Controversia et Confessio, Bd. 4


Flacius, Kurze Antwort auf die Schrift der Adiaphoristen vom Euangelium (1559) Nr. 4: Flacius, Kurze Antwort auf die Schrift der Adiaphoristen vom Euangelium (1559)

* 1r Kurtze antwort Illyr. auff die

Schrifft der Adia. vom. Euan.

Dje jtzige Schrifft der Adiaphoristen von der Definition des Euangelij. – Eine erweiterte Fassung erschien als Replik auf diese Antwort: [vgl. ]. hat viel grobe luͤgen in sich. Als erst, das die Antinomische definition des Euangelij sey nicht allein , sonder auch Christi selber.Vgl. (Lk 24,47). Antwort: Nein,
Christus sagt nirgend, das das Euangelium eine Predigt von der Buß vnd vergebung der Suͤnden sey. Sondern wie er selbst gepredigt hat,Vgl. Mk 1,15. also befihlet er in seinem namen oder auff seinem befhel beides, Gesetz vnd Euangelium, Busse vnd vergebung der Suͤnden zu Predigen, vnd nicht allein das Euangelium.Vgl. Mk 16,15f.

Das ich geschrieben, wenn das wort BVSSE fuͤr die gantze Christliche Lehr genommen wird etc.,Vgl. VD 16 W 2467, Bl. A 2v–3r: Er spricht vnd gibt nach / es sey recht geredt / wenn durch das woͤrtlein Buß / die gantze Christliche Leer verstanden wird / Aber in seinem eigentlichen verstand / da es Rew heißt / sey es falsch vnd vnrecht geredt / vnd sey Antinomisch / vnd stehet sein gantzer grund darauff / das das gantze Euangelium keine Rew leer / denn es straffe keine Suͤnd / sondern das Gesetz allein straffe Suͤnd. (Vgl. ) Tatsächlich hatte geschrieben, wenn unter dem Wort Evangelium die gesamte christliche Lehre verstanden würde (vgl. ). das ist eine grobe luͤgen. Solchs findet man in keiner meiner Schrifft.

Das das Euangelium die einige Suͤnde, nemlich, des vnglaubens, straffe.tadele. Zur Aussage vgl. . Ist das war, so ligt diese definition albereit im dreck. Denn die definitiones mes
sen den definitis zu eine eigenschafft, welche jnen von des gantzen handels wegen gebuͤret, vnd nicht nur von einem einigen Stuͤcklin.Vgl. .

Die Leute luͤgenstraffen sich selbst groͤblich. Sie sagen, das die Rew JudeJudae, des Judas. Vgl. Mt 27,3–5. sey aus dem Gesetz verursacht worden, vnd das das Gesetz nicht straffe den vnglauben an Christum.Vgl. . Nu ist je war, das die verzweiuelung Jude kompt
aus dem vnglauben vnd daher, das er an Christum nicht gegleubet, sondern den verfolget vnd verrhaten. Dauon schreien sie aber sonst stets, auch in dieser Schrifft, das der vnglaube an Christum nicht * 1v durchs Gesetz, sondern durchs Euangelium gestraffet werde. Derwegen so luͤgenstraffen sie sich selbst.

Sie richten eine grobe Antinomy auff. Denn sie sagen, das Gesetz mache nur eine Judas­Rew. Das Euangelium aber mache eine Rew Petri.Vgl. Mt 26,75. Nu sollen alle fromme Prediger eine Petrus­Rew vnd nicht eine Judas­Rew Predigen. Darumb, so sollen sie allein das Euangelium vnd nicht das Gesetz Predigen.Vgl. .

Sie nemen den vnterschied aus . von der vnseligen Rew des Gesetzs vnd von der seligen Rew des Euangelij so gar an, das sie auch die verdampte wort des wiederruffs , darinnen er solchen jrrthum bekennet vnd darnach wiederrufft, fuͤr recht vnd Christlich erkennen vnd schreien, ich allegire solchen Text wider mich selbs. Jch ziehe jn wol an, aber Also, als ein Be
kentnis des jrrthumbs vnd widerruff.Vgl. ; .

Die Adiaphoristen machen zweierley Rew auch in denen, so selig werden: die eine vnd erste des Gesetzes. Die andere, so da folget, des Euangelij, so doch bisher in der bekerung des menschen allein eine einige Rew vnd ein Glaube geleret worden. Also richten die Leute Newerung an vnd verfelschen
die hohe Ler von der Busse.

Aus der Trostpredig des , wenn es zu einem erschrocken vnd zappeltemunruhigen. Vgl. , 277f. Gewissen kompt vnd dasselbige troͤstet vnd auff Christum weiset, machen sie eine Straffpredigt. Aus dem Glauben vnd troͤstlicher hoffnung machen sie Leide, erschreckung vnd Rewe; ist das nicht der leidigewiderwärtige. Vgl. , 675f. Teufel
selbst? Wer hat doch bisher jemals in vnser Kirchen also geleret?

Wenn diese zwey Stuͤck von der Busse oder Bekerung nicht eine grewliche verkerung der Lere Christi ist, so ist nie keine im Bapstum gewesen. Sollen nu zwo Rewen in der waren Bekerung sein, eine vom Gesetz, * 2r die andere vom Euangelio, vnd sol das eine straffpredigt sein, wenn vns das
Euangelium auff Christum weiset, sol das auch eine newe erschreckung oder Rewe sein, wenn wir solche Predigt des Euangeli annemen? Wenn wird denn die Trostpredigt vnd der froͤliche, troͤstliche Glaube komen?

Die zeugnisse begeifern sie nur ein wenig vnd werffens flugs aus der hand, gleich als ein gluͤend heis eisen. Aber, du lieber Christ, betrachte es
nur mit fleis, so wirstu Grunds gnug der warheit finden. Den spruch Der heilige Geist wird die welt von wegen der Suͤnde straffenVgl. Joh 16,8 (Luther 1545). deutet in seiner Antinomischen Disputation,Vgl. : Itaque Evangelium non arguit proprie peccatum, sed ostendit legem peccata arguentem. (Erste Disputation gegen die Antinomer, 1537). auch in den Schmalkaldischen artickeln, auffs Gesetz;Vgl. . dabey las ichs auch wenden vnd kans auch, Gott lob, beweisen.

Sie sagen, das sey hernacher in Goͤttlichen Sachen gelerter worden, da er die andere Locos geschrieben, denn zuuor, als er die ersten hat ausgehen lassen.Man unterscheidet üblicherweise drei Hauptbearbeitungsstufen (aetates) von Loci theologici: 1521, 1535 und 1543/44. Die erste Ausgabe erschien unter dem Titel: (vgl. ; VD 16 M 3585). Nun sein viel glaubwirdige Personen, die bezeugen, das D. habe gesagt, die letzten Loci weren nicht so gut als die ersten.Belege für Hochschätzung der Loci in ihrer ursprünglichen Gestalt finden sich mehrfach in den Tischreden, vgl. z. B. . Die Fassung von 1535 wurde im Cordatus’schen Streit problematisch, vgl. .

Sie sagen, ich gruͤbeleforsche (in impertinenter Weise) nach, insistiere auf Kleinigkeiten, suche unnachgiebig nach Vorwurfsgründen. Vgl. , 614f. vnd errege streit etc.Vgl. . Antwort: Jch habe von dieser
definition des Euangelij nichts in oͤffentlichen Schrifften lassen ausgehen, bis mich die Adiaphoristen, oder farende Schuͤler mit jren oͤffentlichen Schmeschrifften darzu gezwungen haben. Darumb, so haben sie es offentlich im druck erstlich erreget, vnd nicht ich.

Das sie auff mich von verfolgung tichten, ist nicht war;Vgl. . ich hab mein leb
lang keinen Lerer verfolget, auch nichts hartes oder scharpffes darzu gerahten, wie sie vnzelich mal.

* 2v Das sey jtzt gar kuͤrtzlich vnd in der Eil von den vnwarheiten der Adiaphorischen Schrifft vom Euangelio (ausgeschlossen jre lesterung) geantwort. Warumb bleiben sie aber nicht bey der erklerung jres Preceptoris
(welchen sie wie die Barfusser jren erheben),Zur überschwenglichen Verehrung des durch die Franziskaner/Minoriten/ Barfüßer vgl. VD 16 A 1476. Er bezieht sich dabei auf das Werk des , das den mit Jesus Christus in Parallele setzt. der da sich erkleret, das er neme das woͤrtlin Euangelium fuͤr die gantze Christliche Lehr, wie er sich anno 1548 in der oͤffentlichen Disputation aus war ab Sommersemester 1537 in immatrikuliert, wo er am 9. Februar 1542 zum Magister Artium promoviert wurde; im November 1542 ging er nach und wurde Professor am Particular, ab 17. August 1544 an der daraus entstandenen Universität. Am 8. November 1548 disputierte er in De poenitentia, am 12. November 1548 wurde er in zum Dr. theol. promoviert, er wurde Professor der Theologie. Seit 1552 gemütskrank, starb er 1588 in (Angaben nach ). Die Disputationsthesen wurden bei in 1548 gedruckt: (vgl. ) (VD 16 M 3066) [vgl. , Thesen abweichend numeriert gegenüber dem Originaldruck]. erkleret hat vnd wie ers gebraucht in seinem Examine,, Examen ordinandorum (dt. 1552, lat. 1554). ja wie er ja dazu spricht mit seinem stillschweigen in seiner nehesten Osterschrifft,Die Osterschrift zirkulierte anscheinend handschriftlich und blieb ungedruckt. so were in die
ser Sachen gentzlich kein streit.

Aber der Teufel reitet seinen ,, seit 2. Juni 1550 mit verheiratet. der paucket zum Lermen,Alarm. da sonsten er selbst, ., in vielen Sachen moͤchte der warheit weichen. selbst ließe sich vielleicht durch Argumente von der Wahrheit überzeugen, aber sein Schwiegersohn schürt den Konflikt immer wieder. Gott stewre vnd were jm. Amen.