkte er als Prediger in der Reichsstadt Wimpfen, ab 1526 als Pfarrer im nassauischen Weilburg, wo er jeweils die Einführung der Reformation unterstützte. Wohl ab 1528 war Schnepf Professor der Heiligen Schrift an der Universität Marburg, bald auch Hofprediger des Landgrafen Philipp von Hessen, den er auf die Reichstage in Speyer 1529 und in Augsburg 1530 begleitete. 1534 wurde Schnepf zusammen mit Ambrosius Blarer mit der Durchführung der Reformation in Württemberg beauftragt. 1544 wurde Schnepf Theologieprofessor in Tübingen, 1549 in Jena, wobei er zugleich die Superintendentur innehatte. Schnepf starb am 1. November 1558 in Jena.
2.2 Victorin Strigel
Zu seinem Lebensgang vgl. unten unsere Ausgabe Nr. 11, Einleitung, S 533f.
2.3 Andreas Hügel
Andreas HügelVgl. zum Folgenden Scheible, MBW 12, 333f. wurde um 1500 im bayerischen Teil der Diözese Salzburg geboren und war zunächst Priester. Ende 1538 wurde er, inzwischen verheiratet, Prediger in Amberg; auf Befehl des Kurfürsten Ludwig V. von der Pfalz wurde er im Oktober 1539 entlassen. Am 5. Februar 1540 in Wittenberg zum Magister promoviert, fungierte Hügel dort – mit kurzen Unterbrechungen – als Diakon, bis er 1548 zum Pfarrer an St. Katharinen in Brandenburg-Neustadt berufen wurde. Da er die Annahme des Interims in der von Kurfürst Joachim II. von Brandenburg rezipierten Form ablehnte, wurde er bereits im Februar 1549 wieder entlassen. Hügel wurde Pfarrer in Jena, am 4. Februar 1558 auch Superintendent. Wegen seiner Ablehnung des Weimarer Konfutationsbuchs, an dessen erster Fassung er mitgewirkt hatte, wurde er am Ostermontag, dem 27. März 1559, zusammen mit Victorin Strigel verhaftet und zunächst auf der Leuchtenburg (bei Kahla, Thüringen), danach bis Anfang September auf Burg Grimmenstein (Gotha) gefangengehalten. 1562 wurde Hügel Pfarrer und Superintendent in Orlamünde, wo er, 1570 entlassen und 1573 wieder eingesetzt, am 16. September 1578 starb.
2.4 Maximilian Mörlin
Maximilian MörlinZu seiner Vita vgl. Vgl. Julius August Wagenmann, Art. Mörlin, Maximilian, in: ADB 22 (1885), 325. wurde am 14. Oktober 1516 in Wittenberg geboren. Er war der Bruder von Joachim Mörlin. Nach dem Studium an der Leucorea und nach verschiedenen Stationen als Prediger amtierte er schließlich seit 1544 als Hofprediger und seit 1548 als Superintendent in Coburg. Bereits 1546 war er an der Leucorea zum Dr. theol. promoviert worden. Er half im Jahr 1556 bei der Einführung der Reformation in Baden-Durlach. 1558 wurde er zur Überarbeitung des Konfutationsbuchs herangezogen und besorgte dessen Übersetzung ins Deutsche.Vgl. Ilić, Theologian of Sin and Grace, 145. Um 1561/62 riet er Herzog Johann Friedrich II., dem Mittleren, zur Einsetzung eines Konsistoriums in Weimar, dessen erster geistlicher Assessor er dann auch wurde. 1570 ging er, bei Herzog Johann Wilhelm von Sachsen in Ungnade gefallen, als Hofprediger des Grafen Johann VI. von Nassau nach Dillenburg, wo er sich erfolglos bemühte, den Übergang zum reformierten Bekenntnis zu verhindern. 1573 wurde er nach Coburg zurückberufen, wo er am 20. April 1584 starb.
2.5 Johann Stössel
Johann StösselZu seiner Vita vgl. Gustav Kawerau, Art. Stössel, in: RE³ 19 (1907), 59–61. geboren am 23. Juni 1524 in Kitzingen, studierte in Wittenberg, wo er 1549 den Magistergrad erwarb, und in Jena. Von Herzog Johann Friedrich II., dem Mittleren, wurde er als Hofprediger nach Weimar berufen und nahm mit Maximilian Mörlin an der Einführung der Reformation in Baden-Durlach teil, wobei er sich als Eiferer für das reine Luthertum hervortat. 1557 trat er entsprechend beim Wormser Religionsgespräch auf. Stössel wurde Superintendent in Heldburg. Zusammen mit Mörlin und Simon Musaeus überarbeitete er 1558 das Konfutationsbuch. Im Jahr 1560 disputierte er in Heidelberg gemeinsam mit Maximilian Mörlin als Vertreter der lutherischen Abendmahlslehre. 1561 wurde Stössel Superintendent in Jena und wandte sich von seiner streng gnesiolutherischen Position ab. Er betrieb die Absetzung der Professoren Flacius und Wigand; in der Folge übernahm er selbst 1562 eine theologische Professur. Seine Maßnahmen führten zur Entlassung von etwa vierzig Pfarrern, die die Unterzeichnung der Declaratio Victorini verweigerten.Vgl. Warhafftiger vnnd Gruͤndtlicher Summarien Bericht [Titel ausführlicher unten Nr. 14, Einleitung, Anm. 8] (VD 16 W 734), Bl. L 3v–L 4r; vgl. unten Nr. 15, Einleitung mit Anm. 6. Im Juli 1564 wurde er zum ersten jenaischen Doktor der Theologie promoviert. Als die Gnesiolutheraner erneut die Oberhand gewannen, soll Stössel am 16. Juni 1568 heimlich Jena verlassen haben. Auf Vermittlung des Kurfürsten August wurde er Superintendent in Mühlhausen, dann in Pirna, außerdem wurde er zum Kirchenrat und kurfürstlichen Beichtvater ernannt. Der Hofprediger Georg ListheniusGeorg List (Lysthenius, Listhenius), *1532 in Naumburg, Gymnasium ebd., Stiftsschule Zeitz, 1549 Univ. Jena, Univ. Wittenberg (Mag.), kurze Tätigkeit als Kantor in Wolkenstein, 1552 Pfr. in Graslitz (Böhmen), 1556 (oder 1561) in Roßbach bei Freyburg/Unstrut, ab 1566/7 Diakon in Weißenfels, 1572 Superintendent in Liebenwerda, ab 1573 in Dresden 2. Hofprediger, (1574 1. Hofprediger?), nach seiner Entlassung 1586 ab 1587 Pfr., 1590 Superintendent in Weißenfels; dort trat er gegen die angeordnete Abschaffung des Exorzismus bei der Taufe ein und konnte sich einer Verhaftung durch Flucht nach Magdeburg entziehen. Nach dem Tode des Kurfürsten Christian I. († 25. Sept. 1591) wurde er wieder in sein Amt als Hofprediger eingesetzt. Er starb am 27. Februar 1596 und wurde in Weißenfels beerdigt. Vgl. SPB II, 540; Hasse, Zensur, 304–319. machte Stössel des Kryptocalvinismus verdächtig. Ende März 1574 wurde Stössel daraufhin zunächst in Pirna unter Hausarrest gestellt, im August dann auf die Festung Senftenberg verbracht, wo er am 18. Februar 1576 nach längerer Krankheit verstarb.
2.6 Simon Musaeus
Zu seiner Vita vgl. unten unsere Ausgabe Nr. 11, Einleitung, S. 532f.
2.7 Matthias Flacius Illyricus
Matthias FlaciusZu seiner Vita vgl. die Einleitung zu Nr. 4, S. 108f. wechselte im Jahr 1557 von Magdeburg auf eine theologische Professur in Jena. Dort versuchte er umgehend Einfluss auf die herzogliche Religionspolitik auszuüben. So drang er bereits kurz nach dem gescheiterten Religionsgespräch von Worms bei Johann Friedrich II., dem Mittleren, darauf, eine systematische Darstellung und Widerlegung aller erkannten Irrtümer erstellen zu lassen, die dann als essentieller Bestandteil einer Bekenntnisgrundlage der Evangelischen dienen könne.Vgl. Gehrt, Konfessionspolitik, 122. Mit seiner Schrift Die vornehmlichsten adiaphoristischen Irrtümer aus dem Jahr 1558Vgl. unsere Edition, Bd. 2, Nr. 9, S. 781–837. deutete Flacius schon an, wie er sich eine solche Zusammenstellung und Verwerfung der Irrlehren vorstellte. Auch wenn er aufgrund von Differenzen mit Schnepf, Hügel und Strigel weder in die ersten Arbeiten zum Konfutationsbuch noch in dessen Überarbeitung eingebunden wurde, so übertrug man ihm doch ab Oktober die endgültige Redaktion des Texts.
2.8 Johannes Aurifaber (Vinariensis)
Johannes AurifaberZu seiner Vita vgl. Gustav Kawerau, Art. Aurifaber 3. Johannes, Vinariensis, in: RE³ 2 (1897), 290–293; Helmar Junghans, Art. Aurifaber, in: TRE 4 (1979), 752–755. (Goldschmidt) wurde wahrscheinlich 1519 in der Grafschaft Mansfeld geborenSo G. Kawerau in RE³ 2 (1897), 290; Junghans, TRE 4 (1979), 752, nimmt im Anschluss an Jauernig Weimar als Geburtsort an; aber der Beiname Vinariensis zur Unterscheidung von dem fast gleichaltrigen J. A. Vratislaviensis dürfte erst aus der Zeit am Weimarer Hof stammen, während das Mansfelder Stipendium für eine Herkunft aus der Grafschaft spricht. und studierte seit 1537 mit Unterstützung des Grafen Albrecht von Mansfeld in Wittenberg, wo er ab 1540 Lehrer zweier Mansfelder Prinzen wurde. Später diente er als Feldprediger Vollrads von Mansfeld in Frankreich. 1545 kehrte er nach Wittenberg zurück und wurde Luthers Famulus. Er sammelte Schriften Luthers und schrieb Predigten und Vorlesungen mit. Im Schmalkaldischen Krieg war Aurifaber Feldprediger Johann Friedrichs von Sachsen, den er zeitweilig in seine Haft begleitete; im Herbst 1547 kam er als Assistent des Hofpredigers Johann Stoltz nach Weimar, 1550 wurde er zweiter, nach Stoltzens Tod 1556 – und nach Stössels Weggang? – einziger Hofprediger. Ab Oktober 1558 war er neben Flacius und Sarcerius an der Schlussredaktion des Konfutationsbuchs beteiligt. Am 22. Oktober 1562 wurde er entlassen und wandte sich nach Eisleben, wo er Muße zur Herausgabe weiterer Lutherschriften fand, nachdem er bereits seit 1553 an der Vorbereitung der ab 1556 erscheinenden Jenaer Ausgabe mitgewirkt hatte. Ende 1565 übersiedelte er wegen der Pest nach Erfurt, wo er 1566 als Pfarrer an die Predigerkirche berufen wurde. Im selben Jahr erschien seine Sammlung von Tischreden Luthers zum ersten Mal.Tischreden || Oder || COLLOQVIA DOCT. || Mart: Luthers / So er in vielen || Jaren / gegen gelarten Leuten / auch frembden Ge= || sten / vnd seinen Tischgesellen gefGret / Nach || den Heubtstuͤcken vnserer Christli= || chen Lere / zusammen || getragen. || [umgekehrtes Pikblättchen] || Johan. 6. Cap. || Samlet die vbrigen Brocken / Auff das nichts vmbkome. || Gedruckt zu Eisleben / bey || Vrban Gaubisch. || 1566. (VD 16 L 6748). Johannes Aurifaber, seit 1572 Senior des geistlichen Ministeriums der Stadt, starb am 18. November 1575 in Erfurt.
2.9 Erasmus Sacerius
Erasmus Sarcerius,Zu seiner Vita vgl. Heinz Scheible, Art. Sarcerius, in: RGG4 7 (2004), 837; Reinhard Tenberg, Art. Sarcerius, in: BBKL 8 (1994), 1361–1363; Berndorff, Prediger der Gft. Mansfeld 58–64, 150–169 und öfter). Richter meint, er sei wohl einer der bedeutendsten Theologen und Kirchenmänner der Reformationszeit gewesen. Sarcerius war nicht nur ein gewandter, aber dennoch prinzipienfester Kirchenmann, sondern auch ein ungemein produktiver Verfasser exegetischer und theologischer Werke. Vgl. Richter, Gesetz und Heil, 110f mit Anm. 117. geboren am 19. April 1501 in Annaberg, verbrachte ab 1513 Lehr- und Wanderjahre in Freiberg, Erfurt, Leipzig, Wittenberg, Lübeck, Nürnberg, Augsburg, Basel, Wien, Graz und Rostock. Im Jahr 1531 wurde er Konrektor am Katharinengymnasium in Lübeck. Er wechselte im Juni 1536 nach Siegen, um dort das Amt des Rektors der neu gegründeten Lateinschule zu übernehmen. Bereits am 31. August 1537 wurde er von Graf Wilhelm dem Reichen von Nassau dann zum Hofprediger und Superintendenten in Dillenburg berufen. In dieser Eigenschaft nahm er auch an Visitationen in den Grafschaften Wied und Hanau-Lichtenberg teil. 1546 verfasste Sarcerius zusammen mit dem Weilburger Superintendenten Kaspar Goltwurm eine Kirchenordnung für Nassau-Dillenburg und NassauWeilburg, die jedoch wegen des Interims nicht eingeführt werden konnte. Wegen des Interims musste Sarcerius Nassau verlassen und wurde nach Aufenthalt in Annaberg 1549 Pfarrer an St. Thomas in Leipzig. Von 1553 bis 1559 wirkte Sarcerius als Superintendent der Grafschaft Mansfeld. Ab Oktober 1558 war er neben Flacius und Aurifaber mit der Schlussredaktion des Konfutationsbuchs betraut. Im Jahr 1559 wurde er als Nachfolger Johann Wigands nach Magdeburg berufen wurde, wo er am 28. November 1559 starb.
3. Inhalt – Gliederungsübersicht
Die ernestinischen Herzöge sehen sich verpflichtet, etlichen gefährlichen Irrlehren entgegenzutreten, die seit einigen Jahren aufgekommen sind und die Bewahrung der reinen Lehre des Evangeliums gefährden. Die Widerlegung ist in neun thematische Hauptabschnitte gegliedert, die zum Teil weiter untergliedert sind. Zur Orientierung folgt hier eine Übersicht:In eckigen Klammern sind ergänzende Formulierungen verzeichnet, in runden Klammern ist das jeweilige Anfangsblatt der Ausgabe A vermerkt.
0.1 [Einleitende Erklärung der Herzöge]
0.2 Register aller Irrtümer, die in dieser Konfutation widerlegt sind
1. Widerlegung des Irrtums Serveti (1a)
2. Widerlegung des Irrtums Schwenkfelds (5a)
2.1 [Bibel sei Gottes Wort nur im übertragenen Sinne] (7b)
2.2 [Bekehrung des Menschen erfolge unmittelbar durch Gott] (10a)
2.3 [Forderung nach Heiligkeit der Amtsträger] (13a)
3. Widerlegung des Irrtums der Antinomer (16a)
4. Widerlegung des Irrtums der Wiedertäufer (21a)
5. Widerlegung des Irrtums der alten und neuen Zwinglianer vom Abendmahl des Herrn (25a)
5.1 [Zum rechten Verständnis der Einsetzungsworte] (30b)
5.1.1 [Maßgeblich muss die Stiftungsabsicht Christi sein] (30b)
5.1.2 [Zeugnis der Schrift gegen bloßen Zeichencharakter] (30b)
5.1.3 [Möglicher Missbrauch zum Gericht spricht für Realpräsenz] (31b)
5.1.4 [Für uns wird nicht von den bloßen Elementen ausgesagt] (32a)
5.1.5 [Leib und Blut Christi werden auch leiblich genossen] (32b)
5.1.6 [Testamente werden unverblümt abgefasst] (33a)
5.1.7 [Abendmahlslehre wurde der Kirche unverblümt vorgetragen] (33a)
5.1.8 [Das Abendmahl ist kein bloßes Andenken] (33a)
5.1.9 [Es ist in Analogie zu alttestamentlichen Opfern zu verstehen] (33b)
5.1.10 [Christus selbst ist in den Sakramenten gegenwärtig] (34b)
5.2 Widerlegung der Gegenrede der Widersacher (36a)
5.2.1 [Himmelfahrt ist keine gewöhnliche Ortsveränderung] (36b)
5.2.2 [Dem klaren Wortlaut ist der Vorzug vor Vernünfteleien zu geben] (37b)
5.2.3 [Gegensatz Fleisch – Geist betrifft nicht das Abendmahl] (38b)
5.2.4 [Ntl. Sakramente sind nicht bloße Zeichen des Eigentlichen] (39b)
5.2.5 [Manna ist kein Sakrament im eigentlichen Sinn] (40a)
5.2.6 [In Taufe und Abendmahl wird Christi Verdienst in unterschiedlicher Weise zugeeignet] (40b)
5.2.7 [Inwiefern das Abendmahl geistlich zu verstehen ist] (41a)
5.2.8 [Im Abendmahl werden Leib und Blut Christi wahrhaftig ausgeteilt, um die Wohltat Christi mitzuteilen und den Glauben zu stärken, und insofern handelt es sich um ein Gnadenzeichen] (41b)
5.3 [Argumente aus Bekenntnisschriften] (42b)
6. Widerlegung der Irrtümer im Artikel vom freien Willen und des Menschen Kräften (43b)
6.1 Irrtümer gegen diesen Artikel (44b)
6.1.1 [Der Mensch nach dem Fall könne aus natürlichen Kräften das Gesetz erfüllen] (44b)
6.1.2 [Er könne aus freiem Willen die Gnade ablehnen oder verwerfen] (45a)
6.1.3 [Er werde schon in diesem Leben durch die Erlösung wieder zu einem vollkommenen Ebenbild Gottes] (49a)
7. Widerlegung der Irrtümer Osiandri und Stancari im Artikel von der Rechtfertigung (50a)
7.1 [Vom Irrtum Osianders] (52a)
7.2 Vom Irrtum Stancari (53a)
8. Widerlegung der Proposition Majors, gute Werke seien nötig zur Seligkeit (55b)
8.1 [Zu guten Werken bedarf es der Seligkeit und Gerechtigkeit] (56b)
8.2 [Die Zueignung des Verdienstes Christi erfolgt allein durch den Glauben, nicht auch durch das Bekennen] (58a)
8.3 [Gute Werke sind weder nötig, die Seligkeit zu gewinnen, noch sie zu bewahren] (59b)
9. Widerlegung der Adiaphoristen (63b)
9.1 [Rekapitulation des adiaphoristischen Streits] (64b)
9.2 [Weitere Gegengründe] (71b)
9.2.1 [Christus verbietet die Gemeinschaft mit den Gegnern] (71b)
9.2.2 [Man muss die Nachfahren davor bewahren, die Bedeutung der Streitfrage zu unterschätzen] (72a)
9.2.3 [Man muss den siegesgewissen Adiaphoristen öffentlich entgegentreten] (72a)
9.3 [Wichtige Regeln und Bedingungen] (72b)
9.3.1 [Die Gegner sollen die schädlichen Streitigkeiten einstellen und ihren Irrtum öfentlich eingestehen] (72b)
9.3.2 [Evangelium und menschliche Weisheit müssen unterschieden werden] (73a)
9.3.3 [Freiheit der Kirche muss hochgehalten werden] (73b)
9.3.4 [Keine faulen Kompromisse aus Furcht vor Gefahren] (73b)
9.3.5 [Irrlehren sind öffentlich zu verurteilen] (73b)
10.1 [Schlusswort der Theologen] (74b)
10.2 [Schlusswort der Herzöge] (77a)
4. AusgabenNachgewiesen werden können mindestens drei verschiedene Separatausgaben:
deutsch:
A:B:C:D:E:F:Des Durchleuchtigen || Hochgebornen Fuͤrsten vnd Herren / Herrn || Johans Friderichen des Mittlern / Hertzogen zu Sachs || sen / Landgrauen in Duͤringen / vnd Marggrauen zu || Meissen / fuͤr sich selbs / Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤdere / || Hertzog Johans Wilhelmen / vnd Hertzog Johans Friderichen || des Juͤngern zu Sachssen etc. in Gottes wort / Prophetischer || vnd Apostolischer schrifft / gegruͤndete Confutationes / Wider= || legungen vnd verdamnung etlicher ein zeit her / zu wider demsel= || ben Gottes wort / vnd heiliger Schrifft / auch der Augspurgi= || schen Confession Apologien / vnd den Schmalkaldischen Ar= || tickeln / Aber zu Fuͤrderung vnd wider anrichtung des Antichri= || stischen Bapstumbs eingeschlichenen / vnd eingerissenen Corru= || ptelen / Secten vnd Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich / || vnd in Specie / namhafftig angezeigt werden / An jhrer F. G. || getrewe Landstende / Vnterthanen vnd Verwanten ausgangen / || Damit sie sich durch Goͤttliche verleihung / dafuͤr zu huͤten / Auch || in Gottes worts / vnd der Christlichen Religion Sachen / ge= || melter Augspurgischen Confession / Apologien / vnd den || Schmalkaldischen Artickeln gemes (dabey denn || jhre F. G. durch Goͤttliche gnad / bis an || derselben ende zuuerharren wil= || lens vnd entschlossen) || zu halten wissen || vnd haben. || M. D. LIX. || Jhena. || Gedruckt durch Thomam Rebart. [6], 78 Bl. 4° (VD 16 S 1098).Des Durchleuchti= || gen hochgebornen Fuͤrsten vnd Her= || ren / Herrn Johans Friderichen des Mittlern / || Hertzogen zu Sachssen / Landgrauen in || Duͤringen vnd Marggrauen zu Meissen / fur sich selbs / || Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤdere / Hertzog Johans || Wilhelmen vnd Hertzog Johans Friderichen des Juͤn= || gern zu Sachssen etc. in Gottes wort Prophetischer vnd || Apostolischer Schrifft gegruͤndete Confutationes / Wi= || derlegungen vnd verdamnung etlicher ein zeit her zu wi= || der demselben Gottes wort / vnd heiliger Schrifft / auch || der Augspurgischen Confession Apologien / vnd den || Schmalkaldischen Artikeln / Aber zu Fuͤrderung v] wi= || der anrichtung des Antichristischen Bapstums einge= || schlichenen / vnd eingerissenen Corruptelen / Secten vnd || Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich / vnd in Spe= || cie / namhafftig angezeigt werden / An jrer F. G. getrewe || Landstende / Vnterthanen vnd Verwanten ausgangen / || Damit sie sich durch Goͤttliche verleihung / dafur zu huͤ= || ten / Auch in Gottes worts / vnd der Christlichen Reli= || gion sachen / gemelter Augspurgischen Confession / Apo= || logien / vnd den Schmalkaldischen Artikeln gemes || (dabey denn jre F. G. durch goͤttliche Gnad || bis an derselben ende zuuerharren wil= || lens vnd entschlossen) zu hal= || ten wissen vnd haben. || 1 5 5 9. || Gedruckt zu Jhena durch Christian Roͤdingers Erben. [6], 84 Bl. 4° (VD 16 S 1099).ILLVSTRISSIMI || PRINCIPIS AC DOMINI, DO= || MINI IOHANNIS FRIDERICI SECVNDI, DVCIS || Saxoniae, Landgrauij Thuringiae, & Marchionis Mi= || sniae, suo ac Fratrum D. Iohannis Vuilhelmi, & D. Iohannis Friderici natu || Iunioris nomine, solida & ex Verbo DEI sumpta Confutatio & condem= || natio praecipuarum Corruptelarum, Sectarum, & errorum, hoc tempore ad || instaurationem & propagationem Regni Antichristi Rom. Pontificis alia= || rumque fanaticarum opinionum, ingruentium & grassantium, contra ue= || ram sacrae Scripturae, Confeßionis Augustanae & Schmalkaldicorum Arti= || culorum Religionem, ad suae Celsis. & Fratrum suorum subditos cuiuscunque || Ordinis scripta & edita, ut auxiliante DEO illas Satanae technas cauere, || & in puritate Verbi DEI praedictaque Christiana agnita, recepta, & con= || fessa Religione in cuius Confessione & ipsorum Celsitudines, || DEI beneficio, constantes ad extremum usque uitae || spiritum perseuerare decreuerunt) || illi quoque permanere pos= || sint, quemadmodum || & debent. || IENAE. || EX OFFICINA TYPO= || GRAPHICA THOMAE || REBARTI. || || ANNO M. D. LIX. [6], 60 Bl. 4° (S 1100).CORPVS || DOCTRINAE CHRISTIANAE, || EX MONVMENTIS || PROPHETARVM ET APOSTO = || LORVM, ROTVNDE, BREVITER, NER= || uosè à D. Martino Lvthero, & alijs harum || Regionum Theologis collectum & com= || prehensum. || SICVT EA DOCTRINA IN REGIONIBVS || Illustrißimi Principis ac Domini, D. Iohannis Vvilhelmi, Du= || cis Saxoniæ, Landgrauij Thuringiæ, & Marchionis Misniæ, vnanimi consensu traditur, publicaqa confes= || sione extat. || [Vignette: rundes Brustbild von Luther im Professorentalar mit geschlossenem Buch, im rechteckigen Rahmen; neben Rollwerk und Putten etc. sind auf dem Rahmen dargestellt: (links oben) Adam und Eva, (rechts oben) Kains Brudermord, (rechts unten) Moses mit den Gesetzestafeln und Aaron im hohepriesterlichen Ornat, zu ihren Füßen hingestreckt eine leblose menschliche Gestalt, (links unten) der auferstandene Gekreuzigte, zu seinen Füßen hingestreckt ein Mensch, der, von drei Blutstrahlen aus Christi Wunden getroffen, den Kopf aufrichtet und auf den Erlöser blickt] || IENÆ || Excudebat Guntherus Huttichius impensis hæredum || Thomæ Rebarthi, Anno || M. D. L X X I. (VD 16 M 2889). – Darin Bl. 282v–316v: ILLVSTRISSIMI PRIN= || PRINCIPIS AC DOMINI, DOMINI IO= || hannis Friderici secundi, Ducis Saxoniae, Landgrauij Thuringiae, & || Marchionis Misniae, suo ac Fratrum D. Iohannis VVilhelmi, & D. Io= || hannis Friderici natu Iunioris nomine, solida & ex verbo DEI sumpta || Confutatio & condemnatio praecipuarum Corruptelarum, Sectarum, || & errorum, hoc tempore ad instaurationem & propagationem Regni || Antichristi Rom. Pontificis aliarumque fanaticarum opinionum, ingruen || tium & grassantium, contra veram sacrae Scripturae, Confeßionis Au= || gustanae, & Schmalkaldicorum Articulorum Religionem, ad suae Celsis. || & Fratrum suorum subditos cuiuscunque Ordinis scripta & edita, vt au= || xiliante DEO illas Satanae technas cauere, & in puritate Verbi DEI || praedictaque Christiana agnita, recepta, & confessa Religione (in cui= || us confessione & ipsorum Celsitudines, DEI beneficio, con= || stantes ad extremum vsque vitae Spiritum perseuera= || re decreuerunt) illi quoque permanere pos= || sint, quemadmodum & || debent. || DEVT. XVII. || [Dtn 17,18–20].CORPVS || DOCTRINAE CHRISTIANAE. || Das ist / || Summa der || Christlichen lere / aus den Schriff= || ten der Propheten vnd Aposteln / fein kurtz / rundt || vnd gruͤndlich / durch D. Martinum Lutherum son= || derlich / vnd andere dieser Lande Le= || rer zusamen gefasset. || Wie dieselbige in vnser von Gottes gnaden Johans || Wilhelm / Hertzogen zu Sachssen / Landgraffen in Thuͤringen / vnd || Marggraffen zu Meissen / Fuͤrstenthumen vnd Landen / durch || Gottes gnade eintrechtig bekandt vnd geleret wird. || [Vignette: wie zu D beschrieben] || Gedruckt zu Jhena / durch Guͤntherum Huͤttich. || Anno M. D. LXXI. (VD 16 M 2900) – Darin Bl. 297r–338r: Des Durchleuchtigen Hochge= || bornen Fuͤrsten vnd Herrn / Herrn Johans Frideri= || chen des Mitlern / Hertzogen zu Sachssen / Landgrauen in Duͤringen / vnd Marggrauen zu Meissen / fuͤr sich selbs / Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤ= || dere / Hertzog Johans Wilhelmen / vnd Hertzog Johans Friderichen des Juͤn= || gern zu Sachssen etc. in Gottes wort / Prophetischer vnd Apostolischer Schrifft / || gegruͤndete Confutationes / Widerlegungen vnd verdammung etlicher ein zeit her / || zuwider demselben Gottes wort vnd heiliger Schrifft / auch der Augspurgischen || Confession / Apologien / vnd den Schmalkaldischen Artickeln / Aber zu fuͤrderung || vnd wider anrichtung des Antichristischen Bapsthumbs / eingeschlichenen vnd ein= || gerissenen Corruptelen / Secten vnd Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich / || vnd in Specie, namhafftig angezeigt werden / An jrer F. G. getrewe Landstende / || Vnterthanen vnd Verwandten ausgangen / Damit sie sich durch Goͤttliche verlei= || hung / dafuͤr zu huͤten / Auch in Gottes worts / vnd der Christlichen Religion Sa= || chen / gemelter Augspurgischen Confession / Apologien / vnd den Schmalkal= || dischen Artickeln gemeß (dabey denn jre F. G. durch Goͤttliche || gnad / bis an derselben ende zuuerharren willens || vnd entschlossen) zu halten wis= || sen vnd haben.CORPVS || DOCTRINAE CHRISTIANAE. || Das ist || Summa der || Christlichen lere / aus den Schriff= || ten der Propheten vnd Aposteln / fein kurtz / rundt / vnd || gruͤndlich / durch D. Martinum Lutherum son= || derlich / vnd andere dieser Lande Le= || rer zusamen gefasset. || Wie dieselbige in vnser von Gottes gnaden Johans Wil= || helm / Hertzogen zu Sachssen / Landgraffen in Thuͤringen / vnd || Marggraffen zu Meissen / Fuͤrstenthumen vnd Landen / durch || Gottes gnade eintrechtig bekant vnd geleret wird. || [Vignette: Johann Friedrich I. von Sachsen (links) und Luther (rechts) knien anbetend vor einem Kruzifixus, unter einem Torbogen, im Hintergrund eine Landschaft mit Gebäuden (Jerusalem?), hinter Johann Friedrich ein herzogl. sächs. Wappen, hinter Luther die Lutherrose, links ein Halbatlant in Gestalt eines alten Mannes (Apostel?, Prophet?), rechts eine Halbkaryatide (Sibylle? Maria Magdalena?)] || Gedruckt zu Jhena / durch Donatum Richtzenhan. || Anno M. D. LXXI. (VD 16 M 2901) – Darin: Bl. 285r–340v: Des Durchleuchtigen Hoch= || gebornen Fuͤrsten vnd Herrn / Herrn Johans Frideri= || chen des Mittlern / Hertzogen zu Sachssen / Landgrauen in Duͤringen / || vnd Marggrauen zu Meissen / fuͤr sich selbs / Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤde= || re / Hertzog Johans Wilhelmen / vnd Hertzog Johans Friderichen des Juͤngern || zu Sachssen etc. in Gottes wort / Prophetischer vnd Apostolischer schrifft / gegruͤn= || dete Confutationes / Widerlegungen vnd verdammung etlicher ein zeit her / zuwi= || der demselben Gottes wort vnd heiliger Schrifft / Auch der Augspurgischen Con= || feßion / Apologien / vnd den Schmalkaldischen Artikeln / Aber zu fuͤrderung vnd || wider anrichtung des Antichristischen Bapstums eingeschlichenen vnd eingerissenen || Corruptelen / Secten vnd Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich vnd in specie / [285v:] namhafftig angezeigt werden / An jrer F. G. getrewe Landstende / vnterthanen vnd || Verwanten ausgangen / Damit sie sich durch goͤttliche verleihung / dafuͤr zu huͤten / || Auch in Gottes worts vnd der Christlichen Religion Sachen / gemelter Augspur= || gischen Confeßion / Apologien / vnd den Schmalkaldischen Artikeln gemes / || (dabey denn jre F. G. durch Goͤttliche gnad / bis an derselben ende zuuer= || harren willens vnd entschlossen) zu halten wissen vnd haben.
Vorhanden:
Erfurt, Universitätsbibliothek, Depositum Erfurt (ehemals Stadt und Regionalbibliothek): LA. 4 00074 (09)
Gotha, Forschungsbibliothek: Th 1582(15); Theol.4 498(8)
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 4 Bud.Theol.223(1)
Lüneburg, Ratsbücherei: Th 912(1)
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Polem. 1633 b; 4 Polem. 754 [benutztes Exemplar]; Res/4 Polem. 3344,29
New York, Union Theological Seminary: D 588
Trier, Stadtbibliothek: 4 an: Z VI 24.8
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 4 IX:166
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 32.22 Pol.(2); 84.15 Jur.(4); G 537.4 Helmst.(2) [Titelbl. fehlt]; S 217b.4 Helmst.(4); Yv 1835.8 Helmst
Zwickau, Ratsschulbibliothek: 9.6.25.(4)
B:Des Durchleuchti= || gen hochgebornen Fuͤrsten vnd Her= || ren / Herrn Johans Friderichen des Mittlern / || Hertzogen zu Sachssen / Landgrauen in || Duͤringen vnd Marggrauen zu Meissen / fur sich selbs / || Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤdere / Hertzog Johans || Wilhelmen vnd Hertzog Johans Friderichen des Juͤn= || gern zu Sachssen etc. in Gottes wort Prophetischer vnd || Apostolischer Schrifft gegruͤndete Confutationes / Wi= || derlegungen vnd verdamnung etlicher ein zeit her zu wi= || der demselben Gottes wort / vnd heiliger Schrifft / auch || der Augspurgischen Confession Apologien / vnd den || Schmalkaldischen Artikeln / Aber zu Fuͤrderung v] wi= || der anrichtung des Antichristischen Bapstums einge= || schlichenen / vnd eingerissenen Corruptelen / Secten vnd || Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich / vnd in Spe= || cie / namhafftig angezeigt werden / An jrer F. G. getrewe || Landstende / Vnterthanen vnd Verwanten ausgangen / || Damit sie sich durch Goͤttliche verleihung / dafur zu huͤ= || ten / Auch in Gottes worts / vnd der Christlichen Reli= || gion sachen / gemelter Augspurgischen Confession / Apo= || logien / vnd den Schmalkaldischen Artikeln gemes || (dabey denn jre F. G. durch goͤttliche Gnad || bis an derselben ende zuuerharren wil= || lens vnd entschlossen) zu hal= || ten wissen vnd haben. || 1 5 5 9. || Gedruckt zu Jhena durch Christian Roͤdingers Erben. [6], 84 Bl. 4° (VD 16 S 1099).
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 1 an: Bibl. Diez qu. 1839; 1 an: Df 6022 R; 1 an: Dg 5984; 1 an: Dg 5984a
Gotha, Forschungsbibliothek: Druck 715(2)
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 8 MS 2143(1)
Leipzig, DNB, Deutsches Schrift und Buchmuseum: III: 44,2
Lüneburg, Ratsbücherei: Th 913(1)
Lutherstadt Wittenberg, Evangelisches Predigerseminar: 4HTh1622
München, Bayerische Staatsbibliothek: ESlg/4 Polem. 1633
München, Bibliothek der LudwigMaximiliansUniversität: 4 Theol.5207:2
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: R,3:97 b(n. 2.)
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 77.Dd.366 [benutztes Exemplar]
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 231.48 Theol; H 136.4 Helmst.(2); H 175a.4 Helmst.(6)
lateinisch:
C:ILLVSTRISSIMI || PRINCIPIS AC DOMINI, DO= || MINI IOHANNIS FRIDERICI SECVNDI, DVCIS || Saxoniae, Landgrauij Thuringiae, & Marchionis Mi= || sniae, suo ac Fratrum D. Iohannis Vuilhelmi, & D. Iohannis Friderici natu || Iunioris nomine, solida & ex Verbo DEI sumpta Confutatio & condem= || natio praecipuarum Corruptelarum, Sectarum, & errorum, hoc tempore ad || instaurationem & propagationem Regni Antichristi Rom. Pontificis alia= || rumque fanaticarum opinionum, ingruentium & grassantium, contra ue= || ram sacrae Scripturae, Confeßionis Augustanae & Schmalkaldicorum Arti= || culorum Religionem, ad suae Celsis. & Fratrum suorum subditos cuiuscunque || Ordinis scripta & edita, ut auxiliante DEO illas Satanae technas cauere, || & in puritate Verbi DEI praedictaque Christiana agnita, recepta, & con= || fessa Religione in cuius Confessione & ipsorum Celsitudines, || DEI beneficio, constantes ad extremum usque uitae || spiritum perseuerare decreuerunt) || illi quoque permanere pos= || sint, quemadmodum || & debent. || IENAE. || EX OFFICINA TYPO= || GRAPHICA THOMAE || REBARTI. || || ANNO M. D. LIX. [6], 60 Bl. 4° (S 1100).
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 an: Df 6022 R; Bibl. Diez qu. 1839; Dg 5984; Dg 5984a
Gotha, Forschungsbibliothek: Druck 715(1); Theol.4 501/3(2); Theol.4 564c/5
Hundisburg, von Alvenslebensche Bibliothek: Alv De 82(1)
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 4 Bud.Theol.174(1)
Lutherstadt Wittenberg, Evangelisches Predigerseminar: 4HTh1621
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Polem. 1305 m; 4 Polem. 2856#Beibd.1; ESlg/4 Polem. 1633 e
München, Bibliothek der LudwigMaximiliansUniversität: 4 Theol.5207:1
Trier, Stadtbibliothek: 1 an: Z VI 18.8
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Aut VIb (29)
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 77.F.65 [benutztes Exemplar]
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 125.3 Quod.(5); 149.2 Theol.(1); 202.9 Theol.(2); H 175a.4 Helmst.(7); H 175d.4 Helmst.(1); S 217b.4 Helmst.(7); S 224.4 Helmst.(3)
Der Text ist außerdem im Corpus doctrinae Thuringicum von 1571 enthalten:
lateinisch:
D:CORPVS || DOCTRINAE CHRISTIANAE, || EX MONVMENTIS || PROPHETARVM ET APOSTO = || LORVM, ROTVNDE, BREVITER, NER= || uosè à D. Martino Lvthero, & alijs harum || Regionum Theologis collectum & com= || prehensum. || SICVT EA DOCTRINA IN REGIONIBVS || Illustrißimi Principis ac Domini, D. Iohannis Vvilhelmi, Du= || cis Saxoniæ, Landgrauij Thuringiæ, & Marchionis Misniæ, vnanimi consensu traditur, publicaqa confes= || sione extat. || [Vignette: rundes Brustbild von Luther im Professorentalar mit geschlossenem Buch, im rechteckigen Rahmen; neben Rollwerk und Putten etc. sind auf dem Rahmen dargestellt: (links oben) Adam und Eva, (rechts oben) Kains Brudermord, (rechts unten) Moses mit den Gesetzestafeln und Aaron im hohepriesterlichen Ornat, zu ihren Füßen hingestreckt eine leblose menschliche Gestalt, (links unten) der auferstandene Gekreuzigte, zu seinen Füßen hingestreckt ein Mensch, der, von drei Blutstrahlen aus Christi Wunden getroffen, den Kopf aufrichtet und auf den Erlöser blickt] || IENÆ || Excudebat Guntherus Huttichius impensis hæredum || Thomæ Rebarthi, Anno || M. D. L X X I. (VD 16 M 2889). – Darin Bl. 282v–316v: ILLVSTRISSIMI PRIN= || PRINCIPIS AC DOMINI, DOMINI IO= || hannis Friderici secundi, Ducis Saxoniae, Landgrauij Thuringiae, & || Marchionis Misniae, suo ac Fratrum D. Iohannis VVilhelmi, & D. Io= || hannis Friderici natu Iunioris nomine, solida & ex verbo DEI sumpta || Confutatio & condemnatio praecipuarum Corruptelarum, Sectarum, || & errorum, hoc tempore ad instaurationem & propagationem Regni || Antichristi Rom. Pontificis aliarumque fanaticarum opinionum, ingruen || tium & grassantium, contra veram sacrae Scripturae, Confeßionis Au= || gustanae, & Schmalkaldicorum Articulorum Religionem, ad suae Celsis. || & Fratrum suorum subditos cuiuscunque Ordinis scripta & edita, vt au= || xiliante DEO illas Satanae technas cauere, & in puritate Verbi DEI || praedictaque Christiana agnita, recepta, & confessa Religione (in cui= || us confessione & ipsorum Celsitudines, DEI beneficio, con= || stantes ad extremum vsque vitae Spiritum perseuera= || re decreuerunt) illi quoque permanere pos= || sint, quemadmodum & || debent. || DEVT. XVII. || [Dtn 17,18–20].
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 4 Df 6202/5
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 4 MS 1319+
Lutherstadt Wittenberg, Evangelisches Predigerseminar: 2STh34
Nürnberg, Stadtbibliothek: Strob. 2. 13
Zwickau, Ratsschulbibliothek: 47.2.3
deutsch:
E:CORPVS || DOCTRINAE CHRISTIANAE. || Das ist / || Summa der || Christlichen lere / aus den Schriff= || ten der Propheten vnd Aposteln / fein kurtz / rundt || vnd gruͤndlich / durch D. Martinum Lutherum son= || derlich / vnd andere dieser Lande Le= || rer zusamen gefasset. || Wie dieselbige in vnser von Gottes gnaden Johans || Wilhelm / Hertzogen zu Sachssen / Landgraffen in Thuͤringen / vnd || Marggraffen zu Meissen / Fuͤrstenthumen vnd Landen / durch || Gottes gnade eintrechtig bekandt vnd geleret wird. || [Vignette: wie zu D beschrieben] || Gedruckt zu Jhena / durch Guͤntherum Huͤttich. || Anno M. D. LXXI. (VD 16 M 2900) – Darin Bl. 297r–338r: Des Durchleuchtigen Hochge= || bornen Fuͤrsten vnd Herrn / Herrn Johans Frideri= || chen des Mitlern / Hertzogen zu Sachssen / Landgrauen in Duͤringen / vnd Marggrauen zu Meissen / fuͤr sich selbs / Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤ= || dere / Hertzog Johans Wilhelmen / vnd Hertzog Johans Friderichen des Juͤn= || gern zu Sachssen etc. in Gottes wort / Prophetischer vnd Apostolischer Schrifft / || gegruͤndete Confutationes / Widerlegungen vnd verdammung etlicher ein zeit her / || zuwider demselben Gottes wort vnd heiliger Schrifft / auch der Augspurgischen || Confession / Apologien / vnd den Schmalkaldischen Artickeln / Aber zu fuͤrderung || vnd wider anrichtung des Antichristischen Bapsthumbs / eingeschlichenen vnd ein= || gerissenen Corruptelen / Secten vnd Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich / || vnd in Specie, namhafftig angezeigt werden / An jrer F. G. getrewe Landstende / || Vnterthanen vnd Verwandten ausgangen / Damit sie sich durch Goͤttliche verlei= || hung / dafuͤr zu huͤten / Auch in Gottes worts / vnd der Christlichen Religion Sa= || chen / gemelter Augspurgischen Confession / Apologien / vnd den Schmalkal= || dischen Artickeln gemeß (dabey denn jre F. G. durch Goͤttliche || gnad / bis an derselben ende zuuerharren willens || vnd entschlossen) zu halten wis= || sen vnd haben.
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 4 Df 6264 EBD
Coburg, Landesbibliothek: Cas A 1634
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 2 304/1(2)R
Hundisburg, von Alvenslebensche Bibliothek: Alv V 409
Köln, Universitäts und Stadtbibliothek: G.B.IV 6029
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: S,3:12
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 31.O.28
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: G 17.2 Helmst.(2)
F:CORPVS || DOCTRINAE CHRISTIANAE. || Das ist || Summa der || Christlichen lere / aus den Schriff= || ten der Propheten vnd Aposteln / fein kurtz / rundt / vnd || gruͤndlich / durch D. Martinum Lutherum son= || derlich / vnd andere dieser Lande Le= || rer zusamen gefasset. || Wie dieselbige in vnser von Gottes gnaden Johans Wil= || helm / Hertzogen zu Sachssen / Landgraffen in Thuͤringen / vnd || Marggraffen zu Meissen / Fuͤrstenthumen vnd Landen / durch || Gottes gnade eintrechtig bekant vnd geleret wird. || [Vignette: Johann Friedrich I. von Sachsen (links) und Luther (rechts) knien anbetend vor einem Kruzifixus, unter einem Torbogen, im Hintergrund eine Landschaft mit Gebäuden (Jerusalem?), hinter Johann Friedrich ein herzogl. sächs. Wappen, hinter Luther die Lutherrose, links ein Halbatlant in Gestalt eines alten Mannes (Apostel?, Prophet?), rechts eine Halbkaryatide (Sibylle? Maria Magdalena?)] || Gedruckt zu Jhena / durch Donatum Richtzenhan. || Anno M. D. LXXI. (VD 16 M 2901) – Darin: Bl. 285r–340v: Des Durchleuchtigen Hoch= || gebornen Fuͤrsten vnd Herrn / Herrn Johans Frideri= || chen des Mittlern / Hertzogen zu Sachssen / Landgrauen in Duͤringen / || vnd Marggrauen zu Meissen / fuͤr sich selbs / Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤde= || re / Hertzog Johans Wilhelmen / vnd Hertzog Johans Friderichen des Juͤngern || zu Sachssen etc. in Gottes wort / Prophetischer vnd Apostolischer schrifft / gegruͤn= || dete Confutationes / Widerlegungen vnd verdammung etlicher ein zeit her / zuwi= || der demselben Gottes wort vnd heiliger Schrifft / Auch der Augspurgischen Con= || feßion / Apologien / vnd den Schmalkaldischen Artikeln / Aber zu fuͤrderung vnd || wider anrichtung des Antichristischen Bapstums eingeschlichenen vnd eingerissenen || Corruptelen / Secten vnd Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich vnd in specie / [285v:] namhafftig angezeigt werden / An jrer F. G. getrewe Landstende / vnterthanen vnd || Verwanten ausgangen / Damit sie sich durch goͤttliche verleihung / dafuͤr zu huͤten / || Auch in Gottes worts vnd der Christlichen Religion Sachen / gemelter Augspur= || gischen Confeßion / Apologien / vnd den Schmalkaldischen Artikeln gemes / || (dabey denn jre F. G. durch Goͤttliche gnad / bis an derselben ende zuuer= || harren willens vnd entschlossen) zu halten wissen vnd haben.
Vorhanden:
Frankfurt/Main, Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg: Q 15/94
Göttingen, Niedersächsische Staats und Universitätsbibliothek: 4 MULERT 105
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 2 304/3
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 2 Bud.Theol. 62; 4 MS 3946(2)
Lutherstadt Wittenberg, Bibliothek des Evangelischen Predigerseminars: 2STh38/1
München, Bibliothek der LudwigMaximiliansUniversität: 2 Theol. 86
Nürnberg, Stadtbibliothek: Theol. 2. 731
Rudolstadt, Kirchenbibliothek: II.B.11
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: Te 4 11(1)
Die Edition des deutschen Texts erfolgt nach Ausgabe A, die des lateinischen nach Ausgabe C.