Amsdorf an Rat und Bürgerschaft zu Magdeburg (1563) – Einleitung
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1. Historische Einleitung
Die Frage nach den unterschiedlichen Funktionen des Gesetzes wurde auch in virulent, und zwar in einer gegenüber den Brennpunkten und noch einmal abweichenden Gestalt. Die Texte, die im folgenden unter den Nummern 8 bis 11 ediert sind, dokumentieren einen Strang der antinomistischen Streitigkeiten, der seinen Anfang bei sehr konkreten Auseinandersetzungen zwischen dem Rat der Stadt und einem Teil der dortigen Pfarrerschaft nahm. Mit den Kontroversen um Fragen der kirchengemeindlichen Selbstverwaltung und insbesondere um den Einsatz des Kirchenbanns im Widerstand gegen obrigkeitliche Anordnungen wurde nicht nur die Frage des tertius usus legis, sondern auch die des politicus usus legis berührt. Dazu trat im weiteren Verlauf die Frage, ob die geistliche Bestimmung des Gesetzes sich im usus elenchticus, in der Überführung des Sünders, erschöpfe (so Amsdorf, vgl. unten Nr. 10), oder ob das Gesetz von Gott ursprünglich zum Leben gegeben sei (so , vgl. unten Nr. 11).
ImZum folgenden vgl. . Herbst 1562 kam es in zur Amtsenthebung und Ausweisung mehrerer Pfarrer infolge von Auseinandersetzungen zwischen dem Rat der Stadt und einem Teil der Pfarrerschaft um Fragen der kirchengemeindlichen Selbstverwaltung, der Freiheit der Verkündigung und um Weisungsrechte der Obrigkeit gegenüber den Predigern. Am 10. Oktober wurde , aus wurde am 8. April 1542 an der Universität Wittenberg immatrikuliert, seit 1556 war er Diakon an der Jakobikirche in seiner Heimatstadt, verheiratet mit einer Tochter des Magdeburger Ratsherrn . Nach seiner Ausweisung hielt er sich anscheinend wie eine Weile in auf, in den Jahren 1565–1588 war er Pfarrer in . Vgl. . Diakon an St. Jakob, aus der Stadt gewiesen, am 15. Oktober ,, aus Rade oder in Westfalen, am 31. August 1555 an der Universität Wittenberg gratis immatrikuliert; er soll vorher Mönch gewesen sein. Als Student war er an der Erstellung der Magdeburger Zenturien beteiligt. 1559 wurde er als Nachfolger des Diakon an St. Ulrich in , am 15. Oktober 1562 wurde er aus der Stadt gewiesen. Er fand zunächst Aufnahme in bei , der seit 1560 Rektor der dortigen Stadtschule war; 1566 erscheint als Pfarrer im niederösterreichischen . Vgl. . Diakon an St. Ulrich. In den Nacht zum 22. Oktober wurde ,, geboren am 3. November 1527 in , studierte er 1546/47 in . 1547 brach der Patriziersohn zu einer zweijährigen Bildungsreise auf, die ihn u. a. nach und führte. 1549 kehrte er nach zurück und wurde 1553 zum Doktor der Theologie promoviert, anschließend ging er als Superintendent nach . 1556 wurde er von dort vertrieben; er ging als Theologieprofessor nach . Im Auftrag der mecklenburgischen Herzöge führte er 1557 eine Revision der Kirchenordnung und eine Visitation durch. Es kam zu Konflikten mit dem Rostocker Rat. folgte einem Ruf des und ging als Generalsuperintendent der und Professor nach , die Hinwendung zum Reformiertentum lehnte er ab und musste sein Amt aufgeben. 1559 wurde er als Superintendent in gewählt, verließ die Stadt aber bald wieder. 1560 wurde Pfarrer, im Folgejahr dann Superintendent in . Nach der Ausweisung wandte er sich in seine Heimatstadt , wo er als kompromissloser Lutheraner ausgewiesen wurde, auch in , , und durfte er nicht bleiben. 1565 wurde er als Superintendent von nach berufen. 1569 ging er als Theologieprofessor nach . Von dort wurde er 1573 nach dem Tod ausgewiesen, er fand zunächst Aufnahme bei in , ehe er als Nachfolger zum Bischof von Samland gewählt wurde. Hier kam es zum Streit mit dem langjährigen Weggefährten , der zu seiner Ausweisung führte. Auf Empfehlung erhielt eine Professur an der neugegründeten Universität Helmstedt. Dort starb er am 25. September 1588. Vgl. . bisher Superintendent und Pfarrer an St. Jakob, unter2 starker Bewachung aus der Stadt gebracht, am 26. Oktober schließlich Jakob Bulderberg,Jakob Bulderberg stammte aus Magdeburg, er wurde im März 1544 an der Universität Wittenberg immatrikuliert, wohl 1551 wurde er Diakon an HeiligGeist in Magdeburg. Über seinen weiteren Lebensweg ist nichts bekannt. Vgl. Kühne, Amtsenthebung, 282, Anm. 4. bis dahin Diakon an HeiligGeist. Darüberhinaus wurden drei weitere Theologen aus der Stadt gewiesen, die kein öffentliches Predigtamt dort bekleideten: Bereits am 1. Oktober musste Peter EggerdesZu ihm vgl. Karl Ernst Hermann Krause, Art. Eggerdes, Petrus, in: ADB 5 (1877), 668f. die Stadt räumen, der als Superintendent aus Gotha vertrieben worden war und für einige Monate Obdach in Magdeburg gefunden hatte. Am 30. Oktober kündigte man Matthias JudexMatthäus Judex (Richter) wurde am 21. September 1528 in Dippoldiswalde bei Meißen geboren. Nach Schulbesuch in Dresden und Magdeburg studierte er in Wittenberg zunächst Jura, dann Theologie. 1549 erwarb er den Magistergrad und wurde Konrektor am Gymnasium in Magdeburg. 1554 wurde er dort Diakon an St. Ulrich bei Johannes Wigand und arbeitete an der Magdeburger Kirchenordnung mit. Ab 1557 leistete Judex mit Wigand die Hauptarbeit an den von Flacius initiierten Zenturien. 1560 erhielt Judex einen Ruf als Professor nach Jena, wurde aber 1561 wieder entlassen. Er hielt sich einige Zeit in Magdeburg auf und arbeitete an den Zenturien weiter, wurde 1562 ausgewiesen und ging als Diakon nach Wismar, wo er am 15. Mai 1564 starb. Vgl. Ernst Koch, Art. Judex, in: RGG4 4 (2001), 643. das Aufenthaltsrecht. Er verließ die Stadt gemeinsam mit Johannes Wigand.Zum Lebensgang Wigands vgl. die Einleitung zu unserer Ausgabe Nr. 9, Abschnitt 2. Beide hatten gegen Ende 1561 ihre Professuren an der Universität Jena verloren und das ernestinische Sachsen verlassen müssen; seitdem hatten sie in Magdeburg am sechsten Band der ZenturienSexta Centuria Ecclesiasticae Historiae , Basel (Oporinus) 1562 (VD 16 E 227). gearbeitet.
Ausgelöst wurden die dramatischen Ereignisse anscheinend vor allem durch ein Mandat, das ein Kreistag der niedersächsischen Reichsstände am 27. August 1561 in Lüneburg beschlossen hatte. Es befahl nicht nur die strenge Verfolgung der Wiedertäufer und verpflichtete auf die Abendmahlslehre der CA, sondern es bestimmte darüberhinaus, man solle sich des ungebührlichen Scheltens und Lästerns auf der Kanzel, auch Kondemnierung ganzer Universitäten und einzelner Personen, die noch keines Irrthums überführet, oder noch nicht rechtlich gehört, und durch ein ordentliches Erkänntniß überwunden seyen, gänzlich enthalten,Zitiert nach Kühne, Amtsenthebung, 286f. und führte eine allgemeine Bü3cherzensur ein. Das Lüneburger Mandat leitete Erzbischof Sigismund dem Rat der Alten Stadt Magdeburg von Halle aus zu, deshalb sprach man in Magdeburg vom Hallischen, polemisch auch vom Hellischen, d. h. höllischen Mandat. Es wurde Heshusen und dem geistlichen Ministerium der Stadt Magdeburg wohl am 22. Januar 1562 vom Rat vorgelegt. Heshusen wandte sich von der Kanzel und in einer Flugschrift dagegen.Vrsach / || Warumb das Newe Haͤllische || Mandat / einem trewen Lee= || rer nicht anzGne^"en sey. || D. Tylemanus Heshusius. || 2. Timoth. 4. || Es wirdt eine zeyt sein / da sie die heylsamen Leere || nicht leyden werden. || Matthe. 22. || Gebet dem Keyser / was deß Keysers ist / || vnnd Gott / was Gottes ist. [s. l. ca. 1562] (VD 16 H 3151). Er war in der Ablehnung des Mandats einig mit den führenden Theologen der niedersächsischen Städte, und auch Matthias Flacius und Nikolaus Gallus wandten sich in einem Sendschreiben gegen die Bücherzensur.Sendschreiben / || Von den Mandaten / Satzungen || vnd Ordnungen / dadurch das wort Gottes || gefangen / dem heiligen Geist sein ampt || gespert / vnd endtlich gar ge= || nommen wird. || M. Flac. Illyr. || Nico. Gallus. || 2. Timoth. 4. || [II Tim 4,1–4] || [Regensburg: Heinrich Geißler, 1562] (VD 16 F 1532). Die Lage in Magdeburg wurde dadurch verschärft, dass die Stadt seit dem Schmalkaldischen Krieg noch immer in der Reichsacht stand und die Stadtväter Verhandlungen mit dem Domkapitel und dem Erzbischof führten, um zu einem Vergleich zu gelangen, der in einem weiteren Schritt die Lösung von der Reichsacht ermöglichen sollte. Diese Politik des Rats wurde durch die harsche Kritik Heshusens an dem Lüneburger Mandat, verbunden mit weiteren Forderungen und Ausfällen gegenüber der altgläubigen Seite, konterkariert. Dennoch konnte der Vergleichsvertrag am 26. März 1562 unterzeichnet werden. Das Hallesche Mandat setzte der Rat um den Margaretentag (13. Juli) 1562 in Kraft. Bis dahin hatte die Bücherzensur dem Rat und dem Superintendenten gemeinsam obgelegen; Heshusen empfand das neue Mandat darum als Eingriff in seine Amtsbefugnisse. Er sah darin außerdem den Versuch, die Kritiker, die sich gegen Verfälschungen der reinen Lehre wandten, mundtot zu machen. Zusätzliche Auseinandersetzungen erwuchsen daraus, dass das Pfarramt der Ulrichskirche seit dem Wechsel Johannes Wigands an die Universität Jena im Frühjahr 1560 unbesetzt geblieben war. Nach seiner Entlassung in Jena Anfang 1562 kehrte Wigand nach Magdeburg zurück, und in seiner früheren Gemeinde gab es Stimmen, ihm das Amt erneut anzuvertrauen. Auch Heshusen unterstützte diese Bestrebungen. Der Rat jedoch untersagte die Wahl, nicht zuletzt, weil es kurz zuvor zu Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Zensur einer Verteidigungsschrift von Wigand und Judex gegen ihre Entlassung aus der Universität JenaAntwort || Joannis Wigandi / || Vnd Matthei Judicis / Auff || den gedruckten Zettel / Wider || die Geister der Finsternis. || II. Corinth. VI. || [II Kor 6,4f.,7–9] || ANNO M. D. LXII. (VD 16 W 2711). gekommen war. Wilhelm Eccius, Diakon an St. Ulrich, forderte die Gemeindeglieder in einem Brief vom 13. April 1562 auf, sich nicht an die Anordnungen des Rates zu halten. Während er4Eccius zur Ordnung rief, ließ der Rat einige Gemeindeglieder verhaften, die Unterschriften zugunsten der Berufung Wigands sammelten. Dagegen protestierte Heshusen von der Kanzel und schloss den Rat von den Sakramenten aus. Die Unterschriftensammler wurden daraufhin aus der Haft entlassen. Ihren Höhepunkt erreichten die Misshelligkeiten, als Peter Eggerdes, der nach seiner Vertreibung aus Gotha auf Einladung Heshusens nach Magdeburg gekommen war, eine Berufung in die Grafschaft Mansfeld in Aussicht hatte. Eggerdes rechnete in seiner vermeintlichen Abschiedspredigt ab mit den ernestinischen Herzögen, mit Erzbischof Sigismund, mit dem Magdeburger Rat und mit den drei Kaplänen der Johanneskirche, die Heshusen nicht unterstützt hatten. Einer davon verweigerte Eggerdes einige Tage später die Absolution; Heshusen prangerte dies öffentlich an und rügte die Kapläne scharf. Als sich die Berufung von Eggerdes zerschlug, befahl ihm der Rat am 28. September, die Stadt binnen zweier Tage zu verlassen. Dagegen predigte Heshusen am 29. September und drohte dem Rat mit dem Bann. Daraufhin ließ der Rat Eggerdes am 1. Oktober verhaften und enthob Heshusen am 3. Oktober seines Amtes als Superintendent. Da Heshusen unter Hausarrest gestellt worden war, proklamierte Bartholomäus Strehle, Diakon an St. Jakob, an Heshusens Stelle den Bann über den Rat und mehrere Geistliche. Der Rat reagierte, wie eingangs bereits dargestellt, mit Amtsenthebung und Ausweisung.
Die Ereignisse hatten einen etwa drei Jahre währenden Streitschriftenwechsel zwischen den vertriebenen Theologen, dem Magdeburger Rat, dem Schulkollegium und den in der Stadt verbliebenen Predigern zu Folge. Sie erregten erhebliches Aufsehen, dennoch beteiligten sich publizistisch an der Auseinandersetzung nur unmittelbar Betroffene. Die einzige Ausnahme bildete der greise Nikolaus von Amsdorf, der sich allerdings mit Magdeburg auch aus biographischen Gründen sehr eng verbunden fühlte. Seine hier edierte Schrift datiert vom 31. Juli 1563. In kurzem Abstand folgte ihr die Antwort Wigands, unsere Ausgabe Nr. 9, datiert vom 28. August 1563.
Der Zusammenhang der Streitschriften Nr. 8 bis Nr. 11 in unserer Ausgabe zeigt, wie sich allmählich aus den konkreten Fragestellungen nach dem angemessenen Verhalten, hier insbesondere nach der Frage der Anwendung des Kirchenbanns, die grundsätzlicheren Fragen zur Funktion des Gesetzes entwickeln und in den Vordergrund treten.
2. Der Autor
Nikolaus von Amsdorf,Zum folgenden vgl. Joachim Rogge, Art. Amsdorff, in: TRE 2 (1978), 487–497; Reichert, Amsdorff, 56–70, 142–162. am 3. Dezember 1483 in Torgau geboren, besuchte seit etwa 1497 in Leipzig die Thomasschule, seit 1500 die Universität. 1502 wechselte er an die neugegründete Universität Wittenberg, wo er seine aka5demische Ausbildung abschloss und bis 1524 im Lehramt blieb; in den Jahren 1510 und 1511 war er Dekan der philosophischen Fakultät, 1513 und 1522 Rektor der Universität. Seit 1516 kam Amsdorf in näheren Kontakt zu Martin Luther und stand ihm in entscheidenden Situationen seines Lebens zur Seite, so bei der Leipziger Disputation 1519 und auf dem Reichstag zu Worms 1521. Im Jahre 1524 folgte Amsdorf einem Ruf als Superintendent und Pfarrer an St. Ulrich in Magdeburg. Dort war er achtzehn Jahre lang tätig, um die Stadt vollends der Reformation zuzuführen. Zwischenzeitlich wurde er immer wieder beurlaubt, um in anderen Städten die Reformation voranzubringen, so in Goslar, Einbeck, Leipzig und Meißen. In den Jahren 1529 bis 1537 wirkte in Magdeburg auch Georg Major mit großem Erfolg als Schulrektor. Am 20. Januar 1542 wurde Amsdorf in Naumburg als erster evangelischer Bischof in sein Amt eingeführt, musste aber nach der Niederlage des Schmalkaldischen Bundes 1547 sein Bistum verlassen und bezeichnete sich fortan als exul. Zunächst hielt er sich in Weimar, ab 1548 dann an seiner alten Wirkungsstätte Magdeburg auf und widmete seine Kraft dem Kampf gegen das Augsburger Interim, gegen den Leipziger Landtagsentwurf und gegen die damit zusammenhängenden Fehlentwicklungen innerhalb der Kirche. Im Frühjahr 1552 übersiedelte Amsdorf als Superintendent nach Eisenach. Der unverfälschten Bewahrung von Luthers theologischem Erbe galten Amsdorfs Bemühungen bis ins hohe Alter. Er setzte sich für die Gründung der Universität Jena ein und unterstützte das Projekt der Jenaer Lutherausgabe. Immer wieder griff er auch publizistisch in die theologischen Diskussionen seiner Zeit ein. Nach eigenem Zeugnis inzwischen halb blind, taub und stumm,Vgl. Forschungsbibliothek Gotha, Chart. A 103, 66r–v: Amsdorf an [Bartholomäus Gernhard], 15. März 1564 [Nachweis bei Daniel Gehrt: Der Erzbischof von Thüringen?, S. 224, Anm. 32]; vgl. Amsdorfs Verweis auf sein alder vnd schwachheit meins leibs schon 1551 bei Reichert, Amsdorff, 254 [B137] (Text XI. Dass er mit den Moritzischen Theologen nicht wolle zu tun haben). starb er am 14. Mai 1565 und wurde im Chor der Georgenkirche in Eisenach bestattet.
3. Inhalt
Amsdorf legt dar, dass der Magdeburger Rat mit der Ausweisung Heshusens und dreier weiterer Prediger aus dem Stadtgebiet nicht als Verfolger des Evangeliums gehandelt habe, sondern dass er aufgrund seiner Amtspflichten so handeln musste. Angesichts der Unruhe in der Stadt möchte Amsdorf den Rat unterstützen und zur Befriedung der Gemeinde beitragen. Wer sich auf Heshusens Seite schlage, schädige das Ansehen des Rates und der übrigen Geistlichen. Vor Heshusens Wirken habe Magdeburg einträchtig für die reine Lehre gestanden und sei dafür weitberühmt gewesen. Der Rat lasse das Evangelium ungehindert verkündigen; statt sich Schwärmern zuzuwenden,6 solle man deshalb froh und dankbar sein für eine solche Obrigkeit und für Prediger, die treu ihres Amtes walten. Den Ausgewiesenen sei es nicht um die Sache des Evangeliums gegangen, sondern um die Durchsetzung ihres eigenen Willens. Sie trotzten deshalb der rechtmäßigen Obrigkeit, da sie doch, wären sie fromm, selbst ungerechtfertigte Verfolgung hätten willig ertragen müssen. Das hallische Mandat habe Magdeburg zunächst nicht betroffen, darum hätte es Heshusen bei einer Warnung davor bewenden lassen sollen, statt sich der Bitte des Rates zu verweigern, die Polemik dagegen für vierzehn Tage einzustellen. Heshusen habe das Aufsichtsrecht des Rates über die Pfarrerwahl der Gemeinde bestritten. Die Obrigkeit solle aber gerade dafür Sorge tragen, dass in den Kirchen die reine Lehre gepredigt werde. Heshusen und seine Mitstreiter hätten die Obrigkeit geradezu aus der Gemeinde ausgeschlossen und nicht Gottes Ehre gesucht, sondern ihren Mutwillen durchsetzen wollen. Die Magdeburger sollten sich freuen, sie los zu sein. Die aufgekommene Uneinigkeit zeige deutlich, dass hier nicht Gottes Geist am Werke sei, während vor Heshusens Auftreten Einigkeit geherrscht habe. Heshusen habe den Rat in den Bann getan, weil er die Inhaftierung einiger Aufrührer missbilligte. Dabei habe er das ordentliche Verfahren für den Kirchenbann nicht eingehalten. Die Obrigkeit habe die überzogene Anwendung des Kirchenbanns zu recht nicht dulden wollen. Gegenüber der rechtmäßigen Obrigkeit hätten Heshusen und seine Mitstreiter demütig auftreten sollen, nicht aufrührerisch, selbst wenn ihre Kritik berechtigt gewesen wäre. Wenn der Rat Heshusen das Superintendentenamt und den vier Predigern ihren Auftrag entzog, sie aber nicht weichen wollten, so seien sie nicht in ihrer Eigenschaft als christliche Prediger ausgewiesen worden, sondern als Aufrührer. Der Rat habe die Pflicht, Aufruhr zu verhüten. Deshalb sollten die Magdeburger Gemeindeglieder an den Maßnahmen des Rates nicht Anstoß nehmen, sondern einträchtig die Evangeliumspredigt der verbliebenen Geistlichen hören. Der Rat wird aufgefordert, mit der Geistlichkeit angemessen umzugehen und nichts gegen Gottes Wort zu unternehmen. Gegenseitige Liebe in Frieden und Einigkeit solle in einer christlichen Gemeinde herrschen.
Amsdorf schließt mit Versen über den rechten Gebrauch des Kirchenbanns.
4. Ausgaben
Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:
A:
Eine Vermanung || An den Rath vnd || die gemein Buͤrgerschafft || zu Magdeburgk. || [3 Eicheln] || Niclas von Amsdorff. || Wenn der Rath so nerrisch gethan / || Was Heßhusius wolte han / || So wer Er gewest ein lieber Man / || Vnd wer auch nie in Bann gethan. || ANNO M.D.LXIII.7 [Im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk / durch Jo= || achim Walden.]Nach Reske, 582f, ist Joachim Walde zwischen 1562 und 1578 als Drucker in Magdeburg nachgewiesen, seine Erben firmieren noch bis 1582. [16] Bl. 4° [letztes Blatt leer] (VD 16 A 2399).
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Cu 464 R
Braunschweig, Stadtbibliothek: I 23/173(1)
Dresden, Sächsische Landes und Universitätsbibliothek: Hist.urb.Germ. 843, misc.6
Emden, Johannes a Lasco Bibliothek: Theol.4° 0197 H [benutztes Exemplar]
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol.4 185186(40)R
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: If 3604(4); Yd 809,QK
Hannover, Niedersächsische Landesbibliothek: WAA 254 (Stück 10 im Sammelband)
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 4 Bud.Theol.187(13)
Lutherstadt Wittenberg, Bibliothek des Lutherhauses: Ag 4 289o 2