Vom Testament D. Majors (1570) ­ Einleitung

1. Historische Einleitung

Die Veröffentlichungen in den sechziger JahrenVgl. ; ; im selben Jahr erschien noch eine weitere Auflage (VD 16 M 2017); ; im selben Jahr erschienen noch zwei weitere Auflagen (VD 16 M 2160f). dienten keineswegs allein seiner persönlichen Verteidigung und der Erklärung seiner Lehre. In seinen Schriften verfolgte er auch das Ziel, die Wittenberger Universität vor den Anschuldigungen, Irrlehren zu dulden, in Schutz zu nehmen und die Rechtgläubigkeit der Wittenberger Professoren seit Zeiten zu betonen. Als Hort der wahren Lehre und Verteidigerin des reformatorischen Erbes verstand sich jedoch die Universität Jena, die nach dem Verlust des Kurkreises mit der Universität durch die Niederlage im Schmalkaldischen Krieg von den ernestinischen Herzögen gegründet worden war.Vgl. zu der Auseinandersetzung zwischen Ernestinern und Albertiner sowie zwischen und : .

unternahm Ende der sechziger Jahre den Versuch, die Statuten der Universität Jena neu zu formulieren. Damit wollte er einerseits selbst größeren Einfluss auf die Besetzung der Professorenstellen erlangen sowie andererseits eine konfessionspolitisch eindeutig lutherische und antimelanchthonische Position in seinem Herzogtum beibehalten und verstärken, indem alle Universitätsmitglieder auf das Weimarer Konfutationsbuch; im selben Jahr erschienen noch drei weitere deutsche (VD 16 S 10971099) sowie zwei lateinische Auflagen (VD 16 S 1100f) der Schrift; zum Konfutationsbuch vgl. . aus dem Jahr 1559 verpflichtet werden sollten. Da dieses unter der Jenaer Professorenschaft jedoch höchst umstritten war, besetzte der1 Herzog die Professorenstellen der theologischen Fakultät 1568/69 kurzerhand neu. Die Schriften des Melanchthonschülers Vgl. Anm. 1. provozierten Ende der sechziger Jahre darum den heftigen Widerspruch der gerade neu berufenen, streng lutherischen Jenaer Theologen.Vgl. ; im selben Jahr erschienen noch zwei weitere Auflagen der Schrift (VD 16 W 2718f). Sie verdammten These von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit und warfen ihm vor, wieder hinter die Einsichten in seinem BekenntnisVgl. . von 1558 zurückzufallen. antwortete auf diese Angriffe mit seinem TestamentVgl. .. In diesem legte er seine Position abermals dar, versprach in Zukunft nicht mehr über diese Frage disputieren zu wollen, da seine Gegner seine These ständig missverständlich auslegen würden, und betonte nachdrücklich seine Rechtgläubigkeit unter Verweis auf CA, AC und das Corpus Doctrinae Philippicum. Damit stellte er sich eindeutig auf die Seite , von dessen Theologie sich die Jenaer jedoch abzugrenzen suchten. Die hier edierte Schrift der Jenaer Theologen, Vom Testament , stellt die Antwort auf das Testament dar.

2. Die Autoren

Es handelt sich um ein Autorenkollektiv. Das Titelblatt der Schrift weist die Theologen der Universität Jena ohne nähere Spezifizierung als Verfasser aus. Für das Erscheinungsjahr der Veröffentlichung lassen sich nach den Neubesetzungen der Professorenstellen durch folgende Mitglieder der Theologischen Fakultät Jena nachweisen: , und .

2.1 Tilemann Heshusius

Zum Folgenden vgl. , 8–14; , 256–260; , 1703. wurde am 3. November 1527 in Niederwesel geboren und nahm 1546/47 das Studium in auf. Nachdem er im Jahr 1550 den Magistergrad erreicht hatte, erhielt er 1552/53 eine Dozentenstelle an der Leucorea. Noch 1553 wurde er Pastor primarius in und in zum Doktor der Theologie promoviert. 1556 erreichte ihn ein Ruf als Theologieprofessor an die Universität Rostock. Aufgrund von Streitigkeiten verließ er die Stadt in Richtung , da ihn dort zum Generalsuperintendenten ernannte. Nach dem Tod 1559 wurde er zum Superintendenten in gewählt. Doch bereits im folgenden Jahr wurde er Pfarrer in – 1561 dort Superintendent. Im selben Jahr nahm er an dem Städtekonvent von teil und unterzeichnete die Erklärung aus Gottes Wort, in der These von der Notwendigkeit guter Werke verurteilt wurde.Vgl. dazu die . Im April 1565 wurde er zum Hofprediger von nach Neuburg a. D. berufen. Dort ordnete er das Kirchenwesen neu und heiratete 1566 die erst 17jährige , die Tochter seines Weggefährten , nachdem seine erste Frau, (1533–1564), gestorben war. Im Rahmen der Neubesetzung der Professorenstellen an der Universität Jena berief ihn 1569 zum Professor, da er um die eindeutig lutherischen Positionen von wusste.Vgl. . 1573 wurde dann zum Nachfolger im Amt des Bischofs von gewählt. berief ihn 1578 an die neugegründete Universität Helmstedt. Dort blieb er bis zu seinem Tod am 25. September 1588.

2.2 Johannes Wigand

Zum Folgenden vgl. , 33–38; , 1541f. wurde 1523 in geboren. Nach dem Besuch der dortigen Schule bezog er ab dem Jahr 1538 die Universität Wittenberg. Seit 1541 war dann als Lehrer an der Schule von St. Lorenz in tätig. Doch ab dem Jahr 1544 setzte sein Studium in fort. Am 1. September 1545 erlangte er dort den Grad eines Magisters. Bedingt durch den Ausbruch des Schmalkaldischen Krieges 1546 verließ und ging zurück nach . In den folgenden Jahren meldete er sich in nahezu allen theologischen Kontroversen seiner Zeit zu Wort, auch im Majoristischen Streit. Als einer der Prediger in war er maßgeblich an dem Widerstand gegen den 1550 nach berufenen beteiligt. Federführend wirkte an den Publikationen der Mansfelder Prediger in der Kontroverse mit.Vgl. . Im Jahr 1553 übernahm er dann die Nachfolge von als Pfarrer an St. Ulrich in . 1560 nahm er einen Ruf an die Universität Jena an, verließ die Stadt aber schon im nächsten Jahr wieder.Zur Entlassung der Theologen im Jahr 1561 vgl. . In wurde er im September 1562 Superintendent; im Jahr darauf verlieh ihm die Universität Rostock die Doktorwürde. berief ihn 1568 erneut nach . 1575 wurde Bischof von . Nachdem verlassen hatte, übernahm auch die Administation des . Am 21. Oktober 1587 verstarb er in (heute Miłomłyn, Polen).

2.3 Johann Friedrich Coelestin

Das Geburtsjahr von lässt sich nicht eindeutig bestimmen.Zum Folgenden vgl. , 389–391; , 308f. Seine Geburtsstadt soll gewesen sein. Angeblich war seine Jugend durch zahlreiche Umzüge und Ortswechsel geprägt. Seine Studienorte sind bislang ebensowenig eindeutig zu ermitteln. Angeblich wurde er in zum Doktor der Theologie promoviert. Erst ab dem Jahr 1560 wird seine Biographie greifbarer, als ihn als Professor für Griechisch an die Universität Jena berief. Allerdings wurde wie schon zwei Jahre später wieder entlassen.Vgl. Anm. 13. wurde daraufhin zunächst Pfarrer bei und wechselte ein Jahr später in die Dienste des . 1564 wurde er Professor der Theologie am Gymnasium in bei . Im Jahr 1568 berief ihn zurück an die Universität Jena. Dies geschah gegen den Widerstand der übrigen Professorenschaft, da ihnen in den theologischen Fragen zu streitbar war.Vgl. . In dem zwischenzeitlich ausgebrochenen ErbsündenstreitVgl. ; ; . stand auf der Seite des und musste darum, nachdem ein Kolloquium zwischen ihm und ergebnislos verlaufen war, seine Vorlesungen einstellen. verließ daraufhin 1572 und ging nach , wo er Pfarrer in und 1574 Pfarrer von wurde. Durch seine Kontakte zum landständischen Adel, vor allem zu den Herren von Dietrichstein und Achatius von Starhemberg, der auch in studiert hatte, versuchte er in ein Refugium für die Anhänger des zu schaffen. verstarb um 1577/78.

3. Inhalt

Die Verfasser der hier edierten Schrift geben den 25. Februar 1570 als den Tag an, an dem Testament in erstmals zum Kauf angeboten worden sei. Als die Wechter Jenas hätten sie, so die Verfasser, darauf antworten müssen. Sie fordern zunächst auf, für seine Irrtümer ehrlich Buße zu tun und seine Irrlehren zu verwerfen. Aufgrund der Lektüre seines Testaments hätten sie nämlich den Eindruck, dass er bislang nur eine heuchlerische Buße getan hätte, denn er vertusche seine Irrlehren lediglich, ja verteidige diese sogar noch. Zum Erweis von Heuchelei zählen sie zwölf Punkte auf:

In den ersten fünf Punkten versuchen die Autoren, in eine Reihe mit den Altgläubigen zu stellen, indem sie nachzuweisen versuchen, dass er eine papistische Werkgerechtigkeit gelehrt habe. Mit seiner Lehre habe er die altgläubige Seite gestärkt. Zudem beschuldigen sie ihn, sich in seinen Schriften unrechterweise auf berufen und damit dessen Lehre verfälscht zu haben.

In den Punkten sechs und sieben ziehen die Verfasser Parallelen zwischen den Handlungsweisen und Argumentationsstrategien und altkirchlichen Häretikern wie .

Im achten Punkt wenden sich die Verfasser gegen Beweisgrundlage für seine angebliche Rechtgläubigkeit. Denn hatte sich auf die Aussagen im Corpus Doctrinae Philippicum bezogen, was von den Autoren jedoch nicht als Lehrnorm akzeptiert wird.

Mit den Punkten neun bis zwölf versuchen die Verfasser, Argumentation als inkonsistent zu erweisen. Zwar biete er an, alle Irrlehren zu verwerfen und auch die These von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit zukünftig nicht mehr zu vertreten, doch sehe er seine Schuld nicht ein, da er von seiner Rechtgläubigkeit überzeugt sei und seinen Gegnern unterstelle, seine These missdeutet zu haben.

Abschließend fordern die Autoren nochmals auf, einzusehen, dass er für den Streit verantwortlich sei, Buße tun und seine Irrlehren ohne Ausflüchte verwerfen solle. Denn die Lehre von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit verdunkele den Trost des Evangeliums und verkleinere das Erlösungswerk Christi.

4. Ausgaben

A:

Vom || Testament D. || Maiors. || Christliche vnd in Gottes || Wort gegrndte Erinnerung. || Durch || die Theologen zu Jhena. || Gedruckt zu Jhena durch Donatum || Richtzenhan /Anno 1570. [10 Bl. 4°] (VD 16 V 2409)

Halle
Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: AB 153 450 (10)
Wolfenbüttel
Herzog August Bibliothek: 393.10 Theol.(10) [benutztes Exemplar]
B:

Vom || Testament D. || Maiors. || Christliche vnd in Gottes || Wort gegrndte Erinnerung. || Durch || die Theologen zu Jhena. || Gedruckt zu Jhena /Anno 1570. [10 Bl. 4°] (VD 16 V 2408)

Berlin
Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 an: Dm 2551, Dm 2576
Göttingen
Niedersächsische Staats­ und Universitätsbibliothek: 8 H L BI IV, 2180
Gotha
Forschungsbibliothek: Th 1653(19)
Halle
Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: AB 155 695(4)
Leipzig
Universitätsbibliothek: Syst.Theol.679­fh/3
C:

Vom || Testament D. || Maiors. || Christliche vnd in Gottes || Wort gegrndte Erinnerung. || Durch || die Theologen zu Jhena. || Gedruckt zu Jhena /Anno 1570. [10 Bl. 4°] (VD 16 V 2407)

Stadtbibliothek: M 281(5).4
Göttingen
Niedersächsische Staats­ und Universitätsbibliothek: 8 H L BI IV, 2182
Gotha
Forschungsbibliothek: Theol.4 520c(7)
Halle
Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: AB 154 093 (15), Vg 1628,QK
München
Bayerische Staatsbibliothek: Polem. 3135 z
Wolfenbüttel
Herzog August Bibliothek: To 197(2)
Wittenberg
Evangelisches Predigerseminar: LC424/38b, LC516/6

Aufgrund der Verbesserung von Fehlern in den Drucken B und C kann A eindeutig als Erstdruck identifiziert werden. Da zwischen A und B Ähnlichkeiten in Druck und Gestaltung vorhanden sind, liegt darüber hinaus die Vermutung nahe, dass diese beiden Drucke in der Offizin von Donat Richtzenhan erschienen sind.