A 2r Das vnbillich meine vermanung an die von straffet / vnd mich schilt / lestert vnd Liegenlügen. heist.
Der Text beginnt mit einer etwa quadratischen Initiale W, elf Zeilen hoch, die den Richter Simson zeigt, der die äußeren Linien des W etwa wie das Stadttor in Jdc 16,3 oder wie die beiden Säulen in Jdc 16,29 umfasst; links im Mittelgrund sieht man drei Füchse mit Fackeln an den Schwänzen in ein Getreidefeld laufen, vgl. Jdc 15,4f. vnnd seind sehr zornig, schendenschmähen. Vgl. . vnd lestern mich, als wer ich ein feind des Euangelij, heissen mich liegen, straffen vnd schelten mich, das ich die ausgefurtender Stadt verwiesenen, hinausgeführten. Vgl. Art. ausführen 1), in: DWb 1, 862. Prediger aus falschem grund vnd vnuerhoͤrt verdammet hab, vnd solch mein vrtheil sey erpracticirterlistet, durch List bzw. Verhandlungen erlangt. Vgl. Art. practicieren 5) und 6), in: DWb 13, 2052. vnd mit Talern erlangt etc.
Solche grobe, greifflichehandfeste. Vgl. Art. greiflich 2.b), in: DWb 9, 50f. Luͤgen mus ich von meinem SchulmeisterJudex war 1549–1554 Konrektor am Gymnasium in Magdeburg. leiden, das Er mich mit ruthen streicheschlage, züchtige, prügele. Vgl. Art. streichen B.7.a.α), in: DWb 19, 1213f. vnd wol ausfiltze,hart ausschelte. Vgl. Art. ausfilzen 2), in: DWb 1, 846f. wie er in der Kinderschulen gethan hat. Darumb mus ich jm seine Luͤgen fur die Nase halten vnd aller Welt anzeigen, das Er Mir gewalt vnd vnrecht thut vnd Mich vnbillichzu unrecht, ungerechtfertigterweise. Vgl. Art. unbillich 1), in: DWb 24, 393. ohn vrsach Liegen heist.
Denn ich bin allein aus dem Druck, so von beiden theilen offentlich ausge gangen ist,Falls die Formulierung auch auf mehrere Drucke bezogen werden kann, wären etwa die folgenden zu vergleichen, andernfalls wohl insbesondere der letzte der Aufzählung: Vom Ampt vnd Ge= || walt der Pfar= || herrn. || D. Tilemanus Heshusius. || Johannis xx. || Welchen jr die Suͤnden erlasset / den sind sie || erlassen / welchen jr sie behaltet / den || sind sie behalten. || AVGVST: de cor. & gra. || Pastoralis necessitas habet, ne per plures serpant dira con= || tagia separare ab ouibus sacris morbidam, ab illo cui || nihil est impossibile, ipsa forsitan sepa= || ratione sanandam. || M. D. LXI. [Magdeburg: Wolfgang Kirchner] (VD 16 H 3163); – Vrsach / || Warumb das Newe Haͤllische || Mandat / einem trewen Lee= || rer nichtanzGne^"en sey. || D. Tylemanus Heshusius. || 2. Timoth. 4. || Es wirdt eine zeyt sein / da sie die heylsame Leere || nicht leyden werden. || Matthe. 22. || Gebet dem Keyser / was deß Keysers ist / || vnnd Gott / was Gottes ist. [s. l. 1562] (VD 16 H 3151, vgl. a. H 31 52); – Des Radts der Altenstadt || Magdenburgk. || Bericht / aus was be= || weglichen vrsachen sich jtziger zeit / || etzlich hendel zugetragen / sampt ange= || hengter Christlicher bitt / er= || manung vnd erbie= || tung. || Iesus Syrach 10. || [Sir 11,7f] || [Holzschnitt: Magdeburger Stadtwappen, von zwei Putten gehalten] || Anno Domini M. D. LXII. (VD 16 M 131); – Des Raths der alten Stadt Magde= || burgk Bericht / Aus was beweglichen vrsachen sich jtzi= || ger zeit / etzlich hendel zugetragen / Sampt ange= || hengter Christlicher bitt / ermanung || vnd erbietung. || Jesus Syrach 10. || [Sir 11,7f] || D. Tilemanni Hes || husij notwendige entschuldigung / vnd || gruͤndliche verantwortung / Wider den ertichten || Bericht / des Raths der alten Stad Mag= || deburgk von der Ausfuͤhrung || der Prediger da= || selbst. || ·.· || Jesus Syrach 10. || [Sir 11,7f] || M. D. LXII. [Eisleben: Urban Gaubisch] (VD 16 M 132). meine vermanung zu Schreiben bewogen worden, ehe A 2v1 mich ein Mensch angesprochen oder angeredt hat, das sich die Buͤrger zu Magdenburg nicht zu vngehorsam bewegen liessen vmb der Ausgefurten Prediger willen.
Wje das meine Schrifft an den wirdigen Herrn Sebastian Werner, Pastor zu S. Vlrich,Sebastian Werner amtierte seit dem Weggang von Johannes Wigand als Vizepfarrer an der Magdeburger Ulrichskirche. Er war bereits bei Gründung der evangelischen Stadtschule 1524 dort als Lehrer tätig und seit dieser Zeit mit Amsdorf bekannt (vgl. Kühne, Amtsenthebung, 299f). meinen geliebten Bruder in Christo, zeugt vnd beweiset, das Jch von mir selbst, ohn alles anregen eines Menschen, dieselbige meine vermanung an die zu Magdenburgk gethan habe. Solchs wirdt das Datum meiner Schrifft an gedachten ErEhr(en) = Ehrender Titel bzw. Anrede für Würdenträger, insbes. Geistliche. Bastian klerlich zeugen vnd ausweisen.Mit Datum vom 29. April 1563 hatte Amsdorf auf ein Schreiben des Pfarrers Sebastian Werner geantwortet. Der Brief wurde am 4. Juli 1563 öffentlich von den Magdeburger Kanzeln verlesen. Vgl. Kühne, Amtsenthebung, 300 mit Anm. 95. Kühne teilt den Brief aaO 304–306 mit.
Darumb Liegen sie alle, als des Teufels schupenAnhänger, Gefolgsleute. Vgl. Art. Schuppe [I] 2.d), in: DWb 15, 2014. vnd glieder, das meine vermanung an die zu Magdenburgk solt vmb Thaler willen erpracticirtcj. aus: expracticiert. sein. Jch habe nicht ein pfenning noch hellergeringwertige Münze, ursprünglich in der Reichsstadt Schwäbisch Hall ausgeprägt. Vgl. Art. Haller 1), in: DWb 10, 234f; Art. Heller, in: DWb 10, 971f. gesehen, der mir werwäre. angeboten worden, ich schweige, das ich etwas solt empfangen oder angenomen haben. Darumb ist jr schreiben nichts denn lauter argwenische gedancken, so aus jrem falschen hertzen vnd boͤsen gewissen fliessen vnd erdicht seint.
Vnd wenns ruͤhmens guͤlte,wenn es darauf ankäme, sich zu rühmen. so wolt ich wol weiter sagen, aber ich wils dabey bleiben lassen vnd Gott beuehlen,anbefehlen, überlassen. das sie mich aus jrem argwenigen hertzen so felschlich anliegen,verleumden, anschuldigen. Vgl. Art. anlügen, in: DWb 1, 403f. schendenbeschimpfen. Vgl. Art. schänden 5.c), in: DWb 14, 2142f. vnd lestern, das ich vmb gelts vnd guts willen wider Gott vnd sein Wort etwas thuen oder fuͤrnemen solte. Gott hat mich dafuͤr behuͤt, er wird mich auch furder dafuͤr gnediglich be huͤten, welchs ich alle meine freunde vnd feinde, so von anfange vmb mich A 3r vnd bey mir gewesen sint, wil zeugenbezeugen. Vgl. Art. zeugen II.2), in: DWb 31, 351. vnd sagen lassen.
Nu wolan, ich mus leiden, das mich mein Schulmeister meistert vnd streichet.schlägt, körperlich züchtigt. Vgl. Art. streichen B.7.a.α), in: DWb 19, 1213f. Aber es ist nicht wunder, weil er die gantze Christenheit mit seinem schreiben zu meistern vnd regieren sich vnterstehet, wiewol er vorhinzuvor. Vgl. Art. vorhin 2.d.α), in: Wb 26,1203. bil lichordentlicherweise. zur Schule gangen were vnd gelernet hette, ehe er das Doctormuͤtzleinden Doktorhut (spöttisch verniedlichend?). Vgl. Art. Doctormütze, in: DWb 2, 1218. auffgesetzt het,bildlich: über die Frage doziert hätte. worumb oder wozu das Gesetz gegeben were, denn er schreibt, das Gesetz sey ein weg zur seligkeit, welchs wider Paulum vnd die gantze Schrifft ist, die zeuget vnd sagt, das nicht mehr denn ein einiger weg zur seligkeit ist, wie auch Christus, vnser lieber Herr, selbst sagt: Ego sum via, veritas et vita.Joh 14,6. Ergo lex non est via veritas et vita.
Darauff folget der jrthumb, das etliche schreiben, die wercke sein im Gesetz zur seligkeit von noͤten, vnd das das Gesetz die Werck fordere, darumb das sie zur seligkeit vonnoͤten sint, so doch das Gesetz die Werck allein darumb von vns fordert, das wir vnser schwacheit erkennen sollen, das wir sie nicht thun koͤnnen,Vgl. usus theologicus oder elenchthicus legis. darumb ist das Gesetz ein Gesetz des zorns vnd des todes. Darumb weis Wigandus nicht, warumb das Gesetz gute werck fordert, dieweil er in seiner Historia EcclesiasticaWigand war der Hauptverfasser der von Flacius initiierten und organisierten Magdeburger Zenturien, die ab 1559 in Basel bei Johannes Oporinus erschienen, unter dem (im ersten Band enthaltenen) Haupttitel: ECCLESIASTICA || HISTORIA, INTEGRAM ECCLESIAE || CHRISTI IDEAM, QVANTVM AD LOCVM, || Propagationem, Persecutionem, Tranquillitatem, Doctri || nam, Haereses, Ceremonias, Gubernationem, Schismata, || Synodos, Personas, Miracula, Martyria, Religiones extra || Ecclesiam, & statum Imperij politicum attinet, secundum || singulas Centurias, perspicuo ordine complectens: singu || lari diligentia & fide ex uetustissimis & optimis || historicis, patribus, & alijs scripto || ribus congesta: || Per aliquot studiosos & pios uiros in urbe || Magdeburgica. || || BASILEAE, PER IOANNEM || Oporinum. 1559. (VD 16 E 218). schreibt, es sint zwenezwei. Vgl. Art. zwei I.1), in: DWb 32, 972f. wege zur seligkeit, denn das ist der MaioristenAnhänger Georg Majors, Vertreter seiner Auffassung, gute Werke seien nötig zur Seligkeit, vgl. unsere Ausgabe Bd. 3. einige grund, darauff sie jren jrthumb bawen. Vnd ob Wigandus vnd sein anhang wider Maiorem fechten, so sind sie doch im grunde rech-A 3vte Maioristen. Darumb solt er mich vngemeistert lassen, biß jm die Feddern besser wuͤchsen.solange er nicht flügge ist.
Aber die stoltzen, hoffertigen Geister, vmb jrer kunst willen, das sie in sprachen gelert sein oder sein wollen, dringen sich einmischen sich ein, drängen sich auf. vnd wollen nicht allein den Man Gottes, Lutherum, vnd die gantze Christenheit meistern vnd re gieren, gleich obgleich ob = als ob. sie vber vnd wider Lutherum der Christenheit zu helffen von Gott beruffen weren, vnd wissen nicht, worzu oder worumb das Gesetz gegeben ist vnd gute Werck von vns fordert.
Wenn sie Lutheri Schuͤler blieben vnd eintrechtig mit jm lereten, das nur ein weg zur seligkeit, nemlich das Euangelium, vnd das das Gesetz nicht gege ben sey zur seligkeit, welch allein verheissen ist,Die Seligkeit wird ausschließlich als verheißene Gnadengabe geschenkt (sie kann nicht durch Gesetzeswerke erworben werden). sondern darzu, das wir erkennen sollen, das es vns vnmoͤglich ist, das wir seine Werck thun, so hetten sie solchen lermanAufruhr. vnd tumult zu Magdenburgk nicht angericht.
Aber der Bauch war jn auffgeblasen vnd wolt fuͤr grosser kunst bersten, giengen mit vngluͤck schwanger, aber sie haben geboren einen greulichen fehl, das sie den Rath in Bann gethan sine consensu Ecclesie, vnd solchen falschen, nichtigen vnd vnchristlichen Bann lobet vnd vertediget Wigandus mit seiner RottenVgl. Num 16,5f.11.16. vnd verdampt die Kirche zu Magdenburgk vnd derselbigen Diener, so die rei-A 4rne Lehre des Euangelij noch heutiges tages leren vnd predigen.
Nu haben sie den Rath in Bann gethan, nicht falscher Lehre halben, sondern der Wahl halben eines Pfarrhers: Das der Rath Wigandum (welchen die ausgefurten Prediger fuͤr einen Pfarrer haben wolten) hinter seinem ruͤckenohne Wissen und Zustimmung des Rates. so nicht wolt eindringen lassen. Derhalben der Rath den Pfarrleuthen zu S. Vlrich geboth, das sie mit der Wahl biß auff weitern bescheidt solten inne halten.
Darauff schreib der vnfletige,ungezogene. stoltze, hoffertige Geist Wilhelmus EcciusWilhelm Eck (Eccius) wurde am 31. August 1555 unter dem Namen Wilhelmus Radensis Montensis (man schließt daraus auf eine Herkunft aus Radevormwald oder Neuenrade im westfälischen Herzogtum Berg) an der Universität Wittenberg gratis immatrikuliert, soll vorher noch Mönch gewesen sein. 1558 erscheint er in der Liste der sieben am Zenturienwerk beteiligten studiosi. 1559 übernahm er als Nachfolger von Matthäus Judex die Stelle des Diakons an der Magdeburger Ulrichskirche. Nach seiner Ausweisung fand er zunächst Aufnahme bei Basilius Faber, dem Rektor der Quedlinburger Stadtschule, 1566 erscheint er als Pfarrer im niederösterreichischen Göllersdorf (Angaben nach Kühne, Amtsenthebung, 281f, Anm. 3). an die Kirchueter zu S. Vlrich ein Brieff, das sie wider des Raths geboth vnd befehl Wigandum wehlen solten. Jst das zu fried vnd einigkeit gerathen oder die Buͤrger zu vngehorsam vnd auffruhr wider den Rath gehetzt vnd bewegt? Das laß ich einen jedern richten vnd vrteilen, vnd sonderlich dieweil sie es wider den Rath, so das Euangelium gehen vnd predigen lesset, gethan haben. Jst das erlogen, Wigande?Vokativ zu Wigandus. Ist das ein falscher grundt meiner vermanung, wie du mich so schendtlich anleugst?bezichtigst, verleumdest. Vg. Art. anlügen, in: DWb 1, 403f; Art. anleugen, in: Fnhd. Wb. 1, 1316; Art. ²anliegen 1), in: Fnhd. Wb. 1, 1321.
Zum andern machen sie solchen Politicum vnd Christliche Mandat des Raths zu einer solchen grossen, schweren Suͤnde, das sie den Rath darumb in Bann sine consensu Ecclesie gethan haben. Jst das erlogen, Wigande? Ist das ein falscher grundt, wie du mit deiner Rotten leugest,lügst. trotzest vnd puchest?polterst, ungestüm behauptest. Vgl. Art. pochen I.3.a), in: DWb 13, 1958.
A 4v Zum dritten, so leuget Wilhelmus Eccius so schendlich vnd offent lich, das er sagt, der Rath habe den Buͤrgern jre freie Wahl genommen, so doch der Rath die Wahl allein auffgezogenaufgehalten, verzögert. Vgl. Art. aufziehen 12), in: DWb 1, 784f. vnd auffgeschoben hatte. Jst das erlogen, Wigande? Jst das ein falscher grundt? Solt ich solche luͤgen billichen vnd loben vnd die Kirche Christi mit jhren trewen, frommen Predicanten verdammen, wie du mit deiner Rotten thust?
Solt ich das preisen vnd loben, das Wilhelmus Eccius durch solche luͤgen die Buͤrger wider den Rath zu vngehorsam reitzt vnd hetzt, wie du thust mit deiner Rotten? Jsts nicht suͤnde vnnd schande, das jr mit ewer Rotte solche that loben vnd vertedigen vnd ein gantze Kirche mit jren Predigern (so die Lehre des Euangelij lauter vnd rein, ohn alle Corruptelen, leren vnd predigen) allein vmb eusserlichs dings willen, als vmb der Wahl willen eins Pfarres,Pfarrers? verdammen solt.
Vnd wer weis, was der Rath fuͤr feelFehler, Mängel. Vgl. Art. Fehl m. 2), in: DWb 3, 1419f. an Wigando gehabt hat. Denn die Euangelische Prediger eins theils haben jtzundjetzt. so seltzamungewöhnlich(e), befremdlich(e). Vgl Art. seltsam II.3.b.δ), in: DWb 16, 553. eigensinnige vnd stoͤrrige Koͤpffe, das sie mit niemandt sich vertragen koͤnnen vnd den leuten vnleidlichzuwider, unerträglich. Vgl. Art. unleidlich 4.a), in: DWb 24, 1132f. sint.
Zum vierden haben die ausgefuͤrten Prediger mit jrem brieff vnd solcher luͤgen dem Rath als der von Gott geordneten Oberigkeit seine gerechtigkeit verbieten vnd nemen wollen, das er nicht darauff sehen vnd achtunge haben solt, was fuͤr B 1r Pfarrer vnd Prediger die Buͤrger wehleten, vnd den Buͤrgern die macht vnd gewalt geben, das sie ohn wissen vnd willen, ja wieder des Raths willen, wehlen moͤchten wen sie wolten. Solt ich das loben, Wigande? Solt ich das fuͤr recht sprechen? Sol ein Oberigkeit nicht darauff sehen, das rechte Pfarrer vnd Prediger erwelet werden? Jst das ein falscher grundt, darumb die außgefuͤrten Prediger verdampt sindt? Meinstu, ich solte solchen auffruͤrischen Brieff vnd Luͤgen vertedigen, wie du thust mit deiner Rotten?
Zum sechsten, so hat Bartolomeus,Bartholomäus Strehle aus Magdeburg wurde am 8. April 1542 an der Universität Wittenberg immatrikuliert, seit 1556 war er Diakon an der Jakobikirche in seiner Heimatstadt, verheiratet mit einer Tochter des Magdeburger Ratsherrn Simon Köhler. Nach seiner Ausweisung hielt er sich anscheinend wie Eckius eine Weile in Quedlinburg auf, in den Jahren 1565–1588 war er Pfarrer in Seehausen/Altmark (Angaben nach Kühne, Amtsenthebung, 282, Anm. 2). die zeit Caplan zu S. Jacob, sine consensu Ecclesie, ja ohn vnd wider seines Pfarrers wissen vnd willen, den Rath in Bann gethan. Jst das erlogen, Wigande? Jst das ein falscher grundt, dar umb die außgefurten Prediger verdampt sindt? Solt ich solchen falschen vnd nichtigen Bann (der da geschicht sine consensu Pastoris et Ecclesie) loben, preisen vnd vertedigen, wie du thust mit deiner Rotten? Da sey Gott fuͤr! Denn ich habs von Luthero aus S. Paulo viel anders gelernt. Darumb habe ich die zu Magdenburgk billich vermant vnd gewarnt, das sie sich am auß fuͤren solcher Gottlosen Predicanten (so die reinen Lehrer des Euangelij schenden, lestern vnd luͤgenpredigercj. aus: lügen Prediger. heissen) nicht ergern solten. Dann es gebuͤrt keinem Pastori, schweige denn einem Caplan, aus eigenem mutwillen vnd freuel, ohn der Kirchen verwilligung, B 1v zu Bannen, wie, wenn vnd wehn er wil, es gehoͤrt mehr darzu, ordentlicher Proces vnnd erkentnis der Kirchen. Darumb hat er wider Gott vnd sein Wordt den Rath in Bann gethan vnd sehr freuelvermessen. Vgl. Art. frevel, in: DWb 4, 173. vnd muthwillig gehandelt vnd die andern, so solches verteidigen, loben vnd preisen, viel vbeler vnd erger thun. Gott vergebe es jnen.
Zum siebenden. Solches alles, des Wilhelmi Brieff vnd des Bartolomei Bann, verteidiget, lobet vnd preiset Heßhusius, als sey es recht vnd wol gethan. Jst das erlogen, Wigande? Jst das ein falscher grundt, darauff ich meine vermanung an die zu Magdenburgk gestalt habe?
Zum achten, so hat Heßhusius selbst aus eigenem freuel, ohn verwilligung der Kirchen, den Rath in Bann gethan allein darumb, das der Rath etliche vngehorsame Buͤrger (die an Heßhusio hiengen vnd Wigandum wider des Raths willen zum Pfarrher haben wolten) eingezogen hatte. Jst das erlogen, Wigande? Jst das ein falscher grundt, darumb Heßhusius verdampt vnd außgefuͤrt ist? Jst das ein falscher grundt, darauff ich die zu Magdenburgk gewarnt vnd vermant habe, das sie sich der außgefurten Prediger nicht solten annemen? Worumb heistu mich dann liegen? Aber es schadt nicht, Jch bin ein Jung Geselle vnd dein Schuͤler, du magst mich wol liegen heissen.
B 2r Zum neunden, so haben die vier Schwermer,Enthusiasten, Irrlehrer. Vgl. Art. Schwärmer 1), in: DWb 15, 2290. da man sie geurlaubet hat, jhr keiner wollen vrlaub haben, noch weichen wollen, sondern wolten wider des Raths willen, Ja wider das geboth vnd befehl Jhesu Christi, vnsers lieben Herrn, in jhrem ampt vnd dienst bleiben. Jst das erlogen, Wigande? Jst das ein falscher grundt, wie du mich so schendtlich vnd boͤßlich anleugst?
Zum zehenden, hat Heßhusius des Hellischen Mandats halben (so jn nicht angieng, noch der Kirchen zu Magdenburgk auffgelegt war) sich mit sol chem stoltz, zorn, trutz vnd puchen wider den Rath, seine Obrigkeit, auffgelehnet, wie das der Rath in seinem letzten druck anzeigt,Vgl.: Nothwehre || Des Raths vnd Syn= || dici / auch etzlicher Pastorn / Prediger || vnd Schulrectorn der Altenstadt Magdeburgk / Wieder das geuehrliche / ehrrugige vnd lesterliche / doch vngegruͤndte Buch / so vnlangst vnter dem Namen vnd || Scheintittel D. Tilemanni Heshusij Nothwendiger || entschuͤldigung vnd verantwortung / etc. Auff obgenante || Raths Bericht / von ausfuͤrung etzlicher Prediger || daselbst / etc. Meuchlings abgedruckt vnd ausgesprengt wurden. || Jhesus Syrach 10. || [Sir 11,7f (in Luther 1545 zu Kap. 10 gezählt)] || [Vignette mit Magdeburger Wappen] || [Magdeburg 1563] (ZV 10236). das erschrecklich von einem Christen, sonderlich von einem Predicanten zu hoͤren ist, so doch der Rath weder jhm noch den andern solches Mandat zu halten befohlen hat Vnd nicht mehr von jm begert hat, denn das Er mit seinem Donnern vnd BlixenBlitzen. Vgl. Art. blixen, in: DWb 2, 135. wieder solch Mandat vierzehen tage solt innehalten, welchs Er sich mit solchem Sturm vnd Puchen geweigert hat, das es wunder ist, das es ein Rath hat leiden koͤnnen vnd nicht mehr darzu gethan hat.
Er het billich die viertzehen tage geschwiegen vnd zugesehen, was weiter het volgen wollen, wo denn der Rath jnihn. vnd die Kirche hette beschweren wol len, so hette Er denn fug vnd recht gehabt, dawider zu predigen.
B 2v Dieweil er aber den Rath mit solchem greulichen stuͤrmen vnd puchen veracht, lestert vnnd schildt, als weren sie vom Euangelio abgefallen, so habe ich die zu Magdenburgk zu friedt vnd einigkeit billich vermanet. Jst das erlogen, Wigande? Ist das ein falscher grundt, wie du mir felschlich schuldt gibst?
Darumb kan kein frommer Christ solchen greulichen vnd erschrecklichen vngehorsam entschuͤldigen noch beschoͤnen. Derhalben hat der Rath solchen vngehorsam, freuel vnd pochen nicht leiden koͤnnen noch sollen. So habe ichs auch nicht loben noch preisen koͤnnen, sondern aus Christlicher Liebe vnd pflicht verdammen muͤssen, auff das die Buͤrger zu Magdenburgk den Brieff vnd den Bann der außgefurten Prediger sich nicht jrren noch anfechten liessen vnd sich an dem außfuͤren der Prediger nicht ergerten.
Dann ob sie schon das Euangelium predigen, so predigen sie es doch nicht mit bescheidenheit, wie Petrus lehret vnd gebeuth.Vgl. I Petr 3,15f. Haben auch der Liebe nicht, daran doch im Predigamt gar viel gelegen, wie Paulus 1. Corinth. 8 vnd 13 bezeuget.Vgl. I Kor 8,1; 13,1f. Sie haben mit dem Brieff vnd Bann zu viel gethan, das sie Suͤnde machen, da keine Suͤnde ist, sonderlich eine solche Suͤnde, darumb man einen gantzen gemeinen Rath Bannen sol. Sie haben sich den zorn vbereilen lassen vnd zu weith B 3r gegriffen. Solchs solten sie bekennen vnd erkennen, so koͤnten sie der Kirche Christi noch wol nuͤtz sein.
Dieweil auch die außgefurten Prediger den Brieff vnd Bann oͤffentlich bekennen, so ist ohne noth gewest, das ich sie verhoͤrt hette.Amsdorf nimmt Bezug auf den Vorwurf Wigands, er habe vorschnell geurteilt, ohne zuvor die ausgewiesenen Prediger gehört zu haben. Vgl. unsere Ausgabe Nr. 9, bei Anm. 9 (Bl. A 2r/v). Amsdorf setzt dem entgegen, dass die Prediger sich ja öffentlich zu ihren Maßnahmen geäußert haben, eine separate Einvernahme zur Beurteilung der Sachlage also nicht nötig gewesen sei. Worumb vnd worzu solt ich sie verhoͤren, dieweil ich jn nicht mehr schuldt gebe, denn das sie selbst bekennen vnd nicht leugnen koͤnnen? Denn Wilhelms Brieff ist durch den druck außgangen.Wilhelm Ecks Brief vom 13. April 1562 (VD 16 E 449) ist abgedruckt in: D. Tilemanni Hes= || husij notwendige enschuͤldigung / || vnd gruͤndliche verantwortung / Wi= || der den erdichten Bericht / des Raths der || alten Stad Magdeburgk / von || der Ausfuͤhrung der || Prediger da= || selbst. || || Nachfolgends wird der Christliche || Leser finden. || 1. || Wilhelmi Eccij Radensis Brieff / an die Eltesten || der Gerbekammer S. Vlrichs zu Magdeburgk. || 2. || Etlicher Buͤrger von Arnstad Brieff / in der ent= || urlaubung D. Joach. Moͤrlini daselbst ausgangen. || 3. || Zwene Brieffe / des H. Mans Gottes D. Mar= || tini Lutheri / darin er von solchem schreiben be= || richtet / vnd vrtelt. || Alles zu erklerunge der Magdebur= || gischen ausfuͤhrunge der Prediger / sehr nuͤtz= || lich zu lesen. (VD 16 H 3085), dort Bll. P 2v – Q 2r; der Brief findet sich auch in VD 16 M 132 (Des Raths der alten Stadt Magdeburgk Bericht, Aus was beweglichen ursachen sich itziger zeit etzlich hendel zugetragen ), dort Bll. A 4r – B 3v. So ist der Rath ohne verwilligung der Gemeine in den Bann gethan, wie kan ich doch solchs loben vnd preisen vnnd die reine Kirche zu Magdenburgk mit jhren Predicanten vmb eusserlicher ding willen verdammen?
Jn summa: Wenn Wigandus vnd seine Rotte beweisen, das des Raths ciuile vnd politicum mandatum ein crimen vnd laster ist, wie sie bruͤllen vnd schreien, darumb man einen Bannen kan vnd sol, so sollen sie gewonnen haben. Zum andern: Wenn sie beweisen, das ein Pfarrer macht vnd gewalt habe, ohn verwilligung der Gemeine in Bann zu thun, wie, wenn vnd wehn er wil, so sollen sie recht haben. Zum dritten: Wenn sie beweisen, das ein Predicant, wenn man jm vrlaub gibt vnd nicht lenger haben wil, im ampt wider der Obrigkeit willen bleiben moͤgen, so sollen sie abermal gewonnen haben. Zum vierden: Wenn B 3v sie beweisen, das ein Pfarrer oder Predi cant vmb eins frembden Mandats willen (damit Er noch seine Kirche nicht beschwert wirdt) ein solchen tumult vnd vngehorsam in einer Stadt wider einen Rath moͤge anrichten, so wil ich jnen gewonnen geben. Jtem, wenn sie beweisen, das ein Obrigkeit nicht macht habe, darein zu sehen, was fur Pfarrer vnd Prediger die Gemeine erwelet, so sollen sie recht haben, vnd ich will widerruffen vnd die straffe willig leiden. Werden sie aber solches alles aus der Schrifft mit klaren hellen spruͤchen nicht beweisen, so sollen vnd muͤssen Wigandus vnd seine Rotte Schwermer vnd Auffruͤrer bleiben vnd von jederman dafuͤr geacht vnd gehalten werden, so lange sie jre Suͤnde vnd Jrthumb nicht erkennen vnnd buͤssen.