Im Juli 1561 fand in ein Städtekonvent des niedersächsischen ReichskreisesZur Einteilung des Reichs in verschiedene Reichskreise vgl. . statt. Die dort versammelten Hansestädte , , , , , und formulierten hier ihre Position gegen den Frankfurter Rezess von 1558Vgl. . und die Beschlüsse des Naumburger Fürstentages vom Januar 1561.Vgl. die . erhielt den Auftrag, in einer Schrift diese gemeinsame Position darzulegen. In der Erklärung aus Gottes Wort. stellten die Städtevertreter somit unter Federführung die CA, AC sowie verschiedene Schriften zu einem Corpus Doctrinae zusammen, benannten zahlreiche Lehrirrtümer und verdammten sie. Darunter war die Lehre von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit, die sie ebenso wie ihren Urheber verurteilten: () vnd koͤnnen also demnach MAIORIS propositionem vnd Lere, als eine grewliche verfelschung wieder Gottes Wort vnd die Augspurgische Confession, auch keines wegs billichen, dulden noch leiden..
Durch diesen heftigen Angriff und seine namentliche Benennung sah sich genötigt, sich selbst, seine Lehre und Rechtgläubigkeit zu verteidigen. Zu diesem Zweck nutzte er 1562 das Erscheinen einer Sammlung seiner lateinischen Festtagspredigten.. Im Vorwort dieser Publikation erläuterte er seine Position und attackierte seinerseits besonders , indem er ihn der üblen Nachrede und falscher Beschuldigungen bezichtigte, und die Unterzeichner der Erklärung aus Gottes Wort, die er als Eidbrüchige gegenüber der Universität Wittenberg darstellte. Wohl um einen breiteren Leserkreis zu erreichen, erschien diese Vorrede in deutscher Übersetzung als Separatdruck,Vgl. . dem zusätzlich das Bekenntnis aus dem Jahr 1558 beigebunden war.Vgl. . Gegen diese Veröffentlichung publizierte dann die hier edierte Verantwortung seiner Präfation.1
2. Der Autor
Zum folgenden vgl. ; Martin Stupperich, Art. Mörlin, Joachim, in: TRE 23 (1994), 193–196; Inge Mager, Art. Mörlin, Joachim, in: NDB 17 (1994), 679f; Heinz Scheible, Art. Mörlin, Joachim, in: RGG4 5 (2002), 1507f. wurde Anfang April 1514 als Sohn des Magisters Jodocus Mörlin in Wittenberg geboren. Seine Jugend verbrachte Mörlin jedoch in Coburg, Marburg und Konstanz. Ab dem Jahr 1532 studierte er an der Universität Wittenberg auf und erlangte 1536 den Grad eines Magister Artium. 1539 wurde er Diaconus an der Wittenberger Stadtkirche. Ein Jahr später erfolgte seine Promotion zum Doktor der Theologie. Noch im selben Jahr wechselte er auf Vermittlung Luthers nach Arnstadt, wo er die Superintendentur übernahm. 1544 wurde als Superintendent nach Göttingen berufen. Wegen seiner Gegnerschaft zum Augsburger Interim musste er Göttingen aber 1550 verlassen. Noch im selben Jahr wurde von Herzog Albrecht von Preußen nach Königsberg berufen. Dort wirkte er als Pfarrer sowie als Professor an der dortigen Universität. Zunächst versuchte er in dem ausbrechenden Streit um die Rechtfertigungslehre von Andreas Osiander eine vermittelnde Position einzunehmen. Seit dem Frühjahr 1551 griff er jedoch Osiander und später auch Herzog Albrecht, der Osiander schützte, an. Darum verließ Mörlin 1553 Preußen wieder, um als Superintendent nach Braunschweig zu gehen.
1557 versuchte er vergeblich zwischen Flacius und Melanchthon in Coswig zu vermitteln. Mörlin zählte zu den im Norden des Reiches hoch angesehenen Theologen. Als Superintendent von Braunschweig nahm er darum an den Verhandlungen von Lüneburg 1561 teil. Hier verfasste er im Auftrag der Städte die Erklärung aus Gottes Wort. Nachdem Major sich gegen die in dieser Schrift vorgenommene Verurteilung seiner Lehre und gegen seine namentliche Benennung in seiner VorredeVgl. Anm. 7. zur Wehr gesetzt hatte, antwortete Mörlin mit der hier edierten Schrift.
Gemeinsam mit Martin Chemnitz, seinem Diakon in Braunschweig, stellte er 1563 Schriften für ein Corpus Doctrinae für Braunschweig zusammen. Im Jahr 1567 wurde er erneut nach Preußen berufen, um dort den Streit zwischen den immer noch vorhandenen Anhängern Osianders und ihren Gegnern zu schlichten. Ab 1568 wirkte er als Bischof von Samland bis zu seinem Tod im Mai 1571.
3. Inhalt
Die hier edierte schrift lässt sich in vier Teile gliedern. Ein erster kurzer Abschnitt kann als Einleitung begriffen werden. In einem zweiten Teil versucht Mörlin die LesterungenMajors zu widerlegen. Im dritten Teil beschäftigt er sich mit Majors These von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit, um schließlich in einem vierten Teil Majors Argumentationsstrategie anzugreifen.
Mörlins Schrift beginnt mit einer kurzen Darlegung über das Zustandekommen der Erklärung aus Gottes Wort auf dem Lüneburger Kreistag 1561. Von Politikern und Theologen sei es für notwendig erachtet worden, angesichts der Entscheidung des Naumburger Fürstentags, ein Bekenntnis abzulegen und ihm sei die Aufgabe übertragen worden, dafür ein Vorwort zu verfassen. In diesem Vorwort habe er sich scharf von den Papisten und dem Papsttum abgegrenzt, da sie als der Ausgangspunkt aller Irrlehren zu identifizieren seien. Seine Stellungnahme zu Major in der Erklärung beziehe sich darum nur auf jene Lehre, in der Major wie die Papisten behaupte, dass gute Werke zur Seligkeit notwendig seien.
Den zweiten Teil seiner Schrift beginnt Mörlin mit der Aussage, dass Major die Vorwürfe in seiner Vorrede nur deshalb vorgebracht habe, um seine Irrlehre vergessen zu machen und zu beschönigen. Damit zeige sich, dass er notorisch in seiner Irrlehre verharre. Außerdem verunglimpfe er die Kirchen der niedersächsischen Städte, die Verteidiger der wahren Lehre, als flaccianische Rotte. Sie der flacianischen Rotterei zu bezichtigen, nur weil sie Lehren akzeptierten, die Flacius übereinstimmend mit Gottes Wort vertrete, sei verleumderisch. Mörlin bittet darum die Leser, Majors Beschuldigung als Lüge zu werten, solange er sie nicht beweisen könne. Major hingegen sei der Irrlehre und des Abweichens von Luthers Lehre bereits mehrfach überführt worden. Wenn er jetzt ankündige, schweigen zu wollen, damit nicht weiterer Streit entstünde, so beseitige er das Problem nicht, sondern verschlimmere es. Denn wenn seine Lehre die wahre Lehre sei, dann dürfe er sie aus Verantwortung vor Gott nicht verschweigen. Wenn es aber eine Irrlehre sei und er verdamme sie nicht, so müsse er überdenken, wie er dies vor Gott rechtfertigen wolle.
Mörlin widerlegt dann den Vorwurf Majors, den Wittenberger Universitätseid gebrochen zu haben. Der Universität Wittenberg sei er in Dankbarkeit verbunden, und er verweist auf seine enge Beziehung zu Wittenberg als seiner Geburtsstadt. Er habe aber auch geschworen, bei der forma doctrinae zu verharren, wie sie aus Gottes Wort in der CA und in Luthers Schriften verfasst sei. Darum protestiere und widerlege er Irrlehren einzelner Personen. Mörlin wendet die Argumentation Majors dann gegen diesen selbst, wenn er die Irrlehrer eben aufgrund ihrer falschen Lehren des Eidbruchs und der Verletzung ihrer Pflichten bezichtigt. Im Hinblick auf Major verstärkt Mörlin seine Beweisführung, wenn er sich ausdrücklich auf eine Aussage Melanchthons aus dem Jahr 1557 bezieht, in der dieser den Widerstand gegen Majors These von den guten Werken ausdrücklich gelobt habe.
Den dritten Teil beginnt Mörlin mit der Klarstellung, dass niemand die These, dass gute Werke und einer neuer Gehorsam als Früchte der Rechtfertigung nötig seien, je angefochten habe, auch wenn Major dies immer wieder behaupte. Auch den Satz Gute Werke sind schädlich zur Seligkeit habe man niemals allgemein als richtig anerkannt, sondern stets nur in dem Sinn, dass gute Werke schädlich seien, wenn man darauf vertraue, durch sie Gnade und die Seligkeit verdienen zu können. Aber Major vertrete nicht allein die Notwendigkeit der guten Werke als Früchte der Rechtfertigung, sondern deren Notwendigkeit zur Seligkeit. Nach Majors These könne darum kein Mensch allein durch den Glauben gerechtfertigt werden, sondern müsse zusätzlich gute Werke tun. Daher könne der Leser ersehen, dass es Major mit seiner These nicht allein um die Aufrechterhaltung von Moral gegen einen antinomistischen Libertinismus gehe, wie dieser immer wieder behaupte.
Mörlin rechtfertigt sich erneut, dass er nicht die gesamte Position Majors als papistisch bezeichnet habe, wie dieser fälschlicherweise behaupte, sondern nur dessen Lehre von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit. Zum Erweis der Richtigkeit seiner Einschätzung von Majors These, verweist Mörlin auf MajorsBekenntnis und auf dessen Vorrede. In beiden Werken beziehe Major seine These auf diejenigen, die bereits durch den Glauben gerechtfertigt seien. Somit würde die Bedeutung des Glaubens für die Rechtfertigung fälschlich relativiert und die der guten Werke betont.
Im abschließenden vierten Teil verstärkt Mörlin seine Beweisführung gegen die Argumentation Majors, dass der Mensch zwar durch den Glauben allein gerecht werde, doch gute Werke tun müsse, um die Seligkeit zu behalten und endlich zu erlangen. Mörlin stellt demgegenüber erneut die Frage, ob die Rechtfertigung nun allein aus dem Glauben komme oder auch die Werke nötig seien zur Seligkeit. Für seine Ansicht führt MörlinLuthers Genesisauslegung an. Dem möglichen Einwand Majors, Luther habe gegen die Papisten geschrieben, begegnet Mörlin mit der Feststellung, dass Luther sich nicht gegen eine bestimmte Personengruppe gerichtet habe, sondern gegen die Lehre von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit allgemein. Mörlin fordert Major dann auf, nicht länger gegen Luthers Lehre Irrtümer in die Kirche einzuführen. Mörlin bekennt, lieber sterben zu wollen, als von der Lehre Luthers abweichen zu wollen.
4. Ausgabe
A: Verantwortung / || Der Prefa= || tion / so fur die Luͤne= || burgischen Artickel ge= || stelt ist. || Wider D. Maiors Vorrede. || D. Joach. Mörlin. || 2. Timoth. 3. || Sie werdens nicht ausfuͤhren / || denn jre torheit wird offenbar werden || jedermanne. || Anno || 1562 || [Im Kolophon: Gedruckt zu Eisleben / || durch Vrban Gau= || bisch / wonhafftig auffm Gra= || ben. ||] 19 Bl. 8° (VD 16 M 5887)
Vorhanden in:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 an: Bo 7315 R
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 8 Theol.XLIII,15(6)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1164.32 Theol.(8), 488.5 Theol.(4), Alv X 89(1), Yv 2191.8 Helmst.(6) [benutztes Exemplar]