Controversia et Confessio, Bd. 4


Amsdorf, Entgegnung auf Wigands Brief (1563)

A 2r Das vnbillich
meine vermanung an die von straffet / vnd mich schilt / lestert
vnd Liegenlügen. heist.

Der Text beginnt mit einer etwa quadratischen Initiale W, elf Zeilen hoch, die den Richter Simson zeigt, der die äußeren Linien des W etwa wie das Stadttor in Jdc 16,3 oder wie die beiden Säulen in Jdc 16,29 umfasst; links im Mittelgrund sieht man drei Füchse mit Fackeln an den Schwänzen in ein Getreidefeld laufen, vgl. Jdc 15,4f. vnnd seind sehr zornig, schendenschmähen. Vgl. , 2141f. vnd lestern
mich, als wer ich ein feind des Euangelij, heissen mich liegen, straffen vnd schelten mich, das ich die ausgefurtender Stadt verwiesenen, hinausgeführten. Vgl. , 862. Prediger aus falschem grund vnd vnuerhoͤrt verdammet hab, vnd solch mein vrtheil sey erpracticirterlistet, durch List bzw. Verhandlungen erlangt. Vgl. , 2052. vnd mit Talern erlangt etc.

Solche grobe, greifflichehandfeste. Vgl. , 50f. Luͤgen mus ich von meinem Schulmeister war 1549–1554 Konrektor am Gymnasium in . leiden,
das Er mich mit ruthen streicheschlage, züchtige, prügele. Vgl. , 1213f. vnd wol ausfiltze,hart ausschelte. Vgl. , 846f. wie er in der Kinderschulen gethan hat. Darumb mus ich jm seine Luͤgen fur die Nase halten vnd aller Welt anzeigen, das Er Mir gewalt vnd vnrecht thut vnd Mich vnbillichzu unrecht, ungerechtfertigterweise. Vgl. , 393. ohn vrsach Liegen heist.

Denn ich bin allein aus dem Druck, so von beiden theilen offentlich ausge
gangen ist,Falls die Formulierung auch auf mehrere Drucke bezogen werden kann, wären etwa die folgenden zu vergleichen, andernfalls wohl insbesondere der letzte der Aufzählung: ; – ; – ; – . meine vermanung zu Schreiben bewogen worden, ehe A 2v1 mich ein Mensch angesprochen oder angeredt hat, das sich die Buͤrger zu nicht zu vngehorsam bewegen liessen vmb der Ausgefurten Prediger willen.

Wje das meine Schrifft an den wirdigen Herrn , Pastor zu
S. Vlrich, amtierte seit dem Weggang von als Vizepfarrer an der Magdeburger Ulrichskirche. Er war bereits bei Gründung der evangelischen Stadtschule 1524 dort als Lehrer tätig und seit dieser Zeit mit bekannt (vgl. ). meinen geliebten Bruder in Christo, zeugt vnd beweiset, das Jch von mir selbst, ohn alles anregen eines Menschen, dieselbige meine vermanung an die zu gethan habe. Solchs wirdt das Datum meiner Schrifft an gedachten ErEhr(en) = Ehrender Titel bzw. Anrede für Würdenträger, insbes. Geistliche. Bastian klerlich zeugen vnd ausweisen.Mit Datum vom 29. April 1563 hatte auf ein Schreiben des Pfarrers geantwortet. Der Brief wurde am 4. Juli 1563 öffentlich von den Magdeburger Kanzeln verlesen. Vgl. . Kühne teilt den Brief mit.

Darumb Liegen sie alle, als des Teufels schupenAnhänger, Gefolgsleute. Vgl. , 2014. vnd glieder, das meine
vermanung an die zu solt vmb Thaler willen erpracticirtcj. aus: expracticiert. sein. Jch habe nicht ein pfenning noch hellergeringwertige Münze, ursprünglich in der Reichsstadt ausgeprägt. Vgl. , 234f; , 971f. gesehen, der mir werwäre. angeboten worden, ich schweige, das ich etwas solt empfangen oder angenomen haben. Darumb ist jr schreiben nichts denn lauter argwenische gedancken, so aus jrem falschen hertzen vnd boͤsen gewissen fliessen vnd erdicht seint.

Vnd wenns ruͤhmens guͤlte,wenn es darauf ankäme, sich zu rühmen. so wolt ich wol weiter sagen, aber ich wils dabey bleiben lassen vnd Gott beuehlen,anbefehlen, überlassen. das sie mich aus jrem argwenigen hertzen so felschlich anliegen,verleumden, anschuldigen. Vgl. , 403f. schendenbeschimpfen. Vgl. , 2142f. vnd lestern, das ich vmb gelts vnd guts willen wider Gott vnd sein Wort etwas thuen oder fuͤrnemen solte. Gott hat mich dafuͤr behuͤt, er wird mich auch furder dafuͤr gnediglich be
huͤten, welchs ich alle meine freunde vnd feinde, so von anfange vmb mich A 3r vnd bey mir gewesen sint, wil zeugenbezeugen. Vgl. , 351. vnd sagen lassen.

Nu wolan, ich mus leiden, das mich mein Schulmeister meistert vnd streichet.schlägt, körperlich züchtigt. Vgl. , 1213f. Aber es ist nicht wunder, weil er die gantze Christenheit mit seinem schreiben zu meistern vnd regieren sich vnterstehet, wiewol er vorhinzuvor. Vgl. ,1203. bil
lichordentlicherweise. zur Schule gangen were vnd gelernet hette, ehe er das Doctormuͤtzleinden Doktorhut (spöttisch verniedlichend?). Vgl. , 1218. auffgesetzt het,bildlich: über die Frage doziert hätte. worumb oder wozu das Gesetz gegeben were, denn er schreibt, das Gesetz sey ein weg zur seligkeit, welchs wider Paulum vnd die gantze Schrifft ist, die zeuget vnd sagt, das nicht mehr denn ein einiger weg zur seligkeit ist, wie auch Christus, vnser lieber Herr, selbst sagt: Ego
sum via, veritas et vita.
Joh 14,6. Ergo lex non est via veritas et vita.

Darauff folget der jrthumb, das etliche schreiben, die wercke sein im Gesetz zur seligkeit von noͤten, vnd das das Gesetz die Werck fordere, darumb das sie zur seligkeit vonnoͤten sint, so doch das Gesetz die Werck allein darumb von vns fordert, das wir vnser schwacheit erkennen sollen, das wir sie nicht
thun koͤnnen,Vgl. oder . darumb ist das Gesetz ein Gesetz des zorns vnd des todes. Darumb weis nicht, warumb das Gesetz gute werck fordert, dieweil er in seiner Historia Ecclesiastica war der Hauptverfasser der von initiierten und organisierten Magdeburger Zenturien, die ab 1559 in bei erschienen, unter dem (im ersten Band enthaltenen) Haupttitel: . schreibt, es sint zwenezwei. Vgl. , 972f. wege zur seligkeit, denn das ist der MaioristenAnhänger , Vertreter seiner Auffassung, gute Werke seien nötig zur Seligkeit, vgl. . einige grund, darauff sie jren jrthumb bawen. Vnd ob vnd sein anhang wider fechten, so sind
sie doch im grunde rech-A 3vte Maioristen. Darumb solt er mich vngemeistert lassen, biß jm die Feddern besser wuͤchsen.solange er nicht flügge ist.

Aber die stoltzen, hoffertigen Geister, vmb jrer kunst willen, das sie in sprachen gelert sein oder sein wollen, dringen sich einmischen sich ein, drängen sich auf. vnd wollen nicht allein den Man Gottes, , vnd die gantze Christenheit meistern vnd re
gieren, gleich obgleich ob = als ob. sie vber vnd wider der Christenheit zu helffen von Gott beruffen weren, vnd wissen nicht, worzu oder worumb das Gesetz gegeben ist vnd gute Werck von vns fordert.

Wenn sie Schuͤler blieben vnd eintrechtig mit jm lereten, das nur ein weg zur seligkeit, nemlich das Euangelium, vnd das das Gesetz nicht gege
ben sey zur seligkeit, welch allein verheissen ist,Die Seligkeit wird ausschließlich als verheißene Gnadengabe geschenkt (sie kann nicht durch Gesetzeswerke erworben werden). sondern darzu, das wir erkennen sollen, das es vns vnmoͤglich ist, das wir seine Werck thun, so hetten sie solchen lermanAufruhr. vnd tumult zu nicht angericht.

Aber der Bauch war jn auffgeblasen vnd wolt fuͤr grosser kunst bersten, giengen mit vngluͤck schwanger, aber sie haben geboren einen greulichen
fehl, das sie den Rath in Bann gethan sine consensu Ecclesie, vnd solchen falschen, nichtigen vnd vnchristlichen Bann lobet vnd vertediget mit seiner RottenVgl. Num 16,5f.11.16. vnd verdampt die Kirche zu vnd derselbigen Diener, so die rei-A 4rne Lehre des Euangelij noch heutiges tages leren vnd predigen.

Nu haben sie den Rath in Bann gethan, nicht falscher Lehre halben, sondern der Wahl halben eines Pfarrhers: Das der Rath (welchen die ausgefurten Prediger fuͤr einen Pfarrer haben wolten) hinter seinem ruͤckenohne Wissen und Zustimmung des Rates. so nicht wolt eindringen lassen. Derhalben der Rath den Pfarrleuthen zu S. Vlrich geboth, das sie mit der Wahl biß auff weitern bescheidt solten inne
halten.

Darauff schreib der vnfletige,ungezogene. stoltze, hoffertige Geist wurde am 31. August 1555 unter dem Namen (man schließt daraus auf eine Herkunft aus oder im westfälischen ) an der Universität Wittenberg gratis immatrikuliert, soll vorher noch Mönch gewesen sein. 1558 erscheint er in der Liste der sieben am Zenturienwerk beteiligten studiosi. 1559 übernahm er als Nachfolger von die Stelle des Diakons an der Magdeburger Ulrichskirche. Nach seiner Ausweisung fand er zunächst Aufnahme bei , dem Rektor der Quedlinburger Stadtschule, 1566 erscheint er als Pfarrer im niederösterreichischen (Angaben nach ). an die Kirchueter zu S. Vlrich ein Brieff, das sie wider des Raths geboth vnd befehl wehlen solten. Jst das zu fried vnd einigkeit gerathen oder die Buͤrger zu vngehorsam vnd auffruhr wider den Rath gehetzt vnd
bewegt? Das laß ich einen jedern richten vnd vrteilen, vnd sonderlich dieweil sie es wider den Rath, so das Euangelium gehen vnd predigen lesset, gethan haben. Jst das erlogen, ?Vokativ zu . Ist das ein falscher grundt meiner vermanung, wie du mich so schendtlich anleugst?bezichtigst, verleumdest. Vg. , 403f; , 1316; , 1321.

Zum andern machen sie solchen Politicum vnd Christliche Mandat des Raths
zu einer solchen grossen, schweren Suͤnde, das sie den Rath darumb in Bann sine consensu Ecclesie gethan haben. Jst das erlogen, ? Ist das ein falscher grundt, wie du mit deiner Rotten leugest,lügst. trotzest vnd puchest?polterst, ungestüm behauptest. Vgl. , 1958.

A 4v Zum dritten, so leuget so schendlich vnd offent
lich, das er sagt, der Rath habe den Buͤrgern jre freie Wahl genommen, so doch der Rath die Wahl allein auffgezogenaufgehalten, verzögert. Vgl. , 784f. vnd auffgeschoben hatte. Jst das erlogen, ? Jst das ein falscher grundt? Solt ich solche luͤgen billichen vnd loben vnd die Kirche Christi mit jhren trewen, frommen Predicanten verdammen, wie du mit deiner Rotten thust?

Solt ich das preisen vnd loben, das durch solche luͤgen die Buͤrger wider den Rath zu vngehorsam reitzt vnd hetzt, wie du thust mit deiner Rotten? Jsts nicht suͤnde vnnd schande, das jr mit ewer Rotte solche that loben vnd vertedigen vnd ein gantze Kirche mit jren Predigern (so die Lehre des Euangelij lauter vnd rein, ohn alle Corruptelen, leren vnd
predigen) allein vmb eusserlichs dings willen, als vmb der Wahl willen eins Pfarres,Pfarrers? verdammen solt.

Vnd wer weis, was der Rath fuͤr feelFehler, Mängel. Vgl. , 1419f. an gehabt hat. Denn die Euangelische Prediger eins theils haben jtzundjetzt. so seltzamungewöhnlich(e), befremdlich(e). Vgl , 553. eigensinnige vnd stoͤrrige Koͤpffe, das sie mit niemandt sich vertragen koͤnnen vnd den
leuten vnleidlichzuwider, unerträglich. Vgl. , 1132f. sint.

Zum vierden haben die ausgefuͤrten Prediger mit jrem brieff vnd solcher luͤgen dem Rath als der von Gott geordneten Oberigkeit seine gerechtigkeit verbieten vnd nemen wollen, das er nicht darauff sehen vnd achtunge haben solt, was fuͤr B 1r Pfarrer vnd Prediger die Buͤrger wehleten, vnd den
Buͤrgern die macht vnd gewalt geben, das sie ohn wissen vnd willen, ja wieder des Raths willen, wehlen moͤchten wen sie wolten. Solt ich das loben, ? Solt ich das fuͤr recht sprechen? Sol ein Oberigkeit nicht darauff sehen, das rechte Pfarrer vnd Prediger erwelet werden? Jst das ein falscher grundt, darumb die außgefuͤrten Prediger verdampt sindt? Meinstu,
ich solte solchen auffruͤrischen Brieff vnd Luͤgen vertedigen, wie du thust mit deiner Rotten?

Zum sechsten, so hat , aus wurde am 8. April 1542 an der Universität Wittenberg immatrikuliert, seit 1556 war er Diakon an der Jakobikirche in seiner Heimatstadt, verheiratet mit einer Tochter des Magdeburger Ratsherrn . Nach seiner Ausweisung hielt er sich anscheinend wie eine Weile in auf, in den Jahren 1565–1588 war er Pfarrer in (Angaben nach ). die zeit Caplan zu S. Jacob, sine consensu Ecclesie, ja ohn vnd wider seines Pfarrers wissen vnd willen, den Rath in Bann gethan. Jst das erlogen, ? Jst das ein falscher grundt, dar
umb die außgefurten Prediger verdampt sindt? Solt ich solchen falschen vnd nichtigen Bann (der da geschicht sine consensu Pastoris et Ecclesie) loben, preisen vnd vertedigen, wie du thust mit deiner Rotten? Da sey Gott fuͤr! Denn ich habs von aus S. Paulo viel anders gelernt. Darumb habe ich die zu billich vermant vnd gewarnt, das sie sich am auß
fuͤren solcher Gottlosen Predicanten (so die reinen Lehrer des Euangelij schenden, lestern vnd luͤgenpredigercj. aus: lügen Prediger. heissen) nicht ergern solten. Dann es gebuͤrt keinem Pastori, schweige denn einem Caplan, aus eigenem mutwillen vnd freuel, ohn der Kirchen verwilligung, B 1v zu Bannen, wie, wenn vnd wehn er wil, es gehoͤrt mehr darzu, ordentlicher Proces vnnd
erkentnis der Kirchen. Darumb hat er wider Gott vnd sein Wordt den Rath in Bann gethan vnd sehr freuelvermessen. Vgl. , 173. vnd muthwillig gehandelt vnd die andern, so solches verteidigen, loben vnd preisen, viel vbeler vnd erger thun. Gott vergebe es jnen.

Zum siebenden. Solches alles, des Brieff vnd des
Bann, verteidiget, lobet vnd preiset , als sey es recht vnd wol gethan. Jst das erlogen, ? Jst das ein falscher grundt, darauff ich meine vermanung an die zu gestalt habe?

Zum achten, so hat selbst aus eigenem freuel, ohn verwilligung der Kirchen, den Rath in Bann gethan allein darumb, das der Rath etliche
vngehorsame Buͤrger (die an hiengen vnd wider des Raths willen zum Pfarrher haben wolten) eingezogen hatte. Jst das erlogen, ? Jst das ein falscher grundt, darumb verdampt vnd außgefuͤrt ist? Jst das ein falscher grundt, darauff ich die zu gewarnt vnd vermant habe, das sie sich der außgefurten Prediger nicht solten
annemen? Worumb heistu mich dann liegen? Aber es schadt nicht, Jch bin ein Jung Geselle vnd dein Schuͤler, du magst mich wol liegen heissen.

B 2r Zum neunden, so haben die vier Schwermer,Enthusiasten, Irrlehrer. Vgl. , 2290. da man sie geurlaubet hat, jhr keiner wollen vrlaub haben, noch weichen wollen, sondern wolten wider des Raths willen, Ja wider das geboth vnd befehl Jhesu Christi, vnsers
lieben Herrn, in jhrem ampt vnd dienst bleiben. Jst das erlogen, ? Jst das ein falscher grundt, wie du mich so schendtlich vnd boͤßlich anleugst?

Zum zehenden, hat des Hellischen Mandats halben (so jn nicht angieng, noch der Kirchen zu auffgelegt war) sich mit sol
chem stoltz, zorn, trutz vnd puchen wider den Rath, seine Obrigkeit, auffgelehnet, wie das der Rath in seinem letzten druck anzeigt,Vgl.: . das erschrecklich von einem Christen, sonderlich von einem Predicanten zu hoͤren ist, so doch der Rath weder jhm noch den andern solches Mandat zu halten befohlen hat Vnd nicht mehr von jm begert hat, denn das Er mit seinem Donnern
vnd BlixenBlitzen. Vgl. , 135. wieder solch Mandat vierzehen tage solt innehalten, welchs Er sich mit solchem Sturm vnd Puchen geweigert hat, das es wunder ist, das es ein Rath hat leiden koͤnnen vnd nicht mehr darzu gethan hat.

Er het billich die viertzehen tage geschwiegen vnd zugesehen, was weiter het volgen wollen, wo denn der Rath jnihn. vnd die Kirche hette beschweren wol
len, so hette Er denn fug vnd recht gehabt, dawider zu predigen.

B 2v Dieweil er aber den Rath mit solchem greulichen stuͤrmen vnd puchen veracht, lestert vnnd schildt, als weren sie vom Euangelio abgefallen, so habe ich die zu zu friedt vnd einigkeit billich vermanet. Jst das erlogen, ? Ist das ein falscher grundt, wie du mir felschlich
schuldt gibst?

Darumb kan kein frommer Christ solchen greulichen vnd erschrecklichen vngehorsam entschuͤldigen noch beschoͤnen. Derhalben hat der Rath solchen vngehorsam, freuel vnd pochen nicht leiden koͤnnen noch sollen. So habe ichs auch nicht loben noch preisen koͤnnen, sondern aus Christlicher
Liebe vnd pflicht verdammen muͤssen, auff das die Buͤrger zu den Brieff vnd den Bann der außgefurten Prediger sich nicht jrren noch anfechten liessen vnd sich an dem außfuͤren der Prediger nicht ergerten.

Dann ob sie schon das Euangelium predigen, so predigen sie es doch nicht
mit bescheidenheit, wie Petrus lehret vnd gebeuth.Vgl. I Petr 3,15f. Haben auch der Liebe nicht, daran doch im Predigamt gar viel gelegen, wie Paulus 1. Corinth. 8 vnd 13 bezeuget.Vgl. I Kor 8,1; 13,1f. Sie haben mit dem Brieff vnd Bann zu viel gethan, das sie Suͤnde machen, da keine Suͤnde ist, sonderlich eine solche Suͤnde, darumb man einen gantzen gemeinen Rath Bannen sol. Sie haben sich den
zorn vbereilen lassen vnd zu weith B 3r gegriffen. Solchs solten sie bekennen vnd erkennen, so koͤnten sie der Kirche Christi noch wol nuͤtz sein.

Dieweil auch die außgefurten Prediger den Brieff vnd Bann oͤffentlich bekennen, so ist ohne noth gewest, das ich sie verhoͤrt hette. nimmt Bezug auf den Vorwurf , er habe vorschnell geurteilt, ohne zuvor die ausgewiesenen Prediger gehört zu haben. Vgl. . setzt dem entgegen, dass die Prediger sich ja öffentlich zu ihren Maßnahmen geäußert haben, eine separate Einvernahme zur Beurteilung der Sachlage also nicht nötig gewesen sei. Worumb vnd
worzu solt ich sie verhoͤren, dieweil ich jn nicht mehr schuldt gebe, denn das sie selbst bekennen vnd nicht leugnen koͤnnen? Denn Brieff ist durch den druck außgangen. Brief vom 13. April 1562 (VD 16 E 449) ist abgedruckt in: ; der Brief findet sich auch in VD 16 M 132 (), dort Bll. A 4r – B 3v. So ist der Rath ohne verwilligung der Gemeine in den Bann gethan, wie kan ich doch solchs loben vnd preisen vnnd die reine Kirche zu mit jhren Predicanten vmb eusserlicher ding willen verdammen?

Jn summa: Wenn vnd seine Rotte beweisen, das des Raths ciuile vnd politicum mandatum ein crimen vnd laster ist, wie sie bruͤllen vnd schreien, darumb man einen Bannen kan vnd sol, so sollen sie gewonnen haben. Zum andern: Wenn sie beweisen, das ein Pfarrer macht vnd gewalt
habe, ohn verwilligung der Gemeine in Bann zu thun, wie, wenn vnd wehn er wil, so sollen sie recht haben. Zum dritten: Wenn sie beweisen, das ein Predicant, wenn man jm vrlaub gibt vnd nicht lenger haben wil, im ampt wider der Obrigkeit willen bleiben moͤgen, so sollen sie abermal gewonnen haben. Zum vierden: Wenn B 3v sie beweisen, das ein Pfarrer oder Predi
cant vmb eins frembden Mandats willen (damit Er noch seine Kirche nicht beschwert wirdt) ein solchen tumult vnd vngehorsam in einer Stadt wider einen Rath moͤge anrichten, so wil ich jnen gewonnen geben. Jtem, wenn sie beweisen, das ein Obrigkeit nicht macht habe, darein zu sehen, was fur Pfarrer vnd Prediger die Gemeine erwelet, so sollen sie recht haben, vnd ich
will widerruffen vnd die straffe willig leiden. Werden sie aber solches alles aus der Schrifft mit klaren hellen spruͤchen nicht beweisen, so sollen vnd muͤssen vnd seine Rotte Schwermer vnd Auffruͤrer bleiben vnd von jederman dafuͤr geacht vnd gehalten werden, so lange sie jre Suͤnde vnd Jrthumb nicht erkennen vnnd buͤssen.

*

Allein Gott die Ehr.