Controversia et Confessio, Bd. 2


Magdeburger Bekenntnis - Text

TEI-P5 konforme Kodierung durch Timo Steyer Nicole Krämer Controversia et Confessio Herausgegeben von Irene Dingel Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz
o

A 1v Kurtzer begriff oder inhalt dieses Buchs.


Wenn die hohe Obrigkeit sich vnterstehet, mit gewalt vnd vnrecht zu uerfolgen,
nicht so fast die Personen jhrer vnterthanen, als in jhnen das Goͤttliche oder
natuͤrliche Recht, rechte Lere vnd Gottesdienst auffzuheben vnd auszureuten,
so ist die vnter Oberigkeit schuldig, aus krafft Goͤttlichs befehls, wider solch
der Obern fuͤrnehmen sich sampt den jhren, wie sie kan, auffzuhalten.


Gegenwertige verfolgung, so wir jtzund leiden von vnsern Obern, kumpt
anfenglich her, wird sonderlich gemeint vnd gereicht zu vnterdruͤckung vnser
waren Christlichen Religion vnd Gottesdienst, auch zu widerauffrichtung des
Babsts luͤgen vnd greulichen abgoͤtterey etc.


Derhalben ist ein Radt allhie vnd ein jede Christliche Oberigkeit schuldig von
Gottes wegen, sich sampt den jhren darwider zu behuͤten vnd zu bewaren.


Das erste stuͤck dieser summen beweisen wir mit starckem grunde aus
Goͤttlichem wort im andern teil dieses Buchs.


Das ander stuͤck fasset zwey ding. Erstlich: das vnsere Kirchen allhie mit
warer Christlichen Religion vnd Gottesdienst versehen sein. Des thun wir
allhie vnsere bekentnis fuͤr vns vnd vnsere gantze Christliche Gemeine, wel
che sich zeucht auff die Artickel der Augspurgischen Confession im ersten
teil dieses Buchs. Darnach: das gemeldet wird, wie vns gegenwertige verfol
gung anfenglich herkome, sonderlich gemeint werde vnd gereiche zu vnter
druͤckung vnser waren Christlichen Religion vnd zu widerauffrichtung des
Babstumbs etc. Wiewol vns des aller Menschen gewissen genugsame zeug
nis geben, so hat doch auch ein Ehrbar Radt in seinen voͤrigen vnd jtzigem
ausschreiben vnd wir allhie in dem vnsern hyn vnd wider gewisse zeugnis
hieuon angezogen, dabey es jha zu greiffen.


Aus oberzeletem grunde werden darnach genumen wichtige vrsachen zu der
vermanung, welche wir thun im dritten vnd letzten teil dieses Buchs, nemlich
warumb die Christen nicht koͤnnen noch sollen den Feinden wider vns einige
huͤlffe odder beystand thun, ja auch vns nicht on jhr beystand huͤlfflos lassen.
Desgleichen das sie Gott trawen vnd vnuorzagt sein sollen, gegenwertige ver
folgung des heiligen Euangelij vnd vnsers Herrn Christi selbs, beide: zu leiden
vnd auch der zu wehren, ein jglicher nach seinem beruff vnd vermuͤgen.

A 2r Vorrede.


Nachdem Gott verheissen, in den letzten zeiten zu offenbaren vnd zu toͤdten
durch den Geist seines mundes den Menschen der Suͤnden, das Kind des
verderbens, welcher im tempel Gottes sitzen vnd regieren wuͤrde, wie denn
der Antichrist zu gethan, so hat er aus sondern grossen gnaden eben zu
diesen vnsern zeiten in Deudschem Lande solchs angefangen vnd darzu er
wecket den teuren mann , gleich als den dritten Eliam, durch
jhn auch die gantze heilige Christliche Lere, welche vnter dem Babstumb fast
verloschen vnd verderbet gewesen, widerumb an tag vnd zu rechte zu bringen.


Do jhn nu Gott zu solchem hohen werck erwelet, so hat er jhn auch solchs
auszurichten begnadet vnd geruͤstet mit trefflichem verstand der Heiligen
Schrifft, mit einem sondern starcken glauben vnd vnerschrockenem hertzen
wider alle gefehrligkeit, mit lebendiger krafft, beide: zu leren vnd zu straffen,
mit ernstem brennenden eiuer vmb Gottes haus vnd ehre wider den Babst
vnd alles Gottlos wesen. Hat jhm weiter ein grossen zufal gemacht im
mehren teil des Roͤmischen Reichs, auch in etlichen andern Koͤnigreichen
vnd Landen, vber jhm vnd der gantzen A 2v sachen herlich vnd gewaltig
gehalten bis an sein letztes ende. Vnd in summa sind alles eitel Gottes
wunderwerck gewesen, damit der diese Gottessachen geluͤcklich an
gefangen, viel geluͤcklicher fortgesatzt vnd letzlich auffs aller geluͤckseligste
hinausgefuͤret hat wider alles der Welt vnd hellischen pforten grimmiges
wuͤten vnd toben.

Vgl. Mt 16,18.

Wie denn nu Gott diesen seinen Propheten mit viel schoͤnen herrlichen zeug
nissen vnd geluͤcklichem fortgang in seinem beruff hat gezieret, also ist das,
wie jtzund folget, nicht fuͤr der wenigsten wolthat vnd wunder eins zu ach
ten. Do es sich zur zeit mit jhm vnd dieser gantzen Lere etwan ansehen lies,
gleich wie auch fast jtzund, das es gantz vnd ghar mit jhr aus were, weil nem
lich ein kleines schwaches heufflein waren derjenigen, die dieser als einer erst
angehenden sachen beifielen, dargegen aber viel grosser vnd gewaltiger Fein
de, die sich auch hatten vereinigt, nicht abzulassen, bis sie die Key. Maye.
vermochten, jhrem grimmigen zorn folge zu thun, sich auch oͤffentlich ver
nehmen liessen, Land vnd Leut, gut vnd blut dranzusetzen, damit diese Lere

widerumb ausgereutet wuͤrde. Jnndem nu die sach also am aller gefehrlich
sten stund, sihe do gibt Gott wuͤnderlich gnad etlichen wenig Fuͤrsten vnd
Stedten, das sie ein kurtze summa der Lere, welche Gott durch Lutherum wi
der an tag bracht, artickelsweise verfasset, selbs in eigner Person mit grosser
A 3r jhrer gefehrligkeit fuͤr dem gantzen gesessenen Radt des heiligen
Roͤmischen Reichs vberantworten vnd so viel ausrichten mit dieser blossen
bekentnis der Goͤttlichen warheit, die armen Schefflein, das sie damit den
reissenden Wolffen alsbald den rachen vnd maul verstopfften vber aller
Menschen gedancken.


Denn da auch jhren Theologen aufferlegt vnd befohlen ward, ein wider
legung zu stellen solcher Lutherischen Lere vnd bekentnis, haben sie sichs
zwar vnterstanden, jedoch schwerlich vnd verzagt genug, sonderlich aber so
vngeschickt vnd on allen grund Goͤttliches Worts, das, do man sie fuͤr den
Stenden des Reichs nur einmahl obenhin verlesen hatte vnd jederman einer
starcken verlegung der offt vnd hochbeschuͤldigten Lutherischen ketzereyen
nu gewertig war, sie genugsam bezeuget hat, wie ghar ein vngegruͤndte Lere
der Papisten Lere sey. Darumb sie sich auch hernach widder hoͤren noch
sehen hat duͤrffen lassen, wie viel die vnsern darumb angesucht vnd gebeten
haben. Vnd do jhre Fuͤrsten vnd Herrn sichs selbs geschemet vnd darumb
zornig gewesen, haben die guten Baals-Priester jhnen frey bekennet, das
des Lere nicht koͤnne mit Gottes Wort verlegt werden, aber aus der
Veter Schrifften moͤchte man es thun koͤnnen.


Dis vnd viel anders dergleichen ist warhafftig also ergangen zu auff
dem Reichstag, fuͤr 20 jharen gehalten, wie denn A 3v solchs menniglich
weis, wer dazumal bey dem handel gewesen oder derselben vnd andern
schrifft daruon gelesen hat, wie ein jeder weiter sehen mag im Buche D. Mar.,
welchs er daruon zur warnung geschrieben hat an seine liebe Deudschen.


Wie nu von anfang der sachen des Lere fuͤr feste vnd vnwidderleg
lich bestanden ist, also ist sie beide, in demselben Reichstag vnd hernach in
allen andern, auch in disputation vnd gesprechen bestanden, vnd bestehet
noch wol fuͤr vnd fuͤr durch gewisse zeugnis vnd grund Goͤttlichs worts.


Es gehoͤret sich aber nicht, Gottes wort mit der faust zu uerantworten; weil es
aber jtzund geschicht, damit ist aus der warheit noch nicht luͤgen worden,
gleich als muͤste bey der warheit auch allzeit der leibliche sieg widder weltli
chen gewalt sein. Das wissen wir alle beiderseits anders an den Exempeln der
lieben Propheten, Christi, seiner Aposteln vnd Marterer, welche in gleicher
sachen gleich mit vns haben muͤssen fuͤr der Welt vnrecht haben vnd vnter
liegen. So wissen wir auch hierin vns zu erinnern Gottes selbs eigen ord
nung, da er vns in leiden, Creutz vnd Tod vnter vnrechtem gewalt wil dem
ebenbild seines Sons ehnlich haben. Derhalben duͤrffen die widersacher
sichs nicht fast hoch rhuͤmen, das sie des Lere, do sie mit grund
Goͤttlichs Worts nicht kund haben, nu mit dem schwerd haben widerleget
vnd wir darumb nu dester mehr A 4r vngerecht sein muͤssen, weil sie allen
gewalt vnd vberhand haben. Es sollen auch die frummen Gottsfuͤrchigen sic A. sich
darumb nicht ergern odder auch kuͤnfftig an dieser Lere ghar verzagen.


Gott hats allezeit also gehalten, wenn die Propheten, Christus vnd die Apo
steln, auch andere Christliche Lerer nach jhnen, ytzund gleich vnterdruͤckt
vnd getoͤdtet sind gewesen, do hat jhre Lere erst angefangen, recht erfuͤrzu
brechen, vnd sie sampt der Lere ein groͤssers ansehen vnd zufal gewunnen
denn bey jhrem leben. Denn darzu hat Gott seine Propheten vnd Apostel al
weg vnd ye gesetzt, wie Christus spricht, das sie hingehen vnd frucht brin
gen, vnd jhre frucht sol bleiben, das ehr auch in schwacheit krafft, leben im
sterben, in schanden ehre wircke, vnd indem die menschen sein Wort vnd
Namen gleich gedencken auszureuten, ers eben jhnen zu trotz vnd zu schan
den anfehet zu pflantzen.


Dem nach, ob nu der gleich auch tod ist, so lebt er doch noch jmer
dar, vnd das werck, das Gott durch jhn angericht hat, ob es gleich jtzund auch
scheinet, als sey es fast damit aus, so wird es doch bleiben bis an Juͤngsten
tag vnd ewiglich vnd noch weiter vmb sich greiffen, in mehr Land vnd Voͤl
cker komen, darwider der Antichrist, der Babst, sich seines schadens nimer
erholen wird, noch zu vorigen seinen krefften komen, wie Daniel, Pau
lus vnd Joannes in seiner offenbarung A 4v jhm verkuͤndigen, wie hoch
er sich des jmmer vnterstehen wird.


Nu aber ist gleichwol das war: Wie zu die bekentnis der Lere , welche ist die Lere Christi, fuͤr dem gantzen Roͤmischen Reich erstlich
vberreichet ist mit grossen Gottes gnaden vnd preis deryenigen, welche die
bekentnis dazumal gethan haben, also haben sie jtzund viel vnser Deudschen
Fuͤrsten vnd Stende eben zu widerumb hinweggeworffen vnd ver
leugnet durch einen schrecklichen zorn Gottes mit vnaussprechlichen suͤnden
wider jhr eigen gewissen, vmb welcher suͤnden willen, wie sie oͤffentlichen

geschehen, also solte darumb ein jtzlicher von seinem Pfarrhern vnd sie
samptlich von den fuͤrnemesten Lerern der Kirchen oͤffentlich gestrafft wer
den, das sie ernstliche busse theten vnd dieselbige oͤffentlich wider bewi
sen. Welches, dieweil es nicht geschicht, so ist auch keiner gnaden vnd lin
derung der straffen bey Gott zu hoffen Vnd wird die plage nicht auffhoͤren
werden an den Stemmen der Fuͤrsten, vnd zwar an dem gantzen Deudschen
Lande, welches zum teil die warheit verfolget, zum teil jhren Herrn nach
fallen lest vnd verleugnet, odder doch zu solchem abfal vnd verfolgung stil
sitzet vnd schweiget.


Jst aber das nicht genugsam von den Artickeln der Augspurgischen Confes
sion gefallen, da man sich sampt der Lere vnd vnterthanen dem kuͤnfftigen
Concilio vnterwoͤr-B 1rffig gemacht hat, desselbigen beschlusses zu gele
ben, welches Concilium dieyenigen halten werden vnd sollen, die in dieser
sachen part, feinde vnd oͤffentliche verfolger sind. Desgleichen da man den
feinden ein Interim zu stellen heimgeben hat, vnd noch darzu, da es zu
augenscheinlicher vnterdruͤckung dieser bekentnis vnd Lere Christi vnd zu
widerbringung des Antichrists gestellet ist, zu bestetigung desselben vnd
merglicher beschwerung aller fromen Christen solchs bewilligt vnd vnter
schreibt. Was gibt auch zu bedencken, das man der Augspurgischen Confes
sion so ghar nimer gedenckt odder gedencken darff, wider muͤndlich noch
schrifftlich, ja das man mit namen vnd schein der Mitteldinge vnd Bebsti
schen Caeremonien beide, namen vnd das ansehen der Augspurgischen Con
fession vnd lere, mit vleis vnterdruͤcket? Das auch etliche den auserweleten
wergzeug Gottes , durch welchs dienst vns Gott zu sol
cher erkentnis wider bracht vnd aus der Babilonischen gefengnis des Anti
christs erloͤset hat, den feinden damit zu hofiren, lesterlich schmehen,
darzu die rechten Christen dem Antichrist wissentlich widder vnterwerffen?


Diese stuͤck vnd viel andere mehr, wie sie in der warheit nichts anders sind
denn ein verleugkung der Augspurgischen Confession vnd mit derselben auch
Christi des Herrn selbs, also nemens Babst, Bischoffe, Fuͤrsten B 1v vnd jhr
gantzer hauffe nicht anders an, vnsere armen Kirchen, sonderlich die auslen
dischen, koͤnnens auch nicht anders verstehen. Dardurch nu viel guthertziger
Menschen verursacht werden, diese heilsame Lere des Euangelij auch fahren
zulassen, die Feinde aber werden mehr verstockt vnd zu lesterung derselben

vnd hefftiger verfolgung der armen bestendigen Christen gewaltiglichen ge
stercket.


Wiewol nu dieselbigen Stende vnd alle, die jhnen in diesem fall zugethan
sind, die Augspurgische Confession warhafftig verwerffen vnd mit dem Anti
christ huren, derwegen jhn denn auch Christus Euangelion vnd was sie dar
uon noch vermeinen zu haben, eben so wenig nuͤtz ist, weil sie nicht ernstli
che busse thun, als er nutz ist den andern hurern dieser Welt, so sind doch
gleichwol noch vberig etliche wenig vnd geringe Stende, auch vnter den
abtruͤnnigen etliche bestendige frumme Christen, welche neben vnd mit vns
noch bleiben an der reinen Lere, vnbefleckt von den mahlzeichen des Babsts,
vnd bekennen vnsern lieben Herrn Christum gleich wie der Schecher am
Creutz. Ehr, der Herr Christus, stehet am Creutz, vnd wir mit jhm.


Vnter denselben bekennern weil nu auch ist ein Ehrbar Radt vnd Christliche
Gemeine dieser vnser Stad, also das etliche Feinde sich selbs vernemen lassen,
wir sein die vberbleiblinge von der Augspurgischen Confession, welchen sie
nu auch leichtlich raten wollen, so er-B 2rkennen wir vns dem nach fuͤr
Gott vnd der gantzen Christenheit schuldig, sonderlich dieweil wir noch
durch Gottes verleihung zu Gottes ehren vnd der gantzen Kirchen trost etwas
frey reden koͤnnen, das wir offt genanter Lere des heiligen Euangelij, durch
vns widerumb offenbaret, vnd der Augspurgischen Confes
sion ein oͤffentliche zeugnis geben vnd durch den druck liessen ausgehen,
damit Gott hierin sein ehre gegeben vnd die armen vnterdruͤckten Christen
sehen muͤgen, das solche bekentnis noch nicht gantz verloschen vnd noch ein
kleines heufflein auch hie ist, das es noch in dem mit jhn helt. Chistus
wolle weiter vns sampt jhnen seinen Geist, gnade vnd stercke mitteilen, zu
uerharren bis ans ende vnd diejenigen, so abgewichen vnd gefallen sind,
gnediglich wider bringen! Amen.


Hierauff wollen wir nu in dieser vnser gegenwertigen schrifft erstlich kurtz
widerholen (aber jtzund nicht grund vnd beweis einfuͤren) ein kurtze summa
vnser Christlichen Lere, darunter auch die Artickel, so sonder
lich ernewet hat vnd in der Augspurgischen Confession verfasset sein; mit
vntergezelet werden sollen als recht Christlich, welche die gantze Christliche
Kirche der lieben Propheten, Aposteln, etlicher fuͤrnemen Concilien, Veter,
Lerern vnd zuhoͤrern alweg mit vns helt vnd gehalten hat, in dem sie bey
dem reinen einfeltigen Gotteswort bliben sind, wie solchs bis daher nicht hat

moͤgen anders mit grund vnd warheit dargethan gethan nur in der Kustode B 2r. B 2v werden vnd fort
niemand anders wird thun koͤnnen. Dargegen wollen wir zuweilen setzen, wo
von diesem reinen einhelligem verstand Christlicher Lere vnd bekentnis ab
gewichen sind Papisten, Jnterimisten vnd Adiaphoristen, desgleichen Wider
teuffer, Sacramentirer vnd was mehr irriger Geister sind, von welchen allen
wir vns mit Lere, bekentnis vnd mit wercken gentzlich absundern.


Zum Andern, so wollen wir in diesem Buch vnser vnd der Christen nodturfft
nach klerlich vnd gruͤndlich beweisen, wie ein jtzlich Christliche Oberkeit
schuldig ist, vber dieser reinen Lere zu halten, also wenn gleich die hoͤher
Oberkeit darwider ist vnd die Kirchen, so Gottes Wort rein haben, mit gewalt
zwingen wil, die erkante warheit zu uerlassen vnd Abgoͤtterey anzunemen,
das alsdenn auch die vnter Oberkeit schuldig sey, sich sampt den jhren wider
solchen vnrechten gewalt zu entsetzen.


Zum dritten wollen wir ein vermanung thun an alle Gottsfuͤrchtige Oberherrn
vnd Vnterthanen mit anzeigung warer bestendigen vrsachen, warumb sie vn
sern verfolgern keine huͤlffe noch fuͤrschub widder vns thun koͤnnen on gros
se schreckliche sunde, auch nicht bey Gott on schuld sein werden, so sie jhre
huͤlffe von vns abziehen werden vnd vns nicht helffen retten, was auch jhnen
selbs vnd jhren nachkomen fuͤr gefahr drauff stehe zu B 3r zeitlichem vnd
ewigen verterben, nicht allein so sie vns huͤlffen verterben, sondern auch so
sie vns gar verlassen wuͤrden.


Diese drey stuͤck, welche wir vnsers von Gott befohlnen ampts halben gar
nicht vmbgehen koͤnnen, wollen wir mit Gotts huͤlffe also handeln, das wir
niemands Person, er sey hohes oder nidriges standes, begeren zu schmehen,
wollen der Personen noch darzu so viel verschonen, als wir on verdruͤckung
des verstandes inn dieser noͤtigen sachen jmmer thun koͤnnen.


So aber vber diesen vnsern vleis vnd meinung sich noch jemands beduͤncken
lest, es werde jhm oder andern zu nahe geredt, der odder dieselbigen wol
ten auch widerumb betrachten, gleich wie jhnen gebuͤret hette in jhrem ampt
zu thun, das vns also in dem vnsern gebuͤret, Gottes ehre hoͤcher vnd mehr zu
achten denn der Menschen ehre, das zeitliche dem ewigen fuͤrzusetzen, das
auch Gott mehr gelegen sey an wenig seinen Christen denn an dem andern
gantzen Gottlosen hauffen dieser Welt mit allem demjenigen, das sie hat vnd
ist, vnd wir derhalben jhnen nach nicht koͤnnen auch vnserm beruff zuwider
handeln oder denselben liegen lassen vnd verseumen.



B 3v Heuptstuͤck Christlicher Lere.


Wir wollen auff dis mal die gantze Christliche Lere kuͤrtze halben teilen in
vij Heuptstuͤcke odder Capittel:


1. Von Gott vnd von vnterscheid der Personen in Goͤttlichem wesen.


2. Von der Schepffung vnd von der Suͤnden vnd woher sie komme vnd was
Suͤnde sey.


3. Vom Gesetze vnd von guten wercken.


4. Vom Euangelion vnd von der Rechtfertigung.


5. Von den heiligen sacramenten.


6. Von der Kirchen vnd Kirchendienern vnd vom gewalt derselbigen.


7. Von Weltlichem vnd Haußregiment, auch vonn yhrem gewalt.


B 4r Vrsach, warumb die gantze Christliche Lere kurtz zu fassen also mag
geteilet werden, ist diese:


Alles was wir von Gott wissen vnd leren, das ist entweder von seiner natur
vnd wesen oder von seinem willen. Vnd hat Gott sich also offenbaret vnd zu
erkennen geben zum teil durch die Schoͤpffung vnd zum teil durch das muͤnd
liche Wordt, allermeist darumb, das er jhm alweg ein Kirche samle vnd zeu
ge durch das ampt vnd werck des Gesetzes, Euangelions vnd der Sacrament,
welche er den Menschen selbs auszuteilen befohlen hat, die ordentlich darzu
beruffen werden. Vnd dieser vrsachen halben, nemlich jhm ein Kirchen zu
zeugen, hat Gott auch fuͤrnemlich eingesetzt vnd geordnet den Ehestand oder
Haushaltung vnd das Weltliche Regiment, welche beide derhalben auch fuͤr
nemlich darzu gericht sein sollen vnd dienen, das Gott seine Kirche gebawet
werde, vnd wo sie solchs mit jhrem ampt nicht koͤnnen bey jederman aus
richten, das sie doch bey denselben ein eusserliche zucht erhalten vnd erbar
keit fordern.


Weil wir vns aber hie allein fuͤrgenomen haben, zu ertzelen ein kurtze blosse
summa der fuͤrnemesten Artickel Christlicher Lere, als zu einer bekentnis
vnsers glaubens vnd vnser gantzen Christlichen Gemeine, so wollen wir auff
dis mahl ein jeden Christlichen B 4v Leser auff die Schrifften vnd anderer seines gleichen reinen Lerern gewiesen haben, aus densel
ben dieser Artickel vnd bekentnis weiter erklerung vnd gewissen grundt sich
zu erholen. Doch sein wir auch selbs erboͤtig, so offt vnd viel von noͤthen,
dieser vnser Christlichen Lere vnd bekentnis bestendigen grund darzuthun
aus den schrifften der Propheten vnd Aposteln, desgleichen auch der ersten
Kirchen vnd fast allezeit etlicher rechtgleubigen einhelligen verstand vnd
meinung anzuzeigen.



C 1r Das Erste Capittel.
Von Gott vnd von vnterscheid der Personen in Goͤttlichem wesen.


Hieuon halten vnd leren wir wider die alten vnd newen ketzereyen den ein
feltigen vnd gewissen verstandt Goͤttlichs Worts, wie den vns auch fuͤrhalten
die drey Symbola, das ist: die bekentnis des Glaubens der Apostel, des Con
cilij zu Nicaea, vnd des heiligen Bischoffs Athanasij, nemlich das da ist ein
einiger warer Gott vnd drey vnterschiedliche Personen, Vater, Sohn vnd heili
ger Geist, eins einigen Goͤttlichen wesens, gleich ewig, mechtig vnd herrlich.


Ferner gleuben wir, das der Sohn Gottes sey Mensch worden, empfangen
vom heiligen Geist vnd geborn von der Junckfrawen Maria, das also vnser
lieber Herr Jhesus Christus zugleich warer Gott vnd warer Mensch ist, in
welchem Leib vnd Seele mit dem ewigen Wort des Vaters also zusammen
komen vnd vereiniget sind in einer Person, das durch diese vereinigung
Christus, das ist Gott vnd Mensch, doch mit williger nidrigung vnd eusse
rung seiner krafft, warhafftig gelieden, gecreutziget, gestorben vnd begraben
ist, henunter in die Helle gefaren, alles nach dem willen seines Himlischen
Vaters, am dritten tage wider aufferstanden, auffgefaren ghen Himmel, sitzet
nu zur rechten hand des Vaters, da er mit jhm regiret in gleicher Goͤttlicher
gewalt jmmer vnd ewiglich, vnd am Juͤngsten C 1v tage wider komen wird
in seiner herrligkeit, ein oͤffentlich vnd gemein gericht zu halten vber das
gantz Menschlich geschlecht, darzu er auch alle todten wider aufferwecken
vnd fuͤrstellen wird vnd einem jglichen geben nach seinen wercken, das ist:
denjenigen, so jhr leben gebessert vnd an seinen Namen gegleubt haben zur
vergebung der Suͤnden, wird er vberreichen vnd zu besitzen geben das erbe
seines vnd jhres Himlischen Vaters in ewigem leben. Die andern aber, so jhr
leben nicht gebessert, noch vergebung der Suͤnden inn seinem Namen ge
gleubt oder empfangen haben, wird er mitsampt den Teuffeln verstossen in
abgrund der Helle, zum verdamnis des ewigen tods.

Das Ander Capittel.
Von der Schoͤpffung vnd von der Suͤnde. Woher sie kumme, vnd was
Suͤnde sey.


Auff das Gott sich aus seinem verborgen erfuͤr thete, geehret vnd gepreiset
wuͤrde, hat er durch denselben seinen Sohn, vnsern Herrn Jhesum Christum,
vnd mitwirckung des heiligen Geists im anfang geschaffen Himel vnd Erden
vnd was drinnen ist, das Leib vnd Leben hat, sichtbar vnd vnsichtbar ist, alles
aus nichte, da nichts zuuor gewesen ist, daraus ers gemacht hette, allein durchs
Wort. Denn Psalm. 33was er sprach, das geschach, was er gebot das stund alsbald da,

bleibt auch noch aus krafft desselbigen sprechens bis zu seiner zeit, das ers
anders haben wil, vnd wie ers haben wil oder gehen lest.


C 2r Wiewol aber Gott dazumhal alles sehr gut erschaffen hatte, so schlug
doch alsbald das vngeluͤck darzu, nemlich die Suͤnde vnd der Tod, nicht durch
Gottes willen oder schoͤpffung, sondern durch des Teuffels vnd des Menschen
eigen willen vnd werck. Denn da Gott beide, Teuffel vnd Menschen, ghar
herrlich erschaffen hatte zu seinem selbs eigen Bilde, weise, gerecht, heilig,
zum ewigen leben vnd aller wolfart, hatte sie auch begabet mit einem freyen
willen, guts zu thun nach allem willen Gottes, da haben sie alsbald solcher
gaben des freyen willens mißbrauchet zum boͤsen widder Gott vnd dardurch
sich selbs gantz verterbet, also das Gott an solchem jhrem verterben keine
schuld vberall hat, hat sie nach seinem rath vnd gerechtem willen allein las
sen machen, was sie gemacht haben, sie nicht anders zu thun genoͤtigt oder ge
zwungen. Vnd ist dieser fall in sonderheit mit dem Menschen also zugangen:


Da vnser erste Eltern Adam vnd Eua sich haben bereden lassen vom Teuffel
durch die Schlange vnd gessen von der frucht des verbotenen Baums, ist
Gott von stund an hefftig vber sie erzuͤrnet, hat sich mit seinen gnaden vnd
beystand durch sein gerechtes gericht von jhnen abgewand, durch welche
entziehung Goͤttlicher gnaden vnd beystands ist notwendig alsbald erfolget,
das beyde, Menschen vnd andere Creaturen, welche vmb des Menschen willen
erschaffen gewesen, an gaben abgenomen haben vnd in den vberigen gaben
auch ein vnordnung vnd trennung entstanden ist. Auff das abnemen, vn
ordnung vnd trennung der ersten gaben ist weiter von jhm selbs erfolget das wi
derspiel solcher gaben, sonderlich im Menschen. Zudem, da Gott dem Teuf
fel nu auch mehr gewalt vber den Menschen vnd vber alle Creatur vnter dem
gantzen Himmel C 2v zur straffe der Suͤnden eingereumet hat, hat der Teuf
fel beyde, der Suͤnden vnd des jamers, noch mehr gemacht, auch leichtlich
nu gekundt, weil der Mensch in Gottes vngnaden vnnd verlassen an Leib vnd
Seele sehr geschwecht gewesen, hat derhalben des Menschen verstand noch
mehr verfinstert vnd jrre gemacht, das hertz wider Gott angereitzt vnd getrie
ben, andere natuͤrliche des Leibs kreffte Gott vnd dem Menschen selbs mehr
vngehorsam vnd widerspenstig gemacht, auch andere Creaturn befleckt vnd
den Menschen zu plagen vnd zu uerterben gebrauchet, so viel jhm Gott ver
henget hat. Also hat Gott die erste Suͤnde vnser ersten Eltern alsbald gestraf
fet mit vielfeltigen andern Suͤnden, darin sie alsbald gefallen sind. Jtem mit
des Teuffels gewalt, mit allerley plagen an Leib vnd an Seele, entlich mit dem
zeitlichen vnd ewigen Tod.


Nach dem nu vnser erste Eltern dermassen durch jhren fall sind verterbet ge
wesen vnd in elend geraten, so haben sie nachmals nicht bessere, noch ge
luͤckseligere Kinder zeugen koͤnnen, denn sie selbs gewesen sind, sind also
jhre Kinder nach jhrem Bilde geborn, welchs des Teuffels Bilde ist, So weit, von einer Teufelsebenbildlichkeit des gefallenen Menschen zu sprechen, gehen CA II und das Konkordienbuch nicht, vielmehr grenzt sich die Konkordienformel sogar deutlich dagegen ab, vgl. FC I (Vom freien Willen), . Auch die lateinische Version des Magdeburger Bekenntnisses expliziert diese Auffassung an dieser Stelle nicht. vnnd
nicht mehr nach dem Bilde Gottes. Durch welche geburt die vberigen Gottes
gaben von der ersten schoͤpffung noch fortan jmmer von einem auff den an
dern mehr geringert worden sind.
Derhalben so werden nu alle Menschen, welche natuͤrlicherweise von Adam
herkomen, in Suͤnden empfangen vnd geborn, sind vnter Gottes zorn, des
Teuffels, Tods vnd Hellen gewalt von wegen der Suͤnde vnser ersten Eltern
vnd von wegen jhrer eigen Suͤnde, damit die natur verterbet ist, vnd ist one
ware erkentnis Gottes, furcht, glauben, liebe Gottes vnd des nehisten, voller
eignen liebe, jrthumb, sicherheit, vnglauben, zweiffel, C 3r feindschafft
Gottes, welche alle sich erzeigen vnd beweisen in gedancken, luͤsten, worten
vnd wercken widder Gott vnd seine heilige Gebot. Vnd in summa, so ist gar
nichts mehr an dem gantzen Menschen, wie er von Vater vnd Mutter natuͤrlich
geborn wird, damit er Gott gefallen vnd recht dienen, zu gnaden vnd ewigem
leben widerumb komen koͤnne.


Weltlichen kan er noch etlicher massen ein Ehrbars leben fuͤhren. Daher viel
ehrbarer tapfferer leut vnd in gemein eine eusserliche, weltliche zucht auch vn
ter den Heiden vnd vngleubigen gewesen ist vnd noch etwa ein wenig bleibt.


Wider diese Lere haben die Papisten fuͤrnemlich zwen grosse jrthumb:


Einer ist, das sie die angeborne gebrechen, mengel vnd boͤse neigung nicht
wollen lassen fuͤr Gott Suͤnde sein, sondern wie sie daruon pflegen zu reden,
sollen sie allein an vns ein straffe sein der ersten Suͤnde vnser ersten Eltern,
dadurch wir wol zu Suͤnden geneigt, aber selbs noch nicht Suͤnder sein, aber
wie ein zunder leichtlich Suͤnde fangen koͤnnen.


Der ander jrthumb kumpt aus dem vorigen, das der Mensch dermassen noch
vnuerterbet vnd gut sey, das er gleichwol noch koͤnne aus natuͤrlichen kreff
ten Gottes gebot halten, Gottes gnade vnd den heiligen Geist verdienen de
congruo
, das ist: durch sein selbs zubereitung.

Das Dritte Capittel.
Vom Gesetz vnd von guten Wercken.


C 3v Wie sich Gott im anfang hat offenbaret durch die Schoͤpffung, also
hat er sich hernach noch auff ein andere weyse offenbaret, nemlich durchs
muͤndliche Wort, welchs er vor vnd nach dem fall dem Menschen geben hat
inn geboten vnd verheissungen, auff das sie darin jhren gehorsam, glauben
vnd vertrawen gegen Gott erzeigeten, vbeten vnd jhm dieneten.


Nachdem aber das natuͤrliche erkentnis von Gott vnd seinem willen, welches
nach dem fall von der ersten Schoͤpffung noch vberig blieben war, durch etli
che lange zeit vnd boßheit der Menschen nu auch fast vertunckelt ward, do
hat Gott aus sondern gnaden solch erkentnis widderumb ernewet durch die
heiligen Zehen Gebot, die er durch Mosen geben hat, auff das also die
Menschen fuͤr vnd fuͤr hetten ein gewisse zeugnis Goͤttlichs Worts, daraus sie
sich allezeit lerneten erinnern, was sie thun vnd lassen solten, auch wie sie
von hertzen geschickt sein solten beide, gegen Gott vnd jhrem nehisten,
nemlich also rein vnd heilig, das sie stets on vnterlas in volkomenem gehor
sam, eusserlich vnd jnnerlich, auch on alle boͤse gedancken, lust vnd begirde
hergingen. Darzu verheisset Gott in denselben seinen Geboten denjenigen,
welche jhm solchen gehorsam leisten, eitel leben vnd eitel seligkeit, hie
vnd dort ewiglich, drewet dargegen straffe vnd pein zeitlich vnd ewig
lich allen, die seine Gebot jrgents in einem vbertretten.


Es hat aber Gott diese Gebot also in keinen weg darumb geben, das die
Menschen durch haltung derselben Gebot mit wercken fuͤr Gott komen sol
ten, gerechtigkeit, leben vnd seligkeit damit zu erlangen, welchs vnmuͤglich
vnd vmbsonst ist, weil niemand die Gebot also helt noch halten kan.
Sondern darumb hat ers C 4r also geben, auff das jederman sein vnuermuͤ
gen, suͤnde, Gottes zorn vnd verdamnis daran solt lernen kennen, Gott fuͤrch
ten vnd von hertzen ernstlich erschrecken. Vnd wenn er also durch solch
schrecken seiner Suͤnde vnd Gottes zorns halben gleich nun tod ist, das er
alsdenn wider hoͤre vnd anneme mit gleubigem hertzen die froͤliche bot
schafft des heiligen Euangelij, wie Christus jhn vnd vns alle, die wir jhn
darfuͤr annehmen vnd vns von hertzen drauff verlassen, von Suͤnden, Gottes
zorn, Tod vnd verdamnis erloͤset, gerechtigkeit, gnad, leben vnnd seligkeit
widerbracht hat. Vnd wenn sie nu solche wolthat von Christo empfangen ha
ben, das sie jhm denn hinwider auch danckbar sein, welche danckbarkeit
fuͤrnemlich stehet inn vleissigem ernstlichen gehorsam gegen diese Gebot,
wie denn Gott, solchen gehorsam inn vns anzufangen vnd zu fordern, selbs

gibt seinen heiligen Geist, wenn wir durch den glauben an Jhesum Christum
gerecht worden sind, vnd ernewet vns zu einem ehrbarn, Gottseligen leben
vnd wandel, jnnerlich vnd eusserlich.


Zudem erfordert Gott gleichwol auch von den vnchristen vnd vngleubigen
oder denen, die gleich nicht den heiligen Geist haben, das sie dennoch Gott
einen eusserlichen gehorsam nach diesen seinen Geboten leisten sollen vnd
einen ehrbarn wandel fuͤr der Welt fuͤhren. Solche zucht zu erhalten, hat er
auch geordnet die straffe des worts vnd des bans durch die Diener seines
Worts, Vater vnd Mutter die ruten, der Obrigkeit das Schwerd befohlen. One
vnd vber diese Personen strafft er darnach selbs auch, der Herr, die boͤsen
buben mit mancherley vngeluͤck, hie noch in diesem leben vnd dort mit
dem hellischen fewer, so sie nicht busse thun vnd sich zu Christo bekeren,
dargegen thut er zeitlich wol frummen ehrli-C 4vchen biderleuten,
wenn sie gleich auch nicht Christen oder gleubig sind, vnd lest sie jhrer eus
serlichen fruͤmkeit mancherleyweise geniessen, allhie mit allerley zeitli
chem guten vnd dort mit linderung der ewigen straffen.


Wiewol aber Gott auch vber die Zehen Gebot andere mehr Gebot vnd Gesetz
durch Mosen geben hat, als sonderliche Caeremonien, den Tempel vnd eus
serlichen Gottesdienst, vnd darnach Weltliche ordnung, das Radhaus betref
fend, so hat er doch dieselben allein einem gewissen volck, als nemlich den
Juͤden, vnd auff gewisse zeit, bis auff Christum, aufferlegt, das sie nu forthin
das Christliche Volck inn jhrer versamlungen nimmer binden, on sofern
sie on verletzung der Zehen Gebot nicht koͤnnen außgelassen werden. Welche
Zehen Gebot also geben, auch in der Menschen hertzen geschrieben sind,
das sie jmmerdar auff alle Voͤlcker vnd Menschen bleiben vnd binden sollen
Christen vnd vnchristen, frumme vnd Gottlosen, wie zuuorn dauon gesagt ist.


Dieser Lere vom Gesetz zuwider sind viel grosser schedlicher jhthumb bey
den Papisten eingerissen:


Erstlich verfelschen sie die Lere vom Gesetz damit, das sie die grossen ge
brechen vnd mangel entschuͤldigen, als obs kein Suͤnde sey, das der Mensch
von natur Gott nicht recht fuͤrchtet, vertrawet, liebet vnd dergleichen. Jtem
das sie leren, der Mensch koͤnne dem Gesetz Gottes genug thun mit seinen
wercken vnd das Gott mit der eusserlichen zucht zufrieden sey.


Zum andern, so thun sie Gottes Gesetz einen abbruch, da sie aus den ernstli
chen gebotten, das sich niemand selbs rechen sol, das man alles vmb Got
tes willen verlassen sol vnd dergleichen, rethe machen vnd vberschuͤssige
werck, damit man mehr thun koͤnne, denn D 1r Gott geboten habe, vnd
volkomen werden. Jtem das sie eigen erwelete werck als Muͤncheleben
vnd andere werck Menschlicher satzung vorziehen vnd hoͤher preysen denn
die werck, so Gott selbs geboten hat. Vnd wiewol die Jnterimisten vnd Adia
phoristen noch nicht dermassen reden von solchen wercken, jedoch weil beide
teil solche werck Menschlicher satzung widder auffrichten, Babst, Bischoffe
wider annehmen, von welchen solche Gottslesterliche jrthumb anfenglich
herkomen, so bestetigen sie damit gleich genugsam solche jrthumb vnd helf
fen darzu, das sie jha wider auff die bahne komen.


Zum dritten, so ist das zumahl verfuͤrisch vnd Gottslesterisch geleret, das Gott
sein Gesetz darumb geben habe, das wir es halten koͤnnen vnd sollen vnd
durch des Gesetzes werck fuͤr jhm gerecht sein vnd das ewige leben verdienen.


Zum vierden, wie die widerteuffer das Gesetz zum teil gleich auffheben, damit
das sie den Christen Obrigkeit, gericht, eigenthumlich guͤter zu haben vnd an
ders mehr verbieten, also verkleinern vnd schmehen nicht weniger die Papi
sten Gott, sein gebott vnd ordnung, da sie den Geistlichen Personen die Ehe
auch ghar verbieten. Den andern Leyen aber oder Weltlichen Personen, wie
sie es nennen, ob sie schon die Ehe vnd andere nodtuͤrfftige Goͤttliche ordnung
nicht ghar verbieten, so leren sie doch, das man Gott im Ehestand vnnd Welt
lichen Stenden mit wercken derselbigen Stende nicht dienen koͤnne.


Zum fuͤnfften, wie sich zu vnsern zeiten etliche irrige Geister vnterstanden
haben, die Christlichen Kirchen widderumb vnter das Gesetz Mose zu zwin
gen in gerichtshendeln, desgleichen die Bebste zu Rom auch D 1v als
die affen aus der Kirchenordnung des Gesetzes Mose genomen haben,
das, wie im alten Testament der hohe Priester von Gott ist geordent gewesen,
sie also sind im newen Testament hohe Priester vnnd an statt des teglichen
opffers im alten Testament sein muͤsse im newen Testament die tegliche
opffermesse etc. Vnd hiemit beyde teil, der Babst vnd die obgenanten jrrigen
Geister, die Christenheit wider Gott vnd sein Wort beschweren mit den
zweyerley Juͤdischen Gesetzen, der Kirchen vnd Weltlichen ordnungen.


Also haben auff der andern seiten die Antinomer durch einen ghar fehrlichen
jrthumb die Christen wollen freyen von dem Gesetz der Zehen Gebot, inn
dem das man sie in jhren gewissen mit dem Gesetz vnd Gottes zorn nicht
schrecken noch verdammen solte, wenn sie gleich vnrecht theten.

Das Vierde Capittel.
Vom Euangelio vnd von der Rechtfertigung.


Das Euangelion ist ein Predigt, daraus wir lernen, wie Gott gegen vns gesin
net sey vnd was wir vns zu jhm zu uersehen haben in Christo Jhesu. Dar
uon er seinen gnedigen willen erstlich offenbaret hat noch im Paradis, bald
nach dem fall vnser ersten Eltern, hernach offtmals widerholet vnd weiter
erkleret durch die Ertzueter, Propheten vnd letzlich durch den Sohn selbs,
wie er durch denselben vnd vmb desselben einigen mitlers willen widerumb
zu gnaden annemen woͤlle lauters vmbsonst on einig vnser ver-D 2rdienst
vnd wirdigkeit alle die busse thun vnd gleuben wuͤrden an seinen Namen.


So sind nu zwey fuͤrnemliche stuͤck dieser gantzen Lere des heiligen Euange
lions: Ein stuͤck ist vom verdienst Christi, was dieselben verdienst vnd wol
thaten eigentlich sein. Das ander stuͤck ist, wie wir derselben verdienst vnd
wolthat teilhafftig werden odder geniessen.


Die verdienste vnd wolthaten Christi sind inn einer kurtzen summa diese, das
wir durch jhn alleine, on vnser zuthun vnd verdienst, haben die volkomene
erloͤsung von Suͤnden, Gottes zorn, Tod, Teuffel vnd Helle, vnd zu der
erloͤsung noch weiter gerecht, Kinder vnd erben werden des ewigen lebens
vnd den heiligen Geist empfangen. Die geniessung solcher grossen guͤter vnd
gaben geschicht allein durch den Glauben in rechtschaffner busse, welchs
bey denjenigen, so nu etwas erwachsen vnd zu vernunfft komen sind, also
zugehet:


Wenn Gott einem Menschen die Suͤnde vergibt oder nicht zurechnet (welchs
er thut, wo vnnd wem er wil), so quitirt oder freyet ehr jhn alsbald auch
neben solcher vergebung von der straff des ewigen tods oder verdamnis,
gleich wie auch weltlich die Obrigkeit, wenn sie einem ein mishandlung
gantz vergibt, so erlest sie jhm auch damit jhre straffe.


Aber allhie in Gottes gericht geschicht nu noch etwas weiters, nemlich das
Gott denjenigen, welchen er also die Suͤnde vnd straffe des ewigen todts hat
erlassen, zugleich auch mit zurechnet die volkomene gerechtigkeit seines
Sohns, das ist: er helt sie vnd nimpt sie darfuͤr an, als haben sie alle das gute
vnd seinen gantzen willen gethan vnd erfuͤllet, wie sein lieber Sohn, vnser
Herr Jhesus Christus, jhn gethan vnd erfuͤllet hat, nimpt also von jhn an ein

frembde gerechtigkeit, als ob D 2v sie die selbs than hetten zur besitzung
des ewigen lebens, gleich wie er ein frembde genugthuung odder bezalung
von seinem Sohn fuͤr jhre Suͤnde annimpt vnd sie dardurch absoluirt vom
ewigen tod, als hetten sie solche genugthuung odder bezalung selbs gethan.
Diese andere wolthat kan ein weltliche Obrigkeit einem Suͤnder, der in jhre
straffe gefallen ist, nicht erzeigen, als einem Diebe, wenn sie jhm gleich
vergibt vnd jhn nicht henckt, kan sie doch nicht geben, wenn sie gleich ghern
wolte, allerley tugent vnd ehrbarkeit, wens zuuorn nicht inn jhm ist, odder
das man jhn allein fuͤr tugenthafft vnd ehrbar hielte. Das koͤndte ein Obrig
keit odder Richter noch wol thun, das er ein solchen Schalck odder Dieb,
wenn jhm vergeben vnd er nu los were, zu sich in sein Haus neme an eins
Kinds statt vnd machte jhn zum erben seiner guͤter, lies jhn auch nach seinem
Namen nennen. Vnd eben dis, als nu die dritte wolthat, thut Gott den seinen
auch, das er sie durch seinen eingebornen Sohn Christum vnd neben jhm
auch zu Kindern vnd miterben annimpt, lest sie auch seine Kinder vnd erben
vnd mitbruͤder Christi heissen, alsobald vnd alle diejenigen, welche er aller
erst aus Suͤndern zu gnaden angenumen hat.


So sind nu derhalben alle diejenigen, welchen die Suͤnde vnd straffe des
ewigen tods vergeben werden, zugleich gerecht fuͤr Gott durch die zugerech
nete gerechtigkeit des Sohns Gottes vnnd sind selber auch mit Kinder Gottes
vnd haben das recht ewiges lebens vnd ewiger seligkeit nu zweyerley weyse:
Fuͤr eins haben sie es als jhr ehrbe. Denn weil sie Kinder Gottes sind, so sind
sie auch erben des ewigen lebens. Zum andern haben sie es auch als eine
belonung der volkomenen gerechtigkeit, welche nicht sie selbs, sondern
Christus ge-D 3rthan vnd jhnen zu eigen geschenckt hat. Denn Gott hats
selbs also verheissen, das ewig leben zu geben allen denjenigen, welche
haben die gerechtigkeit, so im Gesetz wird erfordert, wie er spricht: Wer die
Gebot also helt, sol Leuit. 18.dadurch leben.
Christus hat sie volkomlich gehalten
vnd rechnet vns dieselbige seine erfuͤllung als fuͤr eigen zu durch den glau
ben. Daraus folget, das vns das ewig leben auch zum andern mahl gebuͤret
vnnd geben wird von wegen solcher zugerechenten gerechtigkeit oder erfuͤl
lung des Gesetzes Gottes.


Weiter, so absoluirt Gott niemand von Suͤnden vnd ewigem Tod, macht nie
mand gerecht, zu seinem Kind vnd erben des ewigen lebens, er gebe jhm
denn zuuorn den heiligen Geist durchs Wort vnd durch die heiligen Sacra
ment, dardurch der heilig Geist des Menschen hertze erstlich bewegt zu warer
erkentnis vnnd zu einem rechten schmagk seiner Suͤnden vnd Gottes zorns.
Ferner bewegt er das hertz zu einem gewissen vertrawen auff den mitler
Christum, inn welchem der Mensch ergreiffet vnd feste fasset lauts Goͤtt
licher verheissung die obgenanten erworbene guͤter Christi, als da sind ver
gebung der Suͤnden, gerechtigkeit, Kindschafft, ewigs leben.


Jn solchem glauben vnd festem vertrawen auff den mitler Christum wird das
hertz zugleich mit newgeboren, zu einem andern vnd ewigen leben erweckt,
in dem da es nu fuͤlet vnd entpfindet trost, das jhm Gott inn Christo versuͤnet
vnd gnedig sey, bekuͤmpt newen verstand, new mut vnd sin, die nu nach Gott
gesinnet sein, nemlich einen ernsten has wider alle Suͤnde, hertzliche liebe,
willen vnd neigung zu aller gerechtigkeit, vnd zu dem willen auch etwas
newe krafft, den Suͤnden zu wehren vnd zu thun die werck der eingegebnen
gerechtigkeit, welche Gott in seinen geboten erfor-D 3vdert.


Nicht aber empfehet der Mensch solche newe Geistliche krafft, guts zu thun,
das er durch solch thun oder gute werck nu allererst fuͤr Gott gerecht werde,
weil er vorhin gerecht ist durch die frembde gerechtigkeit des Sohns Got
tes, kan darzu kein gut werck thun, das fuͤr Gott gut hiesse vnd were, er sey
denn zuuorn gerechtfertiget durch die frembde gerechtigkeit Christi, wird
jhm auch weiter nicht darumb geben solche newe krafft, guts zu thun, das er
mit solchen guten wercken verdiente das ewige leben, zu welchem er vorhin,
wie oben gehoͤrt, zweyerley recht hat von wegen des, das er ein Kind Gottes
ist vnd gerecht mit der gerechtigkeit des Sohns Gottes.


Sondern das ist allein nu die vrsach Im Originaldruck erscheint der Passus durch entsprechende Setzung von Virgeln als Dativobjekt im Bereich des erweiterten Infinitivs, der Zusammenhang erfordert aber den Bezug als dativus possessivus auf vrsach.einem solchen Menschen, guts zu thun,
das er damit Gott seinen schuldigen gehorsam leiste vnnd jhn preise fuͤr
diese wolthat, das er jhm Leib vnd Seele geben vnd dieselben, da sie von
wegen der Suͤnden ewig verloren waren, widerumb durch seinen Son gnedig
lich erloͤset hat, das er auch solche empfangene wolthat nicht widderumb
verliere, in Gottes zorn vnd in tod falle.


Hieraus ist nu auch klar zu uerstehen, das Christus, vnser Herr, durch sein
Wort vnd heiligen Geist (welchen Geist er durchs Wort vnd Sacrament wir
cken lest) selbs die widergeburt zum newen, ewigen leben in vns anfehet, in
den erwachsenen gleich so wol als inn jungen Kindlein, er vermehret vnnd en
det auch zuletzt solche widergeburt selbs in vns, auff das, wie er allein alle
ehre hat des verdiensts vnser seligkeit, wie er vns das Wort vnd Sacrament erst
zuschickt vnd damit zuuorkuͤmpt, also inn der empfahung solches verdiensts
oder in der widergeburt sein sey beyde: anfang, mittel vnd ende. Vnnd das ist
eigentlich das ziehen des Vaters daruon Christus spricht Johan. vj: Niemand
D 4r kan zu mir komen, es sey denn, das jhn mein Vater ziehe.


Wenn aber der Mensch durch den heiligen Geist nu widerumb newgeborn
vnd mit newen Geistlichen gaben begnadet ist, so kan er vnnd sol darnach sol
cher empfangenen gaben brauchen, kan sie aber auch wol, so er wil, liegen

lassen vnd nicht brauchen. Denjenigen nu, so jhr vleissig vnd treulich
brauchen, werden sie vermeret vnd haben andere mehr belonung, Geistliche
vnd Leiblich, zeitlich vnd ewig. Welche jhr aber ghar nicht oder wider Gott
missbrauchen, den werden auch die gegenwertigen gaben, so sie zur seligkeit
haben, gemindert vnd sampt dem heiligen Geist ghar entzogen. Hieher ge
hoͤren die vielfeltigen vermanungen im Euangelio, das die, so nu widergeboren
Christen worden sind vnd den heiligen Geist empfangen haben, forthin sollen
im Geist wandeln, des fleisches gescheffte durch den Geist toͤdten vnd gute
werck thun.


Vnd wiewol die heilige Schrifft in der bekerung oder widergeburt eins er
wachsenen Menschens dreyerley fuͤrnemliche enderung beschreibt, nemlich
ware erkentnis vnd rewe der Suͤnden, Glauben vnd newen gehorsam, welche
drey, wie sie vnter sich selbs vnterscheiden sind, also ist auch in dem ein
grosser vnterscheid, das vergebung der Suͤnden, Gerechtigkeit, Kindschafft
vnd ewiges leben allein dem Glauben zugeeigent vnd gegeben werden vnd
nicht zugleich auch den andern zweyen in sonderheit oder in gemein. Vrsach
ist diese: Denn der Glaube fasset allein Christum vnd seine verdienst, durchs
Wort vns verheissen, ist gleich als die hand, damit wir nach solcher wolthat
Gottes in Christo greiffen vnnd von jhm zu vns nemen. Darumb macht er
vns allein von Suͤnden vnd vom Tod gerecht, lebendig vnd selig, D 4v
nicht von wegen seiner verdienst oder wirdigkeit, das er so viel an jhm selbs
oder in vns besser sey denn alle andere gute werck, sondern allein von Chri
sti wegen, an den er sich allein hanget, in sein vnschuld vnd gerechtigkeit
den gantzen Menschen einwickelt.


Daraus folget, das der Glaube die erkentnis vnd rewe der Suͤnden, andere tu
gent vnnd gute werck nicht dermassen ausschliesse von der rechtfertigung
vnd seligkeit, als doͤrfften sie nicht da sein, odder als koͤndte ein Mensch fuͤr
Gott gerecht vnnd selig sein, wenn er auch ghar keine rewe vnd besserung
des lebens hette. Nein, in keinen weg! Sondern darumb ists allein hie zu thun:
Gleich wie wir wider mit der rew, noch mit dem glauben selbs, noch mit
andern guten wercken vergebung der Suͤnden, gerechtigkeit vnnd seligkeit
verdienen koͤnnen, das wir auch ebensowenig mit der rew vnd andern guten
wercken dieselbigen erworbene guͤter vnd gnad von Christo, vnserm heiland,
empfahen odder nemen koͤnnen. Sondern hierin regiret der Glaube allein, vnd
ist dis nemen des Glaubens eigen werck; sonst ist er nimmer on ware rew, on
busse vnd gute werck, kan auch on dieselben nicht sein.


Denn der Glaub macht also gerecht, das er diejenigen, so sich jhrer Suͤn
den halben fuͤr Gott vngerecht befinden, fuͤrchten Gottes zorn vnnd sind er
schrocken, versicherung gibt, Gott habe jhre vngerechtigkeit von jhnen geno
men, auff Christum gelegt vnd seine gerechtigkeit widderumb jhnen zugelegt,
sey also jhr gnediger Gott vnd Vater, spricht jhnen damit wider ein trost in jhr
hertz vnd macht sie gleich aus todten widder lebendig. Daraus weiter ver
standen wird, das die, so on ware erkentnis vnd rew jhrer Suͤnden also sicher
dahin gehen noch keinen waren Glauben vnd also auch kein vergebung der
Suͤnden nicht ha-E 1rben, vnd noch viel weniger haben die ein waren
Glauben vnd vergebung, sondern sind luͤgner vnnd schuͤldig des ewigen tods,
welche sich wol viel ruͤhmen des Glaubens Christi vnnd der vergebung, blei
ben aber hernach wie vor in einem vnbusfertigen leben vnd boͤsen gewissen,
es sey heimlich oder oͤffentlich. Denn wo der Glaube warhafftig ist vnnd bracht
hat vergebung vnd gerechtigkeit, da ernewet er von stund an auch zugleich mit
das hertz zu einem newen, gottseligen leben vnnd wandel.


Doch fehet diese newerung in diesem leben allererst mit vns an durch die
Tauff vnd durch den Glauben, vnd sind nicht mehr als erstlinge des Geists
Gottes, die wir allhie bekomen, keine zehenden. Derhalben ists noch ein
vnuolkomen ding mit vnserm newen leben in dieser Welt vnd bleibt noch
viel von dem alten Menschen vberig, wenn wir schon getaufft vnd nach der
Tauffe durch den Glauben von Gott gerechtfertiget sind vnd den heiligen
Geist empfangen haben. Denn wie beide, die Schrifft vnd erfarung, zeugen,
so ist ja noch grosser mangel am guten zur volkomenheit vnd viel boͤser nei
gung in den heiligen widder Gottes gebot, welche vbel alle beyde auch in der
warheit Suͤnde sein vnd Suͤnde bleiben, wie sie denn der Apostel auch klar
Suͤnde Roma. 7.nennet, das ist: solche gebrechen, welche, wie sie warhafftig wider
Gott sind, also ist jhnen Gott widderumb feind, allein den Personen ist er
nicht darumb feind, will sie auch nicht darumb verdammen, welche gleuben
an seinen Sohn vnd leben inn gutem gewissen, nicht nach Roma. 8.dem fleisch, son
dern nach dem Geist. Gleicherweis als der Richter oder Schultheis, wenn
er ein Dieb schon los lest, so ist er doch der dieberey allzeit feind, also das
sie des galgens werd sey, ist auch seine ernstliche meinung, E 1v das der
Dieb hernach nicht mehr stele, sonst felt er widerumb inn des Richters straf
fe vnnd wird zuletzt gehengt, so er nicht auffhoͤret.


Wir haben nu in diesem Capittel trewlich erzelet aus heiliger Schrifft ein
kurtze summa der gantzen Lere von der rechtfertigung, welche, wie sie von
den Papisten manichfeltigerweise verfelschet ist, also wollen wir allein hie

etliche fuͤrnemeste jrthumb anziehen, auff das die vnterscheid zwischen jhrer
vnd vnser Lere souiel dester klerer sey.


Zum ersten haben sie aus dem Euangelion ein lautere Gesetzpredigt gemacht
mit jhrem Teuffelischen gedicht, das Christus komen sey, andere, mehr vnd
volkomener gebot zu geben, denn Moses geben hat, welche sie praecepta
nouae legis
, das ist: Gebot des newen Gesetzes, vnnd also das Euangelion
klar mit namen ein Gesetz genennet haben.


Zum andern haben sie die verheissung, das vns Gott on alle vnser verdienst
zu gnaden widder annehmen wolle allein vmb Christi willen, ghar aus dem
Euangelion hinweg gethan, damit die vnterscheid zwyschen dem Gesetz vnd
Euangelio vnd also das ware Euangelion ghar auffgehaben, Christo seine eh
re genomen vnd jhren elenden wercken gegeben, die armen bloͤden ange
fochten gewissen jhres einigen waren trostes gentzlich beraubet.


Zum dritten: Auff das sie aber Christo auch etwas zu thun geben vnd er nicht
ghar muͤssig oder vmbsonst auff Erden komen were, so leren sie, er hab vns
die erste gnade erworben, dardurch vns die wirckliche Suͤnde vnser ersten
Eltern nicht mehr zugerechnet, Glaub, hoffnung vnd lieb von Gott eingegos
sen vnd wir damit zubereitet werden, also das wir hernach selbs E 2r koͤnnen
verdienen vergebung der Suͤnden, gerechtigkeit, leben vnd seligkeit durch
gute werck, vnnd nicht so fast durch die werck, von Gott geboten, als durch
wercke Menschlicher satzung.


Zum vierden: Die erste gnad kan ein Mensch bekomen durch die werck der
busse ex opere operato, das ist: dieselben werck sind der gnaden werd vnd
verdienen vmb Gott, das er solche gnad darfuͤr gebe.


Zum fuͤnfften: Jhre busse aber stehet inn rewe, beicht vnd genugthuung,
vnd derselben busse schreiben sie nicht allein zu das verdienst der ersten
gnade, sondern auch der erledigung von schuld vnd pein. Da ist Glaub
vnd Christus ghar ausgethan, das man auch an die kan vergebung der
Suͤnden vnnd erledigung vom ewigen tod haben.


Zum sechsten: Jn der Beicht fordern sie erzelung aller Suͤnden als ein noͤtig
werck zur vergebung vnd als von Gott geboten, aber sie thuns one vnd wid
der Gottes Wort. Also fordern sie auch ein rewe, die genugsam sey zur ver
gebung.

Zum siebenden Treumen sie weiter, das durch rewe vnd durch Beicht die
Hellische vnd ewige straffe verwandelt werde in die zeitliche straffe des
Fegfewers vnd diese straffen des Fegfewers widerumb abgelenet koͤnnen
werden durch genugthuung der werck Menschlicher satzung, welche der
Priester durch gewalt der Schluͤssel dem beichtkinde aufflegt, vnd abermals
weiter kan man auch diese aufferlegte werck der genugthuung mit geld ab
loͤsen durch den Ablas.


Zum achten: Wiewol sich das Interim vornher ansehen lest, sonderlich im
Capittel von der erloͤsung durch Christum, als gebe es Gottes gnaden vnnd
dem Herrn Christo alle ehre des verdiensts der vergebung der E 2v suͤn
den, gerechtigkeit, ewiges lebens vnnd seligkeit, jedoch nimpt es sie jhm
bald hernach wider vnd bestetigt der Menschen eigen verdienst durch die
werck des Gesetzes, gleich wie oben die Papisten.


Denn weil auch die eingegebene gerechtigkeit, als Glaube, hoffnung vnd
liebe, welche, wie sie daruon reden, Christus vns verdienet hat vnnd gibt
durch den heiligen Geist, nicht ehe vns von Suͤnden los, gerecht vnd selig
machen koͤnnen, wir brauchen vnd vben denn solche gaben, vnd aber der
brauch vnnd vbung vnser eigen werck ist, so folget jhe gewaltiglich, das wir
vns selbs auch etwas fuͤr Gott zu rhuͤmen haben vnd etwas thun zu vnser
gerechtfertigung vnnd seligmachung, fast mehr denn Christus, der Herr, jha
das wir eigentlich gerecht vnd selig werden durch des Gesetzes werck vnd
ghar nicht durch Christum.


Zum neunden: So verstehen auch beyde, Papisten vnd Jnterimisten, durch
den Glauben allhie allein das blosse wissen der Historia oder geschicht von
Christo vnd was sonst mehr not zu wissen ist. Das hertzliche vertrawen,
versicherung vnd freidigkeit des Glaubens an vnd durch Christum heben
sie glat auff, denn sie leren gleich das widerspiel, heissen die Leut zweif
feln an Gottes gnad vnd sich doch verlassen auff die eingegebene gerechtig
keit vnnd jhre gute werck, welchs eben auch heist auffs eiß fuͤhren vnd die
Leute stercken zur verzweyffelung.


Zum zehenden: Es weichen auch die Adiaphoristen von der heiligen Schrifft inn
diesem Artickel der rechtfertigung, vnd von der Augspurgischen Confession.


Erstlich damit, das sie allhie, da es am allernoͤtigsten ist, kein vnterscheid
machen zwischen der eingegebnen vnd eigen gerechtigkeit der werck vnnd
zwi-E 3rschen der frembden gerechtigkeit Christi, die vns zugerechnet
wird durch den Glauben, vbergehen also den Heuptpunct in diesem gantzen
handel, darauff die fuͤrnemeste vnterscheid stehet zwischen der reinen Lere
des Euangelions vnnd der Papisten oder Jnterimisten Lere.


Zum andern lassen sie jtzund den verstockten vnnd halsstarrigen zu gefallen
fahren die Exclusiuam (Das wir Allein durch den Glauben fuͤr Gott gerecht
werden). Desgleichen heben sie auch an mit den halsstarrigen lesterern auff
diese weise zureden:Das die guten werck zur seligkeit noͤtig sind. Ob nu
wol etliche Lerer den rechten verstand dieser zweyer stuͤck behalten muͤgen,
so bestetigen sie doch damit diese schedliche jrthumb bey dem widerteil,
das wir durch die andern guten werck ebensowol fuͤr Gott gerecht werden als
durch den Glauben, desgleichen bestetigen sie das verdienst der guten werck
zum ewigen leben. Weil der widerteil eben dieser vrsachen halben also drauff
dringt, das man das Allein aussenlasse vnd mit ihnen sage, das die werck
zur seligkeit von noͤthen sein, wird also den Papisten damit die gelegenheit an
die hand geben, diesen Artickel den einfeltigen Christen vnd den nachkome
nen widderumb zu uerfelschen vnnd ghar zu nehmen.


Zum dritten machen sie jhnen auch einen rhum zur seeligkeit fuͤr Gott, so der
Mensch allein auff das blosse eusserliche ruffen Gottes durchs wort aus eignen,
natuͤrlichen krefften vnd freyem willen folgen kan, ehe denn er new wider
geborn odder inwendig durch den heiligen Geist angereitzt vnd getrieben wird.


Zum eilfften: Wiewol beide, die Jnterimisten vnd Adiaphoristen, etwas be
menteln vnd schmuͤcken die alten groben jrthumb von der Busse, doch
behalten die E 3v Jnterimisten die substanz derselben grewel aller mitein
ander. Vnd die Adiaphoristen, indem sie alle stuͤck der Bebstischen Busse,
auch die Bischoffe, die woͤlffe, widerumb in die reinen Kirchen einsetzen,
reden auch etlichermassen mit den Papisten von der Busse, wie sie pflegen
zu reden. Hierauff werden die Gottlosen jrthumb vnd falsche wahn auch nicht
lange ausbleiben, welchen, ob sie gleich hernach ghern wehren wolten, werden
sie nicht koͤnnen, vnd wird darnach die deutung aller angenomenen Bebsti
schen breuche nicht mehr bey jhnen, sondern bey dem widerteil stehen, wenn
sie nu gewaltig genug in der Kirchen wider worden sind.


Zum zwoͤlfften: Von der schwacheit, so nach der Tauff in Christen bleibt vnd
nachdem sie den heiligen Geist empfangen haben, ist auch das vnrecht, das
die Papisten leren, solche schwacheit sey in jhnen kein Suͤnde, desgleichen
das die Heiligen koͤnnen ghar on Suͤnde sein.


Zum dreizehenden: Wir straffen allhie auch die Nouatianer, welche de
nen, so nach der Tauffe gesuͤndiget haben, die busse versagen, als koͤndten
sie nicht mehr busse thun. Weiter straffen wir auch die Widerteuffer vnd an
dere dergleichen, die sich sonderlicher himlischen offenbarung rhuͤmen vnnd
dardurch die Leute auff solche offenbarung vnd geisterey odder sunst auff
andere weise vom wort Gottes vnd den heiligen Sacramenten abfuͤhren, sin
temahl Gott hiedurch allein wircket vnd wircken will zur seligkeit.


Was auch sunst jrgents mehr ist, das wir allhie nicht alles erzelen koͤnnen,
widerwertig obberuͤrter Lere von der Rechtfertigung, das koͤnnen wir alles
nicht anders vrteilen, denn das es wider Gottes wort sey vnd nachteilig der
ehren Christi vnd seligkeit der Menschen.

E 4r Das Fuͤnffte Capittel.
Von den heiligen Sacramenten.


Auff das ein Mensch Christi vnnd seiner verdienst teilhafftig werde durch den
Glauben, so dienen jhm neben dem Wort auch darzu die heiligen Sacrament,
welche, wie Augustinus spricht, gleich sind als ein sichtbar Wort, das ist
so viel gesagt: Wie wir mit den leiblichen ohren hoͤren die gnadenreiche ver
heissung der verdienst vnd wolthaten Christi durch die muͤndliche Predigt
des Worts, also sehen vnd greiffen wirs auch mit vnsern leiblichen augen
vnnd andern sinnen durch die eusserlichen zeichen der heiligen Sacrament
vnd wircket der heilig Geist dardurch einen Glauben, das auch ein jglicher
fuͤr sich selbs dester gewisser vnd stercker gleuben koͤnne, das jhm, jhm
solche verheissung gegeben werde vnd sein, sein sind alle verdienst vnd wol
that Christi, dem sie also beide, durchs Wort vnd durch diese eusserliche zei
chen, aus Gottes befehl vnd ordnung in sonderheit zugeteilt werden. Daraus
weiter zu sehen ist, das die Sacrament on solchen Glauben niemand nuͤtz, jha wol vielmehr schedlich sind.


Dis ist also der erste fuͤrnemeste vnd rechte brauch der heiligen Sacrament,
das Gott dardurch den Glauben gibt vnd zugleich mit stercket. Darneben aber
sind sie auch zeichen vnd eusserliche werck, damit man Christum fuͤr dieser
Welt bekennet, dardurch man auch nicht allein die gantze Christliche Kirche
kennet fuͤr Juͤden, Heiden, Ketzern vnd andern verbanneten, sondern ken
net auch vnter dem grossen hauffen, welche alle die Kir-E 4vche vnnd
Christen heissen, etlichermassen die rechten Christen fuͤr den falschen, als
den Epicurern vnd verechtern, die Gottes Wort vnd Sacrament nichts od
der ja wenig achten.


Weiter, so gehoͤren drey stuͤck zum wesen eins jglichen Sacraments: Zum er
sten die verheissung von der austeilung des verdiensts vnnd der wolthaten
Christi. Zum andern die einsetzung vnd der befehl Gottes. Zum dritten das
ding, das da eingesetzt wird, vnnd die eusserliche handlung desselben. Diese
wesentliche stuͤcke begreifft Augustinus kuͤrtzer mit den zween namen Wort
vnnd Element, als er sagt: Las komen das Wort zum Element, so wirds ein
Sacrament.
Accedat uerbum ad elementum, et fit Sacramentum.


Wider diesen warhafftigen bericht von den Sacramenten ist die Gottlose Lere
der Widerteuffer, da sie den Sacramenten nemen die krafft vnd wirckung zur se
ligkeit, heben also den rechtschaffenen, waren gebrauch der Sacrament auff.


Es ist auch der Papisten jrthumb dawider, die jhnen wol, wider die Lere
der Widerteuffer, ein wirckung geben, aber ex opere operato, das ist: auch des
blossen wercks halben, wenn gleich der, so der Sacrament braucht, keinen
rechten Glauben odder zuuersicht hat, das jhm dadurch das verdienst Christi
zugeteilt werde.


Solcher Sacrament aber, wie wir jtzt beschrieben haben, sind drey von Chri
sto im newen Testament eingesetzt, nemlich die Tauffe, das Abendmahl des
Herrn vnd die Absolution.

Von der Tauffe.


Die Tauffe ist ein Wasserbad, von Christo eingesetzt, welches geschehen soll
im namen des Va-F 1rters vnd des Sohns vnd des heiligen Geists, die Men
schen dardurch wider new zu geberen zum ewigen leben, das ist: der Vater,
der Sohn vnd der heilige Geist vereinigen sich inn dieser Caeremonien durch
ein ewig verbuͤndnis mit dem getaufften, das forthin sein ist vnnd sein soll al
les, was Christus verdienet hat, das er nu ein wares glied sey des volcks Gottes

odder der waren Kirchen, habe vergebung der Suͤnden vnnd ein gnedigen
Gott, sey gerecht, ein Kind vnd erbe des ewigen lebens. Jtem das jhm nu der
heilige Geist gegeben wird, der ein newes hertz vnnd newes leben in jhm
schaffet, als rechte furcht Gottes, Glauben, Liebe, vnd dargegen die boͤsen
luͤste des alten Menschen toͤdtet. Wie auch die Caeremonien der Tauffe an sich
selbs zweyerley nutz vns fuͤrmalet: Denn das baden im Wasser bedeut zum teil
die besprengung des Bluts Christi odder abwaschung der Suͤnden, zum teil die
toͤdtung des alten vnd newe geburt des newen Menschen.


Darumb wir allhie verwerffen: Zum ersten die Widerteuffer, welche die armen
Kindlein von der Tauffe ausschliessen, zum teil jhrer vnschuld halben, gleich
als hetten sie keine Suͤnde, zum teil auch von wegen jhrer vnmuͤndigkeit, das
sie jhrer vernunfft nicht gebrauchen, noch gleuben odder jhren Glauben be
kennen koͤnnen. Machen darnach weiter die erste Tauffe zunichte durch die
widertauffe, vnd in dem, das sie von der Tauffe halten, verkleinern sie jhre
krafft vnnd heben den rechten brauch gantz auff.


Zum andern, gleich wie vorzeiten die Hemerobaptisten (nach dem sie mei
neten, das dieser bund, so in der Tauffe gemacht ist, der folgenden Suͤnde hal
ben nichtig wuͤrde) sich teglich oder offt wider teuffen liessen zu einer grossen
schmach der Tauffe, also haben auch die Papisten mit F 1v gleicher schmach
vnd gleicher vrsach halben die Tauffe zu nicht gemacht vnnd an stat derselben
gesetzt Menschenwerck, nicht so fast die Gott, als die die Menschen gebo
ten haben vnd sind so fern komen, das die Muͤnche jhre stinckende kappen,
auch die sie den todten anziehen, der Tauffe gleich halten.


Wie sie auch vnchristlich den nutz der Tauffe, nach dem man wider in Suͤnde
felt, auffheben, also setzen sie ein andern nutz, welchen die Tauffe aus Got
tes Wort nicht hat, indem sie die erbsuͤnde, die in dem Menschen bleibt nach
der Tauffe, geringe vnnd fuͤr nichts mehr achten.


Vnd ferner, die rechte wirckung, die bey der Tauffe ist allein daher, das Gott
also geordent hat vnd will die Suͤnde abnemen vnd das andere thun, was von
der Tauffen krafft gesagt ist, geben sie gleich zeuberischerweise dem Wasser.
Etliche darumb, das sie meinen, das Wasser habe solche sonderliche, verbor
gene krafft, etliche von wegen der wort, die druͤber gesprochen werden.


Letzlich haben sie aus Menschlicher vermessenheit wesentlichen stuͤcken der
Tauffe jren vnflat mit hinan geschmeisset, nemlich die abgoͤttische zeuberi
sche Olung etc., vnnd haben durch eine Teuffelische verkerung dieses
Sacraments auch die Glocken vnd Steyne getaufft. Wir verwerffen auch
der Adiaphoristen vornemen, welche dis Sacrament mit auffrichtung der Papisti
schen Caeremonien beflecken.

Vom Abendmal des Herrn.


Christus hat im letzten Abendmal seiner Kirchen ein Testament gemacht
vnnd darin bescheiden, seinen wahren Leib vnter dem Brod zu essen vnd sein
F 2r Blut vnter dem Wein zu trincken durch einen steten ewigen brauch bis
auff sein letzte zukunfft, auff das ein jeder Christ dieses Sacraments offt also
geniessen vnnd des Herrn dabey gedencken solle, das ist: das er seinen
Glauben mit diesem pfande Goͤttlicher gnaden erwecke vnd stercke, als damit
in Gott versichert, das der Leib des Herrn gegeben vnd sein Blut vergossen ist
worden zur vergebung seiner Suͤnde, vnnd das er ein wahres glid Christi, der
Kirche vnd ein erb aller guͤtter Christi sey vnd gleich auch jtzund gemacht
werde.


Vnd in dem er also seinen Glauben stercket durch niessung dieses Sacra
ments, sol er sich zugleich auch mit erynnern der liebe gegen seinen mitglie
dern vnd mitgenossen des Glaubens in Christo vnd letzlich jhn, den Herrn
Christum, fuͤr alle solche wolthat loben, preysen, jhm dancken vnd hertzli
chen gehorsam leysten.


Dis Testament vnsers Herrn Jhesu Christi haben die Papisten lesterlich zer
rissen vnd verkeret.


Zum ersten durch das stuͤmmeln der einsetzung, dadurch sie dem grossen
theil der Kirch den andern theil des Sacraments, nemlich den Kelch, geraubt
haben.


Zum andern durch vielfeltige greuliche entheiligung, dadurch sie das Sacra
ment gar auff andere gebreuch, denn dazu es Christus eingesetzt hat, ja widder

Christum vnnd sein verdienst Im Originaldruck erscheint eine Virgel hinter haben, so dass gezogen haben zum Prädikat des Vordersatzes wird.gezogen, haben daraus gemacht ein opffer
ex opere operato, nicht allein fuͤr die lebendigen, sondern auch fuͤr die todten
vergebung der schuld vnd der Hellen pein, des Fegfewers vnd dieses lebens
vnnd andere mehr geistliche vnnd leibliche gaben dardurch zu erlangen,
haben zu einer jeden not ein sonderliche Meß verordent, das Brot ins Sacra
mentheußlein eingesperret vnd vmbhergetragen zum schauspiel vnnd
Abgoͤtterey mit getrieben.


F 2v Nun komen die Jnterimisten, die gleich so gut sein als die Papisten,
vnd lassen beyde gestalt den Leyen ein zeitlang zu, nicht der einsetzung
Christi, sondern jhrer Dispensation halben, verdammen aber nichts deste weni
ger den gebrauch beyder gestalt im Sacrament oͤffentlich. Die austeilung der
wolthaten Christi vnd dancksagung, die Christus inn der Empfahung des Sacra
ments geordnet vnd beuohlen hat, schreiben sie gar auff eine newe weyse
der Opffermesse zu. Letzlich lassen sie auch den Glauben vnnd vornembsten
brauch des Sacraments inn der niessung desselben gleich wie die Papisten faren.


Wir straffen auch hie diejenigen, die dem jrthumb der Jnterimisten zufal
len vnd sich vernemen lassen, das die Meß zu zeiten allein vom Priester
on andere Communicanten moͤge gehalten werden.


Zum letzten haben wir auch nichts zu schaffen mit der zwinglischen Sect
vnd jhresgleichen, die da sagen (sie moͤgen vorwenden was sie wollen), das
Christus in diesem Sacrament nicht sey odder sein vnd empfangen werden
koͤnne vnter dem Brod vnnd Wein lauts seins Worts warhafftiglichenn, we
sentlichen vnnd leiblichen.


Hinwider straffen wir die Papisten vnnd Jnterimisten, die da wollen gegleubt
haben, das das Brot vnd der Wein in den Leib vnd Blut Christi wesentlich ver
wandelt werde. Jtem die Adiaphoristen, die sich jtzt durch Menschengebot
zwingen lassen, das Sacrament wider auffzuheben an den oͤrtern, da es des
mißbrauchs oder Christlicher freiheit halben zuuor ist abgethan gewesen,
damit sie auch die anbetung desselben Sacraments wider bestettigen oder ver
ursachen, sonderlich F 3r weil sie das Fest Corporis Christi auch widderumb
anrichten.


Vornemlich aber verdammen wir an den Adiaphoristen, das sie die Papisti
sche Meß zum grossen theil wider auffrichten vnnd also eine action dieses
Sacraments machen, die mit dem Namen vnd der that ein ander ding ist denn
die Communion, dadurch sie dem widertheil ein oͤffentlichen eingang ma
chen, alle Papistische grewel in diesem Sacrament wider einzufuͤhren.

Von der Absolution.


Christus hat im Euangelio den Menschen gewalt gegeben, nicht allein zu le
ren von vergebung der Suͤnde vnnd anderen seinen wolthaten, sondern auch
dieselben selbs auszuteilen den gleubigen, inn sonderheit oder in gemein,
wie es sich zutregt. Wie er denn auch dargegen gewalt gegeben hat, nicht al
lein zu leren von behaltung der Suͤnden vnd Gottes zorns, sondern auch die
selben wircklichen zu vben widder die, so in oͤffentlichen Suͤnden vnd lastern
ligen vnnd nicht daruon abstehn wollen.


Es gilt auch solche vergebung vnd behaltung der Suͤnden, wenn sie recht
messig geschiehet durch die Kirchendiener oder zur zeit der not durch an
dere Christen, nicht allein eusserlich fuͤr der Kirchen, sondern auch fuͤr Gott
vnd seinem gericht aus krafft des befehls vnd der worte Christi vnd durch

den heiligen Geist, welchen er in sonderheit zur versicherung dieser krafft
gegeben hat, als er spricht Johan. xx: Nemet hin den heiligen Geist; wel
chen jhr die Suͤnde erlasset, den sind die erlassen, vnd welchen jhr sie behal
tet, den sind sie behalten.


Derhalben, wer die Absolution mit dem Glau-F 3vben empfehet, der emp
fehet damit auch warhafftiglich vergebung der Suͤnde vnd den heiligen Geist.
Es dienet auch die Absolution an sich selbst, den Glauben inn eins jeden
hertzen zu erwecken.


Vmb dieser Absolution willen, welche von Christo eingesatzt ist, wird auch
die Beicht gehalten, welche von Menschen also eingesatzt ist, nicht darumb
das die Absolution one Beicht odder erzelung der Suͤnde nicht geschehen
koͤnte odder vnnuͤtz were, sonder anderer wichtigen vrsachen halben vnnd son
derlich darumb, das niemandt vnuerhoͤrt vnnd vnwirdig die Sacrament emp
fahe, daran den gewissen viel gelegen ist, beyde: der Diener vnd derer,
die die Sacrament entpfahen.


Wie wir nu an den Papisten vnnd Jnterimisten den mißbrauch der Absolution
vnnd Beichte verdammen, also straffen wir auch an etlichen andern, das sie
beyde, Beicht vnd Absolution, inn gar keinem brauch nicht haben.


Wir straffen auch die Adiaphoristen, welche, da sie im Capittel von der Bus
se der Absolution gedencken, vom Glauben nichts sagen vnnd eine weit
leufftige rede dazu setzen, in welcher erklerung sie oͤffentlich anzeigen, das
sie die Satisfaction odder genugthuung an die Absolution mit anhangen.


Das die Papisten vnnd Jnterimisten diesen drey Sacramenten noch vier ande
re zuthun, nemlich die Firmung, der Priester orden, den Ehestandt, die letzte
Oelung, vnnd wollen die Leute vberteuben, das sie von Christo gleich
so wol als die andern Sacrament eingesatzt vnd zur seeligkeit noͤtig sein; das
ist eine oͤffentliche luͤgen. So haben sie auch im Euangelio nicht die zusage,
das sich die Gottfuͤrchtigen der wolthaten Christi dadurch teilhafftig machen
koͤnnen vnd jhren F 4r Glauben drinnen vben, welchs doch die rechte art
vnnd eigenschafft ist aller Sacrament, die Christus eingesetzt hat.


Dieweil auch die Adiaphoristen mit den Caeremonien diese zal der Papisti
schen Sacrament dem Interim zu gefallen erfuͤllen, wiewol sie vielleicht ein
andern verstandt daruon haben moͤgen, doch weil das Interim neben vnd mit
den Caeremonien einen Gottlosen falschen wahn erfordert vnd auffricht, so
bekrefftigen die Adiaphoristen solchen Gotlosen wahn auch mit mercklichem
schaden der Lehr vnd gefahr der gewissen.


Wir verdammen auch die Papisten, in dem das (obs gleich nicht den namen
hat) sie in der that schier vnzeliche sacrament auffrichten. Denn sie geben

sehr vielen dingen, die sie auff zeuberisch gesegnet haben, schier groͤssere
krafft vnnd halten sie inn groͤssern ehren denn die Sacrament selbst.

Das Sechst Capittel.
Von der Kirch vnd Kirchendienern vnd vom gewalt derselben.


Nach dem fall der Ersten Eltern hat Gott bald eine verheisschung gethan von
Christo, seinem Sohn, der da solt geboren werden auff bestimpte zeit von
einem weibe, auff das er der Schlangen den kopff zutrete. Durch diese
verheisschung hat Gott jhm widder eine Kirch samlen wollen vnter dem
Menschlichen geschlecht. Er hatt jhm auch allezeit nach seinem willen vnd
wolgefallen erwelet, wird auch F 4v hernachmals biß ans ende der Welt
erwelen ein Volck, eine zeit mehr odder weniger denn die ander, welchs
seine verheissung bewaret, welchs er auch schuͤtzt widder den gewalt des
Teuffels vnnd kompt jhm zuuor mit den gaben des Predigampts vnnd der
Sacrament, durch welchs ampt er auch allezeit nach seinem willen vnd
wolgefallen wirckt allein in denen, die auß diesem hauffen das Wordt hoͤren
vnnd der Sacrament gebrauchen. Er zuͤndet auch in jhnen an durch den
heiligen Geist ein recht erkentnis vnnd vertrawen auff den verheissenen vnd
gesanten samen, nemlich Christum, ein waren gehorsam, vergibt
jhnen jhre Suͤnde, spricht sie gerecht, Kinder vnd erben des ewigen lebens
vmb Christus willen.


Solche Leut, sie sein inn der Welt zerstrewet hin vnnd widder, wo sie wollen,
sind allein die rechte Kirch oder das Volck Gottes auff Erden, welcher, ob
jhr gleich jtzt viel, jtzt wenig ist, so ists doch jegen andern zu rechnen alle
zeit ein kleiner geringer hauffe. Vnd ist eben derselbe hauffe verborgen,
vnd nicht gewiß zu kennen, welche die rechten Christen sind, haben auch
allesampt noch etliche Suͤnde, vnnd etliche auch zu zeiten jhre jrthumb. Es
sind aber die ware Christen allezeit an dem ort vnd vnter dem grossen hauf
fen, da Gottes Wordt vnnd Sacrament sindt, eine zeit reiner denn die ander,
wie es Gott außteilet. Daher wird nu die Kirche eine sichtbare versamlung,
denn der gantze hauffe, der Gottes Wort vnd Sacrament hat, heist nu auch
die Kirche, darin doch der groͤsseste teil boͤse ist, aber doch jmmer etliche
von tag zu tag bekert werden. Vnd begibt sich offt, das eben diejenigen,
die das Regiment haben vnd die Kirche leren, regieren vnd schuͤtzen solten,
selbst feinde sindt der waren Kirchen.


Aber die rechten glieder dieser rechten Kirchen, wie sie mit dem andern
G 1r hauffen das Wort vnnd die Sacrament gemein haben vnd daruon etli
chermassen erkennet werden, so scheinen sie doch sonderlich fuͤr den andern
erfuͤr, wie die liechten Sternlein am Himmel mit rechtem gehorsam jegen
Gott, mit bekentnis in der verfolgung, vnnd wens dazu kumpt, so leiden sie
auch vber solcher bekentnis fuͤr Gottes ehre. Vnd durch diese stuͤck werden
sie zum teil erkant vnnd bekommen gemeinlich nach jhrem tode erst die rechte
zeugnis, das sie rechte frome Christen gewesen sind.


Auff das wir aber von der Kirchen des newen testaments reden: derselben
hat Christus die schluͤssel zum Himmelreich gegeben, gleichwie er sie vom
Vater empfangen hat, vnd hat sie nicht Petro oder den andern Aposteln vnd
jhren nachkommen im Kirchen ampt allein gegeben, sondern zum ersten vnd
vornemlich der gantzen sichtlichen Kirchen, doch dergestalt, das die schluͤs
sel vornemlich vnd eigentlich der rechten Kirchen der Heiligen zustehen.


Auff das darnach weyter ein ordnung gehalten werde, so befihlt die Kirche
das ampt der schluͤssel, auffs beste sie kan, etlichen gewissen Personen,
doch also, das sie dennoch den gantzen gewalt der schluͤssel bey sich behelt,
im fall, so die Diener, denen sie vertrawet sind, jhr entweder gar nicht
brauchen wolten odder wolten jhr nur zur verstoͤrung gebrauchen.


Sie behelt auch das Kirchenampt bey, sich Im Originaldruck keine Virgel vor sich, möglicherweise wäre sich, sich zu konjizieren, so dass bei sich behalten (wie im vorangehenden Satzgefüge) und sich pflegen verstanden werden könnte. zur zeit der noth, nemlich wenn
man keine Diener haben kan, in noͤtigen stuͤcken selbst durch ein jedes glidt
zu pflegen. Sonst sol sich niemandt des Kirchenampts vnterstehen, er sey
denn recht vnnd ordentlich darzu beruffen durch diejenigen, so das zu thuen
befehl vnnd gewalt haben.


G 1v Weyter, so stehet der gewalt der schluͤssel fast näherhin. Vgl. Art. fast, in: Götze, 73[a]. in nachfolgenden
stuͤcken: Nemlich das Wort Gottes zu leren, die Sacrament zu reichen, die
Suͤnde einzeler odder vieler Personen auffzuloͤsen odder zu binden, Kirchen
diener zu beruffen, die fragen von der Religion zu uerhoͤren vnd zu vrteilen,
gute ordnung inn der Kirchen zu machen, die da zum ampt, das Christus be
fohlen hat, noͤtig odder dienstlich sein. Alle diese ding semptlich vnd sonder
lich zu thun, bringt der gewalt der schluͤssel mit sich, doch dermassen, das
als zumal nicht nach menschlicher klugheit noch gutduͤncken, sondern

nach dem befehl vnd Wort Gottes der Kirche zu erbawung, nicht zur zer
stoͤrung, allein fuͤr die lebendigen vnd nicht fuͤr die todten gethan werde.


Es handelt aber ein jeder solche stuͤck dieses gewalts vnd an den oͤrtern, wel
che vnd wo sie die Kirche oder die solchs an stat der Kirchen zu thun haben,
eim jeden befehlen vnd wie Gott eim jeden in seinem befohlnen ampt, das
mas seiner gaben aussteilet.


Daher kompt der vnterscheid der Kirchendiener, nemlich aus Menschlicher
ordnung, das ein Diener vber mehr Kirchen ein auffsehen hat denn der ander,
als ein Bischoff oder Superintendent. Jtem das einer mehr vnd andere stuͤck
des Kirchenampts verwaltet denn der ander, als etliche sind Pfarrher, etlich
Prediger, etliche Diacon. Das aber eine eintzele Person alle stuͤck an allen
Kirchen der gantzen Welt besorgen vnnd verwalten sol oder ein Bischoff
vber alle Bischoff vnnd Kirchen sein, das ist im Wort Gottes nicht befohlen,
ja es ist widder Gottes Wort. Zudem ists auch vnmuͤglich vnd gereicht den
Kirchen zum verterbnis.


Wiewol auch die gaben der Kirchendiener, jhr ampt zu uerwalten, vngleich
sein, auch offt etliche Diener G 2r Gottloß Kustode: Gottlose. sind, doch wenn sie die wesent
liche stuͤck des Worts vnd der Sacrament handeln, so gibt die geschickligkeit
odder wirdigkeit des Dieners dem ampte nichts, es nimpt jhm auch nichts sei
ne vngeschickligkeit odder vnwirdigkeit zur wirckung der seeligkeit.


Diesem kurtzen vnnd warhafftigen bericht sind viel greuliche jrthumb entge
gen aus welchen wir nur etliche wenige erzelen wollen:


Der erste jrthumb ist der Donatisten vnd Widderteuffer, welche inn dem
gantzen hauffen, der die Kirche heisset, eitel Heiligen haben wollen. Leren
derhalben, das man sich von dem andern hauffen, ob er gleich das Kirchen
ampt rein vnd lauter hat, absondern soll. Also richten sie jhnen eine sondere
Kirche an, darin sie vermeinen eitel Heiligen zu haben.


Der ander jrthumb ist der Papisten, welche die Heiligen in der Kirche gar one
Suͤnde machen vnd wollen, das sie auch nach dem eusserlichen wandel vnter
einem heupt, dem Roͤmischen Babst, sein muͤssen.


Zum dritten, wenn die Papisten von den Heiligen in der Kirchen reden, so ver
stehen sie gemeinlich die verstorbenen Heiligen, welche sie anbeten, huͤlffe von jhnen suchen, zu jhren Bildern vnd gebeynen lauffen heissen, welchs
eine oͤffentliche Abgoͤtterey ist.


Zum vierden, da sie den primat des Babsts, das er das oͤberste heupt der Kir
che sey, bestetigen wollen, haben sie viel greulicher jrthumb:


Zum ersten, das sie sagen, er sey aus krafft Goͤttlicher ordnung vnd befehls
ein gemeiner Bischoff vber alle Kirchen der gantzen Welt.


Zum andern, das er, aus krafft derselben ordnung vnd befehls, erstlich vnnd
allein habe den gewalt der schluͤssel, vnd andern auszuteilen habe, wem
vnd wie er wil.


Zum G 2v dritten, das sie jhm beide schwerdt vnnd volkuͤmlichen gewalt
in beiden Regimenten, im geistlichen vnnd weltlichen Regiment, geben.


Zum vierden, das sie jhm gewalt geben vber die heilige Schrifft, in Gottes
Worte, in Sacramenten vnd Geboten Gottes zu uerendern vnd dispensirn, was
er wil, newe Artickel des Glaubens vnd newe Gottesdienst auffzurichten, der
Creaturn natur verwandeln vnnd jhnen eine Geistliche krafft zu geben zum
ewigen leben, in Glaubenssachen Richter zu sein vnd zu schliessen, dermas
sen, das er in diesem allen nicht irren koͤnne vnnd das kein Mensch an seiner
Lehre, vrteil vnnd hendeln tzweiffeln oder dieselben straffen duͤrffe, wenn er
gleich wissentlich vnzeliche Seelen ins hellische Fewr fuͤrete.


Endtlich, das sie jhm gewalt geben nicht allein vber die lebendigen, sondern
auch vber die todten vnnd vber die Engel im Himmel. Mit welchem allen ehr
genugsam beweiset, das ehr fuͤr Christus stadthalter des Teuffels stadthalter
ist vnd der rechte Widderchrist, der da sitzt vnnd regiert im Tempel Gottes,
wie Daniel, Christus vnnd die Aposteln von jhm zuuor geweissaget haben.


Zum letzten helffen auch zu diesen grossen greweln die Adiaphoristen nicht
wenig, weil sie dem Babste, den sie zuuor aus dem Wort Gottes verdammet
haben als den Antichrist vnnd jhn in jhren gewissen fast noch verdammen,
die Ehr geben, das er das oͤberste Hewpt in der Kirchen sey, darzu die Christ
liche Kirchen, die von diesem Teuffelskopff gluͤcklich erloͤset waren, mit
jhren mitteldingen bezaubern vnd gefangen nemen, vnter das Tyrannische
joch widderumb zu tzwingen.

G 3r Das Siebende Capittel.
Vom Weltlichen vnd Hausregiment vnd von jhrem gewalt.


Gleichwie die Kirche Gottes ordnung ist, darin Gott die vnterscheid wil
gehalten haben gaben: A. zwischen Predigern vnnd zuhoͤrern, also sindt auch das welt
liche vnd hausregiment Gottes ordnungen, darin er auch die vnterscheidt ha
ben wil tzwischen Obrigkeit vnnd vnterthanen, vnnd das die vnterthanen durch
Gesetz vnd gebott jrer Obrigkeit, sofern die der vernunfft gemeß vnd nicht
widder Gottes wort sindt, geregiert werden, vnnd sie jhnen gehorsamen
sollen, nicht allein von wegen Weltlicher straffe, sondern auch gewissens
halben vnd der straffe Gottes.


Denn Gott hatt seine ordnung vnd Obrigkeit gewapent mit beiderley furcht,
beide: das er selbst die vngehorsamen straffen wil vnd die, so das Regiment
haben, auch straffen sollen. Er hatt auch alle drei Regiment, der Kirchen od
der das Geistliche, Weltliche vnnd Hausregiment also von einnander ge
scheiden, das er einem jedern sein sonderlich ampt vnnd werck, auch seine
sonderliche weyse zu straffen gegeben hatt.


Vnd wiewol ehr nicht wil, das diese Regiment sollen ineinander gemengt
werden, so wil er doch, das eins dem andern dienen soll vnnd samptlich in
dieser entlichen meinung vnd werck vbereinkommen vnnd zusammenstim
men sollen, das ein jedes in seiner ordnung vnnd nach seiner masse rechte
erkentnis vnd ehre Gottes vnd derjenigen, G 3v so jhm zu regieren befohlen
sindt, ewige seeligkeit foͤrdere vnd fortsetze. Oder, so sie diesen nutz nicht
erreichen koͤnnen, das sie doch zum wenigsten so viel ausrichten, damit die
leute geruͤglich vnd nicht one frucht vnnd besserung jhres nehesten er
barlich wandeln in dieser buͤrgerlichen gemeinschafft.


So ist nu das Weltliche vnd Hausregiment vornemlich eingesatzt, werden auch
vornemlich erhalten vnd besch´uͤtzt von Gott, der Kirchen halben.


Die leut, die zu jhren jharen kommen sindt vnd sich nicht enthalten koͤnnen,
sollen sich in den Ehestandt begeben nach dem Wort vnd Gebott Gottes,
sollen hausueter vnnd hausmuͤtter werden, kinder zeugen vnd dieselben sampt
dem andern hausgesinde aufftziehen in zucht vnd inn vermanung zum Herrn,

wie der Apostel sagt, das ist: sie sollen die kinder vnd gesinde gewenen
zu ehrlicher arbeit vnnd rechter Gottfuͤrchtigkeit, die vngehorsamen aber
straffen mit worten vnd mit schlegen.


Die ordentliche Obrigkeit ist den Christen, ehrlichen Buͤrgern vnd vnter
thanen, vornemlich aber der Kirchen, jren schutz widder vnrechte gewalt nach
Gottes Wort schuͤldig vnnd soll dem vnrecht wehren mit leiblicher gewalt
vnnd mit dem schwerd vnnd sich zum hoͤchsten darauff befleissigen, das die
leut in Gottes worte recht vnterweyset vnd in der gemein vnnd hewsern zu
rechter Gottfuͤrchtigkeit vnd erbarkeit gezogen werden.


Wie nu die vnterthanen jhrer Obrigkeit, kinder vnd gesinde jhren Eltern vnd
Herrn gehorsam schuͤldig sein vnd leisten sollen von Gottes wegen, also
widderumb, wenn die Obrigkeit vnd Eltern die jren von der waren Gottes
furcht vnd erbarkeit abfuͤren wollen, so ist man jhn nach Gottes wort keinen
gehorsam schuͤldig.


Wenn sie aber auch in dem fuͤrhaben sind, das sie aus-G 4rrottungder Re
ligion vnd guter sitten suchen vnnd die ware Religion vnd erbarkeit verfol
gen, so entsetzen sie sich jhrer ehr selbst, das sie nicht mehr fuͤr Obrigkeit
oder Eltern inn demselben koͤnnen gehalten werden, wider fuͤr Gott noch fuͤr
den gewissen jhrer vnterthanen, vnd werden nu aus Gottes ordnung ein ord
nung des Teuffels, welcher ordnung ein jeder nach seinem beruff mit gu
tem gewissen widderstehen kan vnd soll.


Weiter, wie beiderley standt vnd gewalt im weltlichen vnnd heußlichen regi
ment warhafftige ordnungen Gottes sind, also helt sie auch das Euangelium
nicht allein fuͤr gut, das jhr die Christen gebrauchen moͤgen, sondern heiliget
sie auch, das also die werck der haushaltung vnd weltlicher Obrigkeit sempt
lich vnnd sonderlich, wo sie nur nicht widder vernunfft vnd widder Gottes
wort sind, Gott in den gleubigen gefallen vnd Gottesdienste werden.


Derhalben sol man erstlich hie verdammen den jrthumb der Widderteuffer,
welche den Christen verbieten Obrigkeit, Gerichte, eigenthumbliche guͤter,
keuffen vnd verkeuffen etc., gleich als weren diese ding an jhn selbs boͤß vnd
vnchristlich.


Diesem jrthumb ist der Papisten jrthumb nicht fast vngleich, welche, ob sie
wol weltliche Obrigkeit vnd haushaltung nicht verdammen, so verkleinern
sie doch vnd schmehen solche stende offentlich, weil sie sagen, das Got in
diesen stenden nicht koͤnne gedienet werden. Ja sie verbieten auch etlichen

leuten, als den Priestern, stracks wider Gottes gebot die Ehe, zureissen
dieselbige odder lassen sie itzt etlichen ein zeitlang zu, vnd ist doch nicht jhr
ernst. Jhr vnrein ehelos leben aber, damit sie sich auch entziehen dem dienst
des Nehesten vnd aller Buͤrgerlichen billigen beschwerungen dieses lebens,
allein in muͤssig-G 4vgang, vberflus, sicherheit vnnd allem Gottlosen
wesen wandeln, schmuͤcken sie noch mit einem prechtigen, herlichen namen
vnd nennens werck der vollenkommenheit eines Geistlichen lebens.


Zum dritten: Gleich wie durch diese verkleinerung vnnd schmach des buͤr
gerlichen lebens vieler leut gewissen im Babsthumb verwirret sind worden,
das sie von diesen ordnungen Gottes alltzu wenig gehalten haben, also weil
itzt durchs heilige Euangelium solchen stenden jhre gebuͤrliche ehr widder
bracht ist, so suͤndigen nu etliche auff die andere seite darin, das sie meinen,
die Obrigkeit sey gar vnstrefflich vnnd duͤrffe jhr niemandt wehren, wenn sie
auch das gute, welches sie ehren solte, sich vnterzudruͤcken vnterstehet, vnnd
dagegen das boͤse, welchs sie straffen solte, bestetiget vnnd ehret. Welches
stuͤck wir im folgenden teil dieses Buͤchleins weiter zu handeln vorgenomen
haben.

Beschlus der Bekentnis.


So hastu nu, Christlicher leser, die Summa dieser Lehr, welche, wie sie in den
Propheten vnnd Aposteln gegruͤndet ist vnnd aus grosser finsterniß des Anti
christischen Reichs zu diesen letzten zeiten durch den man Gottes , heiliger gedechtnis, widder an tag gebracht vnnd in den Artickeln der
Augspurgischen Confession begrieffen ist, also wirt sie noch heutiges tages
durch sonderliche gnade Gottes in vnsern Kirchen rein vnnd vnuerfelscht ge
predigt.


So aber etwas in dieser eyle vnd kurtzen ertzelung der Artickel rechter lehr,
auch der widderwertigen alten vnd newen jrthumb, nicht gar bequemlich
noch volkoͤmlich gesatzt ist, das koͤnnen vnsere zuhoͤrer aus vnseren predig-
H 1rten klerlich vernemen. Andere aber ausserhalb koͤnnens alles besser
vnd reichlicher nemen aus vnnd aus andern dergleichen Schriff
ten, von welchen wir doch vnsers verhoffens nichts frembdes hie gesagt ha
ben oder andere verstehen werden.


Wir haben auch solche Caeremonien inn vnsern Kirchen, die mit der Lehr der
Aposteln vnnd der reinen Kirch nach jhnen vbereinkomen, nemlich Christli
che vnd nuͤtzliche, wie wir sie von den wol geordenten Kirchen entpfangen
haben. Vnd wie wir von der Lehr derselbigen Christlichen Kirchen nichts one
mergliche schmach Christi, verleugnung vnnd Gotteslesterung verendern
koͤnnen noch wollen, sofern vns Christus beystehet, wie wir denn von jhm
betten vnd hoffen, also halten wir auch, das zu dieser zeit vnd bey den jtzi
gen vmbstenden die Caeremonien nicht koͤnnen von der Lehr abgesundert
werden Vnd das man die falsche Christi vnnd Belials vereinigung, wel
che etliche, dem Creutz zu entfliehen, jtzt machen, auch one Gottesleste
rung vnd abfal nicht zulassen kan, wie solchs in den voͤrigen Schrifften,
hie außgangen, klerlich dargethan ist vnd bißher niemand anders beweysen
hat koͤnnen. Ja es hat noch keiner den grund dieses handelns mit antwort an
ruͤren duͤrffen, welchs einen weysen vnd gelerten widdersacher sehr verdech
tig macht, das er ein boͤse gewissen mus haben.


Dis Bekentnis aber haben wir nicht allein vnser vnd vnserer Kirchen halben
geschrieben, sondern auch von wegen aller Gottfuͤrchtigen, die draussen sind,
die jhre knie fuͤr dem Baal noch nicht beugen vnnd vngezweiffelt in einem
Geist mit vns inn dieser noth zu Gott seufftzen: Erstlich auff das wir vnserm
Herrn Christo, der jtzt am Creutz hengt, dennoch zeugnis geben, das sei-
H 1vne Lehre Gottes Wort sey, vnd jhm hiemit seinen gebuͤrlichen gehorsam,
dienst vnnd ehre leisten, welchen er jtzt von allen Menschen zum hoͤchsten
erfordert. Darnach, das wir auch vnser liebe Bruͤder in Christo, wo dieselben
sein, mit dieser vnser Bekentnis vnd Exempel etwas stercken. Vnd letzlich,
das wir vns auch des verdachts entledigen, als hetten oder wolten wir newe
rung anrichten odder vns von der vorigen reinen Lehr vnd warem Gottes
dienst absundern, die wir nichts anders thun in dem, darumb wir jtzundt ge
echtet, ein fluch vnd fegopffer geachtet werden, nicht allein von vnsern
Feinden, sondern auch von vnsern eigen Bruͤdern, denn das wir die edele hei
lige beylage, so vns durch den man Gottes von Gott ver
trawet ist, rein vnbefleckt bewaren, welcher beylage halben wir vns vorhin
alle haben seelig duͤncken lassen vnnd sind warlich deshalben seelig genug
gewesen vnd vns billich zu rhuͤmen gehat. Aber doch lassen wir vns allhie
sampt anderen bestendigen Christen noch seelig duͤncken vnd rhuͤmen vns
beyde, dieser beylage vnnd des Creutzes vnsers lieben Herrn Jhesu Christi,
das vns druͤber begegnet. Es gerate nu mit vnns, wohyn es woͤlle, so sind wir

bereit vnd verhoffen, mit Christo zu sterben vnd zu leben durch huͤlffe seines
heiligen Geists, wie er denselben zu geben verheissen hat auff die zeit, wenn
huͤlffe not sein wird allen, die jhn im Glauben darumb bitten.

H 2r Der Ander teil dieses Buchs, von der Nothwere.


Sindt die Jnterimisten vnnd Adiaphoristen solche Leute, dafuͤr sie wollen ge
halten sein, nemlich das sie bey der reinen Lere bleiben vnd dieselbige auch
widder die Papisten verteidigen, so koͤnnen sie von vns auch nicht anders sa
gen, denn das wir bey der reynen Lehre bleiben, welchs beyde, vnsere oͤffent
liche Predigten vnd Caeremonien, bezeugen.


Klagen sie aber vber vns, das wir eygensinnig vnd in vnsern Kirchen nichts
enderen wollen, so muͤgen sie selbst schuldt haben, denn sie haben vns diese
Kirchenordnung als Christlich vnnd nuͤtz gegeben, die sie auch gehalten ha
ben vnd noch hielten, wenn sie nicht aus toller furcht vermeinter gefahr
dauon abfielen, wie koͤnnen sie vnns denn mit gutem gewissen verdammen
vnd vberziehen? Darzu koͤnnen Mitteldinge nicht mehr Mitteldinge heissen,
wenn die Leute darzu gezwungen werden, sondern sind Suͤnde, verleugung
vnnd abfall von Gott.


So bedarff nun diese vnser Bekentnis vnd verantwortung bey diesem teil vnse
rer Feinde, nemlich bey den Jnterimisten vnd Adiaphoristen, gar keiner be
weysung, weil sie selbst bekennen muͤssen, das wir von H 2v den Chri
sten vmb der Lehre vnd Caeremonien willen nicht koͤnnen mit recht verdampt
vnnd vberzogen werden.


Wiewol aber bey dem andern teil vnserer Feinde, nemlich den Papisten, diese
vnsere einfeltige Bekentnis nicht gilt, ja auch die aller klareste vnd gewisseste
beweysung kein stadt hat, denn wir werden doch von jhnen Ketzer gescholten,
so sind dennoch etliche vnter jhnen durch das helle Liecht der Goͤtlichen
warheit vnd jhr eigen gewissen dermassen vberzeugt, das sie wissen, vns
geschehe hirin gewalt vnd vnrecht, welchs sie auch selbst in disputationen
vnnd vnterredungen offt haben widder jhren willen muͤssen bekennen.


Das wissen sie aber alle vnnd sollens wissen, das wir nach Goͤttlichem, na
tuͤrlichem vnnd Weltlichem Recht, auch jhren vertregen vnnd zusagen nach,
nicht koͤnnen vnerkanter sach verdampt noch vberzogen werden. So haben
wir noch immer begert, das vnsere sach moͤchte durch das rechte Recht
geurteilet werden.


Das nu etliche Fuͤrsten vnnd Stedte diese sache sampt jhrem Rechten fallen
lassen, das nimpt der Sachen nichts, wie das verstendige leut wol wissen,

sonderlich weil es des Euangelij sach ist, betreffend Gottes ehre vnd der
Menschen ewige seligkeit, vnnd sollen darumb wir, ob wir gleich ein armes
kleines verachtes heufflein sind, vnser Recht nicht faren noch vngefordert
lassen vnd nichts darnach fragen, ob vnser die grossen Junckern vnd Gott
lose verechter der waren Religion druͤber spotten vnd lachen.


Weil aber auch die Papisten wol wissen, das sie ein boͤse, faule, schendliche,
lesterliche sach haben vnnd jhr boͤse gewissen sie schew vnd furchtsam ge
macht, vns H 3r frey vnd redlich vnter augen zu gehen, so haben sie sich im
anfang hoch beflissen, jhre schand vnnd boͤses fuͤrnemen zu decken mit
dem schein, das nicht jhr fuͤrnemen gewest, vnsere Christliche Religion
durch vorigen krieg zu vertilgen.


Nu sie aber den Sieg behalten vnnd alles vnter sich gebracht haben vnnd
noch nicht ablassen, das arme kleine heufflein, so noch am Euangelio hengt,
mit falschem schein vermeintes vngehorsams vnterzudruͤcken, so verrhaten
sie sich doch oͤffentlich fuͤr aller welt, das sie vnsere Religion, ehe sie vnrecht
erkant, gedencken auszurotten, wie sie denn schon albereidt gethan in
den Landen vnd Stedten, so sie vnter sich bracht, da sie nicht allein das Gotts
lesterische Interim, sonder auch das Bapstumb mit allen seinen schendtlichen
greweln widder auffgerichtet haben, beschweren darzu vnd plagen die arme
leute auffs aller vnbillichst vnd grewlichst.


Also wolten sie mit dieser armen Christlichen Gemein zu auch
gern vmbgehen, weil sie an Gott nicht vngehorsam werden, sein Wort ver
lassen vnnd des Roͤmischen Widderchrists grewel annehmen wil. Denn sonst
haben die Feinde keine redliche vrsach zu jhnen, denn das sie allein Got
tes eingebornen Sohn Jhesum Christum fuͤr jhren einigen Heilandt erkennen.


Daher kumpt dieser grosser zorn, vngnad, Acht, verfolgung vnd Tyrannisch
fuͤrnehmen der Papisten, darumb wolten sie gern diese Stadt vertilgen. Vnd
das ist so offenbar, das die Feinde des Euangelij, so diß boͤse spiel im Deudt
schen Landt haben angericht, etliche selbst nicht fast leugnen, on das es
jtzt sonderliche weißheit ist, ja eine rechte Epicurische weißheit, widder das
H 3v gewissen reden vnd der offentlichen warheit widdersprechen vmb des
grossen Gotts willen, der da heist BAUCH.


Vnd weil solchs der Papisten fuͤrnehmen ist, so kan niemandt diese sic A, rectius: dieser. Stadt
verdencken, das sie sich fuͤr gewalt vnd vnrecht schuͤtzet, welche sunst ja
niemands begert zu beleidigen.


Vnd alle Menschen, so da ein wenig wissen, wie es vmb diese Stadt vnd
jhren Grentzen, auch der Buͤrger oͤffentliche hendel gelegenheit hat, muͤssen
bekennen, wenn sie die warheit sagen woͤllen, das vnsere Leute in dieser jh
rer beschwerung vnd auffenthalt anders nichts denn Frieden vnd die Reli
gion suchen, niemandts Landt vnd Leute begeren, niemandt nach seiner wir
digkeit vnd guͤtern stehn.


Aber hieuon lassen wir einen Erbarn Radt vnd andere ehrliche Leute, so
drumb wissen, fernern bericht thun.

Wir wollen aber vns fuͤrnehmen, zu beweisen, das ein Christliche Oberkeit
mag vnd sol jhre vnterthanen verteidigen auch widder ein hoͤhere Oberkeit,
so die Leute mit gewalt zwingen wil, Gottes Wort vnd rechte Gottesdienst zu
uerleugnen vnd Abgoͤtterey anzunehmen.


Zwar bey den Adiaphoristen haben wir solchen beweiß leichtlich zu thuen,
welche lange zuuorn vor vns diese frage eroͤrtert vnd solche nothwehre gnug
sam erwiesen haben, beyde: auß Gottes Wordt vnd Naturlicher erkendtniß,
so Gott in die Menschliche hertzen gebildet hat. Es were denn, das sichs

hirin auch mit jhnen jtzundt verkeret hette (wie leider in vielen andern stuͤcken
der lere geschehen), das das voͤrige Gotteswordt vnd Natuͤrliche erkendtniß
vnd Dialectica in dieser sachen H 4r sich auch muͤste lencken lassen nach
der Potentaten wolgefallen vnnd gewaldt vnd muͤste nu also heissen: Des
Keysers gewaldt ist groß vnd er hat vberhandt, darumb ists nicht mehr
recht, das mann sich widder seinen vnrechten gewaldt schuͤtze. Jtem, Oberkeit
vnd Vnterthanen haben sich zusamen hart verpflicht vnd mit Eyden ver
bunden. Aber die Fuͤrsten vnd Herrn moͤgen darnach jhren muthwillen mit
den vntersassen vben, jhres Eydts vergessen vnd thuen, was sie woͤllen.
Dagegen haben die vntersassen nicht macht, dawidder zu reden, jhre rechte
vnnd freyheiten handtzuhaben. Der Fuͤrst mag kriegen widder die rechte
vnnd seinen Eidt, aber die vnterthanen duͤrffen jhm nicht widderstehen nach
den Rechten.
Solche newe Dialectica gleuben wir wol, das sie jtzundt in
vieler koͤpffe komen sey, halten doch gleichwoll nicht bey allen, auch den
Jnterimisten vnd Adiaphoristen.


Souiel aber die Papisten belangt, so finden wir auch kein recht, vnnd hilfft vns
nicht, wenn wir schon beweysen, das die vnterthanen jhr recht widder jhrer
Herrn gewalt verteidigen moͤgen vnnd das eine vntere Oberkeit nothwere thun
mag widder ein oͤbere, so die Christliche Religion mit gewalt außrotten will.
Denn die Papisten halten vnsere Religion nicht fuͤr die rechte Religion,
darumb meynen sie, sie haben recht, vns zu bekriegen.


Derwegen auch fuͤrnemlich nur vmb der frommen hertzen vnd gewissen wil
len wir von der nothwere handelen muͤssen, denen zu raten ist, welche das
reine Goͤtliche Wordt noch haben odder nicht gern wolten, das dasselbige bey
jhnen oder anderen vntergedruckt solte H 4v werden, viel weniger dasselbi
ge selbst verfolgen helffen, auff das diese allenthalben wissen, was jhnen von
der Nothwere zu halten noͤtig, auch was trostes sie darin haben moͤgen etc.

Erstlich aber vnd anfenglich stellen wir hiemit vnsere Supplicationschrifft an
die Roͤm. Key. May. vnd bitten auffs aller vnterthenigst, E. K. May. wolten
dem Babst vnd seinem anhang keins weges so viel einreumen, das E. Key.
May. hoheit vnd gewalt jhnen dienen muͤsse, Christum, den Herrn, zu ver
treiben vnd zu verfolgen, sintemal ja eben der Christus, vnser aller Gott
vnd Herre, Ewer Key. May. zum Keyser dieses loͤblichen Deudschen Reichs
erwelet vnd gesetzt hat. Jnn welchem Reich, ob wol Christus selber nur ein
Gast ist, arm vnd veracht, der hir inn betruͤbtem jammer, elendt vnd eite
lem hertzeleidt mit seinen Christen sein vnd leben muß, so tregt er

doch gleichwol ein hertzlich gefallen an trewlichem Regiment vertrawtes
Reichs vnd bittet Ewre Key. May. nicht vmb ein stuͤck des Deudtschen
Reichs, das ehr noch seiner ehre keins begeret, sondern allein das jhm schutz
widderfaren vnd sein Predigt vnuerbotten bleiben moͤge, welchen trewen
dienst vnd schutz, so jhm Ewre Key. May. hier in diesem vergencklichem
Reich pflegen vnnd leisten wuͤrd, wird Christus am Juͤngsten tage in seinem
ewigen Reich E. Key. May. vngezweiffelt vielfeltig vnnd vberschwenglich
vergelten vnd bezalen.


Vnd do Ewre Key. May. ja noch nicht verstehen noch begreiffen kan, das
sie vns arme Luterischen fuͤr Christen vnd Christi Diener gleubt odder helt,
so woͤlle E. Key. May. nach jhrem Christlichen verstand vnd gemuͤte dargegen
bedencken, das auch Christus, der Herr, selbst, do er leyden vnnd von den ho
hen Priestern seinem [J 1r eigen Volck gecreutziget werden solt, nicht fuͤr
Gottes Sohn, ja vielmehr fuͤr den ergesten Gotteslesterer vnd auffruͤrer gehal
ten werden vnd sterben must. Wie folgendes denn auch die Apostel vnd alle
lieben Merterer nicht anders gehalten vnd von jhrer von Gott geordenter Obe
rigkeit also schendtlichen getoͤdtet vnd erwuͤrget sindt, wie solchs Christus, der
Herr, seiner Kirchen propheceiet hat, das es jhr also gehen werde, Johannis
xvj: Sie werden euch, spricht er, in den Bann thun. Es kumpt aber die zeit,
das, wer euch toͤdtet, wird meinen, er thu Gott einen dienst dran
etc.


Ja eben in diesem spruch wil vns Christus auch leren, was die rechte art der
eigenschafft der vermeinten vnd falschen Kirchen ist vnd allezeit sein wird:
Nemlich das sie jhre Religion mit der faust (wie jtzt die Roͤmische Kirche
thut) fortsetzen vnnd die Leute druͤber toͤdten wird. Die Christliche Kirche
aber hat niemandt jhemals mit dem Schwerdt zum Glauben gezwungen. Wie
E. Key. May. denn auch beyde, Juͤden vnd Heiden, jhre Religion guͤnnen vnd
die nicht daruon zum Babstumb tzwingen.


Was haben aber wir armen Lutherischen (wie man vns nennet) verschul
det, das vns solche freyheit, bey vnser Religion vnd Bekentnis zu bleiben, so
doch den vnchristen verguͤnnet, nicht mag zugelassen werden, die wir doch
eben denselben Christum als den einigen Erloͤser, Heilandt vnd seeligmacher
der gantzen Welt sampt allen Artickeln des Christlichen Glaubens mit hertzen
vnd mundt zugleich sampt E. Key. May. gleuben, lehren vnd bekennen. Vnd
ist gar nichts, das vns von Ewer Key. May. Religion vnd Glauben scheidet,
außgenomen das E. Key. May. durch falsch eingeben des Babsts vns darumb
hasset vnd ver-J 1vdampt, das wir fuͤr eins Christo allzuuiel verdienstes
vnd ehre zumessen zu vnser erloͤsung, rechtfertigung vnd seeligkeit. Vnd das
ander, das wir vns stracks vnd allein an die heilige Schrifft halten, widder
odder ohn Gottes Wort keinen Artickel des Glaubens odder Gottesdienst an
nehmen koͤnnen, da E. Key. May. vns auch darneben vnd viel mehr auff die
Bebstliche Tradition denn auff Gottes Wort zwingen wollen.


Wir bitten aber, E. Key. May. woltens gnedigst behertzigen, wie schwer vnd
vntreglich solchs E. Key. May. sein wuͤrde, wenn E. Key. May., die jha Gott
fuͤrchtig vnd auch Christen sein wil, die Christen vnd waren glieder Christi
eben in dem vnd darumb, als E. Key. May. selbst zeugen muß, vberziehen
vnd verfolgen wuͤrde, das sie Christum vnd sein Wort gar zu hoch erheben,
zu gross vnnd zu heilig halten, ia wie vbel solchs E. Key. May. am Juͤngsten
tag fuͤrm strengen Gerichte Christi bekommen wuͤrde, da E. Key. May. von
allen jhren wercken rechenschafft geben vnd jhren lohn, wie sie verdient,
entpfahen werden.


Was wir vber das E. Key. May. als vnserer hoͤhesten Weltlichen Obrigkeit zu
thun verpflicht, erkennen wir vns nicht allein schuldig, sondern erbieten vns
jegen E. Key. May. auffs vnterthenigst, so viel vns jmmer muͤglich, als die
willigen vnterthanen, vnd gehorsamen, wie wir denn dawidder nye geleret,
sondern mit vnser Lehre allezeit vber der Weltlichen Obrigkeit gehalten, an ihr festgehalten, sie geachtet, respektiert. Vgl.
auch noch stet vnd fest druͤber halten vnd die vnterthanen zum schuldigen
gehorsam allezeit reitzen vnd vermanen.


Denn wir mit dem heiligen Apostel Paulo stet vnd fest leren, das E. Roͤm. Key. May. vnd alle ordentliche Obrigkeit sein Diener vnd Stadthalter Gottes,
zu schuͤtzen vnd handthaben das gute. Lehren [J 2r vnd vermanen auch,
das alle vnterthanen solcher Ewer Key. May. von wegen vnd an stadt Gottes
vnterthenig vnd gehorsam sein sollen, vnd das nicht allein aus furcht der
Weltlichen straffe, sondern viel mehr vmb des gewissens willen, das ist: zu
uerhuͤten Gottes vngnade vnd ewige straffen.


Vnd wiewol es ja leyder war ist, das wir aller Menschen hertzen mit vnserm
Predigen from vnd gehorsam nicht machen koͤnnen, so koͤnnen wir dennoch
vermuͤge Goͤtlicher zusage vnd verheissung das zeugen, gut vnd war machen,
das vnser Predigen nicht gentzlich vnfruchtbar bey vnsern zuhoͤrern sein
werde, wie Esaias am lv. sagt: Mein wort sol nicht widder zu mir leer kom
men
etc. Jtem Paulus: Ewer erbeit wird nicht 1.Corin.15.vergeblich sein im Herrn
etc. Darumb vngezweiffelt in vnsern Kirchen viel frommer Christen sein vnd
gefunden werden, so sie vnter dem schutz odder verguͤnstigung E. Key. May.
bey jhrer Christlichen Religion, dem heiligen Wort Gottes, frey vnuerhindert
odder vnuerfolgt bleiben moͤchten, die E. Key. May. alle schuldige vnd Christ
liche dienste in allem gehorsam vnd trewen ane allen falsch aus grund jhres
hertzens leisten wuͤrden, nicht so viel vmb jhres nuͤtzes, als aus liebe vnd vmb
Ewer Key. May. fommen vnd wolfart willen, ja die E. Key. May. vnge
zweiffelt von hertzen trewer vnd gehorsamer denn viel andere befinden wuͤr
de, wiewol Ewer Key. May. dargegen jenen teil als jhre getrewe, willige vnd
gehorsame, vns aber Rebellen, wiederspenstige vnd der Obrigkeit vngehor
same irriger meinung helt vnd achtet.


Wiewol wir auch ferner aller Menschen hertzen nicht koͤnnen kennen,
welche recht trew odder vntrew sind, so duͤrffen wir doch gleichwol von ge
meiner vn-J 2vser Stadt handlung mit warheit zeugen, das mit dieser jhrer
entsetzung in der warheit nichts anders gesucht wird, denn das sie bey der
erkanten waren Religion des heiligen vnd allein seeligmachenden Euan
gelions bleiben vnd gelassen werden moͤcht. Vnd wo solchs gemeiner Stadt
von E. Key. May. vermittels Goͤttlicher huͤlff widderfaren koͤnt, so ist ein Er
bar Rath mit der gantzen gemeine vnd Buͤrgerschafft dieser Stadt
mit allen schuͤldigen vnd Christlichen diensten auff E. Key. May. befehl als
die getrewen vnd gehorsamen vnterthanen alle zeit willig vnd bereit.


Wir wollen auch das hiemit fuͤr Gott auff vnser gewissen bezeugt haben:
Wenn wir Pfarrhern vnd Prediger dasselbige anligent gemeiner Stadt eins
Erbarn Radts vnd der Burgerschafft (die Religion betreffendt) so eigentlich

selbst nicht wuͤsten vnd selbst noch teglich erfuͤren vnd sehen, wolten wir
sie nicht allein nicht entschuͤldigen, sondern zum hefftigsten vermanen. Vnd
so die blossen vermanungen nicht helffen wolten, so weren wir gesinnet vnd
bereit, nach dem befehl Christi Radt vnd Gemeine von soͤlcher entsetzung
gegen E. Key. May. zu gebuͤrlicher vntergebung mit dem Banne zu treiben.
Vnd wo solchs denn noch nicht frucht wirckete, wolten wir, dem andern be
fehl Christi nach, den staub von vnsern fuͤssen abschuͤtteln, vns von dan
nen machen vnd selbst nicht eine stunde in dieser Stadt verharren. Denn wir
ja trewlich Leren vnd vermanen auff die Lere Christi, Gotte zu geben, was
Gottes ist, vnd dem Keyser, was des Keysers ist, ob der auch anderer Reli
gion vnd Glaubens ist, denn wir sein.


Diese gehorsam beyde, gegen Gott vnd dem Keyser, das ist: gegen der Welt
lichen Obrigkeit, sein nicht widder einander, sonder reichen vielmher einer
dem an-J 3rdern die handt vnd koͤnnen mit gutem gewissen beyderseytz
ane einigen tumult odder empoͤrung woll vnnd Christlich geleistet werden,
wenn sie in jhrem termino praescripto bleiben, das ist: das einem jglichen
gegeben wirdt, das jhm gebuͤrt; wo es aber auff einer seiten mangelt vnd auß
geschritten wirdt, kans one grewliche Sunde vnnd schrecklichem tumult
vnnd entpoͤrung nicht abgehen, wie denn E. Key. May. bereit viel zu weit
vberschritten, aus Ewrem, der Roͤmischen Key. May., Reich, Ampt vnnd be
uehl in das Reich vnd Ampt Christi zu greiffen angefangen hat.


Derwegen auch jtziges vnnd kegenwertiges vnfriedens mit vns vnd mit etli
chen andern, vor dieser zeit vnd noch, niemandt schuldt vnd vrsach ist denn
E. Key. May., vnd muͤssen frey wie der Prophet Elias zu Achab auch zu
Ewer Key.May. jtzundt sagen iij. Regum xviij: Jch verwirre Jsrael nicht,
sonder du vnd deines vaters hauß
etc. Vnd die Christen koͤnnen keyne
vrsach hierzu geben, indem sie auch bey verlust Goͤttlicher gnad vnd ewiger
Seeligkeit nicht duͤrffen noch woͤllen die schuͤldige Ehre, so der ewigen Gott
heit allein gebuͤrt, Ewrer Key. May. geben.


Demnach bitten vnd flehen wir, Allergnedigster Herr Keyser, Ewre Key. May.
vmb des bittern Leidens, Sterbens vnd vmb der Heerlichen Aufferstehung
vnsers lieben Herrn Jhesu Christi willen, des Fest vnd Gedechtnuß wir jtzundt
zugleich mit E. Key. May. sampt der gantzen Christenheit begehen, feyren
vnnd ehren, ja wir bitten E. Key. May. hertzlich, auch vmb des gerechten
vnd gestrengen gerichts Gottes willen, das E. Key. May. vns, die von , sampt allen vnschuͤldigen Christen der Keyserlichen Acht benemen

vnd in dem, do wir Gott vnd seinem Sohne, E. J 3v Key. May. wie auch
vnserm Herrn zugethan vnd verwandt sindt, nicht vberziehen odder ferner
verfolgen wolt.


Vnd so wir das, wie auch andere, so fuͤr vns bißher vergeblich gebeten, bey
E. Key. May. nicht erhalten koͤnten, so werden wir das wider E. Key. May.
am Juͤngsten tage fuͤr dem Richter Christo zeugen vnd kleger sein muͤssen,
werden auch hie noch sampt allen fromen Christen mit vnserm Gebet, flehen
vnd seufftzen solch E. Key. May. vnrecht vnd vorgewaltigung fuͤr Gottes an
gesicht bringen, dawidder beten vnd schreien muͤssen, welches beydes E. Key.
May. entlich noch hie in diesem leben vnd dorth im zukuͤnfftigen gar zu schwer
fuͤrfallen wuͤrde, das vns ja fuͤr E. Key. May. von hertzen leidt were. Es
werden auch E. Key. May. viel frommer vnd friedtliebender Christen widder
Ewer Key. May. vnerbitliche vnd doch vnrechtmessige verfolgung zu jhrem
auffenthalt vnnd vnuermeidlicher Nothwere verursachen vnd zwingen.


Vnd wiewol der handel von der Nothwehre an sich nicht vnrecht, sondern
recht ist, so reden wir doch nicht gerne daruon, vmb des willen, das wir leicht
lich erachten koͤnnen, das viel boͤser Leut, auch vnter den Christen, etwan
jhres Gottlosen vnd vnchristlichen fuͤrhabens diesen schein einer Nothwere
suchen vnd vorgeben moͤchten, das auch fromme vnd ware Christen, weil sie
fleisch vnnd blut haben vnd dardurch auch mit vngedult vnd rachgir wider vn
recht leichtlich angefochten werden, solches schutzes der Nothwehre vnzeitig,
da vnd wie sich nach Gottes Wort nicht gebuͤrete, vbel mißbrauchen koͤndten.


Derwegen, wie wir denn sehr wol wissen, die fuͤrnemesten Theologen vor vns
in diesem handel (die Not-J 4rwehr belangent) sehr fuͤrsichtig gewesen,
langsam vnd sparsam daruon pronuncirt, da es auch noch vmb die zeit war,
das nicht viel dran gelegen, sondern gut war, das der handel vielen Leuten,
sonderlich den fuͤrwitzigen, nicht kuͤndig were, den so eben zu wissen.


Nu aber ists eine andere zeit vnd gelegenheit, da etlich orenbleser vnd
Achitopheles E. Key. May. verhetzen, das sie jtzundt solle vnd leichtlich
koͤnne, wenn sie vns Magdeburger zuuorn herunter vnnd mit gewalt zwun
gen habe, diese gantze Lehre sampt jhren verwanten durchaus vertilgen,
wie solchs alle verstendigen sagen vnd zeugen muͤssen, das solchs an odder
mit vns gesucht vnd gemeinet werde.


Vnd wiewol sie sich zu solchem jhren Gottlosen vnnd blutduͤrstigem fuͤrneh
men auff E. Key. May. macht gar weidlich verlassen, so vermeinen sie
doch auch nicht allein mit Ewer Key. May. grossem gewalt, sonder auch mit
dem Titel vnd namen der Obersten Obrigkeit die fromen Christen vnd alle

Welt zu schrecken, als wolt vnd wuͤrdt Gott vom Himmel selbst straffen, wenn
sich jemandt widder E. Key. May. odder anderer Obrigkeit auch vnrechten
gewalt auffenthalten wolte. Vnd ist in Summa darumb zu thuen, auff das
sie also mit vorgewandtem schein vnd Titel E. Key. May. als der hoͤhesten,
von Gott verordenten Obrigkeit muͤchten deste fuͤglicher vnd bequemer den
Grewel der verwuͤstung, den Antichrist zu , in die Kirche vnd Tempel
Gottes widder einsetzen, vnd die es nicht willigen noch annemen wollen,
veriagen vnd toͤdten.


Gleich wie zur zeit der Machabeer Antiochus gethan hat, do er die Kirch vnnd
Gottes Volck on sondere grosse muͤhe tilgen wolt, grieff er sie am Sabbath
an, do die Juͤden es fuͤr vnrecht (das es doch nicht war) J 4v achteten,
wenn sie sich am Sabbath jhrer Feinde mit der faust entsetzen solten. Vnd
wuͤrget also Antiochus der Tyran erbermlich viel frommer Juͤden, die sich
am Sabbath gewissens halben nicht wehren wolten, in hoffnung, durch sol
che gelegenheit weyter das gantze Juͤdische Volck, das vber dem rechten
Gottesdienst hielt, ermorden vnd vmbzubringen. Vnd geschach solchs alles,
den waren Gottesdienst zu tilgen vnd auszurotten vnd seine Heidnische
Religion an die stedte seines gefallens einzusetzen vnd auffzurichten, auff
das allenthalben in aller Welt einerley Religion were, welche gleicheit jhm
zu erhaltung vnnd weyterung seiner Tyranney dienstlich sein moͤchte.


Aber wie zu der Machabeer zeit der from vnd Heilige Priester Matathias die
frommen Gottfuͤrchtigen Juͤden vnterrichtete vnd ledigte von dem falschen
wahn odder verunheiligung des Sabbats – Wollen wir, sprach er, alle
thun wie vnsere Bruͤder vnd vns nicht wehren widder die Heiden, vnser Le
ben vnd Gesetz zu erretten, so haben sie vns leichtlich gantz vertilget.

also wils vnser standt, ampt vnd in gleichem fall die vorstehende grosse noth
vnd ferligkeit vnser vnd der gantzen Kirchen erfordern, das wir der frommen
Christen hertzen auch von dem grewlichen, doch vergeblichen vnnd vermein
ten schrecken entledigen, vnterweysen vnd troͤsten, das man den vnsern fur
wirfft, man dorffe sich widder der Obrigkeit auch vnrechtem grossen gewaldt
nicht wehren odder auffenthalten. Muͤssen, sollen vnd woͤllen derhalben die
vnsern vnd alle Christen getrewlichen Lehren, vermanen vnd anhalten, das
gleich wie jene Juͤden vnd Machabeer vber dem Gesetz Gottes Auch diese
vber der waren Religion, dem Euangelio Christi, hertzlich eiuern vnd das sie
fuͤr das Testament vnsers Got-K 1rtes, dasselbige bey vns vnnd vnseren
nachkommen zu erhalten, auch mit leib vnd leben fechten, kempffen vnnd
streiten sollen, auff vertrawen Goͤttlicher gnade, ob Got auff vnserer seiten wie
bey den Machabeern mit gluͤck vnd seeligem siege, wie wir denn bitten vnnd
hoffen, sein wolt vnnd seiner Kirchen ein gnediges auskommen geben.


Wo aber Hans vnuernunfft (wie er allezeit pflegt) diesen vnsern waren,
Goͤttlichen bericht, den wir thun von der notwehre oder auffenthalt einer vn
tern Obrigkeit gegen der Obern, sonderlich so die Gott, sein Wort vnd die wa
re Kirche zu uͤbertziehen, tilgen vnd ausrotten willens, mißbrauchen wuͤrde,
daraus den Papisten widderumb ein vngluͤck odder verterben moͤchte erfol
gen, so duͤrffen sie das hernach dem Euangelio odder vns nicht schult geben,
sondern jhnen selbst. Denn, wie auch oben gesagt, wir von hertzen gern diese
rechtschaffene, ware meinung von der Notwehre noch inne behalten hetten
wollen, wie wir so langen biß hieher gethan, wo wir nicht durch vorstehende
vnchristliche verfolgung genotdrenget wuͤrden, mit dieser vnser schrifft
mehr darauff zu sehen, wie das Heilige Euangelium vnd die armen vnschuͤl
digen Christen fuͤr solcher verfolgung dennoch etlichermassen bleiben muͤ
gen, denn auff das kuͤnfftig der Papisten verterben, darnach sie muthwillig
vnd freuentlich selbst ringen.


Derhalben, so sagen wir nu noch wie zuuor vermuͤge Gottes Worts klerlich
vnd deutlich, welche meinung ein jeder recht verstehen, fassen vnd brauchen
wolle: So ein hoͤhere Obrigkeit sich mit gewalt vnterstehet, des Pabsts abgoͤt
terey widder einzusetzen, die reine lehr des heiligen Euangelij vnd diejenigen,
so demselbigen zugethan sein, zu uerdruͤcken odder zu uertilgen, wie denn
K 1v solchs itzundt mit vns vnd andern mher geschicht, nicht allein widder
Goͤttlich, sondern auch widder die geschriebene eigen rechte, vnangesehen das
man andere schein vnd namen fuͤrgibt, so kan vnnd sol eine Vntere Gottfuͤrch
tige Obrigkeit sich sampt den jhren, vber welche sie gesetzt ist, widder sol
chen vnrechten gewalt schuͤtzen vnd auffhalten, auffs beste sie kan, rechte
lehr vnd Gottesdienst, Leib vnd leben, gutt vnd ehre bewaren.


Solchs mit warheit zu beweisen, wollen wir etliche vrsachen, so andere zuuor
gnugsam dargethan, bleiben lassen vnnd jtzundt noch drey starcke gruͤnde
legen, welche auch vnsers verhoffens leichtlich vnd nuͤtz werden zu uerste
hen sein.

Das erste Argument.


Die Obrigkeit ist ein ordnung Gottes, das gute zu ehren vnd zu straffen das
boͤse, Romano xiij. Derhalben wenn die Obrigkeit anhebt, das gute zu uer
folgen vnd das boͤse zu fodern, so ist sie nicht mehr (in dem, das sie also
handelt vnd thut) ein ordnung Gottes, sondern ein ordnung des Teuffels. Vnd

wer solchem boͤsen fuͤrhaben widderstehet, der widderstehet nicht der ordnung
Gottes, sondern der ordnung des Teuffels. Der aber widerstehet, der sehe
drauff, das ers thue in vnd durch seinen rechten beruff.


So ist nu der negste beruff der andern Obrigkeit, die da hoͤher oder ja gleich
ist der Obrigkeit, so gewalt vbet, oder ist der Obrigkeit, so gewald leidet,
welche auch ist eine ordnung Gottes durch die hohe Obrigkeit, das sie sol das
gute foddern vnd das boͤse straffen, jhre vnterthanen nach dem befehl Gottes
schuͤtzen vnd hanthaben. Welche ordnung vnd befehl Gottes wie die K 2r
hohe Obrigkeit in jhr selber nicht endern kan, also kan sie es auch nicht thun
in einer andern vnnd erleuben, das gute zu uerfolgen vnd das boͤse zu fod
dern, so wenig als sie kan das Goͤttliche Recht vnnd auch das Recht der natur
endern.


Weyter wenn die hohe Obrigkeit absetzet die Vntere Obrigkeit, die nicht im
boͤsen folgen wil, vnd eine andere bestetigte, die es gerne thut, ehret vnd for
dert also das boͤse, verunehret vnd zerstoͤret das gute, so ist sie eben in diesem
absetzen nicht ein ordnung Gottes, sondern ein ordnung des Teuffels, vnd ist
solche absetzung der guten Obrigkeit vntuͤchtig fuͤr Gott, vnd die Obrig
keit, so also gleich abgesetzt ist, bleibt fuͤr Gott noch schuͤldig, das sie jhr
ampt aussrichte bey den jhren, das ist: das sie das gute handthabe vnd das boͤse
straffe inn einem jglichen, ders verdienet, auch an einem Obern, wie denn
Paulus redet Indefinite, vnnd niemandt außschleusset, ja er macht aus einem
Obern, so er zum Tyrannen worden, ein ordnung des Teuffels.


Wo sichs aber zutregt, das aus der Vntern Obrigkeit die groͤsten vnd meisten
allhie seumig sein vnd jhr ampt vnterlassen, so suͤndigen sie zwar schwer
lich. Aber solch jhr Exempel entschuͤldiget odder beschweret fuͤr Gott die an
dern geringe vnd wenige Obrigkeit nicht, sondern ein jglicher sol nachmals
wie vor in seinem stande vnd an seinem ort fleissig sein, das zu thun, was
einer fromen Obrigkeit wol anstehet.


Hie mus man auch achtung geben auff die gradus odder vnterscheid der Suͤn
den vnnd des vnrechten odder gewalt, so die Obrigkeit vbet, welche nicht
allweg gleich ist, darumb jhr auch nicht alleweg odder gleicher weise sol
widderstanden werden, auff das nicht aus einem kleinen schaden odder zer
ruͤttung andere groͤssere entstehen.

K 2v Primus gradus iniuriarum.
Der erste Grad vnrechtes Gewalts.


Zum Ersten, wie alle Menschen, also hat auch die Obrigkeit von wegen mensch
licher gebrechlickeit jhre laster vnd Suͤnde, das sie offt wissentlich oder
auch muthwilliglich vnrecht thut in geringen vnd liederlichen sachen.

Jn diesem stuͤck wollen wir nicht, das sich die vnter Obrigkeit mit gewalt sol
aufflegen widder die hohe Obrigkeit, mit oͤffentlicher gewalt zu widderste
hen. Das sie aber vnterdes jhr ampt thut, die hohe Obrigkeit zu uermanen, von
solchem jhrem fuͤrnemen abzustehen, das koͤnnen sie wol thun, ja sie sindts
auch schuldig. Wenn sie aber also ja nicht kan friede haben, so sol sie solchen
gewalt, so ferne es mit gutem gewissen one Suͤnde gescheen kan, mit gedult
tragen, ehe denn sie wolte mit gewalt wider die hohe Obrigkeit sich aufflegen.


Hieher gehoͤrt, das S. Petrus sagt j.Petri.ij.: Ihr Knechte, seidt vnterthan mit
aller furcht den Herrn, nicht allein den guͤtigen vnnd gelinden, sondern auch
den wuͤnderlichen
> etc. Jtem hieher gehoͤrt auch, das geschrieben stehet im
andern Buch Mosi Cap.xxij.: Du solt dem Obersten deines volcks nicht flu
chen.
Vnd sollen also mit Ehrerbietung vnd sanfftem gemuͤt jhrer Ober
herrn schande, wie Sem vnd Japhet jhrem Vater Noah thaten, zudecken
vnd hie lieber gewalt leiden denn sich wehren oder vbel dauon reden.

K 3r Secundus gradus.
Der ander Grad.


Die ander vnterscheidt ist, wenn die Obrigkeit grosse vnd oͤffentliche gewalt
vnnd vnrecht thut jhren vnterthanen, als wenn ein Fuͤrst einer Stadt, der Key
ser einen Fuͤrsten vnschuͤldiglich mit vnrechtem Krieg vberzuͤg widder
sein eigen eydes pflicht vnd recht vnnd wolt jhm also nehmen sein leib vnd
leben, sein Weib vnd Kindt, seine freyheiten odder auch sein Landt vnd Leu
te, welche er erblich vnnd mit rechte bekommen. Jn diesem fall, wie wir nie
mandt wollen heissen, das er sich als aus Gottes befehl gedrungen wehren
muͤste vnnd seines rechts gebrauchen, also wollen wir auch niemandt ein ge
wissen druͤber machen, wenn ers gleich thet. Denn er ist ein Obrigkeit, der
halben mag er des rechten der Obrigkeit gebrauchen, sonderlich weil er von
nothwegen sich zu wehren wirdt getrieben. Wiewol wir auch inn diesem stuͤck
lieber wollen, das hie eine Christliche Obrigkeit bereidt sey, solchen gewaldt
zu leiden vnnd Gott die rache befehlen, sonderlich wenn es jhre Person al
leine oder andere wenig Leute betrifft, vnd das es auch kan mit gutem gewis
sen geduldet werden.

Tertius Gradus.
Der dritte Grad.


Hie wollen wir nu die dritte vnterscheidt machen der gewalt, so zuweilen die
hohe Obrigkeit an den nidrigen vbet, als wenn die vnder Obrigkeit von der
hohen Obrigkeit zu gewissen Suͤnden K 3v wirdt gezwungen vnd solch vn
recht nicht one Suͤnde kan leiden, wenn sie liesse anstehen die kegenwehre,
darumb sie auch das Schwerdt tregt. Aber hir mus man darauff vleissig ach
tung geben, das nicht etwan in der Nothwehre widder oͤffentliche gewalt
vbertreten werden etliche hoͤhere Gesetz odder Gebot Gottes, welche die
Nothwehre aller erst vnrecht vnd das leiden noͤtig macheten. Vnd in diesen
zweien negsten iniurien, so die Oberherrn schuldigk befunden werden,
heissen sie denn vnd sind Tyrannen.

Quartus Gradus.
Der vierde Grad.


Der vierde vnd hoͤheste Grad der iniurien, so die Obrigkeit vben kan, ist etwas
mehr denn Tyrannisch, nemlich wenn die Tyrannen also toll vnd rasend
werden, das sie mit waffen vnd krieg anheben zu uerfolgen nicht allein die
Personen der vndern Obrigkeit vnnd der vnterthanen in einer rechten sachen,
sondern auch in den personen das hoͤchste vnnd noͤtigste Recht vnd gleich
vnsern Herrn Gott selbst, der ein stiffter ist desselbigen Rechten, vnd solches
nicht etwa aus gebrechlickeit, das einen der zorn moͤcht vbereilen, sondern
mit wolbedachten muth vnnd rath, des vorhabens, bey allen nachkommen
das recht zu uertilgen.


Wenn einer so tieff felt, vnnd wenn ers gleich thut aus vnwissenheit vnd ist
gleich der oͤberste Regent, so ist er nicht allein ein Beerwolff (welchen in dieser disputation einen Tyrannen vergleichet), sondern ist der
Teuffel selbst, der da in eigener person nicht groͤber noch schendlicher suͤn
digen kan, allein das ehrs thut mehr wissent-K 4rlich, vnd das ist das rechte
wesen, ja die gestalt vnd gleich die wirckung des Regiments im Reich des
Teuffels.


Wie nu der Teuffel mit solchem seinem Regiment gerne wolte außtilgen alle
rechte erkentnis Gottes, seines willens vnd seiner verheissungen, also erwelt er
jhm aus dem gantzen Menschlichen geschlecht bequeme instrument vnnd
werckzeug, die jhm in solchem seinen fuͤrnemen trewlich dienen. Fuͤrnem
lich aber arbeitet er dahin, das er fuͤr andern stuͤcken Goͤtlicher Lehr die
jenigen außtilgen moͤge, da Gott seine ehre vnnd dem gantzen Menschlichen
geschlecht jhre seeligkeit fuͤrnemlich an gelegen ist, vnd mit demselbigen
also die gantze Christliche Kirche. Vnd damit ehr solchs dester mehr enden

koͤnne, versucht er sich gemeiniglich zu solchem werck zu brauchen die
gewaltigsten potentaten, beide: im Geistlichen vnnd Weltlichen Regiment, wie
er denn zur zeit der Propheten vnd Apostel gethan, also thut ehrs jtzund auch.


Wenn denn nu ein Fuͤrst odder Keyser in dem allein, was das Natuͤrliche
Recht betrifft, dadurch diß zeitliche leben regiert vnnd erhalten wirdt, so vn
bedachtsam vnd so gar rasend wuͤrde, das er auffhuͤbe das Gesetz vom Ehe
standt vnd aller zucht Vnd richtet dargegen auff ein ander Gesetz, dem ersten
gantz vnnd gar entgegen, darinnen er zuliesse allerley schand vnnd vnzucht,
erleubet allen mutwillen boͤsen buben, ehrlicher leute zuͤchtige Ehefrawen
vnd toͤchter zu schanden zu machen, wolte auch noch vber solchem schendt
lichen Gesetze mit gewalt vnd mit dem schwert halten, also das auch alle den
jenigen, so dem vnbilligen Gebot nicht wolten stat geben, die geferlickeit
des todes daraus entstuͤnde – Wie denn nu hie in diesem fall kein vernuͤnffti
ger mensch wuͤrde anders sagen werden, denn das es nach Goͤttlichem
K 4v Recht vnnd befehl wolgethan were, das einem solchen Fuͤrsten odder
oͤbersten Regenten in solchem vnbillichem fuͤrhaben auch die aller geringe
sten vnnd schwechesten Regenten wereten, so viel sie kuͤnten, also kan auch
niemand tzweiffeln, er were denn gar Gottloß odder eine Epicurische vnd
Saduceische saw, das solchs viel mehr recht vnd noͤtig sein wolle in den
hoͤchsten stuͤcken Goͤttlicher erkentniß, daran Gottes ehre vnnd eines jglichen
seelen heil vnnd ewige seeligkeit dermassen gelegen, das sie ohn dasselbige
gar nicht bestehen koͤnnen.


Solchs aber geschicht jtzundt von vnsern Obern, das sie mit gewalt beyde, in
vns vnd in all vnsern nachkomen, tilgen wollen das rechte erkentnis Gottes,
ohn welches Gott nicht kan geehret, auch kein Mensch seelig werden. Ja sie
wollens noch fuͤr recht haben vnd in aller Menschen hertzen pflantzen fal
sche vnd Gotteslesterische Lehr von Gott, des Antichrists vnd des Teuffels
Reich auffrichten vnd das Reich Christi zerstoͤren, wie solchs alles aus jhren
eigenen worten vnd wercken so klar vnd helle am tage ist als die liebe Sonne.
So ist auch noch newlich etlichen ansehenlichen Legaten eine solche ant
wort gefallen, Key.May. koͤnte nicht ohne versehung jhrer eydespflichten,
wolte auch nicht, vnd wens jhrer May. Bruder were, jemandt etwas erlassen
von dem gemeinen beschlus der Stende des Reichs, zu Augspurgk im INTE
RIM geschehen.


Daraus denn ein jglicher leichtlich kan ermessen, was nicht allein wir, son
dern auch andere, die bey dem Goͤttlichen Wort gedencken bestendig zu uer
harren, zu gewarten haben. Kan auch ferner hiraus abnemen, was die vrsach
sey, warumb wir von in der Acht sein vnnd mit Keyserlicher

May. bißher nicht haben koͤnnen versoͤnet werden odder zu gnaden komen.


L 1r Wir wollen auch aus dieser gantzen erzelung einem jglichem from
men vnd verstendigen Christen heimgestelt haben, selbst zu bedencken, was
inn diesem kegenwertigen handel vnd gefehrligkeit beide, vnser Obrigkeit all
hie, auch allen andern an andern oͤrtern, groͤssern vnd geringern, zu thun wil
gebuͤren, desgleichen, was auff beyden seyten einem jglichem, der zu diesem
Krieg gefordert moͤcht werden, wil gegen Gott zu verantworten sein, wen,
was vnnd mit was gewissen jhene vns verfolgen, wir auch sampt andern
Christen jhnen getrost widderstehen koͤnnen.


Dieser erster grundt zu beweisung der Nothwehre ist genomen aus klarem
Gotteswort vnd aus dem vnwandelbaren Gesetz der Natur, ist auch das fuͤr
nemeste argument in dieser disputation vnd ist die vnleugbare warheit. Wel
ches so man recht wolt ausstreichen vnd bedencken, wuͤrde man sehen,
was fuͤr ein grewliche, schreckliche Suͤnde vnser widderwertigen begehen.
Wie auch die vnsern vnnd andere, so sich jhrer noth halben widder sie wehren,
nicht allein recht, sondern auch ein besunders werck thun, als eines Goͤttli
chen eiuers vmb die ehre Gottes. Deshalben sie auch jhre belonung haben
werden kuͤnfftig im ewigen leben, vnnd haben noch allhie leiblich zu hoffen,
das es werde einen guten außgang gewinnen mit vns, wie denen, die vmb
Gottes Worts willen eiuern, gebuͤret.

Das Ander Argument.


Christus Matth. xxij. bestetiget es durch ein starck ja vnnd setzet es beides
zusamen, das man dem Keyser soll geben, was des Keysers ist, vnd darneben
auch Gotte, was Gottes ist. So folget L 1v daraus ein gewaltiges Nein, Ne
gatiua copulatiue, wie man denn siehet, das in den Zehen Geboten Gottes ge
schicht, wo die Suͤnde verboten werden, so verstehet man alle zeit die guten
werck, so inn den Zehen Geboten gefordert werden.


Derhalben aus krafft dieses Gebots volget zum Ersten, das man dem Keyser
nicht sol geben, was Gottes ist, wie denn die Apostel eine Regel vnd Gebot
geben:Man mus Gotte mehr gehorchen denn den Menschen.


Die nu der Obrigkeit versagen den gehorsam inn dem, was widder Gott ist, suͤn
digen widder jhre May. nicht, muͤgen auch nicht als Rebellen, widderspenstige
vnd halstarrige Leute gescholten werden, wie Daniel Daniel. 6zum Koͤnige Dario saget:
Vnnd wider dich, Herr Koͤnig, habe ich auch nicht boͤses gethan.


Vnnd solchs aus zweyerley vrsachen: Erstlich darumb, denn die Obrigkeit for
dert solchen vnbillichen gehorsam nicht als eine Obrigkeit, von Got verordent,
sondern als menschen, die in dem keine gewalt haben vber andere Leute, nach

Gottes Wort, welche vrsach die Apostel auch mit jhrem spruch, wie es
scheinet, haben wollen anzeigen. Zum andern: Ob sie gleich eine rechte Ob
rigkeit bliebe, jedoch wie es in Weltlichen sachen vnnd Regimenten zugehet,
das die Gesetze der nidrigen Obrigkeit den Gesetzen der hohen Obrigkeit
muͤssen weichen, also sollen vnd muͤssen auch die Gesetz der Menschen wei
chen den Geboten vnsers Herrn Gottes.


Zum andern, wie Christus nicht will, das man dem Keyser gebe, was Gottes
ist, so will er auch nicht, das man jhm gebe das, was der andern ist vnnd nicht
sein ist, wider nach Goͤttlichem Recht noch nach Keyserlichen Rechten. Als
wenn der Keyser von mir fodert mein odder eines andern leben, die ehre
meines weibs L 2r odder tochter, mein gutt etc., so bin ichs nicht schuͤldig, jhm zu lassen.


Also wolte Naboth nicht dem Koͤnige Achab 3. Regi. 21auch vmb geldt seinen wein
berck verkeuffen. Der heilige Ambrosius wolte auch nicht auff den Trip. Hist. libro. 9.befehl
der Keyserinnen Justine den Arianern die Kirche einreumen. Laurentius
wolte nicht den schatz der Kirchen Lombar. Histo.dem Decio folgen lassen. Vnd wolt
Gott, das beide, Regenten vnnd vnterthanen, dis Recht oder Exempel fleissig
betrachten, wenn vnd wo es vonnoͤten were.


Zum dritten, wie Christus zusammen setzet, das man solle dem Keyser geben,
was des Keysers ist, vnnd Gott, was Gottes ist, vnd einem jglichem, was sein
ist, also wenn der Keyser das seyne fordert, das man jhm schuͤldig ist, vnd
neben dem auch haben will vnnd jhm folgete, was Gottes oder anderer ist,
das man ohne Suͤnde nicht thun kan, so folget daraus, das man dem Keiser in
solchem fal nicht geben sol, auch das man jhm schuͤldig ist, sofern solcher
gehorsam Gott oder andern nimpt dasjenige, das jhr ist vnnd dem Keyser
nicht gebuͤret.


Ein Exempel wollen wir nemen von einem Hausvater, wenn der keme zu sei
nem Weibe vnnd Toͤchtern vnd broͤchte mit sich lose buben, der meinung,
sein Weib vnd Kindt frey schenden zu lassen. Hie sollen beyde, fraw vnd
Toͤchter, wenn sie solchs wissen, denselbigen jhren Mann vnd Vater nicht al
lein nicht einlassen, welchen gehorsam sie jhm sonsten schuldig weren, son
dern wenn sie jhre Ehre sonst fuͤr jhm nicht retten koͤnnen, sollen sie auch
mit steynen auff jhn werffen vnnd abtreiben.


Also auch hie, wenn der Keyser, so man jhn ein-L 2vliesse in eine Stat, wil
rechte Christliche Religion vertilgen, frome lewte erwuͤrgen oder ins elend
vertreiben. Jn diesem fall, wie ein Obrigkeit derselbigen Stat Gotte vnd jhren

buͤrgern aus Gottes befehl schuͤldig ist, dieselbigen widder solchen gewalt zu
schuͤtzen, also ist sie auch schuͤldig, den Keyser itzund nicht einzulassen nach
der Regel Christi, das man auch die schuͤldige pflicht, welche one Suͤnde
widder Gott vnd andere Menschen nicht geleistet werden koͤnnen, niemandt
leisten solle, widder Eltern noch Obrigkeit.


Zum vierden: der spruch Christi Gebet dem Keyser, was des Keysers ist, vnd
Gotte, was Gottes ist
vnterwirfft alle Menschen dem Keyser vnnd den
Keyser selbs Gotte vnnd wil, das die hohe gewaldt vnter den Menschen, als da
ist des Keysers fuͤrnemlich, Gotte diene vnd darauff sehe mit seinem ampt, das
gleich wie ehr, also auch seine vnterthanen, Gott geben, was Gottes ist nach
seinem Wort, vnd das diejenigen, so das widderspiel thun, gestrafft werden.


Denn das solchs das fuͤrnemeste vnd hoͤheste ampt sey einer Christlichen Ob
rigkeit vnd sonderlich des Obersten heupts als des Keysers, wiewol es hie
auch mit etwas tunckel angeben wirdt, so ist es aber an andern oͤrtern klarer
vnd weitleufftiger mit Gottes Wort vnnd Exempeln aus heiliger Schrifft von
andern Lerern genugsam dargethan vnnd erwiesen.


Wenn denn derhalben die hoͤheste Obrigkeit selbst Gotte nicht alleine nicht
geben wil, was Gott gehoͤrt vnd Gottes ist, sondern nimpt auch von andern
Leuten das, was Gottes ist, nemlich die ehre, damit die Menschen Gott ehren
solten, wil auch solchs jhr fuͤrnemen als billich vnnd recht mit dem Schwert
verteidingen, so mus damit bey den Leuten die Goͤttliche ehre noch L 3r
nicht gantz auffgehaben sein vnd bleibt gleichwol auch noch vnter den Men
schen solche von Gott geordente gewalt, Gotte, sein Wort, rechte Gottes
dienste vnd gebuͤrliche Goͤttliche Ehre zu foddern, zu uorteidigen vnd
daruͤber zu halten.


Vnd gleich wie Fuͤrsten vnnd andere Stende des Reichs, wenn der Keyser ge
storben ist, gleichwol dieselben Stende bleiben vnd ein jeder seins beruffs vnd
standes, seiner rechtmessigen macht vnnd gewalt, so jederm vertrawet, sich
anmassen sol vnd jhm auch ernstlich zu thun von Gott beuolen ist, als
nemlich den Gottslesterern vnd allen, so mit gewalt auch andere zu Gotts
lesterung vorursachen vnnd noͤtigen wollen, zu wehren, zu straffen vnd von
jhren vnterthanen abzutreiben, also vnd eben nach demselben beruff haben
sie recht vnnd sind schuͤldig, auch dem Keyser selbs in solchen Suͤnden vnd
fuͤrnemen zu weren, darin er nicht allein ausser, sondern stracks widder sein
ampt thut, nicht aus Gottes, sondern aus des Teuffels ordnung vnd befehl,
wie droben aus S. Paul genugsam beweiset ist.


Vnd eben hieher gehoͤrt, das Gott selbst durch den Propheten Dauid sagt
Psalm. lxxxij. Jch habe wol gesagt, jhr seid Goͤtter vnd allzumall kinder des
Hoͤhesten, aber jhr werdet sterben wie Menschen vnd wie ein Tyran zu grund
gehen.
Das heist so viel gesagt: Wenn jhr Fuͤrsten vnd Herrn meine, die
Goͤttliche, Ordnung vberschreiten vnd an ewrem Stand vnd Ampt, welchs ich,
ewer Gott, selbst euch andern Leuthen, ewren vnterthanen, getrewlich fuͤr
zustehen, befohlen habe, das jhr an meiner, das ist: an Gottes, stat sollet das
boͤse straffen vnd das gute schuͤtzen vnnd handhaben, selbs bruͤchig das
boͤse foͤrdern vnd das gute hindern vnnd verfolgen werdet, so solt jhr ebenso
wol mit der straffe, L 3v damit alle andere dergleichen boͤse buben gestrafft
werden, von mir, ewrem Gott, selbst vnd von andern, denen ich solche straffe
zu vben befohlen habe.

Das dritte Argument.


So Gott die hoͤheste Obrigkeit, wenn sie zu Tyrannen wird, wolte gantz vnnd
gar vngehindert oder vngestrafft von Menschen als jhren vnterthanen haben,
wie wuͤrde sich nur daraus viel vngereimets dings vnd stracks widder Got
tes wort schliessen? Sonderlich vnd am Ersten wuͤrde daraus folgen, das
Gott mit dieser ordnung, damit ehr die Obrigkeit eingesatzt vnd also vnuer
hindert zu lassen befohlen hette, selbst das boͤse schuͤtzete, ja ehrete vnnd
foͤrderte vnd dargegen hinderte vnnd gleichsam wehrete dem guten. Wuͤrde
weiter folgen, das Gott widder sich selbst in seinem hertzen vnd in dieser
seiner ordnung were Vnnd das er mit dieser ordnung, die er dem Menschli
chem geschlecht zu gutt hatt machen wollen, mehr schadens denn gutes ge
stifftet hette.


Diß alles ist so klar, das es kein vernuͤnfftiger Mensch nicht leugnen kan.
Denn so Gott die hoͤchste oͤbrigkeit, wenn sie schon zu Tyrannen wird, also
gar vnuerhindert oder vnuersehrt haben wil durch sein selbs Ordnung vnd
Gebott, das jhr derselbigen Gottes Ordnung vnnd Gebots halben niemands
wehren, noch sich widder jhr Tyranney schuͤtzen darff, so moͤchte ein solche
hohe Obrigkeit jtzund woll Gottes vnnd der Menschen halben die Welt vmb
keren oder doch daran thun, so viel sie kuͤnte vnd wolte. Da hette Gott jeder
man sein gewissen gefangengenomen, das niemand die hand anlegen doͤrffte,
wenn ehr gleich koͤnt weren vnnd retten L 4r vnd jhr die Obrigkeit, der Ty
ran, gleichwol nicht anders denn mit gewalt wehren wolt lassen. Es were auch
jederman getzwungen durch Gottes Gebott, leib vnnd leben, Weib vnnd Kind,
gutt vnnd blut zu sterckung der Tyranney darzugeben, wenns der Tyran for
derte vnnd haben wolt. Niemand wuͤrde auff sein begern mehr recht thun duͤrf
fen, oder die noch recht thun wolten, muͤsten alle sterben. Wuͤrde beide, Got
tesfurcht vnnd erbarkeit, Kirch vnnd Policey, durch ein einigen Menschen,
den Gott gleich also darzu gestercket mit dem, das er jhm zu wehren auff allen
seiten verwaret hette, auff ein mal vntergehen. Dergestalt will Gott das boͤse
vnnd wils auch nicht, zerstoͤret vnnd bawt es zugleich mit einerley Ordnung
vnnd Gebot, nemlich damit, das er die Obrigkeit geordent hatt, vnd will sie
auch in jhrem boͤsen fuͤrnemen von den vntern vngehindert haben?


So ist auch nichts leichtlichers, denn das ein armer, suͤndiger Mensch grosses

gewalts vnd freyheit, welche Gott gleich zum guten verliehen hatt, gebrau
che zum boͤsen. Vnd ist dem Teuffel ein geringes, ein solchen Menschen, der
vorhin seiner natur halben gebrechlich, ferner anzutreiben vnnd auch gar
ein Teuffel aus jhm zu machen. Weil auch dem Teuffel nichts zutreglichers
sein konte, sein Reich, welchs ist ein Reich der Suͤnden vnd des Tods, zu
stercken, denn das er der leute gewissen mit Gottes Wort vnd dasselbige nach
Gottes meinung selbs fienge, damit das jhm niemand wehren duͤrffte, wenn
ehr sein werck mitt aller macht triebe vnd ausrichtete durch den dienst, der
von Gott geordenten hoͤchsten oder vntern Obrigkeit, so ist aus diesem allem
gantz klar vnd offenbar: Wenn ein hohe Obrigkeit toll vnnd toͤricht, ein Tyran
oder Teuffel wuͤrde, das Gott mit L 4v seiner selbs eigen Ordnung vnnd
Gebott dasjenige, was gleich gutts inn dieser ordnung vnnd Gebot ist, zu
gleich auch widder mit zunichte gemacht hette. Vnnd das er sein Wort, Kirch,
Recht vnnd alle tugent gleich verraten vnd verkaufft hette, dadurch ers hatt
wollen erhalten, vnd hette damit alle, fuͤrnemlich die frommen, dem Teuffel
vnnd seinen Tyrannen gleich recht auff die fleischbanck geopffert.


Wie nu derhalben das eine lesterliche rede ist, welche der Teuffel selbst redet
durch den Babst inn seinen Geistlichen rechten, das jhm niemandt einreden
duͤrffe, schweig denn wehren, wenn er gleich wissentlich viel tausent Seelen
verfuͤhrete inn abgrund der Hellen, mit welcher schrecklichen luͤgen der
Teuffel gleichwol die tyranney seines Antichrists ghar weidlich gestercket hat,
also haben wir jtzund leichtlich zu uernemen aus oberzalten gruͤndlichen
vrsachen, das dieser wahn (nemlich das sich ein vnter Christliche Obrigkeit
gegen der hoͤhern vnrechten groͤsten gewalt ghar nicht wehren oder auffent
halten darff) nicht allein ein falscher wahn, sondern ein rechter Teuffels
gryff ist, eben zu dieser zeit am allermeisten dahin gerichtet, damit er das
arme, kleine schwache heufflein, so noch vberig ist von den bekennern Chri
sti, vollendts auch tilge, des Antichrists vnnd sein Reich on alle hinderung
vnnd grosse muͤhe widder auffrichte.


Vnnd hindert zum entlichen beschlus dieser Lere vnnd meinung von der Noth
wehre nichts vberall die gegenrede, so etliche hie thun, das Gott selbs den
Tyrannen, wie ehr vormahls gethan, also noch steuren vnnd wehren koͤnne
vnd werde, die sein heiliges Wort vnnd Kirche also jemerlich verfolgen. Jtem
Das mehr M 1r fuͤrgeben wird, Christi Reich, welchs ein Geistlich Reich ist,
koͤnne nicht mit Weltlichem gewalt regirt, geschuͤtzt, noch erhalten werden.

Jtem das die Christen leiden sollen.


Hierauff ist dis vnser einfeltige kurtze vnd ware antwort: Von der ersten ein
rede wissen wir, das Gott die Tyrannen allzeit selbs gestraffet hat vnnd ge
stuͤrtzt, auch noch ferner gewis straffen wird, des werden sie jhm nicht zu
hoch, weise noch gewaltig sein vnnd der straffe entgehen koͤnnen. Vber das
aber, das er sie zuweilen selbs straffet on Menschenzuthun, als mit grossen
schweren kranckheiten, gehenden tod odder dergleichen weisen, so
braucht er auch etwan darzu anderer Menschen, zuweilen der boͤsen, strafft
also einen schalck mit dem andern, da einer so wol vnrecht ist vnd hat als
der ander, indem sie einander plagen vnd verfolgen. Zuweilen aber strafft
er, das diejenigen, so die straffe vben, nicht vnrecht thun, sondern Gottes
willen vnd befehl damit außrichten, wie denn geschrieben steht von den
todschlegern: Sein Blut sol widder vergossen werden durch Gene. 9.Menschen.


Vnd das ist nu der Obrigkeit straffe, zum schutz oder zur rache, vnd ebenso
viel, als wenn Gott selbs straffete, es sey nu den vntern durch den oͤbern, oder
gleiches gewalts vnd Obrigkeit durch gleichen, odder den oͤbern durch den
vntern. Denn Gott hat diese seine ehre, rache zu uͤben vnd schutz zu halten,
geteilet mit aller ordentlichen Obrigkeit, nicht mit der hoͤhesten alleine, viel
weniger mit einer eintzelen Personen. Vnd das solche ehre vnd gewalt blei
ben soll fuͤr vnd fuͤr, weil dis leben wehret, nicht auffhoͤren, wenn vnd
wo der Oberste Tyran will, wie denn der Apostel Paulus, als auch oben gesagt,
indefinite redt vnd niemandts stand, Person noch mißhandlung M 1v aus
nimpt, widder zeit noch ort bedinget, da frommen, vnschuͤldigen Leuten
Gottes verbots halben nicht koͤnte oder solte schutz gehalten werden, auch
von der aller wenigsten Obrigkeit einer jeden bey den jhren.


So aber die hohen Obrigkeiten allhie außgenomen sein solten vnd jhr grosses
vnrecht vnnd gewalt, damit sie auch Gott sein Wort vnnd Recht gedencken
auffzuheben, so wolte vonnoͤthen sein, das die schutzherrn jhrer Tyranney
solche Exception aus Goͤttlichem Wort vns klerlich beweiseten, welchs sie
vngezweiffelt woll werden ewig bleiben lassen. Wir aber koͤnnen dargegen mit
grund vnnd warheit noch zum vberflus darthun, das Gott nicht also ansiehet
die Person der Menschen, das er durch sein Wort vnnd Ordnung jemand

frey machete vnd solchen raum gebe, sonderlich die aller grewlichsten Suͤn
de zu thun. Vber das, so verbeut er gantz ernstlich eben auch, indem er die
Obrigkeit ordent, jhres Ampts vnterrichtet vnd vermanet, das sie ebensowol
als er selbs niemands Person ansehen sollen, straffen einen jglichen, wer vnd
wie er es verdienet, denn das Deutro. 1.2. Para. 19. gericht Ampt, das jhr vbet, spricht Moses vnd
der Koͤnig Josaphat,ist Gottes. Daraus abermals klar, so auch ein vn
ter Obrigkeit jhrem Tyrannen in seiner grossen Tyranney stewret, das Gott
solches selbs durch sie gethan habe.


Wie ist das auch vngereimet, nur zu dencken, das Gott ein solche Goͤttliche,
Heilige, Seelige ordnung, wie die Ordnung der Obrigkeit ist, welcher auch die
Menschen gar nicht entperen koͤnnen, also vbel versehen vnd verwaret hette,
das ein einiger elender Mensch, der nu den Obersten gewalt vber andere
hette, wenn er in ein toͤrichten Teuffelischen sinn geriete vnnd wolte, das er
Gott solche seine Ordnung nach allem seinen mutwil-M 2rlen vmbstossen,
auffheben, gar vmbkeren vnnd gleich das widderspiel anrichten koͤnte?
Vnd so andere leut weren, welche Gott diese seine Ordnung wol erhalten koͤn
ten vnd gern wolten, auch auff das aller ordentlichste on alle zerruͤttung seiner
Ordnung, das Gott da selbs were, hinderte vnd wehrete, als ob er sprech:
Beyleibe hindert vnd wehret nur diesem Tyrannen nicht, wenn er gleich alles
vmbkerete. Denn ich habs euch verboten, vnd so jhr jhm druͤber wehren wer
det, will ichs an euch straffen mit dem Hellischen fewr.


Auff die ander einrede antworten wir auch vnnd bekennen, das war ist: Christi
Reich kan nicht regiert, geschuͤtzt, noch erhalten werden Menschlicher weisse,
widder mit verstand, Weißheit oder gewalt. Aber doch, wie ein Christliche
Obrigkeit kan vnd soll nach vermuͤge Gottes ordnung vnd befehl Christo zu
seinem Reich dienen mit forderung seines Worts vnnd des rechten brauchs
seiner heiligen sacrament, wie der Psalm spricht: Machet Psalm. 24.die thore weit vnnd
die thuͤre in der Welt hoch, das der Koͤnig der ehren einziehe
, also soll jhm
auch darzu dienen der Obrigkeit Schwerd, Buͤchsen, Harnisch vnd was
mher von noͤten ist vnnd dienen kan, dem ampt Goͤttlichs Worts schutz zu hal
ten widder vnrechten gewalt vnnd verfolgung.


Damit aber, das die Christen vnrechten gewalt geduͤldig leiden sollen, ist jh
nen nicht verboten, gleich wie in andern von Gott zugeschickten Creutzen
zu gebrauchen der mittel, so Gott selbs verordent hatt, ja sind jhr auch

schuͤldig zu gebrauchen, sofern sie es nur haben koͤnnen. Gleich wie einer
in seiner kranckheit nicht allein mag ertzney brauchen vnnd zu Gott ruf
fen vmb gesundheit oder vmb huͤlff in andern noͤthen, sondern sol der ertzney
M 2v pflegen, soll Gott anruffen vnnd doch gleichwol zufrieden sein,
wenn er der ertzney nicht kan haben, soll auch wissen, das die ertzney on Got
tes huͤlffe nichts sey, vnnd Gott bereit sein, wie ers mit jhm schicke, zum
leben oder zum tode. Also hie auch mit dem schutze der Christen widder jhre
hohe Obrigkeit, mag ein Christ desselbigen nicht allein brauchen von der vn
tern Obrigkeit, wie Paulus sich schuͤtzen lies durch den Roͤmischen Acto. 23.Heuptman
widder der Juͤden meuterey vnnd gewalt, sondern die vnter Obrigkeit ist
auch solches zu thun schuͤldig. Sie thue es nu oder thue es nicht, es helffe jhr
schutz oder helffe nicht, so ist vnnd soll ein Christ darunter bereit sein, auff
welche seite es Gott mit jhm schicke. Das ist also der rechte Christliche vnnd
ware verstand von gedult im leiden vnd vom brauch des schutzes vnd andern
von Gott geordenten mitteln in allerley leiden der Christen.


Vnd haben nu bißhier grunds genugsam gehoͤrt zu erweisung der Nothwehre,
schutzes oder auffenthalts der vntern Obrigkeiten widder jhre oͤbern in gegen
wertiger verfolgung des heiligen Euangelions, auff welche gruͤnde die Gotts
fuͤrchtigen frommen hertzen sich in jhren gewissen gantz sicher verlassen
koͤnnen, wenn sie darnach thun, vnnd wissen auch allbereit etlicher massen
daraus, was sie thun sollen, beyde teil, die von Menschen beruffen werden das
Euangelion zu uerfolgen oder zu beschuͤtzen.


Was mehr argument sind, deren etliche gegruͤndet auch inn den geschriebnen
Keyserlichen rechten, die sind nu fast bekant vnnd one noth hie wider
zuerholen aus den Schrifften etlicher anderer zu vnsern zeiten der fuͤr
nemesten Theologen, mit welchen wir es vnd sie mit vns inn diesem handel der
Nothwehre gehalten haben, M 3r ehe denn diese verfolgung hie widder
vns jhe angangen ist gewesen. Darin, wie wir jtzund nichts vorendern der
vorigen alten meinung vnnd gewissen verstandts, also bringen wir damit auch
nichts newes erfuͤr, das zuuorn hieuon nicht geleret were, wie wir denn auch
thun inn allen andern Artickeln vnser Lehre des heiligen Euangelions.


So hat man auch von diesem handel die meinung des Mans Gottes , wie er die in etlichen sondern Sendbrieffen vnnd andern oͤffentlichen

Schrifften genug zu erkennen geben, vnnd sonderlich zuletzt noch vor dem
vergangen Krieg durch eine oͤffentliche disputation, jederman an tag geben
vnnd bestetigt hat.


Was aber die vrsachen sein, worumb in etlichen andern seinen
Brieffen vnd Schrifften etwas tunckel vnd schier widerwertig hieuon gera
ten hat, dieselbigen vrsachen haben etliche seine vertrawete freunde inson
derheit von jhm vernomen, so hat ers auch durch ein oͤffentlichen druck klar
genug gesagt, im Buch wider den Meuchler zu Dresen. Er hat nemlich
beyde teil wollen jnne halten. Hat gleichwol nicht wollen sagen, das die
Nothwehre vnrecht sey, auff das er nicht also die Papisten sterckete. Hats auch
nicht wollen loben oder recht heissen, hiessen: A. auff das die guten hertzen auff diesem
teil nicht dardurch nachliessen in gedult, den Feinden gleich viel vnrechts zu
uertragen, vnd das die vnsinnigen Scharrhansen an der vnsern Fuͤrsten
hoͤfen vnnd sunst nicht vnsinniger wuͤrden, die vorhin mehr denn ghar zu
viel vnd aus eitel toͤrichter fleischlicher rachgier zu kriegen lust hatten, wie er
vber dieselben sehr klagt inn der außlegung des cxviij. Psalmen.


Wir wolten jhm wol ghern auch also thun mit M 3v vnser antwort, wenn es
noch mit vns in dem fasse wer, wie es zu der zeit gewesen ist. Nu aber,
weil kaum noch ein wenig same in gantzem Deudtschen Land vberig ist von
puhr reiner Lere, von bekentnis vnd von bestendigen Christen, vnnd damit
der Teuffel derselbigen noch weniger mache oder sie ghar ausreuten moͤchte
vnd er wider durchs Babstumb einsitzen, so stifftet er durch die Papisten vnd
Jnterimisten so viel an, Christi vnnd seines Worts dadurch als in die zeene zu
spotten, das vnsere liebe mitbruͤder, welche widder jhr eigen gewissen von
vns abgewichen sind, jhm darzu helffen sollen, helffen vnnd schier allein
außrichten wollen. So werden wir dadurch zum hoͤchsten gedrungen, die
rechte Goͤtliche warheit von der Nothwehre in diesen noͤthen nur allenthal
ben, so viel wir koͤnnen, vnter die Leute zu bringen, dieser schmah vnd vn
terdruͤckung Christi, seines Worts vnd seiner Kirchen ein weinig damit zu
steuren, es folge daraus ander vnradts den Feinden oder vns selbst, was
da wolle. Gottes vnd seines Worts ehre vnd der Kirchen erhaltung mus mehr
bey den Christen gelten denn solchs alles.


Zuletzt, so jemand begert zu wissen Exempel solcher nothwere der vntern
widder jhre Obern, der findet jhr genug, welche sich auch sehr wol hieher
gleichen, so sie recht applicirt werden, inn Historien der Heiligen Schrifft,
der Kirchen vnnd in Heidnischen Historien.


1. Mach. Math.: A. 2.Erstlich trifft hieher gantz vnd gar der Machabeer handel, welche, ob sie schon
vberwunden vnd nu vnterthan waren dem Koͤnig Antiocho, doch, do er sich
vnterstund, einerley Religion durchaus in allen seinen Landen zu machen vnnd
wolte nu das volck Gottes auch zur Abgoͤtterey zwingen, da widderstunden
sie jhm vnnd erretteten mit dem Schwerd beide, jhr leben vnnd das Gesetz,
M 4r das ist: den rechten Gottesdienst, wie der Text daselbs meldet.


Jehu, ein Heuptman Joram, des Koͤnigs Jsrael, 4. Reg. 9.straffet mit der scherffe des
schwerdts beide, jhn, den Koͤnig selbs, vnd das gantze geschlecht Ahab, von
wegen der begangenen Tyrannei widder den rechten Gottesdienst, widder die
Propheten vnd Gottsfuͤrchtigen. Vnd wiewol er des einen sonderlichen be
fehl von Gott hatte, auch etliche sonderliche sachen handelt, die nicht nach
zuthun sind, so hatt doch Gott hiemit auch wollen ein Exempel fuͤrstellen des
gemeinen beruffs aller Gottsfuͤrchtigen Obrigkeiten, dadurch sie jhren Obern,
wenn die Gott, sein wort vnd die ware Kirchen verfolgen vnd außreuten wol
len, widderstand thun sollen.


Das gantze volck redet dem Koͤnig Saul hart zu 1. Regi. 4.: A.1. Reg. 14.vnnd rettet Jonathas, seinen
Sohn, aus seinen henden, do ehr jhn vmb seines vermeinten abergleubischen
Eids willen wolte vmbbringen. Vnnd wie es scheinet aus der Historia, so
haben sie jhn jhm mit gewalt genomen oder sinds doch zuthun bereit gewesen,
da er jhn nicht hette ledig geben. Hetten auch nicht vnrecht daran gethan, denn
sie sprechen mit grossem ernst: So war der Herr lebt, es soll kein har von sei
nem heubt auff die erden fallen, denn Gott hats durch jhn gethan
etc.


Vnd so das Exempel Asa recht betrachtet wird, 3. Reg. 15.der seine eigen Mutter, die
Koͤnigin Maecha, vom Ampt absetzete vnnd jhre Goͤtzen außrottete, macht
es diesen handel etwas leichter vnd klerer.


Also auch das Exempel Ambrosij, der den Keyser Trip. hist. Lib. 9 Theodosium vor der Kirchen
abtriebe mit dem Bann als ein Bischoff, das ehr nicht muste in die Kirchen
gehen von wegen der begangenen moͤrderey an den Thessalonichern.

M 4v Euseb. Eccle. Hist. lib. 9.Die Armenier, nachdem sie zum Christenglauben neulich komen
waren vnd durch Keyserliche ernstliche Mandat genotdrenget wurden, das
sie den Christlichen Glauben widerumb farenlassen vnnd den Heidnischen
Goͤtzendienst annemen solten, erwehren sie sich des mit einem ordentlichen
Krieg widder den Keyser Ibidem.Maximinum. Vnd Constantinus, der Keyser,
bekrieget Licinium, seinen Schwager, welcher neben jhm Keyser war, vnd
war die vrsach des Kriegs allein diese, das er die armen Christen retten wolte, welche Licinius jhres Glaubens halben grewlich verfolgete.


Der beruͤmpte vnd mechtigste Keyser Traianus, ob er wol ein Heide gewesen,
so redet er doch aus rechtem grund des natuͤrlichen rechten von rechtem
brauch des Schwerdts auch einer vntern Obrigkeit gegen der hoͤhern, vnd nur
in Weltlichen sachen. Denn do er jhm einen Marschalck machete, vber
reichte er demselben das Schwerdt mit diesen worten: So fehrn ich gebiete,
was recht ist, so fuͤhre das Schwerdt wider meine Feinde; thue ich aber das
widerspiel, so fuͤhre es widder mich selbs.
Diese rede wird hoch gepreiset
vnd ist auch inn der warheit nichts anders denn das Recht, so Gott selbs in der
Menschen hertzen gepflantzt hat. Wie derhalben Christus im Euangelio nicht
auffhebt oder endert das natuͤrliche Liecht im Menschlichen verstandt vnd
hertzen sampt jhrem brauch oder Gottes Gebot selbs, sondern bestetigts viel
mehr, wie der Apostel spricht, also hebt er auch nicht auff, endert oder
wehret den Christlichen vntern Obrigkeiten, jhren nothwendigen schutz vnd
auffenthalt zu thun wider der oͤbern grosse tyranney, jha fordert solchen schutz
vielmehr von jhnen als ein noͤtig vnd geboten werck jhres von Gott befoh
lenen ampts, wie wir solchs bis hieher mit Schrifften, N 1r Argumenten
vnd Exempeln aus Gottes Wort genugsam erwiesen haben.


So sich nu jemand moͤcht beduͤncken lassen, wir hetten etwas zu viel vnnd zu
geschwinde von der sachen geredt, der wolte hinwider auch gedencken,
das dasjenige, was Christus vnnd die arme Kirche inn dieser verfolgung lei
det, viel mehr vnd schwerer ist, dadurch wir etwas zu sagen genotdrenget
werden vnnd sonderlich schuͤldig sein, vnserm lieben Herrn Christo, jtzund
am Creutz, dennoch zeugnis zu geben seiner Goͤttlichen warheit. Darinne
wir doch gleichwol vns souiel gemessiget haben, wie ein jeder vorstendiger
leser leichtlich wird mercken koͤnnen, das wir alleine von der fragen der

nothwehre in gemein haben reden wollen vnnd jedermans Person gern ver
schonen, souiel vns imer zu thun muͤglich gewesen. Do wir aber noch keinen
frieden erlangen wuͤrden koͤnnen, so koͤnten wir dasjenige, was hie gesagt,
zimlich mehr scherffen vnnd viel anders mehr mitt warem grund vnnd mit
rechtem Geist in dem namen vnsers Herrn Christi darthun nach vnserm be
ruff vnnd ampt. Ob wir denn auch gleich denselbigen lohn daruon brechten,
welchen die lieben Propheten, der Teuffer, Christus, seine Aposteln vnd viel
andere dergleichen mehr fuͤr solche arbeit in dieser Welt bekomen haben,
so sein wir damit nichts vnseliger. Gott gebe nur mit seinen gnaden! Amen.

N 1v Der Dritte teil dieses Buchs oder Vermanung.


Wiewol nu aus diesem allen, was bißher gesagt, ein jeder vorstendiger Leser
selbs abnemen kan, was Gott von einem jedern in sonderheit, auch von vns
innerhalb dieser Stadt vnd Kirchen fordere, was auch einem jedern, vns mit
gewalt zu uͤberziehen oder darzu zu helffen, abschrecken vnd, vns dargegen
widder solchen gewalt vnsern noͤtigen schutz zu thun, troͤsten soll, jedoch
auff das solche stuͤck vnd vrsachen dester mehr fuͤr augen stehen, wollen wir
dieselbigen kuͤrtzlich allhie setzen als zu einem Beschlus dieses Buchs.


Zum Ersten, so ist gewis vnd offenbar, das kein Mensch, so ein Christ sein
wil, vnsern Feinden wider vns, es geschehe mit Kriegen, steur geben oder
andern diensten vnd fuͤrschub, huͤlffe thun kan. Denn weil das die einige vr
sach ist, darumb vns der fried bißher gewegert, das die vnsern zum vertrag
allweg die Christliche Religion außnehmen, dieselbige, wie wirs jtzundt aus
Gottes gnaden haben, nicht zu uerlassen noch zu uerendern oder solchs zu
thun allein bewilligen, wie leyder von andern viel geschicht. Weil auch die
Feinde oͤffentlich genug beweisen, das sie auff alle wege, wie sie koͤnnen, su
chen vnterdruͤckung dieser vnser reinen Lere Christi vnnd auffN 2rrich
tung der Antichristischen Abgoͤtterey, so kan dardurch ja nicht geleugnet
werden, das man vns fuͤrnemlich zuwil vnd nicht von vns ablassen, nicht
von wegen anderer sachen Weltlichs vngehorsams, welchs halben, so des et
was were, warlich die vnsern den frieden nicht wuͤrden verseumen vnnd
ghern etliche andere scheden druͤber leiden, sondern das es inn Summa zut hun
sey (es sey sunst vmb das ander, wie es woͤlle) vmb den lieben Christum vnnd
vmb sein Wort, welchs wir nicht fahren lassen oder verleugnen wollen, vnd
des Antichrists grewel wider annehmen.


Derhalben sehe nu ein jeder zu, Obrigkeit vnd Vnterthanen, die sich dieses
Kriegs vnnd voltziehung der Acht etwas teilhafftig machen, wo zu sie radt
vnd that geben, wem sie dienen mit Geld, Gut, Leib, Leben vnd mit jhrer
Seelen: Ob nicht den oͤffentlichen Feinden vnd verfolgern Christi vnnd seines
Worts? Ob nicht auch eben in dem Werck (obs gleich ein andern namen

moͤcht haben), damit sie ware erkentnis vnd ehre Christi helffen vnterdruͤcken,
nicht allein inn diesen Landen, sondern, so viel an jhn gelegen, auch inn der
gantzen Welt, des Babsts Abgoͤtterey vnd lesterung helffen dargegen auff
richten? Vnd entlich, ob sie nicht ware verfolger werden des Herrn Christi
selbs inn seinen gliedern, jhre hende besudeln mit seinem Blut vnd dasselbe
mit fuͤssen treten?

Vnd wird hierin niemand entschuͤldiget werden fuͤr dem gericht Gottes,
das man fuͤrgeben wil, es hab die meinung nicht mit diesem Krieg, wie traun
jhrer viel zur zeit Christi auch nicht wusten, das sie Gottes Sohn creutzigten.
Aber nichts dester weniger wurde Gottes Sohn gecreutzigt, vnnd sie waren
dieselben moͤrder des Sohns Gottes vnd damit nicht one schuld dieser schreck
N 2vlichen Suͤnde, ob sie es gleich noch nicht darfuͤr hielten.


Sie soltens gleichwol gewust haben, wer er were, aus seinen oͤffentlichen
Predigten vnd Goͤttlichen mirakeln, die er thet. Also solte auch jtzund je
derman wissen die oͤffentlichen hendel, da Christo sein ehre vnnd jedermans
seeligkeit an gelegen, vnnd wiewols vorhin offenbar genug ist, wers nur
wissen wil, so schreiben schreibe: A. wirs doch auch noch hie, ob es dardurch mehr of
fenbar moͤchte werden, wie es sol. Wers nu noch nicht wissen will, der wisse
es nicht. Christus moͤchte jhn einmahl widerumb nicht wissen wollen vnd
sprechen: Nescio Matth. 7.uos, discedite a me operarij iniquitatis. Jch kenne
euch nicht, weichet von mir, jr vbeltheter!


Vnd wie diese nicht entschuͤldiget jhre mutwillige vnwissenheit – sie sind
doch vnnd bleiben verfolger Christi – also werden viel weniger entschuͤldiget
sein, die es wissen vnd etlichermassen bekennen, vnd ob sie wol fuͤrgeben,
sie thuns nicht gern, sie muͤssens thun, so thun sie es gleichwol daruͤber
vnnd werden wissentlich verfolger Christi, werden derhalben auch mit den
selbigen mehr lohns entpfangen, wie solchen verfolgern gebuͤret.


Es lest sich leider in der warheit itzund also ansehen bey dem grossen hauffen
derjenigen, welche Gottes Wort bißher gleich mit vns gehat vnnd bekant
haben, wenn jhre Obern vermoͤchten Christum leiblich widderumb vom Himel
zu bringen vnd geboͤten ernstlich bey verlust leibs vnd guts, oder vieleicht
noch nicht so hart, das jederman solte hand anlegen vnnd jhn widder helffen
toͤdten, verhiesse etwan darneben ehr vnd gut den gehorsamen, so wuͤrde er

gewißlich grosse hauffen finden, welcher etliche aus furcht der verlust jhres
lebens oder guͤter, etliche vmb gunst, ehre vnnd guts willen wuͤrden den Herrn
Christum frey wissentlich widderumb dahin creu-N 3rtzigen in eigner
Person, wenn sie jhn nur in seiner schwacheit vnd von Gott verlassen sehen.


Was ist aber diß eben anders, das vns itzund von solchen vnsern bruͤdern be
gegnet? Wie Christus selbs bezeuget: Was jhr einem Math. 25.von den geringsten vn
ter den meinen thut, das habt jhr mir selbs gethan.
Vnd zu Saul spricht er:
Saul, Saul, Acto. 9.was verfolgestu Mich? da er doch nur die armen Christen
verfolgete.


Derhalben nimpts vns itzund wol etwas weniger wunder, wie die Juͤden also
blind vnnd boßhafftig haben sein koͤnnen widder Christum, weil wir itzund
auch zu dieser zeit sehen vnd erfaren mit grossem schmertzen vnd entsetzen,
das Christus in vns vnnd in andern Christen verfolget wird eben auff diesel
bige voͤrige weise vnnd durch gleiche Personen derjenigen, so bißher auch
seine Juͤnger gewesen vnnd zum teil noch zu sein vermeinen.


Denn es sind jtzund nicht allein, weil Christus abermals gecreutzigt wird, die
sich mit den Aposteln gleichen mit trauren, mit stilschweigen, mit ver
lassen vnd fliehen, mit verleugnen vnnd verschweren, sondern es sind
auch vnter dieser zal Judas genossen, die den Herrn helffen verrathen vnd
verkeuffen vmb gelds, vmb ehre oder ander vrsachen willen, dennoch auch
mit einem kusse. Es sind darnach vnter dem andern grossen hauffen, wel
cher hertz vnd sinn sich gegen dem lieben Herrn vnnd Euangelion bald ver
keret hatt, machen auch aus dem Palmtage einen Charfreitag, aus dem Osi
anna
ein Crucifige. Es sind weiter, welche jtzund Christi in seinem
leiden spotten, schlagen, geisseln, ein dornekron auffsetzen vnnd in summa
alles hertzenleid anlegen, biß das sie jhn gar ans Creutz nageln.


N 3v Woher kumpt aber solche schnelle, greuliche verenderung vnserer Eu
angelischen? Es ist nemlich die frucht der wissentlichen bewilligung in fal
sche Lere vnd Gottesdienste widder Gottes Wort vnd widers gewissen, welche
Suͤnde vnnd plage von den heuptern jtzund auch kumpt an die andern glieder.


Denn nachdem vnsere Fuͤrsten vnd Stende in negst gehaltenem Reichstage
zu mit verachtung Gottes Worts sich gegen Key. May. eingelas
sen vnnd versprochen haben, dem kuͤnfftigen Concilio sampt den jhren zu

gehorchen, welchs sie noch nicht gewust, was es schliessen werde, jha wol
auffs aller gewissest gewust, das es wider Gott schliessen werde, darnach
gleicher gestalt auch fuͤr sich vnd die jhren gewilligt in die Keyserliche de
claration des Interims, welchs sie da schon gesehen haben, das es falsche
Lere vnd Abgoͤtterey ist, gehen nu noch jtzund druͤber dahin on alle busse,
jha suchen noch allerley entschuͤldigung vnd boͤsen schein, damit jhren greu
lichen abfall zu bestetigen. So ist nu der Keyser da, begehret – vernunfft vnnd
Menschlichem verstand nach zu reden: nicht vnbillich – das sie fuͤr jhre Per
sonen vnd die jhren halten sollen, was sie haben zugesagt, auch vns vnd
andere bestendige Christen verfolgen sollen, die wir nicht bewilligt vnd nicht
widder Gott annemen wollen, wird auch aus krafft derselbigen jhrer zusage
vnnd bewilligung bald weiter begehren werden zu ueriagen, zu plagen vnd
zu toͤdten alle, welche erstlich das Interim vnnd letzlich auch dz gantze Babs
tumb nach dem beschlus des Concilij nicht werden volkomlich halten.


Alda weil wenig Stende oder villeicht ghar keine werden jhre erste zusage
vnd bewilligung als Gottlos widerruffen oder selbs etwas druͤber leiden wol
len, werden sie alle frey wissentlich dahin Christum in allen seinen rechten,
bestendigen Christen verfolgen, martern vnd toͤdten.


N 4r Also hat diese Suͤnde, da man Gottes Wort wissentlich faren lest,
frembde Lere zu bewilligen, jhre greuliche straffe, das solche Leute dahinfal
len vnd bald wissentliche verfolger Christi werden.


Nu ist das noch eine viel groͤssere straffe, das der mehrer teil solche grosse,
vnmenschliche Suͤnde so sicher vnd frech dahin verachtet vnd in wind schle
het, ja noch wol darzu verteidiget, lobet vnd sich sein ruͤhmet. Vnd bewei
set sich damit schon auch die Suͤnde in Heiligen Geist, darauff diese sicher
heit die negste straffe ist, an denjenigen, die nach verleugkung der erkanten
warheit sie auch jtzund anheben zu uerfolgen, wie denn warlich diese Suͤnde
in heiligen Geist jtzund viel begangen wird.


Vnd das Christus sagt, das die Suͤnde widder den heiligen Geist nicht koͤnne
vergeben werden, hatt nicht die meinung, das jrgent ein Suͤnde sey, die nicht
koͤnne vergeben werden, so man busse thue, sondern das solche leut nimer
zur busse komen. Gott zeucht seine hand von jhnen ab, begegnet jhnen also,
das der Psalm sagt: Er wolte Psal. 109.den fluch haben, der wird jhm auch komen. Er
wolte des Segens nicht, so wird er auch ferne von jhm bleiben
etc.


So werden solche leute denn sicher vnnd zuletzt gar verstockt, wie die hohen
Priester vnd Phariseer, oder wenn sie hernach einmal fuͤlen, was sie gethan
haben, so verzweiffeln sie wie Cain vnnd Judas, welcher beider teils
Exempel wir zu dieser zeit auff die gegenwertige Suͤnde noch viel erfaren
werden. So aber je etliche wissentlich aus schwacheit wie Petrus die erkante
warheit verleugnen oder vnwissentlich dieselbige wie Saulus verfolgen,
denen wuͤnschen wir, das sie mit Petrus vnd Paulus widder auch zu glaicher
Busse bekeret werden.


N 4v Wir wollen aber jederman hiemit ermanet haben, das ein jeder diese
vnterscheid vnter den verfolgern bey jhm selbs betrachte, sich vor beyderley
solchen Suͤnden dester ernstlicher zu huͤten: Vnter denen, die so die erkante
warheit wissentlich verfolgen, suͤndigen mit der Suͤnde widder den heiligen
Geist, welcher keiner noch nye zur Matth. 12.busse komen ist nach den worten Chri
sti. Von den andern aber, die gleich vnwissentlich verfolget haben, sind
wenig bekeret worden, so viel man dauon lieset.


Welchs auch groͤssere Suͤnde sey, das einer nicht wisse, das die Lere, so er
verfolget, recht sey, wie es Paulus nicht wuste, da er Christum verfolgete,
odder das er mit den oͤffentlichen verfolgern verfolge die warheit, die er selbs
fuͤr warheit helt, weis aber nicht, das die Feinde das im sinn haben, das sie
dieselbige warheit mit demselben Kriege verfolgen, das wollen wir jtzund
ein jeden selbs bedencken lassen. Als ob wol Key. May. jtzundt moͤcht sa
gen, das sie vns allhie nicht verfolge von wegen der Lehre (das sein May.
doch noch nicht sagt oder leugnet), sondern von wegen der Rebellion odder
etwan andern vngehorsam, so wissen aber doch alle von den Euangeli
schen (wie villeicht noch etliche zu sein vermeinen), die zu solcher vnser ver
folgung helffen odder helffen werden, das Key. May. gleichwol neben der ver
meinten Rebellion fuͤrnemlich auch mit inn vns verfolget die ware Religion,
vnnd das die vermeinte Rebellion, so sein May. in vns beschuͤldigt, vrspruͤng
lich daher kuͤmpt, das die vnsern die ware Christliche Religion allzeit beghert
haben fuͤr vnrechtem gewalt zu behuͤten vnd darwider zu uerteidingen.


Derhalben so sind die falschen Euangelischen, die mit rath, mit gebet, mit
geld, mit Krieg odder womit es sey, Key. May. widder vns huͤlffe thun, den
noch verfolger der erkanten war-O 1rheit, sie wissens oder wissens nicht
oder wollens mutwillig nicht wissen.


Welche nu also druͤber sterben, es sey im kriege oder inn der zurichtung
oder in dem fuͤrsatz, widder vns mit leib oder mit gutt huͤlffe zu thun, die wer
den warlich nicht viel anders sterben als verfolger Christi. Mit was vertrawen
sie denn auch werden koͤnnen vergebung bitten vnd hoffen von dem, wel
chen sie fuͤrsetziglich haben verfolgen wollen, oder wie sie es denn werden
leugnen vnd entschuͤldigen koͤnnen, das sie Christum in diesem krieg mit
jhrer huͤlffe nicht verfolget haben, das wird sich denn inn jhren gewissen
fein finden, da aller falsch vnd heucheley, mit dem sie jtzund die Menschen,
sich vnnd Gott selbs betriegen wollen, reine wird dahinfallen vnnd Gott
jhnen mit seinem gericht wird allein die blosse, rechte warheit fuͤr augen
stellen.


Aber diß ist alles ein anzeigung Gottes schrecklichen zorns vnnd jtzund an
gehenden Gerichts vber Deutzschland, auch gleich des letzten wuͤtens des
Teuffels widder Christum vnnd sein arme Kirche, das er die Christen selbs
so weit treibt, das sie sich vntereinander vnterstehen, jhren eigen erkanten
vnnd bekanten waren Glauben wissentlich vnnd oͤffentlich mit gewalt vnnd
schwerd zu uerfolgen, da offt die Heiden jhren falschen Glauben vnd Abgoͤt
terey mit gewalt vnnd schwerd verteidingt oder ehe druͤber den Tod vnnd alle
verfolgung gelitten haben. Vnd wird in summa dergleichen Suͤnde in einem gantzen Volck nicht gelesen inn allen Historien der Kirchen vnnd Heidni
schen von anfang der Welt her.


Derhalben auch diese Suͤnde fast das aller grewlichste spectakel sein wird am
Juͤngsten tage, Gott, seinen lieben Engeln, Menschen vnnd allen Creaturen fuͤr dem O 1v Gerichtstuel Christi, wird auch die aller greulichste straffe
haben gleich mit den Teuffeln, so sie auch etlichen noch in diesem leben wird
inn jhren gewissen offenbaret werden, wie Gott vngezweiffelt wird solche et
liche anzeigung vnd Exempel seiner rache noch hie gehen lassen, so werden
sie denn in solcher jhrer angst gleichen trost vnnd belonung finden mit jhrem
Vater Judas, vnnd damit jhnen ja jhr rechter ewiger lohn dester ehe werde
inn der Hellen, werden sie deste sehrer von dieser Welt eilen vnnd jhnen dester
ehe selbst hie abhelffen, damit sie die ewige straffe ja nicht verseumen.


Wiewol nu dis alles greulich zu sagen vnd zu hoͤren ist, so ist doch die Suͤn
de, die allhie begangen wird, noch viel greulicher vnd der zorn Gottes darwi
der groͤsser, denn keine zunge ausreden odder jrgents eins Menschen hertz
begreiffen kan. Solchs aber alles schreiben wir nicht allein vnserthalben, als
die wir vns vnsers lebens so hoch befuͤrchteten, inn welchem ob wir gleich
vnser schwacheit auch haben, so wissen wir vnnd troͤsten vns doch – Gott lob
– auch, wenn wir gleich das leben drob zusetzen vnd zu marterern wer
den muͤsten, das vns darfuͤr eine viel groͤssere herligkeit vnnd ehre bereitet ist
im ewigen leben, schreiben es aber viel mehr darumb, weil der Teuffel die
ware Religion nicht allein mit luͤgen vnd falschen leren, sondern auch mit
mord (wie er denn ein luͤgner vnd moͤrder ist) gedenckt auszureuten vnd zu
uertilgen, das vns vnsers von Gott befohlenen ampts halben gebuͤrt, jhm
widerumb hart entgegenzusetzen, nicht allein mit straffen der luͤgen, damit er
die rechte Lere verfelscht, sondern auch seinen greulichen mord, damit er die
Christen gedenckt alle zu ermorden, so viel vns muͤglich, zu uerhindern.


Letzlich sein wirs auch zu thun schuͤldig von wegen der armen Jugent vnnd
derjenigen, so O 2r nach vns leben werden, fuͤr welche wir in diesem fall
nicht weniger als fuͤr vns selbs sorgen sollen. Denn so wir vns hie, andere an
derswo, alle den Teuffel vnd Gottlose Welt liessen bald hinrichten vnd wuͤr
gen, von wem wolte die arme Jugent vnd nachkomen den rechten weg zur
seeligkeit lernen?


Ob wir nu wol wissen, das hie jhrer viel kluͤglinge vnnd Epicurer solche
vermanung nicht allein verachten, sondern auch ghar hoͤnisch verlachen vnnd
verspotten werden, so las jmerhin lachen, weil sie so klug vnnd sicher sind;
es wird die zeit komen, das sie es widderumb genug weinen werden. Lasse
auch die tyrannen durch diese vnser Schrifft vnd vermanung noch wuͤtender werden, damit sie jhre masse dester ehe vol machen vnd Gottes zorn dester
schneller vnd grausamer vber sich fuͤhren. Vns sol es jtzund mehr darumb
zuthun sein, so wir gleich nach dem willen Gottes nicht muͤgen leiblich er
halten werden, das wir etliche frumme hertzen, die sich vnser trewen Christ
lichen vermanung bessern muͤgen, fuͤr der greulichen Suͤnde der verfolgung
Christi verwarnet vnd behuͤtet haben, vnd das wir das vnsere hiemit in die
sem stuͤcke auch gethan, auff das Gottes Wort vnd rechte Lere von vns auch
auff vnsere nachkomen lauter vnd rein muͤge gepflantzt werden.


Derhalben so wollen wir diese kluͤglinge vnd Epicurer fahren lassen vnnd mit
vnsern inn Christo Jhesu Bruͤdern reden, welcher, wie wir nicht zweiffeln,
noch viel hin vnd wider sein auch mitten vnter den Tirannen, die jha nicht

wolten, das die vnsere rechte Christliche vnd reine lere, wie wir sie jtzund,
Gott lob, haben, solte vntergedruͤckt vnd dargegen des Babsts grewel wider
auffgerichtet werden, wolten viel weniger selbs Christi vnnd des Euangelij
verfolger werden odder jrgend mit einem O 2v dienst dem Antichrist dar
zu helffen vnd sich also weiter Hieuon lies mit fleis warnunge an seine liebe Deudtschen nahend am ende.schuͤldig machen aller greulichen Suͤnde des
gantzen Reichs des Antichrists. Wolten auch nicht ghern helffen verstoͤren
odder hindern diese Cantzeley vnsers Herrn Jhesu Christi, welche er jtz
und, zu dieser stunden des gewalts der finsternis, der gantzen Christenheit
zu noͤtigem vnterricht, warnung vnd trost wuͤnderlich allhie angerichtet vnd
gewaltiglich bisher beschuͤtzet hat, den Antichrist mit seinen maltzeichen
Interim vnd Adiaphoris zu bestreiten durch seine rechte waffen, nemlich
durch den Geist seines mundes etc.


Wer nu diejenigen sind, die diese sachen also ernstlich vnd Christlich behert
zigen, die muͤssen das aber auch darneben bedencken, das jtzt, jtzt die zeit vor
handen ist, da Christus wil vnnd mus bekant sein, nicht allein mit dem
hertzen, sondern auch mit dem mund vnnd mit der that, das ist: das man
dem Glauben des hertzens vnnd muͤndlichen bekentnis nichts zuwider han
dele. Jtem das solche bekentnis jtzund nicht geschehen kan on gewisse gros
se gefehrligkeit. Da wird jtzund - wissen wir fuͤrwar - keiner also klug vnd
weise sein vnter den Gottlosen vnnd abtruͤnnigen Oberhern, der alle gefahr
vnnd schaden wird meiden koͤnnen one gewisse verleugung sic A. Vgl. odder auch ver
folgung Christi. Wers nicht gleuben wil, der mag jhm ein zeitlang seine ge
dancken machen, wie er wil, mag aber zusehen, do er jtzund nicht wil einen
kleinen schaden vnnd ein kleine zeit etwas leiden vmb Christi willen am gut
odder am leibe, das ehr nicht bald etwan muͤsse einen viel groͤssern vnnd
gefehrlichern schaden im gewissen vnd an der Seelen leiden, villeicht ewig,

wie sich denn bereitan jhrer viel gegen vns vnnd gegen andern muͤndlich
vnd schrifftlich beklagen, das sie boͤse, vnruige, nagende gewissen bekomen
haben, welche sie jhn O 3r also selber gemacht, eins teils aus furcht des
leidens, etliche mit jhrem klͤgeln vnnd falschen beschonungen der newen
verenderungen in kleinen, geringen Mitteldingen, wie sie es dazumahl ha
ben fuͤrgeben. Nu aber erfaren sie etlichermassen, das es nicht vmb so gerin
ge ding zu thun ist, wie sie gemeinet, vnnd geschicht jhn eben recht, das sie
nu solche boͤse gewissen darfuͤr tragen muͤssen. Gott gebe nur, das es jhnen
vnnd vielen andern zur besserung gedeien muͤge.


Vor zeiten haben sich die Christen ehe auffs greulichste vmbbringen vnd mar
tern lassen, denn das sie von jhrer Religion in dem geringsten weichen oder
in die verfolgung mit dem geringesten geberde bewilligen, viel weniger dar
zu helffen wolten:

Man schreibt von den Thebeern, weiland Christen Lomb. Hist. in uita Mauritij.im Morgenland, do beide
Roͤmische Keyser Diocletianus vnd Maximianus, welche den Christen feind
waren, jhnen neben andern allein in gemeine geboten, sich zu ruͤsten zum
Kriege, damit die vngehorsamen vnd Rebellen des Roͤm. Reichs zu gehorsam
moͤchten bracht werden, das sich dieselben Thebeer auff solch general ge
bot haben gehalten ergänze: gemäß, entsprechend, nach. der regel Christi Gebt Gotte, was Gottes ist, vnnd dem
Keyser, was des Keysers ist,
vnd weil sie noch ghar nicht wissen kuͤndten,
wer dieselben vngehorsamen des Reichs wehren, die man zu gehorsam zwin
gen wolte, schickten sie den lieben S. Moritz mit einem wolgeruͤsten Kriegs
uolck hin zum Keyser, aber mit dem befehl, das sie dem Keyser zur rechten
sachen, wider die Christen aber in keinen weg huͤlffe theten, Im Originaldruck A durch größere Schrift hervorgehoben.sondern diesel
ben widder den vnrechten gewalt des Keysers viel mehr schuͤtzen vnd hand
haben solten.


O 3v Wie nu S.Moritz mit seinem heufflein zum Keyser Maximiano kuͤmpt
vnd der gantz hauffe des kriegsuolcks nu beysammen war, da eroͤffnet der
Keyser sein gemuͤet vnd gebot dem gantzen kriegsuolck, das es sich zusam
menschweren solt widder die Rebellen des Roͤm. Reichs, sonderlich die
Christen, dieselbigen zu gehorsam zu bringen, welche, wie der Text meldet,
er allein darumb Rebellen hies, das sie den Glauben an Christum nicht ver
leugnen vnd den Goͤtzen opffern wolten, wie vns itzund eben auch geschicht.


Auff solchen befehl entweich Mauritius sampt allem Christlichen kriegs
uolck vom andern gantzen hauffen an ein sonders ort vnd entbot dem Keyser
widder: Sie wolten dem Keiser vnd dem Roͤm. Reich als gehorsame vntertha
nen vnnd kriegsleute in rechten, billichen sachen jhren dienst nicht wegern,
wolten aber in keinen weg den Christlichen Glauben verleugnen oder etwas
darwidder thun; blieben auch auff solchem fuͤrnemen also bestendig, das sie
alda allesampt, welche dem andern grossen Gottlosen heere des Tyrannen
nicht konten enttrinnen, selbs lieber Marterer Christi worden, denn das sie
hetten sollen helffen andere marterer machen oder etwas thun widder jhren
Christlichen Glauben vnd bekentniß.


1. Reg. 22Des Koͤnigs Sauls Trabanten stimmeten vnnd hielten sich zusammen, in
dem sie nicht wolten des Koͤniges befehl ausrichten vnd die armen Priester
zu Nobe vnschuͤldiglich toͤdten, wagten damit frey des Koͤnigs zorn vnd
wie es jhnen selbs druͤber gehen moͤchte.


Wenn jtzt zu dieser zeit, da vngezweiffelt jhrer viel der meinung bey jhnen
selbs wol eins sind, sich auch also viele eusserlich zusammen hielten (Wie
denn einer neben dem andern zu stehen fur Gott schuͤldig), wegerten sich also
O 4r einmuͤtiglich aller huͤlff vnd fuͤrschub zu diesem vnchristlichem, ja
vnmenschlichen kriege vnd bedrangung vnser armen Stadt vnd anderer vn
schuͤldigen Christen – wiewol dennoch die Saulsgenossen wuͤrden Jdume
ische Doegiten gnug finden, jhre Tyranney an dem leidenden Christo vnd
an vns zu vben – so hetten doch dieselbigen Christen mit jhrer bekentnis vnnd
wegerung erstlich jhre gewissen errettet, wuͤrden auch nicht leichtlich, wenn
jhrer viel also einmuͤtiglich fest beysammen stuͤnden, weiter gedrungen wer
den, moͤchte Gott auch mehr seine gnade geben, das sie vnbeschedigt, wie
Sauls Trabanten, abkemen.


Wo nicht, so were jhnen nicht alleine besser, sondern auch noͤtig, ehe sie sich
an vns vnnd an andern Christen der verfolgung Christi teilhafftig machen
solten, das sie entweder daruon entwichen oder selbs etwas druͤber lieden
oder diejenigen, so auch im Regiment sein, sich sampt den jhren widder solch
vnchristlich Gebot entsetzten, wie jnen solchs in allen rechten zugelassen, in
Goͤttlichen, Natuͤrlichen vnnd Menschlichen Rechten, wie oben im andern teil
gnugsam ist bewiesen, sonderlich aber auch nach dem Rechten vnnd vorteil
vnsers Deudschen Reichs, darin die Obern vnnd Vntern eins dem andern ver
pflichtet sein mit sonderlichen bedingungen vnd priuilegien, welche die
Obern ebensowol zu halten schuͤldig sein als die vntern, vnd so sie nicht hal
ten, so entledigen sie dadurch selbs jhre vntern der gethanen pflicht. Gleich
als wenn jemands ein Knecht verdinget wird vnnd der Herr nichts helt, dar
auff er jhn gedinget hatt, so mag der knecht auch mit allem Rechten seines
diensts frey sein. Solches Rechts vnnd freiheiten vnsers Deudschen Reichs
moͤgen die Christen nicht allein brauchen mit gutem gewissen, wie anderer
Weltlichen Ordnung mehr, die nicht widder Gott sein, sondern so O 4v sie
es nicht brauchen vnd also druͤber gar verlieren, ists jhnen auch ein ewige
schande vnnd schade bey vnsern nachkomen vnd fuͤr aller Welt.


Bißher haben wir noch geredt von dem einigen stuͤck der vermanung, damit die
Christen sich huͤten sollen, das sie an vns in diesem Kriege oder Acht neben
den oͤffentlichen feinden des H. Euangelij vnd Christi oder den abtruͤnnigen
Mammelucken nicht verfolger Christi vnd seines Worts werden, Vnd son
derlich sich huͤten fuͤr der Suͤnde widder den H. Geist, neben den, die es
mutwilliglich vnnd widder jhr eigen gewissen nicht wissen wollen, das Chri
stus vnnd sein heiliges Wort allhie fuͤrnemlich gemeinet vnd verfolget wird.


Nu wollen wir auch greiffen zum andern teil dieser vermanung, daruon Gott
also spricht, Prouerb. xxiiij.: Im Originaldruck A durch größere Schrift hervorgehoben.Errette die, so man toͤdten will, Vnd entzeuch
dich nicht von denen, die man wuͤrgen will! Sprichstu: Sihe wir verstehens
nicht,
meinstu nicht, der die hertzen weiset, merckts? Vnd der auff die See
len acht hat, kennets Vnd vergilt dem Menschen nach seinem werck.


Diser Spruch ermanet die Christen in gegenwertigem handel zweierlei: Erst
lich das nicht genug ist, das sie den Gottlosen feinden nicht widder vns beiste
hen, sondern sind vns auch selbs jhre huͤlffe vnd rettung mitzuteilen schuͤldig,
das wir nicht vnschuͤldiglich ermordet oder verfolget werden, wenns gleich auch
nicht P 1r in dieser Gottessachen, sondern in einer andern schlechten
Weltlichen sachen were, darin vns vnrecht geschehe. Dem noch, so sind
Sauls Trabanten noch fuͤr Gott nicht entschuͤldiget, das sie die vnschuͤldigen
Priester zu Nobe nicht selbs erwuͤrget oder in solchen mord bewilligt haben,
sind gleichwol mitschuͤldig an jhrem tod allein damit, das sie jhnen nicht zu
huͤlff komen vnd sie haben retten helffen.


Zum andern werden die Christen hiemit ermanet, das die entschuͤldigungen,
die jhnen etliche jtzund machen, auff das sie vns huͤlfflos lassen, fuͤr Gottes
gericht nicht helffen werden, sondern werden gleichwol noch schuld haben
an vnserm Blut vnnd an dem Blut Christi, vmb des willen wir diese verfol
gung leiden.


Nu sind aber diese entschuͤldigung mancherley: Etliche wenden fuͤr, sie verste
hen der sache nicht vnnd woͤlle jhnen nicht gebuͤhren, jhren oͤbern vorzugreif
fen oder jhr hertz zu urteilen, weil sie nicht gestendig sein, das sie vns verfol
gen von wegen der Religion, sondern von wegen der Rebellion. Andere wenden
fuͤr jhr vnuermuͤgen, etliche das gewissen, als sey es vnrecht, wider der oͤbern
willen vns helffen schuͤtzen etc. Diese vnnd alle andere vrsachen, wie sie von
jemands auffs aller schoͤnest muͤgen erdacht werden, kennet Gott, spricht Salo
mon, das sie eitel sind, wie sie denn auch fast jhr eigen gewissen druͤber
straffet. Werden also Gott damit nicht betriegen odder seiner straffe ab sein,
das sie nicht vns, sondern jhn selbs verlassen haben, Mat. xxv.


Jst derhalben dieser spruch Salomons ein rechte erklerung des fuͤnfften Ge
bots, das Gott fuͤr todtschleger helt vnnd richten wird nicht allein, die selbs
einen vnrechten todtschlag thun, sondern auch, die nicht haben helffen schuͤt
zen vnd retten nach jhrem vermuͤgen diejenigen, so vn-P 1v schuͤldiglich
aus lauterm gewalt sind erwuͤrget worden.


Jsts war, das sie mit vns vnnd wir mit jhnen ware glieder vnsers Herrn Jhesu
Christi sind, in einem leibe der gantzen Christlichen Kirchen zusammengefuͤ
get, vnd leben in einem Geist Christi zum ewigen leben, so wird das jtzund
auch erfurbrechen vnnd sich erzeigen muͤssen, das Paulus schreibt von diesem
Geistlichen leibe Christi: So 1.Corin.12.ein glied leidet, spricht er, so leiden alle glie
der mit,
vnnd die glieder inn diesem leibe sind eins fuͤr das ander sorgfel
tig, kumpt eins dem andern inn seinem leiden zu huͤlffe.


Daraus mus folgen, das diejenigen, so sich der leidenden glieder ghar nichts
annehmen, jhnen widder rathlich noch huͤfflich sein, entweders ghar nicht
ware glieder des leibs Jhesu Christi sind oder todte glieder sein, die ghar kein
leben mehr in jhnen haben oder jha schwechlich vnd dem tode fast nahe sein.
Denn wie es natuͤrlich vnmuͤglich ist, also ists auch hie vnmuͤglich, das leben
dige glieder eines leibs sich nicht solten eins des andern annehmen vnd das ein
jglichs an seinem ort, da es Gott hingeordent, vnnd mit seiner wirckung, die
jhm Gott geben hat, nicht solte den leidenden mitgliedern seinen muͤglichen
dienst beweisen.


So sind auch, die warheit zu reden, dieser Stadt jtzige verdienst dermassen
vmb die gantze Christliche Kirche, sonderlich Deudtscher Nation, das die Chri
sten darinnen vns nicht allein nicht verlassen sollen, sondern auch nicht fast
wol koͤnnen, on jhr selbs eigen mituerterben oder grosse Geistliche gefehr
lickeit. Von hinnen sind allein außgangen vnd durch den druck außgebrei
tet die noͤtigen Schrifften, dardurch den leuten ist recht entdeckt die Ab
goͤtterey vnd betrug des Jnterims vnnd P 2r der Adiaphora oder mittelding,
on welche erinnerung hetten auch die außerweleten muͤgen in jrthumb gefuͤrt
werden vnnd wuͤrden jtzund vngezweiffelt bereitan alle wolgeordente
Christliche Kirchen auch in diesen Landen nicht allein des kleinen, sondern
auch des grossen Interims oder wol des gantzen Babstumbs, wie etliche
andere Oberlendische Stete, gantz voll sein. Aber an diesem vnnd anderm
boͤsen fuͤrnemen der Feinde, das auch der fromen vnnd vnfromen ausserhalb
in Weltlichen sachen noch ein wenig verschonet wird, hatt diese Stat den
Feinden allein auch mit jhrer bestendigkeit nicht kleine hinderung gethan,
also nemlich, das Gott durch diese arme, doch reine, Deudtsche Magd, daruon
diese Stat den namen hatt, die er jtzund darzu erwelet, Deudtschem Land
gleich wider als auffs new geschenckt hatt, was sie noch vberig hatt von
rechtem Gottesdienst vnd von eusserlicher freiheit, welchs beides wenig gnug
ist.


Vnd setzt gleichwol diese arme Magd druͤber zu, waget jhr Leib vnd leben
vnd was sie hie mehr auff erden hat, nicht weniger anderer ausserhalb als jh
rer selbs eigen keuscheit vnd freyheit halben, wider die Geistliche hurerey vnd
Weltliche vnterdruͤckung zu bewaren. Daraus weiter zu uernemen, was das
fuͤr eine gleicheit oder billigkeit sey, das andere Christen vnnd Stende dieser
Stat wolthat allein mitt geniessen woͤllen, wollen aber gar keine gefehrligkeit
oder buͤrde mit helffen tragen, sonderlich in einer solchen sachen, die Gottes
ehre vnd der gantzen Kirchen Deudtsches Landes ewiges vnnd zeitlichs heil
oder verterben thut belangen.


Es sollen jtzund die Christen ausserhalb sich erinnern des ernsten Gerichts
Gottes, daruon wir ein schreckliche Historia lesen im Buch der Richter Cap.
v. Jud. ca. 5.widder die, so jhre bruͤder in noͤthen verlassen: Do Zabu-P 2vlon vnd

Naphthali, fast die geringsten zwen stemme inn Jsrael, jhr leben vnd alles frey
dahin wagten von Gottesdiensts vnnd des andern volcks wegen widder Jabin,
der Cananiter Koͤnig, der dazumal Herr vber das volck Gottes war vnd Tyran
ney vbete, sassen die andern meisten vnd mechtichsten Stemme gantz stille
darzu, wolten zuuor des spiels ein ende erwarten, auff das, wenn Jabin mit
seinem grossen hauffen obsiegete, sie nicht inn groͤssere noth kemen, so sie
wider jhn geholffen hetten. Gebe aber Gott jhren Bruͤdern, dem geringen,
schwachen heufflein, jrgents ein heil durch wunderzeichen, so wolten sie
darnach gleichwol des siegs mit geniessen, wenn ehr on alle jhre gefahr vnnd
schaden, on gleich mit vielem blut jhrer Bruͤder, ja do sie allesampt zugleich
nichts denn den gewissen Todt fuͤr augen haben sehen koͤnnen, nu schon er
oͤbert were, gleich wie jederman jtzund also draussen auff vns auch wartet.


Aber Gott als ein gerechter Richter beweiset aldo bald, was er von solcher
vngleicheit (auff das wirs mit dem gelindesten namen nennen) helt. Befielet
nemlich, durch den Engel zu uerfluchen die andern Stemme, so stille gesessen
waren.Denn, spricht er,sie sind nicht kommen dem Herrn zu huͤlffe.
Klagt also, das sie nicht Menschen, jhre Bruͤder, sondern jhn selbs verlassen
haben, die doch sein Volck sein wolten.


Was nu fuͤr dienste die Gottsfuͤrchtigen oͤbern vnnd vntern dieser vnser Stadt
in gegenwertigem jhrem anliegen nach dem spruche Salomons schuͤldig sind,
damit sie vns auch nuͤtz sein koͤnnen, sind fast diese nachfolgende:


Der erste dienst ist das Gebet zu Gott, wie Jacob spricht: Betet einer fuͤr den
andern!
Vnnd wir sind des durch vnsern Glauben auff Gottes Wort gewis,
das P 3r solch gebet, sonderlich in einer solchen sachen Christi vnd seiner
Kirchen, da so viel Christen eintrechtiglich inn einem Geist vnnd Glauben also
hertzlich bitten, krefftig vnd thetig bey Gott sey vnnd Goͤtliche krafft habe,
kuͤnfftige noth vnd gefehrligkeit vber aller Menschen weißheit vnd gewalt zu
wenden. Jst auch da allbereit die erfarung, das der Teuffel, wie grosse gewalt
er jtzund vberkomen hat, dennoch biß hieher nicht hat noch koͤnnen das
vberige, wie wenig auch sein ist, von Goͤttlicher warheit vnnd bekentnis inn
rechten Christen ghar ausreuten inn Deudtschen Landen, das wir denn nicht
vnbillich der fromen Christen seufftzen vnd gebet zuschreiben, on welches der
Teuffel lengs wuͤrde alles inn der Kirchen ghar vmbkert haben.


Der ander dienst, damit sie vns dienen koͤnnen vnd sollen, ist die demuͤtige vnnd
ernstliche fuͤrbit gegen den Menschen als auch den oͤbern. Welche fuͤrbit, so sie
geschehe von vielen Stenden vnnd Gottsfuͤrchtigen zugleich, wie sich denn
hierin zu thun gebuͤrete, vnd geschehe mit freier bekentnis jhres eigen Glau
bens, das sie inn dem mit vns eins weren, auch mit angehengter vermeldung,
das sie vns als die vnschuͤldigen in dieser gemeinen sachen, Christum, sein

Wort, vnser aller heil vnnd ewige seeligkeit belangend, selbs nicht verlassen
kuͤndten, es wuͤrden etliche grosse Herrn jhren zorn noch wol ein wenig etwas
sincken odder jha nicht also frey vngehindert ins werck koͤnnen komen lassen.


Duͤnckt dis jemand abermals ein harte rede sein, der wolle sich dargegen erin
nern des spruchs Johannis: Wie Christus sein leben fuͤr vns zur erloͤsung gelas
sen 1. Joha. 3hat, also,
spricht er,sollen auch wir vnser leben fuͤr die Bruͤder lassen.
Vnnd zwar vnsere gute Leutlein allhie thun hie nichts anders, denn das sie jtz
und jhr leben vnd P 3v alles nicht weniger fuͤr jhre Bruͤder draussen als fuͤr
sich selbs stets wagen vnd dran setzen. Wie denn auch etliche diese wolthat er
kennen, vnd were gut, das sie es alle erkenneten, das diese Stadt noch gleich jhr
schutz vnd fristung ist, on welche sie vngezweiffelt Gottes Wort lengs hetten
ghar verlieren vnd andere leibliche mehr bedrangungen leiden muͤssen.


Es haben vns auch noch wol zu dancken etliche vnsere Feinde vnd verfolger,
was sie inn frieden vnd wolfart noch jtzund schweben. Denn so es an
die vnsern vnnd etliche andere were, die noch ein wenig feste vber der waren
Religion vnd vber jhren althergebrachten ehrlichen freyheiten halten, es wuͤr
den eben dieselben vnsere Feinde des Adlers klawen inn jhren weichen fed
dern langs besser entpfunden haben, wie es jhn wol noch zeitlich gnug kan
begegnen, weil sie jhe selbs so hoch darnach ringen.


Moͤchten derhalben woll allesampt zugleich, fromme vnnd vnfromme, Gott
dancken, das er noch jemands in gantzer Deudtschen Nation gibt, der feste
helt, damit wir nicht vnter ein frembd joch gar gezwungen werden. So wol
len wir vns nu dester ehe selbs hinunter helffen mit dem, das wir die vbri
gen, so bestendig sind, den feinden wider vns zu gute wollen tzwingen.


Der dritte dienst, damit vns die Christen nu zugethan sein sollen, folget aus
dem negsten. Nemlich, so gedachte vnterthenige demuͤtige fuͤrbit nichts hilfft,
wie wol zu besorgen, so auch eigenen bekentnis fuͤrbracht vnd erklerung
des nothdrengeten Christlichen Ampts geschehen ist, das sie vnschuͤldige leut,
jhre Bruͤder in gemeiner Gottessachen wider vnrechten gewalt vnd verfol
gung nicht lassen koͤnten, das sie nach demselbigen der huͤlffe, welche die
Feinde fordern, Christum in seinen gliedern zu martern vnnd zu toͤten, nur et
wan zum teil P 4r brauchten Christum inn denselbigen seinen gliedern fuͤr
solcher marter vnd mord zu behuͤeten.


Zu dem kan vns vnd der gantzen Kirchen auch nicht ein wenig gedienet
werden mitt zeitigen warnungen vnd mit verhinderung der heimlichen boͤsen
listigen anschlege vnnd fuͤrnemen der Saulus-, Absalons- vnnd Achitophels
genossen, wie 1. Regi. 20. 2. Reg. 17.Jonathas vnnd Chusai dem Dauid in seiner verfolgung solche
trewe widder dieselbige seine Feinde bewiesen vnnd jhn damit offt aus ge
wisser noth erretteten.


Zum letzten muͤssen wir noch etwas weiter sagen, welchs wir Ampts halben,
darin wir die ehre vnsers Herrn Christi vnd der Menschen heil vnnd seelig
keit zum besten zu foͤrdern von Gott gesatzt sind, nicht vnterlassen koͤnnen.
Bitten vnd ermanen derhalben hiemit auch alle Christen, zuforderst die Re
genten, Prediger vnd Obrigkeiten, welche ja Christum vnnd sein Wort mit
nichte begeren zu uͤbergeben helffen odder zu Creutzigen: Wollet mit hertz
lichem ernst vnd Busse betrachten, wie jhr zu solcher vnschuld bereitan
viel, viel zu viel, gethan habt, nicht allein damit, das jhr vns, ewer mitbruͤder
vnnd eins Leibs glieder mit euch in Christo Jhesu, so lange vnd so weit biß
her verlassen habt, sondern auch damit, das jhr aus Menschlicher furcht oder
falscher andacht euer Ampt in dem hoch verseumet habt, das jhr euch den ein
schleichenden Wolffen des Babsts inn den schaffstall Christi durch Interim
vnnd Adiaphora noch nie schir mit ernst zugegen gesatzt habt.


Es lassen sich villeicht etliche beduͤncken, es gehe sie solcher handel nichts an
oder sey vmb schlecht geringe ding zu thun, derhalben sie von wegen friedens
vnnd guter tage, welche sie befuͤrchten, sie verlierens, der sachen gantz vnd
ghar sich entschlahen vnnd sicher derselben ausgang erwarten, beyde,
mit vns vnd mit der Lere. Wir P 4v vermeinten aber, sie solten nu aus vor
gehenden vnnd gegenwertigen empfangenen scheden schier ein mahl gelernet
haben, was sie mit jhrer schoͤnen klugheit vnd sicherheit haben ausgerichtet,
inn dem das sie sich jhrer lieben Bruͤder noth vnd gefahr, als die sie nicht an
gehe, gantz vnd ghar enteussern, etliche jhnen auch solche noth mit dem
Gottlosen hauffen haben helffen zuwenden. Wollen sie nu noch nicht mit
jhrem eigen schaden klug werden, das sie sich nu wuͤsten, wie sich gebuͤhret,
in die sachen zu schicken, so sind sie erger als die thoren, wird jhnen auch
noch besser mit kolben druͤber gelauset werden.


Es solten sich billich jtzund alle fromme Christen dieser gemeinen noth also
hertzlich vnnd ernstlich annehmen, als ob es einem jeden allein guͤlte vnnd

man jhn adern solte, odder als weren viel Teuffel aus der helle da vnd wol
ten seine Seele in ewige pein fuͤren, wie es denn auch in der warheit nicht an
ders ist, da man vns mit list vnd mit gewalt nach vnser waren Christlichen
Religion trachtet, dieselbige ghar hinwegzunehmen odder doch zu uerterben,
das sie vns zur seeligkeit nicht mehr nuͤtze sey.


So sollen wir jha auch nicht, ob vns schon jtzt ein vngeluͤck zu handen stoͤst,
so kleinmuͤtig werden oder ghar vertzagen. Denn zu einem rechten Christ
lichen muth gehoͤret auch, das wenn gleich die fahr vnnd noth 1. Regi. 2.am groͤsten ist,
das man dennoch nicht an Gottes huͤlffe vnnd rettung vertzweiffele. Synte
mal er seine Kirchen vnd gleubigen am allermeisten pfleget gar bis in die
helle zu fuͤhren, nicht das sie darin sollen bleiben, sondern das er sie wider
erausfuͤhre vnd sie jhn darnach preysen. preyse: A. Das 1. Petri. 4.Creutz hebt sich an am
hause Gottes, das ist: mit den frommen, vnnd gehet vber den Gottlosen aus,
welche Q 1r auch nicht weiter wider vns wuͤten vnnd toben koͤnnen, denn
Gott vber vns verhenget.


Wenn er aber seine zeit ersihet, sonderlich das die not am hoͤchsten ist, also
das wir an aller Menschlichen huͤlffe ghar vertzagen, so hat denn erst seine
huͤlffe stat, vnd pflegt ghar schnelle vnnd wuͤnderliche huͤlffe zu schicken,
wie einem Weibe in grossen Kindesnoͤthen geschicht odder einem, den man
hengen wil vnd den strick schon vmb den hals gethan hat vnd doch jemands
vnuorsehener dinge widderumb abhawet. Also hat er Jerusalem vnuorsehens
vnd wuͤnderlich 4. Reg. 19.errettet, do alle vmbliegende Stedte vnd festen schon ein
genomen vnd zerstoͤret waren. Also rettet er Bethuliam Judith. 7.wuͤnderlich in der
aller eussersten noth, desgleichen 4. Regi. 7.Samariam. Also halff er offtmahls vn
uersehens vber aller Menschen weißheit vnnd kreffte inn grossen noͤthen dem
gantzen Volck, da er sie aus Egypten ins Exodi, Iosue, Iudicum.gelobete Land fuͤhrete.


Derhalben, so last vns auch noch nicht an Gottes trewe vnd allmechtigkeit
verzweiffeln; er hat seine hand noch nicht gar von vns abgetzogen, wie wir
gedencken, das er nicht mehr wolle retten, so ist er auch noch starck vnnd
gewaltig genug, das er kan retten. Es ist vns Christen allen grosse Suͤnde
vnd ewige schande, das wir also ghar vnserm Gott nichts trawen vnnd auff
jhn wagen duͤrffen.


Es sind die Heiden, welche doch von Gott vnd von dem ewigen leben ghar
nichts gewust haben, viel behertzter gewesen, von gemeines nutzes, leiblicher

freiheit vnd guͤtern wegen zu sterben, denn wir Christen thun von wegen Got
tes, seines Worts vnd vnser Seelen ewiges heils vnnd seeligkeit wegen. O der
zarten Marterer, das wir nicht sagen: heilosen bauchknechte!


Q 1v Derhalben so solten wir allesampt zu gleich vnnd ein jeder fuͤr sich
mit vnuerzagtem hertzen auff Gott dahin auffs treulichste arbeiten, das wir
das heilige Goͤttliche Wort reine bey vns vnnd auff vnsere nachkomen moͤch
ten erhalten, dartzu sollen die Pfarher vnd Prediger itzt dienen mit leren, mit
troͤsten vnd mit ermanen, Fuͤrsten vnnd alle Weltliche Obrigkeit mit schutz
des weltlichen Schwerdts, die vnterthanen mit allem gehorsam auff Christ
lich vnd noͤtig erfordern jhrer Obern. Denn das sein wir ja, Gott lob, gewis,
das wir das reine Goͤttliche Wort bey vns haben. Wissen auch, das wir Gott
keinen groͤssern dienst jtzund thun koͤnnen, denn das wir dasselbige in dieser
verfolgung, souiel an vns ist, helffen erhalten, darumb gern wagen vnd dar
strecken jhm zu einem suͤssen geruch vnser gutt, ehre, leib vnnd leben,
ein jglicher in seinem Stande vnnd in seinem beruff, wie er darzu gefordert
vnd gezogen wird. Vnd wie wir Gott keinen gefelligern dienst jtzund thun
koͤnnen denn eben diesen, also koͤnnen wir auch vnsern nehisten, den jtzigen
vnd nachkomenden, nichts nuͤtzers oder noͤtigers thun, denn das sie auch
durch erhaltung des Worts mit vns muͤgen ewig selig werden.


Last vns bedencken, das wir sunst alle on das sterben muͤssen, wie auch
jhener Heyde spricht: Der Demosthenes.Mensch hatt nichts gewissers denn den Todt, vnd
hilfft nichts darwidder, wenn er sich gleich liesse vermauren, es wird jhn der
Todt dennoch finden.
Weil wir denn an das muͤssen diß leben vnnd
alles zeitlich hie ein mall verlassen, wie koͤnnen wir sein besser vnnd herli
cher jmermehr anwerden, denn so es Gott haben will, das wirs vmb seinen
willen allhie verlassen? Welchs gleichwol auch nicht ehe gescheen wird,
denn ehr verordent hat vnnd es haben will, wirts vns auch darnach im ewigen
Q 2r leben mit grosser herlickeit vnd freuden erstaten, was wir hie vmb
seinen willen wagen oder verlieren.


Es haben auch die Heyden geleret vnd es etlicher massen etliche bewiesen,
das ein jeder nur thun soll, was recht ist, vnnd nach tugent streben, daruͤber
jhm allweg ein gute zuuersicht schepffen, das es wol geraten werde, aber doch
erwarten, wie es Gott schickt, vnnd dasselbige mit geduld vnd standhafftigem

hertzen tragen vnd deshalben nicht wider tugent thun. Haben nu solchs die
Heyden gethan, so gebuͤrets vns Christen ja viel mehr zu thun, das wir mit
ernst vns befleissen, zu bleiben in Gottes gehorsam, vnnd jhm auch das
ende befehlen. Wir wissen aber auch das aus seinem Wort, welchs die
Heyden nicht gewust haben, das vnsere arbeit vnd muͤhe, die wir thun nach
seinem Wort vnnd willen, gewiß nicht vergebens sein werde, sondern etwas
grosses nutzes gewislich schaffen.


So ist auch das gewis, das Christus alle tage vnnd alle stunde bey vnnd mit sei
ner Kirchen selbs ist, sie allezeit beschuͤtzen vnd erhalten wird biß an Juͤngsten
tag widder alle pforten der Welt vnd der Hellen. Der leib der Kirchen wird
gewiß bleiben vnnd allezeit ein voller gantzer Leib sein, ob gleich die einzelen
glieder imer eins nach dem andern hie leiblich hinfallen aus diesem leben, so
werden sie doch auch alle Geistlich erhalten zum ewigen leben.


Vnd demnach koͤnnen vnd sollen wir auch nicht wissen, wie es allhie leiblich
mit vns inn gegenwertiger noth dieser verfolgung ein ende nemen wird. Wir
Christen sollen dem ebenbilde des Sons Gottes ehnlich zu werden nicht
scheu haben vnd durch viel truͤbsall, entlich auch durch den Todt, wenn vnd
wie es Gott haben will, eingehen ins ewige leben vnnd herligkeit. Wir
haben ein gewisses wort Gottes, welchs Q 2v vns nicht triegen kan; wir
leben oder sterben, so sind wir Roma. 14. 2. Corin. 4.doch des Herrn, vnd vnser gegenwertige
truͤbsal, die zeitlich vnnd leichte ist, schaffet vns dort ein ewige vnd vber alle
mas wichtige herligkeit.

Derhalben last vns nur damit bekuͤmmern, wie wir mit trewen vnnd mit
ernst, ein jeder in seinem beruff, Gottes befehl vnd willen in dem thun, das
wir sein heiliges, seligmachendes Wort bey vns vnnd auff vnsere nachkomen
rein erhalten, darneben gedencken, das wir nicht zu diesem elenden, kurtzen
leben erschaffen sein, sondern das wir durch dis leben vnd Welt gleich als
Pilgerim eilen inn ein anders, bessers leben vnnd andere Welt, vnd nicht
zweiffeln, wir werden dort inn jhenem leben eben auch dieser vrsachen
halben so viel dester seeliger vnd herrlicher sein, das wir vmb des Namens
Jhesu willen alle hon, schmach vnd verfolgung erlieden haben.


So wollen wir nu alle sampt zu gleich von hertzen bitten Gott vnd den Vater
vnsers lieben Herrn Jhesu Christi, das er vns selbs gnediglich durch seinen
heiligen Geist erhalten wolle in rechtem glauben vnd bekentnis seines Sohns,

vnd alles zu thun gnade verleihen, was zu rechter Christlicher bekentnis jtz
und vnnd allezeit von noͤthen sein wird. Wolte vns behuͤten vnd bewaren, das
wir jha nicht verfuͤret durch fleischliche sicherheit, furcht, weißheit, wollust
odder jrgents andern betrug dieses lebens wider solche bekentnis handeln
muͤgen. Er wolte auch, der barmhertzige himelsche vater, diese seine sachen
mit vns zu einem solchen ende schicken, das nicht der Antichrist mit sei
nem vater, dem Teuffel, widder Christum triumphirn, auch der Antichristi
sche hauffe dem voͤlcklein Christi fuͤrwerffen vnd lestern muͤge: Wo ist nu
ewer Christus? Wo ist ewer Euangelium?
Derhalben kum vnd sihe drein,
lieber Herr Jhesu, kum vnd rette vns Q 3r vmb deines Namens ehre willen!
Ja, spricht Christus, Apoca. 22.ich wil komen vnd wil bald komen. Denn meine
ehre wil ich Esai. 42.keinem andern geben vnnd nicht zugeben, das die Matth. 16. Luc. 21.pforten der
Welt oder der Hellen meine Kirche vberweldigen sollen. Himel vnnd Erden vergehen, aber meine Wort vergehen nicht.
Darfuͤr sey jhm nu
danck vnd lob in seinem ewigen Reich, da er lebt vnd wir auch leben sollen
vnd mit jhm zur herrligkeit erhaben werden, sintemal wir ja jtzund mit jhm
leiden vnnd vmb seinen Roma. 8. Psal. 44.willen den gantzen tag getoͤdtet werden. Amen.


hat vnterschrieben mit eigner hand.


Pfarrher zu S. Vlrich.


zu S. Johans.


zu S. Jacob.


zu S. Catharinen.


zu S. Peter.


zum H. Geist.


in der Sudenburgk.


Heinrich Gercken in der Newen Stadt.


Alle Pfarrhern haben fuͤr sich vnd jhre mitdiener mit eigen handen vnter
schrieben.


Q 4r Den xiij. Aprilis dieses 50. Jahrs ist vnser lieber mitgehuͤlffe im Ampt des
in bekentnis eines rechten Glaubens vnd anruffung des
Sons Gottes seeliglich vnd sanfft aus dieser Welt verscheiden. Wie er nu von Gott
mit sonderlichem verstand vnnd einem Geistlichen vrteil in sachen Gottes Wort be
langend begnadet gewesen, ein ernstlichen fleis eines Gottseligen lebens vnnd eiuer
vmb Gottes ehre fuͤr vielen gehabt, auch feind gewesen der Epicurischen weisheit
vnnd sicherheit, da viel nicht allein zuhoͤrer, sondern auch lerer diese gegenwertige
grosse noth der Christlichen Kirchen vnnd vnser heiligen Religion in Wind schla
gen koͤnnen, als gehe sie es nicht viel an oder sey vmb schlecht, lose, vnnoͤtig ding
zu thun – Dieses allen koͤnnen nicht allein wir, sondern viel andere mehr, hie vnd
ausserhalb, gelerte vnd vngelerte, ware zeugnis geben, nachdem ers auch oͤffentlich
gnug erzeiget vnd beweiset hat.


So haben vnser etliche zuuorn offtmals vnnd darnach wenig tage vor seinem ende
aus seinem munde selbs gehoͤret seine letzte bekentniß, die er wider das Interim vnnd
Adiaphora vnd derselbigen beide Hendler mit grossem ernst vnnd eiuer des Geists
gethan, zu einer bestetigung desjenigen, was er vorhin dauon in der vorrede auff

die auslegung ins 53. Cap. Esaie., auch auff ein andere Predigt durch einen oͤffentlichen Druck geschrieben hatt. Ferner haben wir an
seinem todbette von jhm gehoͤret, wie er vns trewlich ermanet hat, in bekentniß die
ser vnser lere, die wir jtzund haben, wider den Jnterimistischen vnd Adiaphoristi
schen Sawrteig bestendig bis an vnser ende auch zu uerharren, vnnd viel anders
mehr, das hieher zu diesem handel dienet, welchs vielleicht andere zu jhrer zeit mit
anzeigen werden.


Jn sonderheit aber hat er vns auch befohlen, weil diß vnser Buch dasmal gleich in
druck geben ward, das wir seinen Namen mit vnterschreiben vnnd seine zeugen fuͤr
der gantzen Kirchen sein solten, das er in bekentniß des allen, so in diesem vnserm
Buch geschrieben ist, woͤlte sterben.


Auff das wir nu diesem Christlichen beghern des frommen Mannes sein genuͤge
thun, haben wir dis alles von seinem bekentnis vnnd vrteil mit so vielen worten hie
mit angehengt vnnd dasselbige so viel dester lieber, das wir achten, solch vrteil vnd
bestendigkeit sol zu gleichem vrteil vnd bestendigkeit in gegenwertiger sachen vnd
zur ehre Christi vielen Christen hie vnd ausserhalb nuͤtz vnnd gut sein. Denn das
einer in seinem letzten ende sich in einer sachen auff Gottes gericht darff beruffen
, vnd Q 4v indem er sich also dahin berufft, in seinem hertzen nicht zu schanden
wird vnd, nach den worten Christi, den Tod nicht sihet oder schmecket (wie
diesem vnserm lieben Bruder widerfahren), das sind warlich starcke zeugnis, das er
in gegenwertiger sachen ein gut gewissen gehat vnd an der warheit gewesen sey.

Der 93. Psalm.


Der Herr ist Koͤnig vnd herrlich geschmuͤckt; der Herr ist geschmuͤckt vnd
hat ein Reich angefangen, so weit die Welt ist, vnd zugericht, das es bleiben sol.


Von dem an steht dein stul, du bist ewig.


Herr, die Wasserstroͤme erheben sich, die Wasserstroͤme erheben yhr brausen,
die Wasserstroͤme heben entpor die wellen.


Die Wasserwogen im Meer sindt gross vnd brausen greulich. Der Herr aber
ist noch groͤsser in der hoͤhe.


Dein wort ist eine rechte Lere; heiligkeit ist die zierde deines hauses ewig
lich.

Gedruckt zu durch .

1

nicht so fast = nicht nur, nicht bloß, weniger (... als vielmehr). Vgl.

2

mit Stumpf und Stiel zu vernichten, auszurotten; eigtl. von der Rodung eines Gehölzes. Vgl.

3

verpflichtet. Vgl.

4

aufzulehnen, zu behaupten. In dieser Bedeutung nicht bei Grimm; s. Luther-Studienausgabe 6, 20[b]. Vgl. auch den Text des Ausschreibens des Magdeburger Rats vom 24. März 1550 (VD 16 M 126), B 1r-1v: Zu dem wenn die Oberigkeit vber yhre beuolen ampt hergreiffet / das man yhr denn inn dem nicht alleine keinen gehorsam darff leisten / sondern sich auch dagegen des vnrechten gewalts mag auffhalten.

5

Teil, Abschnitt. Vgl.

6

Zusammenfassung, lat. summa. Vgl.

7

zweiten. Vgl.

8

umfasst. Vgl.

9

sich bezieht, sich beruft. Vgl.

10

Zu den Ausschreiben des Rates vom August 1548 (VD 16 M 128 und M 129), vom Jahresanfang 1549 (VD 16 M 134 und M 135) und vom März 1550 (VD 16 M 126 und M 127) vgl. auch zu zwei weiteren Ausschreiben aus dem Oktober und dem Dezember 1550.

11

Amt/Auftrag und Fähigkeiten/Möglichkeiten. Vgl. ;

12

Vgl. II Thess 2,8.

13

Vgl. II Thess 2,3f;

14

Vgl. , Nr. 3, S. 107, Anm. 71; Nr. 17, S. 856, Anm. 432.

15

Verständnis. Vgl.

16

Vgl. Ps 69,10; Joh 2,17.

17

Beifall, Zustimmung, Zulauf, Anhängerschaft. Vgl.

18

schützend gewacht. Vgl.

19

nichts als. Vgl.

20

jetzt. Vgl.

21

unter großer eigener Gefahr. Vgl.

22

sitzenden (als Ausdruck amtlicher Würde). Vgl.

23

Vgl. Ps 107,42.

24

als Verfasser der Confessio Augustana uns Vertreter auf dem Reichstag zu 1530 bleibt unerwähnt.

25

Vgl. Anm. 9 zum lateinischen Text.

26

oberflächlich. Vgl.

27

Widerlegung. Vgl.

28

weder.

29

Vgl. I Reg 18,19 u. ö.

30

Vgl. Anm. 11 zum lateinischen Text.

31

jedermann. Vgl.

32

Vgl. Luther, Warnung an seine lieben Deutschen (1531), WA 30/III (252), 276-320. (390) 392-398. 590.

34

sehr.

35

gekonnt, vermocht. Vgl.

36

Beifall, Zustimmung. Vgl.

37

Vgl. Joh 15,16.

38

Vgl.

39

Vgl. Dan 7.

40

Vgl. II Thess 2.

41

Vgl. Apk 13; 17f.

42

unter Beweis stellen, dokumentieren (dass es ihnen mit der Umkehr ernst sei).

43

Diese Futurbildung auch in , B1. P 1v: ... Das wird er warlich nicht lang leiden werden, noch vngerochen lassen. So wir derhalben Gott nur trawen koͤnnen vnnd warten, so wird er vnns gewislich lauts seiner verheissung noch ein herliche rettung schicken werden. Es könnte sich um ein Stilmerkmal des handeln; vgl. unten bei Anm. 443 und 585.

44

nach dem Vorbild ihrer (stricte konstruiert: seiner, des deutschen Landes) Herren.

45

Ist damit nicht der Tatbestand des Abfalls von der Augsburgischen Confession hinlänglich erfüllt ...

46

den Beschluss desselben zu befolgen. Vgl.

47

Partei (also nicht neutral). Vgl.

48

Vgl. Anm. 14 zum lateinischen Text.

49

Vgl. Luther, De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium (1520), WA 6, (484) 497-573.

50

einen Dienst zu leisten, gefällig zu sein. Vgl.

51

Vgl. Hos 1,2; 9,1.

52

Vgl. I Reg 19,18.

54

Vgl. Lk 23,39-43.

55

Reste, Überbleibsel. Vgl.

56

abhelfen. Vgl.

57

sehen wir uns verpflichtet. Vgl.

58

gnädige Fügung. Vgl.

59

das in dieser Sache auf ihrer Seite steht, zu ihnen hält. Vgl.

60

Vgl. Mt 10,22; 24,13.

61

Vgl. Act 3,21.

62

(rechtlichem) Bedürfnis entsprechend; rechtskräftig. Vgl.

63

diese reine Lehre zu schützen. Vgl.

64

widersetzen. Vgl.

65

Vorschub, Unterstützung. Vgl.

66

ohne Beeinträchtigung des Sinnes. Vgl. ;

67

unsere Ausführungen träten ihnen zu nahe, beleidigten oder verletzten sie. Vgl.

68

überzuordnen. Vgl.

69

deshalb können wir ihrem Beispiel nicht folgen und ebenfalls gegen unsere Pflicht verstoßen oder sie vernachlässigen. Vgl.

70

Vgl. CA V (Vom Predigtamt), VII (Von der Kirche), XIV (Vom Kirchenregiment).

71

Auffassung. Vgl.

72

Vgl. Anm. 17 zum lateinischen Text.

73

eindeutigen. Vgl.

74

Vgl.

75

Vgl. CA I (Von Gott).

76

Vgl. CA III (Von dem Sohn Gottes).

77

allgemeines. Vgl.

78

vorführen (einen Angeklagten im Rahmen einer Gerichtsverhandlung). Vgl.

79

Vgl. Ps 33,9.

80

Vgl. Gen 1,31.

81

Vgl. Gen 1,27; dort steht freilich nichts von einer Erschaffung des Teufels nach Gottes Bild. Die deutsche Version interpretiert die lateinische Fassung stricte, indem sie hi mit beide, Teufel und Menschen wiedergibt.

82

ganz und gar keine Schuld. Vgl.

83

Vgl. Gen 3,1-13.

84

Gegenteil. Vgl.

85

zugelassen. Vgl.

87

Vgl. Gen 5,1-6,3.

88

Vgl. Ps 51,7.

89

Hölle.

90

Nächsten.

91

Eigenliebe, Egoismus.

92

Vgl. CA II (Von der Erbsünde).

93

Vgl. Anm. 28 zum lateinischen Text.

94

Vorbereitung, vorbereitende Anstrengungen. Vgl. . Vgl. Anm. 29 zum lateinischen Text.

96

nichts als, lauter. Vgl.

97

im irdischen Leben. Vgl.

98

im jenseitigen Leben. Vgl.

99

droht an. Vgl.

100

keineswegs.

101

vergeblich. Vgl.

102

in solcher Weise. Vgl.

103

fördern. Vgl.

104

Schurken, Missetäter. Vgl.

105

rechtschaffenen. Vgl.

106

ehrbaren. Vgl.

107

achtbare Leute im Sinne der bürgerlichen Ordnung. Vgl. ;

108

Rechtschaffenheit. Vgl. ; ferner , Unterschied zwischen weltlicher und christlicher Frommkeit (1522), MWA 1, 171-175.

109

on sofern = es sei denn, dass. Vgl.

110

Vgl. Röm 2,15.

112

Vgl. Mt 19,21.27; 6,31-33.

113

Vgl. Anm. 33 zum lateinischen Text.

114

wieder auftauchen, ein ernstzunehmender Faktor werden. Vgl.

115

Vgl. Anm. 34 zum lateinischen Text.

116

Vgl. Anm. 35 zum lateinischen Text.

117

Offenbar ist von Bestrebungen die Rede, das gesamte mosaische Gesetz zur Grundlage der zivilen Gerichtsbarkeit auch außerhalb Israels zu machen. Anscheinend ist hier an die Herrschaft der Täufer in gedacht.

118

unverständige Nachahmer. Vgl. . Vgl. Luther über den Papst, Deutsche Bibel (1545), ed. Volz, S. 1519, Z. 6-13: Dieser Teuffelskopff vnd vnfletiger Gottesaffe wils jm [Gott] nach thun / vnd machts weit vber / dazu auch wider den rechten Gott / dem er Sünde / durch aller Creatur brauch / durch alle Welt stifftet / vnd zeiget sich hiemit / als sey er Gott im tempel Gottes / das ist / in der Christenheit.

119

Die Kirchenordnung des Gesetzes Mose = das alttestamentliche Zeremonialgesetz.

120

belasten, beladen. Vgl.

121

befreien, losmachen. Vgl.

122

Vgl. Anm. 39 zum lateinischen Text.

123

was wir von ihm erwarten dürfen. Vgl.

124

Vgl. Gen 3,15.

125

Vgl. Hebr 1,1f.

126

Vgl. CA IV (Von der Rechtfertigung).

127

folgendermaßen. Vgl.

128

spricht los. Vgl.

129

befreit. Vgl.

130

freispricht, erlöst.

131

beispielsweise.

132

untreuer, arglistiger Mensch. Vgl.

133

Vgl. Röm 8,17; Gal 4,7.

134

Lev 18,5.

135

Geschmack, Empfindung. Vgl.

136

Vgl. I Tim 2,5; Hebr 9,15.

137

zuvor bereits. Vgl.

138

geschuldeten; den Gehorsam, zu dem er Gott gegenüber verpflichtet ist. Vgl.

139

Vgl. CA VI (Vom neuen Gehorsam).

140

Joh 6,44.

141

Vgl. Mt 25,14-18.

142

Vgl. Mt 25,18.24-30; 13,12.

143

Vgl. Röm 8,13 (Deutsche Bibel 1545).

144

Vgl. hierzu die Darstellung auf Regensburger Einblattdrucken von 1561/62 mit katechetischen Erläuterungen von , nöglicherweise unter Beteiligung von enstanden; siehe Schwarz, Bettlerhand.

145

weder.

146

in der Weise.

147

gleichsam.

148

gar so selbstgerecht und selbstgefällig dahinleben.

149

doppelte Verneinung verstärkt hier Negation.

150

zuvor.

151

fängt. Vgl.

152

Vgl. Röm 8,23.

153

Vgl. Anm. 50 zum lateinischen Text.

154

zeigen. Vgl.

155

Hier offenbar synonym zu Richter gebraucht. Zur Bedeutungsfülle des Wortes vgl.

156

Erfindung. Vgl.

157

Vgl. z. B. Thomas v. Aquin, Summa theologiae, Ia IIae q. 106-108.

158

ängstlichen, verzagten. Vgl.

159

einzigen. Vgl.

160

sehr; nicht so fast = weniger. Vgl.

161

Vgl. AC IV,17 (Von der Rechtfertigung), mit Anmerkungen.

162

stehet in = besteht aus.

163

Erlösung, Befreiung. Vgl.

164

Strafe (poena). Vgl.

165

völlig übergangen, ganz unberücksichtigt. Vgl.

166

ohne.

167

Vgl. Anm. 57 zum lateinischen Text.

168

Vgl. Luther, ASm III, Von der flaschen Buße der Papisten: ... Mit der Reu war es also getan: weil niemand alle seine Sunde kunnte bedenken (sonderlich das ganze Jahr begangen), flickten sie den Pelz also. Wenn die verborgene Sunde hernach ins Gedächtnis kämen, mußte man sie auch bereuen und beichten etc. Indes waren sie Gottes Gnaden befohlen. Zudem, weil auch niemand wußte, wie groß die Reue sein sollt, damit sie ja gnugsam wäre fur Gott, gaben sie solchen Trost. Wer nicht kunnte contritionem, das ist Reue haben, der sollte attritionen haben, welchs ich mag eine halbe oder Anfang der Reue nennen (; vgl. auch [Beginn der kurzen Vermahnung zur Beichte]).

169

phantasieren, delirieren. Vgl.

170

abgewendet. Vgl.

171

Vgl. Anm. 59 zum lateinischen Text.

172

Vgl. Augsburger Interim III (Von der erlösung durch Christentum unsern herrn), 40-42.

173

Hier wird die bloße Kenntnis der biblischen Erzählungen (notitia, fides historica) unterschieden vom gläubigen Vertrauen darauf, dass Gottes Heilswille auch der je eigenen Person gilt (fiducia); vgl. In Loci von 1559 ist die dreifache Unterscheidung innerhalb des Begriffs fides angelegt, wie sie klassisch in der altprotestantischen Orthodoxie vertreten wurde: notitia - assensus - fiducia; vgl. MWA II/2, 418,37-419,12.

174

Kühnheit, Mut. Vgl.

175

Gegenteil. Vgl.

176

Redensartlich: verunsichern, absichtlich in Gefahr bringen. Vgl.

177

kritisiert diese Aussage auch in , Bl. A 2v. Daraus entwickelte sich der Majoristische Streit, vgl.

178

Auch wenn etliche theologische Lehrer am zutreffenden Sinn dieser beiden Artikel festhalten ...

179

bei der Gegenpartei, den Papisten.

180

einer bösen Sache einen guten Anschein geben. Vgl. Art. bemänteln 1,1457f.

181

mächtig, einflussreich. Vgl.

182

Vgl. Augsburger Interim XV (Von der tauff), 74-79, insbes. 76: Wiewol auch dietauff all unser sünden wegknimbt nach der schriefft, so nimbt sie doch nit alle gebrechen und kranckheit der verderbten natur hinwegck [...] dann es bleibt noch die begirlichkeit, die zum bösen raitzet, ob schon die schuldt wegckgenommen ist.

183

tadeln. Vgl.

184

Vgl. Anm. 64 zum lateinischen Text.

185

da ja, weil. Vgl.

186

In der Reformationszeit gab es innerhalb der Gruppen, die die Unmündigen- bzw. Säuglingstaufe als ungültig ablehnten, auch solche, die sich für ihre Verkündigung wesentlich auf individuelle Sonderoffenbarungen beriefen, die über den Inhalt der Heiligen Schrift hinausging oder sogar im Widerspruch zu ihm standen. Vgl. oben Anm. 34 zum lateinischen Text.

187

Vgl. Augustinus, In Evangelium Ioannis tractatus 80,3 (PL 35, 1840; CChr.SL 36, 529,6f).

188

ebenso. Vgl.

189

im Unterschied zu, gegenüber. Vgl.

190

unter der zahlreichen Menge. Vgl.

191

wie etwa. Vgl.

192

Vgl. Anm. 67 zum lateinischen Text.

193

Augustinus, In Evangelium Ioannis tractatus 80,3 (PL 35, 1840; CChr.SL 36, 529,5f).

194

Vgl. oben Anm. 69 zum lateinischen Text.

195

den Sakramenten.

196

zwar. Vgl.

197

Vgl. Anm. 71 zum lateinischen Text.

198

Vgl. Tit 3,5-7.

199

Vgl. Ps 51,12-14; Röm 6,4.

200

nämlich. Vgl.

201

Vgl. Anm. 73 zum lateinischen Text.

202

sehr. Vgl.

203

Zur Praxis, Sterbende mit einem Ordensgewand zu bekleiden, vgl. ; ferner Paulus, Ablass, 220f: ... Sixtus IV. bestätigte zudem im Jahre 1472, allerdings nur mündlich, den Erlaß des vierten Teils der Buße, den angeblich frühere Päpste jenen verheißen hatten, die sich im Minoritenkleide beerdigen ließen. Statt dieses partiellen Ablasses hat Leo X. 1517 einen vollkommenen Ablaß bewilligt. Zum Zusammenhang von Plenarablass und Taufunschuld vgl. aaO S. 352. Vgl. noch Franz Kaulen, : ... Dagegen ist es den Laien gestattet, sich im Habit des Franciscanerordens oder einiger anderen Genossenschaften, welche das nämliche Privilegium besitzen, begraben zu lassen, wenn sie dazu vom Ordensgeneral die Erlaubniß erhalten; in diesem Falle bedingt die Erlaubniß für die Sterbstunde einen vollkommenen Ablaß.

204

Vgl. Anm. 75 zum lateinischen Text.

205

Vgl. oben Anm. 28 zum lateinischen Text.

206

Zum Taufritual gehörte – neben der Gabe von Salz in den Mund des Täuflings und neben dem Bestreichen der Ohren und der Nase mit Speichel – auch die mehrmalige Salbung mit Chrisam, unmittelbar vor der eigentlichen Taufe auf der Brust und zwischen den Schulterblättern, nach der Taufe kreuzförmig auf dem Scheitel. Vgl. Luthers Taufbüchlein von 1523 im Unterschied zur Fassung von 1526, Cl 3, 310–316, bes. 315 unten; Peters, Kommentar 5, 159–162.

207

Vgl. Anm. 78 zum lateinischen Text.

209

Vgl. CA X (Vom heiligen Abendmahl).

210

Genuss, Gebrauch, Verzehr. Vgl.

211

Verstümmeln, Entstellen, Verfälschen. Vgl.

212

Vgl. CA XXII (Von beider Gestalt des Sakraments): Den Laien wird bei uns beide Gestalt des Sakraments gereicht, aus dieser Ursach. Dann dies ist ein klarer Befehl und Gebot Christi, Matth. 26: Trinket alle daraus. Da gebeut Christus mit klaren Worten von dem Kelch, daß sie alle daraus trinken sollen ... Vgl. ferner Anm. 80 zum lateinischen Text.

213

Vgl. CA XXIV (Von der Messe): ... Darbei ist auch der greulich Jrrtumb gestraft, daß man gelehret hat, unser Herr Christus hab durch seinen Tod allein fur die Erbsund genuggetan und die Messe eingesetzt zu einem Opfer fur die anderen Sunde, und also die Messe zu einem Opfer gemacht für die Lebendigen und Toten, dardurch Sund wegzunehmen und Gott zu versuhnen ... ().

214

Vgl. Anm. 81 zum lateinischen Text.

215

Vgl. Theodor Maas-Ewerd, Art. Tabernakel, in:

216

Vgl. Rupert Berger,

217

damit (indem man es zu einem Gegenstand der Anbetung machte).

218

eben.

219

Vgl. Augsburger Interim XXVI (Von den ceremonien und gebrauch der sacramenten), 134–144, bes. 142: ... welche den gebrauch baider gestalt vor dieser zeit angenomen haben und davon nit absteen wollen, die sollen hierüber gleichsfals des gemeinen concilii erorterung und entschid erwarten.

220

Vgl. Augsburger Interim XXII (Vom opffer der meß), 102–122, bes. 112: ... hat unser herr Jhesus Christus, auff das er seiner kirchen nichts mangeln liesse, im letzsten abentmal, da er seinem vatter gedanckt, das sacrament seines leibs und pluets eingesetzt und alßbaldt zwaierlei breuch desselben befohlen. Nemlich das es von den glaubigen als ein selige narung irer seelen genomen würde: Nemet hin (sagt er) und essent [Mt 26,26]; und das es auch zu seines leidens gedechtnis geopfret würde, welches opffers ambt er den aposteln als des newen gesetzes priestern befolhen hat: Das thuet (sagt er) zu meiner gedechtnus [Lk 22,19].

221

tadeln. Vgl.

222

beistimmen, sich anschließen. Vgl.

223

In Art. XXV (Von der communion, wie sie beim opffer der meß gehalten werden soll) des Augsburger Interims hatte man es lediglich als wünschenswert bezeichnet, wenn außer dem zelebrierenden Priester auch weitere Geistliche das Sakrament empfingen und auch anwesende Gemeindeglieder angehalten würden, nach vorangegangener Beichte und Absolution die Kommunion zu empfangen. Der Art. XXVI (Von den ceremonien und gebrauch der sacramenten) hält u. a. auch an den Seelmessen fest.

224

Gemeint sind die Reformierten in der Tradition Huldrych Zwinglis und Johannes Calvins.

225

Die Transsubstantiationslehre besagt (unter Rückgriff auf aristotelische Vorstellungen), dass bei der Konsekration durch den Priester während der Messfeier die Elemente Brot und Wein ihrem Wesen nach – jedoch unter Beibehaltung ihrer äußeren Merkmale – dauerhaft in Leib und Blut Christi verwandelt werden. Diese Auffassung wurde 1215 auf dem IV. Laterankonzil zum verbindlichen Dogma erhoben (DH 802) und 1551 vom Trienter Konzil bestätigt (DH 1642).

226

aufzubewahren. Vgl. . Das Wort kann auch emporheben bedeuten [vgl. ], und in diesem Sinne fasst es die lateinische Version, indem sie es mit elevatio wiedergibt; vgl. Anm. 89 zum lateinischen Text.

227

Während nach lutherischem Verständnis die Gegenwart Christi in, mit und unter den Abendmahlselementen auf die Dauer der Mahlfeier beschränkt ist, ergibt sich als Konsequenz aus der römischen Transsubstantiationslehre (siehe Anm. 232) die Notwendigkeit, nicht verzehrte Hostien aufzubewahren (im Sakramentshaus bzw. Tabernakel, siehe Anm. 222) und ihnen als gegenwärtigem Leib des Herrn auch außerhalb der Mahlfeier kniefällig Verehrung zu erweisen, was im Umhertragen einer konsekrierten Hostie im Rahmen der Prozession am Fronleichnamstag (festum Corporis Christi) gipfelt.

230

Vgl. I Kor 11,27.

231

der Diener am Wort, der Pfarrer, die das Abendmahl austeilen.

232

Vgl. Anm. 95 zum lateinischen Text.

233

Vgl. Anm. 95 zum lateinischen Text

234

die Leute fälschlich glauben machen, den Leuten weismachen, ihnen einreden. Vgl.

235

offenbare. Vgl.

236

Vgl. Arno Schilson u. a., Art. Sakramentalien, in:

237

Vgl. Gen 3,15.

238

Vgl. Mt 16,18.

239

Vgl. CA V (Vom Preditamt); VII (Von der Kirche).

240

Vgl. Gen 3,15.

241

Vgl. II Kor 4,6.

242

Vgl. CA VI (Vom neuen Gehorsam).

243

Vgl. Tit 3,7; Gal 4,4–7.

244

gegen, im Vergleich mit. Vgl.

245

Vgl. Lk 12,32.

246

Vgl. CA VIII (Was die Kirche sei?).

247

gegen, gegenüber.

248

Vgl. Mt 13,43.

249

Vgl. Apk 3,7; 1,18.

250

sichtbaren. Vgl.

251

Vgl. Mt 16,19; 18,18.

252

so gut sie irgend kann.

253

für den Fall.

254

versorgen, verwalten. Vgl.

255

Vgl. CA XIV (Vom Kirchenregiment).

256

alles zusammen. Vgl.

257

Vgl. CA VIII (Was die Kirche sei).

258

Vgl. Anm. 110 zum lateinischen Text.

259

Vgl. oben Anm. 34 und 69 zum lateinischen Text.

260

allgemeiner, universaler.

261

Vgl. Mt 16,18.

262

Vgl. Mt 16,19; Wolfgang Beinert,

263

Unter allegorischer Deutung der beiden in Lk 22,38 erwähnten Schwerter wurden im Zuge des Investiturstreits unterschiedliche Theorien zum Verhältnis von geistlicher und weltlicher Macht entwickelt; während die imperiale von einer Nebenordnung beider Schwerter ausging, beharrte die kuriale Zweischwerterlehre darauf, dass beide Schwerter zunächst dem Papst gegeben seien, der dann das weltliche Schwert dem Kaiser leihe, um es im Sinne der Kirche zu führen. Vgl. Paul Mikat,

264

Vgl. Anm. 116 zum lateinischen Text.

265

anstelle von, statt. Vgl.

267

Vgl. Luther, Biblia deutsch (1545), ed. Volz, S. 1519, Z. 6 (aus der Vorrede über den Propheten Daniel).

268

Vgl. Gal 5,1.

269

Gehorsam leisten, gehorchen. Vgl.

270

Vgl. Martin Honecker,

271

nach seinem Maß, seinen Verhältnissen entsprechend. Vgl.

272

ruhig, ungestört. Vgl.

273

Vgl. Tit 3,14.

274

Vgl. I Tim 2,2; Röm 15,2.

275

Vgl. I Kor 7,9.

276

Vgl. Gen 1,27f.

277

Vgl. Eph 6,4.

278

gewöhnen.

280

Vgl. Röm 13,5-7.

281

Vgl. Act 5,29.

282

begeben, entäußern. Vgl.

283

Berufung, Amt, Zuständigkeit. Vgl.

285

Vgl. oben Anm. 34 zum lateinischen Text.

286

nicht fast vngleich = recht ähnlich.

287

herabwürdigen, geringschätzen. Vgl.

288

Vgl. oben Anm. 35 zum lateinischen Text.

289

Mit ist zwischen securitas und certitudo zu unterscheiden: Certitudo bezeichnet die Heilsgewissheit, die dauerhaft auf die in Christus offenbarte Barmherzigkeit Gottes bezogen bleibt und sich darauf angewiesen weiß. Securitas bezeichnet demgegenüber eine gottvergessene Selbstgefälligkeit, die meint, über das eigene Heil zu verfügen, es aus eigener Kraft bewerkstelligen zu können; man denke exemplarisch an Lk 12,16–21, auch Lk 18,9–14. Vgl. ;

290

verfallen ins gegenteilige Extrem.

291

Vgl. I Petr 2,13f.

292

angemessen. Vgl.

293

Vgl. Joh 18,20f.

294

erhebliche. Vgl.

295

so sind wir auch der Meinung, halten daran fest. Vgl.

296

unechte. Vgl.

297

Vgl. II Kor 6,15.

298

Vgl. Mt 10,38; 16,24.

299

Man kann sie nicht zulassen, ohne sich selbst unweigerlich der Gotteslästerung und des Abfalls von Gott schuldig zu machen.

300

Vgl. I Reg 19,18.

301

Die Formulierung spricht für eine Abfassung oder Überarbeitung des Textes in der Karwoche.

302

Vgl. I Kor 4,13 [Luther 1545].

303

das anvertraute Gut. Vgl. II Tim 1,12 [Luther 1545];

304

ehedem. Vgl.

305

begründet, mit Recht. Vgl. ;

307

wahnsinniger, verrückter. Vgl.

308

vermeintlicher, eingebildeter. Vgl.

309

mit Krieg überziehen, bekriegen, bekämpfen. Vgl.

310

zugeben, eingestehen. Vgl.

311

so sehr. Vgl.

312

unerkannter sach = ohne dass in ordentlichem Verfahren ein Urteil gefällt wurde. Vgl. ;

313

Angelegenheit. Vgl.

314

fahren lassen = loslassen, aufgeben. Vgl.

315

befleißigt, bemüht. Vgl.

316

Unternehmen, Tun. Vgl.

317

Vorhaben, Absicht. Vgl.

318

Vgl. Anm. 140 zum lateinischen Text.

319

in ihre Gewalt, unter ihren Befehl gebracht. Vgl.

320

noch immer. Vgl.

321

angeblichen. Vgl.

322

ehe sie (von einem allgemeinen christlichen Konzil) für unrecht befunden und verurteilt wurde. Vgl.

323

bereits. Vgl.

324

bedrücken, belasten. Vgl.

325

keinen seriösen Klagegrund gegen sie (die Magedeburger). Vgl.

326

nicht fast = nicht sehr. Vgl.

327

abgesehen davon, nur. Vgl.

328

Vgl. Anm. 67 zum lateinischen Text.

329

Vgl. Phil 3,19.

330

Belastung und Behinderung. Vgl. ;

331

seiner gesellschaftlichen Stellung, seinem Amt. Vgl.

332

nach etwas stehen = danach trachten, es darauf abgesehen haben, es an sich zu bringen versuchen. Vgl.

333

ehrbare, vertrauenswürdige. Vgl.

334

eingeprägt, einbeschrieben. Vgl.

335

Vgl. z. B. das Gutachten von , , und für die Häupter des Schmalkaldischen Bundes von Ende Mai/Anfang Juni 1546, bei

336

Machthaber, Herrschenden. Vgl.

337

ist im Vorteil, hat die größere Macht. Vgl.

338

fest. Vgl.

339

Untertanen. Vgl.

340

zu schützen. Vgl.

341

(wir) meinen, halten dafür. Vgl.

342

da, weil, zumal. Vgl.

343

Fremdling. Vgl.

344

purem. Vgl.

346

hat, empfindet. Vgl.

347

des anvertrauten. Vgl.

348

Vgl. Mt 10,40-42; 25,31-46.

349

womöglich, etwa, tatsächlich, wirklich. Vgl.

350

Vgl. Mt 26,65f.

351

Joh 16,2.

352

Das Decretum Gratiani verbot die zwangsweise Bekehrung von Juden, allerdings auch die Rekonversion Zwangsbekehrter; vgl. Decretum Gratiani, pars I, dist. 45, cap. 5 (Friedberg I, 162f). Die Juden im Reich galten gemäß einer Verordnung von 1236 offiziell als kaiserliche Kammerknechte, d. h. als dem Kaiser direkt verantwortlich und zugehörig. Gegen Zahlung des Schutzgeldes an die kaiserliche Kasse oder an Territorialherren, die vom Kaiser das Privileg der Aufnahme von Juden erhalten hatten (1356 gewährte die Goldene Bulle den Kurfürsten dieses Recht, weitere folgten), konnten sie den ihnen erlaubten Gewerben zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts nachgehen und ihre Religion ausüben. Ungeachtet des geschützten Status kam es jedoch immer wieder zu Pogromen. Judenpolitik war nach seiner allgemeinen Tendenz ausgerichtet, die alten Reichstraditionen zu erneuern. Anläßlich seiner Krönung und auch später bestätigte er die alten Rechte und Privilegien der Juden [...] Je lauter die Stimmen der Judenfeindschaft im protestantischen Lager erklangen, desto mehr trat – wenn auch nur gegen hohe Zahlungen – für die Rechte der Juden ein. Das Speyerer Privileg von 1544 war das günstigste, das den Juden des Reichs je gewährt worden war. (Breuer, Prolog, 69–71). – Die Ureinwohner in den südamerikanischen Besitzungen der spanischen Krone wurden mehr oder weniger gewaltsam christianisiert, trotz der Bermühungen um eine Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse und um eine zwangsfreie Missionierung durch Bartolomé de Las Casas; vgl. Mariano Delgado,

353

Vgl. Anm. 149 zum lateinischen Text.

354

zum einen.

355

bezeugen. Vgl.

356

empfangen. Vgl.

358

gegen(über). Vgl.

359

anhalten. Vgl.

360

Vgl. Röm 13,1-7.

361

Jes 55,11.

363

ohne jede Verstellung, ohne jede Heimtücke. Vgl. ;

364

Nutzen. Vgl.

365

Vgl. I Sam 16,7.

366

ihrem Widerstand. Vgl.

367

Anliegen, Wunsch, Begehren.

368

genau. Vgl.

369

sähen.

370

Vgl. Mt 22,21.

371

Vgl. Mt 10,14.

372

uns von dem Ort weg begeben. Vgl.

373

Vgl. Mt 22,21.

374

in ihrem vorgeschriebenen Gebiet, innerhalb ihrer vorgeschriebenen Grenzen.

375

überschritten, übertreten.

376

bereits, schon. Vgl.

377

I Reg 18,18 (1. Buch der Könige in der Zählung der Vulgata = III. Regum).

378

Indiz für die Abfassung des Textes in der Zeit um Ostern 1550.

379

entledigen. Vgl.

380

zu Bewusstsein kommen, das Gewissen beschweren. Vgl.

381

Vgl. Ps 12,6; Prov 29,2.

382

Schutz, Verteidigung (?). Vgl.

383

veranlassen. Vgl.

384

womöglich, vielleicht. Vgl.

385

öffentlich geredet.

386

Schmeichler.

387

Vgl. Anm. 162 zum lateinischen Text.

388

Anhängern, Vertretern. Vgl.

389

ausgiebig, stark. Vgl.

390

zur Wehr setzen, schützen. Vgl.

392

Vgl. I Makk 2,31-38.

393

Vgl. I Makk 1,43.

394

befreite. Vgl.

395

von der falschen Vorstellung, von dem Irrtum. Vgl.

397

eigtl. Lebensunterhalt, Lebensbedingungen. Vgl . Hier allerdings wortwörtlich als Äquivalent zu eventus: Ausgang, Ergebnis, evtl. auch geradezu Entkommen, Entrinnen; vgl.

398

der exemplarische Unvernünftige, mit dem gängigen Vornamen gebildet, personifizierte Unvernunft. Vgl.

399

einbehalten, zurückbehalten, nicht veröffentlicht. Vgl. .

400

gezwungen, gewaltsam genötigt. Vgl.

401

übermütig, tollkühn, vermessen. Vgl.

402

so gut sie nur irgend kann.

403

Vgl. Röm 13,1-4.

404

fördern / fordern, verlangen. Vgl. ;

405

verteidigen, beschützen. Vgl.

406

unwirksam, ungültig. Vgl.

407

auch wenn sie auf diese Weise abgesetzt ist.

408

Schwäche, Unzulänglichkeit. Vgl.

409

absichtlich, vorsätzlich (mit dem Nebensinn des Boshaften). Vgl.

410

unbedeutenden, geringfügigen. Vgl.

411

auflehnen. Vgl.

413

Ex 22,27. Vgl. Act 23,5.

414

Vgl. Gen 9,23. Die Szene wurde in aller Regel in Katechismen als Illustration für das 4. Gebot verwendet. Vgl. z. B. , S. 130, Anm. b; OGA 5, 219.

415

überzöge.

416

Vgl. Röm 12,19.

417

nächstvorangehenden, vorigen. Vgl.

418

verrückt, wahnsinnig, tobsüchtig. Vgl.

419

tobsüchtig. Vgl.

420

gleichsam. Vgl.

421

Mangelhaftigkeit, Unzulänglichkeit. Vgl.

422

Überlegung. Vgl.

423

in der Absicht. Vgl.

424

Werwolf, Mensch, der sich in einen blutrünstigen Wolf verwandelt. Vgl. ;

425

Vgl. Luther, Zirkulardisputation über das Recht des Widerstands gegen den Kaiser (Matth. 19,21). 9. Mai 1539, in: WA 39/II, (34)39–91;

426

geeignete. Vgl.

427

vor.

428

Bestandteilen.

429

auf die es im Hinblick auf Gottes Ehre und die Seligkeit der gesamten Menschheit vor allem ankommt.

430

vermisst er sich, wagt/unternimmt er den Versuch. Vgl.

431

Schurken. Vgl.

432

zu vergewaltigen. Vgl.

433

Gefahr. Vgl.

434

Vgl. oben Anm. 44.

435

Vgl. Anm. 178 zum lateinischen Text.

436

würdigen, achtbaren, vornehmen. Vgl.

437

zuteil geworden, erteilt worden.

438

Zum Zustandekommen des Beschlusses vgl. oben Anm. 14 zum lateinischen Text.

439

herausstreichen, unterstreichen, betonen, ausführlich erörtern. Vgl.

440

Gegner, Feinde, Widersacher. Vgl.

441

Vgl. Mt 22,21.

442

Vgl. Auslegung der Gebote in seinen Katechismen. ( 507–510; 560–645): aus den Verboten schließt er jeweils auch auf implizierte Gebote, etwa aus dem Tötungsverbot auf die Pflicht, Leben zu retten. Siehe Anm. 263 zum lateinischen Text.

443

Vgl. Act 5,29.

444

Dan 6,23.

446

Vgl. Act 5,29, oben Anm. 452.

447

Vgl. Anm. 186 zum lateinischen Text.

448

Vgl. I Reg 21.

449

Cassiodor, Historia ecclesiastica tripartita IX, 20f (PL 69, 1138f).

450

ausliefern, übergeben, verabfolgen. Vgl. . Jacobus de Voragine, Legenda aurea (= Historia Lombardica), cap. CXVII (112), De sancto Laurentio martire [ed. Theodor Grässe, Leipzig 1850, S. 488–501].

451

nichtsnutzige, sittenlose. Vgl.

452

geradezu, ungehemmt. Vgl.

453

ihn vertreiben, verjagen. Vgl.

454

fördern. Vgl.

455

sich annehmen, sich dementsprechend verhalten. Vgl.

457

treubrüchig, eidbrüchig. Vgl.

458

ergänze: gestraft werden.

459

absurdes, widersinniges Zeug. Vgl.

460

(sich) ergeben. Vgl.

461

seine eigene. Vgl.

462

gesellschaftliche Ordnung. Vgl.

463

ohnehin. Vgl.

464

Schlachtbank. Vgl. . Auf die Fleischbank opfern = ans Messer liefern.

465

Vgl. Decretum Gratiani, prima pars, dist. XL, 6 (Friedberg 146); oben Anm. 116 zum lateinischen Text.

466

oben dargelegten.

467

schützen, erhalten. Vgl.

468

teuflischer Trick. Vgl. . Vgl. außerdem Luthers Rede vom Teufel als Tausendkünstler, z.B. im Großen Katechismus (Vorrede von 1530),

469

nichts überall = überhaupt nicht, ganz und gar nicht. Vgl.

470

Vgl. Joh 18,36; 19,11.

473

jähem, plötzlichem. Vgl.

474

mitunter, gelegentlich. Vgl.

475

Bösewicht. Vgl.

476

Vgl. auch Luthers Auslegung des 7. Gebots im Großen Katechismus: ... die Kunst kann Gott meisterlich, weil idermann den andern beraubt und stiehlet, daß er einen Dieb mit dem andern strafet. Wo wollt’ man sonst Galgen und Stricke gnug nehmen? ().22

477

ausüben, ausführen. Vgl.

478

Gen 9,6.

479

immerfort. Vgl.

480

solange. Vgl.

481

Missetat. Vgl.

482

rechtschaffenen. Vgl.

483

Vgl. Röm 13,1-7.

486

Ergänze: wird; geht ... hervor.

487

Schranken setzt, Einhalt gebietet. Vgl.

488

kümmerlicher, schwacher. Vgl.

489

völlig auf den Kopf stellen. Vgl. ;

490

Gegenteil. Vgl.

491

Ps 24,7.9.

492

Geschütze, Feuerwaffen. Vgl.

493

Rüstung. Vgl.

494

Belastungen, Beschwernissen, Leiden (als Teil eines Lebens in der Nachfolge Christi). Vgl. Mt 10,38; 16,24.

495

ihrer (Genetiv Plural), scil. der Mittel. Vgl.

496

verpflichtet. Vgl.

497

Arznei, Heilmittel. Vgl.

498

anwenden, gebrauchen. Vgl.

499

sich der Arznei bedienen, sie anwenden. Vgl.

500

es vertrauensvoll Gott überlassen.

501

wie er (Gott) das Geschick des Kranken lenke, wie er es füge.

502

Vgl. Act 23,10.17.

503

bereits. Vgl.

504

sehr. Vgl.

505

one noth = nicht erforderlich, unnötig. Vgl.

506

zu wiederholen. Vgl. Art. erholen 1), in: DWb 3, 853.

507

die wir und die uns in der Frage der Notwehr unterstützt haben, mit denen wir ... gleiche Interessen verfolgt haben. Vgl.

508

Vgl.

509

Vgl. Anm. 203 zum lateinischen Text.

510

geradezu gegenteilig, entgegengesetzt. Vgl.

511

heimtückischen Menschen. Vgl.

512

Vgl. Anm. 204 zum lateinischen Text.

513

(beide Parteien) in Grenzen halten, (beiden) Einhalt gebieten. Vgl. den lateinischen Text. Alternative Deutung: die Extreme vermeiden, nach keiner Seite das rechte Maß überschreiten. Vgl.

514

gleichermaßen. Vgl.

515

hingehen zu lassen, es von ihnen geduldig zu erleiden. Vgl.

516

törichten Maulhelden. Vgl. ;

517

ohnedies. Vgl.

518

Vgl. Anm. 2016 zum lateinischen Text.

519

wenn es um unsere Verhältnisse noch so bestellt wäre. Vgl. die sprichwörtliche Redensart aus einem andern Faß laufen u. ä. im , bes. 1359, und

520

sich festsetzen (möchte). Vgl.

521

in die Zähne spotten = frech entgegentreten. Vgl.

522

Schmähung, Beschimpfung. Vgl.

523

wenig. Vgl.

524

zu wehren, abzuhelfen, entgegenzutreten. Vgl.

525

anderweitige Unzuträglichkeiten, Verdrießlichkeiten. Vgl.

526

die hier einschlägig sind, hierzu passen. Vgl.

527

angewandt.

528

Vgl. I Makk 1,43-2,48.

529

Vgl. II Reg 9f, ferner

530

des gemeinsamen Auftrags, der gemeinsamen Bestimmung. Vgl. ;

531

Vgl. I Sam 14,1-46.

533

Vgl. I Reg 15,13.

534

durfte.

535

Vgl. Cassiodor, Historia ecclesiastica tripartita IX, 30 (PL 69, 1144–1147).

536

genötigt, gedrängt. Vgl.

537

Vgl. Euseb, Kirchengeschichte IX, 8,2 (PG 20, 815f; GCS 9/2 [Euseb II/2], 820,25–822,6).

538

Vgl. Vgl. Euseb, Kirchengeschichte X, 9,1–5 (PG 20, 901–904; GCS 9/2 [Euseb II/2], 898,29–900,23).

539

zunächst Stallmeister, später Befehlshaber des Heeres.

540

Vgl. Anm. 215 zum lateinischen Text.

542

leidenschaftlich, ungestüm, heftig. Vgl.

543

Hinweis auf die Abfassung des Textes in der Passionszeit/Karwoche.

544

zuspitzen. Vgl.

545

nämlich Verfolgung und Tod. Vgl. Mt 5, 10-12; 23,37; 14,3-12; 27,27-50; Act 7,52-8,3.

546

verweigert. Vgl.

547

es auf uns abgesehen hat, uns bedrängt, uns angreift. Vgl.

548

vernachlässigen, gefährden, drangeben. Vgl.

549

Vgl. Röm 14,10.

550

sicherlich, gewiss. Vgl.

551

Vgl. Lk 23,34.

552

Vgl. Joh 15,22.24.

553

ohnedies.

554

kennen (in Analogie zu nescire gebraucht).

555

Lk 13,27. Die Parallelstelle Mt 7,23 lautet in der Vulgatafassung: ... numquam novi vos, discedite a me, qui operamini iniquitatem.

556

Lk 13,27; vgl. Mt 7,23.

557

halbwegs eingestehen, einigermaßen zugeben. Vgl. ;

558

unterdessen. Vgl.

559

gehabt.

560

ohne zu zögern, ohne Bedenken. Vgl.

561

Mt 25,40.

563

Vgl. Lk 23,27.

564

Vgl. Mt 27,55f; Mk 16,8.

565

Vgl. Mt 26,56.

566

abstreiten unter Eidesformeln. Vgl. Mt 26,69-75; Mk 14,66-72.

571

Einwilligung. Vgl.

572

Vgl. die Vorrede zum Augsburger Interim: [...] derhalben solcher spaltung nit statlicher dann durch den ordenlichen wege eines gemeinen christlichen conciliumbs füglich abgeholfen werden mocht, haben ir kayserliche maiestat auff gemeiner stende underthenig bitt und ansuchen nach viel gepflegnen handlungen sovil erlangt und erhalten, das letzlich ein gemein concilium in teutscher nation zu Triendt fürgenommen und angefangen worden. Darauff auch ir kayserliche maiestat in anfang dieses werenden reichstags mit gemeinen stennden dahin gehandelt und an inen vermügt, das sie den fußstapffen der hailigen vätter und eltern, so jhe alwegen in glaubenssachen ir zuflucht zu den heyligen concilien gehabt und sich dieselben weisen lassen, nachgevolgt und sich solchem angefengten concilio anhengig und underwürffig zu machen, auch desselben erorterung zu erwarten und zu geleben, gemainigklich bewilligt, und daneben irer kayserlichen maiestat gehorsamblich heimgestellt, auff christlich und gebürlich wege bedacht zu sein, wie mitler zeit, biß zu endung und außtrag des concilii, gemeine stennde gotseliglich und in guetem, friedlichen wesen beyeinander leben und wonen mochten, und niemandt wider recht und pillichait beschwerdt werde. Welche gemeiner stennde christenliche verwilligung des concilii sampt angehengter haimstellung ir kayserliche maiestat damalen von den stennden zu sondern gnaden angenommen und nochmaln annemen. [...] (Augsburger Interim, 28–30).

573

Vgl. Anm. 14 zum lateinischen Text.

574

Vgl. oben Anm. 44.

575

schlägt. In den Wind schlagen = beiseite wischen, unbeachtet lassen. Vgl.

577

Ps 109,17.

579

Vgl. Gen 4,5-8.13f.

580

Vgl. Mt 27,3-5.

583

Vgl. Mt 12,31f.

584

Vgl. oben Anm. 140 zum lateinischen Text.

585

Vorbereitung. Vgl.

586

Nach heutigem Sprachgebrauch erscheint die Verneinung überflüssig; die Konstruktion geht davon aus, dass die Leugnenden sagen: Wir haben nicht verfolgt.

587

ganz und gar, völlig. Vgl.

588

zusammenbrechen, verschwinden, zunichte werden. Vgl. ;

589

Vgl. Röm 14,10.

590

Vgl. II Kor 5,10.

591

ergehen, ausgehen.

593

d. h. Selbstmord begehen.

594

595

darüber einbüßen, opfern. Vgl.

596

Märtyrern. Vgl.

597

Vgl. Mt 5,10-12; 19,27-30.

598

Vgl. Joh 8,44.

599

600

Besserwisser. Vgl.

601

ihr Maß. Vgl.

602

gegen sich herbeiführen.

603

hin und wieder (räumlich verstanden) = hier und da. Vgl.

604

Luther führt in seiner Warnung an seine lieben Deutschen (1531) gegen Ende drei Gründe an, weswegen ein Christenmensch den Kaiser nicht in einem Krieg gegen die Protestanten unterstützen dürfe: 1. die Taufe verpflichtet zum Schutz des Evangeliums; 2. im Kampf gegen die Protestanten macht man sich der Greuel des Papsttums teilhaftig (Luther nennt besonders das lasterhafte Leben des Klerus, Habgier und Blutvergießen der Päpste; schlimmer noch falle die Irrlehre ins Gewicht, die die rechte Lehre und Gottes Wort verdamme und sich über Gott erhebe, daraus resultierten Ablass, Fegfeuer, Messe und Missbrauch des Abendmahlssakraments, Heiligenverehrung, Angstbeichte, Bann und Missbrauch des Gottesnamens, Reliquien, Wallfahrten, Zerstörung des Vertrauens auf Christus, Unbußfertigkeit); 3. man müsste all das Gute bekämpfen und zerstören, das durch das Evangelium bewirkt worden ist. (vgl. WA 30/III, 299-320).

605

Vgl. , 1-12, 157f (mit Anm. 1).

606

Vgl. Lk 22,53.

607

Vgl. Apc 13,16f; 14,9-11.

608

Vgl. II Thess 2,8.

609

da. Vgl. (vorhanden kann auch bedeuten: unmittelbar bevorstehend).

611

Vgl. Röm 10,9f; Jak 1,22.

613

Vgl. Mt 16,24-26.

614

bereits. Vgl.

615

Beschönigungen. Vgl.

616

damals, ehedem. Vgl.

617

Vgl. Jacobus a Voragine, Legenda aurea vulgo Historia Lombardica dicta, cap. CXLI (136), De sancto Mauritio et sociis suis [ed. Theodor Grässe, 2. Aufl. Leipzig 1850, S. 628–632].

618

allein in gemeine = nur allgemein, ohne genauere Angaben.

619

grundsätzliches, allgemeines. Vgl.

620

Mt 22,21.

621

wären, seien.

622

Vgl. Anm. 254 zum lateinischen Text.

623

zusammenschwören, verschwören. Vgl.

624

verweigern, versagen. Vgl. Art. weigern 1) und III.A.5.a.β), in:

625

Soldaten der Leibwache. Vgl.

626

ohne Scheu. Vgl.

627

Vgl. I Sam 21,2-10; 22,6-23, bes. V. 17.

628

Vgl. I Sam 22,18f. Doëg war ein Edomiter; zum Zusammenhang zwischen Edom und Idumäa vgl. Ernst Höhne, Art. Idumäa. in:

629

davonkämen. Vgl.

630

Von Desertion kann in einem Heer der Zeit allenfalls sehr bedingt die Rede sein angesichts der von den Landsknechten beanspruchten Vertragsfreiheit. Vgl. allgemein

631

deswegen erlitten. Vgl.

632

Befehlsgewalt ausüben. Vgl.

633

des geleisteten Eides, der eingegangenen Verpflichtung. Vgl. Zum Sachverhalt vgl. Anm. 259 zum lateinischen Text.

634

Glaubensverräter. Vgl.

635

Vgl. Mk 3,28f; Mt 12,31f; Lk 12,10 und oben bei Anm. 588.

636

Prov 24,11f [Luther 1545].

637

schlichten, gewöhnlichen. Vgl.

638

Demnach, folglich. Vgl.

639

Vgl. Prov 24,12.

640

sehr.

641

lossein. Vgl.

642

Vgl. Mt 25,40.

643

Vgl. Ex 20,13; Dtn 5,17.

644

Vgl. Anm. 263 zum lateinischen Text.

647

besorgt, fürsorglich. Vgl.

648

von hier. Vgl.

649

zur Kenntnis gebracht, enthüllt. Vgl.

650

Vgl. Mt. 24,24.

651

Gemeint ist vermutlich der Auszug aus dem Leipziger Landtagsentwurf, vgl. , Bl. M 4v–N 3v

652

Gemeint ist wohl das Augsburger Interim, nicht der Leipziger Landtagsentwurf.

653

Zum Beispiel , , , , , , ; vgl. Joachim Mehlhausen,

654

Vgl. Anm. 268 zum lateinischen Text.

655

bringt dabei Opfer. Vgl.

656

Vgl. Jdc 4f, bes. 5,16-18.23. Vgl. die Randglosse zu Jdc 5,1 in der Biblia Germanica von 1545: Dis Lied wil so viel sagen / Das Gott hab den Sissera geschlagen durch die geringsten Leute in Jsrael / Das die geringen auch ein mal hoch vnd gros worden sind / da die grossen hohen Geschlecht Jsrael stil sassen / vnd sie verliessen in nöten. Das ist das newe das der HERR erwelet hat / Da sind die Bauren Jsrael prechtig vnd auch Herrn worden etc. (Volz, 459). Die Randglosse zu Jdc 5,16 (Warum bleibstu zwisschen den Hürten ...) lautet: (Hürten) Das ist / Du bliebest da heimen / ob du wol hortest das arme Heufflin zu felde blasen vnd hattest doch nahe zu jnen. (Volz 460).

657

Jdc 5,23.

658

ziemlich genau. Vgl.

659

Jak 5,16.

660

erlangt, an sich gebracht. Vgl.

661

ausmerzen, mit der Wurzel entfernen. Vgl.

663

Bewahrung. Vgl.

664

Bedrängnisse. Vgl.

665

leben, sich befinden. Vgl.

666

ohne. Vgl.

668

Vgl. II Reg 19,31.

669

So werden allenfalls wir selbst uns nun um so schneller darunter (unter das Joch) bringen, wenn wir darangehen, die Übriggebliebenen, die (in der Wahrheit) beständig sind, zum Nutzen unserer Feinde zu bezwingen.

670

wie stark zu befürchten ist. Vgl.

671

nicht wenig, erheblich.

672

unmittelbar drohender, ernster (?).

674

um noch unschuldig zu sein, als dass ihr noch unschuldig sein könntet.

676

ihnen bisher niemals ernsthaft entgegengetreten seid. Vgl. . Vgl. Joh 10,1–16.

677

davon Abstand nehmen. Vgl.

678

in Ruhe und Sicherheit.

679

davon abwenden, keinerlei Anteil daran nehmen. Vgl.

680

zufügen, antun. Vgl.

681

in die Umstände zu fügen. Vgl.

682

Sprichwörtlich: Man wird ihnen die Kopfläuse mit Knüppeln vertreiben = sie auf grobe Art mit den Tatsachen bekannt machen. Vgl. ;

683

Konjunktiv zu gelten; als ob es ihn allein anginge. Vgl.

684

foltern. Vgl.

685

zustößt, widerfährt. Vgl.

686

Zumal, da ja. Vgl.

687

Vgl. I Sam 2,6.

688

Vgl. Ps 50,15.

689

Vgl. I Petr 4,17f.

690

gekommen sieht. Vgl.

691

Vgl. II Reg 19,35f.

692

Vgl. Jdt 7-16.

693

Vgl. II Reg 7,6f.

694

Vgl. Ex, Jos, Jdc.

695

Vgl. Jes 59,1; 46,4.

696

verzärtelten, das Leiden scheuenden. Vgl.

698

hingeben. Vgl.

700

Vgl. Lukian von Samosata, Demosthenis encomium, 6. Im Jahre 1533 erschien in Hagenau in der Offizin von Johann Setzers Erben: ENCO | MIVM DEMO | sthenis ex Luciano iam pri= | mum uersum & aeditum, | authore [...] (VD 16 L 2984), allerdings ist dort der Ausspruch des Demosthenes wie folgt wiedergegeben (Bl. B 2v–B 3r): Omnes homines natura morti obnoxii sunt, etiamsi quispiam conetur se inclusum in caueam seruare. Vgl. auch

701

ohne.

702

loswerden, davon befreit werden. Vgl.

703

Vgl. Mt 19,27-30.

704

Die Ausführungen entsprechen etwa der stoischen Ethik; vgl. Brad Inwood,

705

bemühen, befleißigen. Vgl.

706

anbefehlen, anvertrauen, vertrauensvoll überlassen. Vgl.

707

Vgl. I Kor 15,58.

708

Vgl. Mt 28,20; 16,18.

710

Vgl. Röm 14,8.

711

Vgl. II Kor 4,17f.

712

damit beschäftigen, dafür sorgen. Vgl.

715

Vgl. Röm 8,18.

716

führen. Vgl.

717

Vgl. Ps 42,4; 79,9f; 115,1-3.

718

Vgl. Apk 22,20.

719

Vgl. Jes 42,8.

720

Vgl. Mt 16,18.

721

Vgl. Lk 21,33.

723

Vgl. Anmerkung 303 zum lateinischen Text.

724

Vgl. Anmerkung 304 zum lateinischen Text.

725

, geboren 1497 in , wurde am 19. April 1522 in zum Priester geweiht; nach Antritt einer Stelle in Delitzsch schloss er sich der Reformation an und wurde am 12. Juni 1525 an der Leucorea immatrikuliert. Vor seinem Wechsel nach 1531/32 war er anscheinend Schlossprediger in , 1531/32–1559 Oberpfarrer an St. Johannis in , wo er am 25./29. April 1559 starb; vgl. ;

726

Vgl. Anmerkung 306 zum lateinischen Text.

727

Vgl. Anmerkung 307 zum lateinischen Text.

728

Vgl. Anmerkung 308 zum lateinischen Text

729

, geboren am 24. Juni 1514 in als Sohn des Goldschmieds und Malers und dessen Ehefrau , bezog nach Schulbesuchen in , , , , und die Universität ; zunächst Privatlehrer, dann Lehrer in , wurde er am 30. April 1540 von ordiniert und hatte von 1540 bis zu seinem Tode am 18. März 1578 die Stelle des Oberpfarrers an Heiliggeist in inne; am 25.10.1541 hatte er sich mit († 1566) verheiratet, am 03.11.1567 ehelichte er ;

730

Vgl. Anmerkung 310 zum lateinischen Text.

731

Heinrich Gercken wurde anscheinend 1547 der erste evangelische Pfarrer in der Neustadt; vgl. [mit Bezug auf Hoffmann, Magdeburg, II (1847), 94, der allerdings als Vornamen Nicolaus angibt, vermutlich ein Versehen wegen der Kirche St. Nicolai].

732

entstammte dem Magdeburger Patriziat, im Frühjahr 1535 immatrikulierte er sich an der Universität , um 1547/48 wurde ihm auf Vorschlag eine Theologieprofessur in angeboten; weil er jedoch fürchtete, die Doppelbelastung – die Professur war mit einem Pfarramt verbunden – werde ihn gesundheitlich überfordern, verzichtete er und blieb Diakon an der St. Ulrichskirche in seiner Heimatstadt , wo er am 13. April 1550 starb. Er war mit seit seiner Wittenberger Zeit gut bekannt; ob er mit ihm oder auch verschwägert war, ist fraglich. Vgl. , passim.

733

Propagandisten. gebraucht den Ausdruck im Hinblick auf die Interimsadvokaten mehrfach in einem Brief vom 18. Februar 1549 (an Michael Coelius?), vgl.

734

zuvor.

735

Vgl. ENARRA= | TIO 53. CAPITIS ESA= | iæ prophetæ ex prælectionibus | Reuerendi patris , summa fide & diligen= | tia collecta per M. Georgium | Rorarium, anno 1544. & nuc | (hoc 1550. anno) primum in | lucem ædita. | IMPRESSVM MAGDE= | burgi per . (VD 16 L 4543). Der Oktavdruck enthält auf den 18 Seiten ♣ 2r bis A 2v [darauf folgt B 1r] eine Vorrede Tuchers, datiert auf Januar 1550.

736

Vgl. Anm. 314 zum lateinischen Text.

738

Vgl. Joh 8,51f.

739

gehabt (hat).

740

Der deutsche Psalmtext entspricht der Fassung der Biblia Germanica von 1545.