Die alte und neue Lehr Justi Menii (1557) – Einleitung

1. Historische Einleitung

Der Superintendent von , veröffentlichte im Jahr 1556 zwei Schriften,Vgl. . die zusammen mit der Publikation zweier Predigtsammlungen durch Vgl. ; . aus demselben Jahr zu der Klage veranlassten, dass die beiden in iren gedruckten Buͤchern widerumb den irthumb [erregen], das die gute wercke zur seligkeit noͤtig sein.. Bereits seit 1554 war den anderen Theologen des ernestinischen , allen voran , verdächtig, These zu unterstützen.Vgl. zum Streit zwischen und den anderen ernestinischen Theologen ; ; , . Nachdem somit vorgeworfen wurde, die These: Gute Werke sind notwendig zur Seligkeit, anscheinend öffentlich zu vertreten, forderten seine Landesherren, die ernestinischen Herzöge, zunächst von ihren Theologen und politischen Ratgebern Gutachten zu den Publikationen von an. Während und die Mehrzahl der politischen Berater scharf gegen ihn Position bezogen und ihn der Abtrünnigkeit von der wahren Kirche beschuldigten, war der Tenor der Gutachten von sowie von und zurückhaltender.Zu den Gutachten vgl. ; . Auch sie erkannten in den beiden zu begutachtenden Schriften zwar missverständliche Aussagen, doch keine klare Abweichung von der rechten Lehre. und plädierten darum, auch weil sie um weitere Auseinandersetzungen zwischen und fürchteten, für die Einberufung eines Konvents, auf dem seine Aussagen erläutern sollte. Daraufhin bestellten die ernestinischen Herzöge Anfang August 1556 nach ein, damit er sich dort vor ihnen und den führenden Theologen des Herzogtums rechtfertigte.Vgl. ; .

hatte von Beginn an keine große Hoffnung, dass diese Zusammenkunft eine Annäherung mit sich bringen würde, und beteuerte nach1 wie vor, keine falsche Lehre vertreten zu haben. Da die ernestinischen Theologen, unter ihnen der Verhandlungsführer , keine Nachweise einer falschen Lehre aus den beiden gerade publizierten Schriften beibringen konnten, schwächte sich ihre Verhandlungsposition.Zu den Verhandlungen vgl. ; . gelang es hingegen, seine Position durchzuhalten. Er unterzeichnete zwar die ihm abschließend vorgelegten, von verfassten sieben Artikel, doch nur mit dem Zusatz, dass er bisher keine falsche Lehre vertreten habe.Vgl. , . Dies und die Formulierung des ersten Artikels, in dem Aussage von den guten Werken nicht gänzlich verworfen, sondern konstatiert wurde, dass sie in der Lehre vom Gesetz abstractive et de idea statthaft. sei, provozierte erneut zu heftigem Widerspruch.Vgl. ; es entstand daraus letztlich der Zweite antinomistische Steit: vgl. ; . Dass von den Herzögen eine öffentliche Verteidigung verboten wurde, hingegen eine Schrift gegen ihn in drucken lassen durfte,; zu als Druckort vgl. . veranlasste ihn schließlich zur freiwilligen Aufgabe seines Amtes als Superintendent in und zu seiner Übersiedlung in das albertinische Kurfürstentum Anfang des Jahres 1557, wo er die Superintendentur in übernahm.Vgl. ; .

Zur selben Zeit erschien die bereits zitierte Schrift von mit dem erneuerten Vorwurf, würde Irrtümer verbreiten. Zudem veröffentlichte eine weitere Schrift, in der er aus Buch Der Wiedertäufer Lehre und Geheimnis zitierte,Vgl. ; weitere Nummern: L 7241, M 2431). um anhand von dessen eigenen, früher vertretenen Positionen zu beweisen, dass er nun von der rechten Lehre abgefallen sei.Vgl. . Durch den Umzug nach nun jeglicher Druckverbote in seiner Sache ledig, reagierte darauf mit einer stark polemischen Schrift.Vgl. ; im selben Jahr erschien eine weitere Auflage dieser Schrift (VD 16 M 4584). In dieser bestritt er das Recht zur Kritik, da er innerhalb der Kirche zu keinem Amt ordentlich berufen sei, was ihm dies erlauben würde.Vgl. . Die hier edierte Schrift Die alte und neue Lehre Justi Menii von stellt wiederum die Antwort auf diese Veröffentlichung von dar.

2. Der Autor

Zum folgenden und allgemein zur Person vgl. ; ; . war 1520 in , dem heutigen geboren worden. Den Rat seines Verwandten, des Franziskanerprovinzials , befolgend, bezog er die Universitäten , und ab 1541 . Dort wurde für ihn nicht nur in theologischen Fragen, sondern auch in persönlichen Angelegenheiten zu der maßgeblichen Zentralgestalt, da er es, wie er rückblickend selbst berichtete, Seelsorge verdankte, von jahrelangen, schweren Anfechtungen befreit worden zu sein. Nach dem Tod und den Auseinandersetzungen um die Aufrechterhaltung der reinen lutherischen Lehre nach dem Augsburger und sogenannten Leipziger Interim 1548/49 kann es daher nicht verwundern, wenn er sich massiv für die Bewahrung von Erbe einsetzte. Von 1549 an verfasste er in zu diesem Zweck zahlreiche Schriften und wurde so zu dem profiliertesten und produktivsten Verteidiger der lutherischen Lehre.

Die ernestinischen Herzöge von befanden sich, bedingt durch die im Schmalkaldischen Krieg 1546/47 erlittenen Verluste, mit ihren siegreichen albertinischen Vettern im territorialpolitischen Streit. Dieser wirkte sich gerade auch auf die Religionspolitik massiv aus. Die Ernestiner versuchten den Verlust der Universität Wittenberg durch die Gründung einer Universität in zu kompensieren und damit den Anspruch zu erheben, die wahren Sachwalter und Erben der Lehre zu sein.Zu den Streitigkeiten zwischen den Ernestinern und Albertinern vgl. . Seit 1555 unternahmen die ernestinischen Herzöge den Versuch, auf eine theologische Professur an ihrer neugegründeten Universität in zu berufen. Im Juli 1556 verpflichtete sich schließlich, an Ostern des folgenden Jahres, nach zu wechseln. Die Herzöge banden ihn daraufhin stark in ihre Religionspolitik ein. Auf Reichsebene nahm im Namen der Herzöge am Regensburger Reichstag und am Wormser Religionsgespräch 1556/57 teil. Auf territorialer Ebene erhofften sich die Herzöge durch die Schaffung und Aufrechterhaltung einer einheitlichen theologischen Lehre. Darum ernannten sie ihn zum Obersuperintendenten in ihrem Land.

Zeitlich parallel zu seiner Indienstnahme und seiner tatsächlichen Ankunft in am 27. April 1557 verlief die Kontroverse zwischen den ernestinischen Theologen und sowie die Auseinandersetzungen um das Ergebnis der Eisenacher Synode,Im August 1556 hatte Strigel auf Veranlassung von als Ergebnis der Disputation mit sieben Thesen verfasst, die festhielten, dass allein der Glaube rechtfertige und die guten Werke nicht nötig seien, um das Heil zu bewahren. Vgl. dazu . in die darum von den Herzögen bereits mit einbezogen wurde. Von ihm wünschten sie sich die Beruhigung der Situation durch eine Anerkennung der Eisenacher Thesen. Es zeigte sich jedoch, dass , obwohl er den Thesen nicht so kritisch begegnete wie ,Vgl. . weder die Situation im Herzogtum kurzfristig beruhigen noch langfristig die Einigung auf eine einheitliche Lehrgrundlage erreichen konnte. Vielmehr geriet er in Streit mit den anderen ernestinischen Theologen, was 1561 dazu führte, dass er seiner Ämter wieder enthoben wurde.

In den folgenden Jahren führte zusammen mit seiner Familie ein unstetes Leben, das ihn zunächst nach (1562–1566), dann nach (1566–1567) und (1567–1573) sowie schließlich nach führte. Dort verstarb er am 11. März 1575.

3. Inhalt

Nachdem in seiner Verantwortung scharf attackiert hatte, antwortete dieser mit der hier edierten Schrift. Bereits auf der Titelseite reagierte auf die schärfste Kritik von . Dieser hatte die Rechtmäßigkeit seiner Berufung in Frage gestellt und ihm damit das Recht zur Kritik an anderen Theologen bestritten. verweist darum darauf, dass nach Mt 18 jeder Christ dazu berufen sei, die Sünden seines Bruders zu tadeln.

Die Schrift als solche lässt sich in zwei Teile gliedern und zeichnet sich dadurch aus, dass sie keinen eigenständigen Argumentationsgang aufweist. Vielmehr stellt zunächst Zitate aus unterschiedlichen Werken von zusammen, um dessen Abfall von der rechten Lehre zu erweisen. Dabei geht so vor, dass er in einem ersten Teil die alte Lehre von anhand der Wiedergabe von Passagen aus dessen älteren Werken darstellt. Er zieht zu diesem Zweck Übersetzung von Galaterkommentar, Buch gegen die TäuferVgl. Anm. 13. und Von der Notwehr; vgl. . sowie das Bekenntnis der ernestinischen Herzöge aus dem Jahr 1549,. das verfasst haben soll, heran. Die Zitate dienen dem Beweis, dass Menius in der Vergangenheit recht gelehrt habe. Dies kontrastiert daraufhin in einem zweiten Teil mit Zitaten aus neueren Werken von , um dessen neue, falsche Lehre darzustellen. bezieht sich dabei auf die ungedruckten 110 Propositiones aus dem Jahr 1554, die ebenfalls ungedruckte Verteidigungsrede von während der Eisenacher Synode von 1556, die Schriften Von der Seligkeit und Von der Bereitung zum seligen SterbenVgl. Anm. 1. aus demselben Jahr sowie den ungedruckten Zusatz, den seiner Unterschrift unter die sieben Artikel der Eisenacher Synode beifügte. Die Gegenüberstellung von Zitaten endet mit einem Hinweis auf Schrift Von der Gerechtigkeit die fur Gott gilt aus dem Jahr 1552,. um die Widersprüchlickeit in Lehre zu veranschaulichen.

4. Ausgabe

Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:

A:

Die alte vnd newe || Lehr Justi Menij / jederman zur || Warnung vnd jtzt zu einem vor= || drab Matth. Fl. Illyrici. || Die Vocation aller Christen || Matth. 18. || Sundiget aber dein Bruder an dir / so || gehe hin / vnd straffe jn zwisschen dir vnd jm || alleine. Hoͤret er dich / so hastu deinen Bru= || der gewonnen. Hoͤret er dich nicht / so nim || noch einen oder zween zu dir / auff das alle || sache bestehe auff zweier oder dreier Zeugen || mund. Hoͤret er die nicht / so sage es der Ge= || meine. Hoͤret er die gemeine nicht / so halt jn || als einen Heiden vnd Zoͤlner. Warlich ich || sage euch / Was jr auff erden binden werdet / || sol auch im Himel gebunden sein / Vnd was || jr auff Erden loͤsen werdet / sol auch im Hi= || mel los sein. || Menius schreiet viel von meiner Vocation / || Da ist die Vocation aller Christen. || [6] Blatt 4° [s.l. 1557] (VD 16 M 4537)

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 in: Dm 3 R

Budapest, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 2547

Gotha, Forschungsbibliothek: Th 431(7)R, Theol.4 210–211(5)

Halle, Universitäts­ und Landesbibliothek Sachsen­Anhalt: AB 154 346(11)

Jena, Thüringer Universitäts­ und Landesbibliothek: 4 Theol.XLIII,6(13)

München, Bayerische Staatsbibliothek: Res/4 Polem. 3344,22

München, Bibliothek der Ludwig­Maximilians­Universität: 4 Theol.5209:2a

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 511.32 Theol.(20), H 139 A.4 Helmst.(2)

Wittenberg, Lutherhalle: Kn A 339/2357

Zwickau, Ratsschulbibliothek: 8.6.3.(1)