Controversia et Confessio, Bd. 4


Amsdorf, Vermahnung an Rat und Bürgerschaft zu Magdeburg (1563) Nr. 8: Amsdorf, Vermahnung an Rat und Bürgerschaft zu Magdeburg (1563)

A 1v Dem Leser

Dieweil den Rath zu durch sein schreiben mit vnwarheit schendetausschimpft. Vgl. , 2141f. vnd lestert, als sey er von der Lehr des Euangelij abgefallen, so zwingt vnd dringt Gottes Wort mein gewissen, das ich aus Christlicher lieben pflicht den frommen vnd vntergedruckten aus seiner noth helffe
vnd errette vnd aller Welt anzeige, das er, , dem Rath gewalt vnd vnrecht thut vnd nimmermehr war machen kan, das erder Rat. wieder das Euangelium gethan vnd gehandlet hab, sondern aus grosser noth vnd pflicht seines Ampts hat erder Rat. jn. mit seinem Anhang muͤssen ausfuͤhren lassen.

Lies dis Buch vnd richte dann,
Wer recht oder vnrecht hat gethan.

A 2r Den Erbarn Wolweisen, Ersamen vnd Fuͤrsichtigen Rathmannen vnd Jnnungßmeistern der Alten stadt ,Die Alte Stadt Magdeburg bezeichnet die Kernstadt, davon zu unterscheiden sind die Vorstädte Neustadt und Sudenburg, für die besondere Rechtsverhältnisse galten. Vgl. . meinen besondern lieben Freunden. etc.

Erbare, Wolweyse, Ersame vnd Fuͤrsichtige, besondere gar liebe Freunde!
Jch habe nach meinem vormoͤgen vnd verstand, so viel mir mein gros Alter war am 3. Dezember 1483 geboren, stand also zur Zeit der Abfassung im 80. Lebensjahr. zugelassen, eine vormanung an euch vnd die Gemein gestalt,verfasst. Vgl. , 2205. die ich euch hiermit bey diesem Boten vbersende. Jch hoff, sie werde bey vielen Leuten frucht schaffen, das sie mercken vnd erkennen werden, das die Vier Predicanten nicht allein vnbillich,unangemessen, ungerecht, unrechtmäßig. Vgl. , 394f. sondern groͤblich vnd auffruͤrisch mit euch
gehandlet vnd gnugsam vrsach zu solchem ausfuͤhren euch gegeben haben, vnd bitt, jhr wollet jejedenfalls; immer. vber Gottes Wort trewlich vnd vleissich halten vnd euch darwider A 2v nicht setzen noch legen, sondern darbey bleiben vnd verharren bis an ewer ende, die Diener des Worts foͤrdern vnd ehren, so foͤrdert jhr euch vnd ewer Stadt selbest, vnd zuuoraus Christum vnsern
lieben Herren. Denn er spricht: Wer euch voracht, der voracht mich, vnd1 wer euch hoͤret, der hoͤret mich.Lk 10,16. Hiermit beuehl ich euch Gott vnd bin euch zu dienen willig. Datum am 31. Tag Julij 1563.Der 31. Jui 1563 war ein Samstag.

.

A 3r Eine Vermanung an den Rath vnd die gemeine Buͤrgerschafft zu
.

.

Nach dem sich bey euch ein grosse zwitracht vnd vneinigkeit der ausgefuͤhrten Prediger halben zugetragen hat, daran sich viel vnter euch vnnd auch ander Leuth geergert haben, das auch etliche vnter euch sich
wieder den Rath vnd ewere alte Predicanten haben zu vngehorsam bewegen lassen, das sie den Rath nicht fur jr Obrigkeit erkennen noch von den Predicanten die Sacrament entpfahen wollen, dieweil vnd , vgl. oben Einleitung S. 180 und S. 177 mit Anm. 2. sie inn den Bann gethan haben.

Welchs mir von Hertzen leid ist, das die loͤbliche Kirche zu ,
so von an-A 3vfang bißher wol in die Achtvnddreyssig JahrDie Reformatorische Bewegung setzte sich in 1524 durch. Vgl. . in der reinen Lehr des Euangelij vnd seinen Ceremonien eintrechtich gewest, auch in der hoͤchsten noth bestendig geblieben ist, spielt hier auf kaiserliche Acht vom Juli 1547 und die Belagerung Sept. 1550 – Nov. 1551 an. Vgl. . bis auff , der sie so jemmerlich zerrissen, zutrent vnd zuspalten hat, allein darumb das man seinem eygensinnigen Kopff nicht hat folgen wollen.

Darumb bitte ich alle, die so sich des annemen, jhr wollet betrachten vnd bedencken, was fur vnehr vnd schaden jr ewerer Kirchen thut, denn damit, das jr die ausgefuͤhrten Predicanten (die solche zwytracht vnd vneinigkeit angerichtet haben) lobet vnd verteidiget, so verdampt vnd schendet jhr ewer alte Predicanten, die euch so lang das Euangelium lauter vnd rein
geprediget haben, vnd darzu ewer Obrigkeit, die das Euangelium vnd seine Diener bißher geliebet vnd gefoͤrdert haben.

Vnd macht darzu einen Erbaren Rath bey andern Leuten verdechtich, als hetten sie den ausgefuͤhrten Predicanten gewalt vnd vnrecht gethan, welchs von euch als Vnterthanen erschrecklich zu hoͤren ist, das jr ewer Christliche
Obrigkeit verdammen solt vnd euch gegen sie vnd ewre alte Predicanten zu vngehorsam solt bewegen lassen. Was fur ehre jhr da-A 4rmit eriaget vnd erlanget, das moͤget jhr selbst bedencken.

Jhr soltet je billichgerechterweise, angemessenerweise. Vgl. , 29. betrachten, das jr zuuor, ehe mit seinem eigensinnigen Kopff das spiel angerichtet, einen Christlichen Rath vnd Pre
diger gehabt habt, vnd das jr zu in der Lehre lauter vnd rein fur allen Stedten im Roͤmischen Reich gewest seit, auch eintrechtich vnd friedlich miteinander gelebt bis auff diesen Rumor vnd lerman,Aufruhr. Vgl. , 203f. so die ausgefuͤhrten Predicanten mit jhrer SchwermereyEnthusiasmus, in der Reformationszeit insbesondere Lehre ohne Rückbindung an die Bibel. Vgl. , 2292. angericht haben.

Derhalben soltet jr billich bey ewern Predicanten bleiben, sie hoͤren, jhnen
gleuben vnd folgen vnd ewerm Rath gehorsam sein, sonderlich dieweil sie euch das Euangelium vnuerhindert predigen lassen vnd auch selbst das Euangelium gern hoͤren, lieben vnd foͤrdern.

Vnd soltet billich Gott loben vnd dancken, das er euch solche Obrigkeit vnd Predicanten, welchs weinichwenigen. Vgl. , 1. Stenden vnd Stedten wiederfaren, bescheret
hat, vnd jn ohn vnterlas teglich bitten, das er euch darbey bis an ewer ende gnediglich behalten wolt. Darumb lasset euch niemand wider den Rath oder ewere alte Predicanten vmb der Schwermer willen A 4v bewegen, dieweil sie in ewerer Stadt vnd Kirchen solchen Tumult vnd zwytracht angerichtet haben.

Denn das ist einmal vnd gewis war, das sie nicht vmb Christus noch seines Worts willen als Diener Christi seind ausgefuͤhret, sondern vmb jrer boͤsen thaten willen, wie wir hoͤren werden. Vnd ob sie sich des Euangelij ruͤhmen, das lasset euch nicht jrren, denn sie haben nur das eusserliche Wort im Maul, ohn Geist vnd Glauben; das bezeuget vnd beweiset jhr eigen that,
das sie ohn Lieb vnd Sanfftmuth, mit zorn, puchenHochmut, Trotz. Vgl. , 1961. vnd grosser vngedult jhren willen wollen gethan haben, welchs der heilige Geist nicht thut, sondern gantz freuntlich vnd guͤtich auch mit den rechten Suͤndern handlet vnd vmbgehet, da diese Schwermer so grewlich vnd scheuslich mit dem Rath puchenzanken, höhnisch umgehen. Vgl. , 1958f. vnd scharren,aufbegehren, trotzig auftreten. Vgl. , 2216f. da keine Suͤnde ist. Denn des Raths bitt vnd
beuehl ist keine Suͤnde, wie wir hoͤren werden.

Darumb sind sie nicht rechtschaffen Diener Christi noch reine Prediger des Euangelij, dieweil sie so trutzlich in grossem zorn mit jhrer Obrigkeit puchen. Zu dem wollen sie ohn beruff vnd danck der Leute prediger sein, dringendrängen. Vgl. , 163. sich ein vnd wollen nicht weichen, wenn man B 1r sie vrlaubt,aus dem Dienst entlässt. Vgl. , 2477f.
stracksgeradezu. Vgl. , 605f. wieder Christi, vnsers lieben Herren, Gebott vnd befehl, do er spricht: Wenn sie euch in einer Stadt verfolgen, so fliehet inn ein ander.Mt 10,23. Diesen befehl solten sie gehalten haben vnd dem Herren Christo sein gehorsam gewesen, so hett mann sie nicht duͤrffennicht dürfen = nicht müssen. ausfuͤhren.

Dieweil nun vnd sein anhang nicht haben weichen wollen, als sie
vom Rath entsatzt vnd geurlaubt seint, vnd wieder des Raths willen im ampt vnd Heusern blieben, so ist ein gewis Zeichen, das sie nicht vom Heiligen Geist, sondern vom Teufel wieder des Herren Christi Wort gebot vnd befehl gerittenZur Metapher des menschlichen Willens als eines Reittiers Gottes oder des Teufels vgl. . vnd getrieben werden. Darauff lasset sie vnnd Jhren anhang antworten. Lasset sehen, was sie koͤnnen. Wenn sie gleich fromm vnd mit vn
recht geurlaubt weren, so solten sie doch aus Christus beuehl vnd gebott gewichen sein. Wie gefelt euch das?Vgl. .

Vnd daruͤmb, dieweil mit solchem trotz vnd freuel im Pfarrhaus vnd ampt bleib,blieb. so hat der Rath ihn billich ausfuͤhren lassen. Denn es ist ein vnerhoͤrter trutz vnd vermessenheit von einem Predicanten, welchs von
keinem Christen nieje. Doppelte Verneinung hat die Funktion, die Verneinung zu verstärken. gehoͤrt noch erfarn ist.

B 1v Nun wollen wir auch von andern seinen loͤblichen thaten reden:

Vor das Erst: Das das Hallische MandatDer Kreistag der niedersächsischen Reichsstände hatte am 27. August 1561 in ein Mandat beschlossen, das unter anderem das Austragen theologischer und sonstiger Kontroversen auf den Kanzeln und den Druck von Schmähschriften unterbinden sollte. Das Lüneburger Mandat wurde dem Rat der Alten Stadt durch von aus zugestellt, weshalb es in unter dem Namen des Hallischen Mandates firmierte, was den Kritikern im Übrigen willkommenen Anlass gab, von dem Hellischen Mandat zu sprechen. (; zum Datum vgl. 286 mit Anm. 21). Vollständig abgedruckt ist das Mandat, wie es 1562 von und seinen Onkeln und veröffentlich wurde, in: . . verdammet vnd seine Buͤrger darfuͤr ein mahl oder zwey gewarnet hette, daran hette er recht vnd wol gehandlet vnd seinem Ampt gnug gethan. Sonderlich dieweil die Predi
canten vnd Kirche zu damit nicht beschweret worden.

Da er aber alle tage ohne auffhoͤren in allen Predigten ohne noth darauff schalt vnd auff des Raths freundtlich bitt nicht wolt vierzehen tage innehalten, da hat er vnrecht gethan vnd ist seiner Christlichen Obrigkeit vngehorsam worden. Er solte je vmb friedes vnd einigkeit willen die Viertzehen tage
gewartet haben vnd gesehen, was darnach het folgen wollen. Wenn denn die Kirche vnd Predicanten zu mit solchem Mandat were beschweret, so hett er gut fugBefugnis, Zuständigkeit, Veranlassung. Vgl. , 374–376. vnd recht gehabt, aus pflicht seines Ampts dawieder zu predigen vnd zu scheldten.

Dieweil auch der Rath die Kirche vnd jhre diener nicht damit beschweret
hat, so ist es ein frecher vnd trutziger vngehorsam, das sich wieder den Rath gesatzt vnd auffge-B 2rlehnet hat vnd des Raths bitt nicht hat wollen statgeben.

Zudem bedencket doch, was das fuͤr ein Geist sein mus, der den auffruͤrischen Brieff , seit 1559 Diakon an der Magdeburger Ulrichskirche (als Nachfolger von ), wurde am 15. Oktober 1562 nach seiner Amtsenthebung durch den Rat aus der Stadt gewiesen (vgl. ). Der Brief vom 13. April 1562 wurde zeitnah mehrfach im Druck veröffentlicht, so in: . Ein weiterer Abdruck ist enthalten in: , unter der Überschrift: . an die Buͤrger in S. Vlrichs Pfarr als ein
Christlichen Brieff lobt vnd verteidiget. Denn die that , des Caplans zu S. Vlrich, ist nicht ein geringe, sondern erschreckliche grosse vnd boͤse auffruͤrische that.

Denn da die Pfarrleute zu S. Vlrich einen PfarnerPfarrer, Inhaber der Pfarrstelle. wehlen wolten Vnd der Rath jhnen geboth, sie solten mit der wahl verziehenwarten, (die Wahl) aufschieben. Vgl. , 2599f. vnd innehalten, da hat
gedachter durch seinen Brieff die Buͤrger zum vngehorsam vermanet vnd gehetzet, das sie wieder des Raths Christliche gebott vnd beuehl mit der wahl solten fort faren vnd dem Rath hierinne nicht gehorsam sein. Welches nichts anders ist denn ein anfang vnd eingang zu einer auffruhr.

Wenn der Rath Papistisch were vnd ein verfolger des Euangelij, so moͤchte
man ein schein finden vnd der Sachen helffen.könnte man einen anscheinend berechtigten Grund für das Verhalten finden und die Handlung entschuldigen. Dieweil aber der Rath zu von anfang bis her dem Euangelio anhengich gewest vnd dasselbig in der hoͤchsten not bekannt habenVgl. besonders exponiert die Ratsausschreiben während der Reichsacht, vgl. z. B. . Vnd B 2v darbey bestendich geblieben seint vnd nicht verleugnet haben, so solt man mit dem Rath vmb des frembden Edicts willen vnd der wahl halben eines Pfarners nicht so
geschwindehart, streng, scharf. Vgl. , 3996. vnd trutziglich,hochfahrend; drohend; widersetzlich. Vgl. , 1152f. gleich ob sie des Euangelij feinde weren, gehandelt haben.

Daruͤmb ists erschrecklich zu hoͤren, das der grobe, stoltze Esel die Pfarleute zu S. Vlrich mit seinem auffruͤrischen Brieff wieder den Christlichen Rath zum vngehorsam vermanet vnd gereitzt hat.

Dieweil nun solchen vnchristlichen vnd auffruͤrischen Brieff billichet, lobet vnd verteidiget, so kan ein jeder wol spuͤren, was fuͤr ein Geist jhn fuͤhret, treibet vnd reitet, das er ein solche Schrifft, so die Buͤrger wieder jre Obrigkeit zur auffruhr hetzet vnd beweget, allein darumb vnd vmb keiner andern vrsach willen verteidiget, denn das der Rath aus vrsachen vnd
grossem bedencken den Buͤrgern befohlen hat, das sie mit der wahl verziehen solten, welches kein Christen noch vornuͤnfftiger Mensch straffen, noch fuͤr ein Suͤnde oder missethat rechen oder halten kan.

Derhalben der Rath solche vnchristliche Schwermerey vnd , das B 3r sie ein solch freundtlich vnd noͤtich gebott des Raths
verdammen vnd fuͤr suͤnde ausruffen, in keinem wegauf keine Weise, keineswegs. Vgl. , 29,19f. hat dulden noch leiden sollen.

Denn durch solchen Brieff haben sie den Rath zwingen wollen, das er Pfarner vnd Prediger annemen solt, wen die schwermer haben wolten. Jst das recht? Jst das Christlich, das man einer Christlichen Obrigkeit mit dem bann
wehren vnd verbitten wil, das sie sich bedencken vnd rathschlagen, was man fuͤr Prediger erwelen vnd annemen sol?

Solchs kan niemandt straffen dann der Teuffel vnd seine glieder. Dieweil nun vnd solchs straffen vnd verdammen, so hat ein Erbar Rath in keinem weg dulden noch leiden sollen vnd haben derhalben,
dieweil diese Schwermer daruon nicht haben wollen abstehen, sie billich geurlaubt vnd von jhrem dienst entsatzt. Vnd dieweil sie nicht allein wieder des Raths willen, sondern auch wieder Gottes wort vnd befehlich in Heusern vnd Emptern geblieben seint vnd nit haben weichen wollen, so hat sie der Rath, auffruhr zu verhuͤtten, ausfuͤhren sollen vnd mussen.

B 3v Hierauff folget nun die hoͤchste vnd wichtigste missethat ,, am 8. April 1542 an der Universität Wittenberg immatrikuliert, war seit 1556 Diakon an der Magdeburger Jakobuskirche. Am 10. Oktober 1562 wurde er durch den Rat aus der Stadt gewiesen. Er hatte am 8. Oktober den Bann über den Rat und einige Geistliche verhängt, weil selbst dazu nicht mehr in der Lage war, denn er war am 3. Oktober seines Amtes enthoben und unter Hausarrest gestellt worden. die zeit Caplans zu S. Jacob: Das er den Rath Sine consensu Ecclesie, sine ordinario proceßu, ohne verhoͤr, vermanung vnd vorgehende handlung aus lauterm zorn in Bann gethan hat, so man doch niemandt Bannen sol, es sey denn zuuor fuͤr gerichte gnugsam verhoͤrt vnd erkant.

Daruͤmb ist diese erschreckliche vnd Teufelische bosheit des ein vntreglicheunerträgliche. Vgl. , 1948f. vnd vnleidlichenicht hinzunehmende. Vgl. , 1132f. schwermerey, welche der Gotlose schwermer wieder Gott vnd sein wort, wieder den befehl vnd das gebott Christi vnd Pauli gethan hat. Darumb er auch billich vnd mit recht seines Ampts vnd dienstes entsatztentlassen, entledigt, abgesetzt. Vgl. , 620. vnd geurlaubt ist.

Dieweil nun solchen Gottlosen nichtigen vnd auffruͤrischen bann lobet vnd preiset, so folgt vnwiedersprechlich, das er eben durch denselbigen auffruͤrischen Geist geritten vnd getrieben, welcher geritten vnd getrieben hat. Derhalben er billich mit geurlaubt vnd entsatzt ist.

Vnd dieweil sie nicht haben vrlaub haben wollen vnd er gesagt, er sehe den Rath nicht an, er were nicht mehr sein Obrigkeit, vnd sich B 4r beide also wieder des Raths gebott vnd befehl so trutzlich vnd freuelichschändlich, frevelhaft. Vgl. , 177. mit vngestuͤmmigenungestümen. Vgl. , 883f. worten gesatzt vnd auffgelehnet haben, das sie nicht weichen, sondern im Ampt freuelich bleiben wolten, so seint sie billich ausgefuͤrt
worden, denn solchen vnerhoͤrten vngehorsam, trutz, freuel, puchen vnd verachtung, welchs von Heiden nihenie. Zur Form vgl. , 738. gehoͤrt noch erfaren ist, hat der Rath in keinem wege dulden noch leiden sollen.

Denn die Leute Sine Iudicio ordinario et Consensu Ecclesie, one vermanung vnd verhoͤr zu bannen, ist ein lauter Tiranney vnd Teufflisch vornemen, vnd
soͤnderlich dieweil sie den rath vmb keiner offentlichen Suͤnde willen wider Gottes gebott, sondern allein darumb, das der Rathdem vnd seinem anhang eingeredtwidersprochen. Vgl. , 247f hat vnd jhrem vnbillichen fuͤrnemen nicht hat willigen noch folgen wollen, gebannet haben.

Darumb auch solcher Bann, so wieder Gottes wort vnd befehl aus lauterm
zorn, freuel vnd mutwillen auff der Cantzel verkuͤndigt ist, gantz vntuͤglich,ungültig. Vgl. , 1444. vnkrefftichunwirksam. Vgl. , 1107f. vnd nichtich ist.

Derhalben solt jr diesen Bann fuͤr keinen Bann vnd den Rath vnd die CapleneKapläne. in keinem weg fuͤr bennischgebannt, unter dem Kirchenbann stehend. Vgl. , 1118; , 1118. achten vnd halten, wie sie B 4v dann auch nicht seint, weder fuͤr Gott noch der Welt, denn da ist kein
ordentlicher Proces, gericht noch verhoͤr, wie sich zum Bann eigent vnd gebuhrt, gehalten worden.

So ist auch Petrus Eggerdes war als Superintendent aus vertrieben worden und hatte in für einige Monate Aufnahme gefunden, er wurde am 1. Oktober 1562 durch den Rat ausgewiesen. von sich selbst ohn beruff gen geschlichen vnd ohn des Raths beuehl auff die Cantzel gestigen in S. Johans Kirch, vnd die Prediger derselbigen Kirchen vnbesprochen vnd vnuormanet
gescholten, gelestert vnd so vbel gehandelt, das der Rath ihm als einem frembdling, der nicht zur thuͤr in Schaffstal gegangen ist,Vgl. Joh 10,1. die Stadt hat verbieten muͤssen.

Dieweil er aber nicht hat weichen wollen, nach des Herren Christi wort,Vgl. Mt 10,23 (vgl. oben bei Anm. 25). vnd an geappelliret hat vnd gesagt, sein Geist hette jhn nicht
heissen aus der Stadt weichen oder ziehen, das ist sehr wol zu gleuben. Der Geist, der ihn hat heissen in die Stadt ziehen, der hat ihn nicht heissen heraus ziehen, er hette denn ein solchen Rumor vnd vneinigkeit angerichtet.

Denn die Kirche zu nun schier bey Viertzig jarenVgl. oben bei Anm. 13. eintrechtich beyde, in der lehr vnd Ceremonien, rein gewesen, ohn alle schwermerey, das
kunt der Satan lenger nicht leiden, C 1r darumb muste er sein Gesinde erwecken vnd gen schicken, die solchen fried vnd einigkeit zertrennet. cj: zertennet. Derhalben hies jhn auch sein Geist zu bleiben, wieder des Raths gebot, vnd sich daselbst zu Predigen eindringen, da es doch kein noth war vnd man sein gar nicht bedurfft, solchen vnfrieden anzurich
ten. Vnd dieweil er nicht weichen wolt noch aus der Stadt ziehen, so hat jhn der Rath billich ausfuͤren lassen, auff das nicht groͤsser Rumor vnd auffruhr in der Stadt wuͤrd. Warumb ist er nicht nach dem beuehl Christi gewichen vnd in ein ander Stadt gezogen?

Aus diesem allen kan ein jeder sehen vnd mercken, das sie nicht rechtschaf
fene diener Christi sein, denn wenn sie rechte, fromme diener Christi weren, so weren sie nach dem befehl ChristiVgl. Mt 10,23 (vgl. oben bei Anm. 25). gewichen vnd nicht in der Stadt geblieben, wenn man ihn auch gleich vnrecht gethan hette.

Nun hat man ihnen nicht vnrecht gethan, denn sie seind nicht als diener Christi vmb des worts willen, sondern vmb der oben erzelten boͤsen thaten
willen ausgefuͤrt worden.

Darumb bitt ich euch alle, als die Kinder vnd geliebten Gottes, vmb Christi vnd seines C 1v heiligen Euangelij willen, jhr wollet zu frieden vnd dem Rath gehorsam sein, auff das der Geist der warheit vnd des friedensVgl. Joh 14,17.27; Gal 5,22; Sach 8,19. bey euch bleibe vnd vmb ewers vngehorsams willen nicht von euch weiche.
Denn wo friede ist, da wonet Gott. Wo vnfriede ist, da wonet der Teufel.Sprichwörtlich, vgl. , 1206: Bey Fried wonet Gott, wo Vneinigkeit ist, da regieret der Teuffel.

Nun sehet auch vnd mercket sonderlich auff , wie der nach dem Euangelio gehandlet hat. Als zum Ersten verteidiget er den auffruͤrischen Brieff an die Buͤrger wieder den Rath allein darumb, das der Rath den Buͤrgern gebeut, sie sollen mit der wahl eines Pfarrers verziehen,
welchs kein Christenmensch fuͤr eine Suͤnde achten vnd halten kan.

Jst das aber von einem Superattendenten nicht erschrecklich zu hoͤren, das er den Brieff, so die Buͤrger zu vngehorsam eins solchen noͤtigen vnd billichen gebots hetzet vnd reitzet, loben vnd verteidigen sol? Jst denn das so grosse suͤnde, das man sich wol bedencken sol, wenn man einen Pfarrer
wehlen wil? Sol man die Buͤrger vmb solches gebots willen zu vngehorsam vermanen, reitzen vnd hetzen? Jst das loͤblich? Jst das Christlich, das jhr mit dem Brieffe vnd ewerm Gottlosen, nichtigen bann den Rath zwingen wolt, das er Prediger C 2r vnd Pfarrer annemen sol, wen jhr wolt vnd wer euch gefelt?

Wer hat das je gehoͤrt oder erfaren, das zwey oder drey Prediger eine Christliche obrigkeit mit dem bann zwingen sollen, das sie Predicanten annemen vnd erwehlen sol, wen die Schwermer wollen? Jst das nicht auffruͤrisch gehandelt? Jst das nicht wieder die Obrigkeit sich auffgelehnet? Wie kan man doch solche that beschoͤnen vnd wol deuten?

Das ist die erste loͤbliche tugent , das er den auffruͤrischen Brieff adprobirt. Die ander tugent aber, das er sich vmb des Mandats willen zu Halle wieder den Rath gelegt vnd auffgelenet hat mit grossem vngehorsam.

Die dritte loͤbliche tugent, das er mit vnd in demselbigen Brieff dem Rath seine gerechtigkeit nemen wil, das er nicht sol auffsehen noch macht haben,
was die Buͤrger fuͤr Predicanten erwehlen vnd annemen. Da kuckt der Geist herfuͤr vnd lest seine klawen sehen, darbey man spuͤret vnd erkennet, was fur ein Geist vnd seinen anhang reitet vnd treibet.Vgl. Anm. 27.

Denn das ist der Obrigkeit erste vnd furnemeste Ampt, das jhr von Gott befohlen ist, C 2v das sie darauff sehen vnd schaffen solle, das in den Kir
chen rechte vnd reine lehr, rechte Gottesdienst angenommen vnd gestifftet werden. Solch Ampt, gewalt vnd macht nimpt dem Rath mit dem auffruͤrischen Brieff . Ob nun solchs der heilige Geist oder der Teufel thut, las ich alle Christen richten.

Die Vierde tugent ist, das er mit dem Brieue die Christliche vnd Euange
lische Obrigkeit aus der Christlichen gemein schleust,ausschließt. als solt sie mit der wahl der Predicanten nichts zu thun haben, so sie doch am allermeisten damit zu thun haben sollen vnd muͤssen; darbey kan nun ein jeder mercken, greiffen vnd fuͤhlen, das sie nicht rechtschaffene diener seint des Euangelij; denn die oben angezeigte grewliche vnd erschreckliche thaten zeugen vnd
beweisen, das sie nicht der heilige Geist fuͤhret, sondern der Teufel wieder das wort Christi reit vnd treibt. Denn sie suchen nicht Gottes ehr, sondern nur jhren freuel vnd mutwillen, den wollen sie schlechtschlicht, einfach, ohne Weiteres. gethan haben. Man sol thuen, was sie wollen, vnd nichts anders. Et talia omnia agunt ex Ira et furore, non Cum Iudicio et ex Charitate, amanter et suauiter, wie der heilig
Geist pflegt.

Daruͤmb, mein geliebten Kinder in Christo, seidt zu frieden, lobt vnd dancket Gott, das jhr C 3r der Schwermer los seit; es were nicht gut worden, wenn sie lenger bey euch geblieben weren. Gleubt mir, es sind nicht alle diener Christi, die das Euangelium predigen, sonderlich inn kuͤnsten
vnd sprachen hochgelert seint; der Teufel kan auch durch seine diener das Euangelium Predigen, vnd mit groͤsserem schein vnd ansehen denn die rechten Predicanten, aber bey seinen fuͤssen vnd klawen kennet man jhn, das ist beym ausgang vnd ende, denn er thut nichts aus liebe, alles mit zorn vnd grim, vnd damit richt er vnfried an vnd zwitracht, vnd gemeinlich nur
vmb eusserlicher dinge willen.

Vnd wenn jhr Sinn, Vornunfft vnnd Verstandt hettet, Ohren, die da hoͤren, vnd Augen, die da sehen koͤnten, so soltet jhr je mercken, ja greiffen, das solche Vneinigkeit nicht von Gott noch seinem Geist herkommen kan. Denn er ist ein Geist vnd Gott des Friedes,Vgl. I Kor 14,33. der solche zwitracht vmb eusserlicher
dinge willen nicht anricht noch anfehet, alswie zum Beispiel. vmb der wahl willen eines Pfarrers vnd vmb eines frembden Mandats willen, das euch nicht angehet noch auffgelegt, ist wie gethan hat.

Dieweil jhr nun aber vber Sechs vnd dreissig Jahr Zuuor,Vgl. oben bei Anm. 13. ehe solchen Ru-C 3vmor vnd tumult angerichtet hat, das Euangelium von
ewern Predicanten eintrechtig vnd mit friede gehatgehabt. habt in allen Kirchen, das jhr mit dem rath vnd der Rath mit euch vnd jr beide mit den Predicanten vnd die Predicanten mit dem Rath vnd der gemeine seit eins gewesen vnd inn guttem friede miteinander gelebt haben, so folget vnwiedersprechlich, das der Heilige Geist solche einigkeit durch ewer alte Prediger in euch ge
wirckt vnd geschaffen hat. Vnd wiederuͤmb, dieweil jr vmb des frembden Mandats willen vnd der Wahl halben eines Pfarners seid vneins worden, so folget gleichs falls vnwiedersprechlich, das der Sathan, der ein Geist ist des vnfriedes, solche zwitracht vnd vneinigkeit durch vnd seinen anhang gewirckt vnd angerichtet hat.

Warumb wolt jhr denn den Sathan in den Schwermern verteidigen vnd handthabenbeschützen. Vgl. , 395f. vnd den heiligen geist in ewern Predicanten verachten vnd verdammen? Was wolt jhr doch dem Herren Christo an jennem tageim Jüngsten Gericht. Vgl. Mt 7,22; Lk 10,12; II Tim 4,8. antworten, wenn er euch fragen wird vnd zu euch sagen: Warumb habt jr meine diener, die euch das Euangelium so lang lauter vnd rein geprediget haben,
verachtet vnd verdampt vnd die newen einkoͤmling,Zugezogene, Ankömmlinge. Vgl. , 218. so vnruge vnd vnfrieden angerichtet haben, wieder ewer Obrigkeit verteidigt vnd ge-C 4rhandthabt? Warumb seit jhr dem Rath ewerer Oberkeit so hefftig wiederstanden, dieweil er euch das Euangelium vnd die Prediger desselbigen zulesset?
Was wolt jr doch hierzu antworten, wenn euch ewer gewissen in todes
noͤten oder am Juͤngsten tag beschuldigen wird?

Zu dem hat den Rath vmb etzlicher Buͤrger willen, so er vmb jhres vngehorsams willen eingetzogen, ohn ordentlich gericht vnd verhoͤr, Non ex charitate, sed ex ira et furore, wieder Gott vnd sein wort, auch wieder sein pflicht, Brieff vnd Siegel, offentlich auff der Cantzel in den
Bann gethan, welchs von einem Pfarrer, so die Kirche Christi zu regiren vnd meistern mit seinen schrifften sich vnterstehet, erschrecklich zu hoͤren ist.

Denn ohne gerichts ordnung vnd verhoͤr Et sine sententia diffinitiua Sol vnd kan man niemand verbannen. Solchs solt vorhin,zuvor, vorab. ehe er wer Doctor worden, in die Schule gangen sein vnd gelernet haben.

Er hat auch die Rathsherrn vnd Kemmerer, so der Rath zu jhm gesandt, freundtlich mit im zu handeln, gedutzt vnd grob heraus liegen heissen, vnd verechtlich vnd trutzlich zu jhnen gesagt: Jch erkenne euch fuͤr keine Obrig-C 4vkeit. Jhr seit mit ewern Luͤgenpredigern im Bann. Jhr seit des Teufels, wo ihr gehet vnd stehet.

Lieber warumb? Was ist doch die vrsach, das er ein Christlichen Rath, seine Obrigkeit, mit solchem vngestuͤm vnd vngeberde aus grim vnd zorn dem Teufel gibt? Hoͤre, ich wil dirs sagen! Allein darumb, das der rath seine Schwermerey, vngehorsam vnd meuterey, so er mit seinem anhang in jhrer Stadt angerichtet, nicht haben leiden wollen.

Nemlich das sie sine iure et iudicio Consistorij, ohn alle verhoͤr vnd vermanung Bannen, wenn vnd wen sie wollen, wie sie jhr zorn vnd rachgier fuͤrt vnd treibt, welches der Obrigkeit in keinem weg zu dulden noch zu leiden ist; das ist die vrsach, daruͤmb sie den Rath inn Bann gethan haben.

Jn Summa: daruͤmb, das der Rath vnd die frommen alten Predicanten des
gotlosen vnd auffruͤrischen willen vnd furnemen des Mandats vnd der wahl halben nicht haben willigen noch annemen wollen, seint sie ohne ordentliche Proces vnd verhoͤr Ex Ira, furore et Indignatione in Bann gethan.

D 1r Jst das Christlich? Jst das dem Euangelio gemeß? Reimt sich dasSteht das im Einklang.
mit dem gebot vnd beuehl Christi? Jst das aus Christlicher liebe zur besserung gebant?Vgl. I Kor 5,5. Seind das eins Christlichen Pfarrers werck vnd thaten, das er solche grewliche, zornige, trutzige vnnd rachgirige wort wieder seine Christliche Obrigkeit vnd seine mitpredicanten (wie ein Drache Fewrflammen) aus seinem Rachen spruͤet vnd speiet?

Wenn der Rath gleich vnrecht hette, alswie, was. er doch nicht hat, so solt man doch mit sanfftSanftmut (mit der anschließenden Demut verbunden). vnd demuth mit jhm gehandelt haben vnd nicht so auffruͤrisch mit puchen vnd scharren jrn mutwillen vnd freuel verteidiget haben, welchs sie nicht allein ohn vnd ausser Gottes wort, sondern auch wiederwider, gegen. Gottes wort vnd befehl wieder den Rath furgenommen haben. Wie hat doch ein
Erbar RathEin Ehrbarer Rat ist Titulatur des jeweiligen amtierenden Magistrats der Stadt. solchs dulden vnd leiden sollen vnd koͤnnen?

Dieweil denn ein Erbar Rath vmb solcher boͤsen, vngehorsamen vnd auffruͤrischen thaten willen dem die Superattendentz vnd Pfaramt auffgesagt vnd vrlaub gegeben hat, er aber, wie auch sein anhang, D 1v kein vrlaub hat haben noch weichen wollen, wie Christus, vnser lieber Herr,
ihnen vnd seinen lieben Aposteln geboten vnd befohlen hat,Vgl. Mt 10,23. so hat der Rath aus pflicht seines Ampts, auffruhr zu verhuͤtten, sie nicht als Christliche Predicanten, wie sie ruͤhmen vnd liegen,lügen. sondern als vnruhige vnd auffruͤrische Geister muͤssen ausfuͤhren lassen. Nemlich vmb der boͤsen thaten willen, wie oben angezeigt, das sie durch einen auffruͤrischen Brieff
die Buͤrger zum vngehorsam wieder den Rath vermanet, gereitzet vnd gehetzet haben.

Zum andern, das sie aus eigenem freuel vnd zorn, Sine ordinario iudicio et Consensu Ecclesie den Rath in Bann gethan haben, welchs von den Pfarrern vnd Predicanten in keinem weg zu dulden noch zu leiden ist.

Zum dritten, das die Predicanten seins theilsdie auf seiner Seite standen. auff des Raths bitten vnd fordern nicht hat wollen in die Rathsstuben fuͤr den Rath gehen lassen, welchs ein solcher grewlicher vnd vnerhoͤrter vngehorsam D 2r ist, das sie allein derhalben mit Gott vnd recht aus der Stadt weren gefuͤrt worden.

Vmb dieser boͤsen thaten willen, wie ein Erbar Rath in jhrem nechsten druckVermutlich denkt hier an den Druck VD 16 ZV 10236 (vgl. oben Anm. 33). weiter anzeigt vnd jhnen schuldt gibt, auffruhr zu verhuͤtten, vnd nicht vmb Christus vnd seines worts willen, hat sie der Rath sollen vnd muͤssen ausfuͤhren lassen. Weren sie Christo gehorsam gewesen vnd seinem befehl gefolget vnd von dannenvon dort weg. Vgl. , 746–748. in ein ander Stadt gegangen, so het
man sie nicht ausfuͤhren doͤrffen. Es ist jhre eigen schuldt. Warumb wolten sie ohne danck vnd willen des Herren in seinem Hause bleiben?

Daruͤmb bitt ich euch alle als die geliebten kinder Gottes in Christo Jesu vmb seiner grossen Barmhertzigkeit willen, Jhr wollet euch an ewerer Obrigkeit vnd jhrem Regiment nicht ergern, sondern jhn vnterthenig vnd
gehorsam sein, sie vnd ewere Predicanten ehren vnd lieben vnd euch wieder sie zu vngehorsam in keinem weg bereden noch bewegen lassen, auff das jhr mit jhnen vnd sie mit euch das liebe Euangelium eintrechtich hoͤren vnd gleuben vnd einmuͤtich mit einem munde, hie zeitlich D 2v vnd dort ewig, Gott Loben vnd Preisen moͤget.

Desgleichen bitt ich euch, ein Erbarn Rath, gantz freundtlich vnd vermahne euch als ein alter diener Christi vmb seiner grundtlosen Barmhertzigkeit willen, Jhr wollet mit den Dienern Christi weißlich vnd fuͤrsichtich handlen, nichts thuen noch fuͤrnemen, das wieder Gott vnd sein wort ist, sondern des Herren Christi wort allzeit fuͤr augen habenVgl. Ps 16,8; Kol 3,16. vnd euch nach demselbigen
richten vnnd regieren allzeit, alles thuen vnd lassen, was Gott haben wil vnnd jhm wolgefelt, so wird er mit seinem Geist bey euch sein, gluͤck vnd heil geben in allen sachen.

Vnd bitt euch alle, den Rath vnd die Gemeine, Jhr wollet diese meine vermanung zu Hertzen nemen vnd nicht verachten, in friede vnd einigkeit mit ein
ander leben, wie es allen Christen eigent vnd gebuͤrt, vnd euch vnter einander lieben. Denn an der liebe erkennt man, wie Christus sagt,Joh 13,35. das wir seine Juͤnger sein; so werdet jhr ewern gutten namen vnd geruͤcht,Ruf. Vgl. , 3754f. so jhr bisher im Roͤmischen Reich gehabt, nicht verlieren, sondern jhr werdet D 3r es behalten, nicht allein hie zeitlich fuͤr den Leuten, sondern auch
dort in jenem leben fuͤr Gott ewiglich. Das verleihe euch vnd vns allen Gott der Vater mit dem heiligen Geist durch seinen lieben Sohn Jhesum Christum, vnsern Herren! Amen.

D 3v Ohne vermanen, gericht vnd verhoͤrn,

Aus freuel, grossem Grim vnd zorn

Keinen Menschen, auch nicht ein huen,Huhn (offenbar des Reimes wegen gewählt).

Soll man auff der Cantzel in Bann thuen.

Sondern aus lieb vnd mit Sanfftmut,

Wie der Heilige Geist auch gewis thut,

Mag man das fleisch dem Teuffel geben,

Auff das die Seel moͤge ewig Leben.Vgl. I Kor 5,4f.

N. V. A..

Gedruckt zu durch . ist als Drucker in von 1562 bis zu seinem Tode 1578 tätig gewesen. Vgl. .