Controversia et Confessio, Bd. 4


Wigand, Vom Amt des Gesetzes (1564) – Einleitung

1
1. Historische Einleitung

Ausgehend von der Debatte um die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des Magdeburger Rates gegenüber dem vormaligen Superintendenten und seinen Sympathisanten Vgl. dazu insbesondere . dringt in der vorliegenden Schrift zu grundsätzlicheren Fragestellungen vor. Der Text wurde vermutlich im Frühjahr 1564 verfasst und gedruckt; die Schrift , auf die er antwortet, (), dürfte schwerlich vor Ende November 1563 im Druck erschienen sein.

2. Der Autor

Zum Lebensgang vgl. . Zur Zeit der Abfassung unseres Textes war Superintendent in .

3. Inhalt

rückt die von aufgeworfene Frage nach der Funktion des Gesetzes ins Zentrum seiner Schrift. verursache einen neuen Streit um das Gesetz, wenn er behaupte, das Gesetz – das heißt: die vollständige Erfüllung des Gesetzes – sei von Gott nicht zum Leben gegeben. erhebt dazu aus Gottes Wort drei Aussagen: 1. Das Gesetz hat die Verheißung des Lebens – bei vollkommener Erfüllung. 2. Kein Mensch kann nach dem Fall das Gesetz erfüllen; das Gesetz kann deshalb niemandem das verheißene Leben verschaffen, sondern nur die Sünde aufzeigen und verurteilen. 3. Darum hat Gott seinen Sohn gesandt, um das Gesetz zu erfüllen. belegt die Aussagen mit Thesen .

Daraus ergeben sich drei Funktionen des Gesetzes: 1. Allen Menschen wird vorgehalten, welchen Gehorsam Gott fordert, verbunden mit Verheißung und Drohung. 2. Allen Adamskindern wird ihre Sünde aufgezeigt und sie zum Tode verurteilt. 3. Auch denjenigen, die durch den Glauben an Christus wiedergeboren sind und denen die Erfüllung des Gesetzes aus Gnaden zugerechnet wird, zeigt das Gesetz, wonach sich der Glaube in seinen Früchten richten soll. Der neue Gehorsam bleibt freilich unvollkommen.

Dass wir das Gesetz nicht vollkommen einhalten können, ist kein Mangel am Gesetz, sondern Folge unseres Unvermögens. Darum ist es dennoch richtig, die Verheißung des Gesetzes zur Sprache zu bringen.

Weil das Gesetz uns das Leben nicht geben kann, hat Gott das Evangelium offenbart, dass Christus für die Sünde büßt und das Gesetz erfüllt, allen zugute, die an ihn glauben. Wir haben Leben und Seligkeit deshalb nicht aus2 Werken, nicht durch unsere Gesetzeserfüllung, sondern allein durch Christus im Glauben. Im Gesetz werden wir verurteilt, im Evangelium werden wir freigesprochen. Christus ist allein der Weg zum Leben.

Gleichwohl hat die Gesetzeslehre die Verheißung des Lebens, allerdings mit dem entscheidenden Zusatz: wenn man das Gesetz erfüllt hätte. Gott will, dass man seinen Willen gemäß dem Gesetz erkennen soll. Die Lehre, dass Christus der Weg, das Leben und die Gerechtigkeit ist, gehört zum Evangelium, nicht zum Gesetz. Gesetz und Evangelium sollen nicht vermischt werden, aber beides soll in der Kirche gelehrt werden. Dabei dient das Gesetz dazu, das Evangelium, die Wohltat Christi, um so deutlicher zu erkennen. Es ist grundsätzlich zwischen der allgemeinen Darstellung der Funktion des Gesetzes und zwischen der Anwendung auf uns zu unterscheiden.

gesteht Verdienste als Kämpfer gegen mancherlei Irrtümer zu, er habe aber im Unterschied zu keine maßgeblichen Schriften zu den christlichen Hauptlehren veröffentlicht. Er solle keine Ursache für neue Zerrüttungen in der Kirche geben.

Den Majorismus habe nach Kräften bekämpft. Die Aussage, vollständige Erfüllung des Gesetzes habe die Verheißung des Lebens, stimme – anders als behaupte – keineswegs überein mit Aussage, das Gesetz sei notwendig zur Seligkeit. Denn rede von Werken, die wir in diesem Leben tun können.

Auf Antwort will nicht detailliert eingehen, er bezeichnet etliche Vorhaltungen zu den Vorgängen in als unerwiesen. solle besser dazu beitragen, dass es zu einer ordentlichen Klärung der Vorgänge komme, und sich in seinem aggressiven Stil mäßigen.

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:

A:

Vom Ampt || des Gesetzes kurtzer vnd Freundtlicher || Bericht auff Amßdorffs || StGrmschrifft. || [Pikblatt] || Johannes Wigandus der || H. Schrifft Doctor. || [umgekehrtes Pikblatt] || M. D. Lxiiij. [Frankfurt/M.: Peter Braubach] [8] Bl. 4° [letzte Seite leer] (VD 16 W 2894).

Vorhanden:

Frankfurt am Main, Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg: Flugschriftensammlung Gustav Freytag XVII,315 (Hohenemser 3721) [benutztes Exemplar]

Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 154 075(6); AB 155 273(3)

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 169.4 Theol.(7); 278 Theol.(4); Alv V 555(4); K 310.4 Helmst. (12)