Bekenntnis D. Georgii Maioris von der Justification (1558) – Einleitung

1. Historische Einleitung

Im Jahr 1556 begann damit, seine Predigtsammlung zu publizieren. Die ersten beiden Bände erschienen im Laufe dieses Jahres.; . Zudem veröffentliche der Wittenberger Professor noch im selben Jahr eine Auslegung des Römerbriefs.. Eben zu dieser Zeit verschärfte sich auch der Konflikt im ernestinischen zwischen den dortigen Theologen und durch dessen Veröffentlichungen.Zu der Kontroverse im ernestinischen um die Äußerungen von vgl. die . All dies zusammen veranlasste 1557 zu einer Publikation gegen die These von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit, in der er neben gleichzeitig attackierte.Vgl. . Der Schrift voran stellte ein Bekenntnis, in dem er zunächst betonte, dass er nicht aus Streitlust neue Schriften verfasse, sondern als Warnung vor gefährlichen, falschen Lehren. Danach benannte er, was in seinen Augen in den gerade erschienenen Schriften der beiden Angegriffenen, besonders aber im zweiten Band von Predigtsammlung, irrtümlich sei.Vgl. . Die Forderung nach namentlicher Verdammung der Irrlehrer und ihrer IrrtümerVgl. dazu . wurde im selben Jahr von in den Verhandlungen von und von den ernestinischen Theologen unter Mitwirkung des im Verlaufe des Wormser Religionsgesprächs erhoben, was schließlich beide Gespräche scheitern ließ.Vgl. ; ; ; zum Religionsgespräch vgl. außerdem .

ging zur selben Zeit noch weiter, wenn er nicht allein als Irrlehrer bezeichnete und seine Lehre verwarf, sondern zudem die These von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit in ihr Gegenteil verkehrte und behauptete, dass gute Werke zur Seligkeit schädlich1 seien.So unter Berufung auf in seiner Vorrede zu der Veröffentlichung von Predigten zu den Kapitel 18 bis 20 des Johannesevangeliums: ; vgl. dazu auch . Als Antwort auf die Angriffe des und die These verfasste daraufhin sein hier ediertes Bekenntnis.

2. Der Autor

Zum folgenden vgl. , 725–730; , 696; . wurde am 25. April 1502 in geboren. Bereits als Neunjähriger kam er nach und wurde dort 1511 an der Leucorea immatrikuliert. Seine gesamte akademische Karriere vollzog sich an der Universität Wittenberg. Er erlangte am 31. März 1522 den Grad eines Baccalaureus und wohl im Oktober 1523 den Magistergrad. Am 18. Dezember 1544 wurde in zum Doktor der Theologie promoviert und am 31. Mai 1545 in die Theologische Fakultät der Leucorea aufgenommen. Im Sommersemster 1547 wurde er Nachfolger von als Professor für Theologie. Aufgrund seiner Stellung als Professor der Wittenberger Universität nahm er an mehreren Verhandlungsrunden zum Umgang mit dem Augsburger Interim innerhalb des Kurfürstentums persönlich teil. Er vertrat dabei die kompromissbereite Haltung und , was ihn bereits zur Zielscheibe polemischer Angriffe durch die Magdeburger Theologen machte. Noch stärkeren Attacken war er dann aufgrund seiner These von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit ausgesetzt. Da er im Laufe der Jahre immer wieder hohe Ämter der Universität bekleidete, sah er sich durch diese Angriffe nicht allein genötigt, sich selbst und seine Lehre, sondern auch die Rechtgläubigkeit der Wittenberger Theologen sowie der Universität insgesamt zu verteidigen. Gerade im Sommersemster 1558 bekleidete er das Amt eines Dekans der Theologischen Fakultät. Seine Professorentätigkeit an der Leucorea beanspruchte ihn bis zu seinem Lebensende maßgeblich.Zu Tätigkeiten und Aufgaben an der Leucorea vgl. . Und auch die Streitigkeiten um die Frage der Bedeutung der guten Werke für das christliche Leben dauerten bis zu seinem Tod am 28. November 1574 in an.

3. Inhalt

Das hier edierte Bekenntnis ist in drei Abschnitte gegliedert. Zunächst macht einige einleitende Bemerkungen zu den Gründen für die Publikation. Danach nimmt er Stellung zu der Bedeutung guter Werke, um dann abschließend eine Zusammenfassung seiner Position zu bieten.

Im ersten Teil beklagt die zahlreichen, ungerechtfertigten Anklagen und Beschuldigungen, die seit Jahren gegen ihn vorgetragen würden und die dadurch auch die Wittenberger Universität und die gesamte Kirche Kursachsens in Verruf brächten. Er betont seine Rechtgläubigkeit durch Verweis darauf, dass seine Lehre mit der Heiligen Schrift und der CA konform sei. Er bekennt, dass der Mensch allein aus Glauben an Christus und durch das Vertrauen auf dessen Erlösungswerk Rechtfertigung erfahren könne. Diese Rechtfertigung geschehe ohne Zutun jeglichen menschlichen Verdiensts und ohne jede menschliche Würdigkeit. Vielmehr erfolge die Rechtfertigung des Menschen allein aus Gnade. Christus sei der Anfang, die Mitte und das Ende der Rechtfertigung, die der Mensch aus Gottes Barmherzigkeit zugerechnet bekomme.

Der zweite Teil beginnt, auf den vorigen Darlegungen zur Rechtfertigung des Menschen aufbauend, mit der Feststellung, dass im gerechtfertigten Menschen der neue Gehorsam die Frucht des Glaubens sei. Würde diese Frucht des Glaubens bei einem Menschen nicht sichtbar, so sei dies ein sicheres Zeichen, dass die Rechtfertigung noch nicht erfolgt sei. Dies bedeute jedoch nicht, dass ein Mensch aufgrund der Früchte des Glaubens gerecht und selig werden könne. Die Aussagen des Augsburger Interims und verwirft daher. Allerdings verliere ein gerechtfertigter Mensch durch abermaliges Sündigen die Gerechtigkeit und die Erbschaft des ewigen Lebens. Darum solle der gerechtfertigte Mensch unablässig Buße und gute Werke tun, um diesen Verlust zu vermeiden. besteht darauf, dass er diese Auffassung schon immer in Predigten und Vorlesungen vertreten habe. Er betont darum auch, die These Gute Werke sind den Gleubigen zur Seligkeit nötig (B 1r) nie gebaucht zu haben, und bezieht sich dabei auf die Auseinandersetzung mit in den Jahren 1551 bis 1553.

Der dritte Teil beginnt mit der Wiederholung seiner Position, dass gute Werke als Früchte des Glaubens und Ausdruck des neuen Gehorsams bei einem Gerechtfertigten unerlässlich seien; nicht, um damit die Seligkeit zu verdienen, sondern als Wirkung des wahren Glaubens. Darum solle kein Mensch auf die guten Werke vertrauen, sondern allein auf Christus. Er betont, dass er mit seinen Aussagen keinen Streit über die Frage der Rechtfertigung beginnen, sondern der antinomistischen Lehre entgegentreten wolle. Denn gerade diese Auffassung würde von seinen Gegnern vertreten, und Thesen wie die von der Schädlichkeit guter Werke zur Seligkeit würden durch antinomistische Auffassungen begünstigt. Abschließend betont er nochmals die Konformität seiner Lehre mit der CA und verspricht, die Aussage von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit aufgrund ihrer Missverständlichkeit nicht länger zu gebrauchen. Die Schrift endet mit der Aufforderung an alle Obrigkeiten, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Theologen die Kirche nicht durch weitere Streitigkeiten in Unruhe versetzen.

4. Ausgaben

A:

Bekentnis || D. Georgij Maio= || ris von dem Artickel der Iusti= || fication / das ist / von der Lere / das der || Mensch allein durch Glauben / on alle || verdienst / vmb des Herrn Christi wil || len / vergebung der suͤnden habe / || vnd fur Gott gerecht / vnd Erbe || ewiger seligkeit sey. || Vnd von guten Wercken / welche dem || warhafftigen Glauben / als fruͤch= || te der gerechtigkeit / folgen sollen. || Wittemberg. || Gedruckt durch Hans Lufft / || 1558. [7 Bl. 4°] (VD 16 M 2005)

Berlin
Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 an: Dr 16330a R, 2 an: Dr 16330a R
Dresden
Sächsische Landes­ und Universitätsbibliothek: Hist.eccl.E 321,4 m
Erfurt
Bibliothek des Evangelischen Ministeriums: U 342
Gotha
Forschungsbibliothek: Th 1582(17), Theol.4 230/2(7)
Halle
Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: Ne 2278(20), If 3603(5 a) (unvollständig), If 2711(6) (unvollständig)
München
Bayerische Staatsbibliothek: 4 Liturg. 385#Beibd.5, 4 Polem. 1983
Weimar
Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Aut.ben.Aut.Maior,G.(8)
Wittenberg
Lutherhalle: Ag 4 281 o, Kn A 152/865
Wolfenbüttel
Herzog August Bibliothek: 151.28 Theol.(9), 238.6 Quod.(1), 488.5 Theol.(1), Alv V 462(12), G 165.4 Helmst.(4), G 675.4 Helmst.(12), H 139A.4 Helmst.(13), H 139A.4 Helmst.(20), Yv 125.8 Helmst.(2) [benutztes Exemplar]
Würzburg
Universitätsbibliothek: Th.dp.q.845
B:

Bekentnuͤs || D. Georgij Maioris || von dem Artickel der Iustification / || das ist / von der Lere / das der Mensch || allein durch Glauben / on alle verdienst / vmb || des Herrn Christi willen / ver= || gebung der suͤnden habe / vnd || fuͤr Gott Gerecht / vnnd || Erbe ewiger Selig= || keit sey. || Vnnd von guten Wercken / || welche dem warhafftigen Glau= || ben / als Fruͤchte der Ge= || rechtigkeit / folgen || sollen. || M.D.LIX [Dresden: Matthes Stöckel d.Ä.] [7 Bl. 4°] (VD 16 M 2006)

Weimar
Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 4 VIII,68(n.5.), 5,5:67(n.3.)
Wolfenbüttel
Herzog August Bibliothek: H 175m.4 Helmst.(3)
C:

Bekentnis || D. Georgij Maio= || ris von dem Artickel der Iusti= || fication / das ist / von der Lere / das der || Mensch allein durch Glauben / on alle || verdienst vmb des Herrn Christi wil || len / vergebung der suͤnden habe / || vnd fuͤr Gott gerecht / vnd Erbe || ewiger seligkeit sey. || Vnd von guten wercken / welche dem || warhafftigen Glauben / als fruͤch || te der gerechtigkeit / folgen sollen. || Wittemberg. || Gedruckt durch Peter Seitz / || 1559. [7 Bl. 4°] (VD 16 M 2008)

Jena
Thüringer Universitäts­ und Landesbibliothek: 4 Bud.Theol.252(2)
Wolfenbüttel
Herzog August Bibliothek: 280.48 Theol.(13)
D:

(VD 16 M 2009) Vgl.

E:

(VD 16 M 2010) Vgl. .

F:

REPETITIO: || Widerholung vnd || endliche Erklerung der Bekentnus || D. Georgij Maioris. || Von dem Artickel der Justification / das || ist / von der Lere / das der Mensch allein durch || Glauben / one allen Verdienst / vmb des || Herrn Christi willen / vergebung || der Suͤnden habe / Vnd fur Gott || Gerecht / vnd Erbe ewiger || Seligkeit sey. || Vnd von Guten Wercken / welche dem || warhafftigen Glauben als Fruͤch= || te des Gerechtigkeit fol= || gen sollen. || Gedruckt zu Wittemberg durch || Hans Lufft. || 1567. [11 Bl. 4°: *B 3r–C 3v] (VD 16 M 2161, M 2011)

Berlin
Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2360
Stadtbibliothek: C 359(5).4
Wolfenbüttel
Herzog August Bibliothek: Alv Dk 180(1) (Enthält nur das Bekenntnis), J 11.4 Helmst.(11)
G:

REPETITIO: || Widerholung vnd || endliche Erklerung der Bekentnis || D. Georgij Maioris. || Von dem Artickel der Justification / das || ist / von der Lere / das der Mensch allein durch || Glauben / one allen Verdienst / vmb des || Herrn Christi willen / vergebung || der Suͤnden habe / Vnd fur Gott || Gerecht / vnd Erbe ewiger || Seligkeit sey. || Vnd von Guten Wercken / welche dem || warhafftigen Glauben als Fruͤch= || te des Gerechtigkeit fol= || gen sollen. || Gedruckt zu Wittemberg durch || Hans Lufft. || 1567. [11 Bl. 4°: *B 3r–C 3v] (VD 16 M 2162, M 2012)

Dresden
Sächsische Landes­ und Universitätsbibliothek: Theol.ev.pol.484m, misc.5
Göttingen
Niedersächsische Staats­ u. Universitätsbibliothek: 8 MULERT 350
Halle
Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: Vg 1570,QK
Jena
Thüringer Universitäts­ und Landesbibliothek: 4 Theol.XLIII,12(8)
Wien
Österreichische Nationalbibliothek: 79.R.86
Wolfenbüttel
Herzog August Bibliothek: 173.3 Quod.(1), 198 Quod.(2), 316.11 Theol.(10), Alv Dk 180(10)
H:

Confessio || D. Georgii Maioris, || De Articulo Ivstificationis, || hoc est, de doctrina, quae homo sola || fide absque ullis meritis propter || Dominum nostrum Iesum Chris= || tum, habeat remissionem pecca= torum, et coram Deo iustificetur, || et sit heres tie et salutis eterne. | Et de bonis operibs, quae fidem || ueram, tanquam fructus, || sequi necesse est. || Vitebergae || In officina Iohannis Luftij || Anno M.D.LVIII. [11 B. 8°] (VD 16 ZV 10595)

Berlin
Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 1 an: Bt 6070
Göttingen
Niedersächsische Staats­ und Universitätsbibliothek: 4 an: 8 TH THET II,378/29
Gotha
Forschungsbibliothek: Druck 718(3)
Leipzig
Universitätsbibliothek: Althaus.13/7
München
Bibliothek der Ludwig­Maximilians­Universität: 8 Theol. 4557
Rostock
Universitätsbibliothek: Cq 1513­4
Weimar
Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 15,6:79(n. 3.)
I:

Bekentnisse || D. Georgij Maio || ris van dem Artickel der Iusti= || fication/ dat ys / van der Lere/ dath de || Minsche allene dörch den Gelouen / ane al= || le vordenst/ vmme des HEren Christi || willen / vergeuinge der sünden || hebbe / vnde vor Godt gerecht / || vnde Erue ewiger salicheit sy. || Vnde van guden wercken / welckere || deme wahrhafftigen Gelouen / alse || früchte der gerechticheit / || folgen schöllen. || Wittemberch. || Gedrückt durch Hans Lufft / || 1558 [7 Bl. 4°] (VD 16 M 2013)

Berlin
Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 1587
Halle
Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: Ung VI 54(4)
Hannover
Stadtbibliothek: 15 an: Bibl. S. Crucis 4 Nr. 92
New York
Union Theological Seminary: D 1231
Wolfenbüttel
Herzog August Bibliothek: J 11.4 Helmst.(10), S 211.4 Helmst.(21), Ts 408(13)
Würzburg
Universitätsbibliothek: Th.dp.q.845

Die Repetitio aus dem Jahr 1567 (Ausgaben F und G) erschien noch ein drittes Mal. Doch nicht wie F und G in bei , sondern in bei Bei dieser Ausgabe der Repetitio (CD 16 M 2160) fehlt das Bekenntnis als Anhang.