A 2r Vorrede.
Wje ein Procurator, Prozessvertreter. Vgl. Georges II, 1949f. der Got nicht fuͤrchtet, ein boͤse sache annimpt vnd die verteidigt, schmuͤcket, putzet, ziert. Vgl. Art. putzen 9), in: . auff das beste er kan, also haben sich nu die Professores zu Wittemberg des Adiaphorismi angenommen, Vgl. Gruͤndlicher vnd || warhafftiger Bericht aller Rath= || schleg vnd antwort / so die Theologen zu Wit= || temberg / vnd andere darzu erforderte / auff || den Landtegen / vnd andern Versamlungen / nach || dem Krieg / wider die dazumal newen Reforma= || tion des Augspurgischen Buchs INTERIM || genant / zur widerlegung desselbigen / gestelt || Von den Professorn in der Vniuer= || sitet zu Wittemberg in druck ver= || ordnet. || [Wittenberg: Georg Rhaus Erben 1559] (VD 16 W 3727). denselben zu uerteydigen, da sie doch selb wissen, zum theil bekant haben vnnd jederman, beide freund vnd feind, weis, wie schendlich man damit auff das Jnterim geheuchelt hat, noch muß es jhnen jtzo alles wol gehandelt vnd koͤstlich ding sein. Vnd das nicht allein, sondern das sie vns auch noch inn andern artickeln der lere wissentlich ein newes machen, zum Bapst vnd Rotten abfuͤren, die leut bereden woͤllen, als ob jederman blind were, es sey noch eben das vorige. Vnd gehet gedeiht. Vgl. Art. angehen 2 d), in: . jnen zwar der betrug zimlich polemisch: geziemend, ordentlich. Vgl. Art. ziemlich I 1 b), in: . an, aus schrecklichem zorn Gottes gegen der welt vndanckbarkeit vnd verachtung, zum zeichen, das sein wort vnd warheit von vns will.
Da wir sie denn darauff zum grund fuͤren, Sie auf das Kernproblem hinweisen. jhren fall vnd jrrthumb auß Gottes wort zeigen vnnd des vberzeugen, in meinung, sie zur Buß zu bringen, auff rechtem wege der warheit vnd Christlicher einigkeit mit vns zu erhalten, da halten sie sich dargegen abermals gut Procuratorisch, wollen nicht recht zum grunde, wollen sich nicht mit der Wahrheit beschäftigen. ob sie sich schon also stelten, calumnirn, betrügen. Vgl. Art. calumnior, in: . liegen, lügen. lestern dafuͤr, vnd als die boͤse sachen haben, wolten sie nur gern per fort durchaus. Vgl. Götze, 27. hinaus ausflüchten. vnd vns todt druͤber haben, wie das jhr Außzug, vmb Ostern 14. April 1560. Vgl. Grotefend, Zeitrechnung, 190f. ausgangen, alles genug beweiset vnd mitbringt. () vnd wenn gleich Flacius vnd Gallus daruber bluten solten, tropffen wie die Hackemesser stiel.
Vgl. Summa und kurzer Auszug, L 1r, unsere Ausgabe Nr. 10, S. 908. Da ist aber kein besser weg jhnen wider zu begeg-A 2vnen, denn man bleibe bey dem grunde. Vnd hab ich sie das neher mal auff die grosse, lange, breite jhre Acta damit hart getroffen, wie sie sich itzo im Außzug mercken lassen, das ich jnen nur in einem einzelen Lateinischen vnd zweien oder dreien Deudschen bogen Vgl. RESPONSIO DE || LIBRO PROFESSORVM || VVITTEMBERGENSVM DATA || Ecclesiae, vt iudicet in his, quae sua || intersunt. || SCRIPTA A NIC. Gallo.|| || [Regensburg: Heinrich Geißler 1559] (VD 16 G 289); Antwort / || Von dem boͤsen zorni= / ||gen Buch der Professorn zu Wittem= || berg / an die liebe Kirche / das sie vrteile vnd ver= || stehe / Was vnd wieuil sie dise sachen in || gemein / vnnd einen jeden Christen || in sonderheit angehen. || Durch Nic. Gallum. || || [Regensburg: Heinrich Geißler 1559] (VD 16 G 290). etlich gruͤnde wider jhre Adiaphoristerey vnd dann die blosse jhre jrrthume in andern artickeln klar vnd duͤrre einfach, offen. Vgl. Art. dürr 2 d), in: . hab vnter augen gestossen, das es auch die einfeltigen Redlichen, Unschuldigen. Vgl. Art. einfältig 2), in: . sehen vnd vrteilen moͤgen.
Demnach wil ich jhm jtzo gleich auch also thun, bey dem grunde bleiben, jhnen auff jhren Außzug vorher ein drey oder vier boͤgen wider senden, darin nicht mehr denn erstlich die vorigen meine zween gruͤnde wider jhre Adiaphoristerey kurtz widerholen, jhre antwort dargegen halten vnd den vngrund die Unwahrheit. Vgl. Art. Ungrund II 2), in: . auffdecken. Darnach wil ich auch die andern artickel fuͤrnemen, in gemein vnd in sonderheit, zu einem jeden derselben gleicherweis, wie angefangen, nicht mehr denn zween gruͤnde legen, wie ich dises alles in ein andere, lengere schrifft Vgl. Das die gruͤnde Ni= || colai Galli noch fest stehen / wider || der Adiaphoristen Acta vnd Auszug. || Den Christen zu einem solchen Be= || richt/ das sie daraus den gantzen handel leicht || verstehen || Disputationsweise / Christlich / guͤtlich / || geschriben. || Gegen der vngenenten Wittembergischen || Scribenten / grewliche vnchristliche || Lesterschrifft.|| || [Regensburg: Heinrich Geißler 1560] (VD 16 G 263); diese Schrift lag jedoch noch nicht gedruckt vor, als Gallus die hier edierte Schrift publizierte. Vgl. Auff Nicolai Galli || zu Regensburg Gruͤnde / so er wider die || genante Adiaphoristen der Adiapho= || ren halben zu haben vermeint || REPLICA VND || andere Antwort. || Etlicher wolmeinender vnd jren Praecepto= || ribus danckbare Studenten / an die erste jre || Antwor t/ so aus den Actis Sinodi= || cis etc. gezogen / anzuhengen.|| Sampt einer eingeleibten Schrifft || NICOLAI GALLI / darauff diese || REPLICA gestellet.|| || [Wittenberg: Lorenz Schwenck 1560] (VD 16 A 4063), A 2r–v. schon gefast hab vnd diß ein Außzug dauon ist. Begere jhnen also zu dienen, das sie auch hie jhre gruͤndliche antwort dargegen an tag bringen, vnd wo sie die aus Gottes wort besser haben, sie vns bekeren, oder sich widerumb zu dem keren, darin sie vor vorher. mit vns, als in Gottes wort, sind eins gewesen.
Woͤllen sie denn nicht, vnd jhren weg fortgehen, so wird dise meine arbeit, so ich deshalb hierin thue, im Herrn an andern noch nicht gar ganz, völlig. Vgl. Götze, 95. verloren sein. Denn mein wort, spricht der Herr, sol nicht leer wider zu mir A 3r kommen. Vgl. Jes 55,11. Vnd sol also gemeiner Kirchen damit gedienet sein, das sie doch sehe, wo grund oder nicht grund ist in diesen vnsern streiten, vnd das sie auff den grund der Propheten vnd Aposteln die einigkeit hierin bawe, lasse faren, was dabey nicht bleiben wil. Es sein wir, oder sie, jn gewisser zuuersicht, das, was auff diesen grund gebawet wird, nicht mag vberweltigt werden, wenn sich auch die Pforten der hellen dawider legten. Vgl. Mt 16,18. Was denn diese antwort alhie zu kurtz vnd zu wenig ist, das wird die andere, so wil Gott bald volgen sol, Damit verweist Gallus auf das anscheinend noch nicht erschienene, umfangreichere Werk. Vgl. Anm. 18. etwas erstatten dem Christlichen Leser, so das lesterbuch des Adiaphoristischen Außzugs gelesen hat, der calumnien, Schurkereien, Betrügereien. Vgl. Art. calumnia, in: . luͤgen vnd lesterung halb, auch hoffe ich, gute gnuͤge thun, denn ich hie nicht mehr denn die hauptsachen, daran der Kirchen fuͤrnemlich gelegen, also fassen hab woͤllen. Vnd folgen nu dieselben hauptsachen, wie in der ersten meiner antwort angefangen, mit den kurtzen jhren gruͤnden.
Von Adiaphoris des Jnterims, daher sich der streit erst angefangen hat.
Da ist anfenglich zu wissen, das vnter dem namen der adiaphora, freier mitteldinge, auch in andern, an jhn selb noͤtigen stuͤcken, vnd nicht in adiaphoris allein, gewichen ist, als in der lere vom freien willen, rechtfertigung, guten wercken zur seligkeit, mit dem obersten Bischoue, dem Bapst vnd andern seinen Bischouen, denen sie die Kirche vnterworffen, A 3v da sie Woͤlffe Vgl. Mt 7,15 gewesen vnd bleiben, haben woͤllen etc. Dieselben stuck sind nu von denen, die an jhn selb adiaphora sind, weit zu vnterscheiden. Vnd habe ich aber die erste meine antwort fuͤrnemlich auff die jenigen gestelt, so an jhn selb adiaphora sind, sollen dauon fuͤrnemlich verstanden werden, des andern vnbegeben. unbenommen.
Summa des ersten grunds in der ersten meiner antwort. Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 2v–A 4v.
Adiaphora in Casu Confessionis fiunt necessaria. Jm fall der bekentnis sind freie mitteldinge nicht mehr frey, das man frey darin weichen moͤge vnd sich mit den feinden vergleichen on verleugkung. Mit dem Jnterim ist ein fall der bekentnis gewesen. Derhalben auch die adiaphora darin nicht mehr adiaphora gewesen. Das weichen vnnd vergleichen mit den Papisten ist ein verleugkung gewesen.
Summa der Adiaphoristen antwort in jhrem Außzuge.
Da wolten sie schier gern leugnen, es were kein Casus Confessionis mit dem Jnterim gewesen. Weil sie aber nicht frey duͤrffen, so geben sie jhm ein falsche Definition, doch gantz verzagt, als die mit boͤsem ge-A 4rwissen streiten. Der fall, sprechen sie, stehet nicht am gebieten, sondern am erbieten Vgl. Summa und kurzer Auszug, E 2r; unsere Ausgabe Nr. 10, S. 874. vnd volgen, das ist, nach aller jhrer erklerung, Casus Confessionis ist denn erst, wenn gebot vnd gehorsam wider die Religion zusammen kommen, vnd also zusammen komen, das beiderseits ein meinung werde wider die Religion vnd einer gar abfalle. Machen darauff viel vnnoͤtigs geschwetz, da sie gleichwol wider sich selb bekennen, sie haben auff gebot die vermeinten adiaphora des Jnterims angenomen, Vgl. die Bezugnahme auf das kurfürstliche Edikt in der Schrift der Wittenberger Studenten. Vgl. Summa und kurzer Auszug, J 3v–4 r, unsere Ausgabe Nr. 10, S. 900. wie sie es doch alles so wol vnd gut damit gemeint haben, darumb gar nichts damit gesuͤndigt oder verleugnet woͤllen haben, von wegen jhres gutmeinens.
Widerlegung.
Casus Confessionis steht nicht auff erbieten vnd volgen, sondern auff dem gebieten allein. So bald das wider die ware Religion ist, vnd die meinung ist, dauon abzufuͤren, so ist der Casus schon da vnd sind die adiaphora schon necessaria worden, das verleugnen aber darauff, stehet am erbieten vnd volgen, es geschehe was meinung es jmer woͤlle. Jst also vnterscheid zwischen dem Casu Confessionis vnd verleugnen darauff, so wol als zwischen gebieten vnd erbieten. Vnd eben die meinung hab ich jnen schon zuuor in meiner antwort eingebracht gehabt, mit denen worten: Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 3r. A 4v So ist es nicht daran gelegen, wie es einer in seinem hertzen bey jhm selb oder den seinen mit den adiaphoris helt oder meinet, sondern auch, wie es die feinde damit meinen, gebieten vnd haben woͤllen wider die ware Religion.
Da solten sie geantwort haben vnd es mit grund widerumb verlegt, widerlegt. Vgl. Art. verlegen 3), in: . als da der hafft Kern der Sache. Vgl. Götze, 114. ligt, so vberhuͤpffen sie es aus boͤsem gewissen vnd schweigen gar, geben sich damit gleich gnug an tag. offenbaren sich damit selbst genügend. Vgl. Art. Tag II B 3 f), in: . Vnd wiewol ich zwar nicht schuldig were, denselben meinen grund erst weiter zu gruͤnden vor jhrer widerlegung, so thue ichs doch in der lengern meiner antwort zu forderung der sachen, vnd thue es zum teil mit jhren selb eignen gruͤnden, anleitung vnd erklerung. Vgl. die erste in Anm. 18 angeführte Schrift von Gallus.
Bestehet demnach der erst mein grund hie noch allfest, sampt allem, das ich drauff gebawet hab, vnd bestehet also, das sie jhn gleich noch nie recht angeruͤrt haben. Ligt dargegen die stoltze, jhre vngeschickte vnd vngereimte gegenantwort, mit allem jhrem schmehen, trotzen vnd pochen. zornigen, hoffärtigen Tun. Vgl. Art. pochen I 3 a), in: . Moͤgen vns auch keines vngebuͤrlichen vngehorsams gegen der hohen Oberkeit, viel weniger Rebellion vnd auffrhur, vmb wegerung des gantzen Jnterims, vnd das wir sie der vermeinten jrer adiaphora halb gestrafft haben, mit warheit bezeihen, bezichtigen. wie wir sie vngehorsams vnd der verleugkung gegen Gott darin gezihen, zuuor vnd jtzo hiemit gnug vberzihen geziehen, angegriffen. haben.
Stehet also nu die erste meine beweisung an stat eines arguments jtzo auff diesen zweien:
Das erst: Gebot wider die Religion machen Casum Con-B 1rfessionis, alles noͤtig, auch die adiaphora, das man nicht darin weichen kan. Hie sind gebot wider die Religion gewesen. Ergo ists Casus Confessionis vnd alles noͤtig gewesen, auch die adiaphora, das man nicht hat darin weichen koͤnnen.
Das ander: Weichen in Casu Confessionis, da alles noͤtig vnd nichts adiaphoron ist, ist verleugnen. Hie ist Casus Confessionis, alles noͤtig, nichts adiaphoron gewesen: Ergo ist mit demselben weichen verleugnet.
Vnd nach dem sie denn noch nicht vnrecht woͤllen gethan haben, jhren fall erst anfangen dermassen zu uerteidigen vnd hoch zu preisen, so ists nicht vmb verschienen Vergangenen. Vgl. Art. verscheinen 2), in: . fall vnd jhre Personen allein zu thun, sondern ist auch vmb die lere, vmb kuͤnfftige faͤlle vnd vmb die gantze Kirche zu thun, das man jhnen auff die außgangne newe schrifften auffs newe darin widerstehen mus. Denn da volget notwendig vnd vnwidersprechlich heraus, do die vermeinte jhre Jnterims adiaphora nicht necessaria sein sollen:
Erstlich, das die Regel schon falsch sey, so sie selb zuuor aus Gottes wort geben haben: Adiaphora in Casu Confessionis fieri necessaria.
Zum andern volgt, das Casus Confessionis nicht ehe sein muͤste, man thete denn alles, was vnd wie es die feinde haben woͤllen.
Zum dritten, das man moͤchte vnd gewissens halb schuldig were, den Papisten zu heucheln, in adiaphoris zu weichen, was man adiaphora treumen moͤch-B 1vte, vnter dem namen der adiaphora auch die lere vergleichen, Bapst vnd Bischoue wider annemen, alles nach dem Exemplar des Leiptzischen Beschlusses. Wenn die Bischöfe ihr Amt nach Gottlichem befelch ausrichtenn, vnd dasselbige zu erbawhunge vnnd nicht zur Zerstörunge geprauchenn
, sollen die Kirchendiener ihnen vnderworffen vnd gehorsam sein.
Vgl. Kfl. Landtagsvorlage zur Religionsfrage. 21. Dezember 1548, in: PKMS 4, Nr. 212, S. 254–260, bes. 255.
Es muͤste auch volgen, das Christliche bestendigkeit darin ein auffrhuͤrische Rebellion were, wie sie sich nicht schemen es außtrugklich also zu schmehen. Angeblich hätten Flacius und Gallus gerne gesehen, dass die sächsischen Theologen dem Kaiser den Gehorsam verweigert und einen Bundschuh
aufgeworfen hätten. Vgl. Summa und kurzer Auszug, C 2r, unsere Ausgabe Nr. 10, S. 861. Da wuͤrde denn erst ein schoͤne Kirche auß werden, wie der zeit mit vielen gewest ist, jtzo noch viel darauff heucheln, vnd erst heucheln wuͤrden, wo es zu einer not wider komen solte.
Summa des andern grunds in der ersten meiner antwort: Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, A 4v–B 3r.
Der Bapst als erklerter Antichrist hat nicht in der kirchen Christi zu gebieten. Vnd seine gebot nach der absonderung darin wider annemen, ist den Antichrist wider annemen vnd Christum verleugnen, denn niemand kan diesen zweien Herren dienen. Er wird einen hassen vnd den andern lieben, einem anhangen vnd den andern verachten, Matthei 6. Vgl. Mt 6,24; Lk 16,13.
Des Jnterims adiaphora sind des Bapsts als Antichrists adiaphora vnd gebot gewesen. Derhalben, was die Adiaphoristen im namen der adiaphora vom Jnterim haben angenomen, haben sie damit den Bapst als Antichrist wider angenomen vnd Christum verleugnet.
Summa der Adiaphoristischen antwort im Außzuge.
B 2r Erstlich sagen sie, das Jnterim sey nicht des Bapsts, sondern des Keysers gebot gewesen. Vgl. Summa und kurzer Auszug, G 2v; unsere Ausgabe Nr. 10, S. 887.
Zum andern sein nicht alle der Baͤpstischen adiaphora des Bapsts, oder vom Bapst, viel weniger Antichristisch. Vgl. Ebd., G 4v unsere Ausgabe Nr. 10, S. 891.
Widerlegung.
Da mercke lieber Christ die elende behelff, da man dennoch abermals so drauff pochet vnd lestert, moͤchtens schier die Kinder vrteiln. Denn was die vorige Kei. Mai Kaiser Karl V. hatte in den Jahren 1554 bis 1556 in allen seinen Herrschaften abgedankt und war 1558 verstorben. Vgl. Horst Rabe, Art. Karl V., in: TRE 17 (1988), 635–644, bes. 641f. mit dem Jnterim geboten, etlichs darin ersts seines anfangs gleich auch nicht mag von dem Bapst sein, so ists doch alles vor dem Jnterim schon des Bapsts gebot worden vnd gewesen, ists blieben im Jnterim vnd ists jtzo noch bey den seinen vnd daher Antichristisch, jst die Kei. Mai. jhm selb durch des Bapsts betrug vnd tyranney vnterworffen gewesen, hats daher vnd vmb des Bapsts willen den vnsern weiter geboten, on was die zwey artickel, der artickel des Herrn Abendmals vnd der Priester Ehe gewesen, so doch auch nur dem Bapst haben dienen sollen vnd biß auffs Concilium nur sind zugelassen gewesen. Vgl. Augsburger Interim XXVI (Von den ceremonien und gebrauch der sacramenten), 142. Mag von dem allem die Vorrede auffs Jnterim, Die Vorrede verbot ausdrücklich weitere Veränderungen vorzunehmen. Vielmehr sollten die Bestimmungen des Interims eingeführt werden, bis ein Konzil endgültig entscheide. Vgl. Augsburger Interim (Vorrede), bes. 30–34. das nach eruolgte Concilium, Das Konzil von Trient. Hier wurde ohne Teilnahme protestantischer Theologen verhandelt und durch die erlassenen Dekrete die Kirchenspaltung verfestigt. Vgl. Jedin, Trient III, bes. 359–399; Gerhard Müller, Art. Tridentinum, in: . darauff die Vorrede dringet, gemeine betruͤbte erfarung vnd jhrer, der Adiaphoristen, selb eigne bekentnis wol zeugnis geben.
So volget nicht, wie sie blutduͤrstig abermals schliessen: B 2v Des Jnterims gebot sind Antichristische gebot. Ergo mache ich den Keiser zum Antichrist. Vgl. Summa und kurzer Auszug, G 2v, unsere Ausgabe Nr. 10, S. 887. Sondern das volget, das die Key. May. dem Bapst als Antichrist, wiewol vnwissend, damit gedient habe.
Weiter volget auch nicht: Jch selb habe hie zu Regenspurg etliche des Bapsts adiaphora bleiben lassen, Vgl. Summa und kurzer Auszug, G 3v–4r, unsere Ausgabe Nr. 10, S. 889. das dieselben, wie jhnen die jhre, nur also auch muͤsten Antichristisch sein, denn ein grosser vnterscheid ist, was wir hie, vnd andere deren adiaphora etliche, so vnter dem Bapstumb gewesen, auß freier whal behalten haben vnd was sie, von des Bapsts wegen, gebotten, nach dem es vor zuvor. auch mit gutem rat abgethan, darauff erst wider angenomen haben. Hette gemeint, sie solten sichs forder weiter. Vgl. Art. forder, in: . schier geschemet haben, allein wider zu gedencken, ich schweige zu verteidigen.
Was ich denn Doctor Jonas seligen seine Kirchenordnung alhie geendert, ich schweige auch vmbgestossen solt haben, den Chorrock auff sonderliche besonderen, ausdrücklichen. Vgl. Art. sonderlich 2 b), in: . gebot meiner Herren muͤssen anlegen, Vgl. Summa und kurzer Auszug, G 3r–v; unsere Ausgabe Nr. 10, S. 889. sind offentliche vnwarheiten, wie andere mehr, dauon in der andern, meiner lengern antwort, vnd was die gelegenheit vnser Kirchenordnung alhie sey.
Bestehet also auch noch dieser mein ander grund alhie fest, mit allem, das ich drauff gebawet hab. Ligt der vngrund jhrer gegenantwort mit dem gefehrlichem vnd schmehelichen jhrem auff Tritt die Unbegründetheit ihrer Antwort offen zutage. Vgl. Art. aufliegen 3), in: . vnd eingebewe. und ist die Unbegründetheit ihrer Argumentation inhärent, analog zu eingebaut
. Vgl. Götze, 61. Vnd ist hie abermals nicht vmb verschienen fall vnd jhre Personen zu thun, sondern ferner vmb die lere, B 3r vmb kuͤnfftige faͤlle vnd gantze Kirche. Denn so fern sie auch hie noch nicht vnrecht woͤllen gethan haben vnd den fall verteidigen, so volget abermals notwendig vnd vnwidersprechlich:
Erstlich, das der Bapst jhnen nicht mehr der Antichrist sein muͤsse, wie sie jhn drauff, als oben gemelt, auch zum obersten Bischoue wider angenomen haben, da er, der Bapst, wie er allzeit gewesen, gleich bleiben hat woͤllen.
Zum andern volget, wenn weltliche Regenten des Bapsts gebot, vnd von wegen des Bapsts, den Christen aufflegten, das die Christen abermals da, gewissens halb, muͤsten gehorsam leisten, je neher, je besser sich mit dem Bapst vergleichen, auch Tuͤrckische adiaphora, die vnter dem Tuͤrcken sind, gleich muͤsten annemen. Das heist ja, meine ich, sich selb verkert abgewendet. Vgl. Art. verkehren 13), in: . vnd die gnadenreiche offenbarung des Antichrists verehrt. Duͤrffen dennoch Gottes wort vnd Geist, so sie darumb straffet, ein luͤgen, mordgeist vnd den Teuffel selb schelten. Gott schelte dich wider Satan. Vgl. Sach 3,2. Aber ferner auch zu den andern stucken.
Von streiten der lere in andern artickeln.
Weil vns die Adiaphoristen falscher Lere in jhren Actis zuuor gezihen, Vgl. vor allem die Anschuldigungen der Wittenberger Theologen gegen Flacius in: Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, Rrr 2r–Sss 2r = 342r–344r. hab ich vns des in der ersten meiner antwort kurtz muͤssen entschuͤldigen, vnser bekentnis auff die Augsp. Conf. Vgl. Confessio Augustana, in: . in beschuldigten artickeln nach erklerung Lutheri gethan vnd sie dargegen der B 3v verfelschung in denselben artickeln beschuldigt, Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, B 3r–C 4r. wie ich sie denn hiemit eben noch auff jhren Außzug Vgl. Summa und kurzer Auszug, K 3v–L 4r; unsere Ausgabe Nr. 10, S. 905–913. beschuͤldigt wil haben, beweise die verfelschungen auff sie mit nachuolgenden gruͤnden.
Erster grund in gemein zu beweisen: das die Adiaphoristen in nachuolgenden artickeln von der Augsp. Confession sind abgewichen.
Wer in der lere von Luthero weichet vnd wider jhn ist, sonderlich in dem, das er wider Bapst vnd Rotten mit ernst gestritten hat, der weicht vnd ist wider die Augsp. Confession, so auff die instaurationem doctrinae, widerbringung Christlicher lere, durch Lutherum geschehen, gestelt ist vnd auff meinung derselben.
Die Adiaphoristen sind von Luthero gewichen vnd wider Lutherum: jn der lere vom freien Willen, von guten wercken zur seligkeit, jn erklerung der Definition des Euangelij, vom Abendmal des Herrn, wie das seine vnd jtzo jhre lere gegen einander außweisen, an andern oͤrten klar erwiesen ist, mit anzeigung der oͤrte vnd spruͤche. Vnd des zu mehrerm zeugnis, so lasse man sie noch sich lauter deutlicher. Vgl. Götze, 147. erkleren, sonderlich ob sie es de servo arbitrio, vom vnfreien willen, mit Luthero oder Erasmo, Im Jahr 1525 war es zwischen Luther und Erasmus zum Streit über die Frage des freien Willens gekommen und damit über die Frage der Mitwirkung des Menschen an der Rechtfertigung. Vgl. Brecht, Luther II, 210–234. vom Abendmal mit Luthero oder Caluino halten. Gallus spielt damit wohl auf die Auseinandersetzungen im Anschluss an den Consensus Tigurinus um die Allmacht und Allgegenwart des Leibes Christi als Voraussetzung für die Realpräsenz im Abendmahl an. Vgl. Irene Dingel, Art. Westphal, Joachim, in: TRE 35 (2003), 712–715, bes. 714; Jörg Bauer, Art. Ubiquität, in: . Derhalben sind sie warhafftig von der Augsp. Confession abgewichen, sind wider dieselbe in gemel-B 4rten artickeln, vnd muß man deßhalb wider sie so wol stehen als wider Papisten vnd Rotten, auch souiel mehr, als mehr sie schaden thun, das sie es gar nicht wort genug Worte machen können. Vgl. Art. Wort II C 5 g), in: . woͤllen haben, vnd thuns vnter dem namen der Augsp. Confession.
Ander grund in gemein zu beweisen, das sie in denselben artickeln von warem verstand der Schrifft sind abgewichen.
Wer ausser außerhalb, ohne. vnd wider die klare Schrifft, vernuͤnfftigen vrsachen in der lere volget, der muß jrren, wie Christus zu den Saduceern spricht von der aufferstehung der todten: Jr jrret, denn jr wisset die Schrifft nicht.
Vgl. Mt 22,29 Was die Adiaphoristen vom freien willen, von wercken zur seligkeit vnd von des Herrn Abendmal fuͤrgeben, gehet alles aus vernuͤnfftigen vrsachen wider klare Schrifft, als volgen wird. Derhalben muͤssen sie jrren, vnd ist wol ein gewisses zeichen, das sie jrren, denn artickel des glaubens daher auch den namen auß der Schrifft haben, das sie nicht vernuͤnfftig, sondern wider die vernunfft sein, den Christen aus sonder besonderer, ganz speziellen. offenbarung Gottes in heiliger Schrifft vber vnd wider die vernunfft zu gleuben befolen.
Volgen nu beweisung aus der Schrifft auff ein jeden artickel, vnd zu einem jeden abermals hie nicht mehr denn nur zween gruͤnde. Erst ein klarer lauter spruch aus der Schrifft, darnach ein argument aus der Schrifft.
B 4v Vom freien Willen, das der freie Wille nichts sey zur bekerung, enderung des hertzens vnd widergeburt.
Denn das ist hie die eigentliche vnd einige einzige, entscheidende. Vgl. Art. einig 3), in: . frage vnd nichts anders, wie sie viel boͤßlich vnd wissentlich calumnirn. Kumpt die frage jtzo auß dem Jnterim her vnd gehoͤrt noch zum Jnterim, daraus sie leren vnd hoch verteidigen, der mensch habe sich zur bekerung nicht wie ein bloch, das ist, wie sie es noch lauterer reiner, klarer, deutlicher. Vgl. Götze, 147. denn das Jnterim erkleren, Vgl. Augsburger Interim VI (Von der weise durch welche der mentsch die rechtfertigung bekombt), 48. er thue auch selb etwas mit darzu, habe sein freie mitwirckung, vnd das auß jm selb, auff das Gott nicht vngerecht, ein anseher der Person, Vrsacher der suͤnde vnd jm selb widerwertig widersprechend. Vgl. Art. widerwärtig 3 f), in: . erfunden werde. Vgl. Summa und kurzer Auszug, L 1 r–v; unsere Ausgabe Nr. 10, S. 909. Darauff haben sie sich auch mit den Papisten vnter den adiaphoris verglichen. Mag mir aber wol ein guts, breits, dicks adiaphoron sein, wie dauon im anfang.
Spruch der Schrifft zum ersten grunde.
Schaffet, das jr selig werdet
, spricht der Apostel Phil. 2., Phil 2,12f. mit furcht vnd zittern, denn Gott ists, der in euch wircket beide, das woͤllen vnd das wircken
, wie es im text stehet, pro bona voluntate
, Phil 2,13 (Vg). nach dem guten seinem Willen, wie dergleichen Eph. 1. stehet. Vgl. Eph 1,9 (Vg). Dieser spruch erklert zugleich vnd loͤset die frage. Erklert sie also, das nicht die frage ist, wie sie auch calumnirn, Vgl. Summa und kurzer Auszug, L 1 r–v; unsere Ausgabe Nr. 10, S. 909. ob der mensch in der bekerung zur seligkeit C 1r auch woͤllen vnd wircken muͤsse, sondern das ist die frage, woher solch woͤllen vnd wircken in jhm sey. Antwortet der Apostel: Gott ists, der es beides wircket, das woͤllen vnd das wircken, pro bona voluntate, nach dem guten seinem willen, welcher auch darumb zu fuͤrchten, oder ist in seiner furcht darumb zu leben, das der freie wille des menschen eben darzu nichts ist.
Argument aus der Schrifft zum andern grunde.
Was dem freien willen gegeben wird zur bekerung vnd widergeburt, das wird dargegen der gnaden entzogen et econtra. Die bekerung vnd widergeburt wird der gnaden allein gegeben. Derhalben wird sie dem freien willen entzogen. Daher gehoͤren nu diese vnd dergleichen viel spruͤche fuͤr die gnade (der man gleich auch hierin feind ist) wider den freien willen.
Johan. 1: Vgl. Joh 1,12f. Er hat macht geben Gottes kinder zu werden, die jn auffnamen durch den glauben an seinen namen, welche nicht von dem gebluͤt noch von dem willen des fleischs noch von dem Willen eines Mannes (beide zum auffnemen vnd zum kinder werden), sonder von Gott geborn sind.
C 1v Johan. 3: Joh 3,5f. Es sey denn, das jemand geborn werde auß dem wasser vnd Geist, so kan er nicht in das Reich Gottes komen. Was vom fleisch geborn wird, das ist fleisch, vnd was vom Geist geborn wird, das ist Geist.
Da wird auch die vrsach vermeld, warumb der mensch so gar keinen freien willen mehr hierin hat, denn die erste geburt sol nichts zum Himelreich, ist durch die Erbsuͤnde alles hin vnd tod, wie sonst die Schrifft redet. Fleisch kan nicht anders denn fleischlich gesinnet sein, vnd nicht geistlich. Ein todter kan sich nicht selb zum leben erwecken, wie leiblich, also viel weniger geistlich. Zu dem mittel kan er sich noch etwa halten, vnd sol sich daran halten, Gottes wort hoͤren, dadurch Gott gnad vnd Geist gibt, Rom. 10: Vgl. Röm 10,17. Der glaube kumpt auß dem hoͤren, das hoͤren auß dem wort Gottes. Jtem Johan. 6: Vgl. Joh 6,44. Niemand kan zu mir komen, es sey denn das jhn der Vatter zihe. Der Geist ists, der da lebendig machet, das fleisch ist kein nuͤtze. Joh 6,63. Niemand kan zu mir komen, es sey jm denn von meinem Vatter gegeben, Joh 6,65. nemlich beides, das koͤnnen vnd das komen.
Solcher spruͤche solten die Adiaphoristen nur einen fuͤr den freien willen anzeigen, do wir jhr dawider ein grosse anzal fuͤrbringen koͤnnen. Solten es auch in diesen terminis der Disputation von bekerung vnd widergeburt einfeltig schlicht. Vgl. Art. einfältig 2), in: . lassen bleiben vnd die sache nicht zu hoch fuͤren. C 2r Wollen sie aber hoͤher, wie sie das mit allem fleiß thun, vnd vns gleich dahin noͤtigen woͤllen, so duͤrffen sie vns darzu nicht die schuld geben, muͤssen vns darumb auch noch nicht die Schrifft verkeren, das sie das mit jhren gedancken nicht fassen koͤnnen, das Paulus zuuor Rom. 11. Vgl. Röm 11,5f.32. schon verkuͤndigt hat. Muͤssen darumb nicht Gotte nemen vnd dem menschen geben wider souiel klare Schrifft, das er auch etwas noch zur Seligkeit vermoͤge, vnd schier das best, als die bekerung, vnd das nach seinem freien willen. Sonst ist vnd bleibt die Promissio Vniuersalis, Gott woͤlle, das alle menschen selig werden vnd zu erkentnis der warheit komen, Vgl. I Tim 2,4. vnd das mandatum Vniuersale, das sie alle das wort vom erkentnis hoͤren, Buß thun vnd gleuben sollen. Vgl. II. Petr 3,9. Des ist ein jeder schuldig sich zu halten vnd sich keine andere gedancken oder anfechtung daran hindern zu lassen. Jst demnach auch ein offentliche, vnuerschampte vnwarheit, das ich solte gelert oder geschrieben haben, Gott sey ein vrsach der suͤnde, wircke gutes vnd boͤses etc. Vgl. Summa und kurzer Bericht, L 1v; unsere Ausgabe Nr. 10, S. 909. Das widerspiel hab ich sonst auch gelert vnd geschrieben.
Von guten wercken zur seligkeit noͤtig.
Da ist die frage nicht, ob gute werck oder newer gehorsam, wie sie vns abermals calumnirn, Vgl. Summa und kurzer Auszug, K 4r; unsere Ausgabe Nr. 10, S. 906f. einem Christen noͤtig, sondern allein, ob sie auch zur seligkeit noͤtig sind, oder selig zu werden, daruon die Schrifft redet vnd darnach die gewissen fragen, dauon auch das Jnterim redet, Vgl. Augsburger Interim VI (Von der weise durch welche der mentsch die rechtfertigung bekombt), 48–50. darauß die rede genomen, in vnsere kirchen jtzo daher komen ist, die Adiaphoristen sich darauff auch vnter jhren Adiaphoris mit den Papisten verglichen haben.
C 2v Spruch der Schrifft zum ersten grunde.
Rom. 4: Vgl. Röm 4,5–7. Dem, der nicht mit wercken vmbgehet, qui non operatur, Röm 4,5 (Vg). gleubt aber an den, der den Gottlosen gerecht macht, dem wird sein glaube gerechnet zur gerechtigkeit. Nach welcher weise auch Dauid sagt: das die Seligkeit sey allein des menschen, welchem Gott zurechnet die gerechtigkeit on werck, sine operib., Röm 4,6 (Vg). da er spricht: Ps 32,1f. Selig sind die, welchen jhre vngerechtigkeiten vergeben sind etc.
Da stehet duͤrr offen, einfach. Vgl. Art. dürr 2 d), in: . vnd klar: gerecht one werck. Selig one werck. Ja, das nicht anders denn boͤse werck fuͤr Gott da sind vnd Gott den menschen nicht anders fuͤr jhm als Gottlos findet, wenn er jhn gerecht vnd selig machet, das ist, fuͤr gerecht vnd selig erst annimpt. Darnach ob denn gute werck auch volgen, wie sie denn gewis volgen, als wie. Vgl. Götze, 7. fruͤchte einem guten bawm, so ist er doch dauon auch noch weder gerecht noch selig, sondern allein daher, wie Dauid sagt: das Gott suͤnde vergibt, suͤnde nicht zurechnet, suͤnde zudecket. Sind also Gerechtigkeit vnd Seligkeit des menschen hie auff erden fuͤr Gott, so lang er hie lebt, purae relationes in voluntate Dei, extra nos, nihil in nobis, das ist, Vergebung der suͤnde vnd das gnedige annemen der Person durch den glauben an Christum nichts vnsers, noch in vns, den Christen zu einem hohen noͤtigen trost.
C 3r Argument auß der Schrifft zum andern grunde.
Gute werck sind nicht noͤtig zur Gerechtigkeit fuͤr Gott oder gerecht zu werden Rom. 3. 4. etc. Vgl. Röm 3,20; 3,28; 4,2–8. Ergo sind sie auch zur seligkeit nicht noͤtig, oder selig zu werden, denn Paulus vnd die gantze Schrifft hat der wort ein gleichen wechsel gegen einander, was von einem hierin recht gesagt wird, das wird von dem andern auch recht gesagt. Nu duͤrffen die Adiaphoristen selb noch nicht reden, das gute werck zur gerechtigkeit, oder gerecht zu werden, noͤtig sind, so solten sie das ander auch nicht reden, vnd kan keins hierin recht, weder geredt noch verstanden, werden. Stehet entlich der gantz streit hierin wider sie vnd wider Papisten auff der Definition des worts Seligkeit
, als wider Osiandrum Andreas Osiander hatte in der Rechtfertigungslehre die Auffassung vertreten, dass die göttliche Gerechtigkeit dem Menschen nicht allein zugerechnet, sondern eingegossen, der Mensch also dadurch vergöttlicht
werde. Vgl. Rudolf Keller, Art. Gnesiolutheraner, in: TRE 13 (1984), 512–519, bes. 514f; Gottfried Seebaß, Art. Osiander, Andreas, in: TRE 25 (1995), 507–515, bes. 511f. vnd Papisten auff dem Wort Gerechtigkeit
. Vnd nach dem sie sich, beide zuuor vnd in Actis, gnugsam erklert haben, das sie das wort Seligkeit von den eingegebnen tugenten verstehen, Vgl. Summa und kurzer Auszug, K 4v–L 3r; unsere Ausgabe Nr. 10, S. 907–912. so ist jtzo in demselben alhie vnd in dem vorigen vom freien willen, ein offentliche vnd zwifache verfelschung des heuptartickels vnser Christlichen lere der Rechtfertigung. Darumb die Papisten auch also drauff fallen verfallen, eingehen. Vgl. Art. fallen B 2 b), in: . vnd im Colloquio also drauff gedrungen haben. Während des Wormser Religionsgesprächs 1557 war es zum Eklat gekommen, da die altgläubige Seite auf die Lehrdifferenzen unter den Protestanten hingewiesen hatte. Dabei hoben die Altgläubigen besonders auf die Erbsündenlehre, die Frage der guten Werke und der Rechtfertigung ab. Vgl. Irene Dingel, Art. Religionsgespräche IV: Altgläubig – protestantisch und innerprotestantisch, in: TRE 28 (1997), 654–681, bes. 661f. Aber der waren Augsp. Conf., vns vnd andern Christen on schaden, was sie, die Adiaphoristen, hierin gethan oder gegeben haben, sintemal weil. Vgl. Art. sintemal 2), in: . auch offentlich am tage ist, das beide, dieselben reden vom freien willen vnd von guten wer-C 3vcken, nicht der Augsp. Conf. sind, von Luthero, als der Augsp. Conf. rechten Authorn vnd außleger, In dieser Wendung zeigt sich, wie sehr man die Autorität Melanchthons hinter derjenigen Luthers einordnete. Immerhin hatte Luther am Augsburger Reichstag 1530 persönlich nicht teilgenommen. Vielmehr hatte Melanchthon dort maßgeblich die theologischen Verhandlungen geführt und die Confessio Augustana erstellt, die er in den folgenden Jahren jedoch veränderte, vor allem im Zuge der Wittenberger Konkordienverhandlungen. Man identifizierte deshalb die CA invariata von 1530 mit der Theologie Luthers. lengs zuuor offentlich verworffen vnd verdampt sind, hernach von vns bißher alzeit auch gestritten.
Von der Definition des Euangelij.
Da ist abermals nicht die frage, wie sie angefangen hatten zu calumnirn, Vgl. zum folgenden: Summa und kurzer Auszug, K 4v–L 3r; unsere Ausgabe Nr. 10, S. 907–912. von den worten Christi, das in seinem namen Buß vnd vergebung der suͤnden muͤsse gepredigt werden, Vgl. Lk 24,46f. noch der Definition halb, als moͤchte sie nicht im verstande des worts Euangelij fuͤr die gantz Christlich lere geduldet werden, noch, wie sie jtzo calumnirn, ob der glaube an Christum des gesetzes lere oder Predig sey, sondern do sie sich mit den vorigen artickeln verdechtig gemacht, zuuor erklert haben vnd jtzo noch weiter erkleren, Euangelium proprie dictum, das Euangelium in seinem eigentlichen thun sey auch ein Buß oder straffpredig, item ein wercklere, straffe die heuptsuͤnde, den vnglauben, lere den newen gehorsam vnd straffe zur seligkeit. Das gesetz moͤge nicht den vnglauben noch zur seligkeit straffen, gleich auch nicht den newen gehorsam predigen, alles zur sterckung, beide der Papisten vnd Antinomer, Bezeichnung für jene Theologen, die dem Gesetz keine Bedeutung für den Weg des Menschen zum Heil gaben. Vgl. Ernst Koch, Art. Antinomistische Streitigkeiten, in: . so ist jtzo hie von der letzten stuͤcken der streit, oder das ichs alles kurtz zusamen fasse in die wort der Definition, so ist das der streit, an Euangelium proprie dictum fit, concio poenitentiae, ob das Euangelium in seinem eigentlichen thun auch ein Buß oder Straffpredig vnd wercklere sey, wie sie woͤllen vnd damit nu auch die dritte verfelschung in artickel der Rechtfertigung C 4r bringen, vnterscheid des gesetzes vnd Euangelij verderben. Dawider setze ich denn diese zween gruͤnde.
Spruch der Schrifft zum ersten grunde.
Johan. 1: Vgl. Joh 1,17. Das gesetz ist durch Mosen geben, die gnad vnd warheit ist durch Jhesum Christum worden.
Diesen Spruch haben die Adiaphoristen selb alzeit angezogen zur vnterscheid des gesetzes vnd Euangelij, vnd das des Euangelij eigentliche lere sey, gnad in Christo predigen vnd eigentlichs werck die gewissen troͤsten. Gnad aber ist nicht werck, troͤsten ist nicht straffen. Sind also die Adiaphoristen hierin, beide der Schrifft vnd jhnen selb, zuwider, gleich wie sie jhnen auch da zuwider sind, das sie den vnglauben zuuor vnd recht vnter die suͤnde des ersten gebots gezelt haben, das Christus vnd sein heiliger Geist auch der lere vnd ampts des gesetzes zur Buß vnd fruͤchten der Buß, dem newen gehorsam gebrauche, nu aber damit leugnen, so das Euangelium vnd nicht das gesetz den vnglauben straffet, Buß vnd newen gehorsam leret.
Argument auß der Schrifft zum andern grunde.
Die gantz Christlich lere, das ist, gesetz vnd Euangelium, ist ein predig der Buß vnd vergebung der suͤnden im namen Christi, wie sie selb auch zuuor gelert vnd bekent haben. C 4v Derhalben kan es jtzo das Euangelium nicht allein sein. Vnd gibt Christus da einer jeden lere jhre rechte eigenschafft, das das gesetz eigentlich die Buß lere vnd alle suͤnde straffe. Das Euangelium lere eigentlich die vergebung in Christo vnd troͤste, was es aber Buß leret vnd straffet, improprie zu reden, das leret vnd straffet es nicht durch sich selb, sondern durch das gesetz, wie jtzo allererst gesagt ist, Christus auch der meinung sagt: Der heilig Geist wird die welt straffen vmb die suͤnde, das sie nicht an mich gleuben etc. Vgl. Joh 16,8f. Jst also hie vmb erhaltung warer vnterscheid des gesetzes vnd Euangelij zu thun, welche durch die newe erklerung der Defintion von Adiaphoristen auch verfelscht wird. Vnd were allzeit besser, man spreche wie es Christus denn mit seinen worten also eigentlich meinet. Die gantz Christlich lere ist ein Predig der Buß vnd vergebung der suͤnden im namen Christi, oder doch wie es vor gewesen, wenn das Euangelium ein Predig der Buß vnd vergebung genent wird, so heist Euangelium die gantz Christlich lere etc.
Vom Abendmal des Herrn.
Da ist der streit auch nicht, wie sie calumnirn, Vgl. zum folgenden: Summa und kurzer Auszug, L 3v–L 4r; unsere Ausgabe Nr. 10, S. 912f. de vbiquitate, Vgl. Anm. 65. ob der leib Christi allenthalb sey, auch in stein vnd holtz, sondern ob er warhafftig im Abendmal sey, inn, mit, vnter Vgl. zu dieser Formulierung, die später festgeschrieben wurde: Schmid, Kampf der lutherischen Kirche, 209, Anm. 1; Solida Declaratio, Art. Vom heiligen Abendmahl, in: . brot vnd wein warhafftig gegessen vnd getruncken werde. Darzu gegen jhnen Caluinus die vrsach geben hat, der offentlich schreibt, das sie seiner meinung wider vnsere Kirchen hierin sein sollen, Auf welche Aussage Calvins sich Gallus konkret bezieht, bleibt unklar. Calvin konnte aber den Ausführungen zum Abendmahl in der Confessio Augustana variata (1540) zustimmen und pflegte ein gutes Verhältnis zu Melanchthon. Zum Verhältnis Calvins zu Melanchthon vgl. Dingel, Freunde und Feinde, bes. 803. Vgl. zur Auseinandersetzung mit den Gnesiolutheranern: Selderhuis, Calvin und Wittenberg, passim; Schmid, Kampf der lutherischen Kirche, bes. 181f. vnd sie darauff offt gefragt, sich nie lauter haben er-D 1rkleren woͤllen, auch da sie es ampts wegen billich hetten thun sollen. Darzu noch jtzo in jrem Auszuge sich nit besser denn Caluinus erkleren vnd also betrieglich auff die Augspurgische Confession referirn, darunter die leut desto mehr verfuͤren.
Das denn der leib Christi warhafftig im Abentmal nit oben im Himel allein sey, wie sie woͤllen, von Christen imm brot gessen, sein blut imm wein getruncken werde, dauon der Hauptstreit, so setze ich darzu auch dise zween gruͤnde.
Spruch der Schrifft zum ersten grunde.
Da ist der Hauptspruch inn den worten der Stifftung, das Christus selbs vom brot sagt: Nemet, esset, das ist mein Leib.
Vnnd vom Kelch oder Wein im Kelch: Nemet, trincket, das ist mein Blut.
Vgl. Mt 26,26–28; Mk 14,22–24; Lk 22,19f. Die wort, weil sie Christi sein, als des, der dem ruͤffet, befiehlt. Vgl. Art. rufen II 2), in: . das nicht ist, das es sey, Vgl. Ps 33,9. vermoͤgen was sie sagen, nicht allein, wie wir zu erklerung pflegen zu reden, vnd recht reden, das der Leib vnnd das Blut Christi inn, mit, vnter brot vnnd wein sey, sondern auch wie die wort lauten, das brot der Leib Christi, Wein sein blut sey, vnd also dise zwey sehr weit vnterschidliche wesen, brot vnd leib Christi, wein vnd blut Christi, vber vnnd wider alle vernunfft vnnd Philosophia, predicatione fidei, dem glauben nach recht von einander gesagt D 1v werden vnd eins werden, vnione Sacramentali, Luther betonte in seiner Abendmahlslehre, dass zwei Dinge (Brot und Leib Christi sowie Wein und Blut Christi) eins sein könnten. Er sprach daher von der praedicatio identica
. Der Gläubige genieße im Abendmahl somit Leibsbrot
und Blutswein
. Vgl. Martin Luther, WA 26, 444f (Vom Abendmahl Christi. Bekenntnis, 1528); Lohse, Luthers Theologie, 327–333. das ist, ein Sacrament, Brod darin brod sey vnd bleibe vnd nicht, wie die Papisten woͤllen, in den leib Christi verwandelt werde, der leib Christi darin auch sey vnd bleibe vnd nicht, wie die alten vnd newen Polemische Anspielung auf die Wittenberger. Melanchthon vertrat nicht explizit eine unio sacramentalis (vgl. auch Anm. 117) im Abendmahl, sondern sprach von der Realpräsenz in einer allgemeineren Form, nämlich dass Brot und Wein reale Zeichen der Präsenz Christi im Abendmahl seien. Daher konnte seiner überarbeiteten Fassung der CA aus dem Jahr 1540 auch Calvin zustimmen. Vgl. Bernhard Lohse, Art. Augsburger Bekenntnis I: Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana), in: TRE 4 (1979), 616–628, bes. 622f; Joachim Staedtke, Art. Abendmahl III/3: Reformationszeit, in: TRE 1 (1977), 106–122, bes. 115f. Zwinglianer woͤllen, ein blosse deutung oder zeichen oder krafft des leibs Christi. Zwingli vertrat die Auffassung, das Abendmahl sei Bekenntnismahl, außerdem Gedächtnismahl, in dem eine reale Vergegenwärtigung des Sterbens und Auferstehens Christi erfolge, des Weiteren Gemeinschaftsmahl der Gemeinde als Leib Christi
, während für Luther die unio sacramentalis
nicht allein zu einem geistigen
Genuss von Leib und Blut Christi führte, sondern auch zu einem leiblichen, erfahrbaren. Vgl. Joachim Staedtke, Art. Abendmahl III/3: Reformationszeit, 1. Protestantismus, in: ; Lohse, Luthers Theologie, 327–333.
Zu erklerung werde hieher genomen das gleichnis der Person Christi, wie alda vber alle vernunfft vnd Philosophia, dem Christlichen glauben nach, goͤtlich vnd menschlich natur in eins komen, vnione Personali, Gemeint ist damit die auf dem Konzil von Chalkedon 451 festgeschriebene Lehrformel, dass Christus wahrhaft Gott und wahrhaft Mensch
sei. Vgl. Lionel R. Wickham, Art. Chalkedon, in: TRE 7 (1981), 668–675, bes. 671. ein Person werden, Gott vnd mensch jhre praedicationes gegen einander haben, eins von dem andern auff die weise gesagt wird, das Gott Mensch, Mensch Gott ist, goͤttlich vnd menschlich natur vnd wesen in einer Person doch beide bleiben, also hie mit dem Sacrament des Herrn Abentmals, komen brod vnd der leib Christi in eins zusamen, das sie ein Sacrament werden, eins von dem andern gesagt wird, das brod der leib Christi, der leib Christi brod sey, Natur vnd wesen nach, doch auch beide in einem Sacrament bleiben.
Argument auß der Schrifft zum andern grunde.
Mattheus, Marcus, Lucas Vgl. Anm. 114. erzelen die wort der Stifftung alle einerley weise. Erholets der Apostel Paulus hernach aus sonderm befehl Christi vnd erkle-D 2rrets auff einerley diese weise, das das brot im Abentmal der leib Christi sey vnd zugleich brot vnd der leib Christi. Vgl. I Kor 10,16f; 11,23–26. Derhalben menschen nicht gebuͤret, auch des Consens, widerholung vnd erklerung halb, in glaubens sachen von einfeltigem verstand der wort, wie sie lauten, abzuweichen. Vnd ist vernuͤnfftiglich zu bedencken, do sie je ein andern verstand hetten haben sollen, so wuͤrde der Apostel in der widerholung, vnd sonderlich in der erklerung, doch etwas solches geredet haben, darauß ein ander verstand notwendig zu nemen erkennen. were. Nu setzt er alle seine wort noch also, auch sonderlich der erklerung, das vorige meinung klar drauß zu uernemen. Dieselben wort sind nu eben die: Wer vnwirdig jsset von diesem Brod oder von dem Kelch des Herrn trincket, der ist schuͤldig an dem leib vnd blut des Herrn.
Vgl. I Kor 11,27. Jtem: Wer vnwirdig jsset vnd trincket, der jsset vnd trincket jhm selb das gericht, damit, das er nicht vnterscheidet Konj. aus: „untetscheidet“. den leib des Herrn
, 1. Corinth. 11. Vgl. I Kor 11,29. Vnd cap. 10: I Kor 10,16. Das Brot das wir brechen, ist das nicht die gemeinschafft des leibs Christi?
Was aber die Sacramentirer anders, auff jhre meinung, darauß schliessen haben woͤllen, das ist doch jr D 2v eigen duͤnckel Arroganz. Vgl. Art. Dünkel 2), in: . vnd etwas genoͤtigts nach menschlicher vernunfft vnd Philosophia, darzu nicht einerley, einheitlich. Vgl. Art. einerlei 2), in: . wie sie denn selb einander vber jhrer meinung gestrafft gescholten, getadelt. Vgl. Götze, 210. haben, Es werden die Lehrunterschiede zwischen Zwingli und Calvin gemeint sein. Vgl. Joachim Staedtke, Art. Abendmahl III/3: Reformationszeit, in: TRE 1 (1977), 106–122, bes. 113f, 116–118. die newen Zwinglianer jhren Meister Zuinglium jtzo noch straffen, wo sie gedrungen werden, das sie etwas sagen muͤssen. Mit dem Vorwurf, neue Zwinglianer zu sein, polemisierte Gallus gegen die Wittenberger, die Zwinglis Abendmahlslehre in den Verhandlungen von Worms und Coswig 1557 als Sakramentierertum bereits verworfen hatten. Vgl. Preger, Flacius II, 39; Bundschuh, Das Wormser Religionsgespräch, bes. 104–108, 489–491. Vnd muß ich jhnen hie noch zur zugabe, noch zusätzlich ableiten. Vgl. Art. Zugabe 4), in: . weil sie je so vnuerschampt mit jhrer meinung dennoch in die Aupsp. Conf. woͤllen, ein argumentlin darauff zugeben. Die Apologia ist ein gewisse erklerung der Augsp. Conf., deßgleichen die Schmalchaldischen artickel, so der zeit von den fuͤrnemsten Theologen darauff vnterschrieben sind. Auf dem Bundestag des Schmalkaldischen Bundes 1537 hatten neben Luther 42 anwesende Theologen die Artikel unterzeichnet. Vgl. BSLK, 463–468. Die Apologia vnd Schmalchaldische artickel bestetigen beide die vorgesetzte meinung eben wider die Sacramentirer. Vgl. AC X (Vom heiligen Abendmahl), in: ; Schmalkaldische Artikel, in: . Vnd hat Philippus der meinung wider sie noch Anno 30., nach der Confession vnd Apologia, die Sententias patrum dauon lassen außgehen. Vgl. Vom Abend= || mal des HERRN / || Etliche spruͤche der al= || ten Veter / trew= || lich angezo= || gen / || durch || Philip. Melanch. || [Wittenberg: Georg Rhau 1532] (VD 16 M 4230). Derhalben mag je, was sie andere meinungen haben, es sein alte oder newe, keins der Augspurg. Conf. meinung nicht sein. Aber vnter demselben schein, wie obgemelt, woͤllen sie die Kirch verfuͤren vnd jhr gifft einschlaichen. Derhalben sey gewarnet, wer sich warnen wil lassen.
Beschluß.
Haben nu die Adiaphoristen also ein zimlichen angemessenen. Vgl. Götze, 236. außzug der widerlegung jhrer antwort gegen meinen D 3r gruͤnden von adiaphoris, daneben auffs new erklerung auch der andern streite mit etlichen jhren gruͤnden. Auff welche erklerung vnd gruͤnde wir nu erstlich vnsere gewissen hierin bawen, fuͤr Gott vnd seiner waren Kirchen, gegen dem grossen schweren ergernis, so gleichwol gemeiner Kirchen aus diesen vnsern streiten entstehet vnd was dem mehr anhanget, das wir dessen nicht vrsacher sind, sondern die jenigen, welche also mit thun vnd mit leren von der waren vnser Christlichen Augsp. Conf. sind abgewichen vnd abfuͤren, wie vnsere anklage vnd gruͤnde sie des vberzeugen, wir darzu Christlich nicht schweigen koͤnnen noch sollen, wie fleischliche nur weltliche Dinge im Blick habende. leute vnd Weltweise Philosoph, in weltlichen Dingen Gelehrter; im Gegensatz zum Gottesgelehrten. Vgl. Art. Weltweise 1 a), in: . mainen. Denn darumb sind wir zu Waͤchtern gesetzt vnd manet mich meins Ampts hierin mein name, Gallus spielt damit auf das Krähen des Hahns an (vgl. Mt 26,74; Mk 14,68.72; Lk 22,60; Joh 18,27), was er schon in seiner vorigen Schrift durch einen Zweizeiler zum Ausdruck gebracht hatte: Do der Han gut Waͤchter kreht, war zeit, das Petrus Busse thet.
Vgl. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, C 4v; auf das Wächeramt spielt auch eine weitere Schrift von Gallus aus dem Jahr 1560 an vgl. Waͤchterstimme / || Nic. Galli. || Wo vnd in was Stü= || cken / vnter dem Namen Lutheri / der || Augspurgischen Confession vnd H. Schrift / || Wider Lutherum / wider die Augspur. Conf. || vnd H. Schrifft jtzo geleh ret wird / || Den Christen zur ||warnung. || || [Regensburg: Heinrich Geißler 1560] (VD 16 G 313). ist mehr auch hierin an der warheit gelegen denn an allem, darauff sonst die welt sihet vnd das sie allein gros achtet.
Zum andern bawen wir auff die erklerung vnd gruͤnde vnsern trost vnd hoffnung, gegen souiel schmehen, lestern, verfolgen vnd grossen trotz vnser widerwertigen, unserer Gegner. der Adiaphoristen, vnd aller, so mit jhnen in diesen streiten wider vns stehen vnd kuͤnfftig noch stehen moͤchten. Warauff aber sie solchen jhren trotz bawen, ist dargegen auch wol zu uernemen. Wir haben vns auff die erklerung vnd gruͤnde, Gott lob, anzunemen der wort Christi vnd sind vnerschrocken, das Christus spricht: Vgl. Mt 10,24–26; Lk 6,40. Der Juͤnger ist nicht vber seinen Meister, noch der knecht vber den Herrn. Es ist dem Juͤnger gnug, das er sey wie sein Meister vnd der knecht wie sein Herr. Haben sie den Hauß-D 3vuatter Beelzebub geheissen, wieuiel mehr werden sie seine haußgenossen also heissen? Darumb fuͤrchtet euch nicht fuͤr jhnen.
Vnd ob sie vns denn druͤber toͤdteten, wie beide, jhre Acta vnd jtzo der Außzug, Vgl. Anm. 13. sich wol vernemen lassen, was sie gern wolten, diesen Han gleich fressen, wie die Papisten die Ganß gefressen haben, Anspielung auf die Verbrennung des Jan Hus 1415 auf dem Konstanzer Konzil. Vgl. Franz Machilek, Art Hus/Hussiten, in: TRE 15 (1986), 710–735, bes. 719–721. so haben sie damit noch nicht gewonnen, ligen erklerung vnd gruͤnde da, darauff ein ander bawen wird vnd sollen jhnen diese erklerung vnd gruͤnde noch das hertze leid thun. Das weis ich, denn sie sind Gottes.
Zum dritten, so bawen wir auff diese vnsere erklerung vnd gruͤnde die Christliche einigkeit, zu der wir als zum ende streiten, von hertzen wuͤnschen, suchen vnd begeren, das die abgewichnen von der Augspurgischen Confession vnd von dem einigen, einzigen. waren fundament der Propheten vnd Aposteln nur zu demselben wider treten, mit vns darin wider einig werden, wie sie vor zuvor. vnter Luthero mit vns einig sind gewesen, vnd welche denn mehr von andern herzu treten woͤllen. Sonst wird gleichwol ausser dem fundament, des vnsere erklerung vnd gruͤnde, hoffe ich, auch sein, kein Christliche einigkeit, Gott wolte vns auch dafuͤr gnediglich behuͤten, vnd muͤssen ehe parten getrennt, geteilt. Vgl. Art. parten, in: . bleiben, wie gleich angefangen, bis es Gott ein ende machet. Es sind die Adiaphoristen jtzo gleich von dreien parten gemenget, Es bestehen die Adiaphoristen aus drei Gruppen. sie sind Papisten, Caluinisten vnd also hie zu reden Confessionisten. Diese Argumentation erinnert an Friedrich Staphylus, der in einer Schrift aus dem Jahr 1558 den falschen Propheten der Apokalypse, aus dessen Mund drei unreine Geister ausgehen (Act 16,13), mit Luther identifizierte. Die drei Geister stellten für Staphylus die Täufer, die Sakramentierer (besonders Zwingli und Karlstadt) und die Augsburger Konfessionsverwandten, an deren Spitze Melanchthon stünde. Die letztgenannte Gruppe zerfalle, so Staphylus, in unzählige kleine, sich befehdende Untergruppen. Vgl. Bundschuh, Das Wormser Religionsgespräch, 547f. Woͤllen sie denn ein solche part bleiben, so muͤssen wirs Gott walten lassen. Wir bleiben bey der Augspurgischen Conf. nach der lere vnd er-D 4rklerung Lutheri, darauff sie gestelt ist, darauff vnsere erklerung vnd gruͤnde hie auch gehen, auß dem fundament der Propheten vnd Aposteln. Dabey, hoffe ich, werde man vns dennoch bleiben muͤssen lassen, sol warheit anders noch warheit sein, geschehen ding nicht zuruͤck sein.
Vnd wil ich nu hierauff diese meine erklerung vnd gruͤnde erst allen Christen, darnach den jenigen in sonderheit befolen haben, so ampts halben solten vnd koͤnten Christliche einigkeit fordern, das sie diese sachen nicht wolten gering achten, zu den gruͤnden sehen, dieselben erkennen vnd recht vrteilen, bedencken, was erst jedem selb zu seiner seelen seligkeit, darnach gantzer gemeiner kirchen fuͤr Got vnd der welt daran gelegen. Wer verstand hat, wird mercken, was ich sage. Gott gebe seine gnad, das wir bey reiner warheit seines worts allzeit moͤgen bleiben, in derselben mit jhm vnd der heiligen gemeine seiner lieben Propheten, Aposteln vnd aller rechtgleubigen, ein ware Christliche einigkeit haben vnd ewig behalten. Amen.