A 1v Kurtzer begriff oder inhalt dieses Buchs.
Wenn die hohe Obrigkeit sich vnterstehet, mit gewalt vnd vnrecht zu uerfolgen,
nicht so fast die Personen jhrer vnterthanen, als in jhnen das Goͤttliche oder
natuͤrliche Recht, rechte Lere vnd Gottesdienst auffzuheben vnd
auszureuten,
so ist die vnter Oberigkeit schuldig, aus krafft Goͤttlichs befehls, wider solch
der Obern
fuͤrnehmen sich sampt den jhren, wie sie kan, auffzuhalten.
Gegenwertige verfolgung, so wir jtzund leiden von vnsern Obern, kumpt
anfenglich
her, wird sonderlich gemeint vnd gereicht zu vnterdruͤckung vnser
waren
Christlichen Religion vnd Gottesdienst, auch zu widerauffrichtung des
Babsts luͤgen vnd greulichen abgoͤtterey etc.
Derhalben ist ein Radt allhie vnd ein jede Christliche Oberigkeit schuldig von
Gottes wegen, sich sampt den jhren darwider zu behuͤten vnd zu bewaren.
Das erste stuͤck dieser summen beweisen wir mit starckem grunde aus
Goͤttlichem wort im
andern teil dieses Buchs.
Das ander stuͤck fasset zwey ding. Erstlich: das vnsere Kirchen allhie mit
warer Christlichen
Religion vnd Gottesdienst versehen sein. Des thun wir
allhie vnsere bekentnis
fuͤr vns vnd vnsere gantze Christliche Gemeine,
wel
che sich
zeucht auff die Artickel der Augspurgischen Confession im ersten
teil dieses
Buchs. Darnach: das gemeldet wird, wie vns gegenwertige
verfol
gung
anfenglich herkome, sonderlich gemeint werde vnd gereiche zu
vnter
druͤckung vnser waren Christlichen Religion vnd zu
widerauffrichtung des
Babstumbs etc. Wiewol vns des aller Menschen gewissen
genugsame
zeug
nis geben, so hat doch auch ein Ehrbar Radt in seinen
voͤrigen vnd jtzigem
ausschreiben vnd wir allhie in dem vnsern hyn vnd wider gewisse zeugnis
hieuon
angezogen, dabey es jha zu greiffen.
Aus oberzeletem grunde werden darnach genumen wichtige vrsachen zu der
vermanung, welche wir thun im dritten vnd letzten teil dieses Buchs, nemlich
warumb die Christen nicht koͤnnen noch sollen den Feinden wider vns
einige
huͤlffe odder beystand thun, ja auch vns nicht on jhr beystand
huͤlfflos lassen.
Desgleichen das sie Gott trawen vnd vnuorzagt
sein sollen, gegenwertige
ver
folgung des heiligen Euangelij vnd
vnsers Herrn Christi selbs, beide: zu leiden
vnd auch der zu wehren, ein
jglicher nach seinem beruff vnd vermuͤgen.
A 2r Vorrede.
Nachdem Gott verheissen, in den letzten zeiten zu offenbaren vnd zu toͤdten
durch den Geist seines mundes den Menschen der Suͤnden, das Kind des
verderbens, welcher im
tempel Gottes sitzen vnd regieren wuͤrde, wie denn
der Antichrist zu gethan,
so hat er aus sondern grossen gnaden eben zu
diesen vnsern zeiten in Deudschem
Lande solchs angefangen vnd darzu
er
wecket den teuren mann , gleich als den dritten
Eliam, durch
jhn auch die gantze heilige Christliche Lere, welche vnter
dem Babstumb fast
verloschen vnd verderbet gewesen, widerumb an tag vnd zu
rechte zu bringen.
Do jhn nu Gott zu solchem hohen werck erwelet, so hat er jhn auch solchs
auszurichten begnadet vnd geruͤstet mit trefflichem verstand der Heiligen
Schrifft, mit einem sondern starcken glauben vnd
vnerschrockenem hertzen
wider alle gefehrligkeit, mit lebendiger krafft,
beide: zu leren vnd zu straffen,
mit ernstem brennenden eiuer vmb Gottes
haus vnd ehre wider den Babst
vnd alles Gottlos wesen. Hat jhm weiter ein
grossen zufal gemacht im
mehren teil des Roͤmischen Reichs, auch in etlichen
andern Koͤnigreichen
vnd Landen, vber jhm vnd der gantzen A 2v sachen
herlich vnd gewaltig
gehalten bis an sein letztes ende. Vnd in summa sind alles eitel Gottes
wunderwerck gewesen, damit der diese Gottessachen geluͤcklich
an
gefangen, viel geluͤcklicher fortgesatzt vnd letzlich auffs
aller geluͤckseligste
hinausgefuͤret hat wider alles der Welt vnd
hellischen pforten grimmiges
wuͤten vnd toben.
Wie denn nu Gott diesen seinen Propheten mit viel schoͤnen herrlichen
zeug
nissen vnd geluͤcklichem fortgang in seinem beruff hat
gezieret, also ist das,
wie jtzund folget, nicht fuͤr der wenigsten wolthat vnd wunder eins zu
ach
ten. Do es sich zur zeit mit jhm vnd dieser gantzen Lere etwan
ansehen lies,
gleich wie auch fast jtzund, das es gantz vnd ghar mit jhr aus
were, weil
nem
lich ein kleines schwaches heufflein waren
derjenigen, die dieser als einer erst
angehenden sachen beifielen, dargegen aber
viel grosser vnd gewaltiger
Fein
de, die sich auch hatten vereinigt, nicht
abzulassen, bis sie die Key. Maye.
vermochten, jhrem grimmigen zorn folge zu
thun, sich auch oͤffentlich
ver
nehmen liessen, Land vnd Leut, gut
vnd blut dranzusetzen, damit diese Lere
widerumb ausgereutet
wuͤrde. Jnndem nu die sach also am aller
gefehrlich
sten stund,
sihe do gibt Gott wuͤnderlich gnad etlichen wenig Fuͤrsten vnd
Stedten, das sie ein kurtze summa der Lere, welche Gott durch Lutherum
wi
der an tag bracht, artickelsweise verfasset, selbs in eigner Person
mit grosser
A 3r jhrer gefehrligkeit fuͤr dem gantzen gesessenen Radt des heiligen
Roͤmischen Reichs vberantworten vnd so viel
ausrichten mit dieser blossen
bekentnis der Goͤttlichen warheit, die
armen Schefflein, das sie damit den
reissenden Wolffen alsbald den rachen vnd
maul verstopfften vber aller
Menschen gedancken.
Denn da auch jhren Theologen aufferlegt vnd befohlen ward, ein
wider
legung zu stellen solcher Lutherischen Lere vnd bekentnis, haben sie sichs
zwar vnterstanden, jedoch schwerlich vnd verzagt genug,
sonderlich aber so
vngeschickt vnd on allen grund Goͤttliches Worts, das,
do man sie fuͤr den
Stenden des Reichs nur einmahl obenhin verlesen hatte vnd jederman einer
starcken verlegung der offt vnd hochbeschuͤldigten Lutherischen ketzereyen
nu
gewertig war, sie genugsam bezeuget hat, wie ghar ein vngegruͤndte Lere
der Papisten Lere sey. Darumb sie sich auch hernach widder hoͤren noch
sehen hat duͤrffen lassen, wie viel die vnsern
darumb angesucht vnd gebeten
haben. Vnd do jhre Fuͤrsten vnd Herrn sichs
selbs geschemet vnd darumb
zornig gewesen, haben die guten
Baals-Priester jhnen frey bekennet, das
des Lere nicht koͤnne mit Gottes Wort verlegt werden, aber aus
der
Veter Schrifften moͤchte man es thun koͤnnen.
Dis vnd viel anders dergleichen ist warhafftig also ergangen zu auff
dem Reichstag, fuͤr 20 jharen
gehalten, wie denn A 3v solchs menniglich
weis, wer dazumal bey dem handel gewesen oder derselben vnd
andern
schrifft daruon gelesen hat, wie ein jeder weiter sehen mag im Buche D.
Mar.,
welchs er daruon zur warnung geschrieben hat an seine liebe
Deudschen.
Wie nu von anfang der sachen des
Lere fuͤr feste vnd
vnwidderleg
lich bestanden ist, also ist sie
beide, in demselben Reichstag vnd hernach in
allen andern, auch in
disputation vnd gesprechen bestanden, vnd bestehet
noch wol fuͤr vnd
fuͤr durch gewisse zeugnis vnd grund Goͤttlichs worts.
Es gehoͤret sich aber nicht, Gottes wort mit der faust zu uerantworten; weil
es
aber jtzund geschicht, damit ist aus der warheit noch nicht luͤgen
worden,
gleich als muͤste bey der warheit auch allzeit der leibliche sieg
widder
weltli
chen gewalt sein. Das wissen wir alle beiderseits
anders an den Exempeln der
lieben Propheten, Christi, seiner Aposteln vnd
Marterer, welche in gleicher
sachen gleich mit vns haben muͤssen
fuͤr der Welt vnrecht haben vnd
vnter
liegen. So wissen wir auch
hierin vns zu erinnern Gottes selbs eigen
ord
nung, da er vns in
leiden, Creutz vnd Tod vnter vnrechtem gewalt wil dem
ebenbild seines Sons
ehnlich haben. Derhalben duͤrffen die widersacher
sichs nicht fast hoch rhuͤmen, das sie des Lere, do sie mit grund
Goͤttlichs Worts nicht kund haben, nu mit dem schwerd haben widerleget
vnd wir darumb nu dester mehr
A 4r vngerecht sein muͤssen, weil sie allen
gewalt vnd vberhand
haben. Es sollen auch die frummen Gottsfuͤrchigen
sic A. sich
darumb nicht ergern odder auch kuͤnfftig an dieser Lere ghar
verzagen.
Gott hats allezeit also gehalten, wenn die Propheten, Christus vnd die
Apo
steln, auch andere Christliche Lerer nach jhnen, ytzund gleich
vnterdruͤckt
vnd getoͤdtet sind gewesen, do hat jhre Lere erst
angefangen, recht
erfuͤrzu
brechen, vnd sie sampt der Lere
ein groͤssers ansehen vnd zufal gewunnen
denn bey jhrem leben. Denn darzu hat Gott seine Propheten vnd
Apostel
al
weg vnd ye gesetzt, wie Christus spricht, das sie hingehen vnd
frucht
brin
gen, vnd jhre frucht sol bleiben, das ehr auch in schwacheit krafft, leben im
sterben, in schanden ehre
wircke, vnd indem die menschen sein Wort vnd
Namen gleich gedencken
auszureuten, ers eben jhnen zu trotz vnd zu
schan
den anfehet zu
pflantzen.
Dem nach, ob nu der gleich auch
tod ist, so lebt er doch noch
jmer
dar, vnd das werck, das Gott durch jhn
angericht hat, ob es gleich jtzund auch
scheinet, als sey es fast damit aus, so
wird es doch bleiben bis an Juͤngsten
tag vnd ewiglich vnd noch
weiter vmb sich greiffen, in mehr Land vnd
Voͤl
cker komen,
darwider der Antichrist, der Babst, sich seines schadens nimer
erholen wird,
noch zu vorigen seinen krefften komen, wie Daniel,
Pau
lus vnd Joannes in seiner offenbarung A 4v jhm verkuͤndigen, wie hoch
er sich des jmmer vnterstehen
wird.
Nu aber ist gleichwol das war: Wie zu
die bekentnis der Lere , welche ist die Lere Christi, fuͤr dem gantzen
Roͤmischen Reich erstlich
vberreichet ist mit grossen Gottes gnaden vnd
preis deryenigen, welche die
bekentnis dazumal gethan haben, also haben sie
jtzund viel vnser Deudschen
Fuͤrsten vnd Stende eben zu widerumb hinweggeworffen vnd
ver
leugnet durch einen schrecklichen zorn Gottes mit vnaussprechlichen
suͤnden
wider jhr eigen gewissen, vmb welcher suͤnden willen, wie
sie oͤffentlichen
geschehen, also solte darumb ein jtzlicher von
seinem Pfarrhern vnd sie
samptlich von den fuͤrnemesten Lerern der
Kirchen oͤffentlich gestrafft
wer
den, das sie ernstliche busse
theten vnd dieselbige oͤffentlich wider
bewi
sen. Welches, dieweil es nicht geschicht, so ist auch keiner gnaden vnd
lin
derung der straffen bey Gott zu hoffen Vnd wird die plage nicht
auffhoͤren
werden an den Stemmen der Fuͤrsten, vnd zwar an dem gantzen Deudschen
Lande, welches zum teil die warheit verfolget, zum teil jhren Herrn nach
fallen lest vnd verleugnet, odder doch zu solchem abfal vnd verfolgung
stil
sitzet vnd schweiget.
Jst aber das nicht genugsam von den Artickeln der Augspurgischen
Confes
sion gefallen, da man sich sampt der Lere vnd vnterthanen dem kuͤnfftigen
Concilio vnterwoͤr-B 1rffig gemacht hat, desselbigen beschlusses zu
gele
ben, welches Concilium dieyenigen halten werden vnd sollen, die in dieser
sachen part, feinde vnd oͤffentliche verfolger sind. Desgleichen da man den
feinden ein Interim zu stellen heimgeben hat, vnd noch darzu, da es zu
augenscheinlicher vnterdruͤckung dieser
bekentnis vnd Lere Christi vnd zu
widerbringung des Antichrists gestellet ist,
zu bestetigung desselben vnd
merglicher beschwerung aller fromen Christen solchs
bewilligt vnd
vnter
schreibt. Was gibt auch zu bedencken, das man der
Augspurgischen
Confes
sion so ghar nimer gedenckt odder gedencken
darff, wider muͤndlich noch
schrifftlich, ja das man mit namen vnd schein
der Mitteldinge vnd
Bebsti
schen Caeremonien beide, namen vnd das ansehen
der Augspurgischen
Con
fession vnd lere, mit vleis vnterdruͤcket?
Das auch etliche den auserweleten
wergzeug Gottes , durch welchs dienst vns Gott zu
sol
cher erkentnis wider bracht vnd aus der Babilonischen
gefengnis des
Anti
christs erloͤset hat, den feinden damit zu hofiren, lesterlich schmehen,
darzu die rechten Christen dem Antichrist
wissentlich widder vnterwerffen?
Diese stuͤck vnd viel andere mehr, wie sie in der warheit nichts anders
sind
denn ein verleugkung der Augspurgischen Confession vnd mit derselben
auch
Christi des Herrn selbs, also nemens Babst, Bischoffe,
Fuͤrsten B 1v vnd jhr
gantzer hauffe nicht anders an, vnsere armen
Kirchen, sonderlich die
auslen
dischen, koͤnnens auch nicht anders
verstehen. Dardurch nu viel guthertziger
Menschen verursacht werden, diese
heilsame Lere des Euangelij auch
fahren
zulassen, die Feinde aber werden
mehr verstockt vnd zu lesterung derselben
vnd hefftiger verfolgung der
armen bestendigen Christen gewaltiglichen
ge
stercket.
Wiewol nu dieselbigen Stende vnd alle, die jhnen in diesem fall zugethan
sind,
die Augspurgische Confession warhafftig verwerffen vnd mit dem
Anti
christ huren, derwegen jhn denn auch Christus Euangelion vnd was sie
dar
uon
noch vermeinen zu haben, eben so wenig nuͤtz ist, weil sie nicht
ernstli
che busse thun, als er nutz ist den andern hurern dieser Welt,
so sind doch
gleichwol noch vberig etliche wenig vnd geringe Stende, auch vnter den
abtruͤnnigen
etliche bestendige frumme Christen, welche neben vnd mit vns
noch bleiben
an der reinen Lere, vnbefleckt von den mahlzeichen des Babsts,
vnd bekennen vnsern lieben Herrn Christum gleich wie der
Schecher am
Creutz. Ehr, der Herr Christus, stehet am Creutz, vnd wir mit jhm.
Vnter denselben bekennern weil nu auch ist ein Ehrbar Radt vnd Christliche
Gemeine dieser vnser Stad, also das etliche Feinde sich selbs vernemen lassen,
wir sein die vberbleiblinge von der Augspurgischen Confession, welchen sie
nu auch leichtlich
raten wollen, so er-B 2rkennen wir vns dem nach fuͤr
Gott vnd der
gantzen Christenheit schuldig, sonderlich dieweil wir noch
durch Gottes verleihung zu Gottes ehren vnd der gantzen Kirchen trost etwas
frey reden
koͤnnen, das wir offt genanter Lere des heiligen Euangelij, durch
vns widerumb offenbaret,
vnd der Augspurgischen
Confes
sion ein oͤffentliche zeugnis geben
vnd durch den druck liessen ausgehen,
damit Gott hierin sein ehre gegeben vnd
die armen vnterdruͤckten Christen
sehen muͤgen, das solche
bekentnis noch nicht gantz verloschen vnd noch ein
kleines heufflein auch hie
ist, das es noch in dem mit jhn helt. Chistus
wolle weiter vns sampt jhnen seinen Geist, gnade vnd
stercke mitteilen, zu
uerharren bis ans ende vnd diejenigen, so abgewichen vnd gefallen sind,
gnediglich wider
bringen! Amen.
Hierauff wollen wir nu in dieser vnser gegenwertigen schrifft erstlich kurtz
widerholen (aber jtzund nicht grund vnd beweis einfuͤren) ein kurtze summa
vnser Christlichen Lere, darunter auch die Artickel, so
sonder
lich ernewet hat vnd in der Augspurgischen Confession verfasset
sein; mit
vntergezelet werden sollen als recht Christlich, welche die gantze
Christliche
Kirche der lieben Propheten, Aposteln, etlicher fuͤrnemen
Concilien, Veter,
Lerern vnd zuhoͤrern alweg mit vns helt vnd gehalten
hat, in dem sie bey
dem reinen einfeltigen Gotteswort bliben sind, wie
solchs bis daher nicht hat
moͤgen anders mit grund vnd warheit
dargethan
gethan
nur in der Kustode B 2r. B 2v werden vnd fort
niemand anders wird thun koͤnnen.
Dargegen wollen wir zuweilen setzen, wo
von diesem reinen einhelligem verstand
Christlicher Lere vnd bekentnis
ab
gewichen sind Papisten, Jnterimisten
vnd Adiaphoristen, desgleichen
Wider
teuffer, Sacramentirer vnd was
mehr irriger Geister sind, von welchen allen
wir vns mit Lere, bekentnis vnd mit
wercken gentzlich absundern.
Zum Andern, so wollen wir in diesem Buch vnser vnd der Christen nodturfft
nach klerlich vnd gruͤndlich beweisen, wie ein jtzlich Christliche
Oberkeit
schuldig ist, vber dieser reinen Lere zu halten, also wenn gleich die hoͤher
Oberkeit darwider ist vnd die
Kirchen, so Gottes Wort rein haben, mit gewalt
zwingen wil, die erkante warheit
zu uerlassen vnd Abgoͤtterey anzunemen,
das alsdenn auch die vnter
Oberkeit schuldig sey, sich sampt den jhren wider
solchen vnrechten gewalt zu
entsetzen.
Zum dritten wollen wir ein vermanung thun an alle Gottsfuͤrchtige Oberherrn
vnd Vnterthanen mit anzeigung warer bestendigen vrsachen, warumb sie
vn
sern verfolgern keine huͤlffe noch fuͤrschub widder vns thun koͤnnen on
gros
se schreckliche sunde, auch
nicht bey Gott on schuld sein werden, so sie jhre
huͤlffe von vns
abziehen werden vnd vns nicht helffen retten, was auch jhnen
selbs vnd jhren
nachkomen fuͤr gefahr drauff stehe zu B 3r zeitlichem vnd
ewigen verterben, nicht allein so sie vns huͤlffen verterben, sondern auch
so
sie vns gar verlassen wuͤrden.
Diese drey stuͤck, welche wir vnsers von Gott befohlnen ampts halben gar
nicht vmbgehen koͤnnen, wollen wir mit Gotts huͤlffe also handeln, das
wir
niemands Person, er sey hohes oder nidriges standes, begeren zu schmehen,
wollen der Personen noch darzu so viel verschonen, als wir on
verdruͤckung
des verstandes inn dieser noͤtigen sachen jmmer thun koͤnnen.
So aber vber diesen vnsern vleis vnd meinung sich noch jemands beduͤncken
lest, es werde jhm oder andern zu nahe geredt, der odder dieselbigen
wol
ten auch widerumb betrachten, gleich wie
jhnen gebuͤret hette in jhrem ampt
zu thun, das vns also in dem
vnsern gebuͤret, Gottes ehre hoͤcher vnd mehr zu
achten denn der
Menschen ehre, das zeitliche dem ewigen fuͤrzusetzen, das
auch Gott mehr gelegen sey an wenig seinen Christen denn an dem
andern
gantzen Gottlosen hauffen dieser Welt mit allem demjenigen, das sie hat
vnd
ist, vnd wir derhalben jhnen nach nicht koͤnnen auch vnserm beruff
zuwider
handeln oder denselben liegen lassen vnd
verseumen.
B 3v Heuptstuͤck Christlicher Lere.
Wir wollen auff dis mal die gantze Christliche Lere kuͤrtze halben teilen
in
vij Heuptstuͤcke odder Capittel:
1. Von Gott vnd von vnterscheid der Personen in Goͤttlichem wesen.
2. Von der Schepffung vnd von der Suͤnden vnd woher sie komme vnd was
Suͤnde sey.
3. Vom Gesetze vnd von guten wercken.
4. Vom Euangelion vnd von der Rechtfertigung.
5. Von den heiligen sacramenten.
6. Von der Kirchen vnd Kirchendienern vnd vom gewalt derselbigen.
7. Von Weltlichem vnd Haußregiment, auch vonn yhrem gewalt.
B 4r Vrsach, warumb die gantze Christliche Lere kurtz zu fassen also mag
geteilet werden, ist diese:
Alles was wir von Gott wissen vnd leren, das ist entweder von seiner natur
vnd wesen oder von seinem willen. Vnd hat Gott sich also offenbaret vnd zu
erkennen geben zum teil durch die Schoͤpffung vnd zum teil durch das
muͤnd
liche Wordt, allermeist darumb, das er jhm alweg ein
Kirche samle vnd
zeu
ge durch das ampt vnd werck des Gesetzes, Euangelions
vnd der Sacrament,
welche er den Menschen selbs auszuteilen befohlen hat, die
ordentlich darzu
beruffen werden. Vnd dieser vrsachen halben, nemlich jhm ein Kirchen zu
zeugen, hat Gott
auch fuͤrnemlich eingesetzt vnd geordnet den Ehestand oder
Haushaltung
vnd das Weltliche Regiment, welche beide derhalben auch
fuͤr
nemlich darzu gericht sein sollen vnd dienen, das Gott
seine Kirche gebawet
werde, vnd wo sie solchs mit jhrem ampt nicht
koͤnnen bey jederman
aus
richten, das sie doch bey denselben
ein eusserliche zucht erhalten vnd
erbar
keit fordern.
Weil wir vns aber hie allein fuͤrgenomen haben, zu ertzelen ein kurtze
blosse
summa der fuͤrnemesten Artickel Christlicher Lere, als zu einer
bekentnis
vnsers glaubens vnd vnser gantzen Christlichen Gemeine, so wollen wir
auff
dis mahl ein jeden Christlichen B 4v Leser auff die Schrifften
vnd anderer
seines gleichen reinen Lerern gewiesen haben, aus
densel
ben dieser
Artickel vnd bekentnis weiter erklerung vnd gewissen grundt sich
zu erholen.
Doch sein wir auch selbs erboͤtig, so offt vnd viel von noͤthen,
dieser vnser Christlichen Lere vnd bekentnis bestendigen grund darzuthun
aus den schrifften der Propheten vnd Aposteln, desgleichen auch der ersten
Kirchen vnd fast allezeit etlicher rechtgleubigen einhelligen verstand vnd
meinung anzuzeigen.
C 1r Das Erste Capittel.
Von Gott vnd von vnterscheid der Personen in
Goͤttlichem wesen.
Hieuon halten vnd leren wir wider die alten vnd newen ketzereyen den
ein
feltigen vnd gewissen verstandt Goͤttlichs Worts, wie den vns auch
fuͤrhalten
die drey Symbola, das ist: die bekentnis des Glaubens
der Apostel, des
Con
cilij zu Nicaea, vnd des heiligen Bischoffs
Athanasij, nemlich das da ist ein
einiger warer Gott vnd drey vnterschiedliche
Personen, Vater, Sohn vnd
heili
ger Geist, eins einigen Goͤttlichen
wesens, gleich ewig, mechtig vnd herrlich.
Ferner gleuben wir, das der Sohn Gottes sey Mensch worden, empfangen
vom heiligen
Geist vnd geborn von der Junckfrawen Maria, das also vnser
lieber Herr Jhesus
Christus zugleich warer Gott vnd warer Mensch ist, in
welchem Leib vnd Seele mit
dem ewigen Wort des Vaters also
zusammen
komen vnd vereiniget sind in
einer Person, das durch diese vereinigung
Christus, das ist Gott vnd Mensch,
doch mit williger nidrigung vnd
eusse
rung seiner krafft,
warhafftig gelieden, gecreutziget, gestorben vnd begraben
ist, henunter in die
Helle gefaren, alles nach dem willen seines Himlischen
Vaters, am dritten tage
wider aufferstanden, auffgefaren ghen Himmel, sitzet
nu zur rechten hand des
Vaters, da er mit jhm regiret in gleicher Goͤttlicher
gewalt jmmer vnd
ewiglich, vnd am Juͤngsten C 1v tage wider komen wird
in seiner
herrligkeit, ein oͤffentlich vnd gemein gericht zu halten vber das
gantz Menschlich geschlecht, darzu er auch
alle todten wider aufferwecken
vnd fuͤrstellen wird vnd einem jglichen geben nach seinen wercken, das ist:
denjenigen,
so jhr leben gebessert vnd an seinen Namen gegleubt haben zur
vergebung der
Suͤnden, wird er vberreichen vnd zu besitzen geben das erbe
seines
vnd jhres Himlischen Vaters in ewigem leben. Die andern aber, so jhr
leben nicht
gebessert, noch vergebung der Suͤnden inn seinem Namen
ge
gleubt
oder empfangen haben, wird er mitsampt den Teuffeln verstossen in
abgrund der
Helle, zum verdamnis des ewigen tods.
Das Ander Capittel.
Von der Schoͤpffung vnd von der
Suͤnde. Woher sie kumme, vnd was
Suͤnde sey.
Auff das Gott sich aus seinem verborgen erfuͤr thete, geehret vnd
gepreiset
wuͤrde, hat er durch denselben seinen Sohn, vnsern Herrn Jhesum
Christum,
vnd mitwirckung des heiligen Geists im anfang geschaffen Himel vnd
Erden
vnd was drinnen ist, das Leib vnd Leben hat, sichtbar vnd
vnsichtbar ist, alles
aus nichte, da nichts zuuor gewesen ist, daraus ers
gemacht hette, allein durchs
Wort. Denn
Psalm. 33was er sprach, das geschach, was er gebot das stund alsbald da,
bleibt auch noch aus krafft desselbigen sprechens bis zu seiner
zeit, das ers
anders haben wil, vnd wie ers haben wil oder gehen lest.
C 2r Wiewol aber Gott dazumhal alles sehr gut erschaffen hatte, so schlug
doch alsbald das vngeluͤck darzu, nemlich die
Suͤnde vnd der Tod, nicht durch
Gottes willen oder
schoͤpffung, sondern durch des Teuffels vnd des Menschen
eigen willen vnd
werck. Denn da Gott beide, Teuffel vnd Menschen, ghar
herrlich erschaffen hatte
zu seinem selbs eigen Bilde, weise, gerecht, heilig,
zum ewigen leben vnd aller wolfart, hatte sie
auch begabet mit einem freyen
willen, guts zu thun nach allem willen Gottes, da
haben sie alsbald solcher
gaben des freyen willens mißbrauchet zum
boͤsen widder Gott vnd dardurch
sich selbs gantz verterbet, also das Gott
an solchem jhrem verterben keine
schuld vberall hat, hat sie nach seinem rath vnd gerechtem willen allein
las
sen
machen, was sie gemacht haben, sie nicht anders zu thun genoͤtigt oder
ge
zwungen. Vnd ist dieser fall in sonderheit mit dem Menschen also
zugangen:
Da vnser erste Eltern Adam vnd Eua sich haben bereden lassen vom Teuffel
durch
die Schlange vnd gessen von der frucht des verbotenen Baums, ist
Gott von stund an hefftig vber sie erzuͤrnet, hat sich mit
seinen gnaden vnd
beystand durch sein gerechtes gericht von jhnen abgewand,
durch welche
entziehung Goͤttlicher gnaden vnd beystands ist notwendig
alsbald erfolget,
das beyde, Menschen vnd andere Creaturen, welche vmb
des Menschen willen
erschaffen gewesen, an gaben abgenomen haben vnd in den
vberigen gaben
auch ein vnordnung vnd trennung entstanden ist. Auff das abnemen,
vn
ordnung vnd trennung der ersten gaben ist weiter von jhm selbs
erfolget das
wi
derspiel solcher gaben, sonderlich im Menschen. Zudem, da Gott dem
Teuf
fel nu auch mehr gewalt vber den Menschen vnd vber alle Creatur vnter
dem
gantzen Himmel C 2v zur straffe der Suͤnden eingereumet hat, hat
der
Teuf
fel beyde, der Suͤnden vnd des jamers, noch mehr gemacht,
auch leichtlich
nu gekundt, weil der Mensch in Gottes vngnaden vnnd verlassen an
Leib vnd
Seele sehr geschwecht gewesen, hat derhalben des Menschen verstand
noch
mehr verfinstert vnd jrre gemacht, das hertz wider Gott
angereitzt vnd
getrie
ben, andere natuͤrliche des Leibs kreffte
Gott vnd dem Menschen selbs mehr
vngehorsam vnd widerspenstig gemacht, auch
andere Creaturn befleckt vnd
den Menschen zu plagen vnd zu uerterben gebrauchet,
so viel jhm Gott
ver
henget hat. Also hat Gott die erste Suͤnde vnser ersten Eltern alsbald
gestraf
fet mit vielfeltigen andern Suͤnden, darin sie
alsbald gefallen sind. Jtem mit
des Teuffels gewalt, mit allerley plagen an Leib
vnd an Seele, entlich mit dem
zeitlichen vnd ewigen Tod.
Nach dem nu vnser erste Eltern dermassen durch jhren fall sind verterbet
ge
wesen vnd in elend geraten, so haben sie nachmals nicht bessere,
noch
ge
luͤckseligere Kinder zeugen koͤnnen, denn sie selbs
gewesen sind, sind also
jhre Kinder nach jhrem Bilde geborn, welchs des Teuffels
Bilde ist,
So weit, von einer Teufelsebenbildlichkeit des gefallenen Menschen zu sprechen,
gehen CA II und das Konkordienbuch nicht, vielmehr grenzt sich die
Konkordienformel sogar deutlich dagegen ab, vgl. FC I (Vom freien Willen),
. Auch die lateinische Version des Magdeburger
Bekenntnisses expliziert diese Auffassung an dieser Stelle nicht. vnnd
nicht mehr nach dem Bilde Gottes. Durch welche geburt die
vberigen
Gottes
gaben von der ersten schoͤpffung noch fortan jmmer
von einem auff den
an
dern mehr geringert worden sind.
Derhalben so werden nu alle Menschen, welche natuͤrlicherweise
von Adam
herkomen, in Suͤnden empfangen vnd geborn, sind vnter Gottes zorn, des
Teuffels, Tods vnd Hellen gewalt von wegen der Suͤnde vnser ersten Eltern
vnd von wegen
jhrer eigen Suͤnde, damit die natur verterbet ist, vnd ist one
ware
erkentnis Gottes, furcht, glauben, liebe Gottes vnd des nehisten, voller
eignen liebe, jrthumb, sicherheit, vnglauben, zweiffel, C 3r feindschafft
Gottes,
welche alle sich erzeigen vnd beweisen in gedancken, luͤsten, worten
vnd wercken widder Gott vnd seine heilige Gebot. Vnd in summa, so ist gar
nichts mehr an dem gantzen Menschen, wie er von Vater vnd Mutter
natuͤrlich
geborn wird, damit er Gott gefallen vnd recht dienen, zu
gnaden vnd ewigem
leben widerumb komen koͤnne.
Weltlichen kan er noch etlicher massen ein Ehrbars leben fuͤhren. Daher
viel
ehrbarer tapfferer leut vnd in gemein eine eusserliche, weltliche
zucht auch
vn
ter den Heiden vnd vngleubigen gewesen ist vnd noch etwa ein
wenig bleibt.
Wider diese Lere haben die Papisten fuͤrnemlich zwen grosse jrthumb:
Einer ist, das sie die angeborne gebrechen, mengel vnd boͤse neigung
nicht
wollen lassen fuͤr Gott Suͤnde sein, sondern wie sie daruon
pflegen zu reden,
sollen sie allein an vns ein straffe sein der ersten
Suͤnde vnser ersten Eltern,
dadurch wir wol zu Suͤnden geneigt,
aber selbs noch nicht Suͤnder sein, aber
wie ein zunder leichtlich
Suͤnde fangen koͤnnen.
Der ander jrthumb kumpt aus dem vorigen, das der Mensch dermassen noch
vnuerterbet vnd gut sey, das er gleichwol noch koͤnne aus natuͤrlichen
kreff
ten Gottes gebot halten, Gottes gnade vnd den heiligen
Geist verdienen de
, das ist: durch sein selbs zubereitung.
congruo
Das Dritte Capittel.
Vom Gesetz vnd von guten Wercken.
C 3v Wie sich Gott im anfang hat offenbaret durch die Schoͤpffung,
also
hat er sich hernach noch auff ein andere weyse offenbaret, nemlich
durchs
muͤndliche Wort, welchs er vor vnd nach dem fall dem
Menschen geben hat
inn geboten vnd verheissungen, auff das sie darin jhren
gehorsam, glauben
vnd vertrawen gegen Gott erzeigeten, vbeten vnd jhm
dieneten.
Nachdem aber das natuͤrliche erkentnis von Gott vnd seinem willen,
welches
nach dem fall von der ersten Schoͤpffung noch vberig blieben war,
durch
etli
che lange zeit vnd boßheit der Menschen nu auch fast
vertunckelt ward, do
hat Gott aus sondern gnaden solch erkentnis widderumb
ernewet durch die
heiligen Zehen Gebot, die er durch Mosen geben hat, auff das also die
Menschen fuͤr vnd fuͤr hetten ein
gewisse zeugnis Goͤttlichs Worts, daraus sie
sich allezeit lerneten
erinnern, was sie thun vnd lassen solten, auch wie sie
von hertzen
geschickt sein solten beide, gegen Gott vnd jhrem nehisten,
nemlich also rein
vnd heilig, das sie stets on vnterlas in volkomenem
gehor
sam, eusserlich
vnd jnnerlich, auch on alle boͤse gedancken, lust vnd begirde
hergingen.
Darzu verheisset Gott in denselben seinen Geboten denjenigen,
welche jhm solchen
gehorsam leisten, eitel leben vnd eitel seligkeit, hie
vnd dort ewiglich, drewet dargegen straffe vnd pein zeitlich vnd
ewig
lich allen, die seine
Gebot jrgents in einem vbertretten.
Es hat aber Gott diese Gebot also in keinen weg darumb geben, das die
Menschen durch haltung derselben Gebot mit wercken
fuͤr Gott komen
sol
ten, gerechtigkeit, leben vnd seligkeit damit
zu erlangen, welchs vnmuͤglich
vnd vmbsonst ist, weil niemand die Gebot also helt noch halten kan.
Sondern darumb hat ers C 4r also geben, auff
das jederman sein
vnuermuͤ
gen, suͤnde, Gottes zorn vnd
verdamnis daran solt lernen kennen, Gott
fuͤrch
ten vnd von hertzen
ernstlich erschrecken. Vnd wenn er also durch solch
schrecken seiner
Suͤnde vnd Gottes zorns halben gleich nun tod ist, das er
alsdenn
wider hoͤre vnd anneme mit gleubigem hertzen die froͤliche
bot
schafft des heiligen Euangelij, wie Christus jhn vnd vns alle, die
wir jhn
darfuͤr annehmen vnd vns von hertzen drauff verlassen, von
Suͤnden, Gottes
zorn, Tod vnd verdamnis erloͤset, gerechtigkeit,
gnad, leben vnnd seligkeit
widerbracht hat. Vnd wenn sie nu solche wolthat von
Christo empfangen
ha
ben, das sie jhm denn hinwider auch danckbar
sein, welche danckbarkeit
fuͤrnemlich stehet inn vleissigem ernstlichen
gehorsam gegen diese Gebot,
wie denn Gott, solchen gehorsam inn vns anzufangen
vnd zu fordern, selbs
gibt seinen heiligen Geist, wenn wir durch den glauben an
Jhesum Christum
gerecht worden sind, vnd ernewet vns zu einem ehrbarn,
Gottseligen leben
vnd wandel, jnnerlich vnd eusserlich.
Zudem erfordert Gott gleichwol auch von den vnchristen vnd vngleubigen
oder denen, die gleich nicht den heiligen Geist haben, das sie dennoch Gott
einen eusserlichen gehorsam nach diesen seinen Geboten leisten sollen vnd
einen
ehrbarn wandel fuͤr der Welt fuͤhren. Solche zucht zu erhalten, hat
er
auch geordnet die straffe des worts vnd des bans durch die Diener seines
Worts, Vater vnd Mutter die ruten, der Obrigkeit das Schwerd befohlen. One
vnd vber diese Personen strafft er darnach selbs auch, der Herr, die
boͤsen
buben mit mancherley vngeluͤck, hie noch in diesem leben vnd dort mit
dem hellischen fewer, so sie nicht busse thun vnd sich zu Christo bekeren,
dargegen thut er zeitlich wol frummen ehrli-C 4vchen biderleuten,
wenn sie gleich auch nicht Christen oder gleubig sind, vnd lest sie
jhrer
eus
serlichen fruͤmkeit mancherleyweise geniessen, allhie mit allerley
zeitli
chem guten
vnd dort mit linderung der ewigen straffen.
Wiewol aber Gott auch vber die Zehen Gebot andere mehr Gebot vnd Gesetz
durch
Mosen geben hat, als sonderliche Caeremonien, den Tempel vnd
eus
serlichen
Gottesdienst, vnd darnach Weltliche ordnung, das Radhaus
betref
fend, so hat er doch dieselben allein einem gewissen volck, als nemlich
den
Juͤden, vnd auff gewisse zeit, bis auff Christum, aufferlegt, das sie
nu forthin
das Christliche Volck inn jhrer versamlungen nimmer binden, on
sofern
sie on verletzung der Zehen Gebot nicht koͤnnen außgelassen
werden. Welche
Zehen Gebot also geben, auch in der Menschen hertzen geschrieben
sind,
das sie jmmerdar auff alle Voͤlcker vnd Menschen bleiben
vnd binden sollen
Christen vnd vnchristen, frumme vnd Gottlosen, wie zuuorn
dauon gesagt ist.
Dieser Lere vom Gesetz zuwider sind viel grosser schedlicher jhthumb bey
den
Papisten eingerissen:
Erstlich verfelschen sie die Lere vom Gesetz damit, das sie die grossen
ge
brechen vnd mangel entschuͤldigen, als obs kein
Suͤnde sey, das der Mensch
von natur Gott nicht recht fuͤrchtet,
vertrawet, liebet vnd dergleichen. Jtem
das sie leren, der Mensch koͤnne
dem Gesetz Gottes genug thun mit seinen
wercken vnd das Gott mit der
eusserlichen zucht zufrieden sey.
Zum andern, so thun sie Gottes Gesetz einen abbruch, da sie aus den
ernstli
chen gebotten, das sich niemand selbs rechen sol, das man alles vmb
Got
tes willen verlassen sol vnd dergleichen, rethe machen vnd vberschuͤssige
werck, damit man
mehr thun koͤnne, denn D 1r Gott geboten habe, vnd
volkomen
werden. Jtem das sie eigen erwelete werck als Muͤncheleben
vnd andere
werck Menschlicher satzung vorziehen vnd hoͤher preysen denn
die
werck, so Gott selbs geboten hat. Vnd wiewol die Jnterimisten vnd
Adia
phoristen noch nicht dermassen reden von solchen wercken, jedoch
weil beide
teil solche werck Menschlicher satzung widder auffrichten, Babst,
Bischoffe
wider annehmen, von welchen solche Gottslesterliche jrthumb
anfenglich
herkomen, so bestetigen sie damit gleich genugsam solche jrthumb vnd
helf
fen darzu, das sie jha wider auff die bahne komen.
Zum dritten, so ist das zumahl verfuͤrisch vnd Gottslesterisch geleret, das
Gott
sein Gesetz darumb geben habe, das wir es halten koͤnnen vnd sollen
vnd
durch des Gesetzes werck fuͤr jhm gerecht sein vnd das ewige leben
verdienen.
Zum vierden, wie die widerteuffer das Gesetz zum teil gleich auffheben, damit
das sie den Christen Obrigkeit, gericht, eigenthumlich guͤter zu
haben vnd
an
ders mehr verbieten, also verkleinern vnd schmehen nicht weniger die
Papi
sten Gott,
sein gebott vnd ordnung, da sie den Geistlichen Personen die Ehe
auch ghar
verbieten. Den andern Leyen aber oder Weltlichen Personen, wie
sie es nennen, ob
sie schon die Ehe vnd andere nodtuͤrfftige Goͤttliche ordnung
nicht ghar verbieten, so leren sie doch, das man Gott im Ehestand vnnd
Welt
lichen Stenden mit wercken derselbigen Stende nicht dienen
koͤnne.
Zum fuͤnfften, wie sich zu vnsern zeiten etliche irrige Geister
vnterstanden
haben, die Christlichen Kirchen widderumb vnter das Gesetz Mose zu
zwin
gen in gerichtshendeln, desgleichen die Bebste zu Rom auch D 1v als
die affen aus der Kirchenordnung des Gesetzes Mose genomen haben,
das, wie im alten Testament der hohe Priester von Gott
ist geordent gewesen,
sie also sind im newen Testament hohe Priester vnnd an
statt des teglichen
opffers im alten Testament sein muͤsse im newen
Testament die tegliche
opffermesse etc. Vnd hiemit beyde teil, der Babst vnd die
obgenanten jrrigen
Geister, die Christenheit wider Gott vnd sein Wort
beschweren mit den
zweyerley Juͤdischen Gesetzen, der Kirchen vnd Weltlichen
ordnungen.
Also haben auff der andern seiten die Antinomer durch einen ghar fehrlichen
jrthumb die Christen wollen freyen von dem Gesetz der Zehen Gebot, inn
dem das man sie in jhren gewissen
mit dem Gesetz vnd Gottes zorn nicht
schrecken noch verdammen solte, wenn sie
gleich vnrecht theten.
Das Vierde Capittel.
Vom Euangelio vnd von der Rechtfertigung.
Das Euangelion ist ein Predigt, daraus wir lernen, wie Gott gegen vns
gesin
net sey vnd was wir vns zu jhm zu uersehen haben in Christo Jhesu.
Dar
uon er seinen gnedigen willen erstlich
offenbaret hat noch im Paradis, bald
nach dem fall vnser ersten
Eltern, hernach offtmals widerholet vnd weiter
erkleret durch die Ertzueter,
Propheten vnd letzlich durch den Sohn selbs,
wie er durch denselben vnd vmb desselben einigen mitlers willen
widerumb
zu gnaden annemen woͤlle lauters vmbsonst on einig vnser ver-D 2rdienst
vnd wirdigkeit alle die busse thun vnd gleuben wuͤrden an
seinen Namen.
So sind nu zwey fuͤrnemliche stuͤck dieser gantzen Lere des heiligen
Euange
lions: Ein stuͤck ist vom verdienst Christi, was
dieselben verdienst vnd
wol
thaten eigentlich sein. Das ander
stuͤck ist, wie wir derselben verdienst vnd
wolthat teilhafftig werden
odder geniessen.
Die verdienste vnd wolthaten Christi sind inn einer kurtzen summa diese, das
wir durch jhn alleine, on vnser zuthun vnd verdienst, haben die
volkomene
erloͤsung von Suͤnden, Gottes zorn, Tod, Teuffel vnd
Helle, vnd zu der
erloͤsung noch weiter gerecht, Kinder vnd erben werden
des ewigen lebens
vnd den heiligen Geist empfangen. Die geniessung solcher
grossen guͤter vnd
gaben geschicht allein durch den Glauben in
rechtschaffner busse, welchs
bey denjenigen, so nu etwas erwachsen vnd zu
vernunfft komen sind, also
zugehet:
Wenn Gott einem Menschen die Suͤnde vergibt oder nicht zurechnet (welchs
er thut, wo vnnd wem er wil), so quitirt oder freyet ehr jhn alsbald auch
neben solcher vergebung von der straff des ewigen
tods oder verdamnis,
gleich wie auch weltlich die Obrigkeit, wenn sie
einem ein mishandlung
gantz vergibt, so erlest sie jhm auch damit jhre straffe.
Aber allhie in Gottes gericht geschicht nu noch etwas weiters, nemlich das
Gott
denjenigen, welchen er also die Suͤnde vnd straffe des ewigen todts hat
erlassen, zugleich auch mit zurechnet die volkomene gerechtigkeit seines
Sohns, das ist: er helt sie vnd nimpt sie darfuͤr an, als haben sie alle das
gute
vnd seinen gantzen willen gethan vnd erfuͤllet, wie sein lieber
Sohn, vnser
Herr Jhesus Christus, jhn gethan vnd erfuͤllet hat, nimpt
also von jhn an ein
frembde gerechtigkeit, als ob D 2v sie die selbs
than hetten zur besitzung
des ewigen lebens, gleich wie er ein frembde
genugthuung odder bezalung
von seinem Sohn fuͤr jhre Suͤnde
annimpt vnd sie dardurch absoluirt vom
ewigen tod, als hetten sie solche genugthuung odder bezalung selbs
gethan.
Diese andere wolthat kan ein weltliche Obrigkeit einem
Suͤnder, der in jhre
straffe gefallen ist, nicht erzeigen, als einem Diebe, wenn sie jhm gleich
vergibt vnd jhn nicht henckt, kan sie
doch nicht geben, wenn sie gleich ghern
wolte, allerley tugent vnd ehrbarkeit,
wens zuuorn nicht inn jhm ist, odder
das man jhn allein fuͤr tugenthafft
vnd ehrbar hielte. Das koͤndte ein
Obrig
keit odder Richter
noch wol thun, das er ein solchen Schalck odder Dieb,
wenn jhm vergeben vnd er nu los were, zu sich in sein Haus
neme an eins
Kinds statt vnd machte jhn zum erben seiner guͤter, lies jhn
auch nach seinem
Namen nennen. Vnd eben dis, als nu die dritte wolthat, thut
Gott den seinen
auch, das er sie durch seinen eingebornen Sohn Christum vnd
neben jhm
auch zu Kindern vnd miterben annimpt, lest sie auch seine
Kinder vnd erben
vnd mitbruͤder Christi heissen, alsobald vnd alle
diejenigen, welche er
aller
erst aus Suͤndern zu gnaden angenumen
hat.
So sind nu derhalben alle diejenigen, welchen die Suͤnde vnd straffe des
ewigen tods vergeben werden, zugleich gerecht fuͤr Gott durch die
zugerech
nete gerechtigkeit des Sohns Gottes vnnd sind selber
auch mit Kinder Gottes
vnd haben das recht ewiges lebens vnd ewiger seligkeit nu
zweyerley weyse:
Fuͤr eins haben sie es als jhr ehrbe. Denn weil sie
Kinder Gottes sind, so sind
sie auch erben des ewigen lebens. Zum andern haben sie es auch als eine
belonung der volkomenen
gerechtigkeit, welche nicht sie selbs, sondern
Christus ge-D 3rthan
vnd jhnen zu eigen geschenckt hat. Denn Gott hats
selbs also verheissen, das
ewig leben zu geben allen denjenigen, welche
haben die gerechtigkeit, so im
Gesetz wird erfordert, wie er spricht: Wer die
Christus hat sie volkomlich gehalten
Gebot also helt, sol
Leuit. 18.dadurch leben.
vnd rechnet vns dieselbige seine
erfuͤllung als fuͤr eigen zu durch den
glau
ben.
Daraus folget, das vns das ewig leben auch zum andern mahl gebuͤret
vnnd
geben wird von wegen solcher zugerechenten gerechtigkeit oder
erfuͤl
lung des Gesetzes Gottes.
Weiter, so absoluirt Gott niemand von Suͤnden vnd ewigem Tod, macht
nie
mand gerecht, zu seinem Kind vnd erben des ewigen lebens, er gebe
jhm
denn zuuorn den heiligen Geist durchs Wort vnd durch die heiligen
Sacra
ment, dardurch der heilig Geist des Menschen hertze erstlich
bewegt zu warer
erkentnis vnnd zu einem rechten schmagk seiner Suͤnden vnd Gottes zorns.
Ferner bewegt er das hertz zu
einem gewissen vertrawen auff den mitler
Christum, inn welchem der Mensch ergreiffet vnd feste fasset lauts
Goͤtt
licher verheissung die obgenanten erworbene guͤter Christi,
als da sind
ver
gebung der Suͤnden, gerechtigkeit, Kindschafft,
ewigs leben.
Jn solchem glauben vnd festem vertrawen auff den mitler Christum wird das
hertz
zugleich mit newgeboren, zu einem andern vnd ewigen leben erweckt,
in dem
da es nu fuͤlet vnd entpfindet trost, das jhm Gott inn Christo
versuͤnet
vnd gnedig sey, bekuͤmpt newen verstand, new mut vnd
sin, die nu nach Gott
gesinnet sein, nemlich einen ernsten has wider alle
Suͤnde, hertzliche liebe,
willen vnd neigung zu aller gerechtigkeit, vnd
zu dem willen auch etwas
newe krafft, den Suͤnden zu wehren vnd zu thun
die werck der eingegebnen
gerechtigkeit, welche Gott in seinen geboten
erfor-D 3vdert.
Nicht aber empfehet der Mensch solche newe Geistliche krafft, guts zu thun,
das
er durch solch thun oder gute werck nu allererst fuͤr Gott gerecht werde,
weil er vorhin gerecht ist durch die frembde gerechtigkeit des Sohns
Got
tes, kan
darzu kein gut werck thun, das fuͤr Gott gut hiesse vnd were, er sey
denn zuuorn gerechtfertiget durch die frembde gerechtigkeit Christi, wird
jhm
auch weiter nicht darumb geben solche newe krafft, guts zu thun, das er
mit
solchen guten wercken verdiente das ewige leben, zu welchem er vorhin,
wie oben
gehoͤrt, zweyerley recht hat von wegen des, das er ein Kind Gottes
ist
vnd gerecht mit der gerechtigkeit des Sohns Gottes.
Sondern das ist allein nu die vrsach
Im Originaldruck erscheint der Passus durch entsprechende Setzung von Virgeln
als Dativobjekt im Bereich des erweiterten Infinitivs, der Zusammenhang
erfordert aber den Bezug als dativus possessivus auf vrsach
.einem solchen Menschen, guts zu thun,
das er damit Gott seinen
schuldigen gehorsam leiste vnnd jhn preise fuͤr
diese wolthat, das er jhm
Leib vnd Seele geben vnd dieselben, da sie von
wegen der Suͤnden ewig
verloren waren, widerumb durch seinen Son
gnedig
lich erloͤset hat,
das er auch solche empfangene wolthat nicht widderumb
verliere, in Gottes
zorn vnd in tod falle.
Hieraus ist nu auch klar zu uerstehen, das Christus, vnser Herr, durch sein
Wort
vnd heiligen Geist (welchen Geist er durchs Wort vnd Sacrament
wir
cken
lest) selbs die widergeburt zum newen, ewigen leben in vns anfehet, in
den
erwachsenen gleich so wol als inn jungen Kindlein, er vermehret vnnd
en
det auch zuletzt solche widergeburt selbs in vns, auff das, wie er allein
alle
ehre hat des verdiensts vnser seligkeit, wie er vns das Wort vnd Sacrament
erst
zuschickt vnd damit zuuorkuͤmpt, also inn der empfahung solches
verdiensts
oder in der widergeburt sein sey beyde: anfang, mittel vnd ende. Vnnd
das ist
eigentlich das ziehen des Vaters daruon Christus spricht Johan. vj:
Niemand
D 4r kan zu mir komen, es sey denn, das jhn mein Vater
ziehe.
Wenn aber der Mensch durch den heiligen Geist nu widerumb newgeborn
vnd mit
newen Geistlichen gaben begnadet ist, so kan er vnnd sol darnach
sol
cher
empfangenen gaben brauchen, kan sie aber auch wol, so er wil, liegen
lassen vnd nicht brauchen. Denjenigen nu, so jhr vleissig vnd treulich
brauchen, werden sie
vermeret vnd haben andere mehr belonung, Geistliche
vnd Leiblich, zeitlich vnd
ewig. Welche jhr aber ghar nicht oder wider Gott
missbrauchen, den werden auch
die gegenwertigen gaben, so sie zur seligkeit
haben, gemindert vnd sampt
dem heiligen Geist ghar entzogen. Hieher
ge
hoͤren die vielfeltigen vermanungen im Euangelio,
das die, so nu widergeboren
Christen worden sind vnd den heiligen Geist
empfangen haben, forthin sollen
im Geist wandeln, des fleisches gescheffte durch
den Geist toͤdten vnd gute
werck thun.
Vnd wiewol die heilige Schrifft in der bekerung oder widergeburt eins
er
wachsenen Menschens dreyerley fuͤrnemliche enderung
beschreibt, nemlich
ware erkentnis vnd rewe der Suͤnden, Glauben vnd
newen gehorsam, welche
drey, wie sie vnter sich selbs vnterscheiden sind, also
ist auch in dem ein
grosser vnterscheid, das vergebung der Suͤnden,
Gerechtigkeit, Kindschafft
vnd ewiges leben allein dem Glauben zugeeigent
vnd gegeben werden vnd
nicht zugleich auch den andern zweyen in sonderheit oder
in gemein. Vrsach
ist diese: Denn der Glaube fasset allein Christum vnd seine
verdienst, durchs
Wort vns verheissen, ist gleich als die hand, damit wir nach
solcher wolthat
Gottes in Christo greiffen vnnd von jhm zu vns nemen. Darumb macht er
vns allein von Suͤnden vnd vom Tod
gerecht, lebendig vnd selig, D 4v
nicht von wegen seiner verdienst oder
wirdigkeit, das er so viel an jhm selbs
oder in vns besser sey denn alle andere
gute werck, sondern allein von
Chri
sti wegen, an den er sich allein
hanget, in sein vnschuld vnd gerechtigkeit
den gantzen Menschen einwickelt.
Daraus folget, das der Glaube die erkentnis vnd rewe der Suͤnden, andere
tu
gent vnnd gute werck nicht dermassen ausschliesse von der
rechtfertigung
vnd seligkeit, als doͤrfften sie nicht da sein, odder als
koͤndte ein Mensch fuͤr
Gott gerecht vnnd selig sein, wenn er auch
ghar keine rewe vnd besserung
des lebens hette. Nein, in keinen weg! Sondern
darumb ists allein hie zu thun:
Gleich wie wir wider mit der rew, noch mit dem glauben selbs, noch mit
andern guten wercken
vergebung der Suͤnden, gerechtigkeit vnnd seligkeit
verdienen
koͤnnen, das wir auch ebensowenig mit der rew vnd andern guten
wercken
dieselbigen erworbene guͤter vnd gnad von Christo, vnserm heiland,
empfahen odder nemen koͤnnen. Sondern hierin regiret der Glaube allein, vnd
ist dis nemen des Glaubens eigen werck; sonst ist er nimmer on ware rew,
on
busse vnd gute werck, kan auch on dieselben nicht sein.
Denn der Glaub macht also gerecht, das er diejenigen, so sich jhrer
Suͤn
den halben
fuͤr Gott vngerecht befinden, fuͤrchten Gottes zorn vnnd sind
er
schrocken, versicherung gibt, Gott habe jhre vngerechtigkeit von
jhnen
geno
men, auff Christum gelegt vnd seine gerechtigkeit
widderumb jhnen zugelegt,
sey also jhr gnediger Gott vnd Vater, spricht jhnen
damit wider ein trost in jhr
hertz vnd macht sie gleich aus todten widder lebendig. Daraus weiter
ver
standen wird, das
die, so on ware erkentnis vnd rew jhrer Suͤnden also sicher
dahin
gehen noch keinen waren Glauben vnd also auch kein vergebung der
Suͤnden nicht ha-E 1rben, vnd noch viel weniger haben die ein waren
Glauben vnd
vergebung, sondern sind luͤgner vnnd schuͤldig des ewigen tods,
welche sich wol viel ruͤhmen des Glaubens Christi vnnd der vergebung,
blei
ben aber hernach wie vor in einem vnbusfertigen leben vnd boͤsen gewissen,
es sey
heimlich oder oͤffentlich. Denn wo der Glaube warhafftig ist vnnd bracht
hat vergebung vnd gerechtigkeit, da ernewet er von stund an auch zugleich mit
das hertz zu einem newen, gottseligen leben vnnd wandel.
Doch fehet diese newerung in diesem leben allererst mit vns an durch die
Tauff vnd
durch den Glauben, vnd sind nicht mehr als erstlinge des Geists
Gottes, die wir allhie bekomen, keine zehenden. Derhalben ists noch ein
vnuolkomen ding mit vnserm newen leben in dieser
Welt vnd bleibt noch
viel von dem alten Menschen vberig, wenn wir schon getaufft
vnd nach der
Tauffe durch den Glauben von Gott gerechtfertiget sind vnd den
heiligen
Geist empfangen haben. Denn wie beide, die Schrifft vnd erfarung,
zeugen,
so ist ja noch grosser mangel am guten zur volkomenheit vnd viel
boͤser
nei
gung in den heiligen widder Gottes gebot, welche vbel
alle beyde auch in der
warheit Suͤnde sein vnd Suͤnde bleiben, wie
sie denn der Apostel auch klar
Suͤnde
Roma. 7.nennet, das ist: solche gebrechen, welche, wie sie warhafftig wider
Gott
sind, also ist jhnen Gott widderumb feind, allein den Personen ist er
nicht darumb feind, will sie auch nicht darumb verdammen, welche gleuben
an
seinen Sohn vnd leben inn gutem gewissen, nicht nach
Roma. 8.dem fleisch,
son
dern nach dem Geist. Gleicherweis als der Richter
oder Schultheis, wenn
er ein Dieb schon los lest, so ist er doch der dieberey allzeit
feind, also das
sie des galgens werd sey, ist auch seine ernstliche meinung, E 1v das der
Dieb hernach nicht mehr stele, sonst felt er widerumb inn
des Richters
straf
fe vnnd wird zuletzt gehengt, so er nicht
auffhoͤret.
Wir haben nu in diesem Capittel trewlich erzelet aus heiliger Schrifft ein
kurtze summa der gantzen Lere von der rechtfertigung, welche, wie sie von
den
Papisten manichfeltigerweise verfelschet ist, also wollen wir allein hie
etliche fuͤrnemeste jrthumb anziehen, auff das die vnterscheid zwischen
jhrer
vnd vnser Lere souiel dester klerer sey.
Zum ersten haben sie aus dem Euangelion ein lautere Gesetzpredigt gemacht
mit
jhrem Teuffelischen gedicht, das Christus komen sey, andere, mehr vnd
volkomener gebot zu
geben, denn Moses geben hat, welche sie praecepta
, das ist:
nouae legisGebot
des newen Gesetzes
, vnnd also das Euangelion
klar mit namen ein Gesetz genennet
haben.
Zum andern haben sie die verheissung, das vns Gott on alle vnser verdienst
zu
gnaden widder annehmen wolle allein vmb Christi willen, ghar aus dem
Euangelion hinweg gethan, damit die vnterscheid zwyschen dem Gesetz vnd
Euangelio vnd also das ware Euangelion ghar auffgehaben, Christo seine
eh
re genomen vnd jhren elenden wercken gegeben, die armen
bloͤden
ange
fochten gewissen jhres einigen waren trostes gentzlich beraubet.
Zum dritten: Auff das sie aber Christo auch etwas zu thun geben vnd er nicht
ghar muͤssig oder vmbsonst auff Erden komen were, so leren sie, er
hab vns
die erste gnade erworben, dardurch vns die wirckliche Suͤnde
vnser ersten
Eltern nicht mehr zugerechnet, Glaub, hoffnung vnd lieb von Gott
eingegos
sen vnd wir damit zubereitet werden, also das wir hernach
selbs E 2r koͤnnen
verdienen vergebung der Suͤnden,
gerechtigkeit, leben vnd seligkeit durch
gute werck, vnnd nicht so
fast durch die werck, von Gott geboten, als durch
wercke Menschlicher
satzung.
Zum vierden: Die erste gnad kan ein Mensch bekomen durch die werck der
busse ex
opere operato, das ist: dieselben werck sind der gnaden werd vnd
verdienen vmb
Gott, das er solche gnad darfuͤr gebe.
Zum fuͤnfften: Jhre busse aber stehet inn rewe, beicht vnd genugthuung,
vnd derselben busse schreiben sie nicht
allein zu das verdienst der ersten
gnade, sondern auch der erledigung von schuld vnd pein. Da ist Glaub
vnd Christus ghar ausgethan, das man auch an die kan vergebung der
Suͤnden vnnd erledigung vom ewigen tod
haben.
Zum sechsten: Jn der Beicht fordern sie erzelung aller Suͤnden als ein
noͤtig
werck zur vergebung vnd als von Gott geboten, aber sie thuns one
vnd
wid
der Gottes Wort. Also fordern sie auch ein rewe, die
genugsam sey zur
ver
gebung.
Zum siebenden Treumen sie weiter, das durch rewe vnd durch Beicht die
Hellische vnd ewige
straffe verwandelt werde in die zeitliche straffe des
Fegfewers vnd diese
straffen des Fegfewers widerumb abgelenet koͤnnen
werden durch genugthuung der werck Menschlicher satzung,
welche der
Priester durch gewalt der Schluͤssel dem beichtkinde aufflegt,
vnd abermals
weiter kan man auch diese aufferlegte werck der genugthuung mit
geld
ab
loͤsen durch den Ablas.
Zum achten: Wiewol sich das Interim vornher ansehen lest, sonderlich im
Capittel
von der erloͤsung durch Christum, als gebe es Gottes gnaden vnnd
dem Herrn Christo alle ehre des
verdiensts der vergebung der E 2v
suͤn
den, gerechtigkeit,
ewiges lebens vnnd seligkeit, jedoch nimpt es sie jhm
bald hernach wider vnd
bestetigt der Menschen eigen verdienst durch die
werck des Gesetzes,
gleich wie oben die Papisten.
Denn weil auch die eingegebene gerechtigkeit, als Glaube, hoffnung vnd
liebe,
welche, wie sie daruon reden, Christus vns verdienet hat vnnd gibt
durch den
heiligen Geist, nicht ehe vns von Suͤnden los, gerecht vnd selig
machen
koͤnnen, wir brauchen vnd vben denn solche gaben, vnd aber der
brauch vnnd vbung vnser eigen werck ist, so folget jhe gewaltiglich, das wir
vns
selbs auch etwas fuͤr Gott zu rhuͤmen haben vnd etwas thun zu
vnser
gerechtfertigung vnnd seligmachung, fast mehr denn Christus, der Herr,
jha
das wir eigentlich gerecht vnd selig werden durch des Gesetzes werck
vnd
ghar nicht durch Christum.
Zum neunden: So verstehen auch beyde, Papisten vnd Jnterimisten, durch
den
Glauben allhie allein das blosse wissen der Historia oder geschicht von
Christo
vnd was sonst mehr not zu wissen ist. Das hertzliche vertrawen,
versicherung vnd freidigkeit des Glaubens an vnd durch Christum heben
sie glat auff, denn sie leren
gleich das widerspiel, heissen die Leut
zweif
feln an Gottes gnad vnd sich doch
verlassen auff die eingegebene
gerechtig
keit vnnd jhre gute werck, welchs
eben auch heist auffs eiß fuͤhren vnd die
Leute stercken zur verzweyffelung.
Zum zehenden: Es weichen auch die Adiaphoristen von der heiligen Schrifft inn
diesem Artickel der rechtfertigung, vnd von der Augspurgischen
Confession.
Erstlich damit, das sie allhie, da es am allernoͤtigsten ist, kein
vnterscheid
machen zwischen der eingegebnen vnd eigen gerechtigkeit der werck
vnnd
zwi-E 3rschen der frembden gerechtigkeit Christi, die vns
zugerechnet
wird durch den Glauben, vbergehen also den Heuptpunct in diesem
gantzen
handel, darauff die fuͤrnemeste vnterscheid stehet
zwischen der reinen Lere
des Euangelions vnnd der Papisten oder Jnterimisten
Lere.
Zum andern lassen sie jtzund den verstockten vnnd halsstarrigen zu gefallen
fahren die Exclusiuam (Das wir Allein
durch den Glauben fuͤr Gott
gerecht
werden). Desgleichen heben sie auch an mit den halsstarrigen lesterern
auff
diese weise zureden:Das die guten werck zur seligkeit
noͤtig sind.
Ob nu
wol etliche Lerer den rechten verstand dieser zweyer stuͤck
behalten muͤgen,
so bestetigen sie doch damit diese schedliche jrthumb bey dem
widerteil,
das wir durch die andern guten werck ebensowol fuͤr Gott gerecht
werden als
durch den Glauben, desgleichen bestetigen sie das verdienst der guten
werck
zum ewigen leben. Weil der widerteil eben dieser vrsachen halben
also drauff
dringt, das man das Allein
aussenlasse vnd mit ihnen sage, das die
werck
zur seligkeit von noͤthen sein, wird also den Papisten damit die
gelegenheit an
die hand geben, diesen Artickel den einfeltigen Christen vnd den
nachkome
nen widderumb zu uerfelschen vnnd ghar zu nehmen.
Zum dritten machen sie jhnen auch einen rhum zur seeligkeit fuͤr Gott, so
der
Mensch allein auff das blosse eusserliche ruffen Gottes durchs wort aus
eignen,
natuͤrlichen krefften vnd freyem willen folgen kan, ehe denn er
new
wider
geborn odder inwendig durch den heiligen Geist angereitzt vnd
getrieben wird.
Zum eilfften: Wiewol beide, die Jnterimisten vnd Adiaphoristen, etwas
be
menteln vnd schmuͤcken die alten groben jrthumb von der Busse, doch
behalten die E 3v Jnterimisten die substanz derselben grewel aller
mitein
ander. Vnd die Adiaphoristen, indem sie alle stuͤck der
Bebstischen Busse,
auch die Bischoffe, die woͤlffe, widerumb in die
reinen Kirchen einsetzen,
reden auch etlichermassen mit den Papisten von der
Busse, wie sie pflegen
zu reden. Hierauff werden die Gottlosen jrthumb
vnd falsche wahn auch nicht
lange ausbleiben, welchen, ob sie gleich hernach
ghern wehren wolten, werden
sie nicht koͤnnen, vnd wird darnach die
deutung aller angenomenen
Bebsti
schen breuche nicht mehr bey jhnen,
sondern bey dem widerteil stehen, wenn
sie nu gewaltig genug in der Kirchen wider worden sind.
Zum zwoͤlfften: Von der schwacheit, so nach der Tauff in Christen bleibt
vnd
nachdem sie den heiligen Geist empfangen haben, ist auch das vnrecht,
das
die Papisten leren, solche schwacheit sey in jhnen kein Suͤnde,
desgleichen
das die Heiligen koͤnnen ghar on Suͤnde sein.
Zum dreizehenden: Wir straffen allhie auch die Nouatianer, welche
de
nen, so nach der Tauffe gesuͤndiget haben, die
busse versagen, als koͤndten
sie nicht mehr busse thun. Weiter straffen
wir auch die Widerteuffer vnd
an
dere dergleichen, die sich sonderlicher
himlischen offenbarung rhuͤmen vnnd
dardurch die Leute auff solche
offenbarung vnd geisterey odder sunst auff
andere weise vom wort Gottes
vnd den heiligen Sacramenten abfuͤhren,
sin
temahl Gott hiedurch allein wircket vnd wircken will zur seligkeit.
Was auch sunst jrgents mehr ist, das wir allhie nicht alles erzelen
koͤnnen,
widerwertig obberuͤrter Lere von der Rechtfertigung, das
koͤnnen wir alles
nicht anders vrteilen, denn das es wider Gottes wort
sey vnd nachteilig der
ehren Christi vnd seligkeit der Menschen.
E 4r Das Fuͤnffte Capittel.
Von den heiligen Sacramenten.
Auff das ein Mensch Christi vnnd seiner verdienst teilhafftig werde durch den
Glauben, so dienen jhm neben dem Wort auch darzu die heiligen Sacrament,
welche, wie Augustinus spricht, gleich sind als ein sichtbar Wort, das ist
so viel gesagt: Wie
wir mit den leiblichen ohren hoͤren die gnadenreiche
ver
heissung
der verdienst vnd wolthaten Christi durch die muͤndliche Predigt
des
Worts, also sehen vnd greiffen wirs auch mit vnsern leiblichen augen
vnnd andern
sinnen durch die eusserlichen zeichen der heiligen Sacrament
vnd wircket
der heilig Geist dardurch einen Glauben, das auch ein jglicher
fuͤr sich
selbs dester gewisser vnd stercker gleuben koͤnne, das jhm, jhm
solche
verheissung gegeben werde vnd sein, sein sind alle verdienst vnd
wol
that
Christi, dem sie also beide, durchs Wort vnd durch diese eusserliche
zei
chen, aus Gottes befehl vnd ordnung in sonderheit zugeteilt werden.
Daraus
weiter zu sehen ist, das die Sacrament on solchen Glauben
niemand nuͤtz, jha wol vielmehr schedlich sind.
Dis ist also der erste fuͤrnemeste vnd rechte brauch der heiligen
Sacrament,
das Gott dardurch den Glauben gibt vnd zugleich mit stercket.
Darneben aber
sind sie auch zeichen vnd eusserliche werck, damit man Christum
fuͤr dieser
Welt bekennet, dardurch man auch nicht allein die gantze
Christliche Kirche
kennet fuͤr Juͤden, Heiden, Ketzern vnd andern verbanneten, sondern
ken
net auch vnter dem grossen hauffen, welche alle die Kir-E 4vche vnnd
Christen heissen, etlichermassen die
rechten Christen fuͤr den falschen, als
den Epicurern vnd verechtern, die Gottes Wort vnd Sacrament nichts
od
der ja
wenig achten.
Weiter, so gehoͤren drey stuͤck zum wesen eins jglichen Sacraments: Zum
er
sten die verheissung von der austeilung des verdiensts vnnd der
wolthaten
Christi. Zum andern die einsetzung vnd der befehl Gottes. Zum dritten
das
ding, das da eingesetzt wird, vnnd die eusserliche handlung desselben.
Diese
wesentliche stuͤcke begreifft Augustinus kuͤrtzer mit den
zween namen Wort
vnnd Element
, als er sagt: Las komen das Wort zum
Element, so wirds ein
Sacrament.Accedat uerbum ad elementum, et fit
Sacramentum.
Wider diesen warhafftigen bericht von den Sacramenten ist die Gottlose Lere
der
Widerteuffer, da sie den Sacramenten nemen die krafft vnd wirckung zur
se
ligkeit, heben also den rechtschaffenen, waren gebrauch der
Sacrament auff.
Es ist auch der Papisten jrthumb dawider, die jhnen wol, wider die Lere
der Widerteuffer, ein wirckung geben, aber ex opere
operato, das ist: auch des
blossen wercks halben, wenn gleich der, so der
Sacrament braucht, keinen
rechten Glauben odder zuuersicht hat, das jhm dadurch
das verdienst Christi
zugeteilt werde.
Solcher Sacrament aber, wie wir jtzt beschrieben haben, sind drey von
Chri
sto im newen Testament eingesetzt, nemlich die Tauffe, das
Abendmahl des
Herrn vnd die Absolution.
Von der Tauffe.
Die Tauffe ist ein Wasserbad, von Christo eingesetzt, welches geschehen soll
im namen des Va-F 1rters vnd des Sohns vnd des heiligen Geists, die
Men
schen dardurch wider new zu geberen zum ewigen leben, das ist: der Vater,
der Sohn vnd der heilige Geist vereinigen sich inn
dieser Caeremonien durch
ein ewig verbuͤndnis mit dem getaufften, das
forthin sein ist vnnd sein soll
al
les, was Christus verdienet hat, das er
nu ein wares glied sey des volcks Gottes
odder der waren Kirchen, habe
vergebung der Suͤnden vnnd ein gnedigen
Gott, sey gerecht, ein Kind vnd
erbe des ewigen lebens. Jtem das jhm nu der
heilige Geist gegeben wird, der ein
newes hertz vnnd newes leben in jhm
schaffet, als rechte furcht Gottes, Glauben, Liebe, vnd dargegen die boͤsen
luͤste des alten Menschen toͤdtet. Wie auch die Caeremonien der
Tauffe an sich
selbs zweyerley nutz vns fuͤrmalet: Denn das baden im
Wasser bedeut zum teil
die besprengung des Bluts Christi odder abwaschung der
Suͤnden, zum teil die
toͤdtung des alten vnd newe geburt des newen
Menschen.
Darumb wir allhie verwerffen: Zum ersten die Widerteuffer, welche die armen
Kindlein von der Tauffe ausschliessen, zum teil jhrer vnschuld halben, gleich
als hetten sie keine Suͤnde, zum teil auch von wegen jhrer
vnmuͤndigkeit, das
sie jhrer vernunfft nicht gebrauchen, noch gleuben
odder jhren Glauben
be
kennen koͤnnen. Machen darnach weiter die
erste Tauffe zunichte durch die
widertauffe, vnd in dem, das sie von der Tauffe
halten, verkleinern sie jhre
krafft vnnd heben den rechten brauch gantz
auff.
Zum andern, gleich wie vorzeiten die Hemerobaptisten (nach dem sie
mei
neten, das dieser bund, so in der Tauffe gemacht
ist, der folgenden Suͤnde
hal
ben nichtig wuͤrde) sich
teglich oder offt wider teuffen liessen zu einer grossen
schmach der Tauffe,
also haben auch die Papisten mit F 1v gleicher schmach
vnd gleicher
vrsach halben die Tauffe zu nicht gemacht vnnd an stat derselben
gesetzt
Menschenwerck, nicht so fast die Gott, als die die Menschen
gebo
ten haben vnd sind so fern
komen, das die Muͤnche jhre stinckende kappen,
auch die sie den todten
anziehen, der Tauffe gleich halten.
Wie sie auch vnchristlich den nutz der Tauffe, nach dem man wider in Suͤnde
felt, auffheben, also setzen sie ein andern nutz, welchen die Tauffe aus
Got
tes
Wort nicht hat, indem sie die erbsuͤnde, die in dem Menschen bleibt nach
der Tauffe, geringe vnnd fuͤr nichts mehr achten.
Vnd ferner, die rechte wirckung, die bey der Tauffe ist allein daher, das Gott
also geordent hat vnd will die Suͤnde abnemen vnd das andere thun, was von
der Tauffen krafft gesagt ist, geben sie gleich zeuberischerweise dem
Wasser.
Etliche darumb, das sie meinen, das Wasser habe solche sonderliche,
verbor
gene krafft, etliche von wegen der wort, die druͤber
gesprochen werden.
Letzlich haben sie aus Menschlicher vermessenheit wesentlichen stuͤcken
der
Tauffe jren vnflat mit hinan geschmeisset, nemlich die abgoͤttische
zeuberi
sche Olung etc., vnnd haben durch eine Teuffelische verkerung dieses
Sacraments auch die
Glocken vnd Steyne getaufft. Wir verwerffen auch
der Adiaphoristen vornemen, welche dis
Sacrament mit auffrichtung der
Papisti
schen Caeremonien beflecken.
Vom Abendmal des Herrn.
Christus hat im letzten Abendmal seiner Kirchen ein Testament gemacht
vnnd darin bescheiden, seinen
wahren Leib vnter dem Brod zu essen vnd sein
F 2r Blut vnter dem Wein
zu trincken durch einen steten ewigen brauch bis
auff sein letzte zukunfft, auff
das ein jeder Christ dieses Sacraments offt also
geniessen vnnd des Herrn dabey
gedencken solle, das ist: das er seinen
Glauben mit diesem pfande Goͤttlicher
gnaden erwecke vnd stercke, als damit
in Gott versichert, das der Leib des Herrn
gegeben vnd sein Blut vergossen ist
worden zur vergebung seiner
Suͤnde, vnnd das er ein wahres glid Christi, der
Kirche vnd ein erb aller
guͤtter Christi sey vnd gleich auch jtzund gemacht
werde.
Vnd in dem er also seinen Glauben stercket durch niessung dieses
Sacra
ments, sol er sich zugleich auch mit erynnern der
liebe gegen seinen
mitglie
dern vnd mitgenossen des Glaubens in
Christo vnd letzlich jhn, den Herrn
Christum, fuͤr alle solche wolthat
loben, preysen, jhm dancken vnd
hertzli
chen gehorsam leysten.
Dis Testament vnsers Herrn Jhesu Christi haben die Papisten lesterlich
zer
rissen vnd verkeret.
Zum ersten durch das stuͤmmeln der einsetzung, dadurch sie dem grossen
theil der Kirch den andern theil
des Sacraments, nemlich den Kelch, geraubt
haben.
Zum andern durch vielfeltige greuliche entheiligung, dadurch sie das
Sacra
ment gar auff andere gebreuch, denn dazu es Christus eingesetzt
hat, ja widder
Christum vnnd sein verdienst
Im Originaldruck erscheint eine Virgel hinter haben
, so dass gezogen haben
zum Prädikat des Vordersatzes wird.gezogen, haben daraus gemacht ein opffer
ex opere operato, nicht allein
fuͤr die lebendigen, sondern auch fuͤr die todten
vergebung der
schuld vnd der Hellen pein, des Fegfewers vnd dieses lebens
vnnd andere mehr
geistliche vnnd leibliche gaben dardurch zu erlangen,
haben zu einer jeden not ein sonderliche Meß verordent, das Brot
ins
Sacra
mentheußlein eingesperret vnd vmbhergetragen zum schauspiel vnnd
Abgoͤtterey mit getrieben.
F 2v Nun komen die Jnterimisten, die gleich so gut sein als die Papisten,
vnd lassen beyde gestalt den Leyen ein
zeitlang zu, nicht der einsetzung
Christi, sondern jhrer Dispensation halben,
verdammen aber nichts deste
weni
ger den gebrauch beyder gestalt im
Sacrament oͤffentlich. Die austeilung der
wolthaten Christi vnd
dancksagung, die Christus inn der Empfahung des
Sacra
ments geordnet vnd
beuohlen hat, schreiben sie gar auff eine newe weyse
der Opffermesse zu. Letzlich lassen sie auch den Glauben vnnd vornembsten
brauch des
Sacraments inn der niessung desselben gleich wie die Papisten faren.
Wir straffen auch hie diejenigen, die dem jrthumb der Jnterimisten
zufal
len vnd sich vernemen lassen, das die Meß zu zeiten allein vom Priester
on
andere Communicanten moͤge gehalten werden.
Zum letzten haben wir auch nichts zu schaffen mit der zwinglischen Sect
vnd jhresgleichen, die da sagen (sie moͤgen vorwenden was sie
wollen), das
Christus in diesem Sacrament nicht sey odder sein vnd empfangen
werden
koͤnne vnter dem Brod vnnd Wein lauts seins Worts
warhafftiglichenn,
we
sentlichen vnnd leiblichen.
Hinwider straffen wir die Papisten vnnd Jnterimisten, die da wollen gegleubt
haben, das das Brot vnd der Wein in den Leib vnd Blut Christi wesentlich
ver
wandelt werde. Jtem die Adiaphoristen, die sich jtzt durch Menschengebot
zwingen
lassen, das Sacrament wider auffzuheben an den oͤrtern, da es des
mißbrauchs oder Christlicher
freiheit halben zuuor ist abgethan gewesen,
damit sie auch die anbetung
desselben Sacraments wider bestettigen oder
ver
ursachen, sonderlich F 3r weil sie das Fest Corporis Christi auch widderumb
anrichten.
Vornemlich aber verdammen wir an den Adiaphoristen, das sie die
Papisti
sche Meß zum grossen theil wider auffrichten vnnd also eine action
dieses
Sacraments machen, die mit dem Namen vnd der that ein ander ding ist
denn
die Communion, dadurch sie dem widertheil ein oͤffentlichen eingang
ma
chen, alle Papistische grewel in diesem Sacrament wider
einzufuͤhren.
Von der Absolution.
Christus hat im Euangelio den Menschen gewalt gegeben, nicht allein zu
le
ren von vergebung der Suͤnde vnnd anderen seinen wolthaten,
sondern auch
dieselben selbs auszuteilen den gleubigen, inn sonderheit oder in
gemein,
wie es sich zutregt. Wie er denn auch dargegen gewalt gegeben hat, nicht
al
lein zu leren von behaltung der Suͤnden vnd Gottes zorns,
sondern auch
die
selben wircklichen zu vben widder die, so in
oͤffentlichen Suͤnden vnd lastern
ligen vnnd nicht daruon abstehn
wollen.
Es gilt auch solche vergebung vnd behaltung der Suͤnden, wenn sie
recht
messig geschiehet durch die Kirchendiener oder zur zeit der not
durch
an
dere Christen, nicht allein eusserlich fuͤr der Kirchen,
sondern auch fuͤr Gott
vnd seinem gericht aus krafft des befehls
vnd der worte Christi vnd durch
den heiligen Geist, welchen er in
sonderheit zur versicherung dieser krafft
gegeben hat, als er spricht Johan. xx:
Nemet hin den heiligen Geist;
wel
chen jhr die Suͤnde erlasset,
den sind die erlassen, vnd welchen jhr sie
behal
tet, den sind sie
behalten.
Derhalben, wer die Absolution mit dem Glau-F 3vben empfehet, der
emp
fehet damit auch warhafftiglich vergebung der Suͤnde vnd den
heiligen Geist.
Es dienet auch die Absolution an sich selbst, den Glauben inn
eins jeden
hertzen zu erwecken.
Vmb dieser Absolution willen, welche von Christo eingesatzt ist, wird auch
die Beicht gehalten, welche von Menschen also eingesatzt ist, nicht darumb
das die Absolution one Beicht odder erzelung der Suͤnde nicht geschehen
koͤnte odder vnnuͤtz were, sonder anderer wichtigen vrsachen halben
vnnd
son
derlich darumb, das niemandt vnuerhoͤrt vnnd vnwirdig die
Sacrament
emp
fahe, daran den gewissen viel gelegen ist, beyde: der Diener vnd derer,
die die Sacrament entpfahen.
Wie wir nu an den Papisten vnnd Jnterimisten den mißbrauch der Absolution
vnnd
Beichte verdammen, also straffen wir auch an etlichen andern, das sie
beyde,
Beicht vnd Absolution, inn gar keinem brauch nicht haben.
Wir straffen auch die Adiaphoristen, welche, da sie im Capittel von der
Bus
se der Absolution gedencken, vom Glauben nichts sagen vnnd eine
weit
leufftige rede dazu setzen, in welcher erklerung sie
oͤffentlich anzeigen, das
sie die Satisfaction odder genugthuung an die
Absolution mit anhangen.
Das die Papisten vnnd Jnterimisten diesen drey Sacramenten noch vier
ande
re zuthun, nemlich die Firmung, der Priester orden, den Ehestandt,
die letzte
Oelung, vnnd wollen die Leute vberteuben, das sie von Christo gleich
so wol als die andern Sacrament eingesatzt
vnd zur seeligkeit noͤtig sein; das
ist eine oͤffentliche luͤgen. So haben sie auch im Euangelio nicht die zusage,
das sich
die Gottfuͤrchtigen der wolthaten Christi dadurch teilhafftig machen
koͤnnen vnd jhren F 4r Glauben drinnen vben, welchs doch die rechte art
vnnd eigenschafft ist aller Sacrament, die Christus eingesetzt hat.
Dieweil auch die Adiaphoristen mit den Caeremonien diese zal der
Papisti
schen Sacrament dem Interim zu gefallen erfuͤllen,
wiewol sie vielleicht ein
andern verstandt daruon haben moͤgen, doch weil
das Interim neben vnd mit
den Caeremonien einen Gottlosen falschen wahn
erfordert vnd auffricht, so
bekrefftigen die Adiaphoristen solchen
Gotlosen wahn auch mit mercklichem
schaden der Lehr vnd gefahr der gewissen.
Wir verdammen auch die Papisten, in dem das (obs gleich nicht den namen
hat) sie
in der that schier vnzeliche sacrament auffrichten. Denn sie geben
sehr
vielen dingen, die sie auff zeuberisch gesegnet haben, schier groͤssere
krafft vnnd halten sie inn groͤssern ehren denn die Sacrament selbst.
Das Sechst Capittel.
Von der Kirch vnd Kirchendienern vnd vom gewalt
derselben.
Nach dem fall der Ersten Eltern hat Gott bald eine verheisschung gethan von
Christo, seinem Sohn, der da solt geboren werden auff bestimpte zeit von
einem
weibe, auff das er der Schlangen den kopff zutrete. Durch diese
verheisschung hat Gott jhm widder eine Kirch samlen wollen
vnter dem
Menschlichen geschlecht. Er hatt jhm auch allezeit nach seinem willen
vnd
wolgefallen erwelet, wird auch F 4v hernachmals biß ans ende
der Welt
erwelen ein Volck, eine zeit mehr odder weniger denn die ander,
welchs
seine verheissung bewaret, welchs er auch schuͤtzt widder den
gewalt des
Teuffels vnnd kompt jhm zuuor mit den gaben des Predigampts vnnd
der
Sacrament, durch welchs ampt er auch allezeit nach seinem willen vnd
wolgefallen wirckt allein in denen, die auß diesem hauffen das Wordt
hoͤren
vnnd der Sacrament gebrauchen. Er zuͤndet auch in jhnen an durch den
heiligen Geist ein recht
erkentnis vnnd vertrawen auff den verheissenen vnd
gesanten samen, nemlich Christum, ein waren gehorsam, vergibt
jhnen jhre Suͤnde, spricht sie gerecht, Kinder vnd erben
des ewigen lebens
vmb Christus willen.
Solche Leut, sie sein inn der Welt zerstrewet hin vnnd widder, wo sie wollen,
sind allein die rechte Kirch oder das Volck Gottes auff Erden, welcher, ob
jhr
gleich jtzt viel, jtzt wenig ist, so ists doch jegen andern zu rechnen
alle
zeit ein kleiner geringer hauffe. Vnd ist eben derselbe hauffe verborgen,
vnd nicht gewiß zu
kennen, welche die rechten Christen sind, haben auch
allesampt noch etliche
Suͤnde, vnnd etliche auch zu zeiten jhre jrthumb. Es
sind aber die ware
Christen allezeit an dem ort vnd vnter dem grossen
hauf
fen, da Gottes
Wordt vnnd Sacrament sindt, eine zeit reiner denn die ander,
wie es Gott
außteilet. Daher wird nu die Kirche eine sichtbare versamlung,
denn der
gantze hauffe, der Gottes Wort vnd Sacrament hat, heist nu auch
die Kirche,
darin doch der groͤsseste teil boͤse ist, aber doch jmmer etliche
von tag zu tag bekert werden. Vnd begibt sich offt, das eben diejenigen,
die das
Regiment haben vnd die Kirche leren, regieren vnd schuͤtzen solten,
selbst feinde sindt der waren Kirchen.
Aber die rechten glieder dieser rechten Kirchen, wie sie mit dem andern
G 1r
hauffen das Wort vnnd die Sacrament gemein haben vnd daruon
etli
chermassen erkennet werden, so scheinen sie doch sonderlich
fuͤr den andern
erfuͤr, wie die liechten Sternlein am Himmel mit
rechtem gehorsam jegen
Gott, mit bekentnis in der verfolgung, vnnd wens dazu kumpt, so
leiden sie
auch vber solcher bekentnis fuͤr Gottes ehre. Vnd durch diese
stuͤck werden
sie zum teil erkant vnnd bekommen gemeinlich nach jhrem
tode erst die rechte
zeugnis, das sie rechte frome Christen gewesen sind.
Auff das wir aber von der Kirchen des newen testaments reden: derselben
hat Christus die schluͤssel zum Himmelreich gegeben, gleichwie er sie vom
Vater empfangen hat, vnd hat sie nicht Petro oder den andern Aposteln vnd
jhren nachkommen im
Kirchen ampt allein gegeben, sondern zum ersten vnd
vornemlich der gantzen
sichtlichen Kirchen, doch dergestalt, das die
schluͤs
sel vornemlich
vnd eigentlich der rechten Kirchen der Heiligen zustehen.
Auff das darnach weyter ein ordnung gehalten werde, so befihlt die Kirche
das
ampt der schluͤssel, auffs beste sie kan, etlichen gewissen Personen,
doch also, das sie dennoch den gantzen
gewalt der schluͤssel bey sich behelt,
im fall, so die Diener, denen sie vertrawet sind, jhr entweder gar nicht
brauchen
wolten odder wolten jhr nur zur verstoͤrung gebrauchen.
Sie behelt auch das Kirchenampt bey, sich
Im Originaldruck keine Virgel vor sich
, möglicherweise wäre sich, sich
zu
konjizieren, so dass bei sich behalten
(wie im vorangehenden Satzgefüge)
und sich pflegen
verstanden werden könnte. zur zeit der noth, nemlich wenn
man keine Diener haben kan, in
noͤtigen stuͤcken selbst durch ein jedes glidt
zu pflegen. Sonst sol sich niemandt des Kirchenampts vnterstehen, er sey
denn recht
vnnd ordentlich darzu beruffen durch diejenigen, so das zu thuen
befehl vnnd
gewalt haben.
G 1v Weyter, so stehet der gewalt der schluͤssel fast
näherhin. Vgl. Art. fast, in: Götze, 73[a]. in nachfolgenden
stuͤcken: Nemlich das Wort Gottes zu leren, die
Sacrament zu reichen, die
Suͤnde einzeler odder vieler Personen
auffzuloͤsen odder zu binden,
Kirchen
diener zu beruffen, die
fragen von der Religion zu uerhoͤren vnd zu vrteilen,
gute ordnung inn
der Kirchen zu machen, die da zum ampt, das Christus
be
fohlen hat,
noͤtig odder dienstlich sein. Alle diese ding semptlich vnd
sonder
lich zu thun, bringt der gewalt der schluͤssel mit sich,
doch dermassen, das
als zumal nicht nach menschlicher klugheit noch gutduͤncken, sondern
nach dem befehl vnd Wort Gottes der Kirche zu erbawung, nicht zur
zer
stoͤrung, allein fuͤr die lebendigen vnd nicht
fuͤr die todten gethan werde.
Es handelt aber ein jeder solche stuͤck dieses gewalts vnd an den
oͤrtern,
wel
che vnd wo sie die Kirche oder die solchs an stat der
Kirchen zu thun haben,
eim jeden befehlen vnd wie Gott eim jeden in seinem
befohlnen ampt, das
mas seiner gaben aussteilet.
Daher kompt der vnterscheid der Kirchendiener, nemlich aus Menschlicher
ordnung,
das ein Diener vber mehr Kirchen ein auffsehen hat denn der ander,
als ein
Bischoff oder Superintendent. Jtem das einer mehr vnd andere stuͤck
des Kirchenampts verwaltet denn der ander, als etliche sind Pfarrher, etlich
Prediger, etliche Diacon. Das aber eine eintzele Person alle stuͤck an
allen
Kirchen der gantzen Welt besorgen vnnd verwalten sol oder ein
Bischoff
vber alle Bischoff vnnd Kirchen sein, das ist im Wort Gottes nicht
befohlen,
ja es ist widder Gottes Wort. Zudem ists auch vnmuͤglich vnd
gereicht den
Kirchen zum verterbnis.
Wiewol auch die gaben der Kirchendiener, jhr ampt zu uerwalten, vngleich
sein,
auch offt etliche Diener G 2r Gottloß
Kustode: Gottlose. sind, doch wenn sie die
wesent
liche stuͤck des Worts vnd
der Sacrament handeln, so gibt die geschickligkeit
odder wirdigkeit des Dieners
dem ampte nichts, es nimpt jhm auch nichts
sei
ne vngeschickligkeit
odder vnwirdigkeit zur wirckung der seeligkeit.
Diesem kurtzen vnnd warhafftigen bericht sind viel greuliche jrthumb
entge
gen aus welchen wir nur etliche wenige erzelen wollen:
Der erste jrthumb ist der Donatisten vnd Widderteuffer, welche inn dem
gantzen hauffen, der die Kirche heisset, eitel Heiligen
haben wollen. Leren
derhalben, das man sich von dem andern hauffen, ob er
gleich das
Kirchen
ampt rein vnd lauter hat, absondern soll. Also richten
sie jhnen eine sondere
Kirche an, darin sie vermeinen eitel Heiligen zu
haben.
Der ander jrthumb ist der Papisten, welche die Heiligen in der Kirche gar one
Suͤnde machen vnd wollen, das sie auch nach dem eusserlichen wandel vnter
einem heupt, dem Roͤmischen Babst, sein muͤssen.
Zum dritten, wenn die Papisten von den Heiligen in der Kirchen reden, so
ver
stehen sie gemeinlich die verstorbenen Heiligen, welche sie
anbeten, huͤlffe von jhnen suchen, zu jhren Bildern vnd gebeynen lauffen
heissen, welchs
eine oͤffentliche Abgoͤtterey ist.
Zum vierden, da sie den primat des Babsts, das er das oͤberste heupt der
Kir
che sey, bestetigen wollen, haben sie viel greulicher jrthumb:
Zum ersten, das sie sagen, er sey aus krafft Goͤttlicher ordnung vnd
befehls
ein gemeiner Bischoff vber alle Kirchen der gantzen Welt.
Zum andern, das er, aus krafft derselben ordnung vnd befehls, erstlich vnnd
allein habe den gewalt der schluͤssel, vnd andern auszuteilen habe, wem
vnd wie er wil.
Zum G 2v dritten, das sie jhm beide schwerdt vnnd volkuͤmlichen gewalt
in beiden Regimenten, im geistlichen vnnd weltlichen Regiment, geben.
Zum vierden, das sie jhm gewalt geben vber die heilige Schrifft, in Gottes
Worte, in Sacramenten vnd Geboten Gottes zu uerendern vnd dispensirn, was
er wil, newe Artickel des Glaubens vnd newe Gottesdienst auffzurichten, der
Creaturn natur verwandeln vnnd jhnen eine Geistliche krafft zu geben zum
ewigen
leben, in Glaubenssachen Richter zu sein vnd zu schliessen,
dermas
sen,
das er in diesem allen nicht irren koͤnne vnnd das kein Mensch an seiner
Lehre, vrteil vnnd hendeln tzweiffeln oder dieselben straffen duͤrffe, wenn
er
gleich wissentlich vnzeliche Seelen ins hellische Fewr
fuͤrete.
Endtlich, das sie jhm gewalt geben nicht allein vber die lebendigen, sondern
auch vber die todten vnnd vber die Engel im Himmel. Mit welchem allen ehr
genugsam beweiset, das ehr fuͤr Christus stadthalter des Teuffels stadthalter
ist vnd der rechte
Widderchrist, der da sitzt vnnd regiert im Tempel Gottes,
wie Daniel,
Christus vnnd die Aposteln von jhm zuuor geweissaget haben.
Zum letzten helffen auch zu diesen grossen greweln die Adiaphoristen nicht
wenig, weil sie dem Babste, den sie zuuor aus dem Wort Gottes verdammet
haben
als den Antichrist vnnd jhn in jhren gewissen fast noch verdammen,
die Ehr
geben, das er das oͤberste Hewpt in der Kirchen sey, darzu die
Christ
liche Kirchen, die von diesem Teuffelskopff gluͤcklich erloͤset waren, mit
jhren mitteldingen
bezaubern vnd gefangen nemen, vnter das Tyrannische
joch widderumb zu
tzwingen.
G 3r Das Siebende Capittel.
Vom Weltlichen vnd Hausregiment vnd von jhrem
gewalt.
Gleichwie die Kirche Gottes ordnung ist, darin Gott die vnterscheid wil
gehalten
haben
gaben: A. zwischen Predigern vnnd zuhoͤrern, also sindt auch das
welt
liche vnd hausregiment Gottes ordnungen, darin er auch die
vnterscheidt
ha
ben wil tzwischen Obrigkeit vnnd vnterthanen, vnnd das die
vnterthanen durch
Gesetz vnd gebott jrer Obrigkeit, sofern die der vernunfft
gemeß vnd nicht
widder Gottes wort sindt, geregiert werden, vnnd sie jhnen
gehorsamen
sollen, nicht allein von wegen Weltlicher straffe, sondern auch
gewissens
halben vnd der straffe Gottes.
Denn Gott hatt seine ordnung vnd Obrigkeit gewapent mit beiderley furcht,
beide:
das er selbst die vngehorsamen straffen wil vnd die, so das Regiment
haben, auch
straffen sollen. Er hatt auch alle drei Regiment, der Kirchen
od
der das
Geistliche, Weltliche vnnd Hausregiment also von einnander
ge
scheiden, das er einem jedern sein sonderlich ampt vnnd werck, auch
seine
sonderliche weyse zu straffen gegeben hatt.
Vnd wiewol ehr nicht wil, das diese Regiment sollen ineinander gemengt
werden,
so wil er doch, das eins dem andern dienen soll vnnd samptlich in
dieser
entlichen meinung vnd werck vbereinkommen vnnd
zusammenstim
men
sollen, das ein jedes in seiner ordnung vnnd nach seiner masse rechte
erkentnis vnd ehre Gottes vnd derjenigen, G 3v so jhm zu
regieren befohlen
sindt, ewige seeligkeit foͤrdere vnd fortsetze. Oder,
so sie diesen nutz nicht
erreichen koͤnnen, das sie doch zum wenigsten so
viel ausrichten, damit die
leute geruͤglich vnd nicht one frucht vnnd besserung jhres nehesten
er
barlich wandeln in dieser
buͤrgerlichen gemeinschafft.
So ist nu das Weltliche vnd Hausregiment vornemlich eingesatzt, werden auch
vornemlich erhalten vnd besch´uͤtzt von Gott, der Kirchen halben.
Die leut, die zu jhren jharen kommen sindt vnd sich nicht enthalten
koͤnnen,
sollen sich in den Ehestandt begeben nach dem Wort vnd Gebott
Gottes,
sollen hausueter vnnd hausmuͤtter werden, kinder zeugen
vnd dieselben sampt
dem andern hausgesinde aufftziehen in zucht vnd inn
vermanung zum Herrn,
wie der Apostel sagt, das ist: sie sollen die kinder vnd gesinde gewenen
zu ehrlicher arbeit vnnd rechter Gottfuͤrchtigkeit, die
vngehorsamen aber
straffen mit worten vnd mit schlegen.
Die ordentliche Obrigkeit ist den Christen, ehrlichen Buͤrgern vnd
vnter
thanen, vornemlich aber der Kirchen, jren schutz widder vnrechte
gewalt nach
Gottes Wort schuͤldig vnnd soll dem vnrecht wehren mit
leiblicher gewalt
vnnd mit dem schwerd vnnd sich zum hoͤchsten darauff
befleissigen, das die
leut in Gottes worte recht vnterweyset vnd in der gemein
vnnd hewsern zu
rechter Gottfuͤrchtigkeit vnd erbarkeit gezogen
werden.
Wie nu die vnterthanen jhrer Obrigkeit, kinder vnd gesinde jhren Eltern vnd
Herrn gehorsam schuͤldig sein vnd leisten sollen von Gottes wegen, also
widderumb, wenn die Obrigkeit vnd Eltern die jren von der waren
Gottes
furcht vnd erbarkeit abfuͤren wollen, so ist man jhn nach
Gottes wort keinen
gehorsam schuͤldig.
Wenn sie aber auch in dem fuͤrhaben sind, das sie aus-G 4rrottungder
Re
ligion vnd guter sitten suchen vnnd die ware Religion vnd erbarkeit
verfol
gen, so entsetzen sie sich jhrer ehr selbst, das sie nicht mehr fuͤr Obrigkeit
oder
Eltern inn demselben koͤnnen gehalten werden, wider fuͤr Gott noch
fuͤr
den gewissen jhrer vnterthanen, vnd werden nu aus Gottes ordnung ein
ord
nung des Teuffels, welcher ordnung ein jeder nach seinem
beruff mit
gu
tem gewissen widderstehen kan vnd soll.
Weiter, wie beiderley standt vnd gewalt im weltlichen vnnd heußlichen
regi
ment warhafftige ordnungen Gottes sind, also helt sie auch das
Euangelium
nicht allein fuͤr gut, das jhr die Christen gebrauchen
moͤgen, sondern heiliget
sie auch, das also die werck der
haushaltung vnd weltlicher Obrigkeit
sempt
lich vnnd sonderlich, wo sie
nur nicht widder vernunfft vnd widder Gottes
wort sind, Gott in den gleubigen
gefallen vnd Gottesdienste werden.
Derhalben sol man erstlich hie verdammen den jrthumb der Widderteuffer,
welche
den Christen verbieten Obrigkeit, Gerichte, eigenthumbliche guͤter,
keuffen vnd verkeuffen etc., gleich als weren diese ding an jhn selbs boͤß
vnd
vnchristlich.
Diesem jrthumb ist der Papisten jrthumb nicht fast vngleich, welche, ob sie
wol weltliche Obrigkeit vnd haushaltung nicht verdammen,
so verkleinern
sie doch vnd schmehen solche stende offentlich, weil sie sagen, das Got
in
diesen stenden nicht koͤnne gedienet werden. Ja sie
verbieten auch etlichen
leuten, als den Priestern, stracks wider Gottes
gebot die Ehe, zureissen
dieselbige odder lassen sie itzt etlichen ein zeitlang zu, vnd
ist doch nicht jhr
ernst. Jhr vnrein ehelos leben aber, damit sie sich auch
entziehen dem dienst
des Nehesten vnd aller Buͤrgerlichen billigen
beschwerungen dieses lebens,
allein in muͤssig-G 4vgang,
vberflus, sicherheit vnnd allem Gottlosen
wesen wandeln, schmuͤcken sie noch mit einem
prechtigen, herlichen namen
vnd nennens werck der vollenkommenheit eines
Geistlichen lebens.
Zum dritten: Gleich wie durch diese verkleinerung vnnd schmach des
buͤr
gerlichen lebens vieler leut gewissen im Babsthumb
verwirret sind worden,
das sie von diesen ordnungen Gottes alltzu wenig
gehalten haben, also weil
itzt durchs heilige Euangelium solchen stenden jhre
gebuͤrliche ehr
widder
bracht ist, so suͤndigen nu etliche
auff die andere seite darin, das sie meinen,
die Obrigkeit sey gar vnstrefflich vnnd
duͤrffe jhr niemandt wehren, wenn sie
auch das gute, welches sie ehren
solte, sich vnterzudruͤcken vnterstehet, vnnd
dagegen das
boͤse, welchs sie straffen solte, bestetiget vnnd ehret. Welches
stuͤck wir im folgenden teil dieses Buͤchleins
weiter zu handeln vorgenomen
haben.
Beschlus der Bekentnis.
So hastu nu, Christlicher leser, die Summa dieser Lehr, welche, wie sie in den
Propheten vnnd Aposteln gegruͤndet ist vnnd aus grosser finsterniß
des
Anti
christischen Reichs zu diesen letzten zeiten durch den man Gottes
, heiliger
gedechtnis, widder an tag gebracht vnnd in den Artickeln der
Augspurgischen
Confession begrieffen ist, also wirt sie noch heutiges tages
durch sonderliche
gnade Gottes in vnsern Kirchen rein vnnd vnuerfelscht
ge
predigt.
So aber etwas in dieser eyle vnd kurtzen ertzelung der Artickel rechter lehr,
auch der widderwertigen alten vnd newen jrthumb, nicht gar bequemlich
noch volkoͤmlich gesatzt ist, das koͤnnen vnsere
zuhoͤrer aus vnseren predig-
H 1rten klerlich vernemen. Andere aber ausserhalb koͤnnens alles besser
vnd
reichlicher nemen aus vnnd aus
andern dergleichen
Schriff
ten, von welchen wir doch vnsers verhoffens
nichts frembdes hie gesagt
ha
ben oder andere verstehen werden.
Wir haben auch solche Caeremonien inn vnsern Kirchen, die mit der Lehr der
Aposteln vnnd der reinen Kirch nach jhnen vbereinkomen, nemlich
Christli
che vnd nuͤtzliche, wie wir sie von den wol geordenten
Kirchen entpfangen
haben. Vnd wie wir von der Lehr derselbigen Christlichen
Kirchen nichts one
mergliche schmach Christi, verleugnung vnnd Gotteslesterung verendern
koͤnnen noch wollen, sofern vns Christus beystehet, wie wir denn von jhm
betten vnd hoffen, also halten wir auch, das zu dieser zeit vnd bey den
jtzi
gen vmbstenden die Caeremonien
nicht koͤnnen von der Lehr abgesundert
werden Vnd das man die
falsche Christi vnnd Belials vereinigung,
wel
che etliche, dem Creutz zu entfliehen, jtzt machen, auch one
Gottesleste
rung vnd abfal nicht zulassen
kan, wie solchs in den voͤrigen Schrifften,
hie außgangen,
klerlich dargethan ist vnd bißher niemand anders beweysen
hat koͤnnen. Ja
es hat noch keiner den grund dieses handelns mit antwort
an
ruͤren
duͤrffen, welchs einen weysen vnd gelerten widdersacher sehr
verdech
tig macht, das er ein boͤse gewissen mus haben.
Dis Bekentnis aber haben wir nicht allein vnser vnd vnserer Kirchen halben
geschrieben, sondern auch von wegen aller Gottfuͤrchtigen, die draussen
sind,
die jhre knie fuͤr dem Baal noch nicht beugen vnnd vngezweiffelt in einem
Geist mit vns inn dieser noth zu Gott
seufftzen: Erstlich auff das wir vnserm
Herrn Christo, der jtzt am Creutz
hengt, dennoch zeugnis geben, das sei-
H 1vne Lehre Gottes Wort sey, vnd jhm
hiemit seinen gebuͤrlichen gehorsam,
dienst vnnd ehre leisten,
welchen er jtzt von allen Menschen zum hoͤchsten
erfordert. Darnach, das
wir auch vnser liebe Bruͤder in Christo, wo dieselben
sein, mit dieser
vnser Bekentnis vnd Exempel etwas stercken. Vnd letzlich,
das wir vns auch des
verdachts entledigen, als hetten oder wolten wir
newe
rung anrichten odder
vns von der vorigen reinen Lehr vnd warem
Gottes
dienst absundern,
die wir nichts anders thun in dem, darumb wir jtzundt
ge
echtet, ein fluch
vnd fegopffer geachtet werden, nicht allein von vnsern
Feinden, sondern auch von vnsern eigen
Bruͤdern, denn das wir die edele
hei
lige beylage, so vns durch den man Gottes von Gott
ver
trawet ist, rein vnbefleckt bewaren, welcher
beylage halben wir vns vorhin
alle haben seelig duͤncken lassen vnnd sind warlich
deshalben seelig genug
gewesen vnd vns billich zu rhuͤmen gehat. Aber doch lassen wir vns allhie
sampt anderen
bestendigen Christen noch seelig duͤncken vnd rhuͤmen vns
beyde,
dieser beylage vnnd des Creutzes vnsers lieben Herrn Jhesu Christi,
das vns
druͤber begegnet. Es gerate nu mit vnns, wohyn es woͤlle, so sind
wir
bereit vnd verhoffen, mit Christo zu sterben vnd zu leben durch
huͤlffe seines
heiligen Geists, wie er denselben zu geben verheissen hat
auff die zeit, wenn
huͤlffe not sein wird allen, die jhn im Glauben
darumb bitten.
H 2r Der Ander teil dieses Buchs, von der Nothwere.
Sindt die Jnterimisten vnnd Adiaphoristen solche Leute, dafuͤr sie wollen
ge
halten sein, nemlich das sie bey der reinen Lere bleiben vnd
dieselbige auch
widder die Papisten verteidigen, so koͤnnen sie von vns
auch nicht anders
sa
gen, denn das wir bey der reynen Lehre bleiben,
welchs beyde, vnsere
oͤffent
liche Predigten vnd Caeremonien,
bezeugen.
Klagen sie aber vber vns, das wir eygensinnig vnd in vnsern Kirchen nichts
enderen wollen, so muͤgen sie selbst schuldt haben, denn sie haben vns
diese
Kirchenordnung als Christlich vnnd nuͤtz gegeben, die sie auch
gehalten
ha
ben vnd noch hielten, wenn sie nicht aus toller furcht vermeinter gefahr
dauon abfielen, wie koͤnnen sie vnns denn mit gutem
gewissen verdammen
vnd vberziehen? Darzu koͤnnen Mitteldinge nicht mehr Mitteldinge heissen,
wenn
die Leute darzu gezwungen werden, sondern sind Suͤnde, verleugung
vnnd
abfall von Gott.
So bedarff nun diese vnser Bekentnis vnd verantwortung bey diesem teil
vnse
rer Feinde, nemlich bey den Jnterimisten vnd Adiaphoristen, gar
keiner
be
weysung, weil sie selbst bekennen muͤssen, das wir von H 2v den
Chri
sten vmb der Lehre
vnd Caeremonien willen nicht koͤnnen mit recht verdampt
vnnd vberzogen
werden.
Wiewol aber bey dem andern teil vnserer Feinde, nemlich den Papisten, diese
vnsere einfeltige Bekentnis nicht gilt, ja auch die aller klareste vnd gewisseste
beweysung kein stadt hat, denn wir werden doch von jhnen Ketzer
gescholten,
so sind dennoch etliche vnter jhnen durch das helle Liecht der
Goͤtlichen
warheit vnd jhr eigen gewissen dermassen vberzeugt, das sie wissen, vns
geschehe hirin gewalt vnd vnrecht, welchs
sie auch selbst in disputationen
vnnd vnterredungen offt haben widder jhren
willen muͤssen bekennen.
Das wissen sie aber alle vnnd sollens wissen, das wir nach Goͤttlichem,
na
tuͤrlichem vnnd Weltlichem Recht, auch jhren vertregen vnnd
zusagen nach,
nicht koͤnnen vnerkanter sach verdampt noch vberzogen werden. So haben
wir noch immer begert, das
vnsere sach moͤchte durch das rechte Recht
geurteilet werden.
Das nu etliche Fuͤrsten vnnd Stedte diese sache sampt jhrem Rechten
fallen
lassen, das nimpt der Sachen nichts, wie das verstendige leut wol
wissen,
sonderlich weil es des Euangelij sach ist, betreffend Gottes
ehre vnd der
Menschen ewige seligkeit, vnnd sollen darumb wir, ob wir gleich ein
armes
kleines verachtes heufflein sind, vnser Recht nicht faren noch vngefordert
lassen vnd nichts darnach fragen, ob vnser die grossen
Junckern vnd
Gott
lose verechter der waren Religion druͤber
spotten vnd lachen.
Weil aber auch die Papisten wol wissen, das sie ein boͤse, faule,
schendliche,
lesterliche sach haben vnnd jhr boͤse gewissen sie schew vnd
furchtsam
ge
macht, vns H 3r frey vnd redlich vnter augen zu gehen, so
haben sie sich im
anfang hoch beflissen, jhre schand vnnd boͤses fuͤrnemen zu decken mit
dem schein, das nicht jhr fuͤrnemen gewest, vnsere Christliche Religion
durch vorigen krieg zu
vertilgen.
Nu sie aber den Sieg behalten vnnd alles vnter sich gebracht haben vnnd
noch nicht ablassen, das arme kleine heufflein, so noch am Euangelio hengt,
mit falschem schein vermeintes vngehorsams vnterzudruͤcken, so verrhaten
sie sich doch
oͤffentlich fuͤr aller welt, das sie vnsere Religion, ehe sie
vnrecht
erkant, gedencken auszurotten, wie sie denn schon albereidt gethan in
den Landen vnd Stedten, so sie vnter sich bracht, da sie nicht
allein das
Gotts
lesterische Interim, sonder auch das Bapstumb mit allen
seinen schendtlichen
greweln widder auffgerichtet haben, beschweren darzu vnd plagen die arme
leute auffs aller vnbillichst vnd
grewlichst.
Also wolten sie mit dieser armen Christlichen Gemein zu auch
gern vmbgehen, weil sie an Gott nicht
vngehorsam werden, sein Wort
ver
lassen vnnd des Roͤmischen
Widderchrists grewel annehmen wil. Denn sonst
haben die Feinde keine redliche
vrsach zu jhnen, denn das sie allein
Got
tes eingebornen Sohn Jhesum
Christum fuͤr jhren einigen Heilandt erkennen.
Daher kumpt dieser grosser zorn, vngnad, Acht, verfolgung vnd Tyrannisch
fuͤrnehmen der Papisten, darumb wolten sie gern diese Stadt vertilgen.
Vnd
das ist so offenbar, das die Feinde des Euangelij, so diß boͤse spiel
im
Deudt
schen Landt haben angericht, etliche selbst nicht
fast leugnen, on das es
jtzt sonderliche weißheit ist, ja eine rechte Epicurische weißheit, widder das
H 3v gewissen reden vnd der offentlichen warheit
widdersprechen vmb des
grossen Gotts willen, der da heist BAUCH.
Vnd weil solchs der Papisten fuͤrnehmen ist, so kan niemandt diese
sic A, rectius: dieser. Stadt
verdencken, das sie sich fuͤr gewalt vnd vnrecht
schuͤtzet, welche sunst ja
niemands begert zu beleidigen.
Vnd alle Menschen, so da ein wenig wissen, wie es vmb diese Stadt vnd
jhren
Grentzen, auch der Buͤrger oͤffentliche hendel gelegenheit hat,
muͤssen
bekennen, wenn sie die warheit sagen woͤllen,
das vnsere Leute in dieser
jh
rer beschwerung vnd auffenthalt anders nichts denn Frieden vnd die
Reli
gion suchen, niemandts
Landt vnd Leute begeren, niemandt nach seiner
wir
digkeit vnd guͤtern stehn.
Aber hieuon lassen wir einen Erbarn Radt vnd andere ehrliche Leute, so
drumb wissen, fernern bericht thun.
Wir wollen aber vns fuͤrnehmen, zu beweisen, das ein Christliche
Oberkeit
mag vnd sol jhre vnterthanen verteidigen auch widder ein hoͤhere
Oberkeit,
so die Leute mit gewalt zwingen wil, Gottes Wort vnd rechte
Gottesdienst zu
uerleugnen vnd Abgoͤtterey anzunehmen.
Zwar bey den Adiaphoristen haben wir solchen beweiß leichtlich zu thuen,
welche
lange zuuorn vor vns diese frage eroͤrtert vnd solche nothwehre
gnug
sam erwiesen haben, beyde: auß Gottes Wordt vnd Naturlicher
erkendtniß,
so Gott in die Menschliche hertzen gebildet hat. Es were denn, das sichs
hirin auch mit jhnen jtzundt verkeret
hette (wie leider in vielen andern stuͤcken
der lere geschehen), das das
voͤrige Gotteswordt vnd Natuͤrliche erkendtniß
vnd Dialectica in
dieser sachen H 4r sich auch muͤste lencken lassen nach
der
Potentaten wolgefallen vnnd gewaldt vnd muͤste nu also heissen: Des
Solche
newe Dialectica gleuben wir wol, das sie jtzundt in
Keysers gewaldt ist groß vnd er hat vberhandt, darumb ists nicht mehr
recht, das mann sich widder seinen vnrechten
gewaldt schuͤtze. Jtem, Oberkeit
vnd Vnterthanen haben sich zusamen
hart verpflicht vnd mit Eyden
ver
bunden. Aber die Fuͤrsten vnd
Herrn moͤgen darnach jhren muthwillen mit
den vntersassen vben, jhres Eydts vergessen vnd thuen, was sie woͤllen.
Dagegen haben die vntersassen nicht macht, dawidder zu reden, jhre rechte
vnnd
freyheiten handtzuhaben. Der Fuͤrst mag kriegen widder die rechte
vnnd seinen Eidt, aber
die vnterthanen duͤrffen jhm nicht widderstehen nach
den Rechten.
vieler koͤpffe komen
sey, halten doch gleichwoll nicht bey allen, auch den
Jnterimisten vnd
Adiaphoristen.
Souiel aber die Papisten belangt, so finden wir auch kein recht, vnnd hilfft vns
nicht, wenn wir schon beweysen, das die vnterthanen jhr recht widder jhrer
Herrn
gewalt verteidigen moͤgen vnnd das eine vntere Oberkeit nothwere thun
mag
widder ein oͤbere, so die Christliche Religion mit gewalt außrotten will.
Denn die Papisten halten vnsere Religion nicht fuͤr die rechte
Religion,
darumb meynen sie, sie haben recht, vns zu bekriegen.
Derwegen auch fuͤrnemlich nur vmb der frommen hertzen vnd gewissen
wil
len wir von der nothwere handelen muͤssen, denen zu raten
ist, welche das
reine Goͤtliche Wordt noch haben odder nicht gern wolten,
das dasselbige bey
jhnen oder anderen vntergedruckt solte H 4v werden,
viel weniger
dasselbi
ge selbst verfolgen helffen, auff das diese
allenthalben wissen, was jhnen von
der Nothwere zu halten noͤtig, auch
was trostes sie darin haben moͤgen etc.
Erstlich aber vnd anfenglich stellen wir hiemit vnsere Supplicationschrifft an
die Roͤm. Key. May. vnd bitten auffs aller vnterthenigst, E. K. May. wolten
dem Babst vnd seinem anhang keins weges so viel einreumen, das E.
Key.
May. hoheit vnd gewalt jhnen dienen muͤsse, Christum, den Herrn, zu
ver
treiben vnd zu verfolgen, sintemal ja eben der Christus, vnser aller Gott
vnd Herre, Ewer Key. May. zum
Keyser dieses loͤblichen Deudschen Reichs
erwelet vnd gesetzt hat. Jnn
welchem Reich, ob wol Christus selber nur ein
Gast ist, arm vnd veracht, der hir inn betruͤbtem jammer, elendt vnd
eite
lem hertzeleidt mit seinen Christen sein vnd leben muß, so tregt er
doch gleichwol ein hertzlich gefallen an trewlichem Regiment
vertrawtes
Reichs vnd bittet Ewre Key. May. nicht vmb ein stuͤck des
Deudtschen
Reichs, das ehr noch seiner ehre keins begeret, sondern allein das
jhm schutz
widderfaren vnd sein Predigt vnuerbotten bleiben moͤge,
welchen trewen
dienst vnd schutz, so jhm Ewre Key. May. hier in diesem
vergencklichem
Reich pflegen vnnd leisten wuͤrd, wird Christus am
Juͤngsten tage in seinem
ewigen Reich E. Key. May. vngezweiffelt
vielfeltig vnnd vberschwenglich
vergelten vnd bezalen.
Vnd do Ewre Key. May. ja noch nicht verstehen noch begreiffen kan, das
sie vns arme
Luterischen fuͤr Christen vnd Christi Diener gleubt odder helt,
so
woͤlle E. Key. May. nach jhrem Christlichen verstand vnd gemuͤte
dargegen
bedencken, das auch Christus, der Herr, selbst, do er leyden vnnd von
den
ho
hen Priestern seinem [J 1r eigen Volck gecreutziget werden solt,
nicht fuͤr
Gottes Sohn, ja vielmehr fuͤr den ergesten
Gotteslesterer vnd auffruͤrer
gehal
ten werden vnd sterben
must. Wie folgendes denn auch die Apostel vnd alle
lieben Merterer nicht
anders gehalten vnd von jhrer von Gott geordenter
Obe
rigkeit also
schendtlichen getoͤdtet vnd erwuͤrget sindt, wie solchs Christus,
der
Herr, seiner Kirchen propheceiet hat, das es jhr also gehen werde,
Johannis
xvj: Sie werden euch,
spricht er, in den Bann thun. Es kumpt aber
die zeit,
etc.
das, wer euch toͤdtet, wird meinen, er thu Gott einen
dienst dran
Ja eben in diesem spruch wil vns Christus auch leren, was die rechte art der
eigenschafft der vermeinten vnd falschen Kirchen ist vnd allezeit sein wird:
Nemlich das sie jhre Religion mit der faust (wie jtzt die Roͤmische
Kirche
thut) fortsetzen vnnd die Leute druͤber toͤdten wird. Die
Christliche Kirche
aber hat niemandt jhemals mit dem Schwerdt zum Glauben
gezwungen. Wie
E. Key. May. denn auch beyde, Juͤden vnd Heiden, jhre
Religion guͤnnen vnd
die nicht daruon zum Babstumb tzwingen.
Was haben aber wir armen Lutherischen (wie man vns nennet)
verschul
det, das vns solche freyheit, bey vnser Religion vnd Bekentnis zu
bleiben, so
doch den vnchristen verguͤnnet, nicht mag zugelassen werden,
die wir doch
eben denselben Christum als den einigen Erloͤser, Heilandt
vnd seeligmacher
der gantzen Welt sampt allen Artickeln des Christlichen
Glaubens mit hertzen
vnd mundt zugleich sampt E. Key. May. gleuben, lehren vnd
bekennen. Vnd
ist gar nichts, das vns von Ewer Key. May. Religion vnd Glauben
scheidet,
außgenomen das E. Key. May. durch falsch eingeben des Babsts vns
darumb
hasset vnd ver-J 1vdampt, das wir fuͤr eins Christo allzuuiel verdienstes
vnd ehre zumessen zu vnser
erloͤsung, rechtfertigung vnd seeligkeit. Vnd das
ander, das wir vns
stracks vnd allein an die heilige Schrifft halten, widder
odder ohn Gottes Wort
keinen Artickel des Glaubens odder Gottesdienst
an
nehmen koͤnnen,
da E. Key. May. vns auch darneben vnd viel mehr auff die
Bebstliche Tradition
denn auff Gottes Wort zwingen wollen.
Wir bitten aber, E. Key. May. woltens gnedigst behertzigen, wie schwer vnd
vntreglich solchs E. Key. May. sein wuͤrde, wenn E. Key. May., die jha
Gott
fuͤrchtig vnd auch Christen sein wil, die Christen vnd
waren glieder Christi
eben in dem vnd darumb, als E. Key. May. selbst
zeugen muß, vberziehen
vnd verfolgen wuͤrde, das sie Christum vnd sein
Wort gar zu hoch erheben,
zu gross vnnd zu heilig halten, ia wie vbel
solchs E. Key. May. am Juͤngsten
tag fuͤrm strengen Gerichte
Christi bekommen wuͤrde, da E. Key. May. von
allen jhren wercken
rechenschafft geben vnd jhren lohn, wie sie verdient,
entpfahen werden.
Was wir vber das E. Key. May. als vnserer hoͤhesten Weltlichen Obrigkeit zu
thun verpflicht, erkennen wir vns nicht allein schuldig, sondern erbieten
vns
jegen E. Key. May. auffs vnterthenigst, so viel vns jmmer muͤglich, als
die
willigen vnterthanen, vnd gehorsamen, wie wir denn dawidder nye
geleret,
sondern mit vnser Lehre allezeit vber der Weltlichen Obrigkeit
gehalten,
an ihr festgehalten, sie geachtet, respektiert. Vgl.
auch noch stet vnd fest druͤber halten vnd die vnterthanen zum
schuldigen
gehorsam allezeit reitzen vnd vermanen.
Denn wir mit dem heiligen Apostel Paulo stet vnd fest leren, das E. Roͤm. Key. May. vnd alle ordentliche
Obrigkeit sein Diener vnd Stadthalter Gottes,
zu schuͤtzen vnd handthaben
das gute. Lehren [J 2r vnd vermanen auch,
das alle vnterthanen solcher Ewer
Key. May. von wegen vnd an stadt Gottes
vnterthenig vnd gehorsam sein
sollen, vnd das nicht allein aus furcht der
Weltlichen straffe, sondern viel
mehr vmb des gewissens willen, das ist: zu
uerhuͤten Gottes vngnade vnd
ewige straffen.
Vnd wiewol es ja leyder war ist, das wir aller Menschen hertzen mit vnserm
Predigen from vnd gehorsam nicht machen koͤnnen, so koͤnnen wir
dennoch
vermuͤge Goͤtlicher zusage vnd verheissung das
zeugen, gut vnd war machen,
das vnser Predigen nicht gentzlich vnfruchtbar bey
vnsern zuhoͤrern sein
werde, wie Esaias am lv. sagt: Mein wort sol nicht
widder zu mir leer
kom
etc. Jtem Paulus:
menEwer erbeit wird nicht
1.Corin.15.vergeblich sein im Herrn
etc. Darumb vngezweiffelt in vnsern Kirchen viel frommer Christen sein
vnd
gefunden werden, so sie vnter dem schutz odder
verguͤnstigung E. Key. May.
bey jhrer Christlichen Religion, dem heiligen
Wort Gottes, frey vnuerhindert
odder vnuerfolgt bleiben moͤchten, die E.
Key. May. alle schuldige vnd
Christ
liche dienste in allem gehorsam vnd
trewen ane allen falsch aus grund jhres
hertzens leisten wuͤrden, nicht so viel vmb jhres
nuͤtzes, als aus liebe vnd vmb
Ewer Key. May. fommen vnd wolfart willen, ja die E. Key. May.
vnge
zweiffelt von hertzen
trewer vnd gehorsamer denn viel andere befinden
wuͤr
de, wiewol
Ewer Key. May. dargegen jenen teil als jhre getrewe, willige vnd
gehorsame, vns
aber Rebellen, wiederspenstige vnd der Obrigkeit
vngehor
same irriger
meinung helt vnd achtet.
Wiewol wir auch ferner aller Menschen hertzen nicht koͤnnen kennen,
welche recht trew odder vntrew sind, so duͤrffen wir doch
gleichwol von
ge
meiner vn-J 2vser Stadt handlung mit warheit zeugen,
das mit dieser jhrer
entsetzung in der warheit nichts anders gesucht wird, denn das sie bey der
erkanten
waren Religion des heiligen vnd allein seeligmachenden
Euan
gelions
bleiben vnd gelassen werden moͤcht. Vnd wo solchs gemeiner Stadt
von E.
Key. May. vermittels Goͤttlicher huͤlff widderfaren koͤnt, so
ist ein
Er
bar Rath mit der gantzen gemeine vnd Buͤrgerschafft
dieser Stadt
mit allen
schuͤldigen vnd Christlichen diensten auff E. Key. May. befehl als
die
getrewen vnd gehorsamen vnterthanen alle zeit willig vnd bereit.
Wir wollen auch das hiemit fuͤr Gott auff vnser gewissen bezeugt haben:
Wenn wir Pfarrhern vnd Prediger dasselbige anligent gemeiner Stadt eins
Erbarn Radts vnd der Burgerschafft (die Religion
betreffendt) so eigentlich
selbst nicht wuͤsten vnd selbst noch teglich
erfuͤren vnd sehen, wolten wir
sie nicht allein nicht entschuͤldigen, sondern zum
hefftigsten vermanen. Vnd
so die blossen vermanungen nicht helffen wolten, so
weren wir gesinnet vnd
bereit, nach dem befehl Christi Radt vnd Gemeine von soͤlcher entsetzung
gegen E. Key. May.
zu gebuͤrlicher vntergebung mit dem Banne zu treiben.
Vnd wo solchs denn
noch nicht frucht wirckete, wolten wir, dem andern
be
fehl Christi
nach, den staub von vnsern fuͤssen abschuͤtteln, vns von
dan
nen machen vnd selbst nicht eine stunde in dieser Stadt verharren. Denn wir
ja
trewlich Leren vnd vermanen auff die Lere Christi, Gotte zu geben, was
Gottes ist, vnd dem Keyser, was des Keysers ist, ob der auch anderer
Reli
gion vnd Glaubens ist, denn wir sein.
Diese gehorsam beyde, gegen Gott vnd dem Keyser, das ist: gegen der
Welt
lichen Obrigkeit, sein nicht widder einander, sonder reichen
vielmher einer
dem an-J 3rdern die handt vnd koͤnnen mit gutem
gewissen beyderseytz
ane einigen tumult odder empoͤrung woll vnnd
Christlich geleistet werden,
wenn sie in jhrem termino praescripto bleiben, das ist: das einem jglichen
gegeben wirdt, das jhm
gebuͤrt; wo es aber auff einer seiten mangelt vnd
auß
geschritten wirdt, kans one grewliche Sunde vnnd schrecklichem tumult
vnnd
entpoͤrung nicht abgehen, wie denn E. Key. May. bereit viel zu weit
vberschritten, aus Ewrem, der Roͤmischen Key.
May., Reich, Ampt vnnd
be
uehl in das Reich vnd Ampt Christi zu greiffen
angefangen hat.
Derwegen auch jtziges vnnd kegenwertiges vnfriedens mit vns vnd mit
etli
chen andern, vor dieser zeit vnd noch, niemandt schuldt vnd vrsach
ist denn
E. Key. May., vnd muͤssen frey wie der Prophet Elias zu Achab
auch zu
Ewer Key.May. jtzundt sagen iij. Regum xviij: Jch verwirre
Jsrael nicht,
etc. Vnd die Christen koͤnnen keyne
sonder du vnd deines vaters hauß
vrsach hierzu geben, indem
sie auch bey verlust Goͤttlicher gnad vnd ewiger
Seeligkeit nicht
duͤrffen noch woͤllen die schuͤldige Ehre, so der ewigen
Gott
heit allein gebuͤrt, Ewrer Key. May. geben.
Demnach bitten vnd flehen wir, Allergnedigster Herr Keyser, Ewre Key. May.
vmb
des bittern Leidens, Sterbens vnd vmb der Heerlichen Aufferstehung
vnsers lieben
Herrn Jhesu Christi willen, des Fest vnd Gedechtnuß wir jtzundt
zugleich mit E.
Key. May. sampt der gantzen Christenheit begehen, feyren
vnnd ehren, ja wir bitten E. Key. May. hertzlich, auch vmb des gerechten
vnd
gestrengen gerichts Gottes willen, das E. Key. May. vns, die von , sampt allen vnschuͤldigen
Christen der Keyserlichen Acht benemen
vnd in dem, do wir Gott vnd seinem Sohne, E. J 3v Key. May.
wie auch
vnserm Herrn zugethan vnd verwandt sindt, nicht vberziehen odder
ferner
verfolgen wolt.
Vnd so wir das, wie auch andere, so fuͤr vns bißher vergeblich gebeten, bey
E. Key. May. nicht erhalten koͤnten, so werden wir das wider E.
Key. May.
am Juͤngsten tage fuͤr dem Richter Christo zeugen vnd
kleger sein muͤssen,
werden auch hie noch sampt allen fromen Christen mit
vnserm Gebet, flehen
vnd seufftzen solch E. Key. May. vnrecht vnd vorgewaltigung
fuͤr Gottes
an
gesicht bringen, dawidder beten vnd schreien
muͤssen, welches beydes E. Key.
May. entlich noch hie in diesem
leben vnd dorth im zukuͤnfftigen gar zu schwer
fuͤrfallen wuͤrde, das vns ja fuͤr E. Key. May. von hertzen leidt were. Es
werden
auch E. Key. May. viel frommer vnd friedtliebender Christen widder
Ewer Key.
May. vnerbitliche vnd doch vnrechtmessige verfolgung zu jhrem
auffenthalt vnnd vnuermeidlicher Nothwere verursachen vnd zwingen.
Vnd wiewol der handel von der Nothwehre an sich nicht vnrecht, sondern
recht
ist, so reden wir doch nicht gerne daruon, vmb des willen, das wir
leicht
lich erachten koͤnnen, das viel boͤser Leut, auch
vnter den Christen, etwan
jhres Gottlosen vnd vnchristlichen fuͤrhabens diesen schein einer
Nothwere
suchen vnd vorgeben moͤchten, das auch fromme vnd ware Christen,
weil sie
fleisch vnnd blut haben vnd dardurch auch mit vngedult vnd
rachgir wider
vn
recht leichtlich angefochten werden, solches schutzes der
Nothwehre vnzeitig,
da vnd wie sich nach Gottes Wort nicht gebuͤrete,
vbel mißbrauchen koͤndten.
Derwegen, wie wir denn sehr wol wissen, die fuͤrnemesten Theologen vor
vns
in diesem handel (die Not-J 4rwehr belangent) sehr fuͤrsichtig
gewesen,
langsam vnd sparsam daruon pronuncirt, da es auch noch vmb die zeit war,
das nicht viel dran gelegen, sondern
gut war, das der handel vielen Leuten,
sonderlich den fuͤrwitzigen, nicht
kuͤndig were, den so eben zu wissen.
Nu aber ists eine andere zeit vnd gelegenheit, da etlich orenbleser vnd
Achitopheles E. Key. May. verhetzen, das sie jtzundt solle vnd leichtlich
koͤnne, wenn sie vns Magdeburger zuuorn herunter vnnd mit gewalt
zwun
gen habe, diese gantze Lehre sampt jhren verwanten durchaus vertilgen,
wie solchs alle verstendigen sagen vnd zeugen
muͤssen, das solchs an odder
mit vns gesucht vnd gemeinet werde.
Vnd wiewol sie sich zu solchem jhren Gottlosen vnnd blutduͤrstigem
fuͤrneh
men auff E. Key. May. macht gar weidlich verlassen, so vermeinen sie
doch auch nicht allein mit Ewer Key. May.
grossem gewalt, sonder auch mit
dem Titel vnd namen der Obersten Obrigkeit die
fromen Christen vnd alle
Welt zu schrecken, als wolt vnd wuͤrdt
Gott vom Himmel selbst straffen, wenn
sich jemandt widder E. Key. May. odder
anderer Obrigkeit auch vnrechten
gewalt auffenthalten wolte. Vnd ist in Summa darumb zu thuen, auff das
sie also mit
vorgewandtem schein vnd Titel E. Key. May. als der hoͤhesten,
von
Gott verordenten Obrigkeit muͤchten deste fuͤglicher vnd bequemer
den
Grewel der verwuͤstung, den Antichrist zu , in die Kirche vnd Tempel
Gottes widder einsetzen, vnd die es nicht willigen noch annemen wollen,
veriagen vnd
toͤdten.
Gleich wie zur zeit der Machabeer Antiochus gethan hat, do er die Kirch vnnd
Gottes Volck on sondere grosse muͤhe tilgen wolt, grieff er sie am
Sabbath
an, do die Juͤden es fuͤr vnrecht (das es doch nicht war)
J 4v achteten,
wenn sie sich am Sabbath jhrer Feinde mit der faust entsetzen
solten. Vnd
wuͤrget also Antiochus der Tyran erbermlich viel frommer
Juͤden, die sich
am Sabbath gewissens halben nicht wehren wolten, in
hoffnung, durch
sol
che gelegenheit weyter das gantze
Juͤdische Volck, das vber dem rechten
Gottesdienst hielt, ermorden vnd
vmbzubringen. Vnd geschach solchs alles,
den waren Gottesdienst zu tilgen vnd
auszurotten vnd seine Heidnische
Religion an die stedte seines gefallens
einzusetzen vnd auffzurichten, auff
das allenthalben in aller Welt einerley
Religion were, welche gleicheit jhm
zu erhaltung vnnd weyterung seiner
Tyranney dienstlich sein moͤchte.
Aber wie zu der Machabeer zeit der from vnd Heilige Priester Matathias die
frommen Gottfuͤrchtigen Juͤden vnterrichtete vnd ledigte von dem falschen
wahn odder verunheiligung des Sabbats – Wollen wir,
sprach er, alle
–
thun
wie vnsere Bruͤder vnd vns nicht wehren widder die Heiden, vnser
Le
ben vnd Gesetz zu erretten, so haben sie vns leichtlich gantz
vertilget.
also wils vnser standt, ampt vnd in gleichem fall die vorstehende
grosse noth
vnd ferligkeit vnser vnd der gantzen Kirchen erfordern, das wir der
frommen
Christen hertzen auch von dem grewlichen, doch vergeblichen vnnd
vermein
ten schrecken entledigen, vnterweysen vnd troͤsten, das
man den vnsern
fur
wirfft, man dorffe sich widder der Obrigkeit
auch vnrechtem grossen gewaldt
nicht wehren odder auffenthalten. Muͤssen,
sollen vnd woͤllen derhalben die
vnsern vnd alle Christen getrewlichen
Lehren, vermanen vnd anhalten, das
gleich wie jene Juͤden vnd Machabeer
vber dem Gesetz Gottes Auch diese
vber der waren Religion, dem Euangelio
Christi, hertzlich eiuern vnd das sie
fuͤr das Testament vnsers
Got-K 1rtes, dasselbige bey vns vnnd vnseren
nachkommen zu erhalten, auch mit
leib vnd leben fechten, kempffen vnnd
streiten sollen, auff vertrawen
Goͤttlicher gnade, ob Got auff vnserer seiten wie
bey den Machabeern mit
gluͤck vnd seeligem siege, wie wir denn bitten vnnd
hoffen, sein
wolt vnnd seiner Kirchen ein gnediges auskommen geben.
Wo aber Hans vnuernunfft (wie er allezeit pflegt) diesen vnsern waren,
Goͤttlichen
bericht, den wir thun von der notwehre oder auffenthalt einer
vn
tern
Obrigkeit gegen der Obern, sonderlich so die Gott, sein Wort vnd die
wa
re Kirche zu uͤbertziehen, tilgen vnd ausrotten willens, mißbrauchen
wuͤrde,
daraus den Papisten widderumb ein vngluͤck odder verterben
moͤchte
erfol
gen, so duͤrffen sie das hernach dem Euangelio
odder vns nicht schult geben,
sondern jhnen selbst. Denn, wie auch oben gesagt,
wir von hertzen gern diese
rechtschaffene, ware meinung von der Notwehre noch
inne behalten hetten
wollen, wie wir so langen biß hieher gethan, wo wir nicht
durch vorstehende
vnchristliche verfolgung genotdrenget wuͤrden, mit dieser vnser schrifft
mehr darauff zu sehen, wie das
Heilige Euangelium vnd die armen
vnschuͤl
digen Christen
fuͤr solcher verfolgung dennoch etlichermassen bleiben
muͤ
gen, denn auff das kuͤnfftig der Papisten verterben,
darnach sie muthwillig
vnd freuentlich selbst ringen.
Derhalben, so sagen wir nu noch wie zuuor vermuͤge Gottes Worts klerlich
vnd deutlich, welche meinung ein jeder recht verstehen, fassen vnd brauchen
wolle: So ein hoͤhere Obrigkeit sich mit gewalt vnterstehet, des Pabsts
abgoͤt
terey widder einzusetzen, die reine lehr des heiligen
Euangelij vnd diejenigen,
so demselbigen zugethan sein, zu
uerdruͤcken odder zu uertilgen, wie denn
K 1v solchs itzundt mit vns
vnd andern mher geschicht, nicht allein widder
Goͤttlich, sondern auch
widder die geschriebene eigen rechte, vnangesehen das
man andere schein vnd
namen fuͤrgibt, so kan vnnd sol eine Vntere
Gottfuͤrch
tige
Obrigkeit sich sampt den jhren, vber welche sie gesetzt ist, widder
sol
chen vnrechten gewalt schuͤtzen vnd auffhalten, auffs beste sie
kan, rechte
lehr vnd Gottesdienst, Leib vnd leben, gutt vnd ehre bewaren.
Solchs mit warheit zu beweisen, wollen wir etliche vrsachen, so andere zuuor
gnugsam dargethan, bleiben lassen vnnd jtzundt noch drey starcke gruͤnde
legen, welche auch vnsers verhoffens leichtlich vnd nuͤtz werden zu
uerste
hen sein.
Das erste Argument.
Die Obrigkeit ist ein ordnung Gottes, das gute zu ehren vnd zu straffen das
boͤse, Romano xiij. Derhalben wenn die Obrigkeit anhebt, das gute zu
uer
folgen vnd
das boͤse zu fodern, so ist sie nicht mehr (in dem, das sie also
handelt vnd thut) ein
ordnung Gottes, sondern ein ordnung des Teuffels. Vnd
wer solchem
boͤsen fuͤrhaben widderstehet, der widderstehet nicht der ordnung
Gottes, sondern der ordnung des Teuffels. Der aber widerstehet, der sehe
drauff,
das ers thue in vnd durch seinen rechten beruff.
So ist nu der negste beruff der andern Obrigkeit, die da hoͤher oder ja
gleich
ist der Obrigkeit, so gewalt vbet, oder ist der Obrigkeit, so
gewald leidet,
welche auch ist eine ordnung Gottes durch die hohe Obrigkeit, das
sie sol das
gute foddern vnd das boͤse straffen, jhre vnterthanen nach
dem befehl Gottes
schuͤtzen vnd hanthaben. Welche ordnung vnd befehl Gottes wie die K 2r
hohe Obrigkeit in jhr
selber nicht endern kan, also kan sie es auch nicht thun
in einer andern
vnnd erleuben, das gute zu uerfolgen vnd das boͤse zu
fod
dern, so
wenig als sie kan das Goͤttliche Recht vnnd auch das Recht der natur
endern.
Weyter wenn die hohe Obrigkeit absetzet die Vntere Obrigkeit, die nicht im
boͤsen folgen wil, vnd eine andere bestetigte, die es gerne thut, ehret vnd
for
dert also das boͤse, verunehret vnd
zerstoͤret das gute, so ist sie eben in diesem
absetzen nicht ein ordnung
Gottes, sondern ein ordnung des Teuffels, vnd ist
solche absetzung der guten
Obrigkeit vntuͤchtig fuͤr Gott, vnd die
Obrig
keit, so also gleich abgesetzt
ist, bleibt fuͤr Gott noch schuͤldig, das sie jhr
ampt
aussrichte bey den jhren, das ist: das sie das gute handthabe vnd das boͤse
straffe inn einem jglichen, ders verdienet, auch an einem Obern, wie
denn
Paulus redet Indefinite, vnnd niemandt außschleusset, ja er macht aus
einem
Obern, so er zum Tyrannen worden, ein ordnung des Teuffels.
Wo sichs aber zutregt, das aus der Vntern Obrigkeit die groͤsten vnd
meisten
allhie seumig sein vnd jhr ampt vnterlassen, so suͤndigen sie
zwar
schwer
lich. Aber solch jhr Exempel entschuͤldiget
odder beschweret fuͤr Gott die
an
dern geringe vnd wenige Obrigkeit
nicht, sondern ein jglicher sol nachmals
wie vor in seinem stande vnd an seinem
ort fleissig sein, das zu thun, was
einer fromen Obrigkeit wol anstehet.
Hie mus man auch achtung geben auff die gradus odder vnterscheid der
Suͤn
den vnnd des vnrechten odder gewalt, so die
Obrigkeit vbet, welche nicht
allweg gleich ist, darumb jhr auch nicht alleweg
odder gleicher weise sol
widderstanden werden, auff das nicht aus einem kleinen
schaden odder
zer
ruͤttung andere groͤssere entstehen.
K 2v Primus gradus iniuriarum.
Der erste Grad vnrechtes
Gewalts.
Zum Ersten, wie alle Menschen, also hat auch die Obrigkeit von wegen
mensch
licher gebrechlickeit jhre laster vnd Suͤnde, das sie offt wissentlich oder
auch
muthwilliglich vnrecht thut in geringen vnd liederlichen sachen.
Jn diesem stuͤck wollen wir nicht, das sich die
vnter Obrigkeit mit gewalt sol
aufflegen widder die hohe Obrigkeit, mit oͤffentlicher gewalt zu
widderste
hen. Das sie aber vnterdes jhr ampt thut, die hohe Obrigkeit
zu uermanen, von
solchem jhrem fuͤrnemen abzustehen, das koͤnnen
sie wol thun, ja sie sindts
auch schuldig. Wenn sie aber also ja nicht kan
friede haben, so sol sie solchen
gewalt, so ferne es mit gutem gewissen one
Suͤnde gescheen kan, mit gedult
tragen, ehe denn sie wolte mit gewalt
wider die hohe Obrigkeit sich aufflegen.
Hieher gehoͤrt, das S. Petrus sagt j.Petri.ij.: Ihr Knechte, seidt vnterthan
mit
> etc. Jtem hieher gehoͤrt auch, das geschrieben stehet im
aller furcht den Herrn, nicht allein den guͤtigen vnnd gelinden,
sondern auch
den wuͤnderlichen
andern
Buch Mosi Cap.xxij.: Du solt dem Obersten deines volcks nicht
flu
Vnd sollen also mit Ehrerbietung vnd sanfftem gemuͤt jhrer
Ober
chen.
herrn schande, wie Sem vnd Japhet jhrem Vater Noah thaten, zudecken
vnd hie lieber gewalt leiden denn sich wehren oder vbel dauon
reden.
K 3r Secundus gradus.
Der ander Grad.
Die ander vnterscheidt ist, wenn die Obrigkeit grosse vnd oͤffentliche
gewalt
vnnd vnrecht thut jhren vnterthanen, als wenn ein Fuͤrst einer
Stadt, der
Key
ser einen Fuͤrsten vnschuͤldiglich mit
vnrechtem Krieg vberzuͤg widder
sein eigen eydes pflicht vnd recht vnnd wolt jhm also
nehmen sein leib vnd
leben, sein Weib vnd Kindt, seine freyheiten odder auch
sein Landt vnd
Leu
te, welche er erblich vnnd mit rechte bekommen. Jn
diesem fall, wie wir
nie
mandt wollen heissen, das er sich als aus Gottes
befehl gedrungen wehren
muͤste vnnd seines rechts gebrauchen, also wollen
wir auch niemandt ein
ge
wissen druͤber machen, wenn ers
gleich thet. Denn er ist ein Obrigkeit,
der
halben mag er des rechten der
Obrigkeit gebrauchen, sonderlich weil er von
nothwegen sich zu wehren wirdt
getrieben. Wiewol wir auch inn diesem stuͤck
lieber wollen, das hie eine
Christliche Obrigkeit bereidt sey, solchen gewaldt
zu leiden vnnd Gott die rache
befehlen, sonderlich wenn es jhre Person
al
leine oder andere wenig
Leute betrifft, vnd das es auch kan mit gutem
gewis
sen geduldet
werden.
Tertius Gradus.
Der dritte Grad.
Hie wollen wir nu die dritte vnterscheidt machen der gewalt, so zuweilen die
hohe Obrigkeit an den nidrigen vbet, als wenn die vnder Obrigkeit von
der
hohen Obrigkeit zu gewissen Suͤnden K 3v wirdt gezwungen vnd solch
vn
recht nicht one Suͤnde kan leiden, wenn sie liesse anstehen
die kegenwehre,
darumb sie auch das Schwerdt tregt. Aber hir mus man darauff
vleissig
ach
tung geben, das nicht etwan in der Nothwehre widder
oͤffentliche gewalt
vbertreten werden etliche hoͤhere Gesetz odder
Gebot Gottes, welche die
Nothwehre aller erst vnrecht vnd das leiden
noͤtig macheten. Vnd in diesen
zweien negsten iniurien, so die Oberherrn schuldigk befunden werden,
heissen sie
denn vnd sind Tyrannen.
Quartus Gradus.
Der vierde Grad.
Der vierde vnd hoͤheste Grad der iniurien, so die Obrigkeit vben kan, ist
etwas
mehr denn Tyrannisch, nemlich wenn die Tyrannen also toll vnd rasend
werden, das sie mit waffen vnd krieg anheben zu uerfolgen nicht
allein die
Personen der vndern Obrigkeit vnnd der vnterthanen in einer rechten
sachen,
sondern auch in den personen das hoͤchste vnnd noͤtigste
Recht vnd gleich
vnsern Herrn Gott selbst, der ein stiffter ist desselbigen Rechten, vnd
solches
nicht etwa aus gebrechlickeit, das einen der zorn moͤcht vbereilen, sondern
mit
wolbedachten muth vnnd rath, des vorhabens, bey allen nachkommen
das recht zu uertilgen.
Wenn einer so tieff felt, vnnd wenn ers gleich thut aus vnwissenheit vnd ist
gleich der oͤberste Regent, so ist er nicht allein ein Beerwolff (welchen in
dieser disputation einen Tyrannen vergleichet), sondern ist der
Teuffel selbst, der
da in eigener person nicht groͤber noch schendlicher
suͤn
digen kan, allein das ehrs thut mehr wissent-K 4rlich,
vnd das ist das rechte
wesen, ja die gestalt vnd gleich die wirckung des
Regiments im Reich des
Teuffels.
Wie nu der Teuffel mit solchem seinem Regiment gerne wolte außtilgen alle
rechte erkentnis Gottes, seines willens vnd seiner verheissungen, also erwelt er
jhm aus dem gantzen Menschlichen geschlecht bequeme instrument vnnd
werckzeug, die jhm in solchem seinen fuͤrnemen
trewlich dienen.
Fuͤrnem
lich aber arbeitet er dahin, das er
fuͤr andern stuͤcken Goͤtlicher Lehr
die
jenigen außtilgen moͤge, da Gott
seine ehre vnnd dem gantzen Menschlichen
geschlecht jhre seeligkeit
fuͤrnemlich an gelegen ist, vnd mit demselbigen
also die gantze Christliche Kirche. Vnd damit ehr
solchs dester mehr enden
koͤnne, versucht er sich gemeiniglich zu solchem werck zu brauchen die
gewaltigsten potentaten,
beide: im Geistlichen vnnd Weltlichen Regiment, wie
er denn zur zeit der
Propheten vnd Apostel gethan, also thut ehrs jtzund auch.
Wenn denn nu ein Fuͤrst odder Keyser in dem allein, was das
Natuͤrliche
Recht betrifft, dadurch diß zeitliche leben regiert
vnnd erhalten wirdt, so
vn
bedachtsam vnd so gar rasend wuͤrde, das
er auffhuͤbe das Gesetz vom
Ehe
standt vnd aller zucht Vnd richtet
dargegen auff ein ander Gesetz, dem ersten
gantz vnnd gar entgegen, darinnen er
zuliesse allerley schand vnnd vnzucht,
erleubet allen mutwillen boͤsen
buben, ehrlicher leute zuͤchtige Ehefrawen
vnd toͤchter zu
schanden zu machen, wolte auch noch vber solchem
schendt
lichen Gesetze mit gewalt vnd
mit dem schwert halten, also das auch alle
den
jenigen, so dem vnbilligen
Gebot nicht wolten stat geben, die geferlickeit
des todes daraus entstuͤnde – Wie denn nu hie in diesem fall kein
vernuͤnffti
ger mensch wuͤrde anders sagen werden, denn das es nach Goͤttlichem
K 4v Recht vnnd befehl
wolgethan were, das einem solchen Fuͤrsten odder
oͤbersten
Regenten in solchem vnbillichem fuͤrhaben auch die aller
geringe
sten vnnd schwechesten Regenten wereten, so viel sie
kuͤnten, also kan auch
niemand tzweiffeln, er were denn gar Gottloß odder
eine Epicurische vnd
Saduceische saw, das solchs viel mehr recht vnd noͤtig sein wolle in den
hoͤchsten stuͤcken Goͤttlicher erkentniß, daran Gottes ehre
vnnd eines jglichen
seelen heil vnnd ewige seeligkeit dermassen gelegen, das sie
ohn dasselbige
gar nicht bestehen koͤnnen.
Solchs aber geschicht jtzundt von vnsern Obern, das sie mit gewalt beyde, in
vns
vnd in all vnsern nachkomen, tilgen wollen das rechte erkentnis Gottes,
ohn welches Gott nicht kan geehret, auch kein Mensch seelig werden. Ja sie
wollens noch fuͤr recht haben vnd in aller Menschen hertzen pflantzen
fal
sche vnd Gotteslesterische Lehr von Gott, des Antichrists vnd des
Teuffels
Reich auffrichten vnd das Reich Christi zerstoͤren, wie solchs
alles aus jhren
eigenen worten vnd wercken so klar vnd helle am tage ist als die
liebe Sonne.
So ist auch noch newlich etlichen ansehenlichen Legaten eine solche
ant
wort gefallen, Key.May. koͤnte nicht ohne versehung jhrer eydespflichten,
wolte
auch nicht, vnd wens jhrer May. Bruder were, jemandt etwas erlassen
von dem
gemeinen beschlus der Stende des Reichs, zu Augspurgk im
INTE
RIM
geschehen.
Daraus denn ein jglicher leichtlich kan ermessen, was nicht allein wir,
son
dern auch andere, die bey dem Goͤttlichen Wort gedencken
bestendig zu
uer
harren, zu gewarten haben. Kan auch ferner hiraus
abnemen, was die vrsach
sey, warumb wir von in der Acht sein vnnd mit Keyserlicher
May. bißher
nicht haben koͤnnen versoͤnet werden odder zu gnaden komen.
L 1r Wir wollen auch aus dieser gantzen erzelung einem jglichem
from
men vnd verstendigen Christen heimgestelt haben, selbst zu
bedencken, was
inn diesem kegenwertigen handel vnd gefehrligkeit beide, vnser
Obrigkeit
all
hie, auch allen andern an andern oͤrtern,
groͤssern vnd geringern, zu thun wil
gebuͤren, desgleichen, was
auff beyden seyten einem jglichem, der zu diesem
Krieg gefordert moͤcht
werden, wil gegen Gott zu verantworten sein, wen,
was vnnd mit was gewissen
jhene vns verfolgen, wir auch sampt andern
Christen jhnen getrost widderstehen
koͤnnen.
Dieser erster grundt zu beweisung der Nothwehre ist genomen aus klarem
Gotteswort vnd aus dem vnwandelbaren Gesetz der Natur, ist auch das
fuͤr
nemeste argument in dieser disputation vnd ist die
vnleugbare warheit.
Wel
ches so man recht wolt ausstreichen vnd bedencken, wuͤrde man sehen,
was fuͤr ein grewliche,
schreckliche Suͤnde vnser widderwertigen begehen.
Wie auch die vnsern vnnd andere, so sich jhrer noth
halben widder sie wehren,
nicht allein recht, sondern auch ein besunders werck
thun, als eines
Goͤttli
chen eiuers vmb die ehre Gottes. Deshalben
sie auch jhre belonung haben
werden kuͤnfftig im ewigen leben, vnnd haben
noch allhie leiblich zu hoffen,
das es werde einen guten außgang gewinnen mit
vns, wie denen, die vmb
Gottes Worts willen eiuern, gebuͤret.
Das Ander Argument.
Christus Matth. xxij. bestetiget es durch ein starck ja vnnd setzet es beides
zusamen, das man
dem Keyser soll geben, was des Keysers ist, vnd darneben
auch Gotte, was Gottes
ist. So folget L 1v daraus ein gewaltiges Nein,
Ne
gatiua
copulatiue, wie man denn siehet, das in den Zehen Geboten Gottes
ge
schicht, wo die Suͤnde verboten werden, so verstehet man alle
zeit die guten
werck, so inn den Zehen Geboten gefordert werden.
Derhalben aus krafft dieses Gebots volget zum Ersten, das man dem Keyser
nicht
sol geben, was Gottes ist, wie denn die Apostel eine Regel vnd Gebot
geben:Man mus Gotte mehr gehorchen denn den Menschen.
Die nu der Obrigkeit versagen den gehorsam inn dem, was widder Gott ist,
suͤn
digen widder jhre May. nicht, muͤgen auch nicht als
Rebellen, widderspenstige
vnd halstarrige Leute gescholten werden, wie Daniel
Daniel. 6zum Koͤnige Dario saget:
Vnnd wider dich, Herr Koͤnig,
habe ich auch nicht boͤses gethan.
Vnnd solchs aus zweyerley vrsachen: Erstlich darumb, denn die Obrigkeit
for
dert solchen vnbillichen gehorsam nicht als eine Obrigkeit, von Got
verordent,
sondern als menschen, die in dem keine gewalt haben vber andere
Leute, nach
Gottes Wort, welche vrsach die Apostel auch mit jhrem spruch, wie es
scheinet, haben wollen anzeigen. Zum andern: Ob sie gleich eine
rechte
Ob
rigkeit bliebe, jedoch wie es in Weltlichen sachen vnnd
Regimenten zugehet,
das die Gesetze der nidrigen Obrigkeit den Gesetzen der
hohen Obrigkeit
muͤssen weichen, also sollen vnd muͤssen
auch die Gesetz der Menschen
wei
chen den Geboten vnsers Herrn Gottes.
Zum andern, wie Christus nicht will, das man dem Keyser gebe, was Gottes
ist, so
will er auch nicht, das man jhm gebe das, was der andern ist vnnd nicht
sein
ist, wider nach Goͤttlichem Recht noch nach Keyserlichen Rechten. Als
wenn der Keyser von mir fodert mein odder eines andern leben, die
ehre
meines weibs L 2r odder tochter, mein gutt etc., so bin ichs nicht
schuͤldig, jhm zu lassen.
Also wolte Naboth nicht dem Koͤnige Achab
3. Regi. 21auch vmb geldt seinen
wein
berck verkeuffen. Der heilige Ambrosius wolte auch nicht auff den
Trip. Hist. libro. 9.befehl
der Keyserinnen Justine den Arianern die Kirche
einreumen. Laurentius
wolte nicht den schatz der Kirchen
Lombar. Histo.dem Decio folgen lassen. Vnd wolt
Gott, das beide, Regenten vnnd vnterthanen, dis Recht oder
Exempel fleissig
betrachten, wenn vnd wo es vonnoͤten were.
Zum dritten, wie Christus zusammen setzet, das man solle dem Keyser geben,
was des Keysers ist, vnnd Gott, was Gottes ist, vnd einem jglichem, was sein
ist, also wenn der Keyser das seyne fordert, das man jhm schuͤldig ist,
vnd
neben dem auch haben will vnnd jhm folgete, was Gottes oder anderer
ist,
das man ohne Suͤnde nicht thun kan, so folget daraus, das man dem
Keiser in
solchem fal nicht geben sol, auch das man jhm schuͤldig ist,
sofern solcher
gehorsam Gott oder andern nimpt dasjenige, das jhr ist
vnnd dem Keyser
nicht gebuͤret.
Ein Exempel wollen wir nemen von einem Hausvater, wenn der keme zu
sei
nem
Weibe vnnd Toͤchtern vnd broͤchte mit sich lose buben, der meinung,
sein Weib vnd Kindt frey schenden zu lassen. Hie sollen beyde, fraw vnd
Toͤchter,
wenn sie solchs wissen, denselbigen jhren Mann vnd Vater nicht
al
lein
nicht einlassen, welchen gehorsam sie jhm sonsten schuldig weren,
son
dern
wenn sie jhre Ehre sonst fuͤr jhm nicht retten koͤnnen, sollen sie
auch
mit steynen auff jhn werffen vnnd abtreiben.
Also auch hie, wenn der Keyser, so man jhn ein-L 2vliesse in eine Stat, wil
rechte Christliche Religion vertilgen, frome lewte erwuͤrgen oder
ins elend
vertreiben. Jn diesem fall, wie ein Obrigkeit derselbigen Stat Gotte
vnd jhren
buͤrgern aus Gottes befehl schuͤldig ist,
dieselbigen widder solchen gewalt zu
schuͤtzen, also ist sie auch
schuͤldig, den Keyser itzund nicht einzulassen nach
der Regel Christi,
das man auch die schuͤldige pflicht, welche one Suͤnde
widder Gott
vnd andere Menschen nicht geleistet werden koͤnnen, niemandt
leisten solle, widder Eltern noch Obrigkeit.
Zum vierden: der spruch Christi Gebet dem Keyser, was des Keysers ist, vnd
vnterwirfft alle Menschen dem Keyser vnnd den
Gotte, was Gottes ist
Keyser
selbs Gotte vnnd wil, das die hohe gewaldt vnter den Menschen, als da
ist des
Keysers fuͤrnemlich, Gotte diene vnd darauff sehe mit seinem ampt, das
gleich wie ehr, also auch seine vnterthanen, Gott geben, was Gottes ist
nach
seinem Wort, vnd das diejenigen, so das widderspiel thun, gestrafft
werden.
Denn das solchs das fuͤrnemeste vnd hoͤheste ampt sey einer
Christlichen
Ob
rigkeit vnd sonderlich des Obersten heupts als des
Keysers, wiewol es hie
auch mit etwas tunckel angeben wirdt, so ist es aber an
andern oͤrtern klarer
vnd weitleufftiger mit Gottes Wort vnnd
Exempeln aus heiliger Schrifft von
andern Lerern genugsam dargethan vnnd
erwiesen.
Wenn denn derhalben die hoͤheste Obrigkeit selbst Gotte nicht alleine
nicht
geben wil, was Gott gehoͤrt vnd Gottes ist, sondern nimpt auch von
andern
Leuten das, was Gottes ist, nemlich die ehre, damit die Menschen Gott
ehren
solten, wil auch solchs jhr fuͤrnemen als billich vnnd
recht mit dem Schwert
verteidingen, so mus damit bey den Leuten die
Goͤttliche ehre noch L 3r
nicht gantz auffgehaben sein vnd bleibt
gleichwol auch noch vnter den
Men
schen solche von Gott geordente gewalt,
Gotte, sein Wort, rechte
Gottes
dienste vnd gebuͤrliche
Goͤttliche Ehre zu foddern, zu uorteidigen vnd
daruͤber zu halten.
Vnd gleich wie Fuͤrsten vnnd andere Stende des Reichs, wenn der Keyser
ge
storben ist, gleichwol dieselben Stende bleiben vnd ein jeder seins
beruffs vnd
standes, seiner rechtmessigen macht vnnd gewalt, so jederm
vertrawet, sich
anmassen sol vnd jhm auch ernstlich zu thun von Gott beuolen ist, als
nemlich den Gottslesterern vnd allen, so mit gewalt auch andere zu
Gotts
lesterung vorursachen vnnd noͤtigen wollen, zu wehren, zu
straffen vnd von
jhren vnterthanen abzutreiben, also vnd eben nach demselben
beruff haben
sie recht vnnd sind schuͤldig, auch dem Keyser selbs in
solchen Suͤnden vnd
fuͤrnemen zu weren, darin er nicht allein
ausser, sondern stracks widder sein
ampt thut, nicht aus Gottes, sondern
aus des Teuffels ordnung vnd befehl,
wie droben aus S. Paul genugsam beweiset
ist.
Vnd eben hieher gehoͤrt, das Gott selbst durch den Propheten Dauid sagt
Psalm. lxxxij. Jch habe wol gesagt, jhr seid Goͤtter vnd allzumall kinder
des
Das heist so viel gesagt: Wenn jhr Fuͤrsten vnd Herrn meine, die
Hoͤhesten, aber jhr werdet sterben wie Menschen vnd wie ein Tyran zu
grund
gehen.
Goͤttliche, Ordnung vberschreiten vnd an ewrem Stand vnd Ampt, welchs
ich,
ewer Gott, selbst euch andern Leuthen, ewren vnterthanen, getrewlich
fuͤr
zustehen, befohlen habe, das jhr an meiner, das
ist: an Gottes, stat sollet das
boͤse straffen vnd das gute
schuͤtzen vnnd handhaben, selbs bruͤchig das
boͤse foͤrdern vnd das gute hindern vnnd verfolgen
werdet, so solt jhr
ebenso
wol mit der straffe, L 3v damit alle andere
dergleichen boͤse buben gestrafft
werden, von mir, ewrem Gott,
selbst vnd von andern, denen ich solche straffe
zu vben befohlen habe.
Das dritte Argument.
So Gott die hoͤheste Obrigkeit, wenn sie zu Tyrannen wird, wolte gantz
vnnd
gar vngehindert oder vngestrafft von Menschen als jhren vnterthanen
haben,
wie wuͤrde sich nur daraus viel vngereimets dings vnd stracks widder
Got
tes wort schliessen? Sonderlich vnd am Ersten wuͤrde daraus folgen, das
Gott mit
dieser ordnung, damit ehr die Obrigkeit eingesatzt vnd also
vnuer
hindert
zu lassen befohlen hette, selbst das boͤse schuͤtzete, ja ehrete
vnnd
foͤrderte vnd dargegen hinderte vnnd gleichsam wehrete dem guten.
Wuͤrde
weiter folgen, das Gott widder sich selbst in seinem
hertzen vnd in dieser
seiner ordnung were Vnnd das er mit dieser ordnung, die er
dem
Menschli
chem geschlecht zu gutt hatt machen wollen, mehr schadens
denn gutes
ge
stifftet hette.
Diß alles ist so klar, das es kein vernuͤnfftiger Mensch nicht leugnen kan.
Denn so Gott die hoͤchste oͤbrigkeit, wenn sie schon zu
Tyrannen wird, also
gar vnuerhindert oder vnuersehrt haben wil durch sein
selbs Ordnung vnd
Gebott, das jhr derselbigen Gottes Ordnung vnnd Gebots
halben niemands
wehren, noch sich widder jhr Tyranney schuͤtzen darff, so
moͤchte ein solche
hohe Obrigkeit jtzund woll Gottes vnnd der Menschen
halben die Welt
vmb
keren oder doch daran thun, so viel sie
kuͤnte vnd wolte. Da hette Gott
jeder
man sein gewissen
gefangengenomen, das niemand die hand anlegen doͤrffte,
wenn ehr gleich
koͤnt weren vnnd retten L 4r vnd jhr die Obrigkeit, der
Ty
ran,
gleichwol nicht anders denn mit gewalt wehren wolt lassen. Es were auch
jederman
getzwungen durch Gottes Gebott, leib vnnd leben, Weib vnnd Kind,
gutt
vnnd blut zu sterckung der Tyranney darzugeben, wenns der Tyran
for
derte
vnnd haben wolt. Niemand wuͤrde auff sein begern mehr recht thun
duͤrf
fen, oder die noch recht thun wolten, muͤsten alle
sterben. Wuͤrde beide,
Got
tesfurcht vnnd erbarkeit, Kirch vnnd
Policey, durch ein einigen Menschen,
den Gott gleich also darzu gestercket mit
dem, das er jhm zu wehren auff allen
seiten verwaret hette, auff ein mal
vntergehen. Dergestalt will Gott das boͤse
vnnd wils auch nicht,
zerstoͤret vnnd bawt es zugleich mit einerley Ordnung
vnnd Gebot, nemlich
damit, das er die Obrigkeit geordent hatt, vnd will sie
auch in jhrem
boͤsen fuͤrnemen von den vntern vngehindert haben?
So ist auch nichts leichtlichers, denn das ein armer, suͤndiger Mensch
grosses
gewalts vnd freyheit, welche Gott gleich zum guten verliehen
hatt,
gebrau
che zum boͤsen. Vnd ist dem Teuffel ein geringes, ein
solchen Menschen, der
vorhin seiner natur halben gebrechlich, ferner anzutreiben vnnd auch gar
ein
Teuffel aus jhm zu machen. Weil auch dem Teuffel nichts zutreglichers
sein
konte, sein Reich, welchs ist ein Reich der Suͤnden vnd des Tods, zu
stercken, denn das er der leute gewissen mit Gottes Wort vnd dasselbige nach
Gottes meinung selbs fienge, damit das jhm niemand wehren duͤrffte, wenn
ehr sein werck mitt aller macht triebe vnd ausrichtete durch den dienst, der
von
Gott geordenten hoͤchsten oder vntern Obrigkeit, so ist aus diesem allem
gantz klar vnd offenbar: Wenn ein hohe Obrigkeit toll vnnd
toͤricht, ein Tyran
oder Teuffel wuͤrde, das Gott mit L 4v
seiner selbs eigen Ordnung vnnd
Gebott dasjenige, was gleich gutts inn dieser
ordnung vnnd Gebot ist,
zu
gleich auch widder mit zunichte gemacht hette.
Vnnd das er sein Wort, Kirch,
Recht vnnd alle tugent gleich verraten vnd
verkaufft hette, dadurch ers hatt
wollen erhalten, vnd hette damit alle,
fuͤrnemlich die frommen, dem Teuffel
vnnd seinen Tyrannen gleich recht
auff die fleischbanck geopffert.
Wie nu derhalben das eine lesterliche rede ist, welche der Teuffel selbst redet
durch den Babst inn seinen Geistlichen rechten, das jhm niemandt einreden
duͤrffe, schweig denn wehren, wenn er gleich wissentlich viel tausent
Seelen
verfuͤhrete inn abgrund der Hellen, mit welcher schrecklichen luͤgen der
Teuffel gleichwol die
tyranney seines Antichrists ghar weidlich gestercket hat,
also haben wir jtzund
leichtlich zu uernemen aus oberzalten gruͤndlichen
vrsachen, das dieser wahn (nemlich das sich ein
vnter Christliche Obrigkeit
gegen der hoͤhern vnrechten groͤsten
gewalt ghar nicht wehren oder
auffent
halten darff) nicht allein ein falscher wahn, sondern ein rechter
Teuffels
gryff ist, eben zu dieser zeit am allermeisten dahin gerichtet, damit er das
arme, kleine schwache heufflein, so noch vberig ist von den bekennern
Chri
sti, vollendts auch tilge, des Antichrists vnnd sein Reich on alle
hinderung
vnnd grosse muͤhe widder auffrichte.
Vnnd hindert zum entlichen beschlus dieser Lere vnnd meinung von der
Noth
wehre nichts vberall die gegenrede, so etliche hie thun, das Gott selbs den
Tyrannen, wie ehr
vormahls gethan, also noch steuren vnnd wehren koͤnne
vnd werde, die sein
heiliges Wort vnnd Kirche also jemerlich verfolgen. Jtem
Das mehr M 1r
fuͤrgeben wird, Christi Reich, welchs ein Geistlich Reich ist,
koͤnne nicht mit Weltlichem gewalt regirt, geschuͤtzt, noch erhalten
werden.
Jtem das die Christen leiden sollen.
Hierauff ist dis vnser einfeltige kurtze vnd ware antwort: Von der ersten
ein
rede wissen wir, das Gott die Tyrannen allzeit selbs gestraffet hat
vnnd
ge
stuͤrtzt, auch noch ferner gewis straffen wird, des werden
sie jhm nicht zu
hoch, weise noch gewaltig sein vnnd der straffe entgehen
koͤnnen. Vber das
aber, das er sie zuweilen selbs straffet on
Menschenzuthun, als mit grossen
schweren kranckheiten, gehenden tod odder dergleichen weisen, so
braucht er auch etwan darzu anderer Menschen, zuweilen der boͤsen, strafft
also einen
schalck mit dem andern, da einer so wol vnrecht ist vnd hat als
der
ander, indem sie einander plagen vnd verfolgen. Zuweilen aber strafft
er, das diejenigen, so die straffe vben, nicht vnrecht thun, sondern Gottes
willen vnd befehl damit außrichten,
wie denn geschrieben steht von den
todschlegern: Sein Blut sol widder vergossen
werden durch
Gene. 9.Menschen.
Vnd das ist nu der Obrigkeit straffe, zum schutz oder zur rache, vnd
ebenso
viel, als wenn Gott selbs straffete, es sey nu den vntern durch den
oͤbern, oder
gleiches gewalts vnd Obrigkeit durch gleichen, odder den
oͤbern durch den
vntern. Denn Gott hat diese seine ehre, rache zu
uͤben vnd schutz zu halten,
geteilet mit aller ordentlichen Obrigkeit,
nicht mit der hoͤhesten alleine, viel
weniger mit einer eintzelen
Personen. Vnd das solche ehre vnd gewalt
blei
ben soll fuͤr
vnd fuͤr, weil dis leben wehret, nicht auffhoͤren, wenn vnd
wo der Oberste Tyran
will, wie denn der Apostel Paulus, als auch oben gesagt,
indefinite redt vnd
niemandts stand, Person noch mißhandlung M 1v
aus
nimpt, widder zeit noch ort bedinget, da frommen, vnschuͤldigen Leuten
Gottes verbots halben nicht koͤnte
oder solte schutz gehalten werden, auch
von der aller wenigsten Obrigkeit
einer jeden bey den jhren.
So aber die hohen Obrigkeiten allhie außgenomen sein solten vnd jhr grosses
vnrecht vnnd gewalt, damit sie auch Gott sein Wort vnnd Recht gedencken
auffzuheben, so wolte vonnoͤthen sein, das die schutzherrn jhrer Tyranney
solche Exception aus Goͤttlichem Wort vns klerlich beweiseten, welchs sie
vngezweiffelt woll werden ewig bleiben lassen. Wir aber koͤnnen
dargegen mit
grund vnnd warheit noch zum vberflus darthun, das Gott nicht also
ansiehet
die Person der Menschen, das er durch sein Wort vnnd Ordnung jemand
frey machete vnd
solchen raum gebe, sonderlich die aller grewlichsten
Suͤn
de zu
thun. Vber das, so verbeut er gantz ernstlich eben auch, indem er die
Obrigkeit
ordent, jhres Ampts vnterrichtet vnd vermanet, das sie ebensowol
als er selbs
niemands Person ansehen sollen, straffen einen jglichen, wer vnd
wie er es
verdienet, denn das
Deutro. 1.2. Para. 19. gericht Ampt, das jhr vbet,
spricht Moses vnd
der Koͤnig
Josaphat,ist Gottes.
Daraus abermals klar, so auch ein
vn
ter Obrigkeit jhrem Tyrannen in
seiner grossen Tyranney stewret, das Gott
solches selbs durch sie gethan habe.
Wie ist das auch vngereimet, nur zu dencken, das Gott ein solche
Goͤttliche,
Heilige, Seelige ordnung, wie die Ordnung der
Obrigkeit ist, welcher auch die
Menschen gar nicht entperen koͤnnen, also
vbel versehen vnd verwaret hette,
das ein einiger elender Mensch, der nu den Obersten gewalt vber andere
hette, wenn er in ein
toͤrichten Teuffelischen sinn geriete vnnd wolte, das er
Gott solche
seine Ordnung nach allem seinen mutwil-M 2rlen vmbstossen,
auffheben,
gar vmbkeren vnnd gleich das widderspiel anrichten koͤnte?
Vnd so andere leut weren, welche Gott diese
seine Ordnung wol erhalten
koͤn
ten vnd gern wolten, auch auff das
aller ordentlichste on alle zerruͤttung seiner
Ordnung, das Gott da selbs
were, hinderte vnd wehrete, als ob er sprech:
Beyleibe hindert vnd wehret nur
diesem Tyrannen nicht, wenn er gleich alles
vmbkerete. Denn ich habs euch
verboten, vnd so jhr jhm druͤber wehren
wer
det, will ichs an euch
straffen mit dem Hellischen fewr.
Auff die ander einrede antworten wir auch vnnd bekennen, das war ist: Christi
Reich kan nicht regiert, geschuͤtzt, noch erhalten werden Menschlicher
weisse,
widder mit verstand, Weißheit oder gewalt. Aber doch, wie ein
Christliche
Obrigkeit kan vnd soll nach vermuͤge Gottes ordnung
vnd befehl Christo zu
seinem Reich dienen mit forderung seines Worts vnnd des
rechten brauchs
seiner heiligen sacrament, wie der Psalm spricht: Machet
Psalm. 24.die thore weit vnnd
, also soll jhm
die thuͤre in der Welt hoch, das der
Koͤnig der ehren einziehe
auch darzu dienen der Obrigkeit Schwerd,
Buͤchsen, Harnisch vnd was
mher von noͤten ist vnnd dienen kan, dem ampt
Goͤttlichs Worts schutz zu
hal
ten widder vnrechten gewalt vnnd
verfolgung.
Damit aber, das die Christen vnrechten gewalt geduͤldig leiden sollen, ist
jh
nen nicht verboten, gleich wie in andern von Gott zugeschickten
Creutzen
zu gebrauchen der mittel, so Gott selbs verordent hatt, ja sind jhr auch
schuͤldig zu gebrauchen, sofern sie es nur haben koͤnnen. Gleich wie einer
in seiner kranckheit nicht allein mag ertzney brauchen vnnd zu Gott
ruf
fen vmb gesundheit oder vmb huͤlff in
andern noͤthen, sondern sol der ertzney
M 2v pflegen, soll Gott anruffen vnnd doch gleichwol zufrieden sein,
wenn er der
ertzney nicht kan haben, soll auch wissen, das die ertzney on
Got
tes
huͤlffe nichts sey, vnnd Gott bereit sein, wie ers mit jhm schicke, zum
leben oder zum tode. Also hie auch mit dem schutze der Christen
widder jhre
hohe Obrigkeit, mag ein Christ desselbigen nicht allein brauchen von
der
vn
tern Obrigkeit, wie Paulus sich schuͤtzen lies durch den
Roͤmischen
Acto. 23.Heuptman
widder der Juͤden meuterey vnnd gewalt, sondern die vnter Obrigkeit ist
auch solches zu thun schuͤldig.
Sie thue es nu oder thue es nicht, es helffe jhr
schutz oder helffe nicht, so
ist vnnd soll ein Christ darunter bereit sein, auff
welche seite es Gott mit jhm
schicke. Das ist also der rechte Christliche vnnd
ware verstand von gedult im
leiden vnd vom brauch des schutzes vnd andern
von Gott geordenten mitteln
in allerley leiden der Christen.
Vnd haben nu bißhier grunds genugsam gehoͤrt zu erweisung der Nothwehre,
schutzes oder auffenthalts der vntern Obrigkeiten widder jhre oͤbern in
gegen
wertiger verfolgung des heiligen Euangelions, auff welche
gruͤnde die
Gotts
fuͤrchtigen frommen hertzen sich in jhren
gewissen gantz sicher verlassen
koͤnnen, wenn sie darnach thun,
vnnd wissen auch allbereit etlicher massen
daraus, was sie thun sollen, beyde teil, die von
Menschen beruffen werden das
Euangelion zu uerfolgen oder zu
beschuͤtzen.
Was mehr argument sind, deren etliche gegruͤndet auch inn den
geschriebnen
Keyserlichen rechten, die sind nu fast bekant vnnd one noth hie
wider
zuerholen aus den Schrifften etlicher anderer zu vnsern zeiten der
fuͤr
nemesten Theologen, mit welchen wir es vnd sie mit vns inn
diesem handel der
Nothwehre gehalten haben, M 3r ehe denn diese verfolgung hie widder
vns jhe angangen ist
gewesen. Darin, wie wir jtzund nichts vorendern der
vorigen alten meinung vnnd
gewissen verstandts, also bringen wir damit auch
nichts newes
erfuͤr, das zuuorn hieuon nicht geleret were, wie wir denn auch
thun inn
allen andern Artickeln vnser Lehre des heiligen Euangelions.
So hat man auch von diesem handel die meinung des Mans Gottes , wie er die in etlichen sondern
Sendbrieffen vnnd andern oͤffentlichen
Schrifften genug zu
erkennen geben, vnnd sonderlich zuletzt noch vor dem
vergangen Krieg durch eine
oͤffentliche disputation, jederman an tag geben
vnnd bestetigt hat.
Was aber die vrsachen sein, worumb in etlichen andern seinen
Brieffen vnd Schrifften etwas
tunckel vnd schier widerwertig hieuon
gera
ten hat, dieselbigen vrsachen haben etliche seine
vertrawete freunde
inson
derheit von jhm vernomen, so hat ers auch durch
ein oͤffentlichen druck klar
genug gesagt, im Buch wider den
Meuchler zu Dresen.
Er hat nemlich
beyde teil wollen jnne halten. Hat gleichwol nicht wollen sagen, das die
Nothwehre vnrecht sey, auff das er
nicht also die Papisten sterckete. Hats auch
nicht wollen loben oder recht
heissen,
hiessen: A. auff das die guten hertzen auff diesem
teil nicht dardurch nachliessen
in gedult, den Feinden gleich viel vnrechts zu
uertragen, vnd das die vnsinnigen Scharrhansen an der vnsern Fuͤrsten
hoͤfen vnnd sunst nicht vnsinniger
wuͤrden, die vorhin mehr denn ghar zu
viel vnd aus eitel toͤrichter
fleischlicher rachgier zu kriegen lust hatten, wie er
vber dieselben sehr klagt
inn der außlegung des cxviij. Psalmen.
Wir wolten jhm wol ghern auch also thun mit M 3v vnser antwort, wenn es
noch
mit vns in dem fasse wer, wie es zu der zeit gewesen ist. Nu aber,
weil kaum noch ein wenig same
in gantzem Deudtschen Land vberig ist von
puhr reiner Lere, von bekentnis
vnd von bestendigen Christen, vnnd damit
der Teuffel derselbigen noch weniger
mache oder sie ghar ausreuten moͤchte
vnd er wider durchs Babstumb
einsitzen, so stifftet er durch die Papisten vnd
Jnterimisten so viel an, Christi
vnnd seines Worts dadurch als in die zeene zu
spotten, das vnsere liebe mitbruͤder, welche widder jhr eigen gewissen von
vns abgewichen sind, jhm darzu helffen sollen, helffen vnnd schier
allein
außrichten wollen. So werden wir dadurch zum hoͤchsten gedrungen,
die
rechte Goͤtliche warheit von der Nothwehre in diesen noͤthen
nur
allenthal
ben, so viel wir koͤnnen, vnter die Leute zu bringen,
dieser schmah vnd
vn
terdruͤckung Christi, seines Worts vnd
seiner Kirchen ein weinig damit zu
steuren, es folge daraus ander vnradts den Feinden oder vns selbst, was
da wolle. Gottes vnd seines Worts ehre
vnd der Kirchen erhaltung mus mehr
bey den Christen gelten denn solchs
alles.
Zuletzt, so jemand begert zu wissen Exempel solcher nothwere der vntern
widder
jhre Obern, der findet jhr genug, welche sich auch sehr wol hieher
gleichen, so sie recht applicirt werden, inn Historien der Heiligen Schrifft,
der Kirchen vnnd in
Heidnischen Historien.
1. Mach. Math.: A. 2.Erstlich trifft hieher gantz vnd gar der Machabeer handel, welche, ob sie
schon
vberwunden vnd nu vnterthan waren dem Koͤnig Antiocho,
doch, do er sich
vnterstund, einerley Religion durchaus in allen seinen Landen
zu machen vnnd
wolte nu das volck Gottes auch zur Abgoͤtterey zwingen, da
widderstunden
sie jhm vnnd erretteten mit dem Schwerd beide, jhr leben vnnd das
Gesetz,
M 4r das ist: den rechten Gottesdienst, wie der Text daselbs
meldet.
Jehu, ein Heuptman Joram, des Koͤnigs Jsrael,
4. Reg. 9.straffet mit der scherffe des
schwerdts beide, jhn, den Koͤnig
selbs, vnd das gantze geschlecht Ahab, von
wegen der begangenen Tyrannei widder
den rechten Gottesdienst, widder die
Propheten vnd Gottsfuͤrchtigen. Vnd wiewol er des einen sonderlichen
be
fehl von Gott hatte, auch
etliche sonderliche sachen handelt, die nicht
nach
zuthun sind, so
hatt doch Gott hiemit auch wollen ein Exempel fuͤrstellen des
gemeinen
beruffs aller Gottsfuͤrchtigen Obrigkeiten, dadurch sie jhren Obern,
wenn
die Gott, sein wort vnd die ware Kirchen verfolgen vnd außreuten
wol
len,
widderstand thun sollen.
Das gantze volck redet dem Koͤnig Saul hart zu
1. Regi. 4.: A.1. Reg. 14.vnnd rettet Jonathas, seinen
Sohn, aus seinen henden, do ehr jhn
vmb seines vermeinten abergleubischen
Eids willen wolte vmbbringen. Vnnd wie es scheinet aus der Historia, so
haben sie jhn jhm mit gewalt
genomen oder sinds doch zuthun bereit gewesen,
da er jhn nicht hette ledig
geben. Hetten auch nicht vnrecht daran gethan, denn
sie sprechen mit grossem
ernst: So war der Herr lebt, es soll kein har von
sei
etc.
nem heubt
auff die erden fallen, denn Gott hats durch jhn gethan
Vnd so das Exempel Asa recht betrachtet wird,
3. Reg. 15.der seine eigen Mutter, die
Koͤnigin Maecha, vom Ampt absetzete
vnnd jhre Goͤtzen außrottete, macht
es diesen handel etwas leichter vnd klerer.
Also auch das Exempel Ambrosij, der den Keyser
Trip. hist. Lib. 9 Theodosium vor der Kirchen
abtriebe mit dem Bann als ein Bischoff, das
ehr nicht muste in die Kirchen
gehen von wegen der begangenen moͤrderey an den
Thessalonichern.
M 4v
Euseb. Eccle. Hist. lib. 9.Die Armenier, nachdem sie zum Christenglauben neulich komen
waren
vnd durch Keyserliche ernstliche Mandat genotdrenget wurden, das
sie den Christlichen Glauben widerumb farenlassen vnnd den
Heidnischen
Goͤtzendienst annemen solten, erwehren sie sich des mit einem
ordentlichen
Krieg widder den Keyser
Ibidem.Maximinum. Vnd Constantinus, der Keyser,
bekrieget Licinium, seinen Schwager,
welcher neben jhm Keyser war, vnd
war die vrsach des Kriegs allein diese,
das er die armen Christen retten wolte, welche Licinius jhres Glaubens halben
grewlich verfolgete.
Der beruͤmpte vnd mechtigste Keyser Traianus, ob er wol ein Heide
gewesen,
so redet er doch aus rechtem grund des natuͤrlichen rechten von
rechtem
brauch des Schwerdts auch einer vntern Obrigkeit gegen der
hoͤhern, vnd nur
in Weltlichen sachen. Denn do er jhm einen
Marschalck machete,
vber
reichte er demselben das Schwerdt mit diesen worten:
So fehrn ich gebiete,
Diese rede wird hoch gepreiset
was recht ist, so fuͤhre das Schwerdt wider meine
Feinde; thue ich aber das
widerspiel, so fuͤhre es widder mich
selbs.
vnd ist auch inn der warheit nichts
anders denn das Recht, so Gott selbs in der
Menschen hertzen gepflantzt
hat. Wie derhalben Christus im Euangelio nicht
auffhebt oder endert das
natuͤrliche Liecht im Menschlichen verstandt vnd
hertzen sampt jhrem
brauch oder Gottes Gebot selbs, sondern bestetigts viel
mehr, wie der Apostel
spricht, also hebt er auch nicht auff, endert oder
wehret den Christlichen vntern
Obrigkeiten, jhren nothwendigen schutz vnd
auffenthalt zu thun wider der
oͤbern grosse tyranney, jha fordert solchen schutz
vielmehr von jhnen als
ein noͤtig vnd geboten werck jhres von Gott
befoh
lenen ampts, wie
wir solchs bis hieher mit Schrifften, N 1r Argumenten
vnd Exempeln aus Gottes
Wort genugsam erwiesen haben.
So sich nu jemand moͤcht beduͤncken lassen, wir hetten etwas zu viel
vnnd zu
geschwinde von der sachen geredt, der wolte hinwider auch gedencken,
das dasjenige,
was Christus vnnd die arme Kirche inn dieser verfolgung
lei
det, viel mehr
vnd schwerer ist, dadurch wir etwas zu sagen genotdrenget
werden vnnd sonderlich
schuͤldig sein, vnserm lieben Herrn Christo, jtzund
am Creutz, dennoch zeugnis zu geben seiner Goͤttlichen warheit. Darinne
wir doch gleichwol vns souiel gemessiget haben, wie ein jeder vorstendiger
leser leichtlich wird mercken koͤnnen, das wir alleine von der fragen der
nothwehre in gemein haben reden wollen vnnd jedermans Person gern
ver
schonen, souiel vns imer zu thun muͤglich gewesen. Do wir
aber noch keinen
frieden erlangen wuͤrden koͤnnen, so
koͤnten wir dasjenige, was hie gesagt,
zimlich mehr scherffen vnnd viel anders mehr mitt warem grund vnnd mit
rechtem Geist in
dem namen vnsers Herrn Christi darthun nach vnserm
be
ruff vnnd ampt. Ob
wir denn auch gleich denselbigen lohn daruon brechten,
welchen die lieben
Propheten, der Teuffer, Christus, seine Aposteln vnd viel
andere dergleichen
mehr fuͤr solche arbeit in dieser Welt bekomen haben,
so sein wir damit nichts vnseliger. Gott gebe nur mit seinen gnaden!
Amen.
N 1v Der Dritte teil dieses Buchs oder Vermanung.
Wiewol nu aus diesem allen, was bißher gesagt, ein jeder vorstendiger Leser
selbs abnemen kan, was Gott von einem jedern in sonderheit, auch von vns
innerhalb dieser Stadt vnd Kirchen fordere, was auch einem jedern, vns mit
gewalt zu uͤberziehen oder darzu zu helffen, abschrecken vnd, vns dargegen
widder solchen gewalt vnsern noͤtigen schutz zu thun,
troͤsten soll, jedoch
auff das solche stuͤck vnd vrsachen dester
mehr fuͤr augen stehen, wollen wir
dieselbigen kuͤrtzlich allhie
setzen als zu einem Beschlus dieses Buchs.
Zum Ersten, so ist gewis vnd offenbar, das kein Mensch, so ein Christ sein
wil,
vnsern Feinden wider vns, es geschehe mit Kriegen, steur geben oder
andern diensten vnd fuͤrschub, huͤlffe thun kan. Denn weil das die
einige
vr
sach ist, darumb vns der fried bißher gewegert, das die vnsern zum vertrag
allweg die Christliche Religion außnehmen,
dieselbige, wie wirs jtzundt aus
Gottes gnaden haben, nicht zu uerlassen noch zu
uerendern oder solchs zu
thun allein bewilligen, wie leyder von andern viel
geschicht. Weil auch die
Feinde oͤffentlich genug beweisen, das
sie auff alle wege, wie sie koͤnnen,
su
chen vnterdruͤckung
dieser vnser reinen Lere Christi vnnd
auffN 2rrich
tung der
Antichristischen Abgoͤtterey, so kan dardurch ja nicht geleugnet
werden,
das man vns fuͤrnemlich zuwil vnd nicht von vns ablassen, nicht
von wegen anderer sachen Weltlichs
vngehorsams, welchs halben, so des
et
was were, warlich die vnsern
den frieden nicht wuͤrden verseumen vnnd
ghern etliche andere scheden druͤber leiden, sondern das es
inn Summa zut hun
sey (es sey sunst vmb das ander, wie es woͤlle) vmb den
lieben Christum vnnd
vmb sein Wort, welchs wir nicht fahren lassen oder
verleugnen wollen, vnd
des Antichrists grewel wider annehmen.
Derhalben sehe nu ein jeder zu, Obrigkeit vnd Vnterthanen, die sich dieses
Kriegs vnnd voltziehung der Acht etwas teilhafftig machen, wo zu sie radt
vnd
that geben, wem sie dienen mit Geld, Gut, Leib, Leben vnd mit jhrer
Seelen: Ob
nicht den oͤffentlichen Feinden vnd verfolgern Christi vnnd seines
Worts?
Ob nicht auch eben in dem Werck (obs gleich ein andern namen
moͤcht haben), damit sie ware erkentnis vnd ehre Christi helffen
vnterdruͤcken,
nicht allein inn diesen Landen, sondern, so viel an jhn
gelegen, auch inn der
gantzen Welt, des Babsts Abgoͤtterey vnd lesterung
helffen dargegen
auff
richten? Vnd entlich, ob sie nicht ware verfolger
werden des Herrn Christi
selbs inn seinen gliedern, jhre hende besudeln
mit seinem Blut vnd dasselbe
mit fuͤssen treten?
Vnd wird hierin niemand entschuͤldiget werden fuͤr dem gericht
Gottes,
das man fuͤrgeben wil, es hab die meinung nicht mit diesem Krieg,
wie traun
jhrer viel zur zeit Christi auch nicht wusten, das sie Gottes Sohn
creutzigten.
Aber nichts dester weniger wurde Gottes Sohn gecreutzigt, vnnd
sie waren
dieselben moͤrder des Sohns Gottes vnd damit nicht one schuld
dieser
schreck
N 2vlichen Suͤnde, ob sie es gleich noch nicht
darfuͤr hielten.
Sie soltens gleichwol gewust haben, wer er were, aus seinen oͤffentlichen
Predigten vnd Goͤttlichen mirakeln, die er thet. Also solte auch jtzund
je
derman wissen die
oͤffentlichen hendel, da Christo sein ehre vnnd jedermans
seeligkeit an
gelegen, vnnd wiewols vorhin offenbar genug ist, wers nur
wissen wil, so schreiben
schreibe: A. wirs doch auch noch hie, ob es dardurch mehr
of
fenbar
moͤchte werden, wie es sol. Wers nu noch nicht wissen will, der wisse
es
nicht. Christus moͤchte jhn einmahl widerumb nicht wissen wollen vnd
sprechen: Nescio
Matth. 7.uos, discedite a me operarij iniquitatis.
Jch kenne
euch nicht, weichet von mir, jr vbeltheter!
Vnd wie diese nicht entschuͤldiget jhre mutwillige vnwissenheit – sie
sind
doch vnnd bleiben verfolger Christi – also werden viel weniger
entschuͤldiget
sein, die es wissen vnd etlichermassen bekennen, vnd ob sie wol fuͤrgeben,
sie thuns nicht gern, sie
muͤssens thun, so thun sie es gleichwol daruͤber
vnnd werden wissentlich verfolger Christi, werden derhalben auch mit
den
selbigen mehr lohns entpfangen, wie solchen verfolgern
gebuͤret.
Es lest sich leider in der warheit itzund also ansehen bey dem grossen hauffen
derjenigen, welche Gottes Wort bißher gleich mit vns gehat vnnd bekant
haben, wenn jhre Obern vermoͤchten Christum
leiblich widderumb vom Himel
zu bringen vnd geboͤten ernstlich bey
verlust leibs vnd guts, oder vieleicht
noch nicht so hart, das jederman solte
hand anlegen vnnd jhn widder helffen
toͤdten, verhiesse etwan darneben
ehr vnd gut den gehorsamen, so wuͤrde er
gewißlich grosse hauffen
finden, welcher etliche aus furcht der verlust jhres
lebens oder guͤter,
etliche vmb gunst, ehre vnnd guts willen wuͤrden den Herrn
Christum
frey wissentlich widderumb dahin creu-N 3rtzigen in eigner
Person, wenn
sie jhn nur in seiner schwacheit vnd von Gott verlassen sehen.
Was ist aber diß eben anders, das vns itzund von solchen vnsern bruͤdern
be
gegnet? Wie Christus selbs bezeuget: Was jhr einem
Math. 25.von den geringsten
vn
Vnd zu Saul spricht er:
ter den meinen thut, das habt jhr mir selbs
gethan.
Saul, Saul,
Acto. 9.was verfolgestu Mich?
da er doch nur die armen Christen
verfolgete.
Derhalben nimpts vns itzund wol etwas weniger wunder, wie die Juͤden also
blind vnnd boßhafftig haben sein koͤnnen widder Christum, weil wir itzund
auch zu dieser zeit sehen vnd erfaren mit grossem schmertzen vnd entsetzen,
das
Christus in vns vnnd in andern Christen verfolget wird eben auff
diesel
bige voͤrige weise vnnd durch gleiche Personen
derjenigen, so bißher auch
seine Juͤnger gewesen vnnd zum teil
noch zu sein vermeinen.
Denn es sind jtzund nicht allein, weil Christus abermals gecreutzigt wird, die
sich mit den Aposteln gleichen mit trauren, mit stilschweigen, mit
ver
lassen vnd fliehen, mit verleugnen vnnd verschweren, sondern es sind
auch vnter dieser zal Judas genossen, die den Herrn
helffen verrathen vnd
verkeuffen vmb gelds, vmb ehre oder ander vrsachen
willen, dennoch auch
mit einem kusse. Es sind darnach vnter dem andern grossen hauffen,
wel
cher hertz
vnd sinn sich gegen dem lieben Herrn vnnd Euangelion bald
ver
keret hatt,
machen auch aus dem Palmtage einen Charfreitag, aus dem
Osi
ein
annaCrucifige
. Es sind weiter, welche jtzund Christi in seinem
leiden spotten,
schlagen, geisseln, ein dornekron auffsetzen vnnd in summa
alles hertzenleid
anlegen, biß das sie jhn gar ans Creutz nageln.
N 3v Woher kumpt aber solche schnelle, greuliche verenderung vnserer
Eu
angelischen? Es ist nemlich die frucht der wissentlichen
bewilligung in
fal
sche Lere vnd Gottesdienste widder Gottes Wort vnd widers
gewissen, welche
Suͤnde vnnd plage von den heuptern jtzund auch
kumpt an die andern glieder.
Denn nachdem vnsere Fuͤrsten vnd Stende in negst gehaltenem Reichstage
zu
mit verachtung Gottes Worts sich
gegen Key. May.
eingelas
sen vnnd versprochen haben, dem
kuͤnfftigen Concilio sampt den jhren zu
gehorchen, welchs sie noch nicht gewust, was es schliessen werde, jha wol
auffs
aller gewissest gewust, das es wider Gott schliessen werde, darnach
gleicher
gestalt auch fuͤr sich vnd die jhren gewilligt in die Keyserliche
de
claration des Interims, welchs sie da schon gesehen haben, das es falsche
Lere vnd
Abgoͤtterey ist, gehen nu noch jtzund druͤber dahin on alle busse,
jha suchen noch allerley entschuͤldigung vnd boͤsen schein, damit jhren
greu
lichen abfall zu bestetigen. So ist nu der Keyser da, begehret –
vernunfft vnnd
Menschlichem verstand nach zu reden: nicht vnbillich – das sie
fuͤr jhre
Per
sonen vnd die jhren halten sollen, was sie haben
zugesagt, auch vns vnd
andere bestendige Christen verfolgen sollen, die
wir nicht bewilligt vnd nicht
widder Gott annemen wollen, wird auch aus krafft
derselbigen jhrer zusage
vnnd bewilligung bald weiter begehren werden zu ueriagen, zu plagen vnd
zu toͤdten alle, welche erstlich das
Interim vnnd letzlich auch dz gantze
Babs
tumb nach dem beschlus des
Concilij nicht werden volkomlich halten.
Alda weil wenig Stende oder villeicht ghar keine werden jhre erste zusage
vnd
bewilligung als Gottlos widerruffen oder selbs etwas druͤber leiden
wol
len, werden sie alle frey wissentlich dahin Christum in allen
seinen rechten,
bestendigen Christen verfolgen, martern vnd toͤdten.
N 4r Also hat diese Suͤnde, da man Gottes Wort wissentlich faren lest,
frembde Lere zu bewilligen, jhre greuliche straffe, das solche Leute
dahinfal
len vnd bald wissentliche verfolger Christi werden.
Nu ist das noch eine viel groͤssere straffe, das der mehrer teil solche
grosse,
vnmenschliche Suͤnde so sicher vnd frech dahin verachtet vnd in
wind
schle
het, ja noch wol darzu verteidiget, lobet vnd sich sein ruͤhmet. Vnd
bewei
set sich damit schon auch die Suͤnde in Heiligen
Geist, darauff diese
sicher
heit die negste straffe ist, an denjenigen,
die nach verleugkung der erkanten
warheit sie auch jtzund anheben zu uerfolgen,
wie denn warlich diese Suͤnde
in heiligen Geist jtzund viel begangen
wird.
Vnd das Christus sagt, das die Suͤnde widder den heiligen Geist nicht
koͤnne
vergeben werden, hatt nicht die meinung, das jrgent ein Suͤnde sey, die nicht
koͤnne vergeben werden, so man busse thue, sondern das solche leut nimer
zur busse komen. Gott zeucht seine hand von jhnen ab, begegnet jhnen also,
das der Psalm sagt: Er wolte
Psal. 109.den fluch haben, der wird jhm auch komen. Er
etc.
wolte des Segens nicht, so
wird er auch ferne von jhm bleiben
So werden solche leute denn sicher vnnd zuletzt gar verstockt, wie die hohen
Priester vnd Phariseer, oder wenn sie hernach einmal fuͤlen, was sie gethan
haben, so
verzweiffeln sie wie Cain vnnd Judas, welcher beider teils
Exempel wir zu dieser zeit auff die
gegenwertige Suͤnde noch viel erfaren
werden. So aber je etliche
wissentlich aus schwacheit wie Petrus die erkante
warheit verleugnen oder vnwissentlich dieselbige wie Saulus verfolgen,
denen wuͤnschen wir, das sie mit Petrus vnd Paulus widder auch zu
glaicher
Busse bekeret werden.
N 4v Wir wollen aber jederman hiemit ermanet haben, das ein jeder diese
vnterscheid vnter den verfolgern bey jhm selbs betrachte, sich vor beyderley
solchen Suͤnden dester ernstlicher zu huͤten: Vnter denen, die so die
erkante
warheit wissentlich verfolgen, suͤndigen mit der Suͤnde
widder den heiligen
Geist, welcher keiner noch nye zur
Matth. 12.busse komen ist nach den worten
Chri
sti. Von den andern aber, die gleich vnwissentlich verfolget haben, sind
wenig bekeret worden, so viel man dauon lieset.
Welchs auch groͤssere Suͤnde sey, das einer nicht wisse, das die Lere,
so er
verfolget, recht sey, wie es Paulus nicht wuste, da er Christum
verfolgete,
odder das er mit den oͤffentlichen verfolgern verfolge die
warheit, die er selbs
fuͤr warheit helt, weis aber nicht, das die
Feinde das im sinn haben, das sie
dieselbige warheit mit demselben Kriege
verfolgen, das wollen wir jtzund
ein jeden selbs bedencken lassen. Als ob wol
Key. May. jtzundt moͤcht
sa
gen, das sie vns allhie nicht verfolge
von wegen der Lehre (das sein May.
doch noch nicht sagt oder leugnet), sondern
von wegen der Rebellion odder
etwan andern vngehorsam, so wissen aber doch alle von den
Euangeli
schen (wie villeicht
noch etliche zu sein vermeinen), die zu solcher vnser
ver
folgung helffen
odder helffen werden, das Key. May. gleichwol neben der
ver
meinten
Rebellion fuͤrnemlich auch mit inn vns verfolget die ware Religion,
vnnd
das die vermeinte Rebellion, so sein May. in vns beschuͤldigt,
vrspruͤng
lich daher kuͤmpt, das die vnsern die
ware Christliche Religion allzeit beghert
haben fuͤr vnrechtem gewalt zu
behuͤten vnd darwider zu uerteidingen.
Derhalben so sind die falschen Euangelischen, die mit rath, mit gebet, mit
geld,
mit Krieg odder womit es sey, Key. May. widder vns huͤlffe thun,
den
noch verfolger der erkanten war-O 1rheit, sie wissens oder
wissens nicht
oder wollens mutwillig nicht wissen.
Welche nu also druͤber sterben, es sey im kriege oder inn der zurichtung
oder in dem fuͤrsatz, widder vns mit leib oder mit gutt
huͤlffe zu thun, die
wer
den warlich nicht viel anders sterben als
verfolger Christi. Mit was vertrawen
sie denn auch werden koͤnnen
vergebung bitten vnd hoffen von dem,
wel
chen sie fuͤrsetziglich
haben verfolgen wollen, oder wie sie es denn werden
leugnen vnd
entschuͤldigen koͤnnen, das sie Christum in diesem krieg mit
jhrer
huͤlffe nicht verfolget haben, das wird sich denn inn jhren gewissen
fein finden, da
aller falsch vnd heucheley, mit dem sie jtzund die Menschen,
sich vnnd Gott
selbs betriegen wollen, reine wird dahinfallen vnnd Gott
jhnen mit seinem gericht wird allein die blosse, rechte
warheit fuͤr augen
stellen.
Aber diß ist alles ein anzeigung Gottes schrecklichen zorns vnnd jtzund
an
gehenden Gerichts vber Deutzschland, auch gleich des letzten
wuͤtens des
Teuffels widder Christum vnnd sein arme Kirche, das er die
Christen selbs
so weit treibt, das sie sich vntereinander vnterstehen, jhren
eigen erkanten
vnnd bekanten waren Glauben wissentlich vnnd
oͤffentlich mit gewalt vnnd
schwerd zu uerfolgen, da offt die Heiden
jhren falschen Glauben vnd
Abgoͤt
terey mit gewalt vnnd schwerd
verteidingt oder ehe druͤber den Tod vnnd alle
verfolgung gelitten haben.
Vnd wird in summa dergleichen Suͤnde in einem gantzen Volck nicht gelesen inn
allen Historien der Kirchen vnnd
Heidni
schen von anfang der Welt
her.
Derhalben auch diese Suͤnde fast das aller grewlichste spectakel sein wird
am
Juͤngsten tage, Gott, seinen lieben Engeln, Menschen vnnd allen
Creaturen fuͤr dem O 1v Gerichtstuel Christi, wird auch die aller greulichste straffe
haben gleich mit den Teuffeln,
so sie auch etlichen noch in diesem leben wird
inn jhren gewissen
offenbaret werden, wie Gott vngezweiffelt wird solche
et
liche anzeigung
vnd Exempel seiner rache noch hie gehen lassen, so werden
sie denn in solcher jhrer angst gleichen trost vnnd
belonung finden mit jhrem
Vater Judas, vnnd damit jhnen ja jhr rechter ewiger lohn dester ehe werde
inn der
Hellen, werden sie deste sehrer von dieser Welt eilen vnnd jhnen dester
ehe selbst hie abhelffen, damit sie die ewige straffe ja nicht verseumen.
Wiewol nu dis alles greulich zu sagen vnd zu hoͤren ist, so ist doch die
Suͤn
de, die allhie begangen wird, noch viel
greulicher vnd der zorn Gottes
darwi
der groͤsser, denn keine zunge
ausreden odder jrgents eins Menschen hertz
begreiffen kan. Solchs aber alles
schreiben wir nicht allein vnserthalben, als
die wir vns vnsers lebens so hoch
befuͤrchteten, inn welchem ob wir gleich
vnser schwacheit auch haben, so wissen
wir vnnd troͤsten vns doch – Gott lob
– auch, wenn wir gleich das leben
drob zusetzen vnd zu marterern
wer
den muͤsten, das vns darfuͤr eine viel groͤssere
herligkeit vnnd ehre bereitet ist
im ewigen leben, schreiben es aber viel mehr darumb, weil der Teuffel die
ware Religion
nicht allein mit luͤgen vnd falschen leren, sondern auch mit
mord
(wie er denn ein luͤgner vnd moͤrder ist) gedenckt auszureuten vnd zu
uertilgen, das vns vnsers von Gott
befohlenen ampts halben gebuͤrt, jhm
widerumb hart entgegenzusetzen,
nicht allein mit straffen der luͤgen, damit er
die rechte Lere
verfelscht, sondern auch seinen greulichen mord, damit er die
Christen gedenckt
alle zu ermorden, so viel vns muͤglich, zu uerhindern.
Letzlich sein wirs auch zu thun schuͤldig von wegen der armen Jugent vnnd
derjenigen, so O 2r nach vns leben werden, fuͤr welche wir in diesem
fall
nicht weniger als fuͤr vns selbs sorgen sollen. Denn so wir vns hie,
andere
an
derswo, alle den Teuffel vnd Gottlose Welt liessen bald
hinrichten vnd
wuͤr
gen, von wem wolte die arme Jugent vnd nachkomen den rechten weg zur
seeligkeit lernen?
Ob wir nu wol wissen, das hie jhrer viel kluͤglinge vnnd Epicurer solche
vermanung nicht allein verachten, sondern auch ghar
hoͤnisch verlachen vnnd
verspotten werden, so las jmerhin lachen, weil
sie so klug vnnd sicher sind;
es wird die zeit komen, das sie es widderumb genug
weinen werden. Lasse
auch die tyrannen durch diese vnser Schrifft vnd
vermanung noch wuͤtender werden, damit sie jhre masse dester ehe vol machen vnd Gottes zorn dester
schneller vnd grausamer
vber sich fuͤhren. Vns sol es jtzund mehr darumb
zuthun sein, so wir gleich nach dem willen
Gottes nicht muͤgen leiblich
er
halten werden, das wir etliche
frumme hertzen, die sich vnser trewen
Christ
lichen vermanung
bessern muͤgen, fuͤr der greulichen Suͤnde der verfolgung
Christi verwarnet vnd behuͤtet haben, vnd das wir das vnsere hiemit in
die
sem stuͤcke auch gethan, auff das Gottes Wort vnd rechte
Lere von vns auch
auff vnsere nachkomen lauter vnd rein muͤge gepflantzt
werden.
Derhalben so wollen wir diese kluͤglinge vnd Epicurer fahren lassen vnnd
mit
vnsern inn Christo Jhesu Bruͤdern reden, welcher, wie wir
nicht zweiffeln,
noch viel hin vnd wider sein auch mitten vnter den Tirannen, die jha nicht
wolten, das
die vnsere rechte Christliche vnd reine lere, wie wir sie jtzund,
Gott lob,
haben, solte vntergedruͤckt vnd dargegen des Babsts grewel wider
auffgerichtet werden, wolten viel weniger selbs Christi vnnd des Euangelij
verfolger werden odder jrgend mit einem O 2v dienst dem Antichrist
dar
zu helffen vnd sich also weiter
Hieuon lies mit fleis
warnunge an seine liebe Deudtschen nahend am ende.schuͤldig machen aller greulichen Suͤnde des
gantzen Reichs
des Antichrists. Wolten auch nicht ghern helffen verstoͤren
odder hindern
diese Cantzeley vnsers Herrn Jhesu Christi, welche er
jtz
und, zu dieser stunden des gewalts der
finsternis, der gantzen Christenheit
zu noͤtigem vnterricht, warnung vnd
trost wuͤnderlich allhie angerichtet vnd
gewaltiglich bisher
beschuͤtzet hat, den Antichrist mit seinen maltzeichen
Interim vnd Adiaphoris zu bestreiten durch seine rechte waffen,
nemlich
durch den Geist seines mundes etc.
Wer nu diejenigen sind, die diese sachen also ernstlich vnd Christlich
behert
zigen, die muͤssen das aber auch darneben bedencken, das
jtzt, jtzt die zeit
vor
handen ist, da Christus wil vnnd mus bekant sein, nicht allein mit dem
hertzen,
sondern auch mit dem mund vnnd mit der that, das ist: das man
dem Glauben des hertzens vnnd muͤndlichen
bekentnis nichts zuwider
han
dele. Jtem das solche bekentnis jtzund nicht
geschehen kan on gewisse
gros
se gefehrligkeit. Da wird jtzund - wissen
wir fuͤrwar - keiner also klug vnd
weise sein vnter den Gottlosen
vnnd abtruͤnnigen Oberhern, der alle gefahr
vnnd schaden wird meiden
koͤnnen one gewisse verleugung
sic A. Vgl. odder auch
ver
folgung Christi. Wers nicht gleuben wil, der mag
jhm ein zeitlang seine
ge
dancken machen, wie er wil, mag aber zusehen, do
er jtzund nicht wil einen
kleinen schaden vnnd ein kleine zeit etwas leiden vmb
Christi willen am gut
odder am leibe, das ehr nicht bald etwan muͤsse einen viel groͤssern vnnd
gefehrlichern schaden im gewissen vnd an der Seelen leiden, villeicht ewig,
wie sich denn bereitan jhrer viel gegen vns vnnd gegen andern muͤndlich
vnd schrifftlich
beklagen, das sie boͤse, vnruige, nagende gewissen bekomen
haben, welche
sie jhn O 3r also selber gemacht, eins teils aus furcht des
leidens, etliche
mit jhrem klͤgeln vnnd falschen beschonungen der newen
verenderungen in kleinen, geringen Mitteldingen, wie sie
es dazumahl
ha
ben fuͤrgeben. Nu aber erfaren sie etlichermassen, das es nicht
vmb so
gerin
ge ding zu thun ist, wie sie gemeinet, vnnd geschicht jhn
eben recht, das sie
nu solche boͤse gewissen darfuͤr tragen
muͤssen. Gott gebe nur, das es jhnen
vnnd vielen andern zur besserung
gedeien muͤge.
Vor zeiten haben sich die Christen ehe auffs greulichste vmbbringen vnd
mar
tern lassen, denn das sie von jhrer Religion in dem geringsten
weichen oder
in die verfolgung mit dem geringesten geberde bewilligen, viel
weniger
dar
zu helffen wolten:
Man schreibt von den Thebeern, weiland Christen
Lomb. Hist. in uita Mauritij.im Morgenland, do beide
Roͤmische Keyser Diocletianus vnd
Maximianus, welche den Christen feind
waren, jhnen neben andern allein in
gemeine geboten, sich zu ruͤsten zum
Kriege, damit die vngehorsamen vnd
Rebellen des Roͤm. Reichs zu gehorsam
moͤchten bracht werden, das
sich dieselben Thebeer auff solch general
ge
bot haben gehalten
ergänze: gemäß, entsprechend, nach. der regel Christi Gebt Gotte, was Gottes ist, vnnd dem
vnd weil sie noch ghar nicht wissen kuͤndten,
Keyser,
was des Keysers ist,
wer dieselben
vngehorsamen des Reichs wehren, die man zu gehorsam
zwin
gen wolte, schickten sie den lieben S.
Moritz mit einem wolgeruͤsten
Kriegs
uolck hin zum Keyser, aber
mit dem befehl, das sie dem Keyser zur rechten
sachen, wider die Christen aber
in keinen weg huͤlffe theten,
Im Originaldruck A durch größere Schrift hervorgehoben.sondern
diesel
ben widder den vnrechten gewalt des Keysers
viel mehr schuͤtzen vnd
hand
haben solten.
O 3v Wie nu S.Moritz mit seinem heufflein zum Keyser Maximiano kuͤmpt
vnd der gantz hauffe des kriegsuolcks nu beysammen war, da eroͤffnet der
Keyser sein gemuͤet vnd gebot dem gantzen kriegsuolck, das es sich
zusam
menschweren solt widder die Rebellen des Roͤm. Reichs, sonderlich die
Christen, dieselbigen zu gehorsam zu bringen, welche, wie der Text meldet,
er
allein darumb Rebellen hies, das sie den Glauben an Christum nicht
ver
leugnen vnd den Goͤtzen opffern wolten, wie vns itzund eben
auch geschicht.
Auff solchen befehl entweich Mauritius sampt allem Christlichen
kriegs
uolck vom andern gantzen hauffen an ein sonders ort vnd entbot dem
Keyser
widder: Sie wolten dem Keiser vnd dem Roͤm. Reich als gehorsame
vntertha
nen vnnd kriegsleute in rechten, billichen sachen jhren dienst
nicht wegern,
wolten aber in keinen weg den Christlichen Glauben verleugnen oder
etwas
darwidder thun; blieben auch auff solchem fuͤrnemen also
bestendig, das sie
alda allesampt, welche dem andern grossen Gottlosen heere des
Tyrannen
nicht konten enttrinnen, selbs lieber Marterer Christi worden, denn das
sie
hetten sollen helffen andere marterer machen oder etwas thun widder
jhren
Christlichen Glauben vnd bekentniß.
1. Reg. 22Des Koͤnigs Sauls Trabanten stimmeten vnnd hielten sich zusammen,
in
dem sie nicht wolten des
Koͤniges befehl ausrichten vnd die armen Priester
zu Nobe
vnschuͤldiglich toͤdten, wagten damit frey des Koͤnigs zorn vnd
wie es jhnen selbs druͤber gehen
moͤchte.
Wenn jtzt zu dieser zeit, da vngezweiffelt jhrer viel der meinung bey jhnen
selbs wol eins sind, sich auch also viele eusserlich zusammen hielten (Wie
denn einer neben dem andern zu stehen fur Gott schuͤldig), wegerten sich
also
O 4r einmuͤtiglich aller huͤlff vnd fuͤrschub zu
diesem vnchristlichem, ja
vnmenschlichen kriege vnd bedrangung vnser armen Stadt
vnd anderer
vn
schuͤldigen Christen – wiewol dennoch die
Saulsgenossen wuͤrden
Jdume
ische Doegiten gnug finden, jhre Tyranney an dem leidenden Christo vnd
an vns zu vben –
so hetten doch dieselbigen Christen mit jhrer bekentnis vnnd
wegerung erstlich
jhre gewissen errettet, wuͤrden auch nicht leichtlich, wenn
jhrer viel
also einmuͤtiglich fest beysammen stuͤnden, weiter gedrungen
wer
den, moͤchte Gott auch mehr seine gnade geben, das sie
vnbeschedigt, wie
Sauls Trabanten, abkemen.
Wo nicht, so were jhnen nicht alleine besser, sondern auch noͤtig, ehe sie
sich
an vns vnnd an andern Christen der verfolgung Christi teilhafftig
machen
solten, das sie entweder daruon entwichen oder selbs etwas druͤber lieden
oder diejenigen, so auch im Regiment sein, sich sampt den jhren widder solch
vnchristlich Gebot entsetzten,
wie jnen solchs in allen rechten zugelassen, in
Goͤttlichen,
Natuͤrlichen vnnd Menschlichen Rechten, wie oben im andern teil
gnugsam
ist bewiesen, sonderlich aber auch nach dem Rechten vnnd vorteil
vnsers
Deudschen Reichs, darin die Obern vnnd Vntern eins dem andern
ver
pflichtet sein mit sonderlichen bedingungen vnd priuilegien, welche
die
Obern ebensowol zu halten schuͤldig sein als die vntern,
vnd so sie nicht
hal
ten, so entledigen sie dadurch selbs jhre
vntern der gethanen pflicht. Gleich
als wenn jemands ein Knecht verdinget wird vnnd der Herr nichts
helt,
dar
auff er jhn gedinget hatt, so mag der knecht auch mit allem
Rechten seines
diensts frey sein. Solches Rechts vnnd freiheiten vnsers
Deudschen Reichs
moͤgen die Christen nicht allein brauchen mit
gutem gewissen, wie anderer
Weltlichen Ordnung mehr, die nicht widder Gott sein,
sondern so O 4v sie
es nicht brauchen vnd also druͤber gar verlieren,
ists jhnen auch ein ewige
schande vnnd schade bey vnsern nachkomen vnd
fuͤr aller Welt.
Bißher haben wir noch geredt von dem einigen stuͤck der vermanung, damit
die
Christen sich huͤten sollen, das sie an vns in diesem
Kriege oder Acht neben
den oͤffentlichen feinden des H. Euangelij vnd
Christi oder den abtruͤnnigen
Mammelucken nicht verfolger Christi vnd seines Worts werden, Vnd
son
derlich
sich huͤten fuͤr der Suͤnde widder den H. Geist, neben den, die es
mutwilliglich vnnd widder jhr eigen gewissen nicht
wissen wollen, das
Chri
stus vnnd sein heiliges Wort allhie
fuͤrnemlich gemeinet vnd verfolget wird.
Nu wollen wir auch greiffen zum andern teil dieser vermanung, daruon Gott
also
spricht, Prouerb. xxiiij.:
Im Originaldruck A durch größere Schrift hervorgehoben.Errette die, so man toͤdten will, Vnd entzeuch
dich nicht von
denen, die man wuͤrgen will! Sprichstu: Sihe wir verstehens
meinstu nicht, der die hertzen weiset, merckts? Vnd der auff die
See
nicht,
len acht hat, kennets Vnd vergilt dem Menschen nach seinem werck.
Diser Spruch ermanet die Christen in gegenwertigem handel zweierlei:
Erst
lich das nicht genug ist, das sie den Gottlosen feinden nicht
widder vns
beiste
hen, sondern sind vns auch selbs jhre huͤlffe vnd
rettung mitzuteilen schuͤldig,
das wir nicht vnschuͤldiglich
ermordet oder verfolget werden, wenns gleich auch
nicht P 1r in dieser
Gottessachen, sondern in einer andern schlechten
Weltlichen sachen were, darin vns vnrecht geschehe. Dem noch, so sind
Sauls Trabanten noch fuͤr Gott nicht
entschuͤldiget, das sie die vnschuͤldigen
Priester zu Nobe nicht
selbs erwuͤrget oder in solchen mord bewilligt haben,
sind gleichwol
mitschuͤldig an jhrem tod allein damit, das sie jhnen nicht zu
huͤlff komen vnd sie haben retten helffen.
Zum andern werden die Christen hiemit ermanet, das die entschuͤldigungen,
die jhnen etliche jtzund machen, auff das sie vns huͤlfflos lassen,
fuͤr Gottes
gericht nicht helffen werden, sondern werden gleichwol noch
schuld haben
an vnserm Blut vnnd an dem Blut Christi, vmb des willen wir diese
verfol
gung leiden.
Nu sind aber diese entschuͤldigung mancherley: Etliche wenden fuͤr, sie
verste
hen der sache nicht vnnd woͤlle jhnen nicht
gebuͤhren, jhren oͤbern
vorzugreif
fen oder jhr
hertz zu urteilen, weil sie nicht gestendig sein, das sie vns
verfol
gen
von wegen der Religion, sondern von wegen der Rebellion. Andere wenden
fuͤr jhr vnuermuͤgen, etliche das gewissen, als sey es vnrecht, wider
der oͤbern
willen vns helffen schuͤtzen etc. Diese vnnd alle
andere vrsachen, wie sie von
jemands auffs aller schoͤnest
muͤgen erdacht werden, kennet Gott, spricht
Salo
mon, das sie eitel sind, wie sie denn auch fast jhr eigen gewissen druͤber
straffet. Werden also Gott damit nicht
betriegen odder seiner straffe ab sein,
das sie nicht vns, sondern jhn selbs verlassen haben, Mat. xxv.
Jst derhalben dieser spruch Salomons ein rechte erklerung des fuͤnfften
Ge
bots, das Gott fuͤr todtschleger helt vnnd richten wird nicht allein, die
selbs
einen vnrechten todtschlag thun, sondern auch, die nicht haben helffen
schuͤt
zen vnd retten nach jhrem vermuͤgen diejenigen, so
vn-P 1v schuͤldiglich
aus lauterm gewalt sind erwuͤrget
worden.
Jsts war, das sie mit vns vnnd wir mit jhnen ware glieder vnsers Herrn Jhesu
Christi sind, in einem leibe der gantzen Christlichen Kirchen
zusammengefuͤ
get, vnd leben in einem Geist Christi zum ewigen
leben, so wird das jtzund
auch erfurbrechen vnnd sich erzeigen muͤssen,
das Paulus schreibt von diesem
Geistlichen leibe Christi: So
1.Corin.12.ein glied leidet,
spricht er, so leiden alle
glie
vnnd die glieder inn diesem leibe sind eins fuͤr das ander
sorgfel
der mit,
tig, kumpt eins dem andern inn seinem leiden zu huͤlffe.
Daraus mus folgen, das diejenigen, so sich der leidenden glieder ghar nichts
annehmen, jhnen widder rathlich noch huͤfflich sein, entweders ghar nicht
ware glieder des leibs Jhesu Christi sind oder todte glieder sein, die ghar kein
leben mehr in jhnen haben oder jha schwechlich vnd dem tode fast nahe sein.
Denn wie es natuͤrlich vnmuͤglich ist, also ists auch hie
vnmuͤglich, das
leben
dige glieder eines leibs sich nicht solten
eins des andern annehmen vnd das ein
jglichs an seinem ort, da es Gott
hingeordent, vnnd mit seiner wirckung, die
jhm Gott geben hat, nicht solte den
leidenden mitgliedern seinen muͤglichen
dienst beweisen.
So sind auch, die warheit zu reden, dieser Stadt jtzige verdienst dermassen
vmb
die gantze Christliche Kirche, sonderlich Deudtscher Nation, das die
Chri
sten darinnen vns nicht allein nicht verlassen sollen, sondern
auch nicht fast
wol koͤnnen, on jhr selbs eigen mituerterben oder grosse
Geistliche
gefehr
lickeit. Von hinnen sind allein außgangen vnd durch den druck
außgebrei
tet die
noͤtigen Schrifften, dardurch den leuten ist recht entdeckt die
Ab
goͤtterey vnd betrug des Jnterims vnnd P 2r der
Adiaphora oder mittelding,
on welche erinnerung hetten auch die außerweleten
muͤgen in jrthumb gefuͤrt
werden vnnd wuͤrden jtzund vngezweiffelt bereitan alle wolgeordente
Christliche Kirchen auch in diesen Landen nicht allein des kleinen, sondern
auch des grossen Interims oder wol des gantzen Babstumbs, wie etliche
andere Oberlendische
Stete, gantz voll sein. Aber an diesem vnnd anderm
boͤsen
fuͤrnemen der Feinde, das auch der fromen vnnd vnfromen ausserhalb
in
Weltlichen sachen noch ein wenig verschonet wird, hatt diese Stat den
Feinden allein auch mit jhrer bestendigkeit nicht kleine hinderung gethan,
also
nemlich, das Gott durch diese arme, doch reine, Deudtsche Magd, daruon
diese
Stat den namen hatt, die er jtzund darzu erwelet, Deudtschem Land
gleich wider als auffs new
geschenckt hatt, was sie noch vberig hatt von
rechtem Gottesdienst vnd von
eusserlicher freiheit, welchs beides wenig gnug
ist.
Vnd setzt gleichwol diese arme Magd druͤber zu, waget jhr Leib vnd leben
vnd was sie hie mehr auff erden hat, nicht
weniger anderer ausserhalb als
jh
rer selbs eigen keuscheit vnd freyheit
halben, wider die Geistliche hurerey vnd
Weltliche vnterdruͤckung zu
bewaren. Daraus weiter zu uernemen, was das
fuͤr eine gleicheit
oder billigkeit sey, das andere Christen vnnd Stende dieser
Stat wolthat allein
mitt geniessen woͤllen, wollen aber gar keine gefehrligkeit
oder
buͤrde mit helffen tragen, sonderlich in einer solchen sachen, die Gottes
ehre vnd der gantzen Kirchen Deudtsches Landes ewiges vnnd zeitlichs heil
oder
verterben thut belangen.
Es sollen jtzund die Christen ausserhalb sich erinnern des ernsten Gerichts
Gottes, daruon wir ein schreckliche Historia lesen im Buch der Richter Cap.
v.
Jud. ca. 5.widder die, so jhre bruͤder in noͤthen verlassen: Do Zabu-P 2vlon vnd
Naphthali, fast die geringsten zwen stemme inn Jsrael, jhr
leben vnd alles frey
dahin wagten von Gottesdiensts vnnd des andern volcks wegen
widder Jabin,
der Cananiter Koͤnig, der dazumal Herr vber das volck
Gottes war vnd
Tyran
ney vbete, sassen die andern meisten vnd mechtichsten
Stemme gantz stille
darzu, wolten zuuor des spiels ein ende erwarten, auff
das, wenn Jabin mit
seinem grossen hauffen obsiegete, sie nicht inn
groͤssere noth kemen, so sie
wider jhn geholffen hetten. Gebe aber Gott
jhren Bruͤdern, dem geringen,
schwachen heufflein, jrgents ein heil durch
wunderzeichen, so wolten sie
darnach gleichwol des siegs mit geniessen, wenn ehr
on alle jhre gefahr vnnd
schaden, on gleich mit vielem blut jhrer
Bruͤder, ja do sie allesampt zugleich
nichts denn den gewissen Todt
fuͤr augen haben sehen koͤnnen, nu schon
er
oͤbert
were, gleich wie jederman jtzund also draussen auff vns auch wartet.
Aber Gott als ein gerechter Richter beweiset aldo bald, was er von solcher
vngleicheit (auff das wirs mit dem gelindesten namen nennen) helt. Befielet
nemlich, durch den Engel zu uerfluchen die andern Stemme, so stille gesessen
waren.Denn,
spricht er,sie sind nicht kommen dem Herrn zu huͤlffe.
Klagt also, das sie nicht Menschen, jhre Bruͤder, sondern jhn
selbs verlassen
haben, die doch sein Volck sein wolten.
Was nu fuͤr dienste die Gottsfuͤrchtigen oͤbern vnnd vntern
dieser vnser Stadt
in gegenwertigem jhrem anliegen nach dem spruche
Salomons schuͤldig sind,
damit sie vns auch nuͤtz sein
koͤnnen, sind fast diese nachfolgende:
Der erste dienst ist das Gebet zu Gott, wie Jacob spricht: Betet einer fuͤr
den
Vnnd wir sind des durch vnsern Glauben auff Gottes Wort gewis,
andern!
das P 3r solch gebet, sonderlich in einer solchen sachen Christi vnd seiner
Kirchen, da so viel Christen eintrechtiglich inn einem Geist vnnd Glauben also
hertzlich bitten, krefftig vnd thetig bey Gott sey vnnd Goͤtliche krafft
habe,
kuͤnfftige noth vnd gefehrligkeit vber aller Menschen weißheit vnd
gewalt zu
wenden. Jst auch da allbereit die erfarung, das der Teuffel, wie
grosse gewalt
er jtzund vberkomen hat, dennoch biß hieher nicht hat noch koͤnnen das
vberige, wie wenig auch sein ist, von Goͤttlicher warheit vnnd bekentnis
inn
rechten Christen ghar ausreuten inn Deudtschen Landen, das wir denn nicht
vnbillich der fromen Christen
seufftzen vnd gebet zuschreiben, on welches der
Teuffel lengs wuͤrde
alles inn der Kirchen ghar vmbkert haben.
Der ander dienst, damit sie vns dienen koͤnnen vnd sollen, ist die
demuͤtige vnnd
ernstliche fuͤrbit gegen den Menschen als
auch den oͤbern. Welche fuͤrbit, so sie
geschehe von vielen
Stenden vnnd Gottsfuͤrchtigen zugleich, wie sich denn
hierin zu thun
gebuͤrete, vnd geschehe mit freier bekentnis jhres eigen
Glau
bens,
das sie inn dem mit vns eins weren, auch mit angehengter vermeldung,
das sie vns
als die vnschuͤldigen in dieser gemeinen sachen, Christum, sein
Wort, vnser aller heil vnnd ewige seeligkeit belangend, selbs nicht verlassen
kuͤndten, es wuͤrden etliche grosse Herrn jhren zorn noch wol ein wenig
etwas
sincken odder jha nicht also frey vngehindert ins werck koͤnnen
komen lassen.
Duͤnckt dis jemand abermals ein harte rede sein, der wolle sich dargegen
erin
nern des spruchs Johannis: Wie Christus sein leben
fuͤr vns zur erloͤsung
gelas
spricht er,
sen
1. Joha. 3hat, also,sollen auch wir vnser leben fuͤr die
Bruͤder lassen.
Vnnd zwar vnsere gute Leutlein allhie thun hie nichts anders, denn das
sie
jtz
und jhr leben vnd P 3v alles nicht weniger fuͤr jhre
Bruͤder draussen als fuͤr
sich selbs stets wagen vnd dran setzen.
Wie denn auch etliche diese wolthat
er
kennen, vnd were gut, das
sie es alle erkenneten, das diese Stadt noch gleich jhr
schutz vnd fristung ist, on welche sie vngezweiffelt Gottes Wort lengs hetten
ghar verlieren
vnd andere leibliche mehr bedrangungen leiden muͤssen.
Es haben vns auch noch wol zu dancken etliche vnsere Feinde vnd verfolger,
was
sie inn frieden vnd wolfart noch jtzund schweben. Denn so es an
die vnsern vnnd etliche andere were, die noch ein wenig feste
vber der waren
Religion vnd vber jhren althergebrachten ehrlichen freyheiten
halten, es
wuͤr
den eben dieselben vnsere Feinde des Adlers klawen
inn jhren weichen
fed
dern langs besser entpfunden haben, wie es jhn wol
noch zeitlich gnug kan
begegnen, weil sie jhe selbs so hoch darnach ringen.
Moͤchten derhalben woll allesampt zugleich, fromme vnnd vnfromme, Gott
dancken, das er noch jemands in gantzer Deudtschen Nation gibt, der feste
helt,
damit wir nicht vnter ein frembd joch gar gezwungen werden. So
wol
len wir vns nu dester ehe selbs
hinunter helffen mit dem, das wir die
vbri
gen, so bestendig sind, den feinden wider vns zu gute wollen tzwingen.
Der dritte dienst, damit vns die Christen nu zugethan sein sollen, folget aus
dem negsten. Nemlich, so gedachte vnterthenige demuͤtige fuͤrbit nichts
hilfft,
wie wol zu besorgen, so auch eigenen bekentnis fuͤrbracht vnd erklerung
des
nothdrengeten Christlichen Ampts geschehen ist, das sie vnschuͤldige
leut,
jhre Bruͤder in gemeiner Gottessachen wider vnrechten gewalt vnd
verfol
gung nicht lassen koͤnten, das sie nach
demselbigen der huͤlffe, welche die
Feinde fordern, Christum in seinen
gliedern zu martern vnnd zu toͤten, nur
et
wan zum teil P 4r
brauchten Christum inn denselbigen seinen gliedern fuͤr
solcher marter
vnd mord zu behuͤeten.
Zu dem kan vns vnd der gantzen Kirchen auch nicht ein wenig gedienet
werden mitt zeitigen warnungen vnd mit verhinderung der
heimlichen boͤsen
listigen anschlege vnnd fuͤrnemen der Saulus-,
Absalons- vnnd
Achitophels
genossen, wie
1. Regi. 20. 2. Reg. 17.Jonathas vnnd Chusai dem Dauid in seiner verfolgung solche
trewe widder
dieselbige seine Feinde bewiesen vnnd jhn damit offt aus
ge
wisser noth erretteten.
Zum letzten muͤssen wir noch etwas weiter sagen, welchs wir Ampts halben,
darin wir die ehre vnsers Herrn Christi vnd der Menschen heil vnnd
seelig
keit zum besten zu foͤrdern von Gott gesatzt sind, nicht
vnterlassen koͤnnen.
Bitten vnd ermanen derhalben hiemit auch alle
Christen, zuforderst die
Re
genten, Prediger vnd Obrigkeiten, welche ja
Christum vnnd sein Wort mit
nichte begeren zu uͤbergeben helffen odder zu
Creutzigen: Wollet mit
hertz
lichem ernst vnd Busse betrachten, wie
jhr zu solcher vnschuld bereitan
viel, viel zu viel, gethan habt, nicht allein damit, das jhr
vns, ewer mitbruͤder
vnnd eins Leibs glieder mit euch in Christo
Jhesu, so lange vnd so weit
biß
her verlassen habt, sondern auch damit,
das jhr aus Menschlicher furcht oder
falscher andacht euer Ampt in dem hoch
verseumet habt, das jhr euch den
ein
schleichenden Wolffen des
Babsts inn den schaffstall Christi durch Interim
vnnd Adiaphora noch nie schir
mit ernst zugegen gesatzt habt.
Es lassen sich villeicht etliche beduͤncken, es gehe sie solcher handel nichts
an
oder sey vmb schlecht geringe ding zu thun, derhalben sie von wegen
friedens
vnnd guter tage, welche sie befuͤrchten, sie verlierens, der
sachen gantz vnd
ghar sich entschlahen vnnd sicher derselben ausgang erwarten, beyde,
mit vns vnd mit der Lere. Wir P 4v
vermeinten aber, sie solten nu aus
vor
gehenden vnnd gegenwertigen
empfangenen scheden schier ein mahl gelernet
haben, was sie mit jhrer
schoͤnen klugheit vnd sicherheit haben ausgerichtet,
inn dem das sie sich
jhrer lieben Bruͤder noth vnd gefahr, als die sie nicht
an
gehe, gantz vnd ghar enteussern, etliche jhnen auch solche noth mit dem
Gottlosen hauffen haben helffen
zuwenden. Wollen sie nu noch nicht mit
jhrem eigen schaden klug werden, das sie
sich nu wuͤsten, wie sich gebuͤhret,
in die sachen zu
schicken, so sind sie erger als die thoren, wird jhnen auch
noch besser mit kolben
druͤber gelauset werden.
Es solten sich billich jtzund alle fromme Christen dieser gemeinen noth also
hertzlich vnnd ernstlich annehmen, als ob es einem jeden allein guͤlte vnnd
man jhn adern solte, odder als weren viel Teuffel aus der helle da vnd
wol
ten
seine Seele in ewige pein fuͤren, wie es denn auch in der warheit nicht
an
ders ist, da man vns mit list vnd mit gewalt nach vnser waren
Christlichen
Religion trachtet, dieselbige ghar hinwegzunehmen odder doch zu
uerterben,
das sie vns zur seeligkeit nicht mehr nuͤtze sey.
So sollen wir jha auch nicht, ob vns schon jtzt ein vngeluͤck zu handen
stoͤst,
so kleinmuͤtig werden oder ghar vertzagen. Denn zu einem rechten
Christ
lichen muth gehoͤret auch, das wenn gleich die fahr vnnd
noth
1. Regi. 2.am groͤsten ist,
das man dennoch nicht an Gottes huͤlffe
vnnd rettung vertzweiffele.
Synte
mal er seine Kirchen vnd gleubigen am allermeisten pfleget gar bis in die
helle zu fuͤhren, nicht das sie darin sollen bleiben, sondern das er sie
wider
erausfuͤhre vnd sie jhn darnach preysen.
preyse: A. Das
1. Petri. 4.Creutz hebt sich an am
hause Gottes, das ist: mit den frommen, vnnd gehet
vber den Gottlosen aus,
welche Q 1r auch nicht weiter wider vns wuͤten
vnnd toben koͤnnen, denn
Gott vber vns verhenget.
Wenn er aber seine zeit ersihet, sonderlich das die not am hoͤchsten ist, also
das wir an aller
Menschlichen huͤlffe ghar vertzagen, so hat denn erst seine
huͤlffe stat, vnd pflegt ghar schnelle vnnd wuͤnderliche huͤlffe
zu schicken,
wie einem Weibe in grossen Kindesnoͤthen geschicht odder
einem, den man
hengen wil vnd den strick schon vmb den hals gethan hat
vnd doch jemands
vnuorsehener dinge widderumb abhawet. Also hat er Jerusalem
vnuorsehens
vnd wuͤnderlich
4. Reg. 19.errettet, do alle vmbliegende Stedte vnd festen schon
ein
genomen
vnd zerstoͤret waren. Also rettet er Bethuliam
Judith. 7.wuͤnderlich in der
aller eussersten noth, desgleichen
4. Regi. 7.Samariam. Also halff er offtmahls
vn
uersehens vber aller Menschen
weißheit vnnd kreffte inn grossen noͤthen dem
gantzen Volck, da er sie
aus Egypten ins
Exodi, Iosue, Iudicum.gelobete Land fuͤhrete.
Derhalben, so last vns auch noch nicht an Gottes trewe vnd allmechtigkeit
verzweiffeln; er hat seine hand noch nicht gar von vns abgetzogen, wie wir
gedencken, das er nicht mehr wolle retten, so ist er auch noch starck vnnd
gewaltig genug, das er kan retten. Es ist vns Christen allen grosse Suͤnde
vnd ewige schande, das
wir also ghar vnserm Gott nichts trawen vnnd auff
jhn wagen duͤrffen.
Es sind die Heiden, welche doch von Gott vnd von dem ewigen leben ghar
nichts
gewust haben, viel behertzter gewesen, von gemeines nutzes, leiblicher
freiheit vnd guͤtern wegen zu sterben, denn wir Christen thun von wegen
Got
tes, seines Worts vnd vnser Seelen ewiges heils vnnd seeligkeit
wegen. O der
zarten Marterer, das wir nicht sagen: heilosen bauchknechte!
Q 1v Derhalben so solten wir allesampt zu gleich vnnd ein jeder fuͤr
sich
mit vnuerzagtem hertzen auff Gott dahin auffs treulichste
arbeiten, das wir
das heilige Goͤttliche Wort reine bey vns vnnd auff
vnsere nachkomen
moͤch
ten erhalten, dartzu sollen die Pfarher vnd
Prediger itzt dienen mit leren, mit
troͤsten vnd mit ermanen,
Fuͤrsten vnnd alle Weltliche Obrigkeit mit schutz
des weltlichen
Schwerdts, die vnterthanen mit allem gehorsam auff
Christ
lich vnd
noͤtig erfordern jhrer Obern. Denn das sein wir ja, Gott lob, gewis,
das
wir das reine Goͤttliche Wort bey vns haben. Wissen auch, das wir Gott
keinen groͤssern dienst jtzund thun koͤnnen, denn das wir dasselbige in
dieser
verfolgung, souiel an vns ist, helffen erhalten, darumb gern wagen vnd
dar
strecken jhm zu einem suͤssen geruch vnser gutt, ehre, leib vnnd leben,
ein jglicher in seinem Stande
vnnd in seinem beruff, wie er darzu gefordert
vnd gezogen wird. Vnd wie wir Gott
keinen gefelligern dienst jtzund thun
koͤnnen denn eben diesen, also
koͤnnen wir auch vnsern nehisten, den jtzigen
vnd nachkomenden, nichts
nuͤtzers oder noͤtigers thun, denn das sie auch
durch erhaltung
des Worts mit vns muͤgen ewig selig werden.
Last vns bedencken, das wir sunst alle on das sterben muͤssen, wie auch
jhener Heyde spricht: Der
Demosthenes.Mensch hatt nichts gewissers denn den Todt, vnd
Weil wir denn an das muͤssen diß leben vnnd
hilfft nichts darwidder,
wenn er sich gleich liesse vermauren, es wird jhn der
Todt dennoch finden.
alles zeitlich hie ein mall verlassen,
wie koͤnnen wir sein besser vnnd
herli
cher jmermehr
anwerden, denn so es Gott haben will, das wirs vmb seinen
willen allhie verlassen?
Welchs gleichwol auch nicht ehe gescheen wird,
denn ehr verordent hat vnnd es
haben will, wirts vns auch darnach im ewigen
Q 2r leben mit grosser
herlickeit vnd freuden erstaten, was wir hie vmb
seinen willen wagen oder
verlieren.
Es haben auch die Heyden geleret vnd es etlicher massen etliche bewiesen,
das
ein jeder nur thun soll, was recht ist, vnnd nach tugent streben,
daruͤber
jhm allweg ein gute zuuersicht schepffen, das es wol geraten
werde, aber doch
erwarten, wie es Gott schickt, vnnd dasselbige mit geduld vnd
standhafftigem
hertzen tragen vnd deshalben nicht wider tugent
thun. Haben nu solchs die
Heyden gethan, so gebuͤrets vns Christen ja
viel mehr zu thun, das wir mit
ernst vns befleissen, zu bleiben in Gottes gehorsam, vnnd jhm auch das
ende befehlen. Wir wissen aber auch das aus seinem Wort, welchs die
Heyden nicht
gewust haben, das vnsere arbeit vnd muͤhe, die wir thun nach
seinem Wort
vnnd willen, gewiß nicht vergebens sein werde, sondern etwas
grosses nutzes
gewislich schaffen.
So ist auch das gewis, das Christus alle tage vnnd alle stunde bey vnnd mit
sei
ner Kirchen selbs ist, sie allezeit beschuͤtzen vnd erhalten
wird biß an Juͤngsten
tag widder alle pforten der Welt vnd der
Hellen. Der leib der Kirchen wird
gewiß bleiben vnnd allezeit ein voller gantzer
Leib sein, ob gleich die einzelen
glieder imer eins nach dem andern hie leiblich
hinfallen aus diesem leben, so
werden sie doch auch alle Geistlich erhalten zum
ewigen leben.
Vnd demnach koͤnnen vnd sollen wir auch nicht wissen, wie es allhie
leiblich
mit vns inn gegenwertiger noth dieser verfolgung ein ende
nemen wird. Wir
Christen sollen dem ebenbilde des Sons Gottes ehnlich zu werden
nicht
scheu haben vnd durch viel truͤbsall, entlich auch durch den Todt,
wenn vnd
wie es Gott haben will, eingehen ins ewige leben vnnd herligkeit. Wir
haben ein gewisses wort Gottes, welchs Q 2v vns nicht triegen
kan; wir
leben oder sterben, so sind wir
Roma. 14. 2. Corin. 4.doch des Herrn, vnd vnser gegenwertige
truͤbsal, die zeitlich vnnd leichte ist,
schaffet vns dort ein ewige vnd vber alle
mas wichtige herligkeit.
Derhalben last vns nur damit bekuͤmmern, wie wir mit trewen vnnd mit
ernst, ein jeder in seinem beruff, Gottes
befehl vnd willen in dem thun, das
wir sein heiliges, seligmachendes Wort
bey vns vnnd auff vnsere nachkomen
rein erhalten, darneben gedencken, das wir
nicht zu diesem elenden, kurtzen
leben erschaffen sein, sondern das wir durch dis leben vnd Welt gleich als
Pilgerim eilen inn
ein anders, bessers leben vnnd andere Welt, vnd nicht
zweiffeln, wir werden dort inn jhenem leben eben auch dieser
vrsachen
halben so viel dester seeliger vnd herrlicher sein, das wir
vmb des Namens
Jhesu willen alle hon, schmach vnd verfolgung erlieden
haben.
So wollen wir nu alle sampt zu gleich von hertzen bitten Gott vnd den Vater
vnsers lieben Herrn Jhesu Christi, das er vns selbs gnediglich durch seinen
heiligen Geist erhalten wolle in rechtem glauben vnd bekentnis seines Sohns,
vnd alles zu thun gnade verleihen, was zu rechter Christlicher bekentnis
jtz
und vnnd allezeit von noͤthen sein wird. Wolte vns
behuͤten vnd bewaren, das
wir jha nicht verfuͤret durch
fleischliche sicherheit, furcht, weißheit, wollust
odder jrgents andern betrug
dieses lebens wider solche bekentnis handeln
muͤgen. Er wolte auch,
der barmhertzige himelsche vater, diese seine sachen
mit vns zu einem solchen
ende schicken, das nicht der Antichrist mit
sei
nem vater, dem Teuffel, widder
Christum triumphirn, auch der
Antichristi
sche hauffe dem
voͤlcklein Christi fuͤrwerffen vnd lestern muͤge: Wo ist
nu
Derhalben kum vnd sihe drein,
ewer Christus? Wo ist ewer Euangelium?
lieber Herr Jhesu, kum vnd rette
vns Q 3r vmb deines Namens ehre willen!
Ja,
spricht Christus,
Apoca. 22.ich wil komen vnd wil bald komen. Denn meine
Darfuͤr sey jhm nu
ehre wil ich
Esai. 42.keinem andern geben vnnd nicht zugeben, das die
Matth. 16. Luc. 21.pforten der
Welt oder der Hellen meine Kirche vberweldigen sollen. Himel vnnd Erden vergehen, aber meine Wort vergehen nicht.
danck vnd lob in seinem ewigen Reich,
da er lebt vnd wir auch leben sollen
vnd mit jhm zur herrligkeit erhaben werden,
sintemal wir ja jtzund mit jhm
leiden vnnd vmb seinen
Roma. 8. Psal. 44.willen den gantzen tag getoͤdtet werden. Amen.
hat
vnterschrieben mit eigner hand.
Pfarrher zu S. Vlrich.
zu S. Johans.
zu S. Jacob.
zu S. Catharinen.
zu S. Peter.
zum H. Geist.
in der Sudenburgk.
Heinrich Gercken in der Newen Stadt.
Alle Pfarrhern haben fuͤr sich vnd jhre mitdiener mit eigen handen
vnter
schrieben.
Q 4r Den xiij. Aprilis dieses 50. Jahrs ist vnser lieber mitgehuͤlffe im
Ampt des
in bekentnis eines rechten Glaubens vnd anruffung des
Sons Gottes
seeliglich vnd sanfft aus dieser Welt verscheiden. Wie er nu von Gott
mit
sonderlichem verstand vnnd einem Geistlichen vrteil in sachen Gottes Wort
be
langend begnadet gewesen, ein ernstlichen fleis eines Gottseligen
lebens vnnd eiuer
vmb Gottes ehre fuͤr vielen gehabt, auch feind gewesen
der Epicurischen weisheit
vnnd sicherheit, da viel nicht allein zuhoͤrer,
sondern auch lerer diese gegenwertige
grosse noth der Christlichen Kirchen vnnd
vnser heiligen Religion in Wind
schla
gen koͤnnen, als gehe
sie es nicht viel an oder sey vmb schlecht, lose, vnnoͤtig ding
zu thun –
Dieses allen koͤnnen nicht allein wir, sondern viel andere mehr, hie vnd
ausserhalb, gelerte vnd vngelerte, ware zeugnis geben, nachdem ers auch
oͤffentlich
gnug erzeiget vnd beweiset hat.
So haben vnser etliche zuuorn offtmals vnnd darnach wenig tage vor seinem ende
aus seinem munde selbs gehoͤret seine letzte bekentniß, die er
wider das Interim vnnd
Adiaphora vnd derselbigen beide Hendler mit grossem ernst vnnd eiuer des Geists
gethan, zu einer bestetigung
desjenigen, was er vorhin dauon in der vorrede auff
die auslegung ins 53. Cap. Esaie., auch auff ein andere Predigt durch einen oͤffentlichen Druck
geschrieben hatt. Ferner haben wir an
seinem todbette von jhm gehoͤret, wie er vns
trewlich ermanet hat, in bekentniß
die
ser vnser lere, die wir jtzund
haben, wider den Jnterimistischen vnd
Adiaphoristi
schen
Sawrteig bestendig bis an vnser ende auch zu uerharren, vnnd viel anders
mehr,
das hieher zu diesem handel dienet, welchs vielleicht andere zu jhrer zeit mit
anzeigen werden.
Jn sonderheit aber hat er vns auch befohlen, weil diß vnser Buch dasmal gleich
in
druck geben ward, das wir seinen Namen mit vnterschreiben vnnd seine zeugen
fuͤr
der gantzen Kirchen sein solten, das er in bekentniß des
allen, so in diesem vnserm
Buch geschrieben ist, woͤlte sterben.
Auff das wir nu diesem Christlichen beghern des frommen Mannes sein
genuͤge
thun, haben wir dis alles von seinem bekentnis vnnd vrteil mit so
vielen worten
hie
mit angehengt vnnd dasselbige so viel dester lieber, das
wir achten, solch vrteil vnd
bestendigkeit sol zu gleichem vrteil vnd
bestendigkeit in gegenwertiger sachen vnd
zur ehre Christi vielen Christen hie
vnd ausserhalb nuͤtz vnnd gut sein. Denn das
einer in seinem letzten ende
sich in einer sachen auff Gottes gericht darff beruffen
, vnd Q 4v indem er
sich also dahin berufft, in seinem hertzen nicht zu schanden
wird vnd, nach den
worten Christi, den Tod nicht sihet oder schmecket (wie
diesem vnserm lieben
Bruder widerfahren), das sind warlich starcke zeugnis, das er
in gegenwertiger
sachen ein gut gewissen gehat vnd an der warheit gewesen sey.
Der 93. Psalm.
Der Herr ist Koͤnig vnd herrlich geschmuͤckt; der Herr ist
geschmuͤckt vnd
hat ein Reich angefangen, so weit die Welt ist, vnd
zugericht, das es bleiben sol.
Von dem an steht dein stul, du bist ewig.
Herr, die Wasserstroͤme erheben sich, die Wasserstroͤme erheben yhr
brausen,
die Wasserstroͤme heben entpor die wellen.
Die Wasserwogen im Meer sindt gross vnd brausen greulich. Der Herr aber
ist noch
groͤsser in der hoͤhe.
Dein wort ist eine rechte Lere; heiligkeit ist die zierde deines hauses
ewig
lich.
Gedruckt zu durch .
nicht so fast = nicht nur, nicht bloß, weniger (... als vielmehr). Vgl.
mit Stumpf und Stiel zu vernichten, auszurotten; eigtl. von der Rodung eines Gehölzes. Vgl.
verpflichtet. Vgl.
aufzulehnen, zu behaupten. In dieser Bedeutung nicht bei Grimm; s.
Luther-Studienausgabe 6, 20[b]. Vgl. auch den Text des Ausschreibens des
Magdeburger Rats vom 24. März 1550 (VD 16 M
126), B 1r-1v: Zu dem wenn die Oberigkeit vber yhre beuolen ampt hergreiffet /
das man yhr denn inn dem nicht alleine keinen gehorsam darff leisten /
sondern sich auch dagegen des vnrechten gewalts mag
auffhalten.
Teil, Abschnitt. Vgl.
Zusammenfassung, lat. summa. Vgl.
zweiten. Vgl.
umfasst. Vgl.
sich bezieht, sich beruft. Vgl.
Zu den Ausschreiben des Rates vom August 1548 (VD 16 M 128 und M 129), vom Jahresanfang 1549 (VD 16 M 134 und M 135) und vom März 1550 (VD 16 M 126 und M 127) vgl. auch zu zwei weiteren Ausschreiben aus dem Oktober und dem Dezember 1550.
Amt/Auftrag und Fähigkeiten/Möglichkeiten. Vgl. ;
Vgl. II Thess 2,8.
Vgl. II Thess 2,3f;
Vgl. , Nr. 3, S. 107, Anm. 71; Nr. 17, S. 856, Anm. 432.
Verständnis. Vgl.
Beifall, Zustimmung, Zulauf, Anhängerschaft. Vgl.
schützend gewacht. Vgl.
nichts als. Vgl.
jetzt. Vgl.
unter großer eigener Gefahr. Vgl.
sitzenden (als Ausdruck amtlicher Würde). Vgl.
Vgl. Ps 107,42.
als Verfasser der Confessio Augustana uns Vertreter auf dem Reichstag zu 1530 bleibt unerwähnt.
Vgl. Anm. 9 zum lateinischen Text.
oberflächlich. Vgl.
Widerlegung. Vgl.
weder.
Vgl. I Reg 18,19 u. ö.
Vgl. Anm. 11 zum lateinischen Text.
jedermann. Vgl.
Vgl. Luther, Warnung an seine lieben Deutschen (1531), WA 30/III (252), 276-320. (390) 392-398. 590.
Vgl. Röm 8,17.29; II Kor 1,3-7; Phil 3,10f.
sehr.
gekonnt, vermocht. Vgl.
Beifall, Zustimmung. Vgl.
Vgl. Joh 15,16.
Vgl.
Vgl. Dan 7.
Vgl. II Thess 2.
unter Beweis stellen, dokumentieren (dass es ihnen mit der Umkehr ernst sei).
Diese Futurbildung auch in , B1. P 1v: ... Das wird er warlich nicht lang leiden
werden, noch vngerochen lassen. So wir derhalben Gott nur trawen
koͤnnen vnnd warten, so wird er vnns gewislich lauts seiner verheissung
noch ein herliche rettung schicken werden.
Es könnte sich um ein
Stilmerkmal des
handeln; vgl. unten bei Anm. 443 und 585.
nach dem Vorbild ihrer (stricte konstruiert: seiner, des deutschen Landes) Herren.
Ist damit nicht der Tatbestand des Abfalls von der Augsburgischen Confession hinlänglich erfüllt ...
den Beschluss desselben zu befolgen. Vgl.
Partei (also nicht neutral). Vgl.
Vgl. Anm. 14 zum lateinischen Text.
Vgl. Luther, De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium (1520), WA 6, (484) 497-573.
einen Dienst zu leisten, gefällig zu sein. Vgl.
Vgl. I Reg 19,18.
Vgl. Apk 13,16f; 14,9-11; 19,20.
Vgl. Lk 23,39-43.
Reste, Überbleibsel. Vgl.
abhelfen. Vgl.
sehen wir uns verpflichtet. Vgl.
gnädige Fügung. Vgl.
das in dieser Sache auf ihrer Seite steht, zu ihnen hält. Vgl.
Vgl. Act 3,21.
(rechtlichem) Bedürfnis entsprechend; rechtskräftig. Vgl.
diese reine Lehre zu schützen. Vgl.
widersetzen. Vgl.
Vorschub, Unterstützung. Vgl.
ohne Beeinträchtigung des Sinnes. Vgl. ;
unsere Ausführungen träten ihnen zu nahe, beleidigten oder verletzten sie. Vgl.
überzuordnen. Vgl.
deshalb können wir ihrem Beispiel nicht folgen und ebenfalls gegen unsere Pflicht verstoßen oder sie vernachlässigen. Vgl.
Vgl. CA V (Vom Predigtamt), VII (Von der Kirche), XIV (Vom Kirchenregiment).
Auffassung. Vgl.
Vgl. Anm. 17 zum lateinischen Text.
eindeutigen. Vgl.
Vgl.
Vgl. CA I (Von Gott).
Vgl. CA III (Von dem Sohn Gottes).
allgemeines. Vgl.
vorführen (einen Angeklagten im Rahmen einer Gerichtsverhandlung). Vgl.
Vgl. Ps 33,9.
Vgl. Gen 1,31.
Vgl. Gen 1,27; dort steht freilich
nichts von einer Erschaffung des Teufels nach Gottes Bild. Die deutsche
Version interpretiert die lateinische Fassung stricte, indem sie hi
mit
beide, Teufel und Menschen
wiedergibt.
ganz und gar keine Schuld. Vgl.
Vgl. Gen 3,1-13.
Gegenteil. Vgl.
zugelassen. Vgl.
Vgl. Gen 3,16-19; Röm 5,12.
Vgl. Gen 5,1-6,3.
Vgl. Ps 51,7.
Hölle.
Nächsten.
Eigenliebe, Egoismus.
Vgl. CA II (Von der Erbsünde).
Vgl. Anm. 28 zum lateinischen Text.
Vorbereitung, vorbereitende Anstrengungen. Vgl. . Vgl. Anm. 29 zum lateinischen Text.
Vgl. Ex 20,1-17; Dtn 5,6-21.
nichts als, lauter. Vgl.
im irdischen Leben. Vgl.
im jenseitigen Leben. Vgl.
droht an. Vgl.
keineswegs.
vergeblich. Vgl.
in solcher Weise. Vgl.
fördern. Vgl.
Schurken, Missetäter. Vgl.
rechtschaffenen. Vgl.
ehrbaren. Vgl.
achtbare Leute im Sinne der bürgerlichen Ordnung. Vgl. ;
Rechtschaffenheit. Vgl. ; ferner , Unterschied zwischen weltlicher und christlicher Frommkeit (1522), MWA 1, 171-175.
on sofern = es sei denn, dass. Vgl.
Vgl. Röm 2,15.
Vgl. Röm 12,19; Mt 5,38-48.
Vgl. Mt 19,21.27; 6,31-33.
Vgl. Anm. 33 zum lateinischen Text.
wieder auftauchen, ein ernstzunehmender Faktor werden. Vgl.
Vgl. Anm. 34 zum lateinischen Text.
Vgl. Anm. 35 zum lateinischen Text.
Offenbar ist von Bestrebungen die Rede, das gesamte mosaische Gesetz zur Grundlage der zivilen Gerichtsbarkeit auch außerhalb Israels zu machen. Anscheinend ist hier an die Herrschaft der Täufer in gedacht.
unverständige Nachahmer. Vgl. . Vgl. Luther über den Papst,
Deutsche Bibel (1545), ed. Volz, S. 1519, Z. 6-13: Dieser Teuffelskopff vnd
vnfletiger Gottesaffe wils jm [Gott] nach thun / vnd machts weit
vber / dazu auch wider den rechten Gott / dem er Sünde / durch aller
Creatur brauch / durch alle Welt stifftet / vnd zeiget sich hiemit / als sey
er Gott im tempel Gottes / das ist / in der Christenheit.
Die Kirchenordnung des Gesetzes Mose = das alttestamentliche Zeremonialgesetz.
belasten, beladen. Vgl.
befreien, losmachen. Vgl.
Vgl. Anm. 39 zum lateinischen Text.
was wir von ihm erwarten dürfen. Vgl.
Vgl. Gen 3,15.
Vgl. Hebr 1,1f.
Vgl. CA IV (Von der Rechtfertigung).
folgendermaßen. Vgl.
spricht los. Vgl.
befreit. Vgl.
freispricht, erlöst.
beispielsweise.
untreuer, arglistiger Mensch. Vgl.
Geschmack, Empfindung. Vgl.
zuvor bereits. Vgl.
geschuldeten; den Gehorsam, zu dem er Gott gegenüber verpflichtet ist. Vgl.
Vgl. CA VI (Vom neuen Gehorsam).
Vgl. Mt 25,14-18.
Vgl. Mt 25,18.24-30; 13,12.
Vgl. Röm 8,13 (Deutsche Bibel 1545).
Vgl. hierzu die Darstellung auf Regensburger Einblattdrucken von 1561/62 mit katechetischen Erläuterungen von , nöglicherweise unter Beteiligung von enstanden; siehe Schwarz, Bettlerhand.
weder.
in der Weise.
gleichsam.
gar so selbstgerecht und selbstgefällig dahinleben.
doppelte Verneinung verstärkt hier Negation.
zuvor.
fängt. Vgl.
Vgl. Röm 8,23.
Vgl. Anm. 50 zum lateinischen Text.
zeigen. Vgl.
Hier offenbar synonym zu Richter gebraucht. Zur Bedeutungsfülle des Wortes vgl.
Erfindung. Vgl.
Vgl. z. B. Thomas v. Aquin, Summa theologiae, Ia IIae q. 106-108.
ängstlichen, verzagten. Vgl.
einzigen. Vgl.
sehr; nicht so fast
= weniger. Vgl.
Vgl. AC IV,17 (Von der Rechtfertigung), mit Anmerkungen.
stehet in = besteht aus.
Erlösung, Befreiung. Vgl.
Strafe (poena). Vgl.
völlig übergangen, ganz unberücksichtigt. Vgl.
ohne.
Vgl. Anm. 57 zum lateinischen Text.
Vgl. Luther, ASm III, Von der flaschen Buße der Papisten: ... Mit der Reu war
es also getan: weil niemand alle seine Sunde kunnte bedenken (sonderlich
das ganze Jahr begangen), flickten sie den Pelz also. Wenn die verborgene
Sunde hernach ins Gedächtnis kämen, mußte man sie auch bereuen und
beichten etc. Indes waren sie Gottes Gnaden befohlen. Zudem, weil auch
niemand wußte, wie groß die Reue sein sollt, damit sie ja gnugsam wäre fur
Gott, gaben sie solchen Trost. Wer nicht kunnte contritionem, das ist Reue
haben, der sollte attritionen haben, welchs ich mag eine halbe oder Anfang
der Reue nennen
(; vgl. auch [Beginn der kurzen
Vermahnung zur Beichte
]).
phantasieren, delirieren. Vgl.
abgewendet. Vgl.
Vgl. Anm. 59 zum lateinischen Text.
Vgl. Augsburger Interim III (Von der erlösung durch Christentum unsern herrn), 40-42.
Hier wird die bloße Kenntnis der biblischen Erzählungen (notitia, fides
historica) unterschieden vom gläubigen Vertrauen darauf, dass Gottes
Heilswille auch der je eigenen Person gilt (fiducia); vgl. In Loci von 1559 ist die dreifache
Unterscheidung innerhalb des Begriffs fides
angelegt, wie sie
klassisch in der altprotestantischen Orthodoxie vertreten wurde:
notitia - assensus - fiducia; vgl. MWA II/2, 418,37-419,12.
Kühnheit, Mut. Vgl.
Gegenteil. Vgl.
Redensartlich: verunsichern, absichtlich in Gefahr bringen. Vgl.
kritisiert diese Aussage auch in , Bl. A 2v. Daraus entwickelte sich der Majoristische Streit, vgl.
Auch wenn etliche theologische Lehrer am zutreffenden Sinn dieser beiden Artikel festhalten ...
bei der Gegenpartei, den Papisten.
einer bösen Sache einen guten Anschein geben. Vgl. Art. bemänteln 1,1457f.
mächtig, einflussreich. Vgl.
Vgl. Augsburger Interim XV (Von der tauff), 74-79, insbes. 76: Wiewol auch
dietauff all unser sünden wegknimbt nach der schriefft, so nimbt sie doch
nit alle gebrechen und kranckheit der verderbten natur hinwegck [...] dann
es bleibt noch die begirlichkeit, die zum bösen raitzet, ob schon die
schuldt wegckgenommen ist.
tadeln. Vgl.
Vgl. Anm. 64 zum lateinischen Text.
da ja, weil. Vgl.
In der Reformationszeit gab es innerhalb der Gruppen, die die Unmündigen- bzw. Säuglingstaufe als ungültig ablehnten, auch solche, die sich für ihre Verkündigung wesentlich auf individuelle Sonderoffenbarungen beriefen, die über den Inhalt der Heiligen Schrift hinausging oder sogar im Widerspruch zu ihm standen. Vgl. oben Anm. 34 zum lateinischen Text.
Vgl. Augustinus, In Evangelium Ioannis tractatus 80,3 (PL 35, 1840; CChr.SL 36, 529,6f).
ebenso. Vgl.
im Unterschied zu, gegenüber. Vgl.
unter der zahlreichen Menge. Vgl.
wie etwa. Vgl.
Vgl. Anm. 67 zum lateinischen Text.
Augustinus, In Evangelium Ioannis tractatus 80,3 (PL 35, 1840; CChr.SL 36, 529,5f).
Vgl. oben Anm. 69 zum lateinischen Text.
den Sakramenten.
zwar. Vgl.
Vgl. Anm. 71 zum lateinischen Text.
Vgl. Tit 3,5-7.
Vgl. Ps 51,12-14; Röm 6,4.
nämlich. Vgl.
Vgl. Anm. 73 zum lateinischen Text.
sehr. Vgl.
Zur Praxis, Sterbende mit einem Ordensgewand zu bekleiden, vgl. ; ferner Paulus, Ablass, 220f:
... Sixtus IV. bestätigte zudem im Jahre 1472, allerdings nur
mündlich, den Erlaß des vierten Teils der Buße, den angeblich frühere Päpste
jenen verheißen hatten, die sich im Minoritenkleide beerdigen ließen.
Statt dieses partiellen Ablasses hat Leo X. 1517 einen vollkommenen Ablaß
bewilligt.
Zum Zusammenhang von Plenarablass und Taufunschuld vgl. aaO S.
352. Vgl. noch Franz Kaulen, : ... Dagegen ist es den Laien gestattet, sich im Habit des Franciscanerordens oder einiger anderen Genossenschaften, welche
das nämliche Privilegium besitzen, begraben zu lassen, wenn sie dazu vom
Ordensgeneral die Erlaubniß erhalten; in diesem Falle bedingt die
Erlaubniß für die Sterbstunde einen vollkommenen Ablaß.
Vgl. Anm. 75 zum lateinischen Text.
Vgl. oben Anm. 28 zum lateinischen Text.
Zum Taufritual gehörte – neben der Gabe von Salz in den Mund des Täuflings und neben dem Bestreichen der Ohren und der Nase mit Speichel – auch die mehrmalige Salbung mit Chrisam, unmittelbar vor der eigentlichen Taufe auf der Brust und zwischen den Schulterblättern, nach der Taufe kreuzförmig auf dem Scheitel. Vgl. Luthers Taufbüchlein von 1523 im Unterschied zur Fassung von 1526, Cl 3, 310–316, bes. 315 unten; Peters, Kommentar 5, 159–162.
Vgl. Anm. 78 zum lateinischen Text.
Vgl. Mt 26,20-30; Mk 14,17-26; Lk 22,14-29; I Kor 11,23-26.
Vgl. CA X (Vom heiligen Abendmahl).
Genuss, Gebrauch, Verzehr. Vgl.
Verstümmeln, Entstellen, Verfälschen. Vgl.
Vgl. CA XXII (Von beider Gestalt des Sakraments): Den Laien wird bei uns beide
Gestalt des Sakraments gereicht, aus dieser Ursach. Dann dies ist ein
klarer Befehl und Gebot Christi, Matth. 26:
Vgl. ferner Anm. 80 zum lateinischen Text.Trinket alle daraus.
Da
gebeut Christus mit klaren Worten von dem Kelch, daß sie alle daraus
trinken sollen ...
Vgl. CA XXIV (Von der Messe): ... Darbei ist auch der greulich Jrrtumb
gestraft, daß man gelehret hat, unser Herr Christus hab durch seinen Tod
allein fur die Erbsund genuggetan und die Messe eingesetzt zu einem Opfer
fur die anderen Sunde, und also die Messe zu einem Opfer gemacht für die
Lebendigen und Toten, dardurch Sund wegzunehmen und Gott zu versuhnen ...
().
Vgl. Anm. 81 zum lateinischen Text.
Vgl. Theodor Maas-Ewerd, Art. Tabernakel, in:
Vgl. Rupert Berger,
damit (indem man es zu einem Gegenstand der Anbetung machte).
eben.
Vgl. Augsburger Interim XXVI (Von den ceremonien und gebrauch der
sacramenten), 134–144, bes. 142: ... welche den gebrauch baider gestalt
vor dieser zeit angenomen haben und davon nit absteen wollen, die sollen
hierüber gleichsfals des gemeinen concilii erorterung und entschid
erwarten.
Vgl. Augsburger Interim XXII (Vom opffer der meß), 102–122, bes. 112: ... hat
unser herr Jhesus Christus, auff das er seiner kirchen nichts mangeln
liesse, im letzsten abentmal, da er seinem vatter gedanckt, das sacrament
seines leibs und pluets eingesetzt und alßbaldt zwaierlei breuch desselben
befohlen. Nemlich das es von den glaubigen als ein selige narung irer
seelen genomen würde: Nemet hin (sagt er) und essent [Mt 26,26]; und das es auch zu seines leidens
gedechtnis geopfret würde, welches opffers ambt er den aposteln als des newen
gesetzes priestern befolhen hat: Das thuet (sagt er) zu meiner gedechtnus
[Lk 22,19].
tadeln. Vgl.
beistimmen, sich anschließen. Vgl.
In Art. XXV (Von der communion, wie sie beim opffer der meß gehalten werden soll) des Augsburger Interims hatte man es lediglich als wünschenswert bezeichnet, wenn außer dem zelebrierenden Priester auch weitere Geistliche das Sakrament empfingen und auch anwesende Gemeindeglieder angehalten würden, nach vorangegangener Beichte und Absolution die Kommunion zu empfangen. Der Art. XXVI (Von den ceremonien und gebrauch der sacramenten) hält u. a. auch an den Seelmessen fest.
Gemeint sind die Reformierten in der Tradition Huldrych Zwinglis und Johannes Calvins.
Die Transsubstantiationslehre besagt (unter Rückgriff auf aristotelische Vorstellungen), dass bei der Konsekration durch den Priester während der Messfeier die Elemente Brot und Wein ihrem Wesen nach – jedoch unter Beibehaltung ihrer äußeren Merkmale – dauerhaft in Leib und Blut Christi verwandelt werden. Diese Auffassung wurde 1215 auf dem IV. Laterankonzil zum verbindlichen Dogma erhoben (DH 802) und 1551 vom Trienter Konzil bestätigt (DH 1642).
aufzubewahren. Vgl. . Das Wort kann auch emporheben
bedeuten [vgl. ], und in diesem Sinne fasst es die
lateinische Version, indem sie es mit elevatio
wiedergibt; vgl. Anm. 89
zum lateinischen Text.
Während nach lutherischem Verständnis die Gegenwart Christi in, mit und unter den Abendmahlselementen auf die Dauer der Mahlfeier beschränkt ist, ergibt sich als Konsequenz aus der römischen Transsubstantiationslehre (siehe Anm. 232) die Notwendigkeit, nicht verzehrte Hostien aufzubewahren (im Sakramentshaus bzw. Tabernakel, siehe Anm. 222) und ihnen als gegenwärtigem Leib des Herrn auch außerhalb der Mahlfeier kniefällig Verehrung zu erweisen, was im Umhertragen einer konsekrierten Hostie im Rahmen der Prozession am Fronleichnamstag (festum Corporis Christi) gipfelt.
Vgl. Joh 20,21–23; Mt 18,18.
Vgl. I Kor 11,27.
der Diener am Wort, der Pfarrer, die das Abendmahl austeilen.
Vgl. Anm. 95 zum lateinischen Text.
Vgl. Anm. 95 zum lateinischen Text
die Leute fälschlich glauben machen, den Leuten weismachen, ihnen einreden. Vgl.
offenbare. Vgl.
Vgl. Arno Schilson u. a., Art. Sakramentalien, in:
Vgl. Gen 3,15.
Vgl. Mt 16,18.
Vgl. CA V (Vom Preditamt); VII (Von der Kirche).
Vgl. Gen 3,15.
Vgl. II Kor 4,6.
Vgl. CA VI (Vom neuen Gehorsam).
gegen, im Vergleich mit. Vgl.
Vgl. Lk 12,32.
Vgl. CA VIII (Was die Kirche sei?).
gegen, gegenüber.
Vgl. Mt 13,43.
sichtbaren. Vgl.
so gut sie irgend kann.
für den Fall.
versorgen, verwalten. Vgl.
Vgl. CA XIV (Vom Kirchenregiment).
alles zusammen. Vgl.
Vgl. CA VIII (Was die Kirche sei).
Vgl. Anm. 110 zum lateinischen Text.
Vgl. oben Anm. 34 und 69 zum lateinischen Text.
allgemeiner, universaler.
Vgl. Mt 16,18.
Vgl. Mt 16,19; Wolfgang Beinert,
Unter allegorischer Deutung der beiden in Lk 22,38 erwähnten Schwerter wurden im Zuge des Investiturstreits unterschiedliche Theorien zum Verhältnis von geistlicher und weltlicher Macht entwickelt; während die imperiale von einer Nebenordnung beider Schwerter ausging, beharrte die kuriale Zweischwerterlehre darauf, dass beide Schwerter zunächst dem Papst gegeben seien, der dann das weltliche Schwert dem Kaiser leihe, um es im Sinne der Kirche zu führen. Vgl. Paul Mikat,
Vgl. Anm. 116 zum lateinischen Text.
anstelle von, statt. Vgl.
Vgl. Dan 9,27; 11,31.36; Mt 24,15; II Thess 2,4; I Joh 2,18.22; 4,3.
Vgl. Luther, Biblia deutsch (1545), ed. Volz, S. 1519, Z. 6 (aus der Vorrede über den Propheten Daniel).
Vgl. Gal 5,1.
Gehorsam leisten, gehorchen. Vgl.
Vgl. Martin Honecker,
nach seinem Maß, seinen Verhältnissen entsprechend. Vgl.
ruhig, ungestört. Vgl.
Vgl. Tit 3,14.
Vgl. I Kor 7,9.
Vgl. Gen 1,27f.
Vgl. Eph 6,4.
gewöhnen.
Vgl. Röm 13,1-4; I Tim 2,2; I Petr 2,11-17.
Vgl. Röm 13,5-7.
Vgl. Act 5,29.
begeben, entäußern. Vgl.
Berufung, Amt, Zuständigkeit. Vgl.
Vgl. I Thess 4,1-12; I Tim 3,2-4.12.
Vgl. oben Anm. 34 zum lateinischen Text.
nicht fast vngleich = recht ähnlich.
herabwürdigen, geringschätzen. Vgl.
Vgl. oben Anm. 35 zum lateinischen Text.
Mit ist zwischen securitas
und certitudo
zu unterscheiden: Certitudo
bezeichnet die
Heilsgewissheit, die dauerhaft auf die in Christus offenbarte Barmherzigkeit
Gottes bezogen bleibt und sich darauf angewiesen weiß. Securitas
bezeichnet demgegenüber eine gottvergessene Selbstgefälligkeit, die
meint, über das eigene Heil zu verfügen, es aus eigener Kraft bewerkstelligen
zu können; man denke exemplarisch an Lk 12,16–21, auch Lk
18,9–14. Vgl. ;
verfallen ins gegenteilige Extrem.
Vgl. I Petr 2,13f.
angemessen. Vgl.
Vgl. Joh 18,20f.
erhebliche. Vgl.
so sind wir auch der Meinung, halten daran fest. Vgl.
unechte. Vgl.
Vgl. II Kor 6,15.
Man kann sie nicht zulassen, ohne sich selbst unweigerlich der Gotteslästerung und des Abfalls von Gott schuldig zu machen.
Vgl. I Reg 19,18.
Die Formulierung spricht für eine Abfassung oder Überarbeitung des Textes in der Karwoche.
Vgl. I Kor 4,13 [Luther 1545].
das anvertraute Gut. Vgl. II Tim 1,12 [Luther 1545];
ehedem. Vgl.
begründet, mit Recht. Vgl. ;
wahnsinniger, verrückter. Vgl.
vermeintlicher, eingebildeter. Vgl.
mit Krieg überziehen, bekriegen, bekämpfen. Vgl.
zugeben, eingestehen. Vgl.
so sehr. Vgl.
unerkannter sach = ohne dass in ordentlichem Verfahren ein Urteil gefällt wurde. Vgl. ;
Angelegenheit. Vgl.
fahren lassen = loslassen, aufgeben. Vgl.
befleißigt, bemüht. Vgl.
Unternehmen, Tun. Vgl.
Vorhaben, Absicht. Vgl.
Vgl. Anm. 140 zum lateinischen Text.
in ihre Gewalt, unter ihren Befehl gebracht. Vgl.
noch immer. Vgl.
angeblichen. Vgl.
ehe sie (von einem allgemeinen christlichen Konzil) für unrecht befunden und verurteilt wurde. Vgl.
bereits. Vgl.
bedrücken, belasten. Vgl.
keinen seriösen Klagegrund gegen sie (die Magedeburger). Vgl.
nicht fast = nicht sehr. Vgl.
abgesehen davon, nur. Vgl.
Vgl. Anm. 67 zum lateinischen Text.
Vgl. Phil 3,19.
Belastung und Behinderung. Vgl. ;
seiner gesellschaftlichen Stellung, seinem Amt. Vgl.
nach etwas stehen = danach trachten, es darauf abgesehen haben, es an sich zu bringen versuchen. Vgl.
ehrbare, vertrauenswürdige. Vgl.
eingeprägt, einbeschrieben. Vgl.
Vgl. z. B. das Gutachten von , , und für die Häupter des Schmalkaldischen Bundes von Ende Mai/Anfang Juni 1546, bei
Machthaber, Herrschenden. Vgl.
ist im Vorteil, hat die größere Macht. Vgl.
fest. Vgl.
Untertanen. Vgl.
zu schützen. Vgl.
(wir) meinen, halten dafür. Vgl.
da, weil, zumal. Vgl.
Fremdling. Vgl.
purem. Vgl.
hat, empfindet. Vgl.
des anvertrauten. Vgl.
Vgl. Mt 10,40-42; 25,31-46.
womöglich, etwa, tatsächlich, wirklich. Vgl.
Vgl. Mt 26,65f.
Das Decretum Gratiani verbot die zwangsweise Bekehrung von Juden, allerdings
auch die Rekonversion Zwangsbekehrter; vgl. Decretum Gratiani, pars I,
dist. 45, cap. 5 (Friedberg I, 162f). Die Juden im Reich galten gemäß
einer Verordnung von 1236 offiziell als kaiserliche Kammerknechte, d. h.
als dem Kaiser direkt verantwortlich und zugehörig. Gegen Zahlung
des Schutzgeldes an die kaiserliche Kasse oder an Territorialherren, die vom
Kaiser das Privileg der Aufnahme von Juden erhalten hatten (1356 gewährte die Goldene Bulle den Kurfürsten
dieses Recht, weitere folgten), konnten sie den ihnen erlaubten Gewerben zur
Bestreitung ihres Lebensunterhalts nachgehen und ihre Religion ausüben.
Ungeachtet des geschützten Status kam es jedoch immer wieder zu Pogromen.
Judenpolitik war nach
seiner allgemeinen Tendenz ausgerichtet, die alten Reichstraditionen zu
erneuern. Anläßlich seiner Krönung und auch später bestätigte er die
(Breuer, Prolog, 69–71). – Die Ureinwohner in den
südamerikanischen Besitzungen der spanischen Krone wurden mehr oder weniger
gewaltsam christianisiert, trotz der Bermühungen um eine Verbesserung
ihrer Lebensverhältnisse und um eine zwangsfreie Missionierung durch
Bartolomé de Las Casas; vgl. Mariano Delgado, alten Rechte und Privilegien
der Juden [...] Je lauter die Stimmen der
Judenfeindschaft im protestantischen Lager erklangen, desto mehr
trat – wenn auch nur gegen hohe
Zahlungen – für die Rechte der Juden ein. Das Speyerer Privileg von 1544 war das günstigste, das den Juden des Reichs je
gewährt worden war.
Vgl. Anm. 149 zum lateinischen Text.
zum einen.
bezeugen. Vgl.
empfangen. Vgl.
Vgl. II Kor 5,10; Mt 24,45-51; 25,14-46.
gegen(über). Vgl.
anhalten. Vgl.
Vgl. Röm 13,1-7.
ohne jede Verstellung, ohne jede Heimtücke. Vgl. ;
Nutzen. Vgl.
Vgl. I Sam 16,7.
ihrem Widerstand. Vgl.
Anliegen, Wunsch, Begehren.
genau. Vgl.
sähen.
Vgl. Mt 22,21.
Vgl. Mt 10,14.
uns von dem Ort weg begeben. Vgl.
Vgl. Mt 22,21.
in ihrem vorgeschriebenen Gebiet, innerhalb ihrer vorgeschriebenen Grenzen.
überschritten, übertreten.
bereits, schon. Vgl.
I Reg 18,18 (1. Buch der Könige in der Zählung der Vulgata = III. Regum).
Indiz für die Abfassung des Textes in der Zeit um Ostern 1550.
entledigen. Vgl.
zu Bewusstsein kommen, das Gewissen beschweren. Vgl.
Schutz, Verteidigung (?). Vgl.
veranlassen. Vgl.
womöglich, vielleicht. Vgl.
öffentlich geredet.
Schmeichler.
Vgl. Anm. 162 zum lateinischen Text.
Anhängern, Vertretern. Vgl.
ausgiebig, stark. Vgl.
zur Wehr setzen, schützen. Vgl.
Vgl. Dan 9,27; I Makk 1,57; Mt 24,15; Mk 13,14.
Vgl. I Makk 2,31-38.
Vgl. I Makk 1,43.
befreite. Vgl.
von der falschen Vorstellung, von dem Irrtum. Vgl.
eigtl. Lebensunterhalt, Lebensbedingungen. Vgl . Hier
allerdings wortwörtlich als Äquivalent zu eventus
: Ausgang,
Ergebnis, evtl. auch geradezu Entkommen, Entrinnen
; vgl.
der exemplarische Unvernünftige, mit dem gängigen Vornamen gebildet, personifizierte Unvernunft. Vgl.
einbehalten, zurückbehalten, nicht veröffentlicht. Vgl. .
gezwungen, gewaltsam genötigt. Vgl.
übermütig, tollkühn, vermessen. Vgl.
so gut sie nur irgend kann.
Vgl. Röm 13,1-4.
fördern / fordern, verlangen. Vgl. ;
verteidigen, beschützen. Vgl.
unwirksam, ungültig. Vgl.
auch wenn sie auf diese Weise abgesetzt ist.
Schwäche, Unzulänglichkeit. Vgl.
absichtlich, vorsätzlich (mit dem Nebensinn des Boshaften). Vgl.
unbedeutenden, geringfügigen. Vgl.
auflehnen. Vgl.
Vgl. Gen 9,23. Die Szene wurde in aller Regel in Katechismen als Illustration für das 4. Gebot verwendet. Vgl. z. B. , S. 130, Anm. b; OGA 5, 219.
überzöge.
Vgl. Röm 12,19.
nächstvorangehenden, vorigen. Vgl.
verrückt, wahnsinnig, tobsüchtig. Vgl.
tobsüchtig. Vgl.
gleichsam. Vgl.
Mangelhaftigkeit, Unzulänglichkeit. Vgl.
Überlegung. Vgl.
in der Absicht. Vgl.
Werwolf, Mensch, der sich in einen blutrünstigen Wolf verwandelt. Vgl. ;
Vgl. Luther, Zirkulardisputation über das Recht des Widerstands gegen den Kaiser (Matth. 19,21). 9. Mai 1539, in: WA 39/II, (34)39–91;
geeignete. Vgl.
vor.
Bestandteilen.
auf die es im Hinblick auf Gottes Ehre und die Seligkeit der gesamten Menschheit vor allem ankommt.
vermisst er sich, wagt/unternimmt er den Versuch. Vgl.
Schurken. Vgl.
zu vergewaltigen. Vgl.
Gefahr. Vgl.
Vgl. oben Anm. 44.
Vgl. Anm. 178 zum lateinischen Text.
würdigen, achtbaren, vornehmen. Vgl.
zuteil geworden, erteilt worden.
Zum Zustandekommen des Beschlusses vgl. oben Anm. 14 zum lateinischen Text.
herausstreichen, unterstreichen, betonen, ausführlich erörtern. Vgl.
Gegner, Feinde, Widersacher. Vgl.
Vgl. Mt 22,21.
Vgl. Auslegung der Gebote in seinen Katechismen. ( 507–510; 560–645): aus den Verboten schließt er jeweils auch auf implizierte Gebote, etwa aus dem Tötungsverbot auf die Pflicht, Leben zu retten. Siehe Anm. 263 zum lateinischen Text.
Vgl. Act 5,29.
Vgl. Mk 10,42-45; I Kor 7,23.
Vgl. Act 5,29, oben Anm. 452.
Vgl. Anm. 186 zum lateinischen Text.
Vgl. I Reg 21.
Cassiodor, Historia ecclesiastica tripartita IX, 20f (PL 69, 1138f).
ausliefern, übergeben, verabfolgen. Vgl. . Jacobus de Voragine, Legenda aurea (= Historia Lombardica), cap. CXVII (112), De sancto Laurentio martire [ed. Theodor Grässe, Leipzig 1850, S. 488–501].
nichtsnutzige, sittenlose. Vgl.
geradezu, ungehemmt. Vgl.
ihn vertreiben, verjagen. Vgl.
fördern. Vgl.
sich annehmen, sich dementsprechend verhalten. Vgl.
treubrüchig, eidbrüchig. Vgl.
ergänze: gestraft werden.
absurdes, widersinniges Zeug. Vgl.
(sich) ergeben. Vgl.
seine eigene. Vgl.
gesellschaftliche Ordnung. Vgl.
ohnehin. Vgl.
Schlachtbank. Vgl. . Auf die Fleischbank opfern = ans Messer liefern.
Vgl. Decretum Gratiani, prima pars, dist. XL, 6 (Friedberg 146); oben Anm. 116 zum lateinischen Text.
oben dargelegten.
schützen, erhalten. Vgl.
teuflischer Trick. Vgl. . Vgl. außerdem Luthers Rede vom Teufel als Tausendkünstler, z.B. im Großen Katechismus (Vorrede von 1530),
nichts überall = überhaupt nicht, ganz und gar nicht. Vgl.
Vgl. II Tim 3,12; Mt 10,16–22.38f; 16,24f; Joh 16,2.33; I Petr 2,19–21; 3,14–17; 4.12–19.
Vgl. II Makk 9,4-28; Act 12,23
jähem, plötzlichem. Vgl.
mitunter, gelegentlich. Vgl.
Bösewicht. Vgl.
Vgl. auch Luthers Auslegung des 7. Gebots im Großen Katechismus: ... die Kunst
kann Gott meisterlich, weil idermann den andern beraubt und stiehlet, daß
er einen Dieb mit dem andern strafet. Wo wollt’ man sonst Galgen und
Stricke gnug nehmen?
().22
ausüben, ausführen. Vgl.
immerfort. Vgl.
solange. Vgl.
Missetat. Vgl.
rechtschaffenen. Vgl.
Vgl. Röm 13,1-7.
Ergänze: wird; geht ... hervor.
Schranken setzt, Einhalt gebietet. Vgl.
kümmerlicher, schwacher. Vgl.
völlig auf den Kopf stellen. Vgl. ;
Gegenteil. Vgl.
Geschütze, Feuerwaffen. Vgl.
Rüstung. Vgl.
Belastungen, Beschwernissen, Leiden (als Teil eines Lebens in der Nachfolge Christi). Vgl. Mt 10,38; 16,24.
ihrer (Genetiv Plural), scil. der Mittel. Vgl.
verpflichtet. Vgl.
Arznei, Heilmittel. Vgl.
anwenden, gebrauchen. Vgl.
sich der Arznei bedienen, sie anwenden. Vgl.
es vertrauensvoll Gott überlassen.
wie er (Gott) das Geschick des Kranken lenke, wie er es füge.
Vgl. Act 23,10.17.
bereits. Vgl.
sehr. Vgl.
one noth = nicht erforderlich, unnötig. Vgl.
zu wiederholen. Vgl. Art. erholen 1), in: DWb 3, 853.
die wir und die uns in der Frage der Notwehr unterstützt haben, mit denen wir ... gleiche Interessen verfolgt haben. Vgl.
Vgl.
Vgl. Anm. 203 zum lateinischen Text.
geradezu gegenteilig, entgegengesetzt. Vgl.
heimtückischen Menschen. Vgl.
Vgl. Anm. 204 zum lateinischen Text.
(beide Parteien) in Grenzen halten, (beiden) Einhalt gebieten. Vgl. den lateinischen Text. Alternative Deutung: die Extreme vermeiden, nach keiner Seite das rechte Maß überschreiten. Vgl.
gleichermaßen. Vgl.
hingehen zu lassen, es von ihnen geduldig zu erleiden. Vgl.
törichten Maulhelden. Vgl. ;
ohnedies. Vgl.
Vgl. Anm. 2016 zum lateinischen Text.
wenn es um unsere Verhältnisse noch so bestellt wäre. Vgl. die sprichwörtliche
Redensart aus einem andern Faß laufen
u. ä. im , bes. 1359, und
sich festsetzen (möchte). Vgl.
in die Zähne spotten = frech entgegentreten. Vgl.
Schmähung, Beschimpfung. Vgl.
wenig. Vgl.
zu wehren, abzuhelfen, entgegenzutreten. Vgl.
anderweitige Unzuträglichkeiten, Verdrießlichkeiten. Vgl.
die hier einschlägig sind, hierzu passen. Vgl.
angewandt.
Vgl. I Makk 1,43-2,48.
Vgl. II Reg 9f, ferner
des gemeinsamen Auftrags, der gemeinsamen Bestimmung. Vgl. ;
Vgl. I Sam 14,1-46.
Vgl. I Reg 15,13.
durfte.
Vgl. Cassiodor, Historia ecclesiastica tripartita IX, 30 (PL 69, 1144–1147).
genötigt, gedrängt. Vgl.
Vgl. Euseb, Kirchengeschichte IX, 8,2 (PG 20, 815f; GCS 9/2 [Euseb II/2], 820,25–822,6).
Vgl. Vgl. Euseb, Kirchengeschichte X, 9,1–5 (PG 20, 901–904; GCS 9/2 [Euseb II/2], 898,29–900,23).
zunächst Stallmeister, später Befehlshaber des Heeres.
Vgl. Anm. 215 zum lateinischen Text.
leidenschaftlich, ungestüm, heftig. Vgl.
Hinweis auf die Abfassung des Textes in der Passionszeit/Karwoche.
zuspitzen. Vgl.
nämlich Verfolgung und Tod. Vgl. Mt 5, 10-12; 23,37; 14,3-12; 27,27-50; Act 7,52-8,3.
verweigert. Vgl.
es auf uns abgesehen hat, uns bedrängt, uns angreift. Vgl.
vernachlässigen, gefährden, drangeben. Vgl.
Vgl. Röm 14,10.
sicherlich, gewiss. Vgl.
Vgl. Lk 23,34.
Vgl. Joh 15,22.24.
ohnedies.
kennen (in Analogie zu nescire
gebraucht).
Lk 13,27. Die Parallelstelle Mt 7,23 lautet in der Vulgatafassung:
... numquam novi vos, discedite a me, qui operamini iniquitatem
.
halbwegs eingestehen, einigermaßen zugeben. Vgl. ;
unterdessen. Vgl.
gehabt.
ohne zu zögern, ohne Bedenken. Vgl.
Vgl. Lk 23,27.
Vgl. Mt 26,56.
abstreiten unter Eidesformeln. Vgl. Mt 26,69-75; Mk 14,66-72.
Vgl. Mt. 26,14-16.47-49.
Vgl. Mt 27,22f; Mk 15,13f; Lk 23,23; Joh 19,6.15.
Vgl. Mt 27,27-31.39-44.
Einwilligung. Vgl.
Vgl. die Vorrede zum Augsburger Interim: [...] derhalben solcher spaltung nit
statlicher dann durch den ordenlichen wege eines gemeinen christlichen
conciliumbs füglich abgeholfen werden mocht, haben ir kayserliche maiestat
auff gemeiner stende underthenig bitt und ansuchen nach viel gepflegnen
handlungen sovil erlangt und erhalten, das letzlich ein gemein concilium in
teutscher nation zu Triendt fürgenommen und angefangen worden.
Darauff auch ir kayserliche maiestat in anfang dieses werenden
reichstags mit gemeinen stennden dahin gehandelt und an inen
vermügt, das sie den fußstapffen der hailigen vätter und eltern,
so jhe alwegen in glaubenssachen ir zuflucht zu den heyligen concilien
gehabt und sich dieselben weisen lassen, nachgevolgt und sich solchem
angefengten concilio anhengig und underwürffig zu machen, auch desselben
erorterung zu erwarten und zu geleben, gemainigklich bewilligt, und
daneben irer kayserlichen maiestat gehorsamblich heimgestellt, auff
christlich und gebürlich wege bedacht zu sein, wie mitler zeit, biß zu
endung und außtrag des concilii, gemeine stennde gotseliglich und in guetem,
friedlichen wesen beyeinander leben und wonen mochten, und niemandt wider
recht und pillichait beschwerdt werde. Welche gemeiner stennde
christenliche verwilligung des concilii sampt angehengter haimstellung ir
kayserliche maiestat damalen von den stennden zu sondern gnaden angenommen und
nochmaln annemen. [...]
(Augsburger Interim, 28–30).
Vgl. Anm. 14 zum lateinischen Text.
Vgl. oben Anm. 44.
schlägt. In den Wind schlagen = beiseite wischen, unbeachtet lassen. Vgl.
Vgl. Mt 26,4f.57–68: 27,41–43; Lk 18,9–14.
Vgl. Gen 4,5-8.13f.
Vgl. Mt 27,3-5.
Vgl. Mt 26,69-75; Mk 14,66-72; Lk 22,54-62; Joh 18,15-18.25-27.
Vgl. I Kor 15,9; Act 8,1.3; 9,1-19; 22,4-21; 26,9-18.
Vgl. Mt 12,31f.
Vgl. oben Anm. 140 zum lateinischen Text.
Vorbereitung. Vgl.
Nach heutigem Sprachgebrauch erscheint die Verneinung überflüssig; die
Konstruktion geht davon aus, dass die Leugnenden sagen: Wir haben nicht
verfolgt
.
ganz und gar, völlig. Vgl.
zusammenbrechen, verschwinden, zunichte werden. Vgl. ;
Vgl. Röm 14,10.
Vgl. II Kor 5,10.
ergehen, ausgehen.
Vgl. Mt 27,3-5; Act 1,16-19.
d. h. Selbstmord begehen.
darüber einbüßen, opfern. Vgl.
Märtyrern. Vgl.
Vgl. Mt 5,10-12; 19,27-30.
Vgl. Joh 8,44.
Besserwisser. Vgl.
ihr Maß. Vgl.
gegen sich herbeiführen.
hin und wieder (räumlich verstanden) = hier und da. Vgl.
Luther führt in seiner Warnung an seine lieben Deutschen
(1531) gegen
Ende drei Gründe an, weswegen ein Christenmensch den Kaiser nicht in
einem Krieg gegen die Protestanten unterstützen dürfe: 1. die Taufe
verpflichtet zum Schutz des Evangeliums; 2. im Kampf gegen die
Protestanten macht man sich der Greuel des Papsttums teilhaftig
(Luther nennt besonders das lasterhafte Leben des Klerus, Habgier
und Blutvergießen der Päpste; schlimmer noch falle die Irrlehre ins
Gewicht, die die rechte Lehre und Gottes Wort verdamme und sich über
Gott erhebe, daraus resultierten Ablass, Fegfeuer, Messe und
Missbrauch des Abendmahlssakraments, Heiligenverehrung,
Angstbeichte
, Bann und Missbrauch des Gottesnamens,
Reliquien, Wallfahrten, Zerstörung des Vertrauens auf
Christus, Unbußfertigkeit); 3. man müsste all das Gute bekämpfen und
zerstören, das durch das Evangelium bewirkt worden ist. (vgl. WA
30/III, 299-320).
Vgl. , 1-12, 157f (mit Anm. 1).
Vgl. Lk 22,53.
Vgl. Apc 13,16f; 14,9-11.
Vgl. II Thess 2,8.
da. Vgl. (vorhanden
kann auch bedeuten:
unmittelbar bevorstehend
).
Vgl. Hebr 3,7-14; I Kor 6,1-10.
Vgl. I Petr 1,6-9; 5,10; Röm 8,18; II Kor, 4,17f.
Vgl. Mt 16,24-26.
bereits. Vgl.
Beschönigungen. Vgl.
damals, ehedem. Vgl.
Vgl. Jacobus a Voragine, Legenda aurea vulgo Historia Lombardica dicta, cap. CXLI (136), De sancto Mauritio et sociis suis [ed. Theodor Grässe, 2. Aufl. Leipzig 1850, S. 628–632].
allein in gemeine = nur allgemein, ohne genauere Angaben.
grundsätzliches, allgemeines. Vgl.
wären, seien.
Vgl. Anm. 254 zum lateinischen Text.
zusammenschwören, verschwören. Vgl.
verweigern, versagen. Vgl. Art. weigern 1) und III.A.5.a.β), in:
Soldaten der Leibwache. Vgl.
ohne Scheu. Vgl.
Vgl. I Sam 21,2-10; 22,6-23, bes. V. 17.
Vgl. I Sam 22,18f. Doëg war ein Edomiter; zum Zusammenhang zwischen Edom und Idumäa vgl. Ernst Höhne, Art. Idumäa. in:
davonkämen. Vgl.
Von Desertion kann in einem Heer der Zeit allenfalls sehr bedingt die Rede sein angesichts der von den Landsknechten beanspruchten Vertragsfreiheit. Vgl. allgemein
deswegen erlitten. Vgl.
Befehlsgewalt ausüben. Vgl.
des geleisteten Eides, der eingegangenen Verpflichtung. Vgl. Zum Sachverhalt vgl. Anm. 259 zum lateinischen Text.
Glaubensverräter. Vgl.
Prov 24,11f [Luther 1545].
schlichten, gewöhnlichen. Vgl.
Demnach, folglich. Vgl.
Vgl. Prov 24,12.
sehr.
lossein. Vgl.
Vgl. Mt 25,40.
Vgl. Anm. 263 zum lateinischen Text.
Vgl. I Kor 12,4-27; Röm 8,9f; 12,4-6.
besorgt, fürsorglich. Vgl.
von hier. Vgl.
zur Kenntnis gebracht, enthüllt. Vgl.
Vgl. Mt. 24,24.
Gemeint ist vermutlich der Auszug aus dem Leipziger Landtagsentwurf, vgl. , Bl. M 4v–N 3v
Gemeint ist wohl das Augsburger Interim, nicht der Leipziger Landtagsentwurf.
Zum Beispiel , , , , , , ; vgl. Joachim Mehlhausen,
Vgl. Anm. 268 zum lateinischen Text.
bringt dabei Opfer. Vgl.
Vgl. Jdc 4f, bes. 5,16-18.23. Vgl. die Randglosse zu Jdc 5,1 in der Biblia Germanica von
1545: Dis Lied wil so viel sagen / Das Gott hab den
Sissera geschlagen durch die geringsten Leute in Jsrael / Das die geringen
auch ein mal hoch vnd gros worden sind / da die grossen hohen Geschlecht
Jsrael stil sassen / vnd sie verliessen in nöten. Das ist das newe das der HERR
erwelet hat / Da sind die Bauren Jsrael prechtig vnd auch Herrn worden
etc.
(Volz, 459). Die Randglosse zu Jdc 5,16 (Warum bleibstu zwisschen den Hürten ...
) lautet:
(Hürten) Das ist / Du bliebest da heimen / ob du wol hortest das arme
Heufflin zu felde blasen vnd hattest doch nahe zu jnen.
(Volz 460).
ziemlich genau. Vgl.
erlangt, an sich gebracht. Vgl.
ausmerzen, mit der Wurzel entfernen. Vgl.
Bewahrung. Vgl.
Bedrängnisse. Vgl.
leben, sich befinden. Vgl.
ohne. Vgl.
Vgl. II Kor 6,14; Gal 5,1; Mt 11,28-30.
Vgl. II Reg 19,31.
So werden allenfalls wir selbst uns nun um so schneller darunter (unter das Joch) bringen, wenn wir darangehen, die Übriggebliebenen, die (in der Wahrheit) beständig sind, zum Nutzen unserer Feinde zu bezwingen.
wie stark zu befürchten ist. Vgl.
nicht wenig, erheblich.
unmittelbar drohender, ernster (?).
Vgl. I Sam 19f; II Sam 15,31-37; 16,15-17,23.
um noch unschuldig zu sein, als dass ihr noch unschuldig sein könntet.
Vgl. Röm 12,5; I Kor 12,12-27.
ihnen bisher niemals ernsthaft entgegengetreten seid. Vgl. . Vgl. Joh 10,1–16.
davon Abstand nehmen. Vgl.
in Ruhe und Sicherheit.
davon abwenden, keinerlei Anteil daran nehmen. Vgl.
zufügen, antun. Vgl.
in die Umstände zu fügen. Vgl.
Sprichwörtlich: Man wird ihnen die Kopfläuse mit Knüppeln vertreiben = sie auf grobe Art mit den Tatsachen bekannt machen. Vgl. ;
Konjunktiv zu gelten
; als ob es ihn allein anginge. Vgl.
foltern. Vgl.
zustößt, widerfährt. Vgl.
Zumal, da ja. Vgl.
Vgl. I Sam 2,6.
Vgl. Ps 50,15.
Vgl. I Petr 4,17f.
gekommen sieht. Vgl.
Vgl. II Reg 19,35f.
Vgl. Jdt 7-16.
Vgl. II Reg 7,6f.
verzärtelten, das Leiden scheuenden. Vgl.
Vgl. Röm 16,18; Phil 13,19.
hingeben. Vgl.
Vgl. Lukian von Samosata, Demosthenis encomium, 6. Im Jahre 1533 erschien in Hagenau in der Offizin von Johann Setzers
Erben: ENCO | MIVM DEMO | sthenis ex Luciano iam pri= | mum uersum &
aeditum, | authore [...] (VD 16 L 2984), allerdings ist dort der
Ausspruch des Demosthenes wie folgt wiedergegeben (Bl. B 2v–B 3r): Omnes
homines natura morti obnoxii sunt, etiamsi quispiam conetur se inclusum in
caueam seruare.
Vgl. auch
ohne.
loswerden, davon befreit werden. Vgl.
Vgl. Mt 19,27-30.
Die Ausführungen entsprechen etwa der stoischen Ethik; vgl. Brad Inwood,
bemühen, befleißigen. Vgl.
anbefehlen, anvertrauen, vertrauensvoll überlassen. Vgl.
Vgl. I Kor 15,58.
Vgl. Phil 3,20f; I Kor 15,49.
Vgl. Röm 14,8.
Vgl. II Kor 4,17f.
damit beschäftigen, dafür sorgen. Vgl.
Vgl. Ps 90,3-10; I Kor 15,19.
Vgl. Hebr 13,14; Phil 3,20; Röm 8,14-17.
Vgl. Röm 8,18.
führen. Vgl.
Vgl. Apk 22,20.
Vgl. Jes 42,8.
Vgl. Mt 16,18.
Vgl. Lk 21,33.
Vgl. Röm 8,31-39; Ps 44,23.
Vgl. Anmerkung 303 zum lateinischen Text.
Vgl. Anmerkung 304 zum lateinischen Text.
, geboren 1497 in , wurde am 19. April 1522 in zum Priester geweiht; nach Antritt einer Stelle in Delitzsch schloss er sich der Reformation an und wurde am 12. Juni 1525 an der Leucorea immatrikuliert. Vor seinem Wechsel nach 1531/32 war er anscheinend Schlossprediger in , 1531/32–1559 Oberpfarrer an St. Johannis in , wo er am 25./29. April 1559 starb; vgl. ;
Vgl. Anmerkung 306 zum lateinischen Text.
Vgl. Anmerkung 307 zum lateinischen Text.
Vgl. Anmerkung 308 zum lateinischen Text
, geboren am 24. Juni 1514 in als Sohn des Goldschmieds und Malers und dessen Ehefrau , bezog nach Schulbesuchen in , , , , und die Universität ; zunächst Privatlehrer, dann Lehrer in , wurde er am 30. April 1540 von ordiniert und hatte von 1540 bis zu seinem Tode am 18. März 1578 die Stelle des Oberpfarrers an Heiliggeist in inne; am 25.10.1541 hatte er sich mit († 1566) verheiratet, am 03.11.1567 ehelichte er ;
Vgl. Anmerkung 310 zum lateinischen Text.
Heinrich Gercken wurde anscheinend 1547 der erste evangelische Pfarrer in der Neustadt; vgl. [mit Bezug auf Hoffmann, Magdeburg, II (1847), 94, der allerdings als Vornamen Nicolaus angibt, vermutlich ein Versehen wegen der Kirche St. Nicolai].
entstammte dem Magdeburger Patriziat, im Frühjahr 1535 immatrikulierte er sich an der Universität , um 1547/48 wurde ihm auf Vorschlag eine Theologieprofessur in angeboten; weil er jedoch fürchtete, die Doppelbelastung – die Professur war mit einem Pfarramt verbunden – werde ihn gesundheitlich überfordern, verzichtete er und blieb Diakon an der St. Ulrichskirche in seiner Heimatstadt , wo er am 13. April 1550 starb. Er war mit seit seiner Wittenberger Zeit gut bekannt; ob er mit ihm oder auch verschwägert war, ist fraglich. Vgl. , passim.
Propagandisten. gebraucht den Ausdruck im Hinblick auf die Interimsadvokaten mehrfach in einem Brief vom 18. Februar 1549 (an Michael Coelius?), vgl.
zuvor.
Vgl. ENARRA= | TIO 53. CAPITIS ESA= | iæ prophetæ ex prælectionibus | Reuerendi patris , summa fide & diligen= | tia collecta per M. Georgium | Rorarium, anno 1544. & nuc | (hoc 1550. anno) primum in | lucem ædita. | IMPRESSVM MAGDE= | burgi per . (VD 16 L 4543). Der Oktavdruck enthält auf den 18 Seiten ♣ 2r bis A 2v [darauf folgt B 1r] eine Vorrede Tuchers, datiert auf Januar 1550.
Vgl. Anm. 314 zum lateinischen Text.
Vgl. Mt 16,6; Lk 12,1; I Kor 5,6-8.
Vgl. Joh 8,51f.
gehabt (hat).
Der deutsche Psalmtext entspricht der Fassung der Biblia Germanica von 1545.