Controversia et Confessio, Bd. 2


Gründlicher und wahrhaftiger Bericht - Text

Gründlicher und wahrhaftiger Bericht - Text Jan Martin Lies TEI-P5 konforme Kodierung durch Timo Steyer Nicole Krämer Controversia et Confessio Herausgegeben von Irene Dingel Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz DFG Elektronische Ausgabe nach TEI P5 Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel Letzte Änderung: Available at (c) Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt Letzte Änderung: CC-By-SA 4.0

Erstellt im Projekt Controversia et Confessio

Erstellt in Kooperation zwischen dem IEG Mainz und der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel

Nu folget gruͤndlicher bericht der vorigen vnd jetzigen, fuͤr vnd nach
dem Krieg Dem Schmalkaldischen Krieg. ergangen handlungen von den Adiaphoris vnd Mitteldingen, fuͤr vor.
einem Jar gestalt. formuliert, angeordnet. Vgl. Götze, 208.



Jn dem Namen vnsers lieben Herren Jhesu Christi.



Vorrede.



Gott hab lob vnd ehre. Der inn vns ist, spricht der heilige Johannes, i.  Jo
han. iiij., I Joh 4,4. ist ja groͤsser, denn der inn der Welt ist. Dieses ist vnser hoͤchster
Trost in dieser betruͤbten vnd geschwinden unruhigen, gefährlichen. Vgl. Art. geschwind, in: DWb 5, 3995. zeit, da der boͤse Feind Der Teufel. Zur Verwendung des Epithetons vom bösen Feind vgl. Martin Luther, Ein feste Burg ist unser Gott (1529). Strophe 1, in: AWA 4, 248. das arme
heufflein Gottes (das jme vnser lieber Herr Jhesus Christus mit seinem
thewren Blut erkaufft  Vgl. I Petr 1,18f; I Joh 4,4. vnd durch seinen heiligen Geiste vnd sein
heilsam Wort vnd Sacramenta versamlet vnd in erkentnus vnd bekentnus
seines Goͤttlichen Namens vnd reiner Lehr erhelt) durch Gewalt vnd list zu
zertrennen vnd zerstoͤren allerley wege vnd mittel suchet. Dieweil aber vnser
lieber, einiger einziger. Vgl. Art einig, in: DWb 3, 207. Hoherpriester, Vgl. Hebr 2,17; 5,8–10. Ertzhirte vnd Bischoff vnserer Seelen (j. Petri
ij.) I Petr 2,25. seiner genedigeley wege vnd mittel suchet. Dieweil aber vnser lieber,
einiger einziger. Vgl. Art einig, in: DWb 3, 207. Hoherpriester,n zusage nach, vnser Emanuel, bey vnd in vns ist
(Esaie vij.) Jes 7,14 vnd der Huͤter Israel nicht schlummet noch schleffet Vgl. Ps 121,4 vnd
mechtiger vnd gewaltiger ist, denn der Fuͤrst dieser Welt, (j. Johan. iiij. Vgl. I Joh 4,4. vnd
Math. xxviij.) Vgl. Mt 28,18. der widerwertige Geist mit allen seinen Gliedmassen, Anhängern, Gefolgsleuten. Vgl. Art. Gliedmaszen, in: DWb 8, 81. Rethen
vnd anschlegen, Absichten, Zielen. Vgl. Art. Anschlag, in: DWb 1, 440f. (Psalm. cxxj.) Ps 121,4. woͤllen wir nicht zweiffelen vnd durch sei
ne genade darumb auff seine Goͤttliche verheissung hertzlich bitten. Er wirdt
auch sein liebes Heufflein bey einander, vnzerrissen inn heilsamer Lehr vnd
erkentnus seiner genaden vnd rechtschaf-fenem gebrauch der hoch
wirdigen Sacrament vnd Christlichem Leben vnd wandel, furder weiterhin. Vgl. Art. fürder, in: DWb 4, 716. auch inn
diesen Landen erhalten.




Denn ob wol nun der Feindt die hoͤchste Macht vnd Kunst Fähigkeit, hier durch den Bezug auf den Teufel wohl als dessen Listenreichtum und Täuschungsmöglichkeiten zu verstehen. Vgl. Art. Kunst, in: DWb 11, 2676f. versuchet, nicht
allein die reine Lehre mit beschoͤnung vnd schmuͤckung der falschen Lehre
vnd Missbreuche zu uertunckelen vnd mit eusserlicher Gewalt zu unter
drucken vnd auszutilgen, sondern auch jnwendig dis aller schwereste Erger
nus anrichtet, diejenigen, so die heilsame Lehre fuͤren, ja an tag, Gott lob,
gebracht, missuerstendig vnd zwispaltig vntereinander zu machen, auch jhre
Discipulos wider sie zu uerhetzen vnd daran seine sondere Frewde vnd
Seytenspiel Der Teufel hat seine besondere Freude und Lust an Zank und Zwietracht. Vgl. dazu im Gegensatz das Sprichwort: Gottes Wort ist das beste Saitenspiel., in: Wander 2 (1870), 57. zu haben, das dardurch die Diener vnd Lehr verdechtig vnd
bey der Welt veracht gemachet vnd dardurch der grawsame Epicurismus Atheismus. Vgl. Friedrich Niewöhner, Art. Epikureismus, in: RGG4 2 (1999), 1366f.
eingefuͤret werde, wie denn jetzo auch mit der Disputation von den Adiapho
ris oder Mitteldingen geschicht, so soll doch dasselbige vns so viel
weniger ergern, ob gleich zuweilen vnter den Lehrern, inn mangel genug
sams berichts, jrrunge fuͤrfelt, weil auch solches die hoͤchsten Propheten vnd
Apostel nicht verschonet sein moͤgen vnd von jhren Juͤngern, (Matthei.
xvj.) Mt 16,22. ja Christus selber offt gemeistert vnd sie sich offentlich gegen jhnen
verantworten muͤssen, als Sanct Peter Actor. xj. Act 11,1–18. widerfaren, das sich mit
jme zanckten, nicht die vnglaubigen Juͤden, sondern seine eigne Discipel, so
aus der Beschneidung waren, Aus dem Judentum stammten. Zum Bund der Beschneidung vgl. Gen 17,10; Act 7,8. ja auch Sanct Paulus Gal. j. Gal 2,11 Sanct Petrum
straffet vnd darzu Paulus (Actor. am xv.) Act 15,1–29. mit Barnaba auffstuͤtzig uneinig. Vgl. Art. aufstützig, in: DWb 1, 756. ward.
Jch wil alhier nicht reden von den falschen Bruͤdern vnd Propheten, so sich
allwege mit eingedrungen, eingedrängt haben. Vgl. Art. eindringen, in DWb 3, 163. Vgl. zudem Gal 2,4. vmb derer willen auch die Apostel jhr Conci
lium halten musten. Vgl. Act 15,1–29. Was sol man sagen von den Spaltungen in der Kirchen
zu Corintho, j. Cor. x. Vgl. I Kor 10,14–24. vnd xj? Vgl. I Kor 11,18f. Welchs vns alles zur vnterweisung
vnd trost geschrieben, (Rom. am xv.) Vgl. Röm 15,4. da gleich auch bey vns, die wir, Gott
lob, die reine Lehr haben, etwan vielleicht. Vgl. Art. etwan, in: DWb 3, 1183. darneben Disputationes vnd missuerstandt
vnter den Dienern fuͤrfielen vnd jemand vnter jnen etwan seinen sondern
Eiuer besonderen Eifer. hette, das wir darumb nicht sollen verzagen oder solche heilsame
Lehre (darumb, das der boͤse Feindt also treibet) faren lassen.



Dieweil aber aus den handlungen von den Adiaphoris (Nota. Was durch die Adiaphora verstanden.) vnd Mitteldingen, das
ist, von etlichen eusserlichen gebreuchen vnd Ceremonijs, die in etlichen

Kirchen geblieben, inn etlichen gefallen, vnd doch one verletzung der Ge
wissen vnd abbruch der Lehre gehalten oder vnterlassen werden moͤgen, als
die von Gott nicht verbotten noch gebotten, one was des zu guter Ordenung,
Friede, Einigkeit vnd Zucht gereichen mag etc., nun jetziger Zeit auch
mancherley Opinionen vnd vngleiche Sententie fuͤrgefallen vnd etliche vn
freundtliche, harte vnd vngegruͤndte Schrifften derhalben ausgegangen, so
sollen wir vns doch des troͤsten, das gleichwol der boͤse Feindt, das er darin
nen suchet, ob Gott wil, nicht ausrichten, noch die einigkeit in heilsamer Lehre
dardurch zertrennen, sondern mit allen seinen gliedmassen, Anhängern. die sichs frewen,
daruͤber zu schanden werden sollen. Denn ja, der in vns ist, ist groͤsser, denn
der in der Welt ist. Vgl. I Joh 4,4. Vnd wiewol vnter andern etliche gifftige Leute, sonder
zweiffel aus anregung des boͤsen Feindes, zu solcher zertrennung vrsach zu
geben, im schein groͤssers eiuers, etliche Scartecklen unbrauchbare, nichtsnutzige Bücher. Vgl. Art. Skarteke, in: DWb 16, 1308. hin vnd wider ausge
schuͤttet, vonn den dingen, darbey sie nie nicht gewesen, noch der gruͤndt
lichen berichtet, in erdichten falschen vnd verleugneten eigenen Namen, Gerade Flacius hatte zu Beginn der Auseinandersetzungen um das Interim häufig Pseudonyme verwendet. Vgl. dazu unsere Ausgabe Bd. 1: Reaktionen auf das Augsburger Interim, Nr. 3, 5, 15.
letzlich hernacher etliche jren Namen, da sie es gemeint besser zu haben,
darzu bekandt, Flacius gestand zu Beginn der publizistischen Auseinandersetzung, anonym gegen die Wittenberger geschrieben zu haben. Dies rechtfertigte er damit, dass ihm sein Name zu unbedeutend erschien, um gegen die bekannten Wittenberger Theologen auftreten zu können. Vgl. Entschůldigung Mat || thiae Flacij Jllyrici / geschriebẽ an die || Vniuersitet zu Wittemberg / der Mittelding || halben.|| Jtem sein brieff an Philip. Melan= || thonem/ sampt etlichen andern schrifften || dieselbige sach belangend. || Verdeudscht. || Brief an Philip. Melanchthonem [Magdeburg: Christian Rödinger d. Ä. 1549] (VD 16 F 1266); weitere Ausgabe (VD 16 F 1421); vgl. auch Preger, Flacius I, 58. darinnen offentliche vnwarheit erdichtet, als hetten
die Theologen vnd Superattendenten, so in diesen hendelen gewesen,
offentliche vnchristliche Artickel eingereumbt etc., Vgl. die Schriften von Flacius, Gallus und den Hamburger Predigern in unserer Ausgabe Nr. 1–4. so weren doch die
keiner verantworttung werdt, weil jr vngrundt Unrecht. Vgl. Art. Ungrund, in: DWb 24, 1031. am tage, auch der boͤse
Feindt selbs heraus scheinet, welcher ein Luͤgner vnd Moͤrder ist, wie der
Herr Christus saget Johannis am viij. Joh 8,44. Aber dieweil auch darneben etliche
gute Leute bewogen, jnen zu glauben vnd auch daruon one zweiffel aus
gutem eiuer Eifer. vnd sorgfeltigkeit zu schreiben verursacht, vnd es gentzlich
dafuͤr geachtet wirdt, das es jnen an notduͤrfftigem benötigtem, notwendigem. Vgl. Art. nothdürftig, in: DWb 13, 928. Bericht gemangelt, ohne
das sie sich des wol wuͤrden enthalten haben, ohne dies würde sie das wohl unterlassen haben. Pfeffinger war an der Ausarbeitung der Leipziger Artikel maßgeblich mitbeteiligt. Vgl. Kaufmann, Ende der Reformation, 272–278; Wartenberg, Melanchthon und Pfeffinger, 46–48. diesen Bericht,
vngeschickter weise, doch, Gott lob, warhafftig, so viel noͤttig, zu
sammen gefasset. Darinen ordentlich nach der Zeit erzelet wirdt:



Erstlich: was von solchen Adiaphoris hie beuor von anfang des Handels in
der Religion durch vnsere Preceptores bedacht, erboten vnd darauff, ehe der
Krieg ergangen, Vor dem Schmalkaldischen Krieg. beschlossen. Zum andern: woher diese jetzige ergangne
Handlung geflossen sich ergeben hat. Vgl. Art. flieszen 18), in: DWb 3, 1796. vnd was fuͤr vrsachen allenthalben darinnen, vorigem
bedencken vnd erbieten nach vnd Christlicher Confession gemes, jetzt bewo
gen vnd bedacht, vnd mit was masse in welchem Rahmen. Vgl. Art. Masz, in: DWb 12, 1725f. etliche Stuͤcke zugelassen vnd nicht
zu weigern gewesen. Zum dritten: werden auch erkleret die Artickel, daran
man sich stoͤsset. Neben dem werden auch kuͤrtzlich kurz, knapp. verlegt widerlegt. Vgl. Art. verlegen, in: DWb 3, 758f. etzliche Ar
gument, die man zu tadelung solcher Handlung eingefuͤret.



Daraus, ob Gott will, so viel zu finden, das der reinen Lehre (wie etliche zur
vnbilligkeit ausgeruffen) nichts abgebrochen nicht geschadet, nicht verändert. Vgl. Art, abbrechen, in: DWb 1, 15f. oder jergendt irgend. Vgl. Art. irgend, in: DWb 10, 2156f. einiger
vnleidlicher missbrauch eingefuͤret, vnd was hierinnen geschehen, gute vnd
genugsame, christliche, besserliche vrsach gehabt, daran fromme Leute, die
reine Lehre vnd Christliche einigkeit belieben vnd, so viel an jhnen, gern
erhalten wollten, vnd vber vnnoͤttigen dingen zu zancken nicht lust haben,
wol zufriden sein werden. Die anderen muͤssen wir Gott befelhen, die mit
vnbilligkeit den Theologen newerung zumessen zuschreiben. Vgl. Art. zumessen, in: DWb 32, 539. oder das sie trennung
angefangen. Denn am tage, Denn es ist öffentlich, bekannt, klar ersichtlich. Vgl. Art. Tag II B 3 b a), in: DWb 21, 39. das sie in alle wege auff einer Ban Bahn. der Lehre
vnd erbietung in den Mitteldingen geblieben, darwider jene vnbillich so
schreien vnd werden zu seiner zeit solches geschreies sich auch nicht weni
ger schemen als do die zu Epheso zwo stunden rieffen: (Actor. xix.) Act 19,34 (Vg). Magna
Diana Ephesiorum  Das Heiligtum der Artemis in Ephesos galt als eines der antiken sieben Weltwunder. Unter der Herrschaft der Römer wurde Artemis mit Diana identifiziert. Sie galt den Römern als Göttin der Fruchtbarkeit und als Beschützerin der Frauen und Mädchen. Vgl. Fritz Graf, Art. Artemis I: Religion, in: NP 2 (1997), 53–58, bes. 56f; John Scheid, Art. Diana, in: NP 3 (1997), 522–525; Peter Scharrer, Art. Ephesos I: Historische Entwicklung, in: NP 2 (1997), 1078–1083, bes. 1082. vnd wusten nicht warumb, vnd bey den Juͤden schrien:
Templum Domini, Templum Domini, Templum Domini, (Jeremie
vij.) Jer 7,4 (Vg). vnd darneben von den Artickeln, daran es gelegen, gar wenig gelehret
wirdt. Sie sehen zu, das jhnen nicht gehe wie den jungen Kriegern, die offt

gros scharren großtun, prahlen. Vgl. Götze, 185 vnd pochen, hochmütig auftrumpfen. Vgl. Art. pochen, in: DWb 13, 1958f. bey der Collation einem Schmaus. Vgl. Götze, 138. fuͤrgeben, sich vermessen, großspurig tun. Vgl.Götze, 92. vnd wenn es
zum treffen kompt, darnach also feste als der Hase bey seinen Juͤngen ste
hen, So standhaft wie ein Hasenfuß sein. Sprichwörtlich: Bei seinen Worten bleiben, wie ein Hase bei seinen Jungen. Vgl. Art. Hase, in: TPMA 5 (1997), 413. wie sie sich denn allbereit, schon. Vgl. Götze, 7. vmb mehrer sicherheit willen, in grosse
Festung begeben. Eine Anspielung auf die Theologen, die den Schutz der Mauern Magdeburgs nutzten, um weiter gegen das Interim zu polemisieren. Vgl. die Lebensläufe von Flacius, Amsdorf und GallusGallus , unsere Ausgabe Nr. 1, 4, 5.



Wir woͤllen alhier nichts sonders bitters reden von den vndanckbaren, die jre
liebe Preceptores also one grund der Warheit vnd vrsache beschweren quälen, beleidigen. Vgl. Art. beschweren, in: DWb 1, 1603f. vnd
zur vnbilligkeit austragen  ins Gerede bringen. Vgl. Art. austragen, in: DWb 1, 1001. vnnd nichts anders thun, denn wie Plinius vonn
der Geburt Viperarum, die man Natterschlangen nennet, schreibet, Vgl. Gaius Plinius Secundus, Naturalis Historia X, 82. das,
weil sie nicht lenger in der Muter Leib verharren woͤllen, bis sie vollendt
geboren, der Mutter jhre seitten auffnagen vnd zerreissen, darmit sie auch an
das Liecht kommen. Also woͤllen die jhnen einen Namen grosser
bestendigkeit (ich weis nicht warinnen) dardurch erlangen, so sie jhrer
Preceptoren Handlungen Cauillieren bespötteln. Vgl. Art. cavillor, in: Georges I, 1051f. vnd felschlich dargeben, die da lengest
gewesen, da sie hin gedencken. Gott bekehre sie, das sie sich selbest erken
nen, ehe das stuͤndlein Todesstunde. Vgl. Art. Stündlein 1 b), in: DWb 20, 542f. komme, da es jnen zu hart sein moͤchte, vnd nicht
anderen guten Leuten mehr beschwerung vber den Hals ziehen, das man jnen
von hertzen nicht goͤnnete.



Jch will aber den Leser gebetten haben, woͤlle jhm die menge der Wort nicht
verdriessen lassen, denn in deme grundt des Handels so viel von noͤten be
griffen. Vnser lieber Herr Jhesus Christus, der gebenedeite Samen vnd ware
Son Gottes vnd der Jungkfrawen, stewre wehre. Vgl. Art. steuern, in: DWb 18, 2654f. auch diesem Ergernus vnd zer
trette dem schendtlichen Satthan vnd der gifftigen Schlange jren Kopff vnter
vnsern fuͤssen. Vgl. Röm 16,20. Amen.



Hiernach folget der Bericht:



Als aus sonderlicher, vnaussprechlicher genade vnd barmhertzigkeit Gottes
des Allmechtigen, durch den ehrwirdigen Herren Doctorem Martinum
Lutherum heiliger gedechtnus, vnd D[ominus] Philippum Melanchthon vnd
andere gelerte fromme Leute, so seine Allmechtigkeit zu diesen letzten Zei
ten Zur Endzeiterwartung in der Reformationszeit vgl. Leppin, Antichrist und Jüngster Tag. darzu sonderlich erwecket, die heilsame Lehre vonn den Hauptpuncten
Christlicher Religion wider an tag gebracht, nemlich von warhafftiger Busse
vnd rechtem verstand vnd gebrauch des Goͤttlichen Gesetzes, auch von
vergebung der Suͤnde, ewiger Gerechtigkeit vnd Seligkeit, so vns der Sohn
Gottes, vnser lieber Herr vnd Heiland Jesus Christus, durch sein
Leiden, Sterben vnd froͤlich Aufferstehen ohne alle vnser verdienst aus
lautteren genaden erworben, vnd wir desselbigen ALLEJN Zum reformatorischen sola bzw. sola fide vgl. Reinhard Slenczka, Glaube VI, in: TRE 13, 318–365, bes. 320–324. durch waren
Glauben empfenglich vnd theilhafftig werden etc. zu dem von Gott be
folhenem vnd nuͤtzlichem gebrauch der hochwirdigen Sacrament, die vnser
lieber Herr Christus zu versicherung seiner Genaden selbest eingesetzt.
Darnach von den rechtschaffenen Wercken der Busse vnd Fruͤchten des
Glaubens vnd sonst andern noͤtigen, nuͤtzlichen vnnd besserlichen Artickeln,
so jetzo nach der lenge nicht zu erzelen, dargegen die vngoͤttliche jrrige
Lehre vnd missbreuche, so inn der Bepstischen Konjiziert aus bestisch. Eventuell handelte sich um eine Polemik durch das Spiel mit den Worten Papst, Bestie bzw. Pest. Kirchen in namen der allge
meinen, christlichen, apostolischen Kirchen wider die selbige eingefuͤret
entdeckt vnd abgethon.



So hat hierbey der boͤse Feindt, wie allwege, von anbeginn nicht geru-
het vnd darneben nicht allein die Widersacher darwider auffs hefftig
ste beweget, sondern vil schreckliche Schwermer, als Auffrhuͤrer, Bilden
stuͤrmer, Bilderstürmer. Vgl. dazu Walther von Loewenich, Art. Bilder VI: Reformatorische und nachreformatorische Zeit, in: TRE 6 (1980), 546–557. Widertauffer, Sacramentierer Eine Polemik gegen diejenigen, vor allem die Schweizer, welche die Realpräsenz Christi im Abendmahl leugneten. Vgl. dazu Martin Luther, WA 19, 482–523 (Sermon von dem Sakrament des Leibes und Blutes Christi, 1526); Joachim Staedtke, Art Abendmahl III/3: Reformationszeit, in: TRE 1 (1977), 106–122. vnd Antinomer Ende der dreißiger Jahre hatten sich Streitigkeiten zwischen Luther und Melanchthon einerseits und Johann Agricola andererseits um die Bedeutung des Gesetzes im Leben des Christen und der Gesetzespredigt ergeben. Vgl. dazu Ritschl, Dogmengeschichte 2, 181–183, 242. erregt, zu merck
lichem grossem schaden, ergernus vnd hindernus der reinen Lehre, damit sie
bey vielen guthertzigen verdechtig vnd vnangenem gemacht, welches gros
seren schaden gethan, denn jhe die Widersacher fuͤrnemen moͤgen. Darzu
auch viel vnuerstendige, fuͤrwitzige, unbesonnene, übermütige. Vgl. Art. vorwitzig, in: DWb 26, 1957. vnruhwige, geschwinde gefährliche. Vgl. Art. geschwind, in: DWb 5, 3995. vnd harte verstockte, widerspenstige. Vgl. Art. hart, in: DWb 10, 502.
Leute vnnoͤtige enderung vnd vngleicheit gemacht vnd angerichtet gestiftet, angeordnet. Vgl. Art. anrichten, in: DWb 1, 428. vnd al
les, was vnter dem Bapstthumb gehalten, als vngoͤttlich vnd vnleidlich,
welchs auch von alters bey der reinen Kirchen gewesen vnd zur besserung
one Missbrauch wol hette moͤgen behalten werden, one vnterscheid, nicht
mit geringer Ergernus, verbitterung vnd verherttung des Gegentheils vnd

abschew vieler Guthertzigen, abgeworffen. Es ist auch aus vnrechtem
verstande vnd Missbrauch Christlicher freiheit eine grosse zerruͤttung eusser
licher Zucht, one schuld der Lehre, von rohen, vnuerstendigen Leuten einge
fuͤrt, daruͤber noch viel klagens ist vnd der schade fuͤr augen. An diesem allen
der Ehrwirdige vnd Hochgelehrte Herr D[oktor] Martinus Luther nicht gerin
ges missfallen getragen, inn Schrifften vnd sonst sich ernstlich wider die
Secten vnd Schwermer gelegt Vgl. Martin Luther, WA 8, 676–687 (Eine treue Vermahnung, 1522); WA 18, 62–214 (Wider die himmlischen Propheten, 1525); WA 19, 482–523 (Sermon von dem Sakrament des Leibes und Blutes Christi, 1526). vnd viel des, so vnordentlich abgethan zu
Wittemberg vnd anderen orten, wider auffgericht, Vgl. Martin Luther, WA III, 1–64 (Invokavitpredigten, 1522). vnd an den orten, da es
noch im brauch geblieben, hat er jme das gefallen lassen vnd gerathen, es
nicht abzuthun, Vgl. Martin Luther an Kurfürst Joachim II. von Brandenburg, 4./5.12.1539, in: WA.B 8, 620–624; Martin Luther an Georg Buchholzer, 4./5.12.1539, in: WA.B 8, 624–626. welches man zum theil mit seinen Handschrifften erweisen
kann, das auch der heutige gebrauch der Wittembergischen vnd vieler ande
rer Kirchen bezeugen.



Es ist auch fuͤrgefallener grosser vnordnung halben die Churfuͤrstli
che erste Visitation Anno M. D. Xxviij. fuͤrgenommen, Vgl. Philipp Melanchthon, CR 26, 7–28 (Articuli de quibus egerunt per Visitatores in Regione Saxoniae, 1527); CR 26, 29–96 (Unterricht der Visitatoren, 1528.); jn welcher etliche
vnuernuͤnfftige, vnbescheidene unwissende, unverständige. Vgl. Art. unbescheid, in: DWb 24, 337. Reden, ja jrrige Lehre gestraffet vnd viel
alte gebreuch in Kirchenordnungen, Feiren vnd anderm, zu guter Zucht vnd
besserung dienendt, sonderlich Priuata Absolutio, Melanchthon wies die Bepstische beicht, nämlich ein genaues Aufzählen aller Sünden vor Erteilung der Absolution, zurück. Darin stimmten Luther und Melanchthon überein. Vgl. Philipp Melanchthon, CR 26, 72 (Unterricht der Visitatoren, 1528); Martin Luther, Großer Katechismus, 1529, in: BSLK, 545–733, bes. 725–733. Eine evangelisch verstandene Privatbeichte konnten beide aber durchaus befürworten. Sechs wochen der Fraw
en, Nach Lev 12,4f war Frauen geboten, für 33 Tage nach der Geburt eines Sohnes und für 36 Tage nach der Geburt eines Mädchens zur Reinigung daheim zu bleiben. Dieser Brauch war mit dem Verweis auf den Fall des mosaischen Gesetzes durch dessen Erfüllung durch Christus von reformatorischen Predigern angegriffen worden. Anscheinend sind daraufhin Frauen wieder frühzeitig ihrer Arbeit im Haus und auf dem Feld nachgekommen, was kurz nach der Geburt zu erheblichen gesundheitlichen Problemen geführt haben muss. Melanchthon verwies daher darauf, diesen Brauch als naturliche vnd sittliche ding beizubehalten. Vgl. Philipp Melanchthon, CR 26, 86 (Unterricht der Visitatoren, 1528); vgl. dazu auch die Bestimmungen der Georgsagende in: Friedberg, Agenda, 29. so an manchem ort gantz gefallen gewesen vnd in grosse vnordenung
gezogen, wider anzurichten beschafft vnd es wider in gute ordnung ge
bracht. Vgl. auch Anm. 84. Vnangesehen, das da zumal auch viel vnnuͤtze Schreier vnd Wescher, Schwätzer. Vgl. Art. Wäscher, in: DWb 27, 2246f.
die fuͤr andern den lieben Dominum Philippum auffs bitterste beschwerdt,
nichts weniger als jetzo geruffen, man wolt das Bapstthumb wider anrich
ten. Melanchthon hatte während seiner Visitationsreise durch Teile Kursachsens die unzulängliche Bildung der Pfarrer deutlich erfahren. Daher betonte er nicht ausschließlich die Predigt allein vom Glauben, sondern auch die Notwendigkeit der Buße und der Furcht vor Gottes Gericht. Damit wurden Reue und Beichte wieder aufgewertet. Die Artikel schlossen zudem bewusst mit der Forderung nach der Predigt des Gesetzes. Johann Agricola und Caspar Aquila kritisierten daraufhin, dass damit das Gesetz über die Bedeutung der freimachenden Botschaft des Evangeliums gestellt würde. Vgl. Philipp Melanchthon, CR 26, 69–71 (Unterricht der Visitatoren, 1528); Brecht, Luther II, 257–265. Dardurch auch Doctor Martinus bewegt, in etlichen Schrifften offtmals
zu zeugen, das nicht alles das im Bapstthumb, auch in den Ceremonijs
vblich gewesen, zu uerwerffen. Vgl. Martin Luther, WA 30 II, 268–356, bes. 352 (Vermahnung an die Geistlichen, 1530); Martin Luther, WA.B 5, 614–617 (Bedenken, 1530). Vnd des zum groͤssern theil selbst
an schoͤnen Gesengen (der er viel vmb der Melodey willen beliebet vnd
gebessert) vnd inn andern Kirchen gebreuchen, wie es der vorigen Ordnung
am gleichsten gewesen, erhalten, Vgl. die behutsamen Änderungen in den Gottesdienstordnungen. Martin Luther, WA 12, 197–220 (Formula Missae, 1523); Martin Luther, WA 19, 44–113 (Deudsche Messe, 1526). darumb jnen auch die Schwermer einen
Bepstler gescholten. Vgl. Diekmannshenke, Schlagwörter der Radikalen, 129–131; Vor hastu den gefangen gewiessen auß den klöstern geholffen, ytzo ruck dich recht in babst stul, vnd treib sie wider hynein. Valentinus Ickelschamer, Clag etlicher brüder: an alle christen von der grossen vngerechtickeyt vnd Tirannei, so Endressen Bodenstein von Carolstadt yetzo von Luther zu WittenbergkWittenbergk geschicht (VD 16 I 30–32), hier aus: Enders, Kampf der Schwärmer gegen Luther, 41–55, bes. 54; Grimm und Lepp ordnen den Begriff Päpstler als reformatorischen Kampfbegriff ein und übersehen die Verwendung desselben gegen Luther. Vgl. Art. Päpstler, in: DWb 13, 1450; Lepp, Schlagwörter, 76–78. Zuforderst hat er die Form der Messe selbest fast
fuͤrgestellet, wie die noch heutiges tages, Gott lob, inn vnseren Kirchen ge
halten, auch jme nicht missgefallen lassen, den gewohnlichen Ornatum zu
gebrauchen vnd klar bekennet, das es nicht sein gemuͤte, noch je gewesen,
den eusserlichen Gottesdienst abzuthun, sondern den, der bisher im brauch
ist, aber mit vielen zusetzen verderbet, wider zu fegen Reinigen. Vgl. Art. fegen, in DWb 3, 1413f. vnd anzuzeigen,
welches doch der rechte Christliche gebrauch, dauon er auch wie folget an
den frommen Mann, M[agister] Nicolaum Haussman Hausmann musste sich als Prediger in Zwickau mit den Zwickauer Propheten auseinandersetzen, die auf Änderungen im gemeindlichen Leben drangen. Daher forderte Hausmann von Luther gemeindeordnende Maßnahmen. Vgl. Michael Beyer, Art. Hausmann, Nikolaus, in: RGG4 3 (2000), 1484. seligen, geschrieben
Anno M. D. Xxiiij. ERVDITO ET PIO VIRO DOMINO NICOLAO
HAVSMAN, PASTORI CYGNEAE Zwickau (Sachsen). Martin Luther an Nikolaus Hausmann, Ende Oktober 1523, in: WA.B 3, 183f. Vnd ob er wol auffs scherffeste, wie
billich, angefochten vnd darwider gestritten, das man aus solchen
gebreuchen verbuͤntliche Leges vnd Satzung gemacht, hat die Gewissen
daran gebunden vnd als nothwendig zur Seligkeit auffgeleget auferlegt, aufgebürdet. Vgl. Art. auflegen, in: DWb 1, 684. etc., so hat
er sich doch widerumb in vielen seinen Schrifften offtmals erkleret, das er
auch dieselben gebreuch einzureumen, selbest zu tragen vnd anzurichten sich
offt erbotten, als ferne die nicht wider die Schrifft oder auff sein Gewissen
gedrungen, sondern zu erhaltung Friedes, guter Ordnung vnd Zucht
vnd erinnerung der Jugendt solten gehalten werden, als das vnter andern
ausweisen die Vermanung an die Geistlichen zu Augspurgk Anno M. D.
Xxx. versamlet. Vgl. Martin Luther WA 30 II, 268–356 (Vermahnung an die Geistlichen, 1530). Jtem seine Rathschlege mit eigener Handt dahin ge
schrieben vnter anderen mit diesen folgenden worten: Frage:



Ob man etliche eusserliche weise inn der Kirchen solle wider anrichten, auff
das eine vergleichung sey allenthalben, damit wir nicht Schismatici geschol
ten werden vber vnnoͤttigen Stuͤcken, oder ob man feste soll halten vber der
Christlichen Freyheit?


Antwort:



Wo man der Hauptsachen nicht einig wirdt, was hilffts, von diesen schweiffen
den schwebenden, noch ungelösten. Vgl. Art. schweife, in: DWb 15, 2418. sachen viel geben oder nemen? Wuͤrde man aber der Hauptsachen ei
nig, so wolten wir in diesen schweiffenden sachen weichen, leiden, thun, was
wir sollen vnd sie wollen. Denn wo Christus das seine erhelt, woͤllen wir das
vnsere vmb seinentwillen gerne faren los lassen, aufgeben, dahingeben. Vgl. Art. fahren, in: DWb 3, 1255f. lassen. Aber darmit sie nicht dencken,
das wir steiff halsstarrig, widerspenstig. Vgl. Art. steif, in: DWb 18, 1803f. sein woͤllen, ob gleich die Hauptsache sperrig anstößig. Vgl. Götze, 204. bleibt,
so bin ich fuͤr mein theil willig vnd erboͤtig, alle solche eusserliche weise an
zunemen vmb Friede willen, so fern mir mein Gewissen damit nicht be
schweret werde. Das ich mich doch sonst alle zeit fast beinahe. Vgl. Götze, 73. inn allen Buͤchern
erbotten habe. Wolt Gott, das sie es also wolten annemen. Aber gewissen
damit zu beschweren, das kan mein Christus nicht leiden. Vgl. Martin Luther, WA.B 5, 616 (Bedenken, 1530). Vnd dieser (Nota: Da auch gleich die Hauptsache sperrig bleibet, will er doch
Rathschlag ist newlich gedruckt aber dieser punct ausgelassen. Im Jahr 1548 hatte Flacius ein Bedenken Luthers aus dem Jahr 1530 herausgegeben vgl. Bedencken Docto= | |ris Martini Lutheri / Auff dem || Reichstage zu Augspurgk || im xxx. yare gestellet. || Jtem ein ander Bedencken auff || den tag zu Schmalkalden den Ersten || Martij. des 40.yars / Der Theolo= || gen / So zu solcher zeit daselbst || gewesen ... || Zu diesen ferlichen zeiten nuͤtzlich || ... zu lesen / Damit yeder= || man bericht werde / Was in Reli= || gions sachen nachzugeben / || oder nicht koͤnne nachge= || geben werden.|| [Magdeburg: Michael Lotther 1548] (VD 16 ZV 10054); überdies gab Flacius 1549 Briefe Luthers aus dem Jahr 1530 an MelanchthonMelanchthon und andere Theologen auf dem Augsburger Reichstag neu heraus. Vgl. Matthias Flacius Illyricus [Hg.], ALIQVOT || EPISTOLAE REVERENDI || PATRIS PIAE MEMORIAE D. || Martini Lutheri quibusdam Theologis || ad Augustana Comitia. Anno 1530. scri / || ptae, de conciliationibus Christi & || Belial disserentes ... || Et quaedam alia lectu digna. || ... ||. [ MagdeburgMagdeburg : Michael Lotther 1549] (VD 16 L 3724 und 3725). Es ist unklar, worauf sich Pfeffinger hier bezieht. Vgl. aber Bedencken Doctoris Martini Lutheri. Bei dem dort abgedruckten Ratschlag handelt es sich allerdings nicht um den, von Pfeffinger hier zitierten aus dem September 1530, sondern um einen Ratschlag Luthers aus dem August 1530 (WA.B 5, 590–595); dieselbe Argumentation hatte Pfeffinger aber bereits im Januar 1550 in Anschlag gebracht. Vgl. Vgl. Von den || TRADITIO || NIBVS, CERE= || MONIIS, || Oder Mitteldingen / || Christlicher warer be= || richt ... || Durch Johannem Pfef= || finger / Doctorem / zusam= || men gezogen. || ... || [Frankfurt/Oder: Nikolaus Wolrab 1550], (VD 16 P 2357), C 8v–D 1r. Jn summa:

Dieses erbieten ist fuͤrnemlich auch geschehen in der Christlichen Confes
sion vnd Apologia zu Augspurgk Anno M. D. Xxx. Key. die eusserliche Weise annemen. Mit weme hat man dazumal gehandelt? Gegen weme vnd warumb ist solch erbietung geschehen? Hat es nicht auch ietzo gleiche gelegenheit vnd mer vrsach?) May. vberant
wort, Vgl. CA, in: BSLK, 35–137; AC, in: BSLK, 141–404. jn welcher Confession die entschuldigung stattlich ordentlich, in geziemender Weise. Vgl. Art. stattlich, in: DWb 17, 1037. fuͤrgewandt,
das mann zu vnnoͤttigen newerung oder enderung nicht geneigt, vnd
in sonderheit angezogen, das in Gesengen vnd Ceremonijs bey der Messe
keine merckliche enderung ausser dem alten gebrauch fuͤrgenommen, wie es
denn auch der gebrauch zu Wittemberg vnd inn meisten Kirchen dieser Lan
de, auch zu Nuͤrnbergk Die andern zusetz eußerlicher, leiblicher ding als meßgewand, altardeck, silbrein und güldein gefeß, liechter etc. sein aller ding frei, geben und nehmen dem glauben und gewissen nichts. Darumb, dieweil sie vorhin verhanden und gezeuget sein, soll man sie behalten und brauchen, sunderlich die klaider darumb, das die diener der kirchen nicht allweg in iren aigen klaidern also gestalt sein, das sie darinnen dapfer und eerlich der gemain möchten dienen. Vgl. Kirchenordnung für Brandenburg-Ansbach und die Stadt Nürnberg (1533), in: EKO XI,1, 140–205, bes. 183; Osiander Gesamtausgabe 5, 64–177, bes 137. vnd andern orten ausweisen. Vnd seind dauon die
se klare wort in Confessione verleibet: von der Messe inn der Augspur
gischen Confession: Man leget den vnseren mit vnrecht auff, das sie die
Messe sollen abgethan haben. Vgl. Martin Luther, WA 6, 497–573 (De captivitate Babylonica ecclesiae, 1520); Martin Luther, WA 6, 353–378 (Sermon von dem neuen Testament, 1520); Martin Luther, Schmalkaldische Artikel (1537), in: BSLK 407–468, bes. 416–419. Denn das ist offentlich, das die Messe, one
rhum zu reden, bey vns mit groͤsserer andacht vnd ernst gehalten wirdt, denn
bey den Widersachern etc. CA XXIV, in: BSLK, 91,19–24 Vnd folgendt: So ist auch inn den
offentlichen Ceremonien der Messe kein merckliche enderung geschehen,
denn das an etlichen orten deutsche Gesenge (das Volck damit zu lehren vnd
zu vben) neben lateinischem Gesange gesungen werden, sintemal weil. Vgl. Art. sintemal 3 a), in: DWb 16, 121. alle
Ceremonien fuͤrnemlich darzu dienen sollen, das das Volck daran lerne, was
jme zu wissen von Christo not ist. CA XXIV, in: BSLK, 91,32–92,6. Vnd von den Adiaphoris im Tittel von
vnterscheid der Speise auch in der Augspurgischen Confession: Auch wer
den dises teils viel Ceremonien vnd Tradition gehalten, als ordnung der Mes
se vnd Fest etc., welche darzu dienen, das ord-nung inn der Kirchen
gehalten werde. Darneben aber wirdt das Volck vnterrichtet, das wir vmb
Christus willen, durch Glauben gerecht geschetzet geachtet, gehalten. Vgl. Art. schätzen, in: DWb 14, 2283f. werden, nicht von we
gen dieser werck, vnd das man sie ohne beschwerung des Gewissens halten

sol, als das so man es nach lest one ergernus, nicht daran gesuͤndiget wirdt. Vgl. auch CA XV, in: BSLK, 69f.
Diese Freiheit inn eusserlichen Ceremonien haben auch die alten Vetter ge
halten. Auch werden dieses teils viel Ceremonien und Tradition gehalten, als Ordnung der Messe und andere Gesäng, Feste etc., welche darzu dienen, daß in der Kirchen Ordnung gehalten werde. Daneben aber wird das Volk unterrichtet, daß solcher äußerlicher Gottesdienst nicht fromb mache vor Gott, und daß man ohn Beschwerung des Gewissens halten soll, als daß, so man es nachläßt ohne Ärgernus, nicht daran gesundigt wird. CA XXVI, in: BSLK, 106,24–107,4. Vnd inn Apologia vonn Menschlichen satzungen in der Kirchen:
Jn XV. Artickel lassen sie jhnen gefallen, da wir sagen, die Ceremonien
vnd Satzungen soll man halten inn der Kirchen, die man mit gutem
Gewissen one Suͤnde halten kan. AC XV, in: BSLK, 297,33–37. Jtem am ende vnter demselbigen
Tittel: Vnd auff diesem Augspurger Reichstage haben wir vns gleich genug
finden vnd vernemen lassen, das wir vmb liebe willen vnbeschwerdt sein
wolten, Adiaphora mit den anderen zu halten. Denn wir (Nota: Dazumal sind Ceremonien bereit Adiaphora genant, vnd wie ietzund dauon geredt, vnd erbietung Anerbieten. Vgl. Götze, 66. geschehen.) haben bey vns auch
wol bedacht, das gemeine einigkeit vnd friede, so viel der selbigen one be
schwerung der Gewissen zu erhalten were, billich allen andern geringen
sachen wuͤrde fuͤrgezogen etc. AC XV, in: BSLK, 307,25–30.



Demnach auch die Margkgraffen zu Brandenburgk in Francken, neben der
Stadt Nuͤrmbergk, einer Kirchenordnung vonn Christlicher Lehr vnd Cere
monien, so viel mehr in jren gebieten gleichfoͤrmigkeit zu halten, sich verei
niget vnd ausgehen lassen, Die brandenburg-nürnbergische Kirchenordnung von 1528. Vgl. EKO XI,1, 135–139; Reinschrift der verbesserten Schwabacher Visitationsordnung 1528, in: Osiander Gesamtausgabe 3, 237–242; die Ordnung von 1533 vgl. EKO XI,1, 140–205; Osiander Gesamtausgabe 5, 64–177. die dem Herren Doctor Martino wolge
fallen. Die 1533 publizierte Kirchenordnung für das Fürstentum Brandenburg-Ansbach und die Stadt Nürnberg wurde den Wittenbergern vorgelegt und von ihnen, trotz einiger Änderungswünsche, für gut befunden. Vgl. Die Statthalter und Räte des Markgrafen Georg von Brandenburg und der Rat zu Nürnberg an Martin Luther, Justus Jonas, Philipp Melanchthon und Johannes Bugenhagen, 17. Juli 1532, in: WA.B 5, 335–337; Martin Luther, Justus Jonas, Johannes BugenhagenBugenhagen und Philipp Melanchthon an die markgräflich-brandenburgischen Statthalter und Räte und den Rat zu Nürnberg, 1. August 1532, in: WA.B 6, 338–342. Desgleichen andere mehr Ordnung, als in Sechsischen Steten vnd
Braunschweigischem Fuͤrstenthumb auffgerichtet. Vgl. zu den Kirchenordnungen der verschiedenen braunschweigischen und sächsischen Territorien EKO I,1f; VI,1f; zu Luthers Einflussnahme auf den Fortgang der Reformation in anderen Reichsterritorien vgl. Brecht, Luther II, 429–432; III, 35–43; Möller, Luthers Stellung, passim. Sonderlich hat auch der
Koͤnig zu Dennemarck eine feine Ordnung lassen ausgehen, da auch die For
ma der Messen, wie von vns, vom Confiteor Schuldbekenntnis. Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 256; Nr. 397, S. 451; Missale Romanum, 1393; [Josef] Kössing, Art. Confiteor, in: WWKL2 3 (1884), 882–885. anfahendt erzelet wirdt vnd
mehr Ceremonien noch da gehalten, Vgl. Lateinische Kirchenordnung für Dänemark, 15–17; Schleswig-Holsteinische Kirchenordnung, bes. 53–61. denn bey vns gebreuchlich. Vnd wie
wol auch in des Churfuͤrsten zu Brandenburgk Kirchenordnung Vgl. EKO III, 39–90. viel mehr

alter Ritus denn jergend geblieben Dies lag daran, dass Fürst Georg III. von Anhalt der Hauptverfasser dieser Kirchenordnung war, der bei der ordnungspolitischen Umsetzung der Reformation eher eine hochkirchliche Form anstrebte. Vgl. Müller, Beziehungen, 167–172. vnd alles, was nicht offentlich wider
die Schriefft, behalten, so hat es doch D[oktor] Martinus, dem die zu lesen
zugeschicket, nicht gefochten, sondern gehen lassen, dieweil er gesehen, das
die Lehre rein vnd solche gebreuch nicht als notwendig vnd huͤlfflich zur
Seligkeit gelehret. Vgl. Martin Luther an Kurfürst Joachim II. von Brandenburg, 4./5.12.1539, in: WA.B 8, 620–624; Martin Luther an Georg Buchholzer, 4./5.12.1539, in: WA.B 8, 624–626; Philipp Melanchthon an Kurfürst Joachim II. von Brandenburg, 05.12.1539, in: CR 3, 844–847; Brecht, Luther III, 291–293; Möller, Luthers Stellung, 583f.



Da auch die Meissnische Lande vollendt die heilsame Lehre angenom-
men vnd die Missbreuche abgethan vnd allerley vngeschickligkeit Ungereimtheiten, Ungeeignetes. Vgl. Art. Ungeschicklichkeit, in: DWb 24, 838f.
als baldt mit eingefallen, jst auch eine stattliche nützliche. Vgl. Art. stattlich, in: DWb 17, 1036. visitation gehalten Nach dem Tod Herzog Georgs von Sachsen wurde im albertinischen Herzogtum durch Herzog Heinrich die Reformation eingeführt. Als Vorbereitung der die Kirche ordnenden Maßnahmen wurden zwei Visitationen durchgeführt. Die erste Visitation fand unter Beteiligung von Justus Jonas und Georg Spalatin ab Mitte Juli 1539 statt. Da die zweite Visitation ohne die Wittenberger Theologen Ende desselben Jahres durchgeführt wurde, wird Pfeffinger hier wohl auf die erste Visitationsreise Bezug nehmen. Vgl. Brecht, Luther III, 284f; Wartenberg, Luthers Beziehungen, 568f. vnd
durch Doctor Jonam, Justus Jonas reiste zusammen mit Kurfürst Johann Friedrich, Luther und Cruciger kurz nach Herzog Georgs Tod im Mai 1539 nach Leipzig. Er nahm dann im Juli an der ersten Visitation des Herzogtums teil. Neben Cruciger gilt er als Hauptverfasser der Heinrichsagende aus demselben Jahr und wurde damit einer der wichtigsten Berater bei der Einführung der Reformation im Herzogtum Sachsen. Vgl. Hans-Günter Leder, Art. Jonas, Justus, in: TRE 17 (1988), 234–238; Anneliese Sprengler-Ruppenthal, Art. Kirchenordnungen II: Evangelische, 1: Reformationszeit, in: TRE 18 (1989), 670–701 bes. 681. Crucigerum seligen Caspar Cruciger d. Ä. war bei dem ersten Besuch des Kurfürsten von Sachsen in Leipzig nach dem Tod Herzog Georgs in dessen Gefolge. Nachdem der Kurfürst zusammen mit Luther, Jonas und anderen Theologen abgereist war, blieb Cruciger zusammen mit Friedrich Myconius in Leipzig, um die Einführung der Reformation im Herzogtum voranzutreiben. Gerne wäre er in seiner Heimatstadt Leipzig im Herbst 1539 Superintendent geworden, doch scheiterte dies am Einspruch Luthers, der ihn als Professor in Wittenberg behalten wollte. Durch die Mitverfasserschaft an der ersten evangelischen Kirchenordnung für das Herzogtum Sachsen hat er dennoch maßgeblichen Anteil an der dortigen Einführung der Reformation. Vgl. Friedrich de Boor, Art. Cruciger, Caspar d. Ä., in: TRE 8 (1981), 238–240; Anneliese Sprengler-Ruppenthal, Art. Kirchenordnungen II: Evangelische, 1: Reformationszeit, in: TRE 18 (1989), 670–701 bes. 681. vnd andere, eine feine Agenda
gemachet, Die Heinrichsagende von 1539. Vgl. EKO I, 264–281. welche dennoch nicht allein diesen, sondern auch frembden
Landen sehr nuͤtzlich vnd besserlich ist, viel herzu gebracht, auch zu abwen
dung vieler vnrichtigkeit sehr dienstlich gewesen vnd noch ist. In den Verhandlungen um den Umgang mit dem Augsburger Interim in Kursachsen 1548/49 wurde gerade auf die Heinrichsagende zurückgegriffen. Vgl. Moritz, Interim und Apokalypse, 144; Friedberg, Agenda, 2–4, 11.



Anno M. D. Xl. haben auch die verwandten der Augspurgischen Confession
der Theologen Rath gehabt, (wie denn sonst offt vnd viel geschehen) jnn

welchen Artickeln man weichen vnd jchts etwas. Vgl. Art. ichtes/ichts, in: DWb 10, 2037. einreumen moͤge one beschwere
der Gewissen, oder waruͤber zu halten etc. Im Vorfeld des Religionsgesprächs von Hagenau, Worms und Regensburg hielten die Mitglieder des Schmalkaldischen Bundes auf einem Bundestag in Schmalkalden im März/April 1540 Rat, wie die Theologen sich während der Gespräche verhalten sollten. Vgl. Janssen, Melanchthon und die Reichsreligionsgespräche, 86f; Haug-Moritz, Schmalkaldischer Bund, 535–538. Da hat auch der fromme ge
lerte Man, D[oktor] Vrbanus Regius seliger, Urbanus Rhegius gilt als der Reformator Braunschweigs. Als Abgeordneter der Stadt nahm er an der Zusammenkunft der Bundesstände des Schmalkaldischen Bundes 1540 teil und war danach auch an den Religionsgesprächen beteiligt. Vgl. Scott H. Hendrix, Art. Rhegius, Urbanus, in: TRE 29 (1998), 155–157. ein gewaltigen eindringlichen, unwiderlegbaren. Vgl. Götze, 106. Rathschlag
vonn den Hauptpuncten der Lehre vnd Ceremonien aus der Schriefft vnd
Lehrern gruͤndtlich gut begründet. gestellet mit dem Tittel: Deliberatio Theologo
rum Ducatus Luneburgensis et Hannopherariae reipub. super necessarijs et
Adiaphoris doctrinae Christianae, qua ratione sit cum Pontificijs in futura
disputatione agendum. Anno M. D. XL. Mense Februario. Am ende des
Rathschlags wurden viel mehr Artickel erzelet, so nachzugeben, Es konnte keine Druckschrift mit diesem Titel ermittelt werden. Es scheint daher viel dafür zu sprechen, dass es sich um ein handschriftliches Gutachten gehandelt haben muss. Vielleicht sind einige Gedanken des Ratschlags in die Schrift des Rhegius Wider die Sauliten eingeflossen, da sie ähnliche Motive zum Inhalt hat. Vgl. Wider die Gottlosen || blutdurstigen Sauliten vnd || Doegiten dieser letz= || ten ferlichen zeiten / Der. lij. || Psalm ausge= || legt. || Durch D. Vrbanum || Regium. || Mit einer Vorrede D. || Martini Lutheri. [Wittenberg: Josef Klug 1541[ (VD 16 R 2019); Hendrix, Urbanus Rhegius, 70f. denn bey
vns Gemeint sind damit wohl die Leipziger Artikel von 1548. Allerdings ließ auch das Gutachten der Wittenberger Theologen vor dem Schmalkaldischen Bundestag 1540 wenig Entgegenkommen erkennen. Vgl. Janssen, Melanchthon und die Reichsreligionsgespräche, 82–86; Brecht, Luther III, 215f. geschehen.



Aus vielen Epistelen vnd Colloquijs priuatis Domini Doctoris, der genugsam
zeugen vorhanden, kan auch dargethon werden, das Doctor Martinus jhme
gefallen lassen, solche Ritus nicht abzuwerffen oder darumb zu zancken, wie
er denn auch Anno M. D. Xliij. von sich an einem ort geschriben, das man
die Neutralia, weil sie in einem vnschedlichen gebrauch vnd nicht ergerlich,
gehen lassen solte, vnd so man sie wolt endern, das es nicht einer allein
fuͤrneme im hauffen etc., vnd das nicht zu leiden, das ein toller verrückter, unsinniger, zorniger. Vgl. Art. toll, in: DWb 21, 632. Kopff aus
jhme selber herfuͤr fare, die Neutralia damnabilia zu schelten, vnd sind das
seine wort: Weil nun E. F. G. nicht allein Oberherr, sonder auch
Archidiaconus sindt, sollen sie nicht leiden, das ein toller Kopff aus jm
selber herfuͤr fare vnd die Neutralia Damnabilia schelte. Es ist jme nicht
befolhen vnd noch viel zu vngelert darzu. Lest man jnen das leplein, so wirdt
er fort an lernen, das Leder fressen, Wehret den Anfängen von Kompetenzüberschreitungen und Amtsanmaßung. Vgl. das Sprichwort: An den leplin oder riemen leren die hund leder fressen, in: Wander 2 (1870), 1792. da mus man zusehen. Datum Anno
M. D. Xliij. Martin Luther an Fürst Georg III. von Anhalt, 5. April 1543, in: WA.B 10, 284–286, bes. 286.




Vnd als auff dem Reichstage zu Regenspurgk Key. May. auch ein Buch lies
verlegen Während des Wormser Religionsgesprächs hatten unter Vermittlung Landgraf Philipps geheime Gespräche zwischen Martin Bucer und Wolfgang Capito einerseits und dem kaiserlichen Rat Gerhard Veltwyck sowie Johannes Gropper andererseits stattgefunden, um eine Einigung zu erzielen. Das daraus hervorgegangene Wormser Buch wurde in den Verhandlungen von Regensburg als Vorlage für eine Einigung verwandt. Aus den Regensburger Gesprächen entstand dann das Regensburger Buch. Vgl. Irene Dingel, Art. Religionsgespräche IV. Altgläubig – protestantisch und innerprotestantisch, in: TRE 28 (1997), 654–681 bes. 658–660; Janssen, Melanchthon und die Reichsreligionsgespräche, 211–250, 262–272; Brecht, Luther III, 216–218, 222–228. vnd dargegen auffs glimpflichste was mangelt angezeigt, wurd
darwider nicht wie jetzo getobet. Auch wurdt Fuͤrst Johans vonn Anhalt Er regierte zusammen mit seinen Brüdern Georg III. und Joachim das Fürstentum, und gemeinschaftlich sorgten sie für die Einführung der Reformation in anhaltinischen Gebieten. Vgl. Schrader, Anhalt, 95. zu
Doctore Martino Luthero neben andern geschicket. Um die Zustimmung Luthers zu den Vergleichsverhandlungen zu erhalten, wurden Fürst Johann II. von Anhalt-Dessau, dessen Bruder Georg sowie zwei kurbrandenburgische Gesandte nach Wittenberg geschickt. Am 10. Juni 1541 fanden dort die Gespräche statt. Vgl. Brecht, Luther III, 225. Hat er sich, so viel die
Mittelding betroffen, glimpfflich vnd vorigen Schrifften vnd erbietungen
nach vernemen lassen, auch sonderlich Key. May. gelobet, das sie von den
sachen reden vnd handelen liessen, darauff sein bedencken vbergeben, dar-
inne er sich zur Toleranz vnd duldung auch vieler Artickel er
botten.  Luther hegte schon vor den Religionsgesprächen keine große Hoffnung auf eine Einigung, wollte eigentlich überhaupt nicht verhandeln und zeigte sich dann dementsprechend hart in seinen Positionen. Der Anerkenntnis des kaiserlichen Willens zu Frieden und Einigkeit folgte bei ihm kein inhaltliches Entgegenkommen, sondern ist wohl lediglich als Höflichkeit gegenüber dem Reichsoberhaupt zu sehen. Vgl. Brecht, Luther III, 222–228. Dieweil aber nicht allein inn den Oberlendern Das heutige Südwestdeutschland. fast alle alte
gebreuch abgethan vnd, wie jederman klaget, grosse ergerliche vnd sched
liche vnordnung (woͤllen der Lehr geschweigen) alda gewesen vnd sie Doc
torem Martinum vnd diese Kirchen von wegen der alten vntadelbaren Cere
monien fuͤr Bepsttisch gescholten Gerade in der Auseinandersetzung um die Abendmahlslehre galt Luther mit seinem Festhalten an der realen Gegenwart von Christi Leib und Blut unter den Gestalten von Brot und Wein den Schweizer und oberdeutschen Reformatoren als zu sehr der altgläubigen Lehre verhaftet. Vgl. Brecht, Luther II, 286–324; Joachim Staedtke, Art. Abendmahl III/3: Reformationszeit, in: TRE 1 (1977), 106–122. vnd durch allerley Practicken Betrug, Hinterlist. Vgl. Art. Praktik, in: DWb 13, 2053. jmmer
darauff gearbeitet, jhre vnordnung in diese Lande zu schieben, das mehr vnd
mehr inn diesen Kirchen abgebracht werden moͤchte vnd dennoch hin vnd wider sieder seit der. der Confession Der Confessio Augustana. vnd gepflogenen Handlungen Vermutlich meint Pfeffinger damit die Verhandlungen, die 1536 zur Wittenberger Konkordie führten. Vgl. dazu Thomas Kaufmann, Art. Wittenberger Konkordie, in: TRE 36 (2004), 243–251. allerley
eintzelen gefallen vnnd etzliche Pfarrher jhres gut duͤnckens heute dis, mor
gen ein anders abbracht. geändert, abgeschaft. Vgl. Art. abbringen, in: DWb 1, 16. Derhalben zwischen den benachbarten Pfarherren

vnd Pfarrleuten, Edel vnd vnedel, allerley Disputation fuͤrgefallen vnd man
cherley klagen fuͤr die Fuͤrsten gebracht, auch vonn der Landtschafft
auff vielen Landtagen vmb einsehung vnd vergleichung angesucht, damit
solche vielfeltige vngleicheit furder ferner, in Zukunft. Vgl. Art. forder, in: DWb 3, 1889. abgewandt werden moͤchte. Vgl. Gemeiner Bericht der visitatorn an die pfarrer und dorfschaften in unsers g.h. herzog Heinrichs zu sachsen etc. lande und fürstenthumb. 11. Oktober 1540, in: EKO I, 284–286, bes. 286; auch gegenüber Luther äußerten sich Superintendenten des Herzogtums besorgt über die Uneinheitlichkeiten. Luther beruhigte sie jedoch, indem er die Bedeutung der Übereinstimmung in der Lehre als entscheidend, die Gleichheit der Zeremonien als weniger wichtig beurteilte. Vgl. Brecht, Luther III, 290. Derhal
ben auff Fuͤrstlichen befelch damals etlicher zusammenkunfft der Theologen
vnd Superattendenten des theils geschehen vnd gerathschlaget, wie in der
Lehr vnd Ceremonien besserliche gleicheit moͤchte gehalten werden. Um eine Einheit in den Zeremonien zu erlangen und eine Kirchenordnung zu erstellen, berief Herzog Moritz für den 13. Februar 1544, der sogenannten Lätarekonferenz, die Superintendenten des Herzogtums nach Leipzig, um Vorschläge zu erarbeiten. Im Oktober 1544 wurde außerdem mit dem Koadjutor des Stifts Merseburg, Georg von Anhalt, in Leipzig über eine Vereinheitlichung der Gebräuche und eine verbesserte Kirchenzucht verhandelt. Um für das Bistum MerseburgMerseburg und das Herzogtum Sachsen zu Vereinheitlichungen zu gelangen, fand im November / Dezember 1544 eine Konferenz in Zella und im August 1545 ein Verhandlungstag in Leipzig statt. Vgl. Wartenberg, Landesherrschaft und Reformation, 204–212; Sehling, Kirchengesetzgebung, 1–82; EKO I, 297–305. Vnd
wiewol es niemals in der Kirchen gewesen, noch nimmermehr geschehen
koͤnne, das die eusserlichen Ritus vnd Ceremonien durchaus solten einerley
Form sein, so ist doch nuͤtzlich bewogen, das gleichwol inn diesen Fuͤrsten
thumben vnd benachbarten Landen in fuͤrnembsten Stuͤcken vnd sonderlich
in handlung der hochwirdigen Sacrament moͤgliche gleichfoͤrmigkeit mit
aller Grauitet, Würde. Vgl. Art. Gravität, in: DWb 8, 2237f. Reuerentz Ehrfurcht. Vgl. Art Reverenz, in: DWb 14, 851. vnd Andacht erhalten wuͤrde. Vnd ist dazumal
ein vnterricht ge-stellet vnd beschlossen, Im Jahr 1545 wurden Ordnungen für das Konsistorium, über Eheangelegenheiten und für die Kirche im Herzogtum allgemein erstellt. Vgl. EKO I, 291–305. welchen alle Superatten
denten jren befolhenen anbefohlenen. Vgl. Art. befehlen, in: DWb 1, 1253f. Pfarrherren inn Synodis fuͤrhalten sollen, wie der
noch fuͤr handen, darinnen sie erinnert der reinen Lehr, so inn Augspurgi
scher Confession begriffen, vnd was fuͤr vngeschickte vnd ergerliche Reden
zu meiden. Jtem, dieweil zum oͤfftermal allerley vnrichtigkeit offt bey hand
lung der Sacrament, Ehestandt, Begrebnus vnd anderen Kirchenemptern fuͤr
fallen, darinnen sich die gemeinen Pfarrherren nicht alle zeit zu richten wis
sen, jst darinnen auch auff solche felle, auff gemein bedencken, vndterricht
gethan. Darneben von Christlichem wandel der Priester versehung gesche
hen. Hierbey auch verordnet vonn den Kirchenkleidungen inn Predigten vnd
Kirchen ampten, wie an vielen orten im gebrauch geblieben, jn den anderen
Kirchen da es gefallen, widerumb zu mehrer gleicheit vnd aus anderen be-
wegenden anderen zu erwägenden. Vgl. Art. bewegen, in: DWb 1, 1769. vrsachen zu gebrauchen, mit genugsamer vorbehaltung

Christlicher Freiheit inn den vnd anderen Mitteldingen.  Zu den von den herzoglichen Theologen ausgearbeiteten Vorschlägen zur Vereinheitlichung der Gebräuche vgl. Wartenberg, Landesherrschaft und Reformation, 204–212. Vnd dieses alles
ist zuuorn Doctor Martino zu Judicieren zugeschicket, welches er jme gefal
len lassen, als sein Handschrifft ausweiset, der warhafftige Copey folget:
Gratiam et Pacem in Domino. Legi, illustrissime Princeps, idem Reueren
dissime Presul, libellum ad me missum, et legi cum magna uoluptate, omnia
mihi uehementer placent, et benedico Domino, qui cepit opus hoc bonum in
T. Cels. oroque ut augeat et multiplicet benedictionis suae tam salutare initi
um. Amen etc. Datum die S. Magdalenae. M. D. XLV. 22. Juli 1545. Cels. T. deditus.
D. Martinus Lutherus. Martin Luther an Fürst Georg III. von Anhalt. 22. Juli 1545, in: WA.B 11, 145–147, bes. 145.



Vnd hat dise meinung auch an etliche Superattenden-ten, die jnen
hierinnen befragt geschriben, Vgl. Martin Luther an Kaspar Zeuner. 9. Februar 1543, in: WA.B 10, 259f; Martin Luther an Anton Lauterbach. 2. April 1543, in: WA.B 10, 283f; Martin Luther an Anton Lauterbach. 19. Oktober 1545, in: WA.B 11, 199f. vnd ist letzlich zu Leipzigk, inn ehrlicher ansehnlicher. Vgl. Art. ehrlich, in: DWb 3, 69f.
anzal Theologen vnd Superattendenten, darauff geschlossen, angenommen
vnd aller Namen, so dabey gewesen, subscribiert. Damit ist wohl die Zusammenkunft der Theologen, Leipziger Universitätsprofessoren und herzoglichen Räte vom 24. August 1545 gemeint. Eine neue Agende kam hier jedoch nicht zustande, auch wenn sich die Teilnehmer weitestgehend einigen konnten. Pfeffinger hatte an dieser Tagung als Vertreter der Universität selbst teilgenommen. Vgl. Wartenberg, Landesherrschaft und Reformation, 208. Vnd wolte Gott, das es
dazumal damals. Vgl. Art. dazumal, in: DWb 2, 876. ins werck gebracht, were viel vnrichtigkeit vnd jetziger zeit vn
noͤtiges Disputierens abgeschnitten. Es haben aber vnsere Suͤnde vnd die fuͤr
gefallene erschreckliche Kriege Der Krieg gegen Herzog Heinrich von Braunschweig-Wolfenbüttel (1545) und der Schmalkaldische Krieg (1546/47). Vgl. Ißleib, Der braunschweigische Krieg; ders., Moritz und der braunschweigische Handel; Held, Mühlberg/Elbe. solches verhindert. Aus deme zu sehen,
das dise Rathschlege vnd Beschlies Beschlüsse. nicht newe sein, sondern aus bewegli
chen bedenkenswerten. Vgl. Art. beweglich, in: DWb 1, 1774. vrsachen hiebeuor hergeflossen.



Folget nun die Handlunge nach dem Kriege:



Vnd wie nach verenderung der Lande Nach dem Schmalkaldischen Krieg wurden Gebietsteile, vor allem der Kurkreis Wittenberg, dem ernestinischen Kurfürstentum Sachsen entzogen und dem albertinischen Herzogtum Sachsen zugeschlagen, das damit zum Kurfürstentum erhoben wurde. Vgl. dazu und den damit verbundenen innerwettinischen Streitigkeiten Wartenberg, Innerwettinisches Verhältnis; Bünz, Niederlage. zu Leipzig ein Landtag Anno M. D.
Xlvij. gehal-ten Juli 1547. Vgl. PKMS 3, 30–32; Ißleib, Moritz von Sachsen, 375–383. vnd durch jetzigen Churfuͤrsten, Hertzog Moritzen

etc., die Vniuersiteten wider auffzurichten beschaffet, auch aller vnwille
gegen etlichen Pfarrhern, so sich vergriffen, die sich falsch verhalten hatten. Vgl. Art. vergreifen, in: DWb 25, 489. genediglich erlassen Während des Schmalkaldischen Krieges hatten einige Theologen ausdrücklich gegen die Politik von Herzog Moritz gepredigt. Nicht allen wurde ihr Engagement zugunsten des Ernestiners vom neuen Kurfürsten sofort im Jahr 1547 verziehen. Justus Jonas durfte erst 1548 zurückkehren, nachdem Melanchthon und Georg von Anhalt mehrfach bei Moritz, Christoph von Carlowitz und Ludwig Fachs für ihn vorgesprochen hatten. Vgl. Scheible, Melanchthon und Jonas, 81f; Scheible, Melanchthon, 176–182. vnd
die Gelerten vnd Superattendenten, so in grosser anzal dahin beschriben schriftlich eingeladen, vorgeladen. Vgl. Götze, 29.
gewest, sie bey Christlicher Lehre genediglich zu schuͤtzen vertroͤstet, Die anwesenden Wittenberger Professoren reichten eine Denkschrift ein, in der sie sich für die kurfürstlichen Zusagen bedankten und sich zu der Lehre, wie sie in der Confessio Augustana niedergelegt war, bekannten. Moritz legte die Schrift dann den Ständen vor. Vgl. Scheible, Melanchthon, 179f; Theologen an Kurfürst Moritz. 19. Juli 1547, in: PKMS 3, Nr. 697, S. 489; Kurfürst Moritz an die Stände, in: ebd. Nr. 699, S. 491f. jst
daselbst von obbemelter vergleichung abermals gehandelt vnd gedachter
vnterricht verlesen Die Theologen bezogen sich in dem vom Kurfürsten geforderten Gutachten ausdrücklich auf die Ausarbeitungen aus den Jahren 1544/45. Vgl. Ißleib, Moritz von Sachsen, 382. vnd von andern Herrn Theologen aus der Chur vnd
anderen Landen, so hiebeuor bey den hendelen nicht gewesen, Da es sich um einen allgemeinen Landtag handelte, waren hier freilich deutlich mehr Personen und andere Personenkreise mitbeteiligt als bei den Versammlungen 1544/45. Moritz legte den Ständen die Denkschrift der Theologen ausdrücklich zur Begutachtung vor. Vgl. Ißleib, Moritz von Sachsen, 375–383; Kurfürst Moritz an die Stände. Mitte Juli 1547, in: PKMS 3, Nr. 699, S. 491f; Antwort der Landschaft auf die Artikel der Theologen. Nach dem 19. Juli 1547, in: ebd. Nr. 703, S. 495f. abermals
vbersehen vnd approbieret. Aber die volziehung ist bis zu endschafft des vor
stehenden Reichstages angestellet aufgeschoben, ausgesetzt. Vgl. Art. anstellen, in: DWb 1, 483f. worden. Dieses Verhalten korrespondiert mit der kurfürstlichen Haltung auf dem Augsburger Reichstag, wo Moritz erklärte, ohne Wissen seiner Landstände in Religionsfragen nichts Endgültiges beschließen zu können. Die Strategie des Zeitgewinnens wird durch das Verhalten auf dem Landtag komplettiert. Vgl. Moritz, Interim und Apokalypse, 113–121, 138; Ißleib, Moritz von Sachsen, 394–406.



Weil aber Key. May. je vnd allwege auff ein vergleichung gearbeitet vnd
auff demselbigen Reichstage die handlung fuͤrgefallen, wie man bis zu oͤrte
rung der Religion sache in eusserlichen frieden bey einander sitzen
moͤchte, des auch etliche leidliche mittel im fuͤrschlage gewesen, so seind
doch darneben anderer bedencken mit eingefallen, als das one einer leid
lichen vergleichung in der Religion der eusserliche Friede nicht wol bestehen

moͤchte.  Zu den Verhandlungen auf dem Reichstag und der Arbeit der kaiserlichen Kommission an einem Religionsgesetz sowie der Erstellung des Augsburger Interims vgl. DRTA.JR XVIII,2; Rabe, Reichsbund; Ders., Entstehung des Augsburger Interims; Ders., Interimspolitik Karls V., in: Schorn-Schütte, passim; Moritz, Interim und Apokalypse, 109–148. Vnd ist von etlichen (wie denn wisslich) Pfeffinger meint hier wohl die Autoren des Augsburger Interims: Julius von Pflug, Michael Helding und Johann Agricola. ein Form solcher ver
gleichung gestellet, dieselbige Key. May. als ein mittel, darmit man friedlich
bis auff oͤrterung eines Concilij beieinander sitzen moͤchte, daher es den
Namen Jnterim bekommen, fuͤrgetragen. Vgl. die Edition des Augsburger Interims von Mehlhausen. Vnd weil Key. May. berichtet,
als das es allenthalben annemlich, ist es publicieret. Vgl. die Verlesung der Proposition des Interims vor den Reichsständen am 15. Mai 1548 in palatio imperatoris. DRTA.JR XVIII,2, 1799–1802. Darzu denn Key.
May. fuͤrnemlich bewoͤgen, weil sie die grosse vnordnung zu Augspurg Die Spaltung des Reichs in verschiedene Religionsparteien wird dem Kaiser in der Reichsstadt Augsburg, in der die unterschiedlichen reformatorischen Strömungen und auch die Altgläubigen, gerade mit dem Bischof von Augsburg, noch Rückhalt besaßen, besonders deutlich geworden sein. Zur Einführung der Reformation in Augsburg vgl. Roth, Augsburgs Reformationsgeschichte 2, bes. 175–213.
gesehen vnd fuͤrgefallene vngleicheit hin vnd wider vermerckt, in zuuersicht,
das durch solch mittel dem allen solte abgeholffen sein, wiewol es der mas
sen, wie es gemeint, nicht gerathen.



Nach dem aber der Churfuͤrste, Hertzog Moritz, in so hoher wichtiger
sachen an ohne. vorgehenden Rath vnd bewust der Landtschafft nichts schlies
sen moͤgen Zum kurfürstlichen Verhalten auf dem Reichstag vgl. DRTA.JR XVIII,2, Nr. 193f, S. 1803–1812; Moritz, Interim und Apokalypse, 113–121; Ißleib, Moritz von Sachsen, 394–406. vnd bemelten erwähnten. Rathschlag, so das Jnterim vnd Keiserliche
Declaration genant, den Theologis vnd Landstenden zu Meissen Nachdem Moritz Ende März 1548 das Augsburger Interim allein Melanchthon zur Begutachtung vorgelegt hatte, ließ er es im April von einer Theologenkommission beraten, der auch Pfeffinger angehörte. Um sein Versprechen, nichts ohne Wissen der Stände vorzunehmen, einzuhalten, berief der Kurfürst im Juli 1548 dann einen Landtagsausschuss ein, um über das kaiserliche Religionsgesetz zu verhandeln. Vgl. unsere Ausgabe Bd. 1, Nr. 1, S. 43–45; Ißleib, Moritz von Sachsen, 399–402 fuͤrgehal
ten, mit genedigem begeren, das man der Key. May. in allen, so mit jchte, so nur irgendmöglich. Vgl. Art. ichtes/ichts, in: DWb10, 2035f.
one verletzung Gottes Wort vnd guter gewissen geschehen moͤcht, zu erhal
tung Friedens vnd einigkeit vnd abwendung allerley gefahr, zu gehorsamen
vnd zu verfolgen nicht weigern wolten. Was aber Goͤttlichem Wort nicht
gemes, das solches die Theologen anzeigen solten, denn der Churfuͤrst jnen nichts, was wider Gott, sich einlassen wolte etc. Rede von Kurfürst Moritz vor dem Landtagsausschuss zu Meißen. 2. Juli 1548, in: PKMS 4, Nr. 33, S. 73f. So denn an dieser sachen
am hoͤchsten gelegen, Gottes ehre, der Seelen heil vnd Seligkeit, auch zeitli
chen frie-de vnd wolfart, Landt vnd Leute betreffen thut, haben die
Theologen mit anruͤffung Goͤttlicher genaden, die selben Schrifften fleissig
erwogen vnd vnterschiedlich, was recht, auch die mengel, so mit gutem

Gewissen nicht zu uerantworten, von Artickeln zu Artickeln, schuldigen
pflichten nach, mit gebuͤrlicher demut vnd messigkeit, Bescheidenheit, Gehorsamkeit. Vgl. Art. Mäszigkeit, in: DWb 12, 1745f. Christlich einfel
tig redlich. Vgl. Art. einfältig, in: DWb 3, 173f. vnd trewlich angezeiget. Vgl. Iudicium V. de libro Interim, in: CR 7, Nr. 4286, Sp. 12–45.



Zu forderst die Hauptpunct betreffendt, als die Justification, Kirchengewalt,
Sacramenta, Messe, Canonem, der Heiligen Anruffung, Todten begengnus, Begräbnis, Seelmesse. Vgl. Art. begängnis, in: DWb 1, 1278.
Consecration vnd Weihung der Creaturen vnd andere Ceremonien, da wis
sentlich nichts vnterlassen, das zu abwendung vnreiner Lehr oder der Miss
breuche von noͤtten, Ebd. wie das die hendel ausweisen vnd zum teil, wiewol
one jre beschaffung, ohne ihr Zutun. Vgl. Art. beschaffen, in: DWb 1, 1543f. in Druck gekommen. Vgl. Melanchthons Gutachten vom 16. Juni 1548, unsere Ausgabe Bd. 1: Reaktionen auf das Augsburger Interim, Nr. 1, S. 59–75. Darneben aber haben auch
die Theologi vnnoͤtige Stuͤcke nicht streit-ten, noch die sache ver
bittern oder weitleufftiger machen, sondern viel mehr, wie sichs gebuͤret,
was zu leidlicher einigkeit foͤrderlich sein koͤnte, gern Rathen vnd helffen, ja
zum wenigsten hierzu den weg weisen wollen, weil sie inn dem allen bey
jren pflichten ersucht. Vnd haben alle wege, was die Mittelding belanget,
vorige zimliche ordentliche, begründete. Vgl. Art. ziemlich, in: DWb 31, 1120f. erbieten mit gebuͤrlicher masse in gebührendem Rahmen. Vgl. Art. Masz, in: DWb 12, 1726f. in genere vernewert,
wie sichs auch nicht anders gezimmet, gebührt, gehört. Vgl. Art. ziemen, in: DWb 31, 1103. noch mit gutem Gewissen zu ver
antworten, vnd was wäre. Vgl. Götze, 223. des anders geschehen, were den vorigen erbietungen
inn der Confession, Apologia vnd anderen Schriefften vnd Hendelen stracks strikt. Vgl. Art. stracks, in: DWb 19, 602. zuwider gewesen.



Darauff denn vom Churfuͤrsten vnd Rethen notduͤrfftig zu sein bedacht, das
mit den Bischoffen des Landes von den mengelen vnterrede gehalten wuͤrde,
ob denen vnd den Mitteldingen mit Goͤttlicher huͤlffe abzuhelffen vnd Christ
liche masse zu treffen were. Während der Überlegungen auf kurfürstlicher Seite, wie auf die kaiserliche Forderung nach Einführung des Augsburger Interims am besten zu antworten sei, wurden Verhandlungen mit den Bischöfen von Meißen und Naumburg vorgeschlagen, um ein gemeinsames Schreiben an den Kaiser zu verfassen. Georg von Anhalt wurde von Moritz instruiert, ein Vorgespräch mit dem Bischof von Naumburg, Julius von Pflug, über die Mängel des Augsburger Interims zu führen. Vgl. Ißleib, Das Interim in Sachsen, 537. Vnd wiewol die Theologi wol be
dacht, das bey denen, so der Hendel gelegenheit nicht wuͤsten, (wie denn
solche Rathschlege jederman zu eroͤffnen sich nicht gebuͤret) diese vnter
handlung mit den Bischoffen jnen zum ergsten wolt gedeuttet werden, so
haben sie doch mit fuge Angemessenheit. Vgl. Art. Fug, in: DWb 4, 372f. vnd billigkeit Gerechtigkeit. Vgl. Art. Billigkeit, in: DWb 2, 29. des sich nicht gewust zu eusse
ren. wussten dies nicht zu vermeiden. Vgl. Art. äuszern, in: DWb 1, 1036f. Denn so der heilige Petrus lehret j. Petri iij., Vgl. I Petr 3,15. das wir bereit sein
sollen, einem jedern, so vonn vns grundt einen Beleg, eine Begründung. Vgl. Art. Grund, in: DWb 9, 704f. fordert, vnser hoffnung, die in
vns ist, rechenschafft zu geben, wie hette vns gebuͤren woͤllen, vns zu wei
gern von den Hauptsachen vnser Christlichen bekentnus mit den zu conferie
ren, so in Ordinaria potestate sitzen, so man doch sonst hiebeuor mancherley
Colloquia mit den Aduersarijs uiuente & probante D[oktor] Luthero gehal
ten. Beispielsweise die Religionsgespräche 1540/41 und 1546. Vgl. dazu Irene Dingel, Art. Religionsgespräche IV. Altgläubig – protestantisch und innerprotestantisch, in: TRE 28 (1997), 654–681; Vogel, Religionsgespräch 1546. Als auch gleicher gestalt zu Augustini zeitten in den fuͤrgefallenen
Jrrthumben geschehen, In die Auseinandersetzungen um den Pelagianismus, den Donatismus und den Manichäismus griff Augustin mit zahlreichen Schriften ein. Nicht zuletzt durch seine Wirksamkeit wurden die Lehren auf Synoden und Konzilien sowie durch kaiserliches Gesetz verurteilt. Vgl. Alfred Schindler, Art. Augustin/Augustinismus I: Augustin, in: TRE 4 (1979), 646–698; Ekkehard Mühlenberg, Art. Augustin, in: RGG4 1 (1998), 959–967. sonderlich so es vonn der Obrigkeit auffs hoͤchste
gesucht, ob vielleicht der Allmechtige, barmhertzige Gott, zu erhal
tung seines heilsamen Wortes, Genade verleihen wolte, etwas nuͤtzliches
auszurichten, wie denn das Goͤttliche Wort, als der Prophet Esaias am lv.
Capittel sagt, nicht vergeblich abgehet ausgesandt wird. Vgl. Art. abgehen, in: DWb 1, 45f. vnd, Gott lob, durch die vnd
andere Handlung gewircket, das es noch wie jetzund stehet, das der All
mechtige Gott furder mit Genaden verleihe.



Vnd dieweil der fuͤrnembste mangel am Artickel der Justification gehafftet,
hat man sich gleichwol mit jnen vonn einer Form, so zuuor zu Meissen
gestellet vnd durch Doctor Caspar Creutziger seliger hand geschrieben, Am 23. August 1548 fanden die Verhandlungen mit den Bischöfen von Meißen und NaumburgNaumburg in Pegau statt, zu denen Kurfürst Moritz neben Georg von Anhalt und Melanchthon noch Caspar Cruciger sandte. Da Cruciger jedoch erkrankte, reiste offenbar Paul Eber an Melanchthons Seite nach Pegau. Zuvor war Cruciger jedoch an der Abfassung verschiedener Gutachten zum Augsburger Interim maßgeblich mitbeteiligt gewesen. Welchen Anteil er daran aber genau besaß, welche Passagen auf ihn zurückgehen, ist nicht mehr im Einzelnen verifizierbar. Allerdings bildete das Meißner Gutachten der Wittenberger Theologen vom 6. Juli 1548 ohnehin nicht die Vorlage für die Pegauer Verhandlungen, sondern eine besondere, offenbar von Melanchthon allein verfasste Schrift vom 8. Juli 1548. Weiter unten beschreibt Pfeffinger dann auch, Cruciger habe den Rechtfertigungsartikel aus dem Gutachten abgeschrieben, weil er ihm so gut gefallen habe. Allerdings ist eine Schrift Crucigers im Jahr 1549 zum Rechtfertigungsartikel erschienen, wie er bei den Verhandlungen von Meißen ausgelegt worden sei. Vgl. Der Artickel wie || man vergebung der || sunden bey Gott || erlangt vnd gerecht weret || gestellet zu Meissen durch || Doctor Caspar Cruͤtziger vnd an= || dere die reine Christliche lehr || bekennen / vnd die zeit || dabey geve= || sen.|| [Wittenberg: Georg Rhaus Erben 1549] (VD 16 C 5839); vgl. CR 7, Nr. 4290, Sp. 48–60; die Einleitung zu Melanchthons Bedenken, unsere Ausgabe Band 1, Nr. 1, S. 43–51; Ißleib I, S. 539, Anm. 16; s.u. H 6r.

vnserer Christlichen Lehre inn alle wege gemes verglichen, Die kurfürstlichen Theologen übergaben den Bischöfen bei ihrer Zusammenkunft ein Verzeichnis der zu behandelnden Artikel. Schon in der besonders heiklen Frage der Rechtfertigung, konnten sich beide Seiten dann aber nur mit Hilfe der kurfürstlichen Räte dahingehend einigen, dass die von den Theologen und den Bischöfen vorgetragenen Inhalte nebeneinander stehengelassen wurden. Vgl. CR 7, Nr. 4290, Sp. 48–64; Nr. 4332–4334, Sp. 117–122; PKMS 4, Nr. 74, S. 115–122; Ißleib, Das Interim in Sachsen, 539–543. die, Gott lob,
nicht zu tadeln one wer, aus neid zu Calumnijren zu bemäkeln, übertrieben zu kritisieren. Vgl. Art. calumnior, in: Georges I, 939f. mehr denn zur Warheit
lust hette. Die andern Artickel aber sein dazumal auff weitere berathschlag
ung geschoben. Melanchthon kritisierte das Vorgehen in dem Rechtfertigungsartikel und bewies, dass die von den Theologen eingebrachten Formulierungen denen der Bischöfe widersprachen. Die kurfürstlichen Räte waren verärgert über dieses Verhalten Melanchthons und die Bischöfe brachen daraufhin jede weitere Verhandlung ab. Vgl. Ißleib, Das Interim in Sachsen, 542. Es haben aber als baldt etliche vnter vnbekandten
Namen Buͤchlein lassen ausgehen vnd von diesen Hendelen viel anders, denn
es an jhm selbest, als die nichts gruͤndtlichs vnd gewisses daruon gewust,
geschrieben, vnd also dis schedliche, vnnoͤttige gesperre Gezetere. Vgl. Art. Gesperre, in: DWb 5, 4150. angefangen vnd
zu vnnoͤtigen Spaltungen vrsach gegeben. Flacius bezeichnete diese Darstellung als Lüge, da kurz nach dem Tag von Meißen (Juli 1548) keine Schrift über die Mitteldinge publiziert worden sei. Erst einige Monate später, kurz vor dem Tag zu Altzella (November 1548), habe er anderthalb bogen lassen ausgehen. Vgl. Gruͤndliche verle= || gung aller Sophisterey / so Juncker || Jssleb / D. Jnterim / Morus / Pfeffinger / D. || Geitz in seinem gruͤndlichen bericht vnd jhre gesel= || len / die andere Adiaphoristen / das Leipsische || Jnterim zu beschoͤnen / gebrauchen.|| Durch Matth. Fla. Illyricum. || ... || [ MagdeburgMagdeburg : Christian Rödinger d. Ä. 1551] (VD 16 F 1410), C 4v–D 1r; damit meint Flacius seine, unter dem Pseudonym Johannes Hermannus erschienene Schrift. Vgl. Das man in diesen || geschwinden leufften / dem Teuffel || vnd Antichrist zugefallen / nichts || in den Kirchen Gottes vor= || endern soll.|| Durch || Johannem Hermannum. || ... || [Magdeburg: Michael Lotther 1548] (VD 16 H 2352); vgl. zu den unter Pseudonym erschienen Schriften gegen das Augsburger Interim Band 1 unserer Ausgabe.



Es seind aber darauff mehr zusammenkunffte auff erforderung der Oberkeit
vonn wegen der hochwichtigkeit der sachen gehalten vnd allerley vnterrede
geschehen, Vor dem Leipziger Landtag im Dezember 1548 fanden noch Verhandlungen in Torgau und Altzella im Oktober und November 1548 statt. Vgl. PKMS 4, Nr. 127–129, S. 167–169; Nr. 174–176, S. 220–223; Nr. 179f, S. 224f; CR 7, Nr. 4389f, Sp. 174–182; Nr. 4404–4409, Sp. 198–221; Sehling, Kirchengesetzgebung, 91–95; Ißleib, Das Interim in Sachsen, 550–557. vnd ist aller Rathschlag da hin gerichtet vnd zum hoͤchsten
darauff gestellet worden, wie auch hie beuor offtmals gleicher gestalt Deli
berationes Überlegungen, Beratungen. Vgl. Art deliberatio, in: Georges I, 2012. (als oben beruͤrt) gehalten, das die Theologen vnd Superatten
denten (hindan gesatzt aller Affect) anzeigen wolten: auff welchen Ar
tickelen mann stracks verharren muͤste, darumb man Leib, Leben, Land vnd
Leute wagen vnd Extrema vnd eusserste not ertragen solte vnd sie
selber alles drumb leiden wollten, jn welchen, auch ohne verletzung der
Warheit vnd gutes Gewissen, zu weichen etc., vnd welches die mitteldinge
weren, die man vmb Friedens vnd eusserlicher vergleichung willen tragen
vnd dulden moͤchte, als man sich des allwege erbotten, denn vnser Herr, der
Churfuͤrst, vnd die Landschafft weren begirig, sich der Regel vnsers lieben

Herren Jhesu Christi zu uerhalten: Gebt dem Keiser was des Keisers ist vnd
gebt Gotte was Gottes ist, Vgl. Mt 22,21; Mk 12,16; Lk 20,25. vnd daruͤber zu leiden, was Gottes wille were.
Wolten widerumb auch nicht gerne ohne genugsame vrsachen vnd noth die
armen Leute inn gefahr Leibs vnd Guts setzen, oder in einigem gegen der
Key. May. als vngehorsame vermerckt, sondern viel mehr inn allem gebuͤrli
chem Gehorsam befunden werden, wie denn dieses mit allerley vmb
stenden auffs hoͤchste angezogen. besonders dringlich angeführt, zur Sprache gebracht wurde. Vgl. Götze, 12; Pfeffinger referiert hier anscheinend den Vortrag der kurfürstlichen Räte vor den Verhandlungen von Torgau vom 18. Oktober 1548. Vgl. dazu PKMS 4, Nr. 128, S. 167f; Ißleib, Das Interim in Sachsen, 551f. Solche ernste erinnerung, zum oͤfftern
mal die mehrmalig. Vgl. Art. oftmal, in: DWb 13, 1196f. geschehen, haben die Theologi vnd verschriebene herbeizitierten. Vgl. Art. verschreiben, in: DWb 25, 1155f. Superattenden
tes, wie nicht vnbillich, fast sehr. Vgl. Götze, 73. zu gemuͤte gefuͤret vnd vonn diesem Handel
mehr denn einen tag mit hoͤchster sorgfeltigkeit gerathschlaget Zum nachfolgenden vgl. die Gutachten und Schreiben der Theologen an die kurfürstlichen Räte von Torgau und Altzella. PKMS 4, Nr. 129, S. 168; Nr. 175f, S. 221–223; Nr. 180, S. 225; CR 7, Nr. 4389f, 174–182; Nr. 4404, Sp. 198–207; Nr. 4406, Sp. 209–212; Nr. 4408f, Sp. 214–221. vnd durch
Goͤttliche huͤlffe alles fleissig erwogen, hetten auch wol leiden moͤgen, das
jhrer mehr darzu gezogen, herangezogen. auch die darbey gewesen, die sich dieser Hen
del so hoch vber sie beschweren. Vnd wie sie denn aus Goͤttlicher Schriefft
sich wol erinnert, das Key. May. vnd der Obrigkeit aller schuldiger Gehor
sam gebuͤret, Vgl. Röm 13,1; I Petr 2,13f. den zu leisten willig, auch andere darzu zu uermanen vnd
anzuhalten schuldig, vnd solt ferne von jnen sein, das sie zu einigem irgendeinem. Vgl. Götze, 61. vnge
horsam vrsach geben wolten, viel weniger schuld daran haben, das die Chur
vnd Fuͤrsten vnd jre Land vnd Leute inn einigen nachtheil oder gefahr
vber vnnoͤttigen sachen gefuͤret werden solten, wolten viel lieber aus dem
Lande oder todt sein, denn das jhnen das mit Warheit moͤchte zugemessen zugeschrieben. Vgl. Art. zumessen, in: DWb 32, 538f.
werden. Darneben sie als Menschen sich schuldig erkennen, fuͤr sich, jr
selbst liebe Weiber vnd Kinder, sorgfeltig fürsorgend. Vgl. Art. sorgfältig, in: DWb 16, 1795. zu sein, das sie die mutwillig, absichtlich. Vgl. Götze, 164.
mit versuchung Gottes, ohne noth, nicht inn Ellend in die Fremde, in die Verbannung. Vgl. Art. Elend, in: DWb 3, 406f. stossen solten. Darge
gen aber erkenneten sie viel mehr, das sie diesem allem die hoͤchste Goͤtt
liche Mayestet, derselben Ehre, der Leute vnd jrer selbst Seelen Seligkeit vn
uergleichlich vorziehen solten vnd wolten. Darumb sie auch ohne Tergiuer
sation Weigerung, Ausflucht. Vgl. Art. tergiversatio, in: Georges II, 3072. oder abschewe jre meinunge vnnd was sie aus Goͤttlicher Schrifft
verstunden, das man mit gutem Gewissen nicht annemen oder darinne ver
willigen koͤnte, (wie hiebeuor) weitter nicht verhalten, doch in deme nie
mands was er thun wolte mass ge-geben, allein was jre pflicht erfor
dert angezeiget etc., vnd meniglich jeden. Vgl. Art. männiglich, in: DWb 12, 1591f. selbest in die Schrifft vnd zu seinem
eignen Gewissen geweiset haben wolten.



So viel aber die Adiaphora vnnd Mitteldinge belanget, jst auch genugsam
bedacht vnd erinnert, das es nicht rathsam, hierinne vielfeltige Ordnung zu
machen, vnd das solches leichtlich wider zu Missbrauch gerathen moͤchte,
sonderlich aber wo die gefallen wo Gebräuche bereits abgeschafft worden sind, im Sinne des fallen lassens Vgl. Art. fallen, in: DWb 3, 1284. vnd ob sie gleich wider Gottes Wort nicht
sein, so wuͤrde doch die auffzurichten jetziger zeit in dieser geschwinden, plötzlichen. Vgl. Art. geschwind, in: DWb 5, 3994f.
vorstehenden Handlung, auch mit der geringesten enderung, Disputation
erreget werden. Vnd da die etliche wider anzunemen sich widerten, sich sträubten. Vgl. Götze, 229. das
daraus zwispalt vnd ergernus entstehen wuͤrde etc., (Nota. Es ist alles mit fleis bewogen.) wie es denn dazumal
bereit etliche in Priuat Schrifften, doch in frembden gedichten Namen be
gunten begannen. anzufechten. Vgl. unsere Ausgabe Bd. 1. Hiergegen widerumb ist zum hoͤch-sten be
wogen, was man sich des fals zuuor vnd in Confessione Augustana vnd inn
Apologia vnd in allen Handlungen vnd Schrifften erbotten, vnd da man deme
widerkommen und wenn man dem entgegen handeln sollte solte, das es bey vielen zur grossen halstarrigkeit vnd alle
erbietung Anerbieten, Zugeständnisse. Vgl. Art Erbietung, in: DWb 3, 725. als auff einen schein gethan gedeutet wolten werden, das man
sich auch des im geringsten nicht wolte erzeigen, daran viel von frembden
Nationen sich ergern vnd die vielleicht sich moͤchten mit der zeit vnserer
Lehre bessern, sich unserer Lehre annähern, unsere Lehre annehmen. Vgl. Art. bessern, in: DWb 1, 1648. doch durch vnser vngleicheit vnd hartsinnigkeit so viel
mehr abschewch so viel mehr unsere Lehre verabscheuend. Vgl. Art. abscheuig, in: DWb 1, 98. gemacht, vnd moͤchte auch denn so viel mehr vrsach in
dise Kirchen weitter zu dringen auf uns weiter einwirken, auf uns eindringen. Vgl. Art. dringen, in: DWb 2, 1415f. genomen werden, das vielleicht wol ver
bliebe, unterbliebe. Vgl. Art. verbleiben, in: DWb 25, 135. da man spuͤrete vnser gutwilligkeit inn moͤglichen vnd zimlichen dingen
vnd sehen, wie Paulus von den Collossern sagt (Colos. ij.) vnser
gute vnd eintrechtige Ordnung neben dem festen Glauben an vnseren Herrn
Jhesum Christum, wie er auch die Corinther vermanet j. Cor. am
xiiij., Vgl. I Kor 14,40 das sie alles ordentlich, ehrlich vnd zierlich halten sollen inn der
Kirchen.



Nun hette es gleichwol mit den Adiaphoris die meinung, das dieselben,
dauon jetzo gehandlet, fast albereit inn vielen Kirchen dieser Lande, da die
reine Lehre vnd die Sacramenta nach Christi vnsers Herren einsatzung, Gott
lob, gehalten, im gebrauch weren, vnd zum theil nie gefallen. Jedoch weren

auch in etzlichen, jedoch wenig Kirchen, gefallen vnd vngleicheit vnd erger
nus dardurch bisher gemacht, vnd derhalben fuͤr gut angesehen, das diejeni
gen, da es gefallen, mit vorgehendem vnterricht wider anrichten vnd den
andern in deme sich vergleichen wolten, sonderlich weil man darzu hiebeuor
fuͤr dem Kriege, als oben beruͤret, geneigt gewesen. Vnd wie diese vngleich
foͤrmigkeit, so an vielen enden bisher gewesen, viel geergert vnd
gehindert, das man denn teglich daruͤber geklaget, were hofflich, das solche
moͤgliche gleichfoͤrmigkeit besserlich sein zu foͤrderung vnd erhaltung der
reinen Lehre vnd Ceremonien dienen wuͤrde. Ja, auch das solches nicht allein
diesen Landen, sondern auch den benachbarten zu nutze kommen wuͤrde, so
viel bas eher, leichter. Vgl. Art. basz, in: DWb 1, 1153. auch solche gleichfoͤrmige, wolbedachte, gute Ordnung auff die
Nachkommen zu bringen, denn da es inn der vngleicheit vnd Confusion
mancherley gebreuche bleiben solte vnnd denn die jetzigen Lehrer verstuͤr
ben, were zu besorgen, fürchten. Vgl. Art. besorgen, in: DWb 1, 1635 das ein viel nachtheiligere vergleichung moͤchte
hernacher fuͤrgenommen werden, Gott behuͤte, das die reine Lehre darnach
nicht gar moͤchte weck weg. genommen werden, das jetzo durch Goͤttliche
Genade zu uerwaren were. Denn inn dieser Ordnung Der Leipziger Artikel. Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 254–260. zu forderst der grund
vnd Hauptpunct Goͤtt-licher Lehre fleissig vnd eigentlich solte verfas
set, auch darneben genugsam verwaret vnd verschrencket werden, das die
verordneten Ceremonien vnd Mittelding, so vmb friedens vergleichung, zucht
vnd wolstandt willen angenommen, nicht als notwendige Gottesdienste, die
Seligkeit dardurch zu erlangen, aufferleget etc., wie denn das der vnsern
Schriffte vnd die Confession mit bringet. Das derhalben kein Missbrauch
vnd gefar zu besorgen, wo das die trewen Priester vnd Seelsorger solchs auff
der Cantzel dem Volcke mit trewem fleis vnterrichten, denn so die vnfleissig
vnd jr Ampt vnterlassen, hilfft keine gute Ordnung. Was were denn in der
Confusion ohne Ordnung zu uerhoffen? Es wuͤrden auch sonder ohne, außer. Vgl. Art. sonder, in: DWb 16, 1573f. zweiffel
fromme verstendige Pastores in deme zufolgen, folgen, nachkommen. Vgl. Art. zufolgen, in DWb 32, 365. so sie des notduͤrfftigen be
richt empfiengen, was hierinnen gesuchet, nicht beschwerd, sondern wilfertig bereitwillig, dienstwillig. Vgl. Art. willfährtig, in: DWb 30, 179.
sich finden lassen. Welche aber hieruͤber streitten wolten, were ein
zeichen, das sie die Christliche freiheit selbest nicht genugsam verstuͤnden,
viel weniger sie gelehret hetten. Denn da es frey abzuwerffen vnd zu lassen,
were es ja auch frey zu thun, da es die gelegenheit vnd besserung erhei
schet. erfordert. Vgl. Götze, 68. Ja, diese Freiheit oder Frecheit, da sich jederman seines gefallens
angemasset, in der Kirchen zu ordnen, hinzuzusetzen vnd daruon zuneme
n vnd von alten vnstraffbaren gebreuchen abzuwerffen, hette die vorigen Miss
breuch, Die empfundenen Missbräuche und falschen Lehren bei den Altgläubigen. Vgl. die Auflistung bei Martin Luther, WA 51, 469–572 (Wider Hans Worst, 1541). vnd zu vnser zeit viel vnrichtigkeit, eingefuͤret. Darumb, dieweil
diese Occasio Die Auseinandersetzung mit dem Augsburger Interim. jetzo (wiewol beschwerlich) fuͤrfiele, solte doch das dahin
zum besten zu wenden sein, das dardurch mit gutem Rath ein gleichfoͤrmige
Christliche Ordnung auffgerichtet, dardurch mehr ergernus weck genommen,
denn wie besorget, an gerichtet. Denn vmb muthwilliger eigenwilliger, rücksichtsloser. Vgl. Götze, 164. Leute
willen, die nur eusserliche Freiheit suchen, were nichts zu thun noch zu
lassen, denn die alle wege das widerspiel Gegenteil. Vgl. Art. Widerspiel, in: DWb 29, 1234f. wuͤrden halten wie man es
fuͤrneme, bey denen es mehr Scandalum acceptum quam datum sein
wuͤrde, Vgl. Flacius, Widder den ausszug, B1r, unsere Ausgabe Nr. 1, S. 32. als die jhnen selbest gerne vrsache zu vermeinter ergernus, ja
vnnuͤtze vnd widerspennig widerspenstig. Vgl. Art. widerspännige, in: DWb 29, 1224. zu sein, vnd zu zancken suchten. Vnd obs auch
etwan schwache, guthertzige stossen ärgern, irremachen. wuͤrde, die Christlicher Freiheit nicht
berichtet, unterrichtet, unterwiesen. Vgl. Art. berichten, in: DWb 1, 1523. so koͤnte doch das durch die Predigt wol abgewandt werden.
Vnd da sie es ein wenig gewoneten vnd an der Lehre nicht mangel fuͤnden,
wuͤrden sie wol zu frieden sein vnd sie sich weniger ergern denn zu der zeit,
da des viel, das nicht vnnuͤtzlich gewesen, one not vnd vrsach, nicht mit
geringem anstos vieler Leute, abgethan, welche billicher mehr das ergernus
vnd schaden, so daraus entstanden, behertzigen solten, denn das sie ob jhren
gebreu-chen, wie sie die jres gutduͤnckens, auch vber Doctoris Martini
Ordnung vnd Confession, Vgl. Martin Luther, WA 12, 38–46 (Das Taufbüchlein verdeutscht, 1523); WA 19, 531–541 (Das Taufbüchlein verdeutscht, aufs neu zugericht, 1526); 19, 44–113 (Deudsche Messe, 1526); WA 26, 261–509 (Vom Abendmahl Christi. Bekenntnis, 1528). selbest auffgerichtet, so starck als die verbuͤndt
lichsten Decreten vnd Artickel des Glaubens halten, das auch das geringste
bey jnen zu anderen, ändern. die groͤste ergernus sein muͤsse. Das hiesse warlich
recht vonn Christlicher Freiheit vnd ergernus gelehret. Alte, vnstraffbare,
vnschedliche gebreuche abthun, etwas sonderlichs machen, vngleicheit ohne
not einfuͤren, solte frey sein, da sol kein ergernus sein oder angesehen wer
den. Widerumb aber an jren Ordnungen jchtes etwas. Vgl. Art. ichtes/ichts, in: DWb 10, 2035. vmb gleicheit vnd einigkeit
willen zu endern, zu bessern oder abgebrachte vnstraffbare Gebreuche wider
vmb Friede vnd besten willen anrichten, solte auffs hoͤchste ergerlich vnd
weniger frey sein denn das hoͤchste Goͤttliche Gebot auffheben, vnd solten
darumb Leib, Leben lassen, Landt vnd Leute inn gefahr setzen, vnd welche
es nicht thun, Vnchristen sein. O peruersum iudicium. Es wolte auch
darfuͤr gehalten werden, das der groͤsser theil vom Adel vnd Vnterthanen
mehr zu gleichfoͤrmigkeit vnd auffrichtung etlicher vnstrefflichen, abgetha
nen Gebreuche geneigter, denn das sie sich daran ergeren solten, Vgl. die Reaktionen der Stände auf die Leipziger Artikel auf dem Leipziger Landtag im Dezember 1548, in: PKMS 4, Nr. 222f, S. 265f; Nr. 229, S. 271. wie denn
inn vielen Landtagen darumb angesuchet, auch derhalben inn Consistorijs
vielfeltige klagen vber die Pfarrherren geschehen, S.o. B 8v–C 1r, S. 668f. vnd wo etliche Predi
canten die Leute selber nicht darauff fuͤreten, so wuͤrden solche ergernus wol
verbleiben. Nun aber alhie zu verhoffen were, so sie sich inn diesen Mittel
dingen, wie das erbieten alle wege gewesen, nicht hart erzeigeten vnd sich
mit der that beweiseten, damit Key. May. vnd menniglich zu spuͤren, das es
in allen zimlichen vnd leidlichen Artickeln zu guter vergleichung nicht
mangel sein wuͤrde, das als denn diese Kirchen bey den Hauptpuncten
Christlicher Lehr vnd jren Pfarrherren erhalten vnd nicht wie anderswo,
solche zerruͤttung zu besorgen sein solte, derhalben were die besorgnus
fuͤrgewandter ergernus so viel weniger zu schawen. erkennen. Vgl. Art. schauen, in: DWb 14, 2319.



Weil denn die Ceremonien vns dienen sollen, der Kirchen zum besten zu
gebrauchen, zu handhaben, im erweiterten Gebrauch von nutzen. Vgl. Art. gebrauchen, in: DWb 4, 1829f. koͤnten die auch dieses zu erhalten nicht besser angenommen,
getragen ertragen, gehalten. Vgl. Art. tragen III A 3 e), in: DWb 21, 1077f. vnd gebrauchet werden, denn das darneben so viel mehr die reine
Lehre erhalten, die frembden Nationen darzu gezogen Pfeffinger spielt damit wohl auf die Gültigkeit des Interims bis zu der Entscheidung eines allgemeinen Konzils an. Vgl. Augsburger Interim, 28–36; zu dem Konzil von Trient, das 1549/50 gerade nicht tagte vgl. Jedin, Trient III. vnd so viel bas auff
die nachkommen gebracht, vnd derhalben es jetzo so viel weniger zu wei
gern, darzu man doch hiebeuor erboͤttig, geneiget vnd zum theil entschlossen
gewesen were. Vnd da gleich zu besorgen, das es doch nichts helffen oder
angesehen wuͤrde, so hette man doch alles gethan, das da moͤglich vnd ge
thanes erbieten erfuͤllet, vnd hetten so viel ein besser Gewissen.
Denn man gleichwol schuldig, inn allem, was moͤglich vnd nicht wider
Gottes Wort vnd Christlich Gewissen, der Obrigkeit gehorsam zu leisten.
Vnd so dennoch ein Obrigkeit in einer Stadt oder Landt, geschweige denn
Roͤm. Key. May. im heiligen Reich, auch in eusserlichen Ceremonien jchtes
begeren wolte, das zu gleicheit dienete, wie auch der loͤbliche Constantinus
des Osterfests vnd anderer Stuͤcke halben gethan, Das Konzil von Nicäa ließ Kaiser Konstantin I. nicht allein wegen der Beilegung des arianischen Streits einberufen, sondern auch um einen einheitlichen Ostertermin festzulegen und damit Eintracht unter den Christen herzustellen. Vgl. Stuart Georg Hall, Art. Konstantin I, der Große, in: TRE 19 (1990), 489–500 bes. 493; Guiseppe Visonà, Art. Ostern/Osterfest/Osterpredigt I: Geschichte, Theologie und Liturgie, in: TRE 25 (1995), 517–530 bes. 523. so solte man billich, so
weit man kann, one verletzung der Gewissen folgen, darmit man denn auch
grossen willen erhalten moͤchte damit der Kaiser ihnen entgegenkommen möchte. vnd viel damit gewinnen. Ohne das were
es eine vnnoͤtige streffliche halsstarrigkeit. Vnd da denn daraus weitterung
erfolgete, weitere Schwierigkeiten, Verwicklungen eintreten könnten. Vgl. Art. Weiterung, in: DWb 28, 1291. die mehr zu abbruch Goͤttlicher Lehre vnd zerstoͤrung der Kir
chen vnd Schulen gereichete, were es so viel vbeler zu verantworten, vnd
wuͤrde das Gewissen vnd gemuͤte daruͤber zu leiden schwer sein vnd in an
fechtung ein harten stos einen großen Anstoß nehmen. Vgl. Art. Stosz, in: DWb 19, 472. nemen. Muͤsten hierinne sich nicht allein
bedencken, noch anderer schwacheit nach jrer verhofften erwarteten, angenommenen. Vgl. Art. verhoffen, in: DWb 25, 573. stercke messen
vnd achten, sondern in deme der schwachen sich annemen, welcher auch
vnter denen viel sein moͤchten, die sich am aller bestendigsten vnd sterckesten
jetzo deuchten lassen, des wir ein Exempel inn dem heiligen Petro haben
Math. xxvj., Mt 26,41. zu deme der Herr saget: Der Geist ist willig aber das Fleisch
ist schwach. Solche Schwacheit vnser lieber Herr Christus auch selbest
auffs eusserste gefuͤhlet Vgl. Mt 26,39. vnd inn vns allen stecket, darumb der heilige
Paulus auch saget, j.Corinth.x.: I Kor 10,12. Der da stehet, der sehe zu, das er nicht
falle.



So nun die Theologi auch jetziger zeit, vber vielfeltiges voriges erbieten, inn
Adiaphoris jchtes einzureumen, wolten hart vnd steiff Vgl. Anm. 104. sein vnd die andern
darzu bewegen, vnd fiele daruͤber ein ernst fuͤr Pfeffinger spielt damit auf die Möglichkeit an, dass es aufgrund der Weigerung, in Mitteldingen etwas nachzugeben, eventuell erneut zum Krieg kommen könnte. Vgl. Art. Ernst, in: DWb 3, 923f. vnd wuͤrden nur erst vmb
weigerung willen der Mittelding aus jrem Kirchenampt geweiset vnd
also die Kirchen verlassen, jch will herters geschweigen, wie viel armer Leut
wuͤrden denn weichen vnd daruͤber auch die Hauptlehre fallen. Was solt denn
fuͤr ein Gebet vber sie gehen, das sie, die one noth darein gefuͤret vnd jhre
Gewissen bestricket, gebunden. Vgl. Art. bestricken, in: DWb 1, 1685. jnen Suͤnde gemacht, da kein Suͤnde ist, vnd sie
darauff verlassen? Ebenso argumentierten Melanchthon, Forster, Major und Bugenhagen in einem Gespräch mit dem Torgauer Superintendenten Gabriel Zwilling und dem Protodiakon Michael Schultheiß, die jegliche Zugeständnisse in Mitteldingen ablehnten und daraufhin entlassen wurden. Zwilling erhielt ein Predigtverbot und wurde an die Universität Wittenberg versetzt. Die Versetzung wurde allerdings praktisch nicht durchgeführt. Vgl. Johannes Bugenhagen, Georg Maior, Johannes Forster, Philipp Melanchthon an Kurfürst Moritz. 24. Juni 1549, in: PKMS 4, Nr. 387, S. 439–441; Chalybaeus, Durchführung des Leipziger Interims, 46–58; Herrmann, 135f. Vnd sonder zweiffel die, diejenige aus dem Volk. da jetzo sehr die Herren
Theologos Die Wittenberger Theologen. auff etzlicher Pfeffinger meint damit die Theologen, die gegen die Leipziger Artikel und die Adiaphora polemisierten. anreitzen vnd vnergruͤndtes unbegründeter. Vgl. Art. unergründet, in: DWb 24, 482. ausruͤffen Behauptungen. Vgl. Art. ausrufen, in: DWb 1, 940f. be
schuldigen, wuͤrden auff den fall nicht weniger im handel vber sie Die Wittenberger Theologen. ruͤffen,
das sie die sachen wol hetten lindern moͤgen vnd nicht gewolt, geschweige

denn, so man also ein Verfolgung selbest vber sich zoͤge, welches man wol
vmbgehen koͤndte, oder doch aus deme so viel mehr vrsach genommen, ob
darmit nicht Gott versuchet wuͤrde vnd inn der anfechtung das Gewissen ei
nen harten puff Schicksalsschlag. Vgl. Art. puff, in DWb 13, 2208. tragen muͤste, das man vmb vnnoͤtiges dinges wil
len liede, leide. ja andere inn leiden fuͤret, etwan vmb eines Gesanges oder
Kirchenkleides willen. Es keme wol darzu, das die, so in dem jetzo am ge
strengesten hielten, das die inn einem sawrem Wind wenn die Schwierigkeiten noch größer würden. Vgl. Art. sauer, in: DWb 14, 1863. nicht allein in den
Adiaphoris, sondern inn einem groͤssern vielleicht weichen moͤchten. Es were
genug, das man liede, wie Sanct Peter sagt j. Petri am j., wenn es so sein
sol vnd von noͤten ist, vnd das man also denn feste vnd bestendig sey vnd
andere darzu trewlich, wie denn nicht vnterlassen wirdt, vermanet vnd dar
umb Gott bitte, denn es seine Gabe vnd nicht inn menschlichen krefften
stehet. Vnd das man ohne not das Leiden nicht zu sich ziehe fuͤr der zeit, sich
selbest vnd andere in gefahr Leibs vnd der Seelen brechte, des man ein
schrecklich Exempel in Ecclesiastica Historia lieset, Es bleibt unklar, auf welche konkrete Stelle Pfeffinger sich bezieht. Vgl. aber zu dem altkirchlichen Phänomen der Martyriumssucht: Butterweck, Martyriumssucht. da die Christen fuͤr
die grawsamen Lewen vnd andere wilden Thiere geworffen vnd sie nicht
versehret wor-den vnd es ein ander Christ vnter dem hauffen sahe
vnd, ehe er von jemandts noch gefordert, herfuͤr lieffe vnd laut rieffe: Jch
bin auch ein Christ. Vnd als bald jnen der Richter fuͤr die Bestien werffen
liesse, sie jnen zerrissen, da sein vermessenheit, das er sich zum Leiden vn
beruffen fuͤr der zeit drange vnd darinnen rhum gesuchet, als baldt gestraffet.



Da aber hieruͤber außerdem, zusätzlich. Vgl. Art. hierüber, in: DWb 10, 1318f. solte begert werden, das der empfangenen reinen Lehre
vnd Goͤttlichen Ordnung vnd Einsatzung zuwider vnd zu auffrichtung der
schedlichen Missbreuche gereichen solte, da woͤlle der liebe himlische Vatter,
vmb seines lieben Sons, vnsers Herren Jhesu Christi willen, seinen heiligen
Geist, sterck vnd Genade vns allen verleihen, alles am Gut, Leib vnd Leben,
was sein genediger wille ist, mit den vnseren zu leiden, damit wir von er
kentnus vnsers lieben Herren Jhesu Christi vnd seiner vnaussprech-lichen
Liebe, Rom. am viij., Vgl. Röm 8,31–39. nicht gesuͤndert, abgesondert, getrennt. oder jchts thun oder willigen
solten, das seinem heilsamen Worte entgegen, wie das auch vnser genedig
ster Herr, der Churfuͤrst Hertzog Moritz etc., samt gantzer Landtschafft
erboͤttig gewesen. Pfeffinger rekurriert wohl erneut auf die Zusagen aus dem Juli 1547 und dem Juli 1548. Vgl. PKMS 3, 30–32; 4, Nr. 33, S. 73f; Scheible, Melanchthon, 179f. Es ist aber fuͤr notwendig erachtet, das man sich zuuor
bereit vnd gewisse mache der vrsachen, ob die genugsam, darumb man leide,
darmit, so es darzu keme, das man denn nicht zuruͤck pralle zurückschrecke. Vgl. Art. zurückprallen, in: DWb 32, 698f. vnd denn noch

wol in den Hauptartickeln zu schwach werde, oder da man verhoffte daruon
zu kommen, gleichwol das arme Volck denn in der Suppe one Trost nicht
stecken liesse etc. Sprichwörtlich: In der Suppe stecken lassen, als: Jemanden in Schwierigkeiten allein lassen. Vgl. Art. Suppe, in: DWb 20, 1231; zu der kurfürstlichen Bitte aus dem Juli 1548, maßvoll zu urteilen und nur in wirklich wichtigen Fragen die Bestimmungen des Interims zu kritisieren, vgl. PKMS 4, 11–20; Nr. 70, S. 110–112 bes. 112.



Als nun dis alles, weitter ausführlicher, umfänglicher. Vgl. Götze, 226 denn inn Schrifften zu erzelen, emsig mit mehrern
vmbstenden betrachtet, haben die beschriebenen Herren Theologen vnd Su
perattendenten nicht ermessen moͤgen, darwider zu streitten oder fechten, das
die Kirchen, da solche Adiaphora gefallen, aus angezeigten vrsa
chen, die nicht wider auffrichten vnd mit denen, da sie neben reiner Lehre
vnd rechtem gebrauch der Sacramenta noch inn vbung vnd gebrauch sein,
sich vergleichen solten, weil zu forderst Christliche Lehre erhalten vnd darzu
furder dienen solte einigkeit machen vnd viel vnrichtigkeit abzuwenden
verhoffet, sonderlich weil man das hiebeuor entschlossen, auch als offte er
wehnet, sie in allen hendeln des erbietens gewesen. Wir reden aber hie De
rebus Adiaphoris, die nicht wider Gottes Wort sein, denn das darwider ist,
das ist nicht Adiaphorum, sondern Impium et prohibitum, wie dazumal ge
nugsam erklert, solches ist in alle wege abzuthun, viel weniger anzurichten
oder zu willigen, noch je gewilliget ist, noch mit Gottes huͤlffe gewilliget
werden sol. Aus dem abermals erscheinet, zu erkennen ist, zeigt sich. Vgl. Art. erscheinen 6), in: DWb 3, 957. das die Theologi hierinne nichts
leichtfertiges vnd der Schriefft vnd der Aug-spurgischen Confession
zuwider, sondern allen vorigen Handlungen gemes, auff genugsame erwe
gunge aller gelegenheit fuͤrgenommen vnnd gethan vnd also inn vnwandel
barer bestendiger einer meinung, fuͤr vnd nach, mit Christlicher demut vnd
bescheidenheit verharret, vnd durch Goͤttliche Genade zu beharren bedacht
sein. Man hat aber hierauff nach der Lehre von allen alten Ritibus Ecclesi
asticis vnterschiedlich vnterrede gehabt, welche zum Missbrauch gerathen,
welche besserlich, welche auch leidlich oder darumb nicht zu streitten, vnnd
also was man in Kirchen behalten vnd halten moͤchte, vnd ist dieses alles,
wie in einer Summa, hernacher inn etliche Capita vnd Artickel gefasset. Pfeffinger erinnert damit wohl erneut an die Verhandlungen von Torgau im Oktober 1548 und von Altzella aus dem November 1548. Vgl. PKMS 4, Nr. 127–129, S. 167–169; Nr. 174–176, S. 220–223; Nr. 179f, S. 224f; zu den gesamten Verhandlungen nach dem Landtag vom Juli 1548 vgl. Ißleib I, 539–560.



Vnd als der Churfuͤrste zu Sachsen etc. Anno M. D. Xlviij. auff dem Land
tage, Gemeint ist der Landtag vom Dezember 1548. Vgl. PKMS 4, 16f; Ißleib I, 557–560, wie zuuor zu Meissen geschehen, der gantzen Landschafft
der Key. May. begeren hat fuͤrtragen lassen vnd darinnen vermeldet, das sie
sich dermassen erzeigen wolten, das Key. May. zu uermercken, das sie
geneiget weren inn allem, was zu Christlicher vergleichunge, Ruhe, Fride
vnd einigkeit dienstlich vnd mit Gott vnd gutem Gewissen geschehen kan,
vnterthenigst Gehorsams zu uerhalten, dergleichen gemeldet, das die Haupt
artickel der Rechtfertigung dahin gerichtet, das derselbe in diesen Landen
hinfurder vnd nachmals rein sol gelehret werden etc, Vgl. PKMS 4, Nr. 210, S. 252. da sind auch die
gestalte Artickel oder Capita, was man halten koͤnnen, durch die, so dazumal
von Theologen vorhanden gewesen, auff ansuchungen den stenden zu be
rathschlagen vntergeben, Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 254–260. vnd was darinnen missuerstandt fuͤrgefallen, jst
durch die Herren Theologen, so dazumal vorhanden gewesen, notduͤrfftig
erkleret, Vgl. PKMS 4, Nr. 222–225, S. 265–267; Nr. 229, S. 271. vnd an solchem bericht vnd erklerung sein die von der
Landtschafft auch menniglich, jeder. Vgl. Art. männiglich, in: DWb 12, 1591f. hohes vnd niders standes, denen es fuͤr
kommen, darmit wol zu frieden worden, ohne das etliche die Artickel fuͤr der
erklerung vnd beschlies verschicket, weitter ausgetragen ins Gerede gebracht. vnd gedeuttet
denn die mainung gewesen. Es ist aber darauff etlichen befolhen, Georg von Anhalt erarbeitete im Frühjahr 1549 auf der Basis der Heinrichsagende und der zahlreichen Verhandlungen des Jahres 1548 eine Kirchenordnung, an deren Fertigstellung auch Pfeffinger beteiligt war. Die Ordnung wurde von Georg von Anhalt im März 1549 an Kurfürst Moritz gesandte. PKMS 4, Nr. 267, S. 312; Nr. 305, S. 352; Ißleib, Das Interim in Sachsen, 562f; Moritz, Interim und Apokalypse, 144. die vo
rige Christliche Agenda, zu Hertzog Heinrichs seliger zeit gemachet, wider
fuͤrzunemen vnd die bedachten Artickel, nemlich vonn der Confirmation,
wie die besserlich zu halten, jtem Forma publicae poenitentiae, die bereit
lange im brauch, jtem vonn besuchung der Krancken vnd Gefangenen,
Ordnung der Messe, Vermanung in Begrebnussen, Ordnung der reinen Ge
senge auff die Festa, Gesängen an den Festtagen. sampt Christlicher Masse vnd notduͤrfftigem vnter
richten von Hauptpuncten Christlicher Lehr vnd Cautelen Vorsichtsmaßnahmen. Vgl. Art. cautela, in: Sleumer, 198. in fellen, so den
Pfarrherren offt fuͤrkommen, wie die zum theil in den vorigen be
dencken fuͤr vor. dem Kriege verfasset, mit hinein zu bringen, damit es nicht
eine blosse Agenda were vonn Ceremonien allein vnd so viel leichter, die
wider zu Missbrauch gerathen moͤchten, sondern das darneben die Lehre
auch angezeigt vnd mit was masse die Ceremonien zu halten vnd auch in
fuͤrfallenden sachen die Pfarrherr vnterricht hetten etc., Vgl. Friedberg, Agenda. vnd ist solches
alles trewlich geschehen. Vnd ohne zweiffel, so es allenthalben durch den
boͤsen Feindt, Den Teufel. Vgl. oben Anm. 6. der gute Ordnung neben reiner Lehre nicht leiden kann,
nicht verhindert, es solte zu besserung vnd Christlicher Einigkeit auch den
benachbarten frembden vnd nachkommen zu gutem gereichen. Mit was
grunde vnd Christlichem gemuͤte nun solche Agenda, darinne die reine Lehre
vnsers Herren Jhesu Christi vnd rechtem gebrauch der hochwirdigen Sacra
ment gefasset, die sie doch noch nie gesehen, Trotz der Bitten der im Dezember 1549 in Leipzig versammelten Theologen, die Kirchenordnung zu veröffentlichen, damit nicht mehr Unmut entstünde, wurde die Agende nie gedruckt. Vgl. Ißleib, Das Interim in Sachsen, 568f. auffs hoͤnlichste als der
Tuͤrckische Alcoran Koran. Zum Koran in der Reformationszeit vgl. Bobzin, Koran. moͤge ausgeruffen werden, das wirdt zu seiner
zeit vnser Herr Christus an tagk geben vnd richten. Vnd wiewol ehe von
diesen sachen notduͤrfftig geredet oder geschlossen vnd man inn der arbeit
(die Agenda zu uerfertigen, darinnen alles notduͤrfftig vnd volkommen
gehandelt vnd angezeiget, wie es gemeinet zu halten) etliche die selben
Artickel stuͤckweis verschicket vnd den handel auffs ergste ausgetragen vnd
verbittert, Gemeint ist der Auszug aus den Leipziger Artikeln. Vgl. PKMS 4, Nr. 396f, S. 449–453; Nr. 446, S. 516; zur Polemik gegen diese Teilveröffentlichung vgl. bes. Flacius, Widder den ausszug, unsere Ausgabe Nr. 1. so haben sie doch der Declaration, Die Pfarrer der Superintendentur Annaberg forderten zusammen mit dem Superintendenten Wolfgang Pfendtner Ende Oktober 1549 eine Deklaration der theologischen Fakultäten Leipzigs und Wittenbergs zum Auszug. Vgl. PKMS 4, Nr. 457, S. 527. die sie hernacher auch
bekommen, Eventuell meint Pfeffinger damit die Zusammenkunft von Pfarrern und Superintendenten in Leipzig im Dezember 1549. Dort verlasen er und Daniel Greser als kurfürstliche Kommissare vor den Anwesenden den Auszug und die Georgsagende. Vgl. PKMS 4, Nr. 471, S. 547. gar geschwiegen, viel weniger die Agenda gantz gesehen,
darauff sie den Argkwon fuͤrsetzigklich angestifftet vnd gifftig ausgebreitet,
als weren die alten Missbreuche oder sonderliche grosse beschwerliche en
derung widerumb eingefuͤret. Vnd sind darneben etliche Schmehebuͤcher of
fentlich ausgangen, Zu den Streitigkeiten vgl. die Schriften in diesem Band. darinnen der Warheit zum hoͤchsten gescho-net, darin nichts der Wahrheit gemäßes gesagt wurde. Vgl. Art. schonen, in: DWb 15, 1502.
das etliche Artickel die offentlich wider die Christliche Lehre solten ange
nommen sein, das doch die nie begeret, viel weniger gewilliget, sondern aller
falscher Lehr vnd Missbrauch fuͤr vnd fuͤr widersprochen ist. Vnd das ist die
ergangene Handlung an jr selbs.



III. Erklerung der Artickel, daran man sich gestossen, mit verlegung Widerlegung. Vgl. Ar. Verlegung, in: DWb 25, 764. etlicher eingefuͤrten Argumenten.



Dieweil aber sich viel dardurch an etlichen Artickeln hart gestossen, wie die
mit vngrundt vnd verschoneter Warheit weitter gezogen vnd Calumniose böswillig. Vgl. Art. calumnior, in: Georges I, 939f.
anders gedeuttet denn sie vonn allen guthertzigen gemeinet, so woͤllen wir
von denselbigen, so man fuͤrnemlich gefochten, angefochten, bestritten. Vgl. Art. fechten, in: DWb 3, 1389f. einen weittern vnd klerern
vnterricht folgende auch thun.




Artickel von den Adiaphoris.



Erstlich, das vom gebuͤrlichem Gehorsam, Key. May. zu leisten, gedacht,
vnd das erbieten von den Adiaphoris vernewet, wirdt dargegen am hoͤchsten
gestritten, als were es ein Artickel des Glaubens, darauff die Seligkeit stehe,
das im geringsten nichts jetziger zeit einzureumen sein solte. Denn dieweil
es auff Key. May. begeren geschehe vnd jre Mayestet es dem Bapst zu gefal
len suchte, so wuͤrde damit das Bapsthumb mit desselben Abgoͤtterey vnd
Missbreuchen gestercket, wider eingefuͤret, die bestendigen geschwecht vnd
widerwertigen gestercket etc. Darumb, was des gewilliget vnd angenommen,
were verleugnung Christi vnd der reinen Lehre vnd warhafftige Abgoͤtterey
etc, wie denn das auffs scherffste vnd bitterste angezogen. angeführt. Vgl. Art. anziehen, in: DWb 1, 528f. Vgl. Widder die newe Re= || formation D. Pfeffingers / des || Meisnischen Thumbherrn.|| Durch Matth. Fl. Jllyr.|| ... || [Magdeburg: Christian Rödinger d. Ä. 1550] (VD 16 F 1562), B 1r–4v. Vnd das
were eigentlich war, wo das geringste von den Missbreuchen, Goͤttlichem
Wort entgegen, zugelassen were, darfuͤr doch Gott behuͤte. Vnd wiewol
frommer hertzen sorgfeltigkeit Bemühung, Fürsorge. Vgl. Art. Sorgfältigkeit, in: DWb 16, 1797f. vnd eiuer Eifer. fuͤr die empfangene reine
Lehre nicht weniger zu preisen, zu loben vnd zu stercken, als das auch
Heli Der Richter Eli. sorgfeltig ängstlich. Vgl. Art. sorgfältig, in: DWb 16, 1792f. war fuͤr die Lade des Herren, das sie nicht inn der Feinde
hende gebracht j. Regum iiij. etc., Vgl. I Sam 4,13. vielmehr wie der heilige Paulus vber die
Galater, Gal. iij., Vgl. Gal 3,1–5. vnd Corinther geeiuert, das er ij. Corinth. xj. Vgl. II Kor 11,2f. selbst
zeuget, damit nicht, wie die Schlange Euam durch jre Schalckheit verfuͤret,
jre sinne verrucket weggeführt, abgelenkt. Vgl. Art. verrücken, in: DWb 25, 1020f. wuͤrden von der einfeltigkeit in Christo, so solten
demnach die Leute, die da fechten vnd das hoͤchste Ergernus anrichten mit
jrem zancken, der sachen gelegenheit erst sich besser erkuͤndet haben, ehe
sie jhre Brudere vnd Preceptores also antasten vnd verdam-men, vnd
wie der Guckuck das liebe Grasmuͤcklein, so jnen ausgehecket ausgebrütet. Vgl. Art. aushecken, in: DWb 1, 884. vnd er
neret, auff fressen woͤllen, Vgl. das Märchen von der Grasmücke bei Lehnert, Mährchenkranz, S. 12–17; im Jahr 1557 gaben die Wittenberger eine Schrift heraus, in der sie eine Synode der Vögel beschrieben, auf der ein Nachfolger für den verstorbenen Schwan, Luther, gefunden werden soll. Während eine Partei die Nachtigall, Melanchthon, vorschlägt, versucht eine andere Partei den Kuckuck, Flacius, zum Oberhaupt zu machen. Die Grasmücke, die Wittenberger Universität, tritt dort auf und beschuldigt den Kuckuck des Mordes an ihren Kindern. Vgl. dazu Preger, Flacius I, 424f. sondern, Exo. xx. Vgl. Ex 20,12. Deu. v., Vgl. Dtn 5,16. an das vierde
Gebot dencken, Genesis. ix., Vgl. Gen 9,25. vnd Noah Fluch vber seinen juͤngsten Sohn,
der seine Schame entbloͤsset, behertzigen, das sie auch des nicht theilhafftig

wuͤrden, weil sie nicht bedencken vnd vergessen mit grosser vndanckbarkeit
nicht allein die grosse Wolthat, die jnen sonderlich widerfaren, ja sie aus
dem staube erhebt, Vgl. Ps 113,7. vnd was sie koͤnnen nach Gott niemands denn jnen Ihren Lehrern, mithin Melanchthon und den Wittenberger Theologen.
zu zuschreiben haben, sondern auch trew, muͤhe vnd arbeit vnd grossen nutz,
so der Allmechtige Gott der gantzen Christenheit vnd den nachkommen zum
besten vnd Trost durch sie Die Wittenberger Theologen. gewircket vnd noch heutiges tages inn beiden
Vniuersiteten Wittembergk vnd Leipzigk erzeiget vnd dardurch, Gott lob,
die Kirchen bisher in zimlichem wesen erhalten, der Allmechtige Gott gebe
furder vmb seines lieben Sons vnsers Herrn Jesu Christi willen.
Amen.

Dargegen diese Schreier gerne alle Secreta, so sie nur der viel wuͤsten, zum ergesten, fehrlichsten vnd auffs felscheste deuten, jhn Den Wittenberger Theologen. zu schmach heraus
schuͤtten ausgießen, hier veröffentlichen gemeint. Vgl. Art. ausschütten, in: DWb 1, 963f. wolten, vnnd da sie so hoch vber Ergernus schreien vnd dis
kleine Muͤcklein von den Adiaphoris seigen, siebt. Vgl. Art. seihen, in: DWb 16, 205f. Matth. xxiij., Vgl. Mt 23,24. vnd das
grosse Camel verschlingen, solten sie billich mit seufftzen vnd trenen be
rewen, das sie hiermit die groͤste Ergernus anrichten, dardurch viel gute
hertzen ohne not verwirret, die reine Lehre vnd Kirchendiener gehast gemachet
vnnd dem Teuffel vnd Gottlosen kein besser Seitenspiel Freude. sein mag. Doch
vnser lieber Herre Gott, der in vns ist, ist stercker denn der inn der Welt
herschet Vgl. I Joh 4,4. mit allen seinen gliedmassen, Anhängern, Gefolgsleuten. Vgl. Anm. 15. wie er sich auch allenthalben
erreget. Aus waser was für einer, welcher. Vgl. Art. waser, in: DWb 27, 2288f. andacht vnd eingeben nun solches von jhnen geschicht
stehet in Gottes erkentnus.



Nun aber ist droben vermeldet, was man sich hierinne hiebeuor
allewege erbotten vnd warumb solchem erbieten nicht wider zu kommen entsprochen werden konnte. Vgl. Art. widerkomen, in: Lexer 3, 840.
vnd derwegen es vernewet neu gemacht. Vgl. Art. verneuen, in: DWb 25, 917. worden, so ist auch der Artickel der Confession
gemes gestellet. Denn je vnterschiedlich vermeldet wirdt von den Mitteldin
gen, die man one verletzung Goͤttlicher schrifft halten mag, dardurch alle
Missbreuch von Saltz, Salz wurde durch einen Exorzismus gereinigt und dann während des Taufritus dem Täufling in den Mund gelegt. Zu denken ist allerdings auch an die Beimischung von Salz zum Weihwasser und an ein spezielles Formular im Benedictionale für die Segnung von Salz für Haustiere. Vgl. Peters, Kommentar 5, 159–162; Franz, Benediktionen II, 129f; Gunda Brüske, Art. Salz, in: RGG4 7 (2004), 811; Daschner, Salz. Wasser, Hier ist vor allem an die Taufwasserweihe an den Vorabenden vor Ostern und vor Pfingsten zu denken vgl. Joseph Punkes, Art. Ostervigilie, in: WWKL2 9 (1895), 1134–1141, bes. 1139. Fewer  Am Morgen des Karsamstags wurde Feuer aus einem Kieselstein geschlagen und damit vor der Kirchentür ein Feuer entzündet, das der zuständige Priester mit drei Gebeten segnete. Ein weiteres Gebet galt fünf Weihrauchkörnern, die für die Osterkerze bestimmt waren (Zeichen für die Wundmale Christi). Feuer und Weihrauchkörner wurden mit Weihwasser besprengt und mit Weihrauch beräuchert; anschließend löschte man alle Kerzen in der Kirche, um sie später, beginnend mit der Osterkerze und von dieser ausgehend, mit dem neuen Feuer zu entzünden. Vgl. Joseph Punkes, Art. Ostervigilie, in: WWKL2 9 (1895), 1134–1141, bes. 1135f; Franz, Benediktionen I, 507–518. weihen vnd der gleichen, So wurden beispielsweise Wein, Öl, Kräuter, Kerzen, Brunnen sowie Feld- und Gartenfrüchte geweiht. Vgl. dazu Franz, Benediktionen I, passim.

das etliche darunter verstehen woͤllen, gentzlich ausgeschlossen vnd das ge
sagt wirdt von denen Adiaphoris die beim Gegentheil noch im gebrauch
sind. Darinnen ist dieses bedacht, das nicht etwan widerumb alte gebreuche
bey den alten, so lengest gefallen, als Vigiliae in Festis, Vigil bezeichnet den Abend der einem höheren Festtag vorausgeht. Das Wort bezeichnet dabei die nächtlichen Gebetswachen, wobei die Nacht in Anlehnung an militärische Traditionen in vier Wachtzeiten eingeteilt wird, um damit den religiösen Wachtdienst in Erwartung des Herrn zu verdeutlichen. Vgl. Karl Ernst Schrod, Art. Vigil, in: WWKL2 12 (1901), 951–953. Canones poeniten
tiales Um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert entstanden die Poenitentialbücher oder Beichtordnungen, die der Seelsorger verwendete. In ihnen fanden sich Frageschemata für Beichtgespräche und sie enthielten für die in der betreffenden Gegend am häufigsten vorkommenden Sünden sowie die nach Alter und Stand des Büßers gestaffelten Bußstrafen. Vgl. Friedrich H. Vering, Art. Beichtbücher, in: WWKL2 2 (1883), 209–221; Martin Ohst, Art. Beichte II: Kirchengeschichtlich, in: RGG4 1 (1998), 1221f. vnd was sonst viel mehr bey den Alten auch befunden, hierein
gezogen werde, sondern das darmit gemeinet, was von alten vnschedlichen
Gebreuchen, so noch bey jhnen vorhanden, welche denn noch fast in
vielen dieser Landt Kirchen geblieben vnd an etlichen orten aus eigen gut
duͤncken abgethan, wie oben beruͤret, die denn in der Agenda specificiert
sein, In der von Georg III. erarbeiteten Agende wurden genaue zeremoniale Bestimmungen zur Abhaltung aller kirchlichen Feiern und Riten gegeben. Vgl. Friedberg, Agende, passim; zu der von Pfeffinger angeführten Buße sowie zu den Fest- und Feiertagen vgl. Ebd., 32–39, 66–68. denn der Missbreuche halben kein missuerstand zu besorgen, allein
das man es willig zum ergsten deuttet. Vnd wie etliche fuͤrgeben, man solle vnd koͤnne sich mit dem Gegentheil den Altgläubigen. nicht vergleichen, jst war wahr. inn jhren
Missbreuchen, aber gute Gebreuche seind auch vmb des Gegentheils willen
nicht zu uerwerffen. Aber da der etliche gefallen, ists auch vnuerweislich, nicht zu tadeln. Vgl. Art. unverweislich, in: DWb 24, 2119f.
die wider anzurichten, aus vrsachen, wie oben vermeldet. Vnd seind fast genau. Vgl. Götze, 73.
die Wort in diesem Artickel verleibet, wie sie in der Apologia stehen, als
oben angezeiget, das wir, vmb liebe willen, vnbeschwert sein woͤllen, Adia
phora mit den andern zu halten, vnd ist inn der masse geblieben, wie die
Confessio vnd Apologia vermag, Vgl. o. B 5v–6r, S. 665. wie denn auch Doctor Martinus
Anno M. D. Xxxiiij. sein Judicium vnd meinung also daruon geschrieben In

praefatione in Dialogum Antonij Coruini: Vgl. QVATENVS || EXPEDIAT AEDITAM || RECENS ERASMI DE SARCIEN= || da Ecclesiae concordia Ratio= || nem sequi, tantisper dum || adparatur Syno= || dus, Iuditium. || Antonij Coruini. || Cum Praefatione D. Martini || Lutheri. || ... || [Wittenberg: Nickel Schirlentz 1534] (VD 16 C 5429). continentem iudicium ipsius,
quatenus expediat edita Erasmi de sarcienda Ecclesiae concordia rationem
sequi, tantisper dum apparatur Synodus. Alia est enim concordia Fidei alia
Charitatis, secundum charitatem nihil est ex parte nostra unquam omissum,
quod non sit plenissima uoluntate oblatum pro pace et concordia uel ser
uanda uel resarcienda. Omnia facere, pati, seruare paratissimi semper fui
mus, quaecunque salua fide praecipi, iniungi et inferri possent ab aduersarijs,
id quidem et opere ipso et fructibus perpetuo tenore ostendimus. Ebd., A 2v–A3r. (Nota: Hie sagt D[oktor] Martinus auch von den aduersarijs etc.)



Vnd wolte Gott, das man darzu dienen koͤndte, das durch einreumung solcher
ding dem Gegentheil damit also geholffen, das sie widerumb in Haupt-
puncten auch folgen wolten, oder je zum wenigsten vnsere Kirchen so
viel mehr dulden vnd vnangefochten lassen, es were ein guter wechsel vnd
viel erhalten. Vnd wiewol solches bey allen vnmoͤglich, so wuͤrde es doch
bey vielen nutz schaffen, sonderlich wuͤrde den boͤsen ursach genommen, vns
vnbilliger unangemessener. Vgl. Götze, 216. halsstarrigkeit zu beschuldigen, sondern jederman muͤste vrthei
len, das wir nichts vnnoͤttiges streitten, sonder ob noͤttigen stuͤcken hielten.
Vnd so inn diesem, dem geringsten so wol als Key. May. selbest, wilfarung
geschehe, were mehr zu loben denn zu tadeln, weil bey vns je vnd alle wege
der rhum der gute Ruf. Vgl. Art. Ruhm, in: DWb 14, 1441 erhalten, erwiesen, bewährt hat. Vgl. Art. erhalten, in: DWb 3, 835. das zu gebuͤrlichem gehorsam gegen Key. May. vnd
aller Obrigkeit vermanet ist. Vgl. Luther, WA 11, 245–281 (Von weltlicher Obrigkeit, 1523). Woͤllen alhier nicht nach der lenge
anziehen, zur Sprache bringen, hervorheben. Vgl. Götze, 12. wie der heilige Paulus lehret Rom. xiiij. Vgl. Röm 14,19. vnd xv., Vgl. Röm 15,2. das man
einem jedern zur besserung gefallen solle vnd des sein selbest Exempel
fuͤrstellet, wie er den Juden ein Jude worden sey, das er die Juden
gewoͤnne, j. Corinth. ix. etc. Vgl. I Kor 9,20. Ja, wir woͤllen sagen, so vns auch Key. May.
etwas schwerers aufferleget, so doch das darmit die Gewissen nicht be
stricket, gebunden. Vgl. Art. bestricken, in: DWb 1, 1685. das wir vns gebuͤrlichs gehorsams nicht widern sträuben. Vgl. Götze, 229. solten, so lange
vnd weit, das es jmmer ohne verletzung Gottes worts geschehen moͤchte, wie
denn inn diesen puncten denn ja die Kirche alle wege dennoch Sub cruce et
seruitute sein vnnd viel vnnoͤttiges vnd beschwerliches hat tragen muͤssen,
dardurch dem rechten gebrauch Christlicher Freiheit nichts benommen,
welche alle mal, so sie missbraucht wirdt, grossen nachtheil geursacht, das

zeugen auch die Schrifften Petri vnd Pauli, j. Petri ij., Vgl. I Petr 2,11–17. ij. Petri ij. Vgl. II Petr 2,9–22. Ja, ich
wolt auch sagen, so ein Obrigkeit inn einer Stadt oder Landt, schweige geschweige.
denn Key. May., begeren wuͤrde, in den Kirchen daselbst einfoͤrmigkeit zu
halten, das man das schuldig were zu thun in allen stuͤcken, so an jm
selber nicht wider Gott. Vnd ob auch die selben stuͤcke Mittelding vnd nicht
fast sehr. Vgl. Götze, 73. noͤttig vnd inn Christlicher Freiheit stuͤnden zu thun vnd zu lassen, so
were es gleichwol nicht recht vonn den Vnterthanen, sich hierinnen zu sper
ren vnd ohne not die Ordnung zerreissen, man wolte denn offentlich das
Gewissen damit beschweren, als verdienet man damit die Seligkeit oder
verdamnus. Das aber ein jeder solches selbs jmaginieren woͤlle vnd was
geordnet dahin ziehen deuten. wolte, als were jhm sein Gewissen damit verbun
den, (Nota. wie yetziger zeit geschicht.) solte billich nicht zugelassen werden. Vnd ob wol fuͤrgeben wirdt, das
dieses alles jetziger zeit nicht statt habe, denn solches alles dem Gegentheil
zu gefallen gesucht wuͤrde, mit dem nicht zu handlen sey vnd das ansehen
hette, als wolt man die andern Artickel auch mit annemen vnd was vnchrist
lich ist darneben willigen, so solten sie sich billich erinneren, was fuͤr
zeit vnd vrsachen fuͤr handen gewesen vnd mit weme man hiebeuor gehan
delt, vnd was man dazumal wol herter gesucht, da man je so wol jchtes
einzureumen sich hette moͤgen entschuldigen, vnd diese vrsachen fuͤrwenden,
da doch in Confessione vnd Apologia vnd von Doctore Martino selbest vnd
hernacher je vnd alle wege in allen Tractatibus solch erbieten geschehen, Vgl. o. B 3v–6v, S. 663–667.
das man in solchen Artickelen (Nota. Das solches erbieten geschehen vnd herfuͤrbracht von den Adiaphoris, auch zu der zeit der vorigen Fuͤrsten vnd Doctor Martini seliger, vnd sein disfals auch rechte Adiaphoristen. Wie gefelt euch das? Denn es eben die personen gewesen, eben die sachen, eben solche gelegenheit vnnd vmbstende gehabt, die es yetzt sein vnd hat.) nicht hart oder widerwertig sein oder jchtes
vnnoͤttiges streitten wolte, sondern ob dem nur halten, das nuͤtzlich vnd noͤtig,
wie denn auch im werck beweiset, one das etliche hartsinnige alle zeit jhr
eigens gemacht, welchs nun aller Re-gel sein solle, daran nichts zu
enderen, ob sie wol jmmerdar jhres gefallens nicht ohne geringe ergernus
offte enderung gemacht. Ob nun aber nicht viel mehr die gelegenheit vnd
vrsach jetzo gleicher gestalt vorhanden, darumb man von vorigem erbieten
nicht abweiche vnd inn deme gefolgig sich erzeige, kan ein jeder wol
abnemen. Denn so auch, wie oben beruͤret, die Ceremonien vnns vnter
worffen vnd dienen sollen, warumb sollen die vns auch nicht frey sein, da sie
an jhm selber nicht wider die Schrifft, die zu vnser notdurfft zu gebrauchen,
das man darmit friede, so viel moͤglich, erhalte vnd weniger vrsach gebe inn
Hauptstuͤcken vns zu uerhindern. Hindernisse in den Weg zu legen. Vgl. Art. verhindern, in: DWb 25, 570. Ja, vber Mitteldingen so harte zu halten
were mehr wider die Christliche Freiheit, vnd das angezogene Ergernus bey
den Leuten macht man selbest, dieweil man jnen das einbildet, das an jm
selber nicht also ist, suͤnde machet, da keine ist. Das aber besorget,
das gleichwol mit der zeit wider darmit die Gewissen moͤchten beladen werden etc., Dieser Einwand findet sich bereits bei Luther, der sich weigerte über Zeremonien zu schreiben oder Vereinheitlichungsmaßnahmen zu ergreifen, da er fürchtete, dass dadurch unberechtigterweise neue Glaubensartikel aufgestellt würden. Vgl. Brecht, Luther III, 280. so ist solches mit genugsam neben bericht muͤndlich vnd
schrifftlich vnd also inn der Agenda verwaret,  Nach I Kor 14,40 solle alles ehrbar und ordentlich zugehen im Gottesdienst. Dazu seien auch äußerliche Zeremonien notwendig. Allerdings solle das Volk gelehrt werden, dass die Zeremonien nicht die Vergebung der Sünden erwirken könnten und nicht zur Gerechtigkeit vor Gott notwendig sind. Vgl. Friedberg, Agenda, 26. vnd nicht allein bey den
wenigen Ceremonien, dauon jetzo gehandelt, sondern auch bey den andern,
die man durchaus bereit inn gewonheit hat vnd doch auch Adiaphora sein,
also versehen, das diese gebreuche zur besserung nicht als notwendig oder
Gottesdienst, dardurch die Seligkeit zu erlangen, verordnet, das auch die
nachkommen des genugsamen bericht zu befinden. Mit solcher Masse vnd
nicht anders ist je alle mal vnd noch daruon gehandelt vnd gewilliget. Ge
schicht also daran dem Bapst nicht zu gefallen, sondern vnseren Kirchen zu
dienst vnd bestem, ja die Widersacher sehen lieber, das wir vns aller billig
keit weigerten, vnd dardurch die Obrigkeit so vil mehr wider vns zu uer
hetzen dauon vrsach nemen moͤchten. Vnd dieweil es mit solchem
vnterschied zu lehren gestattet, kan noch zur zeit nicht vrsache sein, sich
hierinnen zu weigern. Wo aber gefordert wuͤrde, nicht allein diese mensch
liche Ordnung, sondern auch Gottes Gebot also zu lehren vnd zu halten, das
man dardurch die Seligkeit erlange, were keines weges zu uerwilligen, ja
Leib vnd Leben daruͤber zu uerlassen. Aber darumb, da man dieses alles
recht gebrauchet vnd die Lehre darbey lesset, ists nicht zu uerwerffen, vnd so
viel Gottes Gebot vnd Eintracht belanget, ist man es zu thun schuldig. Son
der zweiffel, so etliche gute Leute diesen bericht, ehe sie sich so weit einge
lassen gehabt, des sie sich auch billich erst erkunden hetten sollen, wuͤrden
sie sich dennoch selbest billich eines andern sollen erinnern, so sie anders
hierinnen Gottes Ehre mit ernst suchen vnd die reine Lehre meinen,
auch Doctoris Martini Juͤnger bestendig bleiben woͤllen, wie denn das ein
Stuͤck solcher Lehre ist, vmb solcher sachen willen nicht zu streitten oder
hart zu machen, sondern inn dem auch vnser Freiheit gebrauchen etc. War
lich so sie das bedechten, wuͤrden sie nicht so geschwinde betrügerisch, arglistig. Vgl. Art. geschwind, in: DWb 5, 3997. vber die Theo
logen vnd Superattendenten, die bey den Hendelen gewesen, schreien,
sondern viel mehr auch die jhren, ferner gefahr zu meiden, zu solcher Mode
ration vnd Christlicher messigkeit vermanen. Huͤlffe es, so were vil darmit
erhalten. Huͤlffe es nicht, hette man gleichwol nichts moͤglichs vnd thunlichs
vnterlassen. Dargegen doͤrfft man solche hartsinnigkeit nicht verantworten,
welche inn der not den stich nicht halten die in der Not nicht ausharren wird. Vgl. Art. Stich, in: Adelung IV (1801), 365f. oder selbest darauff beharren
wuͤrde, das wird gewislich das Werck ausweisen. Schande ist es wol, das
man vonn solchen sachen so viel wort machen, viel mehr daruͤber zancken
sol. Vnd were vberfluͤssig, so auch grosse enderung inn viel stücken
eingereumbt vnd fuͤrgenommen were, schweige denn, so es fast kein ande
rung ist, denn das etliche Kirchen das annemen, das sie haben fallen lassen
vnd die andern behalten, wie zu Nuͤrnbergk Priuata absolutio Einzelbeichte. Zur mittelalterlichen Beichtpraxis und Beichtpflicht sowie der reformatorischen Kritik daran vgl. Isnard W. Frank, Art. Beichte II: Mittelalter, in: TRE 5 (1980), 414–421; Ernst Bezzel, Art. Beichte III: Reformationszeit, in: TRE 5 (1980), 421–425. gefallen vnd
sie nun die wider angerichtet, Darüber war es in Nürnberg zu heftigem Konflikt zwischen dem Rat der Stadt und der Geistlichkeit gekommen. Nur in der Kirche St. Sebald war dem Volk die Wiedereinführung der Privatabsolution von der Kanzel verkündet worden, in St. Lorenz, St. Egidien und der Spitalkirche unterblieb es. Bereits vor dem Erlass des Interims habe der Rat der Stadt geplant, die Privatabsolution nach Wittenberger Vorbild wieder einzuführen, wozu die Wittenberger Theologen der Stadt bereits 1533 geraten hatten. Vgl. Bub, Politik des Nürnberger Rates, 54; Philipp MelanchthonMelanchthon an König Christian III. von Dänemark. 3. September 1548, in: CR 7, Nr. 4343, Sp. 131f; MBW 5278; Martin Luther, Johannes Bugenhagen, Justus Jonas, Philipp Melanchthon und Caspar Cruciger an den Rat der Stadt Nürnberg. 8. Oktober 1533, in: CR 2, Nr. 1133, Sp. 670–675; MBW 1367. welche, Gott lob, in vnsern Kirchen geblie
ben, Die in Altzella 1545 aufgestellte Ordnung für das albertinische Herzogtum Sachsen sah Einzelbeichten vor. Vgl. EKO I, 298f. also ist es mit den Artickeln, wie hernacher zu sehen, auch. Darumb
es wenig schreiens vber die anderung bedarff. Sehen zu, das sie darmit nicht
vrsach geben zu groͤsser beschwerlicher anderung. Vnd so sie daruon
huscheten vnd lieffen, muͤste gleichwol das arme Volck das tragen. Wie wolt
das zu uerantworten sein? Besser were es, das man sehe auff die Hauptsache
vnd inn dem andern thette, was die notdurfft erheischet. erfordert. Vgl. Götze, 68. Jch besorge auch,
etliche Antiadiaphoristen, so vber das kinderwerck Pfeffinger bezeichnet hier die Auseinandersetzung polemisch als eine Kinderei. Vgl. Art. kinderwerk, in: DWb 11, 754. hart sehr, langanhaltend. Vgl. Götze, 116. schreien, wuͤr
den in den Hauptpuncten viel hin passieren lassen, durchgehen, zugestehen. Vgl. Art. passieren, in: DWb 13, 1487. daran am hoͤch
sten gelegen, wo sie das hiebeuor vonn vnseren Theologen, sonderlich Do
mino Philippo nicht erinnert weren, Zur Kritik Melanchthons an den Bestimmungen des Augsburger Interims vgl. unsere Ausgabe Bd. 1, Nr. 1, S. 59–75 wiewol sie es nun alle woͤllen gesehen
haben. Wir woͤllen aber hoffen, so sie es behertzigen vnd recht ansehen,
werden sich nun mehr eines bessern bedencken vnd jr gemuͤte endern. Wo
nicht, ists ein zeichen, das es mehr aus verbitterung denn guter meinung
geschehe, vnd ist zu besorgen, das sie nur gerne sehen, das es vbel gehandelt
wuͤrde, damit sie sich darinne zu weiden sich genug tun, laben, ergötzen, als Ausdruck seelischer Befriedigung. Vgl. Art. weiden, in: DWb 28, 567. hetten, doch stehets in Gottes
erkentnus. Dauon dis mal genug vnd vberfluͤssig. mehr als nötig. Vgl. Art überflüssig, in: DWb 23, 225.



Artickel von Gewalt vnd Authoritet der Kirchen vnd Kirchendiener.



Das hat etliche gestossen, da auch dieses erbieten ge-schicht, die
Jurisdiction vnd Ordination den Bischoffen zuzulassen etc., so doch darne
ben von den Bischoffen geredt wirdt, die jr Bischofflich Ampt nach Goͤtt
lichem befelch ausrichten vnd dasselbige nicht zur zerstoͤrung, sondern er
bawung gebrauchen etc., sampt angehafften fernern Conditionen, auff wel
che masse jnen inn der Confession, In der CA wird den Bischöfen die Aufgabe zugewiesen, die Gemeinden recht zu leiten und das Evangelium rein zu predigen sowie Lehrentscheidungen anhand der Bibel zu treffen. Ein Recht, neue Zeremonien oder Satzungen aufzurichten und damit die Gewissen der Gläubigen zu beschweren, wird ihnen ausdrücklichen nicht zugestanden. Vgl. CA XXVIII, in: BSLK 120–134. Apologia Wenn die Bischöfe die reformatorische Lehre annähmen, die reformatorischen Prediger als rechtmäßig anerkennen würden und sich evangeliumsgemäß verhielten, sieht die AC kein Hindernis für die Ausübung der canonica politia, der geistlichen Jurisdiktionsgewalt, durch die Bischöfe. Vgl. AC XIV; XXVII, in: BSLK, 296f; 396–403. vnd in vielen Schrifften
Doctor Martini Vgl. Martin Luther, WA.B 5, 430–433, bes. 432. vnd sonst alle wege die Jurisdiction vnd Ordination ange
boten, auff den fall man es auch schuldig. So hat sich auch Doctor Martinus
offt lassen hoͤren, er wolt, das sie Ordinationem Christlich hielten, wolte die
jhnen gerne goͤnnen, hat auch diese wort offt gesagt vnd mit eigener handt
von sich geschrieben: Non opto ruinam Episcopatuum, sed Reformatio
nem. Vgl. Martin Luther an Georg III. von Anhalt. 20. Mai 1539, in: WA.B 8 Nr. 3333, S. 432f; vgl. dasselbe Zitat in der Schrift der Wittenberger Studenten, unsere Ausgabe Nr. 10, S. 936. Wolte Gott, sie wolten jhnen helffen vnd rathen lassen. Wo nicht,
so bleibet es bey dem Spruche des Propheten Hoseae. 4.: Quia scientiam
repulisti, te re-pellam, ne sacerdotio fungaris mihi. Hos 4,6 (Vg). Jnn deme ist
nichts begeben, unzulässiges erboten, zugesagt. Vgl. Götze, 23. sondern es ist ein billich vnd schuldig erbieten, wie zuuor
vernewet. Wolte Gott, sie nemens also an. Vnd was die Authoritet vnnd
Gewalt der Kirchen belanget, wirdt klar gesaget, das sie wider die heilige
Schrifft nichts ordnen sol noch kann.



Artickel von der Tauffe.



Das da des Exorcismi Die Absage an den Teufel. Auch Luther behielt aufgrund seines Taufverständnisses als Herrschaftswechsel in seinem Taufbüchlein den Exorzismus als liturgischen Bestandteil bei. Vgl. Peters, Kommentar 4, 89–91; Peters, Kommentar 5, 172–177; Luther, WA 19, 531–541 (Das tauffbuchlin verdeudscht, 1526). vnd alten Christlichen Ceremonien gemeldet, ist vmb
der Schwermer Von Luther gerne verwandter Begriff zur Kennzeichnung von all jenen, die von der Wittenberger Theologie abwichen Vgl. Art. Schwärmer, in: DWb 15, 2290; Lepp, Schlagwörter, 2, 12. willen draussen im Lande geschehen, die solches alles vn
terlassen. Darmit zu uernemen, das es, Gott lob, die meinung bey vns nicht
habe, wie denn ohne das diese Stuͤck im brauch seindt. So seind auch durch
das WortChristliche Ceremonie In den Leipziger Artikeln wurde gefordert, dass die Taufe mit alten Christlichen Ceremonien gehalten werden solle. Die Georgsagende übernahm diese Formulierung und spezifizierte die Handlung. Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 255; Friedberg, Agenda, 27f. alle Missbreuch, als ge-weihet
Saltz vnd Chresem ausgeschlossen, Zu der Verwendung von Salz und Öl während des Taufritus vgl. Peters, Kommentar 5, 159–162. wie denn solches die Agenda Vgl. Friedberg, Agenda, 27f. mit
sich bringet.




Artickel von der Firmung.



Wolte Gott das der gebrauch, wie vermeldet, auch zuuor offte daruon ge
schrieben, im werck were, solt viel nutzes bringen, auch wuͤrden solche
Gebett offentlich vnd sonderlich fuͤr die Kinder besserlich vnd nicht one
Frucht sein. Das der Bischoffe mit gemeldet erwähnt. Vgl. Art. melden, in: DWb 12, 1994. wirdt, Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 255. referiert auff solche
Bischoffe wie droben angezeiget, vnd wolt Gott, das sie es zum Eide ge
schworen hetten vnd halten muͤsten, neben dem feindt, die anderen Miss
breuche ausgeschlossen, wie denn das inn der Agenda volkoͤmlicher verord
net, Nachdem die Konfirmanden oder Firmlinge über ihren Glauben befragt wurden und ihn sodann bekannten, sollten sie die in der Taufe durch die Eltern vorgenommenen Absage an den Teufel bekräftigen und konfirmiert oder gefirmt werden, ohne dass daraus ein blos spectackel würde. Die Konfirmation sollte also als bewusste Tauferneuerung verstanden werden. Vgl. Friedberg, Agenda, 30f, bes. 30. welches inn so kurtze Artickel nicht hat verfasset werden moͤgen.
Das auch fuͤrgegeben wirdt, als buͤnden wir Goͤttliche Genade vnd
heiligen Geist an das werck der Confirmation, (...) der Bischoff oder sein Churtisan kan durch seine Ceremonien der Jugent Goͤttliche gnade geben vnd sie in jhrem glauben bekrefftigen, confirmiren oder stercken. Flacius, Gallus, Bedenken, G 3v, unsere Ausgabe Nr. 4, S. 402. reden sie ohne grundt, denn
alhie vonn rechtem Christlichem Gebrauch als dem Examen, aufflegung der
Hand vnd Gebet geredt wirdt, Vgl. Friedberg, Agenda, 30f. so verheisset je ja. Vgl. Art. je, in: DWb 10, 2278f. der Herr Christus Luce
am xj.: Vgl. Lk 11,13. viel mehr wirdt er den heiligen Geist geben denen, die darumb
bitten.

Artickel von der Busse Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 255; Friedberg, Agenda, 32–39.



Jst ja nicht zu straffen, das man vber der Priuat absolutio halte, die mit gros
sem schaden gefallen vnd, Gott lob, inn diesen Landen noch vblich vnd in
erster Visitation an viel enden wider auffgerichtet. Vgl. EKO I, 298f. Vnd das etliche Cauil
lieren, bespötteln. Vgl. Art. cavillor, in: Georges I, 1051f. es sey da des Glaubens nicht gedacht, Jn diesem Capitel aber von der Busse wird vom Glauben gar nichts gesagt. Flacius, Gallus, Bedenken, G 4r, unsere Ausgabe Nr. 4, S. 402. so ist doch dieses
alles auff den Hauptartickel Justificationis gerichtet vnd hat alles in sol
chen kurtzen bedencken vnd Summarien nicht nach der lenge nothduͤrfftig wie es nötig gewesen wäre. Vgl. Götze, 168.
koͤnnen ausgestrichen hervorgehoben. Vgl. Art. ausstreichen, in: DWb 1, 992. werden. Denn es sonst, Gott lob, inn der Lehre alles
klar vnd fleissig in diesen Landen getrieben wirdt.




Vnd das bey diesem Artickel auch gemeldet, vermanung zu thun, zum Fas
ten, Beten, Almosen geben, Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 255. ist darumb geschehen, das man vns zur vnbil
ligkeit auffleget, ungerechterweise zum Vorwurf macht. Vgl. Götze, 14 als werden solche vbung vnd werck nicht allein bey vns
vnterlassen, sondern auch verworffen. Es handelt sich dabei um eine häufig geäußerte altgläubige Kritik an der reformatorischen Lehre. Diese sei lediglich auf Tröstung aus, bewirke daher keine echte Reue und verachte gute Werke. Vgl. Georg Witzel, Beständige Antwort, J 1r–J 4r, unsere Ausgabe Bd. 1: Reaktionen auf das Augsburger Interim, Nr. 17, S. 840–844. Das man daraus zu uernemen hette,
das dem nicht also, auch dieweil ohne das die Leute inn dem seumig vnd die
Beichtuetter zum teil in dem hinlessig nachlässig. Vgl. Götze, 123. sein moͤchten, so hat auch nicht
moͤgen angefochten werden in der Beicht, da es mehr beweget, denn inn
gemeinen Predigten die Leute zu uermanen vnd anhalten, vnd stehet nicht
da, das man es thun oder aufflegen soll zur Busse, damit die Suͤnde zu
buͤssen vnd genug darfuͤr zu thun, das gehoͤrt allein dem Sohn Gottes zu, der
hat vnser vnd der gantzen Welt suͤnde gebuͤsset, genug darfuͤr gethan vnd mit
seinem bittern Leiden vnnd Sterben volkoͤmlich bezalet. Derwegen von den
jetzigen Diabolis vnd Calumniatoribus Ränkeschmieden, betrügerischen Anklägern. Vgl. Art. calumniator, in: Georges I, 939. vns mit vnwarheit auffgeleget, das
wir den Glauben in der Busse aussen lassen vnd die Papistische Satisfaction
wider auffrichten. Vgl. Flacius, Gallus, Bedenken, G 4r, unsere Ausgabe Nr. 4, S. 402. So wirt auch klar der empfahung des Hochwirdigen
Sacraments des Leibs vnd Bluts gemeldet vnd, Gott lob, gehalten. Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 255.



Artickel von der Ohlung Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 255f.



Dieser Artickel hat viel guter Leute bekuͤmmert, vnd wie wol Doctor
Martinus im bekentnus seines Glaubens, darauff ehr zu beharren willens, mit
diesen Worten daruon geschrieben: Die Ohlung so man sie nach dem Euan
gelio hielte, Marci am vj. Vgl. Mk 6,13 vnd Jacobi am v., Vgl. Jak 5,14. liesse ich gehen. Aber das
ein Sacrament daraus zu machen sey, ist nichts. Denn gleich wie man an stat
der Vigilien vnd Seelmessen wol moͤchte ein Predigt thun vom Tode vnd
Ewigem Leben vnd also bey dem Begrebnus betten vnd vnser ende be
dencken, (wie es scheinet das die Alten gethan haben) also were es auch wol
fein, das man zum Krancken gienge, betet vnd vermanet, vnd so man darne
ben jn mit oͤhle wolte bestreichen solte, frey sein im Namen Gottes etc.
Haec Luthervs. Martin Luther, WA 26, 261–509, bes. 508 (Vom Abendmahl Christi. Bekenntnis, 1528).



So ist dieser Artickel doch etwas enger gezogen vnd auff besuchung vnd das
Gebet fuͤr die Krancken gerichtet vnd darneben aller Aberglaube vnnd
Missuerstandt abgeschnitten, abgetan. Vgl. Art. abschneiden, in: DWb 1, 106f. wie das auch alsbaldt den Stenden erklerung
geschehen, Nachdem die Stände in einer Erklärung zu den übergebenen Leipziger Artikeln die Artikel von der Firmung und der Ölung als Ärgernis bezeichnet und gefordert hatten, dass dies zu unterbleiben habe, erklärten die Theologen vor dem Leipziger Landtag, dass der Artikel von der Ölung ohne die abergläubischen Komponenten verstanden werden solle. Vgl. PKMS 4, Nr. 223, S. 265f; Nr. 225, S. 267. solches auch denen wol wislich, die nur zur verunglimpffung
disen Artickel hoch auffmutzen, aufbauschen. Vgl. Art. aufmutzen, in: DWb 1, 693f. so als hette man die Ohlung mit Bepsti
schen Missbreuchen angenommen. Denn es haben die Herren Theologen die
gantze Abgoͤttische Consecrationes Olei Zu den Weiheformen vgl. Franz, Benediktionen I, 335–352. vnd formam der Vnction, Salbung. Bei sakramentalen Handlungen oder anderen Weiheakten wurden Personen oder Gegenstände mit geweihtem und/oder exorzisiertem Öl (= Chrisma, Chrisam) gesalbt. Vgl. Krünitz, 195 (1848), 339–341; in Bezug auf den hier behandelten Artikel der Ölung vgl. Handbuch der Dogmengeschichte IV,3, 218–225. so im
Bapstumb gewesen vnd was fuͤr grosser Aberglaube daraus gefolget, Vgl. zu den Legenden um die Wirkmächtigkeit der Salbung Franz, Benediktionen I, 352–361.
notduͤrfftig angezeiget vnd darinne keines weges gewilliget, des sich auch
Doctor Pommer Johannes Bugenhagen. Zu ihm vgl. Hans Hermann Holfelder, Art. Bugenhagen, Johannes, in: TRE 7 (1981), 354–363. ferner erkleret. Am 7. Januar 1549 hatten der brandenburgische Propst Georg Buchholzer und die Pfarrer Hieronymus Schwolle und Johannes Baderesch Bugenhagen und Melanchthon um Auskunft über die Wittenberger Haltung zum Augsburger Interim gebeten. Johann Agricola habe nämlich in einer Predigt die Gegner des kaiserlichen Religionsgesetzes geschmäht und die Wittenberger Theologen als Kronzeugen benutzt, indem er ein Dokument verlesen habe, das der Kurfürst von Sachsen angeblich mit dem Kurfürsten von Brandenburg angenommen hätte. Von Bugenhagen und Melanchthon wollten sie nun wissen, ob dieser Text tatsächlich von ihnen unterschrieben worden sei. Außerdem begehrten sie nähere Informationen darüber, was Adiaphora eigentlich seien und wie die Krankensalbung vorgenommen werden solle. Bugenhagen und Melanchthon antworteten ihnen am 11. Januar, dass sie diese Artikel nicht kennen würden und sie auch nicht unterzeichnet hätten. Die Konsekration von Öl und Salz lehnten sie strikt ab, da es sich dabei nicht um Adiaphora handele. Vgl. PKMS 4, Nr. 243, S. 285–287; CR 7, Nr. 4460, S. 299–301. Vnd nach deme die besuchung vnd
Gebet bey den Krancken gantz nutz vnd noͤtig vnd fleissig in diesen Kirchen
gehalten wirdt, aber etliche auch vnfleissig vnd vngeschickt, so ist daruon
inn der Agenda ein Christliche Forma gesetzet, aber was das Ohle belanget
vnterlassen. Kranken, die einen christlichen Lebenswandel führten, sollte das Abendmahl gereicht werden. Andere sollten zunächst vermahnt und zur Umkehr angehalten werden. Exkommunizierten sollte das Abendmahl nicht gereicht werden. Vgl. Friedberg, Agenda, 52.



Das aber der Tittel vonn der Ohlung vnter den Artickeln gesetzt, ist
aus dem, das man von einem punct zu dem andern im Jnterim gemeldet,
nach der ordnunge, wie die alda begriffen, Key. May. antwort vnd Erklerung
thun muͤssen, Vgl. die Gliederung des Augsburger Interims in dessen Edition bei Mehlhausen. was des falls vnsere Kirchen halten oder auch nicht thun
koͤndten. Zum andern, dieweil, wie oben gemeldt, Doctor Martinus von dem
Artickel der Ohlung sein Bekentnus vnd meinung geschrieben, so hat

dazumal nicht koͤnnen vmbgangen werden, denn das der Artickel der gestalt
gemeldet. angezeigt würde, besprochen würde. Vgl. Art. melden, in: DWb 12, 1992f.



Artickel von der Messe.



Was alda belanget die Kirchenkleidung vnd Leutten, Liechter, gefesse etc. Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 256.
jst bereit im Gebrauch, ohne was etliche jhr sonders gemachet vnd wirdt
eben in der Denne-marckischen Ordnung auch also erzelet. Vgl. Lateinische Kirchenordnung für Dänemark, 15; Schleswig-Holsteinische Kirchenordnung, 53. Das
Confiteor S.o. haben etliche angefochten, als solten darein die Anruffung der
Heiligen gezogen werden. Vgl. Flacius, Widder den ausszug, A 4v, unsere Ausgabe Nr. 1, S. 31. Jst aber nie gedacht, denn der Artickel stets
angefochten vnd weder begert noch gewilliget jemals, sondern ist die mei
nung, das der Priester fuͤr den Altar cum Reuerentia gehe, nider knie vnd ein
gemeine Beicht oder Gebet thue, welches denn loͤblich vnd fein, wie denn es
auch alsbald erkleret, one was etliche wider jr selbst Gewissen muthwillig absichtlich. Vgl. Götze, 164.
erdichten, vns des gerne vberreden wolten, auch vber empfangene Erklerung
auff solcher Calumnia boshafftig beharren. So wirdt auch in der Denne
marckischen Kirchenordnung eben mit den worten inn gemein das Confiteor
genant. Vgl. Lateinische Kirchenordnung für Dänemark, 15; Schleswig-Holsteinische Kirchenordnung, 53. Man weis aber wol, wie alda vnd inn vnseren Kirchen, Gott lob,
gelehret wirdt, wen wir anruffen sollen vnd von weme vergebung der suͤnden
bitten sollen vnd haben. Vnnd ob man wol einem dinge den gewon
lichen Namen gibt, als wir auch nennen die Tauffe, Beicht, Absolution, Ge
bet etc., jst doch keines weges zu schliessen, das man darmit die abgethanen
Missbreuche, so darbey gewesen, meine oder wider auͤffrichte, sonst diejeni
gen, die sich Pfarrherren zu Sanct Vlrich, Catherinen, vnser lieben Frawen
nach gewohnlicher weise zu reden ausschreiben, Pfeffinger polemisiert damit gegen die Theologen in Magdeburg, da diese sich bei ihrer Unterschrift unter das Magdeburger Bekenntnis in dieser Weise qualifiziert hatten. Vgl. unsere Augabe Nr. 5, S. 622–625; zu den Kirchen Magedburgs vgl. Krenzke, Kirchen und Klöster. muͤssen sie warlich jhrem
scharpffen vrtheilen nach als die hoͤchsten Abgoͤtter sich verdammen, die die
Kirchen, welche der Herr Christus mit seinem thewren Blut erworben, den
lieben heiligen zueignen. Das man aber das Confiteor gemeldet, ist darumb
geschehen, das die Priester an vielen orten one alle Reuerentz fuͤr den Altar
tretten, welches vbel stehet, so doch widerumb zu Wittembergk vonn Doctor
Martini zeit bis daher, auch zu Leiptzigk vnd inn vielen Kirchen, die Priester
mit jrem Custode Custos = heute Küster. Ein Kirchendiener, dem die Sorge für das Kirchengebäude, die Gewänder, Gefäße usw. übertragen ist. Vgl. Streber, Art. Custos II: Kirchendiener, in: WWKL2 3 (1884), 1263f. nider knie-en vnd da das Confiteor ohne anruffen

der heiligen sprechen, jhre vnd des Volckes suͤnde fuͤr Gott bekennen, Genade
bitten vnd zuweilen, wenn zeit genug fuͤrhanden, das Miserere Das Schuldbekenntnis. Benannt nach dem Beginn des 51. Psalms, wird in der sonntäglichen Tauferinnerung und bei verschiedenen Weiheakten gesprochen. Vgl. Karl Ernst Schrod, Art. Miserere, in: WWKL2 8 (1893), 1555f; Erhard Hegenwald hat im Jahr 1524 in Wittenberg das Lied Erbarme dich mein, o Herre Gott, nach deiner großen Barmherzigkeit drucken lassen, das eine deutsche Bearbeitung des Miserere darstellt. Vgl. Bertheau, Art. Hegenwald, Erhard, in: ADB 11 (1880), 275; Wackernagel, Nr. 134, S. 51; Clemen, Hegenwald, 141f. darzu auch
betten vnd endtlich die Versus Domine non secundum peccata. Die Georgsagende stellte es frei, ob das Miserere und Domine non secundum peccata gesprochen wurden. Vgl. Friedberg, Agenda, 49. Vnd weil
sie Die Gegner der Wittenberger Theologen. das wol wissen, auch darneben genugsam bericht sein, ist wol zu
mercken, mit was Christlichem gemuͤte sie jmmerdar diese Calumnia auff
mutzen. aufbauschen. Freilich hetten sie etwas anders erdencken koͤnnen, wuͤrden es so
viel lieber thun. Es ist zu besorgen, befürchten. sie wolten gerne jren affecten nach,
das nicht inn dieser Lande, Schulen vnd Kirchen diese Ehrliche, gelerte,
gotsfoͤrchtige Leute zur besserung vnd frieden dieneten, sondern das Gottes
Wort in diesen Landen ausgetilget wuͤrde, das sie vrsach hetten, sich nicht
darumb zu betruͤben, sondern zu lestern vnd jr muͤthlein zu kuͤlen, Sprichwörtlich: Rache nehmen. Vgl. Wander 3 (1873), 801; Art. kühlen, in: DWb 11, 2568. das ist jr
Seitenspiel vnd Leire, Leier. das sie jhr bitters Gellein Galle. aus-schuͤtten
moͤgen. Gott vergebe es jhnen. Aber solche offentliche vnwarheit vberzeu
get sie, wes Geists sie sind. Die erzelung der Gesenge inn der Messe ist
bey vns keine sondere besondere. Vgl. Art. sonder, in: DWb 16, 1571. newerung, auch in der Agenda zu Hertzogk Hein
richs zeit gestellet fast ungefähr. Vgl. Götze, 73. also verordnet vnd wirdt schier inn allen vnseren
Kirchen also gehalten, ohne was etliche sonders gemachet, wirdt derhalben
erzelet, das man sehe, das es inn diesen Landen nicht so rohe mangelhaft. Vgl. Art. roh, in: DWb 14, 1118. zugehe als
draussen vnd das mans furder gleichfoͤrmig halte, vnd ist fuͤrnemlich auff die
grossen Stete gerichtet vnd das man gleichwol die beste, bequemeste vnd
genugsame zeit zu der Predigt behalte. Vnd ob wol die Lectiones, Epistola
vnd Euangelium latine zu singen verordnet, wie denn auch zu Wittembergk
vonn alters her geschicht vnd bequem, das man den Lateinischen Text inn
der Kirchen behalte, so sollen doch vmb des Volcks willen solche Lectiones
auch Deutsch gelesen werden, so behelt auch das Volck jhre schoͤne Deutsche Gesenge, wie das die Agenda weitter ausweiset. Das Singen der deutschen Gesänge galt vor allem für die hohen Festtage wie Weihnachten und Ostern. Vgl. Friedberg, Agenda, 50; vgl. auch PKMS 4, Nr. 397, S. 451; ansonsten sollte offenbar nur bei Fehlen einer sequentz ein deutsches Lied gesungen werden. Vgl. die Polemik dagegen bei Flacius, Widder die neue Reformation, D 2v–D 3r. Obwol alda ein

Missuerstandt von alten Liedern eingefallen, so ist es doch notduͤrfftig erkle
ret, so ist auch klar angezeigt, das Consecratio Das Sprechen der Einsetzungsworte in der Abendmahlsfeier. Vgl. Art. Consecration, in: WWKL2 3 (1884), 955. vnd Pater noster Deutsch
gesungen werden sollen Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 256. Die Leipziger Artikel verzichteten auf die Bezeichnung des eucharistischen Hochgebets als Canon Missae. mit auslassung des Canonis. Das eucharistische Hochgebet. Vgl. [Josef] Pohle, Art. Canon, in: WWKL2 2 (1883), 1812–1815. Das ist aber auch
ein vnuerschemte Calumnia, das sie aus dem Worte Consecratio Canonem
verstehen woͤllen, Vgl. Flacius, Widder den ausszug, A 4v, unsere Ausgabe Nr. 1, S. 31. weil sie selbst wissen, das man auch im Bapstumb
Verba Testamenti Die Einsetzungsworte während der Abendmahlsfeier. nur Consecrationem genant, vnd nicht den Canonem. Pfeffinger meint damit, dass die Einsetzungsworte beim Abendmahl auch bei den Altgläubigen lediglich als Consecration und nicht als Canon bezeichnet werden. Vgl. Missale Romanum, 1514–1518.
So gebraucht Doctor Martinus selber das Woͤrtlein Consecrationis offt vnd
hat es inn Formula Missae also auch genennet, Vgl. Martin Luther, WA 12, 205–220, bes. 214 (Formula Missae, 1523); zur direkten Verwendung des Wortes consecratio bei Luther vgl. Martin Luther, WA 6, 516 (De captivitate Babylonica ecclesiae, 1520); vgl. außerdem Diestelmann, Konsekration, passim. vnd ist Communis modus
loquendi die übliche Art zu sprechen, die allgemein übliche Bezeichnung. darumb gesetzet, das der Canon klar ausgeschlossen. Hat jemandt
darundter Canonem verstehen woͤllen, der verantworte es, wir verstehen es
vnd halten es also wie alle zeit.



Die Eleuation ist in neuligkeit in etlichen Kirchen gefallen, in
etlichen geblieben. Vnd dieweil ein gros gemuͤrmel Gerücht. Vgl. Art. Gemurmel, in: DWb 5, 3291f. inn diesen Landen da
rob worden, hats jhm Doctor Martinus gefallen lassen, das mans, wo es were
bleiben, liesse, vnd auch Anno M. D. Xlij., da es zu Wittembergk gefallen, Während die Elevation im Augustinerkloster offensichtlich bereits 1521 abgeschafft worden war, existierte sie in der Schlosskirche bis Ende der dreißiger Jahre. In der Stadtkirche wiederum schaffte Bugenhagen sie erst 1542 ab. Luther verhielt sich zu all dem zurückhaltend, da sich nach seiner Meinung eine Einheitlichkeit ohnehin nicht erreichen ließe. Er fürchtete zudem das Aufstellen neuer Gesetze, aus denen unberechtigterweise Glaubensartikel entstehen könnten. Vgl. Brecht, Luther III, 280; Meyer, Elevation, bes. 196–210.
vnter andern also daruon mit eigener Handt geschrieben: Obs jemandts
wolte noch auffheben, wolt ich nichts darnach fragen, es nimbt vnnd gibt
dem Sacrament nichts, vnd kompt vielleicht ein mal die zeit die vrsache mit
sich bringet auffzuheben, so ists vns frey vnd one gefahr das mans widerumb
auffhebe. Denn die Ceremonien seindt vns vnterworffen vnd nicht wir den
Ceremonien, ohne wo es die Liebe fordert, der wir vnterworffen sein etc.
Haec D[oktor] Lutherus. Martin Luther an Fürst Georg von Anhalt, 26. Juni 1542, in: WA.B 10, 85–88, bes. 86. Vnd ist inn deme gesucht, das sich mit der
Eleuation die Kirchen, die es haben fallen lassen, sich mit denen, die
es behalten, widerumb wolten vergleichen, darumb man auch nicht hat
gewust zu streitten, wiewol es inn der Leipzischen verzeichnus

vbergangen. Die Elevation fand in den Leipziger Artikeln keine Erwähnung. Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 256. Jtem, das es auch etliche mit gewaltsamer deuttung dahin
ziehen woͤllen, als sey eine solche Spectackel Messe Ein Schauspiel, eine auf Äußerlichkeiten hin ausgerichtete Gottesdienstfeier. gewilliget, darinne
der Priester allein Communicire, so ists doch wider die klare wort im Artickel,
da gesetzet ist:Die Communio vnd reichung des Sacraments. Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 256. Vnd ist
derhalben auch ein offentlich Calumnia, das sie fuͤrgeben, man habe die
Communio vonn der Messe scheiden woͤllen, Vgl. Flacius, Widder den ausszug, A 4v, unsere Ausgabe Nr. 1, S. 31. weil diserte deutlich, bestimmt. Vgl. Art. diserte, in: Georges I, 2207. vnd bedech
tiglich mit Bedacht, nach Überlegung. Vgl. Art. bedächtiglich, in: DWb 1, 1218. darumb das wort Communio vnd reichung des Sacraments hinzu
gesetzet, das damit alle Spectackel Messen abgeschnitten, unmöglich gemacht werden. Vgl. Art. abschneiden, in: DWb 1, 106f. das wissen sie
wol, so weiset es Gott lob das Werck aus, ohne allein das jhr Geist lust hat,
sich mit Calumnien zu erquicken. Vnd kan nicht vernemen, wie
solches mag fuͤr ein Newerung, enderung oder fuͤr ein Spectackel Messe
ausgeruffen werden, Vgl. Flacius, Widder den ausszug, A 4v, unsere Ausgabe Nr. 1, S. 31. die nur zu sehen vnd zu hoͤren verordnet sey, da das
hochwirdig Sacrament des Leibs vnd Bluts vnsers Herrn Jhesu Christi nach
seiner Goͤttlichen einsatzunge ausgeteilet wirdt. Pfeffinger spielt hier auf die Augenkommunion an. Im Laufe des späten Mittelalters hatte sich die Vorstellung entwickelt, es genüge bereits, die geweihte Hostie zu sehen, um Sündenvergebung zu erlangen. Viele Menschen kamen überhaupt nur zum Gottesdienst, um die Hostie zu sehen. Vgl. Browe, Elevation; Meyer, Elevation, 188–196; Franz, Messe, 100–105. Denn es je, wie gemeldet,
hiebeuor also gehalten wirdt, vnd darumb, das es wolt also verstanden wer
den, das nur der Priester Messe halten vnd das Werck ohne Communion der
Leute gemeinet, wolten sie jnen darin jhren Missuerstandt abzulegen nach
mals dienen lassen, das ein solche Messe keines weges angenommen, vnd
wo man hieran nicht wolte besettiget sein, were es so viel mehr eine muth
willige Calumnia. Zu dem auch nicht allein hiebeuor in Schrifften, sondern
auch inn diesen Hendeln, der vnchristliche wahn vonn dem Sacrificio propi
ciatorio Gemeint ist damit die Vorstellung der Messe als eine den Menschen durch ihren Vollzug mit Gott versöhnende Opferhandlung, die aus der Zurüstung der Opfergaben (Offertorium), dem Opferakt (Consecration) und dem Opfermahl (Communion) besteht. Vgl. [Karl Ernst] Schrod, Art. Messe, in: WWKL2 8 (1893), 1311–1339. vnd opffer fuͤr die Lebendigen vnd Todten Pfeffinger wendet sich damit gegen die Vorstellung, dass die Lebendigen und die Toten Sündenerlass durch den Vollzug der Eucharistiefeier erlangen können. Für die Toten fand ein allgemeines Totengedächtnis statt, um ihnen als Glieder am Leib Christi Anteil an der sakramentalen communio zu geben. Darüber hinaus konnten spezielle Seelenmessen gestiftet werden, durch die den Toten Erlass der Sündenstrafen erworben werden sollte. Vgl. Missale Romanum, 1524; Stählin, Geschichte des christlichen Gottesdienstes, 43; Thalhofer, Art. Begräbniß I: kirchliches, in: WWKL2 2 (1883), 189–200. vnnd Appli
cation ex opere operato, Die segensreiche Wirkung der Eucharistiefeier aufgrund des richtigen rituellen Vollzuges. Vgl. Sasse, Art. Opus operatum, in: WWKL2 9 (1895), 940–948. sampt an gehassten Missbreuchen genugsam
vorlegt vnd mit nichte eingereumbt, mit notduͤrfftiger erklerung, was der

Vetter De Sacrificio Eucharistico meinung sey, wie das die Confessio Vgl. CA XXIV, in: BSLK, bes. 93f. vnd
Apologia Vgl. AC XXIV, in: BSLK, bes. 353–368. auch ausweiset, auch Doctor Martinus in sonderheit daruon
schreibet in der vermanung zum hochwirdigen Sacrament, Anno M. D. Xxx.
ausgegangen. Vgl. Martin Luther, 30 II, 595–625 (Vermahnung zum Sakrament, 1530); vgl. dazu auch Brecht, Luther II, 368–370. Vnd das sonderlich zu verhuͤtung solches jrrthumbs inn die
newe Agenda mit verleibt worden, zu deme, das der Canon, wie gesaget, mit
seinen geberden nicht zugelassen. Vgl. Friedberg, Agenda, 40–49. Vnd ist also gered De uera Commun
ione vnd Missa nach Christi Ordnung vnd einsatzung, eben auff die weise,
wie Missa vnnd Communio zusammen gesetzet ist in Confessione Augus
tana articulo 24. Vgl. CA XXIV, in: BSLK, 91–95. So werden auch die Leute mit hoͤchstem fleis zum offter
mal vnterrichtet vom heiligen Sacrament, warzu es eingese-tzet vnd
wie es zu gebrauchen sey, als nemlich die erschrockenen Gewissen damit zu
troͤsten, dardurch das Volck zur Communion vnnd Messe gezogen wirdt etc.
Sihe, da stehet auch Communio vnd Missa beisammen, auff solche weise
vnd masse ists auch in dem Artickel verfasset. Wolte mans aber ein Spectackel
Messe heissen vnd es von den Gesengen, so man zuuor vnd hernach singet,
verstanden werden inn angezeigter Ordnung, in dem geschehe zu viel, weil
die nicht allein hie bereit in diesen Kirchen also fast gehalten, sondern auch
zu Magdeburgk gesungen werden, Im Jahr 1524 wurde in der Altstadt Magdeburgs eine neue Kirchenordnung in Kraft gesetzt, die das Messopfer abschaffte, ansonsten aber keine genauen liturgischen Bestimmungen traf, weshalb wohl davon auszugehen ist, dass keine nennenswerten Änderungen in dieser Hinsicht vorgenommen worden sind. Vgl. Kaufmann, Ende der Reformation, 13–38; EKO II, 448f. one das alda die Knaben das Gloria in
excelsis vnd Credo in unum Deum anfahen, das bey vnns alhier, altem
gebrauch nach, cum maiori grauitate, die Priester anfahen. Was ist nun aber
inn deme diese sondere weise vnd Newerung von noͤtten? Was solt es nun
schaden, das man sich in den vorigem gebrauch vergliche? Vnd das
diese fuͤrgeschriebene forma der alten gemesser, daran ist nichts zu tadelen,
wolte Gott, das es die gelegenheit hette, das man sich gantz mit jnen verglei
chen koͤndte. Was were vns not oder nuͤtze solcher spaltung? Ja, es ist mehr
besserlich, das man sich der Alten Ordnung, so viel nicht Missbreuchisch,
nehender vergleichet, damit man viel gewinnet. Denn man sich auch, wie
oben angezeigt, sonderlich inn dem Artickel inn der Confession vernemen
lassen, das man die alten Gebreuche behalten vnd der mangel nicht an deme
ist, was der alten Forma gemesser, wie Doctor Martinus sich auch offt verne
men lassen, das er sich nicht vngerne der alten gewonlichen Form lieber ver
gleichen wolte, denn das man etwas sonderlichs machete. Vgl. Martin Luther, WA.B 5, 614–617 (Bedenken, 1530). Aber daran ists
gelegen das in solcher Forma nichts vngoͤttliches sey, welches, Gott lob,
nicht bey vns ist vnd vns furder genedigklich darfuͤr behuͤte. Vnd

darumb solten sie sich billich enthalten, solch Ampt ein Narren Messe zu
heissen.



Will man es darauff ziehen, was kuͤnfftig folgen solte, jst viel zu fruͤe. Hof
fen, der Allmechtige Gott vnd Vater vnsers Herren Jesu Christi wirds nicht
verhengen, zulassen. Vgl. Art. verhängen, in: DWb 25, 524. wir wolten denn selber mit vnserer vngleicheit vnd hartsinnig
keit vrsach geben das ergers folget, da wirdt sich auch jeder durch Gottes
huͤlffe seinem Gewissen nach zu uerhalten wissen.



Artickel von den Festen Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 257.



Alhier ist der Namen des Fests Corporis Christi Fronleichnam, Donnerstag nach Trinitatis. bedencklich
fuͤrgefallen, Das Fest wird one zweiffel mit sich bringen die grosse Abgoͤtterey des vmbtragens des Sacraments, darumb es auch vom Bapste geordnet ist. Flacius, Gallus, Leipziger Interim, H 4v, unsere Ausgabe Nr. 4, S. 409. welches nicht weiter gewilliget, denn an dem tage vom hoch
wirdigen Sacrament zu predigen vnd die Communion nach Christi einsa-
tzung zu handelen, wie auch Doctor Martinus seliger selber fuͤr etli
chen jaren zu Dessaw auff das selbige Fest vom Sacrament, zur Vesper vnd
Messe gar schoͤne Predigten gethan. Die hier angesprochene Predigt Luthers an Fronleichnam konnte nicht aufgefunden werden. Pfeffinger könnte sich aber eventuell auf das Jahr 1534 beziehen, da Luther damals Anfang Juni nach Dessau reiste, um den schwermütigen Fürsten Joachim zu trösten. Vom 5. Juni 1534, dem Tag nach Fronleichnam, und vom ersten Sonntag nach Trinitatis haben sich Predigten Luthers in Dessau erhalten. Eventuell predigte er bereits einen Tag zuvor dort. Möglicherweise hatte Pfeffinger von Georg III. im Rahmen der zahlreichen gemeinsamen Verhandlungen zur Leipziger Landtagsvorlage und zur Agenda Kenntnis über diese Predigt erhalten. Vgl. Brecht, Luther III, 37; WA 37, 425–450; WA 59, 320–323. Vnd ist keines weges die meinung,
die Procession oder Missbreuche auffzurichten, Vgl. Flacius, Gallus, Leipziger Interim, H 4v, J 4v–K 1r, unsere Ausgabe Nr. 4, S. 409f, 414f. sondern darwider zu leh
ren. Vnd ob wol das Fest an jm selber new auff den tag zu halten, koͤnte man
es doch dermassen wie Festum Visitationis Mariae, Der 2. Juli eines jeden Jahres. welches noch newer, Das Fest wurde in der 43. Sitzungsperiode des Basler Konzils am 1. Juni 1441 offiziell in den Festkalender aufgenommen. Vgl. L. Küpper, Art. Basel, das Concil, in: WWKL2 1(1882), 2085–2110, bes. 2106.
vmb der schoͤnen Historien willen, Vgl. Lk 1,39–56. auff dem selben gewohnlichen tage
ohne beschwerung der Gewissen halten. Aber alle Abgoͤttische ehre vnd An
ruffung der Heiligen ist genugsam angefochten vnd soll, ob Gott will, nim
mer mehr gewilliget werden.



Artickel von Gesengen Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 257.



Da seindt auch die reinen Goͤttlichen Gesenge gemeinet, vnd darmit
zwischen den Kirchendienern vnd Pfarrleuten daruͤber nicht Disputation

vorfallen, seind die in der Agenda inn specie angezeiget Die allgemeinen Ausführungen zu den Gesängen sind bei Friedberg abgedruckt. Vgl. Friedberg, Agenda, 57f., 78. vnd alle die, auff
eigene verdienst oder fuͤrbit der Heiligen gerichtet, weck gethan.



Artickel vom Fleischessen.



Der Artickel ist ad Vsum politicum vnd Disciplinam gestellet, wie hiebeuor
alle wege daruon geschrieben vnd erbietung geschehen, als auch sonderlich
Doctor Martinus vber das vj. Cap. Matthei vnterschiedlich dauon sein mei
nung erkleret hat. Vgl. Martin Luther, WA 32, 299–544, bes. 407–472 (Reihenpredigten über Mt 5–7, 1530). Vnd das die gewohnliche tage behalten, hat eben die
vrsache als mit den Festen. Denn das darumb solt Gottlos sein, die
Fasttage auff vorige gewohnliche zeit zu setzen, also were es auch mit den
Festen vnnd allem andern, das im Bapstthumb gewesen vnd bey vns blieben,
zu dem das gleichwol solch abstinentz an Feierabend zu halten bequem,
darmit man folgendes tages in Gottesdienst weniger verhindert. Weil aber
das genugsam verwahret, bewahrt, Sorge getragen wird, dass die Meinung erhalten bleibt. Vgl. Art. verwahren, in: DWb 25, 2081f. das man die Speise nicht als vnrein meide oder
solche Fasttage zum Gottesdienste vnd austilgung vnserer Suͤnde halte, vnd
da das geschehe, das es Teuffels Lehre sey, wie der Apostel zeuget vnd es
klar anzeigt j. Timoth. iiij, Vgl. I Tim 4,1–4. so ist diese eusserliche Ordnung, damit auff die
zeit Fleisch feil zu haben aber nicht das zu essen verbotten, mehr dem ge
meinen Mann annemlich denn zuwider vnd zur Haushaltung vnd zur Zucht
dienstlich.



Vom Chorrock



Vom Chorrock mus ich auch ein klein Woͤrtlein sagen, wie es doch so ein
wunder Kindisch ding ist, das man an etlichen orten des Ornats gebrauchet,
auch des Chorrocks an etlichen orten die Ornat abgethan vnd nur den Chor
rock brauchen am Altar in reichung des Sacraments, vnd da hindert es nicht,
aber auff dem Predigstul zu gebrauchen, were es eine grosse suͤnde, so doch
bey allen diesen Adiaphoris, die so wol zu Magdeburgk im brauch als dauon
alhie gered wird, alle die massen darbey gelehret vnd gehalten, das es nicht
Gottesdienst sein oder die Gewissen verbinden. Auch Flacius hatte an sich nichts gegen die Verwendung des Chorrocks, doch dass Vorschriften zur Verwendung liturgischer Gewänder erlassen wurden, stellte für ihn eine Gesetzlichkeit dar. Vgl. Flacius, Widder den ausszug, A 3r, unsere Ausgabe Nr. 1 S. 28f. Vnd widerumb machen
sie so ein gestrenge noͤttig verbuͤndlich Gebot daraus, Die Polemik gegen den Chorrock zieht sich durch die gesamte Schrift von Flacius und Gallus. Sie bezeichnen die Leipziger Artikel an sich (H 3v, J 2v) auch als einen breiten und dicken Chorrock. Vgl. Flacius, Gallus, Bedenken, C 2v, H 3v, J 2v, K 4v, L 3r, O 4r–v, unsere Ausgabe Nr. 4, S. 377, 407, 412, 419, 422, 437f. das man die Kirchen
ehe verlassen, ja Leib vnd Leben wagen solte, auch leichter die Gebot der

andern Taffel Während das erste bis dritte Gebot, die erste Tafel der Zehn Gebote, das Verhältnis des Menschen zu Gott behandeln, widmen sich die Gebote vier bis zehn, die zweite Tafel, dem Verhältnis zum Nächsten. Pfeffinger polemisiert mit dem Verweis auf die zweite Tafel hier gegen seine Gegner, die sogar die Frage des Chorrocks für wichtiger erklärten als das von Gott befohlene gute menschliche Miteinander. Vgl. Lothar Perlitt, Art. Dekalog I: Altes Testament, in: TRE 8 (1981), 408–413. vbertretten solt, denn den Chorrock anziehen. Das
heist recht die Christliche Freiheit erhalten. Freilich wie man erstlich die
Kirchenkleider hat fallen lassen, darumb das man die Gewissen daran gebun
den, also were jetzo auch so viel mehr vrsach, die zu gebrauchen, damit man
erkleret, das es auch vnschedlich, die zu gebrauchen, sonderlich weil es zu
mehrerm wolstande vnd zucht, fuͤrnemlich bey den armen Dorffpfarrherren,
die sonst vbel bekleidet, dienete. Aber es ist nicht vmb die Casel Die casula oder planeta ist das Messgewand und damit das wichtigste Kleidungsstück eines zelebrierenden Priesters. Der Ursprung des Gewandes ist in der römischen paenula oder penula zu suchen, einem weiten Mantel, der vor Kälte und Regen schützte. Das Kleidungsstück wurde frühzeitig in der Liturgie verwandt und damit zu einem heiligen Gegenstand. Vor dem Gebrauch ist die Kasel daher auch von einem Bischof zu weihen. Vgl. Art. Casula, in: WWKL2 2 (1883), 2044–2046 oder
Chorrock zu thun, sondern das der Sathan nur darmit gerne aus einem klei
nen Fuͤncklein ein boͤses Fewer anbliesse, das Gott abwende. Vnd wunder ist
es, weil sie es nicht angehet oder jemandt jhnen jchtes auffleget, das sie In
aliena republica so sorgsam. Sehen nicht wo es jnen felet.



Vnd das seindt fast genau. Vgl. Götze, 73. die Artickel, daran man sich so hoch gestossen dagegen soviel eingewandt wurde. Vgl. Art. gestoszen, in: DWb 4, 4244. oder
hart den Leuten einbildet, als hette man die ergste Ketzerey ange
richtet, darinnen doch verhoffet, jhnen so hoch als vns zu dienen. Etliche
thun auch alhie einen fuͤrwurff, warumb die Artickel nicht klerer gestellet? Flacius und Gallus stießen sich z.B. an unklaren Formulierungen zum Fest Fronleichnam und stellten fest, dass es [...] wol vnmuͤglich [sei], eine solche strasse zu machen, da sich niemand anstossen oder auch fallen moͤchte. Aber das ist wol muͤglich, das man ein weg mache, da nicht mit fleis stricke, netze, gruben, falle etc., wie im Leiptzigschen Jnterim geschicht, gestellet werden. Flacius, Gallus, Leipziger Interim, K 1r, unsere Ausgabe Nr. 4, S. 415.
Antwort: Sie weren jnen klar genug gestellet, so sie es Candide aufrichtig. Vgl. Art. candide, in: Georges I, 954. vnd mit
gutem, vnuerbittertem gemuͤte verstehen wolten. Wes guten Geistes seind sie
aber, die das jenige, so sie selber anzeigen, sey nicht klar genug fuͤrsetzlich
in Pessimam partem auff das ergste interpretiren vnd deuten, schweige denn,
so sie es wol anderst wissen vnd thun es wider die Ehrliche Leute, der
Christlich gemuͤt jnen bekandt ist. Hat jemandts einen andern verstandt
darinne gehabt oder gesuchet, der verantworte es gegen Gott. Vnser ver
standt ist Gott lob dahin gerichtet vnd darinnen gesucht vnd gemeinet, wie
dauon geredt ist.



Das ist nun der gruͤndtliche Bericht.




Folget warhafftige Verantwortung Doctor Johan: Pfeffingers wider
die falsche aufflag Jllirici vnd Galli. Flacius und Gallus hatten die Leipziger Artikel und den Auszug mit Kommentaren versehen drucken lassen. Vgl. unsere Ausgabe Nr. 4.



Christlicher lieber Leser, wiewol ich nicht willens war, etwas zu uerantwor
ten auff des Jllirici vnd Galli so grosse offentliche vnwarheit, lesterunge vnd
falsche deuttung, welches sie aus geschoͤpfftem hessigem gehässigem, hasserfülltem. Vgl. Götze, 121. neid vnd gemuͤt
wider die offentliche Warheit vnd vns arme Christen ausschuͤtten, daraus zu
besorgen, das sie in solchen verkerten sin geraten, getrieben vnd gejaget
werden von dem Spiritu uertiginis, Vgl. Jes 19,14 (Vg). das sie das, vnd an jm selber recht ist,
aus vergeltem bitterem, widerwärtigem. Vgl. Art. vergällen, in: DWb 25, 371f. gemuͤte vngetadelt, vncalumniret, vngelestert vnd vnfelsch
lich gedeuttet nicht lassen vnd also beginnen, nunmals nicht mehr
aus schwachheit vnd vnwissenheit zu suͤndigen, sondern Ex malitia, aus
Bosheit vnd gefastem neid, das ich wol gedencken kundte, das mein Verant
wortung bey jnen verloren sein wuͤrde vnd muste sie also dem Gericht Gottes
befelhen, der sie genediglich besseren vnd bekehren wolt. Amen. So bin ich
doch aus fleissigem bitten vnd begeren vieler frommer, gotsfoͤrchtiger, christ
licher Leute bewogen worden, den selbigen vnd anderen guthertzigen damit
zu dienen. Vnnd weil sie durch vnser stilleschweigen vnd verdulden nur
gifftiger werden vnnd auff vns, vnd sonderlich auff mich dringen, Vgl. Flacius, Widder die neue Reformation. vnd
gleich als immer, unentwegt. Vgl. Götze, 7. zum Kampff fort ausfordern, vnd eben an mir armen, alten, ein
feltigen redlichen, unschuldigen. Vgl. Art. einfältig, in: DWb 3, 173. Mann zu Ritter werden woͤllen, sich an ihm hervortun. Sprichwörtlich vgl. Wander 3 (1873), 1698. vnd ein verbittertes, falsches
schreiben vnd gemelde nach dem anderen ausgehen lassen, wiewol einerley
Argument inhaltend doch jmmer mit newen, erdichten, falschen
aufflagen geferbet vnd behenget, darinne sie mir sonderlich zumessen, das
nicht allein mein ehre vnd glimpff, sondern mein hoͤchsten schatz, mein
tewres, werdes Ampt vnd mein vnd meiner lieben befolhenen Schefflein
Seelen Seligkeit belanget, so hab ich das nicht koͤnnen noch sollen auff mir
bleiben lassen, noch meine alte grawe Har mit der Schmach inn die gruben
bringen woͤllen, das andere von mir ein vrsach oder Exempel des vnchrist
lichen abfals (welchs sie mich vnd andere felschlich zeihen) nemen. Darumb
habe ich vorhin etliche Propositiones offentlich lassen ausgehen vnd in
Publicis Disputationibus gehandelt, Vgl. DE GRADI= || BVS, ET VOCA= || TIONE MINISTRO= || RVM IN ECCLESIA || DEI, || PROPOSITAE || SENTENTIAE AD DISPV= || TANDVM A IOANNE PFEF || FINGERO D. ECCLESIAE || LIPSENSIS PA || STORE. || [Leipzig: Valentin Bapst d. Ä. 1550] ( VD 16 ZV 16762). dergleichen ein Deutsches Buͤchlein
von den Traditionibus oder Mitteldingen, Vgl. Pfeffinger, Von den Traditionibus. alles weis der liebe Gott, aus

einfeltigem vnd getrewem hertzen, zur zeugnus vnd bekentnus meines Glau
bens vnd Lehr, (wie hernach auch gesaget wirdt) Gott lob, in Goͤtt
licher, prophetischer, apostolischer schrifft gegruͤndet, verhoffe auch, es sol
mit grund vnd warheit weder von Jllirico noch Gallo, noch von allem jrem
anhang, nicht anders dargethan noch beweiset moͤgen werden. Vnd trotz Widerstand. Vgl. Art. Trotz, in: DWb 22, 1107f.
sey jnen vnd allen Pfortten der Hellen, das sie mit bestendigem grundt vnd
warheit das, das ich gesetzt habe, ist recht, sie sagen koͤnnen, es sey vn
recht. Jch rede, das sie das thun mit bestendigem grundt vnd warheit vnd
vorgehende vnnd nachfolgende Wort vnd Sententz, wie sich gebuͤret, bey
sammen vnuerfelschet vnd vngestuͤmmelt inn meinem Buͤchlein stehen las
sen. Vnd das ich gesetzt, es ist vnrecht vnd nicht zu halten, das sie sagen
koͤnnen mit grundt mit guter Begründung. Vgl. Art. Grund, in: DWb 9, 704f. etc., es sey recht vnd zu halten, so wil ich mich mei
nem erbieten nach in gedachtem Buͤchlein etc. gerne lassen weisen. Vnd
habe also noch zum bekentnus vnnd fernerm Bericht der sachen auch diesen
gruͤndtlichen waren bericht, wie droben erzelt, lassen inn Druck
ausgehen, der fuͤr einem Jar durch einen gelehrten, frommen, rechtschaf
fenen Christen gestelt ist worden, Vgl. dazu oben die Einleitung, S. 648–650. der bey den Hendeln inn dieser sachen
vonn den Adiaphoris gewesen vnd ist im grundt vnd warheit also, genau so. Vgl. Götze, 7 wie ich
wol weis vnd alle die bey den selben Hendelen gewesen, bekennen muͤssen.
Aus welchem gruͤndtlichen bericht offenbar vnd klar ist, das weder Hertzog
Moritz, Churfuͤrste zu Sachsen etc., an vns Theologen vnd Superattendenten
begeret oder bey vnns gesuchet, bei uns angesucht, von uns gefordert. das wider Gottes Wort vnd wider die
Gewissen were, Moritz hatte seinen Landständen zugesagt, bei der evangelischen Lehre bleiben zu wollen. Vgl. Rede von Kurfürst Moritz vor dem Landtagsausschuss zu Meißen. 2. Juli 1548, in: PKMS 4, Nr. 33, S. 73f. noch das wir etwas eingereumbt noch gewilliget hetten,
das wider Gottes Wort, rechten brauch der hochwirdigen Sacrament von Jesu
Christo eingesetzt etc., oder wider die Gewissen were vnd mit Gott vnd
gutem Gewissen nicht koͤndte angenommen (wo das gefallen) vnd
gehalten werden. Vnnd das ist war, rede auch solches nicht aus Liebkosen, Schmeichelei. Vgl. Art. liebkosen, in: DWb 12, 965
noch vmb Geschencke oder Haben willen, Pfeffinger verteidigt sich damit gegen die polemischen Angriffe seiner Gegner, die ihn als bestechlich darstellten. So wurde ihm von Flacius unterstellt, dass er über ein Kanonikat in Meißen verfüge, welches ihm jährlich 300 Gulden eintrage. Vgl. Flacius, Widder die neue Reformation, E 3v; diesen Vorwurf erhob Flacius auch gegen Daniel Greser, dem er unterstellte, seine Meinung zu den Adiaphora geändert zu haben, weil er angeblich 1.000 Gulden durch den Kurfürsten erhalten habe solle. Vgl. Flacius, Gründliche Verlegung aller Sophisterei, L 1r. das ich fuͤr meinem lieben Gott
zeuge in meinem Gewissen, habe von hochgedachtem Churfuͤrsten meinem
genedigsten Herren mein lebenlang, dero halben weder wenig noch viel an
Gelt oder Gut empfangen, one das ich als ein armer Prediger vndter seiner

Churfuͤrstlichen G. Gnaden. schutz vnd schirm inn seiner Churfuͤrstlichen G. Stadt,
auch bey meinen Herren, einem Erbaren Rath zu Leipzigk, das liebe tegliche
Brodt im schweis meines Angesichts esse, Vgl. Gen 3,19. in schuldigem vnd Christli
chem gehorsam nach art vnd beruff meines Ampts, vnd nach dem masse mir
vonn Gott gegeben, Schulen vnd Kirchen einfeltig redlich. vnd trewlich diene, als
lange vnd es Gott meinem lieben Herrn Jesu Christo gefellig vnd er mir
seine Goͤttliche Genade heiligen Geist vnd stercke verleihet.



Was aber meine Verantwortung betrifft, wie der obgedachte falsche
vnd erdichte aufflag, Anschuldigung. Vgl. Art. Auflage, in: DWb 1, 680. damit sie mich vnd andere ja vnbillich beschweren,
weise ich zum Ersten alle vnd jederman auff die Buͤcher, Lectiones, Disputa
tiones, Predigten, so fuͤr, vor. in vnd nach gehabten Handlungen offentlich
durch D[ominus] Philippum vnd vns andere ausgangen geschehen, gelesen,
disputirt vnd geprediget sein worden Vgl. Philipp Melanchthon, Bedenken auffs Interim, unsere Ausgabe Bd. 1, Nr. 1, S. 43–75, dort auch weitere Angaben zu anderen Äußerungen der Wittenberger Theologen zum Augsburger Interim. vnd, Gott ewig danck vnd lob, noch
also halten vnd gehalten wirdt, daraus auch offenbar, das vnser Lehr vnd
Gottesdienst in Schulen vnd Kirchen der prophetischen, apostolischen,
heiligen Schrifft vnd vnser Augspurgische Christliche Confession vnnd
Apologia gemes ist, nie daruon (aus Gottes Genaden) gefallen noch etwas
daran verfelschet, noch dem Antichrist verrathen oder eingereumbt. Vnd
gebe also dis falls allen Menschen die antwort, welche vnser lieber Herr
Jhesus Christus dem Hohenpriester gab, da er, vmb die Lehre befra
get, sich auff seine Zuhoͤrer beruͤffet. Vgl. Joh 18,20f. Also sage ich, wil ich jederman vnd
wer dis falls berichts begeret, zu vnseren Kirchen geweiset haben vnd zu
allen die vns gehoͤret, die werden jetzo vnd auff den Juͤngsten tage zeugen,
das wir je vnd allewege vnd noch die Lehre von der Busse, Justification oder
vergebung der suͤnden, guten Wercken, rechtem gebrauch der Hochwirdigen
Sacrament vonn Christo eingesetzet, warer Anruffung Gottes, bestendiger
bekentnus der reinen Lehre des Worts Gottes etc. vnd was diesen stuͤcken
anhengig, recht, christlich vnd klar gelehret vnd geprediget, nach inhalt der
prophetischen, apostolischen Lehr vnd vnser Christlichen Augspurgischen
Confession etc., vnd das Volck trewlich fuͤr aller falscher Lehre, Missbreu
chen, empoͤrung vnd Auffrhur verwarnet haben vnd, Gott lob, noch also
recht, christlich vnd klar vonn allen Stuͤcken der gantzen Christlichen
Lehre lehren, handeln vnd predigen wie vermeldet, vnd vermanen zu allem
guten vnd verwarnen fuͤr allem boͤsen.



Zum Andern weise ich sie zu dem Articulo Iustificationis der Gerechtferti
gung, welchen D[ominus] Philippus zu Meissen gestellet hat Vgl. CR 7, Nr. 4290, Sp. 48–60. vnd nicht zu

Pegaw Vgl. PKMS 4, Nr. 74, S. 115–122. (in welcher Handlung zu Pegaw ich auch nicht gewesen). Vnd hat
dem thewren frommen vnd gelehrten Mann Doctor Creutziger Cruciger war an den Verhandlungen von Meißen maßgeblich mitbeteiligt. Vgl. Ißleib, Das Interim in Sachsen, 533, Anm. 7. seliger
gedechtnus sehr wolgefallen, den auch mit eigener hand abgeschrieben, Vgl. o. C 6r, S. 674.
gegen mir vnd andern diese Wort geredt: D. Philippus hette den Articulum
Iustificationis wol vnd deutlich gegeben, als wie. Vgl. Götze, 7. er dergleichen vorhin jemals
gethan, vnd hat dieser gestelte Artickel auch andern die jn gelesen vnd
gehoͤret beliebet. Denn inn dem selbigen Artickel klare anzeigunge Gesche
hen von warer erkentnus der Suͤnden vnd rew, vonn rechtschaffenem Glau
ben, welcher jme applicirt, anwendet. Vgl. Art. applico, in: Georges I, 511–513. vnd fasset die vergebung der Suͤnden
vmb des Mitlers des Sohns Gottes Jhesu Christi willen, vonn vnterscheide
des Historischen vnd dem Glauben der gerechtfertiget, Ein durch Vernunft erworbener und ein durch Gott gewirkter Glaube. Melanchthon prägte für den durch Vernunft erworbenen Glauben, der sich nicht durch Werke der Liebe auszeichnet, den Begriff fides historica. Er betonte dabei, dass dann strenggenommen nicht von fides gesprochen werden könne, sondern lediglich von notitia (Kenntnis) oder opinio (Ansicht). Vgl. Markus Mühling-Schlapkohl, Art. Fides historica, in: RGG4 3 (2000), 113f. das ist, die Gerech
tigkeit die fuͤr Gott gilt, allein fasset. Vgl. auch Pfeffingers Argumentation in seiner Schrift Von den Traditionibus, B5r–C 2r. Jtem, das ob wol in den glaubigen
gute werck, newes leben vnd gute tugenden oder, wie man es nennet, einge
gebne Gerechtigkeit sein soll vnnd mus, so werde doch der Mensch darumb
nicht gerecht geachtet fuͤr Gott, sondern allein aus gnaden vmb des Sons
Gottes vnsers Herrn Jhesu Christi willen etc. Vnd ist also in gedachtem
Artickel deutlich vnd klar geredet von allen stuͤcken, vnd sonderlich von der
Application vnd Particula exclusiua, Gemeint ist das reformatorische allein, hier das sola fide. Vgl. dazu Reinhard Slenczka, Art. Glauben VI: Reformation/Neuzeit/Systematisch-theologisch, in: TRE 13 (1984), 318–365. offtmals repetiret vnd verstendig
daruon geredt, das kein ander weg oder mittel sey, genade zu erlangen, denn
allein dieser durch den Sohn Gottes. Jtem, durch den Glauben, durch wel
chen wir die Verheissung fassen, den heiligen Geist empfahen etc.
vnd dergleichen offt vnd viel, wie auch die lieben Propheten, vnd sonderlich
die lieben Apostel, daruon gered haben, es were denn, das wir nicht von der
Justification reden doͤrfften, wie die Propheten vnd Apostel daruon geredt
haben. Jch hoffe aber, man werde vns so genedig sein vnd vns also zu reden
vergoͤnnen, vnnd sonderlich, weil die Wort Gratis, aus genaden, aus barm
hertzigkeit, vmb des Herren willen, vmb des Mitlers willen, one zuthun der
Werck des Gesetzes, jtem durch den Glauben, ohne Werck der Gerechtigkeit
die wir thun, ohne verdienst vnd der gleichen etc., die Exclusiuam oder das
ausschliessende Woͤrtlein Sola gewaltig geben vnd klerlich mit begreiffen,
wie das auch Doctor Martinus im Buͤchlein vom Dolmetschen Vgl. Martin Luther, WA 30 II, 632–646, bes. 636f. (Sendbrief vom Dolmetschen, 1530). nach der

lenge verfuͤret ausführt. Vgl. Art. verführen, in: DWb 25, 363f. vnd Aduersus Armatum Cocleum, Anno M. D. Xxiij. mit
diesen worten zeuget: Tu nunc uide, an non Paulus uehementius
asserat sola fide nos iustificari quam ego licet uocabulo. Sola non utatur, quo
ego sum usus. Nam dicere: opera non iustificant […], certe robustius affir
mat solam fidem iustificare, quam si dixeris: sola fides iustificat, nisi quod
hoc clarius sonat quam illud, dum per impios Sophistas Pauli tum phrasis
cum sententia neglecta perijt etc. Vgl. Martin Luther, WA 11, 295–306, bes. 299f. (Adversus armatum virum Cocleum, 1523). Vnd wenn gleich eben inn einem
Scripto die Buchstaben Sola, allein, nicht gesetzt vnd doch die andern Exclu
siuae Die von Pfeffinger eben genannten Formulierungen, aus Gnade, aus Barmherzigkeit, um des Herrn willen usw. vielmals angezogen, so were doch nichts wenigers geredt denn vonn
den Propheten vnd Aposteln, auch inn der Confessione Augustana articulo 4,
5, 6, Die Artikel handeln von der Rechtfertigung, vom Predigtamt und vom neuen Gehorsam. Dort findet das Wort sola keine Anwendung, doch wird klar erklärt, dass die Rechtfertigung des Menschen ausschließlich durch den Glauben durch Gottes Gnade und Christi stellvertretendes Leiden und Sterben geschehen kann. Vgl. BSLK, 56–60. denn auch die Particula, allein, nicht mehr gesetzet, denn auch in dem
citirten Spruch Ambrosij. Im sechsten Artikel der CA wird Ambrosiaster zitiert. Vgl. Art. CA VI, in: BSLK 60,12–16; Jtem, man lese D[omini] Philippi Annotationes
in Epistolam ad Roman. Melanchthon verwendet hier ebenfalls nicht ausschließlich das Wort sola. Vgl. PHILIPPI || MELANCHTHONIS IN || EPISTOLAM PAVLI AD || ROMANOS VNAM, || ET AD CORINTH. || DVAS, ANNO / ||TATIO- || NES. || [Hrsg. v. (MARTI || NVS LVTHER ... ||)] [Basel: Thomas Wolf 1523] (VD 16 M 2448). Der VD 16 Katalog weist für die Jahre 1523 bis 1525 insgesamt neun lateinische Drucke und eine deutsche Übersetzung des melanchthonischen Römerbriefkommentars aus. Vgl. VD 16 M 2450–2454, 2456–2458; ZV 25199. Item, Locos communes vnd sonderlich den Lo
cum de Iustificatione. Vgl. CR 21, 159–181. So ist offt vnd vielmals per sufficientem enumerati
onem Exclusiuarum, dem Articulo Iustificationis, das wir alleine
durch glauben an Christum Gerecht werden, nicht allein gar nichts abge
brochen, sondern viel mehr vnd stercker mit den anderen Exclusiuen gege
ben, wie denn warhafftig in dem zu Meissen gestelten Articulo Iustificationis
geschehen vnd zu sehen ist. Vnd da man denn die meinung vnd sin, Gott lob,
erstritten vnnd erhalten, so sein auch die Buchstaben vnd reden, damit man
es kuͤrtzer oder lenger vnd klerer aussprechen moͤge, auch erhalten. Haben
denn diese grosse starcke Theologen, Jlliricus vnd Gallus, so baldt die Lection
vergessen, vnd sie von jhren Preceptoren gelehret, das Correlatiua sein,
Gratia siue promissio, Euangelij et fides, et posito uno, ponitur et alterum,
destructo uno, destruitur et alterum, Gnade oder Glauben gehoͤren zusam
men, denn die Epistel zun Hebreern am iiij. Cap. Vgl. Hebr 4,2. sagt: Das Wort der
Prediger halff jene nichts, da nicht glaube-ten, die so es hoͤreten.
Was nun bey der Gnaden ausgeschlossen wirdt, das wirt auch bey dem Glau
ben ausgeschlossen, vnd widerumb, das also ein sinn vnd meinung oder
verstandt ist wenn ich sage: allein aus Genaden werden wir Gerecht, vnd
wenn ich sage: allein durch den Glauben werden wir Gerecht. Denn mit

beiden Reden wirt aller vnser verdienst der Werck vnd wirdigkeit, auch aller
Creaturen ausgeschlossen vnd allein der Genaden inn Christo vns erzeiget,
daruon es herkompt, oder dem Glauben, der es allein empfecht, zugeleget
vnd gegeben, vnd bleibet also allein die Ehre Christo vnd die verheissung
gewis etc. Vnd auff diese weis haben auch zuweilen die alten lieben Lehrer
der Exclusiuen, Genade, Sola etc. gebrauchet. Aber von diesen dingen, wils
Gott, auff ein andere zeit mehr. So wirdt D[ominus] Philippus die falsche
aufflag Anschuldigung. Vgl. Art. Auflage, in: DWb 1, 680. vonn der Lehre selbst verlegen. widerlegen. Vgl. Art. verlegen, in: DWb 25, 758f.



Zum dritten weise ich sie auff die gantze Handlunge, zuuor im Bericht
gruͤndlich angezeigt, welche Handlung trawen wahrhaftig. nicht im winckel, im verborgenen, heimlich. Vgl. Art. Winkel, in: DWb 30, 358. (wie
vnns zu schuld gegeben wirdt) sondern frey, offentlich, allewege in beysein
einer Ehrlichen vnd stattlichen anzal der fuͤrnemsten von der Landschafft,
Superattendenten vnd Theologen geschehen vnd gehalten ist, vnd hetten wol
moͤgen leiden, das jhr mehrer darzu gezogen, vnd sonderlich die, so jetzo
sich sehr klug duͤncken vnd diese Handlung hart anfechten, ausschreien vnd
verdammen.



Zum vierden weise ich sie zu meinem Buͤchlein von den Traditionibus
geschrieben, darinne ich nicht schlecht einfach. Vgl. Art. schlecht, in: DWb 15, 529. in genere, wie sie mir mit vnwar
heit zumessen, Vgl. Flacius, Widder die neue Reformation, A 3r. sondern inn specie klar vnd eigentlich vonn den Haupt
stuͤcken der Christlichen Lehre vnd von den Traditionibus, Ceremonijs oder
Mitteldingen vnterschiedlich geschrieben habe vnd die Exclusiuam klar
angezeiget mit diesen Worten: vnnd wirdt dem Glauben allein
gegeben vnd zugerechnet die Gerechtfertigung etc. Vgl. Pfeffinger, Von den Traditionibus, B 7r. Vnd in sonderheit zu
einem jeglichen stuͤcke gesetzet, das ist recht, vnd dargegen gehalten, was
vnrecht ist vnd nicht zu halten, Pfeffinger legt dort seine Meinung zu den dogmatischen Hauptstücken der christlichen Lehre und zu zeremoniellen Fragen dar, indem er zunächst immer die seiner Meinung nach evangeliumsgemäße Interpretation liefert, um danach die falsche Lehre darzustellen. Dies wird stets mit den Worten eingeleitet: Dargegen ist vnrecht. Vgl. ebd., passim. vnd also von einem Artickel zum anderen
vnterschiedlichen geredt vnd auff mein eigen gefahr offentlich lassen ausge
hen.



Zum Ersten, das es mir fuͤr jederman ein gezeugnus sey meines Glaubens, Pfeffinger hatte seiner Schrift Von den Traditionibus explizit ein eigenes Glaubensbekenntnis vorangestellt: Ich glaube, bekenne vnd halte vestiglichen (aus Gottes gnaden) die Artickel vnsers heiligen, christlichen glaubens von der heiligen dreifaltigkeit, menschwerdung Christi vnd alle andere, in goͤtlicher schrift der Propheten vnd Apostelen lar vnd in den heiligen symbolis, apostolico, Niceno vnd Athanasiano, verfasset vnd angezeigt, vnd verdam dargegen allen irthumb vnd ketzereien vnd was sich darwider auflegt. Ebd., A 6r.
wie Gott der Allmechtige mein vnd aller Menschen hertzen erkent vnd das
ich das Liecht nicht schewhe, scheue. offentlich mein hertz vnd gemuͤt an den tag

zu geben, was ich aus Gottes Wort inn Lehre vnd Ceremonien fuͤr recht oder
vnrecht halte.



Zum Andern, das es diene zu einem einfeltigem Christlichem vnterricht,
denen, so es nicht besser wissen oder haben moͤgen von allen fuͤrnemlichsten
puncten vnd Artickeln, daruon jetzo inn der Christenheit der streit vnd
Missuerstand ist, vnd sich ein jeder inn diesen gefehrlichen zeitten so viel
bas darinnen zu richten. Es ist auch viel guthertzigen, vnparteischen Leuten
hierinne zu dienst vnd gefallen geschehen. Vgl. die Einleitung zu Pfeffingers Werk Von den Traditionibus, ebd., A 2r–A 5v.



Zum dritten, auch das ich damit die schweren, vnerfindlichen erdichteten. Vgl. Art. unerfindlich, in: DWb 24, 478. aufflagen,
damit Jlliricus vnd Gallus mich alten, armen Man, den sie sonderlich vnuer
schuldt ausgemalet auf schlechte Weise geschildert haben. Vgl. Art. malen, in: DWb 12, 504. vnd so viel hoher Leute zur vnbilligkeit beschweret
vnd auffs bitterst, one auffhoͤren, ausgetragen unter die Leute getragen haben, über ihn Klatsch verbreitet haben. Vgl. Art. austragen, in: DWb 1, 1001. vnd angegriffen haben, mit
solchem lautteren, reinen. klaren erkentnus als durch den lindesten, leichtesten. Vgl. Art. lind, in: DWb 12, 1028. glimpff
lichsten wege abgelehnet worden vnd menniglichen jeder. die vnleugbare War
heit daraus vernemen moͤchte. Vnd habe darbey mit niemand woͤllen zancken,
noch jemandts namhafftig machen, sondern fuͤr mich, mein hertz vnd mei
nung eroͤffnet, one allein was ich zu meiner noͤttigsten entschuldigung,
mit wenig worten, meine widerwertigen, die mich one schuldt vnd
vrsach so hessig, gehässig, hasserfüllt. Vgl. Götze, 121. one auffh
ren, haben mit vngrund inn die Leute gebil
det, den Leuten böswillig ein falsches Bild vermittelt. Offensichtlich in Anlehnung an die Sprache des Kunsthandwerks. Vgl. Art. DWb 4, 1772. vnd wie die Schrifft redet, meinen Namen woͤllen stinckend
machen, Vgl. Gen 34,30. auch jnen selbst, mit zu uerwarung in der Vorrede vnd Beschlus
gelinde vnd inn genere zu ruͤren, nicht habe vmbgehen moͤgen. Während die Vorrede seiner Schrift von den Traditionibus allgemein auf Angriffe gegen vil fromme, gelerte, gotsfoͤrchtige, hohes vnd niders standes leut als verleugnete Christen vnd Mamaluken [Ketzer] eingeht, verteidigt sich Pfeffinger im Beschluß gegen Attacken, die ausdrücklich gegen ihn gerichtet waren. Vgl. Pfeffinger, Von den Traditionibus, A 2v; O 6v–8r. Vnd hette
gentzlich verhoffet, da sie solch mein bekentnus lesen wuͤrden vnd noch
Missuerstandt oder mangel an vns gehabt, sie wuͤrden nun mehr jr verbittert
Gemuͤt gegen vns gesenfftiget haben.



Aber siehe Christlicher lieber Leser, was thun obengenante zweene Schrei
ber, die bekennen selber, die gebreuchliche Lehre von etlichen Artickeln sey
so zimlich angemessen, geeignet, begründet. Vgl. Art. ziemlich, in: DWb 31, 1120f. hin in meinem vorigem Buͤchlein erzelt, des gleichen etliche
Papistische grewel, die vor vilen Jaren von Doctor Luther vnd anderen nach
der lenge hin vnd wider gestraffet sindt. Vgl. Flacius, Widder die neue Reformation, B 1r. Deo Gratias.




Fuͤrwar weis ich wol vnnd beken es mit hertzen grundt, das ich von
diesen hohen sachen notduͤrfftig Notwendig. Vgl. Art. nothdürftig, in: DWb 13, 928. zu handelen viel zu schwach bin. Metior
me meo pede. Vgl. Horaz, Epistulae I,7,98: Metiri se quemque suo modulo ac pede verum est. So habe ich doch darin gethan nach der masse, die mir der
liebe Gott gegeben hat, vnd scheme mich gar nicht, Lehre, Wort vnnd weisse
zu reden zu gebrauchen, die ich aus Gottes Wort von meinen lieben Precep
toribus, D[oktor] Martin[us] vnd D[omino] Philippo, gelernet habe. Jch stelle
aber auch widerumb auff eines jeden verstendigen Lesers vrteil, wenn aus
Jllirici, Galli vnd der jhren Schriefften das gute, das sie aus D. Philippi
Schrifften gennomen haben, heraus gezogen wuͤrde, was denn noch wol
vonn besserlicher, troͤstlicher Lehre vbrig bliebe. Da wurde man gewislich
nichts den jre Cauillationes, Calumnias, erdichte vnd falsche Aufflagen vnd
grewliche lesterung finden, das schwerlich zu glauben, das der Satan selber
erger wider offentliche War-heit heraus speien moͤchte. Von welchem
Geist sie nun werden getriben vnd aus was Geist solches jhr toben her
fliesse, das bedencken alle fromme Christliche hertzen selber.



Sed ad rem: Sie sagen, ich hab mit dem selben meinem Buͤchlein oder
bekentnis falsche Lehre vnd Missbreuche wider einfuͤren wollen in die
Christliche Kirchen, Vgl. die scharfe Kritik an Pfeffinger bei Flacius, Widder die neue Reformation. (vnd fallen Gott also in sein Gericht, vrteilen vnd
richten mein hertz, das doch Gott allein zu stehet) so es doch denen stracks
aus grundt meines hertzen zu wider gestalt ist, wie menniglich klar befindet,
die das selbe, mein Buͤchlein vonn den Traditionibus, lesen, denn ich ja
deutlich vnd vnterschiedlich entsprechend. Vgl. Art. unterschiedlich, in: DWb 24, 1773. angezeigt aus Gottes wort, was in der Lehr
vnd Ceremonien recht vnd zu halten vnd was vnrecht vnd nicht zu halten
sey. Nun als wenig sein kann, das mit annemung des Ehelichen standes nach
Ordnung Gottes, Hurerey vnd alle vnzucht werde eingefuͤrt, denn der Eheliche standt dem gar entgegen, j. Corin. vij., Vgl. I Kor 7,2. als wenig sein kan, das
mit der ordentlichen Obrigkeit ernsten vnd billichen straffen vnd wehren,
Mord vnd Diebstal etc., Moͤrderey vnd Diberey werde eingefuͤrt, denn sie
dem stracks entgegen vnnd derwegen auch das Schwerdt tregt, Roman.
xiij., Vgl. Röm 13,4. also vnd viel weniger kan sein, das ich mit anzeigung rechter Lehre,
rechte Lehre verfelschen vnd vnrechte solte einfuͤren, vnd mit straffung der
Missbreuch, die Missbreuche solte inn die Kirchen bringen. Es ist eben ein
solche Calumnia wie der Juden, so Christo Jhesu zumassen, er triebe den
Teuffel aus durch Beelzebub. Vgl. Mt 12,24; Lk 11,15. Es ist in gedachten meinem Buchlein gesa
get aus der prophetischen, apostolischen Lehre vnd der allgemeinen, waren,
apostolischen Kirchen Christi gezeugnus, was recht vnd vnrecht sey, darbey
las ichs bleiben. So bekennen sie selbst, ich hette die Artickel von der
gebreuchlichen Lehre (also nennen sie es) so zimlich hin erzelet vnd die

Missbreuche, so vor etlichen Jaren durch Doctor Martinum gestraffet etc. Vgl. o. J 2v, S. 711.
Das nim ich bekandt an, zimlich hin zelen nacherzählen, darlegen. die rechte Lehre, die gestrafften
Missbreuch, heist ja nicht, die falsche Lehr vnd Missbreuche in die Kirchen
fuͤren, rechte Lehre verleugnen vnd verrathen. Also ist, Gott lob, auff vnserm
theil die Warheit so helle vnnd klar, das sie sich auch wider jren willen
muͤssen mit jren eigen Worten inn die Backen beissen, sich selbst als Lügner erweisen. Vgl. Art. Backe, in: DWb 1, 1064. wie der Sathan das,
ob er wol Christo Jhesu auffs hessigste feindt vnd den jhme zu gut nicht
annemen, gleichwol bekennen muste, das er Gottes Sohn vnd der Jesus von
Nazareth were. Vgl. Mk 1,23f; 5,7. Zum andern, das sie aber sagen, ich hette den Bapst nicht
genant oder einen Antichristum gescholten. Vgl. Flacius, Widder die neue Reformation, B 1r. Antwort: Jch halte es darfuͤr,
Bapst, Moͤnche, Nonnen vnd Pfaffen schelten, bricht schadet. Vgl. Art. abbrechen, in: DWb 1, 15f. dem Bapstumb nicht
so viel abe, thut jhm auch nicht so grossen schaden vnd bessert nicht
also die Leute vnd bawet die Kirche Christi, als wenn man recht vnd trewlich
Gottes Wort lehret vnd das Volck darzu vermanet vnd fuͤr den Missbreuchen
des Bapstthumbs verwarnet, welches, Gott lob, one rhum zu reden, ich vnd
andere (welche jetzt von Jllirico vnd Gallo vnbillicher weise mit vnerfind
lichen aufflagen beschwerdt werden) gethan vnnd noch thun, wie das auch
bezeuget mein Buͤchlein, darinne meine meinung gewesen vnd noch mit
Gottes huͤlffe vnd genad Ewig sein vnd bleiben sol, wider alle Jrrthumb mein
klar vnd war bekentnus zu thun, dem Antichristo inn allen seinen gliedmas
sen zu widersprechen. Quicquid enim in Christo non est, in Antichristo est,
spricht Sanct Augustinus. Quicquid contrarium est Verbo Dei, in antichristo est. Vgl. Augustinus, In epistulam Joannis ad Parthos tractatus decem, III,9, in: PL 35, 1977–2062, bes. 2002. Sie rhuͤmen sich auch, wie durch jr bestendig
keit, embsiges vnd starckmuͤtiges aufrechtes, geradliniges. schreiben in diesen Landen die reine
Lehre erhalten sein sol. Diesen rhum moͤgen sie behalten, allein bitte
ich sie, das sie mir vnd allen Gotsfoͤrchtigen, lieben Christen dargegen erst
lichen wolten zulassen, das wir wissen, das mit lestern, (wie sie thun) cauilli
ren, felschlich auslegen, verkerter weise deutten, die warhafftige anzeigung,
was recht ist inn der Lehre vnd Ceremonien, das das nicht heist, rechte Lehr,
gute Zucht in Schulen vnd Kirchen erhalten, sondern zerstoͤren, verderben,
verwuͤsten vnd alle erschreckliche Ergernus, vngestuͤmmigkeit vnd widerwil
len bey den Leuten anrichten vnd wider die Gotsfuͤrchtigen vnd friedsamen
im Lande sich aufflegen.



Zum andern, das ob wol in vnsern Handlungen, sonderlichen vnd
gemeinen, den speziellen und den allgemeimen. (Gott lob) alle vnser arbeit vnd fleis darauff gestanden, die
heilsame Lehre reine zu behalten, wie im vorgehenden bericht von den
ergangenen handlungen genugsam erkleret vnd das Werck aus weiset,

gleich wol erkennen, fuͤhlen vnd bekennen wir, das wir viel zu schwach sein
zu diesem hohen Werck vnd geben diese ehre vnd rhum nicht menschlichem
Gewalt, Verstand oder Weisheit, wie gros die auch sey, viel weniger der
auffrhur, ergernissen oder falschen erdichten aufflagen etc., sondern dem
Einigen einen, einzigen. Bischoff vnd Hirten vnser Seelen, dem Wechter Jsrael, Jesu
Christo, dem Sohn Gottes, dem lieben Emanuel, Vgl. Jes 7,14; Mt 1,23. Gott mit vns, der auch
zugesaget hat, er woͤlle bey vns sein bis an das ende der Welt Vgl. Mt 28,19f. vnd seine
Kirchen wunderbarlich erhalten, dem sey Lob, Ehre, Rhum vnd Preis, das er
wider vnd vber aller Menschen gedancken, aus genaden in diesen Landen die
reine Lehre Gottes Worts gantz genediglichen erhalten hat. Vnd bitten von
hertzen, er woͤlle, das sampt zugleich, gleichsam. Vgl. Art. sammt, in: DWb 14, 1753f. Friede vnd Einigkeit fuͤr vnd fuͤr bey vns inn
diesen vnd andern Landen erhalten, weit ausbreyten vnd alle Ergernus, so
sich darwi-der aufflegen, genedigklich abwenden, vmb seines heiligen
Namens willen. Amen.



Ferner wirdt vns auch aufferdichtet, das von vns zugegeben sey, das die
Weltliche Obrigkeit auch die Ceremonien, von Gott verordenet, macht habe
zu ueranderen, vnd das man der selben in dem gehorsam sein sol. Also
schreibet Jlliricus wider mich, Doctor Pfeffinger: Wolan, das sey von dem
fuͤrnembsten grund der Adiaphoristen, darinnen sie fuͤrgeben, das die Obrig
keit Weltliches friedens halben, alle Ceremonien die Gott eingesetzet hat,
nach jhrem gefallen endern koͤnne vnd das jn jederman hierin muͤsse gehor
sam sein. Haec ille. Wolan, das sey von dem fuͤrnempsten grunde der Adiaphoristen, darin sie fuͤrgeben, das die Obrigkeit weltliches friedens halben, alle Caeremonien der kirche nach jhrem gefallen endern koͤnne vnd das jn jederman hierin muͤsse gehorsam sein. Vgl. Flacius, Widder die neue Reformation, C 2v; Flacius benutzt diese Polemik mehrfach in seiner Schrift vgl.: A 4v; B 2v–3r; Flacius wehrte sich gegen die Darstellung Pfeffingers, indem er darauf verwies, dass in einer Ausgabe seiner Schrift das Wort nicht fälschlicherweise ausgelassen worden sei. Es müsse heißen: (...) alle Caeremonien, die Gott nicht eingesatzt hat, (...). Dieser Fehler sei in der nächsten Ausgabe der Schrift verbessert worden. Vgl. Flacius, Gründliche Verlegung aller Sophisterey, A 2r–v.



Das ist aber nie gedacht vnd geredt, viel weniger jemals eingereumbt wor
den, sie es auch nimmer war machen koͤnnen, sondern es siehet vnd greiffet
menniglich, das es eine grobe, vnuerschempte, dicke, fette, lange vnd breite
Vnwarheit ist, als jergendt irgend. eine sein mag. Das aber solchs jhr furge
ben nicht war sey, erweiset auch mein, des Pfeffingers Buͤchlein, darwider da, wo.
ich doch gleich dasselbige schreibe. Er mus es entweder nicht gantz gelesen
haben oder fuͤr bitterkeit seines hertzen nicht mercken konnen. Denn das er
auch wissentlich so die vnwarheit, jm als baldt fur die augen zu stellen,
vorsetzlich vnnd so trotzlich heraus speien solte, muͤst er nicht so sehr eines

vnschamhafftigen als vnbesonnenen gedankenlosen, streitlustigen, verrückten. Vgl. Art. unbesonnen, in: DWb 24, 359. gemuͤts sein. Also aber habe ich vn
terschieden die Tradition oder Ceremonien:



Zum Der folgende Absatz ist ein wortgetreuer Abdruck aus: Pfeffinger, Von den Traditionibus, C 5v. ersten, sein Traditiones der Lehre vnnd Ordnung von Gott selbst
geoffenbart vnd gestifftet, als da ist die Lehre Gottes Worts vnd die gebreuch
der hochwirdigen Sacramenten, daran zu keinen zeiten, noch vmb keinerley
vrsach willen etwas zu endern, sondern seind vnd bleiben Immutabiles etc.



Zum Der folgende Absatz ist ein wortgetreuer Abdruck aus: Pfeffinger, Von den Traditionibus, C 6r–8r. Wahrscheinlich ließ Pfeffinger diese lange Passage nochmals abdrucken, da Flacius in seiner Schrift gegen Pfeffinger gerade gegen diese Aussagen zum Gehorsam gegenüber der Obrigkeit und gegen die Meinung Pfeffingers über die Adiaphora heftig polemisiert hatte. Vgl. Flacius, Widder die neue Reformation, C 2v–3r. anderen, sindt darnach Traditiones inn Kirchen von Menschen
geordnet, die seindt Mutabiles, moͤgen vnd sollen nach gelegenheit der zeit,
personen vnd oͤrter, geendert werden, vnd dise sindt auch zweierley: Etliche,
die nicht gehen wider Gottes Wort, noch als ein Gottesdienst zur Seligkeit
noͤttig geordenet, sondern zur zucht, gleichformigkeit vnd Ordnung dienst
lich vnnd aus liebe, vmb Friedes willen, gehalten werden. Diese seindt der
massen vnd gestalt buͤndig, verbindlich. Vgl. Art. bündig, in: DWb 2, 521. nicht (wie gesagt) als ein noͤtiger Gottesdienst,
domit zu uerdienen vorgebung der sunden vnd das Ewige Leben oder das
Gewissen daran gebunden sein soll, das sey ferne, sonder das das nicht ein
jeder vnd vnuerstendiger, wunderbarlicher sonderbarer, seltsamer. Vgl. Art. wunderbarlich, in: DWb 30, 1855f. Kopff mache vnd ordne in der
Kirchen, wie es jme gefelt vnd geluͤstet, wie leider an vielen orten nicht one
grossen schaden geschehen ist, da man alles in einen hauffen geworffen
vnnd abgethan hat vnd dargegen viel vnge-reumbtes, unrichtiges, falsches, unbegründetes. Vgl. Art. ungereimt, in: DWb 24, 814. seltzams
dinges angericht etc, vnd diese heist man an jnen selbst Adiaphora oder
Mittelding. Auff diese weise (sage ich) binden solche Traditiones. Denn was
weren sonsten Ordnungen, wo jhnen nicht solcher gehorsam geleistet sol
werden? Vnd wo eine Christliche Obrigkeit in jrem Lande aus deren vrsachen
vnd auff die weise, wie droben erzelet, gleicheit der Ceremonien oder Mittel
dingen begerte, wie denn vnd nicht anderst von vnser Ordenlichen rechtmäßigen. Vgl. Art. ordentlich, in: DWb 13, 1324. Obrig
keit bis anher geschehen, wie alle, die bey den Hendeln in den gehaltenen
Synodis gewesen, bekennen vnd sagen muͤssen vnd mit warheit nicht anders
koͤnnen, so wuste ich, als ein armer, einfeltiger Christ, mich nicht darwider
zu sperren vnd Kirchen vnd Beruff daruͤber zu uerlassen. Denn wo Christus
das seine behelt, das ist das rechte Lehre Gottes Wortes, rechter brauch der
hochwirdigen Sacramenten, vnd die Ceremonien oder Mitteldinge
nicht als ein noͤtiger Gottesdienst zur Seligkeit gehalten werden, sondern zur
Zucht, Ordnung, vmb friedens vnd einigkeit willen, als droben vnd vielmals
angezeigt ist vnd wirt in diesem bericht, so wil ich hertzlichen gerne das
meine lassen faren, das ist, mich mit anderen Kirchen inn den eusserlichen

dingen, was nicht wieder Gott ist, als viel moͤglich, vnd nach eines jedern
orts gelegenheit geschehen kann, vergleichen vnd die andern, vmb etlicher
Mittelding vngleichheit willen nit Konjiziert aus: mi verdammen, noch fur verleugnete Chris
ten vnd Mamelucken In der Reformationszeit häufig gebrauchtes Schlagwort zur Bezeichnung eines Gegners als Ketzer. Vgl. Lepp, Schlagwörter, 49–52. ausruffen. Denn ich glaube vnd halte, das man den
noch auch weltlicher Obrigkeit in allen dingen, die nicht wieder Gott sein,
vnd also auch in diesen dingen, gehorsam leisten sol. Was aber wider Gott
vnd sein heiliges Goͤttliches Wort ist, da lehret Gottes Wort, das mann Gott
mehr mus gehorsam sein denn als. Vgl. Art. denn, in: DWb 2, 945f. Menschen, Vgl. Act 5,29. wie auch die Canones vielfel
tig vnd klar daruon sagen. 11. quest. 3. C. non semper. Item C. si
Dominus. C. Iulianus Imperator. Item C. qui omnipotentem Deum. C. ita
corporis. C. qui resistit. C. Imperatores si in errore essent etc. Vgl. Decretum Gratiani II,11,3, in: PL 187, 872–874 (Friedberg, 669–671).



Die  Der folgende Absatz ist ein wortgetreuer Abdruck aus: Pfeffinger, Von den Traditionibus, D 1r. andern Traditiones aber, die wider Gottes Wort vnd Ordnungk sindt
vnd den Creaturen zulegen, zuschreiben. Vgl. Art. zulegen, in: DWb 32, 513. das Christo Jhesu zugehoͤret, vnd die Gewis
sen verbinden als noͤtig zur Seligkeit vnd Gottesdienst, die seindt keines
weges zu halten, vnd seind nicht mehr Adiaphora, sonder Impia. Haec Doc
tor Pfeffinger. (Nota. Da sihet man ia offentlich, das wider die warheit ist, das yemals gesagt, die Obrigkeit muͤge alle Ceremonien von Gott geordent, verendern ires gefallens.)



Aber in disem punct, den gehorsam der Obrigkeit belangend, stellen sie vns
eben das Netze fuͤr, das die Phariseer vnd Herodianer Schimpfliche Bezeichnung der Gegner Christi in Anlehnung an die Geschichte des Bethlehemitischen Kindermords durch Herodes. Vgl. Mt 2,16. vnserm Herren Jesu
Christo stelleten, da sie jn befragten, ob es recht were, das sie dem Keiser
den Zins geben sollten, Vgl. Mt 22,17; Mk 12,14. vnd welches was auch immer. der Herr antwortet, meineten sie,
es solte jme zu nachtheil gelangen, solte entweder die Obrigkeit oder
das gemeine Volck auff sich laden. Also auch meinen die loͤbliche, pharise
ische Heiligen, die fuͤr grossem eiuer, Eifer. liebe vnd sorgfeltigkeit die hende
ringen, tieff seufftzen, die augen gegen Himel keren aus hochverbittertem,
vergoͤltem bitterem, widerwärtigem. Vgl.Art. vergällen, in: DWb 25, 372. gemuͤte, wider vns, sie haben vns auch inn die kluppen gekri
gen, Sprichwörtlich vielfältig verwendbar: In die Hände bekommen, in den Griff bekommen, in die Zange nehmen. Vgl. Art. Kluppe, in: DWb 11, 1305f; Art. Kluppe, in: Wander 2 (1870), 1417. das wir entweder sagen muͤssen, man sol dem Keiser oder der Obrig
keit ohne vnterscheidt inn allen dingen nicht gehorsam sein, das wir als denn
den Keiser auff vns laden gegen uns aufbringen, zum Gegner machen. vnd er vns sampt vnser Obrigkeit aus dem
Lande jagten, das wolten sie gerne, oder auch, das wir one allen vnterschied
sagen muͤsten, man solte alles was die Obrigkeit geboͤte oder begerte, so es

auch Gottes Wort nicht gemes, annemen, wie sie vnns denn vnsere klare
Wort gerne felschlich da hin ziehen wolten, das dardurch die loͤbliche Landt
schafft wider die Obrigkeit vnd vns verbittert vnd verhetzet vnd eine
nachtheilige bewegung erreget, dahin stehet jhre grosse Andacht. Wir aber
seindt nicht besser denn vnser lieber Herr, das wir solches nicht leiden muͤs
ten, noch klͤger denn vnser lieber, einiger Meister, das wir in ander wege
denn er selber solchen stricken entfliehen moͤgen, vnd wissen in diser sachen
auch keine andere Antwort zu geben, denn die der selbige, vnser Herr vnd
Meister, seinen Versucheren gab: Gebet, sprach er, dem Keiser das des
Keisers ist vnd Gotte das Gottes ist. Vgl. Mt 22,21; Mk 12,17. Hiermit woͤllen wir mit dem lieben
Dauid singen:Laqueus contritus est, et nos liberati sumus. Vgl. Ps 123,7 (Vg). Wir beken
nen es nicht allein, sondern woͤllen vns auch des mit gutem Gewissen wider
alle, die vns vnd vnserer Lehre anders auffgelegt, troͤsten, das wir nach
Gottes Gebot vnd des Heiligen Petri vnd Pauli, trewlich vnd fleissig zu ehre
vnd gebuͤrlichem gehorsam gegen die Obrigkeit, wie die Gott ver
ordenet, zu forderst gegen der Roͤm. Key. May., in aller schuldiger vnd
pflichtiger demut vermanet, inn Predigten vnd sonsten Publice et priuatim,
angehalten vnd geraten, auch Vngehorsam vnd Auffruhr gestraffet vnd
darfuͤr verwarnet. Wolten auch nicht gerne als Vbelthetter, Diebe, Moͤrder,
vngehorsame, widerspenstige Auffrhuͤrer, oder die inn frembde Ampt greiffen,
dafuͤr Sanct Peter inn der ersten Epistel am ij. Vgl. I Petr 2,13f. vnd iiij.Cap. Vgl. I Petr 4,15. ernstlich
vermanet, oder auch vmb vnnoͤttige ding leiden, oder jemandts zu leiden
anreitzen. Solches wuͤrde in den hoͤchsten anfechtungen, wenn die her drin
gen, wenn sie über uns kommen werden. den stich stand halten, als zuverlässig erweisen. Vgl. Art. Stich, in: DWb 18, 2693f.. nicht halten, denn solche Donatistische Circumuellio
nen Eine Gruppe von Donatisten, deren Aktionen jedoch von der Mehrheit der Donatisten abgelehnt wurden. Sie überfielen Kirchen, störten Kulthandlungen und zwangen Priester und Laien durch Wiedertaufe zum Eintritt in ihre Gemeinschaft. Sie suchten das Martyrium, das sie auch durch selbstmörderische Handlungen zu erlangen trachteten. Der Name Circumcellionen stammt offenbar aus einer polemischen Beschreibung der Gruppe durch Augustinus. Vgl. Alfred Schindler, Art. Afrika I (Das christliche Nordafrika, 2. bis 7. Jh.), in: TRE 1 (1977), 640–700, bes. 662–665. [sic] vnd anderer mutwilliger Leiden heissen nicht Martyria, sonder
ordentliche, verdiente Straffen, es mus gelieden sein (vermanen auch durch
Gottes genade zur bestendigkeit vnd gedult.). Aber es sehe sich ein jeder
fuͤr, das er gewis sey, warumb er leide vnd ziehe jm selber fuͤr der
zeit nicht ein vnnoͤttiges Leiden vnd verfolgung auff den Hals, reitze nicht
die Obrigkeit one vrsach, da man es mag vertrag haben. Vnd wie Sanct Peter
zeuget, das wir leiden sollen, wenn es von noͤtten oder so sein sol j. Petri j. Vgl. I Petr 1,6.
Widerumb aber, so ist es offenbar, das nach Goͤttlicher Schrifft (wie das auch
Geistliche vnd Weltliche Rechte geben, des ich, Doctor Pfeffinger, viel

gewaltiger Canones aus den Schrifften der heiligen Vetter gezogen, in mei
nem Buͤchlein Besonders viele Väterzitate bei Pfeffinger, Von den Traditionibus, ab C 5v. allegieret, angeführt. Vgl. Art. allego, in: Georges I, 323f. so sie die hetten sehen woͤllen) Pfeffinger meint damit vor allem die Antwort des Flacius, die er als ungerecht und oberflächlich kennzeichnen will. Vgl. Flacius, Widder die neue Reformation. alle wege
solcher gehorsam zu billichen vnd gebuͤrlichen dingen, so nicht wider Gottes
Wort sein, klerlich in allen Tractatibus gerichtet worden, vnd ist alle wege
die Apostolische Regel von vns gelehret vnd gehalten worden: Man sol
Gott mehr gehorsam sein denn den Menschen, Vgl. Act 5,29. vnd gebet Gott was
Gottes ist, Vgl. Mt 22,21; Mk 12,17. so ferne feh-let es, so weit hergeholt ist es, so falsch ist die Behauptung. das vonn vns zugegeben ist, das
Weltliche Obrigkeit macht habe, Gottes Ordnung zu anderen, oder das man
darinnen zu gehorsamen schuldig. Es ist auch inn dem Artickel vom gehor
sam gegen Key. May. von vns bedechtiglichen hinzu gesetzt: gebuͤrlichen
vnd schuldigen gehorsam. Flacius, Gallus, Bedenken, D 4r, unsere Ausgabe Nr. 4, S. 385. Wie nun die beide Wort gebuͤrlich vnd schul
dig vorsetzlich, oder aus vorsehen, heraussen gelassen, wie der Artickel mit
dem blossen wortGehorsam von jnen in Druck gegeben, Unsser bedencken stehe darauf, das man der Kay. Mait. unserm aller Gnedigsten Herren, gehorsam leiste, und sich also verhalte, das Ire Mait. und Menniglich unnser aller gemut zu Ruhe, Friden und ainigkeit genaigt, vormercken muge. Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 258. ist vns verbor
gen. Wir habens noch also inn den Originalibus. Das ist vnser gemuͤt gewe
sen vnd noch, zu allem gepFrlichen vnnd schuldigen gehorsam zu uermanen
vnd den zu erzeigen, so wird vns nichts, das wider Gott vnd Gewissen,
auffgelegt. Vnd ist das hernach erkleret, das gehalten werden soll, ohne
verletzung Goͤttlicher Schrifft. Vnd also woͤllen wir dem Keiser vnd der vonn
Gott verordneten Obrigkeit williglich vnd demuͤtiglich mit gehorsam
geben, das jhr ist. Widerumb sollen vnd wollen wir auch Gotte geben, das
sein ist. Vnd da vns das aufferlegt, was wider Gottes Wort were, da wuͤsten
wir nicht zu folgen noch darzu zu rathen, sondern wolten mit Gottes huͤlffe,
stercke vnd trost des heiligen Geistes leiden, was des lieben Gottes wille vnd
die Welt vns nicht erlassen wil. Weil es nun nicht ein Calumnia allein,
sonder die offentliche, vnleugbare Vnwarheit ist, das wir solten simpliciter,
one vnterscheid, auch wider Gottes Woͤrt vnd Ordnung zu gehorsamen die
Landschafft geweiset haben, so ist es auch nicht war vnd mit vngrundt
ausgetragen, das es vonn vnserem genedigsten Herren, dem Churfuͤrsten, der
gestalt gesuchet oder begeret were, denn es ist einmal war, wahr. das nicht allein
inn allen Handlungen, sondern auch in offentlichen Fuͤrtragen zu
Meissen, fuͤr den fuͤrnembsten zu Leipzigk, fuͤr der gantzen Landschafft
allewege, dieses mit angehangen, wie die folgende Wort lautten: Das Key.
May. vermercken koͤnne, das wir vnd jhr geneiget sein, vns in allem, was zu
Christlicher Vergleichunge, Ruhe, Friede vnd Einigkeit dienstlich vnd mit

Gott vnd gutem Gewissen geschehen kann, vnterthenigst Gehorsams zu
uerhalten. Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 254. Wirdt auch mit gemeldet, das der Hauptartickel der Rechtferti
gung dahin gerichtet, das derselbe in vnseren Landen hinfurder vnd nach
mals reine solle gelehret werden. Vgl. PKMS 4, Nr. 74, S.115–122. Jtem, das Sacrament des Leibs vnd Bluts
Christi vnd die Priester Ehe. Vgl. PKMS 4, Nr. 213, S. 261. Wirdt auch fast bey dem Beschlus gesagt:
So wuͤrdet billich keine beschwerung gesucht inn den dingen, die man One
verletzung der Gewissen vnnd Gottes Worts halten kann. Vgl. PKMS 4, Nr. 224, S. 266. Da sehe man,
welcher gestalt es gesucht, welcher gestalt es gewilliget. So ist auch
der Landschafft nottuͤrfftige erklerunge geschehen, Vgl. PKMS 4, Nr. 224f, S. 266f. daraus sie genugsam
verstanden, das keine Missbreuche eingereumbt, vnd das es alles zu uerant
worten, sein sie damit wol zu frieden gewesen.



Alhier moͤgen sie wider sagen: Dennoch schreibestu du, Pfeffinger, das die
Obrigkeit macht habe in jhren Landen Kirchenordnung zu machen, vnd das
man die nicht brechen sol. Antwort: Solches rede ich aber vonn den Adia
phoris, so von Gott nicht gebotten noch wider Gottes Wort sein. Das ist
traun wahrhaftig, fürwahr. Vgl. Art. traun, in: DWb 21, 1526. weitter eine andere meinung, denn sie Jlliricus felschlich ausdeuttet,
als were gesaget, die Obrigkeit habe macht, Gottes Ordnung jres gefallens zu
andern. Flacius polemisierte, dass durch den Hinweis auf das Gehorsamsgebot gegenüber der Obrigkeit alle christlichen Lerer dem mutwillen der Hoffschrantzen [kriecherischen Speichellecker am Hofe] vnd regenten vnterworffen sein müssen. Vgl. Flacius, Widder die neue Reformation, C 2v. Aber gleichwol, so lehren sie vns hie (ob wir es zuuor nicht ge
wust oder gelert) den vnterscheidt zwischen Kirchen vnnd Welt Regiment
vnnd das Weltliche Obrigkeit nicht macht habe, was das Kirchen
Regiment angehet, jchtes zu beschaffen. bestimmen. Vgl. Götze, 28. Idque satis Papistice, denn das
verordnen also die Bepstlichen Recht. Seit dem dictatus papae Gregors VII. galt, dass der Papst richten, doch nicht gerichtet werden könne. Vgl. Karl-Hermann Kandler, Art. Kirche und Staat I: Kirchengeschichtlich, 2: Mittelalter, in: RGG4 4 (2001), 1040f; Eilert Herms, Art. Obrigkeit, in: TRE 24 (1994), 723–759 bes. 724–726; Werner Goez, Art. Investiturstreit, in: TRE 16 (1987), 237–247. Widerumb haben sie das in vnsern
Schulen vnd Kirchen, dauon sie abtruͤnnig worden, gelernet, das auch die
Weltliche Obrigkeit Custos sey Prioris tabulae, das sie auch darob fuͤrnem
lich halten solle, was Gottes ehre in der ersten Taffel Goͤttlicher Gebot In Anlehnung an Melanchthon betont Pfeffinger hier die Verantwortlichkeit der Obrigkeit für die rechte Gottesverehrung und den rechten Gottesdienst. Sie wache daher auch über die Erfüllung der Gebote der ersten Tafel des Gesetzes. Vgl. Heckel, Staat und Kirche, 132–134.
vorleibet ist. Recht sprechen sie! Aber diese stuͤck belangen nicht Primam
tabulam, sonder die Ceremonias. Solte denn die Weltliche Obrigkeit auch
nicht macht haben Abgoͤttische Ceremonien, da es in jhrer ordentlicher
gewalt vnd macht, abzuschaffen. Traun ja werden sie sagen, des hat man

vieler loͤblicher Koͤnige in Juda schoͤne Exempel, Vgl. die Handlungen Josaphats in II Chr 17. aber das sein nicht Adia
phora, sonder plane impia. Wolan, sollen die Adiaphora auch nicht Primae
tabulae dienen. Solt aber nun auch die Weltliche Ob-rigkeit nicht fuge
vnd macht haben, ja schuͤldig zu uorsehen, das alles eusserlich in der Kir
chen ordentlich, friedlich vnnd zierlich zugehe. Vnd do der mangel an den
Seelsorgern oder etzlich selbst vorsetzliche vngleicheit einfuͤren oder rohe
vnd vngeschickt mit den Sacramenten vnd Ceremonijs vmbgehen, daraus
ergernis vnd klage erfolget, gebuͤrlich einsehen zu haben, das es gebessert
vnnd so viel muͤglich eine zimliche gleicheit inn einem Lande gehalten oder
auffgericht werde. Wo sein denn die Visitation vnd Ordnung bey den Chur
vnd Fuͤrsten anders her kommen? Aus was anderm grundt hat der loͤbliche
Koͤnigk vonn Dennemarck, jtem die Marggrauen zu Brandenburgk vnd die
von Nuͤrnbergk, Kirchenordnung lassen ausgehn, nicht allein die Lehre,
sondern auch die Ceremonien betreffendt? Vgl. o. B 6r–v, S. 665f. Vnd das haben sie auch nicht
freuentlich frevelhaft. gethan, haben des vieler loͤblichen Fuͤrsten, auch des
loͤblichen Keisers Constantini Exempel, der erstlich mit grossem emsigen
fleis beschaffet, das die Christliche Lehre wider den Arium erkleret vnd
erhalten, darnach verfuͤget, christliche Ordnung auch auffzurichten, sonder
lich auch gleichfoͤrmigkeit des Osterfestes begerete. Vgl. o. Anm. 282. Vnd da sich nu stoͤr
rische Koͤpffe inn dem darwider hetten legen woͤllen, hetten sie auch recht
gethan? Vnnd was sollen wir sagen, haben sie nicht das hochloͤbliche Exem
pel gehabt an dem lieben Dauid vnd Salomon, die vber dem Goͤttlichen Wort
vnd Ordnung trewlich gehalten, darneben auch Ordnung gemachet vnter den
Priesteren vnd Leuiten, Leviten. zu welcher zeit jeder nach der Ordnung im Tempel
dienen vnd was fuͤr Musica sie gebrauchen solten, Vgl. I Chr 23; II Chr 8,14f. vnd der gleichen alles
auff das zierlichst? feierlichste, in aller Form. Vgl. Art. zierlich, in: DWb 31, 1200f. Vnd sein zwar diese stuͤcke auch Adiaphora an jm
selbst gewesen, aber weil es vmb guter Ordnung vnd Friede willen alles so
beschaffet ist, hat sich auch nicht gebuͤrt, solche Ordnung mutwillig,
one not, zu uerrucken. verändern. Vgl. Art. verrücken, in: DWb 25, 1022f. Warumb solte nun auch ein Obrigkeit in einem
Lande oder Stadt muͤssen leiden, das ein jeder es in Kirchen seines gefallens
mache vnd vnnoͤttige vngleicheit fuͤrneme? Ja, ein Rath zu Magdeburgk
wuͤrde es von jn nicht leiden, wo er jr anderst mechtig. Oder warumb solte
nicht einer Obrigkeit zugelassen sein, mit jhren Superattendenten vnd Pasto
ribus sich guͤtlich zu uergleichen, einerley Christlichen, vnstrefflichen,
besserlichen Gebreuche inn jhrem Lande, Stad oder Gebiete zu halten, vnd
wie solche Adiaphora als Mitteldinge (denn wir reden alhie nicht vonn den
dingen die wider Gottes Wort sein) zu vbergehen, erfassen. Vgl. Art. übergehen, in: DWb 23, 257f. zu thun oder zu lassen?

Ausserdem ergernus nicht suͤnde ist, also auch widerumb, so ein Kirchenord
nung auffgericht vnd bewilliget, vnd ein jeder wolt die aus eigem freuel vnd
mehr aus verachtung brechen vnd verrucken vnd al-so ergernus an
richten, thet ja zum geringsten nicht weniger vbel, als der ein Stadt oder
Hausordnung breche. Wir reden zum gelindesten, vorsichtigsten, wenigsten. Vgl. Art. gelind, in: DWb 5, 3029. man sehe wie solche
Vnordnung Sanct Paulo an den Corinthern gefalle, Vgl. I Kor 3,3f; 14,33. vnd sol es auch alies In
tali Confusione, das es jeder mache seines gefallens auff die posteros ge
bracht werden, wirt man wol erfaren, was es fuͤr nutz bringen wirdt. Damit
sie aber alhie abermals nicht vrsach haben zu Calumniren, so woͤllen wir
hiemit trawen wahrhaftig. Vgl. Art. trauen, in: DWb 21, 1327. die Menschlichen Traditiones nicht bestettiget haben, so
wider Gottes Wort, oder als notwendig vergebung der suͤnden, ewige Seligkeit
dardurch zu uerdienen, eingedrungen. Denn solches kan auch den Wercken
Goͤttliches Gebots nicht zugeleget zugeschrieben. Vgl. Götze, 238. werden. Ja, sie bekennen selber zum
theil, die ding sein Adiaphora, man soll es aber dem Keiser zu gefallen nicht
thun. Nun aber ists offenbar, das solche Gebreuch, als Mittelding
dauon gehandelt, nicht Jmpij oder wider Gottes Wort streitten. Warumb sol
man denn dem Keiser nicht zu gefallen sein in denen dingen vnd nicht wider
Gott sein? So sein auch diese Adiaphora oder Mittelding Ceremonien, die
nicht als notwendig zur Seligkeit zugelassen, sonder zu guter Ordnung,
gleicheit vnd erhaltung der Hauptstuͤcke dienstlich, wie droben gesagt. Da
rumb ist es die Vnwarheit, das es zur sterckung der Bepstlichen Missge
breuch geschehen. Vgl. Flacius, Widder die neue Reformation, B 2v. Das aber besorget, befürchtet wird. man werde mit vns damit nicht zu
frieden sein, muͤssen wir erwarten, was Gott geben will, weil man vns aber
noch nicht eindringet drängt. Vgl. Art. eindringen, in: DWb 3, 163. oder auffleget, was wider die reine Lehre ist, so ist
da kein vrsach oder entschuldigung die Kirchen zu uerlassen. Wuͤrde aber
das geschehen, das man vns weitter aufflegen wolte vnd daruͤber Verfolgung
leiden solte, so hette man darzu ein gut Gewissen, das man nichts vn
terlassen oder gewegert hette, was moͤglich vnd thunlich, vnd moͤchten denn
froͤlich leiden mit Gottes huͤlffe vber noͤttigen dingen. Aber warlich da vnsere
Obrigkeit aus guten, bewegenden abwägenden, zu erwägenden. Vgl. Art. bewegen, in: DWb 1, 1769. vrsachen gute Ordnung zu gleichfoͤr
migkeit oder auch so viel mehr die reine Lehre zu erhalten, auffzurichten
begert, darneben die reine Lehre frey predigen, ja auch das offentlich darbey
vorkuͤndigen lest, das man sich dargegen streuben vnd das gantz vnd gar
abschlahen, dafuͤr als fuͤr dem hoͤchsten Grewel fliehen vnd lieber alles fallen
vnd faren lassen solte, koͤnte ich nicht befinden, das es zu uerantworten sey.



Jch will weiter sagen, do wir vnter einer Papistischen Obrigkeit wehren, die
vns gleich wol gestattet, Gottes Wortt frey zu predigen vnd die hochwirdigen
Sacrament nach Christi einsetzunge zu handeln vnd vns zu offentlichen

Missbreuchen nicht noͤtigen, wolte aber gleichwol von vns haben, das
man viel in Feiern, Gesengen, so doch rein Kleidunge vnd andern, so bey
jnen gebreuͤchlich, halten solt, one das wolt man vns nicht leiden, solten wir
lieber die Seruitut Knechtschaft tragen, so doch das Gewissen frey, auch one verletzung
derselben ding darumb frey willig gebrauchen, damit man die Heubtartickel
behalte, denn das man darumb die Kirchen vnd das arme Volck der Reinen
Lehre berauben solt vnd machen vns so selber Ex Adiaphoris necessaria vnd
so hoch noͤtigk, das wir auch ehe wir der brauchen wolten die noͤtige ding
vnnd Hauptlehre fahren liessen, das hiesse recht Christliche Freiheit bewei
set. Darumb ists besser, weil die Lehr gedult vnd das Gewissen nicht be
schweret, das man lieber inn dem trage vnnd leide was wir sollen vnd jm
merdar sie wollen. Denn eben die Hauptlehre bringet das mit sich, das es
nicht darumb gehalten wirdt, das wir dardurch die Selig-keit erlangen
oder die Gewissen daran gebunden werden. Vnd auff solchen fall, wie offt
beruͤrt, hat sich Doctor Martinus auch solche weise zu halten vnd anzunemen
erbotten, da gleich die Hauptsache spennig streitig. Vgl. Art. spennig, in: DWb 16, 2156. bliebe. Die Handschrifft ist
vorhanden, wie in meinem Buͤchlein vermeldet, Vgl. Pfeffinger, Von den Traditionibus, C 8v–D1r vnd ist inn dem Rath
schlage Anno M. D. Xxx. gen Augspurg geschrieben, vnd hat die Spalati
nus Georg Spalatin war politischer und theologischer Berater der Kurfürsten von Sachsen. Am Augsburger Reichstag 1530 nahm er als Prediger Kurfürst Johanns teil und nahm Einfluss auf die Abfassung der Confessio Augustana wie der Apologie. Vgl. Helmar Junghans, Art. Spalatin, Georg, in: TRE 31 (2000), 605–607. seliger gehabt, vnd ist eben der Rathschlag der zu Magdeburg ge
drucket, da ist der Artickel ausgelassen, Vgl. Anm. 108. wie es auch zugangen, lassen wir
dabey. Vnd ob es jnen gleich zorn thet, woͤllen wir gleichwol zeugen, das
D[oktor] Martinus ein rechter Adiaphorista gewesen Diese Aussage trug mit dazu bei, dass Amsdorf kurz nach dem Erscheinen dieser Schrift gegen Pfeffinger zu schreiben begann, vgl. Das Doctor Marti= || nus kein Adiaphorist gewesen ist / || vnd das D. Pfeffinger vnd das || buch on namen jhm / gewalt vnd || vnrecht thut. || Nicolaus von Amssdorff / EXVL || V. NOVEMB.|| [Magdeburg: Christian Rödinger d. Ä. 1550] (VD 16 A 2338). vnd vber der
Christlichen Freiheit zum hoͤchsten in den Mitteldingen gestriten vnd keines
weges gewoͤlt, das man die Neutralia Damnabilia schelten solt, ja auch nach
gelegenheit, da die gefallen, frey moͤchte wider auffrichten. Vgl. o. B 7 v, S. 667. Ey, wie
schoͤne Juͤnger sein diese D. Martini, die Doctrinam de Adiaphoris
gantz verdammen vnd eitel Necessaria daraus machen, rhuͤmen vnd schreien
sehr, das sie seine Juͤnger sein, aber wie fein folgen sie seiner Lehre?




Es wirdt vns auch mit vnwarheit von jnen aufferleget, als solten wir vrsacher
sein, das etliche fromme Prediger verjaget sein. Flacius erwähnte den Pfarrer von Torgau, Gabriel Zwilling, der aufgrund seines Widerstands nicht nur seiner besoldung beraubt, sondern auch mit gefencknus vnd hunger geplagt wird. Vgl. Flacius, Widder die neue Reformation, E 3v; zur Situation in Torgau vgl. Chalybaeus, Durchführung des Leipziger Interims, 46–58; zu dem gegen Melanchthons Auffassung gerichteten Interimsgutachten Zwillings vgl. Herrmann, 135f. Wir halten es ja nicht
darfuͤr, das sie sich selbest etwan meinen, denn Jlliricum niemandt verjaget
hat, er ist ohne alle not heimlich daruon gezogen vnd dieses gesperre Streit, großes Aufsehen. Vgl. Art. Gesperre, in: DWb 5, 4150.
angefangen. 1548 hatte Flacius zunächst versucht, die Wittenberger Theologen – allen voran Melanchthon – von seiner Ansicht zum Umgang mit dem Augsburger Interim zu überzeugen. Nachdem dies nicht in der von ihm gewünschten Weise gelang, verließ er Wittenberg und führte fortan von Magdeburg aus seinen publizistischen Kampf gegen die geplanten Veränderungen im Kurfürstentum Sachsen. Vgl. Preger, Flacius I, 73f; Oliver K. Olson, Art. Flacius Illyricus, Matthias, in: TRE 11 (1983), 206–214 bes. 207; unsere Ausgabe Bd.1, Nr. 3, S. 91–113; Nr. 5, S. 135–179; Nr. 15, S. 745–770. Gallus, da er sein Kirchen von Regenspurgk verlassen, darob
doch die armen Leut daselbst seufftzen, ist jme der Predigstuel auff dem
Schlos zu Wittembergk eingethan vnd jme alles guts erzeiget, ist darnach
gen Magdeburgk vngenoͤttiget oder vnbeschwerdt ungehindert, ungestört, frei. Vgl. Art. unbeschwert, in: DWb 24, 353f. gezogen, mit handgeb
ner trew mit Versicherung und Bekräftigung der Treue durch Reichung der Hand. Vgl. Art. handgebend, in: DWb 10, 389f. verlassen, er wolte sich Jllirici zancks nicht theilhafftig machen,
sondern den stillen etc. Wie er es aber gehalten, weiset das Werck
aus, das er auch sich nicht allein theilhafftig gemacht, sondern, damit er dem
Jllirico die Palm Siegeszeichen. vnd Ehre nicht allein lasse, schreibt, Dis [die Auseinandersetzung mit dem Rat der Stadt Regensburg um die Annahme des Augsburger Interims] ist der anfang gewest meines vornemens vnd kampffs in diesem handel von Mitteldingen, da mich, als ich den Jllyricum noch nicht hatte hören nennen (das nicht jemand dencke, ich sey darnach von jhm vberred worden) vnd noch niemand, da ich von wuͤste, vor derselben zeit, der meinung vnser Praeceptorn widdersprochen hatte, die einfeltige Regel des worts Gottes vnd einfeltigkeit meines glaubens in diese warheit gefurt hat, (...). Vgl. Eine DISPVTA= || TION von Mittel= || dingen / vnd von den itzigen veren= || derungen in kirchen / die Christlich vnd || wol geordent sind aus / dem || Latein verdeudscht. || ... ||. [Magdeburg: Christian Rödinger d. Ä. 1550] (VD 16 G 269), A 2v; vgl. die lat. Ausgabe (VD 16 G 267). er habe das auch
fuͤr vor. Jllirico also bedacht etc. Das aber auch etliche darumb, das sie sich mit
jren Pfarrleuten nicht vertragen koͤnnen, an andere oͤrter gezogen oder vmb
eines Chorrocks willen selber mutwillig jhre Kirchen verlassen, sich auch
haben lassen hoͤren, sie wolten lieber etwas ergers thun vnd daruonn gezo
gen, was koͤnnen wir darzu? Wir haben niemandt gedrungen wider sein
Gewissen etwas zu thun. Das aber etliche solcher geringer ding, da sie auch
nottuͤrfftig angemessen. Vgl. Art. nothdürftig, in: DWb 13, 928f. berichtet sein, das es der reinen Lehre Gottes Worts vnab
bruͤchlich ist vnd sein solte, sich nicht allein gewegert, sondern auch die
Leute auff der Cantzel darwider erregen woͤllen, auch wider die Obrigkeit

auffs hessigste geredt, das nu darinne (grossers zu uerhuͤ-ten) einsehen
fuͤrgenommen sol sein, ist on vnser zuthun geschehen.



Darnach haben sie etlicher Schrifften lassen ausgehen die zu jnen (wie sie
sagen) geschriben solten sein, Damit muss wohl die Kommentierung der Leipziger Artikel durch Flacius und Gallus gemeint sein, da dort überdies auch ein Sendbrieff einer Christlichen Person / welche mit auff dem Landtage zu Leiptzig gewesen / deshalben an einen guten Freundt geschrieben. (Datum N. 19. Augusti. Anno 49.) und Ein Brieff der Predicanten aus der Marck / an die Theologen zu Wittenbergk / Montag nach Trium Regum. Anno 1549. abgedruckt wurde. Vgl. Flacius, Gallus, Bedenken, D 1r–D 3r; N 3v–O 2r, unsere Ausgabe Nr. 4, S. 381–383, 432–435. in welchen Schrifften auch vnuerschempte
Luͤgen seindt: als das ich an Key. May. geschriben etc. Konnte bisher leider nicht verifiziert werden. Jtem, das in der
Agenda von geweichtem geweihtem. Saltz, Wasser, Fanen, Processionen etc.
stuͤnde. Durch Pfeffinger sollen in Leipzig das Salböl, die Verwendung des Salzes und der Kerzen beim Taufritus sowie diverse andere Zeremonien wieder eingeführt worden sein. Vgl. Chalybaeus, Durchführung des Leipziger Interims, 35. Jtem, das ich zu Meissen gepruͤllet vnd Papistische Messe da
gehalten. Jtem, drey hundert Guͤlden daruon haben vnd des dinges viel etc. Vgl. Flacius, Widder die neue Reformation, E 3v.
Das alles seind, Gott ewig lob, eitel bloß, lediglich. Vgl. Art. eitel, in: DWb 3, 384. falsche erdichte aufflagen Anschuldigungen. Vgl. Art. Auflage, in: DWb 1, 680. vnd
vnwarheit, es habe auch vonn vns gesagt oder geschrieben wer es woͤlle.



Summa Summarum, sie werden vonn dem Spiritu uertiginis Vgl. Jes 19,14 (Vg). also getrieben
vnd seind solche Muckenseuger vnd Camel verschlinder, Pedanten und Kleinigkeitskrämer. Vgl. Art. Mückenseiger, in: DWb 12, 2613; Art. Kamelverschlucker, in: DWb 11, 97; in Anlehnung an Mt 23,24. das sie nicht
allein vns alle fuͤr sie selbst mit Vnwarheit vnd falschen aufflagen ausgetra
gen,  unter die Leute getragen, über sie Klatsch verbreitet haben. Vgl. Art. austragen, in: DWb 1, 1001. sondern auch mit anderen, jhres Geistleins gesellen, Luͤgen
vnd Vnwarheit vnns gleiches falls beschweren, darnach auch zu jhrem sel
best schmach vnd spot vertrawete Brieffe, ja vertrawete Reden offenbaren
vnd lassen ausgehn, vnd wol anderst denn es gemeinet vnd mit gefar deutten.
One ein mal wollen sie grosse liebe vnd freundschafft erzeigen, vnd der
Person zu ehren verschweigen, die zur Zell Altzella. Gemeint sind die Verhandlungen der Theologen die dort im November 1548 stattgefunden hatten. Vgl. PKMS 4, Nr. 175f, S. 221–223; Nr. 179f, S. 224f. die Artickel versiegelt hat. O jr
jungen Rotzloͤffel vnd Lasstuͤncken, eingebildete, arrogante Menschen, die alles besser wissen. Vgl. Art. Laszdünkel, in: DWb 12, 270; vgl. auch sprichwörtlich: Wann man Lassdünken aus der Welt thät, wer kein Welt nicht. Vgl. Art. Lassdünkel, in: Wander 2 (1870), 1795. gleich als verstuͤnde ich euch nicht,
wenn man einem etwas, das er rechts vnd ehrlichs gethan, zu ehrn wil ver
schweigen, so will man sein rechtthun vmbkehren, felschlich deutten, als
hette er vnrecht gethan. Diese Person die gesiegelt hat, ist der fromme,

thewre, gelehrte, christliche Fuͤrst Georg zu Anhalt etc. Georg III. wurde zu den Verhandlungen um die Umsetzung der Bestimmungen des Augsburger Interims in Kursachsen hinzugezogen. Auf dem Verhandlungstag von Altzella im November 1548 war er an der Abfassung der dort zusammengestellten Artikel maßgeblich beteiligt. Vgl. Herrmann, 96f. Vnd ich weis, das
der Fromme Fuͤrst wider der selbigen noch anderer seine F. G. vnd dieser
gantzen Handlung keinen schew tregt vnd ewres Heuchlerischen stillschwei
gens keinen danck wirt wissen, denn es ist ja nichts vnbilliches ge
than, noch jemals inn dieser gantzen Handlung gewilliget. Vnd ist ein from
mer, gotsfoͤrchtiger, rechter Christ vnd lebendiger Heilig auff erden, (der
sonder ohne. zweiffel viel ist vnd sein muͤssen, denn Gottes Wort gehet ohne
Fruͤchte nicht leer ab) Vgl. Jes 55,10f. der gerne redlich handelt vnd recht thut, so mus man
diesen Fuͤrsten auch lassen einen sein vnd bleiben. Aber die Gottlose welt
erkennet das nicht, er gehoͤrt auch vnter den hauffen vnd titel wie zu den
Hebreern stehet:Quorum dignus non erat mundus. Vgl. Hebr 11,38 (Vg): quibus dignus non erat mundus. Vnd wiewol ich
weis, das sein F. G. meines lobens nicht bedarff, noch seine F. G. darob
gefallen wirt haben, so hatt mich doch lieber Gott die grosse vnbilligkeit der
obgedachten Lestermeuler darzu gedrungen.



Summa: alles gutes vnnd rechtes, das wir je gethan vnd noch thun, das legen
sie felschlich aus vnd mus vnrecht, boͤse vnd gar Teuffelisch sein, gruppeln teilen in Gruppen ein. Vgl. Art. gruppen, in: DWb 9, 976.
vnd suchen nur, das sie zu lestern vnd gegen frembden vnd
bekandten vns verdechtig machen vnd gar verunglimpfen moͤchten, dargegen
alles, was sie nur aus geschoͤpfftem, gefasstem. Vgl. Art. schöpfen, in: DWb 15, 1547. hessigem, feindseligem vnd verkerten
sin felschlich wider vns schreien, schreiben oder malen, zeichnen. Vgl. Art. malen, in: DWb 12, 1504f. das mus Goͤttlich
ding vnd Christlicher eiuer Eifer. sein. Wie sollen wir jhm thun? Wir woͤllen inn
dem Namen vnsers Herren Jesu Christi vnsers Beruffs vnd Ampts, wie bis
anher, einfeltig redlich. Vgl. Art. einfältig, in: DWb 3, 173f. vnd trewlich warten, Gott vmb gnade vnd seinen heiligen
Geist bitten, vnd das er auch an vns erfuͤllen woͤlle diesen Betspruch Psalm.
cxix.: Ps 109,28. Fluchen sie, so segene du. Setzen sie sich wider mich, so muͤssen
sie zu schanden werden, aber dein Knecht muͤsse sich frewen. Vnd woͤllen
vns der herrlichen schoͤnen wort vnsers lieben Herren Jhesu Christi troͤsten,
da er spricht Matth.v.: Mt 5,11. Selig seidt jhr, wenn euch die Menschen vmb
meinentwillen schmehen vnd verfol-gen vnd reden allerley vbels
wider euch, so sie daran liegen lügen. etc. Nun ists warlich nicht ein geringes
schmehen vnnd verfolgen die lesterung, damit wir von jnen beladen angeklagt, verdächtig gemacht. Vgl. Götze, 26.

werden, vnd doch, Gott lob, an ohne. vnser schuld vnd vrsach, wie aus dem
bericht vnd vnserer Lehre vnd bekentnus klar vnnd offenbar ist. Vnd
geschicht vns solches schmehen vnd verfolgen nicht allein von frembden vnd
vnbekandten, sondern auch von vnsern Freunden vnd bekanten, die mit vns
vnser Brodt gessen vnd im Hause Gottes gewandelt haben, da erfaren wir,
was da sey, Periculum in falsis fratribus. Vgl. II Kor 11,26 (Vg). Eben dieselbigen redenn allerley
vbels wieder vns, aber es stehet hierbey: so sie dran liegen, das thuen sie
auch, wie droben vilmals mit Warheit gesaget ist, vnd werden also vohn
jhnen geschmehet vnd verfolget, nicht vmb Auffrhur, Moͤrderey, Diebstal
oder ander boͤsen Thatten willen etc., (darfuͤr vns Gott behuͤte) son
dern vmb der rechten Lehre vnd Wolthaten willen, wie droben vnd vielmals
gesagt. Darumb moͤgen wir vns recht dieses Spruchs auch inn diesem fall
troͤsten mit gutem vnd froͤlichem Gewissen.



Sie sagen auch von einer Epicurischen widergöttlichen. Schrifft, die einer sol geschrieben
haben. Eine schrifft Matt. || Flacij Jllyrici widder ein recht || Heidnisch ja Epicurisch Buch der Adiapho= || risten / darin das Leiptzische INTERIM ver= || teidiget wird / sich zu huͤten fuͤr den jtzigen || Verfelschern der waren Religion / || sehr nuͤtzlich zu || lesen. || ... || [Magdeburg: Christian Rödinger d. Ä. 1549] (VD 16 F 1493). Aber weil ich nichts darumb weis, noch jemals gesehen, weis ich
nichts darauff zu antworten. Ohne allein hat jemands gefehrliche opiniones
oder einen besondern verstand in der Lere vnd Ceremonien denn wir, der
mag es fuͤr sich verantworten, vnser verstand vnd meinung ist, Gott lob,
vielmals klar vnd deutlich an den tagk gegeben. Vnd wie ich nicht wil ande
rer vnrechte oder Epicurische meinung verteidigen, also wil ich auch nicht
jemands vnerkandte meinung, vnd was recht ist, richten noch verdammen.
Dergleichen haben sie einen Brieff lassen im Druck ausgehen, der jhnen
aus der Tuͤrckey soll zugeschrieben sein worden, wie das Euangelium
auch da selbst geprediget werde etc., Vgl. Ein schrifft / eines || fromen Predigers aus der Tuͤr= || ckey an Jllyricum geschrieben / Darin= || nen angezeiget wird / wie es dort mit || der Kirche vnd dem Euange= || lio zugehet. || ... || [Hrsg. v. (Matthie || Flacij Jllyrici. ||)] [Magdeburg: Michael Lotther 1550] (VD 16 Z 465). darfuͤr wir Gott treulich dancken vnd
von hertzen bitten, das er seiner gnedigen verheissung nach sein liebes Wort
weit ausbreitte vnter Juͤden, Tuͤrcken vnd Heiden vnd an allen orten der
Welt, aus allen Voͤlckern, jhme eine Kirchen samlen vnd genediglich erhal
ten. Vgl. Mt 28,19f. Aber Jlliricus vnd Gallus sollen auch mit vnns Gott billich loben vnd
dancken, das er aus sondern besonderen. Vgl. Art. sonder, in: DWb 16, 1572f. genaden inn diesen Landen offentlich, in
Schulen vnd Kirchen, die reine Lehr Gottes Worts erhalten, damit auch
frembden oͤrtern vnd Nationen nuͤtzlich gedient. Vnd sollen mit vns Gott
helffen bitten, trewlich das band des Friedes vnd Einigkeit des Geistes hal
ten, auff das die reine Lehre Gottes Worts vns allen, vnsern nachkommen
vnd andern zu gut inn diesen Landen, in Schulen vnd Kirchen, moͤchte blei
ben vnd erhalten werden. Vnd sollen nicht ein solch gesperr, erger
nus vnd vnruh mit jren falschen erdichten aufflagen vnd Calumnijs haben
inn der Christenheit angericht, welches warlich nicht Christlichem eiuer, Eifer.
zu erhalten die reine Lehre inn diesen Landen, noch Christlicher liebe gegen
den frommen vnschuldigen vnnd armen lieben Christen, gleich siehet,
sondern viel mehr Auffrhur, Zanck vnd widerwillen vnter den Leuten zu
erregen vnd gleich raum vnd den weg vnseren Widersachern vnd dem Tuͤrcken
zu aller zerstoͤrung vnd verwuͤstung des guten zu machen, das der liebe,
barmhertzige Gott genediglich woͤlle verhuͤten vmb seines lieben Sons, vn
sers Herrn Jesu Christi willen. Amen. Amen.



Beschlus.



Vnd habe also, christlicher lieber Leser, diesen gruͤndlichen bericht aller
Handlungen von den Adiaphoris, sampt meiner warhafftigen verant
wortung, aus droben erzelten vrsachen, inn Druck woͤllen geben vnd muͤssen
lassen offentlich ausgehen auff die falsche vnd vnerfindliche aufflagen,
damit ich vnd andere viel fromme, gotsfoͤrchtige, gelerte Leute, hohes vnd
nidriges standes, ja zur vnbilligkeit von Jllirico vnd Gallo beschwert vnd in
die Welt ausgetragen sein worden. Vnd habe keinen zweiffel, alle liebe
Christen vnd vnparteyische Leute, die diesen gruͤntlichen bericht vnd mein
warhafftige verantwortung lesen, werden den Allmechtigen lieben Gott vnd
Vatter vnsers Herren Jhesu Christi preisen vnd mir fuͤr solche Arbeit dancken
vnd aus diesem allem wol verstehen, das kein sonderliche verenderung fuͤr vorhanden.
sey (daruͤber sie doch so schreien) vnd nur fast genau genommen. Vgl. Götze, 73. auff den puncten stehet, die
Confirmation an zu richten, welche nicht im brauch ist, die anderen punct
oder Artickel aber, als Gebet bey den Krancken, Priuata Absolutio,
Ordenung bey der Messe, Kirchen Ornat, Chorrock, Apostel feste etc. seind
noch inn vielen Kirchen dieser Land, vnd ist nicht mehr die enderung (Gott
lob) zu thun, denn das inn den Kirchen, da der ding etlich gefallen, den
anderen gleichfoͤrmig, es wider auffgericht, das ist die fehrlich gefährlich, hier von Pfeffinger polemisch gemeint. Vgl. Art. fährlich, in: DWb 3, 1260f. verende
rung. Wenn man aber mit trotzigem mute zufuͤre fortführe. Vgl. Götze, 238 vnd wuͤrffe es abe, würfe es ab, entledigte sich dessen. da
es noch ist, vnd sich also mit den andern, da es gefallen were, wolte verglei
chen, das alle solche eusserliche Ordnung abgethan, da wuͤrde gewislich kein
sorge sein der newerung oder des ergernis, sondern wuͤrde bey jnen eine
grosse freidige kühne, mutige, entschlossene. Vgl. Art. freidig, in: DWb 4, 103. stercke vnd bekentnus des glaubens heissen. Denn das
sucht der Satan, (der reiner Lehr vnd guter Ordnung feind ist) das er durch
solchen trotz ein boͤses spiel erreget, das er dardurch das ander gerne in

hauffen stiesse.  zusammen stieße, zugrunde richte. Vgl. Art. haufen, in: DWb 10, 586f. Darumb huͤte sich ein jeder, vrsach darzu zu geben, bis
das zu einem ernsten leiden vmb noͤtiger sachen willen die stunde
kompt, da helffe vns denn der liebe Gott. Jndes weiche vnd trage man das
ohne verletzung der Gewissen ist so viel jmer moͤglich vnd sehe zu, das man
ohne die eusserste, vnuermeidliche not die Kirchen nicht verlasse, weil doch
die gantze meinung darauff stehet, die reine Lehre zu erhalten vnd darneben
die lang begerte gleichheit inn diesen Landen anzurichten, sonderlich weil
diese Occasion vorhanden, das dardurch grosser nachtheil zu uerhuͤten oder
zum wenigsten die schuld vngebuͤrlicher wegerung Weigerung. vns nicht zuzumessen.
Vnd so gleich solche messigkeit bey vns nicht helffen oder angenomen
werden solt, so were den Hauptartickeln doch nichts begeben, nachgegeben. Vgl. Götze, 23. denn ja
nichts noͤttiges verschwigen, one das es mit aller demut vnd messigkeit wie
billich gehandelt vnd in vorigem erbieten geblieben, vnd hetten also gethan,
was man schuldig vnd sich alle zeit erbotten.



Vnd ist zu uerwundern, das sie jetzo so hart sein, da doch, als Key.
May. zu Regenspurgk bey leben Doctor Martini auch ein solch Buch lies fuͤrlegen, nichts anders geschach, denn das mit grosser demut vnd glimpff, Milde, Nachsicht. Vgl. Art. Glimpf, in: DWb 8, 107.
was gemangelt, angezeiget worden vnd kein solch geschrey als jetzo darwi
der gemachet, welchs nur zu verbitterung vrsach gibt. Vgl. o. 8r, S. 668. Warlich, die vmb
solcher sachen willen jhre Pfarren verlassen, moͤgen darfuͤr wol rechenschafft
geben, das sie jr armes Voͤlcklein jres Trostes berauben, das sie daruͤber gar
abfellig gemachet, so sie doch neben solcher gelindigkeit viel hetten moͤgen
erhalten. Diesen grossen Balcken solten sie erste aus den augen werffen, ehe
sie vber den Splitter von den Adiaphoris so harte zancken. Vgl. Mt 7,3–5; Lk 6,41f. Gott besser es.
Es sol ja ein jeglicher den seinen zum besten rathen, in vnnoͤttigen dingen
nicht zu zancken, dardurch sie sich selbst oder andere inn groͤssere gefahr
nicht fuͤren vnd daruͤber das so viel ehe verlieren moͤchten, das sie
doch durch diese jre hertigkeit zu erhalten vermeinen, vnd da es je denn
nicht fruchtbar sein solte, ist offt gesaget, das man denn den vnseren nichts
zumessen zuschreiben. Vgl. Art. zumessen, in: DWb 32, 538f. koͤnte, das sie was vnterlassen, das billich vnd moͤglich zu thun.



Vnd bitte dich, christlicher lieber Leser, du woltest mir zu gut halten, ob ich
zuweilen ein scharpffes Woͤrtlein in diese meine verantwortung gesetzet,
denn mich ja darzu gedrungen (wie droben auch gesagt) des Jllirici vnd Galli
lesteren vnnd falsches deutten vnserer Wort vnd trewen Christlichen wol
meinung.



Vnd woltest bedengken, lieber Leser, weil sie mein Ampt, das doch nicht
mein, sondern meines lieben Gottes ist, so hart vnd vilmals auffs geschwin
dest betrügerischste, arglistigste. Vgl. Art. geschwind, in: DWb 5, 3997. angegriffen haben, das mir darzu stille zu schweigen keines weges hat

gebuͤren woͤllen, weil auch vnser lieber Herr Jhesus Christus nicht allein
von vns allen (vnd sonderlichen von denen, die inn offentlichen
Predigt oder Lehrampt sein) erfordert bekentnus seines Worts, sondern auch
mit seinem selbst Exempel lehret, das wir zu solcher falscher aufflag Anschuldigung. Vgl. Art. Auflage, in: DWb 1, 680. nicht
sollen stille schweigen oder billichen, denn da die Phariseer etc. Christo zu
schuld gaben vnd felschlich aufflegeten, er triebe die Teuffel aus durch
Beelzebub, jtem, er hette einen Teuffel vnd were ein Samariter etc, da stellet
der Herr Christus ein starcke Apologiam an vnd verantwortet sich ernstlich,
wie in Mattheo am xij. Vgl. Mt 12,22–37. vnd Luca am xj. Vgl. Lk 11,14–26. zu sehen, vnd in Johanne am
viij. Capittel Vgl. Joh 8,48f. spricht er: Jch hab keinen Teuffel, sondern ich ehre meinen
Vatter, jhr aber vnehret mich. Vnd ein wenig zuuor spricht er zu seinen
Lesterern: Vgl. Joh 8,44. Jr seidt von dem Vater dem Teuffel vnd nach ewres Vatters
lust wolt jr thun. Dergleichen, da etliche dem lieben heiligen Paulo seine
herrliche vnd troͤst-liche Genadenpredigten Calumniose auslegeten
vnd daraus felschlich volgerten, als sol er gesaget haben, wir moͤgen vbels
thun, das gutes daraus folge etc., da fellet er selbs, der liebe Paulus, vber
seine Lesterer warlich ein hart vnd erschrecklich vrtheil vnd spricht mit
duͤrren klaren. Vgl. Götze, 59. Worten: Welcher verdamnus ist gantz recht, Roman. am iij.
Capittel. Vgl. Röm 3,8.



Solcher gestalt sich auch der liebe Vatter Augustinus (ad Articulos falso sibi
impositos.) Es handelt sich dabei um ein dem Augustinus fälschlicherweise zugeschriebenes Werk. Vgl. PL 45, 1679; geschrieben wurde es von Prosper von Aquitanien, der Augustin noch selbst getroffen und ihn auf semipelagianische Tendenzen in den Klöstern Südgalliens aufmerksam gemacht hatte. Augustin schrieb daraufhin De praedestinatione sanctorum(PL 44, 959–992) und De dono preseverantiae (PL 45, 993–1034). Als entschiedener Gegner der Semipelagianer betrieb Prosper deren Verurteilung durch Coelestin I. und verfasste selbst einige Schriften gegen sie, unter anderem drei Streitschriften unter dem gemeinsamen Obertitel Pro Augustino responsiones. Auf eine dieser Schriften bezieht sich Pfeffinger hier. Vgl. Prosperus Aquitanus, Responsiones ad capitula objectionum Vincentianarum, in: PL 45, 1843–1850; Adriaan Breukelaar, Art. Prosper von Aquitanien, in: BBKL 7 (1994), 1002–1004. muste verantworten, da er wider die Pelagianer die Lehre vonn
der Genaden vnd Glauben emsiglich verfochten. Vnd ob er wol hette moͤgen
bedencken, sie wuͤrden jme auch die selbige vnfelschlich gedeuttet nicht las
sen, (wie sie denn solche Absurda daraus zogen, die in keines Menschen
hertzen jemals nicht sollen fallen) gleichwol thet der heilige Lehrer sein
verantwortung. Vnd moͤchte bede aus der heiligen Schrifft vnd der lieben
Heiligen Veter Schrifften viel Exempel anzeigen, wie sie sich wider
falsche Aufflagen so ernstlich verantwortet haben. Doch wir woͤllen hieruͤber
nicht ferner zancken vnnd den Teuffel erfrewen, sondern ernstlich bitten
nach der Lehre des Heiligen Pauli, das wir in Christo Jhesu eines sinnes vnd

meinung sein, Vgl. I Kor 1,10; II Kor 13,11; Phil 2,2. wie der Son Gottes fuͤr vor. seinem heiligen Todkampff selbst
fuͤr vns gebeten, Vgl. Joh 17,20f. solches er inn vns auch genediglichen woͤlle erfuͤllen, der
mit dem Vatter vnd dem heiligen Geist ein einiger warer Gott ist, gelobet
vnd gebenedeyet in Ewigkeit. Amen.



Psalmo. CXVI: Ps 116,10.



Jch glaube, darumb rede ich. Jch werde aber sehr geplaget.



Psalmo. CXX: Ps 120,7.



Jch halte Friede, aber wenn ich rede, so fahen sie Kriege an.



Psalmo. CIX: Ps 109,28.



Fluchen sie, so segene du. Setzen sie sich wider mich, so muͤssen sie zu
schanden werden, aber dein Knecht muͤsse sich frewen.



Roman. X: Röm 10,10.



Denn so man von hertzen glaubet, so wird man gerecht. Vnd so man mit
dem Munde bekennet, so wirdt man Selig.



Galat. I: Gal 1,10.



Wenn ich den Menschen noch gefellich were, so were ich Christus Knecht
nicht.

Gedruckt zu Leipzig durch Valentin Bapst. Es handelt sich um Valentin Bapst d. Ä. vgl. Reske, 520



Anno



1550