Controversia et Confessio, Bd. 2


Summa und kurzer Auszug aus den Actis Synodicis – Einleitung

Summa und kurzer Auszug aus den Actis Synodicis – Einleitung Jan Martin Lies TEI-P5 konforme Kodierung durch Timo Steyer Nicole Krämer Controversia et Confessio Herausgegeben von Irene Dingel Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz DFG Elektronische Ausgabe nach TEI P5 Herzog August Bibliothek WolfenbüttelLetzte Änderung: Available at (c) Herzog August Bibliothek WolfenbüttelUniversitäts- und Landesbibliothek DarmstadtLetzte Änderung: CC-By-SA 4.0

Erstellt in Kooperation zwischen dem IEG Mainz und der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel

Einleitung

1. Historische Einleitung


Im Jahr 1559 veröffentlichten die Wittenberger Professoren umfangreiches
Aktenmaterial der Verhandlungen zwischen den Wittenberger Theologen
und den kurfürstlichen Räten in Kursachsen aus den Jahren 1547 bis 1549
über den Umgang mit dem Augsburger Interim. Sie suchten mit dieser Publi
kation den Vorwurf zu entkräften, sie hätten sich damals durch die Anord
nung zur Wiedereinführung von altgläubigen Riten und Zeremonien gegen
über der kaiserlichen Religionspolitik zu konziliant gezeigt und seien von
der wahren Lehre abgewichen. Vgl. Gruͤndlicher vnd || warhafftiger Bericht aller Rath= || schleg vnd antwort / so die Theologen zu Wit= || temberg / vnd andere darzu erforderte / auff || den Landtegen / vnd andern Versamlungen / nach || dem Krieg / wider die dazumal newen Reforma= || tion des Augspurgischen Buchs INTERIM || genant / zur widerlegung desselbigen / gestelt ... || Von den Professorn in der Vniuer= || sitet zu Wittemberg in druck ver= || ordnet. || [Wittenberg: Georg Rhaus Erben 1559] (VD 16 W 3727), bes. A 2v–B 4r = 2v–8r; im selben Jahr erschienen zwei lateinischen Fassungen (VD 16 W 3725f); zu den Vorwürfen gegen die Wittenberger vgl. auch Flacius, Von den vornehmsten adiaphoristischen Irrtümern, unsere Ausgabe Nr. 9.



Nikolaus Gallus reagierte umgehend auf diese Veröffentlichung der Witten
berger mit seiner Antwort. Von dem bösen, zornigen Buch der Professoren
zu Wittenberg. Vgl. Antwort / || Von dem boͤsen zorni= / ||gen Buch der Professorn zu Wittem= || berg / an die liebe Kirche / das sie vrteile vnd ver= || stehe / Was vnd wieuil sie dise sachen in || gemein / vnnd einen jeden Christen || in sonderheit angehen.|| Durch Nic. Gallum.|| ... || [Regensburg: Heinrich Geißler 1559] (VD 16 G 290). Er argumentierte darin, dass die von den Wittenbergern in
der Interimszeit vorgesehenen Veränderungen der kirchlichen Riten keine
frei handhabbaren Mitteldinge gewesen sein könnten. Da die Obrigkeit die
Durchführung der Änderungen verpflichtend geboten habe, sei keine freie
Entscheidung möglich gewesen. Man habe vielmehr dem Kaiser und dem
Papst nachgegeben. Eben durch dieses Nachgeben in der Frage der Zeremo
nien seien noch zahlreiche andere Lehrstreitigkeiten Von dem Son GOttes, vnserm Herrn Jesu Christo, dem ewigen, selbstendigen, wesentlichen Wort des Vatters. Von der Person, Ampt vnd wirckung des H. Geistes. Von vrsach vnd herkommen der Suͤnde, wie sie nicht von Gott sey. Von beyderley Gottes willen, dem offenbarten vnd vnoffenbarten. Von dem offenbarten willen, sich in allen dingen ans wort zu halten, vnd der Seligkeit halb, sich der gnade in Christo, durch glauben ans wort, ohn vnterscheid der Personen, einem jeden fuͤr sich selb zu troͤsten. Vom wort des Gesetzes, dadurch Suͤnde gestrafft. Vom wort des Euangelii, dadurch glaube vnnd Heiliger Geist gegeben werden, doch wo vnd wie Gott wil, nicht wie Menschen woͤllen. Von Rechtfertigung des glaubens, ohn gute werck. Von notwendigkeit der guten werck, oder newes gehorsams. Gallus, Antwort von dem zornigen Buch, B 3r–v. entstanden, in denen
die Wittenberger von der Confessio Augustana abgewichen und von der
wahren Lehre abgefallen seien.



An Weihnachten 1559 antwortete Matthias Flacius ebenfalls auf die Akten
publikation der Wittenberger. Er sah sich von ihnen besonders angegriffen und
versuchte, sich selbst und seine theologische Position in einer langen Schrift

zu verteidigen und den Wittenbergern Fehler bei der Veröffentlichung der
Dokumente aus der Interimszeit detailliert nachzuweisen. Vgl. Gruͤndliche Verle= || gung des langen Comments || der Adiaphoristen / oder der verzelung || jrer handlungen / Zu gruͤndlicher || erforschung der warheit in dieser || sache sehr nuͤtzlich zu lesen / || Durch || M. Fl. Jllyricum.|| ... || [Jena: Donat Richtzenhan 1559] (VD 16 F 1412); diese Schrift trägt das Erscheinungsjahr 1560 auf dem Titel und erschien nach Auskunft der Studenten an Weihnachten 1560. Da der Drucker der Schrift, wie auch die Wittenberger Studenten selbst, im Weihnachtsstil rechneten, – die Studenten berichten, die Schrift des Flacius sei zu einem friedlichen, seligen Newen jar erschienen – ist diese Schrift des Flacius an Weihnachten 1559 publiziert worden. Vgl. die hier edierte Schrift unten, M 2r, unsere Ausgabe Nr. 10, S. 916.



Die hier edierte Schrift Summa und kurzer Auszug aus den Actis Synodi
cis der Wittenberger Studenten ist eine Verteidigung der Wittenberger
Position gegenüber den Schriften von Gallus und Flacius. Ihre Argumenta
tion stützten die Wittenberger Studenten dabei auf die Publikation ihrer
Professoren aus dem Vorjahr, indem sie Teile aus den dort in Druck beför
derten Dokumenten zitierten. Da zunächst lediglich die Schrift von Gallus
erschienen war, planten die Wittenberger Studenten gegen ihn allein zu
schreiben. Aufgrund der Veröffentlichung des Flacius an Weihnachten 1559
fügten sie dann ihrer bereits im Druck befindlichen Schrift Vgl. Ebd. hastig einen
zweiten, gegen Flacius gerichteten Teil hinzu, in dem sie ihn persönlich
heftig attackierten und alsHyäne beschimpften. Vgl. Ebd., P 1r–v, unsere Ausgabe Nr. 10, S. 934 Nachdem dieser zweite
Teil in der Fasnacht, um den 27. Februar 1560,  Vgl. Ebd., P 4v, unsere Ausgabe Nr. 10, S. 938. vollendet war, konnte die
Schrift vollständig gedruckt werden und erschien, nach Angabe der Verfas
ser, im März 1560. Gallus hat vor der zeit zween gruͤnde gesetzt aller seiner zuspruͤch, so er der Adiaphora halben wider vnsere Praeceptores, die Schul Witteberg vnd andere dieser Land Kirchen vnd Theologos zu haben vermeint, auf dieselben ist jm nechst vergangenen Martio dieses sechzigsten Jares von vns geantwort (...). Auff Nicolai Galli || zu Regensburg Gruͤnde / so er wider die || genante Adiaphoristen der Adiapho= || ren halben zu haben vermeint || REPLICA VND || andere Antwort. || Etlicher wolmeinender vnd jren Praecepto= || ribus danckbare Studenten / an die erste jre || Antwort / so aus den Actis Sinodi= || cis etc. gezogen / anzuhengen. || Sampt einer eingeleibten Schrifft || NICOLAI GALLI / darauff diese || REPLICA gestellet.|| ... || [Wittenberg: Lorenz Schwenck 1560] (VD 16 A 4063), A 2r; Auff diese obgesetzten gruͤnde haben wir im vergangenen Mertzen dieses 60. Jares einen Gegenbericht lassen ausgehen (...). Ebd., B 1v. Gallus gibt jedoch in seinem Gegenbericht an, dass
die vorliegende Schrift vmb Ostern [14. April 1560 Vgl. Grotefend, Taschenbuch, 190.] ausgangen sei. Vgl. Gallus, Summa und Auszug, A 2r, unsere Ausgabe Nr. 11, S. 953.
Diese widersprüchlichen Angaben lassen sich harmonisieren, wenn man
Ende März als die Fertigstellung der Drucklegung annimmt und die vage
Angabe von Gallus als den Zeitpunkt ansieht, an dem ihm die Schrift be
kannt wurde.




Im Mai 1560 war die Schrift jedenfalls bereits so verbreitet, dass Simon
Musäus Er war an der theologischen Fakultät der Universität Jena ein Kollege von Matthias Flacius. Vgl. Adolf Schimmelpfennig, Art. Musäus, Simon, in: ADB 23 (1886), 91f; Theodor Mahlmann, Art. Musäus, Simon, in: RGG4 5 (2002), 1591. sie, während einer seiner theologischen Vorlesungen in Jena, als
aktuelles Beispiel für die Missachtung göttlicher Gebote und Mahnungen
anführte, was unmittelbar einen Konflikt hervorrief, da sich drei studentische
Zuhörer, die erst vor kurzem von Wittenberg nach Jena gewechselt waren,
durch diese Bemerkung beleidigt fühlten und demonstrativ den Raum ver
ließen. Aufgrund dieser Störung der Vorlesung wurden die drei wegen Re
spektlosigkeit gegenüber Musäus vom Stadtrichter verhaftet. Vgl. Gehrt, Ernestinische Konfessionspolitik, 177f.



2. Die Autoren


Es handelt sich um ein Kollektiv, dass mittels Kompilation von Textbaustei
nen aus den von den Wittenberger Professoren veröffentlichten Dokumen
ten die eigene Argumentation stützt. Wenn hier dennoch von Autoren ge
sprochen wird, liegt dies daran, dass besonders im zweiten, gegen Flacius gerichteten Teil der Schrift, fast gänzlich auf Kompilationen verzichtet wird.
Genauer definiert wird dieses Kollektiv lediglich durch den Hinweis auf die
Wittenberger Studenten. Die Anzahl der beteiligten Personen und deren
Namen bleiben im Dunkeln. Über die Beteiligten kann man lediglich Vermutungen anstellen. Durchsucht man die Wittenberger Matrikel und unterstellt, dass besonders diejenigen Studenten die nötigen Mittel und Beziehungen für die Drucklegung einer so umfangreichen Schrift wie der hier edierten sowie einer weiteren Schrift im Herbst 1560 besaßen, und berücksichtigt man darüber hinaus den Inhalt und die Form der hier edierten Schrift sowie verwandtschaftliche Beziehungen zu den Professoren oder anderen an den Interimsverhandlungen 1548/49 beteiligten Personen, so könnten folgende Studenten als mögliche Beteiligte in Betracht kommen: 1. Josua Mohr, Sohn des Torgauer Pfarrers Georg Mohr. Dieser war im Jahr 1549 für den aufgrund seines Widerstands gegen die geplanten Veränderungen abgesetzten Gabriel Zwilling auf die Pfarrstelle von Torgau berufen worden und wurde von Flacius in Schriften angegriffen (vgl. unsere Ausgabe Nr. 1). Josua Mohr studierte ab Oktober 1557 in Wittenberg (Album I, 333). 2. Johannes, Christian, Gunther und Caspar Schneidewein. Sie waren Söhne von Johannes Schneidewein, des Professors der Rechtswissenschaften in Wittenberg. Die vier Brüder studierten ab Mai 1558 in Wittenberg (Album I, 345); 3. Joachim Camerarius d. J., der Sohn Joachim Camerarius’ d. Ä. Dieser wurde von Flacius als D. Interim (vgl. unsere Ausgabe Nr. 3, S. 133, Anm. 4) verspottet. Joachim Camerarius d. J. studierte ab dem 21. Juli 1558 in Wittenberg (Album I, 348). 4. Gregor und Philipp Brück, die Söhne des kursächsischen Kanzlers Gregor Brück, studierten ab Oktober 1558 in Wittenberg (Album I, 353). 5. Martin Emkel – er war Diener im Hause Georg Majors – studierte ab dem April 1559 in Wittenberg (Album I, 357). 6. Überdies könnte auch Paul Krell, der Schwiegersohn Georg Majors, beteiligt gewesen sein, da er bereits während der Coswiger Verhandlungen 1557 Spottschriften gegen Flacius und dessen Anhänger verfasst haben soll (Preger, Flacius II, 49). Vermutlich handelt es sich bei der Bezeich
nung Wittenberger Studenten um eine Parallele zu der Aktenpublikation
durch die Wittenberger Professoren.




3. Inhalt


Die Wittenberger Studenten geben der hier edierten Schrift den Anschein
eines Plädoyers. Erkennbar wird dies zum einen an verschiedenen juristi
schen Termini, zum anderen an der Bezeichnung ihrer Gegner als verschla
gene Procuratoren, besonders des Flacius als Procurator des Teufels. Zudem
versuchen sie ihre Schrift durch die Verwendung zahlreicher Zitate aus den
veröffentlichten Akten ihrer Professoren als faktengestützte Verteidigung zu
präsentieren. Die Schrift lässt sich grob in zwei Teile gliedern. In einem
ersten Teil widerlegen die Autoren Nikolaus Gallus. Der zweite Teil stellt
eine Auseinandersetzung mit Flacius dar.



Ihre Verteidigung beginnen die Studenten mit dem Hinweis, es sei Karl V.
bei der Erstellung des Interims um den Frieden im Reich bis zum endgülti
gen Entscheid der verschiedenen theologischen Streitfragen auf einem Kon
zil gegangen. Daher habe der Kaiser den Protestanten die Feier des Abend
mahls unter beiderlei Gestalt und die Priesterehe zugestanden. Die reichs
rechtliche Beschränkung des Interims auf die Protestanten sei allein auf die
Verweigerungshaltung der Altgläubigen zurückzuführen. Der sächsische
Kurfürst habe veranlasst, die im Interim gebotenen Mitteldinge, d. h. die
Wiedereinführung altgläubiger Zeremonien, in einer ohnehin seit dem Jahr
1544 geplanten neuen Kirchenordnung zu verfügen, um damit dem Kaiser
seinen Gehorsam zu zeigen. Die Theologen des Kurfürsten hätten in zahlrei
chen Schriften eindeutiger als alle anderen die Mängel im Interim aufgezeigt
und allen Änderungsversuchen, auch in Mitteldingen, widerraten. Nach der
Zusicherung des Kurfürsten, dass die Lehre gänzlich unverändert bleiben
solle, hätten die Theologen die Einführung altgläubiger Zeremonien nicht
länger verweigern können. Vielmehr habe man damit gemäß der Bibel dem
Kaiser gegeben, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist. Auf dem
Landtag zu Leipzig im Dezember 1548 sei die neue Kirchenordnung vorge
legt und von Theologen und Landständen approbiert worden. Die letztendli
che Konsequenz der Kritik des Flacius und Gallus an dem kompromissberei
ten Verhalten der kurfürstlichen Theologen sei, dass die Theologen besser
Land und Leute hätten verlassen, lieber die vollständige Zerrüttung der
Lehre hätten gestatten sollen, als Zugeständnise zu machen. Auf den Vor
wurf, es habe in Kursachsen Geheimverhandlungen gegeben, antworten sie,
dass alles öffentlich auf Landtagen verhandelt worden sei. Die Akten der
Landtage lägen nun in der Publikation der Wittenberger Professoren sogar
für jedermann zugänglich vor.



In ihrer Argumentation lehnen sich die Wittenberger Studenten an die
Gliederung der Antwort von Gallus an. Sie zitieren dessen beide Hauptar
gumente, um sie dann zu widerlegen: Erstens behaupte Gallus, dass durch
die kursächsischen Theologen nicht etwa nur Mitteldinge eingeführt worden
seien, sondern die Lehre selbst sei grundlegend verändert worden. Denn in

dem gegebenen Kontext habe es sich auch bei den sonst eher frei zu gestal
tenden Zeremonien nicht um Mitteldinge gehandelt. Zweitens habe die
Einführung der altgläubigen Zeremonien einen Angriff auf die wahre Lehre
dargestellt. Dagegen machen die Autoren geltend, dass sich der Status der
Adiaphora, d. h. der freigelassenen Mitteldinge, auch in casu confessionis
nicht verändere. Die Autoren bestreiten den Vorwurf, man sei dem Papst
entgegengekommen. Das Interim sei nämlich von Kaiser Karl V. erlassen
worden. Der Papst aber habe dagegen protestiert. Man sei also nicht dem
Papst, sondern dem Kaiser – im Rahmen der wahren Lehre – gehorsam ge
wesen. Durch das von den Gegnern kritisierte Entgegenkommen sei es den
kursächsischen Theologen jedoch gelungen, einen weiteren Krieg zu verhin
dern. Ihre Widersacher hätten durch ihre Haltung und ihre Angriffe auf die
Wittenberger Theologen den gemeinen Mann verwirrt. Überhaupt hätten die
se heuchlerisch gehandelt, da sie ihre Gemeinden verlassen und eben nicht
so standhaft ihren Glauben bekannt hätten, wie sie es in ihren Schriften von
anderen forderten. Im übrigen sei niemals ein Zwang ausgeübt worden, viel
mehr habe man die Theologen auf verschiedenen Verhandlungstagen um
ihre Meinung befragt und dann eine Kirchenordnung erlassen, die von den
Pfarrern und Superintendenten angenommen worden sei. Lediglich die
Obrigkeit habe zur Einhaltung der beschlossenen Veränderungen Druck an
gewendet. Gallus verhalte sich daher heuchlerisch. Schließlich habe er
selbst, als er wieder von Magdeburg nach Regensburg gezogen sei, das Tra
gen des Chorrocks akzeptiert, da der Rat der Stadt dies von ihm gefordert
habe.



Gallus nenne die Publikation der Professoren ein böses, zorniges Buch. Doch
diese Einschätzung werde nur von so streitsüchtigen Leuten wie ihm geteilt.
In den veröffentlichten Akten werde nämlich – gegen Gallus und dessen
Mitstreiter – der tatsächliche Hergang der Ereignisse 1548/49 und das wahre
Verhalten der kursächsischen Theologen jedermann deutlich vor Augen
gestellt. Die von Gallus und Flacius verbreiteten Lügen würden dadurch
offenkundig. Um von ihren falschen Behauptungen abzulenken, hätten sie
andere Streitigkeiten entfacht.



Zunächst habe Flacius eine Kontroverse über das erste Kapitel des Johannes
evangeliums und die Lehre vom Sohn Gottes begonnen. Da sich aber selbst
Teile seiner bisherigen Anhängerschaft in dieser Angelegenheit gegen ihn
gestellt hätten, habe er, genauso wie seine Anhänger, versucht, die Sache zu
beschönigen und schnell in Vergessenheit geraten zu lassen. Anschließend
sei es über den Unterschied zwischen Gesetz und Evangelium, wie in der
Frage über die Notwendigkeit von guten Werken für die Seligkeit zu einem
Streit gekommen. Georg Major habe stets betont, dass gute Werke keines
wegs als Verdienst oder als die entscheidende Ursache für die Gerechtigkeit
und Seligkeit eines Menschen angesehen werden könnten. Mit der These, der
Mensch verhalte sich in der Rechtfertigungsfrage untätig wie ein Block, ja

sogar widerstrebend und feindlich, postulierten die Gegner zwei entgegen
gesetzte Willen Gottes, da er einen Teil der widerstrebenden Menschen
bekehre, die anderen aber nicht. Noch zu Beginn der Kontroversen habe
Flacius diese irrige Ansicht abgelehnt. Überdies würde in der Abendmahls
lehre von den Gegnern mittlerweile die irrige Auffassung der Ubiquität
vertreten. Die Wittenberger Theologen hingegen seien beständig bei der
wahren alten Lehre geblieben.



Die Autoren wenden sich dann der Widerlegung der Gründlichen Verle
gung des langen Comments der Adiaphoristen des Flacius zu. Diese könn
ten sie nur kurz behandeln, so die Autoren, da diese Schrift erschienen sei,
als die Drucklegung der eigenen Schrift bereits in vollem Gang war.



Sie charakterisieren die Schrift des Flacius zunächst als ein Meisterstück der
juristischen Verstellungskunst und bezeichnen Flacius als den Anführer aller
Gegner Melanchthons. Denn gegen diesen würden sich alle verbünden. Mit
seinem Vorwurf, die Aktenpublikation der Wittenberger Professoren enthalte
Fehler, zeige Flacius, dass er ein teuflischer Ankläger sei, der den Gesamtzu
sammenhang vernachlässige, in den die publizierten Dokumente eingeordnet
werden müssten. Überdies gründeten er und seine Anhänger ihr Urteil nur
auf die Zeugen einer Seite. Dies habe auch Justus Menius erfahren müssen. Die Autoren rekurrieren damit auf die publizistische Auseinandersetzung zwischen Menius und Flacius über die Adiaphora und die Bedeutung der guten Werke. Vgl. dazu Preger, Flacius I, 354–417; Schmidt, Menius II, 255–286.
Die Vorwürfe gegen Kurfürst Moritz und Karl V. bewiesen, dass es Flacius
um eineweltliche Theologie undKriegsadiaphora Vgl. im edierten Text unten, O 4 v, S. 933. gehe. Wenn er tat
sächlich um die Religion besorgt wäre, dann solle er sich nicht um das
kümmern, was Kurfürsten und Kaiser miteinander besprochen hätten. Er sol
le sich vielmehr auf das konzentrieren, was mit den Theologen und Land
ständen verhandelt worden sei. Die Aktenpublikation der Wittenberger
Professoren belege klar, dass der Kurfürst niemals die Annahme des Inte
rims von seinen Landständen und Theologen gefordert habe. Doch Flacius
gehe es eben hauptsächlich um die große Politik. Dass es ihm um Krieg zu
tun sei, lasse sich auch daran erkennen, dass er sich und seine Anhänger in
seiner neuen Schrift als die Kriegsleute Christi bezeichne.



Besonderen Fleiß verwenden die Autoren im Weiteren auf die Verteidigung
Georgs III. von Anhalt. Georg III. von Anhalt war maßgeblich an den Verhandlungen während der Interimszeit beteiligt und erstellte im Auftrag von Kurfürst Moritz im Frühjahr 1549 eine neue Kirchenordnung, die jedoch nicht eingeführt wurde. Vgl. dazu Sehling, Kirchengesetzgebung, bes. 91–120. Dieser sei von Luther hoch geschätzt worden.
Luther habe auch in Fragen der Adiaphora keineswegs so entschieden und
hart geurteilt, wie dies von Flacius und seinen Anhängern behauptet werde.
Um dies zu belegen, führen sie Zitate aus zwei Briefen Luthers an.




In einer anschließenden kurzen Replik – mehr sei in der Eile nicht möglich
gewesen – bezichtigen die Autoren Flacius der Willkür und der Lüge. Alles,
was dieser bislang geschrieben habe, sei erlogen oder erfunden. Er führe
damit Spaltungen in der Kirche herauf. Flacius habe zwar in böser Absicht
teils gefälschte, teils gestohlene Briefe abdrucken lassen, doch sei seine
Auseinandersetzung mit der Aktenpublikation durch die Wittenberger Pro
fessoren insoweit positiv zu bewerten, als man dadurch überhaupt auf die
Akten aufmerksam werde. Man möge daher die Aktenpublikation der Wit
tenberger Professoren intensiv lesen. Dann würden die Lügen von Flacius
und seinen Anhängern offenbar.



Das Fazit der Wittenberger Studenten lautet: Es scheine zwar so, als ob unter
denen, die die Wahrheit besitzen, Uneinigkeit ausgebrochen sei und sie sich
damit selbst desavouierten. Dies beweise jedoch nur, wie nötig eine einheitli
che Ordnung innerhalb des Luthertums sei. Dem aber stünden Flacius und
seine Anhänger mit ihren Streitereien entgegen und spielten sogar den Alt
gläubigen damit in die Hände.



Die Schrift schließt mit der Warnung, dass sich niemand von Flacius und
dessen Anhängern verführen lasse, denen Gottes Gericht bevorstehe.



4. Ausgabe

Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:


A: Summa vnd kurtzer || Auszug aus den ACTIS SYNODI= || CIS / aller
Handlung der Adiaphoren halben / || so von den Professoribus der
Vniuersitet Wit= || teberg negstuergangnes LIX. Jar || in Druck
verordnet. || Wider die vermeinten Scribenten / || Jllyricum vnd Gallum /
so wider dieselben || ACTA zu schreiben sich vnter= || fangen.|| Durch
wolmeinende vnd jren || Praeceptoribus danckbare Studenten / || aus den
ACTIS gezogen.|| Matth.10. || Zum Zeugnis wider sie. || Johan. || Kome
vnd sihe. || 1560. || [64] Blatt 4° (VD 16 S 10193)


\n
Vorhanden in:


Emden, Johannes a Lasco Bibliothek: Samml. Hardenberg Theol 4° 0197 H
[benutztes Exemplar]



Gotha, Forschungsbibliothek: Th 713/154R; Theol.4 685-686(1)



München , Bayerische Staatsbibliothek: Res/4 H.ref. 806,14



Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 500.4 Theol.(12); Yv 141.8
Helmst.(4)