Nach der Entlassung als Superintendent durch beruhigte sich die Lage offenbar nicht. Vielmehr rumorte es weiter unter Pfarrern und Gemeinden, denn einzelne Prediger lehrten im Sinne , und ihre Kollegen stellten eine wachsende Verunsicherung in den Gemeinden fest. Die Heilsgewissheit, die das Evangelium von der Gnade Gottes allein durch den Glauben an Christus verhieß, wurde brüchig. Anscheinend machten Seelsorger die Erfahrung, dass Sterbende sich wieder, wie vormals unter dem Papsttum, darum sorgten, ob sie hinreichend gute Werke vorzuweisen hätten, um in den Himmel zu gelangen. Damit war der Kern der reformatorischen Botschaft gefährdet, und das musste zu Abwehrreaktionen und Gegenmaßnahmen führen.
Zur Beilegung der Streitigkeiten unter der Theologen ihrer Herrschaft beriefen die Mansfelder Grafen für Dienstag, den 13. Februar 1554 eine Synode aller Theologen der Grafschaft nach ein. Den Vorsitz führte der erst im Herbst 1553 berufene Superintendent der Grafschaft, ., geboren am 19. April 1501 in , verbrachte ab 1513 Lehr und Wanderjahre in , , , , , , , , , und . 1531 wurde er Konrektor am Katharinengymnasium in , im Juni 1536 Rektor der neu gegründeten Lateinschule in , schon am 31. August 1537 wurde er von zum Hofprediger und Superintendenten in berufen. In dieser Eigenschaft nahm er auch an Visitationen in den und teil. 1546 verfasste zusammen mit dem Weilburger Superintendenten eine Kirchenordnung für und , die jedoch wegen des Interims nicht zur Einführung kam. Wegen des Interims musste verlassen und wurde nach Aufenthalt in 1549 Pfarrer an St. Thomas in . 1553–1559 wirkte als Superintendent der , ehe er als Nachfolger nach berufen wurde, wo er am 28. November 1559 starb (vgl. ; Reinhard Tenberg, Art. Sarcerius, in: BBKL 8 (1994), 1361–1363; Berndorff, Prediger der Gft. Mansfeld 58–64, 150–169 und öfter). Richter meint, er sei wohl einer der bedeutendsten Theologen und Kirchenmänner der Reformationszeit gewesen. Sarcerius war nicht nur ein gewandter, aber dennoch prinzipienfester Kirchenmann, sondern auch ein ungemein produktiver Verfasser exegetischer und theologischer Werke. (Gesetz und Heil 110f mit Anm. 117). Der hier edierte Druck, der zeitnah erschien,Das Kolophon nennt den 4. April 1554, den Mittwoch nach Quasimodogeniti, als Abschlusstermin für den Satz, gut sieben Wochen nach der Synode. gibt weniger den Verlauf als vielmehr das Ergebnis der Verhandlungen wieder. Er nennt die Anhänger Majors nicht mit Namen, doch wird man nicht fehlgehen, die engagiertesten Vertreter der majoristischen Position unter denjenigen zu suchen, die schließlich als Folge der Verhandlungen aus dem Dienst entlassen wurden: außer Stephan Agricola d. J. waren dies der Eislebener Rektor Magister Moritz Heling,Heling (Heiling, Hellinger) wurde am 21. September 1522 in Friedland (Preußen) aus verarmter adeliger Familie geboren, 1542 immatrikulierte er sich in Frankfurt/Oder, am 06.10.1543 in Wittenberg, wo er auch am 18. September 1548 den Magistergrad erwarb. Zuvor hatte er in den Jahren 1545–1547 auf Empfehlung seines Lehrers Melanchthon als Unterlehrer in Halle gewirkt. Auf dessen Empfehlung wurde er auch am 12. März 1551 Rektor in Eisleben, nachdem dort der gesamte Lehrkörper und ein nicht geringer Teil der Schüler und der Einwohnerschaft von der Pest dahingerafft worden waren. Hier verheiratete er sich in erster Ehe mit Eva Hüpscher, geb. Koler. Nach seiner Entlassung in Eisleben ging Heling zunächst nach Wittenberg. Gegen Ende des Jahres 1555 wurde er zum Prediger an St. Sebald in Nürnberg berufen, verbunden mit dem Superintendentenamt. Am 2. März 1575 wurde er als Philippist teilweise amtsenthoben, blieb aber Titularsuperintendent und Städtischer Bücherzensor. Er machte sich um die Gründung der Universität Altdorf verdient und starb am 2. Oktober 1595 in Nürnberg. Aus drei Ehen hatte er 20 Kinder, von denen jedoch zehn vor ihm starben. (Vgl. Otto Clemen, Kleine Schriften zur Reformationsgeschichte 6, 317–326; Matthias Simon, Nürnbergisches Pfarrerbuch. Die evangelischlutherische Geistlichkeit der Reichsstadt Nürnberg und ihres Gebietes 1524–1806, 90 [Nr. 508]; Heinz Scheible, MBW 12, 260f). der Konrektor Caspar Cruciger d. J.Er wurde am 19. März 1525 in Wittenberg als Sohn Caspar Crucigers d. Ä. und seiner Ehefrau Elisabeth v. Meseritz geboren. Schon als Kind wurde er an der Leucorea immatrikuliert. Im August 1551 wurde er Konrektor in Eisleben. Nach seiner Entlassung empfahl ihn Melanchthon dem Rektor der Meißener Fürstenschule Georg Fabricius. Am 27. Februar 1556 erwarb Cruciger in Wittenberg den Magistergrad, 1557 wurde er Professor für Dichtkunst, 1561 Theologieprofessor. Am 15. Mai 1574 wurde er als Kryptocalvinist (Philippist) inhaftiert, 1576 aus Sachsen ausgewiesen. Er fand zunächst Zuflucht bei Graf Wilhelm von Nassau in Dillenburg, 1578 wurde er in Kassel Geistlicher Rat des Landgrafen Wilhelm IV. von Hessen und Erzieher des jungen Landgrafen Moritz. Am 16. April 1597 starb er in Kassel. (Angaben nach Heinz Scheible, MBW 11, 322f). und der Lehrer Sebald Cäsar.Am 6. April 1548 wurde er als Sebaldus Keser Noribergensis in Wittenberg immatrikuliert, am 31. Juli 1554 wurde er zum Magister artium promoviert. (Angabe nach Otto Clemen, Kleine Schriften zur Reformationsgeschichte 6, 320, mit Anm. 2). – Die Entlassung Agricolas und Helings vermerkt auch Wigand auf seinem Exemplar des Druckes [HAB: 280.8 Theol.(13)]: In hac Synodo Islebiensi est definitum, de dimissione vel eiectione Stephani Agricolae, et Mauricij Hollingeri, quorum prior Mersburgi postea pastor effectus est, verum cum se Sidonio Episcopo eius loci familiariter adiungeret, et Senatores ac ciuitatem proderet, est et ibi sequestratus. Mauricius vero Norbergam venit, ad D(ivum) Sebaldum et partem Superattendenture accepit. Euentum Deus reget. Sic Maioristas Wittenbergenses euexerunt. [Späterer Zusatz:] Anno 1561. Stephanus prorsus ad Papistas defecit, ac Romis egit poenitentiam.Agricola und wohl auch seine Mitstreiter waren immerhin bereit, in Predigt und Unterricht auf die umstrittenen Formulierungen (Gute Werke sind notwendig zur Seligkeit – Niemand kann selig werden, der nicht gute Werke tut) zu verzichten, die Thesen ausdrücklich zu verwerfen weigerten sie sich jedoch und mussten deshalb ihre Ämter aufgeben.
2. Die Autoren
Aus dem Text geht nicht eindeutig hervor, wer den Bericht über die Synode der Grafschaft Mansfeld in Eisleben verfasst hat. Man könnte an den Superintendenten Erasmus SarceriusZu ihm vgl. oben Anm. 1. denken. Eine Formulierung auf Blatt A 4r hingegen deutet auf die Verfasser der beiden oben unter Nr. 6 und Nr. 8 abgedruckten Texte hin, denn dort ist von vnserer vorigen Schrifft / in druck ausgangen die Rede; allerdings könnte dies auch schlicht Ausdruck der geistigen Identifikation mit dem Unterzeichnerkreis, seinem theologischen Standpunkt und seinen Zielen sein.
3. Inhalt
Die Schrift besteht im wesentlichen aus zwei Teilen: Zunächst wird die Synode zu Eisleben knapp nach Anlass und Verlauf, vor allem aber hinsichtlich ihrer Ergebnisse referiert und sämtliche Unterschriften mit abgedruckt. In einem zweiten Teil werden Belegstellen aus Luthers Schriften zur Untermauerung der Mehrheitsmeinung zitiert. Hier wird deutlich, dass Luthers Autorität für seine Anhänger auch acht Jahre nach seinem Tod unverzichtbar und unersetzlich blieb.Zunächst stand als Gesamtausgabe nur die Wittenberger Ausgabe zur Verfügung; da man aber argwöhnte, es könne zu Ungenauigkeiten oder gar absichtlichen nachträglichen Verfälschungen kommen (vgl. Amsdorfs Vorwürfe VD 16 L 4281: Das die zu Witten= || berg im andern teil der bucher Doc= || toris Martini im buch das diese wort || Christi (Das ist mein leib etc.) noch fest ste= | hen / mehr denn ein blat vier gantzer Pa= || ragraphos vorsetzlich außgelas= || sen haben wie folget. [Magdeburg: Lotter] 1549.), wurde die Jenaer Ausgabe initiiert, die ab 1555 erschien, betreut von Georg Rörer und bevorwortet von Nikolaus von Amsdorf.
4. Ausgaben
Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:
A:
Acta oder hand= || lungen des Loͤblichen Synodi / in || der Stad zu Eisleben / in der Graff || vnd Herrschafft Mansfelt / den xiij. || Frebru. [!] des Jars / 1554. versamlet / wi= || der etliche falsche Leren / darin= || nen verdammet. [Im Kolophon: Gedruckt zu Eisleben / durch Jacob || Berwalt. Anno / 1554. Den vierden || tag Aprilis.] [20 Bl. 4°, letzte Seite leer] (VD 16 A 151).
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 1330 R
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol.4 681(3)
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Xa 2983,QK/I; Xa 2983,QK/II(1)
Jena, Thüringer Universitäts und Landesbibliothek: 8 Ms 24 985 (21)
Lutherstadt Wittenberg, Bibliothek des Lutherhauses: Ag 4 289t; Kn A 299/2114