An den Christlichen vnd guͤtigen Leser.
Christlicher vnd Guͤtiger Leser, wir zweiffeln nicht, das dir wol wird fuͤrkomenzu Ohren gekommen, zur Kenntnis gelangt. Vgl. Art. fürkommen 7), in: DWb 4, 759. sein, wie das in der alten vnd loͤblichen Graffschafft Mansfelt sich ein widerwillen vnd zwispalt zugetragen hat zwischen den Predigern vnd Kirchendienern von wegen zweier reden, in dieser Landen Kirchen
vngewoͤnlich vnd vngebreuchlich sindseit. Vgl. Art. sinde, in: DWb 16, 1065. der zeit des reinen Euangelij, welches rechten verstand vns Gott widerumb durch den wirdigen Herrn Doctorem Lutherum (seliger gedechtnis) aus sonderlichen gnaden zugestellet hat. Dafuͤr wir auch Gott dancken, jn loben vnd preisen. Vnd seinsind. das die reden gewesen: Gute werck sein noͤtig zur Seligkeit. Vnd es ist nicht
muͤglich, das man one gute werck koͤnne selig werden.
Solche reden haben hernach auch andere disputationes erregt von der Causa, so die Philosophi nennen causam sine qua non. Jtem, das gute wercke auch fuͤrvor. dem glauben sein koͤnnen.
Vnd dieweil denn solche reden vnd disputationes von den Papisten vnd Schul
schreibernTheologische Autoren der Scholastik. alzeit in diesem verstandeSinn, Verständnis, Auffassung. sein gebraucht worden vnd noch,ergänze: (gebraucht) werden. als solten gute wercke wirckliche vrsachen der vergebung der Suͤnden, der Gerechtigkeit, Seligkeit vnd des ewigen Lebens sein, vnd wie sie sonst reden partiales et meritoriae causae, mitheilige vnd verdienliche vrsachen gemelter schetze.
Vnd das auch weiter die Papisten gemelte re-den vnd disputationes zu nichts anders gebrauchet vnd noch gebrauchen, denn zu vnterdruͤckung der reinen Lere in vnsern Kirchen, also lautende, das wir allein durch den glauben an Jhesum Christum fuͤr Gott gerecht, selig vnd from werden, aus lauterer gnad vnd barmhertzigkeit Gottes, one zuthuen vnserer wercke vnd
verdienste. Jtem, das erzelte reden vnd disputationes in der Schrifft nirgend befunden werden. Derhalben gefahrlich, solcher reden vnd disputationes on Schrifft zu gebrauchen.
Jtem, das die Causa sine qua non ein gantze Philosophische Lere ist, in der Kirchen vnerhoͤret vnd in wenig Jaren durch etliche Philosophische Jngenia
eingefuͤret, zu bestetigen diese Gottlose meinung, als solte der glaube vnd gute werck zusamen vrsachen der Gerechtigkeit vnd Seligkeit sein vnd diese schetze wircken.
Jtem, das die Lere von guten wercken fuͤr dem glauben den spruͤchen in der Schrifft zuwider ist. Zuncj.: Zum. Roͤm. am 14.: Alles, was one den glauben geschicht,
das ist Suͤnde.Röm 14,23. Jtem zun Ebre. am 11.: Es ist nicht muͤglich, das man Gott one den glauben gefalle.Hebr 11,6.
Jtem, das der wirdige Herr Doctor Luther seliger offt gemelte reden mit der Causa sine qua non nicht gebrauchet hat, sondern dawider zum offtermal sehr hefftig disputiret, dieselbige widerleget vnd verworffen.
Jtem, das vnsere Kirchen solche reden von guten wercken mit der Causa sine qua non allzeit geschewetgescheut. vnd geflohen, welche, so sie widerumb ein-reissen solten, wuͤrden sich viel Leute daran ergern vnd dafuͤr halten, man wolle nach Papistischer weise gute wercke widerumb zu wircklichen vrsachen machen der Gerechtigkeit vnd Seligkeit.
Jtem, das die Lere von guten wercken zur Seligkeit Gottes allmechtigkeit verleugnet. Denn ist Gott an gute werck also gebunden als ad secundas causas, das ist: an eusserliche mittel vnd wege, das er die Seligkeit on die selbige nicht kan wircken, so wil folgen, das Gott allein mechtig vnd nicht Allmechtig ist. Wie denn diese wort vnsers Gegenteils mit sich bringen: Es ist nicht
muͤglich, das man one gute werck koͤnne selig werden. Jtem, es ist nie kein Mensch one gute werck selig worden.
Jtem, das es nicht muͤglich ist, das der gemeine Man diese reden anders verstehen kan (Gute werck sein noͤtig zur Seligkeit. Es ist nicht muͤglich, das man one gute werck koͤnne selig werden. Jtem, gute werck vnd glauben
zusamen machen selig. Jtem, es koͤnnen auch gute werck fuͤr dem glauben sein), denn das gute wercke wirckliche mitheilige vnd verdienliche vrsachen sein der Gerechtigkeit vnd Seligkeit. Wie wir denn solchen verstand bereit von vielen Leuten in der Beicht vnd in todesnoͤten erfaren haben. Vnd darneben auch sonst gehoͤrt, das Leute geklaget, weil eben diese reden
zuuor der WitzelVgl. Pro defensione bonorum operum, adversus novos Evangelistas, auctore Agricola Phago [= Georg Witzel; agricola > γεωργός > Georg; Phagus > aus/in Vacha], Leipzig 1532 (VD 16 W 4003); Georg Witzel, Confutatio calumniosissimae responsionis Justi Jonae, id est Jodoci Kocki, una cum assertione bonorum operum, Leipzig 1533 (VD 16 W 3901). Witzel hatte von 1531 (?) bis Sommer 1533 in seiner Heimatstadt Vacha Zuflucht gefunden, dann drängte Landgraf Philipp, er solle zum Protestantismus zurückkehren oder die Stadt verlassen. Da kam es Witzel gelegen, dass der altgläubige Graf Hoyer von Mansfeld ihn nach Eisleben als Prediger an St. Andreas berief. Insofern war man in der Grafschaft Mansfeld über Witzels Ansichten aus erster Hand informiert. Vgl. allg. Bäumer, Witzel; zur Fehde zwischen Witzel und Jonas vgl. Clemen, Kleine Schriften zur Reformationsgeschichte 4, 436–456. gefuͤret vnd gebrauchet, warumb denn jm etliche von den vnsern dazumal auch mit D. Martino vnd andern so hefftig widerstrebet, jn fuͤr einen Ketzer vnd falschen Lerer gescholten, dieweil man sie jetzund selbs widerumb herfuͤr zeuhetzeucht, zieht. vnd fuͤr recht helt.
Jtem, dieweil niemand sagt in vnsern Kirchen, Gute werck sein
noͤtig zur vergebung der suͤnden Oder zur gerechtigkeit, drumb auch niemand sagen sol, gute werck sein noͤtig zur Seligkeit. Denn man ja vergebung der suͤnde, die gerechtigkeit, seligkeit vnd ewiges leben nicht sol scheiden?
Jtem, zu verhuͤten die verzweifflung, so da erfolget auff nu sehr
offtgedachte reden von den guten wercken, von der Causa sine qua non vnd von den guten wercken fuͤr dem glauben. Denn hierinnen kein richtiger weg ist zu der verzweifflung, denn das man die Leute auff gute wercke fuͤre dergestalt, wie die wort offt gedachter reden vnd disputationen mit sich bringen. Denn da wird Gottes verheissung vngewis, zun Roͤm. am 4.Vgl. Röm 4,14. Die
wolthaten des leidens vnd sterbens Christi worden zu nichte gemacht. Denn ist die gerechtigkeit aus dem Gesetze, so ist Christus vergeblich gestorben,Gal 2,21. zun Galat. am 2. Vnd muͤssen die Leute verzweiffeln, wenn sie an die spruͤche der Schrifft gedencken von der vnreinigkeit vnd vnuolkomenheit vnserer wercke, als da sein diese vnd dergleichen: Wenn jr
alles gethan, was jr habt thun sollen, so sprecht: Jr seid vnnuͤtze knechte.Vgl. Lk 17,10. Jtem, alle vnsere gerechtigkeiten sein wie ein vnrein tuch.Vgl. Jes 64,5 (Verszählung nach Lutherbibel 1984). Jtem, nicht in den wercken der Gerechtigkeit, die wir gethan haben, sondern nach seiner barmhertzigkeit hat er vns selig gemacht.Vgl. Tit 3,5. Denn aus solchen Spruͤchen der Schrifft argumentiren vnd schliessen die gewissen in todesnoͤten vnd andern
anfechtungen also: Gute wercke sein noͤtig zur Seligkeit. Vnd es ist nicht muͤglich, das man one gute wercke koͤnne selig werden. Meiner guten wercke aber, der sein erstlich sehr wenig vnd meiner Suͤnden viel mehr. Vber das, so sein sie vnrein vnd vnuolkomen, vnd Gott aber fordert in seinem Gesetze einen volkomen gehorsam, vnd das nach der Schrifft:
Verfluchet sey ein jederman, der nicht alles helt, was im Gesetze geschrieben stehet.Gal 3,10. Drumb vermuͤgen wir nicht selig zu werden. Denn Gott wird ja niemand die Seligkeit geben vmb seiner geringen vnreinen vnd vnuolkomen wercke willen? Jtem in ansehung vieler anderer vrsachen mehr, die wir in vnserer vorigen Schrifft, in druck ausgangen,Vgl. unsere Ausgabe Nr. 6 und Nr. 8. erzelet vnd
noch viel mehr zu erzelen wuͤsten.
Hieraus endlich sein wir andern Pastores vnd Seelsorger in dieser loͤblichen Graffschafft bewogencj.: bewoge [am Zeilenende, vgl. die folgende Anm.]. worden, wider etliche (doch sehr wenige, so erzeltecj.: erzeltē [am Zeilenende, vgl. die vorige Anm.]. reden vnd disputationes erregt vnd geuͤbt) mit predigten vnd schrifften vns auffzulegen.aufzulehnen, ihnen entgegenzutreten. Vgl. Art. auflegen 7), in: DWb 1, 685. Denn wir hierinnen nicht allein der wort halben vns haben zu
beschweren gehabt, sondern auch der dinge an sich selbst, damit wir die reine lere von den rechten vnd waren vrsachen der Gerechtigkeit vnd Seligkeit nicht verluren. Darumb wir in dieser sachen nicht allein der wort halben gezancket, sondern viel mehr von wegen der dinge selbst.
Vnd ob gleich vnser Gegenteil, mit welchem wir vnsern zanck angefangen,
sich etwa muͤndlich vnd schrifftlich erkleret, als solten seine reden vnd disputationes von guten wercken vnd von der Causa sine qua non den Papistischen verstand nicht haben, als das dieselbige wirckliche, mitheilige vnd verdienliche vrsachen der Gerechtigkeit vnd Seligkeit sein solten, so haben wir doch der wort halben muͤssen in gefahr stehen,in Gefahr stehen: hier = der Gefahr widerstehen, standhalten. Vgl. Art. Gefahr II.3.d.α), in: DWb 4, 2065. die(Worte). an sich
selbst falsch vnd jrrig, auff das die Papistische Lere nicht widerumb einrisse. Welche(Worte). auch bereit viel Leute auff papistisch gefasset vnd derhalben jrre gemachet, wie wir in der Beicht bey gesunden vnd krancken erfaren Vnd hin vnd wider in den disputationibus erlernet.
Da wir aber bey der reinen lere fest gehalten vnd vns wider sehr offtgedachte
vngewoͤnliche vnd in vnsern Kirchen vngebreuchliche reden vnd disputationes aus rechtem eifer fuͤr die Warheit auffgelegt, sein wir von dem Gegenteil hefftig mit schmach vnd scheltworten angegriffen worden, nicht allein mit worten, sondern auch schrifftlich durch den druck fuͤr Ketzer vnd falsche Lerer vnd erger denn Antinomer ausgeschrien vnd ausgeschrieben, nicht
one verkleinerung vnserer Personen vnd vnsers tragenden kirchenampts, das derhalben bey vielen in verdacht vnd falsch gezogen. Vnd wenn diese schmehewort priuat in geheim geblieben so wolten wir sie deste ehr vergessen. Dieweil sie aber vnserm Ampte abbruͤchlich sein, haben wir von vnserm Gegenteil vmb offentliche entschuͤldigung gebeten vnd angesucht.
Wir wolten auch vnbeschweret gewesen sein, wo vnser Gegenteil sich obgemelter reden vnd disputationes hette verzeihen(sich) enthalten, davon Abstand nehmen. Vgl. Art. verzeihen B.1.b.γ), in: DWb 25, 2518. wollen, jm mit hertzen vnd mit der that zu uerzeihen,vergeben. Vgl. Art. verzeihen C.2.a.β), in: DWb 25, 2530. was in dieser gan-tzen handlung aus zornigem gemuͤte vnd in andere wege geschehen. Vber das alles wolten wir vns nicht gewegert haben, auch vnserm Gegenteil abzubitten, wo wir
vngebuͤrlicher weise auch der sachen etwa zu viel gethan hetten. Welchs vns doch vnbewust, des vns auch vnsere Kirchen gnugsam zeugnis koͤnnen geben. Vnd in summa, wo sich die vergleichung hette zugetragen, wir wolten vns also verhalten haben, das ein jeder hette greiffen vnd spuͤren muͤgen, das wir zu friede vnd einigkeit geneiget, doch one verletzung der Warheit.
Jndes aber haben die Wolgebornen vnd Edele Herrn, die Graffen zu Mansfelt, vnsere Gnedige Herren, als eine Christliche Oberkeit nichts vnterlassen, sich bey gelerten Leuten rathschlagsweise, der Warheit zum besten, befraget, wie vnd wasserley gestalt der erhabeneder sich erhoben hat. Vgl. Art. erhaben 1), in: DWb 3, 832f. zwispalt moͤchte beigelegt werden. Vnd ist jren Gnaden ratlichbesonnen, wohl überlegt. Vgl. Art. rätlich 5), in: DWb 14, 187. gerathen, das sie diese sache in einem gemei
nen Synodo solten lassen vertragenentscheiden, schlichten. Vgl. Art. vertragen III.2), in: DWb 15, 1934f. vnd abhandeln.verhandeln, erledigen. Vgl. Art. abhandeln 1), in: Fnhd. Wb. 1, 162.
Jst derwegen ein Synodus den nechsten dinstag nach Jnuocauit dieses Jars 1554, welcher war der 13. Februarij, zu Eisleben angestelt worden, darinnen fast alle vnserer Gnedige Herren zu Mansfelt Pastores vnd Kirchendiener erschienen. Vnd sein also beide teil in beiwesen der Gestrengen, Ehrnuesten
Hochgelerten vnd Erbaren Rethe vnd Befehlhaber vnser Gnedigen Herren nach der lenge vnd gnugsam verhoͤret worden. Vnd hat sich also aus beider teile vortra-gen befunden, das diejenige, so droben gemelte reden vnd disputationes angefochten, gnugsam vnd rechtmessige vrsachen jres anfechtens gehabt. Vnd widerumb, das der Gegenteil (er wende zu der entschuͤldi
gung fuͤr, was er wil) zu gegenwertiger vnd schedlicher zwispalt hat vrsach geben, in welchem nicht allein wir in diesen Graffschafften vnd Herrschafften vnruhig worden, sondern auch andere Lande (wie denn derselbigen Gelerten sich muͤndlich vnd schrifftlich wider offtgedachte reden vnd disputationes auffgelegt haben).Vgl. etwa: SENTENTIA MINI || STRORVM CHRISTI IN || Ecclesia Lubecensi, Hamburgensi, || Luneburgensi & Magdeburgensi, || de corruptelis doctrinae Iustifi- || cationis, quibus adse- || ritur, || Bona opera esse necessaria ad salutem: || Item, || Neminem unquam saluatum esse sine || bonis operibus: etc, || Impoßibile esse quenquam sine bonis || operibus saluari. || BASILEAE [Magdeburg 1553] (VD 16 S 5882; eine weitere Ausgabe VD 16 S 5883). Daher vns denn in keinem wege hat gebuͤren wollen,
das wir diese sachen in der stille solten vnangefochten haben lassen hingehen oder durch eine blinde vergleichung fallen zu lassen.
Vnd nach vielen vnterhandlungen im Synodo ist vns gleichwol endlich der friede entstanden, des wir vns doch zu vnserm Gegenteil in keinem wege versehen hetten, nachdem wir doch eine sehr leidliche vergleichung haben
annemen wollen, vnd hierinnen nicht das vnsere oder vnsers Gegenteils schande vnd verderben, sondern allein Gottes ehre, der verergerten Kirchen versoͤnung vnd vnsers Gegenteils beste gesuchet.
Vnd damit menniglichjedermann. wisse, warauff wir die vergleichung gestellet, wollen wir derselbigen stuͤcke erzelen:
Erstlich haben wir von vnserm Gegenteil begert, dieweil es sich hoͤren lest vnd das mit Gott vnd seinem Gewissen bezeuget, das es von guten wercken nie anders geleret vnd gehalten hab, denn wie die Augspurgische Confession mit sich brin-ge, vnangesehen das es offtgemelte reden vnd disputationes von guten wercken gebrauchet, so sey doch solchs in keinem andern
verstande geschehen denn nach ausweisung angezogener Augspurgischen Confession Vnd das es sich nu weiter durch Mund vnd Schrifft erbiete, bey der Lere von Guten wercken nach derselbigen Confession stets vnd fest mit Gottes huͤlff zu bleiben vnd zu beharren.
Zum andern, damit aller verdacht, ergernis vnd vnfried auffhoͤrete vnd abge
schnitten wuͤrde, das vnser Gegenteil verspreche vnd zusagte, das er sich offt angezogener reden vnd disputationen von Guten wercken, daher der zwispalt erwachssen, forthin enthalten woͤlte vnd sich die zeit seines lebens derselbigen nicht gebrauchen, in ansehung das solche reden vnd disputationes zweiffelhafftig, papistisch, verwickelt, dunckel, ergerlich vnd
an sich selbst nach den worten falsch sein, vnd die zu nichts anders dienen denn zu verdruͤckungUnterdrückung. der reinen Lere von der Rechtfertigung der gnaden. Vnd ob man sie gleich mit glosiren vnd erkleren auff eine rechte meinung ziehen vnd deuten wil, so gelten doch die worte an sich selbst nicht mehr, denn wie sie lauten. Gleich wie die Muͤntze nach jrem werd gilt, wie sie
geschlagen. Vnd heisset hie Vocabula ualent usu, sicut nummi.Sprichwörtlich. Vnd was ist es von noͤten, das man in der Kirchen Gottes dunckler vnd verwickelter worte gebrauche, darinnen billich alles sol geredet vnd gethan werden zur auffbawung vnd besserung der Gemeine, so man doch klar, helle, eigentlichgenau. vnd deutlich reden kan, ergernis vnd misuerstand zu verhuͤten.
Zum dritten hetten wir auch wol koͤnnen leiden, das vnser Gegenteil folgende reden fuͤr recht vnd ware erkennet hette vnd mit vns geleret, welche der Schrifft gemes sein vnd mit der Veter Spruͤchen vbereinstimmen, als das Gute wercke noͤtig sein nach der Seligkeit, zum beweis, das wir diese warhafftig durch den glauben an Jhesum Christum aus
lauterer gnaden vnd barmhertzigkeit Gottes vberkomenbekommen, erhalten. haben. Jtem, das es nicht muͤglich sey, das der, so durch den glauben aus gnaden ist selig worden, nicht solte gute wercke thun (voraus eusserliche), wo er anders alters halben dazu tuͤglichtauglich, imstande. vnd zeit zu leben hat.
Aber weitern zanck zu verhuͤten vnd das wir gerne friede gesehen, haben
wir diese vnserm Gegenteil nicht wollen anmuten.
Es sein aber solche reden von Christo selbs bestetiget, Johannis am 5. Cap., da er spricht zu dem, der da war gesund worden (on allen zweiffel nicht allein am leibe, sondern auch an der Seele): Sihe zu, du bist gesund worden, suͤndige forthin nicht mehr, das dir nicht etwas ergers widerfare.Joh 5,14.
Jtem, so sein diese reden gewis aus der lieben Apostel Schrifften, darinnen sie allzeit zuuor den grund legen, wie wir allein durch den glauben an Jhesum Christum fuͤr Gott gerecht vnd selig werden aus lauterer gnaden vnd barmhertzigkeit Gottes one zuthuen vnserer wercke. Vnd hernach fahenfangen. sie allerersten an, von guten wercken zu leren, vnd bawen diese auff
vorzuvor. gelegten grund.
Jtem, so sein gesetztedie genannten, angeführten. reden darumb gewis, das keiner kan rechte vnd gute wercke thun, die Gott angeneme vnd gefellig sein, es sey denn, das er zuuor mit Gott versoͤnet vnd verglichen ist durch den glauben an Jhesum Christum aus lauter gnaden. Denn wie kan der gute vnd Gott gefellige wercke thun,
der noch in Gottes feindschafft stehet? Vber das, so sein die rechten vrsachen vnd wircker der guten wercke Glaube, vergebung der Suͤnden, Gerechtigkeit, Seligkeit, ewiges Leben (im Geiste vnd in der Hoffnung, zun Roͤm. am 8.)Vgl. Röm 8,4.10f.13–17.23–27. vnd die Newe geburt. Vnd diese dinge hengen also aneinander, das keine gute vnd Gott gefelige wercke one sie erfolgen muͤgen.
Derhalben auch der heilige Augustinus recht schreibet: Bona opera non praecedunt iustificandum, sed sequuntur iustificatum.Vgl. Augustin, De fide et operibus liber unus, XIV (21) [PL 40, 211; CSEL 41, 62, 3f]. – Gute werck gehen nicht fuͤrher fuͤr dem, der allerersten noch sol gerechtfertiget werden, sondern sie folgen dem, der da bereit gerecht ist.
Jtem: Quomodo potest quis iusta operari, qui nondum iustus est? Quomodo
sancta, qui nondum sanctus est? Quomodo omnino uiua opera, qui nondum uiuus est?Wo? – Wie kan einer gerechte werck thun, der noch nicht gerecht ist? Wie kan er heilige werck wircken, der noch nicht heilig ist? Ja wie kan der gentzlich lebendige werck vben, der noch nicht lebet?
Auff solches erbieten vnsers Gegenteils weren wir ander Pastores vnd Seel
sorger zufriden gewesen vnd hetten vns an demselbigen bezeugen fuͤr Gott nach Christlicher Liebe, die nichts ar-ges dencket,Vgl. I Kor 13,5 (Vg); Sach 7,10; 8,17. begnuͤgen lassen Vnd vns auch getroͤstet, die liebe Christliche Kirche vnd andere Gelerten, die mit vns offterzelte reden vnd disputationes angefochten, wuͤrden sich an solcher vergleichung auch haben gnuͤgen lassen. Denn wir hieneben wolten
protestiretfeierlich be(ur)kundet. haben, so gleich etwas in dieser vergleichung were vnterlassen worden, das wir der Warheit hiemit nichts wolten begeben haben.
Wir wolten auch zum vberflus vmb friedens willen mit vnserm Gegenteil gerne durch den druck offentlich gebeten haben, wo sich jemand an solchem zwispalt geergert, das er solch ergernis wolte faren lassen vnd betrachten,
das wir, das eine Teil, so sich wider offtgemelte reden vnd disputationes, in vnsern Kirchen vngewonlich vnd vngebreuchlich, auffgelegt hat, dis der warheit zum besten nicht hette vmbgehen koͤnnen, vnd dem andern teil gestattet haben, seine sachen zum fuͤglichsten vnd glimpflichsten fuͤr der Kirchen abzulegen, mit bekentnis, das es zu solchem zwispalt vnbedacht hette
vrsach geben, das jm denn trewlich leid, wiewol es die sach nicht so vbel gemeinet, wie sie hernach gerathen, mit bitte, nach dem auch ein wort das ander verursachet,Vgl. sprichwörtlich: Ein Wort gibt das andere. das etliche hefftige wort muͤndlich vnd schrifftlich gefallen, das man dieselbigen zum besten deuten vnd auslegen wolle, denn sie also nicht gemeinet, das sie jemand an ehr vnd glimff nachteilig sein sollen.
Dieweil denn aber keine vergleichunge sich hier auff hat wollen zutragen, haben wir andern, im Synodo versamlet, der Warheit zum besten, verdacht vnd ergernis zu verhuͤten vnd andere in der standhafftigkeit bey der reinen Lere zu befestigen, gleichwol diese reden vnd disputationes verdammen vnd verwerffen wollen. Nemlich das gute werck notig sein zur
Seligkeit. Jtem, das es nicht muͤglich sey, das man one gute wercke koͤnne selig werden. Desgleichen auch die Causam sine qua non, wenn man sie wil zu der Gerechtfertigung ziehen. Vnd das gute wercke auch fuͤr dem glauben sein koͤnnen. Denn ob gleich die erkentnis vnd bekentnis der Suͤnden, rew vnd leid vnd der gleichen dinge zugleich da sein, so sein sie doch nicht
rechte vnd Gott gefellige wercke one den glauben. Daher denn auch der vnterscheid entstehet zwischen der Knechtlichen vnd Kindlichen furchtVgl. Röm 8,15. vnd zwischen derer beider furchten wercke. Vnd vornemlich darumb, das solche reden vnd disputationes zweiffelhafftig, papistisch, verwirret, dunckel, ergerlich vnd nach den worten in diesem verstande, wie sie etliche von vnserm
Gegenteil fuͤren, falsch sein vnd weiter zu nichts anders dienen denn zu verdruͤckung der reinen Lere von der Rechtfertigung der gnaden.
Jtem das wir hiemit zu verstehen geben, das wir mit den andern, so solche reden vnd disputationes verteidigen, schuͤtzen vnd schirmen, keine gemeinschaft haben. Mit freundlicher bitt, das von vns solch verdammen niemand
wolle fuͤr vngut auffnemen, das wir richtig, klerlich vnd deudlich hierinnen vnser gemuͤt vnd bekentnis dargeben. Denn wir es fuͤr Gott vnd vnserm Gewissen nicht besser verstehen. Doch bekennen wir nach der heiligen Schrifft vnd Augspurgischen Confession, das gute wercke noͤtig sein zu vielen herlichen dingen vnd nuͤtzen in denen, die alters vnd lebens
halben wircken koͤnnen, denn kleine, vnmuͤndige Kinder vnd alte Leute, so in todtes noͤten liegen vnd mit schnellem Tod vbereilet, vnd also denen der weg verkuͤrtzet wird, gute wercke (voraus eusserliche) zu thuen nicht vermuͤgen.
Also sein gute wercke nuͤtze, vnd das sie zeugen sollen von einem lebendi
gen, rechten, waren, krefftigen, wircklichen vnd thetigen glauben. Jtem, von der vergebung der suͤnden, der gerechtigkeit, seligkeit vnd vom ewigen Leben, durch den glauben erlanget. Jtem, von einem newen Leben. Jtem dienen gute wercke zu Gottes ehre vnd preis. Daher wir pflentzlin Gottes genennet werden, jn zu loben vnd zu preisen.Vgl. Jes 60,21; 61,3. Jtem, das wir dadurch Gott dancken
fuͤr seine wolthaten, an vns gewendet. Jtem, das wir durch gute wercke andern Leuten zu einem newen leben anreitzung geben. Jtem so sein sie ertzneien wider suͤnde vnd laster. Jtem so haben sie verheissung zeitlicher vnd ewiger belohnungen aus gnaden etc.
Vnd nachdem auch vnser Gegenteil im Synodo begerte, wir wolten sein er
bittenErbieten, Anerbieten, Verhandlungsangebot. zugleich vermelden, haben wir doch erstlich desselbigen ein bedencken gehabt vnd gleichwol hernach fuͤr gut angesehen, das seinem begeren moͤchte stat gegeben werden, auff das jederman vermercke, woran sich der friede gestossen. Vnd hat sich also vnser Gegenteil dis erboten, das er die offtgemelten formen zu leren, reden vnd disputationes sich der zeit
seines lebens enthalten woͤlle vnd nach der Augspurgischen Confession leren, auch allen Papistischen misuerstand dieser Propositionen verdamme, doch dieweil es nicht hat anzeigen wollen, ob diese Propositiones recht oder vnrecht sein, hat sich der Synodus nicht mit jm vergleichen koͤnnen, das er besorget, es geschehe solches nicht von hertzen vnd mit warem, auffrichtigem
Geist vnd gemuͤte. Denn helt er sie fuͤr recht, so thut er nicht, als einem fromen, trewen Lerer zustehet, das er absaget, sie zu leren; helt er sie aber fuͤr vnrecht, so ists eine grosse bloͤdigkeitFeigheit. Vgl. Art. blödekeit 2), in: Fnhd. Wb. 4, 637. vnd thuts andern zu gefallen, das ers nicht bekennet; zweiffelt er aber, ob sie recht oder vnrecht sein, wie kan er denn als ein trewer Pastor seiner sachen gewis sein vnd andere den richtigen
vnd waren weg mit volkomener versicherung zum ewigen Leben leren? Vnd stehet also seine vergleichung auff einem vngewissen grund vnd weret nicht lenger, denn bis er seine zeit ersihet,bis er seine Zeit für gekommen hält, die Gelegenheit für günstig ansieht. so ists als new als zuuor,als als = so wie vnd kan alsoin der Weise. nicht verstanden werden, das seine meinung warwahr. vnd ein ernst sey.
Wollen dich hiemit, Christlicher vnd Guͤtiger Leser, in Gottes schutz vnd
schirm befohlen haben, desgleichen vns in dein gebet, das Gott alle falsche Lere vnd Jrthumb gnediglich ausrotten woͤlle vnd vns bey der erkandten vnd bekandten Warheit bestendiglich erhalten. AMEN.
Pfarherren vnd Seelsorger in der loͤblichen Graff- vnd Herrschafft Mansfelt, im Synodo zu Eisleben versamlet den xiij. Februarij des Jars 1554,
welche die vorgehende Acta approbiret vnd sich denen vnterschrieben haben:
D. Erasmus Sarcerius,Zu Erasmus Sarcerius vgl. oben S. 357, Anm. 1. Superintendens.
Fridericus Reuber,Zu Friedrich Reuber vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, Anm. 152. Pastor D.Divi. Petri.
Hieronymus MenceliusHieronymus Mencelius (Mencel, Mentzel, Menzel) wurde am 22. Februar 1517 in Schweidnitz (Schlesien) geboren, nach den Schulen in Goldberg und Schweidnitz besuchte er 1539–1541 die Universität Wittenberg, anschließend für ein Jahr die Universität Leipzig, wo er eine Hauslehrerstelle bei D. Bernhard Ziegler versah; 1542–1553 war er Lehrer an der Lateinschule in Eisleben, 1553–1560 Oberpfarrer an St. Nicolai, 1560–1569 und 1576–1586 Oberpfarrer an St. Andreas, außerdem war er in den Jahren 1560–1590 mansfeldischer Generalsuperintendent; am 25. Februar 1590 starb er in Eisleben, am 1. März wurde er dort in St. Andreas bestattet (vgl. Pfb. KPS 6, 50; Berndorff, Prediger der Gft. Mansfeld, 83–87). M.,M. = Magister. Mencelius war 1551 in Wittenberg zum Magister promoviert worden. Pastor D. Nicolai.
Johannes Bohemus,Zu Johann Böhme vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, Anm. 154. Pastor D. Anne.
Gallus Hillebrand,Gallus Hildebrand aus Naumburg war etwa 13 Jahre lang Priester, dann von 1538 bis etwa 1547 Pfarrer in Neumark (Sachsen), 1547–1575 Pfarrer an St. Spiritus in Eisleben; dort starb er am 26. Januar 1575 (vgl. Pfb. KPS 4, 202). Pastor apud Spiritum S.
Andreas Theobaldus M.,Zu Andreas Theobald vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, Anm. 157. Diaconus apud D. Andream.
Casparus Reisingerus M.,Caspar Reißinger (Reißiger) war 1552–1559 Subdiakon an St. Andreas in Eisleben, 1559–1568 Archidiakon an St. Stephani in Aschersleben, 1568–1574 Oberpfarrer ebd.; nach seiner Absetzung zog er nach Eisleben wo er bürgerliche Nahrung suchte (vgl. Pfb. KPS 7, 118). Diaconus apud D. Andream.
Andreas Crause,Zu Andreas Krause vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, Anm. 161. Diaconus apud D. Petrum.
Andreas Rhemus,Zu Andreas Remus vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, Anm. 159. Diaconus apud D. Nicolaum.
Clemens Schaw,Zu Clemens Schaue vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, Anm. 160. Diaconus apud D. Andream.
Georgius Wesch,Zu Georg Wesch vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, Anm. 162. Diaconus apud D. Annam.
Laurentius Colditius,Laurentius Colditz (Coldicus, Colditius) war 1543–1573 Pfarrer am Catharinenstift und Kantor an St. Andreas in Eisleben, wo er am 31. Januar 1573 starb (vgl. Pfb. KPS 2, 202). Cantor Scholae Islebianae apud D. Andream.
Michael Celius,Zu Michael Coelius vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, S. 285; außerdem unsere Ausgabe Bd. 2, Nr. 4, S. 379, Anm. 116. ecclesiae Mansfeldianae Pastor.
Ciriacus Spangenberg,Zu Cyriakus Spangenberg vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, Anm. 156. eiusdem ecclesiae Diaconus.
Hieronymus Polde.Zu Hieronymus Polde vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, Anm. 165.
Johannes Roth,Zu Johannes Rhode (Roedinger) vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, S. 286. Ludimagister Scolae Mansfeldianae.
Georgius Birnbaum,Zu Georg Birnbaum vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, Anm. 167. Pastor zu Hegstedt.
Leonhardus Martmyer,Zu Leonhard Martmeyer vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, Anm. 168.
Andreas Koͤppichen,Andreas Köppichen (Köpchen), war 1554–1556 Diaconus in Hettstedt, von 1556 bis zu seiner Absetzung 1575 Pfarrer in Großörner, wo er am 17.05.1589 bestattet wurde (vgl. Pfb. KPS 5, 94). Diaconi ecclesiae Hegstetensis.
Georgius Eichorn,George Eichhorn erscheint um 1554 als Pfarrer in Siersleben (vgl. Pfb. KPS 2, 427). Vgl. Anm. 95. Pastor zu Heersleben.
Andreas Eichelbronner,Andreas Eichelbrenner (Eichelbronner) wurde in Römhild geboren, in Eisleben ordiniert; 1546–1555 war er Pfarrer in Klostermansfeld, 1555 Pfarrer in Bendeleben (vgl. Pfb. KPS 2, 423). Pastor zu Klostermansfelt.
Fridericus Rautenbusch,Friedrich Rautenbusch war bis 1558 Pfarrer in Seeburg (vgl. Pfb. KPS 7, 58). Pastor in Seburg.
Jacobus Schneidenkle,Jacob Schneidenklen (Schneidenklee, Schneidenklehn, Schneidenkler, Schneidenklahr) erscheint 1544 als Diakon in Löbejün, vor 1554 bis 1559 als Pfarrer in Schochwitz, ab 1565 als Pfarrer in Theißen (vgl. Pfb. KPS 7, 542 [drei verschiedene Einträge]). Pastor in Schochwitz.
Pancratius Reusdorffer Junior,Pankratius Reußdörfer ist um 1554 als Pfarrer in Volkmaritz nachgewiesen (vgl. Pfb. KPS 7, 133). Pastor in Volckmaritz.
Petrus Rhoderus,Petrus Roeder (Rhöder) war von 1548 bis zu seinem Pesttod im August 1566 Pfarrer zu Beesenstedt (vgl. Pfb. KPS 7, 215). Pastor in Besensted.
Johannes Rauch,Johann Rauche erscheint 1553 bis vor 1569 als Pfarrer in Höhnstedt, von 1584 bis zu seinem Tod 1587 als Pfarrer in Unterteutschenthal (vgl. Pfb. KPS 7, 55). Pastor in Heenstedt.
Michael Schaffer,Michael Schaffer (Schäfer) wurde in Leipzig von Johann Pfeffinger ordiniert, bis 1558 war er Pfarrer in Unterteutschenthal, 1558–1562 in Mötzlich (vgl. Pfb. KPS 7, 381). Pastor im Teuschenthal.
Bartholomeus Born,Bartholomäus Born war 1540–1582 Pfarrer in Dederstedt, wo er am 14. Oktober 1583 starb (vgl. Pfb. KPS 1, 460). Pastor in Dederstet vnd Hedersleben.
Christophorus Fabermolaris,Christoph Schnepfmüller (Schnepfenmüller) wurde 1529 in Eisleben geboren, dort auch 1552 ordiniert; 1552–1555 war er Pfarrer in Unterrißdorf, bis zu seiner Absetzung durch das Leipziger Konsistorium im Juni 1571 in Welbsleben, 1574–1606 in KleinWanzleben. Er unterschrieb bei einer Synode 1559 als Christophorus Zimmermüller (vgl. Pfb. KPS 7, 560) [evtl. lautet der Familienname nicht Schnepfmüller, sondern Schoepfmüller i. S. v. Mühlenschöpfer, Mühlenbauer, Mühlarzt?]. Pastor in Risdorff vnd Wormsleben.
Vitus Vopel,Veit Vopelius war von 1554 bis zu seinem Tode 1562 Pfarrer in Röblingen am See (vgl. Pfb. KPS 9, 165). Pastor in vnder vnd ober Reblingen.
Wolffgangus Huen.
Jacobus Liebe,Jacob Liebe [I.] wurde in Luckau geboren, vor 1544 war er Aedituus (Küster, Opfermann) in Volkmaritz, am 23. Februar 1544 wurde er in Wittenberg ordiniert, anschließend war er bis zu seinem Tod am 06. August 1577 Pfarrer in Hornburg/Mansfelder Land (vgl. Pfb. KPS 5, 373). Pastor in Hornburg.
Franciscus Hugo,Franziskus Hugo ist 1551–1554 als Pfarrer in Schraplau nachgewiesen (vgl. Pfb. KPS 4, 339). Pastor in Schraplaw.
Jodocus Diterich,Das Pfarrerbuch für die Kirchenprovinz Sachsen nennt M. Justus Dietherich 1549–1562 als Pfarrer in Steuden und zitiert über ihn die Bemerkung: Ein beherzter und beredter Mann, welcher 1549 dem Synodo mit beygewohnet, welchen die Hartzgrafen damals des Interims wegen in Eisleben hielten, dabey er ziemlich deutsch geredet (vgl. Pfb. KPS 2, 317). Pastor in Steuden.
Thomas Trotzschel,Thomas Trutschel (Troschel, Trutschell) starb am 06. Februar 1563 als Pfarrer in Bennstedt (vgl. Pfb. KPS 9, 44). Pastor in Benstedt.
Christophorus Ludimontanus,Christophorus Spielberg (Spielberger, Spillberg), geboren in Querfurt, war 1548–1563 Pfarrer in Stedten (dort als Manichäer abgesetzt), 1563–1569 in Volkstedt, dort starb er am 29. September 1569 nach einem Schlaganfall (Pfb. KPS 8, 311). Pastor in Steten.
Gabriel Piscator,Gabriel Fischer (Piscator) war von 1552 bis zu seinem Pesttod am 01.08.1565 Pfarrer in Alberstedt (vgl. Pfb. KPS 3, 46). pastor in Alberstedt.
Bartholomeus Leuske,Bartholomäus Leutschker (Leuschke) war bis 1554 Pfarrer in Esperstedt, 1554–1566 in Schraplau, 1566 – um 1570 wieder in Esperstedt (vgl. Pfb. KPS 5, 361) Pastor in Esperstet vnd Asendorff.
Johannes Crause,Zu Johann Krause vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, Anm. 170. Pastor zu Orner.
Georgius Eichorn,Ein George Eichhorn ist um 1554 als Pfarrer in Siersleben verzeichnet (vgl. Pfb. KPS 2, 427; oben Anm. 76). Pastor in Asendorff.
Johannes Faber,Johann Faber, um 1550 Pfarrer Rottelsdorf und Burgsdorf, wurde wegen seines üblen Lebens abgesetzt (vgl. Pfb. KPS 2, 501). Pastor in Rottelsdorff vnd Burgerndorff.
Valentinus Schreiner,Valentinus Schreyner (Schreiner) war schon vor 1546 Pfarrer in Oberrißdorf, gab aus Altersgründen 1562 sein Amt auf (vgl. Pfb. KPS 8,34) Pastor in oͤber Risdorff.
Joachimus Reichart,Joachim Reichart war vor 1552 Schulmeister in Schraplau, ab Ostern 1552 bis um 1600 Pfarrer in Erdeborn (als Filial wird Lüttchendorf angegeben), er unterschrieb 1577 die FC (vgl. Pfb. KPS 7, 76). Pastor in Erdeborn vnd Hickendorff.
Johannes Rauch,Johannes Rauch, geboren um 1531 in Eisleben, ist 1551 an der Universität Wittenberg nachgewiesen, 1553 wurde er in Mansfeld ordiniert, für die Jahre 1552–1574 ist er als Pfarrer zu Wolferode verzeichnet, 1574–1583 amtierte er in Sohlen, wurde wegen Unkenntnis und wegen seines Lebenswandels abgesetzt und starb am 02.02.1594 in Schlitz (?) (vgl. Pfb. KPS 7, 54f). Pastor in Wimelburg vnd Wolffroda.
Johannes Nauwird,Johann Neuwirt war Pfarrer in Kressenfeld (Kreisfeld) bis zu seinem Tode am 29. August 1568 (vgl. Pfb. KPS 6, 300). Pastor in Kressenfelt.
Bonauentura Wotenaw,Bonaventura Wutenach (Wutenaw, Wetenaw) war bis zu seinem Tod 1554 Pfarrer in Hergisdorf. Er wurde auf dem Weg nach Halberstadt von einem Drescher ermordet, der ihn begleitete; Anstifterin zum Mord war seine Ehefrau. Diese und der Mörder wurden 1556 hingerichtet (vgl. Pfb. KPS 9, 470f). Pastor in Hergesdorff.
Johannes Herbordus,Johannes Herbordus (Herbrod), geboren in Quedlinburg, vor 1553 Schulmeister in Helbra, 1553–1560 Pfarrer in Ahlsdorf bei Mansfeld (mit Filial Ziegelrode [!]), 1562–1569 Pfarrer in Steuden, von 1572 bis zu seinem Tod 1574 Pfarrer in Beesenstedt (vgl. Pfb. KPS 4, 111). Pastor in Alsdorff vnd Ligelrode.
Jacobus Schnapauff,Jacob Schnappauf war 1524–1570 Pfarrer in Wippra (vgl. Pfb. KPS 7, 540). Pastor in Wippra.
Johannes Sternberg,Johann Sternberg(k), geboren in Mansfeld, 1554–1564 Pfarrer in Friesdorf, 1564–1565 Pfarrer in Freist, 1565–1570 Pfarrer in Oppenroda, 27.05.1570–1573 Pfarrer in Wippra, anschließend wieder in Oppenroda (vgl. Pfb. KPS 8, 393). Pastor in Frisdorff vnd Ramelburg.
Jacobus Pusch,Möglicherweise handelt es sich um Jakob Busch (Pusch), geb. um 1520 in Plauen, um 1540 an der Universität Wittenberg immatrikuliert, 1547 Pfarrer in Rodersdorf bei Plauen (vgl. SPB II/1, 97). Pastor in Jsenrode.
Joachimus Naß,Joachim Naß war 1547–1549 Diakon an St. Annen in Eisleben, 1550–1554 Pfarrer in Abberode; 1554 wechselte er in seinen Geburtsort Osmarsleben; 1559–1565 Diakon an St. Nicolai in Eisleben, dort wurde er begraben am 02.08.1565 (vgl. Pfb. KPS 6, 256). Pastor in Aberode, Hermsrode, Ruckerode, Steinbruͤck.
Laurentius Dempffel,Laurentius Tempel aus Miltenberg (Franken) war 1541–1554 Pfarrer in Friesdorf, 1554–1562 Pfarrer in Königerode (vgl. Pfb. KPS 8, 507). Pastor in Koͤnigsrode.
Georgius Montanus,Um 1546 ist ein Georg Montanus als Pfarrer in Alsleben/Saale (Dorf) und Senior des Domkapitels St. Johannis Baptistae in Alsleben/Saale (Stadt) bezeugt (vgl. Pfb. KPS 6, 143). Der oben genannte Ort dürfte Rothenburg an der Saale sein. Pastor in Rottenburg.
Wendelinus von Helbach,Das Pfb. KPS 9, 328 nennt als ersten evangelischen Pfarrer von Sylbitz (bis 1553) Secundus Wendelinus, geboren in Helpach. Pastor in Salwitz.
Thomas Vrsinus,Thomas Ursinus, aus Wittenberg gebürtig, war bis um 1557 Pfarrer in RothenSchirmbach, anschließend wirkte er als Pfarrer an St. Annen in Eisleben, ehe er 1567 nach Bernburg wechselte (vgl. Berndorff, Prediger der Gft. Mansfeld, 97). Pastor in Schirnbach.
Johannes Lenpold,Für Großosterhausen (und Kleinosterhausen) verzeichnet das Pfb. KPS 10, 270 als Pfarrer 1541–1558 Martin Wend. Diese Angabe kann für 1554 schwerlich zutreffen. Möglicherweise handelt es sich um Johannes Leopoldus, an der Universität Wittenberg 1549 nachgewiesen, angeblich 1558 in Magdeburg ordiniert, 1558–1577 Pfarrer in Schermcke, gestorben in Quedlinburg am 21. Juli 1583 (vgl. Pfb. KPS 5, 348f). Pastor in utroque Osterhausen.
Johannes Schutz,Johann Tobias Schütze, um 1550 Pfarrer auf der Heyde, um 1555 Pfarrer in Holdenstedt (vgl. Pfb. KPS 8, 150). Pastor in Holnstedt.
Johannes Reichardus, Pastor in Alnstedt.
Cyriacus Thubentalis,Cyriacus Taubenthal (Tubenthal), geboren in Görsbach Ende des 15. Jahrhunderts, nach Besuch der Universität Erfurt 1524–1528 Pfarrer in Ringleben/Kyffhäuser, anschließend Schulmeister in der neuen Schule des Rates zu Nordhausen im Predigerkloster; vor 1540 wurde er Pfarrer in Wolferstedt, wo er am 16. September 1563 starb (vgl. ThürPfb 5, Nr. 1034). Pastor in Wolferstedt.
Simon Spirensis, Pastor in Mittelhausen.
Georgius Weber,Es könnte sich um den für 1543–1549 als Diakon an St. Nicolai in Eisleben bezeugten Georgius Weber handeln (vgl. Pfb. KPS 9, 257). Pastor in Emsdorff.
Benedictus Quelmaltz, Pastor in Winckel.
Johannes Faber, Pastor in Heimdorff.
Johannes Faber,Johann Faber, geboren in Tumdorf bei Erfurt, war 1549 Diakon in Laucha, 1549–1555 Pfarrer in Niederröblingen, 1556–1558 in Niederklobikau, 1558–1563 in Volkstedt. Wurde wegen bösen Lebenswandels abgesetzt und wurde Feldprediger (vgl. Pfb. KPS 2, 501). Pastor in vnder Reblingen, Emlingen.
Caspar Koler, Pastor in Kalbritte.
Johannes Leigerus, Pastor in Landgraffrode.
Simon Sartoris,Simon Schneider (Sartorius) war 1529–1567 Pfarrer in Helfta (vgl. Pfb. KPS 7, 556). Pastor in Helffte.
Simon Lortz,Simon Lerdsch (Curtius) starb 1557 als Pfarrer in Polleben [!] (vgl. Pfb. KPS 5, 352). Pastor in Pollenbon.
Simon Pastoris,Simon Pistorius ist für die Jahre 1552 bis nach 1554 als Pfarrer in Volkstedt bezeugt. Möglicherweise war derselbe Simon Pistorius vorher Pfarrer in Söllichau (vgl. Pfb. KPS 6, 515 [2 Einträge]). Pastor in Volcksted.
Georgius Morgenstern,Zu Georg Morgenstern vgl. unsere Ausgabe Nr. 6, Anm. 171. Pastor in Leimbach.
Pancratius Koͤnigsdorffer Senior,Pancratius Kunsdörffer (Kunstdörfer, Königsdorfer) [I.] aus Franken, der letzte Prior des Klosters Mansfeld, war um 1526 Pfarrer in Biesenrode, um 1530 Pfarrer in Rotha, 1533 bis zu seinem Tod am 12.02.1564 Pfarrer in Vatterode (vgl. Pfb. KPS 5, 223). Pastor in Vatteroda, Greuenstuel, Biscoborn vnd Wimelrode.
Johannes Nouihagius,Johannes Neuhagen (Nauenhain, Neuenheiliger, Novihagius) erscheint 1552–1554 und 1560– 1562 als Pfarrer in Annarode, von 1562 bis zu seinem Tode 1566 war er Pfarrer in Leimbach bei Mansfeld (vgl. Pfb. KPS 6, 261[Nauenhain]; 291[Neuhagen]). Pastor in Anroda, Larentzen, Mollendorff vnd Blumerode.
Petrus Lelig,Petrus Selig (Lelius), 1542–1560 Pfarrer in Thondorf (vgl. Pfb. KPS 8, 213). Pastor in Todendorff.
Jacobus Stelwagen,Jacob Stellwagen war bis 1533 Diaconus in Hettstedt, 1533 Pfarrer in Vatterode, 1533–1553 in Bräuerode, 1553–1556 Oberpfarrer und Dekan in Heldrungen (vgl. Pfb. KPS 8, 380). Pastor in arce Heldrungen.
Laurentius Cletting,Laurentius Kletting [I.] war von 1560 bis zu seinem Tode 1590 Pfarrer in Reinsdorf bei Artern. Zuvor war er dort Substitut, jedoch wohl nicht erst seit 1559, wie im Pfb. KPS 4, 579, angegeben, sondern schon deutlich länger, zumal sein Sohn schon 1548 dort geboren wurde. Pastor in Reinsdorff.
Christophorus Cocus,Christoph Koch war 1553–1571 Pfarrer in Hauteroda (vgl. Pfb. KPS 5, 32). Pastor in Rhoda.
Johannes Reiffschneider,Johannes Reiffschneider soll 1550 als Pfarrer in Bretleben gestorben sein (vgl. Pfb. KPS 7, 88). Es steht zu vermuten, dass Samuel Bornhausen nur bis 1553/54 Pfarrer in Bretleben war, anschließend in Polleben. Reiffschneider könnte dann 1554–1557 Pfarrer in Bretleben gewesen und dort verstorben sein. Vmtl. beziehen sich beide Einträge zu Samuel Bornhausen auf dieselbe Person (vgl. Pfb. KPS 1, 466). Pastor in Bretla.
Doctor Valentinus VigeliusD. Valentinus Vigelius (Weigelius) [I.], geb. in Löwenberg (Schlesien), wurde am 29. Mai 1534 an der Leucorea immatrikuliert, erwarb dort den theologischen Doktorgrad, 1542–1544 (1546) war er Nachmittagsprediger und Superintendent in Eisleben, bis 1552 Pfarrer in Katharinenrieth, 1552–1559 Oberpfarrer in Artern (vgl. Pfb. KPS 9, 112). missis literis propositionibus contradixit.
Christianus Topff,Christian Topf aus Nordhausen war 1549–1557 Pfarrer in Schönfeld bei Artern, 1557–1560 Diaconus an St. Nicolai in Nordhausen, 1560–1563 Pfarrer in Liebenrode, 1560 und 1563 wurde er jeweils abgesetzt, er starb im Hospital seiner Heimatstadt durch Suizid (vgl. Pfb. KPS 8, 585f). Pastor in Schoͤnfelt.
Valentinus Grun,Valentin Grun (Grune, Gruner, Grün) war 1542–1545 Pfarrer in Reinsdorf bei Artern, 02.02.1545–1573 in Gehofen (vgl. Pfb. KPS 3, 406). Pastor in Jehouen.
Paulus Schilling, Pastor ibidem.
Johannes Sprung,Johannes Sprung war vor 1556 Pfarrer in Katharinenrieth, anschließend bis 1587 Oberpfarrer in Heldrungen, er wurde wegen Ehebruchs enthauptet (vgl. Pfb. KPS 8, 323). Pastor in Cathrin vnd Niclasried.
Michael Nouius,Michael Novicus (Nonius) war bis etwa 1554 Pfarrer in Katharinenrieth (vgl. Pfb. KPS 6, 346). Pastor ibidem.
Jacobus Galle,Jakobus Galle (Calle) war vor 1539 Pfarrer in GroßSchierstedt, wo er bei einem Aufruhr des Landes verwiesen und abgesetzt wurde, und am KatharinenHospital Aschersleben, 1539 führte er in Ostrau bei Halle die Reformation ein und versah die Pfarrstelle bis 1545, 1546–1555 war er Pfarrer in Welbsleben (vgl. Pfb. KPS 3. 190). Pastor in Wolffsleben.
Johannes Schola,Johannes Schola war um 1550 bis zu seinem Tod im Januar 1571 Pfarrer in Quenstedt (vgl. Pfb. KPS 7, 568). Pastor Quenstetensis.
Andreas Lange,Andreas Lange aus Leisnig (Chemnitz) erwarb an der Leucorea den Magistergrad und war nach seiner Ordination in Wittenberg 1544–1546 Pfarrer in Welbsleben, 1546–1568 (1575) Pfarrer in Sylda, 1568–1571 Pfarrer in Alterode. Ursprünglich soll er Stadtschreiber und Tuchhändler in Harzgerode gewesen sein, vmtl. davor im Barfüßerkloster Zwickau (vgl. Pfb. KPS 5, 260). Pastor Sylodensis.
Stephanus Mentzel,Stephan Mengel, geboren 1523, war ab 1545 Pfarrer in Arnstedt, wurde 1571 abgesetzt wegen seiner Unterschrift unter das Corpus doctrinae Philippi Melanchthonis, um 1595–1599 war er Pfarrer in Sylda, bis zu seinem Tod am 31. Oktober 1607 Schlossprediger auf dem Arnstein (vgl. Pfb. KPS 6, 52). Pastor in Arnsted.
Johannes Schroter,Johann Schröter war bis 1555 Pfarrer in Alterode (vgl. Pfb. KPS 8, 55). Möglicherweise ist er identisch mit dem gleichnamigen ersten evangelischen Pfarrer von Belleben, dort 1556–1563 (vgl. Pfb. KPS 8, 56). Pastor Altenrodensis.
Johannes Lelcke, Pastor in Herbigerode.
Valentinus Hemberg,Valentinus Hemberg ist um 1554 als Pfarrer in Friedeburg nachgewiesen (Pfb. KPS 4, 81). Pastor in Frideburg.
Adrianus Eichelbronner,Adrian Eichelborner war 1550–1566 Pfarrer in Fienstedt, 1566–1568 Pfarrer in Wettin (Pfb. KPS 2, 423). Pastor in Finstedt.
Laurentius Moritz, Pastor in Mollendorff.
Andreas Heidenreich,Andreas Heidenreich aus Querfurt starb 1562 als Oberpfarrer in Gerbstedt (vgl. Pfb. KPS 4, 27). Pastor in Gerbstedt.
Johannes Sternberg, Pastor im Frideburgischen thal.
Petrus Wermannus,Peter Wermann war bis 1562 Pfarrer in Heiligenthal mit Lochwitz (vgl. Pfb. KPS 9, 343). Pastor im Heilgenthal vnd Lochwitz.
Balthasar Volckmar M.,Magister Balthasar Falckmann (Volckmar) aus Coburg war von Juli 1551 bis 1562 Pfarrer in Bornstedt/Mansfelder Land, anschließend in Allstedt (vgl. Pfb. KPS 2, 514). Pastor in Bornstedt.
Johannes Kolbenubi,Johann Kolbenach war vor 1527 Pfarrer in Gehofen, anschließend bis zu seinem Tod am 30.10.1559 Pfarrer in Großleinungen (vgl. Pfb. KPS 5, 74). Pastor ibidem.
Johannes Rust, Pastor in Rota.
Johannes Worrich, Pastor.
Bernhardus Trachter.
Etliche zeugnis D. Lutheri seliger,
dadurch des Synodi Acta confirmiret vnd bestetiget werden.Aus dem ersten deudschen Tomo:Auszüge aus Luthers Großem Galaterkommentar (lateinisch 1535) in der Übersetzung von Justus Menius, enthalten im ersten Band des deutschen Teils der Wittenberger LutherAusgabe (Erstdruck 1539).
Es scheinet wol, als sey es zumal ein schlecht vnd geringe ding vnd one alle fahr, das man das gesetze mit dem Euangelion vnd den glauben mit den wercken vermenge, aber wenn mans im grunde vnd bey dem liecht eben besihet, so ists gewis vnd findet sich also, das solch leren vnd treiben auff
die werck als noͤtig zur seligkeit mehr vnd groͤssern schaden thut, denn keine menschliche Vernunfft jmer mehr begreiffen oder oder verstehen kan; denn es wird nicht allein die erkentnis der gnaden dadurch verdunckelt, sondern Christus mit allen seinen wolthaten wird dadurch weggerissen vnd das gantze Euangelium (Wie S. Paulus alhie zeuget) verkert. Nu ist aber
solchs grossen vbels keine andere vrsache denn eben vnser eigene Natur, welche, wenn sie die suͤnde erschreckt vnd beisset, kan sie keine andere weise ersehen, dadurch sie sich herauswircke, denn durch die werck, darumb gedenckt sie in der gerechtigkeit des gesetzes zu leben vnd auff dem
vertrawen jrer eigenwerck zu bestehen, weis vnd verstet derhalben gar nichts von der predigt des Glaubens vnd der gnaden, one welche es doch vnmuͤglich ist, das eins Menschen gewissen zu frieden sein muͤge.Vgl. Luther, WA 40 I, 115,18–25 (In epistolam S. Pauli ad Galatas Commentarius, 1535).
Es ist nur ein einiges Exempel des glau-bens, nemlich das man gleube an Jhesum Christum, vnd wie dieser glaube allein zur seligkeit von noͤten
ist, also muͤssen jn auch alle Menschen (so da wollen selig werden) haben.Vgl. Luther, WA 40 I, 160,19–21 (In epistolam S. Pauli ad Galatas Commentarius, 1535).
Es ist beschlossen im Concilio zu Jerusalem, das die beschneidung vnd das Gesetze zur Seligkeit nicht von noͤten, sondern das der glaube an Jhesum Christum allein gnug sey.Der Satz hat keine völlige Entsprechung in der lateinischen Vorlage (vgl. WA 40 I, 161,21– 23), die Übersetzung des Menius lautet an der einschlägigen Stelle wie folgt: So ich [Paulus] doch alle gleubigen zu Jerusalem zu zeugen habe / dazu auch die Apostel selbs / das ich in dieser sachen so viel erhalten habe / das ganz vnd gar das widerspiel / ist fur recht erkand vnd beschlossen worden. Als nemlich / das die Beschneittung vnd das Gesetz zur seligkeit nichts von noͤten / sondern der glaube an Jh[e]sum Christum allein gnug sey. (VD 16 L 3327 [Wittenberger Ausgabe, dt. Bd. 1, Aufl. 1556], Bl. 46v).
So ist nun die warheit des Euangelij: Luther, Wittenberger Ausgabe, dt. Bd. 1 (1539), Bl. 50r.Die Warheit des Euangelij ist, das vnsere gerechtigkeit alleine durch den glauben kompt, one alle werck allerley gesetze; dagegen ist das das Euangelium verfelschen, das man leret, wie wir wol durch den glauben gerecht werden fuͤr Gott, doch also, das die werck des gesetzes zu gleich dabey sein vnd dazu auch helffen; mit diesem anhang vnd zusatz haben die falschen Apostel
das Euangelium geprediget. Vnsere Papisten vnd Sophisten haben eben dergleichen auch gelert, das man solle an Christum gleuben vnd das der glaub die grundfest sey der Seligkeit, aber doch koͤnne derselbige Glaube niemand gerecht machen, es seywere: Luther, Wittenberger Ausgabe, dt. Bd. 1 (1539), Bl. 50v. denn fides formata, das ist: er hat denn seine rechte gestalt von der liebe zuuor empfangen; das ist nicht die warheit, sonder
falsch, betrieglich vnd teuscherey des Euangelij etc.Vgl. Luther, WA 40 I, 163,28–164,18 (In epistolam S. Pauli ad Galatas Commentarius, 1535).
Der glaub allein macht gerecht, der durchs wort Christum ergreiffet vnd in demselbigen geschmuͤckt vnd geziert wird, vnd nicht der glaub, der die liebe zu sich beschleusset. Denn sol der glaub gewis vnd bestendig sein, so mus er nichts anders ergreiffen noch sich an etwas anders halten
denn nur an den einigen Christum; denn in not des gewissens kan er sonst auff keinem andern grunde bestehen denn auff dieser edelen Perlen alleine.Vgl. Luther, WA 40 I, 165,13–17 (In epistolam S. Pauli ad Galatas Commentarius, 1535).
Es kan die RotenmeisterAnführer der gegnerischen, von der reinen Lehre abgefallenen Menge. Vgl. Art. Rottenmeister 2), in: DWb 14, 1321. hie nicht helffen, ob sie lange vnd viel sagen wolten (wie sie denn her auff gar schlipffericher ban zu gehen vnd jmerdar von
einer seiten auff die ander zu wancken pflegen):schließende Klammer gegenüber dem Druck ergänzt. Ey man sol ja den glauben auff die werck, leiden vnd verdienst nicht setzen. Aber man sol vnd muͤsse dennoch gleichwol wercke haben als noͤtige ding zur seligkeit? Das ist nichts gered. Denn sind sie zur Seligkeit noͤtig, so kan man die Seligkeit on sie gewislich nicht erlangen; kan man aber die Seligkeit one sie nicht
erlangen, so macht der glaube auch allein nicht selig. Das ist aber falsch vnd wider die gantze heilige Schrifft, wie droben mechtig vnd reichlich beweiset ist.Bislang nicht nachgewiesen.
Aus dem vierden Tomo fol. 550.In der seitenidentischen (?) Ausgabe des Bandes von 1568 auf fol. 552v.
Also istsist es hie: WA 15, 580,28. den Aposteln auch gegangen, da die predigt angieng, die Paulus
treib vnd auch Petrus, sonderlich vnter den Heiden, das allein der glaub selig machete, so das hertze sein vertrawentrawen: WA 15, 580,30. vnd zuuersicht setzet auff Gottes gnade; da fielen herein, die auch Christen waren, liessen sich duͤncken, sie hetten den heiligen Geist, traten auff vnd sagten, es were nicht mit dem glauben alleine gethan, man muͤste sich auch beschneiden lassen, sonst wuͤrde
man nicht selig. Was haben diese gesucht, denn das Christus zu boden gienge vnd sein leiden nicht gelten solte. Woweil: WA 15, 580,35. sie darauff stuͤnden, man wuͤrde on das Gesetze nicht selig, Noch haben sie: WA 15, 581,23; Obwohl dieselbigen: Wittenberger Ausgabe, dt. Bd. 4 (1568), Bl. 552v.so seind gleichwol die, so die Apostel selbs gehoͤretgehoͤret haben: Wittenberger Ausgabe, dt. Bd. 4 (1568), Bl. 552v. das Euangelium predigen, reichlicher denn wir, sind gleich wol so tieff ym yrthum gestickt: WA 15, 581,24; sind sie gleich wol : Wittenberger Ausgabe, dt. Bd. 4 (1568), Bl. 552v.in jrem Gesetz, jn blut vnd fleisch erseuffet.Vgl. Luther, WA 15, 580,28–581,25 (Predigt über Apostelgeschichte 15, 1524). Wenn drey Apostel nicht gestanden
weren, were der gantze hauff dahin gefallen vnd hettehetten: Wittenberger Ausgabe, dt. Bd. 4 (1568), Bl. 552v. geschlossen, das man muͤste des Gesetzes werck als noͤtig halten etc.Vgl. Luther, WA 15, 581,31–33 (Predigt über Apostelgeschichte 15, 1524).
Jtem aus dem sechsten Tomo, Fol. 165.166.Der Text der Wittenberger Ausgabe, dt. Bd. 6 (1553), fol. 165v–166r, stimmt im wesentlichen mit den nach WA verzeichneten Abweichungen überein.
Doch weil: WA 30 III, 366,24.Jtem, dieweil ich sehe, das diesen Heuptartickel der Teufel jmer mus les
tern durch seine Sewlerer vnd nicht ruhenrugen: WA 30 III, 366,25. noch auffhoͤren kan, So sag ich, D.Doctor Martinus: WA 30 III, 366,26. Luther, vnsers Herrn Jhesu Christi unwirdiger Euangelist: WA 30 III, 366,26.Euangelist, vnwirdig, das diesen Artickel (dznicht in WA 30 III, 366,27. der glaube allein one alle werck macht gerecht fuͤr Got) sol lassen stehen vnd bleiben der Roͤmisch Keiser, der Tuͤrckische Keiser, der Tarterische Keiser, der Persen Keiser, der Bapst, alle Cardinel, Bischoff, Pfaffen,
Moͤnche, Nunnen, Koͤnige, Fuͤrsten, Herren, alle Welt sampt allen Teufeln, vnd sollen das Hellische fewer dazu haben auff jren kopff vnd keinen danck dazu. Das sey mein, Doctor Luthers, einsprechen vom heiligen Geiste vnd das rechte, heilige Euangelium.Vgl. Luther, WA 30 III, 366,24–33 (Glosse auf das vermeinte kaiserliche Edikt, 1531). Vnd solten alle Teufel vnd Welt sich zureissen vnd bersten, so ists jagleichwohl, dennoch. war; ist ers aber alleine, der sunde weg: WA 30 III, 367,24f.die
suͤnd hinweg nimpt, so koͤnnen wirs mit vnsern wercken nicht sein; so ists ja vnmuͤglich, das sieich: WA 30 III, 367,26. solchen einigen vnd allein Erloͤser von Suͤnden, Jhesum, anders denn mit dem glauben fassen vnd erlangen muͤgen.muͤge:WA 30 III, 367,27. Mit wercken ist vnd bleibet er vnergriffen etc.Der anschließend zitierte Abschnitt schließt in der Vorlage direkt an, es gibt keine Auslassung, die durch etc. angedeutet werden könnte. Die Kustode auf Bl. D 1r lautet Jtem/; demnach war zunächst vorgesehen, auf D 1v mit dem Zitat aus Wittenberger Ausgabe, dt. Bd. 6, fol. 200v, fortzufahren.Vgl. Luther, WA 30 III, 367,23–28 (Glosse auf das vermeinte kaiserliche Edikt, 1531).
Weil aber allein der glaube, fuͤr vnd eher die werck folgen, solchen
Erloͤser ergreiffet, so mus es war sein, das allein der glaube fuͤr vnd one werck solche erloͤsung fasse, welchs nicht anders sein kan, den gerecht werden; denn von suͤnden erloͤset oder suͤnde vergeben haben, mus nichts anders sein, denn gerecht sein oder werden.werden etc.: WA 30 III, 367,32. Aber nach solchem glauben oder empfangener Erloͤsung oder sunde vergebung: WA 30III, 367,33.vergebung der suͤnden oder
gerechtigkeit folgen als denn gute werck als solchs glaubens fruͤchte. Das ist vnser Lere, vnd also leret der heilige Geist vnd die gantze heilige Christenheit, dabey wir bleiben in Gottes namen.Vgl. Luther, WA 30 III, 367,28–36 (Glosse auf das vermeinte kaiserliche Edikt, 1531).
Jtem Folio 200. fac. 2. Also folget, das werck leren muͤssen Teuffels leren vnd abtrennigeabtrennung: Luther, Wittenberger Ausgabe, dt. Bd. 6 (1553), Bl. 200v vom glauben sein, denn niemand leret wercke, der sie nit
noͤtig achte, from vnd selig zu machen; wo er sie nicht noͤtig achtet, wuͤrde er sie vergeblich: Luther, Wittenberger Ausgabe, dt. Bd. 6 (1553), Bl. 200v.werde er sie nit vergeblich leren.Vgl. Luther, WA 8, 600,37–39: Ita fit, ut doctrina operum necessario sit doctrina daemoniorum et discessio a fide. Nemo autem opera docet, quod ea non necessaria putet ad iustitiam et salutem, nisi enim necessaria putet, frustra docebit. (De votis monasticis, 1521).
Aus dem vij. Tomo fol. lxi. facie j.
Zum achten, hie ist vleissig zu mercken vnd je mit ernst zu behalten, das allein der glaube one alle werck from, frey vnd selig macht, etc.Luther, WA 7, 23,24.27f (Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520). Jtem fac.
2. Das dir vnmuͤglich ist mit allen wercken der gebot, der viel vnd doch kein nutz sein muͤssen, das wird dir leicht vnd kurtz durch den glauben, denn ich nicht in WA 7, 24,16; sinngemäß ergänzt nach Z. 10.(spricht Gott) hab kuͤrtzlich in den glauben gestellet alle ding, das wer jn hat, sol alle ding haben vnd selig sein, wer jn nicht hat, sol nichts haben.Vgl. Luther, WA 7, 24,14–17 (Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520).
Also sehen wir, das an dem glauben ein Christen mensch gnug hat, darffbedarf.
keins wercks, das er from sey; darff er denn keins wercks mehr, so ist er gewislich entbunden von allen geboten vnd gesetz-en; ist er entbunden, so ist er gewislich frey. Das ist die Christliche freiheit, der einig glaub, derder do: WA 7, 25,2. macht, nicht das wir muͤssig gehen oder vbel thun muͤgen, sondern das wir keines wercks beduͤrffen, zur froͤmkeit vnd seligkeit zu erlangen etc. Vgl. Luther, WA 7, 24,35–25,4 (Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520).
Jtem fol. 63. fac.1. Daraus man klar sihet, wie ein Christen mensch frey ist von allen dingen vnd vber alle ding, also das er keiner guten werck darzu bedarff, das er from vnd selig sey, sonder der glaub bringets jm alles vberfluͤssig. Vnd wo er so toͤricht were vnd meinet, durch ein gut werck from, frey, selig oder Christen werden, so verleuert er den glauben mit allen din
gen, gleich als der hund, der ein stuͤck fleisch im mund trug vnd nach dem schemenSpiegelbild. in dem wasser schnapt, damit fleisch vnd schem verlor.Vgl. Luther, WA 7, 28,19–25 (Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520). Luther nimmt hier eine bekannte äsopische Fabel auf; vgl. WA 50, 457,1–11 (Etliche Fabeln aus Äsop, 1530).
Jtem Fol. 65. So denn die werck niemand from machen vnd der Mensch zuuor mus from sein, ehe er wirckt, so ists offenbar, das allein der glaube aus lautern gnaden durch Christum vnd sein wort die Person gnugsam from vnd
selig mache,machet: WA 7, 32,30. vnd das kein werck, kein gebot einem Christen not sey zur seligkeit, sondern er frey ist von allen geboten vnd aus lauterer freiheit vmb sonst thut alles, was er thut, nichts damit gesucht seines nutzes oder seligkeit, denn er schon sat vns selig ist durch seinen glauben vnd Gottes gnade, sondern nur gott darynnen gefallen.: WA 7, 32,34.thut gute werck nur Gott zu gefallen etc. Zum 24. Widerumb de
me, der one glauben ist, ist kein gut werck fuͤrderlich zur froͤmkeit vnd seligkeit; widerumb kan kein boͤse werck jn boͤse vnd verdampt machen sonder der vnglaube der die Person vnd den baum boͤse machet der thut boͤse vnd verdampte werck darumb wenn man boͤse oder from wird hebet sichs nicht an den wercken an sondern an dem glauben etc.Vgl. Luther, WA 7, 32,27–33,3 (Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520).
Der Mensch lebet nicht allein in seinem leibe, sondern auch vnter andern Menschen auff Erden, darumb kan er nicht one werck sein gegen die selbigen, er mus ja mit jnen zu reden vnd zu schaffen haben. Wiewol jm derselbigen werck keines not ist zur froͤmigkeit vnd Seligkeit etc.Vgl. Luther, WA 7, 34,25–29 (Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520).
Jtem fol. 66. Zum 27. Also sol ein Christen mensch wie Christus, sein heupt,
vol vnd sat, vnd jm auch begnuͤgen lassen an seinem glauben, denselben jmer mehren, welcher sein leben, froͤmkeit vnd seligkeit ist, der jm gibt alles, was Christus vnd Gott hat, etc.Vgl. Luther, WA 7, 35,20–23 (Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520).
Wolan, mein Gott hat mir vnwirdigen, verdampten Menschen one alle verdienst leuterlich vmb sonst vnd aus eitel barmhertzigkeit gegeben durch vnd
in Christo vollen reichthumb aller froͤmigkeit vnd seligkeit, das ich hinfurt nichts mehr bedarff denn gleuben, es sey also etc.Vgl. Luther, WA 7, 35,28–32 (Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520).
Wie viel nu das werck Christo not war vnd gedienet hat zu seiner froͤmkeit oder seligkeit, so viel sind alle ander sein vnd seiner Christen werck jnen not zur seligkeit, sondern sind als freie dienste zu willen vnd besserung der
andern etc.Vgl. Luther, WA 7, 36,27–30 (Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520).
Aus dem vierden Tomo, fol. 131.Tatsächlich fol. 331. Vgl. Luther, EA1 19, 218 (aus einer Auslegung von Gal 1,4f), deutsch nicht in WA enthalten (vgl. aber die Bemerkung in WA 40 I, 5, Nr. 2b). Es handelt sich um die Übersetzung eines Abschnitts aus Luthers Großem Galaterkommentar von 1531, angefertigt von Justus Menius und erstmals 1538 bei Hans Weiß in Wittenberg im Druck erschienen [VD 16 L 6700: Der Spru || ch S. Pauli Gal. j. || (Christus hat sich selbs fur || vnser Sunde geben / Das er || vns errettet von dieser gegen || wertigen argen Welt) etc. Al= || len betruͤbten vnd engstigen || gewissen heilsam vnd troͤst= || lich. Durch D. Mart. || Luther ausgelegt.]; 1551 wurde die Auslegung bei Georg Hantzsch in Leipzig erneut im Druck veröffentlich, und zwar in Verbindung mit einem weiteren Text unter dem Titel: Zwo Predigten des || Ehrwirdigen herren Docto= || ris Martini Lutheri. || Die Erste von Jhesu Christo / darin der heubt || artickel vnsers heilig) Christlichen glaubens || (Jch gleube an Jhesum Chri= | stum etc.) gehandelt vnd er= || kleret wird. || Die Andere vber den Spruch S. Pauli zun || Galatern am Erst) / Christus hat sich || selbs fur vnser sünde gegeben / || darinn der Apostel den Haubtartickel des || Christlichen glaubens von Jhesu Christo / || (das der Mensch gerecht werde / ohne || des Gesetzs werck / allein durch || den glauben an jhn) || handelt. || Mit einer Vorred / || Zu diesen grewlichen letzten zeiten || sehr nuͤtzlich vnd troͤstlich || zulesen. (VD 16 L 7272; der einschlägige Teil wird auch als VD 16 L 6701 geführt). In Band 1 des deutschen Teils der Wittenberger LutherAusgabe erschien 1539 der Große Galaterkommentar vollständig in der Übersetzung des Justus Menius (vgl. oben Anm. 143).
So gedencke nu vnd ruͤste dich mit vleis, auff das du geschickt seist nicht allein, wenn du ausserhalb der anfechtunge mit deinem gewissen wol zu frieden bist, sondern wenn du eben in hoͤchsten noͤten vnd fahr mit der
Suͤnde vnd Tod kempffen must, wenn dein Gewissen der begangen Suͤnden eindencken wird vnd erschricket: Luther, Wittenberger Ausgabe, dt. Bd. 4 (1568), Bl. 331r.begangene Suͤnde eingedenck wird vnd dich erschrecket vnd der Sathan mit rechtem ernste dir vnter augen gehet vnd mit gantzer macht sich vnterstehet, dich mit der grossen last deiner Suͤnde gleich als mit einer Sindflut zu vberfallen, von Christo abzuschrecken vnd zu veriagen vnd endlich in verzweifflung zu
dringen. Alsdenn gedencke,gedencke (sage ich): Luther, Wittenberger Ausgabe, dt. Bd. 4 (1568), Bl. 331r. das du mit mutigen hertzen vnd starcken, festen glauben sagen koͤnnest: Christus, Gottes Son, ist gegeben, nicht fuͤr der heiligen Gerechtigkeit, noch fuͤr der Engel vnschuld, sondern fuͤr der armen Suͤnder vngerechtigkeit; were ich gerecht vnd hette keine Suͤnde, so doͤrffte ich Christus, des Mitlers, nicht, der mich mit Gott versoͤnet.
Warumb wilstu mich denn so verkerter weise zum Heiligen machen, du heiloser Satan, vnd eitel gerechtigkeit von mir fordern, der ich doch gar nichts denn nur eitel Suͤnde habe etc.?Vgl. Luther, WA 40 I, 87,32–88,14 (In epistolam S. Pauli ad Galatas Commentarius, 1535); in VD 16 L 7272 vgl. Blatt P 4v–Q 1r.
Darumb hoͤre auff, du boͤser falscher Geist, vnd sag mir nicht viel von meiner froͤmkeit vnd guten wercken, als ob ich dadurch kuͤndte oder solt
vergebung der Suͤnden erlangen. Da wird nichtes aus, denn vergebung der Suͤnde erlangen ist nicht Menschen, noch Engels werck.Die Passage hat keine direkte Entsprechung in der lateinischen Vorlage. In VD 16 L 7272 vgl. Blatt Q 1v.
Darzu, so bistu ein solcher ebentewrigerkluger, erfahrener. Vgl. Art. abenteuerlich 1), in: Fnhd. Wb. 1, 68. kuͤnstler vnd behendergeschickter; verschlagener. Vgl. Art. behende 2) und 5), in: Fnhd. Wb. 3, 792–794. meister, das du auch meine aller besten werck vnd gerechtigkeit zu den aller groͤsten Suͤnden machen kanst. Darumb weils mit meinen Suͤnden so ein
grosser ernst ist – Nemlich das sie rechte, warhafftige, grosse, grewliche, vnzeliche vnd vnuͤberwindliche Suͤnden sind vnd mir meine eigene ge-rechtigkeit gar nichts nuͤtze, sondern viel mehr schedlich – folge ich S. Paulo, des lieben vnd trewen Apostels Christi worten,Vgl. Gal 1,3–5. der leret mich, Christus habe sich selbst nach dem willen Gottes des Vaters dafuͤr gegeben,
auff das er gnung dafuͤr thete vnd also mich vnd alle, die es gleuben, davon errettete vnd selig machete. Dem sey lob vnd ehr fuͤr solche seine vnaussprechliche liebe. Amen. Darumb ist alle krafft vnd macht der seligkeit daran gelegen, das diese wort fuͤr ernst vnd warhafftige warheitwort: Luther, Wittenberger Ausgabe, dt. Bd. 4 (1568), Bl. 331v. gehalten werden etc.Vgl. Luther, WA 40 I, 88,26–89,14 (In epistolam S. Pauli ad Galatas Commentarius, 1535); in VD 16 L 7272 vgl. Blatt Q 1v–Q 2r.
Jn einer Predigt von der Himelfart, Anno 23. ausgangen, a7. Fac.2.
Wie derdir der: WA 12, 559,20. glaub die Seligkeit vnd das Lebenewig leben: WA 12, 559,20. bringet, so bringet erer dir: WA 12, 559,20f. auch mit sich gute werck vnd ist vnauffgehalten; denn gleich wie ein lebendigerlebendig: WA 12, 559,22. Mensch sich nicht kan enthalten, es mus sich regen, essen vnd trincken vnd zu schaffen haben, vnd nicht muͤglich ist, das solche werck koͤnnen aussen
bleiben, woweyl: WA 12, 559,24. es lebet, das man jn nicht bedarff heissen vnd treiben, sondern wenn er nunur: WA 12, 559,25. lebendig ist, so thut ers etc. Also auch bedarff man nicht mehr darzu, das man gute werck thu, denn das man sage Glaube: WA 12, 559,26.sagt: gleube nur, so wirstu es alles von dir selbst thun. Darumb bedarffstu nicht lange gute werck fordern von dem, der da gleubet, denn der glaube leret es jn alles etc.Vgl. Luther, WA 12, 559,20–29 (Sermon am Himmelfahrtstage, 1523).
Darumb darff man nicht fragen,Konjiziert nach WA 12, 569,4; im Originaldruck: fraget. ob man gute werck thun solle, denn sie thun sich selbs vngefordert.Vgl. Luther, WA 12, 560,3f (Sermon am Himmelfahrtstage, 1523).
Darumb solstu bey leib die glose nicht machen vnd sagen, der glaube thuts nicht alleine, sondern die werck gehoͤren auch dazu, das man from werde; denn es ist klar gnug aus dem, das wir gesagt haben, das die werck
gar nichts darzu thun.Vgl. Luther, WA 12, 560,12–15 (Sermon am Himmelfahrtstage, 1523).
Darumb wil man das Euangelium predigen, so mus man alle werck, dadurch man wil from sein, hinweg weisen,werffen: WA 12, 557,6. das nichts mehr da bleib, denn der glaube; denn ich mus gleuben, das mir Gott one alle verdienste vnd vnangesehen alle meine werck geschenckt habe seine gnade vnd ewiges leben, das ich jm
mus dancken.Vgl. Luther, WA 12, 557,5–9 (Sermon am Himmelfahrtstage, 1523).
Darumb sihe darauff, das du dir jenur ja, auf jeden Fall. Vgl. Art. je [3] I.6.b), in: DWb 10, 2277. die werck nicht glosirest vnd besser machen woltest, denn es Gott gemachet hat. Vnsere gelerten vnd Hoheschulen haben sie auch wollen bessern vnd gesagt, man mus es also verstehen: Wer da gleubt – (vernim)nämlich, will sagen, das heißt. Vgl. Art. vernehmen 4), in: DWb 25, 912f. vnd thut gute werck – , der sol selig werden.
Wer hat es jnen befohlen, das sie den zusatz machen? Meinstu, das der heilige Geist so albereinfältig. Vgl. Art. alber. in: DWb 1, 201f. sey, das ersKonjiziert nach WA 12, 558,1; im Originaldruck: er. nicht auch: WA 12, 558,1.auch nicht het koͤnnen darzu setzen? Also haben sie den edelen Spruch verdunckelt,gar vertunckelt: WA 12, 558,2. ja verkert mit dem zusatz; darumb sihe dich fuͤr, das du dir nicht lassest eyn tzusatz: WA 12, 558,3.keinen zusatz lessest machen, sondern dabey bleibest, wie die wort lauten. Vnd verstehest es also: Wer da gleubt, der wird selig
one sein verdienst, one alle werck. Warumb? Darumb, das vns gott lest verkuͤndigen vnd predigen, das er seinen Son Jhesum Christum hat lassen komen, das er suͤnde vnd alles vngluͤck hinweg neme. Vgl. Luther, WA 12, 557,31–558,7 (Sermon am Himmelfahrtstage, 1523).
Besihe weitter, wie troͤstlich er von Christi wercken vnd verdiensten prediget etc.
Aus der Hauspostilla, so zu Nuͤrnberg Anno 44. gedruckt ist, Folio 41. facie 2. Col. 3.
From sollen wir sein vnd vns in heiligem leben halten, das ist war. Aber selig werden: WA 52, 651,27f.Selig werden aber, solchs widerferet vns allein durch vergebung der suͤnden. Vgl. Luther, WA 52, 651,27f (Hauspostille, 1544). Das allein hilfft mich, das du durch den heiligen Johannem hast predigen
heissen, das wir sollen selig werden durch vergebung der suͤnden.Vgl. Luther, WA 52, 651,32–34 (Hauspostille, 1544). Das heyst Sant: WA 52, 652,6.Doch heisset Johannes predigt, dadurch man lernt, wie man sol selig werden. Nemlich allein durch vergebung der suͤnden.Vgl. Luther, WA 52, 652,6f (Hauspostille, 1544). Das will der Bapst unnd sein hauff nicht leyden. Singen das Benedictus alle tag in der Metten, aber verstehens nicht, sonder widerfechten und verfolgen es als die hoͤchste Ketzerey: WA 52, 652,7–9.Aber das mus die hoͤchste ketzerey sein, wenn wir leren, man koͤnne allein durch vergebung der suͤn
den vnd nicht durch gute werck selig werden etc.nicht in WA 52, 652,11. Wo komptkombt aber: WA 52, 652,12. vergebung der suͤnden eygentlich her: WA 52, 652,12.her eigentlich vnd wer macht sie? Da antwort Zacharias sehr fein: Die hertzliche barmhertzigkeit Gottes macht sie.es: WA 52, 652,13.Vgl. Lk 1,78. Das heist doch je, meine ich, allen verdienst vnd gute werck genaw von vergebung der suͤnden abgeschnitten.Vgl. Luther, WA 52, 652,9–15 (Hauspostille, 1544).
Da heisset er seligkeit, das man von suͤnden vnd tod ledig wird etc.Vgl. Luther, WA 52, 651,6f (Hauspostille, 1544): Ein solche predigt soll er [Johannes der Täufer] in die welt bringen, dadurch man lerne, wie man selig, von sünd und todt ledig werd.
Die Papisten koͤnnen nichts wenigers dulden in vnser Lere vnd widerfechten nichts hefftiger, denn das wir leren, man muͤsse alleine durch den glauben an Christum selig werden, mit guten wercken werde mans nicht ausrichten etc.Vgl. Luther, WA 52, 652,7–11 (Hauspostille, 1544).
Aus der grossen Postilla vom Aduent bis auff Ostern, ausgangen A. 44., Folio 142. fac.2.Der Stellenangabe ist kein Zitat beigegeben.
Sondern nach seiner barmhertzigkeit macht er vns selig etc., Folio 89.
Wie muͤgen die wort bestehen, die da lauten, als sind wir schon selig? Sind wir nicht noch auff Erden im jamer? Antwort: Es ist darumb also geredt, das
die krafft Goͤttlicher gnaden vnd die art des glaubens wuͤrde ausgedruckt zu wider der jrrigen Werckheiligen, die durch jre werck die Seligkeit (als were sie noch ferne von jnen) habenholen: WA 10 I.1.1, 107,11. vnd erlangen wollen. Nicht also, Christus hat vns auff einmal selig gemacht in zweierley weise; zum ersten, er hat alles gethan, was dazu gehoͤrt, das wir selig werden. Nemlich die suͤnde, tod vnd
helle vberwunden vnd vertilget, das nichts mehr darzu von jemand zu thun ist. Zum andern, das er solchs alles in der Tauff hat vns allen gegeben, das wer da gleubet an Christum, das er solchs gethan habe, der hats also gewislich alles in den augenblick. Vnd sind alle seine suͤnd dahin mit dem Tod vnd Helle, das er nichts mehr bedarff zur seligkeit, denn solches glaubens.
Sihe, so vberschwenglich reichtum schuͤttet Gott vber vns in der Tauffe, das er auch die werck auffhebet, damit die narren vermessen, den Himel zu gewinnen vnd selig werden. Nein lieber Mensch, du must den Himel haben vnd schoͤn selig sein, ehe du gute werck thust etc.Vgl. Luther, WA 10 I.1, 107,6–108,2 (Kirchenpostille 1522); die Textfassung entspricht weitestgehend folgender Ausgabe [in WA 10 I.1 Sigle W]: Auslegung || der Episteln vnd Euan= || gelien durchs gantze iar / || D. Mar. Luthers. || Auffs new corrigiert / || mit einem nuͤtzlichen || Register. || Wittemberg. M. D. XLIIII. [Leipzig: Nikolaus Wolrab] (VD 16 L 5605).
Aus der grossen Postilla M. Luthers von Ostern bis auff den Aduent. Anno
44. a Folio 109. usque ad. 113. folium:
Wer da gleubt vnd getaufft wird, der wird selig werden. Wer aber nicht gleubet, der wird verdampt werden etc.
Das ist freilich eine liebliche, freundliche vndnicht in WA 21, 390,30. troͤstliche predigt lerenicht in WA 21, 390,30. vnd heisset billich ein Euangelium, denn hie hoͤrestu mit einem worte (Saluus
erit) den Himel auffgethan, die Helle zugeschlossen, das Gesetze vnd Gottes gerichte auffgehoben, Suͤnde vnd Tod begraben vnd das leben vnd Seligkeit aller Welt in den schos gelegt, wenn sie es nur gleuben wolte. O wer hie koͤndte wol: WA 21, 390,35.wol koͤnte lernen diese zwey wort, gleuben vnd selig werden etc.Vgl. Luther, WA 21, 390,28–35 (Crucigers Sommerpostille, 1544).
An dem einen (selig werden) hat es freilich keinen mangel noch fehl, denn
dasKonjiziert nach WA 21, 391,22; im Originaldruck: da. ist gar dargegeben vnd geschenckt im Wort oder Euangelio, welches ist Gottes vnwandelbare Warheit, aber es mangelt noch viel an vnserm glauben, das wir solchs nicht auch feste gnug fassen vnd halten koͤnnen etc.Vgl. Luther, WA 21, 391,21–25 (Crucigers Sommerpostille, 1544).
so kan man: WA 21, 393,38.Jtem, man kan doch nicht sagen, wer dis oder jenes thut, der wird selig.selig etc.: WA 21, 394,1. Darumb wird es in diesem Reich Chisti alsalles: WA 21, 394,2. in einen Kuchen gemenget vnd
zusamen gebracht vnd mit einem wort vnd in ein stuͤck gefasset, nicht dieser oder jener, der also lebet, dis oder jenes thut, sondern wer da gleubet, der wird selig. Da hastu es alles miteinander,miteinander, Du seiest Juͤde oder Heide, Herr oder Knecht, Jungfraw oder Eheman, Moͤnch oder Ley : WA 21, 394,5f. so du gleubest, so bistu (spricht Christus) in meinem Reich, ein seliger Mensch, erloͤst von Suͤnde vnd Tod etc.Vgl. Luther, WA 21, 393,38–394,8 (Crucigers Sommerpostille, 1544).
Nu das wort (WER DA GLEVBET) mus man auch recht ansehen vnd verstehen, das wir es nicht lassen verkeren durch angeschmirte glosen vnd zusatz, damit die Papisten solchen herrlichen, gewaltigen Spruch vertunckeln vnd zu nicht machen, so sie jren Geifer daran hangen vnd sagen, man muͤsse neben dem warenwort: WA 21, 395,2. glauben auch gute werck verstehen, das es also
heisse: Wer da gleubet vnd gute werck thut, der wird selig etc. Das seind die Hochgelerten meister, so Christum zur Schule fuͤren vnd jm die zungen scherffern vnd leren, wie er reden sol. Geifern aus jrer blindheit, was sie wollen, vnd wissen doch nicht, was vnd waruonwo von: WA 21, 395,6. sie reden in diesen hohen sachen. Wir aber sollen Christo die ehre thun vnd sein wort lauter vnd rein
lassen, als der wol gewust, wie er von diesen sachen reden vnd gered haben wolle, so er jnen hie befilhet, in alle Welt zu predigen.Vgl. Luther, WA 21, 394,37–395,9 (Crucigers Sommerpostille, 1544).
Denn er hat mitzu: WA 21, 395,10. vleis wollen so duͤrre vnd reine reden: Wer da gleubet vnd getaufft wird, etc.: WA 21, 395,11.der wird selig werden, damit auszuschliessen beide, der Juͤden vnd aller Welt falschen wan vnd vermessenheit auff eigenjre eigen: WA 21, 395,12. werck
vnd thun, vnd zeucht es alles auff den glauben vnd Tauffe, das ist: nicht auff vnser, sonder auff sein eigen: WA 21, 395,14.seine eigene werck. Denn hiewider wollen beide, Juͤden vnd alle Welt, jren rhum vnd trotz auff jre eigene heiligkeit erhalten vnd dieselbigedieselbe: WA 21, 395,16. nicht tadeln noch verwerffen lassen – die Juͤden, das sie die beschneidung, das Gesetze vnd viel Gottesdienst haben vnd vben. Die sollen
trawen auch zur Seligkeit gelten und wollen der halben nicht leiden, das jnen die Heiden vergleicht werden (welche der keines haben), das sie solten Gottes Volck heissen und selig werden, wo sie nicht auch das selbe annemen und Jüden werden, Wie auch die falschen: WA 21, 395,18–21.etc. Auch falsche Apostel vnd viele derer, die auch Christen worden waren, mit grossem schein vber diesem Artickel fochten vnd stritten wider der Apostel Lere. Ja, was haben die Heiden selbs: WA 21, 395,24.Also haben die Heiden auch gethan etc.Vgl. Luther, WA 21, 395,10–25(Crucigers Sommerpostille, 1544).
Also thun noch vnd allzeit alle, die mit wercken vmbgehen vnd die Leute
leren, dadurch selig zu werden. Die koͤnnen nicht leiden, das man jr leben vnd thun straffe, als solte solchs nicht gelten noch verdienlichverdienstlich: WA 21, 395,32. sein zur Seligkeit. Darumb koͤnnen sie solche lere nicht fuͤr recht halten, so Christus hie sagt: Wer da gleubt, der wird selig.selig etc.: WA 21, 395,34. Sondern ob sie schon auch das Euangelium annemen vnd Christen sein wollen (wie vnsere Papisten), so
lassen sie doch solche lere nicht rein, sondern muͤssen jre zusetze vnd Glosen daran schmiren vnd sagen, man muͤsse es also verstehen: Wer da gleubt vnd gute werck dazu thut, der wird selig. Vnd sol also viel heissen, das man nicht allein durch den glauben, sondern auch durch gute werck die seligkeit erlanget.erlange: WA 21, 396,2. Gleich wie die falschen Apostel vnd jre Juͤnger aus den
Juͤden auch solchen zusatz in diese lere einfuͤreten vnd fuͤrgaben, es thet es nicht allein der glaube, sondern man muͤste auch das gesetze Mosi halten etc.Vgl. Luther, WA 21, 395,30–396,5 (Crucigers Sommerpostille, 1544).
nicht in WA 21, 396.Einrede der Wercktreiber.
Hie sprichstu: ja lerestu doch selbst, das ein ChristChristen: WA 21, 396,9. mus gute werck
thun, denn sie sind jaje: WA 21, 396,10 von Gott geboten, vnd wiler wil: WA 21, 396,10. das gesetze gehalten haben.haben, wie Christus selbs sagt: Wiltu zum Leben eingehen, so halt die Gebot [Mt 19,17]: WA 21, 396,11f. Darumb mus nicht der glaube allein gerecht vnd selig machen, vnd mus dieser Spruch also verstanden werden, das man die werck nicht ausschliesse, sondern das Christus alhie neben vnd vber die guten werck auch den glauben fordere zu leren, welchen die Juͤden und Heiden: WA 21, 396,15.Heiden vnd Juͤden nicht hatten
etc.Vgl. Luther, WA 21, 396,9–16 (Crucigers Sommerpostille, 1544). Darumb müsse man: WA 21, 396,26.mus man (sagen sie) den text gantz also zusamen fassen, das er nicht allein den glauben, sondern auch die wercke mit begreiffe etc.Vgl. Luther, WA 21, 396,26–28 (Crucigers Sommerpostille, 1544).
Antwort nicht in WA 21, 396,29.auff solche Einred.
Das ist (wie ich gesagt habe) ein lauter ledig gewesche vnd falsch, verkerte Glosen der blinden Sophisten, welche von dieser sachen vnd hohen leren des
Euangelij nichts verstehen noch wissen, was sie sagen, weder vom glauben, noch vonnicht in WA 21, 396,32. guten wercken, oder wie man vnterschiedlich von beiden stuͤcken leren sol. Denn wir bekennens auch vnd haben allezeit geleret, stercker vnd besser denn sie, das man sol gute werck leren vnd thun, vnd das sie dem glauben folgen muͤssen, das auch, wo sie nicht folgen, der glaube nicht
rechtschaffen sey.Vgl. Luther, WA 21, 396,29–36 (Crucigers Sommerpostille, 1544).
Darumb schleust diese lere vom Glauben gute werck nicht aus, als doͤrfften oder solten sie nicht da sein. Vnd ist nicht die frage hieuon, ob man gute werck thun sol oder nicht, sondern hie teilet sichs vnd mus mit vnterscheid geleret werden, was jedes diesedieser: WA 21, 397,1. beide stuͤck in sonderheit thue vnd
vermuͤge vnd in seiner ordnung behalten werde, dahin es gehoͤret, auff das man beides recht lerne: WA 21, 397,3.beide lerne recht verstehen, was der Glaube schaffet vnd empfehet, vnd warumb vnd warzuwo zu: WA 21, 397,4. gute Werck geschehen sollen. Diesen vnterscheid leret die predigt des Euangelij, wie die Aposteln allenthalben thun, darumb ist es nichts denn blindheit oder auch mutwillige bosheit, das
die Sophisten on allen vnterscheid als die vnreinen Sew alles zusamen raffen vnd sudeln die Spruͤch vntereinander, das man keinen recht verstehet etc.Vgl. Luther, WA 21, 396,37–397, 9 (Crucigers Sommerpostille, 1544).
Darumb sol man auch diese beide stuͤcklinstuͤck: WA 21, 397,29. vnuermenget vnd rein also scheiden, das die Lere vnsersdes: WA 21, 397,30. Glaubens vnd vnser Tauffe vorgehe als das Heuptstuͤck vnd grund vnser Seligkeit, darnach das ander folge, vnd einalso: WA 21, 397,31.
jedes an seinem ort geleret vnd behalten werde etc.Vgl. Luther, WA 21, 397,29–32 (Crucigers Sommerpostille, 1544).
Lis was weiter folget.
Andere sehr viele zeugnis aus der grossen Postil, auch aus anderer Herren Schrifften (deren etliche jetzund anders denn zuuor von diesem handel geschrieben) wider vnsere Widersacher vnd vnzeitige Wercktreiber haben wir
(damit dis Buͤchlin nicht zu gros werde) jetzund nicht setzen wollen. Wo man aber noch nicht wil zufrieden sein, wollen wir der zeugnis mehr an tag geben.
Zum Beschlus aller der zeugnis aus dem Buch Doct. Martini von den Concilijs vnd Kirchen (welches Buch auch gantz wider vnser Widersacher ist):
Qui docet, id quod non est, docet nihil. Wer da leret das, so nichts ist, der leret eben so viel als nichts. Also mag man auch vom Glauben reden. Wer solchen glauben leret, der nicht alleine vnd one werck gerecht macht, der leret eben so viel als keinen Glauben, denn solcher glaube, der mit oder durch werck gerecht macht, ist nichts vnd nirgend.Vgl. Luther, WA 50, 598,3–8 (Von den Konziliis und Kirchen, 1539).
Gedruckt zu Eisleben durch Jacob Berwalt.Zu Jakob Bärwald vgl. Reske, 186, 520: Er richtete 1554 in Eisleben eine Druckerei für seinen Schwager Urban Gaubisch ein und kehrte anschließend nach Leipzig zurück, wo er seit 1541 als Drucker nachweisbar ist. Er starb am 20.10.1570, die Erben führten die Druckerei bis 1585 weiter, dann übernahm der Sohn Zacharias Bärwald die Firma.
Anno 1554. Den vierden tag Aprilis.