Verantwortung der Präfation (1562) ­ Einleitung

1. Historische Einleitung

Im Juli 1561 fand in ein Städtekonvent des niedersächsischen ReichskreisesZur Einteilung des Reichs in verschiedene Reichskreise vgl. . statt. Die dort versammelten Hansestädte , , , , , und formulierten hier ihre Position gegen den Frankfurter Rezess von 1558Vgl. . und die Beschlüsse des Naumburger Fürstentages vom Januar 1561.Vgl. die . erhielt den Auftrag, in einer Schrift diese gemeinsame Position darzulegen. In der Erklärung aus Gottes Wort. stellten die Städtevertreter somit unter Federführung die CA, AC sowie verschiedene Schriften zu einem Corpus Doctrinae zusammen, benannten zahlreiche Lehrirrtümer und verdammten sie. Darunter war die Lehre von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit, die sie ebenso wie ihren Urheber verurteilten: () vnd koͤnnen also demnach MAIORIS propositionem vnd Lere, als eine grewliche verfelschung wieder Gottes Wort vnd die Augspurgische Confession, auch keines wegs billichen, dulden noch leiden..

Durch diesen heftigen Angriff und seine namentliche Benennung sah sich genötigt, sich selbst, seine Lehre und Rechtgläubigkeit zu verteidigen. Zu diesem Zweck nutzte er 1562 das Erscheinen einer Sammlung seiner lateinischen Festtagspredigten.. Im Vorwort dieser Publikation erläuterte er seine Position und attackierte seinerseits besonders , indem er ihn der üblen Nachrede und falscher Beschuldigungen bezichtigte, und die Unterzeichner der Erklärung aus Gottes Wort, die er als Eidbrüchige gegenüber der Universität Wittenberg darstellte. Wohl um einen breiteren Leserkreis zu erreichen, erschien diese Vorrede in deutscher Übersetzung als Separatdruck,Vgl. . dem zusätzlich das Bekenntnis aus dem Jahr 1558 beigebunden war.Vgl. . Gegen diese Veröffentlichung publizierte dann die hier edierte Verantwortung seiner Präfation.1

2. Der Autor

Zum folgenden vgl. , 237–247; , 193–196; , 679f; , 1507f. wurde Anfang April 1514 als Sohn des Magisters in geboren. Seine Jugend verbrachte jedoch in , und . Ab dem Jahr 1532 studierte er an der Universität Wittenberg auf und erlangte 1536 den Grad eines Magister Artium. 1539 wurde er Diaconus an der Wittenberger Stadtkirche. Ein Jahr später erfolgte seine Promotion zum Doktor der Theologie. Noch im selben Jahr wechselte er auf Vermittlung nach , wo er die Superintendentur übernahm. 1544 wurde als Superintendent nach berufen. Wegen seiner Gegnerschaft zum Augsburger Interim musste er aber 1550 verlassen. Noch im selben Jahr wurde von nach berufen. Dort wirkte er als Pfarrer sowie als Professor an der dortigen Universität. Zunächst versuchte er in dem ausbrechenden Streit um die Rechtfertigungslehre von eine vermittelnde Position einzunehmen. Seit dem Frühjahr 1551 griff er jedoch und später auch , der schützte, an. Darum verließ 1553 wieder, um als Superintendent nach zu gehen.

1557 versuchte er vergeblich zwischen und in zu vermitteln. zählte zu den im Norden des Reiches hoch angesehenen Theologen. Als Superintendent von nahm er darum an den Verhandlungen von 1561 teil. Hier verfasste er im Auftrag der Städte die Erklärung aus Gottes Wort. Nachdem sich gegen die in dieser Schrift vorgenommene Verurteilung seiner Lehre und gegen seine namentliche Benennung in seiner VorredeVgl. Anm. 7. zur Wehr gesetzt hatte, antwortete mit der hier edierten Schrift.

Gemeinsam mit , seinem Diakon in , stellte er 1563 Schriften für ein Corpus Doctrinae für zusammen. Im Jahr 1567 wurde er erneut nach berufen, um dort den Streit zwischen den immer noch vorhandenen Anhängern und ihren Gegnern zu schlichten. Ab 1568 wirkte er als Bischof von bis zu seinem Tod im Mai 1571.

3. Inhalt

Die hier edierte schrift lässt sich in vier Teile gliedern. Ein erster kurzer Abschnitt kann als Einleitung begriffen werden. In einem zweiten Teil versucht die Lesterungen zu widerlegen. Im dritten Teil beschäftigt er sich mit These von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit, um schließlich in einem vierten Teil Argumentationsstrategie anzugreifen.

Schrift beginnt mit einer kurzen Darlegung über das Zustandekommen der Erklärung aus Gottes Wort auf dem Lüneburger Kreistag 1561. Von Politikern und Theologen sei es für notwendig erachtet worden, angesichts der Entscheidung des Naumburger Fürstentags, ein Bekenntnis abzulegen und ihm sei die Aufgabe übertragen worden, dafür ein Vorwort zu verfassen. In diesem Vorwort habe er sich scharf von den Papisten und dem Papsttum abgegrenzt, da sie als der Ausgangspunkt aller Irrlehren zu identifizieren seien. Seine Stellungnahme zu in der Erklärung beziehe sich darum nur auf jene Lehre, in der wie die Papisten behaupte, dass gute Werke zur Seligkeit notwendig seien.

Den zweiten Teil seiner Schrift beginnt mit der Aussage, dass die Vorwürfe in seiner Vorrede nur deshalb vorgebracht habe, um seine Irrlehre vergessen zu machen und zu beschönigen. Damit zeige sich, dass er notorisch in seiner Irrlehre verharre. Außerdem verunglimpfe er die Kirchen der niedersächsischen Städte, die Verteidiger der wahren Lehre, als flaccianische Rotte. Sie der flacianischen Rotterei zu bezichtigen, nur weil sie Lehren akzeptierten, die übereinstimmend mit Gottes Wort vertrete, sei verleumderisch. bittet darum die Leser, Beschuldigung als Lüge zu werten, solange er sie nicht beweisen könne. hingegen sei der Irrlehre und des Abweichens von Lehre bereits mehrfach überführt worden. Wenn er jetzt ankündige, schweigen zu wollen, damit nicht weiterer Streit entstünde, so beseitige er das Problem nicht, sondern verschlimmere es. Denn wenn seine Lehre die wahre Lehre sei, dann dürfe er sie aus Verantwortung vor Gott nicht verschweigen. Wenn es aber eine Irrlehre sei und er verdamme sie nicht, so müsse er überdenken, wie er dies vor Gott rechtfertigen wolle.

widerlegt dann den Vorwurf , den Wittenberger Universitätseid gebrochen zu haben. Der Universität Wittenberg sei er in Dankbarkeit verbunden, und er verweist auf seine enge Beziehung zu als seiner Geburtsstadt. Er habe aber auch geschworen, bei der forma doctrinae zu verharren, wie sie aus Gottes Wort in der CA und in Schriften verfasst sei. Darum protestiere und widerlege er Irrlehren einzelner Personen. wendet die Argumentation dann gegen diesen selbst, wenn er die Irrlehrer eben aufgrund ihrer falschen Lehren des Eidbruchs und der Verletzung ihrer Pflichten bezichtigt. Im Hinblick auf verstärkt seine Beweisführung, wenn er sich ausdrücklich auf eine Aussage aus dem Jahr 1557 bezieht, in der dieser den Widerstand gegen These von den guten Werken ausdrücklich gelobt habe.

Den dritten Teil beginnt mit der Klarstellung, dass niemand die These, dass gute Werke und einer neuer Gehorsam als Früchte der Rechtfertigung nötig seien, je angefochten habe, auch wenn dies immer wieder behaupte. Auch den Satz Gute Werke sind schädlich zur Seligkeit habe man niemals allgemein als richtig anerkannt, sondern stets nur in dem Sinn, dass gute Werke schädlich seien, wenn man darauf vertraue, durch sie Gnade und die Seligkeit verdienen zu können. Aber vertrete nicht allein die Notwendigkeit der guten Werke als Früchte der Rechtfertigung, sondern deren Notwendigkeit zur Seligkeit. Nach These könne darum kein Mensch allein durch den Glauben gerechtfertigt werden, sondern müsse zusätzlich gute Werke tun. Daher könne der Leser ersehen, dass es mit seiner These nicht allein um die Aufrechterhaltung von Moral gegen einen antinomistischen Libertinismus gehe, wie dieser immer wieder behaupte.

rechtfertigt sich erneut, dass er nicht die gesamte Position als papistisch bezeichnet habe, wie dieser fälschlicherweise behaupte, sondern nur dessen Lehre von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit. Zum Erweis der Richtigkeit seiner Einschätzung von These, verweist auf Bekenntnis und auf dessen Vorrede. In beiden Werken beziehe seine These auf diejenigen, die bereits durch den Glauben gerechtfertigt seien. Somit würde die Bedeutung des Glaubens für die Rechtfertigung fälschlich relativiert und die der guten Werke betont.

Im abschließenden vierten Teil verstärkt seine Beweisführung gegen die Argumentation , dass der Mensch zwar durch den Glauben allein gerecht werde, doch gute Werke tun müsse, um die Seligkeit zu behalten und endlich zu erlangen. stellt demgegenüber erneut die Frage, ob die Rechtfertigung nun allein aus dem Glauben komme oder auch die Werke nötig seien zur Seligkeit. Für seine Ansicht führt Genesisauslegung an. Dem möglichen Einwand , habe gegen die Papisten geschrieben, begegnet mit der Feststellung, dass sich nicht gegen eine bestimmte Personengruppe gerichtet habe, sondern gegen die Lehre von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit allgemein. fordert dann auf, nicht länger gegen Lehre Irrtümer in die Kirche einzuführen. bekennt, lieber sterben zu wollen, als von der Lehre abweichen zu wollen.

4. Ausgabe

A: Verantwortung / || Der Prefa= || tion / so fur die Luͤne= || burgischen Artickel ge= || stelt ist. || Wider D. Maiors Vorrede. || D. Joach. Mörlin. || 2. Timoth. 3. || Sie werdens nicht ausfuͤhren / || denn jre torheit wird offenbar werden || jedermanne. || Anno || 1562 || [Im Kolophon: Gedruckt zu Eisleben / || durch Vrban Gau= || bisch / wonhafftig auffm Gra= || ben. ||] 19 Bl. 8° (VD 16 M 5887)

Vorhanden in:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 an: Bo 7315 R

Jena, Thüringer Universitäts­ und Landesbibliothek: 8 Theol.XLIII,15(6)

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1164.32 Theol.(8), 488.5 Theol.(4), Alv X 89(1), Yv 2191.8 Helmst.(6) [benutztes Exemplar]