Controversia et Confessio, Bd. 5


Pfeffinger, Nochmals gründlicher Bericht (1559) – Einleitung Nr. 7: Pfeffinger, Nochmals gründlicher Bericht (1559) – Einleitung

Pfeffinger, Nochmals gründlicher Bericht (1559) – Einleitung Nr. 7: Pfeffinger, Nochmals gründlicher Bericht (1559) – EinleitungNr. 7 ULB Darmstadt info:isil/DE-17 Darmstadt Letzte Änderung: 2022-05-17 Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY)

Einleitung

1. Historische Einleitung

Seit der zweiten Veröffentlichung von Johann Pfeffingers Disputation De libertate humanae voluntatis quaestiones quinque in einem Sammelband 1558 hatte sich zwischen Pfeffinger und Nikolaus von Amsdorf eine intensiv geführte, öffentlich ausgetragene Kontroverse um die Bedeutung des menschlichen Willens im Rechtfertigungsgeschehen entwickelt.Vgl. die Einleitungen zu Nr. 1, 2, 5 und 6. Daneben kam 1558 zusätzliche Bewegung in die kommunikationsstrategischen Überlegungen der verschiedenen Akteure, bedingt durch die Ereignisse des Vorjahres: die fehlgeschlagenen Einigungsverhandlungen zwischen Philipp Melanchthon und Matthias Flacius einerseits sowie den Eklat während des Wormser Religionsgesprächs andererseits. Während im ernestinischen Sachsen erste Überlegungen zu einer namentlichen Verurteilung aller Irrlehren in einer Confutatio angestellt wurden, insbesondere zu der Verwerfung der Lehre von den Adiaphora und ihren Vertretern,Vgl. die Einleitungen zu Nr. 2, 5 und 6. sahen sich die Theologen im albertinischen Sachsen hingegen dazu veranlasst, ihre Rechtgläubigkeit öffentlich zu verteidigen.

Zu diesem Zweck prangerten sie in einem Ausschreiben zunächst die aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Attacken auf ihre Position im Umgang mit den Adiaphora durch Flacius in den vergangenen Jahren an, um dann die Veröffentlichung einer noch sehr viel umfänglicheren Verteidigungsschrift anzukündigen, die zahlreiche Originaldokumente aus den Jahren 1548/49 zum Abdruck bringen solle.Ausschreiben vnd || Ermanung der beider || Vniuersiteten || Zu Wittemberg vnd Leiptzig an || alle Christliche Stende || ausgangen. || [Wittenberg: Georg Rhau Erben, 1558] (VD 16 W 3707). Die erheblich umfänglichere Verteidigungsschrift liegt vor mit: EX ACTIS SYNODICIS ET ALIIS || DILIGENTER ET FIDELI= || TER COLLECTA || EXPOSITIO || EORVM, QVAE THEO= || LOGI ACADEMIAE VVITTEBER= || gensis et harum Regionum alij, qui his adiuncti fue= || runt, in deliberationibus Prouincialibus et alioquin ex= || tra has, de rebus ad Religionem pertinentibus, monue= || rint || illo tempore, quo de Libro Au= || gustano, qui nominatur INTERIM, || qualis esset, quaesitum fuit || ET EDITA DE SENTENTIA || Professorum Academiae VVitte= || bergensis. || [Wittenberg: Georg Rhau Erben, 1559] (VD 16 W 3725); im selben Jahr erschien eine weitere lateinische und eine deutsche Fassung der Schrift (VD 16 W 3726f).

Flacius sah sich dadurch zu einer Entgegnung genötigt, in der er die Lehrentwicklungen der vergangenen zehn Jahre nochmals eingehend erörterte.Vgl. Auff das ausschreiben || der zweien Vniuersiteten / vnd die Jnuecti= || uam Scholasticorum / Antwort M. Fla. Jllyrici / || darin die Adiaphoristen aus jren eigen Schrifften || vnd zeugnissen / jrer grewlichen Bulerey mit der || Babylonischen Bestien vber= || wiesen werden. || || [Jena: Thomas Rebart, 1558] (VD 16 1274) Er zitierte zahlreiche Schriften und Briefe der kursächsischen Theologen aus dieser Zeit, um zu beweisen, dass sie von der wahren Lehre abgefallen seien und dies auch selbst, teilweise sogar öffentlich, bekannt hätten. Damit versuchte er die angekündigte Rechtfertigungsschrift der kursächsischen Theologen bereits vor deren Erscheinen massiv zu kompromittieren, denn nur ein Narr könne Adiaphoristischen zeugnissen glauben.Vgl. ebd., H 3v–H 4r (Zitate: H 4r). In seiner Schrift verurteilte Flacius dann keineswegs nur die Lehre von den Adiaphora, sondern erkannte in dieser den Ausgangspunkt für viele weitere Irrlehren:Vgl. zu dieser Ansicht auch die Schrift, die Flacius kurz zuvor im Frühjahr 1558 veröffentlicht hatte: Matthias Flacius, Von den vornehmsten adiaphoristischen Irrtümern (1558), unsere Edition, Bd. 2, S. 789–837. z. B. Majors These von der Notwendigkeit guter Werke, den Antinomismus und die Betonung des freien Willens.Vgl. Matthias Flacius, Auf das Ausschreiben der zwei Universitäten (1558), D 3r (Adiaphorismus als Ursprung von Majors Irrlehre); ab I 1v (Antinomismus); ab I 4v (Lehre vom freien Willen). Flacius griff Pfeffinger besonders hart an, indem er von Pfeffingers Leipzisch Interim sprach Vgl. ebd., A 4r. und in diesem Zuge die Lehre von den Adiaphora, die Ereignisse der Jahre 1548/49 in Kursachsen und damit zugleich implizit die Entstehung anderer Irrlehren untrennbar mit der Person Pfeffingers verknüpfte. Da Flacius überdies noch im Jahr 1558 die adiaphoristischen Irrtümer in einer weiteren Schrift aufführte und Punkt für Punkt widerlegte,Vgl. Anm. 6. sah sich Pfeffinger dazu gedrängt, nicht nur die Attacken Amsdorfs zu widerlegen, sondern mit der Veröffentlichung der hier edierten Schrift auch auf Flacius zu reagieren.

Aber nicht nur gegen Flacius wandte sich die Schrift, sondern – wie aus einer späteren Erweiterung hervorgeht – auch gegen Johann Stoltz. Denn nach eigener Angabe erreichten Pfeffinger die durch Johannes Aurifaber posthum veröffentlichten Ausführungen des Johann Stoltz gegen seine Thesen über den freien WillenVgl. unsere Ausgabe Nr. 3. erst, als er die Arbeiten an seinem Nochmals gründlichen Bericht bereits beendet hatte, was ihn dazu veranlasste, sich in einem offensichtlich nachträglich angefertigten Einschub gegen Stoltz zu verteidigen.Vgl. unten G 3v, S. 254,5f. Außerdem scheint Pfeffinger auch Flacius’ RefutatioVgl. unsere Ausgabe Nr. 4. sehr spät im Entstehungsprozess der hier edierten Schrift bekannt geworden zu sein.Vgl. unten J 1r, S. 260,20.

Vor diesem Hintergrund kann wohl davon ausgegangen werden, dass sowohl die von Aurifaber herausgegebene Schrift von Stoltz als auch Flacius’ Refutatio erst später im Jahr 1558 erschienen, während Pfeffingers hier edierter Nochmals gründlicher und wahrhaftiger Bericht frühzeitig im Jahr 1559 publiziert wurde.

2. Autor

Johann Pfeffinger Zu ihm vgl. die Einleitung zu Nr. 1, S. 22f. wurde seit Ausbruch des Adiaphoristischen Streits als einer der Hauptakteure auf Wittenberger Seite wahrgenommen. Dies hing keineswegs nur mit seiner Teilnahme an den verschiedenen Tagungen der Theologen und politischen Räte in Kursachsen 1548 zusammen, sondern vor allem mit seiner öffentlichen Verteidigung der Wittenberger Position in seinen Schriften aus dem Jahr 1550: Von den Traditionibus und Gründlicher und wahrhaftiger Bericht. Vgl. Johann Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht (1550), unsere Edition Bd. 2, S. 655–730; Von den || TRADITIO || NIBVS, CERE= || MONIIS, || Oder Mitteldingen / || Christlicher warer be= || richt || Durch Johannem Pfef= || finger / Doctorem / zusam= || men gezogen. || || [Frankfurt/Oder: Nikolaus Wolrab, 1550] (VD 16 P 2357). Deshalb bezeichnete Flacius die Leipziger Landtagsvorlage (Leipziger Interim) in seiner Replik auf das Ausschreiben der kursächsischen Theologen 1558 als Pfeffingers Leipzisch Interim. Bezeichnenderweise antwortete Pfeffinger darauf im Rückgriff auf seine Verteidigung der Lehre von den Adiaphora aus dem Jahr 1550 (Gründlicher und wahrhaftiger Bericht) mit der hier edierten Schrift Nochmals gründlicher und wahrhaftiger Bericht.

Vor diesem Hintergrund darf vermutet werden, dass Pfeffinger 1558/59 wohl auch, eventuell zeitgleich mit der hier edierten Schrift, an der im Ausschreiben der kursächsischen Theologen angekündigten großen Verteidigung (Ex actis synodicis)Vgl. Anm. 3. (mit)gearbeitet hat, obwohl er als Professor in Leipzig offiziell nicht zu den Wittenberger Theologen gehörte, die laut Titelblatt der Schrift Ex actis synodicis die Verfasser zu sein beanspruchten. Dies ist dennoch zum einen daher plausibel, da die darin publizierten Dokumente aus den Jahren 1548/49 nur von damals intensiv beteiligten Personen – wie Pfeffinger – bereitgestellt werden konnten; zum anderen, da die deutsche Fassung dieser Schrift den Titel trägt: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht aller Ratschläge,Gruͤndlicher vnd || warhafftiger Bericht aller Rath= || schleg vnd antwort / so die Theologen zu Wit= || temberg / vnd andere darzu erforderte / auff || den Landtegen / vnd andern Versamlungen / nach || dem Krieg / wider die dazumal newen Reforma= || tion des Augspurgischen Buchs INTERIM || genant / zur widerlegung desselbigen / gestelt || Von den Professorn in der Vniuer= || sitet zu Wittemberg in druck ver= || ordnet.|| [Wittenberg: Georg Rhau Erben, 1559] (VD 16 W 3727). was weniger als wortgetreue Übersetzung des lateinischen Titels, sondern eventuell als Hinweis auf Pfeffingers Strategie bei Titelblattgestaltungen zu verstehen ist.Diese Vermutung ergibt sich aus den beinahe wortwörtlich übereinstimmenden Titelblättern der Veröffentlichungen des Gründlichen und wahrhaftigen Berichts (1550), des hier edierten Nochmals gründlichen und wahrhaftigen Berichts (1559) sowie des Gründlichen und wahrhaftigen Berichts aller Ratschläge (1559).

3. Inhalt

Der Gedankengang der Schrift folgt keiner erkennbaren Gliederung. Vielmehr erweckt die Argumentation den Eindruck, als habe Pfeffinger aufgrund seiner späten Kenntnisnahme der Schriften von Stoltz und Flacius gegen seine Dispuationsthesen die hier edierte Schrift situationsbezogen durch Einschübe und Umstellungen verändert. Zu Verteidigung seiner Position lässt Pfeffinger längere Passagen seiner Schrift Von den Traditionibus aus dem Jahr 1550 hier mit kleinen Variationen nochmals abdrucken. Diese Einschübe werden im Text durch Herausgebervermerke kenntlich gemacht.

Pfeffinger beginnt seine Ausführungen mit einer Klage über die Angriffe des Lügen­ und Mordgeists, des Teufels, auf seine Person, auf die kursächsischen Universitäten und auf die Wahrheit. Dabei bediene sich der Teufel der Person des Flacius als Werkzeug. Flacius habe in zahlreichen Schriften verleumderische Behauptungen gegen die Wittenberger und Leipziger Theologen, insbesondere aber gegen ihn, Pfeffinger, persönlich und seine Schriften (Von den Traditionibus, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht) erhoben, die es zu widerlegen gelte. Flacius’ neueste Angriffe in dem Buch Auf das Ausschreiben zweier Universitäten seien besonders zurückzuweisen.

Zunächst tritt Pfeffinger der Darstellung des Flacius entschieden entgegen, dass in Kursachsen 1548/49 die Lehre Luthers verraten und papistische Veränderungen vorgenommen worden seien. Er verdeutlicht seine Position anhand von Aussagen zu verschiedenen Zeremonien in seiner Schrift Von den Traditionibus. Zur Sprache kommen das Confiteor, die kirchlichen Gesängen, die Taufe, das Abendmahl, die Verwendung der Volkssprache im Gottesdienst, die Konfirmation und die Firmung.

Daran anschließend bestreitet Pfeffinger, erneut unter Rückgriff auf seine Schrift Von den Traditionibus, vehement die Behauptung, er habe durch seine Verteidigung der Lehre von den Adiaphora die gesamte Reformation der Kirche in Frage gestellt, ja sogar verworfen. Es sei wahr, dass es in verschiedenen Regionen und Ländern und zu verschiedenen Zeiten im Laufe der Kirchengeschichte Unterschiede in den kirchlichen Gebräuchen gegeben habe und dass es sie jetzt auch noch gebe. Doch dürften solche Unterschiede in Äußerlichkeiten nicht zu gegenseitigen Verdammungen führen, wenn sie nicht als zur Seligkeit notwendig vorgeschrieben würden. Während man, nach Pfeffingers Darstellung, somit in Kursachsen und auch in anderen Territorien des Reichs nicht von der wahren Lehre abgefallen sei, hätten Flacius und andere Theologen ihre Gemeinden in schwieriger Lage schmählich im Stich gelassen und sich nach Magdeburg geflüchtet. Von dort aus seien dann Lügen gegen die kursächsischen Theologen verbreitet worden, wie die Rede vom Leipziger Interim. Man habe Briefe, Schriften und mündliche Aussagen der kursächsischen Theologen verdreht und verzerrt in die Öffentlichkeit gebracht, um die Kursachsen zu diskreditieren. Als Anstifter all dieser Machenschaften habe Flacius eine Todsünde begangen.

Pfeffinger wendet sich daraufhin abrupt zum ersten Mal kurz den Angriffen gegen seine Disputation über den freien Willen zu. Auch hier werde seine Lehre durch böswillige Unterstellungen in den gegnerischen Schriften verzerrt dargestellt. Er habe nie gelehrt, dass der Mensch aus natürlichen Kräften etwas zur Rechtfertigung beitragen könne. Er sage vielmehr, der Mensch sei durch die Sünde vollkommen verderbt und verworfen. Durch Gottes Barmherzigkeit werde ihm aber durch den Glauben an Christus die Möglichkeit eröffnet, zu Gott zu gelangen. Der Glaube werde Menschen dann zur Gerechtigkeit gerechnet. Da das Evangelium nicht einem Stein, Stock oder unvernünftigen Tier gepredigt werde, sei des Menschen Wille vonnöten, um dem Heiligen Geist bei der Bekehrung zu folgen.

Sodann kehrt Pfeffinger zu einer Verteidigung des Vorgehens 1548/49 zurück. Er könne sich nicht in Angelegenheiten schuldig bekennen, in denen er nichts Unrechtes getan habe, doch genau dies sei der Wille des Flacius und seiner Anhänger. Zwar hätten etliche Theologen über die Ereignisse der Jahre 1548/49 nachträglich ihr Leid geklagt, doch allein der damaligen schwierigen Umstände halben und nicht weil ihr Gewissen sie drücke, da sie die Kirche durch die Lehre von den Adiaphora angeblich gespalten hätte. Doch seien Flacius und seine Anhänger für die Spaltungen verantwortlich, wie sich während des Wormser Religionsgesprächs abermals gezeigt hätte. Flacius verwende auch allerlei Begriffe (Adiaphoristen, Interimisten, Majoristen, Osiandristen) um die Leute zu blenden und ihnen vorzumachen, als gäbe es in Kursachsen diverse Sekten. Pfeffinger beharrt hingegen darauf, dass er immer recht gelehrt habe und verdammt an dieser Stelle alle Lehren, die den altkirchlichen Symbolen, der Confessio Augustana und ihrer Apologie sowie den Schmalkaldischen Artikeln zuwider lauten. In Form einer eidesstattlichen Versicherung wiederholt er, dass er nichts Falsches gelehrt habe und man ihn ungerechtfertigt attackiere. Er selbst greift aber Flacius immer wieder massiv an und bezichtigt ihn stets aufs Neue ein Werkzeug des Teufels zu sein und durch seine Angriffe nur dem Papsttum zu nützen.

Abermals wendet sich Pfeffinger dann der Thematik des freien Willens zu, indem er darauf hinweist, dass ihm die Schrift von Johann Stoltz erst bekannt geworden sei, als er seine Arbeiten an seinem Nochmals gründlichen und wahrhaftigen Bericht bereits beendet hatte. Er zweifelt die Autorschaft von Stoltz an und bezichtigt die Schrift, Unwahrheiten zu verbreiten. Er habe den freien Willen nicht verfochten und den natürlichen Kräften des Menschen keine großen Möglichkeiten im Rechtfertigungsgeschehen zugesprochen.

Nach diesem kurzen Einschub kehrt Pfeffinger wieder zu Flacius und dem Wormser Religionsgespräch zurück. Er weist die Anschuldigungen des Flacius in fünf Punkten zurück: 1. Flacius trage die Schuld für das Scheitern des Wormser Religionsgesprächs. 2. Er trage auch die Verantwortung für die Trennung unter den Evangelischen. 3. In der Leipziger Landtagsvorlage (Leipziger Interim) sei die Communicatio idiomatum nicht thematisiert worden. Schon gar nicht sei man davon abgewichen 4. Man habe in Kursachsen nie Verfolgungen Rechtgläubiger gebilligt. 5. Sie hätten nie Trennung in der Kirche angerichtet. Überdies sei in Kursachsen auch nie die Bedeutung der Erbsünde geschmälert worden.

Weil seine Gegner aber nun lehrten, der Mensch verhalte sich in der Rechtfertigung wie ein Stock oder Klotz, so müsse er dagegen die wahre Lehre bekennen. Ein letztes Mal wendet sich damit Pfeffingers Argumentationsgang und er thematisiert erneut die Frage des freien Willens. Indem der Mensch sich vom Heiligen Geist leiten lasse, akzeptiere er dessen Führung, und indem er glaube, wirke der Mensch im Rechtfertigungsgeschehen mit. Durch die Gesetzespredigt solle beim Menschen die Einsicht in das eigene Unvermögen und in die Notwendigkeit von Gottes Gnade entstehen. Durch die Evangeliumspredigt werde sodann Trost gespendet und auf den Opfertod Christi verwiesen, der für jeden die Befreiung von Sünden mit sich bringe. Daran anschließend lehre man die Bedeutung eines ehrbaren Lebenswandels, des Gehorsams gegen Gott und guter Werke. Pfeffinger unterfüttert seine Argumentation mit Verweis auf zahlreiche Bibelstellen und behauptet, dass er mit dieser Lehre ganz in der Tradition Luthers stehe. Flacius und seine Anhänger hingegen seien Instrumente des Teufels, die Luthers Lehre verunglimpften und mit jrer vberlutherischen, wunderbarlichen, seltzamen Lere die Leute irre machen würden.Vgl. unten J 2r, S. 262,2.

Zum Abschluss ruft Pfeffinger Gott um Hilfe und Beistand gegen die verleumderischen Feinde an, um daran anschließend ein letztes Mal zu betonen, wie hinterhältig und falsch die Angriffe des Flacius seien. Ebenso wie seinen Gründlichen und wahrhaftigen Bericht 1550 beendet Pfeffinger die hier edierte Schrift mit dem Abdruck verschiedener Bibelstellen, die seine Darstellung stützen sollen.

4. Ausgabe

Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe
A: Nochmals gruͤndli= || cher / klarer / warhafftiger Bericht || vnd Bekentnis / der bittern lautern Warheit / || reiner Lere / vnstrefflichen Handlungen / || vnd vnuermeidliche notwendige || Verantwortunge || Johannis Pfeffingers || Doctoris. || Wider den Luͤgengeist / vnd Lester= || schrifften / newlich in Druck / vnter dem || Namen Matthiae Flaccij Jlly= || rici ausgangen. || Zacha. 3. || Der HERR schelte dich du Satan / || Ja der HERR schelte dich / der Jerusalem || erwelet hat. || 1559. || [37] Bl. 4° [Wittenberg: Lorenz Schwenck] (VD 16 P 2328)

Vorhanden in:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 12 in: Dm 3 R [benutztes Exemplar]

Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: 3. A. 10004, angeb. 14

Gotha, Forschungsbibliothek: Theol.4 498(7)

Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 154 075(10)

München, Bayerische Staatsbibliothek: Res/4 Polem. 3344,33 (unvollständig: letztes Blatt fehlt)

Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Aut VIb (32)

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: H 134.4 Helmst.(8), J 173.4 Helmst.(2), S 217b.4 Helmst.(6)

Würzburg, Universitätsbibliothek: Th.dp.q.794