A 2r Erinnerung an den Christlichen Leser.
Es haben vnsere Praeceptores auff vieler fromer Christen bitte vnd begeren, nach Flacij vnd Galli vnseligem vnd vnfruchtbarn Zigeunergeschrey, Wohl falschen, betrügerischen Reden
. Vgl. Art. Zigeuner 3), in: . so sie von wegen der nachgelassenen Adiaphoren in der Kirchen erregt, klaren bericht von allen Handlungen, so sich in diesen Landen zur Interimszeit zugetragen haben, gethan, EX ACTIS SYNODICIS ET ALIIS || DILIGENTER ET FIDELI= || TER COLLECTA || EXPOSITIO || EORVM, QVAE THEO= || LOGI ACADEMIAE VVITTEBER= || gensis et harum Regionum alij, qui his adiuncti fue= || runt, in deliberationibus Prouincialibus et alioquin ex= || tra has, de rebus ad Religionem pertinentibus, monue= || rint || illo tempore, quo de Libro Au= || gustano, qui nominatur INTERIM, || qualis esset, quaesitum fuit || ET EDITA DE SENTENTIA || Professorum Academiae VVitte= || bergensis.|| [Wittenberg: Georg Rhaus Erben 1559] (VD 16 W 3725); die Schrift erfuhr im selben Jahr noch einen Nachdruck (VD 16 W 3726) und eine deutsche Übersetzung (VD 16 W 3727). daraus zu ersehen, mit was bescheide sie in etlichen eusserlichen Ceremonien jrem Landsfuͤrsten vnd hoher Oberkeit gewichen nachgegeben haben. vnd was sie dessen fuͤr hochwichtige vrsach gehabt, damit auch alle verstendige Christliche vnd friedsame hertzen gantz wol zufrieden sein, vnd dancken auch Gott von hertzen vmb solche Erklerung, sein auch in guter hoffnung, es werde noch mancher fromer Christ aus diesem Bericht guten vnd richtigen verstand von vielen grossen hohen dingen schoͤpffen, welche zu vereinigung Christlicher vnd ruiger hertzen dienstlich sein wird, wie denn auch solches von tag zu tage bey fromen Leuten geschicht. Vnd wir hetten vermeinet, ob gleich Flacius seinen boͤsen willen vnd gefasten Hier wohl hartnäckig bestehenden
. Vgl. Art. gefaszt 3 e), in: . neid behalten wuͤrde, wie wir vns denn zu jm anders nie haben versehen koͤnnen, so solte er doch seiner hierinnen schonen vnd seinen verbitterten Geist so grob vnd grewlich wider die offenbaren Warheit nicht haben sehen lassen, denn er ja zu A 2v bedencken gehabt, das sichs hinfurt durch seine alte Sycophanterey böswillige Denunziantenart, bisherigen verleumderischen Machenschaften. Vgl. Art. συκοφαντία, in: Passow II/2, 1610 [b]. nicht mehr wie zuuor treiben lies, sintemal weil. Vgl. Art. sintemal, in: . aller Tage einbringen Ursachen. Vgl. Art. Einbringen, in: . vnd Handlungen jm ihm. vnd der gantzen Welt so gar augenscheinlich vnd klar fuͤr die augen gemalet, das es auch numehr alle verstendige sehen vnd greiffen moͤgen. Denn wer traun wahrhaftig, fürwahr. Vgl. Art. traun, in: . die Acta lesen kan vnd noch sinne vnd witz Klugheit, Verstand. Vgl. Art. Witz I 1), in: . hat, oder nicht gar von des Flacij geist betroͤnet erschüttert. Vgl. Art. betrönen, in: . ist, der wird mercken vnd sehen, das Jllyricus vnd seine andere Gesellen fuͤr grimmigen zorn vnd bitterkeit nicht allein blind, sondern auch toll närrisch, verrückt. Vgl. Art. toll I 1 a), in: . vnd toͤricht sein, dieweil sie so trotzig jren alten Geifer sampt jrem grund, darauff sie bisher gestanden, vnangesehen aller einrede vnd oͤffentlicher widerlegung, widerholen vnd alles one grund vnd bescheid luͤgenstraffen vnd noch dazu die Leute in die Acta weisen duͤrffen, Vgl. Gruͤndliche Verle= || gung des langen Comments || der Adiaphoristen / oder der verzelung || jrer handlungen / Zu gruͤndlicher || erforschung der warheit in dieser || sache sehr nuͤtzlich zu lesen / || Durch || M. Fl. Jllyricum.|| || [Jena: Donat Richtzenhan 1559] (VD 16 F 1412); die Datierung auf das Jahr 1559 wird vorgenommen, aufgrund der Ausführungen weiter unten Anm. 571. Vgl. zur Datierung auch oben die Einleitung Anm. 4. die doch stracks in höchstem Maße. Vgl. Art. stracks 2 c), in: . vnd augenscheinlich wider sie sein, die auch kein ehrlicher Man lesen kann, der nicht sehe, das sie mit lauter Schelmerey vnd Bubenstuͤcken vmbgehen. Wir haben jnen aber des falls hoͤchlich zu dancken, vnd solten nicht wuͤndschen, das sie es anders gemacht, aber wunder nimpt es vns, sagen wir noch ein mal, das sie so toll vnd vnsinnig gewesen, das sie nicht gesehen, wie numehr, dieweil alle Handlung oͤffentlich fuͤr augen, jre alte Fidel nicht mehr klingen koͤndte, sondern mit gewissen, vnwandelbaren gezeugnis vnd andern Actis vnd nicht mit solchen losen vnd lamen Fratzen schlechten Possen. Vgl. Art. Fratze, in: . vnd faulen Fischen, damit sie vmbgehen, zu beweisen stuͤnde, das es nicht also ergangen, wie es die vnsern in jren Actis meldeten, vnd das sie dessen oͤffentliche vnd vnleugbare kundschafft aufflegeten vorlegen, publizieren würden. Vgl. Art. auflegen 1), in: . oder aber aus der schrifft beweiseten, A 3r das jr bedencken vnrecht vnd sie mit solchem weichen, wie sie sich in den Actis erkleret, vnrecht gethan.
Aber wir lassen vns beduͤncken, das es jnen am guten willen nicht gefeilet, gefehlt. sondern am gruͤndlichen Gegenbericht. Dieweil sie dann den nicht gehabt, auch den Rhat vnser Praeceptoren in denen wichtigen Hendeln Angelegenheiten, Streitfällen. mit grund der schrifft nicht haben widerlegen koͤnnen, so solten sie ja, wenn sie Biderleute ehrenwerte Leute. Vgl. Art. Biederleute, in: . vnd etwa eine tugent in jnen gewesen, dennoch zu ruͤck gedacht vnd der armen Christlichen Kirchen not, vmb welcher willen sie sonsten alles wollen gethan haben, betrachtet vnd von jrem gifftigem vnd boshafftigem fuͤrhaben abgetretten sein vnd derselbigen hinfurt, wo sie der vnsern nicht hetten verschonen wollen, verschonet haben, damit weiter vnfriede vnd vnruhe in der Kirchen were vermiden worden. Aber bey denen Leuten wird der keines geachtet oder bedacht, als die da nichts von rechter Christlicher Kirchen wissen oder halten, on allein, das sie derselbigen blossen Namen zu gebrauchen wissen, sich vnd jre boͤse tuͤcke zu beschoͤnen, denen ein farbe anzustreichen, das der arme, einfeltige redliche. Vgl. Art. einfältig 2), in: . Man gedencke, sie sein heilige Leute, denen der Kirchen not hoch angelegen sey, welcher triegerey auch numehr in dieser jrer nechsten schrifft allen verstendigen Christen augenscheinlicher worden, Vgl. RESPONSIO DE || LIBRO PROFESSORVM || VVITTEMBERGENSVM DATA || Ecclesiae, vt iudicet in his, quae sua || intersunt.|| SCRIPTA A NIC. Gallo. || || [Regensburg: Heinrich Geißler 1559] (VD 16 G 289). Das Werk wurde noch im selben Jahr ins Deutsche übersetzt (VD 16 G 290). Vgl. auch Flacius, Gründliche Verlegung, wie in Anm. 13. sintemal sie sich gantz keiner gruͤnde, wie gehoͤrt, befleissen, sondern allein jre alte Kunst mit Trewmen, Flacius berichtete von einem angeblichen Traum Melanchthons, in dem dieser, auf Bitte eines Landsknechts, mit einem Glaser gehandelt habe, damit dieser für den Landsknecht Fenster mache. Kurz darauf sei der Glaser zu ihm gekommen und habe geklagt, dass der Landsknecht ihn zwingen wolle, eine Messe zu lesen. Melanchthon, so Flacius, habe den Traum dahin gedeutet, dass Kurfürst Moritz ihn zwingen wolle, etwas zum Schein zu tun, doch in Wahrheit gehe es darum, den alten Glauben wieder einzuführen. Vgl. Eine entschůldigung || MAtthiae Flacij Jllyrici / an || einen Pharherr.|| Jtem desselben / was da sey die Kirchen ver= || lassen odder nicht verlassen. || Jtem zween Trewme Philippi. || || [Wittenberg: Christian Rödinger d. Ä. 1549] (VD 16 F 1369), B 3v. Eine zweite Ausgabe erschien im selben Jahr (VD 16 1270). Vgl. auch Entschůldigung Mat || thiae Flacij Jllyrici / geschrieb) an die || Vniuersitet zu Wittemberg/ der Mittelding || halben. || Jtem sein brieff an Philip. Melan= || thonem / sampt etlichen andern schrifften || dieselbige sach belangend. || Verdeudscht.|| [Wittenberg: Christian Rödinger d. Ä. 1549] (VD 16 F 1266). hoͤrensagen, heimlichen geheimen. Brieuen, verstuͤmmelten vnd gezwackten gestohlenen. Vgl. Art. zwacken 6), in: . schrifften, Flacius hatte von Beginn an in der Auseinandersetzung mit den Wittenberger Theologen Briefe, Schriften und Gespräche veröffentlicht, worüber Melanchthon sich in einem offenen Brief bitter beklagt hatte. Vgl. APOLO= || GIA MATTHIAE FLA= || cij Illyrici ad Scholam Viteber= || gensem in Adiaphoro= || rum causa.|| Eiusdem Epistola de eadem mate= || ria ad Philip. Melantho. || Item quaedam alia eiusdem || generis. || || [Wittenberg: Michael Lotther 1549] (VD 16 F 1264), eine deutsche Übersetzung wurde im selben Jahr gedruckt (VD 16 F 1266); Philipp Melanchthon an Matthias Flacius. 1. Oktober 1549, in: CR 7, Nr. 4604, Sp. 477–482; MBW 5643. als in der sie lange vnd wol geuͤbet, redlich practiciren vnd treiben, jre verleumbdung zu spicken vnd zu schmuͤcken, dar-A 3van man oͤffentlich spuͤret, kennet vnd sihet, das sie der Kirchen vnd der armen Christen heil vnd wolfart Wohlergehen. Vgl. Art. Wohlfahrt, in: . in keinem wege bedencken oder betrachten, vnangesehen, das jnen die liebe Kirche sonst in allen jren Spielen hinden vnd forne sein mus. So haben wir oben gesagt, das sie es so grob machen, das zu greiffen, ersehen. Vgl. Art, greifen I B 2), in: . wie sie verstendiger vnd Gottfuͤrchtiger Leute vrteil auch gantz vnd gar in die schantz schlagen, auf´s Spiel setzen, opfern. Vgl. Art. Schanze 2 c), in: . denn sie fragen nicht darnach, wie es geraten moͤge vnter den verstendigen, heissen derhalben alles Luͤgen, was jnen nicht gefelt, vnd behelffen sich mit so ehrlosen Argumenten, das es sich ansehen lesst, als ob jnen jr eigen hertz zu einem Propheten vnd Prediger worden, das sie also jr eigen Gewissen vberzeuget, das sie bey verstendigen Christen nichts zu erhalten vermoͤgen, geben sich derhalben von der Heuptsache auff oͤffentliche lesterung vnd verleumbdung vnd sind on zweiuel der hoffnung, die Bawren sollen es nicht mercken oder verstehen, vnd ist jr einige alleinige, ganze. hoffnung, durch solch zwacken, plagen, bekritteln. Vgl. Art. zwacken 4), in: . lestern vnd liegen, lügen. mit jrem elenden, gesuchten, erdachten, erfundenen. Vgl. Art. suchen 1 b a), in: . genoͤtigten, mühsam zusammengezwungenen. Vgl. Art. nöthen, in: . geflickten notdürftig zusammengeschusterten. Vgl. Art. flicken, in: . vnd faulen stinckenden behelff Vorwand, Ausrede. Vgl. Götze, 24. nur allein bey den Bawren vnd vnuerstendigen ein wenig hangen zu bleiben, das sie nicht gar zu schanden wuͤrden.
Gallus aber wil etwas Ritterlichers gekempfft haben, leget derhalben im anfang seiner Schrifft gruͤnde, Gallus nennt zwei Gründe, die er dann ausführt: Der Erst grund vnd erweisung von dem vnrechten weichen in Adiaphoris oder Mitteldingen, genommen aus gemeiner Lehre vnd Regel vnd Adiaphoris.
Der ander grund vnd erweisung deß vnrechten weichens in Mitteldingen, genommen von der offenbarung des Antichrists.
Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 2v, A 4v. wiewol er hernach den Baw darauff all zu seer vbersetzet, Gallus könne nicht das halten, was er zu Beginn seines Textes in Aussicht stelle. Vgl. Art. übersetzen I B 2 b), in: . wie wir denn jm vnd der gantzen Welt solches augenscheinlich vnd greifflich machen vnd hernach auch auff dismal von des Jllyrici schrifft Vgl. Flacius, Gründliche Verlegung, wie in Anm. 13. etwas in gemein antworten wollen, als dessen Buch wir erst hernach bekomen. Wiewol A 4r vns vngezweiuelt, das alle verstendige, hoch vnd nider, des vnnoͤtigen vnd vnrhuigen aufrührerischen. Vgl. Art. unruhig 3 c), in: . streittens Flacij vnd der Flacianer sampt den Gegenschrifften vnd Verantwortungen numehr muͤde sein vnd solches schreibens vnd lesens von beiden teilen gnug haben, so ist es an jm selbst. Wer es verstehen wil, der verstehets wol, wo die Sachen hafften, wie die Sachen stehen. Vgl. Art. haften 6), in: . wer aber nicht wil, an dem ist aller Bericht verloren. Dieweil aber je der Flacianische hauffe das ende noch nicht finden wil, muͤssen wir jnen ein wenig dienen nach dem Spruch: Antworte dem Narren nicht nach seiner torheit, auff das er sich nicht fuͤr klug halte.
Sprichwörtlich. Vgl. Wander 3 (1873), 877. Vnd das keiner andern meinung, denn das Flacius vnd seine Flacianer erfaren vnd innen werden erkennen. sollen, wenn sie je meinen, sie muͤssen die gantze Welt mit jren Lesterschrifften vberschuͤtten vnd beteuben, das dennoch noch Leute sind, die jeder zeit, jr, der Flacianer, fuͤrhaben, auch den Bawren vnd vnuerstendigen, weisen belehren, unterrichten. Vgl. Art. weisen 1 b a), in: . vnd eroͤffnen koͤnnen vnd eroͤffnen werden, ob also ein Schwerd das ander in der scheiden behalten wolte. Dass die eigenen Fähigkeiten die Gegenseite zum Stillhalten veranlasst. Vgl. auch das Sprichwort: Wer Frieden will, muss gerüstet sein
, in: .
Dje Doctrinalia aber werden vnsere Praeceptores wol zu uerfechten wissen, die auch bis anher jren vleis, wie man aus jren oͤffentlichen schrifften sehen kann, bewiesen vnd jren Lectionibus vnd Predigten noch gnugsam beweisen, mit dem sie auch allein jre Hand voll zu thun. Vnd were ewig schade, das sie jre nuͤtze arbeit auff deren Lecker Maulredner, Schmarotzer. Vgl. Art. Lecker 2), in: . hudeley liederliche Schriften. Vgl. Art. Hudelei 1), in: . wenden solten. Bitten aber den Christlichen Leser, er wolle auff den Heuptstreit recht achtung geben vnd beider schrifft gantz lesen vnd einnemen, verstehen. Vgl. Art. einnehmen 7), in: . so wird er befinden, was zu beiden teilen gesucht vnd wer es A 4v recht vnd gut mit der Kirchen gemeint hat oder nicht vnd wer es recht oder vnrecht meinet, damit man sich wisse zu einem jeden teil, guts oder boͤses zu uersehen erwarten. Vgl. Art. versehen 9), in: . vnd ein jeder fuͤr seinem schaden sich wisse zu huͤten. Jst zu besorgen, es werde bald, vnd vieleicht ehe denn sichs zu uermuten, an tag brechen, was Flacius Jllyricus, seine Theologia vnd Chorrock fuͤrhabe vnd wohin der gemeint sey. Der allmechtige, gnedige vnd guͤtige Gott wolle allen vnruigen vnd friedbruͤchigen stewren vnd wehren vnd Christliche ware Lere seiner Kirchen gnediglich erhalten.
Es hat vergangner tage der Han Nikolaus Gallus. von seinem Miste Regensburg Gallus war im September 1553 von Magdeburg nach Regensburg zurückgekehrt. Vgl. Voit, Gallus, 210f. eine schrifft lassen ausgehen, welche auch daselbst durch Heinrich Geisler Der Drucker Heinrich Geißler stammte aus Nürnberg und war durch den Regensburger Rat in die Stadt gerufen worden. Dort richtete er im Jahr 1558 eine Offizin im Haus zur goldenen Gans
ein. Vgl. Reske, 781. gedruckt mit dem Tittel: Antwort an die liebe Kirche. Von dem boͤsen zornigen Buch der Professorn zu Witteberg, vnd das dieselbe seine liebe Kirche vber solche sachen vrteilen solle.
Vgl. Anm. 21. Jn diesem Tittel haben etliche die Kirchen Regensburg verstehen wollen, dieweil er daselbst ein beruffener, gehoͤrter Prediger vnd, wie aus greifflichen verständlichen. Vgl. Art. greiflich 2 a), in: . vrsachen zu uermuten, jm keine Kirche lieber vnd eben alda dieses Hanes Mist ist vnd vihe vnd stall beisamen. Do nu die Kirche zu Regensburg von jm gemeint sein solte, were die sache schon verloren entschieden. vnd nichts anders zu besorgen, befürchten. Vgl. Art. besorgen 2), in: . denn es wuͤrde eine newe verdammung vnd dritte Man Ermahnung. Vgl. Baufeld, 165. nach den zweien offenbarten folgen, Nach dem Erscheinen des Buches, dem Abzug der Regensburger Stipendiaten aus Wittenberg würde die Kirche von Regensburg ihr Urteil fällen als eine dritte Mahnung. das nu in dreien Zeugen alle Warheit stuͤnde. Nach römischen Recht waren bei bestimmten, herausgehobenen Rechtsakten (z. B.: Testamentserrichtung, Tilgung einer urkundlich bewiesenen Schuld) mindestens fünf, gelegentlich sieben Zeugen notwendig. Die Autoren scheinen hier wohl darauf anzuspielen, dass es für eine Verdammung mehr Zeugen geben müsste. Vgl. Peter Weimar, Art. Zeuge A: Römisches und gemeines Recht, in: . Denn wie man sagt, so hat Regensburg jre Stipendiaten vnlangst von der Vniuersitet B 1r Witteberg abgefordert, Konnte bisher leider nicht verifiziert werden. das sich auff solche Praeiudicia nichts anders zu befahren. befürchten, besorgen stünde. Vgl. Art. befahren 1), in: . Hierauff muste man die Theologos in der Chur Sachsen vnd dem Lande zu Meissen Gott befehlen vnd denn die Kirche zu Regensburg bitten, das sie denen gnedig sein wolte am Hauszinsse, Miete. Vgl. Art. Hauszins, in: . da wir doch gedachter Stad vnd Kirchen fur keine schrifft vnd arbeit jres gefiderten Wechters vnd Haushanes mehr zu dancken haben, vnangesehen, das derselben viel gantz rauch rau. Vgl. Art. rauch, in: . gefiddert, als eben fuͤr diese nechste, vnd solte zu wuͤndschen sein, das vielgedachte Stad Regensburg solcher schrifften jres Haushanes viel in Druck foͤrdern wolte. Denn ob wol bedacht werden kuͤndte, als were solches der alten loͤblichen Stad nicht hochrhuͤmlich, es auch obgedachte Lande vnd derselben Theologen, auch die Vniuersitet Witteberg vmb die nicht verschuldet, das sie dieses beschmissenen besudelten, dreckigen. Vgl. Art. beschmitzen, in: . Hanes Mist ausfuͤren, abfahren, wegfahren, ausmisten. Vgl. Art. ausführen 2), in: . seine Federn stoͤberen fliegen lassen, hier: zurechtrücken, ordnen. Vgl. Art. stöbern, in: . vnd wider frome, woluerdiente, vnschuldige Personen den boͤsen Han mesten vnd leitten oder aber mesten vnd leitten lassen solten, so hat es aber Gallus wol verdienet, das solche seine Kunst, tugend, gruͤnde vnd Bekentnis an tag vnd fur meniglich, edermann. Vgl. Art. männiglich 2), in: . jm selbs vnd seinem Huͤnerkorbe zu ehren, gefuͤrdert werden.
Aber schertzens on, Scherz beiseite. achten wir, das der Augsburgischen Confession verwandte Kirchen in Deudschland vom Gallo gemeint werden, dieweil er derselben seiner lieben Kirchen das Vrteil heimstellet. überlässt. Vgl. Art. stellen C 1 c), in: . Denn er, Gallus, dennoch so vnbedacht nicht vermeint wird, das er allein seine Pfarrhuͤner zu Regensburg zu Richtern setzen vnd die allein fuͤr die grossen Herrn geachtet haben wolle, die er zu B 1v erkentnis der von jm vnd Flacio erregter vnd gestrittener Sachen noch einmal bewegen wil, wie zu ende seiner schrifft gemeldet wird. Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, C 4r. Sollen nu dieselben Kirchen der Augsburgischen Confession Richter sein, haben wir deste mehr den Steubern Jemand, der Betten mit neuen Federn ausstopft. Vgl. Art. Stäuber 1), in: . dieser des Galli Hanenfedern zu dancken, denn wir eben dieselben Kirchen zu Richtern kiesen, küren, erwählen. Vgl. Art. kiesen 3 a), in: . wehlen, setzen vnd hegen, vnd niemands erkentnis bas besser. Vgl. Götze, 21. leiden koͤnnen, noch begiriger wuͤndschen. Dieweil wir denn nu beiderseits fuͤr einen Richter, wie geachtet wird, appellirt vnd fuͤrkomen, ist es daran gelegen, das die Sachen recht eingebracht werden. Vnd aber der Haushan von seinem Mist zu Regensburg einen vngegruͤndten boͤsen Libell, den der Richter billich zureissen zerreißen. moͤchte, eingebracht hat, thun wir hiemit notduͤrfftigen notwendigen. Vgl. Götze, 168. Gegenbericht, et petimus nobis ius fieri et iustitiam. Weis er nicht, was das heisse, gelte vnd vermoͤge, mag er seinen Stadschneider, Jemanden, der Unheil zufügt. Vgl. Art. Schneider 2 d), in: . Doctor tenebat tantummodo, Gemeint ist wohl der Teufel. Ähnlich wie man im Mittelalter herausragenden Theologen Ehrentiteln beigelegte, z.B. Thomas von Aquin die Titel Doctor communis und Doctor angelicus oder Bernhard von Clairvaux den Titel Doctor mellifluus, so hier offensichtlich dem Teufel. Vgl. J. Mausbach, Art. Thomas von Aquin, in: ; Pius Gams, Art. Bernhard von Clairvaux, in: . der Adiaphoristen, wie man sie nennet, vngnedigen Herrn darumb fragen. Vnd thun wir als wolmeinende diesen Bericht, nach dem wir vns zu vnsern Praeceptoribus bessers zu uersehen wissen, denn das sie sich mit einer solchen dieses Galli schrifft bekuͤmmern oder der annemen solten, vnd thun gedachten Bericht den Richtern zu einer erklerung. Denn jnen Gallum vnd seines gleichen ferner weiter, mehr. Vgl. Art. fern III), in: . zu berichten, zu erzählen, in Kenntnis zu setzen. Vgl. Art. berichten 2 b), in: . thoͤrlich sein wolte, die nicht sehen noch hoͤren wollen, Vgl. Ez 12,2. ob es wol zu mercken, das sie gesehen vnd gehoͤrt, dauon jnen Augen vnd Ohren weh thun.
B 2r Wje nu der Gegenteil fuͤrgibt, so kuͤmpt der gantze streit vom Buch INTERIM her (denn hoͤher duͤrffen sie nicht beichten). Größer können sie den Anlass nicht machen. Dieses hat der grosmechtige Keiser Carel der V. nach dem Kriege vor XII. Jaren Der Schmalkaldische Krieg 1546/47. erstlich beiden teilen, den Bepstischen vnd der Augsburgischen Confession verwandten, fuͤrgestellet, des sie sich bis auff ein eroͤrterung eines Concilij (dazu als bald vnd der zeit nicht zu komen) halten solten. Zu den Verhandlungen vgl. Rabe, Entstehung des Augsburger Interims, passim. Vnd ist der gute, frome Keiser beredt worden, als were das Buch beiden teilen wol annemlich vnd koͤndte also dadurch friede bis auff ein Concilium zu erhalten sein etc. Vgl. Augsburger Interim (Vorrede), 30. Er auch, der Keiser selbs, gemeines friedens halben in dem Artikel des Sacraments vnd Priester ehe, sampt etlichen andern, laut des Jnterims gewichen etc. Vgl. Ebd. XXVI (Von den ceremonien und gebrauch der sacramenten), 142. Es sein aber die Bepstischen die ersten gewesen, die wider das INTERIM protestirt haben vnd hat diesen dasselbe nicht annemlich sein wollen. Vgl. Decot, Reaktion der katholischen Kirche, in: SchornSchütte, Interim, 366–385. Also hat nachmals Keiserliche Maiestat von den Bepstischen abgelassen, denselben ein sonderliche Reformatio stellen lassen Aufgrund des Drucks der altgläubigen Stände, erließ Karl V. ihnen die Aufgabe, das Interim durchzuführen. Stattdessen verlangte er von ihnen, sich gemäß der Formula reformationis
zu verhalten. Vgl. Decot, Reaktion der katholischen Kirche, in: SchornSchütte, Interim, 377; Formula reformationis. 9. Juli 1548, in: DRTA.JR XVIII,2, Nr. 215, S. 1960–1995. vnd auff die Confessionuerwandten allein Laut Korrekturanweisung von Seite Q 4r (Änderung der Position der Virgel) ist das Wort auf Confessionuerwandten
bezogen. des Buchs halben gedrungen, die sich des viel mehr zu beschweren gehabt. Derhalben denn etliche dafuͤr gebeten, etliche aber aus schwacheit vnd vnuerstand dahin geraten, das sie es in jren Kirchen angericht, etliche auch des sich nicht auffhalten koͤnnen, wie dieses alles wisslich etc. Vgl zu den Reaktionen auf das Interim unsere Ausgabe Bd. 1.
Es haben aber die vnwarhafftigen Leute Jllyricus vnd Gallus vnd die sich an die nachmals gehengt, weiland vormals. Vgl. Art. weiland A 2 b), in: . den Durchleuchtigen Hochgebornen Fuͤrsten vnd Herrn, Hertzog Moritzen zu B 2v Sachsen, Churfuͤrsten etc. mit auffrhuͤrischen Schmachschrifften beschuldiget, das der Keiserlicher Maiestat das INTERIM anzunemen zugesagt vnd volgends der zusage nach dasselbige in seine Land habe dringen wollen, darauff denn seine Theologen in der Chur Sachsen vnd Meissen geheuchelt vnd die Warheit verleugnet haben sollen, Vgl. unsere Ausgabe Bd. 1: Reaktionen auf das Interim. dauon das Zigeuner- vnd Hanengeschrey Mit dem Zigeuner und Hahnengeschrei werden Flacius und Gallus abwertend angesprochen, wobei der Verweis auf die Zigeuner wohl eine Polemik zu der südosteuropäischen Herkunft von Flacius sein soll. noch vber sie gehet, sie seien Jnterimisten vnd Abgoͤttische verleugner, sollen das bekennen vnd derhalben Busse thun, wie denn dieser Han einem nicht seer guten Deudschen Poëten zu ende seiner Scarteken seines nichtswürdigen Pamphlets. Vgl. Art. Skarteke, in: . diesen Reimen anzuhengen verguͤnnet, wo er den nicht selbs gemacht: Da der Han gut Wechter kreht, war zeit das Petrus Busse thet.
Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, C 4v. Anspielung auf die Verleugnung des Petrus. Vgl. Mt 26,74; Mk 14,72; Lk 22,61; Joh 18,27. Wenn es aber mit vngereimpten Reimen ausgericht were, wolten wir hiegegen mit warheit, fug Recht. Vgl. Götze, 91. vnd billigkeit also reimen: Der Han der also zu Regensburg kreht, were werd, das man vnten auffschnide vnd wider zuneht etc.
, wenn man jm gnade beweisen solt. Vnd wuͤrden Laut Korrekturanweisung von Seite Q 4r: wurde. doch hiemit nur die gestrafft, so nichts verschuld. Das er aber, der Han, strefflich, sol sich volgends ausweisen vnd stehet bey Richterlicher erkentnis.
Auff solche Jllyrici vnd Galli aufflagen Anschuldigungen. Vgl. Art. Auflage 3), in: . berichten wir vnd aus den Actis, wie die im Druck oͤffentlich Deudsch vnd Latinisch ausgangen. Erstlich von dem Churfuͤrsten Hertzog Moritzen, hoch-B 3rloͤblicher gedechtnis, ob wol derselbige numehr, solchem der gifftigen, vnwarhafftigen Leute antasten Angriff. Vgl. Art. antasten, in: DWb 1, 496f, zu hoch gesessen vnd deme keiner Verantwortung von noͤten, das aus den Actis ausfuͤndlich offenkundig. Vgl. Art. ausfündig, in: . vnd erweislich, wie hochermelter Churfuͤrst Hertzog Moritz etc. des Jnterims halben, beide vor vnd nach der publicirung desselben, dermassen sich verhalten, das vnsers erachtens, christlicher bekentnis vnd bestendigkeit halben, zu denselbigen sorglichen vnd schweren zeiten, sich niemand billich vber jn wird zu beklagen haben, dauon denn alle hohe vnd nidriges standes, so bey seinen Handlungen zu Augsburg vnd bey denen, so in den Actis in sonderheit beschrieben, gewesen sein oder darumb wissen, zu bezeugen haben, auff die wir vns hiemit der gleichen beruffen, denen on zweiuel die freuenliche beschuldigung etc. beschwerlich fuͤrkuͤmpt. Vnd hat der loͤbliche Fuͤrst wider das Buch seine notdurfft erforderliche Verteidigung. Vgl. Art. Nothdurft 1 d), in: . christlich, bescheidentlich vnd vnuerholen fuͤrgebracht, endlich auch sein schrifftliche Protestation dawider, Auf dem Augsburger Reichstag hatte Moritz einen Tag nach der Annahme des Interims durch die Reichsstände dem Kaiser seinerseits einen schriftlichen Einspruch gegen eine pauschale Annahme überreicht. Vgl. Schriftlicher Einspruch an Karl V. 16. Mai 1548, in: DRTA.JR XVIII,2, Nr. 193a, S. 1803–1805. Keiserlicher Maiestat geantwort vnd nach vielfeltigem ernstlichen vnd geschwinden schlagfertigen, klugen. Vgl. Art geschwind 7), in: . anhalten nichts weiter bey sich erhalten lassen noch zugesagt oder bewilligt, als das er sich fuͤr sein Person, des Buchs INTERIM halben, was des mit Gott vnd gutem Gewissen geschehen koͤndte, gehorsam erzeigen wolte vnd bey seinen vnterthanen dergleichen gehorsam befuͤrdern. Vgl. Schriftlicher Einspruch an Karl V. 16. Mai 1548, in: DRTA.JR XVIII,2, Nr. 193a, 1805. Damit er nu solcher seiner gethaner Zusage nachkeme, hat er nach furlegung des Jnterims an seine Theologos vnd Landstende auff allen Land vnd Handlungstagen nichts anders jemals begert B 3v noch gesunnen, darauf gesonnen, geplant. als was mit Gott vnd gutem Gewissen geschehen koͤndte vnd in der reinen vnwandelbaren vnd noͤtigen Lere keine verenderung nie gesunnen, Vgl. Rede von Kurfürst Moritz vor dem Landtagsausschuss zu Meißen. 2. Juli 1548, in: PKMS 4, Nr. 33, S. 73f. sondern, sich vnd seine Vnterthanen dabey zu erhalten, alle Christliche vnd muͤgliche Mittel gesucht, auch denen alle veterliche fuͤrsorge vnd schutz geleistet, wie denn solches seine Landordnung in beiden Regimenten ausweisen. Die Autoren bezeugen Moritz hier, dass er sich in der Landesordnung sowohl um das weltliche Wohl als auch um das geistliche Heil seiner Untertanen gekümmert habe. Es wird damit auf die Versuche Herzog Moritz zur Neuordnung der Kirche und der Gebräuche in seinem Territorium mit der Landesordnung aus dem 1543, vielleicht aber auch zugleich auf die Ordnungen des Jahres 1545 angespielt, die in demselben Kontext eingeordnet werden müssen. Vgl. dazu: Wartenberg, Landesherrschaft und Reformation, 173–189, 204–212. Hat also der hochloͤblich Fuͤrst nicht das INTERIM bewilliget noch angenomen (das er fur sich selbs an vielen orten Christlicher warheit entgegen vermerckt vnd in den Rheten zu Augsburg, laut der Acten, gestrafft vnd von allen Artikeln desselben sich ferner von seinen Theologen vnterrichts erkundiget, Zu den unterschiedlichen Gutachten der Wittenberger Theologen und den Verhandlungen mit den kursächsischen Politiker vgl. Herrmann, bes. 26–104. wie dieselben Bericht alle in den Actis fuͤrgelegt sein), sondern allein was in dem Adiaphoron, das ist, mit Gott vnd gutem Gewissen angenomen werden kuͤndte. Das nu er, der Churfuͤrst, fur sich selbs nicht thuen wollen, hat er viel weniger andern als seinen Vnterthanen einzudringen sich vnterstanden, wie das abermal alle Handlung ausweisen.
Vnd nach dem er, der Churfuͤrst, vor der zeit vnd von dem XLIIII. Jar an, ehe denn jemand vom Jnterim hat trewmen koͤnnen, aus vielen beweglichen Bedenkenswerten. Vgl. Art. beweglich 2), in: . vrsachen, auch auff ansuchen seiner eigenen Landschafft, eine gewisse volkomene Kirchenordnung zu bestellen Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r eingefügt.gedrungen ist vnd eine im XLV. gestellet Mitte der vierziger Jahre bemühte sich Herzog Moritz um eine Vereinheitlichung der Kirchengebräuche und um eine Ordnung innerhalb der Kirche. Zu diesem Zweck wurden 1544/45 Theologenkonferenzen abgehalten. Das Ergebnis waren die sogenannten Cellischen Ordnungen
aus dem Jahr 1545, bei denen es sich um eine Konsistorialordnung, eine Kirchenordung und ein Ehebedenken
handelte. Vgl. EKO I, 291–304; Wartenberg, Landesherrschaft und Reformation, 204–212. vnd auff dem Landtag zu Leiptzig im Julio des XLVII. gehalten, von allen seinen Theologen vnd Superintendenten approbirt vnd bewilligt worden, aber von denen bis nach dem Augsburgischen damals vorstehendem Reichstag ins werck zu bringen ver-B 4r Durch unterschiedliche Interessenlagen der Superintendenten, der Leipziger Theologischen Fakultät und Georgs III., des Koadjutors des Bistums Merseburg, und den daraus resultierenden Spannungen, sowie der sich immer weiter zuspitzenden politischen Lage vor dem Schmalkaldischen Krieg, was zu einer immer stärkeren Anlehnung der herzoglichen Politik an die kaiserliche Politik führte, erhielten die Ordnungen keine Rechtskraft. Auf dem Landtag zu Leipzig im Juli 1547 griff Moritz die alten Überlegungen zur Vereinheitlichung der Gebräuche wieder auf und versprach, keine Ordnungen zu erlassen, die dem Wort Gottes entgegen stünden. Eine Kirchenordnung wurde auf dem Landtag jedoch nicht beschlossen. Die Theologen übergaben auf Wunsch des Kurfürsten lediglich eine Schrift über die Vereinheitlichung der Gebräuche und Zeremonien, in der sie auf die Bestimmungen der Ordnungen von 1545 zurückgriffen. Aufgrund des bevorstehenden Reichstages wurde die Schrift jedoch nicht veröffentlicht und erlangte keine Rechtskraft. Vgl. PKMS III, Nr. 673f, S. 463f; Nr. 696–698, S. 488–491; Ißleib, Moritz von Sachsen, 375–382; Herrmann, 1–6. vnd dieweil auff demselben Reichstage das Jnterim fuͤrgelegt vnd obgemelts erbieten vom Churfuͤrsten, Keiserlicher Maiestat gethan etc., hette der Churfuͤrst gerne in die gestelte Kirchenordnung gebracht gesehen, was aus dem Jnterim in Mitteldingen annemlich, vnd sein alle Handlung dahin gegangen, damit Keiserliche Maiestat, in annemung alles das Christlich vnd muͤglich, seiner des Churfuͤrsten vnd seiner Landschafft geneigten willen zu allem gebuͤrlichen gehorsam vermerckte vnd also schein vnd vrsachen aller weiterung gegen jme vnd seinen Vnterthanen abgeschnitten vnd die nicht ferner bedranget wuͤrden, vnd da als denn vber solchem seinen gehorsam ferner etwas gedrungen werden wolte, das als denn meniglich verstehen muͤste, das die eusserste not verhanden vnd nicht mehr gewichen ausgewichen. Wohl aus der Verkehrssprache übernommen und analog angewandt. Vgl. Art. weichen B 2 b), in: . werden kuͤndte, was halt Gott schicken wuͤrde. Dieser Bericht ist also von dem Churfuͤrsten aus den Actis zu finden. Vgl. auch die Rede von Kf. Moritz vor dem Landtagsauschuß zu Meißen. 2. Juli 1548, in: PKMS 4, Nr. 33, S. 73f.
Dje Theologen aber belangend, haben die auff fuͤrlegung des Jnterims vnd des Churfuͤrsten begern, erstlich des Jnterims halben notduͤrfftigen bericht in vielen Priuatschrifften gethan vnd nach der lenge auff dem Landtage zu Meissen von allen Artikeln etc., Vgl. Iudicium V. de libro Interim. 6. Juli 1548, in: CR 7, Nr. 4286, Sp. 12–45; PKMS 4, Nr. 34, S. 74–84; MBW 5208. welche auch von jnen, den Flacianern selbs, wiewol vbel verfelscht vnd verstuͤmmelt, in Druck verschaffet zu Magdeburg, Bericht vom || INTERIM || der Theologen zu Meissen versam= || let. Anno M. D. xlviij. || || [Magdeburg: Christian Rödinger d. Ä. 1548] (VD 16 B 1846f). Die Autoren bezeichnen den Text als verfelscht
, da der Druck in Magdeburg mit dem Original (CR 7, Nr. 4286, Sp. 12–45) nicht völlig übereinstimmt. Der Magdeburger Druck beginnt mit der von Melanchthon – während des Meißener Landtages 1547 – erstellten Darlegung des Rechtfertigungsartikel und zu den guten Werken (CR 7, Nr. 4290, Sp. 48–64), um dann das Gutachten der Wittenberger Theologen zum allergrößten Teil – ab Sp. 16 in CR 7 – wiederzugeben. denn die mit dem Formular, so in den deudschen Actis eingeleibt ist, vbel eintreffen. übereinstimmen. Vgl. Art. eintreffen 2), in: ; in dem Bericht der Wittenberger Professoren aus dem Jahr 1559 war das Gutachten nochmals abgedruckt worden: vgl. Gruͤndlicher vnd || warhafftiger Bericht aller Rath= || schleg vnd antwort / so die Theologen zu Wit= || temberg / vnd andere darzu erforderte / auff || den Landtegen / vnd andern Versamlungen / nach || dem Krieg / wider die dazumal newen Reforma= || tion des Augspurgischen Buchs INTERIM || genant / zur widerlegung desselbigen / gestelt || Von den Professorn in der Vniuer= || sitet zu Wittemberg in druck ver= || ordnet. || [Wittenberg: Georg Rhaus Erben 1559] (VD 16 W 3727), 153r–175r. Es haben auch sich die Theologen zu allem Christlichem gehorsam erboten aber gleichwol zu keiner enderung, auch in den jenigen, die mit Gott B 4v vnd gutem Gewissen geschehen kuͤndten, als sein Kirchenordnung vnd mittelding rhaten koͤnnen, sondern alle enderung als zu solchen zeiten vleissig vnd trewlich widerraten vnd dafuͤr gebeten, mit anzeigung aller gefahr, so daraus entstehen moͤchte etc., Vgl. Iudicium V. de libro Interim, in: CR 7, Nr. 4286, Sp. 12–45; Ordines Misnicum ad Mauritium, in: Ebd., Nr. 4292, Sp. 65–68; vnd etwas vleissiger vnd gruͤndlicher denn alle jre Widerwertige bisher gethan haben. Vnter welchen geferligkeiten auch diese nicht fur Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r eingefügt. die geringste, das vnrhuige Leute solches zum ergsten deuten wuͤrden vnd newe zwiespalt erregen, welches sich denn an Jllyrico vnd Gallo reichlich erwiesen. Als aber der Churfuͤrst vermeint, das jm von seiner zusage nicht abzutretten Abstand zu nehmen. Vgl. Götze, 5. sein wolte vnd dagegen bedacht, wie gros die gefahr weren, so die Theologen erinnerten, were doch aus vielen vrsachen diese groͤsser, da kein beuleissung einiges vnd muͤglichen gehorsams vnd weichens, Nachgebens. Vgl. Art. weichen B 2 a), in: . als in denen, das mit Gott vnd gutem Gewissen geschehen kuͤndte, erscheinen solte, denn daraus folgen moͤchte, das solche zerruͤttung verursacht wuͤrden, dadurch die reine ware Lere gentzlich in diesen Landen geleget unterdrückt. Vgl. Art. legen B I 6 o), in: . oder aber denen gar genomen, vnd also mit vnnoͤtiger eusserung muͤglicher ding, erhaltung des noͤtigen verwarlost gefährdet. Vgl. Art. verwahrlosen I A b a), in: . werden moͤchte etc., hat er, der Churfuͤrst, darauff ferner angehalten vnd dauon nicht abtretten woͤllen, das fuͤrnemlich zu erhaltung der reinen Lere in diesen Landen vnd denn fernere Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r konjiziert aus: fenere. scheden zu uerhuͤten, Key. May. auff dem Laut Korrekturanweisung von Seite Q 4r: den. rhatschlage des Jnterims in allem, was mit Gott vnd gutem Gewissen geschehen kuͤndte, gehorsamet wuͤrde vnd von den Theologen erfordert, das die anzeigen wolten, wie vnd was on verletzung Christlicher C 1r warheit angenomen vnd auffgerichtet werden kuͤndte, darauff endlich eine Kirchenordnung zu stellen. Vgl. Ißleib, Das Interim in Sachsen, 533–536.
Hie hebt sich nu der streit, was den Theologen als denn zu thun gebuͤret habe.
Der Churfuͤrst Hertzog Moritz hette sich zuuor auff dem Landtage zu Leipzig gegen seinen Theologen vnd Superintendenten lauter ehrlich. Vgl. Art. lauter 8), in: . erkleret mit diesen worten: Vgl. Moritz an die Landschaft. 21. Dezember 1548, in: PKMS 4, Nr. 210, S. 252. Das wir den Papistischen missbreuchen vnd alle dem das Gottes wort entgegen vnd vnchristlich ist, vns nicht wider anhengig machen, noch darein lassen wollen.
Vnd in diesem Handel von den Adiaphoris der gleichen je vnd allwegen fuͤrtragen lassen, auch eigner Person bezeugt, das er nichts, als was mit Gott vnd gutem Gewissen geschehen kuͤndte, nach zu geben begerte vnd in der Christlichen, noͤtigen, vnwandelbaren Lere keines weges gewichen haben, sondern die rein, lautter vnd vnuerruckt unabgeändert. Vgl. Art. unverrückt, in: . wissen wolte. Jtem, das eben darumb solches weichen in mitteldingen begert wuͤrde, damit dieselbige noͤtige Lere erhalten wuͤrde vnd dieses weichen in Adiaphoris derselben dienete etc. Denn er bedacht, Gott was Gottes ist zu geben, vnd dem Keiser, was des Keisers etc. Vgl. Mt 22,21; Mk 12,16; Lk 20,24f; Kurfürst Moritz verwandte diese Formulierung auch in seiner Instruktion für die Gesandten zu dem Gesprächstag mit den Bischöfen von Naumburg und Meißen zu Pegau. Vgl. Mauritios ad legator suos. 19. August 1548, in: CR 7, Nr. 4328, Sp. 108–113, bes. 112; PKMS 4, Nr. 70, S. 110–112.
Also wird nu strittig, wie gesagt, was den Theologen in der Chur Sachsen vnd Meissen auff solche des Landsfuͤrsten erklerung vnd anhalten zu C 1v thun habe gebuͤren woͤllen. Es ist aber von jnen dieses gehandelt: Nemlich, das sie nach notduͤrfftigem, vleissigen vnd sorgfeltigen erwegen aller vmbstende (wie denn all jr bedencken in den Actis volkoͤmlich beschrieben) nicht haben finden koͤnnen, sich dem zu widersetzen vnd solche dienstbarkeit vnd Adiaphora bey warer, vnuerruckter, reiner Lere vnd eben von der wegen, damit die erhalten werden moͤchte, zu tragen, nicht haben zu fliehen entziehen. Vgl.Götze, 86. gewust. Vnd nach gehaltenen vnterreden die Adiaphora, so angenomen werden koͤndten, articulirt vnd specificirt Damit werden wohl die Leipziger Artikel
vom Dezember 1548 gemeint sein. vnd endlich, damit man wuͤste, wie vnd was gestalt die zu halten, eine Kirchenordnung darauff gefasset, Im Frühjahr 1549 wurde unter Federführung Georgs III. von Anhalt eine Kirchenordnung erstellt. Vgl. Friedberg, Agenda. welche den fuͤrnemsten Pfarherrn vnd Superintendenten oͤffentlich vorgelesen vnd zu lesen geben zu Grimme vnd Leiptzig, In Grimma, Ende April 1549, und in Leipzig, im Dezember 1549, wurde den Theologen und Superintendenten des Kurfürstentums die Agende Georgs III. von Anhalt zur Begutachtung vorgelegt. Vgl. Ißleib, Das Interim in Sachsen, 565–569. da denn auch Erasmus Sarcerius Erasmus Sarcerius verließ nach Bekanntmachung des Interims Nassau und ging in das Kurfürstentum Sachsen. Dort wurde er Pfarrer an St. Thomas in Leipzig. Im Jahr 1553 übernahm er die Stelle von Georg Major als Superintendent in Eisleben. Im Zuge des majoristischen Streits um die Relevanz der guten Werke positionierte er sich erstmals gegen die Wittenberger. Unter dem Einfluss Johann Wigands und Cyriakus Spangenbergs trat er dann mehr und mehr auf die Seite der Gegner der Wittenberger. Vgl. Heinz Scheible, Art. Sarcerius, Erasmus, in: ; Reinhard Tenberg, Art. Sarcerius, Erasmus, in: ; Hugo Holstein, Art. Sarcerius, Erasmus, in: . etc. dabey gewesen, welche die alle, vnd neben denen auch gemelter Sarcerius, guͤtlichen approbirt vnd bewilligt, wie sie gestellet. Vnd ist letztlich, nach dem die sachen also von der Landschafft, Theologen vnd Kirchendienern bewilligt, des Churfuͤrsten oͤffentlich Mandat gefolget, das jenige so also geordnet vnd bewilligt zu halten etc. Von diesem entstehet nu alle klage, oder aber aller schein derselben, wider die Theologen, so Adiaphoristen genent werden, als die nicht hetten dieser gestalt weichen noch Adiaphorisiren sollen. Wer aber solches an denen straffet, der gibt ja so viel zu uerstehen, als hetten die Theologen alsdenn Auffrhur drawen, aus dem Lande lauffen C 2r vnd verursachen helffen sollen, damit vollend verderbet wuͤrde, was Gott erhalten vnd bleiben gelassen etc. Vnd solten wol die Leien Gallum vnd Jllyricum verdencken, als weren sie der meinung gewesen, dieweil es mit dem Kriege nicht dahin geraten, wie man gerne gesehen, das sie einen newen Bundschuch Der Bundschuh war das Zeichen, das Bauern in Erhebungen als Erkennungszeichen verwandten, welches damit zum reichsweiten Symbol für Aufruhr gegen die Obrigkeit wurde. Vgl. Peter Blickle, Art. Bundschuh, in: ; es handelt sich dabei um ein besonders in der ersten Hälfte der zwanziger Jahre häufig gebrauchtes Synonym für Aufruhr
. Vgl. Diekmannshenke, Schlagwörter der Radikalen, 347–350. hetten machen wollen vnd also gewolt, das alle Theologen aus diesen Landen geloffen weren, sich zu jnen versamlet vnd ein Euangelium hetten helffen predigen, das sie von des Keisers gewalt erloͤset, wie die Juͤden einen Messiam haben wolten. Vgl. Joh 6,14f; 18,33; 19,19. Aber mit der warheit vngeschertzt vnd hie von anderswo.
Obgemelter Bericht, beide den Landsfuͤrsten vnd seine Theologos vnd Landstende betreffend, ist also klar in den Actis zu finden, Vgl. Gründlicher und wahrhaftiger Bericht der Professoren, 61r–75r (zum Leipziger Landtag 1547); 150r–190v (zum Meißener Landtag 1548). auff die wir vns beruffen vnd sein die Sachen auff oͤffentlichen Landtagen furgetragen vnd in geheim nichts geschlossen, das also angezogene Handlung von den Adiaphoris der gantzen Landschafft kund vnd wissentlich, vnd solten die vnwarhaffte, vffruͤrische leute dennoch bedencken, das die Acta, das ist, alle Handlung, wie die ergangen, jtzt im oͤffentlichen Druck vnd beiden sprachen meniglich fuͤrgelegt sein vnd es sich nicht mehr wie vor der zeit von jnen, den Flacianern vnd Galatern Polemische Anspielung auf die Anhänger von Flacius und Gallus, in Anlehnung an den Ausruf des Apostels Paulus: O ihr unverständigen Galater.
Vgl. Gal 3,1. schreiben lassen wolle. Dieweil aber je Gallus vnd seine Helffershelffer eben auff vorigem jren moͤrderischen, gedichten vnd vnerfindlichen unbegründeten, erfundenen. Vgl. Art. unerfindlich 2 b), in: . aufflagen beruhen vnd dieselben dermassen widerholen, als ob kein Gegenbericht nie geschehen were, ist dennoch Gallus vnd die seinen schuldig, vorhin die offenbaren Acta, so wider C 2v seine beschuldigung fuͤrgelegt, als falsch oder vnwarhafftig zu rettung seiner Ehren zu beweisen, hoffen auch, es sol vns das Richterliche erkentnis nicht abfallen, denn weil die Acta stehen, kan er mit Recht, Gott vnd ehren, vnwiderlegt derselbigen, mit keiner beschuldigung fortfahren.
Nu wollen wir auff dieses Mordkrehers Argument antworten vnd anders nicht, als das meniglich jeder. in die Acta gefuͤret werden vnd allen Bericht gegen den vnrhuigen, leichtfertigen, vnwaren Schreiern daselbst holen.
Gallus schreibt, es sein suͤnden vor Gott mit den Adiaphoren oder mitteldingen begangen Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 2r. vnd in denen vnrecht gewichen, beweist das mit zweien gruͤnden, Demonstration vnd Erweisungen, Vgl. Ebd., A 2v; A 4v. wie er es nennet vnd stehet der Handel fast aller auff dem ersten, darauff er auch selbs fast alles setzt vnd mus mit demselben grunde seine klage wider die Adiaphoristen stehen vnd fallen.
Derselbige erste grund Galli ist dieser:
Es sey nicht in den Adiaphoris oder Mitteldingen, sondern in bekentnis der warheit gewichen vnd also Gott verleugnet (wie das seine wort sein), denn Adiaphora haben dazumal jre Natur vnd eigenschafft verloren vnd sein nicht mehr frey vnd Adiaphora gewesen, sondern in vnchristlich ding per transubstantiationem oder consubstantiationem verendert aus folgenden zweien vrsachen: Die erste, das sie den anhang bekomen, das sie verdienst oder Gottesdienst zur seligkeit oder sonst noͤtig sein. Vgl. Ebd., A 3r–A 3v. Dje andere, das sie sonst wider dje waren Re-C 3rligion dienen haben sollen, vnd schleust hierauff als fur erwiesen vnd erstritten, das der Theologen in Sachsen vnd Meissen solche Adiaphora gewesen sein vnd darumb nicht mehr Adiaphora. Vgl. Ebd., A 4r–A 4v.
Hjerauff sagen wir kuͤrtzlich ad contestationem litis, Es handelt sich um einen feststehenden Begriff aus dem Zivilprozessrecht. Im römischen Recht war es – im Spruchformelverfahren noch deutlicher als im Schriftformelverfahren – notwendig für das Zustandekommen des Prozesses, dass der Beklagte sich aktiv durch eine Klageerwiderung auf den Prozess einließ. Mit der litis contestatio
, der Klagebeantwortung
, wurde offensichtlich wohl die Bereitschaft bekundet in einen Prozessabschnitt einzutreten, der ein Sachurteil ermöglichte. Zur litis contestatio
und ihrer unterschiedichen Bewertung in der Forschung vgl. Wolf, Litis contestatio. das dieses von Gallo zu Regensburg vnd seinen Helffershelffern, den Theologen in der Chur Sachsen vnd Meissen, auch vnsern Praeceptoribus zu Witteberg boͤslich vnd mit der hoͤchsten vnwarheit auffgedichtet werde vnd wissen, Gallum vnd seine Mitgenossen were auch die sein, die solches obgedachten Theologen den Wittenbergern. schuld geben, fuͤr keine Ehren- noch Biderleute zu halten, ehe sie diese aufflagen beweisen. Das aber die Theologen in Sachsen vnd Meissen mit keinem solchem anhang, als verdienst oder Gottesdienst, oder sonst als noͤtig zur seligkeit, jre Adiaphora jemals haben angenomen oder bewilliget, wie denn dieses auch von niemand jemals gesunnen, setzen wir folgende erweisung aus den Actis, so oͤffentlich im Druck ausgangen, vnd sey jnen trutz, Abwehr, Widerstand. Vgl. Art. Trotz B 1 a), in: . allen gros vnd klein, das sie diese vnwar vnd vnerfindlich erweisen.
Erstlich wird fast in allem Bedencken der Theologen vom Jnterim, so in den Actis eingeleibt, erinnert, das vnterscheid zu halten sey zwischen noͤtigen vnd vnnoͤtigen dingen. Es setzt auch das Jnterim selbs etliche Adiaphora nicht als zwenglich, zwingend. Das Interim weist im übrigen auch Zeremonien aus, die erklärt und von abergläubischen Vorstellungen gereinigt werden soll. Z.B.: die Verwendung von Gefäßen, Fahnen, Kerzen, Messgewändern, Bildern, Gesängen, Weihungen. Vgl. Augsburger Interim XXVI (Von den ceremonien und gebrauch der sacramenten), 136–138, 142. vnd stehet im Bedencken zu Witteberg gestellet, so vom Flacio zu Magdeburg in den Druck geschafft, also im Tittel von Ceremonien: K.129: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, I 4v–K 1r = 128v–129r. Vgl. auch unsere Ausgabe Bd. 1: Reaktionen auf das Interim, Nr. 1, S. 72. Denn wir wollen von denselben mitteldingen nichts C 3v zancken, so viel den eusserlichen brauch belanget. Also auch jrret vns nichts, man esse fleisch oder fisch. Gleichwol mus man die Lere von vnterscheide rechtes Gottesdiensts vnd solchen mitteln, vnnoͤtigen dingen nicht verleschen lassen, wie sie vor der zeit schier gantz verloschen gewesen etc.
Vnd ist Gottes wille, das man jederman von rechten Gottesdiensten trewlich vnterweise.
Ebd., K 1r = 129 r. Vgl. unsere Ausgabe Bd. 1: Reaktionen auf das Interim, Nr 1, S. 73. Jtem, man lese das gantz bedencken vom Jnterim auff dem Landtag zu Meissen gestellet vnd durch den Druck zu Magdeburg verfelscht, stehet von der Firmung, folio 165: Ebd., S 4v = 165v; vgl. auch: Bericht vom Interim der Theologen zu Meißen, D 4v; CR 7, Nr. 4286, Sp. 32; MBW 5208. mit Reformation vnd abstellung der missbreuch, so in dem eingefuͤrt, sonderlich das es an jm selber zur seligkeit nicht fuͤr notwendig geleret wuͤrde.
Vnd vom Fleischessen, x folio 174: Ebd., X 2v = 174v; vgl. auch: Bericht vom Interim der Theologen zu Meißen, F 3v; CR 7, Nr. 4286, Sp. 44; MBW 5208. Was Fleischessen belangt, wird die Weltliche Oberkeit wol wissen zu ordnen, jedoch mit der mass, das kein Cultus, das ist, Gottesdienst, draus gemacht noch die Gewissen damit beschweret werden etc.
Jtem, in der Nottel auff dem Landtag zu Torgaw begriffen, Mm folio 230: Ebd., Mm 1v–Mm 2r = 229v–230r; vgl. auch: Prima forma Interim Lipsiensis, in: CR 7, Nr. 4390, S. 178–182, bes. 181. Vnd das solches als eine Weltliche Pollicey vnd Ordnung gehalten werde, nicht als ein Gottesdienst oder werck, das verdienstlich sey, vnd das solches auff den Predigstuͤlen dem Volck klar angezeigt vnd bericht werde.
Aber ausdruͤcklich stehen in Actis, da der Theologen bedencken vnd vrsachen erzelt wird, warumb die auff geschehenes anhalten inständiges Bitten, Drängen. Vgl. Art. anhalten, in: . in den Adiaphoris zu weichen geachtet haben, diese wort Ji folio 19: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Ji 3v = 219v. Denn in dieser Ordnung zu forderst der grund vnd Heuptpunct Goͤttlicher lere vleissig vnd eigentlich solte verfasset, auch daneben gnugsam verwart vnd verschrencket werden, das die verordente Ceremonien vnd mittelding, so vmb frieds vnd erhaltung Christlicher lere, auch C 4r vergleichung, zucht vnd wolstand willen, angenomen, nicht als notwendige Gottesdienst, die seligkeit dadurch zu erlangen, aufferlegt wuͤrden.
Jtem, im Bedencken der Theologen auff dem Landtag zu Leipzig des XLVIII. vbergeben stehet also Xx am 268. blat: Ebd., Xx 3v–4r = 267v–268r; vgl. auch: Theologi ad Consiliarios, in: CR 7, Nr. 4432, Sp. 255–258, bes. 257 = MBW 5386, PKMS 4, Nr. 213, S. 261. Denn die Lere vom rechten vnd warhafften Gottesdienst sol gleichwol in vnsern Kirchen bleiben, nemlich, das rechte Gottesdienst sind alle Tugenden vnd wercke von Gott geboten, nicht diese mittelding etc.
Vnd nachmal im bericht der Theologen auff fuͤrfallende sorgfeltigkeit Bedenklichkeit, Besorgnis. Vgl. Art. Sorgfältigkeit 1), in: . der Landstende etlicher Artikel halben, Yy 270. sind diese wort: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Yy 2v = 270v; vgl. auch: Theologi ad Ordinem Equestr., in: CR 7, Nr. 4436, Sp. 267–269, bes. 269; MBW 5389.2. Vnd ist in allen Artikeln fuͤrnemlich daran gelegen, das man gelarte Gottfuͤrchtige Prediger habe, die allezeit in allen stuͤcken von rechter Lere vnd rechten Gottesdienst das Volck trewlich vnterweisen koͤnnen.
Jst auch sonst allwegen die Sach auff notduͤrfftige erinnerung der Pfarherrn gesetzt, welche die Leute von der Cantzel berichten solten vnd also alle ergernis ableinen. ablehnen Jtem, es ist in allen Artikeln ausdruͤcklich aller Aberglaube vnd missbrauch ausgeschlossen worden, wie denn dieses der fuͤrnemste Aberglaub ist, Gottesdienst vnd noͤtig ding aus den Adiaphoris machen. Es ist auch deutlich vnd offt ausgedruckt, das rechte reine Lere sol dabey erhalten werden, vnd stehet in der Theologen antwort jrem Beschuldiger Gabriel Zwilling hatte die im Frühjahr 1549 von Georg III. maßgeblich erstellte Kirchenordnung als Gottesverleugnung und Teufelsdienst bezeichnet und ein eigenes Gutachten zu der neuen Kirchenordnung übergeben. Vgl. Gabriel Zwilling an Fürst Georg III. von Anhalt und die anderen Theologen in Torgau. 11. April 1549, in: ; vgl. zu Gabriel Zwilling und seinem Widerstand gegen das Interim und die Leipziger Artikel
: Detlef Metz, Art. Zwilling (Didymus), Gabriel, in: ; Detlef Metz, Art. Zwilling (Didymus), Gabriel, in: ; Chalybaeus, Durchführung des Leipziger Interims, 46–58. zu Torgaw geschrieben also: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Bbb 1r = 281r; vgl. auch: Theologi in conventu Torgaw, in: CR 7, Nr. 4515, Sp. 363–366, bes. 365 = MBW 5501, PKMS 4, Nr. 333, S. 383f, bes. 383. Zum fuͤnfften, so sein in der jtzigen Ordnung keine newe Ceremonien, sondern die jtzt gewoͤnlichen Ceremonien sind vmb guter Ord-C 4vnung vnd gleicheit willen also gefasset. Vnd ist dabey so offt ausgedruͤckt vnd erholet, das rechte reine Lere sol dabey erhalten werden.
Bbb 281. So ist nie nichts anders, wie oben zum oͤfftern mal gemeldet, von dem Churfuͤrsten gesunnen noch begert, viel weniger von den Theologen zugelassen, als was mit Gott vnd gutem Gewissen, on abbruch der schrifft, geschehen vnd das dem wort Gottes nicht entgegen, damit ja gnugsam ausgeschlossen, alles was wider Gott, die Schrifft vnd gut Gewissen, wie denn dis fuͤrnemlich sein muste, da Adiaphora fuͤr Gottesdienst gebraucht werden solten. Vnd stehet klar in des Churfuͤrsten Protestatio in seinem oͤffentlichen Ausschreiben mit diesen worten: Ebd., Ccc 1r = 285r; vgl. auch: Edictum Mauritii, in: CR 7, Nr. 4555, Sp. 424–426, bes. 425 = PKMS 4, Nr. 396, S. 449f. So wollen wir doch nochmals dir vnd vnsern Vnterthanen hiemit vermeldet haben, das vnser wille, gemuͤt vnd meinung nicht sey, vns in einigen missbrauch, der wider Gott, sein heiliges wort vnd die Christliche Religion ist, einzulassen, sondern viel mehr das jenige zu foͤrdern vnd zu halten, das Gottes wort gemes vnd zu erhaltung der Christlichen Religion dienstlich. Darumb wir denn, vnd wie wir vnsere Vnterthanen in friede vnd ruhe erhalten vnd regiren moͤchten, zum hoͤchsten sorgfeltig sind.
Ccc 285. Jtem, man lese die schrifft an die von Franckfort, die auch in den Actis eingeleibt, Ebd., Ccc 3v–Ddd 2v =286v–290v; vgl. auch: CR 7, Nr. 4476, Sp. 321–326 = MBW 5409. so wird man hie von vnd andern guten Bericht finden. Vnd sein der Kundschafft viel mehr in den Actis, welche zu lang, alle hie einzufuͤren. Wer richten wil, mus die Acta gantz lesen, dazu diese vnsere einweisung dienen solle.
Aber damit alle einrede vorkomen alle Einsprüche zu beseitigen, allen Einreden zuvorzukommen. Vgl. Art. verkommen 4), in: . vnd mit einer kundschafft den Sachen abgeholffen werde, ist auff manchfeltige vnterrede vnd Handlungen von D 1r den Adiaphoris, nachdem die specificirt vnd bewilligt, ein Kirchenordnung gefast vnd der gestalt zu fassen bedacht, das auch in den Heuptpuncten Christlicher Lere notduͤrfftiger vnterricht daneben eingeleibt wuͤrde, vnd berichten die Acta folio 278, Vgl. Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Aaa 2r = 278r; Kurfürst Moritz hatte auf dem Landtag zu Leipzig im Dezember 1548 den Auftrag erteilt, eine neue Kirchenordnung zu erstellen. Georg III. arbeitete daran und beteiligte Anfang Februar 1549 auch Pfeffinger und Camerarius an der Arbeit. Vgl. Sehling, Kirchengesetzgebung, bes. 91–101; Ißleib, Das Interim in Sachsen, 560–564; Georg von Anhalt an Ludwig Fachs. 6. Februar 1549, in: PKMS 4, Nr. 267, S. 312 wie das darumb mit einzuleiben bedacht worden sey, damit es nicht ein blosse Agenda were, von Ceremonien allein, vnd so viel leichter die wider zu missbrauch geraten moͤchten, sondern das daneben die Lere auch angezeigt vnd mit was mass, vnd wie die Ceremonien zu halten sein solten. Demnach beruffen wir vns auff alle Pfarherrn vnd Superintendenten in der Chur Sachsen vnd Meissen, denen dieselbig Ordnung oͤffentlich zu Grimme vnd Leiptzig vorgelesen worden, Vgl. Anm. 126. ob nicht von den Ceremonien vnd Adiaphoren diese wort in derselben stehen, wie die vns ein guter Freund Denkbar wäre, dass damit eventuell auf Pfeffinger Bezug genommen wird, da er an den Beratungen 1548/49 intensiv beteiligt war und seine Schrift aus dem Jahr 1550 sowohl im Gründlichen und wahrhaftigen Bericht
als auch von den Autoren dieses Werks zitiert wird. Zu Pfeffingers Rolle 1548/49 vgl. Wartenberg, Melanchthon und Pfeffinger, 44–48. mitgeteilet hat, nemlich: Es handelt sich hier um einen Teil aus der Vorrede der Agenda. Vgl. Friedberg, Agenda, 25f. Von Kirchen Regiment. Dabey sol man auch offt vnterricht thun, das Gott aus vnaussprechlicher Barmhertzigkeit seine Lere vnd verheissung geoffenbart hat, vnd hat seinen son Jhesum Christum zum Prediger, Priester, Bischoff vnd Pastor geweihet vnd gesetzt, vnd als bald im anfang ein Kirchenregiment geordnet, welches er fur vnd fur im Menschlichen geschlecht gnediglich erhelt. Dieses solle das heilig Euangelium predigen, die Sacrament austeilen, Diener zum Predigampt ordenen, vergebung der suͤnden verkuͤndigen denen, die sich bekeren vnd mit dem Bann von der Kirchen ausschliessen, welche in oͤffentli-D 1vchen suͤnden wider Goͤttliche Lere verharren, vnd sol keine andere Lere zuwider dem Euangelio auffrichten. Vnd ist eine grosse vnaussprechliche gnade Gottes, das er durch die stimme des Euangelij vnd durch die Sacrament in Menschen wircken wil vnd wircket, vnd gibet dadurch den heiligen Geist vnd samlet jm also eine Kirche, die bey Gott in ewiger weisheit, gerechtigkeit vnd freuden leben wird. Darumb spricht Paulus zun Roͤmern 1: Vgl. Röm 1,16. Das Euangelium ist Gottes krafft zur seligkeit allen, die daran gleuben.
Jtem, 2. Corinth. 3.: Vgl. II Kor 3,8. Das Euangelium ist ein dienst, dadurch der heilige Geist gegeben wird
etc. Vnd ist eine grosse gabe vnd wunderwerck, das Gott solche grosse ewige ding durch armer schwacher Menschen, der Prediger mund wircket, wie vnser Heiland Christus spricht: Vgl. Lk 10,16. Wer euch hoͤret, der hoͤret mich, vnd wer euch verachtet, der verachtet mich.
Darumb sol man das Volck vleissig vermanen, die Kirchenregierung, das Predigamt vnd Diener des Euangelij zu ehren vnd dem Ampt darin, Gott zu lobe, in demut gehorsam zu sein. Es sind auch Bischoff vnd Prediger schuldig, die Lere des Euangelij trewlich zu predigen vnd zu leren vnd ein vnstrefflich vnd Christlich leben zu fuͤren.
Vnd nach dem in der Kirchenregierung in diesem menschlichen leben auch eusserliche ordenungen mit Lection, Gesenge, bestimpten Festen vnd dergleichen von den Personen, welchen die Kirchenregierung befohlen ist, dieser meinung gemacht werden, das die offentlichen versamlungen ordentlich vnd zierlich gehalten werden, wie S. Paulus spricht: Vgl. I Kor 14,40. Es soll alles in der Kirchen zierlich vnd ordentlich geschehen.
Denn es ist one allen zweifel Gottes ernster will, das offentliche, schoͤne, ehrliche versamlung in Kirchen gehalten werden, Gott will auch selb der schutzer darob sein vnd sie erhalten. D 2r Zu solcher schoͤner ziere sollen die eusserlichen Ordenung dienen, vnd solle das Volck vnterricht werden, das solche werck nicht vergebung der suͤnden verdienen, das sie auch nicht zur Gerechtigkeit vor Gott noͤtig sind, das auch die vnterlassung one freuel vnd ausser dem fall der ergernis nicht suͤnde sey, wie weiter dauon offt soll bericht aus Goͤttlicher Schrifft geschehen, welches die noͤttigen Gottesdienst sind, vnd wie vnterschiede der werck, die Gott gebotten vnd solcher menschlichen ordenung zu halten. Dabey sol aber das Volck vermanet werden, das ein jeder selb, in betrachtung, das zu erhaltung des Predigampts vnd zu reichung der Sacrament die oͤffentlichen versamlungen zum hoͤchsten noͤtig sind vnd das Gottes will sey, das wir dieselbigen versamlungen erhalten sollen, gerne vnd williglich darzu helffen wollen, vnd woͤlle solche ordenung, darzu dienlich, nicht zureissen, zerreissen. wollen auch hirinne das Exempel vnd Ergernis zu gemuͤt fuͤhren. Denn so das junge oder grobe Volck verachtung solcher ding bey andern sihet, will es auch vngebunden sein, wird wilder vnd Heidnisch, verachtet Zucht vnd Tugend vnd kompt nicht zu Gottes erkentnis vnd rechter anruffung. Dieses gross ergernis, das folget aus freuentlicher verachtung nuͤtzlicher Kirchenordnungen, soll ernstlich geschewet werden, vnd solle eines jeden leben zu Gottes ehre vnd den Menschen zu guttem exempel furnemlich gericht sein, wie S. Paulus spricht: Vgl. I Kor 10,31f. Alles soltet jr thun zu Gottes ehre vnd solt der Kirchen kein Ergernis geben
.
Dieses alles ist also mit dem Churfuͤrsten, Hertzog Moritz etc. selbs, den Churfuͤrstlichen Rheten, Landstenden, auch Pfarherrn vnd Superintendenten des meiste teil in oͤffentlichen Landtagen vnd versamlungen gehandelt vnd verlesen, vnd trutz abermals dem Han mit federn vnd allem, das er D 2v es anders darbringe. Dieses sey auff den ersten teil des ersten grunds geantwort, da der vnware Gallus krehet, wie bey den Adiaphoristen die Adiaphora den anhang bekomen, das sie verdienst oder Gottesdienst zur seligkeit noͤtig sein etc.
Fur das ander sagt er, Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 4r–v. die Adiaphora haben sonst wider die ware Religion damals dienen sollen, dieses ist noch vnuerschempter gedichtet, denn oben aus den Actis bericht, das diese Handlung vnd einfuͤrung der Adiaphoren alle derhalben fuͤrgenomen vnd dahin gemeint, damit durch allen muͤglichen billichen vnd Christlichen gehorsam, weichen vnd dienstbarkeit, die ware Religion in diesen Landen erhalten vnd verwuͤstung der Kirchen abgewendt, auch den Nachkomen zu erhaltung warer Lere gedienet wuͤrde, vnd dieses lassen wir abermals die Acta sagen, on einigen zusatz an folgenden orten.
Muͤssen aber zuuor erinnern, das oben bericht, wie Handlung von den Adiaphoren vor der Jnterims zeit, von vergleichung der Ceremonien in diesen Landen, christlicher zucht vnd gewisser ordnung wegen, fuͤrgenomen sein, darauff nachmals das Jnterim mit fuͤrgefallen. Nu folget in Actis im Churfuͤrstlichen fuͤrtragen auff dem Landtag zu Meissen am 151. Blat: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, P 3v = 151v; vgl. auch: PKMS 4, Nr. 33, S. 73f. Vnd wolt euch mit antwort auff der Keiserlichen Maiestat begeren dermassen entschliessen, damit man auff Key. May. ferner erinnern gefast sey vnd die Key. May. vermercken koͤnnen, das wir vnd jr geneigt sein, vns in allem, was zur Christlicher vergleichung, ruhe, fried vnd einigkeit dienstlich vnd mit Gott vnd gutem D 3r Gewissen geschehen kann, vnterthenigst gehorsams zu uerhalten.
Vnd folgen ferner daselbst diese wort: Ebd., P 3v–P 4r = 151v–152r. Wje dieses fuͤrtragen also verlesen, ist nachmals das Buch INTERIM den beschriebenen Stenden vberantwort vnd ferner von des Churfuͤrsten wegen begert worden, das sie sich nicht wegern wolten, Key. May. in allem, so vnuerruckt der warheit, goͤttliches worts vnd on verletzung der Gewissen einiger weise geschehen koͤndte, zu weichen vnd zu gehorsamen, beide von fried vnd einigkeit wegen, vnd denn allerley fuͤrstehende gefahr abzuwenden. Was aber dem Richtscheid Goͤttliches worts nicht gemes, das wolten die Herrn Theologen anzeigen, denn Churfuͤrstliche Durchleuchtigkeit gantz nichts das vngoͤttlich zulassen wolten etc.
Jtem, man lese die gantz Churfuͤrstliche Jnstruction, zu der Pegawischen Handlung vbergeben, am 149. Blat, Die Instruktion von Kurfürst Moritz für seine Gesandten zu dem Gespräch mit den Bischöfen von Naumburg und Meißen in Pegau ist vollständig abgedruckt: Ebd., Cc 1v–Dd 1r = 193v–197r; vgl. auch: Mauritius ad legatos suos, in: CR 7, Nr. 4328, Sp. 108–113, PKMS 4, Nr. 70, S. 110–112. welche zu lang einzuleiben vnd doch hieher noͤtig zu uerlesen, stehet aber doch folio 195: Ebd., Cc 3v = 195v; vgl. auch: CR 7, Nr. 4328, Sp. 111 = PKMS 4, Nr. 70, S. 110–112. Was gestalt Keiserliche Maiestat dis falls beantwort werden sol, damit man jrer Maiestat vngnaden vermeiden, auch derselben weiter Mandat oder Gebot vorkomen vnd sich gleichwol Gottes vnd der Gewissen halben gnugsam verwaren moͤchte.
Vnd abermals 196. Cc: Ebd., Cc 4v–Dd 1r = 196v–197r; vgl. auch: Ebd., Sp. 112f. Djeweil denn vnser meinung nicht ist, das wir oder die vnsern halsstarrig vnd pertinaciter, hartnäckig. Vgl. Art. pertinaciter, in: . vmb vnser vnd der vnsern ehre vnd rhum willen, auff vnserer meinung verharren, vnd wie sichs von etlichen ansehen lest, ehe das Land bekriegen, verwuͤsten vnd verderben lassen, ehe denn wir in etwas, das doch on Gottes vnd der Gewissen ver-D 3vletzung geschehen moͤchte, entweichen zurückweichen, nachgeben. Vgl. Art. entweichen 6), in: . wolten, so sollen vnsere Rhete vnserm Oheim, dem von Anhalt Fürst Georg III. von Anhalt. vnd den beiden Theologis Melanchthon und Caspar Cruciger. Da Cruciger jedoch erkrankte, nahm Paul Eber für ihn teil. Vgl. Ißleib, Das Interim in Sachsen, 539, Anm. 16. zu gemuͤt fuͤren, das durch diesen Ratschlag den Landen geholffen vnd entholffen werden kan. Darumb sey vnser bitt vnd beger, seine Lieb vnd sie wolten sich eins teils halsstarriger Leute, die nicht viel zu verliren haben, gar nicht bewegen noch auch etwas anfechten lassen, sondern raten, das in allem entwichen werde, das on verletzung der oͤffentlichen, heiligen, goͤttlichen schrifft geschehen kan. Denn vnsere meinung ist, Gott, was Gottes ist, zu geben, vnd alles, was des Keisers ist, dem Keiser als von Gott geordenter Oberkeit, Vgl. Mt 22,21; Mk 12,16; Lk 20,24f. vnd in allem, was on verletzung Gottes geschehen mag, zu entweichen vnd die Sach mehr zu einigkeit denn zu zwiespalt zu richten, damit vnsere Land vnd getrewe Vnterthanen vnuerderbet vnd gleichwol bey Gottes wort bleiben. Sie wolten auch bedencken, welchs besser sey, in allem, was mit ichtem Hier wohl: nur irgendwie. Vgl. Art. ichtes/ichts 1), in: . on verletzung Gottes geschehen kan vnd dadurch der grund warhafftiger Religion, das ist, die reine Lere vnserer Rechtfertigung erhalten werde, zu entweichen, welche Lere Gott der allmechtige als den guten samen nicht on frucht lassen wird, Vgl. Mt 13,3–8; 13,24. oder ob es besser sey, gestrack vnsern willen vnd autoritet zu erhalten, die ding auff die wege eines Kriegs zu setzen, dadurch endlich die gantze Religion (da Gott gnediglich dafur behuͤte) verdruckt unterdrückt. Vgl. Art. verdrücken 2), in: . vnd gedempfft werden moͤchte. Vnd wolten sich demnach also verhalten, das es mehr zu Gottes ehre vnd verhuͤtung des verderbens dieser Land gereiche, als wir des zu jrer Liebden freundlich vnd zu dem andern gnediglich versehen.
Jtem, man lese das antragen auff den Landtag zu Torgaw am 214. Blat. Hier wurde nochmals versichert, nichts gegen Gott und das Gewissen vorzuschreiben. Vgl. Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Hh 2v = 214v; zu den Verhandlungen vgl. auch Herrmann, 91–93. Vnd was bald darauff folget, 215. Blat. Ausdrücklich wurde hier anscheinend erneut auf das Gebot Christi verwiesen, Gott zu geben was Gottes sei, und dem Kaiser, was des Kaiser sei. Vgl. Ebd., Hh 3v = 215v. D 4r Jtem 216, Ebd., Hh 4r = 216r; vgl. auch: Kfl. Räte an die Theologen. 18. Oktober 1548, in: PKMS 4, Nr. 128, S. 167f. wird von den Theologen begert, dits lauts, in dieser Weise, mit diesen Worten. ob sie etwas mehr befunden, darinnen, on abbruch der Schrifft, kuͤndte der Key. May. zu willen gelebt werden, das sie in dem allen jr bedencken wolten anzeigen vnd die sach zu Gottes ehre vnd dahin richten helffen, damit ruhe vnd fried der Landen erhalten vnd die gefahr, die gantze Christliche Religion auszurotten, abgewendet werden moͤchte.
Jtem, man lese das gantz bedencken der Theologen, warumb die in den Adiaphoris gewichen, in Torgischen Landtag eingeleibt 217. Blat, Das Bedenken der Theologen, das sie in Torgau übergaben, ist nicht ab der hier von den Autoren bezeichneten Seite beginnend abgedruckt. Vielmehr stellen die Autoren erst die allgemeine Haltung der Theologen zur Frage der Adiaphora und zum Gehorsam gegenüber der Obrigkeit dar. Das torgische Gutachten findet sich etwas später abgedruckt. Vgl. Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Kk 4r–Mm 2r = 224r–230r. kan von der leng wegen auch nicht hie gesetzt werden, vnd doch von denen, die richten wollen, zu uerlesen keines wegs ehrlichen vnterlassen werden, stehen aber doch am 218. Blat diese wort: Ebd., Ji 2v = 218v; vgl. Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, D 1r, unsere Ausgabe Nr. 6, S. 677. Erstlich, das vnser teil je vnd allwegen vor der zeit sich erboten, da die ware Lere vnuerruckt bleibe, in allen andern zu weichen, wie das in der Augsburgischen Confession,
Jtem folio 219: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Ji 3r–v = 219 r–v; vgl. Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, D 2r, unsere Ausgabe Nr. 6, S. 678. Auch werden dieses teils viel Ceremonien und Tradition gehalten, als Ordnung der Messe und andere Gesäng, Feste etc., welche darzu dienen, daß in der Kirchen Ordnung gehalten werde. Daneben aber wird das Volk unterrichtet, daß solcher äußerlicher Gottesdienst nicht fromb mache vor Gott, und daß man ohn Beschwerung des Gewissens halten soll, als daß, so man es nachläßt ohne Ärgernus, nicht daran gesundigt wird.
CA XXVI, in: BSLK, 106,24–107,4. in der Apologia Vgl. AC XV, in: BSLK, 297,33–37. zu finden, vnd sonst aus allen Handlungen vnd schrifften wissentlich. Da man nu dem widerkomen zuwider handeln. Vgl. Art. wi(e)derkommen A), in: . solt, das es bey vielen zu grosser halstarrigkeit vnd alle erbietung als vff einen schein gethan gedeutet wuͤrde werden, das man sich auch des im geringsten nicht wolte erzeigen, vnd koͤndte dieses viel Leute von vns abwendig abspenstig. Vgl. Art. abwendig, in: . machen, die darumb von vns vnd vnsern gantzen teil deste weniger halten wuͤrden. Moͤchte auch denn so viel mehr vrsach, in diese Kirchen weiter zu dringen, genomen werden, das vieleicht wol verbliebe, da man spuͤret vnser gutwilligkeit in muͤglichen vnd zimlichen angemessenen, begründeten. Vgl. Art. ziemlich I 3), in: . dingen.Jtem, da die Adiaphora oder mittelding recht gefast vnd in ein Christlich vergleichung vnd gute Ordnung gebracht wuͤrden, were es deste bas besser. D 4v auff die Nachkomen zu bringen. Denn da in der vngleicheit vnd confusion mancherley gebreuch bleiben solten vnd denn die jtzigen Lerer verstuͤrben, were zu besorgen, das eine viel nachteiligere vergleichung moͤchte hernach fuͤrgenomen, auch die reine Lere als denn in gefahr gesetzt werden, welches jtzt alles durch Goͤttliche gnade zu uerwaren were.
Jtem fol. 121: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Kk 1r = 221r; vgl. Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, D 4v–D 5r, unsere Ausgabe Nr. 6, S. 680.Vnd dieweil sichs ansehen liesse als were zu hoffen, da sich die vnsern in solchen mitteldingen, wie das erbitten Erbieten, Anerbieten. allwege gewesen, nicht hart erzeigten vnd sich mit der that beweiseten, damit Keiserliche Maiestat vnd meniglich jeder. zu spuͤren, das es in allen zimlichen vnd leidlichen Artikeln zu guter vnd Christlicher vergleichung nicht mangel sein wuͤrde, das als denn diese Kirchen bey den Heuptpuncten Christlicher lere vnd jren Pfarherrn erhalten vnd nicht solche zerruͤttung, wie anderswo zu besorgen sein solte etc.
Vnd bald hernach: Ebd., Kk 1v = 221v; vgl. Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, D 5r, unsere Ausgabe Nr. 6, S. 680. Dieweil denn die Ceremonien vns dienen sollen, der Kirchen zum besten zu gebrauchen, hat man dafur gehalten, das die nimermehr besser angenomen, getragen ertragen, gehalten. Vgl. Art. tragen III A 3 e), in: . vnd gebraucht werden koͤndten, denn da sie hirzu dienen solten, das die reine Lere erhalten vnd auff die Nachkomen gebracht werden moͤchte.
Jtem folio 223: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Kk 3r–v = 223 r–v; vgl. Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, D 7v–8r, unsere Ausgabe Nr. 6, S. 682 Da aber vber solches weichen in Adiaphoris oder mitteldingen solte begert werden, das der empfangenen reinen Lere vnd Goͤttlicher ordnung vnd einsatzung zuwider vnd zu auffrichtung der schedlichen missbreuch gereichen solte, muͤste man beten, das der liebe Himlische Vater, vmb seines lieben Sons, vnsers Herrn Jhesu Christi willen, seinen heiligen Geist, sterck vnd gnade allen verleihen wolte, alles am gut, leib vnd leben, was sein gnediger wille were, zu leiden, damit man vom erkentnis vnsers lieben Herrn Jhesu Christi vnd seiner vnaussprechlichen liebe nicht gesundert oder ichtes thun E 1r oder willigen solte, das seinem heilsamen Wort entgegen, wie das auch der Churfuͤrst Hertzog Moritz sampt gantzer Landschafft allwegen erboͤttig gewesen.
Jtem, in der Cellischen Handlung fol. 231. stehet klare: Ebd., Mm 3r–v = 231r–v; die kurfürstlichen Räte hoben in den Verhandlungen von Altzella ausdrücklich hervor, dass dem Kaiser nachgegen werden sollte, um den eigenen Friedenswillen zu demonstrieren. Vgl. Consiliarii ad Theologos. 20. November 1548, in: CR 7, Nr. 4405, Sp. 207–209 (hier unter dem 17. November 1548); MBW 5352, PKMS 4, Nr. 174, S. 220f. Vnd die Kirchen in diesen Landen dermassen bestellet werden moͤchten, damit Key. May. auff jr begern vnd anhalten in allem (so mit Gott geschehen koͤndte) gewichen, am jm selbs ordnung vnd zucht geraten, aller vleis gebuͤrlichs gehorsams bewiesen vnd vorstehende gefahr abgewendet wuͤrden, vnd dieses alles mit einander zu erhaltung der reinen vnd waren Lere dienet, dahin es denn alles endlichen gemeinet vnd gerichtet, vnd der vrsach halben alle Handlung furgenomen worden sein.
Vnd wird dieses widerholet fol. 222. Da nu sie, die Theologen auch der zeit, vber vielfeltiges voriges erbieten in Adiaphoris jchtes einzureumen, woͤlten hart vnd steiff sein, vnd die andern darzu bewegen, vnd fiele daruͤber ein ernst fuͤr vnd wuͤrden nur erst vmb wegerung willen der Mittelding aus iren Kirchen geweiset vnd also die Kirchen verlassen (woͤlle herters geschweigen), kuͤnte sich zutragen, das viel armer leut alsdann weichen wuͤrden vnd daruͤber auch die Hauptlere fallen (…). Ebd., Kk 2r = 222r; vgl. Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, D 6r–v, unsere Ausgabe Nr. 6, S. 681. Jtem, man lese das 240. Vgl. Ebd., Oo 4v = 240v; hier wird das bereits angeführte Schreiben der kurfürstlichen Räte vom 20. November 1548 (vgl. ) zitiert. Blat. Jtem 243. in der Churfuͤrsten Gesandten antwort stehet also: Ebd., Pp 3v = 243v; vgl. . November 1548, in: CR 7, Nr. 4407, Sp. 212f (hier unter dem 19. November 1548), MBW 5356, PKMS 4, Nr. 179, S. 224. Vnd dieweil dis werck von euch, auch von vns, trewlich vnd von hertzen gemeint, so ist Gott bekand, das wir wissentlich nichts suchen noch raten, das wider Gott, sein Goͤttliche ehre vnd sein heiliges Wort mit ichte sein moͤchte. Stellen auch in keinen zweiuel, E.F.G. Euer Fürstliche Gnaden. Vgl. Abkürzungen, 61; gemeint ist damit Fürst Georg III. von Anhalt, der im Spätsommer 1548 neben Melanchthon zu dem wichtigsten theologischen Berater des sächsischen Kurfürsten wurde. Er scheint auch der Verfasser des vorgelegten und in den Verhandlungen dann überarbeiteten Gutachtens zu sein. Vgl. Sehling, Kirchengesetzgebung, 94f; Jadatz, Georg III. von Anhalt, 78f; Theologi in Conv. Cellensi ad Mauritium Elect. 20. November 1548, in: CR 7, Nr. 4404, Sp. 198–207 (hier unter dem 16. November 1548), MBW 5350, PKMS 4, Nr. 175, S. 221f; Interim Cellense. 22. November 1548, in: CR 7, Nr. 4409, S. 215–221 (hier unter dem 19. November 1548), MBW 5359, Herrmann, 235–246. vnd jr werdet nicht weniger diese zuuersicht vnd vertrawen zu vnserem gnedigsten Herrn vnd vns haben, denn sein C.F.G. Kurfürstliche Gnaden; gemeint ist Kurfürst Moritz von Sachsen. vnd wir dieselben zu euch tragen etc.
Jtem, man lese das 272. Blat im Leipzigischen Landtag. Vnd das sie [die Stände] der vnterthenigsten zuuersicht weren, der Churf. wuͤrde sich in so groswichtigen sachen darauff gnedigst vnd also erzeigen, auff das, so viel mit Gott vnd gutem gewissen, auch one verletzung obberuͤter albereit verglichener Heuptartickeln Christlicher Lere, geschehen moͤchte, keis. Mai. vnterthenigster gehorsam geleistet würde (…). Gündlicher und wahrhaftiger Bericht, Yy 4r = 272r; anscheinend beziehen sich die Verfasser damit auf den Beginn der Antwort der Landstände auf die im Dezember 1548 auf dem Landtag zu Leipzig vorgetragenen Leipziger Artikel
. Allerdings unterschlagen sie die Änderungswünsche und Anfragen der Stände an die Theologen. Vgl. Equites et urbes ad Electrem. 28. Dezember 1548, in: CR 7, Nr. 4438, Sp. 270272, bes. 271; Melanchthon hob im Hinblick auf dieses Dokument gerade die Standhaftigkeit der Ritterschaft besonders hervor vgl. . Januar 1549, in: . Fuͤrnemlich aber sol man lesen der Theologen antwort in der Torgischen Handlung am 280. Blat. Aufgrund der Sorge, das ein frembd Volck in dise Lande moͤchte gesand werden, wie in Wittemberg, das ein verwuͤstung machet, Pfarherren gantz veriagt oder todschluͤge vnd diese wolgeordnete Regiment gantz zerrisse etc., solches abzuwenden haben wir in mittel Ceremonien nicht hart sein woͤllen, vnd dienen hiemit nicht dem Bapst, sondern erhalten erstlich alle noͤtige stuͤck der lere vnd sacrament.
Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Aaa 4r = 280r; vgl. Theologi in conventu Torgaw, in: CR 7, Nr. 4515, Sp. 363–366, bes. 365 = MBW 5501, PKMS 4, Nr. 333, S. 383f, Jtem 280. lieset man folgende wort: Ebd., Aaa 4v–Bbb 1r = 280 v–281r; vgl. Theologi in conventu Torgaw, in: CR 7, Nr. 4515, Sp. 365, MBW 5501, PKMS 4, Nr. 333, S. 383f; vgl. auch: Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, B 1v–B 2r, unsere Ausgabe Nr. 6, S. 661f. Zum andern, so ist diese Ordnung, die bedacht ist, fuͤrnemlich zu einer ehrlichen gleicheit der Lere vnd Ceremonien in diesen Kirchen bedacht vnd nicht zu sterckung des Bapsthumbs. Vnd ist war, das in der ersten visitation, Im Juli 1527 begann im Kurfürstentum Sachsen die erste Visitation. Vgl. Philipp Melanchthon, CR 26, 7–28 (Articuli de quibus egerunt per Visitatores in Regione Saxoniae, 1527); CR 26, 29–96 (Unterricht der Visitatoren, 1528). da an vielen orten die Priuat absolutio, Melanchthon wies die
Jtem 283. Vgl. Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Bbb 3r–v = 283r–v; vgl. auch: Ißleib, Das Interim in Sachsen, 567; Johannes Bugenhagen an Herzog Albrecht von Preußen. 25. Mai 1549, in: Bugenhagens Briefwechsel, Nr. 230, S. 443–452, bes. 450f. in der Grimmischen Handlung lautet des Churfuͤrsten muͤndliche Protestatio, Bepstische beicht
, bei der alle Sünden aufgezählt und dann die Absolution erteilt wird, zurück. Vgl. Philipp Melanchthon, CR 26, 72 (Unterricht der Visitatoren, 1528). Sechswochen Nach Lev 12,4f war Frauen geboten, für 33 Tage nach der Geburt eines Sohnes und für 36 Tage nach der Geburt eines Mädchens, zur Reinigung daheim zu bleiben. Dieser Brauch war mit dem Verweis auf den Fall des mosaischen Gesetzes durch dessen Erfüllung durch Christus von reformatorischen Predigern angegriffen worden. Anscheinend sind daraufhin Frauen wieder frühzeitig ihrer Arbeit im Haus und auf dem Feld nachgekommen, was kurz nach der Geburt zu erheblichen gesundheitlichen Problemen geführt haben muss. Melanchthon verwies daher darauf, diesen Brauch als naturliche vnd sittliche ding
beizubehalten. Vgl. Philipp Melanchthon, CR 26, 86 (Unterricht der Visitatoren, 1528); vgl. dazu auch die Bestimmungen der Georgsagende
bei: Friedberg, Agenda, 29. vnd viel ehrlicher Ceremonien gantz abgethan wa-E 1vren, hat man derselbigen etliche widerumb auffgericht. Vgl. Philipp Melanchthon, CR 26, 7–28 (Articuli de quibus egerunt per Visitatores in Regione Saxoniae, 1527); CR 26, 29–96 (Unterricht der Visitatoren, 1528.) Vnd ob wol die zeit auch Eisleben Johann Agricola. vnd andere schrien: wir richten das Bapstumb widerumb auff
, Melanchthon hatte in seinen Visitationsartikeln die Notwendigkeit der Gesetzespredigt hervorgehoben, um bessere Zucht und Ordnung innerhalb des allgemeinen Zusammenlebens und innerhalb der Kirche herstellen zu können. Besonders Agricola reagierte darauf mit Kritik, da er damit die freimachende Botschaft des Evangeliums in Gefahr sah. Der Streit wurde von Luther Ende 1528 beigelegt, der die Notwendigkeit der Bußpredigt bejahte aber gleichzeitig betonte, dass die Buße aus und nach dem Glauben folge, Buße und Gesetz somit zum Glauben gehören. Vgl. Brecht, Luther II, 258–260; Kawerau, Agricola, S. 129–152. so ist gleichwol solche auffrichtung der Ceremonien nicht dafur gehalten worden. Vnd so man durch diese Ordnung zu besser Disciplin komen koͤndte mit dem Bann vnd andern zuͤchtigem wesen, so were es seer gut vnd wir wuͤndschten solches von hertzen, arbeiten auch, das die jugent zun Kirchen vnd Ceremonien gezogen werde, so viel vns jmer muͤglich, wissen aber wol, das viel Leute also verwenet verwöhnt. sind, das sie zu viel freiheit haben wollen, vnd streitten mehr von eigner Freiheit denn von hohen noͤtigen Artikeln Christlicher lere vnd von rechter vnd falscher anruffung vnd guter zucht etc. Zum dritten, ob man gleich spricht, dieses weichen geschehe aus furcht, darumb stercke man das Bapstumb. Wenn gleich diese furcht auch ein vrsach were, so ist doch solches nicht zu straffen, das wir nicht vnsern Personen zu gut, sondern dem Volck, Kindern vnd dem gantzen Regiment zu gut furchtsam sein, so fern das wir zu erhaltung noͤtiger Artikel in vnnoͤtigen weichen, besunder weil geschrieben stehet: Man sol leiden, wo es noͤtig ist.
Vgl. I Petr 1,6. Jtem: Jr solt friedlich sein mit allen, so viel an euch ist.
Vgl. Röm 12,18. Vnd ist eines jedem Gewissen troͤstlich, so er weis, das er von wegen noͤtiger sachen leidet vnd nicht vrsach gibt in vnnoͤtigen jm selbs zu leiden, vnd sonst zu zerstoͤrungen.das seine meinung niemals gewesen, das man einige enderung in der Lere oder noͤtigen Artikeln machen solte, vnd das er bisher nichts anders begeret, auch damals in keinem wege gesinnete noch begerete, als was mit Gott vnd gutem Gewissen geschehen koͤnte, vnd das allein sein begeren were, das die Prie-E 2rster etliche eusserliche gebreuche in ordnung der Feste, Lection vnd Kleidung halten wolten etc., wie in der Agenda verleibet.
Die Agenda legte zu den einzelnen kirchlichen Handlungen und sakramentalen Akten auch jeweils spezifische Formen der Durchführung fest. Vgl. dazu: Friedberg, Agenda. Zu diesem allen sol man auch die beide Brieue, an Franckfort vnd Hamburg geschrieben, verlesen, Vgl. Melanchthons Gutachten für die Frankfurter Gemeinde, in: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Ccc 3v–Ddd 2v = 286v–290v, vgl. CR 7, Nr. 4476, Sp. 321–326 = MBW 5409; Philipp Melanchthon und Johannes Bugenhagen an die Geistlichen in Hamburg. 16. April 1549, ebd., Ddd 2v–Eee 1v = 290v–293v; vgl. CR 7, Nr. 4516B, Sp. 382–386 = MBW 5504. wird man dergleichen viel vrkund finden.
Noch darff Gallus, der ehrliche Han, schreien, wie folgende seine wort lauten: Es sein die Adiaphora wider vnser ware Religion oͤffentlich fuͤrgenomen gewesen.
Es scheint sich nicht um ein spezielles Zitat, sondern um die Wiedergabe der Kernaussage zu handeln, die alle Schriften von Nikolaus Gallus gegen die Leipziger Artikel
durchzieht. Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch; Gallus, Gegenbericht, unsere Ausgabe Nr. 7; Gallus, Summa und Auszug, unsere Ausgabe Nr. 11. Djeweil denn nu diese beide seine gruͤnd vnd vfflagen als boͤslich, vnuerschempt, auffrhuͤrisch vnd moͤrderisch gedicht vnd vnwar erwiesen, vnd das die Adiaphora nicht den anhang gehabt, den jnen Gallus auffleget, noch wider die warheit gedienet, so ist auch alles, was er hieraus schliessen vnd foͤlgern wil, entwicht, nichtsnutzig, unnütz. Vgl. Art. entwicht 1), in: . vnd leit liegt. allhie sein erster grund, sampt allem, so darauff gebawet, als oͤffentlich vnwar fuͤr augen, vnd sind Adiaphoren in allen diesen Handlungen blieben, was sie bey Christen sein vnd nichts anders worden.
Was der Keiser mit dem INTERIM gemeinet, ist oben gemelt vnd wissentlich, weiset auch des Buchs namen aus. Was aber der Churfuͤrst Hertzog Moritz sich darauff erboten, besehe man in den Actis, vnd stehet Gallo vnd seinen Huͤnern zu beweisen, das einiger Punct, so der waren Christlichen Religion zu wider, im INTERIM geboten, von dem Churfuͤrsten bey seiner Landschafften vnd Theologen erfordert, viel weniger von den Theologen vnd Landstenden angenomen sey, denn es nicht am gebieten, sondern am erbieten vnd volgender fall stehet. Vgl. dieselbe Argumentation bei Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, unsere Ausgabe Nr. 6. Er beschuldiget auch vnsere Kirchen E 2v verleugnus Gottes vnd Abgoͤtterey, Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 3v. alles aus obgesatztem grunde, von welchen vrkund Zeugnis, Nachricht. Vgl. Art. Urkunde A 3 a), in: . angezeigt, das er boͤse, vnwar vnd entwicht.
Doch vnangesehen des alles, dieweil das dieser moͤrdlichen Leute einiges vnd ewiges Liedlin ist: Adiaphora in casu confessionis non sunt Adiaphora
, Vgl. Gallus, Gegenbericht, B 3r–v, unsere Ausgabe Nr. 7, S. 748. wie nechst Weigand Der 1523 geborene Johann Wigand war nach dem Studium in Wittenberg Lehrer in Nürnberg und seit 1546 Pfarrer, seit 1548 auch Superintendent in Mansfeld gewesen. Im Zuge der Auseinandersetzung über den Umgang mit dem kaiserlichen Interim stellte er sich gegen die Wittenberger Theologen. Seit 1553 wirkte er als Nachfolger von Nikolaus Gallus als Superintendent in Magdeburg. 1560 nahm er einen Ruf als Theologieprofessor an die Universität Jena an. Die hier von den Autoren angesprochene Schrift Wigands wurde bereits in Jena gedruckt. Vgl. HansPeter Hasse, Art. Wigand, Johann, in: ; Irene Dingel, Art. Wigand, Johannes, in: . zu Magdeburg auch geschrieben, das mittelding, wenn es die Christliche warheit bekennen gilt, nicht mehr mittelding. Wigand hatte ebenfalls, wie Gallus und Flacius, den Gründlichen und wahrhaftigen Bericht
der Wittenberger Professoren zum Anlass genommen, um gegen diese zu schreiben und den unrechtmäßigen Umgang mit den Adiaphora anzuprangern. Vgl. Johannes Wigand, DE ADIAPHO= || RISTICIS CORRVPTE= || LIS, IN MAGNO LIBRO ACTO= || rum Interimisticorum, sub conficto titulo pro= || fessorum Vuitebergensium aedito, || repetitis, || ADMONITIONES || M. Iohannis Vuigandi & || M. Matthaei Iudicis || Apologiae uice scriptae. || [Jena: Ambrosius Kirchner d. Ä. 1559] (VD 16 W 2702); im selben Jahr erschienen noch zwei Ausgaben einer deutschen Übersetzung dieses Werks (VD 16 W 2703, ZV 21268). Vnd sein die groben Gesellen so vbel schlecht. Vgl. Art. übel 5 c), in: . geruͤst, bereit gemacht, gewappnet. Vgl. Art. rüsten 3 b), in: . das sie auch etwan Schweinen fleisch essen bey den Juͤden vnd Weirauch an der Abgoͤtter gereuch, Rauchopfer, Räucherwerk. Vgl. Art. Geräuch 2), in: . den Christen fuͤr Adiaphoren eingefuͤret vnd exemplificirt Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r konjiziert aus: exemplicirt. haben. Vgl. Wigand, Von den adiaphoristischen Verfälschungen, F 4v–G1v.
Stehen hierauff vnser Kirchen bekentnis vom Jnterim im oͤffentlichen Druck vor augen meniglich, sein nu Biderleute, die weisen der warheit zum besten, das einige Abgoͤtterey des Jnterims gebillicht, vnchristlich, vnrecht, vnwar, fuͤr Christlich recht vnd war gesprochen vnd Christliche bekentnis der warheit in denselben vnserer Theologen schrifften oder sonsten nicht geleist sey, koͤnnen sie das nicht erweisen, so bleibt die vnwarheit auff jnen vnd volget, das allein von rechten vnd waren Adiaphoren gehandelt vnd gewichen sey. Als nemlich in denen, da es mit Gott vnd gutem Gewissen hat geschehen koͤnnen, wie denn die gestelte Kirchenordnung, so in grosser anzal der Pastorn, laut der Acta, oͤffentlich verlesen vnd approbirt, ausweisen mus, dieweil denn die Confession oder bekentnis aus Gottes gnaden geleistet, bleibt der streit von den blossen Adiaphoris vnd die nichts anders sein denn Adiaphora. Jst auch an jm selbs wunderbar E 3r zu hoͤren, das Adiaphora nicht Adiaphora, das ist, Mittelding nicht mittelding sein sollen, Gallus und seine Mitstreiter bestritten, dass es um Adiaphora gehe. Denn wenn dies so sei, bedürfe es keines Gesetzes zu ihrer Einhaltung. Vgl. Flacius, Widder den Auszug, A 3r, unsere Ausgabe Nr. 1, S. 28f. wie alle verstendige mercken, es rede das oder schreibe es wer da wolle, denn Adiaphoron heisst, einfeltig richtig, recht. Vgl. Art. einfaltig 2), in: DWb 3,174f. zu erkleren: alles, das mit Gott vnd gutem Gewissen gethan oder vnterlassen werden mag. Sind nu die Adiaphora falsch oder Abgoͤttisch, wie sie sagen, so mus volgen, das das jenige, so mit Gott vnd gutem Gewissen gethan oder vnterlassen werden mag, vnrecht vnd Abgoͤttisch sey, das kluͤnge klänge. eben als wenn jemand sagt: ein huͤltzen hölzernes. Fewereisen, ein stroͤhener Federpusch, ein rostige Hellparten oder Stadschreiber auff einem Dorff vnd der gleichen. Denn so es mit Gott vnd gutem Gewissen gethan oder gelassen werden mag, so kan es ja nicht falsch oder Abgoͤttisch sein, man thue es oder lasse es. Flacius gibt ein Exempel von einem falschen Bruder, saget, vnchristliche Adiaphora lauten wie ein falscher Bruder, denn sey er falsch, so sey er kein Bruder, jst er aber ein Bruder, so sey er nicht falsch, das wir doch nicht als ein Exempel oppositi in adiecto Ein Widerspruch im Beiwort, in der Formulierung und damit eine widersprüchliche Aussage. Vgl. Otto Muck, Art. contradictio in adiecto, in: . zulassen. Denn es kan ein Bruder wol falsch sein, das erkleren wir mit seiner des Flacij eigener Person, da er zu Witteberg als ein Professor neben seinen Praeceptoribus war, schreib er heimlich vnter gedichtem Namen wider seinen Praeceptor vnd Mituerwandte, die er als Vetter vnd Bruͤder hette halten sollen, Flacius studierte ab 1541 in Wittenberg und wurde dort im Jahr 1544 auf die Professur für hebräische Sprache berufen. In der Frage des Umgangs mit dem Interim gehörte zu den ersten, die sich gegen die Annahme des kaiserlichen Religionsgesetzes wandten. So veröffentlichte er noch im Jahr 1548 verschiedene eigene Flugschriften, ließ Luthers Briefe aus Coburg 1530 an die Theologen auf dem Augsburger Reichstag drucken, um deren Aussagen als richtungsweisend auch für die gegenwärtige Krisenzeit herauszustellen, und brachte zwei Gutachten der Wittenberger Theologen zum Interim heraus. Letzteres diente dazu, die Wittenberger Theologen zu diskreditieren und zu einem offenen Kampf herauszufordern. Als dies ohne Wirkung blieb, wandte er sich nach Magdeburg, um von dort den publizistischen Kampf zu führen. Vgl. Preger, Flacius I, 56–75; Flacius, Bericht vom Interim; die pseudonym veröffentlichten Schriften in unerer Ausgabe Bd. 1: Reaktionen auf das Interim, Nr. 3, S. 99–113; Nr. 5, S. 143–179; Nr. 15, S. 753–770; Etliche Brieffe / des || Ehrwirdigen Herrn D. Martini || Luthers seliger gedechtnis / an die Theologos auff || den Reichtag zũ Augspurg geschrieben / Anno || M. D. XXX. Von der vereinigung Chirsti || vnd Belials || Verdeudscht. || Jtem etliche andere Schrifften / nuͤtzlich || vnd troͤstlich zu lesen.|| Jtem zwo schriffte der Theologen zu Wittern=||berg || (von der vereinigung der Euangeli= || schen mit den Papisten. ||) Jtem eine schrifft der Prediger von Hamburg || an die Theologen zu Wittemberg. || || (von Mitteldingen ||) (Eine Schrifft Joannis Brentij / v@ || den Mitteldingen. ||) [Hrsg. v. Flacius, Magdeburg: Christian Rödinger d. Ä. 1549] (VD 16 L 3727). wie man sich denn zu jm als einem Bruder alles guts versahe, schriebe nemlich den Azariam Vgl. Wider den Schnoͤden || Teuffel / der sich jtzt abermals in ei= || nen Engel des liechtes verkleidet hat / das || ist wider das newe INTERIM / || Durch Carolum Azariam || Gotsburgensem. || || [Flacius, Magdeburg: Christian Rödinger d. Ä. 1549] (VD 16 F 1559); ein Nachdruck aus demselben Jahr findet sich unter leichte veränderten Titel vgl. . vnd andere saubere arbeit, wie er des sich zu erinnern weis, da war traun wahrhaftig, fürwahr. Vgl. Art. traun, in: . Flacius ein E 3v Bruder vnd ein falscher Bruder, beides zusamen, vnd nicht ein fromer Schalck. Ein arglistiger, böser Mensch. Vgl. Art. Schalk II 2 d), in: . Denn from kan nicht schalck sein vnd schalck nicht from, aber dieses setzen wir auch zun Richtern vnd gehoͤrt in die Dialecticam, darinnen Flacius fertig ist, Dessen Flacius mächtig ist. Vgl. Art. fertig 9 e), in: . hinten vnd fornen. Polemische Anspielung auf die gerade als widersprüchlich bezeichnete Argumentationsweise des Flacius.
Doch was die Leute setzen, das mus gelten, vnd was sie furgeben, das mus man gleuben, wer auch das nicht thut, der ist in jrem sinn des Teuffels, denn dahin haben sie es bracht, wie sie sich duͤncken lassen, das alle jr schnuderwerck Hier wohl Auswurf
. Vgl. Art. schnudern, in: . Heilthumb vnd, was jnen sonst entferet, reuchwerck sein mus. Jtem, es gehoͤrt Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r wurde hier aber
gestilgt. zum bekentnis der waren Lere auch dieses, das man Adiaphora nicht Gottesdienst sein lasse, noch die dafur anneme. Das aber auch diese bekentnis Christlich vnd bestendiglich geleistet, ist oben erwiesen vnd dieses heisst Casus confessionis in Adiaphoris. Nu mus man Gallo auch ein wenig von seinen Interlocutorijs einreden. Vgl. Art. interlocutio, in: Sleumer, 433, im ersten grund, den Menschen zu gefallen vnd das Creutz zu meiden sagen, denn also krehet er, jr habt dem Keiser zu gefallen gewichen vnd ewren Landen zum besten, darumb seid jr Abgoͤttisch vnd Verleugner. Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 3r. Hiemit gibt Gallus klar zu uerstehen, das er doch nicht klar hat schreiben duͤrffen oder wollen, das Adiaphora, wenn sie dem Keiser zu gefallen vnd von gemeiner wolfart Wohlergehen. Vgl. Art. Wohlfahrt, in: . wegen angenomen worden, auch nicht mehr Adiaphora sein, denn diese zween anheng hat er droben nicht gesetzt, vnter den andern, welche die Adiaphora in vnchristlich ding transsubstantijrn. Verwandeln. Hie stehet es abermal auff dem, das man wisse, was man gegen dem Keiser sich erboten vnd dem zu gefallen E 4r gethan, nemlich, was mit Gott vnd gutem Gewissen geschehen koͤndte, das kan nichts anders sein als Adiaphoren, denn diese allein koͤnnen mit Gott vnd gutem Gewissen, den Leuten zu gefallen, angenomen werden, vnd ist niemals einige verenderung in der Lere bey den Landstenden vnd Theologen gesucht, oder etwas hierinnen zu weichen gesunnen.
Es ist auch der grund Gallo genomen vnd hinweg, das die Adiaphora den anhang bekomen, den Gallus meldet, der sie in Abgoͤtterey vnd vnchristliche verleucknung verendert habe. So folget nu, das man den Feinden, wie sie Gallus nennet, Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 3r. das ist, dem Roͤmischen Keiser (denn dieser hat das INTERIM erfoddert vnd nicht der Bapst, dem es entgegen, Die päpstlichen Gesandten auf dem Reichstag von Augsburg 1547/48 waren zu den Beratungen über das Interim nicht hinzugezogen worden. Vielmehr hatte man deren Einflussnahme bewusst unterbunden. Die politischen Interessen von Kaiser und Papst liefen nämlich seit dem Erfolg des Kaisers im Schmalkaldischen Krieg erneut auseinander, da Papst Paul III. einen Machtzuwachs Karls V. fürchtete. So unterstützte der Papst das Interim nicht, sondern verwies stattdessen auf das Konzil von Trient und dessen Beschlüsse. Vgl. Jedin, Trient III, 202–215. wie nachmals ferner sol bericht werden) in dem, so mit Gott vnd ehren geschehen moͤchte, zu weichen sich beulissen habe vnd also Keiserlicher Maiestet allen muͤglichen vnd schuͤldigen gehorsam leisten wollen. Dieweil denn keinem menschen auff Erden zu beweisen stehet, das in diesen Landen etwas wider Gott vnd, die warheit zu geuerden, gefährden. Key. May. zu gefallen, fuͤrgenomen sey, sondern alle noͤtige Lere aus Gottes gnaden trewlich bekant, bestetigt vnd erhalten, wie die Acta vnd darauff gestelte Kirchenordenung laut der Acta ausweisen, bleibet nichts anders, das Gallus straffen kann, als das man Key. May. schuldigen vnd Christlichen gehorsam geleistet vnd hat leisten wollen. Hje sehe dennoch Gallus mit zu, das er nicht zu laut krehe vnd sein Gesang die Thonaw Donau. hinab fliesse, Die Autoren spielen damit auf die Donaustadt Wien an, die Residenz der Habsburger und im Jahr 1560 zudem kaiserliche Residenz Ferdinands I. war. Es handelt sich hier somit um eine Warnung an Gallus, sich selbst nicht durch Attacken auf Karl V., den Bruder des jetzigen Kaisers Ferdinand I., und durch Behauptungen, bei gehorsamem Verhalten gegenüber der kaiserlichen Majestät begebe man sich in Abgötterei, in Bedrängnis zu bringen. wenn er sampt seinen zugethanen Geistesverwandten, Anhängern. Vgl. Art. zugethan 1 a), in: . die jenigen verdammen wil vnd fuͤr verleugner Christi vnd E 4v Heuchler ausschreien vnd also meniglich zum widerspiel Gegenteil. Vgl. Götze, 230. fuͤren vnd leitten, die, Key. Maiestet allen Christlichen, schuldigen gehorsam zu leisten, sich beulissen. Denn er, Gallus, dennoch zu bedencken, das Regensburg nicht Magdeburg, vnd wer hieran Interesse hat, auch einsehen zu haben verursacht werden moͤchte, denn damit ja kein missuerstand stat hab, sagen wir noch ein mal, das in keinem Artikel, gros oder klein, Key. May. gewichen, da es Christlich nicht habe geschehen koͤnnen, vnd damit wir weiterung verhuͤten, weisen wir meniglich in die Acta, wie die im Druck vor augen, vnd sol hie von im andern Artikel mehr geredt werden.
Es sagt auch Gallus ferner, das durch solche einfuͤrung vnd Exempel der Adiaphoristen auch andere gelert werden, den Feinden in Lere vnd Ceremonien zu heucheln, Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 3r. vnd vnter Laut Korrekturanweisung von Seite Q 4r zu ersetzen durch: der.dem namen Adiaphora Mess lesen vnd andere grewel, on nachteil der warheit, wie die Praeceptores zu Witteberg gethan, treiben moͤgen, Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 4v. dieses halten alle, die richten wollen, gegen obgesetztem Bericht, vnd wie der nach der leng in Actis, vnd heissen Gallum war machen, Eine Formulierung die besonders vor Gericht verwandt wurde und besagt, dass die Anklage als richtig erwiesen werden soll. Vgl. Art. wahr II 1 c a), in: . das man den Feinden in der Lere gewichen, impia, gottlose ding, Mess lesen vnd andere grewel fuͤr Adiaphora angenomen, daran sich also jemands zu ergern habe. Was die Theologen zu Witteberg fuͤr Rhat geben haben allen, so des Jnterims halben bey jnen angesucht, wissen die jenigen, so der mitgeteilt, zu berichten, vnd sein etliche Rhatschlege an etliche Stedt, Fuͤrsten vnd Land bey den Actis gedruckt, Vgl. beispielsweise die publizierten Schreiben an Pfarrer in unterschiedlichen Städten und Herrschaften. Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Ccc 1v–Eee 1v = 284v–293v. wer daran mangel hat, mag den anzeigen. Was nu ein jeder zur Jn-F 1rterims zeit sich gehalten vnd dieser jtzigen zeit thue oder lasse vnd kuͤnfftig thun vnd lassen werde, lassen wir einen jeden selbst Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r eingefügt. verantworten.
Was aber die Theologen vnd Landstende in Meissen gethan, ist in den Actis beschrieben vnd verantwort, vnd niemand anders vnd anderer ort jemals damit beladen beschwert. Vgl. Art. beladen 2), in: . worden, sondern einem jeden verbesserung geguͤnnet, vnd setzen abermals den Richtern zu erkennen, ob gedachte Theologen, des Jnterims halben, so vbel gehandelt etc. Das sie lieber in allen muͤglichen vnd Christlichen dingen weichen, denn Krieg vnd vertruckung der waren, noͤtigen Lere in die Land haben ziehen wollen, oder ob Gallus vnd andere seine Gesellen zur Jnterims zeit bas gehandelt, das sie jre Kirchen zum teil verlassen, Gallus hatte Regensburg 1548 verlassen, nachdem der Rat der Stadt durch Kaiser Karl V. massiv zur Annahme des Interims gedrängt worden war. Vgl. Voit, Nikolaus Gallus, 91–107. zum teil jre vnd andere Kirchen in eusserste gefahr vnd verderben gesetzt vnd allen billichen gehorsam verdampt vnd verworffen haben, dauon bald mehr.
Jtem, er schreibt in denselben Interlocutorijs, den Papisten werde also anleitung gegeben, newe Jnterim zu machen, Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 4v. vnsere Kirchen damit zu hinterschleichen. betrügen. Vgl. Art. hinterschleichen 2), in: . Hierauff antworten wir, was den Papisten gegen vnsern Kirchen zu thun sey, leret sie nicht der Theologen in Meissen Rhatschlege vor 12. Jaren gestelt etc., sondern der Passawisch vertrag Im Jahr 1552 war in Passau vereinbart worden, dass jeder den anderen bey solcher seiner Religion vnnd glauben, Ruebidlich vnnd fridlich beleiben lassen vnnd die Strittig Religion nit annderst dann durch freundtliche, fridliche mittl vnnd wege zu ainhelligem Christlichen verstanndt vnnd vergleichung gebracht werden.
Vgl. Drecoll, Passauer Vertrag, 144f. vnd Augsburgisch vnd Regensburgisch abschied, Auf dem Reichstag von Augsburg 1555 war der Religionsfriede geschlossen worden. König Ferdinand bemühte sich darüber hinaus weiterhin um eine Einigung in der Religionsfrage und ließ daher auf dem Reichstag von Regensburg 1556/57 ein Religionsgespräch vereinbaren, das 1557 in Worms stattfand. Vgl. Bundschuh, Das Wormser Religionsgespräch; Slenczka, Das Wormser Schisma 1557. et econtra, des man sich beider seits halten sol et leges presumunt unumquemque esse bonum uirum. Vnd solte sich Gallus mit vnserm Herr Gott bekuͤmmern, der mittel finden wuͤrde, wo dem nicht gemes gelebt werden solte (wie denn des frische vrkund) vnd seine allmechtige Hand nicht verkuͤrtzet, Wohl zurückzieht
. Vgl. Art. verkürzen 2), in: . F 1v dem wir vnsere Kirchen ferner befehlen, vnd achten dafur, Gallus besorge sich keines Jnterims in corde suo etc., ob er wol dis vnd anders in seinen Interlocutorijs schreibet, Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 4v. vnd sehe er, Gallus, zu, das er nicht selbs vnsern Kirchen etwas boͤsers als ein Jnterim verursachen helffe, bedencke auch aus allen Exempeln das es an jm selbs ausgehen moͤchte etc. Wenn wir aber je Gallo dienen hilfreich, gefällig sein. Vgl. Art dienen 4), in: . wolten, koͤndten wir allhie einen grund setzen, den Gallus fur zucht vnd grosser scham nicht hat schreiben duͤrffen, vnd solte wol der Heuptgrund vnd grund aller gruͤnde sein, vnd wenn man schnappen schwatzen, ausplaudern. Vgl. Art. schnappen 2), in: . lassen duͤrffte, wolten wir also setzen, das Adiaphora als denn fuͤrnemlich vnd vor allen anhengen in vnchristlich ding, Abgoͤtterey vnd verleugnung des Glaubens, Mamaluckey Ketzertum. Vgl. Lepp, Schlagwörter, 49f. vnd noch ergers verkert vnd transubstantijrt wuͤrden, wenn sich ein Fuͤrst derhalben einliesse, was gestalt auch das geschehe, dem wir feind vnd da vnd dort nicht wissen wolten, vnangesehen, ob gleich die Vorfaren vnd Nachkomen eben dieses auch gethan hetten etc. Dieses were ein Euangelium, daran man wol ein zwelff Jar predigen koͤndte, wenn einer gleich kein Bibel hette vnd andere Buͤcher etc. Vnd solte wol Flacio vnd Gallo das hertz troffen sein, aber still, leppisch. kindisch, unreif. Vgl. Art. läppisch 2), in: .
Das Gallus ferner schreibt in seinen Interlocutorijs, man habe gewichen, das Creutz zu meiden, vnd darumb Abgoͤttisch vnd verrheterisch an der Religion gehandelt, Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 3v. moͤchte jemand fragen, warumb Gallus von Regensburg vnd seiner Kirchen gelauffen were, da der Keiser Carol V. Victor Die Bezeichnung bezieht sich auf den Sieg Karls V. im Schmalkaldischen Krieg. in F 2r der nehe etc. Vgl. Anm. 263. Wir achten, jm hab gegraut vnd sein liebes Creutz meiden wollen, so muͤste folgen, das er Abgoͤttisch vnd verrheterisch gehandelt, denn er vnsers wissen seine Kirche vnbestalt verlassen, darnach auch, da er von Witteberg gen Magdeburg geloffen, Gallus war von Regensburg über Nürnberg nach Wittenberg geflohen, wo er sich im Jahr 1549 aufhielt. Im Zuge des Streits über das Interim kam es zwischen ihm und den Wittenberger Theologen zu immer größeren Auseinandersetzungen, in denen sich Gallus zum Gegner der Wittenberger entwickelte und schließlich nach Magdeburg zog, was diese ihm als Verrat anrechneten. Vgl. Voit, Nikolaus Gallus, 109–124; Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, L 2r, unsere Ausgabe Nr. 6, S. 723. nam er abermals ein Mawer fuͤr ein Bantzer. Panzer. Die Autoren wollen damit auf die vermeintlich Furcht von Gallus anspielen, die ihn stets aufs Neue flüchten ließ. Er habe sichere Stadtmauern gesucht, hinter denen er sich verstecken konnte, anstatt Karl V. in Regensburg gegenüberzutreten. Vgl. auch das Sprichwort: Hinter der Mauer ist gut fechten
, in: . Aber was er, Gallus, gethan, lassen wir jn verantworten vnd koͤnnen sein Person fuͤr kein gut Exempel brauchen, jedoch ein solcher steiffer tüchtiger, tapferer. Vgl. Art. steif II 7 c), in: . vnd vnuerzagter Peltz, Hier wohl: unverdrossener Streiter. Vgl. Art. Pelz 3), in: . der alle schwache vnd bloͤde furchtsame. Vgl. Art. blöde 6), in: . tod haben vnd dem Teuffel geben wil, solte billich seine Kirche auch mehr als sein leben bedacht haben.
Warumb aber in den Adiaphoris gewichen, ist oben angezeigt, denn man versuchen gewolt, ob mit allen muͤglichen, dienstbarlichen vnd doch Christlichen weichen, die reine Lere diesen Landen behalten vnd also auch vngleichen an Glaubensstärke nicht Gleichrangigen. Vgl. Art. ungleich A III 3 b), in: . leuten, die nicht alle starck, sondern viel schwachen geraten vnd gemeine Landschafft vor vnnoͤtigen schaden bewaret werden moͤchte. Das stehet nicht zu leugnen vnd bey Richterlicher erkentnis, ob daran vnchristlich vnd Abgoͤttisch gehandelt sey. So ist auch hierin dieses bedacht worden, wie Adiaphora frey, abzuwerffen, abzuschaffen. also auch die frey stuͤnden, anzunemen. Vnd dieweil die Adiaphoren vnd Ceremonien vns dienen sollen, der Kirchen zum besten zu gebrauchen, hat man dafur gehalten, das die nimer besser angenomen, getragen vnd gebraucht werden koͤnten, denn da sie hiezu dienen solten, das die reine Lere erhalten vnd auff die Nachkomen gebracht werden moͤchte, vnd also mit keinem schein noch schuld das Creutz herzuziehen vnd verursachen wollen. F 2v Da aber etwas vber alles Christliches muͤgliches weichen nachgeben. ferner gefoddert vnd darauff thetlich fuͤrgenomen werden solte, hat sich der Landsfuͤrst, Landstende vnd Theologen gnugsam erkleret, was sie zu thun bedacht, wie in Actis zu finden. Vnd sollen alle, die so hieruͤber sprechen vnd vrteilen wollen, der Theologen gantz bedencken von den weichen in den Adiaphoris einnemen lesen, begreifen. Vgl. Götze, 62. vnd bewegen, erwägen. Vgl. Götze, 31. das beide, anderswo in den Actis vnd fuͤrnemlich in den Handlungen des Landtags zu Torgaw gehalten, beschrieben, dahin wir hiemit die jenigen gewiesen haben wollen, welche auff verhoͤr beider teil vnd nicht eines allein, wie fromen Richtern zu stehet, hierinnen vrteilen wollen vnd sollen. Vnd kuͤrtzlich hie von zu reden, ist zweierley Creutzflucht: eine, da man aus furcht des Creutzes vnd zeitlicher leiblicher scheden wider Gott, Gewissen vnd ehren handelt, von solcher furcht stehet geschrieben: Wer etwas liebers hat denn mich, ist mein nicht werd.
Vgl. Mt 10,37. Vnd hat Gott die Theologen, Pfarherr vnd Kirchen in Meissen, laut der Acta, dafuͤr gnediglich behuͤtt, dem man dafuͤr zu dancken schuͤldig, denn es seine gabe allein ist vnd stehet nicht Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r wurde hier allein
getilgt. in Menschlichen krefften etc. Vnd lesst sich ansehen, als habe Gallus die Adiaphora lieber gehabt als Gott vnd der Kirchen Gottes wolfart etc. Die ander ist diese, da man zu uerhuͤtung leiblicher vnd zeitlicher scheden Christliche mittel vnd wege braucht vnd was man dadurch abwenden kan nicht herzu ziehen will, hieruon stehet geschrieben: Estote prudentes, seid fuͤrsichtig.
Vgl. I Petr 4,7 (Vg). Es gehoͤret auch hieher: Non tentabis Dominum Deum tuum.
F 3r Du solst Gott deinen HERRN nicht versuchen.
Mt 4,7; Lk 4,12 (Vg). Jtem, leidet wo es von noͤten ist
, Vgl. I Petr 1,6. welches billich kein Creutzflucht kan genennet werden. Jst aber auch hierinne einer stercker denn der ander, nach dem die gaben vngleich, vnd sein nicht viel, die S. Lorentzen Laurentius von Rom soll der Legende nach den Reichtum der Kirchen von Rom an die Armen verteilt haben und sie dann dem Kaiser Valerian, der die Auslieferung alles Eigentums der Christen gefordert habe, als den wahren Schatz der Kirche vorgestellt haben. Daraufhin ließ ihn dieser auf einem glühenden Rost umbringen. Vgl. Ekkart Sauser, Art. Laurentius von Rom, in: ; Katharina Bracht, Art. Laurentius, in: . stercke haben, ausgenomen Flacium vnd Gallum. Wie nu dieses vnd wie ferne von den Theologen gebraucht, was auch dis falls bedacht worden sey, vnd ob sie, die Theologen, sich selbs oder andere bedacht haben, das lese in den Actis obgemeltes orts wer vrteilen wil vnd nicht vnuerhoͤrte verdammen etc. Koͤnnen doch nicht vnterlassen, folgende wort am 222. Blat einzuleiben, die lauten also: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Kk 2r–Kk 3r = 222–223r; vgl. auch: Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, D 6r–D 7r, unsere Ausgabe Nr. 6, S. 681f. Vnd haben demnach die Theologen ferner bedacht, das sie hierinnen nicht allein sich bedencken muͤsten noch anderer schwacheit nach jrer verhofften stercke messen vnd achten, sondern in dem der schwachen sich annemen, welcher auch vnter denen viel sein moͤchten, die sich damals am aller bestendigsten vnd sterckesten duͤncken liessen, wie denn dieses ein Exempel in dem heiligen Petro fuͤrgestellet wird, des Geist auch willig aber das Fleisch schwach ware. Vgl. Mt 26,41. Vnd warnet der heilige Paulus: Der da stehet, das er zusehe, das er nicht falle
. Da nun sie, die Theologen, auch der zeit, vber vielfeltiges voriges erbitten, Vgl. I Kor 10,12.
Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r konjiziert aus: erbeiten. in Adiaphoris ichtes etwas. einzuruͤmen, woͤlten hart verstockt. Vgl. Art. hart 7 d), in: . vnd steif halsstarrig, widerspenstig. Vgl. Art. steif II 8 a), in: . sein vnd die andern darzu bewegen, vnd fiel daruber ein ernst fur vnd wuͤrden nur erst vmb wegerung der mittelding aus jren Kirchen geweiset vnd also die Kirchen verlassen (wollen herters geschweigen), koͤndte sich zutragen, das viel armer leute als denn weichen wurden vnd daruber auch die Hauptlehr fallen, dar-F 3vaus den aller fluch vber die Theologen folgen muͤste, das sie die one not darein gefuͤret vnd jre gewissen bestricket, gebunden. Vgl. Art. bestricken 3), in: . jnen suͤnde gemacht hetten, da keine Suͤnd ist vnd sie, die armen leut, daruber verlassen. Vnd sonder ohne. Vgl. Art. sonder 3), in: . zweiffel die jenigen, so bis anher vnsere Kirchen dieser vrsach halben zum bittersten anklagen vnd beschuldigen, sampt denen, so solche kleger jn ihnen. gefallen lassen vnd darzu helffen, dieselben alle sampt wurden auff den fall nicht weniger vber die vnsern geruffen haben, das sie die sachen wol hetten lindern moͤgen vnd nicht gewolt. Hje mit hat auch dieses bedencken muͤssen einfallen, In den Sinn kommen. Vgl. Art. einfallen 5), in: . ob damit nicht Gott versucht wurde? So man also ein verfolgung selbs vber sich Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r konjiziert aus: sie. zoge, welche man wol ehrlicher vnd Christlicher weis hette Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r konjiziert aus: hat. verkomen verhüten. Vgl. Götze, 78. konnen, vnd das man in solchen dingen nicht hette weichen wollen, dauon scheinliche wahrscheinliche. Vgl. Art. scheinlich 3), in: . vrsach gewaltsamer handtlung zu fuͤren, vnd muste in der anfechtung das gewissen einen harten puff Schicksalsschlag. Vgl. Art. puff 2), in DWb 13, 2208. tragen, das man vmb vnnoͤtiges dings willen liede, ja andere in leiden fuͤret, als etwan vmb eines gesangs, Kirchenkleide oder dergleichen mitteldinge willen. Es kondte wol darzu komen, das die, so zur zeit derselben handlung am gestrengsten hielten, in einem sawren Winde wenn die Schwierigkeiten noch größer würden. Vgl. Art. sauer 2), in: . nicht allein in den Adiaphoris, sondern in einem groͤsseren vielleicht weichen moͤchten. Es were gnug, das man lidde, leide. wenn es so sein sol vnd von noͤten ist, Vgl. I Petr 1,6. vnd das man also denn fest vnd bestendig sey vnd andere dazu trewlich verma-F 4rne vnd ein jeder fur sich Gott darumb bitte, denn es seine gabe vnd nicht in Menschlichen krefften stehet, vnd das man on not das leiden nicht zu sich ziehen vnd vor der zeit sich selbs vnd andere in gefahr Leibs vnd der Seelen bringen solt.
Jtem 223: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Kk 3v = 223v; vgl. auch: Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, D 8r, unsere Ausgabe, Nr. 6, S. 682f. Vnd ist demnach fuͤr notwendig erachtet, das man sich zuuor bereitet vnd gewis machte der vrsachen, ob die gnugsam, darumb man lidde, damit, so es dazu keme, das man denn nicht zuruͤck pralte zurückschrecke. Vgl. Art. zurückprallen, in: . vnd als denn noch wol in den Heuptartickeln zu schwach werden moͤchte, oder da man gleich verhoffte dauon zu komen, gleichwol das arme Volck denn in dem jamer vnd elend on trost nicht stecken liessen etc.
Djeweil sie aber je, immer, zu aller Zeit. Vgl. Art. je I 1), in: . die starcken Helden, vnsere Theologos als Creutzfluͤchtige ausruffen, finden wir in vielgedachten Actis, das sich vnsere Praeceptores, die Theologen, aus Gottes gnaden zum oͤffter mal erboten, zu weichen vnd williglich das Land zu reumen, wenn es vmb sie zu thun vnd damit friede zu erhalten sein solte, Actis fol. 129. Vgl. Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, k 1v = 129 v; vgl. auch: Melanchthon, Bedenken aufs Interim, D 2r, unsere Ausgabe Bd. 1: Reaktionen auf das Interim, Nr. 1, S. 73f. Jtem, sie haben auff jr eigene, nicht des Landsfuͤrsten oder Landstende gefahr, jre bekentnis thun wollen, Actis fol.172. X, Dis ist vnser einfeltig bedencken, so wir auff gethanes begeren vnd befehl nach trewer vnd Christlicher wolmeinung, wie wir aus vnd nach Goͤttlichem Wort verstehen, auff den rahtschlag der Religion halben zu Augspurg gestalt, vnsern vleis vnd pflichten nach kuͤrtzlich haben woͤllen anzeigen, jn welchem wir nicht alles aus beweglichen vrsachen woͤllen streiten vnd anfechten, sondern allein in solcher eilden sachen ferner vnd weither nachzudencken vrsach geben woͤllen.
Ebd., x 3r = 175r; vgl. auch: Iudicium V. de libro Interim. 6. Juli 1548, in: CR 7, Nr. 4286, Sp. 45, MBW 5208, PKMS 4, Nr. 34, S. 83. jtem 198. Dd. Es moͤgen aber andere willigen, annemen, verhelffen nach irem verstande vnd willen, was sie bedencken, wir setzen niemand mas, sondern zeigen vnsere einfeltige meinung an vnd lassen viel streitiger, groswichtiger sachen fuͤruͤber gehen.
Ebd., Dd 2v = 198v; vgl. . August 1548, in: CR 7, Nr. 4332, Sp. 117–119, bes. 119, MBW 5264, PKMS 4, Nr. 73, S. 114. Jtem, zu Meissen der Landschafft widerraten, neben jnen, den Theologen, die Confession, so man stellen sollte vnd dem Keiser zuschicken, zu vnterschreiben, sondern das man sie, die Theologos, solche allein vnterschreiben liesse, vnd also die sachen auff jr, der vielgedachten Theologen, eigne gefahr gehandelt vnd andere nicht mit eingezogen wuͤrden, damit aber die vrkund volkomen, wollen wir der Theologen derhalben zu Meissen im Landtag den F 4v Landstenden vbergebene schrifft einleiben, in Actis fol.176. Ebd., x 4v = 176v; vgl. auch: Theologen an die Delegierten der Landstände. 3./4. Juli 1548, in: CR 7, Nr. 4287, Sp. 45 (hier: fere 6. Juli 1548), MBW 5200. lautet von wort zu wort also: Den Predicanten gebuͤret nicht mehr, denn trewlich anzuzeigen, was die warheit ist. Weiter gebuͤret vns nicht, die Herrschafften oder Landschafften mit fehrligkeit der Bekentnis zu beladen, sondern das sol ein jeder bey sich selbs schliessen, vnd so wir mit der Landschafft vnterschrieben, Konjiziert aus: untertschrieben. hette es diesen schein, als wolten wir sie damit zum schutz verpflichten. Das ist vnser gemuͤt gantz nicht, sondern wir bitten, ein Landschafft wolle selbs schliessen, was sie auffs eusserst vnd endlich halten wolle vnd jre fehrligkeit Gefährdung. Vgl. Art. fährlichkeit, in: . selbs bedencken. Wir wollen diesen Kirchen durch Gottes gnade trewlich vnd eintrechtiglich dienen, so lang man vns duldet vnd wollen nicht vrsach geben zu vneinigkeit oder zu zerruͤttung, vnd wollen vnser fehrligkeit Gott befehlen.
Jtem, als der Keiser aus Speier dem Churfuͤrsten Hertzog Moritzen geschrieben, das er Herrn Philippum Melanthonem Melanchthon selbst gebrauchte seit 1531 diese verwandte, vereinfachte Namensform. Vgl. dazu Scheible, Melanchthon, 16. des Lands verweisen solte, hat gemelter Philippus keine Festen Festungen. noch schutz gesucht, sondern seines Beruffs in Witteberg trewlichen abgewartet, seinen Dienst in Wittenberg weiterhin treulich und dienstbeflissen versehen. Vgl. Art. warten E 1 a), in: . fol.136. Vgl. Kaiser Karl V. an Kurfürst Moritz. 31. August 1548, in: CR 7, Nr. 4340, S. 126f; vgl. auch: PKMS 4, Nr. 81, S. 126. Jtem, man lese Herrn Philippi Melanthonis Sendbrieff an einen Churfuͤrstlichen Rhat am 97. Blat. Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, b 1r–v = 97r–v; Philipp Melanchthon an Georg von Komerstadt. 15. April 1548, in: CR 6, Nr. 4205, Sp. 860, MBW 5125. Andere mehr vrkund lassen wir einen jeden selbs aus den Actis zusamen bringen, welche gnugsam ausweisen, das man nicht im Rosengarten Sprichwörtlich für: Wohlergehen. Vgl. Art. Rosengarten, in: . gesessen vnd dennoch Gott bestendigkeit vnd selige bekentnis verliehen, dem sey lob ewiglich. Vnd damit wir nicht allein von den Theologen reden, mag Gallus lesen, was in den Actis am 84. Blat, am en-G 1rde der Keiserlichen replica, beschrieben, Das auch sein C.F.G. bey iren Theologen raht wolt nehmen, die weren eben die, so ire Kais. Mai. zum hefftigsten angegriffen, vnd sonderlich Philippus Melanthon, welcher die jenigen, so wider jn, verfuͤrt vnd in seinem vngehorsam gesterckt vnd sich vnterstehen moͤcht, sein C.F.G. auch zu uerfuͤren, vnd were irer Mai. befehle, das sein C.F.G. verschaffen solten, das derselbig Melanthon irer Mai. zu jren henden geantwortet werde. Vnd begereten ire Maiest. noch auch gnediglich, das sein C.F.G. mit gemeinen Stenden schliesse vnd in das Interim willigen vnd sich dauon niemand abhalten lassen wolten. Dann ire Mai. hetten sein C.F.G. vor ir Person genedigsten entschuͤldigt vnd kuͤndten wol erachten, das sein C.F.G. von iren Rheten auff diese wege gefuͤret werden. Das wer eure Mai. beschwerlich, vnd da es nicht abgestellet, wuͤrde ire Mai. verursacht, der Rhete halben zu gebuͤrlichem einsehen zu gedencken.
Ebd., X 4v = 84v; vgl. auch: Partikularverhandlung mit Kf. Moritz von Sachsen über eine Annahme der Märzfassung des Interims. 24. März 1548, in: DRTA.JR XVIII,2, Nr. 181, S. 1743–1751, bes. 1748. vnd solte wol Gallus daruͤber erschrocken sein, wollen von mehrern nicht sagen, wenn er damals des Churfuͤrsten Rhat vnd zu Augsburg gewesen were, wuͤrde besorgt haben, sein Herr moͤchte jn nicht verantworten, denn er, Gallus, je von Regensburg abgezogen, ehe denn er noch eine solche stimme gehoͤrt oder jm die gefahr so nahend komen.
Das nu Gallus setzt, er vnd sein Hauffe wollen nicht, das man solche Creutzflucht vben solle, wie die in der Chur Sachsen vnd Meissen geuͤbet Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 3v. vnd oben etwas, aber noch volkomener in den Actis vermeldet ist. Gefelt jm denn je nicht, was andere thun, wird jm Gallo vnd seinem Hauffen geguͤnnet zu machen vnd leren, was er weis vnd kann, vnd hat jn niemand je hierzu gemuͤssigt, hat auch noch wol macht, das er gen Magdeburg lauffe vnd die Pfaffen wider hinaus predige vnd wehre sich aller billigkeit, Rechtmäßigkeit. Vgl. Art. Billigkeit, in: . auch andere dazu verhetze vnd sey so boͤs als vor je etc. Andern aber, den dieser weg nicht gefallen, zu Christo zu schwimmen vnd das Schiff gebraucht haben, Vgl. Joh 21,7f. lasse er auch frey zu thun, was sie zu verantworten wissen, denn er vnd seine Gesellen haben als die newen Bepste meniglich zu jrer weise dringen wollen, vnd wer nicht tobet vnd schrie wie sie, denselben haben sie verdammet vnd verbannet, wie denn die verbannung wider vnsere Kirchen aus Magdeburg durch einen oͤffentlichen Druck ausgangen, vnd ist alles hierumb zu thun gewesen, das man nicht trutziglich vnd frech, sondern bescheidenlich, mit rhat vnd vernunfft hat G 1v handlen wollen. Wil er aber, Gallus, jemand Abgoͤtterey vnd verleugnung beschuldigen, so thue er es mit ehren vnd warheit vnd andern gruͤnden als bisher geschehen, oder es gehe an jm aus. Amen.
Vnd setzen abermals zu Richterlicher erkentnis, ob Gallus bas gehandelt, der die zeit lermen gekrehet, grewliche zwietracht vnd zerruͤttung in vnsere Kirchen vnd viel arme, vnschuldige Leute in jamer, verderben vnd sterben gefuͤret, vnd es dennoch hat bleiben lassen muͤssen wie vor, aber hie von auch gnug auff dis mal. Vnd dieses sey Gallo auff seinen ersten grund aus den Actis gewiesen vnd geantwort.
Von der andern Demonstratio, grund vnd Erweisung des vnrechten weichens in Mitteldingen, dauon Gallus schreibt, genomen von der Offenbarung des Antichrists. Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 4v–B 2v.
Der ander Grund, Erweisung vnd Demonstratio Galli ist seer scharff vnd tieff gesucht, vnd wolte der gute Knecht gern viel sagen, wenn er wuͤste was, vnd boͤse sein, wenn er wuͤste wie, ist aber dieser: Dje Adiaphora, so die Theologen in Sachsen vnd Meissen etc. angenomen, hat der AntiChrist geboten, von diesem aber sollen alle Christen nach dem befehl Christi ausgehen, das ist, sich in der Religion absondern.
Ebd., B 1r. Nu haben obgedachte Theologen, die Adiaphoristen, papistische, das ist, antichristische Adiaphora angenomen, vnd also den G 2r AntiChrist wider in die Kirchen gelassen vnd dem widerumb gewalt, vnd zu gebieten in der Kirchen, eingereumpt. Vgl. Ebd., B 1v. Dieses ist der ander grund Galli. Auff diesen setzt er abermals als erstritten vnd erwiesen dieses folgende Zeter- vnd Moͤrdergeschrey vber vnsere Theologos. Denn wir nicht wuͤsten, wie sie der Blutschreier An einigen Orten wurde vom Gericht eine Person verordnet, die bei der Verurteilung eines Mörders im Namen der ermordeten Person Zeter
und Mordio
schrie. Vgl. Art. Blutschreier, in: ; Art. Zeter, in: . grewlicher ausruffen ausgeben. Vgl. Art. ausrufen 4), in: . koͤndte, wenn sie dem Hencker an den strick vbergeben weren, vnd das war sey sind seine wort, das alles, was die Adiaphoristen gethan, in der that so viel sey, als dem AntiChrist ein gebitt Gesuch. Vgl. Art. Gebitt, in: . oder gewalt in der Kirchen Christi einreumen vnd nu auch nach geschehener Offenbarung vnd absonderung die gnade der Offenbarung wider verdunckeln, zu schand vnd nichte machen, den grewel der verwuͤstung in Tempel Gottes widerumb einsetzen vnd das Regiment Christi vnd dem AntiChrist mit einander teilen, zweien Herrn dienen, Vgl. Mt 6,24. Gott sein Gebot wissentlich verachten vnd gleich vmbkeren. Denn da er die ausgehen heisst, so noch vnterm AntiChrist sein, heissen sie dagegen, die schon ausgangen sind, eben wider hinzu gehen
, Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, B 1v–B 2r. fuͤren damit auff die armen Christen vnd gantze Kirchen alle suͤnde vnd grewel, fluch vnd verdamnis des gantzen Bapstumbs (id est: alle das blut vom Abel dem gerechten bis auff Zachariam etc.), machen das letzte vor Gott erger denn das erste je gewesen, Vgl. Mt 27,64. vnd was noch viel mehr, diesen jamer vnd grewel an zuzeigen vnd zu behertzigen (mit eiteler pur lauter warheit) hie gesagt, doch nimer mehr gnug, wie es an jm selbs vnd vor Gott ist, mag erkleret werden.
Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, B 2r. Haec ille. Dat was ein quade Finck. Wohl eine sprichwortähnliche Formulierung: Das ist ein böser Vogel. Vgl. Art. quad/quat, in: ; Art. Fink 2), in: ; vgl. auch die Verwendung des Wortes quad
quad in Sprichwörtern: Wander 3 (1873), 1433; 4 (1876), 1647. Habt euch das jr Adiaphoristen vnd heisst euch diesen Han mehr krehen, es G 2v solte einer noch ein mal dencken, er hette ein Blutschreier Formular in seines Doctoris Werckstad ergriffen, vnd schreibet dennoch Gallus gar herrlich dazu, er wolle seine antwort vnd gruͤnde one wider lesterung gethan vnd gesetzt haben. Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 2v.
Anfenglich aber muͤssen wir Gallum in Sleidanum Johannes Sleidan war Diplomat der Stadt Straßburg, stand aber auch in französischen Diensten. Daher kannte er den Lauf der Ereignisse aus eigenem Erleben und hatte Zugang zu vertraulichen Korrespondenzen. Er nutzte sein Wissen, um eine umfangreiche Geschichte der Reformationszeit aus protestantischer Sicht zu verfassen, die im Jahr 1555 erschien. Vgl. Sleidanus, Chronica (1557); Alexandra Kress, Art. Sleidan, Johannes, in: . oder aber in die waren Historien fuͤren vnd jm sagen, wie oben gemelt, das Keiser Karl der V. vnd nicht der Bapst des Galli AntiChrist sey, der das INTERIM geboten, denn gedachtes INTERIM dem Bapst keines wegs annemlich hat sein wollen, der auch durch den Cardinal Sphrondatum, Francesco Sfondratus schlug nach dem Tod seiner Frau die kirchliche Laufbahn ein. Zuvor hatte er Rechtswissenschaften an verschiedenen italienischen Universitäten gelehrt. Von Papst Paul III. wurde er zunächst zum Bischof von Sarno, denn zum Erzbischof von Amalfi und Bischof von Cremona ernannt. Als päpstlicher Legat kam er in den vierziger Jahren häufig nach Deutschland. 1548 wurde er Kardinal und nahm am Augsburger Reichstag 1547/48 als Nuntius teil. Vgl. Joseph Blötzer, Art. Sfrondati, Franz, in: . seinen gesandten Legaten etc., dem widersprochen, Sfondartus hatte den Text des Interims nach Rom gesandt, wo er auf heftigen Widerspruch stieß. Durch Sfrondatus ließ der Papst dann allerdings dem Interim nicht widersprechen, sondern sandte den Bischof von Fano, Pietro Bertano, zum Kaiser, um mit ihm zu verhandeln. Vgl. Jedin, Konzil III, 202–205; vgl. aber die Darstellung des päpstlichen Widerspruchs gegen das Interim bei Sleidan, der beschreibt, dass Sfondartus, auf päpstliche Weisung hin, Veränderungen gefordert habe. Vgl. Sleidanus, Chronica (1557), 20, VI, fol. CCCXIIv–CCCXIIIr. auch hochstgedachter Keiser Carl lang kein indult Verwilligung. Vgl. indultus, in: . daruͤber vom Bapst bekomen koͤnnen, laut der Pegawischen Handlung etc., In Pegau wollten die Bischöfe von Naumburg und Meißen erst dann weiter mit den kurfürstlichen Theologen und Räten verhandeln, wenn aus Rom ein Indult für Priesterehe und Laienkelch eingetroffen wäre. Vgl. Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Gg r–v = 209 r–v; Bericht von Ludwig Fachs über die Pegauer Handlung an Kf. Moritz. 25. August 1548, in: PKMS 4, Nr. 76, S. 123f.; Herrmann, 71; Ißleib, Das Interim in Sachsen, 542. derhalben er verursacht, den Bepstischen eine sonderliche Reformation zu stellen. Vgl. Formula reformationis. 9. Juli 1548, in: DRTA.JR XVIII,2, Nr. 215, S. 1960–1995. Jst nu dem AntiChrist mit dem Jnterim gedienet, so ist es der Keiser vnd nicht der Bapst, vnd hette der Bapst lieber gesehen, das man sich aller billigkeit Mäßigung. Vgl. Art. Billigkeit, in: . widersetzt vnd endliche letztendliche, endgültige. Vgl. Art. endlich 4), in: . zerstoͤrung dieser Kirchen verursacht hette. Dieses alles ist Gallo so bewust, das er andern hieuon predigen kondte, wenn es jm gelegen passend, recht, hier in übertragenem Sinn. Vgl. Art. gelegen 2 e), in: . sein wolte, daraus dennoch erscheinen wil, das dieser Han zu Regensburg seer einen boͤsen zorn hat vnd dem Adler Der Adler als Symbol für den Kaiser. Bereits Karl der Große scheint den Adler als Zeichen des wieder erneuerten römischen Kaisertums verwandt zu haben. Vgl. HansEnno Korn, Art. Adler 2: Herrschaftszeichen, in: . sonderlich gefehr feindlich gesonnen. Vgl. Art gefähr 1 a), in: DWb 4, 2068 ist, der auch den todten Adler Gemeint ist damit Karl V., der 1558 gestorben war. in die Federn hacket, wenn Wohl als ob
. Vgl Art. wenn B 2 a), in: . es doch ein Schwan were, von denen lieset man, das sie mit dem Adler kriegen, Hier wird auf die angeblich große Streitsucht des Schwans angespielt, die in antiken und in mittelalterlichen Quellen vorkommt. Vgl. Christian Hünemörder, Art. Schwan, in: . aber dieses Hanes auge sihet darumb schiel, das andere from sein etc. Serve male, ideo oculus tuus nequam est, quia alij boni sunt. Vgl. Mt 20,15 (Vg). Sed ad rem. Da-G 3rmit wir aber zur sache komen. Wie, wenn man in des Galli Kirchen zu Regensburg vnd seiner Gesellen dort vnd dort bepstische Adiaphora fuͤnde, wer suchen wolte, denn darmit wir vom Gallo reden, erfaren wir, das der noch etliche in seiner Kirchen hafften blieben sein, wie reine er auch auffgereumet hat. Vnd damit meniglich sehe, was man an Gallo fuͤr einen Han habe, muͤssen wir hiemit dieses zu einer vrkund offenbaren: Nach dem die Stad Regensburg vmb eine Kirchenordnung fuͤr jr Gemeine sich beworben, ist vor 8 Jaren der Erwirdige vnd Hochgelerte Herr, Doctor Justus Jonas Justus Jonas war einer der engsten Mitarbeiter Luthers und langjähriger Dekan der theologischen Fakultät in Wittenberg. Ab dem Jahr 1541 wirkte er in Halle/Saale, wo er eine Kirchenordnung erstellte und im Jahr 1544 zum Pfarrer an St. Marien und zum Stadtsuperindententen ernannt wurde. Vgl. Hellmut Zschoch, Art. Jonas, Justus, in: ; Hans–Günter Leder, Art. Jonas, Justus, in: . Christlicher vnd seliger gedechtnis, aus seiner Pfarr vnd Superintendentia zu Eisfeld dohin verliehen vnd geschickt worden, der im harten Winter sich auff den weg gemacht etc., vnd in gegenwerd Gegenwart. die Kirchenagenda mit alten vnd loͤblichen Ceremonien vnd Gesengen bestellet, Justus Jonas kam im Dezember 1551 in Regensburg an. Am 1. Januar 1552 hielt er dort seine erste Predigt. Bis in den August hinein wirkte er in der Reichsstadt. Zur Abfassung einer Kirchenordnung ist es allerdings nicht gekommen, obwohl er zunächst dazu beauftragt worden war. Vgl. Axmann, Der späte Justus Jonas, 214–217. wie die in den Kirchen der Chur Sachsen vnd Meissen, auch damals in Duͤringen gebreuchlich, vnd die D[oktor] Luther selbs gar wol hat leiden moͤgen, Gemeint ist damit wohl die von Luther, Melanchthon, Bugenhagen, Cruciger und Major unterzeichnete Wittenberger Reformation aus dem Jahr 1545. Nach dem Reichstag von Speyer 1544, auf dem Kaiser Karl V. eine christliche Reformation angekündigt hatte, gab Kurfürst Johann Friedrich den Wittenberger Theologen nämlich den Auftrag, ihrerseits Vorschläge dafür zu unterbreiten. Vgl. EKO I, 59; 209–222; zusätzlich ist auf die von Jonas in Regensburg eingeführte Ordinationsordnung nach Wittenberger Vorbild hinzuweisen. Vgl. WA 28, 423–433; EKO XIII, 377. vnd hat sich die Kirche Regensburg derselbigen Kirchenordnung zu danck vnd mit gutem gefallen gebraucht, Vgl. die Kirchenordnung des Justus Jonas, in: . mehr denn ein Jar bis auff Galli zukunft. Wiederkunft, Heimkehr. Vgl. Art. Zukunft I 2), in: . Da aber dieser Gallus in seine alte wonung zum Kirchenampt zu Regensburg wider eingekert, hat er sich als ein Feind der Adiaphoristen fuͤrnemlich, vnd nachmals als ein Feind der Adiaphora, von der Adiaphoristen wegen, ritterlich beweisen wollen vnd alles, was von Doctor Jonas geordnet, auff ein mal vnd mit einem anlauff in einen hauffen gestossen umgestoßen, verändert. vnd ein newes gemacht, als nemlich die jtzige ordnung, die ein jeder Gast in der Stad Regens-G 3vburg sehen mag, Eine große Kirchenordnung scheint Gallus erst in den sechziger Jahren erstellt zu haben. Die Autoren scheinen sich hier vornehmlich auf die Veränderungen bzgl. der Gewänder zu beziehen. Vgl. EKO XIII, 377–383; 432f. denn er ja alles in einen hauffen geworffen, was andern Leuten, auch, wie gemelt, D[oktor] Martino selbs gefallen. Was das sey, lassen wir alle verstendige vrteilen. Aber doch wie rein er auffgereumet, so hat er die Vesper Die Vesper bezeichnet den Teil der Stundengebete im letzten Viertel des Tages. Vgl. Goltzen, Der tägliche Gottesdienst, 228f., 240–250; K. Schrod, Art. Vesper, in: ; Propst, Art. Brevier, in: . bleiben lassen, denn er helt Vesper: vnd das man sich mit fuͤssen kreutzen vnd segnen moͤchte, Polemische Bemerkung, da Segensriten und Bekreuzigungen selbstverständlich mit den Händen durchgeführt werden. Hier wohl als und dass man es kaum glauben möchte
gemeint. behelt Gallus, der ein Feind des Chorrocks, nichts weniger als der Tuͤrck ein Feind des Creutzes, dieser Gallus, sagen wir noch ein mal, helt vnd braucht den Chorrock in seiner Kirchen. Die Leviten- und Messgewänder schaffte Gallus ab, bei gleichzeitiger Beibehaltung des Chorrocks, allein zu unterscheid der diener.
Ansonsten scheint sich Gallus aber an den Kirchenordnungen Nopps und Jonas’ orientiert und zunächst wenig Änderungen vorgenommen zu haben. Daher konnten die Autoren hier auch auf die Beibehaltung der Vesper verweisen. Vgl. EKO XIII, 374–383; Warum die leviten- und meßgewand sollen abgetan werden, der kirchen fürzulesen. 29. April 1554, in: ebd, 432f, bes. 433; die Ordnungen Nopps und Jonas’ finden sich ebd, 406–413; 419–427. Wie aber das zugehe, wollen wir folgends an seinem ort berichten, vnd wird alle verwunderung auff denselben vnsern folgenden bericht bald fallen vnd sich legen. Jtem, wir erfaren, das er nachmals dennoch den Introitum Der Introitus steht am Anfang der Messfeier. Es handelt sich um einen Chorgesang, meistens einen Psalm, dessen Worte vom Celebranten am Altar stehend nochmals verlesen werden. In der Liturgie symbolisiert der Introitus die Ankunft des Herrn in dreifacher Weise: die Menschwerdung, das Kommen im Geist, das Kommen in Herrlichkeit zum Gericht. Vgl. Suitbert Bäumer, Art. Introitus, in: . wider zu gnaden angenomen habe, Gallus hat zunächst in der konkreten liturgischen Gestaltung der Gottesdienste in Regensburg gegenüber den bestehenden Ordnungen nicht allzu große Veränderungen vorgenommen. damit er es aber nicht macht wie andere, so singet er den nach der Predigt. Damit wir nu wider zur sache komen, Vesper vnd Chorrock sampt andern Kirchenornat, jtem den Introitum, hat trauen wahrhaftig. nicht D[oktor] Luther geordnet, sondern als gute oder ja vnstreffliche ordnung vnbeschwert bleiben lassen. Luther hatte in seiner Deudschen Messe
vorgesehen, dass eine Vertonung des 34. Psalms, Ich will den Herren loben allezeit
, als Introitus gesungen werden sollte. Vgl. Martin Luther, WA 19, 44–113, bes. 70, 81–86 (Deudsche Messe, 1526). Jtem, er, Gallus, helt auch Osterfest, Pfingsten, Weihnachten, vieleicht auch Fasnacht etc. Wie nu? Woͤllen wir den auch fuͤr einen einlasser des Antichrists halten? Wie er sich nu entschuͤldigen wird, solle vns auch gelten. Jn des sagen wir, das nicht alle der Bepstischen Adiaphora des Bapsts, viel weniger AntiChristisch, denn also weren sie nicht Adiaphora, vnd sind viel nuͤtzlicher gebreuch von alten Christlichen Leuten eingefurt, ehe denn der Bapst Bapst Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r eingefügt. vnd AntiChrist worden, welcher etliche die Christenheit von tausent Jaren her G 4r behalten, auch forthin zu behalten sein, es wolte denn jemand auch den Altar verkeren vnd gegen den Leuten wenden, wiewol das auch Papistisch vnd Papistische Exempel landkuͤndig allgemein bekannt. Vgl.Art. landkundig, in: . etc., oder die Pantoffel fuͤr die Nasen hengen, weil die Papisten die an Fuͤssen tragen etc. Vnd dieselben alten wol hergebrachten Ceremonien, vnd keine andere, sein auch in diesen Landen vnd von vnsern Theologen bewilligt, vnd abermal keine andere.
Hjeuon thun gedachte Theologen bericht in der Torgischen Handlung, da sie auch von einem boͤsen Vogel, Gemeint ist wohl Gabriel Zwilling, der sich an die Theologen in Torgau gewandt hatte. Vgl. Anm. 153. wie der Han jtzt zu Regensburg, angefochten worden vnd Abgoͤtterey geziehen, vnd stehen in Actis diese wort Aaa fol. 280: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Aaa 4v = 280v; vgl. auch: Theologi in conventu Torgaw. 13. April 1549, in: CR 7, Nr. 4515, Sp. 363–366, bes. 364 = MBW 5501, PKMS 4, Nr. 333, S. 383f. Vnd den Bapst anfechten ist nicht seinen blossen Namen anfechten, sondern vnrechte Lere in Heuptstuͤcken anfechten. Vnd gehet das Bapstumb nicht an, das man Ceremonien willige, die in der ersten Kirchen gewesen sind zu der Apostel zeiten, als Natalis Domini, Pascha, Ascensio, Pentecoste, Dies Dominica Weihnachten, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Sonntag. etc., deren wir bis anher auch viel gehalten haben, vnd so wir sie nicht wolten halten, sagten, solches were Beptisch, so were solche Barbarey eine streffliche halsstarrigkeit vnd ein vnordnung, die dem Volck zur verhinderung der zucht vnd Lere dienete. Denn dieses ist ja gewislich war, das zur zucht vnd pflantzung der Lere bey der Jugent vnd dem Volck Ceremonien von noͤten sind, wiewol darbey jrrthumb von Ceremonien einreissen, so man nicht verstendige Prediger hat, die das Volck dauon recht vnterrichten etc.
Vnd ist der jenigen, so richten wollen vnd sollen, notdurfft, Erfordernis. Vgl. Art. Nothdurft 1 a), in: . das sie diese angezogene schrifft, wie denn auch die andern Acta, gantz lesen. Wer gelert were, der wuͤste alle anfeng dieser vnd jener Ceremonien aus den Historien zu erzelen, G 4v wenn vnd wie die in die Kirchen komen, wollen eine weile hierauff studiren vnd nachsuchen in der Magdeburgischen vnd vieleicht bald anders zu nennen Kirchen Historien, Gemeint sind die Magdeburger Centurien, die zwischen 1559 und 1575 erschienen. Vgl. Eckehart Stöve, Art. Kirchengeschichtsschreibung, in: TRE 18 (1989), 535–560, bes. 541. vnd sonst, damit wir Gallo, wenn er mit seinem groͤsseren vnd doch kurtzem Buch wider die Acta komen wird, Gallus hatte sich bereit erklärt, weiter kurtz vnd einfeltig
gegen die Adiaphoristen
zu schreiben und seine Position genauer darzulegen. Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, C 4r. begegnen koͤnnen. Stehet also die verantwortung dieses teils auff der widerlegung des ersten grunds Galli. Denn ist man allein in Adiaphoris gewichen, so ist die Lere vnuerruckt vnd bleiben solche Adiaphora auch billich vnbeklagt, koͤnnen auch Adiaphora nicht AntiChristisch genennet werden, denn AntiChristische Adiaphora oder mittelding sein nicht mittelding, sondern vnchristlich ding. Vnd ist Gallus hie schuldig, die Adiaphora, so er als fuͤr Antichristisch von den vnsern angenomen ausschreiet, Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r konjiziert aus: schreiet. in sonderheit vnd namhafftig zu erzelen, welche die sein vnd wie vnd was gestalt die auff AntiChristisch zu halten geordnet, welches Gallo zu thun vnmuͤglich. Es stehet in den Actis in obgedachter der Theologen schrifft vnd verantwortung, so in den Torgawischen Handlungen eingeleibt, eine summa der Adiaphoren, so in denselben Handlung zur Jnterims zeit bewilligt, mit diesen worten Bbb fol. 281: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Bbb 1r = 281r; vgl. auch: Theologi in conventu Torgaw. 13. April 1549, in: CR 7, Nr. 4515, Sp. 363–366, bes. 365f = MBW 5501, PKMS 4, Nr. 333, S. 383f. Dieweil man denn bekennen mus, das Ceremonien, wie droben gesagt, noͤtig sind, warumb wil man denn diese gewoͤnliche Feste vnd Gesenge nicht halten, dabey sind etliche stuͤcke von oͤffentlicher Poenitentia Die Gemeindemitglieder sollten zur Beichte und Buße angehalten werden. Auch sollte niemand zum Abendmahl zugelassen werden, der nicht zuvor seine Sünden bekannt hatte. Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 255; Friedberg, Agenda, 32–39. vnd von bekentnis des Glaubens in der Confirmation, Die Kinder sollten in der christlichen Lehre unterwiesen und geprüft werden. Das Taufversprechen ihrer Eltern und Paten sollten sie nun selbst erneuern und dem Teufel abschwören. Daraufhin sollte der zuständige Bischof oder Pfarrer dem Konfirmanden die Hände auflegen, Gebete sollten gesprochen und das
Jtem, bald hernach am selben Blat: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Bbb 1v = 281v; vgl. auch: Theologi in conventu Torgaw. 13. April 1549, in: CR 7, Nr. 4515, Sp. 363–366, bes. 366, MBW 5501, PKMS 4, Nr. 333, S. 383f. Veni sancte
(Sequenz aus dem Pfingstgottesdienst, vgl. ) sollte evetuell gesungen werden. Es folgte der Gang zur Kommunion mit abschließender Segnung. Vgl. PKMS 4, Nr. 212, S. 255; Friedberg, Agenda, 30f. welches nuͤtzliche stuͤck sind zur zucht etc.Nu machen wir keine newe Gottesdienst, H 1r erhalten auch reine Lere, vnd ist keiner Kirchen verboten, ordnung in Ceremonien zu machen im rechten verstand, zur zucht vnd zu vnterweisung des Volcks, wie S. Paulus spricht:
Diese ist gar ein kurtze summa der bewilligten Adiaphoren, vnd sein die an andern orten mehr benennet. Wir finden aber in den Actis, das die Adiaphoren im Landtag zu Leipzig des 48. jars nur articulirt vnd in rechtem verstand vnd erklerung, beiderseits der Theologen vnd Landstende, nach gehaltener vnterredung, also bewilligt sein, nach welcher bewilligung vnd vergleichung nachmals ein Kirchenordnung auff dieselben articulirten Acta von den Theologen gefasset, wie denn zum teil auch oben berichtet, das also nur die Capita vnd Artikel in den Actis erscheinen der meinsten meisten. Vgl. Art. meist 2), in: . Adiaphora vnd aller volkomener bericht, wie vnd was gestalt die gehalten werden sollen, in der Kirchenordnung beschrieben wirdt, welche aber noch nie anders als durch oͤffentliche fuͤrlesung zu Grim vnd Leipzig publicirt, vnd derhalben die zu erster gelegenheit in den Druck zu geben vertroͤstet, Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r konjiziert aus: vertroͤsten. das also folgen mus, das Gallus vnd Jllyricus, die mit augen nie gesehen, vnd also das jenige, so sie noch nicht beschrieben gesehen, wie vnd was gestalt es gehalten werden solte, verdammen vnd fuͤr AntiChristisch ausschreien. Haben sie denn die gesehen H 1v vnd vnehrlicher weise, wie viel anders, Beispielsweise die Es sol alles in der versamlung ordentlich vnd zierlich gehalten werden.
Vgl. I Kor 14,40. Vnd eben diese form, die wir in der Mess halten, ist also gehalten worden vor tausent Jaren, wie Dionysius klar bezeuget. Vgl. Ps.Dionysius Areopagita, De ecclesiastica hierarchia III, in: . Darumb vnser notdurfft ist, zu antworten, das wir nicht Abgoͤtterey in dieser ordnung anrichten, sondern bitten Gott von gantzen hertzen, das er vns fuͤr Abgoͤtterey bewaren wolle etc.Leipziger Artikel
, die von den beiden kommentiert und als Leipziger Interim
herausgebracht wurden. Vgl. unsere Ausgabe Nr. 4. bekomen, lassen wir einen jeden selbs schliessen, was das fuͤr Leute sein, die vber allen volkomenen, hellen vnd klaren bericht solche beschuldigung wider die jenigen, so sie vnschuldig wissen, ferner ausschreien. Jtem, es folgen daselbst ferner diese wort 281: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Bbb 1v–2r = 281v–282r; vgl. auch: Theologi in conventu Torgaw. 13. April 1549, in: CR 7, Nr. 4515, Sp. 363–366, bes. 366, MBW 5501, PKMS 4, Nr. 333, S. 383f. Vnd solten billich die vngestuͤmen Leute bedencken, das wir auch Gliedmas Glieder. Vgl. Art. Gliedmaszen 1 b), in: . dieser Kirchen sind vnd rechte Lere lieben vnd darumb vieleicht mehr denn sie leiden, vnd solten vns nicht so grawsamlich lestern, als weren wir Abgoͤttisch. Vnd ist dieses ein newes Bapstumb, das solche vngestuͤme Leute alle andere zu jrer weise dringen wollen, vnd wer jnen nicht folget, denselben also grewlichen verdammen.
Vnd damit wir es kurtz machen, sagen wir auff obgesetztes dieses Mordkrehers vnd Blutschreiers Zetergeschrey, abermals ad contestationem litis, das die Landstende, Theologen vnd Kirchen in Sachsen vnd Meissen keine AntiChristische Ceremonien niemals angenomen noch bewilliget, den AntiChrist in die Kirchen nicht gelassen, niemands zu dem wider hin zugehen geheissen, das auch niemals an sie gesunnen, viel weniger andern von denen geraten, sondern die ware, reine, christliche Lere wider den AntiChrist vnd alle verfelschunge, nach jren besten vermoͤgen, trewlich aus Gottes gnaden bezeugt, gelert, erklert vnd darob gehalten vnd AntiChristische Lere vnd missbreuche allerwegen widerfochten, auch alles daruͤber zu leiden willig vnd bereit gewesen sein, vnd zweien Herrn anders nicht gedienet, als das man den jenigen, so solches bey jnen gesucht, gewiesen, was Gottes sey vnd was des Keisers, Vgl. Mt 22,21; Mk 12,17; Lk 20,25. damit dieselbigen, die des bericht begerten, H 2r Gott, was Gottes, vnd dem Keiser, was des Keisers, geben moͤchten, wie die Acta ausweisen, auff die wir vns abermals beruffen vnd in die meniglich mit dieser vnser anleitung gewiesen haben wollen. Vnd ehe Gallus vnd seine Helffershelffer solche jre aufflagen vor benenten Richtern der gantzen lieben Kirchen der Augsburgischen Confession etc. ausfindlich machen, eindeutig belegen. muͤssen Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r konjiziert aus: muͤsten. wir jn, Gallum, vnd seine Federgenossen fur ehr- vnd glaublos halten vnd schelten, ist aber bey diesen Gesellen auff ehren vnd glauben nicht hoch geschworen. nicht zuviel gesagt. Es bringet auch Gallus bey den Jnterlocutorijs dieses seines andern grundes ein, es sol einer geschrieben haben, je neher zum Bapst, je besser. Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, B 2r. Was behilfft sich der ehrliche Vogel mit solchen sproͤden, geringen dingen, das doch eben so bald erlogen als war sein kann, wie denn seinen worten zu gleuben seer mislich, wir wollen jm wol mehr sagen, vnd das gewis ist, es stehet in den Actis, in der Theologen schrifft auff dem Landtag zu Leiptzig des xlviij. vbergeben, fol. 268. Xx., Vgl. Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Xx 4r = 268r; vgl. auch: Theologi ad Consiliarios. 22. Dezember 1548, in: CR 7, Nr. 4432, Sp. 255–258, bes. 257, MBW 5386, PKMS 4, Nr. 213, S. 261. das etliche gemeinet haben, man sol zu uerhuͤtung Kriegs vnd zerstoͤrung alles willigen, das heist wol mehr, als je neher, je besser. Aber mein Gesel, es ligt an dem nicht, was dieser oder jener gesagt oder fur gut angesehen oder auch jm hat trewmen lassen, vnd was ein jeder fur sein Person aus seinem wuͤnderlichen eigenem Kopff vngesunnen vnd vnbesunnen furbracht hat, sondern an dem, was bey den Theologen gesucht vnd die dem Churfuͤrsten vnd Landstenden geraten vnd semptlichen approbirt vnd geschlossen haben. Weistu da viel, so sags, du wirst sein duͤrffen, darumb liese ferner an obangezeigten ort, so findestu dabey ge-H 2v schrieben diese wort: Ebd. Das kan auch nicht sein, quia non sunt facienda mala ut eueniant bona.
Denn man sol nichts boͤses thun von des guten wegen, vnd befehlen den Richtern vnd Lesern, dieselben angezogene schrifft jres inhalts volgendes zu uerlesen.
Hie muͤssen wir Gallo auch ein wenig von dem sagen, das die Adiaphora geboten worden sein, auch vom ergernis so daraus enstanden, denn diese beide Punct auch gantz bitter in seinen Interlocutorijs angezogen werden. Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 3r–v. Vnd ist zwar das geschrey vom ergernis vnd Christlicher freiheit gros gewesen, vnd sind diese zwo jre beste Sturmglocken, Glocke, die bei einem feindlichen Angriff, bei Aufruhr oder einem Brand geläutet wurde. Vgl. Art. Sturmglocke, in: . die sie gegen dem armen einfeltigen Man gebraucht haben. Es ist aber fuͤr augen, wie viel nicht der Kirchen vnd Christliche, sondern eusserliche vnd jre eigene freiheit gesucht haben. Was nu die Theologen dieser Land, beide Christlicher freiheit vnd ergernis halben, bedacht, lassen wir die Acta sagen, daraus es den jenigen, so hierinnen richten wollen vnd sollen, zu suchen gebuͤrt. Jedoch wollen wir etliche furneme ort zu kurtzer anweisung anziehen, ist aber dieses die summa, das, nach dem man je zu erhaltung Christlicher vnwandelbarer Lere vnd verhuͤtung vnnoͤtiger zerruͤttung vnd Krieg, in Adiaphoris zu weichen gesunnen vnd dis Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r konjiziert aus: die. nicht abzuleinen gewesen, hat man die gefahr Christliches weichens vnd Christlicher dienstbarkeit gegen andern gefahren gehalten, deren sich zu besorgen, da man allem muͤglichen vnd leidlichen weichen sich widersetzen solt, ob wol auch das weichen on gefahr nicht abgehen wuͤrde. Vnd ist wol vnd vleissig bedacht, das es bey H 3r einfeltigen schwachen Leuten ein ergernis geberen moͤchte, die es als fuͤr ein neigung zum Bapstumb verstehen moͤchten. Jst aber dagegen bedacht, das denselben einfeltigen schwachen viel sorglicher sein wolte, wenn es zu einer verfolgung eben vnd nur allein solcher Adiaphoren vnd mittelding halben geraten solte, die als denn auch wol die vnwandelbare Lere vber den Adiaphoren entgehen oder faren lassen moͤchten, vnd das derhalben denen ausdruͤcklich alles das jenige, darinnen zu weichen muͤglich, von dem vnmuͤglichen weichen gescheiden wuͤrde, welches denn im fall kuͤnfftiger verfolgung zu vielen dienstlich, auch an jm selbs hochnoͤtig, vnd das solche schwache einfeltige keines weges von der Adiaphora wegen in solche gefahr zu fuͤren sein wolten, sondern jnen hiemit gedienet vnd der gestalt jr geschonet werden solte, vnd das auch bey schwachen, da sie guthertzig, durch rechte Lere von Christlicher freiheit, alles ergernis leichtlich abzuwenden sein wuͤrde. Fuͤrnemlich aber wuͤrde alles ergernis bey denen fallen, wenn sie die Lere lauter vnd rein, bestendiglich, nach als vor, leren hoͤreten vnd durch jre Pastoren von den Adiaphoren vnd Ceremonien recht vnterrichtet vnd aller fuͤrgenomener enderung notduͤrfftig von den Cantzeln vnd sonst berichtet werden solten. Bey boͤsen aber vnd vnrhuigen streitsüchtigen. Vgl. Art. unruhig 3 c), in: . Leuten, wuͤrde es eingenomen bedacht. Vgl. Art. einnehmen 7), in: . vnd nicht gegeben ergernis sein etc. Wie denn viel vnrhuige Predicanten jren Pfarrleuten ein ergernis dieses falls eingebildet haben, da sie, die Zuhoͤrer, jnen selbs keines genomen hetten, Im Original findet sich hier: (. welches denn gedachten Predicanten deste leichter damals zu thun vnd die Leute deste bas einfacher. zu uerfuͤren gewesen, dieweil man H 3v der verenderung, so der Krieg verursacht, in ciuilibus vbel zu frieden etc. Vnd dieweil gehoffet werden wolte, als solte durch solches Christliches weichen in mitteldingen, christliche lere vnd Pfarrn erhalten werden etc., ist dieses weichen eben wider das rechte Heupt vnd allergroͤste ergernis falscher Lere vnd zerruͤttung der Kirchen gerichtet worden, das also alles zufelliges vermeintes ergernis deste weniger zu schewen geachtet. Vnd ist erwiesen vnd fuͤr augen aus den Actis vnd sonst, das vnsere Theologen, aus Gottes gnaden, dem ergernis falscher Lere, das in den Kirchen den groͤsten schaden thut, wo nicht allein, jedoch fuͤrnemlich, widerstanden haben, auch alle Handlung recht vnd wol gemeinet, das nu vnrhuige, boshaffte, ehrgeitzige, argwoͤnige, neidische missgünstige. Vgl. Art. neidisch 2), in: . Leute jnen dieses oder jenes, so an jm selbs einfeltiger vnd guter meinung geschehen, zur ergernis anziehen vnd ausruffen wollen, dafur kan niemands. Vnd hat sich an Christo selbs sein eigen Volck geergert etc. Wer sich aber hat wollen berichten lassen, der hat vber kein ergernis zu klagen. Djeses finden wir in Actis folgende vrkunden im Torgawischen Landtag, da alles der Theologen bedencken, warumb die in den Adiaphoris gewichen, nach der lenge erzelet wird, ist von ergernis auch notdurfftiglich bericht, vnd stehen vnter andern auch diese wort am 219. Blat: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Ji 4v–Kk 1r = 220v–221r. Vnd obs auch etwa schwache, guthertzige stossen wuͤrde, die Christlicher freiheit nicht berichtet, so koͤndte doch das durch die Predig wol abgewendet werden, vnd da sie es ein wenig gewonten vnd an der Lere nicht mangel fuͤnden, wuͤrden sie wol zu frieden sein vnd sich weni-H 4rger ergern denn zu der zeit, da des viel, das nicht vnnuͤtzlich gewesen, on not vnd vrsach, nicht mit geringem anstos vieler Leute abgethan. Vnd solten die jenigen, so viel vom ergernis fuͤrwerffen, billicher mehr dieses ergernis vnd schaden, so daraus entstanden, bedencken, denn das sie ob jren gebreuchen, die sie jres gutduͤnckens, auch vber Doctoris Martini ordnung vnd Confession selbs auffgerichtet, so starck halten, als ob sie die verbuͤndlichsten Decret vnd Artikel des Glaubens weren, das auch das geringste bey jnen zu endern, die groͤste ergernis sein muͤste. Dieses heisst nicht recht von Christlicher freiheit vnd ergernis geleret, alte vnstrafftbare, vnschedliche gebreuche abthun, etwas sonderlichs machen, vngleicheit on not einfuͤren, sol frey sein vnd da kein ergernis sein, noch angesehen werden. Widerumb aber in jren ordnungen ichtes irgendetwas. Vgl. Art. ichtes/ichts 1), in: . vmb gleicheit vnd einigkeit willen zu endern, zu bessern, oder abgebrachte, abgeschaffte. Vgl. Art. abbringen, in: . vnstrafftbare gebreuch wider vmb friede vnd des besten willen anrichten, sol auff das hoͤchste ergerlich vnd weniger frey sein, denn das hoͤchste Goͤttliche Gebot auffheben, vnd das man darumb Leib vnd Leben lassen, Land vnd Leute in gefahr setzen sol, vnd welche solches nicht thun, das die vnchristen sein sollen, das heisst je verkerlich falsch, schädlich. Vgl. Art. verkehrlich, in: . Eventuell ist hier auch noch eine darüber hinaus greifende, religiöse Bedeutung (im Sinne von
Obgesetzte wort sind also in den Actis zu finden. Wir finden auch ferner, das bedinget bestimmt. Vgl. Art. bedingen 1), in: . wird, die Leute von den Cantzeln trewlichen vnd nach notdurfft zu berichten, in denen Puncten, die einfeltigen ergerlich sein moͤchten, vnd das der vrsachen halben in die Kirchen Agenden die gantze Lere Christlicher warheit vnd von den Ceremonien, wie die zu brauchen, eingeleibet sein sol, wie hieuon auch oben meldung geschehen, vnd also alles wider H 4v das ergernis, damit das nicht gegeben wuͤrde, gerichtet gewesen. Jtem 220. stehen diese wort: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Ji 4r = 220r. ketzerisch
) in Anschlag zu bringen, die sich aus dem Wort Verkehrung
herleiten würde. Vgl. Art. Verkehrung 2 b), in: . gesprochen.Darumb dieweil vrsach solcher Handlung abermal, wiewol beschwerlich fuͤrfielen, solte doch das dahin zum besten zu wenden sein, das dadurch mit gutem Rhat eine gleichformige Christliche ordnung auffgerichtet, dadurch mehr ergernis weg genomen, denn wie besorget, auffgerichtet wuͤrden.
Man lese was folget. Vnd stehet in der Theologen Rhatschlag auff dem Landtag zu Leiptzig geantwort, 268: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Xx 4v = 268v; vgl. auch: Theologi ad Consiliarios. 22. Dezember 1548, in: CR 7, Nr. 4432, Sp. 255–258, bes. 258 = MBW 5386, PKMS 4, Nr. 213, S. 261. Darumb was noͤtig ist, sol man erhalten, in andern mitteldingen mag man gedult haben, vnd sollen die Leute vnterwiesen werden, das sie nicht aus furwitz oder eigensinne in vnnoͤtigen sachen sich vnd andere in gefehrligkeit setzen, darumb sie hernach boͤse Gewissen haben wuͤrden. Wir werden zu thun gnug haben, von wegen anderer grossen sachen etc.
Vnd bald hernach: Ebd. Vnd ist die warhafftige Kirche zu allen zeiten in seruitute, das ist, in dienstbarkeit gewesen, ob gleich eine zeit etwas gnedigers ist denn die ander. Darumb sollen wir vns in diese vnd andere last schicken fügen. Vgl. Art. schicken 2 f), in: . lernen, vnd sind annemung dieser Mittelding allein ein eusserliche leibliche Seruitus etc.
Jtem in einer Antwort den Landstenden auff denselben tag den Theologen vbergeben am 270. Blat: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Yy 2v = 270v; vgl. auch: Theologi ad Ordinem Equestr. 25./26. Dezember 1548, in: CR 7, Nr. 4436, Sp. 267–269, bes. 269 (hier auf den 28. Dezember 1548 datiert), MBW 5389.2, PKMS 4, Nr. 225, S. 267 (hier auf vor dem 25. Dezember 1548 datiert). Sondern vernuͤnfftige Pastores vnd Superintendenten werden zu jeder zeit sich vnd andere von fuͤrfallenden stuͤcken in den Kirchen Christlichen wissen zu erinnern, wie denn nicht muͤglichen, solche Ordnung zu stellen, darin alle fuͤrfallende Casus ausgedruckt werden moͤgen etc.
J 1r Jtem bald hernach: Ebd. Vnd ist in allen Artikeln fuͤrnemlich daran gelegen, das man gelerte, gottfuͤrchtige Prediger habe, die allezeit, in allen stuͤcken, von rechter Lere vnd rechtem Gottesdienst das Volck trewlich vnterweisen koͤnnen etc.
Furnemlich aber wird vom Ergernis vnterschiedlich vnd klar berichtet im Sendbrieue an die von Franckfort, 289. Blat, da stehen folgende wort: Ebd., Ddd 1r–Ddd 2r = 289r–290r; vgl. auch: Gutachten für die Frankfurter Gemeinde. 19. Januar 1549, in: CR 7, Nr. 4476, Sp. 321–326, bes. 324f (hier auf den 29. Januar 1549 datiert), MBW 5408. Es ist aber ein ergernis, die Widersacher stercken mit einem schein, als neigten wir zu jnen, darauff antworte ich: Wenn eine bestendigkeit sein wird in dem bekentnis von notwendigen dingen, wie es denn sein sol, so kan man vns mit warheit nicht fuͤrwerffen, das wir abgefallen sind. Denn ich wil, das man auch hinfort allezeit die vorigen reinen Lere erhalten vnd keine falsche Gottesdienst annemen sol. Jn andern dingen aber, da last vns vnsere bescheidenheit vnd gedult in der dienstbarkeit beweisen, wenn diese demut vmb erhaltung des Euangelij geschehe, das were ehrlicher denn der stoltz, das man die Kirchen verlest. Vber das, so ist es auch eine grosse ergernis, vmb geringer vrsach willen, die Kirchen verlassen oder vrsach geben, das vns der gemeine Man schuld geben solte, wir weren halsstarrig vnd fuͤrten vmb geringer vrsach willen Krieg vbers Land. Dieses ist ja beschwerlicher, denn vnsern Widersachern vrsach geben, das sie vnser lindigkeit Sanftmütigkeit. Vgl. Art. Lindigkeit, in: . vbel deuteten. Vnd dencke jm nach, wer vnrechter handelt, der, der hart vnd wilde, welcher lieber die Kirche verlassen wil denn die Kleidung endern, auff das er das lob behalte, er sey ein bestendig Man, oder der, der geduͤltiger ist vnd lieber dienstbarkeit leidet, auff das der Kirchen geholffen werde vnd ein Buͤrden auff sich nimet, die jm nicht lieb ist, doch nicht wider sein Gewissen, auff das Christliche Lere in fuͤrnemsten stuͤcken erhalten werde vnd die Kirche in J 1v jrem stande bleibe, die Predigt des Euangelij nicht auffgehoben vnd die anruffung im Volck nicht gehindert werde, denn das er solte die Kirchen vmb eines geringen dinges willen verlassen vnd zusehen, das Lere vnd Predigstuͤle in einen hauffen fiele. Geschichts doch auch offt, das dieselben harten vnd hefftige Leute groͤsser ding nicht warnemen, ja auch verhindern, vnd richten vnter des ein gros geschrey an von liederlichen Geringfügigen. Vgl. Art. liederlich 3 b), in: . dingen, wie gesagt ist von denen, die Mucken sichten sieben. Vgl. Art. sichten B 1), in: . vnd Camel verschlingen. Vgl. Mt 23,24. Es streitten etliche vom Kleide Gemeint ist der Chorrock. vnd schweigen vnter dessen von der zucht gantz stille, ja sie schwechen sie noch viel mehre. Schweigen auch stille von der Excommunication vnd andern dingen, dadurch falscher Gottesdienst erhalten wird. Ja, sprechen sie, du sterckest gleichwol vnsere Widersacher. Wenn ein bestendig bekentnis in notwendigen dingen bleibt, so stercken wir die Widersacher nicht, sondern erzeigen vnd erkleren vnser bescheidenheit vnd trewen vleis, die Kirchen zu erhalten, das wir auch eine harte dienstbarkeit dulden, vnd zwar darumb dulden, das vnsere Kirchen nicht verlassen werden. Jtem, auff das meniglich verstehe, das wir nicht vnser freiheit halben, sondern vmb notwendige Artikel Christlicher zucht kempffen, so last vns nu die dienstbarkeit deste geduͤltiger leiden, denn wir haben der allzumal vnter einem schein der freiheit all zu seer gemissbraucht. Vnd wir muͤssen bekennen, das nicht ein geringer furwitz in vielen gewesen ist, die Lere zu turbiren. verwirren. Vgl. Art. turbo 1), in: Georges II, 3260f So hat auch nicht allein das Volck, sondern auch die Regenten vnd Eltisten die vbung in messigkeit, Mäßigung. die zu der anruffung dienstlich ist, all zu seer verachtet vnd in Wind geschlagen. Jst auch grosse verseumnis gewesen im Lernen, Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r konjiziert aus: Lermen. nachforschung vnd erklerung der warheit, niemand hat darauff achtung geben, das die Kirchen besucht vnd die vngelerten Pfarherrn vnterrichtet worden weren. Viel J 2r Lerer haben jren begirden allzu viel nachgehangen, etliche haben auch Kirchensachen vnd andere Hendel vngeschickt in einander gemengt. Diese vnsere suͤnde vnd andere viel mehr, last vns jtzund Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4r konjiziert aus: jtzung. im gegenwertigen jamer bedencken vnd beklagen, vnd last vns die dienstbarkeit also tragen, das wir die Kirche nicht verlassen, so lang wir jnen dienen koͤnnen.
Jtem, an die Hamburgischen, fol. 293: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Eee 1r = 293r; vgl. auch: vgl. CR 7, Nr. 4516B, Sp. 382–386, bes. 385, MBW 5504. Was vnsere Widersacher wider vns gestercket vnd sie in jrem trotz vnd gewalt bestetiget haben moͤge, dauon were viel zu sagen vnd lest sich nicht in Brieuen schreiben, wie Aristoteles sagt. Vgl. unsere Ausgabe Nr. 2 [B], S. 104, Anm. 38. Aber gleichwol scheinet es, als hette die vneinigkeit vnd vngleicheit in vnsern Kirchen die Herrschafften dazu verursacht, das sie eine newe Form fuͤrgestellet haben.
Vnd ist in denselben angehengten Brieuen guter vnd kurtzer bericht aller Handlung von den Adiaphoris, welche Brieue wir derhalben hiemit den jenigen, so richten wollen, befehlen vleissig zu uerlesen. Wer richten wil, sagen wir, mus bericht einnemen. versetehen, bedenken. Vgl. Art. einnehmen 7), in: . Der nicht richten wil, darff weder mit denselben noch andern sich bekuͤmmern, vnd gebuͤrt demselben, das maul zu halten. Da aber jemand je sich richtens anmassen wolte vnd die Acta nicht lesen, oder also lesen, wie sie dieser vnfletig Han vnd seines gleichen gelesen, nach jrer schrifften ausweisung, dem muͤste man dennoch sagen: Audi alteram partem.
Das Anhören beider Seiten ist einer der fundamentalen lateinischen Rechtsgrundsätze. Eines Mannes rede, eine halbe rede, Sprichwörtlich; hier als Aufforderung, nicht nur Gallus, sondern auch die Wittenberger Seite zu hören. Vgl. Eines Rede ist eine halbe Rede
, in: . man sol sie hoͤren bede. Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4v konjiziert aus: beide. Vnd da solches nicht helffen wolte, koͤndte ein jeder selbs verstehen, was von einen solchen Richter gehalten, auch gesprochen werden muͤste etc. Djeweil aber Gallus der ergernis nur blos J 2v gedenckt vnd wider angezogene angeführte. Vgl. Art. anziehen 5), in: . gruͤnde in den Actis nichts einbringt, vorbringt. wollen wir es dieser zeit vnd orts auch nicht disputiren vnd es bey obgeschriebener anweisung auff dis mal bleiben lassen.
Das muͤssen wir aber auff die beschuldigung des vermeinten vnd ausgeruffenen ergernis zum beschlus erinnern, das meniglich, so hierinne richten wil vnd kan, bedencke, was grewliches ergernis dieser Gallus sampt seinen Mituerwandten, so andere vnschuͤldige Leute ergernis halben beschrien, in der Kirchen angerichtet vnd verursacht haben, denn sie es leider in obgemelten vnsern Kirchen der Augsburgischen Confession dazu gebracht, das der Kuͤster wider seinen Pfarherr, der Pfarherr mit seinem Diacon vnd Schulmeister, vnd diese mit dem Pfarherr, eine Kirche, ja ein Nachbar mit dem andern zu haddern gewinnen, anfangen, beginnen. vnd hiedurch solchen missuerstand, misstrawen, zerruͤttung, verbitterung, auch verkleinerung der Christlichen Lerer vnd lere, beide bey den Widersachern vnd dem gemeinen Man, auff vnserm teil verursachen, das daraus das grewlichste ergernis vnd groͤsserer schaden vnsern Kirchen enstehet, als alle jre Feinde vnd Verfolger, mit aller jrer macht vnd liste, diese viertzig Jar her, Seit Beginn der Reformation. haben stifften koͤnnen, vnd gedachte Flacianer die sachen dahin noch teglich arbeiten, damit ja dem gemeinen Man vrsach geben werde, von diesen so viel zu halten als von jenen. Ob sie aber solche grewliche scheden vnd zerruͤttung zu stifften billiche, christliche vnd gnugsame vrsach gehabt haben, von wegen des jenigen, so vnsere Theologen, Kirchen vnd Landschafft gehandelt, stehet J 3r aus den furgelegten Actis, vnd wie die in dieser schrifft kuͤrtzlich widerholet, einem jeden fromen Christen vnd Biderman zu vrteilen, vnd weiset sich greifflich klar erkennbar, offenkundig. Vgl. Art. greiflich 2 a), in: . aus, das diese Ergernisruffer auch hierin Cameluerschlinger vnd Muckensichter sein, überscharfe Kritiker und Streithähne. als die noch andern Leuten viel vom ergernis zu predigen sich nicht schewen, vnd sey dieses auch den Richtern heimgestellet überlassen. Vgl. Art. Heimstellung, in: . zu erkennen.
Nu von den Gebot auch ein wenig. Denn Galli wort lauten, Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4v konjiziert aus: latuen. das die Adiaphora vnrechter meinung vnd wider vnsere ware Religion oͤffentlich fuͤrgenomen vnd geboten sind gewesen. Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, B 1r–v. Ob wol aber er, Gallus, des Gebots auch nur mit einem wort gedenckt, wollen wir jm doch hiemit dienen vnd seine meinung, wie die Galli Gesellen vnd Jllyricus selbs offtmals von sich geschrieben, wie sie dies oftmals öffentlich in Schriften vertreten haben. Vgl. dazu die Schriften von Flacius, Gallus und Amsdorf, unsere Ausgabe Nr. 3, 4f, 8. erkleren. Vnd er, Gallus, in seiner kuͤnfftigen, weitleufftigen ausführlichen. Vgl. Art. weitläufig 2 a), in: ; eventuell mit negativer Implikation auch als überflüssigen
zu verstehen. Vgl. Ebd. 2 b). antwort, die er den Adiaphoristen drewet, Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, C 4r. selbs eroͤffnen wird. Also hat aber etwa Jllyricus, da er noch ein Neminist Niemand. war vnd Antonius Abba Die Verfasser halten Antonius Abba
offensichtlich für ein Pseudonym von Flacius. Jedoch scheint sich dahinter nicht Flacius, sondern Anton Otho zu verbergen. Vgl. Olson, Flacius, 19; im Jahr 1549 war von einem Antonius Abba
eine Vorrede Melanchthons herausgegeben worden. Vgl. Eine Vorrede || Philippi Melanthon / || auff das fuͤrgelegte Buch zu Re= || gensburg / Deudsch ausgang) zu Witten= || berg / Darin er vnterrichtet / Was man || von aller Reformation v] vergleichung= || en/ so in der Religion mit den Papisten || fuͤrgenomen wird / halten sol / Not || vnd nuͤtzlich zu lesen. || Jtem erklerung derselbigen Vorrede || Durch Antonium Abbam Pfar= || herr zu Zaphonhausen.|| || [Magdeburg: Christian Rödinger d. Ä. 1549] (VD 16 ZV 10654), im selben Jahr erschien noch eine weitere Auflage (VD 16 ZV 10655). hies, oder sonst ein Flacianer, wer der gewesen (daran niemand gelegen), sich vernemen lassen, das Adiaphora, wenn sie geboten, nicht mehr Adiaphora sein solten, sondern von wegen des gebots noͤtig gemacht vnd also wider Christliche freiheit verbindlich vnd vnchristlich wurden, Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4v konjiziert aus: worden. denn Adiaphora, solten sie Adiaphora bleiben, muͤsten sie keinen zwang haben. Warumb nu Gallus die sachen auch nicht also furbracht, ob er sich des grunds geschemet, oder von kuͤrtze wegen, koͤnnen wir nicht anzeigen. Aber das ist vor augen, das sich Gallus ge-J 3v im Vergleich mit. Vgl. Götze, 98. andern seinen gruͤnden, dieses weniger als der andern zu schemen gehabt hette. So ist jm on das der Schemel empfallen. Seine Argumentation ist hinfällig. Vgl. auch das Sprichwort: Entgehet uns der schemel, so ligen wir gar im dreck
, in: . Wir muͤssen aber doch bekennen, das eben dieser grund auch seer Jllyrisch, vnd Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4v eingefügt. des zwangs gantz hinterlistig vnd gefehrlich gedacht werde, denn der zwang vnd gebot also verstanden werden koͤnnen, auch diese Gesellen anders nicht verstanden haben wollen, laut des Galli obgesetzten grunde, als hette man die Leute zu Adiaphoren der gestalt zwingen wollen, das sie als Gottesdienst vnd noͤtig ding zur seligkeit annemen solten vnd muͤsten. Djeser zwang vnd solches gebot were on alle mittel vnchristlich vnd liesse sich nicht verantworten, das auch der nie gesunnen noch gebraucht, ist oben erwiesen, sondern das ist geschehen, das erstlich die Theologen auff folgende erklerung des Landsfuͤrsten, darnach die Landstende dergleichen nach notdurfftigem bericht aller vmbstende, in die Adiaphora auff dem Landtag zu Leipzig gewilliget haben vnd also nachmals eine Kirchenordnung begriffen worden, darin volgends die furnemsten Pfarherrn vnd Superintendenten des Lands auff den Handlungstagen zu Grim vnd Leipzig gewilligt haben. Nach solchen bewilligungen allen, vnd nicht ehe, ist nachmals Churfuͤrstliches Edict Vgl. Kurfürstliches Mandat. 4. Juli 1549, in: CR 7, Nr. 4555, Sp. 424–426; vgl. auch: PKMS 4, Nr. 396, S. 449f. der geschlossenen vnd bewilligten Kirchenordnung halben von den Adiaphoris ausgangen, darinnen trawen nichts abgoͤttisch noch vnchristlichs, sondern allein der gehorsam auff die bewilligte Agenda erfordert wird, vnd das die andern Pfarherrn vielgedachte bewilligte Ordnung bleiben lassen, gleicheit vnd einigkeit Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4v konjiziert aus: vneinigkeit. erhalten, J 4r auch gebuͤrlichen gehorsam, beide gegen Gott vnd der ordentlichen Oberkeit, fuͤrdern wolten, wie die obgesetzte wort sein desselben Gebots.
Wenn nu nichts Abgoͤttisch noch vnchristlichs gehalten werden sol, beduͤrffen Christen keines andern zwangs, als das jrer Oberkeit wille vnd meinung jnen kund werde, welcher den vngehorsamen jre straffe mitbringet. Dieser vnd kein anderer zwang ist damals gebraucht worden, das lassen wir das Edict selbs sagen, vnd kan vnd mag on solchen zwang keine Ordnung gelten noch bestehen, denn was einem jeden frey stehet zu brechen, kan keine Ordnung sein noch genennet werden, vnd ist dieses ein eusserlicher zwang der Oberkeit, damit die Theologen nichts zu thun haben, auch die niemands zu einiger bewilligung jemals gemuͤssigt, genötigt, gezwungen. Vgl. Art. müzigen 4), in: . ist also in summa nichts anders geboten, als das man die Christliche beschriebene Kirchenordnung vnd Adiaphoren so geordnet vnd bewilliget, eintrechtiglich aus obgesetzten vrsachen halten wolte. Vnd ist dieses, wie gemelt, der Oberkeit eusserlich gebot, auff das jenige, so sie mit gutem Gewissen geschehen kondten, vermerckt, vnd kan wider solches Gebot nichts gehandelt noch geklagt werden, ehe denn erwiesen werde, das in derselben Kirchenordnung, so geboten worden, etwas strefflichs vnd vnchristlichs eingeleibt worden sey, vnd die als noͤtig zur seligkeit geboten. Allhie mus Gallus anfangen, wider das gebot zu reden. Dieweil aber obgesetzte seine gruͤnde grundlos als untauglich. erwiesen, mag er das gebot vnangefochten lassen, sonderlich dieweil er dieselben Kirchen-J 4vordnung nie gesehen, oder ja nicht mit ehren hat sehen koͤnnen, Da die Ordnung nicht publiziert wurde, verweisen die Autoren hier darauf, dass Gallus sich die Ordnung daher höchstens heimlich, hinter dem Rücken der Wittenberger, verschafft haben könnte. der zeit, da er wider die gefochten, ist auch vielgedachtes gebot nicht an den Theologen vnd Pfarherr, sondern an seine weltliche Vnterthanen gestellet, vnd sein die widerspennige sich widersetzenden. Vgl. Art. wiederspän(n)ig 1 a a), in: . Pfarherr an die Consistoria vnd Vniuersiteten in denselben gewiesen worden. Wir wuͤsten jm aber, das solches gebot nicht vnchristlich, wol zu exemplificiren, Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4v konjiziert aus: exemplicirt. das er, Gallus, selbs in die schneiden greiffen solte, dass er sich ins eigene Fleisch schneiden würde; dass er den Nachteil hätte. wenn wir nicht noch Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4v konjiziert aus: nach. der zeit gemach zu handeln bedacht weren, kan sich aber doch zur andern zeit finden. Vnd befehlen abermal den Richtern dasselbige Churfuͤrstliche Edict oder Gebot vleissig zu uerlesen, welches Gallus vnd sein Hauffe wider sich selbs vnd zu einem zeugnis wider sie nachgedruckt haben. Vgl. Flacius, Gallus, Bedenken, M 2v–M 4r, unsere Ausgabe Nr. 4, S. 426f
Vnd abermal zum beschlus, muͤssen wir Gallum hie seiner selbs erinnern, denn wir vns sagen lassen, als er vergangner Jar aus Magdeburg, nach gemachtem friede, Kurfürst Moritz belagerte die Stadt Magdeburg 1550/51. Nach der Eroberung wurde auch Gallus durch den Kurfürsten begnadigt, und er durfte in der Stadt bleiben. Im Jahr 1552 kam es durch den Passauer Vertrag dann zu einem generellen Waffenstillstand zwischen den Religionsparteien, der einen Friedensschluss auf dem nächsten Reichstag in Aussicht stellte. Vgl. Ißleib, Magdeburgs Belagerung, 704; Drecoll, Der Passauer Vertrag. zu seiner Kirchen gen Regensburg wider eingekert, hab jm damals sein Buͤrgermeister vntersagt, förmlich mitgeteilt, eingeschärft. Vgl. Art. untersagen 1), in: . er, Gallus, muͤste den Chorrock anziehen, des sich denn Gallus damals als ein Feind des Chorrocks, wie oben gemelt, gewidert. geweigert. Nach dem jm aber ferner angezeigt, das die sachen also stuͤnden, wo er den nicht anziehen wolte, wuͤrde er jr Pfarherr nicht sein koͤnnen, hat Gallus auff diese anzeigung sich des Chorrocks nicht mehr eussern meiden. Vgl. Art. äuszern 4), in: . wollen, sondern ist in den geduͤltiglich gekrochen, Für diese Darstellung der Rückkehr Gallus’ nach Regensburg im September 1553 finden sich keine Anhaltspunkte. Tatsächlich nachweisbar sind lediglich die bereits erwähnten Veränderungen bzgl. der Messgewänder. Vgl. Anm. 363. vnangesehen, das er allgereit bereits, schon. Vgl. Art. allgereit, in: . etlich Jar dawider geschrien, gemalt vnd geschrieben. Da nu dem also, wolten wir dennoch von Gallo gerne hoͤren, wenn solche vnd dergleichen gebot die Adia-K 1rphora vnchristlich machen, wie er sich bey Ehren erhalten wolle? Denn es sich ansehen lesst, als sey er mit dem Chorrock von der Pfarre vnd Prebenden, Präbenden waren Zuteilungen an Lebensmitteln oder Einkünften an Kanoniker. Vgl. Georg May, Art. Präbende, in: . vnd also von seiner eigenen wolfart vnd nutzes, vnd in summa von des Bauchs Unter Rückgriff auf Röm 16,18 und Phil 3,19 entwickelte sich der Bauch zum Inbegriff von eigenützigem, nur auf weltliche Dinge ausgerichtetem Handeln. Vgl. Lepp, Schlagwörter, 132–134. wegen gewichen, da doch die Theologen in Sachsen vnd Meissen nicht jre Person, sondern gemeine wolfart vnd die schwachen Gewissen in jrem weichen bedacht haben vnd sich zu der bekentnis auff jr eigene fahre erboten etc., wie oben bericht, welche er doch nicht auffhoͤret, als verleugner Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4v konjiziert aus: verleugnet. vnd abgoͤttisch auszuschreien. Vnd solte wol dieses die vrsach sein, darumb Gallus die einrede vom Gebot nicht so scharff als die andern seine Gesellen furgebracht hat, deren Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4v konjiziert aus: deten. Argument oben volkoͤmlich erzelet. Wil er denn sagen, er habe es seiner Kirchen Regensburg zum besten gethan, damit sein Person der nicht entzogen vnd die ware Lere bey derselben durch jn erhalten wuͤrde, so tritt er zu den Adiaphoristen, wird derhalben offentliche Busse thun vnd sich von seinen Gesellen absoluiren lassen muͤssen etc. Also verschneiden verstümmeln, hier im Sinne von sich selbst ins Fleisch schneiden.
Vgl. Art. verschneiden 5 a), in: . sich die boshafftigen Leute selbs, wie man hieraus vrkund nemen mag, die andern nicht gelten lassen wollen, das sie selbs gethan, da sie es doch weit nicht so Christlich vnd gut gemacht, auch so grosse vrsachen nicht gehabt haben etc. Vnd mag Gallus hieran gedencken, so offt er seine Euglin auff sein Chorhempt sincken lesst, gerade oder schel schielend. Vgl. Art scheel 2 b), in: . etc.
Das sey zum Gegenbericht, als in kuͤrtz vnd eil gnug, vnd wolte Gott, es keme zu einer oͤffentlichen, rechtmessigen, Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4v konjiziert aus: messigen. christlichen verhoͤre, solten sich als-K 1vdenn die jenigen, so diesen Gegenbericht dieser zeit vnbenennet thun, neben andern finden, die alles, was hierinnen summarie beschrieben, jm, Gallo, vnd seinen Mitkompen Mitstreitern. nach der lenge vnd dermassen, wie sich das gehoͤrt, vnter augen fuͤrhalten wuͤrden vnd zu aller Rede vnd antwort als ehrliche Leute stehen sollten vnd sich vor seinen, des Galli, grossen Herrn gantz nicht entsetzen, die on zweifel an Galli vnd seiner Gesellen freuel vnd vnwarheit kein gefallen tragen wuͤrden, die auch numehr so viel berichts aus den Actis vnd sonst empfangen haben, auch vor augen sehen, das sie Gallus der gestalt, wie vor der zeit, nicht mehr anfuͤren wuͤrde, vnd mag er hiemit selbs zusehen. Wollen also auff sein, des Hanes, weitleufftiger Buch vnd gruͤndlicher gruͤnde wider die Adiaphoristen warten, damit er diesen Landen vnd Theologen drawet, Gott behuͤte in fuͤr Wein vnd Knobloch, Knoblauch galt als eine Speise der Streitlustigen. Angeblich sollte Wei seine Wirkung verstärken. Vgl. die Sprichwörter: Knoblauch vnd brantwein wöllen beisamen sein
und Knoblauch ist ein guter Koch, dem Apotheker zu Schmoch, dem Doctor zu Poch, der Nase zum Joch
, in: . vnd der Pfeffer sey ferne von jm, das er nicht boͤser werde. Vnd ist zu besorgen, er werde das Ey legen, daraus ein Basiliscus Ein Fabeltier, das als König der Schlangen gilt. Seinem Gift und seinem Blick wurde tödliche Wirkung zugeschrieben. Seinem Blut sagte man wunderbare Heilkräfte, seiner Asche Hilfe gegen andere giftige Tiere nach. Das angebliche Ei des Basilisken wurde auf Jahrmärkten und in fürstlichen Wunderkammern gezeigt. Heute trägt eine Leguanart diesen Namen. Vgl. Christian Hünemörder, Annemarie Brückner, Art. Basilisk, in: . werde, denn er ja nu vber neun Jar damit schwanger gangen. Gallus hatte 1550 auf Pfeffinger mit seinem Gegenbericht
geantwortet und darin ein weiteres Buch mit ausführlicheren Erklärungen in Aussicht gestellt. Vgl. Gallus, Gegenbericht, A 3v, unsere Ausgabe Nr. 7, S. 743f.
Er nennet die Acta ein boͤs zornig Buch, vnd befinden selbs, das es jm, Gallo, gar ein boͤses buch ist, der on zweiuel niemand, das zu lesen raten wird, sondern meniglich dauon nach vermoͤgen abhalten vnd dafur warnen, sol auch ob Gottwol jm vnd seines gleichen kein gut Buch nimermehr sein noch werden. Das er es aber als zornig verkleinert, thut Gallus als jener vnnuͤtze boͤse Vogel, dauon geschrieben stehet, wie man jn geleret habe, er sol einen ins Andlitz streichen, schlagen. Vgl. Art streichen B 7), in: . vnd wenn sich der geschlagene wehren wil, sol er als ein Han den K 2r Sporen heben vnd zu kratzen. Beim Basilisken soll sich sich um eine Kreuzung aus Hahn und Kröte handeln. Vgl. Anm. 455; Kaufmann, Ende der Reformation, 578; Vom Basilisken zu Mag||deburg. Jtem vom Hanen eyhe / daraus || ein Basilisck wirt / mit seiner Bedeutung || aus der heiligen Schrifft. || An den standhafftigen Bekenner Christi || M. Caspar Aquilae geschrieb) / durch || ERASMVM ALBERVM. || (KVrtze Beschreibung der || Wetteraw ||) [Hamburg: Joachim Löw 1552] (VD 16 A 1538). Also, sagen wir, thut der Han auff seinem Mist zu Regensburg auch, welchem Han kein Mensch vor der zeit kein leid gethan, sondern jm ist ehre vnd guts vnd alle fuͤrderung bey der Vniuersitet Witteberg widerfaren. Vnd nach dem er sich den Teuffel hat wider woluerdiente vnschuldige Land vnd Person vnd seine Praeceptores reitten lassen, auch moͤrdlichen gegen denen gekratzt vnd gekrehet, wie noch teglich, vnd man gegen jm vnd seinen Gesellen nach langer vnd vber langer gedult ein wenig, seinem verdienst vnd der notdurfft nach, Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4v konjiziert aus: sicher zeigt.sich erzeigt, muͤssen eitel boͤse Leute zornige boͤse schrifften vnd Buͤcher sein, die sich des leidigen widerwärtigen, bösen. Vgl. Art. leidig 4), in: . Hanes vnd Guckucks Damit ist Flacius gemeint. Vgl. Synodus avium, in: CR 9, Nr. 4, Sp. 767–776; Idyllion de Philomela, in: ebd., Nr. 5, 776f; Matthias Flacius an Erasmus Sarcerius. 20. August 1557, in: CR 9, Nr. 6315, Sp. 234–236, bes. 235f. auffhalten. Vnd da sie schier XII. Jar geschrieen haben, hat man jre vnware schand vnd schmachschrifften vnd Gemelde, wider gegen. hoch vnd nider, eitel reinen. Vgl. Art. eitel 3), in: . Christlichen eiuer Eifer. nennen muͤssen. Nu sollen sie auch ein mal Leute finden, die die warheit wider jre Luͤgen zeugen sollen, vnd das jr Waremundus Vgl. die von Flacius und dem Pseudonym Johannes Waremundus
verfasste Schrift, unsere Ausgabe Bd. 1: Reaktionen auf das Interim, Nr. 5, S. 143–179. vnd Christian, Vgl. die von Flacius und dem Pseudonym Christian Lauterwahr
verfasste Schrift, unsere Ausgabe Bd. 1, Nr. 15, S. 753–770. Luͤgemaulus vnd Rufian Schurke, Hurenjäger. Vgl. Art. Ruffian, in: . sein etc. Es folge halt, was Gott wil. Vnd damit er nicht klage, wir schicken jm auch eine zornige schrifft, haben wir dismal also mit jm, dem Gallo, schertzen wollen, vnd vbereilet überwältigt. Vgl. Art. übereilen 2), in: . vns bis anher kein zorn, ob wol die oͤffentliche vnwarheit vnd falsche moͤrderische bosheit on vngedult nicht abgehen hingenommen werden. Vgl. Art. abgehen, in: . kann. Aber dieses kuͤndte jemand den zaum nemen, verunsichern, vom geraden Weg abführen. das der heilose, verlogene Man (on Augenommen, außer, vgl. Art. ohne I 2 a d), in: . die Weihe), Der Vorwurf der Verlogenheit trifft auf die Weihe nicht zu. Gallus war vor seinem Amtsantritt in Regensburg durch Bugenhagen am 11. April 1543 in Wittenberg zum Diakon ordiniert worden. Das höchst ehrenvolle Ordinationszeugnis war außer von Bugenhagen auch von Luther und Cruciger unterzeichnet worden. Vgl. Voit, Nikolaus Gallus, 25f. Nicklas Gallus, sich vnd seine Mitkompen den heiligen Geist nennet, denn vnter seinen, der Adiaphoristen beschuldigung, setzt er auch diese, das sie den heiligen Geist dazu grewlich lestern
, Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 4r. dafur, das er sie straffet vnd zur Busse K 2v vermanet
, Ebd. vnd wil sich Gallus also fur ein heiligen Geist auffwerffen, als dem in solcher seiner vnwarheit nicht zu widersprechen sey, vnd wer jn luͤgenstraffe, der vergreiffe sich an dem heiligen Geiste vnd verunehre denselben, welche suͤnden nicht vergeben werden. Hie muͤssen wir jm sagen, zu rettung der ehren Gottes, des Namen er missbrauchet: Increpet Dominus in te Satan.
Sach 3,2 (Vg). Der Herr schelte dich du Satan, denn du nicht ein Geist der warheit, Vgl. Joh 14,16f. sondern der Luͤgen bist, vnd der leidige Teuffel wircket sein werck in dir, das ist, liegen, lügen. triegen, betrügen. calumnijrn, bemäkeln, übertrieben kritisieren. Vgl. Art. calumnior, in: . dauon er seinen Namen hat, so offt vnd viel du vnd deine Gesellen die Theologen, vnsere Praeceptores, vnd diese woluerdiente vnschuldige Lande vnd Person einiges abfalls, abgoͤtterey, verleugnis vnd anderer deiner alten beschuldigung nach beschuldigst, redest als denn aus deinem eigenen, nicht aus Gott, noch aus dem heiligen Geiste, wie dir denn deine boͤse, faule, verlogene gruͤnde dismal, sampt allen, so du darauff bawest, nider gelegt sein, Gott habe lob, vnd forthin ferner mit Gottes gnaden jeder zeit erlegt widerlegt, aus der Welt geschafft. Vgl. Götze, 68. werden sollen. Vnd lassen nochmals gantz Deudschland vnd die gantze Welt, auch dieser Geister eigen Gewissen aus furgelegten Actis vrteilen, ob Flacius, Gallus vnd denn jre Helffershelffer als ehrliche, warhafftige, christliche Biderleute von dem verstorbenen Churfuͤrsten, vnsern Theologen, dieser Landschafft vnd allen der zeit fuͤrgenomen vnd gehaltenen Handlungen berichtet, geschrieben, gemalt, geschildert. Vgl. Art. malen 5 a), in: . gesungen vorgetragen. Vgl. Art. singen 1), in: . vnd geschrien haben, vnd was von euch vnfletigen Geistern allen zu halten.
K 3r An oberlegte seine grundlose gruͤnde wider die Adiaphoristischen Handlung hat Gallus, zu mehrer verbitterung, auch ander ding angehengt, Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, B 3r–C 4r. das dieselbe Handlung nichts angehet, auch wir dieser zeit vnd orts vns des nicht annemen wollen noch darauff antworten vnd von der Sach also abfuͤren lassen, sondern allein den gemeinen Leser einfeltig der bittern warheit berichten, wie vnd wenn die selbigen folgende streit entstanden.
Nach dem die vnheiligen, vnwaren Geister etliche viel Jar die Kirchen, Land vnd Leute, hoch vnd nider, mit jren luͤgen vnd mordgeschrey vber die Adiaphoren betruͤbt, verunrhuigt, beschedigt, verderbt, vnd aber sie wol verstanden, das dasselbige geschrey sie, die Schreier, selbs zu erhalten vnd mord vnd auffrhur zu erregen, in die lenge zu schwach sein wolte, wenn das nicht mit krefftigeren zusatz dem gemeinen Leien gespicket wuͤrde, wie denn das allgemach verleschen wil vnd sie nicht viel ehre daran erlauffen erhalten. haben, jtzt aber, nach eroͤffneten vnd publicirten Acten, jre ewige schande vnd spot vor augen sehen. Demnach haben sie allgemach, mit in der Lere zu gruͤbeln angefangen, beide fuͤr sich selbs etwas newes vnd bessers zu machen vnd das jenige anzufechten, Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4v konjiziert aus: anzufahen. das vor der zeit niemands jemals in diesen Kirchen strittig gemacht, vnd denn auch, das sie vor der zeit strittig vnd vnerkleret gewisset, zu vngelegenen zeiten vnd oͤrten herfur gesucht vnd vnsern Theologen vnd Praeceptoribus als ein Netz fuͤrgestellet haben, die in eussersten verdacht bey dem gemeinen Man zu bringen, als die nicht mehr Euangelisch sein solten.
K 3v Vnd dieweil es mit den Adiaphoren, wie gesaget, nicht gnug sein wolte, fieng Jllyricus erstlich an, in das erste Capitel Johannis zu greiffen vnd von dem Wort, welches der Son Gottes ist, Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit, eine Herrlichkeit als des eingeborenen Sohnes vom Vater, voller Gnade und Wahrheit.
Joh 1,14. Disputationes zu erregen, Vgl. ALBINI SEV || ALCVINI CAROLI MAGNI || PRAECEPTORIS CONFESSIO AVT || doctrina de Deo, compendio exposita, || et nunquam antea im= || pressa. || CONFESSIO M. FLAC. ILLYRICI || de sacrosancta Trinitate contra Seruetianos, || Stencfeldianos, et alios seductores || ac mendaces.|| || [Magdeburg: Ambrosius Kirchner d. Ä. 1557] (VD 16 A 1683); REFVTATIO || VANISSIMI ADIAPHORIS= || tarum Commenti de LOGO, Ver= || bo, per Matthiam Flacium || Illyricum. || || [Jena: Christian Rödinger d. Ä. Erben 1558] (VD 16 F 1482). daraus vnserer Praeceptoren gefurte Lere, auch gestelte Gebet, anzustechen, zu reizen, anzugreifen. Vgl. Art. anstechen 3), in: . wie des oͤffentliche schrifften verhanden, Vgl. EPISTOLA || A WERNERO || PASTORE BARBIENSI SCRI= || PTA EX MANDATO FLACII || Illyrici, & praescripta ab eo || formula, || AD PHILIPPVM ME= || LANTHONEM. || In qua quid sentiat Flacius peri logu, seu de || filio Dei Domino nostro Iesu Chri= || sto, qui est fundamentum fidei || & religionis nostrae, || exponitur. || RESPONSIO D. Philippi Melanthonis || ad istam Epistolam. || [Wittenberg: Georg Rhaus Erben 1558] (VD 16 S 8808); vgl. dazu auch Ritschl, Dogmengeschichte 2, 363f, Anm. 1. vnd wie rein Jllyricum dis falls Gallus machen vnd schmuͤcken wil, so sein doch gedachtes Jllyrici schrifften im oͤffentlichen Druck. Was auch vnd wie jm sey dieses falls mit Jllyrico, kan seiner fuͤrnemsten Patronen einer berichten, von welchen wir in oͤffentlichen schrifften gelesen haben, das er vielgedachten Jllyricum bedrewet, bedrohte. wo er von solchen Disputationibus nicht abstehen wuͤrde, wolte er selbs wider jn schreiben, Eventuell ist damit Joachim Mörlin gemeint, auf den sich die Wittenberger unter anderem gegen Flacius stützten. Vgl. Preger, Flacius I, 429. vnd das sich als denn die zamen Huͤnrichen Menschen, die sich viel gefallen lassen. Vgl. Art. Heinrich 1), in: . selbs aneinander beissen wuͤrden. Vnd wie volgends Jllyricus vermerckte, das dieses auch nicht gehen wolte, ist er allgemach abgezogen, hat er diese Position aufgegeben. Flacius hat unverzüglich nachdem ihm die Anschuldigung gegen ihn bekannt wurde versucht, die Unrichtigkeit der Behauptung darzulegen. Vgl. Ritschl, Dogmengeschichte 2, 363f, Anm. 1; Preger, Flacius I, 426–430. vnd sein die sachen von seinen Spiesgesellen auch jm, dem Flacio selbs, so gut man gekuͤnnet, beschonet worden, aber wie gesagt, die Schrifften sein verhanden, daraus richte, wer richten wil vnd kan.
Haben aber volgends nicht auffgehoͤret, in der wolgegruͤndten vnserer Kirchen Christlichen lere wie die vnfletigen Sewe zu wuͤlen, vnd sein zum andern hierauff komen, das sie die Leute vberreden wolten, die Theologen zu Witteberg, welche so lange das Euangelium geleret hetten, wuͤsten noch nicht, was das Euangelium were, hetten jre Dialectica vergessen vnd das nicht recht definirt. Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, C 1r. Denn sie es auch ein Busspredigt seliger Busse sein lies-K 4rsen, vnd das es die suͤnde vnd aller groͤste suͤnde straffen solte, damit sie denn das Gesetz aus seligmachender Busse ausschluͤssen wuͤrden, also Antinomi vnd AntiLutherani vnd weis was mehr etc. Vnd sein darauff Antwort vnd Gegenschrifften auch im Druck, Vgl. dazu unsere Ausgabe Bd. 4 zum antinomistischen Streit. vnd ist gnugsam dargethan, das man das Gesetze nicht ausschliesse, sondern einer jeden Lere jr eigenschafft setze, stehet aber der Handel dieser zeit darauff, das Gallus, Flacius vnd Weiland Superintendens zu Magdeburg Johann Wigand hatte 1553 die Pfarrstelle an St. Ulrich in Magdeburg von Gallus übernommen und erhielt zusätzlich das Amt des Superintendenten. Vgl. Irene Dingel, Art. Wigand, Johann, in: TRE 36 (2004), 33–38, bes. 34. berichten sollen, ob der glaub des Euangelij oder des Gesetzes lere vnd predig sey, vnd ob das Euangelium auch den newen gehorsam predige, jtem, wenn das Euangelium keine Busse predige, ob nicht im Gesetze widersinnige meinung vnd Contradictoria sich Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4v konjiziert aus: sicb. finden lassen, als nemlich, das das Gesetz volkomenen gehorsam foddere vnd sich an dem angefangenen vnd vnuolkomenen gehorsam genuͤgen lasse? Jtem, ob sich die beide Lere als mit einer Mawer vnterscheiden lassen, das keine die andere beruͤre, oder aber das Euangelium eine erklerung des Gesetzes sey oder nicht, auch ob die Lere, die keinen trost weiset, sondern nur schrecket vnd drawet, eine selige Busspredigt koͤnne genennet werden? Der Streit über die Bedeutung des Gesetzes im Leben des Christen war bereits Ende der zwanziger Jahre erstmals ausgebrochen. Damals hatte Johann Agricola das Gesetz aus der evangelischen Predigt ganz ausschließen wollen und hatte das Evangelium als wirkende, den Menschen auch zu Reue und Buße führende Kraft in den Vordergrund gestellt. Im Jahr 1537 entzündete sich der nur oberflächlich beigelegte Streit abermals. In den fünfziger Jahren entbrannte dann die Debatte über die Frage der Bedeutung der guten Werke und daran anschließend auch nochmals die Auseinandersetzung über das Gesetz. Vgl. Brecht, Luther II, 258–260; III, 158–173; Kawerau, Agricola, S. 129–152; Rudolf Mau, Art. Gesetz V: Reformationszeit, in: TRE 13 (1984), 82–90, bes. 86f. Wenn nu auff furgelegte Fragen bericht gefellet, wird die zeit leren, was folgen werde, vnd lest sich ansehen, als solten sie wol hirin auch nicht grosse Ehre einlegen, duͤrffte sich auch wol zutragen, das die grossen Reformatores vnd Inquisitores, Flacius vnd Gallus, selbs noch nicht wissen moͤchten, was das Gesetz oder Euangelium were, vnd kan noch zur zeit K 4v niemand der hirinnen an jnen zweiuelt zweifelt. billich verdammet werden.
Darnach hat sich funden die aller groͤste vnd grawsamste Ketzerey, wie Ambsdorff schreibet, Nach dem Georg Maior auff seinem erschrecklichem abfall von der reinen Lehr vnd verleugkung des heiligen Euangelii verharret vnd seinen grewlichen irrthumb vnd Bebstliche Ketzerey so geschwinde vnd hefftig wider sein eigen gewissen verteidiget (…).
Vnterschreibung des || Herrn Niclas Amsdorffs der || Sechsischen kirchen Censurn vnd mei= || nung / wider Doctor Georg Maiors An= || tichristische lere von guten wercken als || zur seligkeit noͤtig. || || [Magdeburg: Christian Rödinger d. Ä. 1553] (VD 16 A 2397), A 2r; vgl. auch: Ein kurtzer vnter= || richt auff D. Georgen Maiors || Antwort / das er nit vnschuͤldig || sey / wie er sich tragice || rhuͤmet. || Das gute werck zur seligkeit nit von || noͤten sind. || Das gute werck zu eim Christlichen leben hie || auff erden noͤtig sind. || Niclas von Amssdorff Exul. || [Magdeburg: Michael Lotther 1552] (VD 16 A 2379). so je auff Erden komen, das etliche in der Christlichen Kirchen haben predigen wollen: Gute wercke sein noͤtig zur seligkeit. Hie haben sie die sachen warlich droffen, vnd die Bawren derselbigen Predigt so gefehr gemacht, das Nach Korrekturanweisung von Seite Q 4v konjiziert aus: has. sie die keines weges leiden wollen. Behuͤte Gott, wie haben die Flacianer diese Proposition Dass gute Werke zur Seligkeit nötig seien. zusuͤlet, in den Schmutz gezogen. Vgl. Art. suhlen 1), in: . vnangesehen, das man sich gnugsam erkleret vnd solche Rede in keinem wege von verdienst oder vrsachen vnser Gerechtigkeit oder seligkeit wil verstanden haben, auch vmb friedens willen, der wort halben, gnugsam erbotten, das alle ehrliche vnd frome hertzen gar wol mit zu friede sein vnd kein ehrlicher Man billiche vrsach hat, weiter hierin zu gruͤbeln. Es hat sie aber zwar vnser Herr Gott daruͤber in sensum reprobum, Vgl. Röm 1,28 (Vg). das ist, in verkerten sinne gar redlich gehörig. Vgl. Art. redlich 6 b), in: . fallen lassen, des mag man sich in jren Gegenschriften erkuͤndigen, wer sie lust zu lesen hat. Vnd verdammet Gallus oͤffentlich nicht den modum loquendi, solche weise zu reden, sondern auch den verstand dieser Rede, denn er schreibet ausdruͤcklich in seiner Scartecken in seiner unwürdigen Streitschrift. Vgl. Art. Skarteke, in: . wider die Acta diese bekentnis seines Glaubens: Das gute wercke nicht noͤtig sind, selig zu werden, oder zur seligkeit, vnd moͤgen keines weges recht als noͤtig dazu verstanden werden.
Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, C 1r, Vnd bald schreibet er ferner, das diese rede an jr selbs (das ist, per se nicht im missuerstand) vnrecht sey
, Sie woͤllen nicht, das gute werck zur seligkeit noͤtig lehren, an jhm selb vnrecht sey vnd ein verfelschung des Artickels der Rechtfertigung. Wir woͤllens aber aus gleichem grund Goͤttlichs worts.
Vgl. Ebd., C 2v. kan also niemand wissen, was er von guten wercken halte, vnd ob jm Gottes gebot nur zur lust oder fur die lange-L 1rweile oder zu seiner gelegenheit gegeben sein, vnd solte wol jemand nicht zu uerdencken sein, der hieraus argwohn schoͤpffte, als ob Gallus ein Antinomer were, wie seer er auch die Antinomer widerfechten wil.
Dieweil er aber je so boͤsen willen hat zu guten wercken, hat er die laube, das er sich vnser Kirchen eussere vnd allem rechtem verstande vnd lere widerspreche vnd bleibe bey seinen Gesellen, da man leret, Gott frage nichts nach guten wercken, vnd das gute wercke schedlich sein zur seligkeit. Bey denen bleibe vnd sterbe er, denn er besser Gesellen nicht werd ist, vnd wil er nicht anders, so behuͤte jn Gott fuͤr der ersten vnd andern Tafel, das kein gutes werck an sein, des Galli, Rocken nimermehr kome, da mag er als denn zusehen, das der Teuffel den nicht anzuͤnde. Vnsere Kirchen koͤnnen aus Gottes gnade nicht erwiesen werden, das sie die Lere vom Glauben vnd guten wercken nicht rein gefurt noch behalten hetten, vnd wenn gleich Flacius vnd Gallus daruber bluten solten, tropffen wie die Hackemesser stiel.
Vnd als denselben vnruigen Gesellen der kunst hierinne abermals zu wenig werden wollen, haben sie ferner gegriffen, als Leute, die rhue, friede vnd einigkeit fuͤrchten vnd einen Hader vom freien willen angehoben, sagen, der Mensch thue nichts mehr zu seiner bekerung als ein Bloch thun kann, oder auch weniger als ein Bloch, vnd das der Mensch aduersatiue, repugnatiue et hostiliter bekeret werde vnd den heiligen Geist bekome wider seinen willen vnd mit feindlichem seinen willen.
L 1v:] Jtem, wie vnlangst ein Decanus Theologiae oͤffentlich vnd gantz statlich vnd Prelatisch vnterricht gethan hat, das in Gott zweierley willen sey, approbatiua et efficax etc., welches er denn von Jllyrico gelernet, der dieses in Druck geschrieben, vnd demnach widerwertige willen in Gott sein muͤssen etc., das man als denn einen betruͤbten, verzweiuelten Suͤnder also troͤsten muͤste: er solle warten, bis Gott kome, der jn ziehe, vnd wie Flacius schreibet, wird derselbe Arme auch nicht beten duͤrffen, sondern allein andere fuͤr sich beten lassen. Das moͤgen wol erleuchte Leute sein, so macht auch eben dieser Han Gallus zu Regensburg Gott eine vrsach der suͤnde, denn er schreibet ausdruͤcklich, Gott wircke gutes vnd boͤses etc. Was das fur eine Theologia sey vnd was sie gutes geberen mag, wird ein jeder verstendiger vnd fromer Christ zu bedencken haben. Djeses ist der vierde Hader denen sie bey den vnsern suchen, ob sie fewer anzuͤnden moͤchten, aber Gott beschuͤtzet gnediglich, denn sie es auch hierinne also machen, das es auch die Leien anheben zu mercken, vnd sie selbs jre eigene zugethane endfrembden etc. Wollen zu Gott vertrawen, sie sollen sich hiemit auch redlich abrennen. Wie denn in obgesetzter jrer Lere geschehen. Was aber vnsere Kirchen vom Freien willen, wie der Mensch bekert werde vnd diesen allen leren vnd halten, ist in oͤffentlichen vnser Praeceptoren schrifften furgelegt vnd von diesen vnrhuigen anfechtern vor der zeit vngestrafft blieben, were auch noch wol von jnen verblieben, wenn der anfengli[L 2rche erste hader von den Adiaphoren allein sich, frieden zu brechen vnd Kriege zu entzuͤnden, starck vnd krefftig gnug hette erzeigen wollen.
Des sich neben andern vrkunden auch hieraus zu erkundigen, das Flacius selbs vor der zeit wider die harte Lere von Goͤttlicher versehung geschrieben hat, vnd von dem 9. 10. vnd 11. Capitel zun Roͤmern, daraus dieselbe harte vnd rauhe Lere von den Stoischen Theologen gezogen wird, vnseres verstands, christlichen vnterricht gethan hat, wie er den in vnsern Kirchen gelernet. Vnd das war sey, finden wir in seinem Buch zu Magdeburg gedruckt durch Michael Lotther, welches den Tittel hat: Regulae et tractatus de sermone sacrarum literarum
, diese wort M 5. Bl.] 166: Ex disputatione Pauli de reiectione Iudaeorum, quae est 9. 10. et 11. Romanorum, duriores quidam multa aspera, parumque pia imo etiam uehementer destruentia concludunt. Nam ex illa duriore sententia de praedestinatione plaerumque securi suam securitatem confirmant, et desperabundi altius in desperationem immerguntur. Docuit me id propria experientia integri triennij, quo tempore cum grauissima tentatione, ac, ut clarius dicam, ipsa aeternae salutis desperatione conflictatus sum, eandem experientiam et aliorum multorum esse comperi, unde factus sum stoicae isti sententiae non parum iniquior.
Diese des Flacij wort geben zu deudsch vngefehrlich diese meinung: Aus der Disputation Sanct Pauli von der verwerffung der Juͤden, wie die im 9. 10. vnd 11. Capitel zun Roͤmern stehet, wollen etliche harte Leute viel rauches vnd nicht vast Christliches dings schliessen, welches alles nicht bawet, sondern nider vnd [L 2v:] einreisset, vnd gantz seer vnd hefftig. Denn aus demselben hartem verstand von der Goͤttlichen versehung stercken die sichern Leute jre sicherheit vnd werden die zaghafften tieffer in verzweiuelung gesteckt. Das hab ich an mir selbs gelernet vnd erfaren gantze drey Jar lang, do ich in hefftigen anfechtung gelegen bin, vnd damit ichs deutlicher sage, verzweiuelung der ewigen seligkeit mit mir gerungen hat, so habe ich auch sonst erfaren, das vielen andern auch dergleichen gangen ist, vnd daraus bin ich demselben Stoischen verstande feinder worden, vnd nicht wenig.
Vnd damit derselbe Stoische verstand etwas gelindert wuͤrde, hat er in derselben obangezognen schrifft bald gesucht, wie solche linderung mit gereumpter vnd Christlicher erklerung der wort Pauli zu finden, von den worten: Jacob hab ich lieb gehabt, Esau bin ich feind gewesen.
Jtem, von der rede: Jch wil Pharaonis hertz verstocken.
Vnd von dem Spruch: Es ist nicht am willen noch lauffen gelegen.
Auch von der Gleichnis des Toͤpffers: Hat nicht ein Toͤpffer macht etc.
Jtem: Sprich nicht: Wer wird in Himel steigen.
Von diesem allen, so in der Epistel an die Roͤmer geschrieben stehet, hat er seine meinung vnsers achtens, wie gemelt, christlich eroͤffnet vnd also sein bekentnis hie von klar gethan im LI. Jar, da er nu vber drey Jar lang dieser Land Kirchen als ein abgesagter Feind gewesen. Was aber jn, Flacium, angefochten habe, das weis er am besten, wir wollen nichts dazu sagen, da wir doch wol wuͤsten, wie mit Flacio hie von zu reden. Wolten jn auch fragen, wer dieselbigen Stoischen Theologen weren, wider die er damals geschrieben etc., wenn wir mit jm zu disputiren gedechten. Jst es aber war, [L 3r" das er, Flacius, schreibet von seiner anfechtung, woͤllen wir jn hiemit dieses nur erinnern, das derselbe versucher vnd anfechter noch herumb gehe wie ein bruͤllender Lewe vnd suche, den er fresse, der kan zu jm auch wider komen, da huͤte er sich, damit das letzte nicht erger werde als das erste, denn Gott lest seiner nicht spotten. Das schreiben wir jm anders nicht, denn Christlicher meinung vnd seiner armen Seelen halben, das zeugen wir vor Gott, der vnser hertzen sihet. Wer lust hat, der mag in angezogener des Flacij schrifft ferner lesen, da wird er finden, wie fein dieses vnseres Galli lere von Goͤttlicher versehung vnd vnfreien willen, sampt der Lere, so Flacius jtzt vom Freien willen fuͤret, mit derselben Lere vberein treffen, dauon ein ander zeit moͤchte gehandelt werden, denn wir vns dis mal vns in keine Disputation geben wollen, ehe denn der erste Handel von den Adiaphoren, welcher der grund vnd vrsprung ist aller obgesetzter volgender streit, ausgefuͤret werde. Damit wir aber auff vnser Kirchen Lere vom freien willen eigentlicher anweisen, findet man die jtzund beisamen in corpore doctrinae, das ist, der Summa Christlicher lere, welches dieser zeit zu Leipzig auffs new gedruckt vnd die Heuptschrifften in ein Buch zusamen gedruckt sein.
Aber zum stich vnd letzten hinterhalt haben sie den streit vom Sacrament gespart, dadurch sie vngezweiuelt Krieg vnd mord zu uerursachen verhoffen, vnd das es hierinne nicht mehr wie mit den vorigen andern fehlen muͤsse, vnd lassen sich zwar die sachen also ansehen, also solte es jnen geraten. L 3v:] Allhie heben sie allgemach an, mit feindseligen worten Sacramentirern
vnd Zwinglerern
vmb sich zu spruͤen, vnd recket dieser Han den hals auff, verkeret die augen, schwinget die fluͤgel vnd stellet sich aller dinge, als wolte er krehen, er weis aber selbs nicht, was er krehen sol, vnd solten wol seine Gesellen der sachen nicht mit jm eins sein. Vnsere Praeceptores vnd Kirchen sind bis anher bey einfeltiger Lere der Augsburgischen Confession blieben, die Leute vleissig vnd einfeltig geleret, das sie im rechten brauch des Abendmals den waren Leib vnd das ware Blut vnsers Herrn Jhesu Christi empfangen vnd jm, dem Herrn Jhesu Christo, eingeleibet vnd lebendig gemacht werden, mit rechten fruͤchten seines sterbens vnd seiner aufferstehung, sie auch stets zur Dancksagung vermanet, vnd haben, was vnerkleret, nicht rege noch strittig machen wollen, wie jtzt diese Schreier thun, die doch wissen, auch das werck ausweiset, das sie solche sachen erregen vnd streitten, denen sie viel zu schwach, vnd die erklerung nicht bey einem oder zweien allein stehen muͤste. Weis nu Gallus in diesen sachen so viel vbermas vber gemeine Lere vnd vor andern bey sich, das er hierinne auch meistern koͤnne, so gebe er seine kuͤnste an tag, berichte die, so nicht so viel wissen als er, Gallus, vnd bekere die jenigen, so er jrrig vermeint, da vnd dort etc. vnd thue sich zu Westphalo, helffe dem sein Vbiquitatem ausfuͤren, vieleicht wird er Leute finden, die jn krauen, da es jn juͤcket, vnd lasse vnter dessen vnsere Kirchen vnbekuͤmmert vnd vnbeschweret, vnd helffe Gott bitten, damit von [L 4r"/> den sachen ordentlich gehandelt, christliche vnterrede fuͤrgenomen vnd vergleichung troffen werden, in des wollen wir abermals vnsere Kirchen demselbigen allmechtigen guͤtigen Gott befehlen, das er auch dieses falls, die vor Flacij vnd Galli vberfall bewaren vnd darin jr boͤses gifftiges fuͤrnemen, wie die andern obgemelten, gnediglich hindern vnd abwenden wolle. Djeses sind die sachen, die Gallus an seine schrifft wider die Acta von Adiaphoris hat angehengt, aus den vrsachen, wie von diesem Handel itzt, der bittern warheit nach, berichtet, ob sie etwa hafften koͤndten, vnsere Theologen vnd derselben Herberg nider zureissen, deren sie allen keines hetten jmer fuͤrnemen duͤrffen, wenn sie gedachte Theologen nicht zuuor durch falsche vfflage vnd beschuldigung der Adiaphoren halben verhast vnd verdechtig gemacht hetten, vnd wird jn demselben anhang Galli auch viel dings nicht mit weniger vnwarheit als von den Adiaphoris vnsern Kirchen vnd Lerern von jm, dem Gallo, auffgedichtet, dauon jm solte gesagt werden, wenn man bedacht, diese zeit dauon zu antworten, denn wir auff dis mal, wie oben gemelt, nicht mehr als von den Adiaphoris mit jm zu handeln fuͤrgenomen vnd vns hieuon nicht abfuͤren lassen wollen, welches von ersten abgehandelt werden muͤsse, vnd jm hierauff richtig zuzugehen gebuͤren will, jst jm darnach ferner etwas beschert, das kan jm auch wol werden.
Hjeher gehoͤret auch, das dieser vnware hauffe denen von Witteberg schuld gibt, sie hetten die Buͤcher Lutheri verfelschet, vnd das die Tomi zu L 4v:]Witteberg demnach verschlagen werden solten, vnd in summa aller verdacht vnd verhassung wider die gesterckt wuͤrde. Nu findet sich die oͤffentliche vnwarheit vnd das kein wort in denselben verendert sey, ob wol aus vielen vrsachen zu wuͤndschen sein solte, vnsers achtens, das man vnangesehen der Flacianischen schreier, solches so gestrenge vnd vleissig nicht gehalten hette, denn es wuͤrde sich doch endlich gefunden haben, wer es mit Luthero vnd seinen schrifften am besten gemeinet hette, wenn man das hette erwarten wollen. Aber wie gesagt, da ist nichts geendert; was sie aber, die Flacianer, fur Lutheri Schrifften vnd Brieue, mit einfuͤrung ausdruͤcklicher Namen fuͤrnemer vom Adel vnd Hochuerdienter vmb jrer eigen Fuͤrsten loͤbliche Voreltern etc. in Druck geben haben, gedachtem von Adel zu kleinen Rhum, auch mercklicher verkleinerung vnser Nation bey den Auswendigen, lassen wir dieselbigen Flacianischen Meister verantworten vnd gehet vns nichts an. So haben dieselbigen Flacianer vnlangst dergleichen gedicht von der Hauspostill ausgebreitet vnd sich, beide mit gedachten Tomis Lutheri vnd Hauspostill, dermassen in die Backen gehawen, wie jnen in einem oͤffentlichen gedruckten Gegenbericht klar angezeigt ist, vnd da sie jnen vnrecht gethan vermeinen, moͤgen sie sich des als ehrliche Leute ausfuͤren, denn sie bis anher kein wort darauff zu antworten wissen, dieses mag man auch neben dem andern nicht die geringste Vrkund sein lassen, wie ehrliche Hendel diese Leute fuͤrnemen. Zu den Nachdichtern Weiland vnd Judas wollen wir vnsere zeit finden. Haben sich in des [M 1r"/> dieses Gegenberichts semptlichen anzunemen, vnd moͤgen Gallo, jrem Werckmeister, seine gruͤnde erhalten helffen, der dennoch etwas weniger vnschampar ist als die wuͤsten Gesellen zu Magdeburg. Denen wollen wir, ob Gott will, also antworten, das jre Contrafait der Kirchen vnd gemeinem Deudschen lande dargestelt werden solle dem muster nach, wie sie das selbs in jren schrifften vbergeben, vnd sol am ausstreichen nicht feilen, wiewol ein ander Maler vnd Pensel hiezu gehoͤret, denn da ein fuͤncklin Christlicher Gottseligkeit, Gewissens, ehre vnd warheit in jnen were, muͤsten sie sich fuͤr jnen selbs schemen. Aber thorheit ist es, bey solchen Leuten ehre, warheit vnd scham suchen etc.
Vnd lesst sich Gallus dennoch vnsers achtens witziger vernemen, denn das jm das Magdeburgische Formular noch zur zeit zu brauchen gefallen, vieleicht moͤchte es aber noch geschehen in seinem kuͤnfftigen Buch, das man Meister vnd Schuͤler zu samen faste, das wollen wir sehen. Aber dem bahr zu Magdeburg sol geantwort werden, vnd bitten, sie wollen des verzugs kein beschwernis tragen, sol an einem andern eingebracht werden. So hat es vns on das gebuͤren woͤllen, zuuor mit den Oberleuten, darnach mit den Vntermennern zu handeln, damit einem jeden sein gebuͤr widerfare.
Furnemlich aber bitten wir dienstlich vnd freundlich alle wolmeinende liebe Deudsche, so diese vnsere schrifft fuͤrkoͤmpt, da sie etwas in der zu schimpfflich oder scharff vermeinen wuͤrden, die wollen vns das zu gut halten vnd bedencken die M 1v:] vber grosse vnbilligkeit vnd vnwarheit, welche ein mehrers verursachen koͤndte, vnd obgemelter vnserer schrifft, so lang glauben geben, bis die vom gegenteil mit der gleichen gruͤnden verleget werde. Es haben bis anher alle guthertzige gehoffet, dieweil die Acta, das ist, der gantze Bericht aller Handlung von den Adiaphoris, numehr fur die Leute gebracht vnd im Druck ausgangen, man solte doch endlich ein mal der Haderer los werden, vnd ist zwar diese hoffnung nicht so gar vergebens, denn ob wol noch sie, die Flacianer, sich kruͤmmen vnd winden vnd nicht nachlassen wollen, erzeigt sich doch so viel, das sie den stachel verloren haben. Vnd dieweil sie nichts gruͤndlichs dawider auffbringen koͤnnen, beharren sie auff jrer alten Geigen vnd fideln das alte Liedlin wider von vornen her, als were kein Bericht nie geschehen, gedencken also, die Acta, dieweil sie etwas lang vnd derhalben nicht von jederman gelesen werden, zu vberfallen vnd zuzudecken, verhoffen auch vieleicht, man werde der Gegenwehre muͤde vnd sie also, wie vor der zeit, on alle einrede ferner schreien vnd das letzte erger als das erste machen lassen. Hjergegen ist diese schrifft furgenomen, darin die Acta in kuͤrtz begriffen vnd meniglich als zu einem muster gewiesen, wie gedachte Acta wider die Flacianer dienen vnd zu gebrauchen, vnd hoffen, es werden es nu andere nach solcher anweisung besser machen koͤnnen etc. Der gnedige guͤtige Gott wolle seine Kirchen bey ruhe, christlichem friede vnd einigkeit erhal[M 2r"/>ten vnd diesen armen Leuten, Jllyrico vnd Gallo, jren anhengigen vnd deren gleichen, so die Kirchen verunrhuigen, spaltung vnd zertrennung vnd vnaussprechlichen jamer stifften etc., selige erkentnis jrer suͤnden vnd bekerung verleihen, sein es anders Leute, fur die zu bitten.
Kurtze Erinnerung von Flacij Jllyrici Procuratorischen Buch, so diese Weinachten des LX. Jars zu einem friedlichen, seligen Newen jar wider die genandten Adiaphoristen, furnemlich Herrn Philippum Melanthon, sampt etlichen Churfuͤrsten, Fuͤrsten vnd Herrn, deren eins teil verstorben, eins teil noch bey leben, ausgangen.
Nach dem obgesatzter Gegenbericht auff Galli schrifft volendet vnd in Druck vberantwortet, ist Flacij newes grosses Buch wider die Acta ans Liecht komen, aus dem finstern Leibe seiner Mutter vnd vns mitgeteilet worden, welches er teuffet: Gruͤndliche widerlegung
derselben, das wir als bald durchloffen vnd daraus, so viel in eil vermerckt haben, das Flacius seinen bedacht vnd die lange zeit, so er jm zu demselben Buch genomen, wol angelegt hat, denn er trawen ein Meisterstuͤck seines Handtwercks geboren hat (ist zu bejameren, das die vnselige, teuflische misgeburt eben in das Feste der seligen Geburt Christi einfelt.). Vnd befinden, das sich Flacius so viel gebesseret hat, das M 2v:]er auch mittler zeit ein halber Jurist oder, do das zu viel jemande duͤncken wolt, wie es denn zu viel, zum wenigsten ein gantzer Procurator worden ist, denn sich dasselbige sein Buch nicht fur ein Theologisch Buch, sonder fur ein Procuratorischen satz ansehen lest. Hat sich also vielgedachter Flacius verbessert wie jener Welsche, der aus einem Procurator ein Ruffian wurd, das ist auff Hochdeutsch, ein Hurenwirdt, vnd lies jme einen Reumen auff den Ermel nehen, de bon in melior, das ist, von einem guten zu einem besseren. Das aber Flacius aus einem Theologo ein Procurator worden, ist zu glauben, das jme nicht wunderbarlicher weise die Kunst eingeblassen sey, sonder werde vieleicht durch gemeinschafft, beiwonung vnd andere wolmeinliche furderung solcher Leute dermassen mit newer geschickligkeit bemackelt vnd verunreiniget worden sein, wie das Sprichwort lautet: Womit der Man vmbgehet, das henget jme an.
So sagt Claus Narr: Das Blut fleust zusamen, da er sich zu einer Saw in Kot leget
, vnd: Were bey dem Lamen wonet, der lernet auch Hincken
etc. Wir koͤnnen aber vnserer einfalt nach nicht glauben, das es der ware vnd binhafft Teufel boͤser, gifftiger, hessiger vnd in Summa, in allen Fellen boͤser machen koͤndte, als es sein Procurator vnd Flacius wider die Acta schreiben, etwas geschickter vnd gereumbter, das ist, scheinlicher vnd verschlagener, mocht es der Teuffel machen, denn man spuͤret dennoch auch eben grobes gehirn mit, vnter, bey vnd in derselben Procurator kunst. Aber wenn man boͤse Hund machen wil, musse man die an Ketten legen, sonderlich vmb Vincula Petri, das ist S. Peters [M 3r"/> Kettenfeier, der in die Hundstage felt, da die Bremen vnd Hundtsmucken am sersten stechen, so sein der Han vnd die Kroͤt, wie man sagt, des Basiliscus Mutter, denn er hat keinen Vater.
Doch ist dieses troͤstlich, das der Butz heraus ist vnd sie es nicht boͤser machen konnen, vnd trutz sey jnen geboten, das sie etwas boͤsers schreiben, denn wenn sie gleich mit dem Campegio herfuͤr komen, wirdt der danck nicht jr sein, sondern der tewre Man Cochleus, loͤblicher gedechtnis, hat Jllyrico solchen Palmen vnd rhum vorlangst abgelauffen, denn er, was vom Sacrament der zeit geredt worden, in seinen schrifften wider Philippum, so er Philippicas nennet, vor viel Jaren zu Leipsig in Druck geben hat, vnd wird Jllyricus nicht viel hessiger dauon schreiben koͤnnen als es Cochleus gemacht, es were denn sach, das Flacius vorsuchen wolte, ob er mit seiner autoritet durchdringen vnd der Papisten sach in diesem fall krefftiger machen koͤndte, aber sonst sagen wir noch ein mal, ist jm Cochleus weit zuuor komen, das Jllyricus also den Cochleum dennoch auch etwas sein lassen mus vnd er, Flacius, sich nicht allein anmassen, das er Mannlich wider Philippum streitte, sondern mus den Cochleum, wie gesagt, dieses falls auch seinen Gesellen sein lassen. Vnd hat traun Flacius gar eine erbare Geselschafft vnd Bruderschafft, beide vff diesem vnd jenem teil, von vielen seines gleichen obscuris viris, das ist, erleuchten Herrn, die dieses falls, wenn es wider Philippum gilt, mit jm, dem Flacio, eins sind, vnd die vielgedachtem Herrn Philippo wol so getrost nach der gurgel stechen als Fla-M 3v:]cius vnd sein Procurator, als nemlich gedachter Cochleus in angezogner Campegischer Handlung, sonsten aber Wicel, Staphylus, Grickel Eisleben, alle loͤblicher gedechtnis, sampt andern vielen vngenanten etc., deren ist keiner, der Flacio sein Aue Maria versagt, wenn er, Flacius, wider Philippum ficht. Denn was er ausricht, das hat sich die gantze Bruͤderschafft zu troͤsten, vnd ist solches gedachter, des Flacij Bruͤderschafft, eine gemeine Beute, derhalben traun Flacius so vngleich nicht teilen mus, sondern seine Heerbruͤder, Rott vnd Spiesgesellen in diesem streit erkennen, deren sich nicht schemen vnd die an jrem gebuͤrenden anteil ehren vnd rhum nicht gefehrden. Denn ob sie gleich sonst der sachen vieleicht nicht aller ding eins sein moͤchten, so stehen sie doch wider Philippum fur einen Man. Vnd hat der gute alte Kempffer in diesem streit, Eisleben, newlich noch in seinen alten tagen das Harnisch wider angezogen, Arma diu senior desueta etc., ein vbriges gethan, auch vber sein vermoͤgen sich angegriffen vnd sechs zu fusse wider Philippum ins feld geruͤst, denn er, Eisleben, ein stuͤck von einem hohen Liede wider Philippum gesungen, heisse auff Latin Versus Hexameter, welches ausdruͤcklich zu melden, damit man den thon vom Liede wisse, denn wenn man es nicht darzu schriebe, wuͤrde man den nicht kennen, vnd heisst der Vers also: Scurriliter loquitur Mendax Sycophanta Melanthon.
Djeses des Scheislebens hohes Lied hat Flacius in seinem Buch als der Capellenmeister auffgefangen, mit dreien stimmen componirt vnd auff [M 4r" die Heerpaucken abgesetzt, singet also Eisleben vnd quintirt Flacius sein Trium darein, mit hertzen lust den suͤssen Thon, das ist die liebliche Musica, das schoͤne Susanninne, das diese zween Rottgeseilen diese Weinachten gesungen haben, ein hertz vnd eine stimme. Also fleust das Blut zusamen. Hat denn Staphylus nechst Herrn Philippi geschonet, so nimpts vns wunder, vnd heisst jn wol als vnuerschempt einen Sycophanten als Eisleben. Denen allen ist Flacius zu dancken schuldig, als die sich neben jm wider Philippum brauchen lassen, aber das bleibet gleichwol war, das Flacius vber sie alle ist, vnd solte einer noch dencken, er were ein Praeuaricator vnd hette ein verstand mit den Widersachern, es weren gleich Papisten oder Tuͤrcken etc, denn er ficht ja die Papisten in jrer Lere nicht feindlich an, sondern zwacket allein, was vnsere Leute schreiben vnd vergreifft sich in summa in keinem fall gegen den Papisten, denn das er die Bischoff vnd Stifft gern gestuͤrtzet sahe, das dienet jm aber sonst anderswo vnd gibt seinen besundern nutz. So haben sich die Papisten zu Wurmbs hoͤren lassen, sie wollen in kein Colloquium mehr willigen, weil Philippus lebet, so troͤsten sich andere mehr seines Todes. Darumb helffet ein ander trewlich jr lieben Bruͤder vnd Kriegsleute, es ist noch vmb den fromen Man zu thun, darnach habt jr euch nichts zu fuͤrchten vnd koͤnnet alles machen wie jr selbs wolt, so lang vnd ferne es euch Gott verhenget.
Es hat sich Osiander, Gott verzeihe jm seine suͤnde, auff eine zeit hoͤren lassen, er wolte Philippo eine Ader schlahen, das das Blut in gantz Deudsch-M 4vland spruͤtzen solte, in dieselbe Scherstad sein jtzt diese Helden getretten, vnd ist Flacius der Obermeister, der hat eine gerade faust dazu. Gott gebe, das sie es treffen wie Osiander.
Damit wir aber ein wenig anzeigen summarie, was obgedachte gruͤndliche verlegung Flacij etc. fur ein schrifft sey. So gehet erstlich die groͤste, sein vnd seines Procuratoris arbeit dahin, damit die Acta verdechtig gemacht vnd denen ja nicht geglaubet werde, denn hiran leit jme dem Flacio alles, was zwischen der scheitel vnd versen ist, es kan auch an diesem allen nichts guts sein, wenn war ist, was in den Actis stehet vnd an seinen Procuratoribus dergleichen, hie gilt es warlich wehrens vnd rettens, wie ein jder zu bedencken hat, denn er, Flacius, klagt in seinem newen Buch gar heis vnd tewer, das die Leut die Acta zu lesen vnd denen glauben zu geben sich vnterstehen vnd von den Adiaphoristischen plauderern eines andern, als die bisher von Flacio bericht, vberreden lassen woͤllen. Hie gilt es wehrens noch ein mal nichts weniger, sondern weit mehr, als wenn Flacio sein newe vnd wolgebauts Haus brennet, wie lescht er denn nun? Also, er sagt, man sol den Actis bey Leib nicht glauben geben, denn die Adiaphoristen haben sie selbst gestellet vnd die Schrifften, daraus sie gefast, vielleicht vmbgeschmeltzt, das heisst so viel, die Professores der Vniuersitet Witteberg, so gedachte Acta vnter jrem Namen in Druck haben lassen ausgehen, sein leichtfertige vnd verlogene Leute, zu denen sich zu uersehen, das sie Falsarij vnd Briefesfelscher sein moͤchten, vnd denen also nicht zu gleuben N 1r:] stehe, das lassen wir die verantworten, die es angehet vnd gescholten werden. Fur vnser Person achten wir, Man gegen Man zu setzen vnd zu uorgleichen, solte dennoch vnsern Praeceptoribus on einige Prosopolipsia so viel zu gleuben stehen, als einem fluͤchtigen, verloffenen Vndeudschen, der vnbekandtes namen vnd herkomens ist vnd einem betasten, verworffenen vnd verdorbenen Procurator oder zweien, vnd gleich einem blutgirigen Wolff dazu, vnd sein vber das vnsere Praeceptores luͤgen vnd betrugs noch nicht erwiesen, auch solcher bezichtigung von hohen vnd nidern bis anher verhoben blieben. Aber Flacius schonet keines Standes im Roͤmischen Reich, weder Todten noch Lebendigen, die er schmehens erlasse, was es aber guts geberen vnd fuͤr ein ende nemen werde, wird die zeit ausweisen. Jn diesem Handel aber, die Acta belangend, finden wir aus denselben vielgedachten Actis, das man sich beruͤffe auff die Originalia, hat also Flacius die Actionem ad edendum, damit wir mit dem Procurator Procuratorisch reden, vnd moͤgen sich die jenigen gefast machen, so als Verlogene vnd Falsarij von Flacio vnd seinen Procuratorn beruͤchtigt werden, das dieselbigen originalia coram notario et testibus vidimirt vnd auff Flacij Rechtliche forderung furgelegt werden. Wenn das geschicht, so ist Flacio diese gegenwehre genomen, darauff lassen wir dieses beruhen. Wir achten aber, das der beweis auff dem Kleger lige, darumb, wil Flacius die Acta als vnwar verwerffen, hoffen wir, es sol jm zuerkand werden, das er einen klaren, hellen vnd volkomenen bericht thue, wie vnd was in allen gehaltenen Tagen des [N 1v"/> Jnterims vnd der Adiaphoren halben in diesen Landen der Chur Sachsen vnd Meissen, beide von den Landstenden Rheten vnd Theologen, gehandelt sey, das stuͤnde Leuten zu, die jrer sachen nicht schew truͤgen, denselben koͤndte man als denn gegen dem Bericht halten, den die Adiaphoristen gethan haben vnd gegenbericht geben vnd nemen. Jtzt fleischt Flacius nur vnd stuͤmmelt die Acta, wie hernach gesagt werden sol, lest etlichs passiren, etlichs nicht, behelt jm sein ausflucht vor, darauff ist nichts zu handeln, ein volkomener Gegenbericht koͤndte den Handel bald vnd auff ein mal entscheiden.
Zum andern, so wird in den gedruckten Actis solch ding beschrieben, das vor dem Ausschus vnd vor der gantzen Landschafft gehandelt, ob es nu war sey oder nicht, was die Acta von denselben Handlungen berichten, ist abermals die kundschafft bald zu finden, denn hie nichts heimlich bleiben oder verschlagen werden kan. Es befrage sich nur Flacius bey denen vom Adel, bey welchen die Originalia der Landstende Handlung hinterlegt worden, in des mus man sich auff die Landstende semptlich beruffen, auch die nicht ausgenomen, die Jllyrico wider jren Landsfuͤrsten als vntrewe Leute gefroͤnet haben. Denn sie anders sagen muͤssen in beisein anderer, so mit vnd darbey gewesen, als wenn sie bey Flacio oder jren Flacianern allein melcken.
Zum dritten wird auch etlicher heimlicher Handlungen in Actis gedacht, bey denen Churfuͤrsten vnd Fuͤrsten in gemein, aber ausdruͤcklich der Roͤmische regirende Keiser Ferdinand etc. vnd Do-N 2rctor Seld, Key. May. Cantzler, genent werden. Nu wird man on zweiuel die vngenenten Flacio auch wol namhafftig zu machen wissen. Von den genanten aber halten wir das, so sich gebuͤrt, die billich Flacius vnd seine Helffershelffer, Procurator vnd Principaln vnangestochen lassen vnd an die jren Geifer, als die ordenliche Oberkeit, nicht hetten hengen sollen. Aber Flacius ist der newe Bapst, den sein Pfarherr allgereit dazu gekroͤnet hat vnd jm den Tittel geben, das er Sanctissimus heissen sol. Dieser Bapst hat macht, Keiser, Koͤnig, Churfuͤrsten, Fuͤrsten vnd Herrn, hoch vnd nider, tod vnd lebendig, anzustechen, zu uermehren vnd seinem vnd anderer gefallen nach zu tractiren, wolten jm gleichwol guͤnnen, das er hierinne etwas mehr als den gemeinen Poͤfel bedechte, denn er sich doch zu besorgen, man werde jm, Flacio, die Fuͤsse nicht kuͤssen. Vnd ist vns vngezweiuelt, das er hierinne allen verstendigen, fried liebenden, fuͤrnemlich seinen eigen Herrn, auch allen vernuͤnfftigen von dem gemeinen Hauffen, nicht zu gefallen thue. Denn er handelt als ein Frembdling, des die Schafe nicht eigen sind, vnd hat sich zwar diese zeit her gnugsam erzeigt, was rhat vnd gutes dieser Gast mit sich gebracht allen denen, bey welchen er diese Jar sich enthalten hat. Man sehe auch, was er jtzt in seiner gewarsam seinen Herrn vnd der Schul, zu der er gefordert, sampt andern zum besten stiffte, vnd wird das vbrige die die [sic] zeit ausweisen. Aber von dem gnug an diesem orte.
Vnd damit wir wider zur sache komen. N 2v Djeweil es Flacio alles gelogen sein mus, was in den Actis stehet, ist die Frage, ob man den Originalen, darauff man sich beruͤfft, nachmals den Landstenden in der Chur Sachsen vnd Meissen, vnd zum dritten Churfuͤrsten, Fuͤrsten, derselben Rheten vnd Dienern vom Adel vnd andern, zum letzten auch hochgedachter itziger regirender Roͤmischer Key. May. etc. selbs, so viel zu gleuben stehe, als Flacio Jllyrico vnd den blawen duͤnsten vnd mit Heeres krafft gesuchten, boshafftigen, teuflischen betruge, so er vber die Acta zeuhet in seiner vermeinten gruͤndlichen verlegung
, vnd haben dieses also in eine Frage gestellet, denn wenn wir hierinne sprechen wolten, wuͤrde Flacius bald vns als anseher der Person vnd Prosopolipten beschuldigen, wie jm denn dieses wort stets im maul vmbwaltzet. Aber wie dem allen, so mus er dennoch vnstreffliche kundschafft leiden, ob sie gleich nicht verloffene vndeudsche oder sonst anruͤchtige Leute geben werden, vnd ist dennoch kleglich, das sich nu alle warheit im gantzen Roͤmischen Reich verloren vnd in den Winckel in Sorben gefunden hat, das numehr niemands warsagen kann, er sey wo er wolle, denn Flacius vnd sein Procurator etc., vnd wen die beruͤren.
Das ander Argument Flacij, darumb den Actis nicht zu gleuben stehe, ist, das er viel Contradictoria oder widersinnige Reden darinnen weisen vnd anziehen wil, auch das etliche aus vnsern Gesellen nicht den Actis gemes von den verloffenen Hendeln geschrieben. Aber, wie gemelt, gruͤnden sich die Acta auff die Originalia, auff der Landstende, Keiserlicher Maiestat, Churfuͤrsten, Fuͤrsten N 3r:] vnd Herrn, deren Rhete vnd Dienern etc. kundschafft. Die Contradictoria aber vnd widersinnige Reden belangende, so in den Actis sein sollen, stehen die Acta in oͤffentlichem Druck meniglich fuͤr augen, da mag ein jeder selbs sich jnnen ersehen vnd vrteilen wie er es findet, vnd ist mit ehren vnd warheit keine Contradiction oder widersinnige rede in Realibus, das ist, in den Heuptpuncten, darauff der Handel stehet, zu beweisen. Denn was er, Flacius, vnd sein Procurator als fur widersinnig in denen anzeuhet, ist oͤffentlich zu sehen, das es vntrewlich, boͤslich vnd felschlich geschihet, wie das zu seiner zeit sol angezeigt werden. Das aber etliche Datum, Namen vnd dergleichen versehen vnd versetzet sein, nimbt dem Briefe oder Schrifft nichts, des Original verhanden, das auch Flacius fur warhafft vnd verlogen darinnen angezogen wird, ist wol zu sehen, wie es zu gangen. Sein auch im Deudtschen dieselben Contradictiones nicht zu finden, wie er selbst meldet, vnd kondten die am besten Bericht thun, die die Acta gefast haben. So haben wir vernomen, das die Originalia dermassen durch einander gefunden, das nach wenig Jaren, wo die jenigen, so bey den hendeln gewesen, abgestorben, sich nicht mehr wuͤrde in dieselben leichtlich zu richten gewesen sein, kan auch ein jeder selbst erachten, nach dem sich niemandt dieselbe zeit solcher Schelmerey besorget hat, damit dieselben handlungen vom Flacio vnd seinen Flacianeren nachmals beschweret worden, das man solchen vleis in aufzeichung aller reden, Personen, zeit vnd Schrifften, wie das wol jtzt von noͤten, [N 3v:] nicht gethan habe, welches denn Flacium vnd seinen Hauffen diese XII. Jar her gantz freidig vnd boͤse wider die Adiaphoristen gemacht hat, wie sie denn offentlich geschrieen vnd geschrieben haben, da man der Acten halben vertroͤstung thet, es koͤndten kein Acta vorhanden sein, die Adiaphoristen hetten nichts, als was sie selbst erdichten wuͤrden etc. Aber Gott sey lob, der hat dennoch so viel von den gepflegten handlungen bescheret, das zu sehen stehet jeder menniglich, wie Flacius vnd seine Helffershelffer nicht als redliche Leute handelen, vnd abermal hat Gott so viel bescheret, das Flacius zu rechten vnd zu fechten, dichten vnd trachten, liegen vnd triegen hat, wie er zuwegen bringen moͤge, damit demselben gethanen waren bericht vnd der auff so bestendiger grundlicher erweisung stehet, dauon oben gemelt, nicht geglaubet werde. Vnd lest sich ansehen, da dieser Flacianisch hauffe getrawet hette, das so viel berichts noch vorhanden, er solte wol, wo nicht gemacher, jedoch vorsichtiger, gescholten haben, vnd hat sie die vbergrosse lange gedult der Adiaphoristen betoͤret vnd hierinne gestercket, die so ein lange zeit auff Flacij vnd der Flacianer liegen vnd triegen stil geschwiegen haben, denn daraus haben sie in jrem sinne geschlossen (wie sie denn auch von sich geschrieben), die Adiaphoristen wissen keinen gegenbericht zu thun, sonst wuͤrden sie nicht also schweigen etc. Das aber vnserer gesellen etliche vor der zeit von etlichen Sachen anderst geschrieben, hat sich niemand zu verwundern, denn es jnen an volkomenen bericht gemangelt hat, wie manchem ehrlichen Man, den Flacius durch sein Moͤrderisch, auffrurisch liegen vnd triegen vor der [N 4r"/> zeit jrre gemacht vnd eingenomen hat, vnd hetten gut hertzige Leute, sampt vnseren gesellen, den Bericht vor gehabt, der in den Actis eroͤffnet, hette Flacio anderst koͤnnen begegnet werden als bisher geschehen, wie dieses Vrkundt aus obgesetzten Gegenbericht wider Galli schrifften zu nehmen, vnd dancken viel Christliche hertzen, vnd wir neben jnen, Gott darfur, das doch ein mal ein volkomener bericht herfur komen, dardurch man zur warheit gefuͤret wurde, wie seer auch Flacius vnd sein Procurator darwider zappeln, haben auch viel frome Christen vnd hohe Leute nach solchem eroͤffenten Bericht bezeuget, das, ob wol sie vnsere Theologen nie verdacht gehabt, das sie dennoch so viel von jnen nicht gewisset. So sein sie dardurch auch bey vielen Flacianern entschuͤldiget.
Vnd damit wir ein wenig Berichten, wie Flacius mit seiner grundtlichen widerlegung
vmbgehe, so zurreist er erstlich die Acta, wie die Richtig vnd ordentlich gesetzt sein, zuhudelt vnd wuͤlet dieselben viel erger denn ein wilde Sawe ein Wiesen oder gebautes Feldt, das sich der Bosheit zu wunderen ist, zwackt stuͤckweis heraus vnd Articuliert darwider, vnd wenn man dargegen die Schrifften gantz ansihet, so findt man die Procurator kunst, von welcher der Teufel seinen Namen hat, denn man kein bessere oder krefftiger vorlegunge dieses Procurator teufels in, vnter vnd mit dem Flacio haben kan, denn das man die Acta gantz denselben, vbel geschelmeten, gefleischten stuͤcken entgegen setze, vnd hat warlich der Procurator den Meister nicht bey sich gehabt, da er sein vorlegung N 4v:] also stellet, das er die Leute in die Acta einweiset, dafur man jm billich dancken mag, denn niemand kan das Flacianisch Procurator werck verstehen noch daruon vrteilen, er halte es denn gegen denn Actis. Hiemit solte wol verursacht werden, das die Acta so viel Frage gewonnen, das man sie wider vnd zum vierden mal muͤste aufflegen, vnd dieweil er, der Procurator, daruͤber schwitzt, wie er die Acta bey dem gemeinen Man verkleinere, allen glauben denen entziehe vnd beneme, solte er billich dasselbige Buch nicht in die frage bringen, sondern zu vnterdrucken sich beulissen haben vnd auff seinen Terminis, von denen anfenglich vermeldet, geblieben sein vnd fort gewarnet haben, das sich die Leute nicht verfuͤren lassen wolten, jre selbs Gifft fliehen, dem Buch nicht gleuben, es hette eitel Luͤgen, eitel widersinnige Reden, eitel verfelschte, gedichte Brieue vnd Handlung, deren nie nichts oder ja nicht der gestalt eingebracht, fuͤrkomen vnd gehandelt worden were, die Adiaphoristen wuͤsten von nichten mit warheit zu berichten, muͤsten alles erdichten etc. Wenn er also hinaus gefaren were, hette er dennoch die jenigen, die noch an jm hangen wie ein Apffel an einem Baum, zum wenigsten stutzig machen koͤnnen, er hat aber doch etwas sagen vnd verursachen muͤssen, ob jm gleich nichts gefallen, denn man lest niemands huͤlfflos verurteilen, es ist aber also dahin gebracht, wil jemand vber solchen streittigen Hendeln vrteilen, der ein fromer Christ, oder nur politice ein redlicher, warheit vnd Ehrenliebender Man ist, der wird dennoch sich schuͤldig erkennen muͤssen, die Acta gegen der verlegung zu halten, vnd wird nicht fehlen, es [O 1r:] mus einem solchen als denn mehr einfallen denn Flacius vnd sein Procurator bedacht haben, das lassen wir an seinem ort einen jeden selbs bedencken vnd erfaren. Denn es schreibe Flacius vnd sein Procurator von Luͤgen, Contradictorijs, dichten, verfelschungen, wie vnd was er wolle, luͤgen hin, luͤgen her, so gruͤndet sich die Handlung auff Originalia, landkuͤndige, keiserliche, churfuͤrstliche, fuͤrstliche Herrn vnd Diener, edel vnd vnedeler, kundschafft, wie oben gemeldet. Vnd wird sich nicht als bald fuͤr Luͤgen verwerffen lassen, was Flacius dafur erkennet vnd verdammet haben wil, vnd gehoͤret mehr dazu, als stuͤmmeln, fleischen, schelmen vnd lest sich also nicht ausrichten. Jst auch niemand so grob, der die Acta lieset, er findet, das sich solche Handlung auff anziehung solcher vmbstende, auch leiblicher vnd schrifftlicher kundschafft, nicht dichten noch verschlagen lassen, wie hoch auch Flacius sich bemuͤhet, die Leute des widerspiels zu bereden. Aber es lest sich wol mercken, das der Procurator Flacius es dahin setzet, das seine Flacianer nur des Flacij Buch der vermeinten verlegung lesen werden vnd die Acta nicht ansehen, wie denn dieses Gesinde zu thun pfleget, das allen Bericht fleuhet vnd nicht hoͤren noch sehen, wissen oder verstehen wil etc. Das muͤssen wir Gott befehlen, denn es walten, vnd dieselben Flacianer sampt jrem Vater vnd Fuͤrer Flacio jmer hin Flacianisiren vnd flattern lassen, bis sie des muͤde werden, vnd muͤssen dieselben vnbehawen Filcianer dennoch so viel daran setzen, wenn sie also on allen bescheid wider andere schreien wollen. Wir sagen aber von denen, die als ehrliche Leute auff verhoͤre [O 1v:] beider part richten vnd nicht die Kleger allein, sondern auch die antwort hoͤren wollen, denn was die jenigen fuͤr Leute sein, die vnuerhoͤrte richten, ist oben Gallo gesagt, dieselben ehrlichen, redlichen Richter werden in der vergleichung was beiderseits eingebracht, dieses, des Flacij Procuratorwerck, bald sehen. Vnd zu einer kurtzen vrkund lese man, wie die Pegawischen vnd des Torgischen Landtages Handlungen in des Flacij Buch verlegt werden, vnd die Procuratorischen inductiones mit jrem fleischen, schelmen vnd stuͤmmeln, wie sie vor dem Man abziehen, verzwicken vnd verbrechen etc. Es halte der Leser die Acta dagegen, so wird er ein klares muster dieses Procuratorteuffels sehen koͤnnen, bis man es den Einfeltigen deutlicher vnd in specie weise. Es solten einem dieselben Procuratorboͤsslin im Aderlass wol gefallen, wenn die nicht so zu grossem jamer der heiligen Kirchen Gottes vnd gemeines Vaterlandes Deudscher Nation gebraucht wuͤrden, vnd bekennen vnsers teils, das wir vns nicht haben enthalten koͤnnen, der vberaus grossen bosheit mehr denn ein mal zu lachen, da es doch nicht ein schimpfflich gelechter gibt, denn es oͤffentlich zu mercken, das er in seiner verlegung mit jm selbs nicht zu frieden, als der da merckt, das es nicht thun wil vnd gerne boͤser sein wolte etc. Aber dieser Procurator hat nur eine Taschen vnd kein Gewissen, weist sich auch oͤffentlich aus, das eben sie die rechten, waren Lumpensetzer vnd Schreiber sein, wie sie andere Leute verechtlich nennen, vnd haben sich dieselben Procurator jre tage als Lumpenmenner solches Lumpentragens geneeret, so sein sie nicht zu uerdencken, das sie zu dem Hauffen [O 2r:] vnd Theologen jre Lumpen setzen vnd verteidigen helffen, das gute wercke schedlich sein zur seligkeit. Gott sey lob, das jr euch auch so wol bewiesen habt, lieben Procurator vnd Herrn, wer es mercken wil, der hat vrkund gnug, das euch ewer Gewissen vberzeuge etc. Vnd das jr mit ehren vnd warheit ewer sachen nicht mehr zu helffen wisset, das sey Gott gedanckt, es folge nu was da wolle. Solches fleischens, stuͤmmeln vnd schelmens, des offt gedacht, hat Flacius auch vor der zeit sich gebraucht (one zweiuel auch aus der Procurator Schule, mit denen er lange geleichet), denn wir vns zu erinnern wissen, das der Ehrwirdige, hochgelarte, christliche, trewe vnd woluerdiente Lerer (dennoch ist es war) Justus Menius sich beklagte, Flacius hette jm seine Verantwortung vbel zurissen. Aber gedachter Menius, christlicher vnd seliger gedechtnis, schriebe eine antwort drauff, die ligt noch auff dem Flacio, gantz vnd vnzurissen, dauon Flacio vnd seinen Gesellen die Haut abgehen moͤchte, vnd solte mit einem viertel Jares von der Ecclesiastica historia vnd andern seinen Annaten abzukeuffen sein, denn der dieselben Antwort verursacht, hat sich nicht wol vmb des Flacij Hendel vnd alle die seinen verdienet etc. Das ist auch daraus zu spuͤren, das diese Flacianer Menij Namen so feind sein vnd stechen auff seinen Grabstein, wie die Bawren auff des Neidhards, hette man denselben Schreiber oder desgleichen, der koͤndte die Lumpensetzer offenbaren vnd das zurissene wider zusamen bringen, aber wenn man nicht Habicht hat, so mus man mit Eulen baisen. Wer weis, vieleicht moͤchte vnser Herr Gott durch vnmuͤndige bescheren, solte [O 2v"/> es vns so gut vnd verguͤnnet werden, wolten wir vns hieran auch versuchen vnd vnsers vermoͤgens der warheit beistand leisten, vnd damit niemands zu kurtz geschehe, muͤssen wir Gallum dieses falls loben vor Flacio, denn er, Gallus, gibt sich dennoch auff den rechten weg vnd nicht Procuratorgriff, nimpt den Handel an jm selbs fur, setzet seine gruͤnde wie gehoͤret, vnd helt in summa den Process, als der Handlung leiden koͤnne. Aber war ist es, er gewint nicht viel, der in dieser sachen gerade zugehet, wie oben zu sehen, dafur grawet Flacio, sol jn doch, ob Gott wil, sein Procuratorwerck auch nicht helffen.
Zum andern, so tregt Flacius der Procurator in seiner verlegung Hundshar ein, vnd eben seer dicke vnd mercklich, fraget, was zu Regensburg zwischen Keiser vnd Koͤnig, Hertzog Moritzen vnd andern etc. gehandelt sey, darauff wir jnen nicht besser wissen anzuweisen, als an Key. May. selbs, denn da ist sich des am besten vnd gewisten zu erkundigen, jst jnen nu so viel daran gelegen, moͤgen sie eine Post gegen Wien abfertigen. Diese Hendel gehen die Theologos vnd Adiaphoristen nichts an, aber Flacius lest sich all zu grob mercken, das eben auff solchen hendeln sein Theologia vnd alle anfechtung des Chorrocks, der Theologen vnd Adiaphora stehe vnd warumb es jm vnd seinem schreiben allen zu thun sey, da er doch, wenn es jm von andern fuͤrgehalten wuͤrde, vieleicht den Namen nicht haben wolte, wil Flacius hieran, so hilfft es nichts, wenn man noch zehen mal Acta vnd Acta Actorum schriebe. Vnd zu mehrer vrkund fuͤret er verloffene, hingelegte vnd vertra-O 3r:]gene Fuͤrsten vnd Kriegshendel ein, ob man der vieleicht vergessen wolte, damit deste weniger zu zweiueln sey, wenn man es sonst nicht griffe, was des Flacij Theologia vnd was vnter seinem Chorrock hange. Denn es hat Flacius vergangner Jar, sampt seinen Rottgesellen zu Magdeburg, ein Chorrock gemalet, als lege das Bapstumb vnd falsche Lere darunter, welches ein auffrhuͤrisch boshafftigs gedicht vnd Luͤgen ist, das sie doch in Druck haben lassen ausgehen, vnd hoch vnd nider, vnschuͤldige vnd woluerdiente Personen, als boͤse, auffrhuͤrische Buben bemalet. Wenn sie nu jtzund auch einen Maler hetten, der jm, dem Flacio, seinen Chorrock mit warheit malet vnd ausstriche, dem muster nach, wie jnen Flacius selbs angibt in gemelten vrkunden etc., hie solt man wol schwerd, Spies, Harnisch vnd Buͤchsen darunter verdeckt finden vnd etwas noch mehr etc. Aber verstendigen ist gut predigen, spricht der Procurator, jedoch des zu einem kleinen Exempel vnd muͤsterlin, so wil er mit dem seliglichen, verstorbenen Churfuͤrsten Hertzog Moritzen etc., hochloͤblicher gedechtnis, in seinem Grabe zu thun haben, vnd das der das Jnterim aller dinge habe angenomen vnd weis, was mehr gethan etc., welches sachen er jm so hoch angelegen sein lest, das er auch wider hochgedachten Churfuͤrsten in des Sleidani verfechtung drewet, deren er viel zu schwach vnd das Ius Canonicum, Bepstliche Recht vnd Panormitanum herfur sucht vnd einfuͤret, welches sein, des Flacij, eifer vor kurtzer zeit mit blossem angesicht nicht gern angegriffen hette. Er auch, Flacius, on zweiuel es andern nicht gut sein lassen wuͤrde, wenn sie das wider jn [O 3v:] brauchen wolten, ob wol an jm selbs solche einfuͤrung nicht zu taddeln, aber wider die, den Flacius nicht gnedig ist, mus jm alles dienen, heiliges vnd vnheiliges, Himel vnd Erden, Freund vnd Feinde, Woͤlff vnd Leute, das doch zu seiner zeit, wie sichs gebuͤret, verantwort werden solle, vnd wil Flacius, als ein freidiger Man, mit dem Kopff hindurch, straffet alle vernunfft vnd bescheidenheit, so man gegen der hohen Oberkeit Christlich brauchen kann vnd zu denselben schweren zeiten gebrauchet hat, da er es doch weit nicht so gut hette machen sollen, wenn er an der jenigen stat gesessen were, die er jtzt schendet, da sie es nicht hoͤren, vnd wie bestendig vnd freidig Flacius sey, wird ein mal die zeit ausweisen. Das aber war sey, was von Hertzog Moritzen des Churfuͤrsten etc. Handlungen in den Actis beschrieben, als die sich des Jnterims halben zwischen jm vnd dem Grosmechtigen Keiser Carol etc. auff dem Reichstag zu Augsburg des XLVII. zugetragen, sein in gedachten Actis, Churfuͤrsten vnd Fuͤrsten, wie gesagt, in genere vnd jtzund regierende Key. May. namhafftig angezogen, die vngezweiuelt jres hohen Namens vber vnwarheit vnd gedicht nicht wird missbrauchen lassen. Dieweil aber je Flacius mit Fuͤrstlichen Hendeln vnd Personen wil Theologisiren vnd Adiaphorisirn vnd also aus dem wege faren, so wollen wir jn zur sachen fuͤren, hochgedachste des Churfuͤrsten Hertzog Moritzen Person, weil Flacius, der so vngnedig, rhuen lassen, auch alles hindan setzen, was vielgedachter Flacius vnd Sleidanus wider jn in seinem Rhubette schreien, vnd lasse setzen, das der Churfuͤrst Hertzog Moritz das Jnterim aller [O 4r"/> dinge angenomen hette vnd verwilliget, auch sich das jenige, darinnen Churfuͤrsten vnd Fuͤrsten, auch Keiserlicher May. selbs kundschafften angezogen werden, nicht also verhielte etc. Gesetzt dieses alles, so stehet doch die gantz sach darauff, was hochstgedachter Churfuͤrst mit seiner Landschafft vnd Theologen des halben gehandelt habe, vnd werden sie, die Flacianer, jnen, den verstorbenen Churfuͤrsten Hertzog Moritzen etc., doch beschuͤldigen muͤssen, das er das Jnterim von seinen Theologen vnd Landstenden niemals gefoddert habe, denn er nicht das Jnterim, sondern anders nichts jemals gesunnen noch begert, denn was des mit Gott vnd gutem Gewissen geschehen koͤndte, damit Gott, was Gottes, vnd dem Keiser, was des Keisers, gegeben wuͤrde etc., wie aus den Actis nach der lenge zu sehen, vnd wuͤrden sich dennoch die Landstende, Theologen vnd Kirchendiener zu erinnern wissen, wenn gleich keine Originalia verhanden weren, was mit jnen gehandelt, vnd trutz nicht Flacio allein, sondern allen Teuffeln vnd jrem Werckzeug, das sie es anders darbringen.
Jst es nu Flacio, dem Eiuerer, vmb die Religion, vmb die arme Kirche vnd Gemeine, deren Patron er sein wil (darumb man jm bald wird Christianissimo schreiben muͤssen, wie dem Koͤnige in Franckreich, denn des Bapst Tittel hat er vorhin, das er Sanctissimus heist.), jst es nu Flacio, wie gesagt, vmb die arme Kirchen dieser Landen zu thun, was gehets jnen an, was Keiser vnd Koͤnig, Chuͤrfuͤrsten vnd Fuͤrsten mit einander handeln? Warumb bleibt Er nicht in diesem geraden weg vnd Terminis, sagt, was Hertzog Moritz des Jn-O 4vterims halben mit seinen Theologen vnd Landtstenden vnd also mit der Kirchen dieser Lande gehandelt habe vnd fuͤret sein sach hiraus? Warumb griefft er in das, so seine vermeinte Adiaphora vnd Adiaphoristen gantz nichts angehet etc.? Hie lest sich Flacij Theologia, wie oben gemeldet, alzu seer mercken, denn dieser Theologus wil schlechts gen Hofe vnd mit Fuͤrsten hendeln zu thun haben, da wir doch vnser einfalt nach dafur achten, es solte bas gethan, auch gemeiner Kirchen vnd Vaterlandt zutreglicher sein, er liesse sich an vertragenen vnd verbriefften sachen vnuersucht vnd aid vnd fried feste stehen etc. Wenn aber Flacij geifferender Geist je diesen oder jenen, als der newe Bapst vnd Schneiderkoͤnig, do vnd dort, nicht wissen vnd in Herren Sachen Procuriren wolte, solte er mit den jenigen handelen, an welche die Sachen gehoͤren vnd jr eigen sein vnd arme vnschuldige Schul- vnd Kirchenpersonen nicht in solche seine weltliche Theologia vnd Kriegsadiaphora mengen vnd einziehen. Aber diese gesellen muͤssen zu jren schebigen Kopff ein Huͤtlin haben. Vnd lassen sich doch zwar grob gnug mercken, das jnen das halten vnd bergen zu lang werden wille vnd sie schnappen zu lassen vnd laut zu lauffen gedencken, denn vber angezeigte merckliche vrkunden ist es auch sunst in jrem Buch alles streitbarlich, voller muts vnd Kriegs, es nent auch Flacius selbst in dem selben seinem newen Buch der verlegung sich vnd seinen hauffen ausdruͤcklich die geschwornen Kriegsleute Christi. Gott behuͤte die armen Leute, mit den Herrn findet man allweg rhat, wer drawet, der warnet, darumb kan ein ziemlich auffsehen P 1r nicht schaden, denn wer ohren hat zu hoͤren, mag jm Flacij Buch eine gute warnung vnd einen gemalten Ritter vnd Fendrich sein lassen. Flacius aber ist nicht allein ein geschworner Kriegsman, wie er sich nennet, sondern auch ein bestetigter Heerprediger, Lermenschlager vnd Blaser, ja wol Kriegsrhat dazu vnd vnsers Herr Gotts Fendrich, wie S[anct] Franciscus in libro Conformitatum, vnd ist dieser Kriegsman Flacius so freudig, das er auch wol die Kugeln mit den Ermeln auff fangen duͤrffte, wie jener Kriegsman Christi vor Muͤlhausen etc. Er darff auch den armen verstorbenen Carolum V. ritterlich in seinem Grabe anrennen vnd einen AntiChrist vnd Hur schelten, lebet aber die Hure noch, es solte wol dieser Kriegsman nicht so boͤse sein.
Den loͤblichen, christlichen vnd heiligen Fuͤrsten, Fuͤrst Georgen von Anhalt etc., haben diese Flacianer lange zeit in jren Schrifften vmbgezogen, vnd helt sich Flacius, als an dem sich nicht zu uergreiffen sey, der jn auch als der leidige Teuffel in seiner seligen ruhe nicht ruhen lassen wil, so viel an jm ist, vnd wird von dem vnfletigen Flacio weder dieses noch jenes bedacht etc. Aber er greiffet vnserm Herr Gott in die augen, wie geschrieben stehet, hawet vnd speiet vber sich, des muͤssen im die Spen vnd Rotz in seiner selbs augen vnd bart fallen, wie man Flacium vor der zeit erinnert hat, da jm gesagt wurde, das er, Flacius, sich nicht an lebendigen, fromen, woluerdienten, christlichen Leuten genuͤgen liesse, dieselbigen auffzufressen, sondern auch als ein moͤrderische Hyena dem Menschenfleisch in die Greber nachkroͤche vnd die verstorbenen mit seinen P 1v:]zenen schenden vnd schmehen anfechte. Vnd weis der schnoͤde Man dem verstorbenen Fuͤrsten in seinem Grabe keine groͤssere schmach in seinem sinne auffzuthun, denn das er jnen verechtlich Probst vnd Thumbprobst nennet, sehet wunder zu, wie ist dieser Sanctissimus so ekel. Doctor Luthern seligen ist dieser Fuͤrst gar ein lieber, werder vnd tewrer Probst gewesen, der von diesem Probst vnd Thumbprobsts Namen viel anders gehalten als der Ekelheilige Flacius, vnd das war sey, da noch Fuͤrst Georg so ferne nicht komen vnd mitten vnter den Papisten war im 1533. Jar, auch von denen nicht viel kurtzweil hette etc., dieselbige zeit schriebe Doctor Luther seliger vnd Christlicher gedechtnis gar einen schoͤnen Trostbrieff an jn, dem seligen Fuͤrsten, aus dem Spruch im Johanne,confidite Ego uici mundum
, des eingang wir von kuͤrtz wegen hienach gesetzt: Reverendo in Christo Domino et clarissimo Principi, D[omino] Georgio, praeposito Magdeburgensis Ecclesiae, Principi ab Anhalt, Comiti Ascaniae et Domino Bernburgae, Domino suo imprimis clementi. Gratiam et pacem in Christo. Merito nominabo te et reuerendissimum Episcopum (taceo prepositum) et clarissimum Principem, optime et Generose Domine, cum uideam, te unum in toto Imperio, praesertim in eo gradu et statu positum, amare sinceriter et promouere fideliter uerbum Christi. Atque mihi saepe miraculo fuit, id ipsum cogitans, et plane singulare Dei donum [P 2r:] agnoscere cogor, quod tua sponte caeperis urgere eam doctrinam in populis tibi subiectis. Non adulor neque Palpo (Deus scit), sed gratiam Christi in te tam mirabiliter erumpentem et fulgentem praedico et glorifico. Simul oro et spero totis suspirijs, quod is, qui incepit in pectore isto tantum opus suum, ipse quoque perficiet etc.
Gibt zu Deudsch vngefehrlich folgende meinung: Gnad vnd fried in Christo. Ewer Gnade mag ich billich, beide einen Hochwirdigen Bischoff (geschweige denn einen Probst) vnd einen hochrhuͤmlichen Fuͤrsten nennen, dieweil ich sihe, das die allein im gantzen Reich, sonderlich als eine Person der wirden vnd standes Gottes wort von reinem hertzen lieb hat vnd trewlich foͤrdert. Vnd habe mich offt verwundert, wenn ich dauon gedacht habe, vnd mus es schlecht als fuͤr eine sonderliche gabe Gottes erkennen, das ewer Fuͤrstlich Gnade diese Lere von jr selbs angefangen, bey jren Vnterthanen zu treiben. Gott weis es, das ich E. F. G. nicht heuchele noch zu liebe rede, sondern ich mus die Gnade Christi, die so wunderbar in ewer F. G. herfur bricht vnd glentzet, rhuͤmen vnd preisen. Vnd bitte vnd hoffe mit tieffen seufftzen, das, der so grosses sein werck in solchem hertzen angefangen hat, es auch vollenden werde etc.
Vnd stehen in summa des heiligen Fuͤrsten Christliche Buͤcher, bekentnis vnd schrifften in oͤffentlichem Druck vor augen meniglich, vnd wird die zeit deren noch mehr an tag bringen. Aber schade were es vnd zu beklagen, da dieser vnfletige Flacius sampt seinen Procuratorn einen ehrlichen Man loben solten, geschweigen einen solchen heiligen [P 2v:] Man vnd Fuͤrsten, dem ferner Doctor Luther vnter augen schreibt, Feria tertia post Exaudi im 1539: Clarissime Princeps, rogauit me N. N., Iuuenis optimus et Poëtica vena insignis, vt sese tuae Celsitudini ignotum commendarem. Captus est enim miro affectu nominis tui studioque, etiam nobis praedicantibus, principem esse te tam rari exempli, non modo nostro seculo, sed omnium praeteritorum, qui ultra alias virtutes et dona diuinitus tibi data, quae caeteras Principes obscurant, videlicet literas, vt vniuersa studia humanitatis et eruditionis, non tantum ames et foueas sed ipsa re et persona propria excellentissime praestes. Patietur igitur Cel. T. laudari et praedicari in te virtutes et dona Dei, si qua forte exemplo Cel. T. et alij principes, maxime vero Ecclesiastici, excitentur, qui boni sunt, aut pudefiant, qui mali sunt. Nam indignum est tantum lucis et Decoris sub modio abscondi. Et quis non optet tales hodie in Ecclesiastica gubernatione vel pauculos aliquos reperiri? Imo quis non confidit, si vel tres haberemus T. Cels. similes in Ecclesia gubernatores praecipuos, eam ipsam Ecclesiam, breui felicissime reformatum iri, ut de summo et primo dono, nempe pura Euangelij doctrina, taceam, quae tuis Auspicijs plane esset regnatura. Nam sicuti saepius apud tuam Cels. testatus sum, ME NON OPTARE RVINAM EPISCOPATVVM SED REFORMATIONEM. Et quotidie oramus, vt Dominus dignetur organo tali, quale T. Cels. est, aliquando vti et ad gubernationem dignam tantis dotibus exaltare. Vnde mihi placuit, quod N. voluerit nomen tuum celebrare. Quis scit, quam occasionem quaerat Dominus? Nam certi sumus his lau[P 3r:]dibus T. C. magis humiliari quam inflari, vt qui gloriam solius Dei ardentissime et vbique spectet. Et tamen non oportet (etiam inuita tua celsitudine) lucernam sub modio abscondi etc.
Vnd werden solcher kundschafften viel zu seiner zeit an tag komen. Ob es aber wol etwas zu lang worden, haben wir doch eingeleibten Brieff auch den armen Adiaphoristen, so nicht haben raten koͤnnen, die Bischoff zu veriagen, zu einem kleinen Troͤstlin hierin bringen wollen, dieweil Lutherus darinnen ausdruͤcklich mit seiner Hand schreibet, das er zum oͤfftermal vor Fuͤrst Georgen bezeuget habe, das sein, Lutheri, wundsch noch wille nicht sey, das die Bistumb in einen hauffen fallen sollen, sondern das die reformirt werden moͤchten. Jtem, das man sehe, wie Lutherus der Kirchen zucht vnd Disciplin, zu der auch die Ceremonien gehoͤren, nicht so feind gewesen sey, wie diese Schreier gegleubt haben wollen, da man des sonsten nicht vrkund hette, denn er diesen loͤblichen vnd fromen Fuͤrsten so wol hat leiden koͤnnen, das er sich in obgesetzter schrifft neben seiner fuͤrderung der reinen Lere auch der gedachten Disciplin vnd Kirchenzucht bey hochgedachtem Fuͤrsten vertroͤstet. Vnd was hie Jllyrico gesagt wird, des mag sich Gallus auch annemen, der diesen tewren Fuͤrsten etwas strefflichers mitgefaren, vnbedacht, das das Haus Anhalt seine Landsfuͤrsten, vnter denen er geboren, noch hat Gallus, vnter der Treppen herfur, sich gegen seinem Landsfuͤrsten vnd solchem seinem Erbherrn dermassen verhalten duͤrffen, wie wisslich. Vorzeiten hette man einen solchen Schender seines vnschuldigen Herrns auffs wenigste zu einem Bischoff zu Re[P 3v"gensburg gemacht, aber zu lang von diesem vnd gehoͤret das vbrige in eine volkomene antwort.
Ferner, so stelt Flacius Procurator sein Buch als ein Netz oder Fallstrick fuͤr, denn er saget traun, was zu sagen vnd nicht zu sagen stehet, vnd greiffet den grossen Herrn in die Har bis vber die Knuͤbel, vngezweiuelt der meinung, er wolle es andern, welche die macht nicht haben, auch der sich nicht anmassen, die Flacius, der newe Bapst vnd Schneiderkoͤnig, hat, Fuͤrsten vnd Herrn zu schenden, so nahend bringen, das man sich verrede vnd sage vnd klage herwider, dauon billich vnd mit warheit zu sagen vnd zu klagen sein moͤchte. Denn er steckt den Kloben ja weit herfur, ob jemand auffsitzen wolte. Vnd abermal zu einem kleinen Exempel beschweret er den verstorbenen Churfuͤrsten Hertzog Moritz etc. hochloͤblicher vnd Christlicher gedechtnis, wie der so grawsamlich, vngestuͤmme vnd Tyrannisch mit fromen, christlichen, vnstrefflichen Lerern vnd Predigern vmbgangen sey etc., vnd solcher Nuͤslin viel mehr, wer sie aber kennet, der keuft sie nicht, denn dieser Teufel vnd Procurator sehe gerne, das man Fewr auff schluͤge, die Fuͤrsten zusamen hetzet, darfur Gott gnediglich sey, der verleihe gedult allen, die vnrecht leiden. Er, der Herr Herr wirdt richten vnd rechen zu seiner zeit.
Was aber in Thuringen sonsten der Adiaphoren halben on offentlich gehaltenen Landtagen mit den Landtstenden gehandelt, mage man in Menij schrifften sehen, der die, seiner ehren notdurft, nach in Druck geschaffet, vnd aus denselben vrteilen, ob P 4r sich die der genanten Adiaphoristen handlungen vergleichen.
Es were noch viel von der Rhetorica kunst, geschwinden, grawsamen, teuflischen Sophistereien, liegen vnd triegen, zu sagen, damit des Flacij Procurator werck gemacht ist, aber dieses sey zur eilenden vnd kurtzen erinnderung genug, lassen das vberig alle Christliche verstendige selbst richten, die mehr finden werden, als wir verstehen oder anzeigen koͤnnen. Den einfeltigen aber, so vieleicht an etlichen sich stossen mochten, solle zu erster gelegenheit verner vnd notdurfftiger Bericht geschehen, damit die Procurator Artickel auch in specie verantwort werden, welches jtzunder in der eil nicht hat geschehen koͤnnen, versehen vns auch, Flacius vnd sein Procurator solle vns vnbeschwert auffs wenigst die halben weil goͤnnen, die sie zu jrer verkleckung jnen genomen haben, moͤchte sich zutragen, das sie wol etwas ehe gefuͤrdert wurden, jn dess sey Flacio alles das auch gesagt, was droben Gallo. Djeweil vns aber je der Teufel mit Procuratoren beschmissen hat wie jhenen Wirdt mit Walhen, die von der Duͤrentze sagten, vnd wir dieses mal doch in genere etwas ein wenig zu antworten furgenomen, haben wir dieselbige vnser kurtze Antwort in volgende Replica gefasst, welche wir hiemit in der besten form vnd weis, wie sich das zu recht gebuͤret, einlegen vnd den Richteren vbergeben, mit notdurfftiger Protestation, das der Sachen nichts begeben werde, vnd nach dem die fuͤrnembsten Artickel vorhin notdurfftig verantwort, wollen wir wider das andere die newen beschuldung vnd Al-P 4vlegata das Flacij generalia Iuris contra setzen vnd stillschweigend hiemit nichts begeben haben de quibus omnibus solenniter denuo atque denuo protestamur, Actum in der heiligen Fasnacht.
Volget die Replica:
Es bringet Flacius itzund vber die andere vorige, schedliche, boshafftige vnd Gottlose fuͤrnemen ein newes auff, vnd disputirt noch handelt nicht die Sachen, so er fuͤrnimpt, nach gestalt vnd art derselben, auch nicht wie der Gelerten vnd warheit liebenden gewonheit ist, sondern Articulirt vnd setzet seines gefallens, wie ein Procurator, was er vermeint jm dienlich vnd andern nachteilig, zwackt stuͤckweis aus richtigen, ordentlichen schreiben, was er wil, leget das aus, wie es jm dienlich, henget ein Gloͤslin oder notabile daran, lesset aussen, thut dazu, macht auslegung, volge vnd deutung aus seinen hessigen, jrrigen vnd neidischen Schwindelhirn. Wolan, dieweil denn der Handel zu der Procurator vnd Zungendrescher Handwerck oder maulwerck gereicht (des worts dieser Spey viel gebraucht von andern, da er eigentlich an jm selbs ist) vnd sol Replicirt vnd triplicirt werden. Wollen wir vns der armen, vberwundenen, ausgeholhippelten, verdampten (in des Procurators sinn) Adiaphoristen nach vnserm vermoͤgen annemen, vnd werden von Flacio mit einem erdichten, vnuerstendigen namen, dem Poͤbel das Maul auffzusperren, Adiaphoristen, genennet frome getrewe, gottfuͤrchtige warheit vnd friedlie-Q 1rbende Herrn vnd andere, vnd nicht vnrhuige vnd schadenfroe landfluͤchtige vnd betaste, wie dieser Procuratorische hauffe vnd Jllyrische Rotte ist, dieser genanten Adiaphoristen, woͤllen wir vns, wie gemelt, nach vnsern vermoͤgen, annemen, verhoffende, die Procuratur erlicher zu uerwesen, als der Flacianisch Procurator thut, dieweil aus Gottes gnaden die sach besser, bestendiger vnd gantzer denn sein loses, vngegruͤnd vnd zurissen maulwerck ist.
Vnd zum ersten, nach dem der Jllyrische Procurator vermeldet, wie er in demselben seinen Satz vnd andern, seinen vorhin bis in zweihundert Luͤgen, den genandten Adiaphoristen, an jm selbs fromhertzige Christen, fuͤrgeworffen, zeihen wir jn in allem seinen gewesch, mit dem er in etlichen Jaren, nach seinem hinter der Thuͤr genomen vrlaub vnd verlauffung, viel boͤses Pappier mehr beschmitzet hat, in demselben allen zeihen vnd beschuldigen wir jn, vnd sonderlich in diesem der vermeinten zweihundert Luͤgen, nicht mehr denn einer Luͤgen, sagen vnd setzen aus dem munde in die Federn mit der warheit, das alles das jenige, so der Lumpensetzer in seinem flickwerck furbringt, fuͤrgibt, schreibt vnd anzeucht zu beschwerung, verunglimpffung vnd verkleinerung obgemelter fromer, getrewer, christlicher Leute, hohes vnd niders standes, vnd von den Handlungen dabey sie gewesen vnd dazu geraten vnd geholffen, das alles sagen wir, das wider die Leute vnd hendel der Flacianisch Procurator sagt, schreibt, gesagt vnd geschrieben hat, in gleichen fall vnd der gestalt noch schreiben moͤchte, sey alles eine vnwarheit, eine erdichtung vnd Luͤ(Q 1v:]gen. Erbieten vns, das im fall der notdurfft, vber vorige bescheinung in vielfeltigen gegruͤndten vnd warhafftigen Schrifften dargethan, nochmals war zu machen, wenn vnd wo wir sollen vnd vns geziemet. Sagen abermals, das der Jllyrisch Procurator, sampt seinen Principal, nur ein mal gelogen hat vnd leugt (auff Hochdeutsch), in dem, das er, mit vnwarheit vnd Luͤgen die vnschuldigen zu beruͤchtigen vnd grewliche zertrennung anzurichten, sich mutwilliglich vnterstehet, zu schwechung der warheit vnd sterckung der Luͤgen, vnd referirn vns dieses mals eben auff dieselbigen folia vnd bletter des nechst ausgegangenen zu Witteberg nicht Comments etc., wie der Schanduogel es nennet, sondern Exposition vnd Bericht etc., die in des Flacij vnflatssatze angezogen vnd deren Numeri namhaft gemacht werden. Bitten vmb Gottes, der warheit vnd Christlichen liebe willen, ein jeder wolle dieselben Acta vleissig lesen vnd ersehen, vor vnd nachgehende erzelung bewegen vnd die zurissenen Lumpen des Jllyrischen Procurators sich nicht jrren lassen, noch auff sein auszwacken, fleischen vnd stuͤmmeln gaffen, sondern den gantzen vnd volkomenen bericht, wie gemeldet, erwegen. Vnd hat er, der Procurator, in diesem vnsern Principaln vnd vns, auch der sachen, hochgedienet, das er den Leser auff den ausgegangenen, gruͤndlichen, waren bericht weiset, denn wir eben dieses bitten vnd wuͤndschen, dieweil daraus eigentlich seine freueliche bosheit zu ersehen, wie er mit Calumnijrn, verfelschung, vntrewer erzelung vnd auslegung vnd dergleichen Jllyrischen griffen oder artibus diabolicis, sich zu putzen vnd andere zu schen-Q 2rden vnterstanden vnd solches nicht besser ander gestalt zu weisen muͤglich.
Auff seine deutung aber, volgern, nachrechnen, suspiciren, glosiren, notabilia, diebischen zusetzen, sagen wir, das zu der einen luͤgen nur ein betrug in dem allen ist, lassen es dieses mal darbey bleiben, das also Flacius mit seiner Rotte sey nicht mehr denn ein mal ein schedlicher, muttwilliger luͤgener vnd truͤgener, vnd do das eine stetige, grobe, vermessen, jr liegen vnd triegen, solte stuͤckweis erzelet werden, wurde zeit vnd zeuges zu wenig werden, darumb solle es bey der einen Luͤgen vnd bey dem einen, wie gemeldet, des Jllyrischen Hauffen triegen, jtzundt bleiben, mit angehengter erinnerung, das der Jllyrische Procurator in dem, da er heimliche, gestolene brieve vnd Schrifft anzeuhet, die doch (Gott sey lob in ewigkeit) diese frome, getrewe Leute wol vnd ehrlich verantworten kondten, ja die zeit, Leute, hendel vnd sachen an jnen selbs verantworten, ob gleich hin vnd wider die falschen Ausleger vnd Glosirer zu vngelegenheit mit denselben viel vnrichtigkeit zu machen sich anmassen, jn dem aber, da solches angezogen, sagen wir, wird vnredlich vnd strefflich gehandelt, zu deme, das solche Brieue mit verdeudschung vnd in andere wege felschlich vnd verkerter weise eingeleibt, wo vnd wie es diesen boͤsen, friedhessigen vnd schnoͤden hauffen zu jrem getuͤmmel dienlich. Vnd sol von diesem allen zu seiner zeit in specie ferner gehandelt werden. Jn des stellen wir den Ausspruch von obgemelten eingebrachten zu allen denen, zu welchen ein Gottfuͤrchtiger Christ vnd jeder, so seiner Hendel keine schew tregt, sein sache Q 2v stellen sol, im Himel vnd auff Erden, von wegen der armen, beklagten vnd von dem Procurator verurteilten Adiaphoristen, ehe denn zu dem rechten vnd fuͤr den Richter gekomen, vnd sein diese genante Adiaphoristen an jm selbs, wie oben gemelt, getrewe, vnuerloffen, lieb vnd einigkeit bewarende Diener Christlicher Kirchen vnd Schulen vorbeheltlich.
Beschlus.
Als nach eroͤffnung der falschen Lere vnd missbreuch im Bapstumb die spaltung in der Religion vnter den Christen entstanden, haben viel weise Leute Gamaliels rat hierinne gebraucht, vnd man sagt fuͤrnemlich von Keiser Carln des V. gewesenen Cantzler, dem Cardinal Mercurino etc., das der jr Key. May. trewlich widerraten habe, etwas thetlichs wider die genanten Lutherischen fuͤrzunemen, denn so die sachen aus Gott, wuͤrde der mit Menschlicher gewalt nicht zu stewren sein, were sie denn nicht aus Gott, so wuͤrde sie sich selbs abarbeiten. Dieweil denn dieser zeit Gott verhengt, das vnrhuige Leute, Flacius vnd Gallus vnd deren zugethanen, durch boshafftiges gesuchtes streitten vnd genoͤtigtes widersprechen, solche zwietracht vnd vneinigkeit vnter vns erregen, das Menschlichen augen anders nicht erscheint, als ob dadurch eben von den jenigen, die sich der warheit vor andern vnd am meisten rhuͤmen, die ware Lere verdruckt werden solt, troͤsten sich dieses, die Widersacher, als ob das ende der genanten Lutherischen Ketzerey neher sey vnd vor der Thuͤr. So hat der Q 3r:] Sternseher Cardanus, wie er furgibt, sein gemerck von den Lutherischen an dem Drachenschwantz ersehen, daraus er weissaget, wie sich die selbs abarbeiten sollen. Nu ist es war, das alle bedechtige die vernunfft dahin fuͤret, dieweil sich diese Kirchen dem Bapst nicht vnterwuͤrffig machen koͤnnen, es wuͤrde endlich die sachen aus mangel einer gefaster Ordnung vnd notdurfftiger auffseher vnd execution zu einer vnordnung geraten muͤssen, daraus zerstoͤrung erfolgt etc. Wie denn wissentlich, das der Luther selbs offtmals gesagt, es wuͤrde an einem Bapst fehlen, wir muͤsten einen Bapst haben, vnd haben verloffene Krieg groͤssere zerruͤttung verursacht vnd gedachten verunrhuigeren allerley schein vnd gelegenheit, die zu erweittern, mitgebracht, deren sie denn auch zu jrem eigenem mutwillen vnd anderer gefallen vleissig gebraucht vnd noch teglich brauchen. Ob wol aber dem also, achten wir doch, Cardanus habe seine Prophecey nicht von den Sternen oder vernunfft, sondern von einem andern Meister, der diesen Flacium vnd seine Bruderschafft vor langst gekennet, vnd lassen denselben Propheten an seinem ort. Es liessen sich auch die Papisten anfangs, als Flacius Jllyricus sich erstlichen wider die von Witteberg auffwarff, solcher reden vernemen, man duͤrffte keines Schwerds gegen den Lutherischen, der Geist were vnter sie komen, das sie sich selbs stuͤrtzen wuͤrden. Wider gemelte hoffnung, Trost vnd Propheceien der Widersacher vnd des Teuffels selbs, muͤssen wir hiemit kuͤrtzlich zum Beschlus alle wolmeinende, liebe Christen als wider die ergernis des Creutzes verwarnen, denn die warheit nimer on anfechtung, [Q 3v"/> es geschehe durch oͤffentliche gewalt oder heimlichen betrug vnd luͤgen, vnd bleibet dennoch die warheit ewig, wie hart vnd hefftig sie widerfochten werde. Vnd wie Christus sagt: mus ergernis komen, aber wehe dem, dauon es kompt. Es machen es aber dieser Flacius vnd Gallus vnd jre Flacianer vnd Galater so grob, hefftig vnd boͤse, das eben dieses, daraus die Widersacher vnsern vntergang verhoffen vnd jren Trost schoͤpffen, allen gleubigen, fromen Christen jre zuuersicht bestetiget vnd vergewisset, wie das Gottes gnedige huͤlffe vnd rettung der warheit vnd Christlicher Lerer nicht fernen sey, ob gleich mittel vnd wege nicht erscheinen, denn man kan ja die sachen vnserer Kirchen wider diese Verfolger vnd Hadderer Gott heim stellen vnd jm getrost sagen, wie Dauid im Psalm: Deus iudica causam meam.
Herr, du weist vnd sihest, was man thut etc. Vnd erkennest aller Menschen hertzen vnd werck, dir sey das vrteil heim gestellet, vnd dergleichen etc.
Djeweil denn am tag vnd offenbar, das diese vermeinte Theologen etwas Newes suchen, setzen vnd machen, vnd das sie es anderer wege nicht getrawen aus zufuͤren, vnter dem schein Christliches eiuers versuchen, wollen wir hiemit meniglich als wolmeinende verwarnet haben, vnd mag ein jeder zusehen, das er sich selbst nicht hindere, gunst oder hals bewegen, vnd von der gegrundten Lhere, so bis an her, Gott lob, bestendigk in vnsern Kirchen geleret vnd noch teglichen durch vorige vnd volgende Schrifften widerholet wird, zur Flacianischen newerung abfuͤren lasse, welche Lere bis anher vnsere alte widersacher, die Papisten, ha-Q 4rben stehen lassen mussen, vnd diese vnsere newe Widersacher, ob Gott wol, bleiben lassen sollen. Das sey den zuhorern gesagt, jnen den newen Lerern wollen wir sagen, das geschrieben stehet: Wer die Kirchen Gottes verunruigt, der solle sein vrteil tragen, er sey, wer er woͤlle
, aber trewe, christliche, wol verdinte vnd vnschuͤldige Lerer haben sich vnter anderen, wider die gifftigen schmach vnd vnware aufflagen jrer lesterer, Gottes gnaden vnd Segen zu troͤsten, wie sich Dauid troͤstet: Sie flucheten, ich aber segnete.
Die Corrigenda sind in den textkritischen Apparat eingearbeitet.
Finis.
Correctur.
B ij. lies: die Confession verwandten allein / des etc.; vnd wurden doch, lies: wurde.; B iij. Kirchenordnung zu bestellen vnd eine, lies: zu bestellen gedrungen ist eine.; B iiij. diese nicht die geringste, das vnruige l. diese nicht fur die geringste bedacht, das vnruige etc.; fenere l. fernere; auff dem radtschlag l. auff den rhatschlag.; E ij. Exemplicirt l. exemplificirt.; E iij. Jtem es gehort aber dele aber.; E iiij. dem namen Adiaphora l. der Adiaphora.; F. einem jeden verantworten l. einem jeden selbst verantworten.; F iij. erbeiten in Adiaphoris l. erbitten.; F iij. weis hat verkomen l. hette pro hat.; vber sie zoge l. vber sich.; F ij. steht nicht allein in menschlichen dele allein.; G iij. post ehe den der Bapst l. Bapst; pro schreiet l. aus schreiet.; H. vertrosten l. vertrostet.; H ij. pro musten wir l. mussen; vnd die nicht abzuleinen l. vnd dis nicht abzuleinen.; J. lermen lege lernen.; J ij. jtzung l. jtzund.; verlaen l. verlassen.; horen beide l. horen Q 4v bede.; J iij. latuen l. lauten.; vnchristlich worden l. wurden.; nach (Jllyrisch) l. vnd; vneinigkeit l. einigkeit.; exemplicirn l. exemplificiren.; nach der zeit l. noch; K. als verleugnet l. verleugner; deten argument l. deren argument; messigen, lege rechtmessigen.; K ij. sicher zeigt l. sich erzeigt.; K iij. anzufahen, lege anzufechten.; sicb lege sich; has, lege das.; L. verfechten l. widerfechten; repurgatiue lege repugnatiue; L iij. verhoffet l. verhoffen.; M ij. getreumbter l. gereumbter.; N. vnd gleich ein l. vnd gleich einem, foͤrderung l. forderung.; N ij. gelegen l. gelogen.; N iij. den Flacium l. denn Flacium etc.; post erweisung l. stehet aus; abgesetzten l. obgesetzten.; leure l. leute.; zwack l. zwackt.; Nach dein wort (furkomen) lege vnd.; O. (oben von Gallo) dele von.; O ij. solchen hendel l. hendeln; O iij. drewet l. dritten.; Hertrog lege Hertzog.; vber angezeigten mercklichen l. vber angezeigte merlickliche.