Widmungsvorrede Prima pars homeliarum (1562) – Einleitung
1. Historische Einleitung
Seit Mitte der fünfziger Jahre des 16. Jahrhunderts hatte es unter den evangelischen Reichsfürsten wie unter den evangelischen Theologen Initiativen gegeben, um die unter ihnen geführten Kontroversen beizulegen. Alle in diesem Sinn vorgenommenen Maßnahmen waren bisher ergebnislos verlaufen, da die Theologen des ernestinischen und mit ihnen auf einer namentlichen Verdammung von Irrlehren, insbesondere des Adiaphorismus,Vgl. dazu . beharrten. und versuchten jedoch, die Abgrenzung von falscher Lehre über Lehrverwerfungen ohne Benennung der jeweiligen Vertreter zu gewährleisten.Vgl. ; ; ; ; ; .
Nachdem alle bislang unternommenen Einigungsbemühungen gescheitert waren, ergriff ab Juni 1560 neuerlich die Initiative, um eine Zusammenkunft der wichtigsten evangelischen Reichsfürsten zu ermöglichen. Dem Württemberger Herzog war dabei auch daran gelegen, ein einiges Auftreten der Evangelischen auf dem Trienter Konzil zu ermöglichen. Denn gerade in der zweiten Hälfte des Jahres 1560 verdichteten sich zunehmend die Anzeichen für eine Wiedereinberufung des Konzils. Und am 29. November 1560 wurde in dann tatsächlich die Bulle Ad ecclesiae regimen verlesen, in der die Fortsetzung des nach berufenen Konzils für Ostern 1561 angekündigt wurde.Vgl. . schlug vor, dass die Evangelischen erneut die Confessio Augustana unterzeichnen sollten. Durch eine umtriebige Diplomatie gelang es ihm zusammen mit und , zu diesem Zweck eine Zusammenkunft der evangelischen Reichsfürsten für Ende Januar 1561 in einzuberufen.Vgl. zum Naumburger Tag und seinen Teilnehmern ; ; ; Langensteiner, Für Land und Luthertum, 347–354; Gehrt, Ernestinische Konfessionspolitik, 178–184.
Die Erfolgsaussichten der Zusammenkunft in Naumburg waren allerdings von Anfang an gering, da weder Kurfürst August von Sachsen noch Herzog Johann Friedrich d. M. von Sachsen geneigt waren, von ihren Positionen abzurücken. Überdies ergab sich das Problem, welche Fassung der von Melanchthon kontinuierlich fortgeschriebenen bzw. veränderten CA als Bekenntnisgrundlage dienen sollte. In diesem Punkt gelang eine Einigung, indem man die dritte lateinische Oktavausgabe aus dem Jahr 1531 unterzeichnete.1 Zu letztlich unüberbrückbaren Schwierigkeiten kam es dann aber aufgrund der ebenfalls von allen zu unterzeichnenden Vorrede des Naumburger Abschieds. In ihr wurde auf die Apologie der CA und auf die CA variata von 1540 als Interpretation der CA invariata verwiesen, um damit in der Abendmahlslehre dem zum Calvinismus neigenden Pfälzer Kurfürsten Friedrich III. entgegenzukommen. Sowohl Herzog Johann Friedrich d. M. als auch zahlreiche andere Fürsten verweigerten daraufhin ihre Unterschriften.Vgl. Gehrt, Ernestinische Konfessionspolitik, 183. Alle Bemühungen scheiterten, den Ernestiner doch noch zur Annahme der Vorrede zu überreden.
Ebenfalls ablehnend verhielten sich die Hansestädte Lübeck, Bremen, Rostock, Magdeburg, Braunschweig, Hamburg und Lüneburg.Vgl. Andreas Hyperius an Heinrich Bullinger. 1. Februar 1562, abgedruckt in: Krause, Briefe 1530–1563, Nr. 57, S. 169. Im Rahmen eines Städtekonvents des niedersächsischen ReichskreisesZur Einteilung des Reichs in verschiedene Reichskreise vgl. Dotzauer, Reichskreise. im Jahr 1561 erstellten sie – unter Federführung von Joachim Mörlin – eine Schrift,Erklerung aus Got= || tes Wort / vnd kurtzer bericht / der Her= || ren Theologen / Welchen sie der Erbarn Sech= || sischen Stedten Gesandten / auff den Tag || zu Luͤneburg / im Julio dieses 61. || Jars gehalten / fuͤrnemlich auff || drey Artickel gethan || haben. || Was das Corpus doctrinae belanget / darbey man || gedenckt zu bleiben. || Von der Condemnation, streittiger lehr puncten || vnd Secten. || Von der Bepstlichen Iurisdiction, Vnd das er die || vsern zu seinem vermeinten Concilio, sich vnterstehet zu= || beruffen. || || [Magdeburg: Wolfgang Kirchner, 1561] (VD 16 M 5876). in der sie zunächst die Confessio Augustana Invariata, deren Apologie, die Schmalkaldischen Artikel Luthers, dessen Kleinen Katechismus sowie die anderen Schriften Luthers als verbindliches Corpus doctrinae zusammenstellten. Daran anschliessend benannten sie zahlreiche Lehrirrtümer und verurteilten dieselben.Sie verwarfen den Osiandrismus, den Adiaphorismus, den Majorismus, den Zwinglianismus, den Calvinismus, den Synergismus und den Schwenckfeldianismus. Ausserdem verurteilten sie Täufer, Hexen und Zauberer. Osiander und Major wurden dabei namentlich verurteilt. Vgl. Erklärung aus Gottes Wort, C 1v, C 2v. Abschließend distanzierten sie sich von der Möglichkeit einer Teilnahme am Trienter Konzil.
Da in dieser Schrift, Georg Majors These von der Notwendigkeit der guten Werke zur Seligkeit ausdrücklich als Irrlehre verurteilt und er als Irrlehrer namentlich benannt wurde,() Vnd koͤnnen also demnach MAIORIS propositionem vnd Lere, als eine grewliche verfelschung wieder Gottes Wort vnd die Augspurgische Confession, auch keines wegs billichen, dulden noch leiden.Erklärung aus Gottes Wort, C 2v. sah dieser sich zu einer Verteidigung seiner Lehre und zum Erweis seiner Rechtgläubigkeit genötigt und antwortete darauf in einer Widmungsvorrede für eine Sammlung seiner lateinischen Festtagspredigten,PRIMA || PARS HOMELIA= || RVM IN EVANGELIA || DOMINICALIA ET DIES FESTOS || AVTORE || D. GEORGIO MAIORE. || (EPISTOLA PHI= || LIPPI MELANTHONIS || AD QVENDAM AMICVM, || DE RATIONE CON= || CIONANDI. ||) [Wittenberg: Johannes Lufft, 1562] (VD 16 M 2045). deren deutsche Übersetzung hier ediert wird.
2. Der Autor
Georg MajorZum folgenden vgl. Heinz Scheible, Art. Major, Georg, in: TRE 21 (1991), 725–730; Irene Dingel, Art. Major, Georg, in: RGG4 5 (2002), 696; Dingel/Wartenberg, Major. floh nach der Niederlage des Schmalkaldischen Bundes im Schmalkaldischen Krieg mit seiner Familie nach Braunschweig, dann nach Gifhorn und schließlich nach Nordhausen. Nachdem sich die Lage nach dem Ende des Schmalkaldischen Krieges in Wittenberg 1548 wieder beruhigt hatte, kehrte er dorthin zurück und versah erneut seine Professur an der Universität. An mehreren Verhandlungsrunden zum Umgang mit dem Augsburger Interim innerhalb des Kurfürstentums Sachsens nahm er persönlich teil. Er vertrat dabei die Haltung des ebenfalls in die Beratungen einbezogenen Georg III. von Anhalt und Melanchthons, was ihn zur Zielscheibe polemischer Angriffe durch die Magdeburger Theologen machte. Im Dezember 1551 übernahm er die Superintendentur in Eisleben. Dort geriet er über die Frage der Bedeutung von guten Werken für die Seligkeit des Menschen in Streit mit dem Großteil der Pfarrerschaft. Auf Druck des Grafen Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort beendete er seine Karriere dort und kehrte im Dezember 1552 wieder nach Wittenberg zurück.
Major fühlte sich zeitlebens aufs Engste mit der Wittenberger Universität, mit Luther und Melanchthon verbunden. Er verlieh dieser innigen Beziehung dadurch besonderen Ausdruck, dass er sich zu Beginn seines Rektorats im Sommersemester 1561, 50 Jahre nach seiner Immatrikulation, noch einmal in die Matrikel einschrieb.Vgl. dazu Hasse, Major als Professor, bes. 41–47. Dass er und mit ihm die Leucorea durch den Streit um die Bedeutung der guten Werke in ein ungünstiges Licht geriet, schmerzte ihn sehr. Wohl daher ist es zu erklären, dass er die hier edierte Vorrede für eine im Jahr 1562 gedruckte Sammlung seiner lateinischen FesttagspredigtenVgl. Anm. 11. gerade seinen Kollegen an der Universität und dem Stadtrat Wittenbergs widmete, um seine und damit auch die Rechtgläubigkeit der Universität zu beweisen und die Verurteilung seiner Position durch die niedersächischen Theologen im Juli 1561 zu widerlegen. Die Vorrede erschien zusätzlich in der hier edierten deutschen Übersetzung als Separatdruck. Beiden deutschsprachigen Auflagen war das BekenntnisMajors aus dem Jahr 1558Vgl. unsere Ausgabe Nr. 12. außerdem beigebunden, was zur Verstärkung von Majors Beweisführung dienen sollte.
Wie der deutsche Titel ausweist, wurde die Vorrede auff etlicher fromer leute bitt durch einen guten freundt verdeutscht. Der Zweck der Übersetzung war somit angeblich, dem Wunsch zahlreicher Personen zu entsprechen, tatsächlich aber ein breiteres Publikum zu erreichen. Der Hinweis auf einen guten freundt als Übersetzer kann durchaus ernst genommen werden, will man darin nicht eine gezielte Taktik Majors erkennen, wofür jedoch die Belege fehlen. Letztlich ist die Frage nach der Person des Übersetzers unerheblich, da seine Bezeichnung als guter Freund bereits dem zeitgenössischen Leser deutlich machen sollte, dass hier eine möglichst genaue, der Intention Majors dienende Übersetzung angefertigt wurde.
Die Auseinandersetzung um die Bedeutung von guten Werken zur Seligkeit beschäftigte Major weit über das Jahr 1562 hinaus bis zu seinem Tod am 28. November 1574 in Wittenberg.
3. Inhalt
Die hier edierte Schrift ist die deutsche Übersetzung der Widmungsvorrede der Prima pars homeliarum in Evangelia dominicalia et dies festos (VD 16 M 2045) von Georg Major. Sie beginnt mit einer Widmung an die Professoren der Universität Wittenberg und an die Bürgermeister und den Rat der Stadt. Daraufhin dankt er der Universität für alles, was sie ihm Gutes getan hat, und dafür, dass Gott die Reinheit der Lehre an der Universität und im ganzen Land Sachsen seit Jahren durch seinen Schutz ermöglicht habe. Major erinnert an die jahrzehntelange Zeit des Friedens und der Lehreinheit zwischen Luther, Melanchthon und den anderen Theologen in Sachsen. Matthias Flacius Illyricus habe diese Friedenszeit mit seinen publizistischen Angriffen auf Melanchthon und auf die gesamte Wittenberger Fakultät zerstört. Dabei habe Flacius mit seiner Behauptung, die reine Lehre Luthers verteidigen zu wollen, und mit seinen falschen Anschuldigungen gegen die Wittenberger Theologen leider bei Vielen Erfolg gehabt. Major betont hingegen, dass die Wittenberger die wahre Lehre immer noch bewahren und lehren, so wie Luther sie gepredigt habe. Dafür ruft er die anderen Wittenberger Theologen und den Stadtrat als Zeugen an. Alle ungerechtfertigten Anschuldigungen würden sich letztlich gegen den richten, der sie vorgebracht habe.
Major wendet sich dann gegen den Vorwurf, eine falsche Lehre über die Bedeutung der Notwendigkeit von guten Werken zu vertreten. Seine Gegner würden behaupten, er lehre, dass der Mensch nicht allein durch den Glauben, sondern auch durch gute Werke gerecht und selig werde. Seine Studenten, Kollegen und die ganze Wittenberger Gemeinde könnten aber die Unrechtmäßigkeit dieser Vorwürfe bezeugen. Er beschuldigt Flacius und dessen Anhänger, wie ein Schwarm Bremsen und Wespen über ihn hergefallen zu sein, um ihn zu vernichten, als er sich gegen diese Verleumdungen publizistisch gewehrt habe. Er unterstellt seinen Gegnern, dass sie auch seine Kollegen und die gesamte Universität Wittenberg vernichten wollte. Doch Gott, um dessen weiteren Schutz er bittet, sei auf seiner Seite.
Wenn es Leser geben sollte, die meinten, dass er mit der Publikation dieser Schrift nur neue Angriffe provozieren würde, so sei seine Antwort, dass er sich daran mittlerweile gewöhnt habe. Er verweist darauf, dass die Aussage Jesu dennoch Bestand habe, dass das Gesetz auch für Christen in vollem Umfang bestehen bleibe (Mt 5,17–20), und dass diejenigen auferstehen würden, die Gutes getan hätten (Joh 5,29). Die Debatte über die Bedeutung guter Werke sei daher unnütz, da die biblischen Weisungen eindeutig seien. Er verweist auf einige seiner Gegner, die behaupteten, dass gute Werke schädlich zur Seligkeit seien,Vgl. Nikolaus von Amsdorf, Dass die Proposito Gute Werke sind zur Seligkeit schädlich ein rechte wahre christliche Propositio sei, in: unsere Ausgabe Nr. 13, S. 477–487. bzw. das Gesetz nur in einem obrigkeitlichen Verständnis duldeten.Gemeint ist damit die Lehre Johann Agricolas. Vgl. im Text unten Anm. 69. Dagegen sei jedoch eindeutig festzuhalten, dass das Gesetz Gottes heilig, gerecht und gut sei. Christus sei darum gestorben und auferstanden, damit die Christen in einem neuen Leben wandeln sollten.
Danach setzt er sich mit der Erklärung der niedersächsischen Theologen (VD 16 M 5876) auseinander. Darin würde er angeklagt und verunglimpft, die papistische Lehre zu vertreten, dass, durch einen Glauben ohne Werke selig zu werden, unmöglich sei. Einen solchen Angriff durch Flacius hätte er nicht beachtet. Doch die Schrift sei von Personen geschrieben und unterzeichnet worden, die er in ihrer Mehrzahl zu seinen Freunden gezählt habe, die von ihm und an der Universität Wittenberg promoviert worden seien. Daher wirft Major den Unterzeichnern den Bruch ihres Promotionseids vor und beschuldigt sie, sich gegenüber der Leucorea illoyal zu verhalten. Er entgegnet den Unterzeichnern, niemals öffentlich behauptet zu haben, dass gute Werke das ewige Leben und die Seligkeit verdienten, oder dass durch Glauben allein, ohne Werke, selig zu werden, unmöglich sei.
Major erhebt dann schwere Vorwürfe gegen Flacius, den er als Unruhestifter sowie als Zerstörer der religiösen Einheit und der Universität Wittenberg brandmarkt. Leider sei es Flacius und seinen Anhängern gelungen, sich weithin als die wahren Verteidiger der Lehre Luthers zu profilieren. Sie seien so vermessen und arrogant, dass sie sich zu Richtern über die wahre Lehre aufschwingen würden. Jeden, der ihnen nicht in allen Punkten zustimme, bedrohten sie mit dem Anathema. Dadurch hätten sie eine Tyrannei, ein neues Papsttum errichtet. So unverschämt seien sie geworden, dass sie sogar Vermittlungsvorschläge von Fürsten ablehnten.
Major betont, dass er nicht aus Rachgier all dies schreibe, sondern weil man ihn zwinge, seine Unschuld zu beweisen. Er bittet die Mitglieder der Universität Wittenberg und des Stadtrats, ihm und seinen Nachfahren die Reinheit seiner Lehre zu bestätigen. Nur auf Drängen hin habe er seine Festtagspredigten publiziert, da seine Predigten denen von Luther und Melanchthon nichts hinzufügten. Deren Vorbild folge er nach und wolle nicht unnütz Papier verbrauchen, wie Flacius und seine Anhänger.
Major beharrt darauf, dass alles, was er schreibe, in der Lehrtradition der Universität Wittenberg stehe, der er zu großem Dank verpflichtet sei. Wie er sich stets dem Urteil der Universität unterworfen habe, so unterwerfe er auch diese und alle seine Publikationen dem Urteil der Universität Wittenberg.
4. Ausgaben
A:
Vorrede || D. Georgij Maio= || ris / in die Ausslegunge der Son= || tags vnd Festen Euangelion / aus dem || latein / auff etlicher fromer leute bitt / durch || einen guten Freundt verdeudscht / darin auff || der Flacianer falsche vnd erdichte auff= || lagen / calumnien vnd verleumb= || dung notwendige ant= || wort begriffen. || Sampt erholung seiner vorigen bekendt= || nis vnd erklerung von den Artickeln der Recht= || fertigung fuͤr Gott / vnd von Notwendig= || keit des newen gehorsams in den || bekerten vnd gleu= || bigen. || Gedruckt zu Wittemberg / || durch Veit Creutzer. || 1562. || [24] Blatt 4° (VD 16 M 2058)
Berlin
Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4, Nr. 2
Halle
Universitäts und Landesbibliothek SachsenAnhalt: Ne 2278 (21) (unvollständig)
München
Bibliothek der LudwigMaximiliansUniversität: 4 Theol. 1160:9
New York
Union Theological Seminary: D 1238
Wolfenbüttel
Herzog August Bibliothek: 506.5 Theol. (10), Alv Dk 180 (6), H 147.4° Helmst. (9) [benutztes Exemplar]
Zwickau
Ratsschulbibliothek: 19.8.28.(18)
B:
Vorrede || D. Georgij Maio= || ris / in die Ausslegunge der Son= || tags vnd Festen Euangelion / aus dem || latein / auff etlicher fromer leute bitt / durch || einen guten Freundt verdeudscht / darin auff || der Flacianer falsche vnd erdichte auff= || lagen / calumnien vnd verleumb= || dung notwendige ant= || wort begriffen. || Sampt erholung seiner vorigen bekendt= || nis vnd erklerung von den Artickeln der Recht= || fertigung fuͤr Gott / vnd von Notwendig= || keit des newen gehorsams in den || bekerten vnd gleu= || bigen. || Gedruckt zu Wittemberg / || durch Veit Creutzer. || 1562. || [24] Blatt 4° (VD 16 M 2059)
Sächsische Landes und Universitätsbibliothek: Theol.ev.pol. 316 m,misc. 11
Göttingen
Niedersächsische Staats und Universitätsbibliothek: 1 an: 8 Th.th. 536/73
Gotha
Forschungsbibliothek: Theol.4 230/2 (9)
Halle
Universitäts und Landesbibliothek SachsenAnhalt: Ne 2278 (21) (unvollständig)
München
Bayerische Staatsbibliothek: Res/4 Polem. 3345,14
Weimar
Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 4 XXXVII:241(n.13.)
Wolfenbüttel
Herzog August Bibliothek: 513.24 Theol. (25)
Bei B handelt es sich um eine Variante von A, die sich lediglich durch das Fehlen der Corrigenda am Ende unterscheidet. Es ist folglich davon auszugehen, dass in der Druckerei der Stehsatz von B für den Druck von A verwendet wurde, lediglich ergänzt um die Corrigenda. Bei B handelt es somit um die erste Ausgabe.