Vom Testament D. Majors (1570) ­ Einleitung

Vom Testament D. Majors (1570) ­ EinleitungNr. 17 ULB Darmstadt info:isil/DE-17 Darmstadt Letzte Änderung: 2021-10-27 Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY)

1. Historische Einleitung

Die Veröffentlichungen Majors in den sechziger JahrenVgl. unsere Ausgabe Nr. 14; COMMONEFACTIO || HISTORICA || DE STATV EIVS TEM- || PORIS, QVOD EVANGELII || lucem praecessit, &. quae eius ini= || tia, ac qui inter varia impedimenta || & pericula eius progressus, qui item || faces dissidiorum fuerint & adhuc || sint, cui inserta est breuiter Confessio || postrema Doctoris Georgij Maio- || ris, de doctrina Iustificationis & bo- || norum operum, ab eodem recita- || ta, cùm abiret Magistratu scho- || lastico, die 18. Octob. || Anno 1567. || [Wittenberg: Hans Lufft, 1567] (VD 16 M 2016); im selben Jahr erschien noch eine weitere Auflage (VD 16 M 2017); REPETITIO: || Widerholung vnd || endliche Erklerung der Bekentnis || D. Georgij Maioris. || Von dem Artickel der Justification / das || ist / von der Lere / das der Mensch allein durch || Glauben / one allen verdienst || Erbe ewiger || Seligkeit sey. || Vnd von Guten Wercken / welche dem || warhafftigen Glauben || fol= || gen sollen. || (Bekentnis || D. Georgij Maioris || von dem Artickel der Justification || Vnd von guten Wercken / welche || fol= || gen sollen. || Wittemberg. || M.D.LIX. ||) [Wittenberg: Hans Lufft, 1567] (VD 16 M 2162); im selben Jahr erschienen noch zwei weitere Auflagen (VD 16 M 2160f). dienten keineswegs allein seiner persönlichen Verteidigung und der Erklärung seiner Lehre. In seinen Schriften verfolgte er auch das Ziel, die Wittenberger Universität vor den Anschuldigungen, Irrlehren zu dulden, in Schutz zu nehmen und die Rechtgläubigkeit der Wittenberger Professoren seit Luthers Zeiten zu betonen. Als Hort der wahren Lehre und Verteidigerin des reformatorischen Erbes Martin Luthers verstand sich jedoch die Universität Jena, die nach dem Verlust des Kurkreises Wittenberg mit der Universität durch die Niederlage im Schmalkaldischen Krieg von den ernestinischen Herzögen gegründet worden war.Vgl. zu der Auseinandersetzung zwischen Ernestinern und Albertiner sowie zwischen Wittenberg und Jena: Bünz, Niederlage, passim.

Herzog Johann Wilhelm von Sachsen unternahm Ende der sechziger Jahre den Versuch, die Statuten der Universität Jena neu zu formulieren. Damit wollte er einerseits selbst größeren Einfluss auf die Besetzung der Professorenstellen erlangen sowie andererseits eine konfessionspolitisch eindeutig lutherische und antimelanchthonische Position in seinem Herzogtum beibehalten und verstärken, indem alle Universitätsmitglieder auf das Weimarer KonfutationsbuchDes Durch=|| leuchtigen Hochgebornen || Fuͤrsten vñ Herrn / Herrn Johans || Friderichen des Mittlern / Hertzo= || gen zu Sachssen || fuͤr sich selbs / || Vnd von wegen seiner F. G. Bruͤdere / Hertzog || Johans Wilhelmen / vnd Hertzog Johans Fri || derichen des Juͤngern zu Sachssen etc. in Got= || tes wort / Prophetischer vnnd Apostolischer || schrifft / gegruͤndete Confutationes / Widerle= || gungen vnd verdammung etlicher ein zeit her / || zu wider demselben Gottes wort / vnd heiliger || Schrifft / auch der Augspurgischen Confession || Apologien || Aber zu fuͤrderung vnd wider anrichtung || des Antichristischen Bapstums eingeschliche= || nen / vnd eingerissenen Corruptelen / Secten vñ || Jrrthumen / Wie dieselben vnterschiedlich / vnd || in Specie / namhafftig angezeigt werden || [Jena: Thomas Rebart, 1559] (VD 16 S 1096); im selben Jahr erschienen noch drei weitere deutsche (VD 16 S 1097–1099) sowie zwei lateinische Auflagen (VD 16 S 1100f) der Schrift; zum Konfutationsbuch vgl. Leppin, Katastrophenverarbeitung. aus dem Jahr 1559 verpflichtet werden sollten. Da dieses unter der Jenaer Professorenschaft jedoch höchst umstritten war, besetzte der Herzog die Professorenstellen der theologischen Fakultät 1568/69 kurzerhand neu. Die Schriften des Melanchthonschülers MajorVgl. Anm. 1. provozierten Ende der sechziger Jahre darum den heftigen Widerspruch der gerade neu berufenen, streng lutherischen Jenaer Theologen.Vgl. Bekentnis. || Von der Rechtferti= || gung fuͤr Gott. || vnd || Von guten Wercken. || Der Theologen in || der Vniuersitet || Jhena. || || [Jena: Christian Rödinger d. J., 1569] (VD 16 W 2717); im selben Jahr erschienen noch zwei weitere Auflagen der Schrift (VD 16 W 2718f). Sie verdammten Majors These von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit und warfen ihm vor, wieder hinter die Einsichten in seinem BekenntnisVgl. unsere Ausgabe Nr. 12. von 1558 zurückzufallen. Major antwortete auf diese Angriffe mit seinem TestamentVgl. unsere Ausgabe Nr. 16.. In diesem legte er seine Position abermals dar, versprach in Zukunft nicht mehr über diese Frage disputieren zu wollen, da seine Gegner seine These ständig missverständlich auslegen würden, und betonte nachdrücklich seine Rechtgläubigkeit unter Verweis auf CA, AC und das Corpus Doctrinae Philippicum. Damit stellte er sich eindeutig auf die Seite Melanchthons, von dessen Theologie sich die Jenaer jedoch abzugrenzen suchten. Die hier edierte Schrift der Jenaer Theologen, Vom Testament Majoris, stellt die Antwort auf das Testament Majors dar.

2. Die Autoren

Es handelt sich um ein Autorenkollektiv. Das Titelblatt der Schrift weist die Theologen der Universität Jena ohne nähere Spezifizierung als Verfasser aus. Für das Erscheinungsjahr der Veröffentlichung lassen sich nach den Neubesetzungen der Professorenstellen durch Herzog Johann Wilhelm folgende Mitglieder der Theologischen Fakultät Jena nachweisen: Tilemann Heshusius, Johannes Wigand und Johann Friedrich Coelestin.

2.1 Tilemann Heshusius

Tilemann HeshusiusZum Folgenden vgl. Karl Hackenschmidt, Art. Heßhusius, Tilemann, in: RE3 8 (1900), 8–14; Peter F. Barton, Art. Heshusius, Tilemann, in: TRE 15 (1986), 256–260; Ernst Koch, Art. Heshusius, Tilemann, in: RGG4 3 (2000), 1703. wurde am 3. November 1527 in Niederwesel geboren und nahm 1546/47 das Studium in Wittenberg auf. Nachdem er im Jahr 1550 den Magistergrad erreicht hatte, erhielt er 1552/53 eine Dozentenstelle an der Leucorea. Noch 1553 wurde er Pastor primarius in Goslar und in Wittenberg zum Doktor der Theologie promoviert. 1556 erreichte ihn ein Ruf als Theologieprofessor an die Universität Rostock. Aufgrund von Streitigkeiten verließ er die Stadt in Richtung Heidelberg, da Kurfürst Ottheinrich von der Pfalz ihn dort zum Generalsuperintendenten ernannte. Nach dem Tod Ottheinrichs 1559 wurde er zum Superintendenten in Bremen gewählt. Doch bereits im folgenden Jahr wurde er Pfarrer in Magdeburg – 1561 dort Superintendent. Im selben Jahr nahm er an dem Städtekonvent von Lüneburg teil und unterzeichnete die Erklärung aus Gottes Wort, in der Majors These von der Notwendigkeit guter Werke verurteilt wurde.Vgl. dazu die Einleitung zu Nr. 14 in unserer Ausgabe, S. 492, Anm. 10. Im April 1565 wurde er zum Hofprediger von Herzog Wolfgang von Pfalz­Zweibrücken nach Neuburg a. D. berufen. Dort ordnete er das Kirchenwesen neu und heiratete 1566 die erst 17jährige Barbara Musäus, die Tochter seines Weggefährten Simon Musäus, nachdem seine erste Frau, Anna von Bert (1533–1564), gestorben war. Im Rahmen der Neubesetzung der Professorenstellen an der Universität Jena berief ihn Herzog Johann Wilhelm 1569 zum Professor, da er um die eindeutig lutherischen Positionen von Heshusius wusste.Vgl. Gehrt, Ernestinische Konfessionspolitik, 340f. 1573 wurde Heshusius dann zum Nachfolger Joachim Mörlins im Amt des Bischofs von Samland gewählt. Herzog Julius von Braunschweig­Wolfenbüttel berief ihn 1578 an die neugegründete Universität Helmstedt. Dort blieb er bis zu seinem Tod am 25. September 1588.

2.2 Johannes Wigand

Johann WigandZum Folgenden vgl. Irene Dingel, Art. Wigand, Johannes, in: TRE 36 (2004), 33–38; Hans­Peter Hasse, Art. Wigand, Johann, in: RGG4 8 (2005), 1541f. wurde 1523 in Mansfeld geboren. Nach dem Besuch der dortigen Schule bezog er ab dem Jahr 1538 die Universität Wittenberg. Seit 1541 war Wigand dann als Lehrer an der Schule von St. Lorenz in Nürnberg tätig. Doch ab dem Jahr 1544 setzte Wigand sein Studium in Wittenberg fort. Am 1. September 1545 erlangte er dort den Grad eines Magisters. Bedingt durch den Ausbruch des Schmalkaldischen Krieges 1546 verließ Wigand Wittenberg und ging zurück nach Mansfeld. In den folgenden Jahren meldete er sich in nahezu allen theologischen Kontroversen seiner Zeit zu Wort, auch im Majoristischen Streit. Als einer der Prediger in Mansfeld war er maßgeblich an dem Widerstand gegen den 1550 nach Eisleben berufenen Georg Major beteiligt. Federführend wirkte Wigand an den Publikationen der Mansfelder Prediger in der Kontroverse mit.Vgl. unsere Ausgabe Nr. 6 und 8. Im Jahr 1553 übernahm er dann die Nachfolge von Nikolaus Gallus als Pfarrer an St. Ulrich in Magdeburg. 1560 nahm er einen Ruf an die Universität Jena an, verließ die Stadt aber schon im nächsten Jahr wieder.Zur Entlassung der Theologen im Jahr 1561 vgl. Gehrt, Ernestinische Konfessionspolitik, 201–212. In Wismar wurde er im September 1562 Superintendent; im Jahr darauf verlieh ihm die Universität Rostock die Doktorwürde. Herzog Johann Wilhelm von Sachsen berief ihn 1568 erneut nach Jena. 1575 wurde Wigand Bischof von Pomesanien. Nachdem Heshusius Preußen verlassen hatte, übernahm Wigand auch die Administation des Bistums Samland. Am 21. Oktober 1587 verstarb er in Liebemühl (heute Miłomłyn, Polen).

2.3 Johann Friedrich Coelestin

Das Geburtsjahr von Johann Friedrich Coelestin lässt sich nicht eindeutig bestimmen.Zum Folgenden vgl. Wilhelm Preger, Art. Coelestinus, Johann Friedrich, in: ADB 4 (1876), 389–391; Martin Schmidt, Art. Coelestin, Johann Friedrich, in: NDB 3 (1957), 308f. Seine Geburtsstadt soll Plauen gewesen sein. Angeblich war seine Jugend durch zahlreiche Umzüge und Ortswechsel geprägt. Seine Studienorte sind bislang ebensowenig eindeutig zu ermitteln. Angeblich wurde er in Frankfurt/Oder zum Doktor der Theologie promoviert. Erst ab dem Jahr 1560 wird seine Biographie greifbarer, als Herzog Johann Friedrich d. M. von Sachsen ihn als Professor für Griechisch an die Universität Jena berief. Allerdings wurde Coelestin wie Wigand schon zwei Jahre später wieder entlassen.Vgl. Anm. 13. Cölestin wurde daraufhin zunächst Pfarrer bei Graf Ladislaus von Haag und wechselte ein Jahr später in die Dienste des Grafen Joachim von Ortenburg. 1564 wurde er Professor der Theologie am Gymnasium in Lauingen bei Herzog Wolfgang von Pfalz­Zweibrücken und Pfalz­Neuburg. Im Jahr 1568 berief ihn Herzog Johann Wilhelm zurück an die Universität Jena. Dies geschah gegen den Widerstand der übrigen Professorenschaft, da Coelestin ihnen in den theologischen Fragen zu streitbar war.Vgl. Gehrt, Ernestinische Konfessionspolitik, 324f. In dem zwischenzeitlich ausgebrochenen ErbsündenstreitVgl. unsere Edition Bd. 7; Preger, Flacius II, 310–412; Gehrt, Ernestinische Konfessionspolitik, 412–429. stand Coelestin auf der Seite des Flacius und musste darum, nachdem ein Kolloquium zwischen ihm und Heshusius ergebnislos verlaufen war, seine Vorlesungen einstellen. Coelestin verließ daraufhin 1572 Jena und ging nach Österreich, wo er Pfarrer in Efferding und 1574 Pfarrer von Stein wurde. Durch seine Kontakte zum landständischen Adel, vor allem zu den Herren von Dietrichstein und Achatius von Starhemberg, der auch in Jena studiert hatte, versuchte er in Österreich ein Refugium für die Anhänger des Flacius zu schaffen. Coelestin verstarb um 1577/78.

3. Inhalt

Die Verfasser der hier edierten Schrift geben den 25. Februar 1570 als den Tag an, an dem Majors Testament in Jena erstmals zum Kauf angeboten worden sei. Als die Wechter Jenas hätten sie, so die Verfasser, darauf antworten müssen. Sie fordern Major zunächst auf, für seine Irrtümer ehrlich Buße zu tun und seine Irrlehren zu verwerfen. Aufgrund der Lektüre seines Testaments hätten sie nämlich den Eindruck, dass er bislang nur eine heuchlerische Buße getan hätte, denn er vertusche seine Irrlehren lediglich, ja verteidige diese sogar noch. Zum Erweis von Majors Heuchelei zählen sie zwölf Punkte auf:

In den ersten fünf Punkten versuchen die Autoren, Major in eine Reihe mit den Altgläubigen zu stellen, indem sie nachzuweisen versuchen, dass er eine papistische Werkgerechtigkeit gelehrt habe. Mit seiner Lehre habe er die altgläubige Seite gestärkt. Zudem beschuldigen sie ihn, sich in seinen Schriften unrechterweise auf Luther berufen und damit dessen Lehre verfälscht zu haben.

In den Punkten sechs und sieben ziehen die Verfasser Parallelen zwischen den Handlungsweisen und Argumentationsstrategien Majors und altkirchlichen Häretikern wie Arius.

Im achten Punkt wenden sich die Verfasser gegen Majors Beweisgrundlage für seine angebliche Rechtgläubigkeit. Denn Major hatte sich auf die Aussagen im Corpus Doctrinae Philippicum bezogen, was von den Autoren jedoch nicht als Lehrnorm akzeptiert wird.

Mit den Punkten neun bis zwölf versuchen die Verfasser, Majors Argumentation als inkonsistent zu erweisen. Zwar biete er an, alle Irrlehren zu verwerfen und auch die These von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit zukünftig nicht mehr zu vertreten, doch sehe er seine Schuld nicht ein, da er von seiner Rechtgläubigkeit überzeugt sei und seinen Gegnern unterstelle, seine These missdeutet zu haben.

Abschließend fordern die Autoren Major nochmals auf, einzusehen, dass er für den Streit verantwortlich sei, Buße tun und seine Irrlehren ohne Ausflüchte verwerfen solle. Denn die Lehre von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit verdunkele den Trost des Evangeliums und verkleinere das Erlösungswerk Christi.

4. Ausgaben A:

Vom || Testament D. || Maiors. || Christliche vnd in Gottes || Wort gegrndte Erinnerung. || Durch || die Theologen zu Jhena. || Gedruckt zu Jhena durch Donatum || Richtzenhan /Anno 1570. [10 Bl. 4°] (VD 16 V 2409)

Halle Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: AB 153 450 (10) Wolfenbüttel Herzog August Bibliothek: 393.10 Theol.(10) [benutztes Exemplar] B:

Vom || Testament D. || Maiors. || Christliche vnd in Gottes || Wort gegrndte Erinnerung. || Durch || die Theologen zu Jhena. || Gedruckt zu Jhena /Anno 1570. [10 Bl. 4°] (VD 16 V 2408)

Berlin Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 an: Dm 2551, Dm 2576 Göttingen Niedersächsische Staats­ und Universitätsbibliothek: 8 H L BI IV, 2180 Gotha Forschungsbibliothek: Th 1653(19) Halle Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: AB 155 695(4) Leipzig Universitätsbibliothek: Syst.Theol.679­fh/3 C:

Vom || Testament D. || Maiors. || Christliche vnd in Gottes || Wort gegrndte Erinnerung. || Durch || die Theologen zu Jhena. || Gedruckt zu Jhena /Anno 1570. [10 Bl. 4°] (VD 16 V 2407)

Braunschweig Stadtbibliothek: M 281(5).4 Göttingen Niedersächsische Staats­ und Universitätsbibliothek: 8 H L BI IV, 2182 Gotha Forschungsbibliothek: Theol.4 520c(7) Halle Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: AB 154 093 (15), Vg 1628,QK München Bayerische Staatsbibliothek: Polem. 3135 z Wolfenbüttel Herzog August Bibliothek: To 197(2) Wittenberg Evangelisches Predigerseminar: LC424/38b, LC516/6

Aufgrund der Verbesserung von Fehlern in den Drucken B und C kann A eindeutig als Erstdruck identifiziert werden. Da zwischen A und B Ähnlichkeiten in Druck und Gestaltung vorhanden sind, liegt darüber hinaus die Vermutung nahe, dass diese beiden Drucke in der Offizin von Donat Richtzenhan erschienen sind.