Controversia et Confessio, Bd. 2


Gegenbericht - Text

TEI-P5 konforme Kodierung durch Timo Steyer Nicole Krämer Controversia et Confessio Herausgegeben von Irene Dingel Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz

A 1v Psalm. CXX.



Jch ruff zu dem Herrn in meiner Not, vnd er erhoͤret mich.



Herr, errette meine Seele von den Luͤgenmeulern, vnd von den falschen
Zungen. (von den gleisnern.)



Was kan dir die falsche Zunge thun? Vnd was kan sie ausrichten?



Sie ist wie scharffe Pfeile eines Starcken, wie Fewr in Wacholdern.



Wehe mir, das ich ein Frembdling bin vnter Mesech; jch mus wonen
vnter den huͤtten Kedar.



Es wird meiner Seelen lang, zu wonen bei denen, die den Frieden hassen.



Jch halte Friede; aber wenn ich rede, so fahen sie Krieg an.



A 2r Es hat abermahls ein Buch, welchs fuͤr einem
jhare schon gestellet sein sol, doch jtzt allererst im druck lassen aussgehen,
vngezweiffelt der Christlichen meinung, weil der Landtag im Curfuͤrsten
thumb Sachsen also nahend vnd wir allhie zu vber der reinen,
freyen bekentnis Christi von den jhren mit Kriegs gewalt belagert sind, das
die Adiaphoristen verhoffen, jhr Leuptzisch Jnterim durch diese gelegenheit
nu dester bas durchzubringen, vnd wir zuuorn auff jhr geferbt falsch dar
geben keinen gegenbericht vnnd fernere warnung thun koͤndten, das es

auch mit vnns, durch diesen jhren Krieg fast am ende sein wuͤrde. So ferne
ists nu noch mit jhnen dauon, das sie jhres radts vnd handlung, damit sie
jhren Fuͤrsten vnd lantschafft, ja die gantze Kirche, schier in greulichen ab
fal, abgoͤtterey vnd ergernis wie Aaron verfuͤrt haben, rechtschaffene busse
theten, das sie denselben radt vnd handlung des Leiptzigschen Jnterims, zu
welchem sich zuuorn niemant vnter jhn bekennen wolte, jm newen Buch
numahls durchaus anfahen zu uerteidigen, vnnd dran zum aller Christlichsten
wollen gethan haben, sich auch mit jhnen im Buch darfuͤr ansehen lest, als
wolten sie das Augspurgisch Jnterim darzu gern beschonen, odder doch
nicht dafuͤr gehalten sein, das sie A 2v sonderlich darwider weren vnnd
andere Leut dauon abhielten, verdammen vnns dagegen auffs aller greulichst
darumb, das wir der warheit mit zeugnis Goͤttlichs worts wider jhr Leip
tzigsch Jnterim beigestanden, auch fast widder das Augspurgische jhres
beduͤnckens weit zu viel gehandelt haben. Sprechen vns derhalben gleich
ein vrteil, die guͤtigen Veter, vnnd wie sie zuuorn durch jhren sententz die
trewen Prediger zu Torga vnnd etlicher ander ort veriagt haben, also sind
sie an vns allbereit fuͤr Got vnd fuͤr der Welt gantz moͤrder worden. Denn so
wir dermassen teuffelische, auffruͤrische, lesterische, arge leute sind, wie sie
vnns beschuͤldigen, so haben wir den tod wol verdienet, dem wir auch jhrem
starcken glauben nach, den sie haben, auffs Keisers, jhres Fuͤrsten vnd
anderer vnser verfolger macht vnd betrug, schwerlich entgehen sollen. Vnd
mus an jhnen auch also erfuͤllet werden der spruch Christi: Qui non est
mecum, contra me est.
Wer nicht mit Christo leiden wil, der mus auch
zuletzt sein verfolger werden. Gott helffe jhnen vmb Christi Jhesu willen,
das sie mit dem lieben Dauid bald sagen muͤgen Psalm. 32: Da ich meine
Suͤnde wolt verschweigen, verschmachten meine gebeine durch mein teglich
heulen. Denn deine hand war tag vnnd nacht schweer auff mir, das mein safft
vertrocknete, wie es im sommer duͤrre wird. Sela. Darumb bekenne ich mei
ne Suͤnde vndA 3r verhele meine missethat nicht. Jch sprach: Jch wil
dem Herrn meine vbertretung bekennen.
Da vergabestu mir die missethat
meiner Suͤnde. Sela.
Es ist ja nichts newes, das grosse Leute grosse, schwe
re felle thun, als Aaron, Dauid, Petrus, auff das jederman Gott fuͤrchten
lerne, vnd ist rhumlich wider auffstehen, auch allen Suͤndern troͤstlich, wie
Paulus dermassen sein eigen Exempel anzeucht 1. Thimo. 1.



Wiewol ich nu weis aus der Lere des heiligen Petri, das mir, noch keinem
Christen gebuͤret, in ein frembd ampt zu greiffen, viel weniger in einer
frembden herrschafft, so wil mir doch nicht allein geziemen, sondern ich er
kenne michs fur Got durch sein gebot schuͤldigk, so viel vnd so lange ich
kan, seiner Goͤttlichen warheit, widder alle vnwarheit vnnd verfͤrung der See
len, zeugnis zu geben vnd damit meinem negsten durch die Liebe zu dienen.
Demnach, weil ich befinde aus dem newen fuͤrgebrachten Buch , das die Adiaphoristen mit jhrem vnchristlichen fuͤrnemen ge
dencken fortzudringen vnnd gleich jtzt die sachen ins werck zu richten, das
Buch auch an jhm selbst mit farben geschmuͤckt, das dadurch viel moͤch
ten eingefuͤrt werden, so habe ich, so viel mir in dieser grossen eile jmmer
muͤglich gewesen, dennoch mit diesem meinem kurtzen gegenbericht fur alle
Christen, sonderlich fur die versamlung der A 3v Christlichen Landt
schafft jtzt ghen Torga auch kommen wollen, ob daran schon den Theologen
kleiner gefalle gescheen wirdt. Wil derhalben alle vngegruͤndte, beschwer
liche aufflagen beyde, vnser handlung widder die Adiaphora vnd vnser per
son betreffendt, jtzt gemeiner nutzbarer sachen halben hie vorvber passiren
lassen, darauff sonst seins teils etliche antwort geben wirdt. Vnd
wil allein hie setzen vier kurtze wolgegruͤndte hypotheses oder regeln widder
vorstehende enderung vnnd beschonung des Leiptzigschen Jnterims. Daraus
ferner bald der vngrundt offt gemeltes Buchs vnd handlung wirdt zu se
hen sein, desgleichen, was in dieser sachen von Mitteldingen, aller Christ
lichen Stende erbieten kegen Key. May. sein mag, wie ich denn solchs
auffs kuͤrtzest mit anzuhengen willens. Auch ferner fuͤrhabens vnd erboͤtig,
so viel ich fuͤr diesem vnserm obliegenden jammer vnnd andern noͤtigen
wercken meins beruffs, mehr darzu kommen kann, gedachte vnd baldt

nachfolgende vier hypotheses, durch ein sonderlichs Buͤchlein zu gruͤnden
vnnd zu erkleren, mit vorleibter kleinen ablenung der falschen, lesterlichen
zulagen inn Buche begriffen widder meine person, so viel
das der sachen noͤtig vnd nicht weiter. Denn ich in dem lieber zu weinig
denn auch mein gebuͤrlich recht thun wil.



Hirauff wolle nu ein jeder Christ, zufor-A 4rderst jtzt die versamlete Christ
liche Landschafft, sampt jhrem Fuͤrsten, so ehr auch frum sein vnd busse thun
wolt (welchs ich jhm von hertzen wuͤnsche), gedachte vier hypotheses mit
anhangenden puncten treulich behertzigen, jn dieser aller hochwichtigsten
sachen Gottes ehre, jhre vnnd jhrer nachkommen, auch viel tausent anderer
Christen, die jtzt alle auff sie sehen, ewige seeligkeit betreffendt, darin jhrer
Theologen radt vnd handlung als ein verleugnungk Christi vnd abgoͤtterey
von vnns dargethan wirdt, grundt gegen grundt, aus Gottes wort halten vnnd
auffs fleissigst mit Gottes fuͤrchten erwegen, beide teil pruͤffen, nach der ver
manung des Apostels, vnd das gute behalten. Wollen sich zu diesem Christ
lichen vrteil nicht jrren lassen einigerley praeiudicia, damit wir aber doch Gott
lob mit vnwarheit von jhren Theologen vnnd sonst beschweret werden, das
sie auch hochberuͤmbte, gelerte, wolberette Menner sind, wir geringe jung
vnd jhre Schuͤler. Es mag Gott noch wol einem Schuͤler ein warheit verlei
hen fuͤr seinem Meister, sintemal er sonst wolgefallen hat, den vnmuͤndi
gen zu offenbaren in seinem reich, das er den weisen verbirgt, wie Christus
spricht Matthei 10. Vnd aus dem munde der vnmundigen vnnd seuglingen
jhm lob zuzurichten, Psalmo. 8, Matth. 21. Aber solchs, wie gesagt, stehe
auff der probe Goͤttlichs worts vnnd auff einem Christlichen vrteil nach dem
selben wort.



A 4v Hienach folgen die vier Hypotheses regeln vnnd gruͤnde, warumb das
Leiptzisch Jnterim vnchristlich vnd verdamlich vnnd seine glosen nicht
koͤnnen stat haben.



1. Es ist vnd bleibt grosse schreckliche suͤnde wider den glauben vnd wider
die liebe des Negsten, solche vergleichung der Lere vnd Ceremonien zu
stellen vnd anzunemen zwischen Christi vnd des Antichrists Kirchen, das

beiderlei widderwertiger verstand daraus kan nach den worten vnd wercken
genomen werden, vnd beide teil, die doch im verstand zum hoͤchsten wider
einander daruͤber zu frieden sein, wie solchs im Leiptzigschen Jnterim ge
schehen vnd jtzt die Wittembergischen vnnd Leiptzigschen Theologen jhres
verstands erklerung dem Euangelio gemes druͤber geben, die Bischoffe aber,
welchen die Meisnische Christliche Kirchen drauff solten vnterwoͤrfig ge
macht werden, jhren verstand auch gegeben haben noch in werender hand
lung vor dem Beschlus (wie sie jhn nennen) vnd so sie darumb gefragt,
gewislich weiter also geben werden, das sich dieselbige form des Leiptzig
schen Jnterims aller ding mit dem Augspurgischen Jnterim vergleichen sol,
vnnd sie der Theologen vnnd Landschafft verstand dahin B 1r gerichtet,
gleich als fuͤr bekand angenomen haben, wie solchs die ergangne handlungen
vnd schrifften vnleugbar mit bringen.



2. Nach dem das Babstumb fuͤr des Antichrists Reich bei vns durch Gottes
wort erkleret vnd gehalten wird, so ists fur Gott ein ware verleugung vnd
abgoͤtterey, sich oder andere demselbigen vnd seinen Bischoffen nicht allein
vnterwerffen inn Religions sachen, sondern auch jchtes das aller wenigste,
das inn den Kirchen Christi vmb des Antichrists willen gefallen, vmb seinen
willen, aus noth, widder auffrichten. Wie denn jtzt alle enderung des Leip
tzischen Jnterims, von wegen des Augspurgischen, von den Meissnischen
Christlichen Kirchen wirdt gefordert, das Augspurgische vmbs Babstumbs
willen, das Babstumb aber vmbs Teuffels willen, welchem mit allen diesen
enderungen dieser zeit vnnd gelegenheit eigentlich vnnd warhafftig wird ge
dienet.



3. Wiewol ein jede Christliche Obrigkeit fuͤr Gott schuͤldig ist, reine recht
schaffene Lere vnd Kirchenordnung helffen zu foͤrdern vnnd zu hand haben,
jedoch so wenig als eins Bischoffs odder Predigers ampt ist, selbs eigne lere
fuͤrzuschreiben odder auch zwingende gebot Menschlicher satzung zu ma
chen, eben so wenig ists auch der weltlichen Obrigkeit, Fuͤrsten, Koͤnig
oder Keyser ampt, form der lere vnd Ceremonien in Kirchen selbs zu stellen,
viel B 1v weniger dieselbigen aus krafft jhres Ampts zu gebieten, einiger
vrsachen halben, zuuoraus aber kan noch mag solchs geschehen weder von
Geistlicher vnnd Weltlicher Obrigkeit, gleichfoͤrmickeit inn Ceremonien mit
den verfolgern warer lere, noch Kirchen anzurichten, welches alles jtzt von
weltlichen Herrn vnnd von Theologen also geschicht vnnd fuͤrgenomen wird
durch beiderley Jnterim, das Augspurgische vnd das Leiptzigsche.



4. Die Christliche freiheit inn Menschensatzungen wird verloren mit schmach
vnnd verlust des verdiensts Christi, nicht allein durch annemen, sondern auch
durch aufflegen Menschlicher Gebot, der meinung, das man die gewissen
damit fange, suͤnde vnd verdienst mache, da Gott inn seinem Wort keine
haben wil. Jtem, es hat Christus dieselbige freiheit gegeben vnd selbs ge
brauchet in wercken Menschlicher satzung, damit zu thun oder zu lassen, zu
dienst der schwachen vnnd nicht der halstarrigen vnd verstockten verfolger,
zu erbawung seiner Kirchen vnd nicht zu zerstoͤrung. Jtzt aber, ob wir gleich
nicht vermeinen des Jnterims Ceremonien anzunemen als verbindlich im ge
wissen, so werden sie aber doch im Jnterim der meinung vns aufferlegt vnd
erfordert, das wir mit solcher widerauffrichtung der gefallenen Ceremonien
fuͤr Gott ein gut werck thun vnd vns schuͤldig geben sollen einer grossen be
gangenen B 2r suͤnde, damit das wir dieselbigen zuuor haben fallen lassen,
etliche werden erfordert, nicht allein als Menschen satzungen, sondern auch
als ordnung vnd gebot Gottes. Vnd ist das alwege also gewesen die mei
nung vnd kein andere, so offt er sich erboten in Adiaphoris
den Papisten zu weichen, ist auch die meinung seiner antwort inn Buche auff die frage, so die heubtsachen spennig blieben, das er fuͤr
sein teil erboͤtig, alle Adiaphora vmb friedes willen von den Papisten anzu
nemen, so fern sie jhm sein gewissen damit nicht beschwereten, das ist,
Adiaphora sein vnd bleiben liessen. Das ist warlich jtzt mit dem Jnterim die
meinung nichts vberal, das lasse man den Keiser selbs vnnd alle des widerteils
Reichsstende aussagen. Zu dem wird denselbigen als feinden vnd verfolgern
des Euangelij Christi inn vnsern Kirchen damit hofiret, das sie dardurch nuhr
dester verstockter werden vnnd mit den lehr Artickeln auch gewaltiger auff
vns dringen vnd lestern. Vnsere Kirchen aber werden mit solchen Ceremo
nien wider jhren willen zum hefftigsten beschweret, geergert vnd viel vmbge
stossen der jenigen, so bei vns als schwache Christen gewesen oder noch bald

hetten von andern herzu komen moͤgen, wie solchs des Polnischen Reichs
tages handlungen in neulickeit geschehen auch alzuuiel ausweisen.



B 2v Diss sind meine vier gruͤnde, welche ich hiemit widerumb wil gelegt
haben wider die Adiaphoristen vnd handlung jhres Leiptzigschen Jnterims,
allen Christen vnd zufoͤrderst den Landstenden des Churfuͤrstenthumbs Sach
sen, denen solche handlung jtzt zum ersten angemutet wird, fleissig zu be
trachten.



1. Daraus menniglich zu uernemen, erstlich, das wir ja nicht ohne grund
Goͤttlichs worts, aus lauterem neid, bitterem auffruͤrischen gemuͤt, vom Teuffel
angetrieben vnd mit fursetzlichen Calumnien von diesem handel bissher
gered vnd geschrieben haben, wie vnd sein Buch vns
wol Calumnirn  vnd lestern, ja Calumniren vnnd lestern Gottes Wort selbs,
welchs wir jhn je vnd alwege einfeltig vnd klar opponirt haben. Aus wasser
lei Geist solches von jhnen geschicht, moͤgen sie selbs auch wol zu sehen.



2. Das es nicht vmb geringe vnnoͤtige sachen zu thun sey, sondern vmb die
gantze Christliche lere, verleugung Gottes, Abgoͤtterey, grewliche ergerniss
des Negsten vnnd mancherley vngehorsam wider Gott. Nu ist ein jeder Christ
schuͤldig auch zu leiden, Weib, Kind, haus, hoff, gFtter, endlich sein leben zu
uerlassen, ehe er sich zu einiger Suͤnde dringen lasse. Viel mehr ist er
schuͤldig, solches alles zu leiden, vmb ein jedes gebot Gottes vnd Artickel
der lere, vnd noch mehr schuͤldig zu leiden, vmb alle Artickel, welche durchs
Leiptzigsche B 3r Jnterim nicht allein denen, die es annemen, vnnutz wer
den zu jhrer seligkeit, sondern auch inn gewisse gefahr gesetzt, das sie, beide
jhnen vnd andern gegenwertigen vnd nachkomenden, gantz odder zu mehrern
teil verfelscht werden.



3. So sind diss ja solche vrsachen, darumb wir mit vnser zeugniss vnd be
kentnis vns aufflenen moͤgen vnd sollen, nicht wider Preceptores allein, son
dern auch wider schwester vnd bruͤder, wider Vater vnd Mutter, wie geschrie
ben stehet. So jemand zu mir kuͤmpt vnd hasset nicht Vater vnd Mutter etc.,
der kan nicht mein Juͤnger sein. Nicht das man den Eltern sol fleischlicher

weise feind sein, sondern sie so weit nicht ansehen, das man jhrenthalben
vnterlasse, was Gottes ehre vnd vnser bekentnis erfordert.



4. Erscheinet aus obuermelten gruͤnden, mit was warheit vnns die Adiapho
risten zumessen, wir verwerffen alle nuͤtzliche Ceremonien, so vnter dem
Babst gewesen, machen neutralia damnabilia, haben lust zu vnordnung,
muͤgen keine gleichformigkeit leiden, verstehen nicht doctrinam libertatis,
wie wirs denn leren koͤndten, etc. Dieser dinge, hoffe ich, werden sie keins
schliessen koͤnnen aus dem, da wir aus jhrer eigen lehr widder sie streiten.
Adiaphora in casu confessionis, necessitatis et scandali, exuere naturam Adia
phororum, das ist, im fall, so durch mittel Ceremonien das B 3v bekent
nis gesucht wird, zwang vnd ergernis inn der Kirchen damit angericht, das
sie als denn nicht mehr fuͤr mittel ding zu achten.



5. Erscheinet weiter aus vorigen gruͤnden, welch erbieten der Ceremonien
halben gegen Key. May. Christlich odder vnchristlich sey, jtzt so die Key.
May. wolt fallen lassen, erstlich das starcke geboth inn der vorrede des Augs
purgischen Jnterims vorleibet, nemlich das die Stende der Augspurgischen
Confession sich mit den andern Bepstischen Stenden in der Religion aller
ding vorgleichen sollen odder aber doch dis Jnterim gantz, halb oder etwas
daruon bis auffs Concilium aus not halten, zum Bapstumb damit zuzulen
den. Jtem, so sein Ma[jestät] wolt das ander gebot auch fallen lassen vom
Tridentischen Concilio, sich desselben beschlus zu unterwerffen, wie es
denn allbereit hat angefangen vnser Lehr vnd Kirchen zu uerdammen,
erboͤte sich aber zu erorterung der Religions sachen, wie dasselbige allwege
gesucht ist, ein gemein, frey, christlich Concilium zu geben, oder aber diese
Stende vnnd wer mehr herzu wolte, bey gedachter Augspurgischen Confes
sion vnbedrenget frey bleiben zu lassen. Auff solchen fall muͤgen sich diese
Stende in aller vnterthenigkeit vernemen lassen, das jhres teils Superinten
denten, Pfarrhern vnd Prediger sich vngenoͤtiget sollen vnd werden in mittel
dingen, vmb friedens, ordnung, zucht vnnd gleichfoͤrmickeit B 4r willen,
moͤglicher nuͤtzlicher Ceremonien vergleichen. Ein solch erbieten ist alwege
gewesen in allen seinen schrifften vnd hendeln von Cere
monien, auch der Christlichen Stende in der Confession zu vnd
hernacher. Jst etwas jemals mehr von jemands hierin erboten worden, das
ist vnrecht, wie denn jtzt vnser Adiaphoristen rath vnd handlung weit weit
anders vnd derhalben vnchristlich ist, damit sie jhren Fuͤrsten, Landschafft
vnnd viel andere Christen in verleugung, Abgoͤtterey vnnd schwere ergernis
hart verfuͤret haben vnnd noch on auffhoͤren wollen verfuren. Wenn sich die
Papisten mit vns etwas vergliechen in der lere vnd fingen an, darin neher zu
vns zu tretten, das hoffnung were, sie zu gewinnen, so were dis abermals auch
ein vrsache, warumb man in vielen Ceremonien weichen vnnd wol in hoͤhern
dingen gedult mit jhn tragen koͤndte, wie es ein solchs ansehen zu hatte, da etlicher artickel der lehre vergleichung also gemacht ward im
ersten colloquio, das sie dem Euangelio vnd vnser predigt gemes waren.



Weil dieser dreier sachen jtzt noch keine mith Key. May. vnnd den Papisten
fur der Handt ist, so ist nun der negeste radt aus Gottes wort, mit allen
enderungen auffs Jnterim nur inne gehalten, lere vnnd Ceremonien in des
beynander gelassen, Christum in beiden frey bekennet vnnd gehden was
Gott haben B 4v will, was durch ordenliche Christliche mittel nicht mag
abgelenet werden, jst Key. May. des fuͤrhabens vnnd Gott jhm so viel hen
gen wil, vnser heilige Religion inn diesen Landen mit dem Schwerd zu uer
tilgen, so wird ers warlich vmb vnser Adiaphora willen nicht lassen. Wir
aber thun in des mit solchen vermeinten Adiaphoris grosse suͤnde, sitzen
gleich zwischen zweien stuͤlen nider, erzuͤrnen Gott vnd thun dem Keyser
auch damit kein genuͤge, wil aber auch Gott durch vnser bestendigkeit vnnd
freye, reine bekentnis die Kirche inn diesen Landen lassen vntergehen, so
sind wir doch daran vnschuͤldig, wir haben gethan, was er vns hierin zu thun
befolhen hat. Jch bin aber gewis, das durch bekentnis vnd leiden der Christen,
die Kirche nicht allein nicht abe, sondern zu nimpt, wie auch Tertullianus

fein spricht:Sanguine piorum rigari Ecclesiam. Das derhalben wir ver
meinen, der Kirchen mit weichen vnnd weis nicht mith was linderung zu
helffen, ist zum theil die Suͤnde Menschlicher weissheit, dauon heiliger gedechtnis offt saget, das wir wollen selbs Gott sein vnd an
seine stadt die Kirchen regiren, zum teil ists auch eine furcht. Wie wol ich
nu vnnd alle Adiaphoristen jhr gewissen vnd stercke fuͤr sich
haben lasse, so weis ich doch, das ich diese sache wider die Adiaphora mit
so gutem gewissen handele, als sie die jhre, verhoffe auch mit bes-C 1rserm
gewissen, weil ich selbs vnd andere mehr gegenwertig gehort haben, etliche
deshalben vbers gewissen klagen. Von meiner stercke weis ich nichts zu
rhuͤmen, allein bit ich Gott teglich mit demuͤtigem hertzen, das er mir stercke
gebe, so es von noͤten, mit solchem gewissen vber dieser vnnoͤtigen sachen,
wie sie von jhnen geacht wird, bestendiglich den tod zu leiden vnd dem
Antichrist wider Christum vnd seine Kirche in nichte zu weichen. Amen.



Zum beschlus will ich nu widerumb alle Christen, vnd jtzt zu forderst offtge
dachte versamlete Landschafft des Chuͤrfuͤrstenthumbs Sachsen, vmb Gottes
willen ermanet vnd gebeten haben, obermelte vier gruͤnde widder das Leip
tzigsche Jnterim, seine schutzherrn vnd forderer, aus Gottes wort fleissig zu
pruͤfen vnd zu erwegen. Denn so dieselbigen vier gruͤnde stehen, wie ich
hoffe, vnd inn meinem andern buͤchlein, wils Gott, weiter ausgefuͤret sol
werden, so folget ferner draus (welches warlich hoch zu betrachten), das den
jenigen, die das Leiptzigsche Jnterim also annemen vnd der sachen sonder
lich so offt berichtet vnd gewarnet sein, das Euangelium vnd Sacramenta,
wenn sie die gleich reine behalten, zu jhrer seligkeit nicht nuͤtze sein. Denn
wie daselbs erwiesen, so stecken sie in verleugung, abgoͤtterey vnd ergernis.
Wie nu einem Ehbrecher odder andern heimlichen oder oͤffentlichen suͤnder,
Euange-C 1vlium, Sacramenta vnd Christus selbs nichts nuͤtze sind, weil
er inn solchen suͤnden bleibet vnd nicht busse thut, also ists auch hie, vnd
wie die Propheten fuͤr Goͤtzen diener vrteileten alle, die zu Bethel, Dan vnnd
ander enden eben denselbigen Gottesdienst hielten, der zu Jerusalem war

vnnd den Gott selbs geboten hatte, also wurden die verwandten des Leip
tzigschen Jnterims bey dem reinen Euangelio vnd rechtem brauch der
Sacrament nichts dester weniger fuͤr Gott Abgoͤttisch sein, aus vrsachen, wie
droben gnug gesagt. Man mus den Teuffel lassen ein Tausentkuͤnster blei
ben, wenn er die Lehr vnd heiligen Sacrament nicht kan von den leuten gar
weg nemen durch vnterdruͤckung oder verfelschung, so kan er jhnen doch
also den nutz nemen.



Vnd wie das Leiptzigsch Jnterim an im selbs gestelt ist, so ist verfelschung
der Lere bereit darinnen, vnd wuͤrde bald von jhm selbs mehr folgen, wenn
die Bischoffe sollen Kirchen diener geben vnd regieren, jch geschweige
Gottes gerechte straffe vmb solche verleugung, Abgoͤtterey vnd ergernis,
welche straffe gewis nicht wird lang ausbleiben.



Haben aber die Adiaphoristen sonst ein Agenda, wie sie ruͤhmen, welche gantz
Christlich zu guter ordnung, disciplin vnnd gleichformigkeit mehr dienstlich
ist, wolan, so komen sie mit derselben auff ein ander zeit, allein lassen die
Christlichen Kirchen jtzt damit C 2r zu frieden, da vom Babst vnd ver
folgern auff solche einfuͤrung der gefallenen Ceremonien gedrungen wird,
zum nachteil der gantzen lere, wir wollen vns denn vngenoͤtigt in dem was
gut vnd nuͤtzlich ist auch mit jhnen gern vergleichen vnnd andere helffen
darzu anhalten. Doch sehe man auch wol zu, das man nicht mit zuuiel vnnd
eben mit Papistischen Ceremonien den nachkomen stricke lege, wie alwege
Menschen satzung vnnd gut meinen dem Euangelio schaden gethan haben
vnnd sich die lenge nicht wol miteinander leiden moͤgen.



Gott, der Vater vnsers Herrn Jhesu Christi, wolle gnediglich alle Christen,
vnnd mit denselbigen jtzt die versamlete Landschafften, durch seinen heili
gen Geist inn alle warheit vnd in ein recht Christlich vrteil leiten, fuͤr allem
abfall, Abgoͤtterey, ergernis vnnd verfolgung behuͤten, stercken vnd erhalten
in einigkeit des Glaubens vnnd richtiger reiner bekentnis, das sie auch in vns,
die wir jtzt vmb solcher bekentnis willen fuͤrnemlich leiden, sich der verfol
gung Christi nicht teilhafftig machen, sondern dieselbige viel mehr abwen
den helffen, vnd do es von noͤten, vmb Christi willen auch mit leiden. Amen.


2

Betrügern, Verführern, Irrlehrern. Vgl.

3

hatte vor der Veröffentlichung des Gründlichen und wahrhaftigen Berichts bereits Stellung in der publizistischen Auseinandersetzung genommen. Vgl. Von den || TRADITIO||NIBVS, CERE= || MONIIS, || Oder Mitteldingen / || Christlicher warer be= || richt ... || Durch / Doctorem / zusam= || men gezogen.|| ... || [: 1550] (VD 16 P 2357); DE GRADI= || BVS, ET VOCA= || TIONE MINISTRO= || RVM IN ECCLESIA || DEI, || PROPOSITAE || SENTENTIAE AD DISPV= || TANDVM A IOANNE PFEF || FINGERO D. ECCLESIAE || LIPSENSIS PA || STORE.|| [: 1550] (VD 16 ZV 16762).

4

Vgl. Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, H 4r, , S. 706.

5

Ende Oktober 1550 begann zunächst unter der Leitung von ein Landtag zu . Vgl. die Propositionen Herzog Augusts und Kurfürst Moritz’, in: , Nr. 697–699, S. 796–800.

6

Auf dem im Juli 1550 begonnenen Reichstag zu Augsburg forderte die Unterwerfung der Stadt, nachdem diese die Sendung von Unterhändlern zum Reichstag verweigert hatte. Die Reichsstände übertrugen den Oberbefehl über die Belagerungstruppen und bewilligten ihm Gelder aus dem Reichsvorrat zur Besoldung des Exekutionsheers. Bevor der Kurfürst jedoch zur Tat schritt, sah sich einer Belagerung durch ausgesetzt, der beträchtliche Anfangserfolge erzielte. Auf Bitten des Domkapitels traf sich mit dem Mecklenburger Herzog Ende September 1550 und übernahm dessen Armee, um die Belagerung fortzusetzen. Vgl. DRTA.JR XIX,2, Nr. 180–199, S. 1012–1060. , 182–186; , passim; Bericht vom Beginn der Belagerung Magdeburgs, 11. Oktober 1550, in: , Nr. 671, S. 767.

7

eher, leichter. Vgl.

8

nochmals. Vgl.

9

beschönigend, entstellend. Vgl.

10

Entschuldigung. Vgl.

11

weitere, nochmalige. Vgl.

12

beinahe. Vgl.

13

Vgl. Ex 32,2–6.

14

zunächst.

15

rechtfertigen. Vgl.

16

sehr. Vgl.

17

viel zu viel.

18

spielt damit auf den Widerstand gegen die Leipziger Artikel und dessen darauf erfolgte Absetzung an. Vgl. , 46–58.

19

schon. Vgl.

20

Mt 12,30 (Vg).

22

verschweige, verheimliche. Vgl.

23

Vgl. II Sam 11 und 12.

25

Vgl. I Tim 1,12f.

26

Vgl. I Petr 4,15; Martin Luther, WA 28, 31–500, bes. 473f (Wochenpredigten über Joh 16–20, 1538/39).

27

zum Schein. Vgl. Art. Farbe 3, 1324.

28

beschönigt. Vgl.

29

betrogen. Vgl.

30

wenig, kein. Vgl.

31

Anschuldigung. Vgl.

32

hingehen lassen. Vgl.

33

Vgl. Grůndliche verle= || gung aller Sophisterey / so D. || mit den andern Adiaphoristen / das || Leiptzigsche Jnterim zubeschoͤnen / || gebraucht. || Durch . || ... || [: 1551] (VD 16 F 1411).

34

die Haltlosigkeit, die falschen Ausführungen. Vgl.

35

oft genannten.

36

Anerbieten. Vgl.

37

einverleibter. Vgl.

38

Nachrede. Vgl.

39

wenig.

40

Vgl. I Thess 5,21.

41

Vgl. Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, A 6v–A 7r, E 4v–E 5r,

42

vor.

43

weil. Vgl.

44

Vgl. Mt 11,25; Lk 10,21.

45

Vgl. Ps 8,3.

46

Vgl. Mt 21,16.

47

Glossen, Bemerkungen.

48

widersprechender, gegensätzlicher. Vgl.

49

Ab August 1548 versuchte der sächsische Kurfürst in Verhandlungen mit den Bischöfen von und zu Übereinkünften zu gelangen, um so dem Kaiser etwas vorweisen zu können und ihn zufriedenzustellen. In fanden daher Gespräche zwischen den kurfürstlichen Theologen und den Bischöfen statt, in denen allerdings nur eine Einigung in Bezug auf die Rechtfertigungslehre erzielt werden konnte. Die Pegauer Formel zur Rechtfertigungslehre floss dann aber auf dem Leipziger Landtag Ende 1548 in die Leipziger Artikel ein. Vgl. , Nr. 74, S. 115–122; Nr. 212, S. 254; ;

50

Gemeint sind damit die Leipziger Artikel. Obwohl der Auszug ausdrücklich von einem Beschluss spricht, so ist eine förmliche Zustimmung der Landstände und der Theologen zu den Leipziger Artikel auf dem Leipziger Landtag Ende 1548 nicht erfolgt. Vgl. , Nr. 397, S. 450;

51

Vgl. Bischof und Bischof an (Nach dem 20. Dezember 1548), in: , Nr. 234, S. 275f; dies. an dens. 1. Januar 1549, in: ebd., Nr. 239, S. 281.

52

Vgl. dazu Martin Luther, WA 54, 206–299 (Wider das Papsttum zu Rom, 1545).

53

irgendetwas. Vgl.

54

 Vgl. dazu Philipp Melanchthon, Loci Communes (1521), in: CR 21, 223–225.

55

zunächst. Vgl.

56

Vgl. dazu: Augsburger Interim XXVI (Von den ceremonien und gebrauch der sacramenten), 134–144.

57

streitig. Vgl.

58

Vgl. Martin Luther, WA.B 5, 616 (Bedenken, 1530); Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, B 3v–B 4r, unsere Ausgabe Nr. 6, S. 663.

59

Auf dem Reichstag von , (Piotrków, Polen) der von Mai bis Juli 1550 tagte, konnten sich die altgläubigen Bischöfe gegen die reformationsfreundlichen Kräfte durchsetzen. Vgl. ;

60

zugemutet. Vgl.

61

jedem. Vgl.

62

reinem, puren. Vgl.

63

Lügen, Verdrehungen. Vgl.

64

bemäkeln, übertrieben kritisieren. Vgl.

65

Vgl. Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, H 2r–v,

66

schlicht, redlich. Vgl.

67

welchem. Vgl.

68

Vgl. Martin Luther, Ein feste Burg ist unser Gott (1529), Strophe 4, in: AWA 4, 248.

69

 Vgl. Lk 14,26.

70

berücksichtigen. Vgl.

71

zur Last legen, vorwerfen. Vgl.

72

Vgl. Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, B 7v–B 8r,

73

Vgl. ebd., D 3r,

74

Nihil esse ¢di£foron in casu confessionis et scandali. Vgl. QVOD HOC || TEMPORE NVLLA PE= || NITVS MVTATIO IN RE / ||ligione sit in gratiam impio / ||rum facienda. Per || CONTRA QVODDAM || SCRIPTVM INCERTI AV / ||toris, in quo suadetur mutatio || piarum caeremoniarum in || Papisticas, Per Herm$ / || num Primatem.|| ... || [: 1549] (VD 16 F 1471), A 7v.

75

Vgl. Augsburger Interim (Vorrede), 30–32.

76

zuzuwenden. Vgl.

77

Vgl. Augsburger Interim (Vorrede), 30

78

In der ersten Tagungsperiode des Konzils von Trient waren bereits Dekrete zu den Fragen der Rechtfertigung, der Erbsünde und zum Verständnis der Sakramenten beschlossen worden. Deren Inhalt wurde von den Protestanten als nicht bindend angesehen wurde, da keine protestantischen Theologen am Konzil teilnahmen. Vgl. Gerhard Müller, Art. Tridentinum, in: , 62–74, bes. 65–68.

79

Vgl. z. B.: Martin Luther, WA.B 5, 616 (Bedenken, 1530).

80

Vgl. CA XXVI, in: , 106,24–107,4.

81

Vgl. AC XV, in: , 297,33–37.

82

Während des Religionsgesprächs von 1541 waren sich beide Seiten näher gekommen und hatten Einigungen in verschiedenen theologischen Fragen, unter anderem in der Rechtfertigungsfrage, erzielt. Vgl. Irene Dinge, Art. Religionsgespräche IV: Altgläubig – protestantisch und innerprotestantisch, in: , 654–681, bes. 658–660; Regensburg 1541, Teil I, 268–391.

83

direkt angedacht ist, schnell zu erreichen ist. Vgl.

84

getan.

85

gewähren.

86

Machen es keinem von beiden recht. Sprichwörtlich vgl. , 939f; die Formulierung wurde in politischen Kontexten der damaligen Zeit auch als Beschreibung von Neutralität verwandt. Vgl.

87

abnimmt.

88

Vgl. Tertullian, Apologeticum 50, 13, in: PL 1, 603 (CSEL 69, 120); bei Cassiodor und Augustinus finden sich jeweils entsprechende Aussagen, die zudem das von Gallus aufgegriffene Bild des Bewässerns verwenden. Ähnlich ist auch eine Passage bei Basilius, der in einem seiner Briefe an Ascholius, den Bischof von Thessalonich schreibt, dass das Blut der Märtyrer die Kirche getränkt habe. Vgl. Cassiodorus, In Psalterium praefatio XVI, in: PL 70, 22C (CChr.SL 97, 22); Augustinus, De catechizandis rudibus XXIV, 44, in: PL 40, 341 (SQS 4); Basilius, Epistolae, CLXIV, 37 in: PG 32, 636 (CCBBU 1).

89

Vgl. Martin Luther, WA 8, 688–720, bes. 719 (Bulla coenae domini, 1522); WA 30II, 428–507, bes. 487 (Von den Schlüsseln, 1530); WA 47, 232­–627, bes. 233 (Predigten uber etzliche Capittel des Euangelisten Matthei, 1537–1540).

90

oft erwähnte. Vgl.

91

oben erwähnte, oben genannte. Vgl.

92

bestehen können.

93

Es ist nicht klar, auf welches Publikationsvorhaben sich hier bezieht.

95

Ein tausendfach geübter Meister der Verstellung. Vgl.

96

Die Leipziger Artikel sahen die Ordinierung von Pfarrern und Kirchendienern durch die Bischöfe vor. Vgl. , Nr. 212, S. 256.

97

Gemeint ist die durch . im Frühjahr 1549 erstellte Kirchenordnung. Vgl. Friedberg, Agenda; Pfeffinger, Gründlicher und wahrhaftiger Bericht, E 2v–E 3r,

98

die Nachkommen heimlich, hinterlistig zu fangen. Vgl.