Controversia et Confessio, Bd. 4


Flacius, Kurze Antwort auf die Schrift der Adiaphoristen (1559) – Einleitung

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1. Historische Einleitung

Der Text antwortet auf die erste veröffentlichte Fassung der Schrift der Wittenberger Studenten (unsere Ausgabe Nr. 3); deren Reaktion auf die vorliegenden Blätter ist in die Überarbeitung von Nr. 3 eingegangen.

2. Der Autor

Zum Lebensgang des vgl. .

3. Inhalt

stellt fest, dass Christus das Evangelium nicht als Predigt von der Buße und von der Vergebung der Sünden bezeichne; vielmehr habe er befohlen, in seinem Namen beides zu predigen, Gesetz und Evangelium, Buße und Vergebung der Sünden. weist darauf hin, dass man ihn falsch zitiert habe mit der Aussage, Buße könne die gesamte christliche Lehre bezeichnen. Die Aussage der Wittenberger, das Evangelium strafe allein die Sünde des Unglaubens, sei schon aus logischen Gründen Unsinn.

Widersprüchlich sei auch die Aussage, die Reue des Judas sei vom Gesetz verursacht und das Gesetz strafe nicht den Unglauben gegenüber Christus. Es sei zutreffend, dass die Verzweiflung des Judas aus dem Unglauben rühre, da er an Christus nicht geglaubt, sondern ihn verfolgt und verraten habe. Die Studenten behaupteten aber, der Unglaube werde nicht durchs Gesetz, sondern durchs Evangelium gestraft.

Die Studenten übernehmen von die Unterscheidung einer unseligen Reue des Gesetzes und einer seligen Reue des Evangeliums. Dabei fühlen sie sich durch eine Passage des Widerrufs bestätigt, die zitiert, verkennen dabei jedoch, dass es sich um eine widerrufene Aussage handelt. Aus der Trostpredigt des Evangeliums für ein erschrockenes Gewissen machten sie ein Strafpredigt, aus dem Glauben und tröstlicher Hoffnung Leid, Schrecken und Reue. Diese Lehre von der Buße oder Bekehrung sei eine schlimme Verkehrung der Lehre Christi. Wenn die wahre Bekehrung zwei Formen der Reue einschließe, nämlich eine vom Gesetz verursachte und eine vom Evangelium verursachte, wo bleibt dann noch Raum für die Trostpredigt des Evangeliums?

Die Lutherzitate haben die Studenten nach Meinung des kaum verstanden. habe im übrigen die spätere Fassung der Loci für weniger gelungen gehalten als die frühe.

Die Behauptung, errege Streit, sei falsch, er habe nur auf die Äußerungen der Gegner reagiert. Zu einer Verfolgung Andersdenkender habe er, , niemals geraten.

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Abschließend mahnt , die Wittenberger Studenten sollten an der Erklärung ihres so ungemein geschätzten Präzeptors festhalten, der sagte, er verstehe Evangelium als Bezeichnung für die gesamte christliche Lehre.

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:

A:

Kurtze antwort Jllyr. auff die || Schrifft der Adia. vom Euan. Die Schrift hat kein eigenes Titelblatt, sondern der Titel steht als Überschrift in den ersten beiden Zeilen der Vorderseite des ersten Blattes, vgl. die Abbildung vorn. [Jena: Thomas Rebart, 1559] 2 Bl. 4° (VD 16 F 1435)

Vorhanden:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 12/1 in: Dm 2 R; 22 in: Dm 3 R

Jena, Thüringer Universitäts­ und Landesbibliothek: 4 Theol. XLIII,6(15)

Lutherstadt Wittenberg, Evangelisches Predigerseminar: LC599/28

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 506.5 Theol.(15); S 217b.4 Helmst.(3a) [benutztes Exemplar].